Sammlungen bilden, in einer die Originale fast ersetzenden getreu 2 * so preiswürdig für den eigenen Genuß und 5 erben.
Gewerbe und Handel.
Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deu tscher Eisen, und Stahlindustrieller belief sich die Robeisen⸗ produktion des Deutschen Reichs Leinschließlich Luxemburgs) im Monat Februar 1883 auf 263 229 1, darunter 155 7116. Puddel - robeisen, 12 523 Spiegeleisen, 41 403 t Bessemer⸗, 20 O97 t Thomas- roheisen und 31 986 t Gießereiroheisen. Die Produktion im Febuuar 1882 betrug 241 609 t. Vom 1. Januar bis 78. Februar 1883 wur⸗ den produzirt 5463 215 t gegen 526 817 t im Vorjahre.
w Der Aufsichtsrath der Weimarischen Bank bat den von der Direktion vorgelegten Abschluß für das Gesckäftsjahr 1882 sowie die aufgestellte Bilanz ——— und auf Vorschlag der Direktion beschlossen: aus dem Reingewinn von 416046 A den Betrag von 68 257 AK zur Erhöhung des Delcredere Contos auf 159 900 * zu verwenden, eine Dividende von 5oso zur Vertheilung zu bringen un d den Rest des Gewinnes von 4760 M guf neue Rechnung vorzutragen.
Wien, 23. März. (W, T. B. Die heute veröffentlichte Bilanz der Kreditanstalt für das Jahr 1882 weist folgende Ziffern auf:; Aktiva: Effekten 3 512792 Fl., Portefeuille 30 303 444 Fl., Kassabestãnde 4089 956 Fl., Vorschüsse auf Effekten 10007206 Fl. auf Waaren 12380 Fl., Jarentar 62 720 Fl., Realitãten 1554 009. Fl., Debitoren 110 550 931 Fl. Passiva: Aktienkapital 49 Millionen Fl., rückständige Dividenden 206 866 Fl., Accepte 14 474 357 Fl. Reservefond Conto 2 8SI5 308 Fl., verzinsliche Einlagen 11 7152 347 Fl., Kreditoren S6 721 920 Fl., Gewinn 448641 Zl. Gewinn. und Verlust ; FGonto: Gehalte 830 939 Fl., Spesen 336 221 Fl., Abschreibungen 7460 Fl., Steuern und Gebühren 6090 910 FI. Beitrag zum Pensions⸗ fond 25 000 Fl., Saldogewinn 4448 641 Fl., Effektengewinn 269 919 Fl., Gewinn aug. Konsortialgeschäͤften S3 334 Fl. 1 abzüglich der Zinsen für Depositen 3 182 622 Fl.,
ankprovision 77 728. Fl., Waarenprovision 185 664 FI., Miethszinserträgniß 27305 Fl., Devisenkonto 579 585 l. Waarenkonto 17616 Fl., nachträgliche Eingänge abzüglich der erlittenen Verluste 11 074 Fl., Antheil an dem Gewinne der Bank- und Waarenabtheilung der ungarischen Kreditbank 213 090 Fl., ver- fallene Dividenden 516 Fl. Gewinnvortrag vom Jahre 1881 10 1098 Fl. Das laufende Geschäft ergab ohne Rücksicht auf den Fffckten. und Konsortiglgewinn eine Verzinsung des Aktienkapitals von 8958 69. Der Effektenbestand weist auf an ungarischen Staats- papieren 2 201979 Fl., an Theißprioritäten 222 7506 Fl, an Aktien 1 7 385 7960 Fl., an. Industrieaktien 626 035 Fl., Diverse
Wien, 23. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Kar]⸗ Ludwigzg bahn (gesammtes Netz) betrugen in der Zeit vom 13. bis zum 22. März 249 667 Fl.. ergaben mithin gegen die entsprechende Zeit des Vorjahres eine Mehreinnahme von 3545 Fl.; die Einnahmen des alten Retzes betrugen in der Zeit vom 13, bis zum 22. März 190728 Fl. ergaben mithin gegen die entsprechende Zeit des Vor ⸗ jahres eine Mehreinnahme von S615 Fl.
London, 22. März. (W. T. B) Die gestrige Wollauktion schloß obne Veränderung für Capwollen.
Verkehrs⸗⸗Anftalten.
Triest. 22. März. (W. T. B.) Der Aglaia ist aus Konstantinopel hier eingetroffen.
Lloyddampfer
Berlin, M. März 1883.
Die englische Post vom 22. Morgens planmäßig in Verviers um 8 Uhr 13 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Anschluß in Ostende verfehlt, Sturm im Kanal.
Auch die englische Post vom 22. d. Mis. Abends, plan⸗ mäßig in Verviers um 5 Uhr 39 Minuten Vormittags, ist ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.
Der von dem Königlich preußischen Ober-Forstmeister Dr. Danckelmann herausgegebenen Broschüre unter dem Titel: Die deutfchen Nutzholzzölle“ entnebmen wir ferner Folgendes (efr. Nr. IQ des Reiche Anzeigers):
Die Waldwirthschaft ist, dürch das langsame Wachethum des y gebun den, an lange Wirthschaftezeiträume von 193 und mehr
ahrenz sie ist die Wirthschaft des Abwartens, der Festlegung von Kapital und Arbeit, der langsamen Kapitalbildung und der raschen Kapitalzerstörung, die fast überall durch die stets bereite Vermittelung des Holzbandels eintritt, wo der Waldeigenthümer der Noth und der Wald der Rentenlosigkeit anheimfällt. Sie ist ferner die Wirthschaft des Bodenschutzes, des Wasser und Windschutzes und leistet in dieser Eigen⸗ schaft felbst dann noch ungrsetzliche Dienste, wenn der Wald die Rente versagt. In diesen Verhältnissen sind die Ausnahmestellung des forstlichen Gewerbes und die Gefahren der freien Waldwirth⸗ schaft begründet, deren verderbliche Folgen namentlich durch Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit, durch verheerende Ueberschwemmungen und durch Beeinträchtigung der Flußschiffahrt so offenkundig hervorge⸗ treten find, daß in fast allen, Kulturländern eine mehr. oder minder eingreifende Waldschutzpolitik zur Anerkennung und gesetzlichen Gel⸗ tung gekommen ist.
Die Vertheilung des Waldes ist in Deutschland höchst ungleich. Es enthalten Waldflächen in Prozenten der Landesfläche:
unter 10/0 Bremen, Hamburg, Schleswig⸗Holstein und Oldenburg,
von 10,1. –— 2 )o Lübeck, Hannsver, Mecklenburg⸗Schwerin, Ostpreußen, Pomhnmern, Mecklenburg⸗Strelitz,
von 20,1 = 25 ο Provinz Sachsen, Posen, Westpreußen, Schaum⸗ burg · Lippe. Anbalt, J
von 25,1 - 30 0/0 Sachsen Weimar, Königreich Sachsen,. West⸗ ae Sachsen ⸗Altenburg, Lippe, Schlesien, Schwarjburg⸗Sonders⸗
ausen,
von 30,1 35 /o Braunschweig, Koburg. Gotha. Elsaß Lothringen, Rheinland, Württemberg, Hessen⸗Darmstadt, Brandenburg, Bayern, Hohenzollern, .
von 35, 1 Mo Reuß ä. L., Baden, Reuß j. L., Waldeck,
über 40 0ͤ0 Heffen Nassau (, 1), Sachsen Meiningen (41,7), Schwarzburg⸗Rudolstadt (54).
Die ungleiche Waldvertbeilung innerhalb des Deutschen Reichs deuter darauf hin, durch Erleichterung des Holztransports eine Aus⸗ gleichung zwischen waldarmen und waldreichen Gebieten berbeizuführen und auf diese Weise die Natzholzeinfuhr aus dem Auslande möglichst entbehrlich zu machen. .
Neben den Bewaldungsziffern sind die Bestockungs verhãltnisse in Bezug auf Holzarten. Betriebsarten und Altersklassen von wesent⸗ lichem Einfluß auf die Befriedigung des Nutzhol;bedarfs durch die in⸗ ländische Holjerzeugung. Von den Betriebsarten nimmt der nutzholz⸗ reiche Hochwald über o/ g der Staatswaldfläcke in Deutschland ein. Ebenso überwiegt der für die Nutzbolzlieferung leistungsfähige Nadel⸗ wald in Preußen mit 64 oa, in Bayern mit etwa 62 9/9. in Würt temberg mit IF o, in Sachsen mit etwa 910/90. Das Altergklafsen⸗ verhältniß ist in den preußischen Staatsforften ein durchaus günstiges, indem die nutzholzreichen Ältbestände start vertreten sind.
In den Waldbesitzstand theilen sich die Staatsforsten mit etwa 33 0Isg. die fast überall der Staatsaufsicht unterliegenden Gemeinde⸗ und Anstaltsforsten mit etwa 190, die Privatfersten mit g8'so.
Nach der über Lie Hol ertragsverhãltnisse angestellten Er⸗ mittlung würde die Holprepuktion bezw. der ang, im Deutschen Reiche zur Zeit pro Hektar auf böchstens 3,715 fm Gesammtholz und O9 fm Nutzhol (= 26,3 6) zu ver- anschlagen sein, was für die aldflãche des Deutschen
Reichs mit rund 13 873 000 ba einer Gesammtholzerzeugung von rund 52.7 Millionen Festmeter und einer 2 von rund 13.7 Millionen Festmeter entspricht; diese Ausbeute würde ungefähr Chun, um den Bedarf Deutschlandg an Nußzholz zu decken, zumal
i einem mäßig erböhten Schutzzoll die bauptbolzproduzi renden Lãn⸗ der, Rußland und Desterreich, sich durch den erhöhten Zoll doch nicht abbalten lassen würden, den etwaigen Mehrbedarf an Nutzholz in
Deutschland dorthin zu erportiren. Es verdient bemerkt zu werden, daß der größte Theil der Waldungen Deutschlands, sowobl im Gebirge, als auf dem nahrungzarmen Sandboden des Flachlandes, unbedingten Waldboden einnimmt, auf welchem der Wald, als die einzige Art der Bodenwirthschaft erhalten bleiben 2, wenn nicht ein sehr bedeuten · der Theil der Bodenfläche in Deutschland unproduktir bleiben soll. Ferner daß allein in Preußen 25. Millionen Hektar Oedläͤndereien und geringwerthige landwirthschaftlich benutzte Grundstũcke vorhanden 8 denen nur durch forstliche Bewirthschaftung eine angemessene
ente abgewonnen werden kann.
Wald, Kohle und Eisen bilden die natürlichen Reichthümer der deutschen Länder. Die Wirthschaftepolitik würde sich eines schweren Mißgriffs schuldig machen, wenn sie die darauf beruhenden Erwerbs⸗ iweige durch Vernachlässigung dem Niedergange Preis geben wollte.
Die Waldwirthschaft in Deutschland hat seit den Freiheits- kriegen unter dem Einflusse Der Volksvermehrung einer auf⸗ blühenden Holzindustrie, der Markterweiterung durch, Schienen⸗ wege, der Waldentlastung von Grundgerechtigkeiten, der — endlich in der forstlichen Wissenschaft und
echnik eine befriedigende. Entwickelung gezeigt, Holipreise,
Waldrenten und Waldgüterpreise sind ö gestiegen. Erst in den letzten 5 Jahren ist ein empfindlicher Rückschlag einge treten, die guͤnstige Lage ist in eine gedrückte und bedrängte verwan⸗ delt worden, deren Fortdauer geeignet erscheint, die Fortentwickelung der Wal pwirthschaft zu hemmen, die Waldrentabilitẽt zu vernichten, die Rückkehr zu extensiver Wirthschaft herbeizuführen und schließlich die Walderhaltung selbst auf absolutem Holzboden in Frage zu stellen. In diesem Rückgange und Nothstande der deutschen Waldwirthschaft finden die Waldschußzzölle ihre Begründung.
Die jetzigen Reinertrãge der Staatsforsten von Preußen, Sachsen, Braunschweig, Bayern, Württemberg, Hessen, Baden und Elsaß⸗ Lothringen sind, wie der Verfasser in eingehender Weise nachweist, in den leßten 5 Jahren in stetem Rückgang begriffen, vorzunsweise die westlichen und südlichen Staaten in Deutschland und die Westprovin⸗ jen von Preußen sind am meisten von dem Rückgange der Wald⸗ reinertrãge betroffen worden.
Troß des im Jahre 1870 auf Nutzholz gelegten Zolles bat sich die Waldrentabilitãt nicht nur nicht gehoben, sondern ist sogat um einige Stufen tiefer gesunken; deshalb sind die Hölzzölle, wenn sie den Wald schützen und erhalten sollen, der Erhöhung bedürftig Von der preußischen Regierung ist deshalb ein Antrag auf Abänderung des Zolltarif ⸗Gesetzes beim Bundesrath eingebracht, von letzterem als zweckentsprechend genehmigt und theilweise erhöht worden und dem Reichstage zur Berathung zugegangen; es wird vorgeschlagen, die Zölle auf Rohnutzholz von G, 10 c auf O, 30 M pro 109 kg oder von O, 69 „ auf 1.80 „6 pro Festmeter, und auf vorgearheitetes Nutzholz einschließlich ungeschälter Korbweiden und Reifenstäbe von G25 M auf O. 70 υ pro 100 kg oder 1.5) auf 420 M pro Fest- meter zu erhöhen. Da nun die Rentabilität des Waldes, seit dem das Haupterzeugniß des Waldes (das Brennholz) durch Braunkohle und Steinkohle, deren Verbrauch jährlich rapide zunimmt, fast ver⸗ drängt ist, allein auf dem Verkauf des Nutzholzes beruht, so dürfte diese Erhöhung des Holizolles zur Erhaltung der deutschen Wälder dringend erforderlich sein.
Zollauflagen haben stets den Vorwurf zu gewärtigen, daß sie, Sonderinteressen dienend, die Interessen der Gesammtheit verletzen; auch den Holzzöllen wird die Benachtheiligung der Holzkonsumenten, der Arbeiter, kurz der Gesammtheit des Volkes Schuld gegeben.
Was zunächst die Holzkonsumenten, d. h. alle diejenigen, welche Holz oder Holzwaaren ge- eder verbrauchen, also die gesammte Be⸗ völkerung betrifft, so wird behauptet, daß der Schutzzoll den Preis des Rohmaterials erhöhe. Die Behauptung wird am besten dadurch widerlegt, daß von 1879 an die Holzpreise sich nicht erhöht, sondern im Gegentheil vermindert haben.
Nicht die Holzkonsumenten, auch nicht die Nutzholzhandwerker und Fabrikanten fertiger Holzwaaren, sondern ein Theil der green Holzhändler und Sägemühlenbesttzer, welche vom Auslande billig kaufen und dem Inlande tbeuer verkaufen wollen, beklagen sich über Holzjölle. Die Klagen würden begründet sein und mehr Wiederhall bei den Holzkonsu⸗ menten finden, wenn die Holzpreise hoch ständen. Da dieselben aber relativ viel tiefer stehen, als vor 20 Jahren, so ist wahrlich keine Veranlassung zu Klagen über Holzvertheuerung vorhanden. Was nun die einzelnen Lebens. und Erwerbskreise betrifft, welche besonders durch Waldzölle und Holzvertheuerung betroffen werden sollen, so soll der Bauernstand und das ländliche Handwerk, endlich die Arbeiter auf dem Lande, im Gegensatz zum Großgrundbesitz, von diesen Zöllen erheblich getroffen werden. Um diese und ähnliche Aeußerungen richtig zu würdigen, hat man sich ju vergegenwärtigen, daß Brennholz, welches noch immer das Hauptbrennmaterial auf dem Lande bildet, und der Masse nach den bei weitem größten Theil des Holzeinschlages ausmacht, zollfrei ist und bleiben soll. Von den Privatwaldungen befindet sich nur ein geringer Theil in den Händen der Großgrundbesitzer (ö. B. in Württem⸗ berg befindet sich nur in den 6 der ro ef ghd, 5 da⸗ gegen in den Händen kleiner esitzer). Auch fallen die Vortheile schwer ins Gewicht, welche die kleinen ländlichen Grundbesitzer, die Viehhalter, die spannfähigen Wirthe und die ländlichen Arbeiter aus den Waldungen der . durch Holzanfuhr im Winter, durch Zulassung zum aldroden, durch Streu⸗Verabfolgung in. Nothjahren, durch Beeren und Pilzepflücken und end⸗ lich durch die Erlaubniß zu Raff und. Leseholz beziehen. Rach sehr mäßiger Veranschlagung kann der jährliche Leseholzertrag pro Hektar Wald an Abraum auf den Schlägen, an trockenen Aesten und an geringen trockenen Stangen auf 0.5 km, ferner der Brenn⸗ bedarf einer Tagelõhnerfamilie auf 10 fim Leseholz angenommen wer⸗ den. Daraus ergiebt sich, daß der Leseholzertrag der deutschen Wal, dungen mit naheju 7 Millionen Festmeter Leseholz den Brennbedarf für 700 000 Arbeiter zu befriedigen vermag. In allen Jahreszeiten, selbst im Winter liefert das Sammeln von Waldfrüchten und Wald⸗ erjeugnissen den Armen eine Unterhaltungsquelle. In den Lehrforsten von Eberswalde hat im Jahre 1882 die Beer und Pilmnutzung der besitzlosen Volksklasse einen Verdienst von 145 0 eingebracht.
. Bei der Gesammtwaldfläche von 13 873 009 ba betragt das jãhr⸗ liche Arbeitslohn für Schlagen, Roden und Verarbeiten des Holzes S835 Millionen Mark, welche Summe doch die Arbeiter erhalten Be⸗ denkt man nun endlich, daß diese Arbeiten größtentheils im Winter volljogen werden, in welchem die landwirthschaftlichen Arbeiten, Maurerarbeit und Schiffahrt ruhen, so kann doch selbst von den größten Gegnern des Schutzjolles auf Nutzholz nicht geleugnet werden, daß die Erhaltung des Waldes auch den Arbeitern zu Gute kommt.
An der Erhaltung des Waldes hängt außerdem die Bewahrung der Bodenfruchtbarkeit, der Wasserbetriebskraft, der Schiff barkeit des geregelten Wasserlaufs innerbalb der Ufer und Dämme. Der Ver- faffer fchließt daher, daß sich kein Zoll mehr berechtigt erweisen wird, weil keiner gemeinnütziger sei als der Nutzholizoll.
Die Deutsche Pestalezzi⸗Stiftung veröffentlicht ihren vierunddreißigsten Rechenschaftsbericht auf das Jahr 1882, welchem folgende Mittheilungen entnommen sind. Die erste Anstalt der Stif⸗ tung zu Pankow zählte im Jahre 1882 22 Zöglinge, welche sämmt⸗ sich Kinder von Lehrern sind. Die letzte Aufnahme von drei Zög⸗ lingen fand am 71. April 1881 statt; der Zögling, der am längsten der Anstalt angehört, wurde am 13. April 1874 aufgenommen. Im Laufe des Jahres wurden 3 Zöglinge aus der Stiftung entlassen. Die zwelte Anstalt der Deutschen Pestal oni. Stiftung zu Pankow zählte im Jahre 1882 23 Zöglinge, von welchen der zuletzt eingetretene am 6. Dezember 1882, und der der Anstalt am längsten angehörende am 25. Oktober 1874 aufgenommen wurde. Der älteste
dali der Anstalt wurde am 16. September 1866, der jüngste am 11. Februar 186 geboren. Im Laufe des Jabres verliehen 8 Zõg. linge die Anstalt. — Die Einnahmen der Stiftung beliefen sich im Danzen auf 18 20 M6, und iwgr an Bestand 14 A4 Einnahmen zum Kapitalvermögen o589 MÆ, an Erziehung. beiträgen 5355 A, an milden Beiträgen 57109 S6, aug der Verwaltung des. Grundstücks So 6, aus der Verwaltung der Ländereien des früheren Bauerguteg 1297 ; hierzu tritt ein Vorschuß des Schatzmeisters von 1895 MÆ, macht in Summa 20 815 0 Die Auggaben beliefen sich auf 20 3990 . so daß ult. 1882 ein Bestand bleibt von 425 6. Unter den Ausgaben figuriren für Gehalt und Lohne 3624 , für Unterhaltung der Zöglinge und der gesammten Hauswirthschaft in beiden Stiftungen 5656 M6, für Bekleidung der Zöglinge 2319 , für Verwaltungs kosten 951 4 * = Von den eingegangenen Beiträgen entfallen auf außerordentlich Gaben 2046 A, auf laufende Beiträge aus Berlin von 665 Gebern 3452 46, auf 48 Geber außerhalb Berlins 212 M; außerdem gingen zu Weihnachten ein 582 4
Das Berliner Intelligenzblatt vom 17. d. Mts. bat die bekann
am 9. Juli 1878 erlassene Polizeiverordnung, betreffend die 6 gehende Paßpflichtigkeit für Berlin und die in dieser Verordnung enthaltene Vorschrift, nach welcher zur Vermeidung einer Geldstrafe von 5 bis 30 Mark alle in Gasthöfen oder bei Privat⸗ personen abfteigenden Reisenden binnen 24 Stunden polizeilich anzu⸗ melden und durch Vorzeigung ihres Passes oder ihrer Paßkarte zu legitimiren sind. = n eu abgedruckt und dem Publikum in Erinnerung gebracht
Im all seitigen Interesse muß der Wunsch ausgesprochen werden, daß dieser Publikation sowohl von den Zeitungsredaktionen, als Seitens der Zeitungsleser sund zwar der einheimischen und der aus wärtigen) die gehörige Beachtung gewidmet werde, da, wie uns mitgetheilt wird, eine strenge Handhabung der Verordnung vom 98. Juli i878 in der Absicht der Polizeibehörde liegt und da der für den 1. Mai d. J. — den Termin der ö gaffen der Hygiene ⸗Ausstellung — bevorstehende Zudrang einer großen Zahl von Fremden eine solche gebieterisch erheischt. Die betreffenden Beamten sind angewiesen, jede Verletzung der Vorschriften, betr. die Anzeigepflicht der Wohnungsgeber und die Vorlegung von Paͤssen und 1 Seitens der Reisenden unnachsichtlich zur Anzeige und Bestrafung zubringen. Für Personen, welche Berlin aufzusuchen beab⸗ sichtigen, wird es sich darum zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten dringend empfehlen, Pässe und Paßkarten mitzuführen und dadurch der gesetzlichen Vorschrift zu genügen.
Gestern, Charfreitag, Mittag wurde die Ausstellung der Bau⸗ gewerksschule des Berlinerdandwerkerver eins in den oberen Räumen des Vereinshauses (Sophienstraße 15) eröffnet. Die Aus⸗ stellung besteht aus Modellzeichnungen und ist in drei Abtheilungen, entsprechend den drei Lehrgängen der Schule, eingerichtet. Die J. Abthei⸗ lung, in der die Schüler des dritten Lehrganges ihre Arbeiten aus⸗ gestellt haben, bietet auch für den Laien viel Interessantes und liefert ein beredtes Zeugniß für die Fortschritte der Baukunst. Die mannig ˖ faltigsten Modellzeichnungen von Palästen, Kirchen, Einrichtungen von Verkaufsmagazinen, Gartenwohnungen, Scheunen ꝛc. sind hier in bunter Reihenfolge ausgestellt. Bereits am gestrigen Charfreitage war die Ausstellung von einem sehr ahlreichen Publikum besucht. Die Baugewerksschule wird, unter — von etwa 14 Baumeistern, von dem Baumeister Knoblauch geleitet und zählt ausschließlich Maurer und Jimmergesellen zu Schülern. Diese üben im Sommer zrgttisch ihr Handwerk aus und besuchen im Winter die Baugewerkesschule, deren Unterricht am Tage stattfindet. Nach Absolvirung von drei Semestern sind diefe Schüler, obwohl zumeist nur mit Volksschul⸗ bildung ausgestattet. befähigt, vor der staatlichen Prüfungs kommission das Examen als Maurer- resp. Zimmermeister zu machen. Das letzte Semester zählte 95 Schüler. Vom nächsten Winter ab werden 4 ö behufs Absolvirung des gesammten Lehrkursus noth— wendig sein.
Die internationale Hunde⸗Ausstellung, die der Verein „Hektor? im Mai dieses Jahres auf Tivoli veranstalten wird, wird in der That einen internationalen Charakter tragen. Für die eng⸗ lischen Racen, für die in Mr. Douglas ⸗Manchester ein besonderer Manager bestellt ist, sind Mr. S. E. Shirley, Esq., Par⸗ lamentsmitglied und Präsident des Kennel-⸗Klubs zu London und. Mr. Rev. W. J. Mellor, Rodmersham Vicarage Citingbourne (Kent) zu Preisrichtern, ernannt worden. Das Preisrichteramt für die französischen Klassen hat der. Direltor des Zoologischen Gartens zu Paris, Mrs. Geoffroy St. Hillaire, übernommen. Ebenderselbe wird auch, und zwar in Gemeinschaft mit Direktor Bodinus, über die arabischen, persischen und russischen Hunde zu urtheilen haben. Einen Begriff von der Aut dehnung der Ausstellung kann man sich machen, wenn man erfährt, daß die auszustellenden Hunde in 1165 Klassen gruppirt sind. Die . werden, jeder für sich, in besonderen, durch Eisengitter ver⸗ bloffenen Boxes untergebracht. Diese zwar kostspielige, aber im nteresse der Hunde bedeutend zweckmãßigere Art der Unterbringung macht es moͤglich, daß die Hunde nicht an die Kette gelegt zu werden brauchen, Für jede Kollektion wird ein be⸗ quemer Zwinger gebaut, in dem die Hunde frei herum laufen können. Um den Hunden Bewegung zu verschaffen, werden eine genügende Anzahl großer Laufplätze vorhanden sein, in welche die Hunde mindestens zweimal täglich einzeln eingelassen werden sollen. Außerdem wird ein, ganz besonders eingefriedigter Laufplatz eingerichtet, der den Ausstellern auf Wunsch, für 10 Minuten zur alleinigen Benutzung überlassen werden kann. — . und Forstaufseher werden stets, sobald sie in Uniform erscheinen, freien Zutritt zur Ausstellung erhalten. — Von Sr. Majestät dem Kaiser ist eine goldene Staatsmedaille erbeten worden, vom Minister für dandwirthschaft l. sind eine Anzahl silberner und bronzene; Staatsmedaillen bereits ertheilt. Im Allgemeinen werden für je 10 Funde drei Preise zur Verfugung gestellt werden.
Die Sing ⸗Akade mie brachte gestern, wie alljährlich am Charfreitage, den Tod Jesun von Graun zur Aufführung. Dag populaͤre Werk mit seinen vielen melodißsen und ergreifenden Schön. heiten fand auch diesmal durch den längst bewährten, künstlerisch wohlberufenen Verein eine sehr wirksame und wohlgelungene Inter⸗ pretation, was auch von den Soli gilt., die von den Damen Fr. Müller ⸗RKonneburger, Frl. Hoppe, Frl. Bindhoff und den Herren h. Hauptstein und ehr. Senfft von Pilsach (an Stelle des plötzlich erkrankten Hrn. Betz) gesungen. wurden Ben inffrumentalen Theil füllten die anerkannten Leistungen des Philharmonischen Orchester und des Organisten Hrn. Kawerau glei iächtig aus. Der von einem distinguirten Publikum besuchten Auf⸗ führung wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin bei. — Am Bußtage, den 18, April, wird übrigens zum Besten des Vereins zur Pflege und n,, . armer Wochnerinnen der Messias von Händel zur Aufführung kom. men, ju welcher Einlaßfarten zu 4 M. (Loge 3 MS, Balkon 2 4) schon jezt bei dem Hauswart der Singakademie zu haben sind.
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RNedacteur: Riedel.
Verlag 36 Ewedition (Res sel). Druck: W. El s ner. Fünf Beilagen (einschlie Flich Börsen · Beilage).
Berlin:
zum Deutschen Reichs⸗
M 71.
Erste Beilage Anzeiger und Käöniglich
Berlin, Sonnabend, den 24. März
g Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1883.
——
— —
Dentsches Reich.
der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. März 18853 innerhalb des deutschen Zoll
Nachweisung
oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. i) Menge des abgefertigten Zuckers.
gebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗
Staaten, Nr. 0 des
bezw. Ver waltung s⸗
Bezirke. in
der Zeit vom
l. Januar bis
28. Febr.
Kandiszucker und Zucker in weißen, vollen, harten Broden,
Waarenverzeichnisses)
in der Zeit vom 1. bis 15. März
k kę kg k g 1g
Aller übrige harte Zucker. sowie alle weißen, trockenen Zucker in Krystall⸗ Krümel und Mehlform von mindestens 8 M Polarisation (Nr. 471 des statistischen Waarenverzeichnisses)
statistischen
in der Zeit vom 1. bis 15. März
in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Febr.
zusammen
zusammen 1.
Rohzucker von mindestens do o 9 Polarisation (Nr. NZ des statistischen Waarenverzeichnisses)
in in ; der Zeit der Zeit vom vom
Januar bis 1. bis 78. Febr. 15. Marz
Eg Eg kg
zusammen
Preußen. ; Provinz Ostyreußen. .. — Westpreußen. . —
ommern.. . 567 637
chlesieen. —
Sachsen einschließlich der
Schwarzb. Unterherrschaft Schleswig ⸗Holstein. Hannover...
2187084 774 388 12767 2157537
572 193 2759 277 151 735
50 624 2659161
— . . 56 543 10 000 66543 1385 259 570 799 1956058 26256 537 368 451 3 395 423 2553 115 S865 447 2 638 36 367 — Q 83017
zs 160
929 123
1127 13894
400 000 69990 2712 833 17 531 597 421 400) 761 500
29898 900 14 818 764 340 100
8 642263 20 535 151
145723 101179836 zz zg o Shi 85 Id zh o 2 121 ö Ib 02 235
ib 5g 294 300 1 135 51
5 68d 415
8941 862 16 685
190930 102706
Rheinland w Sa. Preußen
Bayern. Sachsen .. Württemberg Baden.. Mecklenburg Braunschweig Anhalt ⸗ Luxemburg.
2 7 osod dsõ 159 616 110147832)
37 425 423 886 1460948
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5 53d S566 1035 24 7 oss 603
114 õ63 2 166 —
230 z6s
95 178
SS 12 21
263 612 2897 9z6
6 x 112111183
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet
) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu einer
d dad dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über ö rg rng gegen die letztveröffentlichte Nachweisung beruhen auf einer nachträglich
Berlin, im März 1883
Kaiserliches Statistisches Amt. B ö! cker.
146 737) 92188 —
So ooõ To Js pt T pl 92 488
589 950 69 go0
19 80 467 966 zr 6, 2 Lis geg z 7 * 237121
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18 146 2315 238 364 ohh
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öffentlichen Niederlage abgefertigt die Zollgrenze gelangten Mengen. eingegangenen Ergänzung.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt. 1885. 2. und 3. Hest. — Jubalt: Roßbach und Jena. Eine kriegezeschichtlicbe i , Frhr. von der Goltz, Major im Generalstabe. J. Abschnitt. 1
Preußisches Verwaltungs -⸗Blatt. Nr. 223. — Inbalt: Befugnisß det Gemeinde ˖ (Guis) Vorsteher (Vorstãnde) resx. Orts. armenbehörden zur Ausweisung von auswärtigen Unterstũtzungs ˖ bedürftigen ohne voliziliche Mitwirkung aus §. 68 des Organi⸗ sationsges. vom 26. Juli 1880. — Verpflichtung von Gewerbe⸗ treibenden zur Entrichtung von Bürgerrechtsgeld. Verhältniß des F. 13 Reichsgewerbesrdnung ju 8. 3 Städteordnung vom 30. Mai fs853. — Zur Bekämpfung des Vagabondenunwesens. Arbeiter⸗ kolonien; Versorgung von entlassenen Gefangenen. — Berechnung der Kosten für den Transport der Gefangenen. — Unzulãssigkeit der Pfändung von Nähmaschinen. — Gewerbesteuerpflichtigkeit von Ge⸗ noffenschaftsmeiereien. — Verbotener Verkehr, Hausiren mit Arznei⸗ mitteln. — Digzipfinarverfabren im Verhältniß zum Strafverfahren. = Polizeiliche Verfügung während schwebenden Separation verfahrens auf Ausbau eines Verbindungsweges als eines öffentlichen. Ver⸗ bindungs⸗ und Wirthschaftsweg oder öffentlicher Weg? Zuständigkeit der Generalkommifston bezüglich der öffentlichen Wege, so auch über die Seffentlichkeit eines Weges Bestimmung zu treffen. Umwandlung eines Privatweges in einen öffentlichen bezw. Neuschaffung eines öffentlichen Weges; Zwangsverfahren seitens der Polizeibehörde oder während schwebenden Separationsverfahrens seitenß der Auseinander- setzungsbehörde. — Verwaltungsstreitverfahren in Wegebausachen. Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage durch Einreichung bei dem Amtsvorstehcr, gegen dessen Beschluß sie gerichtet ist. Wirkung der Abweisung der Klage wegen Fristversäumniß guf das Rechts⸗ verhältniß zwischen dem von der Polizeibehörde in Anspruch genom⸗ menen Kläger und demjenigen, welchen dieser für den zum Wegebau Verpflichteten erachtet. — Bau von Zäunen nicht konsenspflichtig. Polizeiliches Verhalten bei einem nicht konsenspflichtigen Bau. Keine Klage aus 5. 155 Zuständigkeitsgesetzes, wenn der. Baukonsens für einen nicht konsenspflichtigen Bau versagt ist. Ungültigkeit der Bau⸗ polizeiordnung für die Städte des Regierungsbezirks Breslau vom 1. Mai 1857 aus formellem Grunde. — Baukonsensliche Behand⸗ lung des Erkerbaues im Dachgeschosie eines Hauses, welcher nur zur Verschönerung des Hauses und der Stroße und nicht zum Bewohnen des Dachgeschosses dienen soll. — Anlegung von Brunnen auf dem eigenen Grundstücke. — Natur des Nutzungerechts an einem öffent- lichen, ein Privatgrundstück durchziehenden Wasserlaufe. Durch Ge⸗ wohnheitsrecht kann keine personelle Beitragspflicht eines Forensen zu den Gemeindeschullasten erzeugt werden.
Selbstverwaltung. Rr. 109. — Inhalt: Der Amte vorsteher. Höhere Entscheidungen: Schankkonzes sionsentziehung wegen Hehlerei und Duldens von Schülerverbindungen. Civilyersorgung. Volizei⸗ liches? Trichinenschau im Regierungsbezirk Münster, — Prattischer Vienst: Formulare zur Verordnung, betreffend die Einrichtung von Sin gif und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile.
— Literarisches. — Brief kasten
883 — — .
register nimmt an: drs Arntschen Reichs · Anzeigers nud König lich Nreusischen Staats · Anzeigers: Berlin sw., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
KR 53 Inserate für den Deutschen Reichs ⸗ und Königl. Preuß. Staats · Anzeiger und das Central Handels bie Königliche Expedition
l. Steckbriefe und Untersuchungs · Sachen. 2 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3 4. Verloosung, Amortisation, Zinsaahlung n. 8. w. Von öffentliohen Papieren.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.
Deffent licher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
and Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Iiterarisehe Anzeigen.
Familien- Nachrichten.
7. 8. Theater · Anzeigen. In der Börsen · 9. beilage.
„Juvalidendant /! Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. 8. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗ Bureauxr.
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Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kut scher Wilhelm Huhndorf, früher zu Goerbersdorf, geb. den 1. November 18560, evangelisch, Wehrmann, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Friedland b. / W. vom 26. Januar 15883 erkannte Gefaͤngnißstrafe von Einem Monat vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Amtz⸗ gerichtsgefangniß abzuliefern, hierher aber Nachricht zu geben Gu den Akten D. 3/83). Friedland bei Waldenburg, den 10. März 1883. Königliches Amtsgericht. Älter 32 Jahre 45 Monat, Größe 5 Fuß 3 Zoll, Staturguntersetzt, Haare blond. Stirn niedrig, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen röthlich⸗ PHiond, Augen blau, Nase. gewöhnlich, Mund ge; wöhniich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, glei. dung: 1 schwarzer Stoffüberzie her, 1 graugrüneg Jaquet, schwarze Lederhosen, llangschaftige Stiefeln, schwarze Stoffweste und eine schwarze Pelzmütze. Besondere Kennzeichen: keine.
13261] ,,
Dle Händlerin unverehelichte Anna Schindler, 21 Jahre alt, zu Rixdorf wohnhaft gewesen, deren Aufenthalt unbekannt It, und welcher zur, Last ge. legt wird, am 10. Februar 1882 ju Lichtenberg leinene Waaren . zu haben, ohne im Be⸗ sitze des zu diesem. Gewerbebetriebe erforderlichen
ewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung gegen
und 18 deg Gesetzes vom 3.7. 5, wird auf nordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hier⸗ selbst auf
den g. Mai 1883, Vormittags 190 Uhr. vor dag Königliche Schöffengericht in Alt · Moabit,
ortal III., Zimmer 33, zur. Hauptverhandlung ge⸗
den. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Derlin, den 18. März 1883.
Drabner, ;
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
II3262 Ladung. Die lgerehelichte Ardeiler Crnestine Naujocks, geb, Pauli, 65 Jahre alt, deren Aufenthalt un ekannt ist und welcher zur Last gelegt wird, am 22. Februar vor. J zu Tempelhof aufgelaufte Fische feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbe⸗ betriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung gegen 5§. 1 und 18 des Gesetzes vom 1 76, wird * t , des Königlichen mtsgerichts II. hierselbst au ben z5. Ytai 18883, Vormittags 10 Uhr,
ahen, Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird
zur Hauptverhandlung geschritten werden Berlin, den 17. Marz 1883.
Drabner/ ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
13263] Strafvollstreckungs Ersuchen,. Ber Arbeiter Friedrich Wnstrack aus Berlinchen ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 22. März 1881 wegen Forstdiebstahls zu einer Geldftrafe von 4 M ver⸗ uürtheilt, für welche im Unvermögens falle eine ein⸗ tägige Gefängnißstrafe tritt, Es wird um Straf⸗ vollstreckung und Benachrichtigung zuꝛden Neuhauser Forstakten pro Februar B. 81 — A. 19. 81 — er⸗
ucht. Berlinchen, den 21. Mär; 1885. Königliches Amtsgericht.
[13390] K. württ. Amtsgericht Ehingen. Zu dein Steckbrief, vom 15. d. Mt. wird hiermit nachgetragen, daß die beiden verfolgten Zigeune; rinnen die Ramen Kathgring Fran und Anna Ige wahrscheinlich faͤlschlich sich beigelegt haben, daß die ältere blonde — nicht schwarze — Haare und eine Iarbe im Gesicht haben fell und möglicher Weise noch einen Papagei mit sich führt. Den 23. Mär 1883. Oberamtsrichter zum Tobel.
13260) : n. 2. Januar 1876 gegen den Schuh⸗ macher Bernhard Könitzer aus Berlin erlassene und zuletzt am 16. März 1882 erneuerte Steckbrief wird wiederholt erneuert. . Meiningen, den 19. März 1883. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen u. dergl.
suo! Oeffentliche Zustellung.
Nr. 36574. Bie Mehlhandlung N. J. Homburger in Karlsruhe, vertreten durch Anwalt Dr, Binz, klagt gegen I) die Handelsfrau Bertha Faißt, geb. . 2) deren Ehemann Ernst Faißt, Beide rüher in Karlsruhe, zur Zeit Beide an unbekannten Orten abwesend, aus Waarenkauf, im anerkannten Betrage von 519 M 15 3, mit dem Antrage auf Berurtheilung der Beklagten unter sammtverbind⸗ sscher Haftbarkeit zur Zahlung von 5I9 4 15 3 nebst 60so n vom 7. März 1883 mit dem An⸗ trage, das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ laͤusig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Bellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelsfachen des Großherzoglichen
vor das Königliche Schöffengericht in Alt Moabit, Portal Ml., Jiminer Zz, zur Hauptverhandlung ge=
Landgerichts zu Karlsruhe auf
Amann,
(13296 Oeffentliche Der Theodor Schaeffer, Altdorf, klagt gegen den
laut Schein vom 8. Mai
und Kosten, sowie auf
Dienstag, den
3661 Aufgebot.
Gymnasiallehrer zu Lissa, zu ö a. M. 8.
in dem auf
vor dem unterzeichneten
Urkunde erfolgen wird. Königliches Amtsgericht. (49289 nf
Der Partikulier Augu per Splitter, früher in Lessen,
hat, von dem Anttagsteller e
Mittwoch, den 16. Mai 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auäjug der Klage bekannt gemacht, Karlsruhe, den 20. März 1883.
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts
Kaiserl. Amts gericht Molsheim (Elsaß). Zustellung. ( Krämer und Wirth, zu Joseph Maetz, Arbeiter, früher zu Ehicagò wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus ö i 1876 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 157 M6. 50 4 sammt Zinsen seit Klagetag vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Ürtheils, und ladet den Beklagten zur ee e , ,, 8 3 vor das Il Kaiserliche Amtsger zu Molsheim au 29. Mai 18838, Bormittags 9 Uhr. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dro ve, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
Der Dr. phil. Eduard Wilhelm Martin Belling, hat das Aufgebot einer angeblich in Verlust gerathenen Lebens versicherungt⸗ polize der ren ff fte gebe gr ic feng g rn elt
r. ö
anuar 1873 über 1500 Thlr. ' fordert, spätestens
Donunerstag, den 22. Seytember 1883, ũ Vormittags 11 Uhr, Gerichte,
Inhaber der Urkunde wird aufge
markt 129, Zimmer 16, anherau
termine seine Rechte anzumelden ,, widrigenfalls die Kraftlogerklärung der
nifurt a. M., den 16. Januar 1883. gr e Abtheilung T.
ot. , fWestphal aus Schillgallen hat das eines angeblich verloren gegangenen scheins aus dem Herbst 1879 beantr
der Besitzer Friedrich rn in S
77 nach welchem . von 100 Da
am Tage der Auzstellung erhalten zu verpflichtet, an Jinsen zwei Scheffel Gerste zu liefern
und das Darlehn noch innerhalb 4 Wochen zurũck⸗ zuzahlen. . .
Ez werden daher alle Diejenigen, welche als Gigen⸗ thuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗ oder en d Brief⸗ inhaber auf den vorstehend bezeichneten Schuldschein Anspruͤche erheben, aufgefordert, solche spätestens in dem am 15. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1, des hiesigen Amtsgerichts anstehenden Termin anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird.
Heinrichswalde, den 13. November 1882.
Königliches Amtsgericht. (gez) Baumbach.
13069 Auszug. . Urtheil vom 28. Dezember 1882 hat das Königl. Landgericht zu Cöln die zwischen den in Delchen wohnenden Ebeleuten Eduard Sommer, Kleinhändler, gegenwärtig in Konkurs befindlich, und Henriette, geb. Schirp, ohne Geschäft, bestandene ge⸗ setzliche Gůtergemeinschaft ausgesprochen und die Parteien zum Zwece der Liquidation vor Notar Dr. Kirch in Gummersbach verwiesen? Cöin, den 3. März 1883. Für die Richtigkeit des Auszuges: * eren echtsanwalt. ; Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 19. i, ** u st orff, ; Gerichtsschreibet des Königlichen Landgerichts.
Beschluß. Auf Antrag der Kzniglichen. Staats. en n, hierselbst vom 10. Märi 1883 und in Folge Requisitionẽschreibeng des Königlichen Gerichts Rr. 13 984 vom der 15. Dipision vom 28. Februar 1883, wonach der
beantragt. Der . Jacob Rieodemns der 9. Compagnie
baarem Darlehn
ohenzollernschen Füsilier · Regiments Nr. 40, gebhren 3 en e n zu Otzweiler, Kreis eisen⸗ heim, katholisch, Tagelöhner, entwichen, und gegen denseiben wegen Fahnenflucht die Kontumazlal- Untersuchung anhängig ist, wird liermit das im Deutschen Nieiche befindliche ¶ Ver⸗ mögen des genannten Jacob Nicodemus zur Deckung der denselben mö licherweise treffenden höchsten Geldstrafen und Kosten im Belaufe von id M — in Worten: Dreitausend ein undert Mark — für den Fiskus mit e ella Ce t Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen. ehen, den 14. März 1883. Königliches Landgericht. II. Strafkammer. gez. Schorn. Elenz. Kewenig. He glaubigt : Coblenz, den 16. ih 1883. men, ; Gerichtesschreiber des Königlichen Landgerichts.
Gr. Korn⸗ mten Aufgebots⸗ und die Urkunde
ufgebot Privatschuld⸗
önrohr bekannt
aben und