1883 / 75 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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unst. Wissenschaft und Literatur.

n betreffend die Erhebung ron Reiche⸗ Stemrelabgaben. Vem 1. Juli 1881. Auf Grundlage der Materialien und der erläuternden amtlichen Verfügungen kom- wentaterisch bearbeitet und mit areführlichem Inbaltsverzeichniß, Quellennachweis und Sachregister herausgegeben von Dr. Cari Krökel. Berlin. Verlag von Franz Siemenroth. Preis 7 Æ Das Gesetz, betreffend die Erhebung der Reichs⸗Stempelabgaben ge⸗ bört zu denjenigen neueren Gesetzen auf dem Gebiete der Reichs finanzen, über welche im Verkebrsleben recht viel gesprochen und ge⸗ schrieben worden ist. Seit der Geltung dieses Gesetzes entstanden über die Anwendung und Auslegung der einzelnen Bestimmungen mannigfaltige Zweifel. Das Gesetz hat es allerdings mit Verhaͤlt⸗ nissen zu thun, die in ihrer Form so außerordentlich wechselvoll sind, daß schon eine große Bertrautheit mit den gegebenen Vorschriften nothwendig ist, um zu einer gewissen Klarheit über dasselbe zu ge— langen. Handelt es sich also bei dem in Rede stehenden Gesetze um eine in lebbaftem Fluß befindliche Materie, so wird ein für den prak⸗ tischen Gebrauch bestimmter Kommentar dazu in den betreffenden Kreisen willkommene Aufnahme finden. Der vorliegende Kommentar giebt zurächst eie Vorgeschichte des Gesetzes, eine Uebersicht der Gesetz⸗ FLekungen des Auslandes über die dort von Urkunden erbobenen Stemrel, und zu dem Gesetze selbst das ganze bisher ergangene Material de lege ferenda und de lege lata, Allegate aus 4 deren Gesetzen, Entscheidungen und Verfügungen von obersten Finanz- behörden der meisten deutschen Staaten. Die sorgfältige Darstellung des weitschichtigen Materials ermöglicht ein leichtes und schnelles

urechtfinden in den einzelnen Gesetzesbestimmungen. Zu diesem

wecke trägt auch wesentlich bei, daß der Kern des Gesetzes in seinen Grundbestimmungen mit in das Inhalteverzeich niß und Sachregister aufgenommen ist. Der Krökelsche Kommentar dürfte daher in hervorragendem Maße geeignet sein, Denen, welche an der Anwendung des Gesetzes betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben betbeiligt sind, ein Handbuch zu bieten, das sich nicht nur in Zweifelsfällen bewäbren, sondern auch vor Allem das Verständniß des Gesetzes vom 1. Juli 1881 in weiten Kreisen fördern wird.

Der „Vogtländische Alter thums forschende Ver⸗ ein? zu Hohenleuben bat kürzlich seinen 52. und 53. Jahres bericht veröffentlicht, der zugleich den 4. und 5. Jahresbericht seines Zweigvereins, des, Geschichts- und alterthumsforschenden Vereins‘ zu Schleiz enthält und im Auftrage des Direltoriums von dem Sekrctär des erstgenannten, Pfarrer Dietrich in Hohenleuben, herausgegeben worden ist. In dem vor⸗ liegenden Bande setzt Bürgermeister Dr. Julius Alberti in Schleiz die Publikation der gesammelten ältesten Stadtrechte der reußischen Städte fort, und zwar gelangen hier die Stadtrechte von Lobenstein. Tanna und Saalburg zum Abdruck; Greiz soll in dem nächsten Bande folgen. Das älteste Stadtrecht von Schleiz ist bereits in früheren Bänden veröffentlicht und wird in den demnächst er scheinenden, von dem dortigen Geschichts-⸗ und Alterthums⸗ verein. herausgegebenen „Urkunden zur Geschichte der Stadt Schleiz im Mittealter ! der Oeffentlichkeit übergeben wer— den weshalb hier auf den Abdruck verzichtet. wurde. R. Eisel setzt seine Berichte über neuere, im Interesse des Vereins unternommene Ausgrabungen fort und schildert die Ergebnisse der Nachgrabungen auf einem Urnenfriedhof in Gera sowie die Unter⸗ suchungen der Grabhügel auf der Cosse bei Mübhlsdorf. Eine an⸗ ziehende kulturhistorische Slizze - bietet Amtsrichter Meyer in Hohen leuben in dem abgedruckten Vortrage über den Frankenwald reußischen Antheils, Dr. Saalborn in Sorau N. L. eine sehr gründliche, ge⸗ schichtlich⸗etymologische Untersuchung über die Lage der provincia Sa- rowe, welche in Fuldaer Urkunden aus den Jahren l und 1012 erwähnt wird, und zu wissenschaftlichen Kontroversen Veranlassung gegeben hat. Zwei weitere interessante Beiträge beschäftigen sich mit Forschungen Über Volksglauben, Märchen und Sagen; der eine betitelt: zwei mythische Schlüssel und ein Kompaß, ein von dem Seminar-Ober⸗ lehrer Dr. Köhler in Schneeberg gehaltener Vortrag bespricht die abergläuhischen Vorstellungen, welche sich an die sogenannte Wunder- blume, die Springwurzel und die Wünschelruthe knüpfen; der andere, vom Prediger Garthe in Zwötzen, unterwirft das deutsche Volks⸗ märchen einer Untersuchung hinsichtlich seiner mythischen und symbolischen Bedeutung. Der Verfasser prüft einzeln daraufhin die bekanntesten Märchen der Grimm'schen Samm⸗ lung und gelangt dabei zu sehr interessanten Ergebnissen. Zum Beispiel erklären sich die Unmöglichkeiten des Märchens vom Rothkäppchen sogleich in sinnigster Weise, sobald man statt des Rothkäppchens die rothe Sommerblume, statt der Großmutter die im Herbst alternde, gleichsam erkrankende Mutter Erde, statt des Wolfs (des Fenris der Edda) den bösen Winter einsetzt, der die Erde und mit ihr die Blumen in seinen Eis und Schneeleib verschlingt und dann schnarcht (d. h. in den brausenden Winterstürmen), bis der Jäger kommt, d. h. Odin, der lichte Himmelsgott, der mit dem blitzenden Schwerte der Sonnenstrahlen den Bauch des Fenris, d. h. die Eis- und Schneedecke aufschneidet, worauf die Frühlingsblumen zurückkehren, die Mutter Erde zu neuem Leben erwacht und der grimme Winter als Eisgang mit großen Schollen und schweren Steinen aus den Flußbetten in den ewigen Brunnen des Weltmeeres stürzt. Die am Schluß abgedruckten Jahresberichte nebst den Sitzungs⸗ protokollen und den Listen der gehaltenen Vorträge geben von dem Gedeihen der beiden Vereine und dem regen wissenschaftlichen Eifer ihrer Mitglieder mannigfaches Zeugniß; auch die Sammlungen und idie Bibliothek sind, wie die mitgetheilten Verzeichnisse ausweisen, durch Geschenk, Tausch und Ankauf in steter Vermehrung begriffen.

Das kürzlich erschienene erste Heft II. Bandes der Zei t— schrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz

Po sen, herausgegeben von Dr. Christian Meyer, Koͤniglichem Staatsarchivar der Provinz Posen (Posen, im Selbstverlage des Herausgebers. und in Kommission bei Wilh. Köbner in Breslau), bringt den Schluß der Abhandlung des Herausgebers: „Friedrich der Große und der Netzedistrikt“', der wegen der angehängten urkundlichen Beilagen ein ganz besonderes Interesse gewährt. Diese Beilagen bestehen in einer großen Anzahl, die landesväterliche Sorge des großen Königs um die Kultivirung des Netzedistrikts lebendig bezeu= genden Kabinetsordres, die den Publikationen aus den Königlich preußischen Stagtsarchiren entnommen sind. Die gründ⸗ liche Arbeit ist übrigens inzwischen auch in einem Separatabdruck erschienen (Posen, elbstverlag des Heraus⸗ gebers, in Kommission bei Wilh. Köbner in Breslau). Ferner enthält das vorliegende Heft den 6 der chronolo⸗ gischen Nachrichten von der Stadt Meseritz, von Zachert, und die dritte Fortsetzung der Beiträge zur Verfassungs⸗ und Kulturgeschichte der Stadt Posen, von A. Warschauer, diesmal den großen Brand und den Judenprozeß von 16536 1536 behandelndund mit Aktenstücken belegend. Der Beitrag von Dr. Christian Meyer:; „Die Deutschen der Prorinz Posen gegenüber dem polnischen Aufstande im Jahre 1848 gelangt ebenfalls hier zum , Am Ende des Hefts iebt der Herausgeber noch eine lebendige allgemeine Schilderung der

erhältnisse der Provinz in demselben Jahre, 1848, wie sie der verstorbene General Heinrich von Brandt in seinen Memoiren ent⸗ worfen hat.

Das Domgymnasium zu Naumburg a. S dessen Jahresbericht Ostern 1883 erschienen, wurde in 9 Klassen (Ober- und Ünterprima, QOber⸗ und Untersekunda, Ober, und Untertertia, Quarta, Quinia und Sexta) im Sommersemester 1882 von 286 Schülern be- sucht; davon waren evangelischer Konfession 283, katholischer 3, aus Naumburg 167, von auswärts 119. Im Wintersemester 1882— 83 war die Gesammtzahl der Schüler 275, davon evangelisch 20, ka—⸗ tholisch 5, aus Naumburg 168, von auswärts 107. Von den Schü- lern bestanden die Maturitätsprüfung zu Michgelis 18827 und zu Ostern 1883 11 Primaner. WUußer diesen Abiturienten verließen 39 Schüler das Gymnasium, dagegen wurden 60 Schüler aufge⸗ nommen. Es wirkten an der Anstalt., welcher Dr. Anton ald Di⸗

Benefizien (Stipendien, Schulgelder · Freistellen. Freitische) wurden im vergangenen Jahre verlieben an Schüler in Summa 4913 1 8, an Studenten in Summa 4096 M 49 3. Den Schulnachrichten gebt eine ausführliche lateinischke Abbandlung De Aristarebi Samo- thracis arte grammatica von Dr. Ribbach vorauf.

Publikationen des Börsen-⸗Vereins der deutschen Buchbändler. Neue Folge. Archiv für Geschichte des deut schen Buchhandels. Herausgegeben von der historischen Kommission deg Börsenvereins der deutschen Buchhändler. VIII. Leipzig. Verlag des Börsen Vereins der deutschen Buch händler. 1883. Wie schon die früheren Bände, so enthält auch der vorliegende eine Reihe interessanter und wichtiger Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels im 18. 17, 18 und 19. Jahrhundert. Dahin ge⸗ bören folgende Aufsätze; Samuel Apiarius, der älteste Buchdruger Solothurns (1565 1566) von Frz. Jof. Schiffmann; ein Buchdrucker strike zu Frankfurt a. M. im Jahr 1397, von H. Pollmann; ferner die 3 Aufsätzz von Albr. Kirchhoff Weiteres über die Anfänge des Leipziger Meßkatalogs '. „Zur älteren Geschichte der kursächs. Pridi⸗ legien gegen Nachdruck (und der sächsischen Censur) , und „Zur ältesten Geschichte des Leipziger Zeitungswesens. Kirchhoff ist außerdem bei der Durchmusterung und Registrirung der umfänglichen Akten der früheren sächsischen Bücherkommission zu Leipzig auf eine Menge kleiner charakteristischer Züge aus dem geschäftlichen Treiben und auf mancherlei interessante apho= ristische Beiträge zur Geschichte der Entwicklung der Geschaͤfts⸗ gebräuche gestoßen und theilt nun 14 derartige Beiträge unter dem Titel Lesefrüchte aus den Akten der Kurf saͤchs. Bücher⸗Kommission zu Leipzig- mit. Unter diesen Lesefrüchten . sind am interessantesten Nr. 8 „Kleinbuchhandel und Kolportage in Leipzig an der Wende des 17. Jahrh.“ Nr. 7 „Die Haltung der theologischen Fakultät zu Leipzig als Censurbebörde! und Nr. 12 Zur älteren Geschichte der Leipziger Lokalpresse '. Auf die Lesefrüchte folgen 24 Urkunden von 1707 1756) über die Verhältnisse des Bachhandels und der Presse in. Straßburg im 18. Jahrhundert, mitgetheilt vom Stadtarchivar Brucker. Interessant sind ferner J. Herm. Meyers Mittheilungen zur inneren Geschichte des deutschen Buchhandels von 1811 1848, betreffend die Vereinsbildung und Vereinsthätigkeit der Buchhändler. Den Schluß des Bandes bilden folgende mehr oder weniger interessante Miszellen: Buch—⸗ bändlerische Geschäftspapiere aus den Jahren 1523 1550, von Albr. Kirchhoff; Danziger Buchhändler als Kalenderverleger im 16. Jabr— hundert, mitgetheilt von Ed. Krause; Ein gefährlicher Druckfehler, von Albr. Kirchhoff; Beiträge zur Geschichie der österreichischen Bücherpolizei (1713 1718); Buchhändlerische Deputirte schon im Jahre 1778, mitgetheilt von F. Herm. Meyer; Buchhändlerbriefe von 1786 1816, veröffentlicht von Ludw. Geiger; Eine Fahbinetsordre (des Königs Friedrich Wilhelm III. von Preußen vom 12. Januar 198) an den Etats-Minister von Wöllner, mitgetheilt von F. Herm. Meyer; Aus den Hartknochschen Geschäftspapieren, mitgetheilt von G. Lagerlotz; M Gottf. Kummers Votum über die pseudo ⸗Perthessche Eingabe von Jubilatemesse 1811, mitgetheilt von F. Herm. Meyer. In dem diesjährigen Osterprogramm des Königl. Gym nasiums und Realgymnasiums zu Insterburg geht den Schulnachrichten eine geschichtliche Abhandlung des Gymnasiallehrers Dr. G. Toe ws, unter dem Titel Beiträge zur Geschichte der Stadt Insterburg (J. Jabrhundert)' vorauf. Dieselben ent⸗ halten auf Grund der vorhandenen Quellen und Hülfsmittel eine recht schätzbare Uebersicht über die Geschichte Insterburgs von seiner Entstehung um die Mitte des 14. Jahrhunderts an, sowie über seine allmähliche Entwickelung unter Herzog Albrecht, Albrecht II. Friedrich, Markgraf Georg Friedrich von Angbach, dessen Fundations ⸗Privilegium vom 10. Oktober 1583 für die Stadt in seinen wichtigften Bestim⸗ mungen mitgetheilt wird, ferner unter Johann Sigismund und unter dem großen Kurfürsten. Mit dem Ende der Regierung des großen Kurfürsten läuft auch das erste Jahrhundert der Stadt Insterburg ab. Den Schulnachrichten, die auf die Abhandlung folgen, entnehmen wir folgende Daten: Die ganze Anstalt besteht aus einem Gymnasium mit 12 Klassen (Ober⸗ und Unter⸗Prima, Ob.‘ und Unt. Sekunda. Ob.“ und Unt.⸗Tertia, Ob.“ und Unt. Quarta, Ob. und Unt.⸗Quinta, Ob. und Unt.“ Sexta), einem Realgymnasium mit 5 Klassen (Prima, Ob. und Unt.“ Sekunda, Ob. und Unt.» Tertia) und einer Vorschule mit 3 Klassen (1., 2. und 3.). An der Anstalt unterrichten 28 Lehrer. Bei der Ausgabe des vorigen Programmes zählte die Anstalt 700 Schüler, nämlich das Gymnasium 1442, das Realgymnasium 170, die Vor⸗ schule 88 Schüler, gegenwärtig (1. März 15883) 686 Schüler, näm lich das Gymnasium 483, das Realgymnasium 113, die Vorschule 20 Schüler. Von den 596 Schülern, welche gegenwärtig die Doppelanstalt besuchen, sind 251 einheimische, 345 auswärtige (davon 8 Ausländer). und zwar befinden sich im Gymnasium 201 einheimische, 282 auswärtige; im Reglgymnasium 59 einheimische, 67 auswärtige. Evxangelischer Religion sind 569, katholischer 6, jüdi⸗ scher 31. Aufgenommen wurden zu und nach Ostern 93, zu und nach Michaelis 16, im Ganzen 169 Schüler. Abgegangen sind seit 1. März 1882 125, mit dem Zeugniß der Reife 23; zu anderen Be⸗ rufsarten oder auf andere Schulen 162. Gestorben sind 3. In die Vorschule wurden , zu und nach Ostern 34, zu und nach Michgelis 15, im Ganzen 40. Es wurden also im Ganzen (109 49) 158 Schüler rezipirt. Abgegangen sind von der Vorschule im Ganzen 47, nach der Sexta 41, nach anderen Schulen 5, gestorben 1. Von den 99 Schülern, welche gegenwärtig die Vor⸗ schule besuchen, sind 57 einheimische, 33 auswärtige (davon 3 Aus-⸗ länder), 83 evangelischer und 7 jüdischer Religion. Die ganze Anstalt wird demnach von (483 4 113 4 90) 686 Schülern besucht, von denen 308 einheimische, 378 auswärtige sind (unter die⸗ sen im Ganzen 11 Ausländer). ö

Dem Jahresbericht über die Friedrichs-Wer⸗ dersche Gewerbeschule in Berlin zufolge, welcher für das Schuljahr 1882— 83 von dem Direktor derselben, Gallenkamp, vor Kurzem erstattet worden, bildet diese Gewerbeschule (Ober-⸗-Real⸗ schule) ihre Schüler für die Studien auf technischen Hochschulen und verfolgt in ihren mittleren Klassen zugleich das Ziel der Vorbildung für den bürgerlichen Beruf. Sie pflegt neben den sprachlich⸗historischen Fächern besonders die mathematisch⸗natutwissen schaftlichen und das Zeichnen; das Lateinische ist von ihrem Lehrplan ausgeschlossen. Besucht wurde die Anstalt, an der 31 Lehrer wirken, in ihren 9 Klassen (Ober- und Unter“ Prima, Ober. und Unter Sekunda, Ober und Unter- Tertia, Quarta, Quinta, Serta) im Sommersemester 1882 von 523 Schülern (467 evangelischen, 20 katholischen, 4 Dissidenten, 4 jüdi⸗ schen, 466 Berlinern, 57 Auswärtigen, im Wintersemester 1882—53 von 528 Schülern (456 evangelischen. 19 katholischen, 4 ye r, 49 jüdischen, 478 Berlinern, 50 Auswärtigen) In der Abiturientenprüfung erwarben 5 Schüler das Zeugniß der Reife. Im venrflossenen Schuljahre hat bei der Schule auch eine Fort bildungsanstalt nach den Grundsätzen für die Verwaltung des Fort⸗ bildungs Schulwesens der Stadt Berlin von 1882 bestanden. Die selbe hatte 2 Abtheilungen. In der einen wurde im deutschen Stil, im kaufmännischen Rechnen, in der Buchführung, im Französischen. im Englischen unterrichtet, in der anderen Handelsgeographie und gern e vorgetragen. Abgesondert von dem vorstehenden Jahresbericht der genannten Gewerbefchule ist eine wissenschaftliche Abhandlung des Oberlehrers Dr. Aug. Althaus „Ueber Lessings Minna von Barnhelm . auggegeben worden.

Der Buchhändler Ifaac St. Goar in Frankfurt a. M. hat einen antiquarischen Katalog, Nr 56, ausgegeben. Der- selbe enthalt ein Verzeichniß von 1650 Schriften, die unter folgende Abtheilungen vertheilt sind: J. Nationalökonomie, Finanz und Kame⸗ ralwissenschaften (im Ganzen 126 Nrn.); II. Staats- und Verwal ˖ , , Verfassung und Presse lim Ganzen 176 Rrn); III. Po- litik, Diplomatik und politische Memoiren, Kongresse fim Ganzen No Nrn); 1V. Staat und Kirche ( 6 Nrn.); V. Soziale Frage, Auswanderungswesen, Genossenschaften (im Ganzen 145 Nrn. );

rektor vorsteht, 10 ordentliche Lehrer, ? wissenschaftliche Hülfslehrer, 2 Kandidaten, der Domprediger, 1 Musik⸗ und 1 Turnlehrer. An

VI. Oeffentliche Gesundheitspflege, Wohlthätigkeitsanstalten. Wasser⸗ versorgung, Beleuchtungs · und Feuerlöͤschwesen (im Ganzen 84 Nrn.);

III. Statistik (45 Nrn.); II. Gewerbe, Handel, Verkehre wesen (im Ganzen 167 Nrn.); IX. Ausstellungen, , Urheberrecht (46 Nrn. ; X. Haus- und Landwirthschaft, Ackerbau, Forstwesen (im Ganzen 26 Nrn.); XI. Anhang (198 Nrn ). Unter den verzeichneten befinden sich werthrolle und interefsante Werke.

Gewerbe und Handel.

Am ster da m, 29. März. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinnguktion über 22 422 Blöcke Bankazinn wurden 58 à 58. durchschnittlich 584 Cent. bezahlt.

Verkehr õ⸗Anstalten.

Triest, 283. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Achille? ist heute Mittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Berlin, 30. März 1883.

Cassel, 29. März. (W. T. B) Der deutsche Verein egen den * 764 geistiger Getränke hat sich heute zier unter dem Vorsitze des Professor Nasse aus Bonn konstituirt. Die Versammlung war aus allen Theilen Deutschlands zahlreich be⸗ sucht und wurde Namens der Stadt vom Ober⸗Bürgermeister Weise begrüßt; unter den Theilnehmern an derselben befand sich auch der Ober⸗Präsident Graf zu Eulenburg. Prof. Nasse eröffnete die Ver= sammlung mit einem Hinweis auf die Zwecke des Vereins, der Ge⸗ schäftsführer Lammers (Bremen) gab eine Uebersicht über den Bei tritt neuer Mitglieder, unter denen sich auch Feldmarschall Graf Moltke befindet. An die hierauf erfolgte Festsetzung der Vereine statuten schlossen sich Vorträge von Lammers über die Schankfrage, von Professor Finkelnburg (Godesberg) über die Aufklärungen, welche die Alkoholfrage von der Wirksamkeit des Vereins zu erwarten habe und von Pastor Hirsch über den Branntwein und die englische Gesetz⸗ gebung.

Das Belle ⸗Alliance⸗Theater ist allabendlich bei den Auf⸗ führungen der Gesangsposse Ebbe und Fluth“ ausrerkauft und wird das Publikum nicht müde, Frl. Ernestine Wegner, Herren Engels, Niedt und Wallner durch lebhaften Beifall auszuzeichnen.

Hr. Francis Plants, ein Pariser Pianist, welcher gestern im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert gab, muß zu den ausge⸗ zeichnetsten Künstlern seines Faches gezäblt werden. Seine Vortrags weise hat etwas durchaus Originelles, sowohl in der gesammten Auf⸗ fassung, wie in der Accentuation und zuweilen auch im Tempo, aber immer wird man gestehen müssen, daß sein Vortrag schön war. Die Eigenart des Künstlers, sein Temperament, dürften Erklärung genug dafür sein, daß bei ihm gefühlvolle, tief musikalische Nummern nicht zu ihrem rollen Recht kommen, während ein leichteres Genre, wenn es auch technisch die größten Schwierigkeiten bietet, mit un⸗ übertrefflicher Grazie zu Gehör gebracht wird. In erster Beziehung war es namentlich ein Satz aus Beethovens Appassionata, der uns und, wie es schien, sehr vielen Hörern ganz befremdlich klang, Rhyth⸗ mus und Empfindung waren vollständig ungewöhnlich; in letzterer Beziehung möchten wir Glucks Gavotte, die Hr. Plants mit an— muthendem Humor und zartem Gefühl spielte, Wagners Spinnerinnen- lied in der Lisztschen Bearbeitung und Mendelssohns Capriccio, als das Trefflichste ansehen, was der Abend bot. Die ganze Fülle einer virtuosen Leistungen gab der Künstler in den Chopinschen Piecen und ganz besonders in den „Etudes‘ und der ‚Polonaise“, endlich in der Lißtschen Rhapsodie. Im Ganzen gestaltete sich der Abend so zu einem äußerst genußreichen. Die Zuhörer spendeten dem Konzertgeber nach jedem Satze reichen Beifall, der sich am 6 steigerte und den Künstler zu einer kleinen Extragabe veranlaßte.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 26. In halt. Viehhaltung und theure Produktion. Von Rittergutsbesitzer Förster⸗Kontopp. Feuilleton. Landwirthschaftliche Reifeskizzen aus Ungarn. Von Dr. Louis Bein in Berlin. (Fortsetzung) Hau swirthschaft. Wirthschaftsplaudereien für Landwirths frauen. Rauchverzehrende Feuerungsanlagen nach Patent W. J. Wegner in Berlin 8SW. Markgrafenstraße 76. (Mit Abbildungen.) Mitgetheilt von Baurath Engel in Berlin. Correspondenzen. Berlin. Lite; ratur. Ausstellungen. Landmirthschaftliche Lehranstalten. Rußlands Pferde⸗ und Rindviehaussuhr. Sprechsaal. Handel und Verkehr. Vieh. Futter- und Düngemittel. Eier und k Kartoffelfabrikate und Weizenstärke. Gemüse und

rüchte. Wild, Geflügel und Fische. Hülsenfrüchte und mereien.

Milch⸗Zeitung. Nr. 13. Inhalt: Strohdecke zum Schutze der abgemähten Früchte. Von Schmitz⸗Winnenthal. Molkenfũt⸗ terung an Zuchtsäue. Von Gäbel ⸗Lemnfahe (Holstein). Fabrikation der Kunstbuütter. Von Herter⸗Burschen. Verschiedene Mitthei—⸗ lungen. Deutschland. Berlin. Neue Centralmolkerei. Karls ruhe Vieheinfuhr aus Italien. München. Lehrkursus in der Molkerei. Ansteckende Hausthierkrankbeiten. Deutschland. Schutz⸗ maßregeln gegen die Maul und Klauensäuche. Schafräude. Einfuhr. und Durchfuhrverbot von Schafen. Ausstellungen. Deutschland. Molkerciausstellung in Danzig. Allgemeine Berichte. Bullenhaltung im Königreich Sachsen. Zur Milchversorgung Hamburgs. Milchwirtbschaftliches aus England. Erfahrungen in der Praxis. Rindrieh⸗Weidemast ⸗Resultate. Statistik. Zu den Konjunkturen der Milchprodukte. Literatur. Die Gesundheits⸗ pflege der landwirthschaftlichen Haussäugethiere, Sprechsaal. 34 von Baumwollensamenkuchen. Milchpräparate als

othstandsnahrung. Patente. Unterrichtswesen. Inter- nationale landwirihschaftliche Thierausftellung in Hamburg 1883. Markt und Ausstellungs⸗Kalender. An. und Verkäufe von Zucht⸗ vieh. Marktberichte. . . .

Däe gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 13. Inhalt: Zum Vogelschutz; Gesetzliche Regelung (Fortsetzung),. Die elfte Vusstellung des Vereins . Cypria“ in Berlin (Schluß). Der wilde Kanarienvogel und seine Veredelung in der Gefangenschaft 1 setzung)7. Meine Sonnenvögel. Aus Haus, Hof., Feld und Wald. Briefliche Mittheilungen. Anfragen und Auskunft. Aus den Vereinen: Dresden, Annaberg, Königswinter, Straßburg, Bamberg, Wien, Lingen, Lübeck. Viersen, Luzern. ( (

Fsis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien.

erausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. ö

halt: Zoologie: Köder beim Angelfischen. Züchtung aus und inländischer Schmetterlinge (Fortsetzung). Meeresthiere: 2) Acti. nien. Botanik; Varietäten Flora des deutschen Sprachgebiets , Anregendes und Unterhaltendes: Ueder die Winter. schläfer. Naturkalender: Revtilien und Amphibien; Fische und 6 Aus den Naturanstalten: Hamburg. Vereine und

. Berlin. Thiermarkt. Brie swechsel. Tausch⸗ verkehr.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Eppedition (Kessel). Druck W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 3.

Berlin:

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 30. März

1883.

M 75.

Deutsches Reich.

Abãnderungen der Postordnung vom 8. März 1579.

Auf Grund der . im 5§. 50 des Gesetzes über das Post⸗ wesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Post⸗ orbnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert:

1) Im §8 3. Begleitadresse zu Packeten betreffend, er hält der Ab satz V. folgende Fassung: .

V. Der an der Pest ⸗Packetadresse befindliche Abschnitt kann ju schriftlichen oder gedruckten ꝛc. Mit: heilungen benutzt werden.

2 Im §. 11. . Zur Pestbeförderung bedingt zugelassene Gegen⸗ 66. betreffend, erhält der Absatz Ul. folgende assung:

Ibn d gur Verwendung für Handschu ßwaffen bestimmte Zünd⸗ bütchen, Zündspiegel und Metallratronen (mit Pulver, Zündhut und Fugel besetzte Metallbülsen) müssen in Kisten oder Fässer fest von außen und innen verpackt und als solche, sowohl auf der Begleit- adresse als auch auf der Sendung selbst, bezeichnet sein Bei den Metallpatronen müssen außerdem die Bleie mit den Metallbülsen so fest verbunden sein, daß ein Ablösen der Kugel und Ausstreuen des Pulvers nicht stattfinden kann. Der Abfender ist, wenn er diese Be⸗ dingungen nicht eingehalten hat, fär den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar.

3) Zwischen den §8§5. 1 und 12 tritt folgender neue Paragraph hinzu: S. 1La.

Dringende Packetsendungen. ;

I. Die Postverwaltung übernimmt es dringende, zur Beförde⸗ rung mit der Post geeignete Packetsendungen, deren beschleunigte Uebermittelung mit Rücksicht auf die Beschaffen heit des Inhalts be— sonders erwünscht ist, wie z. B. Sendungen mit Fischlaich oder Fisch⸗ brut, mit lebenden Thieren oder mit ftischen Blumen bz. Pflanzen, auf Verlangen der Absender mit den sich darbietenden schnellsten Post⸗ gelegen heiten nach dem Bestimmungsorte zu befördern.

II. Die betreffenden Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanftalt äußerlich durch einen farbigen Zettel, welcher in fettem schwarzen Typendruck oder, bei besonderen Fällen, in großen hand⸗ schriftlichen Zügen die Bezeichnung

dringend“ und darunter eine kurze Angabe des Inhalts trägt, bervortretend kenntlich gemacht sein. Die zigehörigen Post-Packetadressen sind band⸗ schriftlich mit dem gleichen Vermerke zu versehen. ; .

III. Dringende Packetiendungen müssen von dem Absender frankirt werden. Als Entschädigung für die aus der bevorzugten Beförderung und der obweichenden Bebkandlung der Sendungen sich ergebenden besonderen Aufwendungen re, ist außer dem Porto nach der Tare für sperriges Gut und außer dem etwaigen Eilbestellgelde (6. 21) eine Gebühr von 1 * für jedes Stück bei der Einlieferung zu entrichten.

IV. Die Beförderung dringender Packetsendungen geschieht nur auf Gefahr des Absenders.

I Im 8§. 13. . Drucksachen⸗ betreffend, erhält Ab⸗ satz VI. unter 6 folgende Fassung: (Es soll jedoch ge⸗ stattet sein:) . . . .

6) in die Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern eine Widmung handschriftlich einzutragen, auch diesen Sendungen eine Rechaung beizufügen und letztere mit solchen handichriftlichen Zusätzen zu verseben, welche den Inhalt der Sendung betreffen und night die Eigenschaft ciner besonderen, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mittheilung haben.

5) Als neuer Paragraph 6 zwischen §. 13 und §. 14 §. 134. Zur Beförderung gegen die Drucksachentare bedingt zugelassene Schriftstũcke.

J. Gegen die für Drucksachen im 5. 13 Abs. VIII, festgesetzte ermäßigte Taxe können jerner befördert werden: die mittelst des Hekto⸗ grapbs, Papvrographs,. Chromographs, oder mittelst eines äbnlichen Umdruckverfahrens, nicht aber mittelst der Kopirpresse, auf mechani⸗ schem Wege hergestellten Schriftstücke, welche nach ibrer Form und eilen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet ind.

II. Die Einlieferung der rorbezeichneten Gegenstände, auf welche im Uebrigen die Bestimmungen des . 13 Abs. IV., V. und VI. An—⸗ wendung finden, muß unter der Aufschrift bestimmter Empfänger in einer Anzahl von mindestens 20 vollkommen gleichlautenden Exempla⸗ ten am Postschalter erfolgen. ; .

III. Die Gegenstãnde dürfen nach ihrer Fertigung mittels Hektographs u. s. w. keinerlei Zusätze oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben, sei es, daß diese Zusätze handschriftlich nachgetragen, oder in Gestalt von gedruckten 34. Zetteln beigefügt oder einge⸗ klebt sind. 33 . .

I. Hektographien ꝛc., welche vorschriftswidrig durch die Brief- kasten oder in nicht genügender Zahl zur Einlieferung gelangen, sind von der Vergünstigung der Portoermäßzigung ausgeschlossen.

6) Im 5§. 16, ‚Postanweisungen betreffend, erhalten die Ab sätze III. und IV. folgende Fassung: .

If. Formulare zu Postanweisungen koͤnnen durch alle Pest⸗ anstalten bezogen werden. Den Absendern ist nicht gestattet, für eigene Rechnung hergestellte Formulare zu Postanweisungen postmäßig zu verwenden; es steht ibnen jedoch frei, die Ausfüllung des Adreß— raumes und des Abschnitts der von der Post bezogenen Formulare ganz oder 1beilweife durch Druch bewirken zu laffen.

IV. Ungestempelte Formulare ju Postanweisungen werden in Mengen von mindestens 20 Stück zum Preise von 10 4 für je 20 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postanweisungen wird nur der Betrag des Stempels erhoben.

D Der §. 17, . Telegraphische Postanweisungen' betreffend er hätt folgende anderweite Fassung; .

I. Die Üeberweifung der guf Postanweisungen eingejablten Be⸗ träge kann auf Verlangen des Absenders durch Vermittelung des Te legraphen erfolgen, vorausgesetzt, daß zwischen der Postanstalt am Auf · gabeorte und der Postanstalt am Bestimmungsorte oder doch auf einem Theile des Weges eine telegraphische Verbindung besteht.

II. Falls ein folches Verlangen ausgesprochen wird, liegt die Aus⸗ fertigung des Telegramms, mittels dessen die Ueberweisung erfolgt, der Postanstalt des Aufgabeorts ob. Wünscht der Absender durch dieses Telegramm weitere, auf die Verfügung über das Geld bezüg- liche Mittheilungen ju machen, so muß er diese der Postanstalt am Aufgabeorte schriftlich übergeben, welche sie in das abzulassende Tele ˖ gtamm mit aufnimmt, . .

III. Bei telegraphischen Postanweisungen, welche an Orten ohne Telegrapbenanstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs ˖

legramm von der Ännabme Postanstalt mit der nächsten Post. geleg nbeit der am schnellsten zu erreichenden Reichs · Telegraphenanstalt als Einschreibsendung portopflichtig zugefübrt. ;

IV. Ist eine telegraphische Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Postorte (3. nach dem Bestell⸗

bejirk desselben) gerichtet, so erfolgt die Weiterbeförderung des be⸗ treffenden Ueberweisungs Telegramms von der letzten Telegrarben⸗ anstalt bis zur Bestimmungs Postanstalt ebenfalls mit der nächsten Postaelegenbeit als vportorflichtige Einschreibsendung.

V. Der Aufgeber hat zu entrichten:

1I) die Postanweisungs gebühr,

2) die Gebühr für das Telegramm.

Außerdem kommt zutreffendenfalls zur Erhebung:

a. eine Gebübr von 25 3 für die Besorgung des Telegramms am Aufgabeorte von der Post⸗ bis zur Telegrapbenanstalt, wenn die Telegraphenanstalt sich nicht im Postgebäude mit befindet;

b. das Porto und die Einschreibgebübr für die Beförderung des Ueberweisungstelegromms zur nächsten Telegraphenanstalt. sofern am Aufgabeorte eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegrapben⸗ anstalt nicht vorhanden ist;

c. das Porto und die Einschreibaebühr für die Beförderung des Ueberweisungstelegramms von der letzten Telegraxbenanstalt bis zur Bestimmungs / Postanstalt, falls die telegraphische Postanweisung nach . ö einer Telegraphenanstalt nicht rersehenen Postorte ge⸗ richtet ist;

d insofern die Anweisung nicht mit dem Vermerk postlagernd

versehen ist, das Eilbestellzeld für die Bestellung am Bestimmungs⸗ ort bz. für die Bestellung von der lesten Postanstalt nach dem Wohn⸗ orte des Empfängers (5 20).

Die Gebübren unter a. und b. sind stets vom Absender voraus— zubezahlen; dagegen bleibt es in sein Belieben gestellt, ob er die Ge—⸗ bühren unter J. und d ebenfalls vorausbezahlen oder deren Ent- richtung dem Empfänger überlassen will.

VI. Die Postanstalt des Bestimmungsorts bat gleich nach Empfang des Ueberweisungs Telegramms dasselbe dem Empfänger, obne Unterschied, ob dieser im Orts oder Landbestellbezirk wohnt, durch einen besonderen Boten zuzustellen. Die Auszahlung des an⸗ gewiesegen Betra es erfolgt gegen Rückgabe des mit der Quittung des berechtigten Empfängers versehenen Ueberweisungs Telegramms.

VöII. Die Telegraphenanstalten an solchen Orten, an denen eine

Postarstalt bestebt, sind ermächtigt, in Vertretung der Postanftalt Beträge auf Postanweisungen, welche auf telegraphischem Wege über⸗ wiesen werden sollen, von den Absendern anzunehmen oder am Be— stimmungsorte aus; uzablen.

8) Im §. 19, Postaufträge zur Einziebung von Geldbeträgen“ betreftend, treten folgende Aenderungen ein: LD Der 1. Satz im Absatz XV. erbält die Fassung: Wünscht der Auitraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte Person geschiebt, so genügt der Vermerk Sofort zum Protest“‘ auf der Ruückseite des Postauf⸗ tragsformulars, ohne daß es der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person bedarf. 27) Der Absatz Ty hat künftig zu lauten: XVIII Formulare zu Postaufträgen können durch die Post⸗ anstalten zum Preise von 5 3 für je 10 Stück bezogen werden. Den Absendern ist nicht gestattet, für eigene Rechnung beragestellte Formulare zu Postaufträgen postmäßig zu verwenden; es steht ibnen jedoch frei, die Ausfüllung der von der Post bejogenen Formulare zu Postaufträgen ganz oder theilweise durch Druck bewirken zu lassen.

9) Im 5. 29, „Postauftrãge zur Einbolung von Wechselaccerten betreffend, ist im Absat Il. zwischen dem 2. und 3. Sa folgender neue Satz einzuschalten:

Den Absendern ist nicht gestattet, für eigene Rechnung bergestellte Formulare zu Postaufträgen pFostmäßig zu verwenden; es stebt ihnen jedoch frei, die Ausfüllung der ron der Post ejogenen Formulare zu Postaufträgen ganz oder theilweise durch Druck bewirken zu lassen.

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10 Zwischen 5. 20 und A tritt folgender neue

§. 20a. hinzu: §. Da. Postauftrãge zu Bücherxostsendungen.

I. Den Bücherpostsendungen, d. i. den Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern, soweit dieselben den Bestimmungen für Drucksachen (§. 13) ent sprechen und ein Gewicht ron mebr als 250 Gramm haben, darf gegen Zahlung der für Drucksachen festgesetzten ermäßigten Taxe und einer besonderen, vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 10 4 ein Postauftrag zur Einziehung der die Sendung betreffenden Rechnung beigefügt werden.

II. Die Aufschrift der Sendungen bat lediglich zu lauten: Postauftrag zur Bücherpostsendung Nr.... (Geschäfts⸗ nummer) nach (Name der Postanstalt, in deren Bezirk der Empfänger wohnt).

In einem mit gleichlautender Aufschrift versebenen Briefumschlage müssen der Sendung ein gebörig ausgefülltes Formular für Post⸗ aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen (5. 19), sowie ein aus ge— fülltes Postanweisungs formular (5. 16) ss fest beigebunden sein, daß unterwegs sich kein Theil von der Sendung trennen kann. Auf dem Auftragsformular müssen neben der Ueberschrift Postauftrag“ die Worte „zur Bücherpostsendung“ zugesetzt und dabinter die Geschäfts⸗ nummer wiederbolt sein. Das Verlangen der Weitergabe oder Weitersendung ist bei diesen Postaufträgen nicht zuläfsig.

Auf der Rücksseite eines jeden Postauftrags zu einer Büchervost sendung muß entweder der Vermerk: Obne Frist ' eder fol gende Quittung formel niedergeschrieben sein: Die Anlagen dieses Postauftrags babe ich ohne Zahlung des umstehend angegebenen Geld⸗ betrages empfangen ....“ ö . III. Ueber Bücherpostsendungen mit Postauftrag wird ein Ein— lieferungsschein nicht ertheilt, sofern der Absender nicht die ,, unter Zahlung der Einschreibgebühr (8. 15) ausdrück⸗ ich verlangt bat.

4. 17. Die Vorzeigung und Aushändigung der Post˖ aufträge ju Bücherpostsendungen und ibrer Anlagen erösolgt nach den Grundsätzen für Postaufträge zur Einziebung von Geld- beträgen (8. 197. . . ; . Wird die Annahme sofort bestimmt verweigert, so wird die Sen dung an den Absender kostenfrei zurückgesandt, und zwar unter Ein . schreibung, wenn sie bei der Einlieferung eingeschrieben worden war. Cin Gleiches tritt ein wenn bei solchen Sendungen. Rren Post - auftrag den Vermerk Obne Frist trägt, bei der ersten Vor zeigung die Zablung nicht geleistet wird. In den übrigen Fällen ift es dem Empfänger überlassen, die Anlagen des Postauftrags entweder unter fofortiger Zablung des vollen Geldbetrages, welcher auf letzterem angegeben ist, oder unter dem Verlangen der späteren Berichtigung dieses Betrages anzunehmen. Wird der Betrag richt sofort berichtigt, so werden dem Empfänger die Drucksachen gegen Vollziebung der Quittung auf der Rückseite des Postauftrags ausgebändigt. Der Postauftrag wird ihm sodann nach Ablauf von 7 Tagen nochmals behufs Berichtigung der Auftrags- summe vorgezeigt. Erfolgt auch bei dieser wiederholten Vorzeigung die Zablung nicht, so wird der mit entsprechender Bescheinigung des bestellenden Boten zu versebende Postauftrag sammt beigefügtem Poft anweisungs formular obne Anschreiben als Postsache an den Absender

wickelung der Angelegenbeit bleibt vielmebr lediglich dem Absender und Empfänger überlassen.

V. Die für Bücherxostsendungen mit Postauftrag bezahlten Beträge werden den Absendern mittelst der beigefügten Postanwei⸗ sung übermittelt, und zwar unter Berechnung des tarifmäßigen Frankos für letzte re

VI. Für die auf Büũcherroftĩendungen einge jogenen Geldbetrãge baftet die Postverwaltung wie für die auf Postanweisungen einge⸗ iablten Betrãge. Eine weitergehende Gewähr inẽbesondere gegen Verlust und Beschädigung der Bücherpostsendungen selbst, so⸗ wie für rechtzeitige Vorjeigung., Bestellung, Räcksendung 3c. wird nicht geleistet. Ist eine derartige Sendung unter Einschreibung eingeliefert worden, se wird für dieselbe in gleichem Umfange wie für Einschreibsendungen Gewäbr geleistet.

1) Der 5. 1 erbält folgende Fassung: 5. 21. Durch Eilboten zu bestellende Sendungen.

I. Sendungen, welche sogleich nach der Ankunft dem Empfãnger besonders zugestellt werden sollen, mäßen in der Aufschtift einen Vermerk tragen, welcher unzweideutig das Verlangen ausdrückt, daß die Bestellung an den Emxfänger sogleich nach der Ankunft durch besonderen Boten erfolgen soll (Eilbestellung). Diesem Zweck ent⸗ sprechen folgende, vom Abjsender durch Uaterstreichung besonders ber⸗ vorzuhebende Vermerke: durch Eilboten“,. „durch besonderen Boten“, besonders zu bestellen', „iofort zu bestellen . Bezeichnungen wic eito. eitissime, dringend, eilig“ ꝛc. bleiben unberücksichtigt.

II. Im Falle der Vorausbejablung des Botenlohns bat der Ab⸗ sender unter dem Vermerk „durch Eilboten‘ ꝛc. binzuzufũgen: Bote bezablt?. Bei Packeten ist letzterer Vermerk auf der Sendung selbst zu wiederbolen.

III. Bei Sendungen an Empfänger, die im Orts oder im Landbestellbezirk des Aufaabe⸗Poftorts wohnen, ist die Eilbestellung ausgeschlofsen; desgleichen bei Sendungen mit Zustellungsurkunden.

IV. Gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen Briefe, Post⸗ larten, Drucksachen. Waarenproben, Nachnabmebriefe) werden den Eilboten stets mitgezeben. Dasselbe gilt von Postanweisungen nebst den zugebörigen Seldbettägen, sowie von Packeten obne Werthangabe bis zum Gewicht von 5 Eg und von Sendungen mit Werthangabe bis zum Betrage von 4 0 SM und bis zum Gewicht von 5 kę, soweit nicht jollamtliche Vorschriften entgegensteben. Bei schwere ren Packeten, sowie bei Sendungen mit höherer Werthangabe erftreckt sich die Verpflichtung der Pofstöerwaltung jur besonderen Bestellung in die Wohnung der Emrfänger nur auf die Packetadresse bi. den Ab⸗ lieferungsschein. Die oberste Postbehörde ist indes berechtigt, die bejeichneten Gewichts ˖ und Werthgeenzen allgemein oder für beftimmte Orte, dauernd oder vorübergehend zu erweitern und die im Abfatz V. festgesetzten Gebübren entfprechend zu erböben; ebenso kann die Post⸗ beborde, joweit es sich um Werthsendungen und um Postanweisungen bandelt, die Eilbestelluns für die Dauer der Nachtftunden beschränken.

V. Für die Eilbestellung von Postsendungen sind zu enrichten: A. Im Falle der Vorausbezablung durch den Absender: a. bei Sendungen an Empfänger im Orts bestell⸗ bezirk der Postanstalten, und jwar I) bei gewöhnlichen und bei eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, sowie bei Nachnabmebriefen, Post⸗ anweisungen nebst den zugebẽrigen Beträgen, Briefen mit Werth⸗ angabe bis 4 (0 A einschließlich, Ablieferungsscheinen über Seldbriefe mit höherer Werthangabe und Packetadressen ohne die zugehörigen Packete: für jede Sendung 25 8; bei Packeten obne Werthangabe und mit Werthangabe bis zum Einzelbetrag von 400 M einschließlib, in allen Fällen, in welchen die Sendungen selbst durch Eilboten bestellt werden, 40 3 für jedes

Sendungen an Empfänger im Land bestell⸗ Bestimmungs⸗Postanstalt, und zwar: IN) bei allen unter a. L genannten Gegenständen für jede Se 80 4; 2) bei Packeten ohne und mit Werthangabe: in allen Fällen, in welchen die Sendungen selbst durch Ei bestellt werden sollen, für jedes Packet 1 W . B. Im Falle der Entrichtung des Botenlobns den Empfänger:

bei allen Sendungen die wirklich erwachsenden der Maßgabe, daß bei Bestellung im Orts be stel satz kommen, und zwar: I) bei den unter A. a. I genannten Gegenständen:

für jeden Bestellgang mindestens 25 3; 2) bei den unter A. a. 2 genannten Packeten:

für jedes bestellte Stück mindestens 40 3. VI. In Fällen der gleichzeitigen Abtragung mebrerer Sendungen durch denselben Baten an denielben Empfänger finden die vorstehen den Bestimmungen unter 7. B. gleichmäßige Anwendung mit der Ein⸗ schränkung. daß für Gegenstände der unter V. A. a. I bezeichneten Art. welche gleickzeitig mit einer der bei 7. A. a. 2 erwähnten en. Botenlohn überhaupt nicht in Ansatz

bei

2

welchen dies nicht der Fall ist: so ist vom Empfänger das erwach ende

Botenlohn abzüglich der im Voraus bejahlten Beträge zu entrichten. Die für etwa gleichzeitig zur Abtragung gelangende Telegramme im Voraus bezablte Bestellgebühr bleibt hierbei außer Betracht.

VII. Gine Beschrankung der Vorausbejablung auf den Betrag für die Packetadreffe (5 oder 80 ) ist bei Packeten bis 5 Es ein- schließlich nur dann zulässig, wenn die Packete an ibrem Bestimmungs ort einer zoll oder steueramtlichen Bebandlung zu unterwerfen sind; bei schwereren Packeten auch in dem Fall, wenn rorauszufetzen ist, daß die Eilbestellung sich auf die Sendung jelbst nicht erfstrecken werde. Findet in Ausnahmefällen dann gleichwohl die Bestellung der Sendung selbst statt, so sind vom Empfänger die wirklich erwachsenen Boten kosten abzüglich der vom Abfender für die Abtragung der Adresse vorausbejablten Gebübr zu entrichten, bei Bestellang im rtabestell. 2 bejirk jedoch mindestens 15 J und bei Beftellung im Landbestellbezirk mindestens 4) 41. .

VIII. Reichen bei Briefsendungen, welcke im Briefkasten vor- gefunden werden, die vom Absender verwendeten Postwertbzeichen zur Deckung des Portos und der Eilbestellgebübr (7. A. 2. 1 und d. D nicht aus, so werden die Briefe ꝛc. wie solche Gegenstände behandelt. bezüglich deren eine Vorausbejablung von Eilbestellgeld überhaupt

nicht erfolgt ist.

1X. Verweigert der Emrfänger die Zablung des zu seinen

Lasten fallenden Botenlohns, so ist die Sendung als unbestellbar zu behandeln.

X. Die Beförderung von Dostsendungen mittels besenderer Eil

boten vom Einlieferungsort nach einem anderen Postort ist nicht ge stattet. Beförderung von Postsendungen, welche einer Postanftalt von weiter ber zugehen und nach einem anderen Postorte gerichtet sind, durch Eilboten stattfinden, wenn die Entfernung zwischen den beiden Post= anstalten nicht über fünszebn Kilometer beträgt. ; derartiger Sendungen müssen, unter Angabe des eigentlichen Bestim ·

Dagegen kann auf Verlangen der Absender die besondere

Die Aufschriften

zurückgefandt. Eine Zurücknabme der Drucksachen Seitens der ** ist in diefem Falle unstatthaft. Die weitere Ab—

mungsorts, den Vermerk enthalten: don (Bezeichnung des Orte⸗