Im Jahre 1846 finden wir dieselben Zustände auf dem Marien · Domnaftum. Die Anstalt wurde damals bezeichnet als eine Stãlte Flayfisch · revolutionãrer Bildung. Die Schüler wurden damals be⸗ waffner gefunden; die Lehrer lehnten die Abnahme der Waffen ab. In Tremessen bedrohten die Schüler einen Lebrer, welcher sich ihren Restrebungen entgegenstellte, mit dem Tode, in Ostrowo wurde die Büste Sr. Majestäi von den Schülern insultirt. Unter den im Jahre ISä4ß6 des Hochverraths angeklagten 254 Polen befanden sich 19 Semi⸗ naristen, 5 Studenten, is Schüler, 5 Lehrer, 10 Geistliche; von dimfen Angekfagten waren 3 frühere Schüler des Marien⸗ Gymnasiums. . ĩ
Im Jahre 1848 bildete sich der große Schülerverein oder viel mehr traf er in die Oeffentlichkeit mit dem bekannten Eide, nicht für die Zeit des Gymnasiastenlebens, sondern für das ganze weitere Leben, mit dem Vehmgericht einen Zweigverein in Posen. (Zuruf . Abg. . . was ich jetzt erzähle, war in Posen; Tremessen kommt gleich. *
89 Tie ind wurden im Jahre 1848 die polnischen Schüler bon Ten Vehrern in den Waffen geübt und zogen gegen preußische Truppen ins Feld. Auch 1869, das ist ja das ver hãngnißvolle Jahr, wo das Nations sitäts prinzip durch die Bewegungen in anderen Län ˖ rern in den Vordergrund trat, — entst anden große Unruhen und Be⸗ wegungen in Polen. Da übten sich die Gymnasiasten in Tremessen sofort in den Waffen, warfen nach den preußischen Fahnen mit Steinen und es lebten die geheimen Verbindungen wieder auf. Das führte zur Aufhebung des Gymnasiums in Tremessen.
Meine Herren, ich glaube, wenn man diese Thatsachen vor sich hat — sie liegen uber 20 Jahre zurück und ich will nicht glauben niach den Versicherungen der Herren hier, daß ihre Nachkommen oder sonft Jemand in Zukunft in ähnliche Irrungen verfallen wird, so hat man die Pflicht, aufzumerken und die jungen Leute vor denen zu schützen, welche sie möglichenfalls irreleiten könnten. Ich kann ja daran erinnern, daß diese Gymnasiastenve bindungen nicht etwa Ver⸗ bindungen von Gymnafiasten allein waren, sondern daß sich auch Ehrenmitglieder aus anderen Ständen darunter befanden, und diese Gymnasiastenverbindungen ... ja Sie schütteln den Kopf, Herr Kantak, aber keider ftehen die geschichtlichen Thatsachen in dieser Sache doch etwas in Widerspruch mit Ihren Aaffassungen, (Abg. a Ich e hr sie auch) — nun, Sie mögen das ja aus eigener
rfahrung wissen. . ;
̃ Die Kabinetsordre, welche erlassen worden ist, als im Jahre 1846 das Marien. Gymnasium aufgelöst wurde, wage ich nicht zu verlesen. Es wurde darin ausdrücklich hervorgehoben, daß unter den Schülern des Gymnasiums hochverrätherische Bestrebungen und Verbindungen heftanden haben und außerdem ein Grad von Undigziplin obne Gleichen. Das Marien⸗Gymnasium ist nachher gegen den Antrag der stadtischen Bertretung von Posen wieder eingerichtet worden im Interesse der Ausbildung der polnischen Jugend. J
Ein Punkt, der auch noch besonders in den Vordergrund geschoben
worden ist, ich glaube von dem Hrn. Abg. von Stablewski, be⸗ trifft den Religionsunterricht. Es ist das ein Pur kt, den kurz zu be⸗ rühren ja sehr schwer ist. Er hat zu meiner großen Freude meinem Amte vorgänger die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß mein Amts vor⸗ Engen, wie auch ich, uns nach Möglichkeit bemüht haben, den auf, die sem Gebiete vorhandenen Schwierigkeiten zu begegnen. Der Konflikt ist dadurch entstanden, daß aus dem Anspruch auf die Leitung des Religionsunterrichts heraus der Herr Graf Ledochowski sich für be⸗ rechtigt hielt, auch die Unterrichts prache für denselben zu bestimmen. Aus diefem Konflikt hat sich die Angelegenheit weiter em wickelt und es wurde von dem Grafen Ledochoweski diejenige Anordnung getroffen, welche den Religionsunterricht, nicht in allen Gymnasien, aber doch in denjenigen Änftalten, in welchen unter den. katholischen Schülern diejenign Polnischer Nationalität die Mehrbeit bildeten, lahmlegte. Es ist richtig, daß bis 1889 in 11 von den 20 höheren Lebranstalten der Provinz Pofen überhaupt ein Religionsunterricht nicht mehr bestanden hat, aber bereits im Jahre 1880 bat sich die Unterrichts verwaltung bemüht, Ab⸗ hůulfe nach Möglichkeit zu schaffen. Es ist ihr auch in? Fällen gelungen; in Fällen ist es ihr nicht möglich gewesen, den Zustand zu beseitigen, aus Gründen, die sehr disparater, höchst persönlicher Natur sind. Ich kann also nicht anerkennen, daß es an Bemühungen der Unterrichts⸗ verwaltung gefehlt hat, diesem hochwichtigen Zweige der Erziehung unferer gymnasialen Jugend die nöthige Fürsorge angedeihen zu lassen. Ich darf erinnern, daß in einer, wie der Herr Abgeordnete von Stablewski andeuzete, fehr eingebenden Weise für die untern Klassen In Nebenreligionzunterricht eingerichtet ist, der durch Freigeben von Stunden, Gewährung von Lokalen in ausgiebigster Weise unterstützt wird. Meine Herren, ich bin nun, um den Anträgen der Herren gerecht zu werden, doch noch verpflichtet, auf die Elementarschulen der Provinz Posen mit einigen Worten zurückzukommen; Es ist ja das, wenn man will, der Kernpunkt der ganzen Frage und ich möchte mir den Boden fur das ganze ebenen, da es in allen diesen Punkten doch immer inige neutrale und sachliche Momente giebt, um zu einer gerechten Beurtheilung der preußischen Unterrichtsverwaltung zu gelangen. Als wir Preußen im Jahre 1772 den Netzedistrikt erwarben von 139 Suadratmeilen, fanden wir keine Volksschulen. Es gab nur 19 kalßolische Srganisten und 13 lutherische Schullehrer, die aber keine Vorbildung hatten. Als 1793 noch neue Kreise hinzukamen, der jetzige Regierungsbezirk Bromberg als Verwaltunge bezirk gebildet rurde, gelang es der preußischen Verwaltung, 257 Volksschulen zu eroffnen.“ Die fächfische Regierung, die uns ja immer als Muster bingestellt worden ist, hat von 1897 bis 1815 nur 22 Schulen ge⸗ gründet, darunter merkwürdiger Weise 9 Simultanschulen. Sie bat war eine Schulverordnung, erlassen, die nachgebildet war dem neuostpreußischen Schulreglement, aber diese Verordnung ist nicht zur. Ausführung gebracht worden. Wohl aber führte Tie sächsische Regierung ohne Weiteres, meine Herren, im Netzedistrikt, wo es damals kaum einen Polen gab, die polnische Unterrichts sprache obligatorisch ein und bestimmte, daß die Lehrer, welche nach 2 Jahren nicht im Polnischen unterrichten fannten, entlassen werden sollten. Meine Herren, damals war von göttlichen und menschlichen Rechten nicht ie Rede, sondern es wurde iniach in diefer für die deutschen katholischen Mitbürger harten Weife verfügt. Die Sache ging noch weiter, Als wir im Jahre 1815 das Volksschulwefen wieder übernahmen, gab es in der Stadt Brom⸗ kFerg feine einzige öffentliche Volksschule, obgleich Bromberg 6000 Ein⸗ rechner zählte. Die unter der früheren preutijchen Verwaltung errichtete jweiklassige Volkeschule war im Jahre 1808 unter sãchsischer Zeit aufgehoben, das Haus in eine Militärwache verwandelt worden. Gs beslanden nur 16 ganz kümmerliche Priratschulen, die zum Theil ren Schußmachern, Schneidern, Gutsbesißerwittwen und Soldaten⸗ frauen gehalten wurden. ;
4 übrigen 53 Städten hatten über 3 gar keine Schulen. Der Regierungsbezirk Posen hatte 1815 ungefähr 254 Schulen, wäh— rand damals in der neüen Prorinz Posen 543 Schulen mit ungefähr 31 65 Schülern bestanden: Das stimmt auch mit den Ermittelungen des statiflifchen Bureaus; aber diese 316000 Schüler bildeten nur 17 0 der schulpflichtcigen Kinder, die ermittelt wurden auf über 15160. Wern wit diese Verbälmisse mit den gegmnwärtigen Zu— nden rergleichen, so haben wir jetzt in Posen 2187 Schulen mit 3 180 Kindern, welche wirtlich die
It, so ist seit 1515 im Kreise Gnesen beispiels· katkolichen Schulen ron 19 auf M. die der nn Kreise Wongrowitz
auf 59, die Zahl der
Nach den frühesten Ermittlungen. die wir haben aufstellen konnen, betrug die Zahl der Analphabeten der mili⸗ tãrischen Aus 141 1 im Jabre 1836s367 im Bezirk Posen 46 675 Prozent, in Bromberg 41.44 Prezent, alsg die fleinere Hälfte waren damals Analphabeten: wir haben ung hinaufgearbeitet auf 12 89 Prozent in Posen und 7.01 Prozent in Bromberg. Es ist das, absolut genommen, noch sehr ungenügend, aber relativ beweist es doch einen erheblichen Fortschritt. Meine Herren, ich will nun auf die Instruktionen nicht weiter eingehen, dag Thema wird ia schranken lo und zu groß. Ich will aber im Anschluß an die Be⸗ merkungen, welche die Herren Vorredner gemacht haben, doch noch die
rinzipien erörtern, welche die Unterrichtsverwaltung in Preußen alle . unseren polnischen Mitbürgern gegenüber festgebalten hat. Die- selbe steht heute noch auf demselben Standyunkte wie der Minister von Altenstein. Auch der Hr. Minister von Altenstein hat ausdrücklich anerkannt, daß zwar das Festhalten an der e, d (was bier als Muttersprache“ bezeschnet wird) zu bin igen, aber zugleich die Erreichung des vollen Verständnisses der Landes, oder. Staats sprache zu fordern ist. Die beiden großen Gesichtspunkte sind ja damit an⸗ eführt. Es ist einmal das Schonen der Nationalitãt, den Ver kal fen. wie sie historisch überkommen sind, gemäß und den Ver— fyrechungen gemäß, welche von Allerhöchster Stelle unsern polnischen Mitbürgern gegeben sind, aber andrerseits hat die Unterrichts ver ˖ waltung daran festhalten müssen, daß in politischer Beziehung unsere polnischen Mitbürger Preußen und Deutsche sind, und daß sie die Pflicht hat dieselben zu befähigen, an den Aufgaben des preußischen aud veutschen Reiches theilzunehmen. Das ist früher nothwendig gewesen und heute um so mehr, wo wir mit Hülfe, des allgemeinen Wahlrechts, der allgemeinen Dienstpflicht. die heilige Verpflichtung haben, auch die ärmsten Bewohner der entferntesten polnischen Landes ˖ theile zu befähigen, einigermaßen die großen Kultur⸗ und Staats⸗ aufgaben unseres Reiches mit zu erfüllen .
Daraus folgt dann die weitere Verpflichtung, daß wir vollen An⸗ laß haben, allen denjenigen Bestrebungen. die dazu führen, auf dem Gebiet? der Volksschule die Nationalitäten zu isoliren eder den Polen neue Kräfte durch Polonisirung. unserer deutschen katholischen Mit bürger zuzuführen, mit aller Energie entgegen zu treten, und, ohne daß ich noch rie Biskussion weiter verlängern will, bin ich doch genöthigt, gerade auf diesen Punkt, der vom Hrn. Abg., von Zakrzewski be⸗ handelt worden ist, noch etwas näher einzugehen. Meine Herren, ich weiß die Frage ist sehr unbequem, aber man muß sich doch ein⸗ mal darüber dussprechen. Die Stellung unserer polnischen Mitbürger auf dem Gebiet der Kirche in unseren polnischen Landestheilen ist ja immer schon, seit ziemlich alter Zeit, die gewesen, daß man versucht hat, die fatholische Konfession und Religion in Uebereinstimmung mit den polnischen Nationalitätsbestrebungen zu bringen — auf Grund der. meines Erachtens irrigen Auffassung. daß das. polnische Land lediglich den Poten gehört und daß da, wo, die Polen sind, jeder Katholik ein Pole sein müsse. In offizieller Weise hat, wie dem Abg. Kantat bekannt sein wird, die Anschauung im Jahre 1848 Ausdruck gefunden in der berühmten Erklärung der Ffatho⸗ lichen Geistlichen deutscher Nationalität, in welcher diese Geistlichen deutscher Nationalität ausdrücklich den Grundsatz ctablirt, haben: sie erkennen an, daß im Großherzogthum Posen „katholisch! und „pol. nisch‘ identisch sein müsse und auch sei. Es wird mir sehr schwer, aus deim reichen Material cine angemessene Auswahl zu finden, ich kann aber versichern, daß unsere Akten voll sind mit den. Beschwerden der deutschen Katholiken in überwiegend polnischen Ortschaften über die nicht ausreichende Versorgung in gottesdienstlicher Beziehung. Die Regierungen . sich wiederholt bemübt, nach dieser Richtung hin Wandel zu schaffen. ⸗ ;
. 6 Zahl der deutschen Katholiken in der Provinz Posen anlangt, so ließen ganz bestinimte Ziffern vor aus dem Jahre 1861. Damals betrug die katholische Bevölkerung polnischer Zunge ⁊64 791, die der deutschen Katholiken 1006 210. Im Allgemeinen schwanhen. die Ziffern über das Verhältniß der deutschen und polnischen Katholiken FRöischen 1:7 und I: 8, und auch in einem Schreiben des, Grafen Ledochowski aus dem Jahre 1852 wird die Zahl der deutschen Ka⸗ tholiken auf über 160 65h berechnet. Die Zahlen, welche der Ahg. von Stablewski angegeben hat, sind jedenfalls erheblich zu niedrig.
Jie Bemühungen, welche in den verschiedenen Jahren, ngmentlich im Anfang der 60er Jahre, die Bromberger und Posener Regierung angewendet haben, um zu einer angemessenen Versorgung der deut⸗ schen Katholiken in gottesdienstlicher Beziehung zu gelangen, sind fast nie von einem entsprechenden Erfolge begleitet gewesen. Es ist schon vorher mitgetheilt worden von dem Abg. Tiedemann, dafi zes allgemeiner Grundsatz war, daß nur da die deutschen Katholiken eine besondere Fürsorge, sei es in Ansehung der Predigt. sei es in An⸗ sehung einer sogenannten Belehrung, sei es im Beicht⸗ und Kom⸗ munjonsunterricht und in Abnahme der Beichte erlangen sollten, wenn die Deutschen des Polnischen überhaupt nicht mächtig wären. Wenn man diesen Grundfatz anwenden wollte auf unsere Schul verhältnisse, so würde die Schule im Großherzogthum Posen ein ganz anderes Gesicht haben; — in gien den Fällen, wo die Deutschen nur noth. dürftig des polnischen Idioms mächtig waren, wurde ihnen in jeder Weise die kirchliche Versorgung erschwert oder abgeschlagen. Es liegen mir Listen vor, welche auf Grund der speiiellen Verhandlungen mit den Erzbischöfen Przvluski und Ledochowt ki aufgestellt sind, und die ungefähr erkennen lassen, wie in Folge dieser Maßnahmen das deutsch · kalbolische Element planmäßig und naturgemäß zurückgedrängt beziehungsweise in die polnische Nationalitãt übergeführt worden ist. Im Jahre 1862 gab es beispielsweise in Lubosch (Kreis Birnbaum) oz deutfche Katholiken, 651 polnische. Eine deutsche Predigt wurde nicht gebalten; es wurde von der Regierung bei dem Erzbischof beantragt, für die deutschen Katholiken alle 4 Wochen eine deutsche! Predigt halten zu lassen; der Antrag wurde abge⸗ lehnt. Im Jahre 1872 fanden sich in Lubosch blos noch z deutsche Kafholiken unter 693 Polen. In Opaleniea waren im Jahre 18627 554 deutsche neben 2243 polnischen Katholiken. Eine deutfche Predigt wurde nicht gehalten. Beantraat wurde von der Regierung eine 146ägige deutsche Predigt; der Erzbischof lebnte dies ab. Im Jahre 1877 gab es in Opalenica nur noch 23 deutsche Kg ⸗ tboliken. Die ablehnende Erklärung wurde speziell motivirt damit, daß die Katholiken deutscher Abkunft schriftlich vor dem Pfarrer zu Protokoll erklärt hätten, daß sie einen deutschen Gattesdienst nicht baben wollten. In Brody mit 135 deutschen Katholiken wurde weder eine deutsche Predigt gehalten, noch eine deutsche Beichte entgegen⸗ genommen. . . . .
Am interessantesten ist der Kreis Obornik. Im Kreise Obornik waren im Jahre 1862 in Mur⸗Goslin 686 deutsche Katholiken neben 1214 Polen. Die Deutschen erhielten keine deutsche Predigt; es wurde keantragt, alle vier Wochen eine deutsche Predigt zu halten, daz wurde abgelehnt. 1872 waren nur noch 7 deutsche Katholiken dort vorhanden. . ;
In berg. Dombrowsha waren 1862 505 deutsche Katholiken gegen 14265 polnische vorhanden, ohne deutsche Predigt. Der Antrag auf vierwöchentlichen Goftesdienst in deutscher Sprache blieb Seiten? des Erzbischofs unbeantwortet. — 1872 war kein deutscher Katholik mehr dort vorhanden. Boruszyn zählte im Jahre 1862 292 deutsche Katholiken gegen 1651 polnische; die Einführung deutscher Predigten wurde abgelehnt, — 1872 gab es nur noch 59 deutsche Katholiken. Langgoslin hatie 1862 96 deutsche Katholiken, zehn Jahre darauf nur noch 3. ; ?
So geht das weiter, meine Herren; ich will Ihre Geduld nicht erschõvfen. 2 ; .
Das ist ja kein Zufall. Ich habe sehr eingehende Ermittelungen aus alten und neuen Akten anstellen lassen über den Beicht⸗ und Fommunionsunterricht. Auch heute gilt noch der Grundsatz: Ist die Minorität der deutschen kathölischen Kinder eine kleine oder können sie sich nur entfernt in der volnischen Sprache einigermaßen ausdrücken, so erfolgt der Beicht⸗ und Kommunionsunterricht nicht in der deutschen Sprache. Auch in vielen Fällen, wo den deutsch⸗katholischen Kindern jede Kenntniß des Polnischen sehlt, ist, wie auch anderweitig bekannt
geworben ist, die Fürsorge für die deutschen Kinder eine außerordentlich kümmerliche; während 3 größeren Theils der Stunde sitzen die
deutsch · katholischen Kinder beschäftigungslos bei dem polnisch ertheilten Unterricht, dem sie nicht folgen können. . J
Vergleichen Sie biermit, meine Herren, um die geühte Gerechtig. keit zu prüfen, den anderen Fall. wo sich die polnischen Kaiholiken in der Minoritãt befinden. In Sarne waren im Jahre 1864 966 deutsche Katholiken und nur 117 polnische. Damals verordnete der Erzbischof, 7 an jedem dritten Sonntag polnisch gepredigt werden müsse, und daß die Evangelien stets deutsch und polnisch zu verlesen seien. Solche Verhäl tnisse können natürlich uicht ohne Einwirkung bleiben. Es ist ja nun klar, daß, wenn es der Einwirkung gelingt in den Schulen die Kinder, bis sie abgehen, nur soweit bringen zu lassen, daß sie einiger⸗ maßen des Polnischen mächtig sind. diese Kinder von dem Moment an in kirchlicher Hinsicht nur in der polnischen Sprache versorgt wenden. Der Kommunionsunterricht ist polnisch, die Beichte wird ihnen xolnisch abgenommen, und diese deutschen Kinder sind naturgemãß Polen geworden. Meine Herren, das Material ist zu groß, aber einige Ziffern möchte ich Ihnen noch nennen. Es betrug beispielsweise die Zahl der Deutsch⸗ fatboliken für den ganzen Regierungsbezirk Posen, mit Ausnabme der Stadt Posen, im Jahre 1861 67 906, im Jahre 1872 nur 58 299; und wenn man davon die vier Kreise abzieht, die über- wiegend deutsch sind. — Birnbaum, Bomst, Fraustadt. Meseritz —, in denen also die Gefahr einer Polonisirung weniger vorlag, — so ergiebt sich, daß in den übrigen Kreisen die Deutschkatboliken von 22 97760 auf 19320 zurückgegangen sind. Ich habe das im Wesentlichen lichen ausgeführt, um auch der Bemerkung des Hrn. Abg. ron Zakrjewski zu begegnen, als seien die Deutschkatholiken etwa durch den Kulturkampf, wie er sagte, in die Arme der Polen getrieben. Alles, was ich angeführt habe, bewegt sich außerhalb der Zeit des Kulturkampfes. . s
Meine Herren, ich muß schließen; das Thema ist zu groß, um es überhaupt zu erschöpfen, und Ihre Geduld kann mir diesem Um fange entsprechend nicht folgen. Ich kann nur wiederholen: Die Grund ⸗ fätze, welche ich vorber ausgesprochen habe, und die ich in alleu Er⸗ iassen der preußischen Unterrichts verwaltung gefunden habe, halte ich fest. Es handelt sich bei den Maßnahmen vom Jahre 1813 für die Prorinz Pofen nicht um Germanisirung der polnischen Bevölkerung son⸗ dern darum: einmal die Muttersprache aufrecht zu erhalten, daneben aber auch die polnischen Kinder in die deutsche Staatssprache einzuführen und sie damit auch zu Gliedern des Staates zu machen. Es ist ein Irrthum, wenn Sie annehmen, daß die polnische Sprache unterdrückt wird. Lesen Sie doch die Bestimmungen nach! Sie haben dem Religioneunterricht — derselbe wird nur ausnahmsweise nicht in allen Stufen der Volksschule polnisch ertheilt und, diese Ausnahme be⸗ schränkt sich auf insgesammt 44 Fälle — Sie haben ferner den polnischen Sprachunterricht. Heute wird. jedes Kind soweit gefordert, daß es im Stande ist, sich in polnischer Sprache schriftlich und mündlich auszudrücken, wenn es den Unterricht verläßt, und daß es jede polnische Schrift, welche in den Kreis seiner Auffassung fällt. versteht. Daneben soll, es der deutschen Sprache möchtig fein. Wie man dieses Ziel erreicht, darüber hat die Praxis geschwankt; man hat es erreichen wollen, indem man die deutsche Sprache als Ünterrichtsgegenstand einführte, ein Weg, der von Ihnen selbst feiner Zeit verworfen ist. Man hat gesagt, es ist das unnütz, unfere Kinder lernen das Deutsche wie Papageien,. Man hat es nun, und zwar nicht erst feit dem Jabre 1873. sondern in viel früherer Zeit in anderer Weise angefangen, indem man auf die Erziehung, wie sie eine Mutter, eine Bonne giebt, zurückgegangen ist, indem mit dem Kinde, soweit es geht, deutsch ge⸗ fprochen, und es allmählich, übergeführt wird in ein. neues Sprachidion. Die grammatische Lehrmetbode ist verworfen und dĩeses naturgemäße Anpassungs element in den Vordergrund getreten. Mit diesem Prinzip ist es versucht worden bereits in den 30er Jahren zum großen Segen und unter dem Beifall sehr vieler Ihrer polnischen Mirbrüder. Das Prinzip ist in den 40er Jahren verlassen, aher schon in den böer und 60er Jahren ist man auf das Prinzip allmählich wieder übergegangen, bis dasselbe in der Verordnung von 1873 seinen Abschluß gefunden hat. Ich kann also nur wiederholen, wir halten daran fest, daß mit den Maßnahmen, die getroffen sind, nicht die Unterdrückung einer berechtigten Nationalität angestrebt wird, sondern daß durch dieselben gesorgt ist für die Aufrechterhal⸗ jung ihrer Nationalität, soweit es nothwendig ist zur Erhaltung derselben, daß aber gleichzeitig angestrebt wird die Aufnahme ihrer polnischen Kinder in das Gebiet des preußischen und deutschen Staats⸗ wesens. Reine Herren, daran müssen wir festhalten, wir sind bierzu verpflichtet, nicht allein den Deutschen der Provin; Posen gegenüber, wir sind hierzu auch verpflichtet gegenüber Ihren eigenen unmittel⸗ baren Landsleuten, damit dieselben sich endlich daran gewöhnen, sich nicht isolirt zu halten, sondern an den großen Aufgaben des Staates und des Reiches Theil zu nehmen. Wir sind es aber auch Preußen und Deutschland schuldig, und in diesem Bestreben wird die deutsche und die preußische Regierung niemals erlahmen.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflegoe. Heft 2. — Inhalt: Zur Tuberkulosenfrage. Eine aetiologisch⸗gstatistische Studie von Pr. M. Wahl. — Zur Lehre von der Untersuchung des Frinkwassers mit Bezug auf die Aetiologie des Typhus. Von Pr. Zander. — Die Gesundheitspflege in der Schule unter Be= leuchkung gewisser Keform⸗Vorschläge auz neuerer Zeit. Vortrag des Herrn Schulinfpektor Dr. Bodstein in Elberfeld, gehalten auf der Feneralverfammlung des Riederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundbeitspflege in Dortmund am 28. Oktober 1882. — Nach⸗ weisung über Krankenaufnahme und Bestand in den Krankenhäusern aus 54 Städten der Provinzen Westfalen. Rheinland und Hessen⸗ Rassau pro Monat Dezember 1882. — Nachweisung über Kranken⸗ aufnahme und Bestand in, den Krankenhäusern aus 54 Städten der Provinzen Westfalen, Rheinland und ehen fn, während des Fahre 1883. — Sterbsichkeitz Statistit ven 5. Städten der Pro. dinzen Wesffalen, Rheinland und. Hessen⸗Nassgu während des Jahres 1883. = Sterblichkeits⸗Statistik von 57 Städten der Provinzen Westfalen, Rheinland und Hessen Ninsau pro Monat Dezember 1882. — Kleinere Mittheilungen. — Literaturberichte.
Monatssfchrift für das Turnwesen, mit besonderer Be⸗ rücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege. Her⸗ ausgegeben von Prof. Dr. C. Euler, Unterrichts ˖ Dirigent, und Gebh. Eckler, Oberlehrer der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt in Berlin. II. Jahrgang. Heft 3. — Inhalt: Abhandlungen; Karl Fuler. Gedächtnißrede, gebalten im Berliner Turnlehrer, Verein von Br. Wilhelm Ängerstein Berlin. — Festgebaltene Irrthümer über die Geschichte der Leibesübungen, und ein bieher unbekannter Aus⸗ spruch P. H. Lings. Bon Dr. K. Wassmannsdorff. — Das Kipsel⸗ spiel. Beschrieben von P. J. Johannsen⸗Tondern. — Einiges aus bem Sculturnen in Harburg. Von P. Hagelberg. — Verordnungen: Minifterial · Erlaß, das Turnen an Universitäͤten und technischen Hoch⸗ schulen betreffend. — Beurtheilungen und Anzeigen. Vermischtes.
Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 10. — Inhalt; Zum Vogelschüz: Gesetzliche Regelung (Fortsetzung). — Bitt chrift der Vögel. — Wasseramsel⸗Eitgvogel⸗ Angelegenheit. = Die ogel⸗ welt und ihr Ursprung (Schluß): — Ein Vogelheim im Wiener Prater. — Ornsthologische Mittheilungen. — Aus Haus, Hof, Feld und Wald. — Anfragen und Auskunft. — Aus den Vereinen: Iban, Wien; Ulm; Greifswald; Bremen Ausstellungen. Bücher⸗ und Schriftenschau. — Mancherlei. — Briefwechsel. ;
Isis, Zeitschrift se. alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. erausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. Nr. 10. — 8e rl Zoologie: Die Schar estedter Fischzucht. — Züchtung autz= sändischer und inländischer Schmetterlinge (Fortsetzung. — Die . en unferer einbeimischen Lepidopteren. — Botgnik: Fariekäten . Flora des deutschen Sprachgebigts ortsetzung). — Nach Kchten aus ben Naturanstalten; Berlin; Hamburg. — Vereine und Austellungen: Bremen. — Bücher ⸗ und Schriftenschau. — Thier ⸗
markt.
M Gö.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 16. März
1883.
X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Kö
Preußischen Ktaats - Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
Preuß. Staats Anzeiger und das Central · Handels register nimmt an: die Königliche Expedition des Aentschen Reichs Anzeigers und Königlich
583 nigl. 1. Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.
n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, MN u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger. f
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Terkäafe, Verpachtungen, Submissionen ete. Zinszahlung
und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. In der Borsen- S9. —— beilage. 2
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des 5. Industrielle Etablissemen:s, Fabriken Qnvalidendank . Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Cs. , Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren
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E. Schlotte,
Annoncen · Sureauxr.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
12083] Oeffentliche Zustellunn.
Der Schuhmacher Hermann Carl August Mey hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Apolant lier, klagt gegen seine Ehefrau Charlotte Henriette Grimm, deren Aufenthalt unbe⸗
gmilie Mey, geb. G kannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem An⸗ irage auf Ehescheidung: die Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 8. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 10. März 1883. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.
(Il968 Oeffentliche Zustellung. Die verw. Frau Rittergutsbesitzer Marianne Gut⸗ macher, geb. Seidel, aus Tauschwitz bei Belgern a. E., vertreten durch den Rechtsanwalt Koeppe aus Lieben⸗ werda, klagt gegen den Rittergutsbesitzer v. Stern, unbekannten Aufenthaltsorts, wegen rückständigen Zinsen von der Abth. III. Nr. 27 auf dem Ritter⸗ ute Friedersdorf und Abth. III. Nr. 30 auf Nr. 22 oms eingetragenen Theilhypothek von 12000 für das 1. Semester 1882, mit dem Antrage, den Verklagten zu verurtheilen, ihr 250 M rückstäͤndige Zinsen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in seinen vorgedachten dafür verpfändeten im Grund— buche vom Rittergut Friedersdorf Band J. und im Grundbuch von Roms Band J. Fol. 178 b. Grund⸗ stück Nr. 22 verzeichneten Grundbesitz zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, das ergehende Urtheil auch für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Reinerz anf den 11. Juni 1883, Vormittags 195 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Reinerz, den 10. . 1883.
uttke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(11960 Oeffentliche Zustellung. Die Friederike Häker in Heilbronn, Ehefrau des Cigarrenmachers Friedrich Häker von da, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heilbronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, der mit unbekanntem Auf⸗ enthalte abwesend ist, auf zeitliche Trennung ihrer Ehe, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Partieen am 23. Juli 1871 in Lauffen a. N. geschlossenen Ehe vorläufig auf die Dauer eines Jahres sowie Zuscheidung der Kosten des Rechts- ftreits an den Beklagten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf Dienstag. den 19. Juni 1883, Nachmittags 5 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu hestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Heilbronn, den 13. März 1883.
Heyd, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
11986 Oeffentliche Zustellung.
Der Privatier Moritz Wallach in , , a. M., Bleichstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Hold⸗ heim zu Frankfurt a. M., klagt gegen die K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn in Wien, vertreten durch den Präsidenten des Verwaltungsraths, Ge⸗ neral⸗Direktor v. Zzedick in Wien, wegen Forderung aus fälligen und fällig werdenden. Zinscoupons, so⸗ wie aus Schuldverschreibungen, mit dem Antrage:
Die Beklagte zu verurtheilen:;
J. gegen Aushändigung der in Anlage 1 zur Klage verzeichneten 19 Stück Coupons ihrer Schuldver⸗ chreibungen den Betrag von 600 S nebst 60G Zinsen seit Klagzustellung zu zahlen,
II. die zu nachbenannten Schuldverschreibungen:
A. des Anlehens vom 1. August 1860 Serie 747 . n ö . Fl. südd. Währ.,
me , , lautend über je Joo Fl. sudd.
ähr. , B. des Anlehens vom 1. Februar 1861
Serie 493 Nr. 19
Währ., ie. 1177 Nr. 18 lautend über 700 Fl. südd.
. Serle 864 Nr. 13 lautend über 360 Fl. südd.
ähr., C. des August 1862 1010 1525 izs3 23
Serie 365 2560 426 127 1223 Nr. 21 5 25 23 lautend über je 1050 Fl. südd. Währ., Serle jzis8 1zis 1518 11s 1415 1425 Nr. 27 28 29 30 30 29
. lautend über je 1050 Fl. südd.
Anlehend vom 1. 1010
termine hierselbst in und zwar jeden über 8 Fl. Währ. lautenden Coupon mit 15 , über 17 Fl. 30 Er. südd. Währ.
und zwar die über 350 Fl. südd.
a. M. auf Dienstag, den 5. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 3. März 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
uss! Verkaufs ⸗-Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Verwalters im Konkurse des Hermann Mahnken in Bergedorf, Mandatar Freese in Lilienthal, Gläubigers, gegen die Eheleute Hin⸗ rich Lütjen in Neubergedorf, Schuldner, soll die den Schuldnern gehörige, am 3. März d. J., gepfändete Neubauerstelle Nr. 38 zu Neubergedorf, zu welcher 1Wohnhaus, 1 Brunnen und 2 Hektare 59 Ar 71 Qu. Meter Acker- und Wiesenland in der Feld⸗ mark Bergedorf gehören, zwangsweise in dem
dazu auf Sonnabend, den 5. Mai 1883, J Morgens 10 Unr,
allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, . und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Lilienthal, den 19. März 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. gez. Thiemig. Beglaubigt: Allermann, Sekretär,
Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Lilienthal.
11935
Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen der Erben des weil. Kaufmanns Joseph Reicher in Leer, Gläubiger,
egen
9 die Eheleute Schustermeister Johann Katenkamp und Marie Helene, geb. Groenhoff in Leer, Schuldner, soll der dem Letzteren gehörige, Vol. XI. Fol. 28 Grundbuchs Leer registrirte Grundbesitz, bestehend ö. . an der Heisfelderstraße hieselbst belegenen ause zwangsweise in dem dazu auf Sonnabend, den 28. April 1888, Bormittags 11 Uhr, . anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-. Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Ser⸗ vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die daruber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Leer, den 12 März 1883. Königliches Amtsgericht. Abth. J. v. Nordheim.
11977] Aufgebot ö. zum Zwecke der Todeserklärung.
Die in erster Ehe mit dem am 2. Februar 1843 verstorbenen Johann Adam Schreiber, in zweiter Ehe mit dem am 260. Januar 1867 verstorbenen Kaufmann Adam Stenger verheirathet gewesene Marie Anna Kailing aus Orb ist am 30. Septem⸗ ber 1880 in der Irrenanstalt zu Werneq verstorben. Aus den bezeichneten beiden Ehen der Marie Anna Kailing sind Kinder nicht hervorgegangen. Wittwe Stenger hat eine letztwillige Verordnung nicht hinter ⸗ lassen. Der gesetzliche Alleinerbe ihres nicht unbe ˖ trächtlichen Nachlasses würde im Ueberlebensfalle ihr Bruder, der am 24. Juli 1815 in Orb geborene Kaufmann Philipp Jacob Kailing sein. Dieser ist in den 1830er Jahren nach Nordamerika ausgewan⸗ dert und von dort nicht wieder zurückgekebrt. Die angestellten Ermittelungen über den Verbleib des
Reichswährung einzulõsen 45 Xr. suũdd.
jeden lauten⸗ den Coupon mit 30 M und jeden über 26 Fl. 165 Xr. südd. Währ. lautenden Coupon mit 45 M, auch die genannten Schuldverschreihungen selber nach ihrer dereinstigen Verloosung am Fälligkeitstermine ꝛ ; d. Währ. lautenden mit 600 M, die über 700 Fl. südd. Währ. lauten⸗ den mit 1260 4A, die über 1050 Fl. südd. Währ. lautenden mit 1800 M zu bezahlen, das Urtheil guch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Im Jahre 1838 oder 37 Smithland im Staate Kentucky und betrieb dort ir
eine Bäckerei und Saloon. Bãckerei.
Orleans Von dort hat er von sich hören lassen. schollen. Er soll, laut Privatnachricht New-Orleans am gelben Fieber verstorben sein. Darüber, ob Leibeserben binterlassen hat, verlautet nichts.
manns Jacob Kailing.
am 4. Februar 1809 verstorbenen Marie Era Buse— mer sind zehn Kinder hervorgegangen, die sämmtlich nicht mehr am Leben sein sollen.
Von den Kindeskindern des Jacob Kailing be— haupten zwei, nämlich:
1) die Wittwe Forstmeister Kauschinger, Barbara,
geborne Weber,
Y) die ledige Anna Weber,
. Beide zu Tübingen wohnhaft, die nächsten rechtmäßigen Erben des verschollenen . und beziehungsweise der Wwe. Stenger zu sein.
Dieselben haben betreffs des Kailing die Ein— leitung des Verschollenheitsverfahrens dahier bean- tragt, indem sie zugleich die zur Begründung ihres Antrags crforderlichen Thatsachen glaubhaft gemacht und sich zur eidlichen Versicherung der Wahrheit ihrer, Angaben erboten haben.
Diesem Antrage ist der bestellte Abwesenheits— vormund des Philipp Jacob Kailing und Pfleger der ruhenden Erbschaft beigetreten. Es werden daher der genannte Kaufmann Philipp Jacob (anders Louis‘) Kailing, sowie dessen etwa nächste Erben in Gemäßheit der Bestimmungen in Tit. WIV. S. 11 des Mainzer Landrechts §5§. 22. 24 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. März 1879 — 88. 823 fg. der deutschen Reichseivilprozeß⸗ ordnung, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich zu melden und ihre etwaigen Rechte und Ansprüche an, die ruhende Erbschaft der Wwe. Stenger spätestens in dem hiermit auf Samstag, den 14. Juli l. Is. ; Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termine geltend zu machen. Unterbleibt bis zu diesem Termine die Anmel dung so wird Urtheil dahin erlassen werden, daß der Philipp Jacob Kailing für todt zu erachten und daß der Nachlaß der Wiritwe Stenger den ge⸗ nannten Nachlaßprätendenten Frau Kauschinger und Fräulein Weber, beziehungsweise den nachgewiesenen nächsten Verwandten und gesetzlichen Erben des Philipp Jacob Kailing, gegen Sicherheitsbestellung nach Errichtung eines Inventars auszuantworten sei. Das Aufgebot ergeht unter der weiteren Ver⸗ warnung, daß, wenn nicht innerhalb fünfzig Jahren, vom Tage der Abwesenheit des Philipp Jacob Kailing an gerechnet, dieser selbst oder dessen Leibes—⸗ erben ihre Rechte an dem fraglichen Nachlasse nach⸗ weisen, die Anordnung über die Sicherheitsbestellung aufgehoben und die zur Nutznießung zugelassenen Erben in die freie Verfügung über den Nachlaß werden eingesetzt werden.
Orb, den 78. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Dr. Turck.
(11979 Aufgebot. Auf Antrag des Hülfsweichenstellers Heinrich Fer⸗ dinand Micus zu Brakel soll das im Grundbuche von Brakel Vol. II. Fol. 40 eingetragene Grund- stück Flur 16 Nr. 454, Hausplatz und Hof mit Wohnhaus Nr. 2766. zur Größe von 1 a 35 4m, welches noch auf den Namen des verstorbenen Hirten Franz Hoppe und dessen Ehefrau, geb. Clara An⸗ gela Grawe eingetragen steht, behufs Berichtigung des Besitztitelz aufgeboten werden. Alle Eigenthumsprätendenten werden daher auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das ge⸗ dachte Grundstück spätestens in dem auf den 30. Mai 1883, Vormittags 95 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Be⸗ sitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Brakel, den 5. März 1883.
Königliches Amtsgericht.
(11966
In Sachen des Herzoglichen Finanz ⸗Collegii, Ab—⸗ theilung für Leihhaussachen, Klägers, wider den Tischler Heinrich Ebeling hieselbst und den Zimmer mann Wilhelm Schäfer aus Sommerschenburg, Be⸗ klagte, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Mitbeklagten ꝛc. Schäfer gehörigen Grundstücks, als: des von dem vor dem Hobenthore am Hobenstiege und an der Kubtrift belegenen, in eins gezogenen Plumeyerschen Gartengrundstücke abgetrennten, auf dem Situationsplane (. U. de 1873 Nr. 2121 mit A. B. C. D. E F. A. bezeichneten, S a 8 4m und inel. des Weges C. 3a 34 4m baltenden Theilgrundstücks,
lautend über je 38õ5 Fl. sdd. Währ., gehörigen Coupon am jeweiligen Fälligkeits⸗
Kailing, der sich in Amerika den Vornamen „Louis“ beilegte, haben Folgendes ergeben:
kam Kailing nach Gemeinschaft mit einem gewissen John G. Fisher
3m Jahre 1839 oder 40 siedelten Kailing und Fisher nach Paducah über und eröffneten dort eine
Im Jahre 1840 ging Kailing mit zwei Plat- boat loads of staves als Barkeeper nach New— in 1841 brieflich Seitdem ist er ver⸗ in den 18. J
er verheirathet gewesen ist, oder
Philipp Jacob Kailing war der zweiteheliche Sohn des am 28. März 1834 zu Orb verstorbenen Kauf—
Aus der ersten Ehe des Jacob Kailing mit der
ju 3 a 8 4m (rect. incl, des Weges zu 26 am — 1 3 a 34 4m) sammt Wohnbause Nr. 4000, mit der zu Gunsten des angrenzenden, auf dem vorbem. Sit.“ Plane mit B. G. H., E. D. C. B. bezeichneten Grundstũcks zu ca. 9 Rth. 50 Fuß in den 88. 5 und 6 des not. Kontrakts vom 165. Mai 1873 konsti⸗ tuirten Brunnen- und Wegegerechtigkeit, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 3. März 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 5. Mar; 1883 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf uni d. J.,
Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 42. an= gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo—2 thekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 19. März 1883.
Herzogliches Amtsgericht. V.
v. Münchhausen.
i982 urtheils ˖ Anszug.
Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 6. März 1883 wurde die zwischen den Eheleuten Johann Ludwig Pernet,. Fuhrmann, in Gondreville und seiner Ehe⸗ frau Margaretha Hayer dortselbst bestehende Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage — 25. Oktober 1882 — für aufgelöst erklärt. Be—⸗ hufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermö⸗— gensansprüche wurden Parteien vor Notar Regnier in Vigy verwiesen und dem beklagten Ehemanne die Kosten zur Last gelegt.
Publizirt gemäß Ausf. Ges. vom 8 Juli 1879.
Metz, den 12. März 1883.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
11976 Verkündet am 6. März 1883. Fo. Hamm erstein, Referendar, Gerichtsschreiber. m NRNamen des Königs!
Auf den Antrag des Aufsehers Friedrich Wacker mann zu Zülpich, vertreten durch den Auktionator Friedrich Bode zu Gronau, erkennt das Königliche Amstgericht Elze, Abtheilung J., durch den Amts— richter Baring
pp. pp. ; für Recht: 6. Die im Aufgebot vom 21. November 1882 be⸗ zeichnete Hypothekurkunde, d. d. 15. August 1875, über 2025 S mit 4 0½ο Zinsen, laut welcher an dem zu Gronau, Hausnummer 199 A., belegenen Wohnhause für diese Summe im Hy⸗ pothekenbuche für die Stadt Gronau, Buch⸗= bezirk 1 Abtheilung J. Fol. 199A. Nr. 2 Hypo⸗ thek eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt. gez. Baring. Pro copia: . Schneermann, Seeretair, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Elze.
(11973 Bekanntmachung.
Durch Urtel des unterzeichneten Amtsgerichts von
heut ist erkannt worden:
Alle Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen
an die auf dem Grundstück Nr. 40 Trawnik A.
Abtheilung III. Nr. 3 für den Kreisgerichtssecretair
Maerz zu Ober⸗Glogau eingetragenen 58 Thaler
7 Silbergroschen 10 Pfennig ausgeschlossen.
Cosel, den 13. Maͤrz 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. May.
11975 Im Namen des Känigs!
In der Josefg Bauza'schen Aufgebotssache erkennt
das Königliche Amtsgericht zu Schubin am 28. Fe⸗
a 1883 durch dem Amtsrichter Conrad für
echt:
I) die Hypothekenurkunde über 248 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. Darlehn, eingetragen aus der Rachlaß⸗ verhandlung vom 15. Januar 1849 am 7. Sep- tember 1849 für die Josefa Bauza, später ver⸗ ehelichte Woyt, zu Potulice in Abtheilung III. Vr. 3 des dem Wirth Josef Thomas aus Sarbinowo gehörigen Grundstücks Sarbinowo Nr. 17, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 7. September 1849 und der Nachlaß⸗ verhandlung vom 15. Januar 1849, wird fuͤr kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller.
Königliches Amtsgericht. Conrad.
Verkündet am 9 März 1883. gez. Skronn, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs! Auf den Äntrag des Bauerngutsbesitzers Chri⸗ stoph Wartenberg zu Uenze hat das Königliche Amtẽgericht zu Perleberg unterm 9. März 1883 durch den Amtzrichter Zweigert für Recht erkannt: Das Hypotheken ⸗Dok iment, welches über die Band J. Blatt Nr. 12 Seite 171 des Grundbuchs von Uenze Abth. III. Nr. 8 und 10-12 aus dem Rezeß über den Nachlaß der verebelichten Warten⸗ berg, Magdalene, geb. Mernitz, vom 19. Septem⸗ ber 1825 an Muttererbe eingetragenen Forderungen ron je 68 Thlr. 295 Sgr. für Anna Marie War⸗ tenberg resp. Dorothee Wartenberg, Magdalene Wartenberg und Catbarina Wartenberg gemein⸗ schaftlich gebildet ist, wird bierdurch für kraftlos
(I1940
nach der neuen Vermessung: Hohetborfeldmark Blatt. Nr. 80 südlich von der Kreuzstraße am Hobenstiege
erklãrt. Von Rechts wegen.