.
nen wird, wer weiß, was mit Euern Residenzen und Varzins und den hohen Familien geschehen wird. . .
Der ‚Kuryer Poinanski⸗, eine Zeitung, die sehr gewichtig ist,
sie rerräth oft sehr viel mehr, wie die Sache in Wirklichkeit stebt als Vieles, was man sonst hört — also der sagte im Juni 1882:
Ein Kind, welches die Schule besucht und polnisch spricht ist
ein Kind polnischer Eltern, denn heute findet sich selten und nur ausnahmsweise ein Deutscher vor, dessen Kinder polnisch sprechen.
Das ist eben der Standpunkt, der in den 5er und 69er Jahren die deutschen Katholiken in das polnische Lager binübergeführt hat.
Es ist sodann vom Hrn. Abg. Kantak ein besonderes Gravamen über den Kreis⸗Schulinspektor Lux vorgebracht worden wegen seiner Maßnahmen gegen die Kolportage der Bücher, welche unter die Schuhfinder vertheilt sind. Es bestehen in Posen Vereine, nament- sich ein Verein, der sich mit der Vertheilung von Büchern an Kinder der Volksfchule beschäfligt Nun, wie diese Schriften beschaff en sind. darüber hat der Abg Kantak wahrscheinlich eine andere Auffassung, wie die Unter- richts verwaltung Ich habe bier einen Auszug gus zwei Büchern, das eine — vielleicht ist es auch der Titel des Buches — enthält eine Erzählung „Der theuerste Schatz. Diese Erzählung enthält eine Ausfahrung, welche einer Warnung gleichkommt, betreffend die Veräußerung des vaterländischen Bodens an die Fremden. Es wird darin ausgeführt, wie gefährlich es sei, die Deutschen in den Besitz des polnischen Landes gelangen zu lassen, und welche Mißstände dadurch verursacht werden, dann wird namentlich angeführt, daß die Deutschen mit Ränken und Listen sich in die polnischen Dörfer ein⸗ zunisten suchen. Es heißt: ]
Unersättlich in dem Verlangen nach dem Besitz polnischer Erde, umkreisen sie fortwährend das Dorf, wie die Raben, wenn sie das Aas spüren. . .
Das ist doch wirklich keine passende Lektüre für Kinder in der Volkeschule! Und nun das andere Buch, welches vielleicht noch ernster ist, ein interessantes Buch, welches im Probst Bazynskischen Verlage erschienen ist und das Primat des Grafen Ledochowéki be⸗ handelt. Es nennt sich „Leben des Grafen Miecyslaus Halka Ledochowski, Kardinal der heiligen römischen Kirche und Primas des Königreiches Polen. 2c. Posen, 1879.“ Es wird in diesem Buche eingehend eroͤrtert, welchen eminent politischen Inhalt der Primas habe und es wird namentlich angeführt, daß in nationaler Beziehung im Falle der Be—
freiung des Landes der Primas die Stelle eines Stellver—
treters des Königs wieder einnehmen und die Versammlung zur
Königswahl einberufen wird. Das wird erörtert und dann geschlossen:
Wir schreiben über das alles darum ausführlich, weil, wenn
es Gott zuläßt, daß wir die politische Freiheit wieder erlangen,
dann Niemand anders, als der Primas ermächtigt sein kann, die Wahl des zukünftigen Königs zu leiten.
Ich denke doch, das ist deutlich genug, um die Tendenz der Büchervertheilung zu charakterisiren und Sie werden mir, als dem Teiter der Unterrichtsverwaltung vielleicht darin beitreten können, wenn ich fage, daß diejenigen Beamten, die mit allen ihnen zu Gebote ffehenden gefetzlichen Mitteln dahin wirken, daß diese Bücher, die ich nicht näher charakterisiren will, von dem Gebrauche der Schul kinder ausgeschlossen werden — daß diese Beamten, sage ich, nicht Vorwürfe verdienen, sondern das Lob, ihre Pflicht gegen den Staat getreu zu erfüllen.
Der Abg. von Tiedemann (Bomst) erllärte, er werde auf diesen Gegenstand bei Betathung des polnischen Antrags zurückkommen.
Der Titel wurde bewilligt.
Beim Kapitel „technisches Unterrichtswesen“ bemerkte der Abg. von Tiedemann (Bomst), der Abg. von Schorlemer sei heute in seinen Angriffen auf die Architekten, insbesondere die Staatsarchitekten, zu weit gegangen. Er könne sich diesen Angriffen nicht anschließen.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) hielt seine vorige Behauptung über die mangelnde Leistungsfähigkeit vieler Architekten aufrecht, und bemerkte, daß auch der Reichstag von den Leistungen diefer Herren nicht sehr erbaut gewesen sei.
Der Abg. von Tiedemann konstatirte, daß sowohl bei der Berathung des Ministeriums des Innern, als auch heute kein einziger Ärchitekt im Hause anwesend gewesen sei.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer-AÄl st hob bevor, er habe nicht die Architekten als solche angegriffen, sondern nur die⸗ jenigen, welche ein bestimmtes Blatt herausgeben. Er könne auch jetzt das, was diese Herren gethan hätten, nur so bezeich⸗ nen, wie er es vorhin bezeichnet habe.
Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte, er müsse ebenfalls das Haus dagegen verwahren, als ob irgend Jemand Angriffe gegen die Architekten als solche gerichtet hätte. Die hier ge—⸗ hörten Angriffe hätten sich auf bestimmte Vorgänge bezogen.
Der Abg. von Tiedemann bemerkte, er konstatire mit Freuden, daß der ganze Stand der Architekten nicht ange⸗
griffen worden sei. Er hätte nur gewünscht, daß die Herren sich deutlicker ausgedrückt hätten. !
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, wenn der Abg. Tiedemann glaube, daß er sich nicht deutlich genug aus⸗ gesprochen habe, so scheine derselbe sich doch zu irren.
Das Kapitel wurde bewilligt.
Beim Kap. 125 „Medizinalwesen“ beklagte es der Abg. von Jazdzewski, daß die Regierung die Gründung katholischer Drdensniederlassungen für Krankenpflege der Provinz Posen verhindert habe.
Hierauf nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler das Wort:
Meinem Versprechen gemäß komme ich hier auf diejenigen Be⸗ schwerden zurück welche der Hr. Abg. von Jazdzeweki vorhin bei dem Kapitel 171 über die Verweigerung der Genehmigung zur Begründung von Niederlassungen kranker pflegender Orden erhoben hat. .
Ich kann vorab nur bestätigen, daß der Fall Briesen nicht bis in die Centralinstanz gekommen ist, wie es hätle sein müssen wenn von einer definitiven Entscheidung die Rede sein soll. Die Fälle Peterswaldau und Bruczkowo sind in der Centralinstanz entschieden, und zwar im Fall Peterswaldau unter den damals obwaltenden Ver⸗ hältrissen in ablebnendem Sinne auf inständiges Andringen nicht allein der Behörden, sondein vor Allem auch der Gemeindevertretung, welche bei den gegenwärtigen Ven hälmissen des Orts eine Störung des bis dahin ungetrübten konfeisionellen Friedens fürchtete. Ich würde bereit sein, auf die Details einzugehen, aber ich glaube, ich entspreche der Stimmung des hohen Haufes, wenn ich mich nicht in Einzeln heiten verliere. .
Der Fall Bruczkowo ist schwieriger. Es wurde dort zunächst auf Initiative einer vermögenden hochgestellten Dame eine Nieder⸗ lassung von Vinzentinerinnen aus Kulm gegründet. Die Be—⸗ hörden' hatten von vornherein erklärt, daß diese Niederlassung zu abgelegen sei und voraussichtlich nur sehr geringen Nutzen stiften würde, und zwar um so geringer, als in Bruczkowo weder ein Arzt noch ein Apotheker wohnt, so daß als möglich erschien. Es wurden deshalb die Betreffenden ersucht in einem benachbarten kleinen Städtchen, wenn ich mich recht entsinne, Borek mit Namen, die Niederlassung zu etabliren Darauf ist man nicht eingegangen. Sämmiliche Behörden hatten in allerernstester Weise gewarnt vor der Gründung der Niederlassung in dieser abgelegenen unkontrolir⸗ baren Ortschaft, weil aus der ganzen früberen geschichtlichen Entwicke⸗ lung und Thätigkeit des Ordens eine dringende Aufforderung ent⸗ nommen werden mußte, die Stellung des Ordens zu den na ional⸗ polnischen Bewegungen sorgfältig ins Auge zu fassen und richtig zu kontroliren. Wir sind hier also mitten in dem Thema, das wir eben verlassen haben. — Ich höre eben das Wort: man steht starr davor! Ich werde meine Ausführungen gleich ein wenig weiter beleuchten und will durch ein Beispiel Ihnen kund geben, wie sich das Verhalten gerade derselben Genossenschaft in anderen Fällen aus neuerer Zeit gezeigt hat. Ich kann hierbei zunächst darauf hinweisen, daß in der Stadt Posen ein sogenannter Kindergarten, eine Spiel⸗ schule im großen Stil, etablirt ist ohne die vorgeschriebene behö d⸗ liche Genehmigung. Mit dieser Spielschule sind die Vinzentinerinnen auf das Innigste verwachsen. Aus dieser Spielschule sind eine Reihe von Kindern hervorgegangen katholischer Konfession, welche für den pol⸗ nischen Religionsunterricht angemeldet worden sind. Nähere Prüfung stellte jedoch heraus, daß diese Kinder gar nicht im Stande waren, dem polnischen Unterricht zu folgen, weil sie außer wenigen mechanisch . polnischen Gebeten die polnische Sprache gar nicht ver⸗
anden.
Der andere Fall betrifft Kulm selbst. In Kulm ist den Nonnen die Errichtung einer Kleinkinderschule gern gestattet worden. Bei der Revision hat sich aber ergeben, daß sich in derselben auch eine erhebliche Zahl von Kindern in schulpflichtigem Alter befindet; es ist also direkt dem Ge— setze entgegen gehandelt. Außerdem hat sich herausgestellt, daß in der Rlederlassung eine wirkliche Schule gebildet ist, in der sogar zwei Töchter eines Lehrers Aufnahme gefunden haben, — und zwar eine Schule, in welcher den deutschen katholischen Kindern der pol—
nische Sprachunterricht ertheilt wird. Außerdem hat. man einen Gymnasialkonvikt etablirt, auch ohne weitere hehörd—⸗ liche Genehmigung, und so mehrere andere. Meine Herren,
diese Thatfachen werden genügen, um das Urtheil zu rechtfertigen, daß bedauerlicher Weise die Vinzentinerinnen sich nicht auf diejenigen Ge⸗ biete beschränken, auf denen sie ja in so segensreicher Weise wirken können, sondern dem Gesetze zuwider auf andere Gebiete übergreifen. Alles zufammen genommen hat zu meinem aufrichtigen Bedauern den Herrn Minister des Innern und mich in die unangenehme Nothwen⸗ digkeit gebracht, ganz besonders vorsichtig zu sein in der Zulassung von Niederlassungen an soichen Orten, in denen jede behördliche Kon⸗ trole und Einwirkung überhaupt unausführbar sein würde.
Beim Extraordinarium dieses Etats beantragte der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) die Streichung der Forderung von 779 100 M6 zum Ankauf und Umbau eines Gebäudes für die Hochschule für Musik in Berlin.
eine gedeihliche Thätigkeit nicht
Der Staate Minister voꝛ. Goßler ersuchte, die Forderung
h bewilligen. Die Hochschule, welche durch Beseitigung dei
aczynski'schen Palais obdachlos werde, bedürfe eines neuen Unterkommens und es sei gelungen, ein solches unter sehr gun ligen Bedingungen zu finden, wenn die Position genehmigt werde.
Der Abg. Flinsch bat die Forderung für einen Neubau abzulehnen. Mehr wie irgend eine andere sei die Musik eine freie Kunst, der die Centralisation nichts nütze. Aehnliche
nstitute, wie die Berliner Hochschule würden in anderen tädten von Kommunen und Privaten gehalten.
Der Abg. Bachem bat, den Titel zu streichen. Man müsse den überhandnehmenden Berlinismus endlich entgegen⸗ treten. Möge doch die Gemeinde Berlin die Hochschule für Musik bezahlen, wenn sie eine solche haben wolle. Aber was andere Gemeinden sich selbst anschaffen müßten, das baue der Staat für Berlin aus den Mitteln des Landes: Museen, Theater, Denkmäler, öffentliche Anlagen und selbst Leichen⸗ häuser. Er protestire gegen eine Centralisirung der Musik in Berlin, wie sie hier beabsichtigt sei.
Der Abg. Dr. Virchow bedauerte, daß man diese An⸗ gelegenheit wieder mit Unrecht zu einer Berliner Sache ge⸗ stempelt habe. Die Abneigung gegen Berlin scheine bei dem Abg. Bachem zur fixen Idee geworden zu sein. Die Stadt Berlin habe mit der Hochschule gar nichts zu thun, sie habe niemals ein solches Institut verlangt. Die Hochschule sei einer selbständigen Konzeption des Ministers von Mühler entsprungen. Die Landesvertretung habe nach und nach die Mittel dafür bewilligt, und nun stehe sie da als ein anerkanntes staatliches Institut mit einer durch Königliche Verordnung festgesetzten Organisation. Dieses Staatsinstitut verliere nun durch den Bau des Reichstages sein bisheriges Domizil, und das Haus könne es doch unmög— lich ablehnen, demselben ein neues zu schaffen, sonst könnte man ja mit demselben Recht alle möglichen staat— lichen Institute dadurch in die Luft sprengen, daß man die Kosten zu ihrer Unterbringung verweigere. Das Reich müsse übrigens für die Abtretung der bisher von der Hochschule be—⸗ nutzten Gebäude bezahlen. Das Geld fließe in die General⸗ staatskasse, er wisse nicht, wie viel es sei. Er sei an sich gar kein Freund der Centralisation, aber das müsse er doch gestehen, daß gewisse geistige Strömungen und Bestrebungen in ihrer Gesammt— wirkung nur in der Hauptstadt zum Ausdruck kommen könnten. Deutschland habe das lange entbehrt und sei erst seit der erfolgten Einigung im Besitz eines solchen geistigen Mittel punkls, dessen segensreicher Einfluß sich in England und Frankreich deutlich nachweisen lasse. Berlin sei ja gar keine Stadt der Berliner, nicht die Hälfte der Einwohner sei in Berlin geboren. Der Berlinismus, von dem man spreche, existire also gar nicht.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er komme, wenn auch widerwillig, zu demselben Schluß wie der Vor— redner. Das Institut bestehe zu Recht, das Haus könne dem— selben also das Gebäude nicht verweigern. Der Abg. Bachem habe seiner Feindschaft gegen die Centralisation wieder ein⸗ mal an einer falschen Punkte Ausdruck gegeben.
Die Position wurde bewilligt. Desgleichen der Rest des Extraordinariums, womit die dritte Berathung des Etats erledigt war.
Der Etat balancirt nunmehr in Einnahme und Ausgabe mit 1 083 057 883 S Das Ordinarium der Ausgaben stellt sich auf 1 039 859 694 S, das Extraordinarium auf 43 198 189 A6
Das Etatsgesetz wurde in dritter Lesung mit sehr großer Majorität definitiv genehmigt, desgleichen das Anleihegesetz, nach welchem die zur Bilanzirung aufzunehmende Anleihe 23 248 000 M beträgt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Wirk—⸗ samkeit des Nassauischen evangelischen Centralkirchenfonds und der Nassauischen evangelischen Pfarr-Wittwen- und Waisen— kasse auf die vormals hessischen Theile des Konsistorialhezirks Wiesbaden, wurde in dritter Lesung ohne Diskussion definitiv angenommen. . J vertagte sich das Haus um 4½ Uhr auf Freitag
).
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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissements,
des Reutschen Reichs- Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. rrußischen Staats. Anzri ; n. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 6 en Ktaatz. Auzeigern: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. T. Literarische Anzeigen. Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 4. Verioos ung., Amortisation, Zinszahlung S8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
KR K u. s. w. Von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten.
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& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
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1089 rm Kiefern Stockholz, 77 1m Kiefern Reiser J. VI. Schutzbezirk Eggersdorf, Jagen 102 Durch⸗ forstung, 1 rm Birken Scheite, 9 rm Birken Knüppel, 11 rm Birken Reiser J., 3 rm Aspen Scheite, 43 rm Kiefern Scheite, 436 rm Kiefern Knüppel, 168 rm Kiefern Reiser J., Jagen 71. 77, 102. Vil Schutzbeziik Pfefferteich, 2 Stück Cichen Lang⸗Nutzholz, Totalitãät: 45 Stück Kiefern Lang— NVußtkolz. Forsth. Alt. Ruppin, den 8. März 1883. Der Oberförster: Fickert.
Pferde ⸗Auktion. Am Mittwoch, den 11. April d. J., Vormittags von 11 Uhr ab, sollen auf dem Königlichen Hauptgestüthofe zu Beberbeck bei Hofgeismar circa vierzehn Stück vierjährige Stuten und Wallache und sieben seche jährige und ältere Stuten öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Sämmtliche Pferde sind geritten, zum Theil auch eingefahren, und können die zum Verkauf kom⸗ menden Pferde am Tage vor der Auktion, also am 10. April, , zwischen 4 und 6 Uhr, in Beberb. g unter dem Reiter besichtigt werden. An diesem Tage, Nachmittags 3 Uhr, und am Auktions⸗ tage, früh 10 Uhr, werden am Bahnhof Hofgeismar Gestütwagen, für die Fahrt von Hofgeismar nach Beberbeck bereit steben. Gedruckte Verzeichnisse der zur Auktion kommenden Pferde können vom 23. März er. ab hierselbst in Empfang genommen werden. Beberbeck. den 27. Februar 1883. Der Königliche Landstallmeister. von Jach mann.
. Futterleinewand,
Segelleinewand zu Hosen, Drillich 8 ö grauem Futter⸗ Unterhosen . Callicot, Hemden, nr und alsbinden ö. bestehend, soll im Wege der Submission vergeben werden. Lieferungs Offerten sind unter Beifügung von Proben bis zum 21. März er. der unterzeich⸗ neten Commission einzureichen. Proben, auf welche nicht reflectirt wird, erfolgen event. zurück. ⸗ Das Regiment behält fich die alleinige Entschei⸗ dung des Zuschlages vor. ‚. Straßburg i. E., den 6. März 1883. Die Betieidungs ⸗ Commisston des 2. Nieder⸗ schlesischen Infanterie ˖ Regiments Nr. 47.
Submisston. Für die Werft sollen 3800 kg Piaffawa, 356 kg Schweineborsten für Schrubber beschafft werden. Beschlossene Offerten mit der Auf⸗ schrift Snbmisston auf Piassawa ze.“ sind zu dem am ZH. Viärz 1838, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau anstehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Verwaltungs ˖ Abtheilun aus und sind fur 075 S6. zu beziehen, auch b dem allgemeinen Submijsionsanzeiger in Stuttgart einzusehen. Kiel, den 6. März 1883. Kaiserliche Werft. Verwaltungs · Abtheilung.
Zweite Beilage
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M 59.
Berlin, Freitag, den 9. März
18gsG3.
Rreußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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register nimmt an: die Königliche Expedition des NVrutschen Reichs · Anzeigera und Königlich
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1. 2. ö. Terkäafe, Verpachtungen, Submissionen ete.
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Zteckbriefe und untersuchun ge ⸗ Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Brauer Fritz Heinrich, welcher flüchtig ist, ist die Rinterfuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten ü. R 1. 156. S3. verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Unter suchungsgefäng- niß zu Alt · Moabit 1112 abzuliefern. Berlin, Alt⸗ Moabit Nr. I1/12 (W.), den 6. März 1883. Der ÜUntersuchunge richter bei dem Königlichen Landgerichte J. Joh l. — Beschreibung; Alter 27 e. geb. JI. 5. 55 zu Winzig, Größe 160 em, Statur schlank, Haare hellblond, Augenbrauen blond. Augen klan, Nase gewöhnlich, Mund klein, Zähne voll⸗ staändig, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.
108441 l Stedbrief. Gegen den unten beschriebenen Handelsmann Heinrich August Max Rosen⸗ len ter, geboren 17. 9. 57 zu Magdeburg, welcher
üchtig ist resp. sich verborgen hält, soll eine durch vollstreckbares Urtheil der 4. Strafkammer bei dem Königlichen Landgerichte J. zu Berlin vom 2. De⸗ zember 1882 in Sachen J. III. E. 740 / S2 erkannte Gefängnißstrafe von sieben Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß des Ergreifungs ortes abzuliefern, auch hierher Nachricht gelangen zu lassen Berlin, den 27. Februar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft J. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe 1.74 m, Statur kräftig, Hagre dunkel⸗ blond, Stirn schrägbreit, Bart im Entstehen, blond, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase groß, Mund gewöhnlich, Zähne unvollständig, Kinn oval, Gesicht lang oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache; deuisch. Besondere Kennzeichen: das rechte Auge blind, ange⸗ wachsene Ohrzipfel, am Nagelglied des Zeige⸗ fingers der rechten Hand eine Narbe, am rechten Vorderarm roth undeutlich tätowirt, am linken Schulterblatt einen, rechten Schulterblatt zwei und Kreuz zwei braune Leberflecke, eine Knochenwunde oberhalb des rechten Kniegelenks.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Commis Albert Heimann, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten Diebstahls und Betruges in den Akten U. R. I. 179. 83. ver⸗ hangt. Gé wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11A12 (NW.), den 6. März 18383. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J. Johl. Beschrei⸗ bung: Alter 27 Jabre, geb. 20. s7. oder 8. 1856 in Cosel, Größe ca. 1,73 em, Statur schlank, breite Schultern, Hagre dunkelbraun, Augenbrauen braun, Augen dunkelbraun, Nase gewöhnlich, Mund ge— wöhnlich, Zähne defekt, Kinn breit, Gesicht länglich rund, Gesichtsfarbe bräunlich, Sprache deutsch. Be⸗ sondere Kennzeichen: auf der linken Seite der Stirn in den Haaren eine Warze. e
Steckbriefs⸗ Erledigung. Der unterm 15. No⸗ vember 1883 hinter den Drechslergesellen Rein⸗ hold Otto Adolf Hahn, geboren am 26. März 1861 zu Groß⸗Bargen bei Mielitsch, in den Akten 88. D. 723. 82: erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 6. März 1883. Königliches Amts— gericht J., Abtheilung 88. Bardua.
Der gegen den Arbeiter Johann August Eduard Krenz wegen körperlicher Mißhandlung unter dem 3. Januar er. erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt. Mittenwalde, den 19. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
531] Ladung.
Der Erdmann Leberecht Feder, am 16. Okto⸗ ber 1858 zu Langenbielau, Kreis Reichenbach, ge⸗ boren, katholisch, zuletzt in Zedlitzheide wohn haft, wird beschuldigt: als. Wehrpflichtiger, in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden „Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer ˖ halb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen 8. 140 Äbf. 4 Rr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 4. Juni 1858, Vor- mittags 9 Uhr, vor die Straftammer bei dem Köͤ⸗ lichen Amtsgerichte zu Waldenburg in Schlesien zur . auptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derfelbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civil⸗ Vorsitzenden der Kreigersatz Kommission zu Walden ⸗ urg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt wer⸗ en. Waldenburg, den 29. Januar 1883. König⸗ liche Staatz anwaltschaft.
In der Strafsache gegen die Ehefrau Jacob Muller, Katharina, geborene Breuer, geboren zu Göln, wohnhaft in Mülheim am Rhein, 85 Jahre Alt, wegen Beleidigung, groben Unfugs und. Miß⸗ andlung — hat die Strafkammer des Königlichen Landgerichtz zu Cöln am S. Februar 1883 für Recht erkannt: Die Angeklagte wird unter Aufhebung des Urtheils dieses Gerichts vom 5. Mai 1881, soweit es sie betrifft, von der Beschuldigung der Beleidi⸗ gung und Hiißhandlung als nicht überführt frei⸗ gesprochen. Sämmtliche Kosten, einschließlich der⸗ jenigen der gesetzlichen Gebühren des Vertheidigers ar. der Staatskasse auferlegt. Gegenwärtiges , soll auf Kosten der Siaatskasse innerhalb er Wochen nach beschrittener Rechtskraft durch ein⸗
malige Einrückung in den Staagts-Anzeiger und den Stadtanzeiger der Kölnischen Zeitung veröffentlicht werden. Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheils⸗ formel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt. (L. 8) Cöln, den 22. Fe⸗ bruar 1883. gez. Brachen sick, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Für die Richtigkeit der Abschrift: Kuhroeber, Staatsanwaltschafts⸗ Sekretär.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
(0788 Oeffentliche Zustellung.
Der Joseph Knodt, Branntweinbrenner, zu Roth, vertreten durch den Geschäftsmann Johann Richling zu Hillesheim, klagt gegen den Franz Georg Schül⸗ ler, früher ohne Gewerbe, zu Müllenborn, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort in Amerika, als Miterbe seines verstorbenen Vaters Thegdor Schüller, aus einem von dem Vater des Beklagten unter dem 260. Januar 1877 ausgestellten Schuldscheine über 341,26 „S6.U Restbetrag von geliefertem Branntwein und verschuldeten 2jährigen Zinsen, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 113,75 M nebst 55 Zinsen seit dem 20. Ja⸗ nuar 1877 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hillesheim auf
den 10. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr,.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Lieser Auszug der Klage bekannt zemacht.
Hillesheim, den 5. März 1883.
Dilthey, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(10731 Deffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Louise Wendland zu Schrotz und deren uneheliches Kind Wilhelm Friedrich Carl, Beide vertreten durch ihren Vormund, den Häusler August Steinberg zu Schrotz, Letzterer vertreten durch den Rechtsanwalt Arnheim zu Dt. Crone, klagen gegen den Bauersohn Herrmann Piehl, z. 3. in Amerika, wegen Alimente, mit dem Antrage:
1) den Beklagten für den Vater des von der Klägerin am 11. Februar 1883 außtrehelich geborenen Kindes Wilhelm Friedrich Carl Wendland zu erklären,
2) den Beklagten demgemäß zu verurtheilen, an die Klägerin an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechs wochenkosten 30 n, ferner an Alimenten für das Kind bis zum vollendeten 14. Lebentz= jahre desselben monatlich 9 M und zwar die rückständigen sofort, die laufenden in viertel⸗ jährlichen Pränumerationsraten zu zahlen,
3) dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in den der⸗ einstigen Nachlaß des Beklagten vorzubehalten,
und laden den Beklagten zur mündlichen, Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht zu Dt. Crone auf
den 27. April 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
J Unterschrift)
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(lI07 25] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Emma Caroline Henriette Metzendorf, geb. Erbst, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jo= fephson, klagt gegen Heinrich Hinrich Metzendorf, unbekannten Aufenthaites, wegen Ehescheidung und ladet den Beklagten zur klägerischen Eides⸗ leistung und weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Land⸗ gerichts zu Hamburg auf
den 13. Mai 18835, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.
Hamburg, den 6. März 1883.
Schliecka u, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer II.
(20lũ] Aufgebot.
Nachstehende, angeblich im Frühjahr 1881 bezw. November 1880 verlorene Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Oels: .
1) das Sparkassenbuch Nr. 12974, ausgestellt für
Rosina Schwarz in Bogschütz, dessen Bestand zur Zeit des Verlustes 210 „6 betrug, ⸗ 2) das Sparkassenbuch Nr. 11268, ausgestellt für Ernst Bräuer in Oels, dessen Bestand zur Zeit des Verlustes 201 M betrug, werden hierdurch aufgeboten, und zwar zu 1 auf den Antrag der verwittweten Rosina Kraenzel, geb. Schwarz, in Neu Ellguth, und zu 2 i n. des Schuhmachergesellen Ernst Bräuer in Gimmel,
Die jetzigen Inhaber dieser Sparkassenbücher werden aufgefordert, ihre etwaigen Rechte an die⸗ a bei dem unterzeichneten Amtsgericht, und zwar pätestens, in dem hierzu im Schöffensaale des Ge⸗ richts gebäudes auf ;
den 5. Juni 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und die Spar- kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls letztere werden für kraftlos erklärt werden.
Oels, den 26. Oktober 1882.
Heinriei, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
l
12265 Aufgebot.
Die Handlung Gebrüder Lexy zu Magdeburg hat das Aufgebot deg angeblich vernichteten, von J. Wolfenstein C Sohn auf Herrn Ernst Keibel zu Neu,. Brandenburg in Mecklenburg gezogenen, in Berlin bei H. C. Plaut, Oberwallstraße, ultimo Oktober 1882 an die Ordre des Ausftellers zahlbaren, von ꝛc. Keibel acceptirten Primawechsels über 623 S de dato Neu⸗Brandenburg, den 17. Juli 1882, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, L. Treppe, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 27. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54.
(0798 Edictalladung.
Folgende Schuldurkunden der Sparkasse zu Fal⸗ lingbostel:
1) die Obligation Litt. 8. Nr. 15 311 vom 5. Ja⸗ nuar 1880 über 1050 1 nebst 4 Stück Zins coupons über je 42 MÆ pro ult. Dezember 1881 bis 1884 lautend auf den Namen des Altentheilers Heinrich Christoph Drewes in Meinhol;, nebst Talon,
2) die Obligation Litt. S8. Nr. 8119 vom 20. De⸗ zember 1873 über 250 Thlr. auf den Namen der Vormundschaft der Kinder weil. Schäfers Jürgen Heinrich Winkelmann in Meinholz lautend, nebst 3 Stück dazu gehöriger, auf den Inhaber lautenden Zint coupons über je 30 S pro ult. November 1881/83 nebst Talon,
3) die Obligation Litt. S. Nr. 5426 vom 28. No- vember 1871 über 109 Thlr. auf den Namen der Vormundschaft der Kinder weil. Anbauers Heinrich Jacob Hornbostel, in Meinholz lautend, nebst 2 Stück dazu gehöriger Zintcoupons über je 13,72 6 pro ult. April 1880/84 nebst Talon,
4) der auf den Inhaber lautende Zinscoupon II. 4 zu der Obligation Litt. 8. Nr. 13127 über 20 Thlr. pro ult. September 1877 lautend, sind bescheinigter⸗ maßen verloren gegangen.
Nachdem die in den Schuldurkunden genannten Gläubiger bejw. al 2 und 3 die Vormünder Voll⸗ böfner Winkelmann in Wietzendorf und Köthner Heinrich Müller in Meinholz. ad 4 Gerichts voll= zieher Schwalenberg in Neuhaus a. / E. die Morti⸗ fikation der Urkunden beantragt haben, werden die unbekannten Inhaber dieser Urkunden hiermit ge— laden, sich in dem auf
Mittwoch, 15. Angust 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine vor unterzeichnetem Gericht zu melden unter der Verwarnung: daß hinsichtlich des etwaigen sich, nicht meldenden Inhabers der ver⸗ mißten Urkunde diese für ungültig erklärt (morti⸗ fizirt) werden soll. Walsrode, 24. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
gez. Haack. Ausgeefertigt und veröffentlicht: Bahre, Gerichtsschr. Königl. Amtsgerichts.
(10766 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Päuslers Johann Stanke zu Deutsch⸗Kamitz, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Gerstenberg zu Neisse, erkennt das Koͤnigliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Gentz für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und die Rechtsnach⸗ folger der eingetragenen Gläubiger folgender auf dem Grundstück Nr. 67 a. Deutsch⸗Kamitz haftender Hypothekenposten: IH der Abtheilung III. Nr. 7 für den Martin
Dittrich auf Grund des Kaufvertrages vom 13. November 1784 eingetragenen und durch Cession auf die Anna Maria Stephan, Inlie⸗ gerin zu Heidau, übergegangenen Kaufgelder⸗
forderung von 7 Thlr 2 Sgr.;
2) Abtheilung III. Nr. 9 auf Grund des unterm 11. Mai 1801 dorfgerichtlich errichteten und unterm 5. Dezember 1801 zu gerichtlichem Yro⸗ tokoll anerkannten Kaufvertrages wie folgt ein⸗
tragenen Posten:
2) dem Herrn Pfarrer Begräbnißkosten für die ver⸗
storbene Auszügerin Dittrichin 1 Thlr. 18 Sgr. 3) für die Maria Riesnerin. k 65 für den Franz Wolf. Jö 3 fir den FJohann Alder. 2 — 8) für den Anton Langer... 2 — OI für den Johann Alder... 2 — 10 für den Anton Langer... 2 — 115 für den Johann Alder... 2 — ö 12) für den Anton Langer... 2 — 13 für den Johann Alder... 12 14) für den Franz Wols . —— 18 2.
werden mit ihren Rechten und Ansprüchen an die
genannten Posten hiermit ausgeschlossen. Neisse, den 1. März 1883. Königliches Amtsgericht.
108614 Belanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom; 24. Februar 1883 sind die Inhaber der aus der Urkunde vom 18. Mai 1801 für den Rathmann Philipp Rüdiger zu Bleicherode auf Grundstücken der Flur Gernrode eingetragenen Post von 290 Thlr. mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
Wacbis, am 25. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.
(10777
In der Zwangvallstreckungssache des Dr. meq́. Boze zu Jeuhaldensleben, der Erben des Stein- hauermeisters Wilhelm Körner zu Velpke, des Tauf⸗ manzs Earl Wagner zu Bülftringen und des Kauf⸗ manns Franz Schrader zu Oebisfelde, Kläger, wider den Dekonomen Wahelm Danker zur Velpke, Belazten, wegen Hyxrotheken rderung 2c.
werden Diesmmigen, welche kraft eines dinglichen oder sonstigen Rechts auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlese der am 16. Februar 1883 von unter zeichnetem Amtegerichte versteigerten Grun dstücke des Bellagten Anspruch machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, zinnen zwei Wochen ihre Ansprüchs mit Angabe das Betrages an Kapitel, gern. Kosten und sonstigen Nebenforderungen, des
rundes der Forderung, sowie des beaafyrnuchten
Ranges, zugleich unter Vorlegung der Beweis- urkunden, soweit solche nicht bewits im Ver-
steigerungstermine überreicht sind, unter dem Rechts⸗ nachtheile hier anzumelden, daß Forderungen berhei⸗ ligter Gläubiger nach den Vollstreckungsakten werden berechnet, anderweite Ansprüche aber bei Aufftellung des Vertheilungsplaas unberäcksichtigt bleiben werden.
Zur Erklärung über den aufzustellenden Ver theilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf
den 21. April 1883,
Vormittags 10 Uhr,. vor dem unterzeichneten Amtsgerichté anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Ein wendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilmgsplan und de fen Ausführung hiermit vorgeladen werden.
Während der letzten Woche vor dem anberaumten Termine wird der Theilungsplan auf der Gerächts⸗ schreiberei zur Einsicht niedergelegt werden.
Vorsfelde, den 3. März 1883.
Herzogliches Amtsgericht:. (gej.) A. Sudewig.
(1050
Folgende, ihrem Aufenthalt nack, nicht bekannte Gläubiger resp. deren nicht bekannte Rechtsnachfolger, für welche in dem am 9. Juni 1852 äber das Ver⸗ mögen des Krämers und Schenkwirths Heinrich Otten zu Wittmund eröffneten Konkursverfahren . zu nachstehenden Beärägen festgestellt ind:
Kaufmann C. F. Hatterm nn zu Wittmund 6 Thlr. 17 Sr..
Kaufmann H. H. Fischer daselbst 1 Thlr. 19 Gr.,
GenLverfabrikant Gerd Eilerts daselbst 7 Thlr. 12 Gr., ⸗
Handlung C. und F. Rahusen in Leer 8 Thlr. 18 Gr.,
Handlung R. Rahusen R.. Solhn in Norden 177 Thlr. I7 Gr. 6 PP nebst. Zinßsen,
Weinhändler W. Drost in Jexer 535 Thlr. 5 Gr. Gold nebst Zinsen, ö
werden zum Erscheinen in dem auf
den 14. April 1883, Vormittags 19 Uhr, hier anberaumten Termin aufgeforbert. In diesem Termin soll über Löschungel ewi ligung oder Geltendmachung des für die Kor. kursmasse auf die Grundstücke Nr. 1114 und 1333 Grundbuchs von Wittmund zingetragenen Rechts, diefe Grundstücke gegen eine in die Lambertus Ott ensche Erbmasse zu werfende Summe von 360 Thlr. zu erwerben, Be⸗ schluß gefaßt werden.
Eine Berücksichtigung drr Forderung eines nicht anschienenen Gläubigers wird, so lange sich derselbe nicht nachträglich gemeldet hat, in dem ferneren Ver⸗ fahren uad bei der Beschlußsassung über die Auf-
hebung daffelben nicht sattfind en.
Den fämmtlichen Gläubigern der siebenten Klasse
geht die Wittwe Trientke Orten mit ibrer Illaten⸗
forderung von 113 Thlr. 5 Gr. 3 Pf. Gold vor. Wittma nnd, den 1. Mär, 1883. Königliches Amtsgericht. X XV.: Heyfe.
(10847 Bürgtvliche Rechts pjlege. . Nr. 2146. Greßh. Ymtsgericht hat unterm Heu-
tigen folgendes Urtheil erlassen:
Nachdem auf die diesseitige Aufforderung vom 139. Oktober . J. Nr. 449 Rechte Dritter an das Sparkassenbüchlein der Alois Gantert Wittwe von Ellmenegg, ausgest llt von dem Verwaltungsrath der Spar⸗ und Wai senkasse Waldshut, lautend auf 642 1½ 44 3 nicht geltend gemacht worden sind, so wird diese Urkunde für kraftles erklärt.
St. Ylaßter⸗, den 1. März 1883. ;
Der Gerich teschreiber des Großh. Amtsgerichts.
Schneider.
ios4s8] . In Fer Sitzung Königlichen Amtsgerichts zu Wetzlenr vom 23. Februar 1883 ist erkannt: Tie Hypothekenurkunde des hiesigen von Dal berg'schen Kirchen- und Schulfonds vom 16. De⸗ zember 1869, enthaltend die Verpfändung der Parzelle 10918 Flur 7 der Katastergemeinde Steindorf für ein mit 5o / gverzinsliches Kapital von 250 Thlr. durch die weiland Ehelents Conrad Welter, wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht.