1883 / 96 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

aufstelle, entweder die Statuten, die Jedermann zu Gebote ftänden, nicht gelesen, oder eine wissentliche Unwahrheit ge⸗ sagt. (Der Präsident erklärte diesen Ausdruck sür unzu⸗ läffig) Der Abg. Lohren klage die Gewerkvereinkassen an, daß sie Arbeiter über 45 Jahre nicht aufnähmen. Wisse der Abg. Lohren nicht, daß die von ihm so ge ühmten Fabrikkassen dasselbe thaten? Daß die Fabrikbesitzer selbst Arbeiter Über 40 Jahre nicht mehr engagirten, um die Kassen nicht zu belasten? Warum halte der Abg. Lohren das nicht für eine unmenschliche Grausamkeit, und messe mit so verschiedenem Maße? Der Abg. Lohren habe außerdem nicht erwähnt, daß die Gewerkekassenvereine für die Invaliden der Arbeit eine befondere Invalidenkasse gegründet hätten. Schließlich spreche der Abg. Lohren von den hohen Gehaltern der Beamten der Gewerkskaffen. Derselbe meine, daß diese aus der Arbeiter⸗ versicherung ein lukratives Geschäft machten. Die Gewerk⸗ vereinshülfskassen besoldeten nur zwei Beamten, die eine große und ausgedehnte Thätigkeit hätten, jeder derselben erhalte jahrlich etwa 1000 M. Sei das zu viel? Er glaube aber, der Angriff solle gegen ihn persönlich gehen, um so mehr, da er an nichlswürdige Angriffe in dieser Beziehung in den Blättern und den Versammlungen, denen der Abg. Lohren nahe stehe, gewöhnt sei. Nothgedrungen erkläre er also: es sei eine elende Verleumdung, wenn behauptet werde, er habe jemals aus einer Gewerkekasse auch nur einen Pfennig be⸗ zogen; er habe denselhen seine Thätigkeit ohne Entschädigung nur iüm Interesse der Sache gewidmet. Als Anwalt der Ge⸗ werkvereine habe er bis 1877 nichts bezogen, seit der Zeit he— ziehe er für eine Thätigkeit, die. sein ganzes Leben ausfülle, jahrlich 3000 S. Dies die Abwehr gegen die erleumdungen, die man gegen ihn schleudere. Die ganze Rede des Abg. Lohren aber sei nichts anderes gewesen, als der Ausdruck des Hasses eines fanatischen Arbeitsgeberinteressenten gegen die freie Bewegung der Arbeiter.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren, ich würde in diese lebhafte Erörterung überbaut nicht eingreifen, wenn es nicht meine Pflicht wäre, einem Vorwurf entgegenzutreten, welchen der Hr. Abg. Lohren den verbündeten Re⸗ gierungen dahin gemacht hat, daß sie das wichtigste Recht der erkrankten Arbeiter an die Hirsch⸗Dunckerschen Gewerkvereinskassen für 16 des Krankenlohnes verhandelt hätten.

Wie unbegründet dieser Vorwurf ist, geht schon daraus hervor, daß Niemand unter den Arbeitern gezwungen werden kann, in eine folche Kaffe einzutreten, daß vielmehr die Vorlage der verbündeten Regierungen dafür sorgt, daß jeder Arbeiter an jedem Orte eine endere unter obrigkeitlicher Aufsicht stehende Kasse findet, in die er eintreten und alles das genießen kann, was das Gesetz ihm zuge— sagt hat.

Der Hr. Abg. Lobren ging dabei von der Veraussetzung aus, daß die verbündeten Regierungen L des Krankenlehnes als ein volles Requivalent für freie Kur und Arznei ansähen. Meine Herren, diese Voraussetzung ist unrichtig, und gegenüber den verbündeten Re⸗ gierungen' und der Vorlage hätte Hr. Lohren nicht nöthig gehabt, ein so weitschichtiges Material Fier vorzuführen. Sie wissen gzus der Statistik der Knappschaftskassen felbst, daß ein 1.5 des Krankenlohns niemals ausreichen kann, um die Kosten für freie Kur Und Verpflegung zu decken. Es war aber auch nicht die Afsicht, mit dem einen Sechstel diefe Kosten zu decken, sondern es handelte sich für die verbündeten Regierungen nur darum, einen Weg zu finden, der es täöglich macht, die freie Hülfskassen auch unter der Herrschaft dieses Gefetzes fortbestehen zu lassen und die verbündeten Regierungen biel⸗ fen fich verpflichtet, einen solchen Weg aufzusuchen, weil sie nicht selbst diejenigen Kasseneinrichtungen zerstören wollten, welche durch das Reichs gefetz vom Jahre 1856 erst ins Leben gerufen oder wenigstens cuf gesetzliche Grundlage gestellt waren. Es entstand nun die Frage: wie foll man die freien Hülfékassen neben den Zwangskassen erhalten, ohne doch die letzteren gegenüber den ersteren zu sehr in Nachtheil zu setzen. Man konnte den freien Hülfskassen die Verpflichtung, auch thterfeits freie Kur und Arzneien zu gewähren, nicht auferlegen, denn für Kaffen, welche ihre Mitglieder in den verschiedensten Orten zer. freut haben, ist es unmöglich, freie Fur und Arznei zu gewähren; es blieb also nichts Anderes übrig, als das Krankengeld bei diesen Kassen um einen gewissen Prozentsatz zu erhöhen. Dieser Prozentsaz durfte aber nicht so hoch sein, daß dadurch das Krankengeld auf eine Höhe gebracht wäre, welche ven den Vertretern der Industrie und namentlich wohl auch von dem Hrn. Abg. Lohren als Ane förmliche Einladung zur Simulation angesehen werden würde. Die verbündeten Regierungen konnten unter keinen Umständen mit dem Krankengeld uber zwei Dritkel des Lohnes hinausgehen, denn sonst würde die von allen Seiten als nothwendig bezeichnete Grenze überschritten sein, und fo blieb nichts anderes übrig, als die von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Bestimmung, nach welcher alle Kassen, welche freie Kur und Ärzenei nicht gewähren, statt dessen das Krankengeld um ein Sechstel zu erhöben haben. ö .

Der Abg. Günther (Berlin) behielt sich eine eingehende Erwiderung auf die Rede des Abg. Lohren bis zur Berathung des §. 69 vor, wo dieselbe Frage diskutirt werde.

Der Abg. Lohren behauptete, daß der Abg, Hirsch ihn falsch verstanden habe; seine Angriffe hätten sich nicht auf ie Hülfskassen überhaupt bezogen, sondern nur auf diejenigen Hülfakassen, welche nicht freie ärztliche Hülfe gewährten, deren Leistungen im Ganzen mininal seien. Er müsse alles, was er gesagt, aufrecht erhalten.

Der Abg. Eberty bat um Ablehnung des Antrages Lohren; nach seinen langjährigen Erfahrungen bilde sich jede Krankenkasse in der Freiheit viel besser, als unter obrigkeit⸗ licher schablonenhafter Bevormundung. Nehme das Haus den Antrag Lohren an, so beseitige man den letzten Rest der freien Selbstbestimmung der Arbeiter. ;

§. i5 wurde mit dem Antrage Gutfleisch nach dem Kom⸗ nissionsvorschlage nach Ablehnung aller anderen Anträge an⸗ senommen.

1 vertagte sich das Haus um 4 / Uhr auf Donnerstag II Uhr.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (56 Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be⸗ rathung der Entwürfe a eines Gesetzes zur Abänderung des Gefetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880, b. eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, beireffend die Verfassuͤng der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom ö

ö. ? / 2. August 1880;

c. eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwal—⸗ tungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden mit der Diskussion der 55. 27, Naa. und 2742. fortgesetzt,

Nach dem Abg. br. Hänel ergriff der Vize-Präsident des Staats⸗Ministeriumz von Puttkamer wie solgt das Wort;

Meine Herren! Es war von Anfang an meine Absicht, das Wort zn nehmen nach dem Hrn. Abg. Dy. Hänel, und iwar aus einem elafachen Grunde, der für ibn, glaube ich, ein Kompliment enthält. Ich bin gewohnt, bei allen größeren Debatten die Gründe und den Standpunkt der der Regierung entgegenstehenden Partei am meister.

entwickelt zu seben, und meine Aufgabe, den Standrunkt der Regie rung zu vertheidigen, wird durch die Anlebnung an den Gedankengang der Rede des rerehrten Hermn wesentlick erleichtert.

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete begann mit einem taktisch meisterbaften Angriff, indem er zunächst mein bisheriges Schweigen bemängelte, während es doch meine Pflicht gewesen wäre, gleich am Eingang der Diskussion ganz unzweideutig auszusprechen, wie die Regierung ibrerseits zu dieser Kommissionsvor⸗ lage, die uns jetzt beschäftigt, stãnde und welchen Standyunkt ich zu derfelben als Organ der Regierung einzunehmen babe. Nun, meine Herren, daß das nicht gleich am Eingang geschehen ist, scheint mir fehr einfach sich zu erklären aus der Frage der Courteisie. Bei allen größeren Debatten pflegt man, wie auch die Geschäftsordnung das ergiebt, zunächst den Gegnern der Vorlage in diesem Falle der Ausarbeitung der Kommifsion das Wort zu lassen; dann kommt ein Vertheidiger derselben und dann geht die Debatte von der anderen Seite weiter. Wenn Sie gütigst bedenken, daß wir gestern 26 oder 27 Stunden Zelt für die Debatte gehabt kaben, und daß ich doch den Herren Rednern, die ich vorher bezeichnete, das Wort füglich vorab lassen mußte, so werden Sie es erklärlich finden, daß ich geftern ich kann kaum fagen, mich nicht zum Worte gemeldet habe, sondern nicht zum Worte gekommen kin. Heute hole ich das nach und wende mich zunächst gegen den Eingang der Rede des Hrn. Abg. Dr. Hänel. ;

Der Herr Abgeordnete bat ganz richtig mit feinem taktischen Gesükl berdorgeboben, worauf es, um die Regierung in eine mög- sichst nachtheilige Lage zu bringen, in diesem Augenblick für ihn und seinen Standrunkt, den er auch für seine Freunde vertheidigt, an⸗ kommt. Er ftellt die Kluft zwischen dem ursprünglichen Standpunkte der Regierung und der Kommission vorlage als möglichst unüber⸗ krückbar, möglichst tief, möglichst verbängnißvoll für die Regierung dar und der Herr Abgeordnete hat in dem richtigen Bewußtsein, daß die Beredsamkeit durch den Gestus unterstützt wird, dieses Vernichtungswerk der Kommissionsvorlage noch durch eine sehr bejeichnende Handbewegung zu verschärfen und zu rex stärken versucht. Ich aße ja anzuerkennen, daß eine sehr erbebliche Differenz zwischen dem Regierungzrorschlage und der Ausarbeitung der Kommission besteht. Aber so gar schlimm, wie es der Hr. Abg. Pr. Hänel darstellte und wie es auch der Hr. Abg. Meyer (Breslau) darzustellen unternahm, scheint mir die Sache denn doch für die Regierung nicht zu liegen. Ich habe hier im Gegentheil zu erklären, daß die Königliche Staatsregierung mit einem großen Maße von Befriedigung auf die Kommissionsvorlage blickt, denn sie siebt in ibr allerdings eine Abweichung von. den prinzixiellen Grundlagen der Regierungs vorlage im Einzel⸗ nen, aber nicht in den fundamentalsten. Beziehungen; sie erblickt andererseitz in dem, was die Kommission angenommen hat, den Mittel und Kernpunkt der Regierung vorlage, nämlich die Vereinigung der bisher getrennten Bezirksbehörden in einer . Organtfation unter dem Vorsitz des Regierungs-Präsi⸗ enten. Es ist ja richtig, die Regierung hatte ursprünglich vorgeschlagen als theoretischen Unterbau, wenn ich so sagen darf, für das ganze von ihr adoptirte System den Boden zu verlassen, auf welchem bisher unsere Verwaltungsgesetzgebung gestanden hat, nämlich aufzu⸗ geben den Unterschied zwischen Verwaltungsstreit⸗ ud Verwaltung?, beschlußfachen. Es ist gewissermaßen Sitte geworden, diesen Theil unserer neuen Verwaltungsgesetzgebung als Hauptpalladium der bürgerlichen Freiheit hinzustelken. Der Meinung kin ich nun allerdings nicht. Ich halte diese Frage, für eine rein technische Frage und sie kann meiner Auffassung nach so, und sie kann auch so behandelt und gelöst werden. Welches war nun die grundlegende Idee der Regierungs vorlage? Sie ist davon ausgegangen, und das halte ich auch heute noch die Kommission möge mir das verzeihen theoretisch für richtig, daß die fragliche Unterscheidung in der Ratur der Sache theoretisch nicht zu begründen sei. Ich will auf die akademischen Erörterungen, die, um dies noch weiter auszuführen, nöthig wären, aus naheliegenden Gründen nicht eingehen, ich will nur noch mals rekapituliren, daß die Regierungsvorlage sich auf diesen Boden gestellt hat, daß sie aber keineswegs und das würde ja auch, wenn es thatsächlich richtig wäre, wenn man so sagen soll, ein reaktisnärer Räckschritt gewesen sein durch das von ihr empfohlene System das Verwaltungsstreitverfahren hat aus der Welt schaffen wollen und hat schaffen können. Eine ganze Anzahl der auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts streitig werdenden Fragen ist von solchem Gewicht für die bethei⸗ ligten Interesfen, daß die Erörterung und Entscheidung am besten im ge⸗ ordneten kontradiktorischen mündlichen Verfahren, unter Beweisauf nahme, stattzufinden hat. Meine Herren! Sie werden der Regie⸗ rungsrorlage das Zeugniß nicht versagen können, daß sie jür die Bei⸗ behältung dieses in der That nothwendigen freiheitlichen Elements in unserer Selbstverwaltung ganz ausreichende Fürsorge getroffen hat.

Run kann man ja daruber, das gebe ich zu, im Zweifel sein, ob es richtig ift, dies im Gefetz vorweg festzustellen, oder vielmehr im einzelnen Falle es von der Entscheidung der Behörde und Ter Hr. Abg. Hänel möge dies wohl bemerken vom Antrage der Parteien abhängig zu machen, ob das Verfahren eintreten soll. Das sind ja ganz erlaubte, und ich glaube keineswegs so fundamentale Differenz punkte, daß man daraus, wenn die Regierungsvorlage nicht ange⸗ nommen würde, schließen müßte, daß ihr ganjes System nicht nur über den Haufen fiele, sondern daß sie sogar nicht, in der Lage wäre, sich auf den Boden der Kommissions por= schläge zu stellen. Der ganze Unterschied zwischen dem Ergebniß der Kommissionsberatbungen und dem Stand; punkt der Regierung ist einfach der: die Kommission ist zurũckgekehrt oder hat vielmehr dem Hause vorgeschlagen, zu verbleiben bei dem jLetzt bestehenden obligatorischen Eintreten des Verwaltungẽstreitver⸗ fahrens in gewissen Sachen, und die Regierung hatte ihrerseits vor⸗ geschlagen, dieses obligatorische Eintreten zwar für eine Anzahl ron Fällen beizubehalten, im Uebrigen aber es der Entscheidung der Streit bebörde oder dem Entschluß der Parteien zu uͤberlassen, welches Ver fahren eintreten soll. .

Hierauf, meine Herren, reduzirt sich in der That auf dielem Ge⸗ biet die ganze Differenz, und wenn man auch aus dieser Differen; eine völltge Vernichtung des Regierungsstandpunktes durch die Kom⸗ mission konstruirt, meine Herren, das kann ich mir nur erklären durch den vom Standpunkt des Hrn. Abg. Hänel aus ganz gewiß berechtigtem Wunsche, eine möglichst große parlamentarisch gam unüberbrückbare Differenz zwischen der Regierung und der Kommission auf diesem Gebiete herzustellen und mir dadurch von vornherein den Boden für die Vertheidigung zu entziehen. ;

Ich glaube, meine Herren, es wird mir wobl so ziemlich gelun- gen fein, diese Illusion des Hrn. Hr. Hänel zu zerstören, und ich kann (Zuruf links.) Ja, daß der Hr. Abg. Rickert anderer Mei⸗ nung ist, das ist ja ganz klar, derselbe stebt ja vollkommen im Rah⸗ men' der Fortschrittspartei auch auf anderen Gebieten und ich bin deshalb über seine Interjektion auf keine Weise verwundert, im Ge⸗ gentheil, ich würde mich gewundert haben, wenn sie nicht eingetreten wãre. Meine Herren, der Abg. Dr. Hänel sagte; Wenn man den Stand⸗ punkt der Regierung konsequent nicht nur vertheidigen, sondern noch wei⸗ ter ausführen will, so kame man eizentlich zu zwei Folgerungen: Erstens, man müßte statt der jeßigen Scheidung zwischen Verwal⸗ tungsstreit⸗ und waltungebeschlußverfabren ein gemeinschaftliches Miltleres setzen, ich glaube, in der Kommission ist auch von solchen Dingen die Rede gewesen, sie hat es aber mit berechtigter Einstimmigkeit a limine abgewiesen. Zweitens, man müßte eigentlich die ganze Benrksinstanz über Bord werfen und auf das österreichische Srftem kommen, welches nur einen obersten Gerichtsbof kennt.

Ja, meine Herren, das ist eben die Eigenthümlichkeit der vpreußi⸗ schen Entwickelung, daß diese beiden Dinge nicht möglich sind für Preußen; die preußische Gesetzgebung hat den Standpunkt der aus⸗ giebigen und vollkommen sicher gestellten Rechts fontrole in der Be⸗ sirksinstanz aus dem einfachen Grunde festgehalten und auch ferner

liegt, und weil wir deshalb das Beispiel anderer Staaten auf diesem Gebiete nicht nachahmen können, sondern durch unsere eigent hümlichen Ver häãltnißse genöthigt sind, auf dem bisherigen Wir bedürfen hiernach sowohl eines vollkommen den Anforderungen des Rechteschutzes genũgenden Verfahrens, als einer ausgiebig und arantien ausgestatteten Bezirksinstanz.

Der Herr Abgeordnete sagt dann: ja, was wird denn nun eigent⸗ lich und da kann ich ja den Regierungestandpunkt schon einiger maßen verlassen und mich auf den der Kommissionsvorlage stellen, was wird denn nun durch die Vereinigung der Bezirksinstanz in Bezug auf Streit! und Beschlußsachen unter dem Vorsit des R rungès · Praͤsidenten für das Publikum gewonnen? Das Publikum bleibt so meint er genau in derselben nachteiligen Lage, in welcher es bisher während der Trennung der Behörden gewesen ift. Ich glaube, meine Herren, eine irrthümlichere Auffassung läßt sich kaum denken! Das Publikum gewinnt etwas sehr Erhebliches bei Adoptirung der jetzigen Kommissions vorlage, indem diese zwar die Trennung in Verwaltungẽsstreit und Beschlußsachen aufrecht erhalten, aber für die Entscheidung derselben eine gemeinschaftliche Behörde gemeinschaftlichen Vorsitzenden,

lichen Adresse konstituirt hat.

Wege zu verbleiben.

mit den nöthigen

gemeinschaft⸗; ] . e i Meine Herren, früher war aller⸗ dings die Gefahr für den Rechtsuchenden vorhanden, daß, wenn er sich an die unrichtige Behörde wandte, durch die Hin« und Her⸗ korrespondenz die Frist verstrich und er mit seinen Ansprüchen Pprä—= d ze. Das kann ihm künftig nicht mehr rassiren. er sich an die gemeinschaftlicke Behörde wendet, wird diese stets da⸗ für sorgen, daß in der richtigen Weise verfahren wird. rren, viel wichtiger als das, was der eziehung anführte⸗ keiten zwischen den Behörden selbst. ganz überseben, daß gerade dieser Punkt die Fundgrube von Klagen, Beschwerden und Zweifel gewesen ist? Ja ich glaube, daß der Hr. Abg. Hänel diesen Punkt so sehr unterschätzt, beruht ich glaube nicht, daß ich ihm in irgend einer Weise z nahe trete, wenn ich das sage darauf, daß er theoretisch diese Dinge gewiß vollkommen durchdrungen hat, daß er aber an der praktischen Handhabung dieses Systems niemals betheiligt gewesen ist. Herren! Ich komme dabei auf einen Punkt verzeihen Sie, daß ich bei der Nothwendigkeit, die Ausführungen mehrerer der Herren Vorredner zu berücksichtigen, die Sachen ein klein bischen durcheinander werfen muß und nicht so logisch gegliedert sprechen kann, ich komme dabei auf einen Punkt, der sowohl von dem Hrn. Abg. Hänel als gestern von dem Hrn. Abg. Gneist berührt worden ist, nämlich daß die öffentliche Meinung in irgend einer aus⸗ giebigen und autoritativen Weise sich über das Bedürfniß einer Ab⸗ änderung der Gesetzgebung noch nicht ausgesprochen habe. Abg. Hänel hat die Provinzial Landtage, wie sehr summarisch abgefertigt; ob dazu die Thatsache beigetragen hat, er in seiner heimathlichen Proeinz Dinge gesprochen hat, weiß ich nicht. Provinzial Landtage so viel Gewicht im Lande haben werden, daß man über die Aeuferung ihrer Wünsche wenigstens nicht so absprechen kann, daß man einfach sagt: die und die haben ja gesagt, es ist aber nichts darauf zu geben, weil es der Kommission nicht in den Kram paßt. So stehen die Sachen nicht; die Gutachten der Proꝛrinzial⸗ Landtage haben sich auf den Punkt der Vorlage, welchen die Kom. mission verlassen hat, keineswegs beschränkt, sondern sie haben umfaßt die Gesammtheit derjenigen Gesichtspunkte, welche die Regierung nach ihrer Meinung für reformbedüärftig hält und wenn ich das viel- leicht gleich mit erledigen darf der Vorwurf, der ja nicht im Parlament, aber in der Presse gegen dies Verfahren erhoben worden sst, daß man Unrecht thät:, blos prinzipiell formulirte Fragen, auf die man nur Ja orer Nein als Antwort bekommen könnte, einer Be⸗ hörde vorzulegen, statt eines ausgearbeiteten Systems dieser Vorwurf öllig ungerechtfertigt und es ist auch gar nicht ohne Vorgang, o prozedirt, wie die Regierung den Provinzial⸗Landtagen gegenüber ihre Vorschläge gemacht hat. Warum handelt es sich denn da? vinzial⸗Landtagen wissen, ob gewisse prinzipielle, grundl maßgebende Bestimmungen der neuen Gesetzgebung sich bewahrt hätten oder nicht, und ob gewisse prinzipielle Abänderungspunkte als aner— kennungswürdig zu befinden sind oder nicht. vinzial Landtage nicht etwa en blos oder so vom Sattel möchte ich fagen ihre Antwort ertheilt, sondern haben sehr eingehende Berathungen gepflogen nach Einsetzung von Kommissionen. was für mich die Hauptsache ist, wie bäkte man sonst darauf ko gerade an die Probinzial-⸗Landtage zu wenden, die ja an le und wirthschaftliche Körverschaften diesen Dingen Ja, der Grund ist eben der gewesen, daß in diefen Provinzial-⸗Landtagen eine Gesammtbeit von Männern ihren Sis bat, welche in allen Stadien der Selbsteerwaltung berufsmä im Ehrenamt, damit befaßt sind, diese Gesetzgebung täglich auszuüben und zu handhaben. Meine Herren! Ich meine, Elemente in s

kludirt wurde.

Aber, meine Hr. Abg. Hänel in dieser Kompetenzstreitig⸗

Beseitigung Hat denn der Hr. Abg. H

ich glaube, etwas

noch nicht über diese Ich glaube aber, daß die

daß man s Man wollte von den Pro-

Hierauf haben die Pro⸗

sich als kommung nicht so nahe stehen.

wenn irgend eine Versammlung von ich enthält, dann sind es eben die Pro—⸗ l-Landtage; ich habe das schon in der ersten Berathung oder bei einer anderen Gelegenheit ausgefüh Grund gewesen ist und das berechtigte Motiv, weshalb man sich an die Provinzial Landtage wenden zu müssen geglaubt hat.

Nun, meine Herren, haben Sie doch die Güte, elwas näher anzusehen, wie sich denn l-⸗Landtage zusammengesetzt dem Provinzial⸗Landtage meiner Hei⸗ Pommern; der hat meiner Ansicht nach einen sehr ver⸗ erathungen begangen, aber gerade sich nicht um voli⸗ Provinzial Landtag

Männern die rt, daß dies der eigentliche

da wir bei

diesem Punkte einmal stehen, die Majoritäten der gehörten Proyinzia haben. Ich spreche nicht von maths provinz Pom bängnißvollen Lapsus in seinen B diese Thatsache sollte Sie darüber belehren, daß es tische Parteifragen bandelt. Der vommerische

Augen des Hrn. ganz feudales Institut er bat aus Gründen, welche auf einem gan zur Zeit die Frage verneinen zu müssen. der Heimathprovinz des Hrn. Abg. Dirichlet z; n der That nicht aussagen kann, was ich vorher vom nführte, hat die Vorschläge der as ist doch ein Beweis, daß auch ch garnicht mit der Regierung einfache Erwägung der praktischen

bisherigen Zusammensetzung, z anderen Gebiete liegen, Der Provinzial . B., von dem

man doch i The pommerischen Provinzial Landtage a Regierung ebenfalls acceptirt, und d in denjenigen Kreisen, welch auf demselben Boden stehen, die und nationalen Nothwendigkeit des Reformbedüärfnifses dazu ge Voten der Provinzial-Landtage vorzubereiten und zu bi einer Stimme! Mit einer Stimme!

ich kann dem Hrn. Abg. Büchtemann Sehen Sie sick einmal die Ver⸗ ial⸗Landtags der Provinz Brandenburg an, überwältigenden Majoritãt, an gesinnter Männer theilgenommen die mir noch aus meiner frũheren rãsenzliste der aben, vor mir daß ich erfreulich er⸗= lche bewies, daß eine

(Abg. Büchtemann; mit e doch immer eine Majorität größere Majoritãten vorführen. handlungen des Prvvi ; diese haben es genehmigt mit einer

welcher eine ganze Anzahl an sich liberal Ebenso in der Provinz ; Praris etwas näher bekannt ist. Ich habe da die Mirglieder, die sich an der Abstimmung beth abt und kann die Herren versichern, die Abstimmungsliste, we s den liberalen, stãdtischen Elementen, denen Sympathie für den politischen Standpunkt, den in keiner Weise zuzumuthen dig den ven der Regierung

5 es sich bier um der Regierung ein aßen zerpflückt, aber in seinen und welches man nun dem viel Schwankungen auf- Cinwand machen ist einfach die, communis

staunt gewesen bin über große Anzahl Herren man eine persoͤnliche ich beispielsweise einnebme und vertrete, genötbigt ist, die haben einfach und freu vorgelegten Fragen zugestimmt.

Herren, mit der Behauptung, da ein polisisches Parteimachwerk handle, gebracht, von der Kommission einigerm Fundamenten bestehen geblieben sei, unglũcklichen Lande nach so, und

lück. Die Sache ist durch die

welches von

ich wieder

festzubalten, weil nach unserer politischen und administrativen Ent⸗

Fertesten, gründlichften und eingehendsten von dem Hrn. Abg. Hänel

wicklung in Preußen gerade in der Bezirkeinstanz der Brennpunkt ! Sachverstandigen, welche mit der Ausführung der Selbstverwaltungs

Vortheil davon hätten, sondern daß es sich

einiachungen etwa vom Standyunkt des Staa daß nur die Adressen etwas anders lauten, das, meine Herren, ist

ein völlig unhaltbarer Einwand.

Meine Herren! Ich will jetzt gleich, damit ich es ni auf, die Amendement? kamm en, welche von den 6 4 schrittspartei zu 5. 2 ff. gestellt sind. Das erste Amendemer? be⸗ schäftigt sich damit, daß vorgeschlagen wird, es follen statt der ron der Kommission acceptirten Stellvertreter der Mitglieder des künf⸗ ige iirks ) vãhl über di i fung Tieser Mitglieder soll das Geschäftsreglement 2 . für unrerhergesebene Verhinderungsfälle der Mitglieder zu allen Sitzungen ein fünftes stellvertretendes einkerufen werden.

Meine Herren, die Motivirung, welche der Äbg. Dr. Hänel diesem Amendement gegeben hat, ist in der Tkat zu eigentümlich als daß ich sie nicht besonders unter die Lupe neben mochte, namentlich da sie auch wiederum sehr wichtige al gemeine Gesichte⸗ runkte, die für das Ganze der uns bier beschäftigenden Fragen a. Interesse sind, in den Kreis der Erörtécung geiogen hat. 8 Ter Abg Pr. Hänel sagt nämlich: ja. die ganze Tommifsions vorlage ĩn Beʒuz auf diese Zusammensetzung der Bezirks behörden ist ja darauf berechnet das Laienelement in der alleräußersten Weise gegen bisber zu benach= theiligen. Meine Herren, genau das Gegentheil ist der Fa mache auf diesen Punkt ganz besonders aufmerkfam. Wie steht die Säcke jetzt- Es ist nach der jetigen Gesetzgebung das Berwaltungs— gericht beschlußfãhig, wenn auch nur ein gewähltes Mitglied sich an der Sitzung betheiligt. Die Vorschläge der Regierung, die in diesem Punkt von der Kommission angenommen worden sind, bewirken daß die gewählten Mitglieder., wenn sie nur wollen, die Majorität in jedem Falle haben. Meine Herren, ob das ein Rückschtitt iu nennen ist, das möchte ich doch Ihrer t . anheimgeben. Ich halte im Gegentheil diesen Vor sehr großen Gewinn für die künftige Funktionirung der Selbft—

tigen Bezirksausschusses 5 gewählt werden;

verwaltung.

ö 22 sagt . vr. Aßg. Pr. Häng: dadurch, daß man in des zerwaltungsgericht eine so erhebliche Verstärkung des bureau HVeamtenele mente hineingebracht hat, bringt man die Stellung der Laien dergestalt in das Hintertreffen, daß sie wabrscheinlich künftig nur noch als Beiläufer erscheinen werden; sie werden gewissermaßen dekoratives Beiwerk der amtlichen und entscheidenden Thätigkeit

der Berufsbeamten werden.

Meine Herren, es ist sehr eigenthümlich, daß von Seiten der Orrositionspartei in dieser ganzen Diskussion, sowohl in der Kom— missions berathung, wie auch jetzt im Plenum das Laien element mit äußerster Geringschätzung behandelt wird in Bezug auf die innerliche Potenz und Lebensfähigkeit, die ihm auf diesem Gebiete innewohnt Neine Herren, was ist denn unser ganzer Stolz und unsere ganze Freude bei der Schaffung der neuen Verwaltungsgesctze? ĩ dem bürgerlichen Notablenel'ment eine nicht bloß mitwirkende, son. dern entscheidende Mitthätigkeit auf dem Gebiete der Selbstverw Iltung beigelegt haben! Und, meine Herren, glauben m mi der That, daß die Laienkollegien, die wir sowohl in der Kreisinstan; als namentlich in der Bezirksinstanz uns gebildet haben, solche Mer ner sind, daß sie sich, ich will nicht sagen, einschüchtern, davon kann keine Rede sein, aber doch indirekt gewissermaßen in eine theoretische Inferiorität unter den Bock der Jurisprud I? administrativen Beamten herabdrücken lassen werden? daß sie na— mentlich hier, wo sie in vermehrter Gestalt erscheinen, sich durch die verstärkte Komposition bezüglich des Beamtenthums sich in den Hintergrund drängen lafsen werden? Davon kann keine Rede sein ünd ich kann die Anschauung, welche überhaupt fo eiwas für möglich alt, absolut nicht begreifen. Wenigstens die Regierung theilt ie nicht und kann sie um deshalb nicht theilen, weil fie darin eine sehr erhebliche Werthverminderung unserer gesammten Selbstverwaltung

erblickt.

Wie steht es denn nun aber mit den vraktischen Vortheilen, die dadurch erreicht werden sollen, daß dieser fünfte Stellvertreter zu allen Sit ungen von vornherein einberufen werden soll, damit das Laien kollegium gewiß immer vollzählig da ist? Meine Herren, das letztere würde ja vermuthlich mechanisch erreicht, das gebe ich zu, und insosern würde dieses Amendement auch vom Standpunkte der Regierung gar nicht so fundamentalen Widerspruch zu erfahren brauchen; denn die Regierung will, ja ihrerseits einen Zustand j . daienelement die geborene Majorität unter allen Umständen sichert; und eine Maßregel, die dazu führen würde, diese Majorität in ihrer Sicherheit noch zu verstärken, würde meines Erachtens nicht schädlich aber überflüssig fein. Aber, meine Herren, die Bedenken, welche vom Standpunkte der Regierung gegen, diesen Vorschlag erhob liegen auf einem anderen Gebiete. Sie bestehen darin, daß durch diese obli⸗ gatorische Hineinziehung des stell vertretenden Elements die stãndigen, ge⸗ wählten Mitglieder in dem Gefühle ihrer Verantwortlichkeit für die Sahen, die ihnen pflichtmäßig obliegen, erschüttert werden, daß sie in Folge des Zwanges, daß zu jeder Sitzung ein überzähliger Stell ver treter eingeladen werden muß, geradezu zur Trägheit angeregt werden, daß sie veranlaßt werden, einmal aus Beguemlichkeit nicht zu er⸗ scheinen, weil sie sich immer darauf verlassen werden: da ist immer noch der Stellvertreter wahrscheinlich aus der Stadt, Bezirksverwaltungsgericht seinen Sitz hat wir brauchen nicht zu

kommen, auf den können wir uns verlassen.

Meine Herren! Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten muß, diesem Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen.

Zu den anderen Amendements, die zu 5§. 27 und zu den sich daran ansckließenden Punkten gestellt sind, kann ich mich, glaube ich, sehr kurz fassen; denn sie sind, wie der Hr. Abg. Hänel ausdrücklich anerkannt hat, zwar nur paliatidv, aber es sind solche Palliativ⸗ anträge, welche sowohl die Regieruagsvorlage als die Kommissions— anträge einfach vernichten und auf Umwegen den bisherigen Zustand indirekt wieder herstellen oder vielmehr die Aufrechter haltung des bis

berigen Zustandes dekretiren.

Da heißt es zuaächst: es sollen in umfangreichen Regierungs⸗ beʒzirken entweder örtlich, oder nach der Verschiedenheit des Verfah⸗ rens Abtheilungen gebildet werden dürfen. Mit der letzteren Schei dung hätte man aber wieder die Trennung der Bezirksinstan; in eine in Beschluß und eine Streitbehörde, und deshalb wird dieser Ver⸗ schlag wobl nicht zu empfehlen sein, vamentlich auch deshalb nicht, meine Herren, weil in einer solchen Senatsbildung ein höchst ge= fährliches, hinderliches Element gegen eine fruchtbare Thätigkeit der daienmitglieder liegen würde, denn sie würde dazu führen, daß von vornherein in den einen Senat Diejenigen kämen, welche sich mit Beschlußsachen besckäftigen sollen, in den anderen Diejenigen, welche sich mit Streitsachen beschäftigen sollen. Also gerade das, was poli⸗ lisch sowohl vom Standpunkte der Regierung als der Kommission so überaus wichtig ist, daß die Laienelemente sich daran gewöbnen, in beiderlei Kategorien mitzuwirken, würde hierdurch illusorisch wer⸗ den, weshalb ich mich nur entschieden dagegen aussprechen kann.

Dann beißt es in 85. 7 a: Der Regigrungs-Präsident gilt als behindert in allen Fällen, in welchen die Verhandlung im Verwal—. tungsstreitver fahren stattfindet. Das heißt mit anderen Worten: es bleiben zwei Behörden bestehen, die Beschlußbehsrde unter dem Re⸗ , , , , die Verwaltungsbehörde, die von dem Verwal—⸗

ngedirektor geleitet wird! Also gerade das würde bestehen bleiben,

was beseitigt werden soll.

Dies, meine Herren, werden im wesentlichen die Anträge sein, mit denen ich mich in diesem Augenblick zu beschäftigen habe. Run, meine Herren, bedauere ich, daß der Hr. Abg. Dr. Gneist nicht zugegen ist; es ist auch garnicht meine Absicht, versönlich gegen ibn zu polemisiren; ich babe das bei einer anderen Gelegenheit noth= gedrungen, wie ich hiermit erkläre, thun müssen, Jondern ich will mich an die rein sachlichen Ausführungen halten. Denjenigen Theil seines Vortrags, welcher sich damit beschäftigte, daß es an einer

aesetze nun seit Jahren beschäftiat sind, fertgestel 5 i e Richtung sie einer Reform 2 k 1

Also die Behauptung des Hrn. Arg. Br. Hänel, daß sich nun schließlich die ganje von der Kommission vorgeschlagene Vereinfachung darauf reduzire, daß nickt das Publikum, auch nicht Tie Behörden um bureaukratische Ver ts handbuchs handle, also

geneigten Erwägung schlag für einen

enz und der

welcher dem

leiden durch die neue Konstruktion, insofern ja die richterlichen un⸗

Kollision geraten und ie Stell: es Regie Ddrãsi . . m . dadurch die Stellung des Regierungs⸗Präsi⸗ Dicsen Theil der gegnerischen Ausführungen hat der Hr. Abg von Rauch hauxt gestern völlig zutreffend erledigt. Ich werde mich daber dabei nicht aufhalten, sondern ich beleuchte diejenigen Theile der in diesem Punkte intereflanten Ausführungen des Fru. Aba Gneist, die sich auf das künftige Verhältniß des Regicrun gs raf: denten in den die richterliche Thätigkeit revräsentirenden Geschäften bezieben. Er sagt: der Regierungs-Präsident wird in die aller⸗ ungewöhnlichste und für ihn druckendste Lage gerathen, er wird ge— wissermaßen sehr bald auf einsamer Höhe stehen, er wird nur die ersten xaar Tage so glaube ich, sagte er sich damit beschäftigen, und dann wird er seben, das er jede frühere ähnliche Streitentscheidung nachlesen muß, so und viel Bände von Präjudizien studiren muß, und das wird ihm sehr langweilig werden; er wird sich von der Sache zurũckʒzieken und die Hauxtleitung den Verwaltungsdirektor und dem zweiten Be⸗ amten überlassen; er wird sich sehr bald auf diejenigen Fälle beschranfen wo wesentlich polizeilicke und fiskalische eder gar volitische In. teressen der jeweiligen Regierung in Betracht kommen. Da wird er seine ganze Thätigkeit einsetzen, da wird er dem Kollegium präsidiren und da wird er seine unabhängigen der Hr. Abg. Hänel hat sie wortrefflich Laien genannt sie ganz gehörig in den Staub zu treten und ihnen seine Entscheidungen und Erwägungen aufzunöthigen suchen und um das zu thun, dazu wird er sich aller der Mittel bedienen, die ihm das Gefetz bietet, in— dem er den Referenten ernennen kann, indem er die Anbe— raumung der Termine in seiner Hand bat. Und das sind ja fo wichtige Prärogative, daß sie schon allein genügen, um seinen Vorsitz unmoglig; zu machen! Meine Herren! Ich will hierbei sagen diefe beiden, Verdachtsmomente kann man doch in der ein fachften Weise durch Geschäftsregulativ erledigen, welches die Reibenfolge der Ge— sckäfte in der Weise regeln wird, daß, wenn er das Laienelement wirklich zurückdrängen wollte (woran garnicht zu denken ift, ihm das unmöglich gemacht würde. 96 - Aber ich fasse doch die künftige Stellung der Regierungs-Präsi⸗ denten in dem Kollegium und zu den Mitgliedern desfelben in ganz an derer Weise auf. Eins, meine Herren, ist ja richtig Ind darauf haben sich meine Ausführungen in der ersten Lesung, die der Hr. Abg. Hänel vorhin zitirt hat zogen der J g. H vothin zitirt hat, bezogen bei der großen Bevölkerungszahl und dem großen Umfange welchen viele unserer Regierungsbezirke haben, ist die mitten in der Vernal⸗ tung stehende Thätigkeit des Regi rungs- Präsidenten bereits so um- fangreich und entwickelt, daß sie fortdauernd den Haupttheil seines amtlichen Berufs bilden wird. Davon ist nicht die Rede, daß es jemals anders sein könnte, und die Frage ist nut die, ob durch Hinzu— tritt der Geschãfte, welche ihm künftig durch den Vorsiß der Bẽ ir ks⸗ behörde obliegen werden, seine Geschafte so zunehmen, daß er ihnen nicht mehr gewachsen sein würde. Meine Herren! Wenn die Regie. rungs. Präsidenten sich etwa daran gewöhnen follten, Mofaikarbeit' zu machen, dann allerdings, dann könnten sie ihrer dorpelten Aufgabe nicht genügen, dann könnten sie aber auch nicht derjenigen Auf⸗ gäbe genügen, die ihnen schon bisher obliegt. Ich nehme an, daß die Regierungs- Präsidenten, die ja auch guf diesen Gesichtspunkt hin von Sr. Majestat ausgewählt werden, Männer sind, welche verstehen, Kleines vom Großen zu trennen, die in allen Berufsspbären, die ihnen künftig obliegen werden, die Hand über dem Ganzen halten werden, die die Grundsätze einer harmonischen Verwaltung in ihrer Handhabung und prinzipiellen Ausbildung sich angelegen sein lassen und die die technischen nnd geschäftlichen Vorbereitun gsdezernate aller= dings anderen Kräften überlassen müßen. Meine Herren! Wenn ein Regierungs-Präsident dazu rickt im Stande sein sollte, trotz der Maäßfenhaftigkeit der ihn umgebenden Tetailarbeit sich den Üeberblick und die Herrschaft über das ihm überwiesene Gebiet zu wahren, dann meine Herren, möchte man in der That an der Zweckmäßiskeit und volitijchen und administrativen Nützlichkeit dieser Insütution sehr bedenk⸗ liche Zweifel haben, dann wäre es vielleicht in Frage, ob man nicht überhaupt das ganze administratire Beamtenthum in der Be— zirksinstanz abschaffe. Meine Herren! Meine Meinung ist die, der Regierungs- Präsident wird in diesem neuen Kolle⸗ gium mutatis Intandis dieselbe Stellung einnehmen die er geschäftlich auch in feinem Hauptamt einnimmt, d. b. er wird an der Sxitze der Dinge steben; er wird an den gewichtigen Sachen sich persönlich betheiligen und wird das Dezernat und die anderen Dinge den Herren überlassen, die seine Mitarbeiter find. Nun fragt es sich, ob das richtig ist, daß, wie der Hr. Abg. Dr. Gneist und auch der Hr. Abg. Dr. Hanel den Verdacht hegen, die Betheiligung des Präsidenten gerade bei den verdächtigen der Hr. Abg. Dr. Gneist sagte sogar, wie ich glaube, unsauberen Sachen eintreten wird, die etwa auf seine Unparteilichkeit ein schlechtes Licht zu werfen ron vorne herein geeignet sind. Meine Herren! Ich meine, der Regierungs— Präsident wird, was ja seine eigentliche Aufgabe ist, sich an den⸗ jenigen Sachen betbeiligen, welcke auf dem administraliven Gebiet eine gewisse grundsäzliche präjudizielle Bedeutung haben, ebenso, wie er das bei den reinen Verwaltungsakten thut; er wird, mit anderen Worten, seine Verwaltung so auffassen, daß er allein der ageschäftliche Regulator der Behörde bleibt, ohne aber im Gerinzsten ihr in ihrer Selbständigkeit einen Schaden zuzufügen. Ich möchte nun aber zur Vertheidigung des eigentlichen Grundgedankens der Vorlage darauf aufmerksam machen, daß, wie mir es scheint, die, sämmtlichen Herren Vor— redner, die gegen die Kommissionsvorlage sich geäußert haben und damit auch gegen den Regierungsentwurf, von einer ich möchte sagen nicht ganz zutreffenden Auffassung der Bedeutung und des Wesens des Verwallungsrechts und der Verwaltungsrechts⸗ pflege ausgehen. Meine Herren! Das ist der Punkt, auf den es hier ankommt, und darüber müässen wir uns allerdings verstän digen: welches sind die fundamentalen Unterschiede des Verwaltungsrechts vom Civil— recht, und welche Konseguenzen sind hieraus für die Konstruttion der— ienigen Behörde zu ziehen, welche auf dem Verwaltungsrechtsgebiete Reck. sprechen soll? Meine Herren! Worin unterscheidet sich denn das Verwaltungsrecht grundlegend und prinzipiell von dem Civilrecht?

Doch gan wesentlich darin, daß, während da; Civilrecht den einzelnen Staatsbürger in seiner isolirten rechtlichen Existenz auffaßt, das Ver⸗ waltungsrecht den Staatsbürger erfaßt in seinen gesammten Be ziehungen ju der wirthschaftlichen, kommunalen, sozialen, und ich kann auch wobl sagen, politischen Welt, die ihn umgiebt, und insofern darf ich fagen ist jeder Akt der Verwaltungs rebtsr lege zum Schutze des Rechts auch gleichzeitig ein Verwaltungs Ilt. Das ist da Wesentliche bei der Säche, und, deshalb muß jede Vermaltungsentscheidung gleichzeitig in den allermeisten Fällen ein gewisses administratives Element mit in sich schließen, weil eben jede dieser Entscheidungen, abgesehen von der Entscheidung für den Ein zelnen, reflektirt auf ganze große Interessengruppen, die außerhalb des einzelnen Falles liegen. Um davon sich zu überzeugen, braucht man sich nur eins der wesentlichsten Gebiete des Verwaltungsrecht, welches nicht den gesammten Umfang des öffentlichen Rechts erschöpft, ansehen. nehmen Sie beispielsweise das Wasserrecht. Unser preußisches Wasser˖ recht ist ja bekanntlich eine böchst komplizirte und reformbedürftige

Angelegenheit, aber so viel steht doch fest, daß fast alle Erscheinungen,

Manisestation der öffentlichen Meinung auf diesem Gebiete feble, habe ich mir erlaubt, bereits vorweg zu nehmen: aber diejenigen seiner Aeußerungen, welche sich auf das künftige Verhältniß des Re= gierungs⸗Präsidenten in der nen konstruirten Behörde bezogen, find sehr wichlig, und ihre Beleuchtung ich werde möglichst kurz fein wird dazu führen, wie ich glaube, den Standrunkt der Regierung und auch den der Kommission zu decken; sie sind in dieser Beziehung näher ins Licht zu stellen. Er sagte nämlich auch in dieser Be ziebung entfrrechen seine Ausführungen ganz wesentsich den Bemer⸗ kungen des Hrn. Abg. Dr. Hänel; der Leßtere nahm ja in dieser Be—⸗ ziehung auf ihn ausdrücklich Bezug —: Der Regie rungs Präfident oder vielmehr zunächst die Geschäfte des früberen Bezirksraths cder die fruchtbringende Erledigung derselben werde gan; außerordentlich

die auf diesem Febiete sich abspielen, gleichzeitig Streitelemente ent= balten; ich will daher einmal sprechen von dem Falle einer Stau= Es wird sich dabei bandeln nicht allein um den Einzcffal nicht nur um die Rechte und um die Inter ssenspbäre des betreffenden Stauberechtigten, der in der Ausübung dieser Re sondern es handelt sich darum, daß gleichzeitig di ogar die wirihschaftliche Existenz einer ganzen in Frage gezogen wird,

chte angegriffen wird.; Interessen, rielleicht Grupxre anderer Leute iegenden Adjazenten, rruch erheben, und 1 te den Behörde, abzuwägen Iwteresse der kollidirenden großen anderen m Interesse des öffentlichen Wobls, mit Nehmen Sie die Schank⸗ arum, ob der Einzelne

n ̃ ͤ nämlich der oberhalb l die gegen die Ansprüche des Stauberechtigten Ein da ist es nun die Aufgabe der streitentscheidenden das Einzelinteresse mit dem Grupren und auch mit de den Forderungen des öffentlichen Rechts. Da handelt es sich auch nicht 5 einzelnen Konkurrenten zur Anlage einer atigt werden soll, sondern de ndelt es si darum, daß vielleicht die wichtiaster,/ e, diu ere g f, s nicht nur der Nachbarschaft, durch 3 , ,, das Einzelin einem Schulbau, handelt es sich da nicht u ie idealsten und höchst 3 k um die idealsten und höchsten angejonnenen Pflicht gegenüber sich zestellt und mit ihm kontradiktorisch Meine Herren! Das ist, glaube ich, ein voll gültiger und da trete ich voll und gan; in einen Gegen fat Hänel dafur, echt

absetzkaten Beamten, die ihm an die Seite gesetzt sind., mit ibm in im Verkältnis Schankkonzessi 1 en, sittlichen Intereffen sondern ganzer Bezirke getroffen werden sse dieses Mannes.

demjenigen, der einer ibm derwillig verhält, entgegen- verhandelt werden müssen?

chtsvfl das Verwaltungẽrecht . i, rechtsxvflege allerdings sich Jan; fundamental do . . k fundamental rom Civilrecht und von

Ich drehe aber den ir ihm beiwohnen hl willig untergeordne daß auf dem Gebiete des lyr einzelnen Falles unter das Geset dings ist das die Hauxtsache. weise ich von der Hand. Es ist ja die Erwägung und Würdigung de liche Rolle spielen, wie der Verwaltungsrecht Cirilrtecht und hier liegt der einzig zuläfsig mit dem Verwaltungsrecht und der Verwaltung allerdings die Subsumtion des abstrakte Rechtsregel mit sehr Gegenstand der Funktion, zum rechts verstãndiges

eite dem Abg. Hänel

dem Abg. Hanel, lozische Subsumtion des die Hauptsache sei.

Unalozie mit dem Kriminalrecht

k varallel auf dem Gebiet er Fall ift. Aber im Cixilprozeß und ergleichungspunkt tSpflege da ist unter eine

5.)

einzelnen That geringen Ausna allermindesten die

ter sich charakteristiich rec tes und die Aufgabe der Verwal richtig ist, wenn

unter 23585 2 1e T cheidet ; . zerwaltungs⸗ Bern ngsrechtspflege. überwiegenden Zahl der

Entscheidu

lso bei der e, , n. t en Unterlag

ermehr von einer Unterordnung des Rechts unter 3 eckmäßigkeit die Rede sein darf, wohl aber das richter⸗ ive Element fast untrennbar durcheinander⸗ pte ich und ich glaube damit keinen vorzurufen der Verwaltungs ri tur: er ist gleichzeitig Richter über die Interessen und em Einzelfalle repräsentirt ist; er ist aber Punk tig gleichzeitig Theil⸗ Feiteren Entwicklung und Fortbildung des Verwal⸗

chter hat all

das Recht, welches in ferner auch un nehmer an tungsrechtes selbst.

dieser Punkt ist

welcher mit zwin⸗ gesunde Verhältnisse em Gebiete der Bezirksinstanz, die uszuschließen von der Mitthätigke: Entscheidungen.

oße Unterschie

* r”

laufende Verwaltung rerwaltungsgerichtlichen

diese zornigen Einsprücke gegen

e ue Bildung der Bezirksinstanz bedeuten, wenn man dagegen 13 ;

die jetzige Formirung der Kreis⸗

Der MF no 9 s 352 7 2 .

Der Abg. Hänel hat versucht, dies abzuschwächen, aber ich glaube, ja, in der Kreisinstanz man vorfindet.

es ist ihm total mißlur Er behauptet: muß man sich eben begnügen mit dem Mat zas ist richtig, der Kreis ist ein geographisch enger begrenztes Gebiet; aber in Bezug auf das eigentliche punctum saliens ist es nicht richtig. istruirende Tren⸗ schluß behörden Wer sagt denn das?

der Kreisstad

li Material für eine eventuell zu ischen Verwaltunagsstreit⸗ und

Meine Herren

daß nämlich das

nicht vorhanden wäre. brauchen ja nur einen der Amtsrichter ir sitzenden des Kreigausschusses in Streitsachen zu ma Sie die schönste Neuorganisation, die Sie sich ich glaube, der Abg. Hänel würde bei näherem Nachdenken darin ein für ihn höchst acceptables Auskunftsmittel erblicken.

. n rren, ob sich die Interesser befinden würden und oh die Zufriedenheit im Publikum Über eine solcke Drganisation sehr laut werden würde, das wage ich denn doch allermaßen zu bezweifeln. Meine Herren! Ich glaube, es ist durchaus , weil man den Kreisausschuß nicht anders ir man doch dazu mit obligatorischem Zwange gelangen jnüßte, den Regierungs- Präsidenten aus dem Vorsitz im zuszuschließen. Meine Herren! Um das so recht, ich Sie mir schon deutung unserer Bezirks⸗

dann haben enken können, und

Abe Ine ö Aber, meine andes dabei wohl

zurückzuweisen, daß man habe konstruiren können,

. sagen ad hominem zu demonstriren, gestaiten, einen ganz kurzen Blick auf di pt mal zu werfen. Wir sind ja lange darüber zweifel⸗ se charakterisirt . welchem dieses ganze große Gesetzgebungsgebiet sich bei uns noch be findet, ob denn nicht der Schwerpunkt den Bezirk, in die Provinz zu legen sei. war man darüber noch bei Emanirung der Provinzialordnung so zweifel haft, daß man sogar glaubte, zwei Behörden a deus mains für Bezirkssachen neben einander bauen zu müssen, den Prorinzial“ und ra Aber ich glaube, das darf ich als eine gemeinsame Errungenschaft der gesammten Sachverständigen auf dem Verwaltungs- diet n, da r jet nicht mehr im Zweifel sind, daß die Bezirks instanz;, sowohl was die Rechtsprechung auf dem Ver⸗ waltungsgebiete, als was die eigentliche Administration anlangt. den Central⸗ und Kernpunkt unserer ganzen öffentlichen Zustände kildet und auch künftig bilden muß. Ich glaube, wenn irgend ein Punkt aus der Diskussion auszuscheiden ist, dann ist es dieser. meine Herren, wenn dem so ist, wenn die Bezirksinstanz in der That das Lebenselement unserer politischen und Verwaltung sein und bleiben muß, dann frage ich Sie, wer will es nach den von mir vorhin angedeuteten und entwickelten prinziviellen Gesichtspunkten verantworten, den höchsten Beamten, den Trãger der Staatsautorität innerhalb des Bezirks uf die Dauer von der Theil nahme an diesen verwaltungsgerichtlichen Geschäften auszuschließen. Das würde unrettbar zwei für das Szaatswohl gleich verhängnißvolle Erstens würde es ganz unzweifelhaft der verwaltungstichterlichen Funktien des Perwaltungsgerichts, aus welchem Sie diese höheren Beamten ausschlie zen ich will hier nicht den unangenebmen Ausdruck Verknöcherung! gebrauchen aber doch einen einseitigen, den praktischen Bedürfnißen des Lebens fremden Stempel aufdrücken, und das ist meines Erachtens einer der größten Nachtheile, dem wir auf diesem Gebiet, bei der Fortdauer des jetzigen Zustandes, unrettbar entgegenlaufen, noch viel wichtiger ist die andere Frage: Sie würden bei der Bei⸗ behaltung des jetzigen Systems den Regierungs-⸗Präsidenten auch hin -= ausdrängen aus der fruchtoringenden Thätigkeit, die ihm jetzt obliegt. Der Beweis dafür ist gar nicht schwer zu führen. erren, große Komplexus von gesetzgeberischen An= gelegenbeiten schon bete und das ist ja garnicht als ein Unglück Verwaltungsstreiwersahren

instanz überhau

der Mittelinstanz statt in Nach langen Erwägungen

den Bezirksrath.

gebiet ansehen, daß wir jetzt darüber

administratiren Konftruktion

Konsequeuzen mit sich führen.

Aber, meine Herren,

! Bedenken Sie, meine Herren, welcher

. ö ; aussprechen: Unterrichts gesetz und. Wegeordnung. zwei Dinge, die, mögen sie nun über kurz oder über lang zur Verabschiedung kommen, unter allen