1883 / 85 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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lichen Hausirer keineswegs eine Falle stellen, sondern nur die schlechten Elemente fern halten. 2 Wir würden nicht in der Zwangslage gewesen sein, mit dieser Vorlage an Sie heranzutreten, wenn der Reichstag die Vorlage von 1869 angenommen hätfe; dann wäre die ganze Debatte heute nicht notbwendig gewesen. Die Vorlage von 1869 verlangte vom Hausirer die Zuverlässigkeit. Dieses Erforderniß der Zuxverlässigkeit ist vom Reichstage damals aber nicht konzedirt worden, sondern wir sind in die bedauerliche Kasuistik bineingerathen, die jetzt die Gewerbe⸗ ordnung enthält. ö. . Nun sind es abermals gerade Verwaltungsbehörden großer Städte, welche erklären, mit diesen Bestimmungen nicht auskommen zu können, und da von den Herren Vorrednern die Vorlage so heftig angegriffen ist, so erlaube ich mir wenigsten Eine derartige Aeußerung vorzulesen. Der Magistrat einer großen Stadt sagt: .

Unbestritten sind die Gründe zur Versagung des Legitima tionsscheins nicht erschöpfend. Nach § 57, 2 und 4, kann Personen der Legitimationsschein nicht versaat werden, die gleich gefährlich, ja oft viel gefährlicher als diejenigen sind, welche wegen der da— selbst aufgeführten strafbaren Handlungen bestraft sind. Sicherlich läßt 8 sich nicht rechtfertigen, daß der Legitimationeschein bei Erfüllung der Bedingungen in 5. 57, 1 solchen Perso—⸗ nen ertheilt werden muß, die bestraft worden sind wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen Verbrechen oder Ver⸗ geben gegen die öffentliche Ordnung, wegen Meineids, wegen Ver⸗ brechen oder Vergehen gegen die persönliche Freiheit, wegen gemein⸗ gefährlicher Verbrechen oder Vergehen außer der im §. 57, 2 der Gäwerbeordnung bezeichneten vorsätzlichen Brandstiftung u. s. w.

Dann fährt der Mazistrat fort:

Die Gesetze sollen in erster Linie zum Schutze der ehrlichen Menschen dienen. 5. 57 der Gewerbeordnung scheint aber das Interesse verbrecherischer und gemeingefährlicher Menschen zu sehr zu berücksichtigen, wenn ganzen Klasfsen der Letzteren das Recht auf den Legiti⸗ mationsschein zugesprochen wird, wodurch sie das Recht auf den Zutritt in alle Behausungen erlangen und die übrigen Menschen verleitet werden, jenen mit Vertrauen zu begegnen,

Das ist der Ausspruch des Magistrats einer großen Stadt. (Ruf links: Welcher Ich bin bereit, dem Herrn Abgeordneten den Bericht hier zu zeigen, aber die Namen zu nennen, habe ich keine Veranlassung.

ehr schwieriges, ein kaum zu begreifendes“ sagte der letzte Herr Redner. Meine Herren, die verbündeten Regierungen nehmen im Gegentheil den Polizeibehörden. die mit der Sache zu thun baben, einen Theil ihrer Arbeit ab. Die erste Frage, die ein Polizeibeamter sich vorlegen muß, ist doch die: soll ich dem Manne den Schein ver sagen oder nicht versagen? Habe ich dafür Gründe, den Mann für dies Mal laufen zu lassen? Und da sehen Sie nun, daß die Bestimmungen der Vorlage in vielen Fällen den Beamten des Schwankens überheben wollen, indem dem Beamten gesagt wird: hier mußt du eingreifen oder wenigstens in der Regel eingreifen und da kannst du eingreifen nach Lage des Falls. Und dann, meine Herren, ist auch schon in den Motiven hervorgehoben: die Bestimmungen sollen zum Theil auch Front machen gegen eine zu lare Anwendung des Gesetzes Seitens der Polizeibehörden. Es ist eine Thatsache, daß manche Polizei⸗ bezw. Gemeinde⸗ behörden die Ausstellung von Gewerbelegitimationsscheinen bei den höheren Behörden befürworten um gewisse Subjekte aus ihren Bezirken loszuwerden, aus verschiedenen Gründen, namentlich aus dem Grunde der Vermeidung der Armenverpflegung dieser Leute in ihren Gemeinden. Da soll nun diesen Bebörden ge⸗ sagt werden: in diesen und jenen Fällen verbietet es das Gesetz, daß solchen Leuten Legitimationsscheine gegeben werden, die sie berechtigen, in andere Häuser zu gehen, und die von ihnen nur zum Betteln, zur Auskundschaftung von Diebsgelegenheiten u. J w. benutzt werden. Da haben die Polizeibehörden einen gaanz anderen Anhalt. und die höheren Behörden haben eine viel bessere Macht in den Händen, die richtige Anwendung des Gesetzes Seitens der unteren Polizeiorgane zu erzwingen.

Dann sind von den Herren Rednern die Ausdrücke schwindelhafte Zwecken und Jsiederlicher Lebenswandel“ bemängelt worden. Die diesen Ausdrücken zu Grunde liegenden Begriffe seien keine feststehenden. Meine Herren! Es kommt nur darauf an das hat der Hr. Abg. von Köller bereits angeführt ob ein Ausdruck im allgemeinen verständlicher ist. Die Sprache ist dazu da, die Gedanken auszu⸗ drücken, die man sagt, und der den fraglichen Worten zum Grunde liegende Gedanke ist klar genug. Ich kann Beispiele anführen, daß in der Gesetzgebung der Schweiz der Ausdruck schwindelhaft“ bereits Anwendung gefunden bat. In der Verordnung des Kantons Luzern vom 16. Oktober 1880 heißt es: schwindelhafte Anpreisungen von Arzneien oder Geheimmitteln durch Annonziren, Broschüren oder Annonzirung der Broschüren sind verboten‘; und ähnliches finden Sie

Weise beschwindelt, die baarstrãubend ist. Ich habe Erkenntnisse aus Pommern vor mir, wonach eine gie * Banliers ibre Hausirer aufs Land schickt, den Leuten Loose der Städte Barletta, Florenz. Mailand 4. s. w. anbieten läßt Ratenzahlungen auf 35 Monate mit einer bestimmten Anzahlung Wenn die Leute bei der zweiten oder dritten Zablung im Rüqhstanß sind, so ist alles vorausbezahlte verloren; ja wenn sie bei der 34. Zahlung im Rückstande bleiben, ist alles verloren, obgleich sie den Werth der Loose längt doppelt bejablt haben. In dieser Weise find Schullehrer, Gastwirthe. Schlosser⸗ und Bäckermeister beichwindelt worden. Die Gerichte sind nicht im Stande gewesen, die betreffenden Hausirer Handlungshausirer, wenn Sie wollen wegen Betrugei zu fassen. so gern sie es auch gethan hätten. Das ist ein Schwindg allerärgster Sorte, Auf Schwindeleien anderer Art, wie man schlecht. Gewebe, die wie Damast aussahen, unter die Leute brachte, waͤhrend die ganzen Damastfiguren nur in Appretur bestanden, auf Schwind mit Wahrsagerei, Traumdeuterei, besonderen Spielen, will ich nicht weiter eingehen. 6

Endlich ist der Ausdruck liederlicher Lebenswandel ben nf worden. Dieser Ausdruck findet sich bereits in der Gewerbeordnn in dem §. 123 u. s. w., er ist auch in dem neuesten Musterstatut füt Unterftüßungskassen, herausgegeben vom französischen Ministerium dez Innern im Jabre 1881, angewandt, und zwar in der Art, daß Leut. wegen liedersichen Lebenswandels von den Fassen, denen sie bis dahin angehört haben, zu denen sie ihre Beiträge gezahlt haben, ohne Gut schädigung definitio ausgeschlossen werden. Der Paragraph de Normalstatuts sagt unter Nr. 4 ausdrücklich:

wegen ungeregelten, Aergerniß erregenden Lebenswandels findet der Ausschluß der Mitglieder aus dem Verein statt.

Meine Herren! Ich glaube hiernach den Angriffen gegenüber, welche aus den Worten schwindelhaft‘ und liederlich', sowie aui dem sonstigen Inhalte und der Gesammthaltung der Vorlage ent nommen sind, ich glaube diesen Angriffen gegenüber die Vorla genügend vertheidigt zu haben, und bitte Sie zum Schluß, dc annehmen ju wollen.

Die Diskussion wurde geschlossen und bei der Abstim— mung der Antrag Baumbach, betreffend die Enleitung dez Paragraphen mit 137 gegen 133 Stimmen abgelehnt. Ebensa wurde der Antrag zu Nr. 3 mit 138 gegen 136 Stimmen, sowie der Antrag zu Nr. 4 mit 138 gegen 135 Stimmen ab—

6 S5.

Zweite Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 11. April

1883.

———

Koörfen⸗Beilage Nr. 16860) pro 1881 hinter den

.

. * . . . ö . ö . . (. 11 H .

Meine Herren! Sie sehen, das die rerbündeten Regierungen nur den Anregungen, die von außerhalb mehrseitig an sie herangetreten find, Folge leiften, wenn sie Ihnen eine Aenderung vorschlagen.

Die Herren Vorredner sogten, die verbündeten Regierungen setzen hat, auf hier an die Stelle eines vollkommen klaren einfachen Prinzips ein

dem Gebiete des

Loosen u. s. w., wird die

in anderen Gesetzen deutscher Sprache. eine That riel geschwindelt wird, ohne daß man die Leute fassen kann, steht fest, und gerade auf dem . uns vorhin beschäftigt

ertriebes

Herren, daß in der

ländliche Bevölkerung in einer 12 Uhr.

gelehnt. Auch der Zusatz wurde abgelehnt und dann der §. 57 in der Kommissionsfassung angenommen.

von Staatspapieren, . vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch

mm

Preuhischen staats-Auzeigers:

Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. X

M Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. reuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels—

register nimmt an: die Königliche Expedition des Veutschen Rrichs⸗ Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Au gebote, Vorladungen u. dergl.

4. Jerloosung, Amortisation, Ziuszahlung X a. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffent licher Anzeiger.

3. Verkäafe, Verpachtungen. Zuhmissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. S. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Bòorsen-

S. Theater · Anzeigen. beilage. KR

V9. Familien- Nachrichten.

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen · Bureaux. Hr.

Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.

16098

Steckbriefs⸗ Erledigung. Der gegen den Handelsmann Friedrich Wilhelm Louis Stroh⸗ korb wegen Vollstreckung einer Gefängnißstrafe von 6 Woche! unter den 25. Februar 1882, in den Akten IV. e. 85, Sl erlassene Steckbrief wird zurückge— nommen. Berlin, den 29. März 1883. Staats—⸗ anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

Steckbrief. Gegen den Maurer Robert Wag⸗ ner, zuletzt in Nowaweß, welcher flüchtig ist, ist die Unterfuchungshaft wege Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Ge— richtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Signale— ment des Wagner kann nicht angegeben werden. Pots⸗ dam, den J7. April 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

16150 Der gegen den Techniker Carl Walter aus Wachbach am 17. v. Mts. erlassene Steckbrief ist erledigt. ö Frankfurt a. / M., den 5. April 1883. Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht. Dr. Fabricius. 16151 Steckbrief.

Gegen den Handarbeiter Otto Karl Berg- mann, genannt Schlauch, aus Naumburg a. S., welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Sckhöffengerichts zu Naumburg a. S. vom 15. März 1883 erkannte Gefängnißstrafe von 4 Monaten und Haftstrafe von 3 Tagen rollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S. abzuliefern. Naumburg a. S., den 9. April 1883. Königliches Amtsgericht.

16097

Gegen den früheren Förster Carl Engel aus Duiedzkowitz, 265 Jahre alt, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen gerichts zu Mytlowitz vom 26. Januar 1882 wegen Unterschlagung erkannte Gefängnißstrafe von 10 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und an die nächste Gerichts⸗ behörde abzuliefern, welche ergebenst um Strafvoll— streckoeng und Nachricht ersucht wird. D. 9 / 82. Munslowitz, den 5. April 1883. Königliches Amts⸗ gericht.

Oeffentliche Aufforderung. Die verehelichte Klempner Wilhelmine Gramm, zuletzt in PVichels— dorf wohnhaft, wird hierdurch aufg fordert, ihren jeßigen Aufenthaltsort dem unterzeichneten Gericht zu den Akten D. 219/82 anjuzeigen. Spandau, den 3. April 1883. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(16012 Oeffentliche Zustellung.

Der Sattler Carl Ferdinand Loich aus Trebnitz, vertreten durch den Rechtéanwalt Beli daselbst, klagt gegen die Ehefrau des pensionirten Steuer boten Carl Anders, Pauline Anders, geborenen Walter, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus einer auf dem Grundstücke Samter Nr. 123 in Abthei⸗ lung III. eingetragenen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 125 * nebst o/ s Zinsen seit dem 1. Sktober 1882 an ihn, bei Vermeidung der Subhastation des Grundstücks Nr. 123 zu Samter und Tragung der

Kosten des Rechtsstreits, sowie vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des ergebenden Urtbeils und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Samter auf den 3. Juli 1883. Vormittags 9 Üühr 390 Minuten. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Samter, den 22. März 1883.

(16011 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. Haselbach zu Breslau, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Lewald zu Breslau, klagt gegen den Restaurateur Robert Raede, früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem am 12. Juni 1882 von dem Kläger auf den Beklagten gezogenen Wechsel über 700 „S mit dem Antrage:

1) den Verklagten im Wechselprozesse kostenpflichtig

zu verurtheilen, dem Kläger 70) „S6 nebst 60/0 Zinsen seit dem in Gemäßheit des 5 189 Civil⸗ Prozeß⸗Ordnung zu bestimmenden Tage der Zu⸗ stellung der Ladung zu verurtheilen,

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er—

klären

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Kammer für Handelssachen des Könglichen Landgerichts zu Breslau, Ritterplatz 15, J. Stock, Sitzungssaal Nr. 1 auf

den 21. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 2. April 1883.

Püschel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(16013 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Moritz Philipp zu Hamburg (vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hr. J. Cohen) klagt gegen Moritz Herjfeldt, frü⸗ her zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auslieferung von Werthpapieren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 2 Hamburger 30 Prämien⸗Obligationen à 50 Thlr. Ser. 1107 Nr. 4 und Ser. 3499 Nr. 14 nebst Coupons, sowie 6 Braunschweiger 20 Thlr. Loose, Ser 1005 Nr. 32, Ser. 3597 Nr. 25, Ser. 7912 Nr. 16, Ser. 7984 Nr. 46, Ser. 8017 Nr. 17, Ser. 8129 Nr. 39 und 1Badische 40/0 Prämien ⸗Obligation à 100 Thlr. Ser 1552 Nr. 77585 nebst Coupon kostenfrei aus⸗ zuliefern und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Ratbhaus)

auf den 7. Inli 1883, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 9. April 1883.

Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Cioilkammer II.

(16014 Landgericht Hamburg. Oeffentliche n ,,

Der Banquier Mathias Pels zu Hamhurg, ver treten durch die Rechtsanwälte Dres. S. Israel und M Cohen, klagt gegen den Commis Hugo Heit⸗ mann, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltes, aus Forderung für Fonds⸗ und Darlehns ; geschäfte, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von Æ 1629 30 3 nebst 60/0 Zinsen vom

1. Januar d. Is. zu verurtheilen, auch das Urtheil gegen Sicherheitsbestellung für vorläufig vollstreckbQar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathbaus) auf den 7. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 5. April 1883. Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civiltammer II.

(ib0ꝛ2 ö . Verkaufsanzeige und Aufgebot. In Zwangsvollstreckungssachen des Gastwirths H.

Tietien in Osterholz Anwalt Dr. Mallet

wider

den Bäcker Hinrich Hellweg in Scharmbeck, Haus Nr. 244.

soll auf Antrag des Gläubigers die dem Schuldner gehörige, unter Haus-Nr. 244 in Scharmbeck auf dem Sandberge belegene Anbaustelle,

bestehend aus einem Wohnhaus mit Stallung, Backhaus und Hofraum von 1a 81 4m Flächen⸗ inhalt, einem Garten im Wallhoch“ von 4 2 63 qi Flächeninhalt, einem Ackergrundstück „Kleine Sodentheile? von 69 a 03 4m Flächen⸗ inhalt, in der Westerbecker Feldmark belegen, und einem Weide Grundstück „Kleine Soden⸗ theile' von 162 54 qm Flächeninhalt, ebenfalls in der Westerhecker Feldmark belegen, in welche laut Beschlusses des unterzeichneten Könial. Amtsgerichts vom 22. Februar 1883 die Zwangsvoll⸗ streckung eingeleitet ist, in dem auf Mittwoch, den 4. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauf⸗ lustige sich einfinden wollen.

Zugleich werden Alle, welche an dem Verkaufs- gegenstande Eigenthums⸗, Näher⸗ lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische. Pfand⸗ oder sonstige dingliche Rechte, ins besondere Servituten oder Realberechtigungen zu baben vermeinen, zur Anmeldung derselben unter der Verwarnung aufgefordert, daß dieselben andernfalls ihrer gedachten Rechte im Verhältniß zum neuen Er— 1 des Grundstücks verlustig erkannt werden sollen.

Osterholz. 13. März 1883.

Königliches Amtsgericht. II. gez. Roscher. Ausgefertigt: ö Lide cke, Justiz⸗ Anwärter, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts II.

(16180 Aufgebot.

Der Kaufmann August Schwager und der Kauf⸗ mann Otto Schwager zu Burg haben für sich und ihre Geschwister das Aufgebot der folgenden in Ab⸗ theilung III. des Grundbuches von Burg, 6 386, eingetragenen Hppotbekenposten bean ragt:

Nr; 1 und 2, je 50 Thlr. in Gelde, gegen dreimonatliche Aufkündigang und 40½ Zinsen er obligatione de 5. September 1793 für den Herrn Hoffiscal Uhde.

Nach Angabe der Antragsteller sind Hypotheken dokumente über die Forderungen nicht gebildet, die letzteren längst getilgt und der eingetragene Gläubi⸗ ger oder dessen Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln.

Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche an

den bezeichneten Hypothekenpoften Rechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben spätestenz in dem auf

den 14. Juli d. Is., Morgens 10 Uhr, bestimmten Aufgebots termine anzumelden, widrigen sie damit ausgeschlossen und die Poften im Grund ⸗˖ buche gelöscht werden sollen.

Burg, den 10. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

(16099! Bekanntmachung.

In der Liste der beim hiesigen Königlichen Land gerichte zugelassenen Rechts anwalte ist der Name dez am 7. d. Mts. verstorbenen Rechtsanwalts Justiz⸗ Rath Leyde zu Pr. Stargardt gelöscht worden.

Danzig, den 9g. April 1883.

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

169095 Kasernen ˖ Neubau.

Zur Verdingung der zum Neubau eines Kaserne⸗ ö für 3 Batterien Artillerie hierselbst erforder⸗ ichen

a. Erd, Maurer⸗ und Asphaltarbeiten, veranschlagt

auf S1 297 , b. Herstellung eines Pfahlrostes für das Haupt⸗ gebäude, veranschlagt auf 52 704 A, c. Lieferung von 2192 cbm , lagerhaften Feldsteinen Un . 40 cbm groen regelmäßigen Sprengsteinen ist auf den 23. April er,. V. M. 19 Uhr, in unserem Bureau, Heil.“ Geistgasse 108, 2 Treppen, ein unbeschränkter Submission stermin anberaumt.

Unternehmer können hierselbst die bezüglichen Be—= dingungen, Kostenanschlagsauszüge 2c. einsehen und sind Offerten, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Termin hier ein—⸗ zureichen.

Dauzig, den 9. April 1883.

Königliche Garnison ˖Berwaltung.

(16096

Die für den Neubau des Infanterie⸗Casernementt hier selbst erforderliche Herstellung des Traufpflasters um die einzelnen Baulichkeiten dieses Kasernementt veranschlagt auf 10, 085 M 84 4, soll in öffentlicher Submission vergeben werden, wozu Termin auf

Sonnabend, den 21. April 1883,

Vormittags 10 Uhr,

im diesseitigen Bureau, Großer Wall Nr. 17, fest⸗ gesetzt ist. Bedindungen und Kostenanschlag, welche daselbst zur Einsicht ausliegen, sind von den Sub mittenten zum Zeichen des Einverständnisses vor dem Termin zu unterschreiben und können in Abschrift gegen Erstattung der Kopialien vom Garnison— ö zu Stettin, Rosengarten 25 / 26 bezogen werden.

Portofrei, mit entsprechender Aufschrift versehene und postmäßig verschlosene Offerten sind bis i obigem Termine an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Stargard i. PHomm., den 19. April 1883.

stönigliche Garnison · Verwaltung.

Dienstag, den 24. April 1883, Vormittags 11 Uhr, werden auf dem hiesigen Strafanstalts hofe 8 Stück kupferne Kessel verschiedener Größe (Gewicht Il bis 103 kg pro Stück sewie kupferne Kefsel⸗ deckel und eine Partbie Messing öffentlich meist⸗ bietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden. Luckan, den 19. April 1883. Königliche Strafanstalt.

nentsvollstrecker der Frau Mar

des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich KPrrußischen St aatzs · Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

68 FHnferate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentliche

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. ee, m, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe. Verpachtungen. Sbmissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung

R u. s. v. von öffentlichen Papieren.

Denzeiger. 2 nzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

S. Theater · Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien- Nachrichten. beilage. R

Annoncen ⸗Bureaux. 583

Tteckbriefe und erde e. Sachen.

Y Strafvollstreckungs ˖ Erneuerung. 6 Strafvollstreckungs Ersuchen vom 16. Mai ** Rr 116 Erft. s Beiblatt (Rr. 16220 hin- er den Füsilier, Knecht Wilhelm Friedrich Huhn, slleßt in Hohengrape, und den Musketier, Fahrik⸗ irbeiter, auch Müller, Friedrich Zarwell aus Man- effow, wird erneug . Berlinchen, den 7. April 865. Königliches Amtsgericht.

5910 11 g fronstre tung · Eruturuug Das Straf⸗ olsstreckungf⸗Ersuchen vom 19. Mai Nr. 118

macher Mechalias Plenert zu Krappitz, 9 ee. wird erneuert. Berlinchen, den f. Aprik 1883. Königliches Amtsgericht.

509ll g Der Drahtbindermeister Johann Sokoa

der Sokalla aus Oestreich, dessen Aufenthalt unhe⸗ annt ist, und welchem zur Last gelegt wird, im pvember 1382 in der Provinz Preußen den Draht⸗ hinder Andreas Barezick zum Handel mit Blech und Drahtwaaren im Umherzithen ausgesandt zu haben, bwohl derselbe keinen Legitimationsschein zum Hau⸗ irgewerbe hesaß und die Steuer von 48 6 nicht hinterlegt war, Uebertretung gegen S§. 18, 23 Ges. em 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des König⸗ ichen Amtsgerichts hierselbst auf den 4. Juni S883. Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Allenstein, Zimmer Nr. 6, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschul⸗ igtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge—⸗ chritten werden. Allenstein, den 7. April 1883. Biernath, Gerichts schreiber des Königlichen Amts zerichts. Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl. lö990] Aufgebot.

Der Kötter Bernard Janning zu Oflum, Kirch⸗

spiel Neuenkirchen,

der Kötter Bernard Flüthmann zu Dorfbauer⸗

schaft Neuenkirchen und

der Fabrikarbeiter Engelbert Woltering daselbst haben als angebliche Rechtsnachfolger der verstorbenen

heleute Bernard Hermann Asseler und Therese, geborene Laubuhr, das kffentliche Aufgebot der auf en Namen der Letzteren im Grundbuch von Neuen kirchen Band J. Blatt 142 eingetragenen Grundstücke Bur 2 N 629 636 631 Blur ? Nr. 4 75 Ss) 136 Gi Ts ataster Gemeinde Neuenkirchen zur Erlangung eines Ausschluß ⸗Erkenntnisses beantragt.

Demnach werden alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ echte geltend zu machen haben, insbesondere auch die ihrem Namen und Aufenthalte nach unbekannten übrigen Erben der Eheleute Asseler hierdurch auf⸗ Ee. dieselben spätestens in dem am Amtsgericht auf den

20. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls die Eintragung des Besitztitels für die Antragsteller,

nd zwar von Flur 2 Nr. S4) T6 für Kötter

- 630 . zanning, von Flur 2 Nr. Sa] 1735 für Kötter

. 631 . Flüthmann und von Flur 2 Nr. (564 163 für

abrikarbeiter Woltering erfolgen wird und Den— nigen, die sich nicht gemeldet haben, überlassen bleibt, ihre Ansprüche in einem befonderen Prozesse äu verfolgen. BVurgstein furt, den 31. März 1883. Königliches Amtsgericht.

Amtsgericht Hamburg. . Aufgebot.

Der Schuhmacher Peter Heinrich Meyer, ver⸗ Fieten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, at das Aufgebot, zur Kraftloserklärung des von E St. Pauli Credit⸗Bank auf Namen des Antrag belers Peter Hein rich Meyer ausgeftessten angeb⸗ ich verbrannten Sparkassenbuchs Kr. G, 123g groß (11853. 59 3 beantragt.

Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufge⸗ ferdert spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, ; iet dem unterzeichneten Gerichte, Bam mtborstrgße

Simmer Rr. 2, anberaumten Aufgebotstermine eine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch potzulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung des⸗ elhen erfolgen wird.

amburg, den 6. April 1883.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil · Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichte⸗Sekretãr.

ltlsz!, Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag 296 xWBiiheĩm ar als Testa⸗

lisabeth. geb 5 Peter h 5 ra en.

; eth. geb. Heyn, des Peter Hein ugn

nagd Wittwe, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß lle, welche an den Nachlaß der am . März 1883 hiefelbst verftorbenen Frau Maria Christiane Elisabeth, geb. Henn, des Peter

i662)

bdeinrich August Knaack Wittwe, Erb⸗ oder

sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erb⸗ lasserin am 7. September 1882 errichteten, am 8. März 1883 hieselbst publizirten Testaments, wie auch der Bestellung des An⸗ tragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, insbesondere der Umschreibungsbefugniß des⸗ selben widersprechen wollen, hiemit aufge⸗ fordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 309. Mai 1883, 10 Uhr V. ⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus schlusses. . Hamburg, den 29. März 1883. Das Amtsgericht Hamburg. Civil · Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts Sekretar.

(16154 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von C. P. L. Hansen, als enrator des am 21. April 1832 hierselbst geborenen, im Ok⸗ tober 1652 von Hamburg nach Sidney ausgewan- derten und seitdem verschollenen Johann Christoph Koop, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

J. daß der genannte Johann Christoph Koop hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf

Montag, 7. Januar 1884,

19 Uhr VM. , anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichne⸗ ten Amtsgericht, Dammthorstraße 106. Zimmer Nr. 24, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden,

daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in., dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und zwar Auswär⸗ tige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheil

des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.

Hamburg, den 31. März 1883.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil · Abtheilung IV. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗ Sekretär. (16155 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Julius Nathanson und Rechts- anwalt Julius Benfen zu Hannsver, als Testa⸗ mentsvollstrecker von Frau Sophia, geb. Suß mann. des Moses Israel Nathanson Wittwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Br. J. Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen: .

daß Alle, welche an den Nachlaß der am 15. Januar 1883 hieselbst verstorbenen Frau Sophia. geh. Suß mann, des Moses Israel Nathanson Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 17. Februar 1882 errichteten, am 25. Ja⸗ nuar I883 hieselbst publizirten Testa⸗ ments, insbesondere den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Sonnabend, 26. Mai 1883,

10 Uhr Vorm. . anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 6. April 1833.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg. Dr., Gerichts⸗Sekretär.

16156 Amtsgericht Hamburg. : Auf huntra von Eggert Kähler und Adolph Hinrichsen, als Testamentsvollstrecker der Eheleute Theodor Ahrens und Therese Ahrens, geb. Grote, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Hachmann, Embden und Schröder, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen; daß Alle, welche an den Nachlaß des am 13. Januar 18835 hieselbst verstorbenen Wein. maklers Theodor Ahrens, alleinigen Inhabers der hiesigen Firma Th. Ahrens, Erb oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Therese, geb. Grote, am 6. Dezember 1879 errichteten, mit einem Zu⸗ fat vom 21. April 1881 versehenen, am 25. Jannar 1883 hierselbst Ppublizirten Testamentgs, insbesondere der Bestellung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und den denselben als solchen ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert wer⸗ den, solche An und Widersprüche und Forde rungen spätestens in dem auf

Mittwoch, 30. Mai 1883,

10 Uhr B. M.. ; anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich ˖ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zim⸗ mer Nr. 23, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu—⸗ 1 Boten bei Strafe des Aus⸗ chlusse.

Hamburg, den 31. März 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Tivil. Abtheilung L. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts ⸗Sekretãt.

(16157 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag des hiesigen Rechizanwaltes Dr. Oscar Gobert und des Kaufmanns Gottfried Nicolaus Speer als Testamentsvollstrecker der Ehe⸗ leute Joachim Hinrich Behrmann und Bertha Maria Elisabeth Behrmann, geb. Döscher, ver⸗ wittwet gewesene Walkotte, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 7. Fe⸗ bruar 1883 hierselbst verstorbenen Joachim Hinrich Behrmann Ansprüche zu haben ver meinen, oder den Bestimmungen des von dem obgenannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Bertha Maria Elisabeth, geb. Döscher, verwittwet gewesene Walkotte, am 13. April 1881 errichteten, am 1. März 1883 hieselbst publizirten Testaments wider sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf - Mittwoch, 30. Mai 1883,

10 Uhr V.⸗M., ö anberaumten Aufgeborstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 235, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellunge⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Aus— schlufses. ö

Hamburg, den 31. März 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil · Abtheilung . Zur Beglaubigung: Romberg, Br., Gerichts ⸗Sekietär.

(16158 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Carl Wilhelm Ferdinand Michahelles und Otte Wilhelm Conrad Berke⸗ feld als Testamentsvollstrecker von Ernst Heinrich Jacob Michahelles, vertreten durch die Rechts- anwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroe⸗ der, wird ein Aufgebot dahin erlassen: ;

daß Alle, welche an den Nachlaß des mit Hinterlaffung eines am 26. Mai 1877 errich⸗ teten, mit Additamenten vom 12. Oktober 1880 und 25. Januar 1881 versehenen, am 8. Februar 1833 hieselbst publizirten Testa⸗ ments, am 19. September 1382 in Lausanne verstorbenen Ernst Heinrich Jacob Micha⸗ helles Ansprüche zu haben, oder der Bestellung der Antragsteller zu Vollstreckern des obgenann— ten Testaments widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ spruͤche spätestens in dem auf Sonnabend, den 2. Juni 1883,

10 Uhr V.⸗VM., ; anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2. anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 6. April 1883.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil · Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts Sekretär. (16025 Bekanntmachung.

Durch das am 2. März 1883 verkündete Aus— schlußurtheil sind die nachstehenden Hypothekenurkun · den resp. Posten für erloschen erklärt;

I) das Zweighypothekendokument über 2009 Tha— ler Darlehn nebst 4z6/9 Zinsen, eingetragen für den Schneidermeister Heinrich Westphal hier Abth. III. Nr.? 7 Band 33 Blatt 1970 des Grundhuchs von Ma dgeburg aus der Schuld und Hypothekverschrei⸗ bung vom 2. September resp. 2. Oktober 1844 und der Cession vom 17. Juni 1865. (

2a. Das Stammdokument über ursprünglich 500 Thaler Kaufgelder nebst 40/0 Zinsen, jetzt noch gültig über 350 Thaler für die unverehelichte Magda⸗ fene Charlotte Otto hier (250 Thaler) und den Priwatsekretär Johann Christian Otto zu Cöln (100 Thaler) Äbth. III. Nr. 3 Band 28 Blatt iß62 des Grundbuchs von Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 24. Januar 1819. der letztwilli⸗ gen. Verfügung vom 26. Juli 18506, dem Erbes⸗ Legitimationgaitest vom 19. Juli 1854 und den Verhandlungen vom 11. April, 20. Mai und 28. Juni 1854, sowie .

b. das Zweigdokument über die anderweiten 150 Thaler, ebenda aus denselben Urkunden eingetragen für Wilhelmine Sophie Louise Otto, jetzt Ehefrau des Ober⸗Telegraphen ⸗Assistenten Wilhelm Witte

ier. d 3) Das Zweigdokument über 2259 Thaler Gold Kaufgelder, abgezweigt von den Abtheilung III. Nr. 7? Band 385 Blatt 20658 des Grundbuchs von

Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 2. Sep⸗ tember 1833 für den Kaufmann Gottfried Chri⸗ stian Zimmermann und dessen Ehefrau Marie Sara, geb. Laaß, eingetragenen 4500 Thaler Gold und verpfändet laut Urkunde vom 13. März 1843 von dem Ehemanne Zimmermann als Ecben seiner genannten Ehefrau nach deren Tode für eine dem Handelsmann Jacob Friedrich Lilie, ge- nannt Oprel, zu Berlin zustehende Lega⸗ tenforderung von 2250 Thaler Gold, welche dieser laut Cessioön vom 27. April 1843 an den Kaufmann Carl August Jacoby hier abgetreten hat.

4) a. Das Hypothekendokument über 300 Thaler Illaten, eingetragen für die Ehefrau des Drechsler⸗ meisters Kramer, Marie Elisabeth, geb. Reinecke, Abth. III. Nr. 6 Band 1 Blatt 18 des Grund⸗ buchs von Irxleben aus der Urkunde vom 18. No⸗ vember 1836, sowie

b. das Hypothekendokument über 150 Thaler Darlehn nebst 4o /o Zinsen, eingetragen Abth. III. Nr. 7 desselben Grundtuchblattes für den Oekonomen Andreas Jacob Reinecke, früher zu Wellen, jetzt zu Schwaneberg, aus der Schuld⸗ und Hypothekver⸗ schreibung vom 18. November 1836.

5) Das Hppothekendokument über 1000 Thaler Darlehn nebst 40/9 Zinsen, eingetragen mit 915 Thaler für die Geschwister Merling, nämlich Margarethe, jetzt verehelichte Ingenieur Kapp zu Engers bei Neuwied, den Banquier Paul Merling zu Berlin, das Fräulein Gertrud Merling hier und den Kaufmann Heinrich Merling zu Berlin, und mit 85 Thaler für die Wittwe Merling, Emilie, geb. Philippsoh, jetzt verehelichte Rektor Bochdanetzky bier, Abth. III. Nr. 3 Band 4 Blatt 225 des Grundbuchs von Sudenburg auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 15. April 1841, der Verfügung vom 19. Oktober 1858 und der Verhandlung vom 21. Dezember 1867.

6) 560 Thaler nebst 30/0 Zinsen und Kosten, ein⸗ getragen für den Kornhändler Daniel Kühne hier Abth. III. Nr. 4 Band 20 Blatt 1178 des Grund⸗ buchs von Magdeburg aus der Correal⸗Schuld⸗ und Hvpothekverschreibung vom 12. Dezember 1832 und der Cession vom 2. November 1833.

7) 100 Thaler nebst P / Zinsen, eingetragen ohne Bildung einer Hypothekenurkunde für den Posa—⸗ mentier Johann Samuel Heinecke hier Abth. III. Nr. 4 Band 2 Blatt 34 des Giundbuchs von Schnarsleben aus der Obligation vom 27. März 1799, konfirmirt den 20. März 1890,

8 90 Thaler, nämlich 66 Thaler Gold und 30 Thaler Courant Kaufgelder nebst. 5o/ο. Zinsen eingetragen ohne Ausfertigung für die Erben des a , ne Bäckermeisters Johann Daniel Thier, nämlich:

Die Wittwe Thier, Dorothee Christiane, geb. Giese, und deren Kinder: den Bäcker Johann Franz Andreas Thier, die unverehelichte Johanne Marie Friederike Thier, den Bäckermeister Ernst. David Daniel Thier, den Bäcker Christoxh Heinrich Da⸗ niel Thier und die unverehelichte Sophie Dorothee Magdalene Thier, Abthl. III. Nr. 2 Band 1 Blatt 33 des Grundbuchs der Feldmark Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 13. Juni 1817.

Magdeburg, den 7. März 1833.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Wa.

(16029] Kaiserliches , t Straßburg.

uszug. Philomena Josefine Pimbel, Ehefrau des Bäckers Anton Daul zu Hagenau, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leiber, klagt gegen ihren genannten Ehemann, auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiser— lichen Landgerichts zu Straßburg vom 26. Mai 18835, Vormittags 9 Uhr. Straßburg, den 3. April 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber.

[16030] Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Auszug. . Maria Bonn, Ehefrau des Michael Mammosser, früher Baͤcker zu Hermersweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, . klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗ trennung. ; ; ; Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer deg Kaiser, lichen Landgerichts zu Straßburg vom 25. Mai 1883, Vormittags 19 Uhr. Straßburg, den z. April 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. eber. [16031] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. In Sachen der Johanna Caroline Keßler in Hagenau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard, gegen ibren Ebe- mann Heinrich Ried, Fabrikant auf dem Schlössel bei Hasenau, hat die JI. Civilkammer des Kaiser⸗ sichen Landgerichts zu Straßburg durch Beschluß vom 30. März 1883 . die Gütertrennung zwischen den 6 aud⸗· gesprochen und dieselben zur Auseinandersetzung shrer Vermögensrechte vor Notar Weber in rg, i n, 6 Strasßburg, den 4. Apr 83. rene af der II. Civilkammer. Weber.