1883 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

.

142

r

k

r, , ,

Dder wolle die Linke die Katholiken etwa mit den Auswüchsen!

auf dem Sewerbegebiete vergleichen; Er wünsche, daß die Linke endlich dahin komme, das Prinzip der Freiheit auch für Andere gelten zu lassen, und nicht. für sich allein. Das Centrum wisse ja, daß es mit der An⸗ nahme des Gesetzes die Macht derer verstärke, welche die Katholiken verfolgten und unterdrückten. Wenn das Centrum dennoch mitwirke, einem anerkannten Uebel auf Anderem Gebiete Einhalt zu thun, so sei das eine Resignation der allergrößten Art. Es wäre vielleicht rathsamer gewesen, in der Kommission zu erwägen, wie das polizeiliche Element Durch die Zuziehung vraktischer wollsthümlicher Elemente bei Der Frage der Konzessionirung gemäßigt werden könne. Sollte ein solcher Antrag noch gestellt werden, so werde er gern seine Hand dazu bieten. Er werde für den Kommissionsantrag FRimmen, wenn er auch in einigen Punkten von dem— Felben abweiche und den Blumschen Antrag vorziehe. In den einzelnen Punkten stimme er namentlich der Aufnahme des Dynamithandels zu, und er wisse nicht, ob es überhaupt gut gewesen sei, daß dDiese Sprengstoffe erfunden seien. (Lachen linkz.) Die Kinke werde so lange lachen, bis das Reichs tagsgebaͤude erplodire. 7 der Nähe des englischen Parlaments sei das schon der Fall gewesen, da lachten die Herren nicht mehr, und wendeten auch Polizeimaßregeln an, obwohl sie gewiß keine Freunde derselben seien. (Rufe: Irland! Katholiken!) Allerdings ksmme die irische Frage dort in Betracht. Katholiken seien aber die Iren lange nicht alle, unter den Feniern gebe es viele Protestanten, und das Haupt der Landliga sei auch ein Protestant. Man sehe daraus, wohin man komme, wenn man Jahrhunderte lang eine Bevölkerung in Knechtschaft und Unterdrückung halte. Darum helfe die Linke, daß diese jahrhundertlange Bedrückung aufhörte, damit nicht die Bande rissen, welche jetzt noch die Katholiken hie ten! (Abg. Hasenclever: Auch den Druck von den Sozialdemokraten) Darüber werde er nächstens sprechen. Der Passus gegen das Dynamit sei das Minimum dessen, was er verlangen müsse; zu erstreben sei ein Gesetz, das die Fabrikation verbiete, und den Verkauf nur in staatlichen Anstalten unter allen er order⸗ lichen Kautelen gestatte. Die Uebelstände bei den übrigen Branchen stammten hauptsächlich daher, daß man überall ein allzugroßes Uebermaß von Subalternbegmten habe. Besser werde es erst werden, wenn man die Rechtskonsulenten voll—⸗ ständig beseitige. Denn die Rechtsanwälte in den großen Städten lÜießen sich einfach in den kleinen Städten und auf dem Lande durch die Konsulenten vertreten. Sei die Institution aber nöthig, so ordne man sie in die Gericht s⸗ verfassung ein! Es gebe nur zwei Wege. Entweder man beseitige das ganze Institut und gestatte mittel begabten Juristen neben den Advokaten zu praktiziren, oder aber man iasse es bestehen und unterziehe die Konsulenten einer Prü⸗ fung, um für ihre Tauglichkeit die nöthigen Garantien zu gewinnen. Im Prinzip sei er für den ersten Weg. Die Kontrole der Auktionatoren sei ebenfalls nicht länger zu ent⸗ behren; die Versteigeruug von Immobilien müsse denselben durchaus entzogen werden; dergleichen müsse in die Hand der Notare gelegt werden.

Die Abga. Dr. Baumbach und Richter (Hagen) beantrag— ten, in dem Antrage Heydemann im ersten Abschnitt statt der Worte „wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig⸗ keit des Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb darthun!, zu setzen: „wenn der Gewerbetreibende wegen Vergehens oder Verbrechens gegen die Sittlichkeit bestraft ist“; und ferner statt des bezüglichen Passus im Antrag Heydemann zu sagen: „der Handel mit Dynamit und anderen Spreng— stoffen kann untersagt werden, wenn der betreffende Gewer be⸗

tieibende wegen Vergehens gegen die auf diesen Handel bezüg⸗

lichen Vorschriften bestraft worden ist.“

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Bödiker entgegnete, er könne dem Abg. Windthorst nur danken für die Unterstützung, die derselbe in materieller Hinsicht der Re⸗ gierungsvorlage habe zu Theil werden lassen und glaube, daß dadurch das Zustandekommen der Vorlage wesentlich ge⸗ sichert sei. Die Selbstverwaltungsorgane, welche der Abg. Windthorst mehr in Thätigkeit treten lassen wolle, seien ja schon im größten Theile des Reiches vorhanden, und die noch fehlenden Theile würden voraussichtlich nach— folgen. Daß die verbündeten Regierungen ganz auf diesem Standpunkt stehen, zeige der 8. a., welcher ausdrücklich das Verwaltungsstreitverfahren hinsichtlich der Legitimationsscheine der Handlungsreisenden einführe. Der Abschwächung, welche der Antrag Richter⸗Baumbach bez. des Handels mit Dynamit und andern Sprengstoffen bezwecke, könne er nicht beistimmen. Gegenüber dem Antrag Heyde⸗ anann⸗Blum, welcher den Geschäftsbetrieb der Winkelkonsulen⸗ ten aus der Vorlage aus scheiden wolle, müsse er erklären, daß die verbündeten Regierungen gerade auf diesen Punkt ein er⸗ hebliches Gewicht legten. Schon nach der preußischen Gesetz⸗ gebung bis zur Gewerbeordnung unterlägen diese Personen der Konzessionspflicht. Er bitte das Haus dringend, die Re⸗ gierungsvorlage anzunehmen und sich nicht durch die Aus⸗ führungen der Abgg. Munckel und Meibauer zu andern Ent⸗ schlüssen bewegen zu lassen.

Der Abg. Richter (Hagen) konstatirte, daß wunderbare Reden aus dem Centrum gehalten würden. Der Abg. Lang⸗ werth von Simmern habe gestern erst gegen die Willkür der WPolizeiherrschast protestirt, dann aber für dieselbe gestimmt; die Rede des Abg. Windthorst sei heute aus einem ähnlichen Tone gegangen. Schon viel wunderbare und künstliche Wen⸗ dungen habe er von diesem Herrn gehört, in der Weise wie

heute aber noch keine; derselbe sei wieder auf die kirchen⸗ volitischen Verhandlungen zurückgekommen, und habe der , vorgeworfen, sie wolle für sich Freiheiten aben, den Katholiken aber die Freiheit beschränken; handele eg sich denn hier um die Linke oder um ihre Genossen? Sei denn die Fortschrittspartei Trödler oder Konzipienten? Handele sie etwa mit Dynamit? Wenn das Centrum sich für die Maigesetze rächen wolle, dann bringe es doch Gesetze ein, die gegen die Urheber derselben gerichtet seien. Er alaube, unter den Konzipienten, Trödlern u. s. w. seien eben so viel Katholiken wie Protestanten, eben so viel treue Anhänger des Abg. Windthorst wie liberale Wähler. Das Centrum jelbst spreche von Mißbrauch solcher Bestimmungen im volitischen Interesse, gleichwohl erweitere es die Polizeibefugnisse. Da dürfe das Centrum sich nicht wundern, wenn sich die digkretio⸗ näre Gewalt der Polizei, die das Centrum jetzt wieder er⸗ weitere, auch gegen die Katholiken selbst kehre. Der Abg. Windt⸗ horst meine, die Gerichte wirkten noch schlimmer als die Po⸗ lizei. Die Gerichte seien ja vor manche ernste Probe gestellt worden, z. B. durch jene Reden des Reichskanzlers, wo der⸗ selbe ihre Urtheile zu milde genannt habe; aber das glaube boch wohl Niemand im Lande, daß die Gerichte bei Vergehen gegen die Sitlichkeit, hei strafbaren Handlungen aus Gewinn⸗ fucht ihrem Urtheil polirische Gesichtspunkte zu Grunde legten. Er glaube, daß, wenn man die Konzessionsentziehung von thatfächlichen Fesistellungen im gerichtlichen Verfahren abhängig mache, seien das denn nicht bessere Garantien, als das ein⸗ fachs Polizeiermessen? Die eigenthümlichen Ausreden des Abg. Windthorst könne er sich nur so erklären, daß der Abg. Windthorst selbst sage, daß Diejenigen, die für verstärkte Polizeibefugnisse feien, selbst an der Führung des Hammers Theil nehmen; er möchte das auf den Abg. Windthorst anwenden; berselbe scheine ihm große Lust zu haben, mit zu hammern und Andere Ambos sein zu lassen. Jetzt solle der Abg. Hänel die Kulturkampfgesetze gemacht haben, der Name des Reichskanzlers und der der Konservati⸗ ven werde gar nicht genannt. Der Reichskanzler werde sich hüten, mit dem Centrum Frieden zu schließen, dann könnte der Kanzler das Centrum ja nicht zu solchen Dingen gebrauchen, wie zu den Holzzöllen und der Gewerbeordnung! Das Centrum würde, wenn der Friede hergestellt wäre, diesen Gesetzen gar nicht zustimmen. Dieser Punkt sei ihm nur bei Gelegenheit zwischen die Trödler und Konzipienten gekommen. Wenn das Cen⸗ trum die Heirathsvermittler polizeilich bewachen wolle, so überwache man doch lieber gleich den Bräutigam, wenn der sich unzu⸗ verlässig erweise, dann bestrafe man ihn! „Die Dummen würden nicht alle, und sollten geschützt werden.“ Habe denn die Polizei allein keine Dummen? Dadurch entziehe man die Polizei dem öffentlichen Dienst, dem sie häufig fehle. Dadurch, daß die Polizei einen Trödler bestehen lasse, erhalte derselbe gewissermaßen eine Garantie dem kleinen Manne gegenüber, der denke, wenn die Polizei den Mann bestehen laffe, so müsse derselbe gut sein!“ der kleine Nann prüfe dann nicht mehr selbst, sondern verlasse sich auf die Polizei. Das Dynamit hätte er am liebsten in einer eigenen Vorlage be⸗ handelt, bis jetzt habe dieser Sprengstoff noch nicht die Be⸗ deutung gehabt, wie heute. Wenn man über die Recht⸗ konsulenten klage, so sei das der beste Beweis dafür, daß eine abhängige Stellung derselben nicht gegen Beschwerden schütze, da ja nach der Prozeßordnung jeder Amtsrichter einen Rechts konsulenten ohne Weiteres von der Zulassung vor Gericht ausschließen könne. Hier aber handele es sich um die anderweitige Thätigkeit dieses Mannes. Der Verwaltung gegenüber seien die Konzipienten in hohem Maße nothwendig. Jemehr man solche Polizeigesetze mache, desto nothwendiger wurden sie, weil sich Jemand, der die Dinge nicht geschäftsmäßig betreibe, zuletzt in allen diesen Paragraphen nicht mehr zurechtfinden könne. Man lönne sehr gebildet sein, und doch schwerfällig in der Abfassung von Ein⸗ gaben an Behörden selbst bei einfachen Steuerreklamationen. Die Rechtsanwälte vermöchten dieses Bedürfniß des Publikums nicht zu befriedigen. Einer besonderen Vorbilvung dazu be⸗ dürfe es nicht. Die Mitwirkung der Anwälte würde in vielen Fragen zu theuer werden, obwohl eine Taxe für solche Eingaben nicht bestehe. Zuerst unterwerfe man die Wirthshauskonzessionen dem diskretionären Er⸗ messen der Polizei und nun beschwere man sich dar⸗ über, wenn die Konzessionssucher sich der Hilfe eines Konzipienten bedienten. Der Abg. von Köller sei schon ge⸗ neigt, Jemand als unzuverlässig anzusehen, wenn ihm der Konzesstonssucher 20 Thaler verspreche für den Fall, daß sein Scharfsinn und sein Fleiß der Eingabe Erfolg verleihe. In den vom Abg. von Köller sonst erwähnten Fällen seien die Betreffenden hart bestraft worden. Der Abg. von Köller aber sage: ja bis dem Mann seine That nachgewiesen werde, könne derselbe schon vielen Schaden gestiftet haben. Danach erscheine dem Abg. von Köller Jeder für verdächtig, bis der⸗ selbe das Gegentheil nachgewiesen habe. Das sei allerdings der weitgehendste Polizeiflandpunkt, dem dieser Paragraph einen deutlichen Ausdruck verleihe. Wolle das Haus nicht den Polizeistaat, so müsse es den Paragraphen ablehnen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe ausdrücklich anerkannt, daß die Polizei die Befugnisse, die das Centrum ihr gewähren wolle, auch gegen die Katholiken anwenden könne und werde. Er zweifle nicht daran, daß mancher seiner politischen Freunde katholischer Konfession unter diesem Ge⸗ fetze leiden werde; manche Gewerbetreibende würden die Kon⸗ zession nicht bekommen, weil sie ultramontan seien. Darüber läusche er sich nicht; und er würde auch nicht für 5§. 365 stim⸗

men, weum nicht die Mißstünde, die damit beseitigt werden sollten, noch viel schlimmer wären, als das Uebel, welches seine Partei durch 5. 35 in Gestalt größerer Polizeiwillkür be⸗ komme. Der kirchliche Kampf drohe alle Bande der Ordnung und Sittlichkeit zu zersprengen, und da die Katholiken den kirchlichen Frieden nicht wiedererhalten könnten, wodurch die Ordnung am besten hergestellt würde, so müsse das Centrum eben aus Noth zur Polizei greifen. Man müsse Garantie haben gegen die Mißhräuche der Gewerbefreiheit. Das Miß⸗ verständniß des Abg. Nichter, als ob er die Liberalen allein für die Maigesetzgebung verantwortlich mache, könne er sich nicht erklären.

Er habe nur gemeint, und das halte er aufrecht, daß jene Ge⸗

setze unter dem Schutz der liberalen Majporität entstanden seien. Der Abg. Richter werfe ihm vor, daß er die Konservativen nicht erwähnt hätte, als Mitwirkende beim Kulturkampf. Die Konservativen hätten aber anfangs gegen die Kirchenpolitit der Liberalen und der en , r, geleistet, und feien deshalb damals von der Regierung in die Luft ge⸗ sprengt worden. Der Abg. Richter, dessen Reden im Tone einer gewöhnlichen Volkeversanmlung gehalten seien, habe gemeint, seine (hes Redners) Rede sei lediglich an die Adresse des Reichskanzlers gerich'set gewesen. Wenn seine Jahre ihn nicht schützten vor dem Verdacht des Streber⸗ thums, so würde er dem Hause versichern: es gebe keine Stelle, die er ambire, als diese hier. Warum komme denn nicht die Fortschrittspartei mit Vorlagen auf Revxision der Maigesetze, wenn der Reichskanzler dies nicht thue? Warum sehe denn die Fortschrittspartei dem großen Krieg in Deutschland ruhig zu, waruni nehme sie nicht die Schmach vom deutschen Vaterlande, daß fünfzehn Millionen Katholiken darin geknechtet würden? Zur Sache selbst wiederhole er: dem 9 35 stimme er nur zu, weil die Mißstände, denen das Fentrum damit steuern wolle, gar zu schreiend seien, weil das Centrum das kleinere Uebel dem größeren vorziehe.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Scholz, wie folgt das Wort:

Meine Herren! Die Regierung war nicht vorbereitet darauf, daß die Spezialdiskussion über diesen Paragraphen der Gewerbe⸗ ordnung zu einer allgemeinen Kullurkampfdebatte benußt werden würde. Ich würde auch gerne darauf verzichten, nach dieser Seite der Sache ein Wort zu sprechen, wenn ich nicht besorgen müßte, daß nach diefen Aeußerungen des verehrten Herrn Abgeordneten, der eben gesprochen hat, das Schweigen der Regierung benutzt werden würde ju dem Rufe weit Einaus ins Land: das ist nun alles gesagt worden, der Regierungsvertreter hat da gesessen und sich geschlagen gefüblt von der Schwere dieser Vorwürfe und nicht gewagt, darauf zu repliciren. Hier im hohen Hause würde es vielleicht entbehrlich sein, daß die Regierung auf dlese Ausführungen jetzt antwortet, aber dem Lande gegenüber ist es unmöglich, auch nur in dieser Spezialdiskussion eine an sich wobl ferne liegende Sache unbeantwortet zu lassen, wenn sie auf diese Weise in die Debatte hineingezogen worden ist. Sie, meine Herren. die Sie den Herrn Abgeordneten haben ausrufen hören: „15 Millionen Deutsche, die wir geknechtet sind . (Rufe im Centrum: Ja, ja ja, meine Herren, das ist ja Ihre Meinung! Im Großen und Ganzen, glaube ich, wird die Majorität des Fauses in diesem Ausruf den Beweis schon gefunden haben, daß er auch die übrigen bezüglichen Aeußerungen des geehrten Herrn Abgeordneten in seiner Ueberzeuaung gewiß richtig obsektiv aber stark übertrieben sind. Ich erlaube mir als Vertreter der verbündeten Regierungen sie zu bezeichnen als starke Üebertreibungen. Es ist von dem Herrn Abgeordneten ins⸗ befondere behauptet worden, daß die Katholiken in Preußen und im Reiche nichts erreichen könnten, daß sie überall zurückgestellt würden im Civildienst und im Militärdienst. Meine Herren, so allgemein diese Be⸗ hauptung in diese Spezialdiskussion hier hineingeworfen wurde, so allgemein beschränke ich mich darauf sie als unrichtig zu bezeichnen. (Wider⸗ spruch im Centrum). Zu einer Erörterung, zu einer speiiellen Erörterung hierüber werden Sie die Debatte nicht weiter benutzen können. Ich brauche mich daher jetzt auch nicht weiter darauf ein⸗ julassen, aber meinen absoluten Widerspruch stelle ich ihr entgegen,

Die Diskussion wurde geschlossen, es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen: ö

Der Abg. Richter bemerkte, der Abg. Windthorst habe gesagt, seine Reden wären im Ton einer gewöhnlichen Volks— versammlung gehalten. Er sei stolz darauf, wenn er so spreche, daß ihn nicht blos Diplomaten, sondern auch gewöhnliche Leute verständen.

Der Abg. von Köller erklärte, der Abg. Richter habe ihm vorgeworfen, er wolle den absoluten Polizeistaat und gehe dabei von dem Grundsatz aus, Jeden so lange für unehrlich zu halten, bis das Gegentheil bewiesen sei. Das sei nicht richtig. Er halte im Gegentheil Jeden so lange für ehrlich, bis ihm das Gegentheil bewiesen sei, und er halte auch den Abg. Richter für ehrlich bei seinen fortgesetzten Angriffen auf alle autoritativen Gewalten.

Der Abg. Richter bemerkte, wenn hinter dieser Vorlage keine andere Autorität stände, als die des Abg. von Köller, so würde er nicht dagegen vorgegangen sein.

Der Abg. Dr. Windthorst verwahrte sich gegen die Aut⸗ führung des Ministers Scholz, als ob seine Aeußerungen über den Kulturkampf nicht in Zusammenhang mit 8. 36 der Gewerbeordnung gestanden hätten.

Bei der Äbstimmung wurden die Anträge der Abgg. Richter =-Dr. Baumbach und des Abg. Dr. Reichen sperger (Crefeld) abgelehnt, dagegen wurde der erste Absatz des An⸗ trages Heydemann⸗Bluͤm mit 128 gegen 127 Stimmen, der zweite Abfatz mit 130 gegen 129 Stimmen, der dritte Absat mit 130 gegen 128 Stimmen angenommen. Dann wurden noch die beiden letzten Absätze des Antrages Heydemann mit großer Masjorität angenommen und schließlich in dieser Fassung der ganze Paragraph Z3ö.

ö ,. vertagte sich das Haus um / Uhr auf Montag 3.

—— ——

Anzeigen.

Steckpriefe und Untersuchungs⸗Szachen.

Warnungs Anzeige.

Der Katscher, frühere Schneider Carl Angust Conrad aus Berlin ist auf Grund der thatsäch⸗ Lichen Festftellung: daß er zu Berlin in der Nacht vem II. zum 12. Auguft 1882 durch fünf selbst⸗ ständige Handlungen: 1) seine Ehefrau Emilie Auguste Conrad, geb. Thielemann, 3) seine⸗ Sohn Theodor Conrad. 3) seinen Sohn Anton Conrad, * seinen Sohn Genst Mar Conrad, 5) seine Tochter

uguste Emilie Clara Conrad vorsãtzlich getõdtet hat, und jwar, indem er diese Tödtungen mit Ueber⸗ Legung ausfuhrte, durch Erkenntniß des Schwut⸗ Kgerichts bei dem Landgericht J. zu Berlin, vom 4. Oktober 1882 wegen wiederholten Mordes gemäß der SS. 211. 74 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich zum Tode und Verlust der bürger⸗

lichen Ehrenrechte verurtheilt worden. Das Erkennt- niß hat die Rechtskraft beschritten und ist, nachdem durch Allerhöchsten Erlaß vom 4. April 1883 be⸗ stimmt worden, daß der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen, heute früb in dem Hofraume der Neuen Strafanstalt hierselbst durch Enthauptung des Ver⸗ urtheilten vollstreckt worden. Dies wird nach Vor⸗ schrift des 5. 49 der Kriminal ⸗Ordnung bekannt gemacht. Berlin, den 9. April 1883 cDer Erste Staatẽ auwalt am Königlichen Landgericht J Angern.

Stedbrief. Gegen den unten beschriebenen Tischler Richard Louis Ball, am 1. September 1858 in Berlin geboren, welcher . verborgen hält, ist die Untersuchungsbaft regen Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungẽgefãngniß zu Berli. Alt Moabit 4] / 12 abzuliefern. Berlin, den 2. April 1883. König⸗ liche Staatsanwaltschaft bei dent Landgericht J. Beschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 15,71 m,

Statur schlank, Haare hellblond, Stirn niedrig,

Bart kleinen blonden Schnurrbart, Augenbrauen hellblond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund klein, Zähne voll, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichts⸗ . gesund, Sprache deutsch. Kleidung: dunkel⸗ lauer Ueberzieher, dunkele Stoff hose. Besondere Kennzeichen: zwei kleine Narben im Gesicht.

Steckbrlefs · Erledigung. Der gegen den Scharf⸗ richter Friedrich Ernst RKoetzelt aus Britz wegen Mordes unter dem 23 Februar 1833 erlassene Stec, brief wird zurückgenommen. Berlin, den 6. April 1883. Königliches Landgericht II. Der Unter⸗ suchungẽrichter.

Steckbriefs Erledigung. Der gegen den Ar⸗ beiter Karl Julinü Mecklenburg wegen Dieb ahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Dieb⸗ ahls unter dem 30. Januar 15835 erlasseng Steck, rief wird zurückgenommen. Berlin, den 2. Avril m lane mf beim Königlichen Land- gericht J.

Steckbriefs · Erneuerung. Der gegen den Schlofferlehrling Jtudolph Behnke, am 22. De⸗ zember 1859 zu Neuendorf geboren, wegen schweren Diebstahls unter dem 4. Mai 1877 vom ehemaligen Königlichen Stadtgericht zu Berlin in den Akten B. 357. 77 C. II., jetzt B. 8609. 7 erlassene Stedk⸗ brief wird erneuert. Berlin, den 2. April 1883. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Land gerichte I.

Steckbriefs Erneuerung. Der hinter den Seĩfenfabrlkanten und Kaufmann Johann Thomas Rohrmoser, geboren 18. April 1849 zu

Tilfit, von dem Herrn Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht 1. Berlin in der Unter fuchungssache U. R. II. 51. 82. J. UI. E. 267. Si erlassene Stedbrief vom 6. Mär 1882 wird bierdurch erneuert. Berlin, 3. April 1883. König liche Staatganwaltschaft beim Landgericht I.

z Erlediau ug. Der unterm 20. Fe⸗ Erde gegen den Maler und Kanfmann Pitar Triebler aus Berlin erlassene Stecktrief sst durch gra rn ga g; 2 2 k Apr Königliches Amtsgericht. feld. den .

Ibtheilung J.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. lia Armensache. Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Georg Friedrich Schweilhard 1.

hnarbeiter, und Margäretba. geb. Bubi. Beide in Jeder - Ingelheim wohnhaft, vertreten durch hechtsanwalt Br. Schmitt zu, Mainz, klagen gegen den Schlosser Friedrich Daudistel III. aus Nieder ˖

gelheim, zur Zeit ohne bekannten Aufenthalt, aus Renn Kaufvertrage vom 35. Januar 1881, mit dem Antrage, das Gericht wolle diesen Vertrag aufgelõst und die Kläger als Eigenthümer folgender in der Gemeinde Nieder Ingelbeim gelegenen Immobilien H Sektion A Nr. 1245, Flur 1 Nr. I58, 123/10 m Garten im Saal, Sektion A. Nr. 1245, Flur 1 Rr. Joo9 46 in Hofraitbe im Saal, erklären, die Mutation dieser Grundstücke verordnen und den Beklagten in die Kosten verurtheilen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des HRechtsstreits vor die erste Cirilkammer des Groß⸗ herjoal. Landgerichts zu Mainz auf

den 23. Juni 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Moyat. ö

Gerichteschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

lisbbꝛ] Oeffentliche Zustellnug mit Ladung. Klageschrift ; jum Kgl. bayer. Landgerichte Landau in, der Pfalz, Fivilkammer, in Sachen der Anna Marig Wermbs⸗ ganst, Ehefrau von Georg Bernhard Pfaff mann, Sohn von Georg Bernhard, Ackerer. Beide in Rußdorf wohnhaft, Letzterer zur Zeit unhekannt wo, abwesend, Klägerin, durch Rechts anwalt Sieben in Landau, geen ihren genannten Ehemann Georg Bernhard Pfaffmann, Beklagten, Ersatzforderung hetreffend, mit dem Schlußantrage: Die vor dem K. Rotare Bolza zu Landau am 25. November 1587 und 12. Februar 1883 aufgenommenen Sepa—⸗ rationsverhandlungen zu bestätigen, den Beklagten ju verurtheilen, an die Klägerin zur Befriedigung shrer Erfatzforderungen den Betrag von 1016 M 69 J nebst Zins hieraus zu 50 o vom 26. Oktober 1887 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, die öffentliche Zustellung des ergehenden Urtheiles an den Beklagten zu bewilligen und eine Einspruchk⸗ frist festzusetzeñ‘ wird mit dem Bemerken, daß mit Abkürzung der Einlassungsfrist auf acht Tage Termin zur Verhandlung und zum Erscheinen des Beklagten durch einen Rechtsanwalt auf Mittwoch, den 23. Mai 1883, Morgens 9 Uhr, im Sitzungffaale J. besagten Gerichtes angesetzt ist, dem obigen Beklagten Georg Bernhard Pfaff mann, deffen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund Gerichts; beschlusses vom heutigen Tage hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 4. April 1883. Der K. Gerichtsschreiber am K. Landgerichte: Pfirmann, K. Ober⸗Sekretär.

Aufgebot. Die Sparkassenbücher der Stadt⸗ sparkasse zu Bromberg, und zwar; a. Nr. 132, aus⸗ gefertigt am 28. November 1843 für den Schul⸗ fonds Gombin, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 239 M 65 9 hatte, d. Nr. 732, ausgefertigt am 17. Juli 1852 für den Schulfonds Wilkowo, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 227 6 33 * hatte, e. Nr. 187, ausgefertigt am 16. Dezember 1843 für den Schulfonds Brzpvskorzystew, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 40 M 16 4 hatte, sind verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Königlichen Landraths Kleffel zu Schubin amsrtisirt werden. Die unbe⸗ kannten Inhaber der vorbezeichneten Sparkassen⸗ bücher werden deshalb aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung der Sparkassenbůcher, spätestens im Aufgebotstermine, den 18. Juni 18863. Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Land gerichtẽgebäude, Zimmer Nr. 9, anzumelden, widri⸗ genfalls die Krafiloserklärung der Sparkassenbücher erfolgen wird. Bromberg, den 7. November 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

Ilõõ 74] BGSekanntmachung. Im Namen des Königs!

Auf den der verwittweten Eigenthümer Piesk, Marie, geb. Benisch, zu Lipten, und des Kossäthen Friedrich Wilhelm Melka zu Buchholz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Calau durch den Amts richter Dr. Geppert

für Recht:

1) Die Hpothekenurkunde über zweimal 46 Thaler Darlehen, eingetragen aus den notariellen Qbli⸗ gationen vom 2. Oktober 1860 für den Autz⸗ zügler Christian Mai zu Weissagk in Ahthei— lung III. unter Nr. 10 und 11 des Grundstüͤcks Band J. Nr. 109 des Grundhuchs von Lipten und von dort übertragen auf das Grundstück Band J. Nr. 45 desselben Grundbuchs, welche beide gebildet werden aus Ausfertigungen der notariellen Obligationen vom 2. Oktober 1860 und Hypothekenauszügen vom 16. Oktober 1860 mit Ingrossations vermerken vom 26. Oktober 1860 und Entpfändungs vermerken vom 13. April 1866, und

Y) die Hypothekenurkunde über 300 Thaler, ein⸗ getragen aus der Obligation vom 30. Ok- iober 18435 für die verehelichte Kofsäth Melka, Christiane, geb. Raschick, zu Buch holz, auf dem dem Kossäthen Friedrich Melka zu Buchholz gehörigen, im Grundbuch von Buchholz Band 1I. Nr. 31 verzeichneten

Grundstück in Abtheilung III, unter Nr. 2, welche gebildet wird aus Ausfertigung der Obli⸗ , vom 30. Oktober 1843 und Hypotheken⸗ uch Auszug vom J. November 1867 mit In⸗ grossationsvermerk vom 7. November 1867,

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Calau, den 17J. März 1883

Königlichez Amtsgericht. IJ. Abtheilung.

liss3s Zwangsverkaufs⸗Proclam.

In Sachen des Kaufmannes J. S. Ingwersen in lensburg, vertreten durch Rechtsanwalt Salling daselbst, Glãubiger,

wider

den Hausbesitzer Thomas Friedrich Helmer in lens burg. Schuldner, 8

betreffend ursprünglich 160 *, jetzt Pro

resto 44.94 M Zinsen für eine vro⸗

tskollirte Pfandforderung und 21,50 4 BProzestosten, ist die Zwangsversteigerung und für die Dauer des Zwangsverkaufs verfahrens zugleich die Zwangs⸗ verwaltung des dem Schuldner gehörigen, in der Norderstraße Nr. 141 in Flensburg belegenen, unter Nr. 241 der Gebäudestenerrolle und Nr. 236 der Grundsteuermutterrolle mit einem Flächeninhalt von 53 a und einem Nutzungswerth von 1215 * jahrlich aufgeführten, aus Wohnhaus, Schuppen. Waschhaus und Hofraum bestehenden, im Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Stadt Flensburg, Band 10, Blatt 270, dem Schuldner auf Grund gesetzlicher Erbfolge nach seinen Eltern zugeschriebenen Grund⸗ stücks nebst Zubehör durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Amisgerichts vom 12. März 1883 ver fügt worden.

In dieser Veranlassung werden alle, welche an das vorbeschriebene Grundstück nebst Zubehör Eigenthumsansprüche oder sonstige nicht protokollirte dingliche Ansprüche irgend einer Art, insbesondere dinglich privilegirte Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, dieselben, bei Vermeidung des Aut⸗ schlusses, innerhalb 6 Wochen, im unterjeichneten Amtsgericht anzumelden.

Zugleich wird Termin zur Verkündung des Aus- schlußurtheils und zum öffentlichen Zwangsverkauf dieses Grundstücks auf

Mittwoch, den 27. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, im unterjeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 26, angesetzt.

Die Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem Termin in der Gerichtsschreiberei, sowie bei dem Zwangsverwalter Wilhelm Frölich, fries. Straße Rr. 34, in Flensburg einzusehen.

Flensburg, den 4. März 1883.

Königliches . Abtheilung 4. er

Vorstehendes Proklam wird dem abwesenden Schuldner hierdurch öffentlich zugestellt. Zugleich wird derselbe zu dem auf

Mittwoch, den 9. Mai d. J., . Vormittags 11 Uhr, ö zur Feststellung der Verkaufsbedingungen angesetzten Termin hierdurch öffentlich vorgeladen. Flensburg, den 30. März 1883. Der Gerichtsschreiber (L. 8.) O. D. Jacobsen.

lissse! Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subbastation sollen die dem Gutebesitzer Albert Wilhelm Mewis und dessen Ehefrau. Alma, geb. Scheinert, in Wolfs winkel, jetzt zu Berlin, Straßburgerstraße 59, ge⸗ hörigen, im Grundbuche von Zemnick Band J. Blatt 3 eingetragenen Grundstücke: ;

A. Rr. 1. Das Gut, Haus Wolfswinkel, be stehend aus den nachstehend aufgeführten Gebäulich⸗ lichkeiten und Pertinenzgrundstücken und resp. den für Pertinenz erklärten Grundstücken als: ;

I) a. Wohnhaus mit Hausgarten und Hofraum,

12a 50 am mit 120 6 Nutzungswerth, b. Wirthschaftshaus mit 36 6 Nußzungswerth, c. Stall, d. Stall, e. Scheune, . f. Scheune mit Torfschuppen, g. Stall, F. Gesindehaus links mit 36 M Nutzungswerth, i. ö rechts mit 60 M Nutzungswerth, k. Stall, Kartenblatt 4 Nr. 3 der Gemarkung Zemnick, Gebäͤudesteuerrolle Nr. 16,

3 a. Zemnick, Kartenblatt 1 Nr. 3, Acker, Plan Rr. 2, Artikel 76, 99 a 60 m mit 11,70 4 Reinertrag, ; b. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 17,1 2. b. Wiese im Herrenholz, Artikel 76, 6 ha 31 a 20 4m mit 81,93 M. Reinertrag,

c. J. Kartenblatt 4 Nr. 2, Acker im

errenholz, Artikel 76, 14 a 80 am mit 1,74 M. Reinertrag.

d. Zemnick, Kartenblatt 7 4 Nr. 4 Garten im Herrenholz, Artikel 6, 42 a 10 am mit 9, 90 MS. Reinertrag, ;

e. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 9, Acker im Herrenholz. Artikel 76, 1 ha 41 a 70 4m mit 16,55 Reinertrag, ,

f. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 11, Wiese im Herrenholz. Artikel 76, 3 ba 54 a 40 am mit 3,30 S6 Reinertrag,

g. Zemnick, Kartenblait 4 Nr. 12, Acker im

errenholz, Artikel 76, 6 ha 12a 8 4m mit 2 46 Reinertrag, .

h. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 21716, Weide dom Wolfswinkel, Artikel 76, 17 ba 65 a 30 qm mit 33,0303 MS Reinertrag,

i. er e Kartenblatt 4 Nr. 1353, Wiese der

olfswinkel, Artikel T5, 1 ha 33 a 870 4m mit 12,57 M Reinertrag,

6) J. Zalms dorf, Kartenblatt 5 Nr. 23, Holzung, Plan Nr. 88, Artikel 14, 2 ha 856 a 50 4m mit 20, 18 60 Reinertrag,

e. mcf Kartenblatt 5 Nr. Ih /õ3 a. b., 54, Äcker und Wiese, Plan 93 b., Artikel 14, 2 ba 62 a 20 4m mit 16,05 M Reinertrag,

d. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. I6/56, Hol⸗ zung, Plan 9g4a., Artikel 14. 3 ha 40 a 60 qm mit 9, 33 S6 Reinertrag,

e. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 73/50, 51, Wiese und Acker, Plan Nr. 92 b., Artikel 14, 49 a 80 am mit 4.92 0 Reinertrag,

f. Zalmsdorf. Kartenblatt 5 Nr. 4.̃ Holzung,

lan Nr. 70, Artikel 14.2 ha 8) a 50 am mit 20, 40 M Reinertrag,

g. Letza, Kartenblatt 1 Nr. 36, Acker vom Plane Nr. 100, Artikel 32, 1 ba (O5 a 70 4m mit 11,19 4 .

i. , ,. Kartenblatt 2 Nr. 41/53, 42/3,

er, Rest des Planes 8, Artikel 14. 2 ha 265 a 40 im mit 55,35 M Reinertrag,

Plan Nr. 17a, Artikel 76, 8a 10 9m mit 62 Reinertrag,

l. Zemnick, Kartenblatt 5, Nr. 248,1, Wiese, Plan Nr. 174., Artikel 76, 28 a 40 qu mit 2,67 Æ Reinertrag,

6) Zemnick, Karte nblatt 5 Nr. 250/103. Wiese,

lan 17 b, Artikel 76, 21 a 90 dm mit

207 * Reinertrag,

7) Zalmsdorf, Karteablatt 5 Nr. 63/16. 65/17. 18, 19, 81/20, Acker, Wiese und Holzung, Plan Nr. 91 a. Artikel 14, 3 ha 0b a 10 am mit 21,42 A Reinertrag,

8) Zalmsdorf, Kartenblatt 5, Flächenabschnitt 99 / 15, 61/16, 80/20, Holiung und Acker, Plan 91e, Artikel 14, 2 a 83 a mit 16,41 46 Reinertrag,

9) Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 60 / 15, 62/16 Sc l7, Helzung, Acker und Wiese, Plan 91 b., 6 14, 966 a 50 4am mit 11M * Rein⸗ ertrag,

10) Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 52, 74/53 a. b., Holzung und Acker, Plan 3 a, Artikel 14, Lha 22 a 30 am mit 9, 12 46 Reinertrag,

11) Zalms dorf, Kartenblatt 5, Nr. 79/56, Hol zung vom Plane 94 b.,, Artikel 14, 34 a 50 am mit 0,93 Æ Reinertrag,

Zalme dorf, Kartenblatt 4, Nr. 44/291, Holzung vom Plane Nr. 60. Artikel 14, 1 ha o a 70 qm mit 5,22 M RNeinertrag, Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 21, Holzung, Plan 980, Artikel 14, 2 ba 86 a 70 4m mit 20,22 M Reinertrag.

14) Zemnick, Kartenblatt 1 Flächenabschnitt 1868/7, Acker, Plan Nr. 66, Artikel 76, 37 a

S0 am mit 177 Reinertrag,

15) Zemnick, Kartenblatt 1 Flächenabschnitt 1899, Acker, Plan 67 a. Artikel 76, 1 ha 9a 59 4m mit 2,58 6 Reinertrag,

16) Zemnick, Kartenblatt 1 Flächenabschnitt 190/17, Holzung, Plan 67 b., Artikel 76, 34 a 50 qm mit 0, 81 M Reinertrag,

E. Nr. 1. L ha 74 a 60 qm Wiese vom Plan Nr. 16 mit 10,05 M Reinertrag, Karten⸗ blatt 5 Nr. 231/101 a., b., e., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick,

Nr. 2. 2 a Wiese vom Plan 21 mit 4,89 Reinertrag, Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 107 a., b., Artikel 765 der Gemarkung Zemnick, Nr. 3. 68 a Wiese vom Plane 18 mit 4,77 4M. Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 1042. b., e., Artikel T6 der Gemarkung Zemnick, Rr. 4. 91 a 70 4m Wiese vom Plane 23 mit 7,59 M Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 111 a., b., Artikel 75 der Gemarkung Zemnick, Nr. 5. 1 ba 38 a 10 4m Wiese vom Plane 169 mit 12,99 16 Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 12, Artitel 76 der Ge⸗ markung Zemnick, Nr. 6. II a 50 am Wiese vom Plane 17a. mit 6,72 S Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 249/103, Artikel 76 der Gemarkung Zemnick, Nr. 7. 1 ha 54 a 50 am Wiese vom lane 22 mit 11,46 M Reinertrag, Karten⸗ latt 5 Nr. 109 a., b., Artikel 76 der Ge⸗ markung Zemnick, . Nr. 8. 51 a 10 am Wiese vom Plane 16 mit 2.40 S Reinertrag. Kartenblatt 5 Nr. 232/101 a., Artikel 75 der Gemarkung Zemnick.

am 18. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr,

an Ort und Stelle, zu Haus Wolfswinkel

bei Seyda, Kreis Schweinitz, versteigert und

am 2z1. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle das Urtheil über den Zu— schlag vertündet werden.

Die Auszüge aus der Gebäude- und Grundsteuer

mutterrolle sowie beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei ein

(15568 Urtheils Auszug. n Sachen der zum Armenrechte belassenen Ehefrau des Pumpen⸗ machers Lambert Küpper, Josephine, geb. Ahn, zu Aachen wohnend, gegen ihren vorgenannten Ehemann, hat daz Königliche Landgericht, J. Civilkammer, hierselbst, durch rechtskräftiges Urtheil vom 26. Fe⸗ bruar 1883 für Recht erkannt: Die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft wird für aufgelöst erklärt, Güter⸗ trennung verordnet, Parteien zur Auseinander- setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Euler zu Aachen verwiesen und Beklagter wird verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ Aachen, den 1. April 1883. ; Flas di ck. Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(lbb , ,

n Sachen der zu Aachen wohnenden gewerblosen Catharina von den Driesch, Ehefrau Leonhard Baltes, zum Armen rechte belassen,

gegen

deren vorgenannten Ehemann, hat das Königliche Landgericht, I1 Civilkammer, zu Aachen, durch rechtglräftiges Urtheil vom 5. März 1883 für Recht erkannt: Die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschafst wird mit allen gesetzlichen Folgen für aufgelöst erklärt. Gütertrennung angeordnet, Parteien werden behufs Auseinander⸗ setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor den Königlichen Notar Heidegger dahier verwiesen, und Beklagter verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ Aachen, den 1. April 1887. las dick, Assistent, t Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

k. Zemnlck, Kartenblatt 5 Nr. 47/1, Wiese,!

(6248 Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns F. H. Ham mersen in Osnabrück wird der Inhaber des anged⸗ lich vernichteten Wechsels, d d. Osnabrück, den 13. September 1882, über 60 „6 7 8, zahlbar ultimo November 1882, ausgestellt von F. H. Hammersen an eigene Ordre, acceptirt von Leopold Herzog in. Königsberg i. Pr, hierdurch aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin ven 21. September 1883, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte auf diesen Wechsel anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Königsberg i. Br., den 31. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. IX. gez. Heyn.

lõõ8 4] Oeffentliche Ladung.

Unterm 4. ds. Mis. hat der Rechtsanwalt Zeitler dahier Namens des Fabrikarbeiters Andreas Rothen⸗ höfer daselbst gegen dessen, unbekannt wo? sich auj⸗ haltende Ehefrau Katharina Rothenhöfer, geb. Simon, eine vom 3. desf. Monats datirte Klage auf Ehescheidung beim Königlichen Landgerichte dahier eingereicht, und darin gebeten, zu erkennen;

I) es sei die zwischen Andreas und Katharina Rothenhöͤfer bisher bestandene Ehe dem Bande nach zu trennen, und Beklagte schuldig, die Streitskosten zu tragen resp. zu erstatten,

2) sei wegen Vermögenslosigkeit beider Theile von einem Ausspruche im Schuldgrunde Umgang zu nehmen.

Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage wurde vom K. Landgericht Nürnberg, III. Cirilkammer, die öffentliche Sitzung vom

Samstag, den 7. Juli 1883, ; Vormittags 8 Uhr, bestimmt, in welcher durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu erscheinen die Beklagte andurch geladen wird.

Nürnberg, den 5. April 1883.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts: Maier, K. Ober⸗Sekretär.

iso] Edietalladung behufs Todeserklärung.

Nachhenannte verschollene Person; Schiffer Jo⸗ hann Hinrich Getreu aus Cappel, geboren am 24. Dezember 18456 daselbst, Sohn des Maurer— meisters Johann Eide Getreu und dessen Ehefrau Anna Sophie, geb. Hachmann, lutherisch, welcher vor über 16 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit über 10 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, wird auf Äntrag des nächsten bekannten Blutsvexwandten, nachdem von dem An⸗ tragsteller den Vorschriften deg §. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschollener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch auf⸗ gefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens am

21. Mai 1884, 10 Uhr Vormittags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legit!⸗ mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ist, soll die oben näher bezeichnete verschollene Person für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden. Zugleich ergeht damit die Aufforderung a. an alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen,

für den Fall der demnächstigen Todeserklärung aber an etwaige Erb⸗ oder Nachfolgeberechtigte ihre Erbansprüuͤche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Dorum, den 20. März 1883.

Königliches Amtsgericht. Baring.

(öh 86] Bekanntmachung. ö.

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 14. März 1883 ist die bls her zwischen den Eheleuten Ludwig Hoelzer, Lokomotivführer, und Dorothea, geb. Sieber, zu Coblenz bestandene Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 5. April 1883. Heinnicke, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

iõhd4]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung

der seither dem weiland Oekonom Bluhm gehörig

gewesenen, auf dem Neustrelitzer Stadtfeld snh

Rr. 4a. belegenen großen Wiese ist zur Erklärung

über den Thellungsplan, sowie zur Vornahme der

Vertheilung Termin auf

Dienstag, den 1. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,

bestimmt.

Der Theilungs plan wird vom 23. d. Mts, an zur Cinsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein. Nenstrelit, 2. April 1883. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung II. (geß) Jagobr. Beglaubigt: (Unterschrift) Gerichtsschreiber.

(l659g6] Alle Diejenigen, welche dem zu Prenzlau am 20. März er. verstorbenen Commissionär und Agen

ten Wilhelm ScChiitt Gelder

schulden oder Gegenstände von demselben in Ver⸗ wahrung haben, sowie Diejenigen, welche Forderun⸗ en an denselben haben, werden ersucht, die Rege⸗ ung durch den Unterzeichneten binnen vier Wochen vorzunehmen.

Prenzlau, den 30. März 188.

Natthes · Gnrisch.

gerichtlich bestellter Ufleger der Nachlaß · Masse.