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er nun gegen die beendete Zwangsvollstreckung keine Einwen⸗ dungen mehr.
— Der General ⸗Lieutenant von Verdy du Vernois, Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegs⸗ Ministerium, ist zu den Offizieren von der Armee versetzt worden.
Danzig, 12. März. (Tel.) Der Sechste Pro⸗ vinzial-Landtag von Westpreußen ist heute Mittags 12 Ühr durch den Ober⸗Präsidenten von Ernsthausen eröffnet worten.
Bayern. München, 11. März. (Allg. Ztg.) Herzeog Thomas von Genug hat heute Morgen München wieder verlassen. Am Bahnhof hatten sich zur Verabschiedung Prinz Alphons der italienische Gesandte Graf Barbolani, der Ge⸗ sandte Sachsens, von Fabrice, und der italienische Konsul Oldenbourg eingefunden. Der Herzog begiebt sich nach Genua. — Zur Theilnahme an der Hochzeitsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Genua mit Ihrer Föniglichen Hoheit der Prinzessin Isabella von Bayern werden, wie zur Zeit be⸗ stimmt ist, von den hohen Verwandten des Bräutigams außer der erlauchten Mutter desselben, Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin von Genua, auch Ihre Majstäten der König und die Königin von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus von Italien hier eintreffen.
Baden. Baden-Baden, 11. März. (W. T. B.) Der Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist heute früh um 4 Uhr gestorben. Die beiden Söhne desselben sind hier anwesend.
FSessen. Darmstadt, 11. März. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Connaught werden am 15. d. M. von Mentone hier eintreffen und nach einem zwei—⸗ bis dreitägigen Aufenthalte sich nach Berlin begeben.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 10. März. (W. T. B.) Der vor wenigen Monaten gegründete Verein deutscher Studenten ist anläßlich der Vorgänge bei dem Richard Wagner⸗Kommers von der Behörde aufgelöst worden.
— 11. März. (W. T. B.) Das Landesgericht hat das Präsidium des Abgeordnetenhauses bereits um die Be— willigung der strafrechtlichen Verfolgung des Reichsraths— Abgeordneten Schöne rer wegen der Vorfälle beim Wagner— Kommers ersucht. .
— 12 März. (W. T. B.) Wie verschiedene Blätter melden, wird der Oberst-Hofmarschall Graf Lari sch-Moen⸗ nich, begleitet von dem Grafen Franz Deym, den Kaiser⸗ lichen Hof als außerordentlicher Gesandter bei der Krönung des Kaisers von Rußland vertreten.
Großbritannien und Irland. London, 10. März. (W. T. B.) Bei der Deputirtenwahl für Wycombe wurde der Liberale Smith mit großer Majorität gewählt.
Eine Depesche Lord Granville's an den britischen Gesandten in Madrid, Morier, vom 29. Januar konstatirt, daß die Ausweisung des kubanischen Flüchtlings Macco's aus den englischen Gebieten auf einem Irrthum Seitens der englischen Beamten in Gibraltar beruhe, welcher einem von der spanischen Behörde gestellten Verlangen zuzu⸗ schreiben sei. Lord Granville appellirt daher an die Großmuth der spanischen Nation. Morier meldet darauf in einer Depesche vom 8. März, daß Spanien sich weigere, dem Wunsche Eng⸗ lands Folge zu geben.
— 11. März. (W. T. B.) Gestern Nachmittag trat die Donaukonferenz zur letzten Sitzung zusammen, welche von 5 bis 61 / Uhr dauerte. Sämmtliche Vertreter der Mächte waren erschienen. Sicherem Vernehmen nach sind in derselben alle Protokolle unterzeichnet worden.
— 12. März, Morgens. (W. T. B.) In den von der Donau konferenz beschlossenen neuen Vertrag ist, wie verlautet, der Barrère'sche Entwurf fast vollständig aufge⸗ non men; die Befugnisse der internationalen Donaukommission find auf 21 Jahre verlängert worden; die Jurisdiktion derselben erstreckt sich bis Braila, der Lauf der Donau von Braila bis zum eisernen Thor ist der gemischten Kommission unterstellt, welche aus Vertretern Oesterreichs, Rumäniens, Serbiens, Bulgariens und aus einem Vertreter der europäischen Donau⸗ kommission besteht. Der Vertrag gesteht Serbien und Ru⸗ mänien das Recht zur Ernennung von Unterinspektoren für diejenigen Theile der Donau zu, wo die gedachten Staaten Uferrechte haben.
Frankreich. Paris, 10. März. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer interpellirte heute Cassagnac wegen des morgigen Meetings (s. u.) und fragte die Regierung: welche Maßregeln sie ergreifen werde. Der Minisler des Innern, Waldeck-Rousseau, erwiderte: die gestrige Kundgebung sei im Voraus von den republikanischen Organen perhorreszirt, aber mit sichtlicher Genugthuung von anderen Organen gemeldet und mit wohlwollender Neugier von gewissen politischen Personen verfolgt worden. Solche Kundgebungen dienten der Sache der Arbeit wenig. Das Verhalten der Regierung sei einfach: sie habe dem Gesetze Achtung verschafft und werde demselben morgen mit allen verfügbaren Mitteln Achtung verschaffen. Cassagnac pro— testirte gegen die Beschuldigungen, die man gegen die Mo⸗ narchisten gerichtet habe, und sagte: die Verantwortlichkeit für die Unordnungen verbleibe voll und gonz den Republikanern; der gestrige Tag sei nur der Anfang der Ruhestörungen (in- terruption ),. Der Redner schob die Verantwortlichkeit für die Kundgebung auf die äußerste Linke und auf die Begnadi— gungen und schrieb die Uebel, unter denen Handel und Acker⸗ bau leiden, der Republik zu. Jedesmal, wenn Jules Ferry an der Regierung sei, sterbe man vor Hunger. Der M i— nister des Innern konstatirte: die Rede Cassagnacs zeige, wem der gestrige Tag Befriedigung gewähre. Maile nannte den Minister einen Verläumder und wurde deshalb zur Ordnung gerufen. Waldeck-Rou sseau bemerkte weiter: es seien keine wirklichen Arbeiter, welche die Bäckerläden plünderten und von Hunger sprächen, während man 60 Fr. in ihren Taschen finde. Der gestrige Tag sei ohne Anwendung von
Gewalt vorübergegangen; aber wenn eines Tages durch Zuthun
der Partei des Hrn. Cassagnge, oder irgend einer anderen, die Dinge anders verlaufen sollten, so werde auch ihre Ünter⸗ drückung in anderer Weise vor sich gehen. Der Deputirte de Mun wollte wissen, was die Regierung zu thun gedenke, um der wirthschaftlichen Krisis abzuhelfen; mit Kavallerie⸗ Chargen löse man soziale Fragen nicht. Hierauf wurde die
Diskussion geschlossen und in der Abstimmung die von der Regierung acceptirte einfache Tagesordnung von 406 Ab⸗ stimmenden einstimmig angenommen. .
Das Gericht verurtheilte heute 19 wegen der gestrigen Kundgebung angeklagte Personen zu Gefängnißstrafen bis zu 6 Monaten; 7 Angeschuldigte wurden freigesprochen.
Die anarchistischen Anstifter bereiten ein neues Meeting für morgen auf dem Platze vor dem Stadthause vor. Wie die Zeitungen melden, hat die Regierung be— schlossen, das Meeting unter allen Umständen zu verhindern. Zu diesem Behufe werde der Verkehr auf dem Stadthaus⸗ 2 untersagt und keinerlei Zusammenrottung geduldet werden.
— 11. März. (W. T. B.) Heute Mittag 1 Uhr war wenig Publikum auf dem Stadthausplatze, dessen Zu⸗ gänge von Polizei bewacht sind. Um 116 Uhr wurde der Platz plötzlich von verschiedenen Gruppen besetzt, aber von den Polizeiagenten ohne Widerstand wieder geräumt. Um 2 Uhr fand eine abermalige Besetzung des Platzes von einem auf etwa 1500 Menschen geschätzten Haufen statt. Mit Hülfe von 165 berittenen Munizipalgardisten wurde derselbe aber von den Agenten zerstreut. Hierbei wurden 5 Verhaftungen vor—⸗ genommen. Die Gruppen scheinen sich nach dem place du tröne zu begeben, der ebenfalls von der Polizei bewacht wird. Die Menge, welche um den Stadthausplatz sich angesammelt hat, besteht zumeist aus Neugierigen.
— 11. März., Nachmittags. (W. T. B.) Um 4 Uhr wurde die Cirkulation auf dem Stadthausplatze gänzlich untersagt, aber an den Häusern entlang hatten sich zahlreiche Neugierige angesammelt. Auf dem place du trone herrscht Ruhe. Auch anderweit wird keine ernstliche Zusammen⸗ rottung signalisirt. Vorsichtshalber waren an den Brücken— köpfen der Concordien- und Invaliden-Brücke Kavallerie⸗ Piquets aufgestellt. Dieselben rückten um An Uhr wieder in ihre Kasernen ein. Im Ganzen also viel Neugierige und wenig zahlreiche Manifestirende. Es sind in Allem etwa 15 Verhaftungen vorgenommen worden.
— 11. März, Abends. (W. T. B.) Im Saale von Vauxhall fand heute eine von etwa 2000 Personen be— suchte Versammlung statt. Es wurde eine Resolution zu Gunsten der Revision der Verfassung angenommen, die sich zugleich mißbilligend über diejenigen Deputirten ausspricht, welche bei der jüngsten Beschlußfassung der Deputirtenkammer der Vertagung der Verfassungsrevision zustimmten. Mehrere Deputirte der äußersten Linken nahmen an der Versammlung Theil. — Von den Maurerarbeitern wurde heute im Rivolisaale unter dem Vorsitze des radikalen Deputirten Guyot eine Versammlung abgehalten. Die Aeußerung Guyots, an der Spitze des Arbeitermeetings vom vorigen Freitag hätten die Bonepartisten gestanden, rief lebhafte Pro— teste hervor, denen Drohungen und Thätlichkeiten folgten. Guyot wurde mit Schlägen mißhandelt und genöthigt, den Saal zu verlassen.
Italien. Rom, 10. März. (W. T. B.) Die De⸗ putirtenkammer setzte heute die Berathung des Budgets des Aeußern fort. Sonnino Sidney erklärte ebenfals seine Meinung dahin, daß Italien seit dem Krimkriege keine bessere Gelegenheit gehabt habe, sich enger an England an—⸗
zuschließen. Er sei für ein Bündniß mit Oesterreich⸗ Ungarn und Deutschland, gleichzeitig aber für ein Ein—
vernehmen mit England, welches in keinerlei Richtung dem erwähnten Bündnisse entgegenstehe. Der Mangel an bestimmten Zielen sei die Ursache der Schwäche Italiens. Die Behauptung Sonnino Sidney's, daß der Botschafter General Menabrea dem englischen Staatssekretär des Aeußern erklärt habe, Italien könne wegen des Zustandes seiner mili—⸗ tärischen Kräfte nicht interveniren, stellte der Minister des Aeußern, Mancini, in Abrede. Das Grünbuch gebe dieser im Uebrigen nicht glaubwürdigen Behaup— tung ein Dementi, denn Menabrea habe den Zustand der italienischen Streitkräfte gekannt, und es gehe im Gegentheil aus dem englischen Dokument hervor, daß Menabsiea erklärt habe, Italien würde eventuell 20 009 bis 25 000 Mann absenden. Der Minister behauptete, daß in militärischer und in finanzieller Beziehung Alles zur raschen Expedition dieses Armee Corps bereit gewesen sei, wie dies die Minister des Krieges und der Marine bezeugen könnten. Er werde am Montag die weiteren Bemerkungen der Vorredner beantworten. Der Kriegs-Minister bekräftigte die Aus⸗ führungen Mancini's. Sonnino Sidney erwiderte, das Blaubuch spreche von einem Mangel an militärischen Hülfs⸗ quellen Italiens. Mangini prorestirte dagegen und säagte, der Wortlaut der betreffenden Stelle weise blos auf einen Mangel an Hülfsquellen im Budget für die Kosten einer
militärischen Expedition hin. Minghetti bedauerte, daß Italien seit einigen Jahren an Prestige und Einfluß eingebüßt hätte, und untersuchte die Frage,
ob das die Schuld des Ministeriums oder der Umstände sei. Er warf Mancini vor, daß er das unverhoffte An⸗ erbieten, mit England in Egypten zu interveniren, abgelehnt habe. Maneini hätte dieses Anerbieten wegen der ungeheuren Vortheile, die dabei in Aussicht standen, annehmen müssen; weder internationale Verpflichtungen noch die innere Lage hätten ihn hieran gehindert. Er (Minghetti) vertraue der loyalen Erklärung Englands, daß es weder ein Protektorat noch eine Eroberung anstrebe, sondern nur die Ordnung in Egypten wiederherstellen wolle. Die Italiener sollten sich dieser Politik anschließen, und er werde glücklich sein, in diesem Falle das Ministerium zu unterstützen.
In Folge ungenügender Beweismittel sind alle anläßlich der Petardenaffaire vom 27. Februar noch in Haft be⸗ findlichen Personen gestern Abend freigelassen worden. Die Untersuchung dauert fort.
Griechenland. Athen, 10. März. (W. T. 2 Kommun duros ist gestorben. Die Kammer beschlo in außerordentlicher Sitzung, den Verstorbenen durch eine öffentliche Leichenfeier zu ehren. Der Minister⸗Präsident TrikupiJ hielt ihm einen ehrenvollen Nachruf, bezeichnete seinen Tod als einen Trauerfall für den Hellenismus und beantragte, die Sitzungen der Kammern auf fünf Tage auszusetzen. Alle Journale erscheinen mit Trauerrand. Die Leiche wird im Parlamente aufgebahrt und am Dienstag auf Kosten des Staates mit den Ehren eines Premier-Ministers bestattet werden.
Türkei. Konstantinopel, 11. März. (W. T. B.) Der russische Botschafter von Nelidoff. begab sich heute nach der Hohen Pforte und bat um provisorische Verlängerung des gegenwartigen, nächsten Dienstag zu Ende gehenden Handelsvertragstarifs.
Mumäunien. Bukarest, 10. März. (W. T. B.) Die Session der Kammern ist bis zum 27. März verlängert worden und soll die dritte Lesung des Antrags auf Ver⸗ fassungtsrevision bis dahin stattfinden. Der Senat genehmigte die Konsular⸗Konvention mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Serbien. Belgrad, 11. März. (W. T. B.) Eine Deputa ti on von diplomatischen und militärischen Würden⸗ trägern wird Serbien bei der Krönung des Kaisers von Rußland vertreten.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. März. (W. T. B.) Zur Feier des Geburtstags des Kaisers Alexander III. waren gestern Abend das große Theater
und das Alexander⸗Theater unentgeltlich und aus⸗ schließlich den Zöglingen der unteren Lehranstalten zur Disposition gestelll. Iàm großen Theater fand
ein Ballet statt, welches der Kaiser und die Kaiserin mit ihrer Gegenwart beehrten. Während der Zwischenakte wurden der Jugend in den Foyers und den Sälen Thee und Er⸗ frischungen gereicht. Dort erschien auch das Kaiserpaar, von endlosem Jubel und Hurra der Jugend begrüßt. Ein Empfang fand gestern Abend nicht statt.
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Zeitungsstimmen.
In der landwirthschaftlichen Wochenbeilage des „Ber— liner Tageblatt“ vom 5. Januar d. J. ist zu lesen:
Die Konkurrenz Amerikas auf dem Lebensmittelmarkte ist seti einer Reihe von Jahren eine ganz außergewöhnlich große. Die besten Märkte, weil stärksten Konsumenten, waren bisher England und Frankreich, und die größten Lieferanten früher Rußland und Deutsch⸗
land. Letztere sind binnen kurzer Frist fast vollständig von Amerika verdrängt, welches sogar gewaltige Massen, insbesondere Fleisch,
nach Deutschland sandte. Deutschland ist von einem, Lebens⸗ mittel im Betrage von Millionen exportirendes, ein in eben solchem Betrage importirendes Land geworden. Solche in alle Ver⸗ hältnisse eingreifende Verschiebungen der Beziehungen, solche mächtigen Umwälzungen im Handel und in der Landwirthschaft vollziehen sich nie ohne Schwierigkeiten und Schädigung wohlberechtigter Inte ressen. Hier waren es in erster Linie die Landwirthe, die da litten, sich geradezu in ihrer Existenz bedroht fühlten. Am Bedenklichsten erschien es namentlich für sie, daß diese Konkurrenz, so übermächtig sie sich auch schon jetzt zeigte, doch nur im ersten Beginne ihrer Entwickelung zu sein schien, daß sie von Jahr zu Jahr zunahm, wie eine Lawine sich ohne Unterbrechung vergrößerte, ja dauernd jeder Kon⸗ kurcenz zu spotten den Anschein hatte. Der Konkurrenz unterliegt der Schwächere und als soicher erschien hier Europa. Wie sollte der europäische Landmann der den Boden, selbst den schlechtesten, theuer bezahlen, schwere Steuern tragen muß, gegen den Amerikaner aufkommen der unermeßliche Gebiete des reichsten Bodens fast umsonst und fast steuerfrei zur Verfügung hatte? Der Europäer mußte, schien es, untergehen, wenn ihm nicht der Staat zu Hülfe kam. Diese Besorgniß hat sich schnell Bahn gebrochen, und fast alle europäischen Staaten sahen sich seit 1879 veranlaßt, den Import von Lebensmitteln durch Zölle zu erschweren, um so die Konkurrenzfähig⸗ keit der heimischen Landwirthschaft zu bewahren.
— Die „Elberfelder Zeitung“ sagt in einer Be⸗ r ,n des im Abgeordnetenhause durchberathenen Etats 1. A.
Die Redner der Linken haben wohl gewußt, was es auf sich hat, einen Minister um die Frage, ob 100060 S mehr für Pensiong⸗ zulagen emeritirter Volksschullehrer verwendet werden sollen, in dieser Weise Spießruthen laufen zu lassen. Aber gerade weil Hr. Scholz es so äußerst bequem gehabt hätte, sich auf die populäre Seite, zu stellen, müssen wir es ihm Dank wissen, daß er die Unpopularität nicht gescheut hat, Er bestritt für seinen Theil nicht das Bedürfniß an sich, sondern die verhältnißmäßige Dringlichkeit des Bedürfnisses. Die Lehrer sind mit 600 „6 Pension nicht schlechter gestellt wie eine Unzahl von an— decen Unmittelbaren Staatsbeamten, für welche die Regierung in gleicher Weise zu sorgen hat; und wenn heute mit einer anscheinend geringer Summe gerade Denjenigen geholfen werden soll, für welche die Fortschzittspartei eintritt, so kann das nur einerseits zur Ven dunkelung des wahren Bedürfnisses, andererseits aber zur Bestärkung Derjenigen dienen, welche immer bereit sind, populäre Ausgaben zu beschließen, aber sich jeder kleinsten Einnahmeerhöhung entgegenstemmen. .... Wer also den Schullehrern helfen will, entschließe sich auch, den übrigen Beamten zu helfen, die Hr. Scholz nicht stiefmütterlicher behandelt haben will; er entschließe sich aber auch, die Hülfe da zu süchen, wo sie allein nachhaltig zu finden ist — nämlich in einer Vermehrung der Einnahmequellen.
— Ueber Militärpensionen in Deutschland und Oesterreich schreibt ein militärischer Berichterstatter der „Schlesischen Zeitung“ aus Wien: -
Die kürzlich im Deutschen Reichstage stattgehabten Verhandlun⸗ gen über das deutsche Militärpensionsgesetz haben Vergleiche mit unserem militärischen Versorgungswesen nahe gelegt, bei denen man zu sehr merkwürdigen Gruppirungen gelangt ist. In Oesterreich- Ungarn stehen den 12301 aktiven Generalen und Offizieren 8128 pensionirte und in Deutschland den 20 130 aktiven nur T7669 pensionirte Generale und Offiziere gegenüber. In Deutschland ist die Zahl der pensionirten Generale, Obersten, Oberst ⸗Lieutenants und Majors größer als in Oesterreich, dagegen giebt es in Oester⸗ reich 3417 pensionirte Hauptleute gegen 2734 in Deutschland, und 1927 pensionirte Subaglternoffiziere gegen 88 in Deutschland. Bei einem Friedenspräsenzstand von 280 000 Mann und einem ordent⸗ lichen Heereserforderniß von 108 0900000 Gulden in Oesterreich betragen die Auslagen für Pensionen 115 Millionen, in Deutschland bei einem Friedenspräsenzstande von 448 990 Mann und einem ordentlichen Heereserfordernisse von 179 090900 Gulden dagegen 314 Millionen, während aber Dester⸗ reich die 115 Millionen Gulden von den Steuer erträgen unmittelbar und ausschließlich bestritten werden müssen, wird in Deutschland von den 31,4 Millionen etwas mehr als ein Drittel vom allgemeinen Pensionfonds und die anderen zwei Drittel vom Reichs⸗Invalidenfonds bestritten, so daß die Steuerträger mit dieser Summe für Pensionen direkt nicht belastet sind.
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ be⸗ richtet:
h Die durch die neue Tarifpolitik angeblich von gänzlichem Ruin bedrohte Stadt Danzig scheint sich im Gegentheile recht wohl zu befinden. Wenigstens berichtet das Vorsteheramt der, Kaufmann⸗ schaft, daß der Handel der Stadt Danzig in den Wintermonaten einen nicht nur im Allgemeinen befriedigenden, sondern theil⸗ weise sogar sehr günstigen Verlauf genommen habe, namentlich wird das Getreidegeschaft als ein lebhaftes bezeichnet. Der Wagrenhandel, sowie der Heringshandel nahmen bei theilweiser starker Zufuhr ihren regelmäßigen Verlauf. Das Speditionsgeschäft wird als ein recht lebhaftes und günstiges bezeichnet. Trotz der Er— höhungen des russischen Zolltarifs schelnt der Bezug von Kolonie⸗ waaren und Rohmateriallen der Industrie, wie sie über Danzig nach Polen spedirt zu werden pflegen, eine merkliche Veränderung nicht er⸗ fahren zu haben. Auch in den wesentlichen Exportartikeln fand eine rege Spedition statt. Eadlich nahm auch das Rhedereigeschäft einen regel⸗ mäßigen, theilweise einen recht günstigen Verlauf. Die Vergleichung des überseeischen Schiffsverkehrs der Jahre 1882 und 1881 ergiebt die Thatsache, daß Handel und Schiffahrt in erheblichem Aufschwunge
begriffen sind. Es gingen im Jahre 1882 in den Hafen von Danzig ein 2523 Seeschiffe, gegen 1640 im Vorjahre, und aus dem Hafen aus 2082 gegen 1711 Seeschiffe im Vorjahre.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 10. — Inhalt: Zoll ⸗ und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend örtliche Er⸗ hebung von Zollbeträgen unter 5 ; — Befugniß einer Steuerstelle. — Konsulatwesen: Ernennung und Ermächtigung zur Vornahme von Civilstan dakten. — Heimathwesen:; Spruchpraxis, betreffend die armen⸗ rechtliche Familieneinheit. — Polizeiwesen: Ausweisung von Auslän- dern aus dem Reichsgebiete; — Verbot einer ausländischen Zeitung.
Armee ⸗Verordnungs Blatt. Nr. 7. — Inhalt: Verwendung der Mittel zur Abhaltung von Gefechts. und Schieß⸗ übungen im Ctatsjahre 1883.ñ84. — Zulassung von Depotscheinen der Reichsbank bei Führung des Vermögensnachweises von Offizieren behufs Nachsuchung des Heirathskonsenses. — Oelfarbenanstrich der Feuerleitern und Feuerhaken. — Ausgabe einer neuen Schießplatz⸗ Verwaltungs vorschrifst. — Verpflegung der Kriegsschüler für den Marsch zur Kriensschule und zurück zum Truppentheil. — Schema zur Liquidation über Mehrkosten für die Bekleidung der Unteroffiziere. — Nachtrag zu den Bestimmungen über das Militär⸗Veterinärwesen vom 15. Januar 1874. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs . Anstalt für die Armee und Martine.
Amtsblatt des Reichs-⸗Postamts. Nr. 19. — Inhalt: Verfügung vom 6. März 1883. Eröffnung der Post-Dampfschiff⸗ fahrt auf der Linie Stettin⸗Kopenhagen.
Ju stiz · Minist e rial · Blatt. Nr. 10. — Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 3. März 1883, betreffend die dem Ober-⸗Präsidenten der Provinz Hannover in Grundbuchsachen zu machenden Mittheilun⸗ gen. — Uebersicht der Geschäfte bei der Justiz⸗Prüfungs⸗Kommission im Jahre 1882. — Zusammenstellung der Allerhöchst ernannten, zur Zeit in Funktion befindlichen Handelsrichter und deren Stellvertreter bei den Kammern für Handelssachen.
Eisenbahn-Verordnungs-Blatt. Nr. 5. — Inhalt: Allerböchstes Privilegium wegen Emission von Prioritätsobligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 20 500 000 A — Allerhöchste Verordnung, betr. die Wahlen der Mitglieder des Landes-Eisenbahnraths durch die Bezrks-Eisenbahnräthe. Vom 7. Februar 1883. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 21. Februar 1883, betr. polizeiliche Vorschriften zur Abwendung der Feuersgefahr von den in der Nähe von Eisenbahnen befindlichen Gebäuden und lagernden Materialien; — vom 24. Februar 1883, betr. Statistik der Güterbewegung; — vom 26. Februar 1883, betr. Statistik der Güterbewegung; — vom 27. Februar 1883, betr. Be⸗ seitigung von Zuschlagsfristen zu den reglementsmäßigen Lieferfristen; — vom 27. Februar 1885, betr. Dienstkautionen der Staatsbeamten. — Nachrichten. .
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 10. — Inhalt: Amtliches; Personalngchrichten. „Nichtamtliches: Ebbe und Fluth im Mittelländischen Meere. — Die Lateinische und Englische Hoch⸗ schule in Boston. — Die neue Kirche in Steglitz. (Schluß.) — Schiffsförderung in Schleusenwagen auf geneigter Ebene. (Schluß.) — Ueber die bessere Ausnutzung des Wassers und die Verhütung von Wasserschäden. — Vermischtes: Internationale Kunst ⸗Ausstellung in München. — Die Entscheidung in der Stefaniebrückenangelegenheit. — Wirkungsweise des Schwimmtihores im Wiener Donaukanale. — Künstliches Binnenmeer in der Sahara. — Einsturz von Eisenbahn— brücken in Nord⸗Amerika. — Muster-Miethshaus für Arbeiter in New ⸗ Jork.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Staatsschuldbuch, hat fol—⸗ genden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was solgt: 81
Schuldoerschreihungen der dierprozentigen konsolidirten Anleihe können in Buchschulden des Staats auf den Namen eines bestimmten Gläubigers umgewandelt werden.
Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe brauchbarer Staatsschuldverschreibungen durch Eintragung in das bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu führende Staats— schuldhuch. ;
In demselben sind auch die in dem Schuldverhältnisse eintreten den Veränderungen zu vermerken.
Von dem Staatsschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden und ge— trennt aufzubewahren. ;
Ueber den Inhalt des Staatsschuldbuchs darf nur dem ein— getragenen Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern von K Auskunft eetheilt werden.
S. 3. Die Eintragung einer Buchschuld geschieht auf Antrag des In⸗ habers und auf den Namen der in dem Antrage als Gläubiger be— zeichneten Person. 4
Als Gläubiger können nur eingetragen werden:
U) einzelne physische Personen,
2) einzelne Handels firmen, einzelne eingetragene Genossenschaften und einzelne eingeschriebene Hülfskassen,
3) einzelne juristische Personen, welche im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Sitz haben,
H einzelne Vermögensmassen (Stiftungen, Anstal ten, Familien fideikommisse), deren Verwaltung innerhalb des Gebietes des Deut schen Reichs von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht geführt wird
Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Konto im Staats—⸗ schuldbuch eröffnet.
§. 5. . Mit der Eintragung erlöschen die Rechte des Inhabers an den eingelieferten Schuldverschreibungen. Im Uebrigen finden die für die vierprozentige konsolidirte Anleihe . Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprechende nwendung.
§. 6.
Eingetragene Forderungen können durch Zuschreibung erhöht, ganz oder theilweise auf andere Konten übertragen und ganz oder theilweise gelöscht werden.
Theil übertragungen und Theillöschungen sind jedoch nur zulässig, sofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldberschreibungen der vierproz en tigen konsolidirten Anleihe darstellbar sind.
Im Falle gänzlicher oder theilweiser Löschung der eingetragenen Forderung erfolgt die. Ausreichung von Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zu gleichem Nennwerthe.
5. 7. Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener Forderungen auf ein anderes Konto, auf Eintragung und auf Löschung von Vermerken über Veränderungen im Schuldverhältnisse (5.2 Ab= ö 2), sowie auf Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen gegen Löschung der eingetragenen Forderung sind nur der eingetragene Gläubiger. seine gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, sowie diejenigen Personen berechtigt, auf welche die eingetragene Forderung von Todeswegen übergegangen ist. Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung der Firma be⸗ rechtigt ist; zur Stellung von Anträgen für die im F. 4 Rr. 4 ge—⸗ dachten Vermögensmassen vie daselbst genannte Behörde oder die von derselben bezeichnete Person. ;.
Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der eingetragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes, so⸗
Amtsbezirk der Erblasser zur
wie eine durch eine einstweilige, gerichtliche Verfügung angeordnete Beschränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amtgwegen auf dem Konto zu vermerken, beziebentlich nach erfolgter Beseitigung dieser Angrdnungen zu löschen. Wird eine gepfändeie Forderung an Zahlunggstatt überwiesen, so ist dieselbe vorbehaltlich der Beslimmung im §. 16 Nr, 2 im Staatsschuldbuche zu übertragen.
Zur Löschung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es der Zustimmung derselben.
Verfügungen über eingetragene Forderungen (Abtretun gen, Ver pfändungen u. s. w.) erlangen dem Staate gegenüber nur durch die Eintragung Wirksamkeit.
Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte findet nicht statt.
§. 8. Die Eintragungen erfolgen in derselben Reihenfolge, in welcher die auf dasselbe Konto bezüglichen Anträge bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden eingegangen sind.
Ehefrauen werden zu Antraͤhen nur mit Zustimmung des Che— mannes, großjährige Personen unter väterliche: Gewalt ohne Zu— stimmung des Vaters zugelassen.
Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, sowie auf gleich: zeitigen Vermerk einer Beschraͤnkung des Gläubigers in Bezug auf Kapital oder Zinsen derselben genügt schriftliche Form.
In allen anderen . muß der Antrag gerich lich oder notariell, oder von einem Konsul des Deutschen Reichs aufgenommen oder be⸗ glaubigt sein.
Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Person des Gläubigers (Verheirathung einer Frau, Aenderung des Gewerbes, Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die Identität durch eine in n Urkunde dargethan werde.
Der Antrag eines Taubstummen, Blinden, Schreibunkundigen oder einer der Deutschen Sprache nicht mächtigen Person bedarf zu ö Gültigkeit der für die Verträge solcher Personen vorgeschriebenen
orm. 8. 12.
Rechtsnachfolger von Todeswegen haben sich, sofern ihre Be— rechtigung auf der gesetzlichen Erbfolge beruht, durch eine Be— scheinigung als Erben, sofern dieselbe auf letztwilliger Verfügung be—⸗ ruht, durch eine Bescheinigung darüber auszuweisen, daß sie über die eingetragene Forderung zu verfügen befugt sind.
Zur Ausstellung der vorgedachten Bescheinigungen ist dasjenige Gericht, bei welchem der Erblesser zur Zeit seines Todes seinen ordentlichen Gerichtsstand hatte, und sofern derselbe in Preußen einen solchen nicht hatte, derjenige Konsul des Deutschen Reichs, in dessen ei- seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem Konsul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zu: Ausstellung solcher Bescheinigungen ertheilt ist, und, in Ermangelung eines hiernach zuständigen Konsuls, das Amtsgericht J in Berlin nin n w.
§. 13.
Mehrere Erben haben zur Stellung von Anträgen und zur Em— pfangnahme von Schuldverschreibungen eine einzelne Person zum Be— vollmächtigten zu bestellen. .
Vollmachten, sowie die Genehmigungserklärungen dritter Personen, zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in Bezug auf hie Forderung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Staats—⸗ schuldbuche beschänkt ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge n , ist.
Ueber die Eintragung von Fordꝛrungen und Vermerken, sowie über die verfügte Auslieferung von Schuldverschreibungen an Stelle zur Löschung gelangter Forderungen wird dem Antragsteller und, falls ö. e T ein Anderer ist, auch diesem eine Benachrichtigung ertheilt.
Die Benachrichtigung gilt nicht als eine über die Forderung aus- gestellte Urkunde. ö ;
5. 16.
Von Amtswegen kann die Löschung eingetragener Forderungen und die Hinterlegung der dagegen auszuliefernden Schuldverschreibun⸗ ö. . der Hinterlegungsstelle in Berlin auf Kosten des Gläubigers erfolgen:
.I) wenn die Eintragung von Verpfändungen oder sonstigen Ver— fügungsbeschränkungen beantragt wird;
2) wenn die Forderung ganz oder theilweise im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes gepfändet oder wenn eine einst⸗ weilige gerichtliche Verfügung über dieselbe getroffen ist;
3) wenn über das Vermögen des eingetragenen Gläubigers der Konkurs eröffnet worden ist;
P wenn die Zinsen des eingetragenen Kapitals zehn Jahre hinter einander nicht abgehoben worder sind;
5. wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der Gläubiger vor länger als zehn Jahren verstorben ist und ein Rechtsnachfolger sich nicht legitimirt hat.
„Die hinterlegten Schuldverschreibungen treten in allen rechtlichen Beziehungen an die Stelle der . Forderung.
Im Falle einer Kündigung der vierprozentigen konsolidirten An⸗ leihe sind die eingetcagenen Gläubiger schriftlich zu benachrichtigen. Die Wirksamkeit der Kündigung ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig. .
. 18.
.Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung erfolgt mit rechtlicher Wirkung an Denjenigen, welcher am zehnten Tage des der Zinszahlung vorangehenden ,. eingetragener Berechtigter war.
Die Zinsen werden nur innerhalb des Deutschen Reichs gezahlt, und zwar in der Zeit vom vierzehnten Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fälligkeitstermine durch eine öffentliche Kasse oder mittelst Uebersendung durch die Post auf Gefahr und Kosten des Berechtigten.
Kommt die Sendung als unbestellbar zurück, so unterbleiben weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adresse ange—⸗ zeigt hat. z
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Aenderungen in der Person oder der Wohnung des Zinsen empfängers (6 19 Absatz 3) werden nur berücksichtigt, wenn sie von dem Gläubiger selbst schriftlich gemeldet werden.
Die Meldung einer Aenderung in der Person des Empfängers muß in der Form erfolgen, welche für den Antrag auf Uebertragung der Forderung vorgeschrieben ist.
An Gebühren werden erhoben:
1 für die Umwandlung von Staatsschuldverschreibungen in Buchschulden des Staats, sowie für sonstige Eintragungen und Löschungen, jede Einschrift in das Staatsschuldbuch besonders ge— rechnet, 26 3 von je angefangenen 1000 „ Kapitalbetrag, zusammen mindestens 1 M0
2) für die Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen für je angefangene 1900 4K Kapitalbetrag 59 8, zusammen mindestens 1 666 Die Gebühren werden von dem Antragsteller, soweit nöthig, im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Voraußt⸗ bezahlung der Gebühren gefordert werden.
An Gebühren für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Anträge (5. 10 Absatz 2) sind zu erheben: bei Beträgen bis 2000 M: 1,50 A, bei Beträgen 1 2000 M: 3 Mk
Die in den Monaten Junt᷑ und Dezember eingehenden Anträge auf Eintragung oder Löschung von Forderungen und Vermerken werden erst nach Ablauf derselben 6
23. Die, Hauptverwaltung der Staatsschulden ist unbedingt ver antwortlich
1) dafür, daß die im Staatsschuldbuche eingetragenen Forderungen und die nock umlaufenden Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleibe zusammen den gesetzlich festgestellten Betrag der letztern nicht überschreiten;
2) für die Löschung, Kassation und Aufbewahrung der behufs Eintragung der Forderung eingereichten Staatsschuldverschreibungen bis zur gänzlichen Vernichtung derselben.
Die Staatsschuldentilgungskommission übt die fortlaufende Kon⸗ trole über diese Geschäfte.
S. 24.
Außercourssetzungs vermerkte auf Schuldverschreibungen der vier⸗ prozentigen konsolidirten Anleihe, welche von dem Tage des Inkraft⸗ tretens dieses Gesetzes oder von einem späteren Tage datirt sind, sind ohne rechtliche Wirkung.
Vermerke dieser Art, welche ein früheres Datum tragen oder ohne Datum sind, verlieren die ihnen durch die Gesetze beigelegte Wirkung mit dem Ablauf von zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. 82
X.
Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, daß die Eintragung der dem Mündel gehörigen Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe auf den Namen desselben im Staatsschuldbuche beantragt werde.
Die Anordnung findet in den Fallen des 5§. 60 Abs. 2 der Vormundschaftsordnung nicht fett,
26. Der Zeitpunkt, mit welchem das gegenwärtige Gesetz in Krast tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗ auftragt.
Urkundlich ꝛc.
Statiftische Nachrichten.
Nach dem neuesten für den Monat Januar d. Is. ausgegebenen Heft der Statistik des Deutschen Reichs hat die zoilpflichtige Baareneinfuhr im genannten Monat im Vergleich zu dem Monat Januar des Vorjahres im Allgemeinen eine weitere Steigerung erfahren. Von den wichtigeren Waarenartikeln haben insbesondere größere Einfuhren aufzuweisen: Baumwollen-, Leinen⸗ und Wollen—⸗ garn, krystallisirte Soda, Roheisen und schmiedbares Eisen in Stäben, Weizen. Gerste und Mal;j, Säge- und Schnittwaaren von weichem Holz, Maschinen, frische und getrocknete Südfrüchte, Wein, roher Kaffee, Zucker, getrocknetes Obst. Mehl und Reis, Taback— blätter, Tabackstengel und Rauchtaback, Leinöl, Fleisch und Schmalz, Heringe, Rindoieh und Pferde. Abgenommen hat dagegen im Ver— gleich zum Monat Januar des Vorjahres die Einfuhr von kalzinirter Soda, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Mais und Buchweizen, Raps und Rübsaat, rohem Bau und Nutzholz, Säge⸗ und Schnittwaaren von hartem Holz, außereuropäischen Hölzern, Cigarren, Petroleum, Schweinen und Spanferkeln. Zu beachten bleitzt bei Beurtheilung dieser Einfuhrnachweise für den Monat Januar, daß bei den auf Privat— läger ohne zollamtlichen Mitverschluß zugelassenen Waaren, wozu z. B. roher Kaffee und Holz gehören, die Mengen des Eingangs in den freien Verkehr auf Grund der halbjährlichen Lagerrevisionen ermittelt werden, welche in der Regel in den Monaten Januar und Juli stattfinden. Demgemäß beziehen sich die Zahlen bei solchen Artikeln für den Mongt Januar 1883 nicht nur auf die in diesem Monat in den freien Verkehr getretenen, sondern auch auf die im Laufe des zweiten Halbjahres 1882 den gedachten Privatlägern zum Konsum im deutschen Zollgebiet entnommenen Waarenmengen. Von Fleisch sind 5752, von Schmalz 1462 Doppelcentner (100 kg) mehr als im Monat Januar des Vorjahres eingeführt, wogegen vom Jahre 1380 an bis zum Schluß des Jahres 1882 die Einfuhren von diesen beiden Artikeln fortgesetzt im Rückgang begriffen waren. Die nunmehr eingetretene Zunahme der Einfuhr mag durch die Aussicht auf ein Verbot der Einfuhr von Produkten amerikanischer Schweine⸗ zucht veranlaßt sein. Die Einfuhr unbegrbeiteter Tabackblätter und Tabackstengel belief sich auf 22 159 Doppelcentner bezw. 2236 Doppelcentner, im Vergleich zum Monat Januar des Vorjahres 3798 bezw. 360 Doppelcentner.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Kiel 12. März. (W T. B.). Der Geheime Regierungs⸗Rath Prosessor Thaul ow ist gestern nach längerem schweren Leiden gestorben.
— Das höhere Schulwesen Seutschlands vom Gesichts⸗ punkte, des nationalen Bedürfnisses, für Behörden, Schulmänner und Familienväter. Von Dr. W. Vollhering, Reasschuldirektor. Leipzig, Rudolf Lincke's Verlag. Preis 1 66 — Die vorliegende kleine Schrift beansprucht, wie der Verfasser in der Einleitung be— merkt, keineswegs durchweg neue Gedanken zu bringen; sie will nur versuchen, vereinzelt schöon hier und da Ausgesprochenes von einem neuen Gesichtspunkte aus zusammenzufassen und zu beleuchten. Der Verfasser wünscht, weiten Kreisen die Erörterung der Frage nahe zu legen: „Besteht die Schule der Jugend wegen, oder ist die Jugend der Schule wegen vorhanden?“ Er will, daß die Bethei— ligten selbst, nicht nur, wie bisher, Behörden und Schul— männer, deren Urtheil ja leicht in dieser Frage einseitig fein könnte, sich in eingehender Weise mit der Schulfrage beschäftigen mögen. Nicht minder wichtig, als die alles bewegende Steuerfrage, sei die folgende: „Wird unserer höheren männlichen Jugend auf kürzestem, also billigstem Wege noch eine Bildung zu Theil, die die⸗ selbe befähigt, dereinst im Kampfe des Lebens sich über die Menge emporschwingen und auf der Höhe sich behaupten zu können?“ und die weirere Frage 2 „Ist es nicht möglich, uch dem künftigen Hand⸗ werker ohne, zu größen Zeitaufwand eine höhere Bildung zu gewähren zu seinem eigenen, wie zum Vorthesle des gesammten Handwerks und damit auch zum Nutzen der ganzen Nation?“ Diese Fragen sind es vornehmlich, welche der Verfasser als sachverständiger Schulmann und von seinen Erfahrungen auf pädagogischem Gebiete unterstützt, in der vorliegenden Schrift erörtert.
— Das 1. Heft LTV. Bandes der Jahrbücher der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ (Berlin, Weidmann 'sche Buchhandlung) enthält außer den mitgetheilten amtlichen Berichten über Neuerwerbungen der Königlichen Kunstsammlungen zc. wieder eine Reihe interessanter Studien und Forschungen zur Kunstgeschichte.
unächst finden wir darin ben ersten Theil einer sich auf urkundliche
orschungen stützenden Arbeit von Julius Lessing über Philipp Hain—⸗
ofer und den pommerschen Kunstschrank, welcher bekanntlich im Fahre Izl? für den Herzog Philipp II. von Pommern hergestellt worden ist und das berühmte Hauptstück der früheren Kunstkammer bildete, seit 1376 aber im Kunstgewerbemuseum aufbewahrt wird. Dann folgt eine Untersuchung von August Schmarsow über den Bildhauer Meister Andrea, seinen Lebensgang und sein Schaffen, illustrirt durch eine Lichtdrucktafel, welche den Obertheil des ehemaligen Hoch⸗ altars in Sta Maria del Popolo zu Rom darstellt, und eine Hoch— ätzung nach der Statue des hl. Paulus in der Sakristei derselben Kirche. Mit einem interessanten Blatt aus der Miniaturen⸗Sammlung des Kupferstichkabinets macht uns Dr. Theodor Frimmel bekannt. Das in verkleinertem Holzschnitt⸗Faesimile dem Aufsatz beigegebene Blatt stellt die Taufe der Drusiang durch Johannes dar; zur Vergleichung ist eine andere verkleinerte Abbildung derselben Darstellung aus der Blockbuch⸗Apokalvpse gegenübergestellt. Der weiter folgende Beitrag handelt von den Gedichten des Michelangelo Buonarroti im Vatikg. nischen Codex; die sehr eingehende Abhandlung, von EC. Frey, ist in diesem Heft noch nicht zum Abschluß gelangt. Besonders interessant ist die sich dann anreihende Mittheilung von Jul. Friedländer über das Bildniß einer hohenzollernschen Füͤrstin, welche Mantegna gemalt hat. Es handelt sich dabei um ein Fresco⸗ gemälde, welches der berühmte Künstler im Auftrage des Markgrafen Ludwigs III. Gonzaga im Castello di corte zu Mantua ausgeführt hat. Die Ausmalung der Camera dei spost des Schlosses, welche jetzt das Ar⸗ chivio nazionale enthält, wurde im Jahre 1468 begonnen und 1474 vollendet. Das größte der beiden davon noch erhaltenen Gemälde zeigt die Mark- gräfliche Familie, in einer Art von Loggia versammelt, das Färsten⸗