1883 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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5 w . 4 2 .

Für die Hinterbliebenen der bei dem Inkrafttreten dieser Ver⸗ ordnung im Amte befindlichen Bureaubeamten wird der Anspruch

Empfang von Wittwen und Wassengeldern aus der Soꝛietäts⸗ kasse dadurch begründet, r! die betreffenden Bureaubeamten die in den erwähnten geseßlichen estimmungen vorgeschriebenen Wittwen= und Waisengeldbeiträge für die Zeit ron dem Inkrafttreten dieser Verordnung ab, zur Sozietãtskasse entrichtet haben.

Die Bestimmungen der Artikel 1. und II. des Gesetzes vom 31. Mãrz 1882 (Gesetz Sammluna Seite 133), betreff end die Abänderung des Penfionsgesetzes vom 27. März 1872 finden auch bei der Pensionirung

der etatsmäßig angestellten Bureaubeamten der Provinzial · Feuer · assessor a. Regierungsbezirk Magdeburg.

Soietãtsdirektion Anwendung mit der Maßgabe, daß bei Feststellung der pensionsfähigen Dienstzeit die im unmittelbaren Sfaatẽdienste zurückgelegten Dienstjahre 2 e nem, kommen.

u S. . 3 llerd ochft d 1. Okt des Charakters als De. big. 8 rer Uh m Hern te. mr Der Amtsgerichts⸗Rath Hensen in Oldenburg und der Notar Reunert in Simmern sind gestorben.

866 7Gefetz Sammlung Seite 610) erster Nachtrag wird auf⸗ gehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: . 1 3) Den Kreis ⸗Steuereinnehmern als Kreis⸗Feuersozietãts⸗

Rendanten: ꝛ; . . a. ciue Tantième von der Einnahme an ordentlichen Beiträgen

in den betreffenden Kreisen bis 60 000 A einschließlich von 200; von über 60 000 M bis 120 000 4 einschließlich von 16 9j0; von über 120 000 1 von 100, p. eine Tantisme von 10ũ0 der Einnahme von etwa besonders aus geschriebenen außerordentlichen Beiträgen in den betreffenden Kreisen. In dieser Tantieme ist zugleich die Amtskostenvergütung mit

enthalten. Zu §. 78.

Der 5§. 78 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. Oktober 1866 (Gesetz Sammlung Seite 610) erfler Nachtrag wird aufgehoben und an dessen Stelle gesetzt: —̃

.5§. 78. Für die ihnen nach dem revidirten Feuer ⸗Soꝛietãts⸗ Regleinent vom 9. September 1863 und dessen Nachtrãgen obliegen den Geschäfte beziehen aus der euer . Sozietãtskasse die Bürger⸗ meister zwei Prozent, die Di triktskommissarien und Orts—⸗ erheber je ein Prozent von den auf ihren Bezirk fallenden ordent⸗ lichen Beiträgen, welche Remuneration jedoch bei den Bürgermeistern der Städte Posen und Bromberg 1800 *, bei den übrigen Bürger⸗ meifstern 300 6, bei den Distrikts Lommissarien 200 Æ, bei den Briserhebern 750 M für jeden jährlich nicht übersteigen darf.

; Zusatz zu 8. 84. .

Beschwerden und Berufungen gegen nach den Vorschriften des §. 21 aufgenommene förmliche Taxen über die Höhe des eitwerthes von zu versichernden oder durch Brand zerstoͤrten versicherten Ge⸗ bäuden (65. 21, 40) müssen von den Antragstellern durch nach denselben Vorschriften von einem anderen vereideten Baubeamten aufgenom⸗

jhümer der angegriffenen Taxe nachweisen, begründet werden. Zu § S5 4. Nachtrag), S8. 86, 87, 88 und 89. Die vorbezeichneten Paragraphen werden aufgehoben und durch

folgende Bestimmungen ersetzt:

8h.

Die Beschwerde geht an den Ober⸗Präsidenten und ist binnen einer Präflusivfrist von vier Wochen nach dem Empfange der Ver⸗ fügung der Provinzialdirektion bei der letzteren oder dem Ober te, ,. einzulegen. Die Entscheidung des Ober ⸗Präsidenten ist endgültig.

Wer aber die schiedsrichterliche Entscheidung in Anspruch nehmen will, muß die Berufung binnen einer ausschließenden Frist von vier Wochen nach dem Empfange der Festsetzung der Provinzial⸗Direktion bei der letzteren anbringen.

8. 86. ö

Das Schiedsgericht soll aus zwei Schiedsrichtern bestehen, wel chen nöthigenfalls ein Obmann hinzutritt. . . Har grnen Schiedsrichter ernennt das mit der Sczietst in Streit befindliche Mitglied und den anderen die Provinzial Direktion, beide aus der Zahl der Sachverständigen. . . In Ermangelung der Einigung der beiden Schiedsrichter tritt ein dritter Schiedsrichter als Obmann hinzu (86. 885. Den letzteren haben die beiden ersten Schiedsrichter zu wählen und, falls sie sich Lber die Wahl dieses Obmannes nicht einigen können, wird derselbe von der Provinzial-Direktion ernannt. Die Leitung und Protokollirung der Verhandlung wird von der 1 einem der in der Provinz angestellten öffentlichen

eamten übertragen. . Die Vorschriften der Civilprozeßordnung wegen der Ausschlie⸗ ung und Ablehnung der Gerichtsperfonen gelten auch bezüglich der

anwalt, Geheime Justiz⸗ Rath Dürre bei dem Landgericht in Magdeburg.

Gerichtsaffefsor Luft bei dem Amtsgericht in Ober⸗ Glogau, der Gerichtsassessor Dr. Nicolaus bei dem Amtsgericht in Münsterberg, der Gerichtsassessor Bree se bei dem Amtsgericht in Salzwedel, der Gerichtsassessor Grosser bei dem gemein⸗ schaftlichen Landgericht in Rudolstadt und der Regierungs⸗

ist die nachgesuchte Entlassung als Notar unter Verleihung

zweiten Notarstelle ist Abstand genommen.

Hütten⸗Inspektor bei dem worden.

ab zur Ausgabe gelangt, enthalt unter

Wirksamkeit des nassauischen evangelischen Centralkirchenfonds

und der nassauischen ̃ Waisenkasse auf die vormals hessischen Theile des Konsistorial⸗

bezirks Wiesbaden. Vom 28.

betreffend die Genehmigung des zweiten Nachtrags zu dem Regulatio für die Organisation der Verwaltung des pro⸗ vinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anftalten in der Rheinprovinz vom 27. September 1871; und

unter

Häusern des Landtages ertheilte Genehmigung zu der Ver⸗ mene Taxen oder spezielle Gutachten, welche die Fehler und Irr—⸗ k vom 24. August 1883, betreffend die Vertretung

19. März 1883.

In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der

D von Gottberg bei dem Amtsgericht in Burg, Dem Rechtsanwalt und Notar Schneider in Nams lau ls Justiz⸗Raih eriheilt.

Von der Wiederbesetzung der in Meisenheim erledigten

Ministerium der öffentlichen Arbeit en.

Der Faktor Kolle, bisher zu St. Andreasberg, ist zum Huütienamt zu Altenau ernannt

Die Nummer 8 der Gesetz Sammlung, welche von heute

Rr. 8917 das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der

evangelischen Pfarr⸗Wittwen⸗ und

März 1883; unter Rr S918 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. März 1883,

Nr. 8919 die Bekanntmachung über die von beiden

lauenburgischen Sandes Kommunalverbandes. Vom

Berlin, den 31. März 1883. Königliches Gesetz:Sammlungs⸗Amt. Didden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗

Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) das Allerhöchste Privilegium vom 3. Januar 1883 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Stadt⸗Anleihescheine der Stadt RMünster i. W. im Betrage von 1 000 000 „, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. S. 27 bis 29, aus- gegeben den 17. Februar 1883; gene, r, =, , Y der unterm 10. Januar 1883 Alserhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut für den Verbany zur Regulirung des Obrʒygo / Flusses vom 4. April 1864, durch das imtsblatt der oöniglichen Regierung zu Pofen Nr. 9 S. 55, ausgegeben den 27. Februar 18833 3) der Ällerhöchste Erlaß vom 22. Januer 1883, betreffend die Genehmigung der Vermebrung des Grundkapitals der Dortmund— Gronau Enscheder Cisenbabngesellschast durch Ausgabe von Stamm⸗ Prioritätsaktien im Betrage von 1 doo 00 M durch die Amtẽeblätter der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 7 S. 29, ausgegeben den 17. Februar 1883, der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 8 S. 56, ausgegeben den 24. Februar 1883; das unterm 22. Januar 18383 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Krzischkowitz im Kreise Rybnik

Abschiedsbewilligun gen. Im ak ti ven Heere. 28. März. Frhr v. Branden stein Gen. Lt. z. D, zuletzt Com-

Berlin,

mandeur der 8. Div., mit seiner Pen . der Abschied bewilligt.

Ernennu Im aktiven

Königlich Bayerische Armee. ngen, Beförderungen und Versetz ungen. Heere. 34. Märj. Graf Verri della Bosia,

Den. Major und Commandeur der 7. Inf. Brig., unter Beauftra⸗

gung mit Wah

, Stellung à la 7. Inf. Brig. 8. Inf. Regt.

zum Regts. Commandeur, ernannt.

; Verfügung des Kriegs- Ministeriums. . Sec. Lt' des 9. Inf. Regts,, vom 1. April er. ab jur ntendantur II. Armee⸗Corps kommandirt.

Jeug⸗Lt. bei den Art. Werkstätten eingetheilt. Rath, dom Art. Depot Augsburg, Merkl, Feuerw. Lt. vom

Durch

rnehmung der Geschäfte des Inspecteurs der Militãr

Bildungtanstalten. zum Chef des Generalstabes der Armee, Ritter von

Oberst und Commandeur des 14. Inf. Regts. unter suite diefes Truppentheils, zum Commandeur der Kurz. Oberst-Lt. und Bats. Commandeur vom unter Beförderung zum Obersten im 14. Inf. Regt. ,

14. März. 24. März. Jock,

euerw. Lt. tt. Depot

München, gegenseitig versetzt.

Abschied

Inf. Regts., Hergl. Sec. betene Abschied

sbewiltigungen. Im Beurlaubtenstande.

19. März. v. Axthalb. Pr. Lt. des Beurlaubtenstandes des 12. diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform,

Tt. des Beurlaubtenstandes des 2. Inf. Regts., der er⸗ bewilligt.

Preuße

Von 12

Ihr

war gestern

Se.

Abends

Se.

habe dieselben

sprungen sind. Worte, sie ha

demüthigen körperlicher hat und Mir

Berufes zu walten.

Aichtamtliches.

Dentsches gIeich. n. Berlin, 31. März. Se. Majestät der

Kaiser un d König empfingen heute Vormittag 11 Uhr Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm und nahmen sodann militaärische Meldungen entgegen,

Uhr ab ließen Se. Masestät Sich von dem Chef

des Civil-⸗Kabinets Vortrag halten.

e Majestät die Kaiserin und Königin in der Vorstandssitzung des Central-Comités der

deutschen Vereine vom Rothen Kreuz anwesend. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden reist heute nach Karlsruhe zurück.

Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz empfing gestern Vormittag um 1116 Uhr den Militär⸗ Attache Korvetten⸗Kapitän Qldekop, russischen General, Fürsten Dolgorouki.

bei der Kaiserlichen Botschaft in London, und um 12 Uhr den Kaiserlich

befuchte Höchstderfelbe mit Ihrer Königlichen

Hoheit der Prinzessin Victoria und Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Ludwig von Baden die Abschiedsvorstel⸗ lung des Herrn Carl Helmerding im Wallner⸗Theater.

Majestät der Kaiser haben dem hiesigen

Magistrat nachfolgendes Dankschreiben zugehen lassen: Nach guter alter Sitte hat Mir der Magistrat auch in diesem Jahre zu Meinem Geburtstage seine Glückwünsche ausgesprochen; Ich

gern entgegengenommen. Gestützt auf langjährige Er⸗

fahrung bin Ich dessen gewiß, daß sie aufrichtigen Gesinnungen ent ·

Ich danke daher dem Magzistrat für seine herzlichen ben Mir seine treue Anhänglichkeit aufs Neue bestãtigt

und durch den Ausdruck inniger Theilnahme an Allem, was an Gutem wie Ueblem das letzte Lebensjahr Mir in Meinem Hause wie im Vaterlande zugefügt hat, Mich angenehm berührt. der Zahl der

Je höher Ich in um so mehr preise Ich Herzens des Allmächtigen Güte, der Mich in und geistiger Rüstigkeit bis hieher erhalten die Kraft verleiht, der Pflichten Meines Fürstlichen Möge sein Segen auf Meinen Bestrebungen für

Jahre aussteige,

werbeschulen, sowie bei den durch besondere Verfügung berechtigten Schulen der für die Ger ern ung, hien eschriebenen Reifeprüfung auf einem Gymnasium, einem

ealgymnasium oder einer Ober⸗Realschule bis auf Weiteres gleichgestellt sein sollte Durch Erlaß vom 17. März d. J. befsen Wortlaut im amtlichen Theil des Centralblattes der Bauverwaltung mitgetheilt ist, hat der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten nunmehr im Einvernehmen mit dem Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten diese bisher gestattete Ausnahme mit der Maßgabe aufgehoben, daß dieselbe nur noch auf diejenigen Reifezeugnisse Anwendung finden darf welche bis Ostern des laufenden Jahres erworben sind. Da⸗ mit sind die Vorschriften für die Vorbildung und Prüfung der Maschinenbeamten mit den für die Baubeamten geltenden Bestimmungen in Uebereinstimmung gebracht.

Das Stillschweigen einer Versicher ungsgesell⸗ schaft auf, die Dfferte eines ,. mit ihin einen Versicherun gsvertrag abzuschließen, kann, nach einem Urtheil des Reichs gericht s, II. Civilsenats, vom 2. Februar d. IJ, unter Erwägung der näheren Umstände nach den all⸗ gemeinen Grundsätzen von Tren und Glauben als eine An⸗ nahme der Versicherungsofferte aufgefaßt werden. In der— selben Sache hat das Reichsgericht auch ausgesprochen, daß die in Feuerversicherungspolicen enthaltene Klausel: „Bei einem Eigenthumswechsel tritt mit Ausnahme, der Erbschafts⸗ falle der neue Eigenthümer nur mit Genehmigung der Gesellschaft in. den bestehenden. Bersicherungs= vertrag ein = im Geltungsbereich des Preußischen Allge⸗ meinen Landrechts der Regel nach nicht dahin aufzufassen sei, als solle mit dem Eigenthumswechsel die Versicherung erlöschen und erst durch Vereinbarung zwischen dem neuen Eigenthümer und der Gesellschaft wieder wirksam werden, son dern daß, wenn nicht sonstige Umstände dagegen sprechen, die gedachte Klausel dahin zu verstehen sei: es solle zwar die Versicherung dem neuen Eigenthümer gegenüber einstweilen fortbestehen, jedoch die Gesellschaft berechtigt sein, durch Versagung der Ge⸗ nehmigung die Versicherung aufzuheben.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich däni Wirkliche Geheime Rath von ist e e r, laube nach Kopenhagen zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Die Leitung der vom 1. April d. J. ab in Schmal⸗ kal den, Regierungsbezirk Cassel, neu errichteten . kommission ist dem bisher beim Kollegium der Königlichen Generalkommission zu Cassel beschäftigten Regierungs⸗Assessor von Engelbrechten übertragen.

Kiel, 31. März. (W. T: B) Der Chef der Ad— miralität, von Caprivi, hat sich mit dem Dampfer „Notus“ nach Friedrichsort begeben, um dort die Rekruten der Ma⸗ trosen⸗Division sowie die Artillerie⸗ und Schiffsjungen⸗-Ab⸗ theilung zu inspiziren.

Desterreich⸗ Ungarn. Pest, 30. März. (W. T. B. Bei den Nachforschungen nach den Mördern des 6 sidenten Mailath ist die Polizei durch einen auf⸗ gefundenen Handschuh auf eine anscheinend zuverlässige Spur von den Mördern geführt worden. Neben dem verhafteten Leibhusaren des Ermordeten erscheinen zwei Personen des Mordes dringend verdächtig, deren eine von italienischer, deren andere von czechischer Abkunft ist. Von der Polizei wurde nach denselben in ihren Wohnungen gesucht, sie hatten dieselben aber am Morgen nach dem Morde ver⸗ lassen. Das feierliche Leichenbegängniß des Ermordeten findet morgen Nachmittag 4 Uhr statt; der oberste Gerichtshof und andere Behörden und Vereine, sowie die Akademie der Wissen⸗ schaften werden in corpore an demselben theilnehmen.

Großbritannien und Irland. London, 29. März.

dieses Monats gedauert, wo auf Anordnung des Kurators di Vorlesungen in dem Institut eingestellt wurden. Am 4. * beschloß Jas Direktorium, einige der hauptsächlichsten Unruhe⸗ stifter auszuweisen, hierauf verlangten indeß auch alle übrigen Studenten ausgewiesen zu werden, da sie alle des gleichen Angesichts der fortgesetzten Ruhestörungen ist darauf vom Direktorium beschlossen worden, gegen die Exzedenten nach Maßgabe ihrer Schuld weiter einzuschreiten. Demzufolge sind 54 Studenten ausgewiesen und des Rechts, in irgend eine andere Lehranstalt aufgenommen zu werden für verlustig erklärt, ĩ Jahren aus der Anstalt entfernt worden; 36 wurden aus⸗ gewiesen, erhielten aber die Erlaubniß, andere Lehranstalten besuchen zu dürfen, und nur 14 dürfen das Institut wieder be⸗ suchen, falls die Vorlesungen in demselben wieder eröffnet

Sinnes seien.

werden. 31. März.

gestern den bayerischen Gesandten von Rudhardt in Ab⸗

schiedsaudienz.

Die Zolleinnahmen betrugen im Januar d. 574 000 Rubel mehr als im Januar 1882. 8 8.

Afrika.

worden.

a. Egypten. Lord Dufferin ist von seiner Reise nach Ober⸗Egypten hierher zurückgekehrt. Durch ein vom Khedive erlassenes Dekret wird das im vorigen Jahre von Arabi Pascha für den Sudan gegründete besondere Ministerium aufgehoben und die frühere Verwaltung unter Leitung des Konseils⸗ präsidenten wiederhergestellt. Sudan an Stelle Abdel Kaders ist Alaidin Pascha ernannt

39 andere auf die Dauer von zwei

(W. T. B.) Der Kaiser empfing

Kairo, 30. März. (W. T. B.)

Zum Oberkommandirenden im

Die „Kölnische Zeitung“ bespricht „die soziale Auf— gabe des gegenwärtigen Reichstags“. 9 e,, heit es u. ö

achdem der preußische Landtag in Bezug auf die große F

der deutschen Steuerreform endlich einen . . hat, hoffen wir ein gleiches von dem am nächsten Dienstag beginnen. den letzten ,, des Deutschen Reichstags in Bezug umfassende e der deutschen Soꝛzialreform. Tagen die „Neue Preußische Zeitung“: unserer Grenzen müssen uns immer wieder an das erinnern, was wir an der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 besitzen welche Verheißungen sie enthält, welche Verpflichtungen sie darum aber auch uns allen auferlegt, denn der heutzutage die Aufgabe des sozialen Königthums nicht mehr zu lösen. Seit ihm verfassungsmäßig die Vertreter der Nation zur Seite stehen, lastet auch auf ihnen die Verantwortung dafür, daß Niemand sein Christen⸗ und Menschenrecht verkümmert werde.“ nicht sehr irren, hat sich in Bezug auf die sozialen Reformen in der . s zwischen den Parteien im Lande auch im Reichstage selbst endlich eine wesentliche Annäherung und Auegleichung der bisher hemmenden Gegensätze vollzogen; es hat sich

Ausgleich angehahnt, der nicht etwa nur auf einer matten Ab⸗ schwächung der Parteivrinzipien beruht, sondern auf der Vertiefung derselben, d. h. auf der Auffindung ihrer tiefer liegenden Einheit.

auf die ebenso

That bereits

ein

Es dämmert auf

liberale Prinzip der individuellen Freiheit: und „Selbsthülfen nicht im nackten Gegensatze gegen das konservative ö ö ö.

gebenen politischen ,

sondern genöthigt ist, seinerseits selber Staat und Staatshülfe als wesentlichen eigenen Inhalt der verständigen Individuen anzuerkennen, und daß ebenfo dies konservative Prinzth in dem Individualismus, d. h. in der Freiheit und Selbsthülfe der Einzelnen, die längst unver⸗ meidliche und zuverlässigste Form der Bethätigung der Staatshülfe 9 . ö. n h,. 35 ruchtbare Verständigung der arteien auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung zuversichtlich hoffen, falls man nur allerseits . entschließen kann, dieselbe zu fördern, wenigstens nicht gegen sie eigen sinnig sich zu verstocken

und am Schluß:

Zeitungs stimmen.

In dieser ihrer Be⸗

und, wohl noch wichtigere Frage Mit Recht mahnte, vor einigen „Die Vorgänge außerhalb

Monarch allein vermag Wenn wir

und vor allem

beiden Seiten die Erkenntniß, daß das

emeinschaft und Staatshülfe“ beharren kann,

Von solcher Einsicht läßt sich eine

werbefähigkeit geschüßt zu sein; und die ihm aufgezwungene Sicher⸗ beit gegen die eine Gefahr wird in vielen Fällen 85 2 4 williger Versicherung gegen andere Gefahren werden.

Auch die „Neue Stettiner Zeitung“ beschäftigt sich mit der genannten Vorlage. Sie schreibt u. A.:

Wir haben uns schon früher mit diesem Prinzip des Versiche⸗ rungszwanges einverstanden erklärt und sind in unserer Ansicht durch die dagegen geltend gemachten Gründe nicht erschüttert worden. Gewiß näre es ein besserer, auch für uns wünschengwertherer Zustand, wenn die Arbeiter freiwillig die Sorge für ihre Versicherung gegen Krank heite falle übernähmen. Dies würde aber einen so hohen sittlihen Kultur stand bedeuten, wie er bisher nur für einen verhältnißmäßig geringen Theil der Arbeiter erwachsen konnte. Die große Mehrjahl der Arbeiter lebt heute leider noch unter Verhältnissen, daß daraus mit Noth⸗ wendigkeit eine wirthschaftliche Schwäche sich ergiebt, die sie der Sorge für ihre Zukunft auch in Bezug auf Krankheitsfälle nicht genügen läßt. Diesem schwachen Theile unserer Arbeiterbevölkerung durch 3am] zur Versicherung zu Hülfe zu kommen und ihn damit wirth⸗ caftlich zu erziehen, halten wir allerdings für eine Pflicht, die den Aufgaben des Staates entspricht. Das abstrakte Prinzip wirtö— schaftlicher Freiheit kann jene Staatspflicht nicht eliminiren. Ihm wird genügt, wenn den mirthschaftlich geschulteren Arbeiterkreisen, die von den Pflichten gegen sich und ihre Familie hinreichend erfüllt sind, die Möglichkeit gegeben ist, durch eigene Sorge sich von dem Ver⸗ sicherungszwange zu befreien. Und das ist durch den vorliegenden er, nee gebn, . ö Eintritt in eine freie einge⸗

hriebene Hülfskasse kann der Arbeiter sich vo e angs eli en sich von den Zwangskassen

In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ian .

Der Jahresbericht des Vereins für die wirthschaftlichen Inter⸗

essen in Rheinland und Westfalen, welcher in der . ö sammlung vorgetragen wurde, gab neben einem Bilde der umfassenden Thätigkeit des Vereins bemerkenswerthe Hinweise auf die Situation der Industrie im Westen Deutschlands. In letzterer Beziehung wurde der Hauptsache nach ausgeführt: ; Die Besserung seit 1580 habe angehalten. Es werde wohl Niemand einseitig die Besserung der veränderten Wirthschaftspolitik allein zuschreiben, aber der festen Ueberzeugung müsse man sein, daß eben diese Politit. die Deutschen befähigt habe, sich die Arbeit zu sichern und selbständig zu handeln. Im vergangenen Winter (1881) sei die Lage der Eisenindustrie in Deutschland, gleich England und Amerila, nicht sehr günstig gewesen, dagegen im Frühjahr und Sommer ein ungewohnter Aufschwung eingetreten. Der Aufschwung in England sei dem in unserer Industrie nicht gleich ge⸗ kommen. und in Amerika die Lage trostlos geblieben. Auch andere Industrien machten die Erfahrung, daß ihre Lage in Deutschland besser als in England sei. Auch heute sei der Zustand der Eisen⸗ industrie befriedigend. Daraus ergebe sich, daß wir an eigener wirth⸗ schaftlichen Kraft gewonnen und unabhängiger vom Auslande ge⸗ worden seien. Wir ständen mehr auf eigenen Füßen wie bisher. Auch Export und Import seien zufriedenstellend. Der Export habe zugenommen, wie ja die Klagen des Parifer Handelsstandes im Besonderen darthäten. Ebenfalls die Lage der Arbeiter sei befriedigend. Aus über 20) bei dem Redner eingelaufenen Berichten gehe hervor, daß das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern ein gedeihliches sei. Abgesehen von Elberfeld und Iserlohn sei die Sozialdemokratie fast ganz im Bezirke des Vereins erloschen. Nur in der Bergbau⸗ branche werde sie von der christlich⸗sozialen Agitation abgelöst. Im Allgemeinen aber lasse sich nachweisen, daß, wo eine Verhetzung der Arbeiter stattfinde, diese in Wahl und sonstigen, nicht aber in den Arbeite verhältnissen ihren Grund habe.

Aus den Berichten der verschiedenen Industriebranchen gehe her- vor, daß sich der Verdienst durchschnittlich vermehrt habe. Für das letzte Jahr 1882) z. B. wiesen 105 Werke, von denen Berichte ein⸗ gegangen, eine Gesammt⸗Arbeitervermehrung von über S000 auf. Ebenso lasse sich behaupten, daß die Arbeit lohnender geworden, die Gesammtverhältnisse der Arbeiter sich also gebessert hätten.

Kuuft, Wissenschaft und Literatur. Von dem großen deutschen Wörterbuch der Gebrüder Jakob und Wilhelm Grimm (fortgesetzt von Dr. Moriz Heyne, hr. Rudolf Hildebrand, Dr. Matthias Lexer und Dr. Karl Weigand. Leipzig. Verlag von S. Hirzel) ist kürzlich die 3. Lieferung des VII. Bandes, bearbeitet von Dr. Lexer und enthaltend die Artikel „Narren⸗ wesen bis „Neigen“, ausgegeben worden. Die bemerkenswerthesten Artikel dieser. neuesten Lieferung unseres nationalen Sprach⸗ lerikons beschäftigen sich mit den Stammworten Narr, Nase, Naß, Natur,

ö durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 8 §. 87. S. 57 bis 60, ausgegeben den 23. Februar 1883.

Bei der Erörterung und Entscheidung der Sache müssen die Schiedsrichter dieses Reglement und die allgemeinen Landes gesetze be= achten. Im Uebrigen richtet sich das Verfahren nach der Civil⸗ rozeßordnung. .

ö . kas äber die mündliche Verhandlung vor dem Schiedd⸗ richter aufzunehmende Protokoll ist außer den nach Vorschrift der Civilprozeßordnung (&. 145 ff.) zu bekundenden Thatsachen auch fest⸗ zustellen, daß beide heile mit ihren Gründen gehört worden sind und daß die Urkunden und Schriften, welche zur Sache gehören, vorgelegen haben. Der Vertreter der Sozietät wird hierbei von der Provinzial · Direktien bestimmt.

§. 88. .

Den Spruch fällen die beiden ersten Schiedsrichter; der dritte tritt nur alssdann, wenn jene sich nicht über eine und dieselbe Mei⸗ nung vereinigen können, als Obmann hinzu, um durch seine Stimme den Ausschlag zu geben. Die durch das schiedsrichterliche Verfahren entstandenen Koften werden von dem Schiedsgerichte nach den bezüg. lichen Vorschriften der allgemeinen Landesgeseßze berechnet, bei Fällung des Spruches festgesetzt und unter den Parteien den gesetzlichen

Grundsätzen gemäß vertheilt. Gegen einen solchen Schiedaspruch findet nur die Klage auf Auf⸗

ebung, wo solche durch den 3. 87 des Nachtrages oder durch die 1 Gesetze zu begründen ist, vor dem ordentlichen Rich⸗

ter statt. . Schl ußb estim mung. . Der gegenwärtige Nachtrag tritt mit dem 1. April 1883 in

raft.

(Allg. Corr) Zum Schutz gegen etwaige weitere Anschläge der Fenier und anderer Geheimbünde fährt die Regierung fort umfassende Vorkehrungen zu treffen. Vor sämmtlichen Regierungsgebäuden in Whitehall, vor dem Par⸗ lamentsgebäude, dem neuen Justizpalgst am Strand, Somerset House, dem General⸗Postamt, der Bank von England, dem Mansion⸗House, sowie vor allen anderen öffentlichen Gebäuden Londons sollen Tag und Nacht militärische Schildwachen ö . *

830.. März. . T. B. Den Chefs der Polizei ist ein Schreiben einer fenischen Gesellschaft , welches die Androhung enthält, daß die Fen ier, sofern man die des Mordes im Phönixpark Angeklagten nicht sofort auf freien Fuß setze, Vergeltung üben und noch in dieser Woche das Centralbureau fuͤr Post und Telegraphie in der City in die Luft sprengen würden.

Frankreich. Paris, 30. März. (W. T. B. Lo uise Nichel ist heute Vormittag, als sie die Wohnung eines ihrer Freunde verließ, verhaftet worden. In dem Hastbefehl war als Grund der Verhaftung die Plünderung eines Bäckerladens an der Spitze einer bewaffneten Schaar angegeben.

31. März. (W. T. B.) Der Herzog von Aumale hat seine Reise nach Sizilien noch verschoben, um am Montag dem Generalrath des Oise· Departements zu präsidiren.

In Belair, unweit Monteeau⸗les⸗mines, explodirte am letztten Donnerstag Abend unter der Thür des Hauses des Obersteigers Camus eine Dynamitpatrone. Camus hatte vor Kurzem einen Brief mit der Unterschrift „Das Exekutiv⸗ Comité“ erhalten, in welchem er mit dem Tode bedroht wor⸗ den war. Durch die Explosion ist Niemand verletzt worden; nur die Fensterscheiben des Hauses sind zertrümmert.

Alger, 36. März. (W. T. B.) Der Fin anz—

chiedsrichter. Nebel. Neben, Nehmen, Neid Neigen und ihren zahlreichen Verwandten. Eine große Zahl mit bewunderungs würdigem Fleiß gesammelter Citate aus der gesammten deutschen Literatur von den ältesten Zeiten bis auf unsere Tage bilden die lebendigste Illustration zu der sprach⸗ wissenschaftlichen Erklärung und sorgfältigen Systematisirung des umfangreichen etymelogischen Stoffes. Wie die Verlagsbuch— handlung mittheilt, befinden sich des IV. Bandes erster Abtheilung zweiter Hälfte 5. Lieferung (4), des VI. Bandes 11. Lieferung (M) und des VI. Bandes 4. Lieferung (M bereits uf ter der Presse. . Der von dem Direktor Dr. K. E. H. Krause veröffentlichte Jahresbericht des Gymnasiums und der Realschule F. Ordnung zu Rostock 1883 weist u. a. nach, daß das Gymnasium, welches 14 Klassen oder 8 Kl. 6 Cöt. nebst 4 Elementarklassen 6 Kl. 1 Cöt.) zählt, in den eigentlichen Gymnasial klassen beim Be⸗ ginn des Sommerhalbjahres 1882 von 441, zu et von 438, beim Beginne des Winterhalbjahres 1882. 85 von 438, zu Neuiahr von 29, in den Elementarklafsen beim Beginne des Sommerhalbjahres 1882 von 201. zu Joh. von 202, beim Beginn des Winterhalbjahres von 197, zu Neujahr von 196, die Realschule aber, welche aus 8 Klassen oder 6 Kl. und 2 Parallel Cöt. besteht, beim Beginne des Sommerhalbjahres 1882—33 von 188, zu Joh. von 182, beim Beginne des Wintersemesters 1882 = 33 von 186, zu Neu⸗ jahr von 182, die Summe der Anstalten. also zu Joh. 1882 von 822, beim Beginne des Winterhalbjahres von 821, zu Neujahr von 807 Schülern besucht worden ist. Darunter waren Auswärtige zu Joh. 1882 110, zu Neuiahr 1883 114. Die Abitu⸗ rientenpruͤfung des Gymnasiums bestanden zu Michaelis v. J. 22, zu Ostern 1883 3 Schüler; der Realschule zu Michaelis 1882 3, zu Ostern 1883 2 Schüler. Den Unterricht ertheilten, außer dem Di⸗ rektor und dem Condirehtor, welche dem Gymnasium und der Realschule zugleich vorstehen, am Gymnasium 17 ordentl. Lehrer, 1 Hülfslehrer, und z technische und Elementarlehrer; an der Realschule 12 ordentl. und z technische Lehrer. Der Turnlehrer ist beiden Anstalten gemein⸗ sam. Den Schulnachrichten geht die Abhandlung: Herders k n, . in ö ö . für Er⸗ 2 . ziehung un nterricht“, von Dr. Kl. Klöpper vorauf. Der Minister Tirard ist hier angekommen. Verfasser dieser verdienstlichen Abhandlung würdigt . zu⸗ Gerbien. Belgrad, 30. März. (B. T. B) Zum durch nächst in Kürze als Dichter, Kritiker, Philosoph und Theologe, wendet Han keft Min ie r e der vori lige gran fer dir ffn Be sich sodann der Schilderung seiner Bedeutung als praktischer Schul⸗ , , n n,, mann zu und giebt eine. Skizze seines Lebens, und zwar . . ; mit vorzüglicher Hervorhebung seiner erziehlichen Thätigkeit bis zu der Zeit,

Nußland und Polen. St. Petersburg, 31. März. wo er als General. Superintendent, Konsistorial⸗ Rath und Ephorus der T. B.) Der „die gierungs ange ißet, n . Schulen 1776 nach Weimar, berufen wurde. Als Schulephorus hatte

amiliche Mitiheilung äber die im Laufe des derm Herder das alljährlich stattfindende Examen zu leiten, das er jedesmal alademischen He he. in dem , , , , 6 , 1 ,,, , , Forstinftitut in Warzchau stattgehabien Stade nten— , un ruhen. Danach haben fortwährend gesetzwidrige Zusammen⸗ find als eine wahre Fundgrube pädagogischer Weisheit zu bezeichnen rottungen der Studenten stattgefunden, letztere wiederholt und sichern Herder eine bleibende Stätte in der Geschichte der gänzlich unzulässige Forderungen an ihre Vorgesetzten gestellt Gymnaflal⸗ und Volkzschulpaͤdagogik. Die Reden handeln von und sich denselden., namenklich auch dem Kurator des ö der Schule, der Schulzjucht, dem Lehrer. den Prüfungen, Warschauer Lehrbezirks, Geheimen Rath Apuchtin, gegenüber lt 39 . . . Unterrichtsgesetzen und der roßer Frechheit mmen. ; ö . f j . h 3 ĩ Freczhell benommen. Die Dem an tration, oer r e we c m ü, , alen, . enten haben vom November v. J. an bis zum Anfang Unterrichtslehre in nicht systematischer Form. Um ihre Bedeutung

das geistige wie materielle Gedeihen Meines Volkes immerdar ruhen! Der Magistrat darf sich versichert halten, daß Meine Gedanken sich oft und gern mit den Bemühungen zur Entwicklung Meiner Haupt und Residenzstadt beschäftigen. Mit herzlicher Freude habe Ich wahr⸗ genommen, daß das Gedeihen derselben mit dem wiedergekehrten Auf⸗ schwunge von Handel und Gewerbe stetig fortschreitet, und dem ernsten Streben der städtischen Verwaltung, den Lebensbedingungen der Reichshauptstadt und ihren von Jahr zu Jahr wachsenden An⸗ forderungen stets Genüge zu thun, zolle Ich gern Meine Anerkennung.

Berlin, 28. Mär 1883. ö . Wilhelm. An den Magistrat Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin.

Die staatsscheue sogenannte „Manchestertheorie“ ist in unaufhalt— samem Verfall begriffen. Die lebendigeren Geister, namentlich der gebildete Theil der deutschen Jugend, wenden sich immer entschiedener ab von der Gemüthsleerheit eines engherzigen und blos selbstsüchtigen Individualismus. ... Möge der Rest der gegenwärtigen Reichs tags⸗ feffion vor Allem bezüglich der sozialen Aufatn noch recht fruchtbar sein, so wird er damit zugleich für die nächsten Wahlen zur Schwächung der Extreme, des Centrums und des verbissenen Fortschritts bestens gewirkt haben.

Die „Frankfurter Zeitung“ sagt in einem der Krankenkassen vorlage gewidmeten Artikel:

Es wird wohl kaum bestritten werden können, daß die bisherige Organisation des Krankenkassenwesens nicht den Ansprüchen genügt hat, welche man an eine für die arbeitende Bevölkerung so wichtige Institution stellen kann. In Folge dessen hat das Krankenkassenwesen auch nicht die Entwickelung genommen, welche man demselben im Inter⸗ esse derjenigen Bevölkerungsklasse, für welche es eingerichtet worden ist, wünschen muß. Seinen Hauptgrund hat dies darin, daß das Prinzip der . bei der bisherigen Regelung der Krankenversicherung alljusehr in den Vordergrund gestellt wurde. Es hat sich indeß ge—⸗ zeigt, daß auf eine freiwillige Erfüllung der sittlichen und wirthschaft⸗ lichen Pflicht, sich gegen Krankheit zu versichern, durchaus nicht ge— rechnet werden kann, und es ist deghalb Seitens des Staates durchaus berechtigt, die Erzwingung dieser Pflicht anzuordnen. Es steht hier ein so großes öffentliches Interesse in Frage, daß man angesichts des bisherigen Zustandes der Krankenversicherung kaum darüber in Zweifel sein kann, daß hier mit dem Voluntarismug nicht auszukommen ist, , das Prinzip des Zwanges in Anwendung gebracht wer- en muß.

Ueber denselben Gegenstand bemerkt die „National⸗

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation auf hiesiger Universitãt für das bevor⸗ stehende Sommersemester 1883 findet am

16, 20., 25. und 30. April er. Nachmittags 3 Uhr, . .

im Pra fung szimmer des Universitätsgebäudes statt.

Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer ande⸗

ren Universität kommen, ein vorschrifts mäßiges Abgangtzeugniß von

jeder früher besuchten Universität nebst dem Schulzeugniß im Original,

diejenigen Inländer und Ängehörigen anderer deutschen Staaten,

welche tie Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer

wenigstens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen.

Nachträgliche Immatrikulationen bedürfen einer besonderen Be⸗

willigung. Halle a. S., den 24. März 1883. . Der Rektor der vereinigten tn Halle⸗Wittenberg. eil.

Der Bundes rath hat in der Sitzung vom 14. März d. J. beschlossen, die Bundesrathsbeschlüsse vom 16. November 1877 und 1. Februar 1879, betreffend die probeweise Verwiegung von Rohzucker in Säcken, bei der Aus⸗ fuhrabfertigung durch folgende Bestimmung zu ergänzen: Wenn die Ermittelung des Bruttogewichts von Rohzucker in Säcken von gleichem Gewichte durch probeweise Verwiegung erfolgt, so ist das deklarirte Bruttogewicht des nicht Theils der Waarenpost nur dann der Grunde zu legen, wenn das durch

rmittelte Bruttogewicht des achten oder

der Waarenpost das auf diesen Theil

rreicht oder übersteigt.

rmittelte Bruttogewicht

m' mehr als 2 Proz. als

das deklarirte, Bruttogewicht des nicht ver⸗ wogenen Theils der nach dem für das einzelne Kollo des verwogenen Theils zu berechnenden Durchschnitts⸗ gewichte zu reduziren. Sofern der betreffende Waaren⸗ disponent sich hiermit nicht einverstanden erklärt, muß die Bruttoverwiegung der ganzen Waarenpost erfolgen; ferner in Bezug auf die Zollbehandlung von Talg zu gewerb⸗ lichen Zwecken, daß Talg (eingeschmolzenes Fett von Rind⸗ oder Schafvieh), auch wenn er, bei einer Temperatur von 14 bis 155 R. schmalzartige Konsistenz zeigt, nach Nr. 26. 4 des Zolltarifs zum Satze von 26 abgelassen werden darf, sofern Ir bei der Abfertigung durch Vermischung mit 2 kg Petro⸗ leum oder Paraffinöl auf je 100 kg unter amtlicher Aufsicht

. denaturirt wird. w. Zar die Studir enden des. Maschinen ga ch, welche sich dem Staatsdienst widmen, bestand bis jetzt die

Bestimmung, daß die Entlassungs prüfung bei den nach dem er n lion ion vom 1. März 1870 eingerichteten Ge⸗

Personalveränderung en.

Königlich Preußische Armee. ö Ernennungen, Beförderungen, und ersetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. März. Graf v., Carmer, Dberst⸗Kt. und Commandeur des Jäger ⸗Bats. Nr. 7, in das Inf. Regt. Nr. 28 versetzt. v. Hake, Oherst ⸗Lt, vom Inf. Regt. Nr 28, zum Commandeur Des Jäger ⸗Bats. Nr. 7 ernannt. = 38 Mär? v. Tre stow,. Sberst von der Armee und kommandirt zur Wahrnehm. der Geschäfte als Präses der Gewehr ˖ Prüfungs⸗ KRKommission, unter Stellung à la ecnite dest Grengdier ⸗Regi⸗ ments Rr. 18, zum Präses der Gewehr · Prufungs⸗Kommission ernannt. von Queis, Major rom Grenadier, Regi⸗ ment Nr. 2, dem Regiment aggreg. und zur Gewehr⸗Prüfungs⸗

Nealprogymnastum zu Erossen als Oberlehrer der höheren , n Bret enn, else rem Grenadier⸗Regiment Nr. 2, zum etats mäßigen Staboffizier ernannt.

Madchenschule bei den Francke ' schen Stiftungen zu Halle a. S. ist genehmigt worden. v. Bojanowsky, Hauptm. und Comp. Chef vom Jäger Bat. Rr. II, unter Beförder, zum überzähl. Major, in das Gren, Regt. Ju st iz Mini sterium. Iir. 2 versezt. Gottb recht, Pr. Ste vom Jäger⸗Bat. Nr. II.

um Hauptm. und Comp. Chef, vorlãufig ohne Patent, Brünig,

Bersetzt sind: der Amtsrichter Uhles in Sebach, alt . kin dun. Bert konnsandiri zur Dienstleist ben dem Feld Landrichter an das Landgericht in Elberfeld, der Amtsrichter Att, Regt. Nr. 17, zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, befördert. Tüdersdorff in Rummelsburg an das Amtsgericht in

v. Weg nern, Pr. Lt. vom 4. Garde ⸗Regt. 3. F., von seinem Kom⸗ Guhrau und ber Amtsrichter Weidlich in Hultschin an das ande? zum Großen Generalstabe entbunden Graf v. Key ser⸗ Amtsgericht in Neustadt O. Schl.

lingk ⸗Reustadt, 17 Lt. vom 2. Garde ⸗Ulan. Regt., in das n Amtstichier Ker fing in Windecken ist die nach= Regi der Carre d e e ge ej

gesuchte Dienstentlasung mit Pension ertheilt.

Graudenz ist

Ministerium der geistlichen, Untexrichts⸗ und Redizinal⸗Angelegenheiten.

Der Provinzial⸗Schulrath. Dr, Lahmeyer, bisher in

6 ist an das Provinzial⸗Schulkollegium zu Cassel

versetzt worden. er Berufung des Oberlehrers Dr. Ernst Regel vom

It. dagegen geringer

erreicht werden wird. führung dieses Ver

murren' er wird es bald als einen Gewinn empfinden, gegen die

t Durch Verfügung des gere emnisteriume. Der Amtsgerichts⸗Rath Schumacher in Folgen der häufigsten und wahrscheinlichsten Unterbrechung der Er⸗

Stuckrad Jö, Ser, Lt., vom Inf. Regt. Nh 9e, in seinem Kom- ] mando zur Dienstleift. bei den Gewehr, und Munitionfabriken, von dem Justizdienst der Gewehr⸗ und änttionssabrik in Spandau zu derjenigen in Er—

furt versett.

in Folge Dis iplinarl⸗ Erkenntnisses aus entlassen. .