1883 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz ⸗Minister. n Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicher⸗ heit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz Samml. S. 1197) zur Anwendung.

§. 3.

Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ etzes beauftragt. ö ; .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 27. März 1883.

(L. 8.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. Scholz. Gr. von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Berlin, den 2. April 1883.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig von Baden sind am Sonnabend Abend nach Karlsruhe zurückgereist.

Finanz⸗Ministerium. Dem Regierungs⸗Assessor Sum mel ist die Stelle eines

Mitgliedes (Stempelfiskals) bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau verliehen worden.

Die Ziehung der 1. Klasse 168. , preußischer Alassen⸗Loiterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 4. d. J., früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 95 000 Loose⸗Nummern nebst den 4006 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon am 3. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie⸗Ein⸗ nehmer, Herren Aron, Wulckow und Stricker von hier und Kahle aus Potsdam, öffentlich im Ziehungssaal des Lotterie⸗ gebäudes stattfinden. Berlin, den 2. April 1883. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Provinzial Schulrath Dr. Bern hard Völcker ist dem Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegium zu Danzig über⸗ wiesen worden.

Der Privatdozent Dr. Hugo Gering zu Halle a. S. ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Der Gymnasial-Direktor Dr. Frey zu Roessel ist in 5 Eigenschaft an das Gymnasium zu Münster versetzt worden.

Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Graßhof ist die Direktion des Gymnasiums zu Emden,

dem Gymnasialdirektor Dr. Hune die Direktion des Gymnasiums in Meppen,

dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Iltgen die Direktion des Gymnasiums zu Culm, .

dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Viertel die Direktion des Gymnasiums zu Gumbinnen und

dem Gymnasial⸗Direktor Professor Dr. Schultz die Direktion des Gymnasiums zu Roessel übertragen worden.

Den Oberlehrern am Gymnasium zu Muͤnster, Ferdi⸗ nand Halbeisen und Dr. Joseph Wormstall ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Oberlehrer Goerlitz vom Gymnasium zu Schrimm ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Rogasen versetzt worden.

Bei dem Gymnasium zu Münstereifel ist der ordentliche Lehrer Dr. Lud wig Pöppelmann zum etatsmäßigen Ober⸗ lehrer befördert und dem Religionslehrer Dr. Theodor Menden das Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Muche vom Gymnasium zu Rogasen ist unter Beförderung zum Oberlehrer an das Gymnasium zu Schneidemühl, und

der ordentliche Lehrer vom Gymnasium zu Culm, Dr. Rehbronn unter Beförderung zum Oberlehrer an das Gymnasium zu Wongrowitz versetzt worden.

Der ordentliche Lehrer am altstädtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr., Dr. Hübner ist als Oberlehrer an das Gymnasium zu Schweidnitz berufen worden.

Die Wahl des Ersten Lehrers und Dirigenten der höheren , , zu Roętenburg, Friedrich Krösch zum Rektor des Realprogymnasiums zu Hofgeismar ist bestätigt worden.

Dem Seminar⸗Direktor Freusberg ist das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Büren verliehen worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Aurich ist der bisherige Rektor Koehn zu Knritz als Erster Lehrer angestellt.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Zülz ist der bisherige Zweite Lehrer an der Präparandenanstalt zu Landeck i. Schles., Kriesten, als ordentlicher Lehrer und an der Präparanden⸗ anstalt zu Landeck der bisherige Seminar⸗Hülfslehrer Scholz zu . Regierungsbezirk Liegnitz, als Zweiter Lehrer angestellt.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Neuzelle ist der bisherige Präparandenlehrer Otto zu Drossen, und

am Schullehrer⸗Seminar zu Cornelimünster der Lehrer , n zu Mariaweiler, Kreis Düren, als Huülfslehrer angestellt.

Der seitherige Kreis⸗Wundarzt, Sanitäts⸗Rath Dr. Sonn⸗ tag in Uelzen ist zum Kreis yhyfttus des Kreises Uelzen ernannt worden.

Ju stiz⸗Ministe rium.

Dem Notar Stöckicht zu Neuwied ist der Wohnsitz in Ems angewiesen.

nNiniste rium der öffentlichen Arbeiten.

Dem provisorischen Comité für den Bau der Deichsathal⸗ bahn ist z. H. des Bürgermeisters Hendschuh in Haynau die

arbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Be⸗ * von Haynau nach Probsthayn ertheilt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staate⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, von Goßler aus der . .

der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Barkhausen von Kloster Loccum.

Die Nummer 9 der Ges mmlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, en unter :

Nr. S920 das 563 betreffend die Aufhebung der beiden Stufen der Klassensteuer. Vom 26. März 1883; unter

Nr. 8921 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1883 / 84. Vom 27. März 1883; und unter . Nr. 8922 das Gesetz, betreffend die Ergänzung der Ein⸗ nahmen in. dem Staatshaushalts- Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84. Vom 2VN. März 1883. Berlin, den 1. April 1883.

Königliches GesetzSammlungs⸗Amt.

Didden.

Nachricht für Seefahrer. Am 6. April d. Jg. wird in Leer Ostfriesland eine Prü⸗ fung zum Schiffer auf kleiner Fahrt abgehalten werden. icht Anmel dungen zu dieser Prufung sind an den Unterzeichneten zu richten. Leer, den 31. März 1883. . Der Vorsitzende der Prüfungs⸗Kommission. Auftrage: Wendtlandt, Navigationẽ lehrer.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. April Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Fürsten Reuß ä. L., den Fürsten Reuß j. L. und den Fürsten von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Durchlauchten. ;

Heute empfingen Se. Majestät den kommandirenden General des VIII. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Thile, hörten den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowali, sprachen den General⸗Adjutanten, General⸗ Lieutenant von Albedyll und nahmen die Meldung des Chefs der Admiralität, General-Lieutenants von Caprivi entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗ Hospitals bei. n. ö

Im Königlichin Palhis sond gestern ein Diner für Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin von Baden und die verwittwete Prinzessin Heinrich der Niederlande sowie die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß älterer und jüngerer Linie statt. ö

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Brühl und Gra ö vom Hagen übernommen. .

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin statteten am Sonnabend dem General⸗Feldmarschall Grafen Moltke einen Condolenzbesuch ab.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz gab Abends 8 Uhr Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden sowie Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Ludwig von Baden bei Höchstihrer Abreise das Geleit nach dem Anhalter Bahnhofe.

Im Laufe des Nachmittags hatten Se. Königliche Hoheit der Großherzog sowie Prinz Ludwig bei den Höchsten Herr⸗ schaften Abschiedsbesuche gemacht. ,

Gestern Mittag 12 Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz den Contre⸗-Admiral z. D. Przewisinski und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin den Korretten⸗Kapitän Oldekop.

Ihr Durchlauchten die Fürsten von Schwarzburg-Rudol⸗ stadt, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie statteten den Kronprinzlichen Herrschaften Besuche ab und empfingen dem⸗ nächst die Gegenbesuche Höchstderselben.

Nachmittags i Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe zum Diner bei den Erbprinzlich Sachsen⸗Meiningenschen Herrschaften nach Charlottenburg.

In der am 31. März unter dem Vorsitze des Königlich preußischen Staats- und Finanz⸗Ministers Scholz abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths theilte der Vorsitzende mit, daß der Siaats⸗ und Kriegs⸗Minister General⸗ Lieutenant Bronsart von Schellendorff zum Bevollmäch⸗ tigten zum Bundesrath ernannt sei. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberathung überwiesen: die Vorlagen wegen Abänderung des amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif und der Bestimmungen über die zollfreie Ablassung von Petroleum, betreffend den zu Mexiko am 5. Dezember 1882 unterzeichneten Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Mexiko, sowie die Mittheilung über die Beschlüsse des Landezausschusse von Elsaß⸗Lothringen zu der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen, der Landes— verwaltung von Elsaß⸗Lothringen sür 1881/82. Die vorgeschlagene Abänderung des Eisenbahnbetriebsregle⸗ ments bezüglich der Lieferungszeiten bei Viehtransporten wurde gemäß den Austschußanträgen genehmigt. Die Ver⸗ sammlung faßte Beschluß wegen der Sr. Majestät dem Kaiser zu machenden Vorschläge für die Besetzung zweier Rathsstellen

bei dem Reichsgericht und wählte mehrere Kommissarien für

die Berathung von Vorlagen im Reichstage. Schließlich be⸗ schloß die Versammlung, mehrere Eingaben sowie eine auf

Genehmigung zur Anfertigung der generellen Vor⸗

die Joll⸗ und Steuerverwaltung in dem südlichsten Theile des

Idenburgi ent Lubeck iche Mittheil . 6 2 r bezũgliche heilung

Zur Augführung des Gesetzes vom 26. v. M., be⸗ treffend die Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, hat der Finanz⸗Minister Folgendes bestimmt⸗

I) Die Einkommensnachweisung (6. 6 der Instrul⸗ tion vom 29. Mai 1873) ist von dem Gemeindevorstande auch in Betreff der zur Stufe 1 und 2 der Klassensteuer zu Ver⸗ . ganz in der seither vorgeschriebenen Weise zu

ren.

2) Eine Aenderung und anderweite Felstelun der Klassensteuerrollen für 1883. 84ͥ ist nicht erforderlich.

3) In der Bekanntmachung des Gemeindevorstandes wegen Offenlegung der Klassen steuerrolle G. 16 Abs. 1 a. a. O.) ist darauf hinzuweisen, daß die Klassensteuer von den zur 1. und 2. Stufe Veranlagten als Staats⸗ 6 nicht zu entrichten ist, daß aber für die Kom munal—⸗

euern die Klassensteuerveranlagung in bisheriger Weise maßgebend bleibt und daher auch Diejenigen, welche sich etwa durch ihre Veranlagung zur ersien oder zweiten Klassensteuer⸗ beschwert finden, wie bisher rechtzeitig reklamiren

nnen.

Wo die vorbezeichnete Bekanntmachung bereits erlassen ist, ist Vorstehendes voön dem Gemeindevorstande sofort und jedenfalls noch im Laufe der für die Offenlegung der Klassen steuerrolle bestimmten, nöthigenfalls zu ver⸗ längern den Frist auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

4 Außerdem ist unverzüglich in ortsüblicher Weise be⸗ kannt zu machen, daß die Klassensteuer der Stufen 3 bis 12 für die Monate Juli, August und September erlassen bleibt, für die übrigen 9 Monate aber zu entrichten ist.

5) Der Landrath hat ebenfalls eine Bekanntmachung be⸗ züglich des Wegfalls der Klassensteuerstufen 1 und 2, mit der vorstehend unter Nr. 3 angegebenen Belehrung, und wegen des Erlasses der Klassensteuer der Stufen 3 bis 12 für die Monate Juli, August und September, sowie der Ein kom mensteuer ;

a. der zum Satze der 12. Klassensteuerstufe veranlagten

Ein kommensteuerpflichtigen für die Monate Juli, Au gust und September,

b. der ersten Stufe für die Monate Juli und August,

c. der zweiten Stufe für den Monat Juli sofort im Kreisblatte zu veröffentlichen.

6) Jedem zur 1. und 2. Klassensteuerstufe Veranlagten ist nach §. 16 Abs. 2 a. a. O. von dem Gemeindevorstande der ihm zugetheilte Stufensatz (durch Zufertigung eines Auszuges aus der Steuerrolle) bekannt zu machen.

In den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, West⸗ falen, Hessen⸗Nassau und Rheinland liegt dies fortan dem Gemeinde vorstande ob, wie in den anderen Provinzen. Die Bekanntmachung kann mit der Benachrichtigung über die zu entrichtenden Kommunalsteuern verbunden werden, wenn letztere gleich nach Offenlegung der Klassensteuerrolle erfolgt. In jedem Falle muß die Bekanntmachung zugleich in augen⸗ fälliger Weise die Belehrung enthalten, daß die Staats⸗ klassenst euer der Qkhnßen 1 und 2 nicht mehr zu entrichten ist. Nur in denjenigen Gemeinden, für welche die

Königlichen Steuerempfänger die Kommunalsteuer mit zu erheben

haben, ist auch den zur Stufe 1 oder 2 Ver⸗ anlagten die Benachrichtigung und die vorgedachte Belehrung durch den Steuerzettel zu ertheilen. 8

7) In der Behandlung der Reklamationen und Rekurse bezüglich der Klassensteuerstufen 1 und 2 tritt keine Aenderung ein.

8) Die für das Steuerjahr 1883/84 überall noch nicht zur Klassensteuer veranlagten, nach 5. 3 Nr. 1, 2, 4, 5 und 6 der Instruktion vom 12. Dezember 1873 in Zugang tretenden und den Stufen 1 und 2 zu überweisenden Personen sind zu veranlagen und von der Veranlagung durch den Gemeinde⸗ vorstand mit der oben unter Nr. 3 bestimmten Belehrung in Kenntniß zu setzen. Einer Benachrichtigung des Steuer⸗ empfängers von dieser Veranlagung bedarf es bezüglich der Klassensteuer nicht.

9) In den halbjährigen Klassensteuer-Zu⸗ und Abgang slisten (§. 9 ib.; Cirkularverfügung vom 19. Augüst v. J. II. 9383 sind die im Laufe des Steuerjahres bezw. nach der Veranlagung für dasselbe in der 1. und 2. Stufe eintretenden Veränderungen nicht nach—⸗ zuweisen. Ebenso bleiben die Veranlagungen zu den Stufen 1 und s in den Kreisnachweisungen von den Klassensteuer-Zu⸗ und Abgängen außer Betracht.

10 Bezüglich der zur i. und 2. Klassen teu erstufe veranlagten Personen unterbleiben vom Beginn des Steuer⸗ jahres 1883 / 8 ab die im §. 6 der Instruktion vom 12. De⸗ zember 1873 für die Fälle des Umzugs der Klassensteuer⸗ pflichtigen vorgeschriebenen Ueberweisungen und Be— scheinigungen wegen der Klassensteuer zwischen den Behörden 8 rtf von welchem und nach welchen der Umzug ge⸗

ehen ist.

11) Die anläßlich der Klassensteuererlasse seither ge⸗ troffenen Bestimmungen finden auch auf den Erlaß der Klassensteuer der Stufen 3 bis 12 für die Monate Juli, August und September Anwendung.

12) Auf Klassensteuerreste und Nachtragszugänge bei den Siufen 1 und 2 für 1882/83 und Vorzeit findet das neue Gesetz selbstredend keine Anwendung; vielmehr bewendet es hinsichtlich derselben lediglich bei den bisherigen Bestimmungen.

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind von der Direktion der Artillerie⸗Waffenfabrik zu Turin folgende Submissionen ausgeschrieben worden:

I) für den 12. April d. J. bis 2 Uhr Nachmittags eine Submission auf die Lieferung von 16 000 kg Guß⸗ st ahl in Stabform zum Taxwerthe von 12 750 Lire;

2) für den 12. April d. J. bis 2 Uhr Nachmittags eine

Submission auf die Lieferung von 19270 kg Guß⸗

st ahl in Drähten, Platten und Barren zum Toxwerthe von 20 910 Lire;

3) für den 13. April d. J. bis 2 Uhr Nachmittags eine Submission auf die Lieferung von 80440 kg Guß⸗ eisen und 33090 kg Gußstahl zum Taxwerthe von 42 365 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Nöthigt Jemand einen Anderen durch Drohung dazu, daß diefer sich zu Gunsten des Ersteren bei einem Drit⸗

ten verwende, ohne daß der Dritte der Verwendung ent⸗

Nachricht von dort W. / 3. (Poststation:

err geruch le, ill. Sirafsengts, vom S. Februar d. J., nicht wegen Erpressung zu bestrafen. seLbst wenn die erstredte Sache fuͤr den Drohenden mit einem Vermögensvortheil ver⸗

snũyst ist

Der Hevollmächtigte um Bundesrath, Königli bayerische Ministerial⸗ Rath Herrmann ist hier 1g lich gekommen.

Die Königlich bayerischen Bevollmächtigten zum Bun⸗ desrath, Ministerial⸗Rath von Kast ner und Ober -Regie⸗ rungs- Kath Schmidt ko nz, sind hier eingetroffen.

Der General Lieutenant von Massow, Gouverne ur von Ulm, ist mit Urlaub hier eingetroffen.

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S. M. S. g i fave ih, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 11. Februar er. in Kobe eingetroffen.

Das „Marine⸗Ver. Vl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffs bewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Knbt. „Albatroß“ 9.2. Fray⸗Bentoz. 10.2. II.2. San Nicolas 13.2. 13.2. Rosario. Letzte Nach⸗ richt von dort 17/2 (Boststation: Montevideo LUruguay].) S. M. S. „Carola“ 13/9. 82 Apia. 22/11. S2. 22.11. 82. Salua⸗ fata 25/11. 82. 14.12. 82, Greet Hafen auf Neu⸗Britannien 19.12. 82. 26. 12. 82. Südbucht der Hermitinseln 5. / 1. 83. 11.1. Greet Hafen Blanche Bay 16.1. 20.1. Bouka Hafen 241. 11.2. Sidney. Letzte Nachricht von dort 12.2. (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „Eyclop“ 22.2. Alexandrien. Letzte Nachricht von dort 165 / 3. Post⸗ statson: Alexandrien [Egypten] S. M. S. „Elisabeth“ 15.1. Nagasaki 26/1. nach Kagoshima. (Poststation: bis 13.4. Mittags 1 Uhr Singapore, vom 13.4. Mittags ab Kapstadt.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 24 / 8. 82 Valparaiso 26.8. 82 18.9. 82 Südküste der Osterinseln 23. / 9. 82 2.11. 82 Apia 22/11. 82 9 /Iĩ2. S2 Matupi 19/12. 82. (Poststation: Sidney 1[Australien]) S. Ve. Knbt. „Iltis“ 5.2. Amoy. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Leipzig“ 15.1. Punta Arenas 17. I. 27. 4. Lota Rhede 28/1. 30/1. Valparaiso 26.2. nach Honolulu. 866 station: bis / 4. Jokohama, vom 10 4. ab Hongkong.) S. M. Av. „Loreley 28/11. 82 Konstan tinopel. Letzte Konstantinopel.) S. M. S. „Moltke“ 23.1. Valparaiso. Letzte Nachricht von dort 12.2. (Poststation: Panama.) S. M. S. „Nymphe“ 2/3. Piräus 12/3. nach Beyrut. ( Post tation: Neapel.) S. M. S. „Olga“ 16./1. Trinidad 1.2. 3. 2. La Guayra 82. 12.2. Sabanilla 17. /2. nach Port au Prince. (Post⸗ station Bahia (Brasilien J. S. M. S. „Stosch“ 24.12. 82 Amoy. Letzte Nachricht von dort 14. / 2. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 16. /11. 82 Tientsin. Letzte Nachricht von dort 19/1. (Poststation: Hongkong.)

Kiel, 1. April. (W. T. B.) Die Weihe der dem See⸗ bataillon verliehenen Fahne hat heute Vormittag bei dem prächtigsten Wetter in Gegenwart des Offiziercorps des See⸗ bataillons, von Deputationen der Matrosen⸗ und Werft⸗ division, der Spitzen der Civilbehörden und eines zahlreichen Publikums stattgefunden. Den Weiheakt vollzog der Marine⸗ pfarrer Langheld, während 21 Salutschüsse abgegeben wurden. . Batsch brachte das Hoch auf Se. Majestät den

aiser aus.

Bayern. München, 31. März. (Allg. Ztg.) Der König hat die von dem Bischof Dinkel von Augsburg wegen vorgerückten Alters und schwankender Gesundheit erbetene Enthebung von der Reichsraths würde genehmigt und den Bischof Ehrler von Speyer zum Reichsrath ernannt.

Sachsen. Dresden, zl. März. (W. T. B.) Die Eisenbahnkonferenz, welche hier in Fortsetzung der Wiener Konferenz zusammengetreten war, um die Instra—⸗ dirungsverhältnisse der verschiedenen Verkehrsrichtungen zu regeln, hat sich heute vertagt und wird am 12. April hier wieder zusammentreten.

rechen muß, so ist der Drohende nach einem Urtheil des

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 31. März. (W. T. B.) Heute Nachmittag 4 Uhr erfolgte die Einsegnung der Leiche Georg von Mailaths in der Wohnung des Ermordeten durch den Primas von Ungarn, Kardinal Johann Simor. Autzer der Wittwe, den Söhnen und der Schwiegertochter des Verstorbenen waren der Erzherzog Joseph, in Vertretung des Kaisers General⸗ Adiutant Baron Mondel, die Minister, die Mitglieder beider Häuser des Parlaments und der Lan des kommandirende Graf Edelsheim Gyulay bei der Feier anwesend. Um 6 Uhr langte der Trauerzug auf dem Bahnhofe an, von wo die Leiche nach Zavar im Preßburger Komitate gebracht wird, um in der dortigen Familiengruft beigesetzt zu werden. Zur Beisetzung begeben sich die Deputationen des Ober- und Unterhauses am 2. April dorthin. Minister⸗Präsident Graf Taaffe und der Präsident des österreichischen Abgeordnetenhaufes Smolka sandten Beileidstelegramme. Die Straßen, durch welche sich der Trauerzug bewegte, waren mit Trauerfahnen beflaggt; gußerdem hatlen sämmtliche öffentliche Gebäu de und zahlreiche Priwathäuser Trauerfahnen aufgehißt.

Im Unterhause hielt der Präsident Pechy, im Ober hau se der Vize⸗Präsident Szoegyeni eine Gedacht nißrede 9 ren des ermordeten Präsidenten Maila th; beide Häuser beschlosen auf den Antrag ihrer Vorsitzenden, ihrer Trauer im Sitzungsprotokolle Ausdruck zu geben, dem Leichen begängniß in corpore beizuwohnen und zur Theilnahme an der in Zavar stattfindenden Beerdigung eine Deputation von 7 Mitgliedern dorthin zu entsenden. Vom Dberhause wurde außerdem noch eine einmonatliche Trauer um den Verstorbenen beschlossen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 31. März. Alg. Corr.) Von der anfänglich beabfichtigten militäri⸗ en Bewachung des Parlamentsgebäudes ist auf den Einspruch des Sprechers Abstand genommen worden. Die degie laturgebaude werden demnach wie bisher unter dem alleinigen Schutze der Civilgewalt bleiben. ; d Die Verhaftung des Irländers Deasey, in essen Besißß die zwei mit Nitroglycerin geladene Höllen⸗ maschinen gefunden wurden, wie die feines Helfershelfers, des Eisenbahnbediensteten Flanagan hat ein Aitentat verhindert, . am Donnerstag Abend anberaumt gewesen war und ie Zerstörung einez öffentlichen Gebäudes und wahrscheinlich große Verlufte an Menschenleben zur Folge gehabt haben würde. Die Polizei kennt die Stadt, in weicher die Gewalt⸗

that verübt werden sollte, hält den Namen derselben aber

geheim.

Frankreich. Paris, 30. März. (Fr. Corr.) In diesem Jahre sollen große Kavalleriemanöver in * öͤstlichen Deyartements statifinden. Die gesammte Oberleitung ist dem General Marquis Galli fet, als Großmeister der Kavallerie“, übertragen worden. Auf diese Nachricht hin erheben nun die radikalen Blätter ein gewaltiges Geschrei und selbst die militärischen Fachorgane, wie „Le Progres militaire“, schließen fich demselben an, indem sie behaupten, daß hiermit dem General Gallifet eine übertriebene und selbst für die Republik gesãhrliche Situation geschaffen werde.

31. März. (W. T. B.) Viele Zeitungen kritisiren die neueste Entschließung des Kriegs⸗M inisters, wonach die in Auesicht genemmenen Kavallerie⸗Manöver unter General Galliset unterbleiben sollen. Der Temps sagt: diese Entschließung Thibaudins stütze sich auf die Unzuträglichkeiten, welche aus der Bereisung der Ostgrenze durch 200 höhere Offiziere entstehen könnten.

Die Untersuchung wegen der der Loui : Michel zur Last gelegten Thatsachen wird, wie man mnimnt, nicht vor Ablauf von 2 Monaten beendigt sein; B scheint aber gewiß, daß dieselbe vor die Assisen verwiesen werden wird.

1. April. (W. T. B.) Dem „Figaro“ zufolge verab⸗ schiedete sich der Herzog von Aumale in der letzten Sitzung der Akademie von seinen Kollegen, indem er seine Absicht, sich nach Sizilien zu begeben, mittheilte und erklärte, daß er die orleanistische Bewegung, welche zu organisiren ver⸗ sucht werde, als ein gegen ihn gerichtetes Manöver ansehe.

2. April. (W. T. B.) Am Schluß des hier ver⸗ sammelt gewesenen Pädagogenkongresses wies der Ministerpräsident Ferry darauf hin, daß die Opposi⸗ tion der Geistlichkeit gegen einzelne Unterrichts-Handbücher mehr politischer als religiöser Natur sei. Die Regierung stehe mit der Kirche nicht auf Kriegsfuß, da das Konkordat existire; die Regierung wünsche Neutralität in der Schule, gleichzeitig aber auch Achtung vor den nationalen Institutionen.

Serbien. Belgrad, 1. April. (W. T. B.) Bei der heute stattgehabten Wahl wurde der Archimandrit Theo—⸗ dosius Mraowitsch zum Metropoliten gewählt. In der Stadt herrscht vollständige Ordnung. Der russische DOberst Despotovic, welcher von St. Petersburg eingetroffen war, wurde wegen seiner Agitationen für den ehemaligen ö Michael von der Polizei ersucht, Belgrad zu verlassen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. April. (W. T. B.) Die Unterdrückung der Zeitung „Moskauer Telegraph ist auf gemeinsamen Beschluß der Minister des 3 der Justiz, des Unterrichtswesens und des Ober⸗ Brokureurs der heiligen Synode wegen der durchaus schäd— lichen Richtung der Zeitung erfolgt.

Taschkent, 31. März. (K. T. B.) Heute früh 7 Uhr fand hierselbst ein ziemlich heftiges Erdbeben statt. Es ist eine Expedition nach Pamir (Klein⸗-Tibet) behufs topographischer und astronomischer Ortsaufnahmen beabsichtigt. Diese Expedition wird ihre Forschungen an diejenigen an⸗ lehnen, welche von englischer Seite bereits gemacht worden sind. Der Ausgangspunkt der Expedition wird Osch (im Fergana⸗Gebiete sein. Eine andere Expedition wird die astronomischen Ortsbestimmungen sür das Gebiet des Amu⸗ Darja zum Gegenstande haben und ihre Thätigkeit auf das Terrain von den oberen Flußfurthen bis Chiwa erstrecken.

Schweden und Jorwegen. Christiania, 31. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Odels things ist der Antrag des Protokoll⸗Comitès, alle Mitglieder des Staat s⸗ raths in den Anklagezustand zu versetzen, eingebracht worden. Die Berathung über diesen Antrag findet voraussichtlich am nächsten Donnerstag statt.

Amerika. New⸗York, 31. März. (W. T. B.) Der Präsident Arthur beabsichtigt, sich in der nächsten Woche auf etwa 10 Tage nach Florida zu begeben.

Die Abnahme der Staatsschuld im Monat März wird auf 9!“ Millionen Dollars geschätzt.

Zeitungsstimmen.

In der „Eljaß-Lothringischen Zeitung“ finden wir folgenden Artikel:

Die Grundsätze, von denen in der Schweiz die eidgenössische Re⸗ gierung wie die parlamentarischen Versammlungen sich bei der pro—⸗ jektirten Revision des Zolltarifs leiten lafsen, stimmen in so wesent⸗ lichen Punkten vollständig mit den Tendenzen überein, welche in Deutschland sich zu immer allgemeinerer Anerkennung durchringen, daß ein näheres Eingehen auf dieselben wie sie in dem Berichte der nationalräthlichen Zolltarifkommission niedergelegt sind auch diesseits der schweizer Grenzen wohl am Platze scheint.

Das leitende Motiv für die Zollrevision in der Schweiz ist, neben der Befriedigung der finanziellen Bedürfnisse des Bundes, der 6 und die Förderung der inländischen Arbeit durch Erhöhung * tele Der Berichterstatter der Kommission sagt in dieser

insicht:

Wir . wohl, daß man derartige Ansichten mit dem Na⸗ men Schutzzoll belegt und glaubt, durch solche Worte den Gegner aus dem Felde schlagen zu konnen. Wir kehren aber den Stab um und sagen, daß Diesenigen die eigentlichen Schutzzöllner sind, welche die ausländische Konkurrenz zum Nachtheil der inländischen Produktion schützen, ihr den inländiscken Markt preisgeben wollen und dadurch eine aok Zahl kleinerer Industriellen, die nun einmal auf den Ver⸗ kauf im inlaͤndischen Markte angewiesen sind, beeinträchtigen. Wir sagen ungescheut, daß uns die letzteren mehr am Herzen liegen, als die Großhändler, welche die Schweiz aus keinem anderen Gesicht⸗ punkte denn als Absatzgebiet für ihre Waare kennen. Ein republi⸗ kanischer Staat (und mindens ebenso sehr ein monarchischer. D. Red.) wird durch andere Rücksichten geleitet, als durch die alleinige Inter⸗ essenpolitik des Großhandels.“ .

Der Großhandel möchte zwar, führt der Bericht weiter aus, dem sogenannten Konsumenten glauben machen, daß er ihm ein wohlfeileres Leben durch seine gun stin Verkäufe ermögliche und dadurch den Kampf um das Dasein erleichtere. Das möchte zur Roth für die geringe Majorität Geltung haben, welche ihren Lebensunterhalt mit elfe eines festbestimmten Einkom⸗ mens von Renten oder Gehältern, bestrestet. Für die große Masse derer jedoch, welche auf den Ertrag ihrer täglichen Arbeit an . sind, nutzt auch die verlockendste Billigkeit der angebotenen

aare nichts, sobald ihnen, aus Mangel an Arbeit, die Mittel zum Erwerben auch der billigsten Waare fehlen. Für die überwältigende Majoritaͤt des Volkes ist also die größere oder geringere Billigkeit der zum Lebensunterhalt nothwendigen Waaren eine erst in zweiter Linie in Betracht kommende Frage. Die auptsache bleibt, daß möglichst zahlreiche und umfangreiche Arbeitsgelegenheiten vorhanden sind, daß also im Lande selbst möglichst viel

Produkte geschaffen werden, die dem bier Produzirenden die Mittel eben, auch seinerseits al Konsument aufzutreten. Ein Theil dieser

odukte wird im Export verwerthet, der überwiegend größere aber muß im Inland seinen Absatz finden. Der Satz: das Gebeimniß des Handels bestebe darin, dort zu kaufen, wo es am wohl feilsten ift und ju rerkaufen, wo die Waare am meisten gilt, mag für den 1 selbst und auch für die Privatökenomie richtig sein; für die Volts⸗ wirthschaft eines Landes, für die Produktions und Konsumtions⸗ verhältnisse ist der Satz nicht verwendbar.

Die Exvortindustrie wird durch Verträge so weit als möglich geschützt, die eigentlich interne Industrie muß in erster Linie durch die interne Gefetzgebung über den Zolltarif geschützt werden.

Des Weitern erörtert der erwahnte Kommissionsbericht die oft diskutirte Frage, wer die Zölle zu zahlen babe; der Bericht führt aus, daß dies keineswegs immer das konsumirende Volk ist, da viele Gegenstände deshalb nicht theuerer im Innern verkauft werden, wenn sie an der. Grenze Eingangszölle bezahlt haben. Wo nicht gerade ein Mißverhältniß zum Werthe der Waare besteht, ist der Zoll ein verschwin dender Faktor in den Schwankungen der Preise, die in wenigen Monaten auf Grund der erschiedensten Konjunkturen um 16 0/00 und mehr auf und abschlagen können; Mißwachs, Kreditverhältnisse ꝛc. haben den bestimmenden Einfluß. Heißt es doch in der Eingabe der kaufmännischen Gesellschaft in Zürich und auch in anderen Petitionen, daß die Eingangszölle, welche auf der Export- industrie lasten, von dieser selber bezahlt werden müssen, also von den Produzenten und Handelsleuten, nicht von dem konsumirenden Volke. Solches gilt aber nicht nur von den Exportindustrien, son⸗ dern von der Mehrzahl der Gegenstände, welche eingeführt werden, um im Lande verbraucht zu werden. Der Importeur zahlt stets da, wo im Inlande eine entsprechende Industrie befteht, welcher er Kon⸗ kurrenz machen will; es gilt dies im großen Maßstabe selbst von der Landwirthschaft, z. B. im Weinbau, Tabackbau, überhaupt von allen Anpflanzungen, die in erheblicher Ausdehnung gepflegt werden und deshalb auf die Preise von Einfluß sein können.

Es wird demnach auch der Grundsatz von der Kommission ver— treten, daß die einzelnen Importartikel in dem Maße höher zu ver— zollen sind, als in ihnen eine größere Menge von Arbeit vorhanden ist. Damit ist die Ansicht ausgesprochen, daß die in der Schweiz wohnende Bevölkerung. Arbeitskräfte repräsentirt, welche die von Außen eingeführte Arbeit auch zu verrichten im Stande sind.

Die Kommission kommt endlich zu der Schlußansicht, daß die vom Bundesrath beantragten Zollerhöhungen weder dem Volke härtere Bedingungen auferlegen, noch eine fühlbare Vertheuerung der noth— wendigen Lebensbedingungen zur Folge haben würden.

„Steins Deutsche Correspondenz'“ schreibt:

Blicken wir um uns in Europa, so sehen wir aller Orten die Hydra der sozialen Revolution ihr Haupt erheben. Vergleichen wir die Warnungen, welche die Vorgänge der letzten Wochen der europäischen Gesellschaft von der nach ihrer Vernichtung lechzenden internationalen Umsturzpvartei zu Theil geworden, mit unseren heimathlichen Zuständen, so werden wir einstimmen in den Ruf: „Eile thut Noth!‘ nämlich Eile, endlich mit positiven Maßregeln auf dem Wege der sozialen Reform voranzugehen.

Betrachten wir einmal das düstere Panorama, welches uns ein Rundblick auf die Vorgänge der letzten Wochen und Tage auf dem sozialrevoslutionären Kriegsschauplatz in den verschiedenen Ländern entrollt; denn besser ist es ohne Zweifel der Gefahr in ihrem vollen Umfange ins Auge zu sehen, als nach dem Beispiele der Männer des laisser faire sie nicht sehen zu wollen. . ..

Und Deutschland? Dank der weitschauenden Fürsorge eines weisen Monarchen und seiner starken Regierung, sind wir seit Jahren wenigstens vor erschütternden Thatsachen bewahrt geblieben. Durch das Sozialistengesetz ist die Gefahr bei uns wenigstens so weit ein—⸗ gedämmt, daß, mag der Funke auch fortglimmen, unsere Sozial⸗ demokratie es seit 1878 nicht mehr vermocht hat, die öffentliche Ruhe zu gefährden. Daß wir diese vorsorgliche Politik ergreifen konnten, danken wir zugleich aber und das ist bisher gar zu wenig beachtet der preußisch⸗deutschen Politik Bismarcks; denn unter dem Bundes⸗ tage und der Kleinstaaterei wäre solche Politik und ihr Erfolg nimmermehr möglich gewesen. Aber täuschen wir uns nicht, der Funke in der Asche glimmt fort. Der in anderen Ländern möglicher weise beute oder morgen ausbrechende Sturm kann ihn zur verjehrenden Flamme anfachen. Als wir das Eindämmungsgesetz erließen, sprach Alles von positiven Maßregeln, die neben den regressiven hergehen und durch ihre Erfolge in gegebener Zeit ersteres überflüsfig machen sollten. Einen Schritt haben wir auf der Bahn positiver Aktion gethan, im Zolltarif von 1879. Wir haben durch ihn zum Mindesten die Arbeitsgelegenheit vermehrt und damit der Unzufrieden heit der arbeitenden Klassen zum Theil ihren Boden ent zogen. Mit sattem Magen macht man keinen sozialen Umsturz, und vielleicht danken wir es nicht zum Wenigsten der neuen Wirthschaftspolitik und dem ihr gefolgten wirthschaftlichen Aufschwunge, daß uns erschütternde Ereignisse ähnlicher Natur erspart geblieben, wie sie in der Zeit des Niederganges selbst das greise Paupt unseres Kaisers anzutasten wagten. Viel zu wenig scheint noch immer die sozialreformatorisch beruhigende Seite der wirthschaftlichen Umkehr in Deutschland neben der wirthschaftlichen beachtet zu wer den, aber allein durch sie werden wir den glimmenden Funken schwer, lich verlöschen. Auch das ist Allen klar, Alle sind einverstanden mit dem Gedanken der Kaiserlichen Botschast, daß Anderes hinzukommen muß Vorschläge haben nicht gefehlt aber wir vermögen es nicht, den alten Adam manchesterlicher Weltanschauung loszuwerden. Wir sind einig, daß etwas geschehen: muß, aber in echt deutscher Att streiten wir über das Wie! Sollte uns nicht das oben entrollte Panorama der anderen Nationen zu Theil gewordenen Warnungen belehren, daß Eile Noth thut? Darum vorwärts auf dem Wege der Sozial⸗ reform, ohne kleinlichen Streit über das Wie! Zeigen wir Europa, daß sein Herz noch gesund ist und daß von ihm eine neue Kraft zur Gesundung der soialen Zustände des Welttheils ausgehen kann. Aber Eile thut Noth! Gefahr liegt im Verzuge!“

In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ lesen wir:

Die Ergebnisse der Statistik des Kohlenbergbaues im Ober- Bergamtsbezirk Breslau pro 1882 spiegeln die allmählich sich fort⸗= gesetzt vollziehende Hebung der wirthschaftlichen Verhältnisse deutlich wieder.

Es betrugen in diesem Ober⸗Bergamtsbezirk für:

Steinkohlen Braunkohlen u. Briquets die Förderung in Tonnen: 1880 12656 764 446 528 1881 13110848 462 983 1882 13 790947 434 4597 der . Verkauf: 1880 113444 343 934 1881 11 909710 357 011 1882 12 432 465 333 191 der Einnahmewerth der verkauften Kohlen in : 1880 51 246127 1186749 1881 53 462871 1199927 1882 54 982174 1145198 der Durchschnittspreis pro Tonne: 1889 437 3,46 1881 4,49 3,37 1882 4,42 3,48 die Bestände in Tonnen: Ende 1389 199088 25 742 1881 209088 34 196

1882 291116 35 781 die mittlere Belegschaft der Gruben (Köpfe):

1880 43 823 1309

1881 45 818 1310

1882 48 213 1281

Die ,, , für den Stelnkohlenbergöau des Ober · Bergamtsbenrks im Jahre 1382 im Vergleiche zum Jahre 1881