1883 / 97 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. M 97. ö Berlin, Donnerstag, den 26. April 1883.

mili Unterthanen an der Ausübung ihrer Religionsfreiheit, und könne man nur mit dem Kreuz bekämpfen. Dem gegenüber Aichtamtliches. nehme ihnen den Trost in der Sterbestunde, lasse die rr n mit bureaukrgtischer 3 en ge zrtteĩ lead Ii

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Preußen. Berlin, 26. April. In der gestrigen (G67) .Sitzung des Hauses der Abgeordneken stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des An⸗ kages des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme eines Gefetz= entwurfs, betreffend die Straffreiheit des Sakramen?d⸗ spendens und des Messelesens. Derselbe lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nach= stehenden Gesetzentwurfe die Zustimmung zu ertheilen:

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Straffreiheit des Sakramentspendens und des Messelesens.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

, Einziger Paragrapb.

Den Strafbestimmungen der Gesetze: vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der

Geistlichen, vom 12. Mai 1873 über die lirchliche Disziplinargewalt und die

Errichtung des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche An—

gelegenheiten, vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung erledigter katholischer

Bisthũmer, vom 21. Mai 1874 wegen Deklaration und Ergänzung des Ge—

setzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung

der Geistlichen, vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus

Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und

Geistlichen,

2 das Spenden der Sakramente und das Lesen der Messe nicht. Hierzu waren folgende Anträge gestellt:

von den Abgg. Althaus und Gen.:

Das Haus der Abgeordneten wolle für den Fall der Ab⸗ lebnung der Anträge Dr. Windthorst beschließen:

Die Erwartung auszusprechen: Die Königliche Staatsregierung wolle, sobald es die mit der Kurie schwebenden Verhandlungen angezeigt erscheinen lassen, dem Landtage der Monarchie einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher eine organische Revision der beflehenden kirchenpolitischen Gesetzgebung enthält,

und in Erwägung ziehen, ob nicht in Uebereinstimmung mit den Grundgedanken dieser organischen Revision vorweg Vorsorge zu treffen sei, daß diejenigen Bestimmungen beseitigt werden, in ig. deren Geistlich wegen Spendens der Sakramente und

esselesens in Strafe gezogen werden.“

vom Abg. Dr. Hänel:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

»In Erwägung, daß der Antrag Windthorst nur im Wege einer organischen Revision der Maigefetze seine Erledigung finden kann, zur Tagesordnung überzugehen.“

vom Abg. Richter (Hagen):

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, den Antrag Windtborst in folgender Fassung anzunehmen:

„Den Strafbestimmungen der pp. Gesetze unterliegt das Spenden der Sakramente und das Lesen der Messe nicht, sofern diejenigen, welche diese geistlichen Handlungen vornehmen, sich im Besitze des deutschen Staatsbürgerrechts und der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und den Nachweis ihrer wissenschaftlichen Vor⸗ bildung nach den Vorschriften des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zu fübren vermögen.“ n

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗-AUlst erklärte, es sei ihm die Aufgabe zugefallen, den ersten Antrag des Centrums zu begründen; er werde es thun mit der Mäßigung, die das Haus hei ihm gewohnt sei, aber auch mit der Entschiedenheit und Offenheit, die der Sache allein dienen könne. Wer nach 50 Jahren oder auch früher die preußische Geschichte lesen und finden werde, daß das Lesen der heiligen Messe und das Spenden der Sakramente unter Strafe gestellt sei, werde das für un— möglich halten oder, wenn derselbe an hochgradigem Patrio⸗ tismus leide, für eine Verleumdung; studire derselbe aber in den Quellen der Gesetzgebung, so finde er, daß in den Jahren des Heils 1873 bis 1875 in dem Staat, der sich der Humanität, Parität, Freiheit und Frömmigkeit vor allen rühme, Gesetze gemacht seien, welche so die Kultusfreiheit der— selben Katholiken heschränkt hätten, die kaum zwei Jahre vor⸗ her in blutigem Ringen für die Größe, Unabhängigkeit und Freiheit des Vaterlandes Gut und Blut mindestens ebenso geopfert hätten, wie alle anderen Mitbürger. Der Kontrast sei überraschend; Unglaube und Gottesleugnung könnten frei ge— lehrt werden, Türken, Japaner und selbst Sam oaner ihre Re⸗ ligion frei ausüben nur den 8 Millionen Katholiken sei es beschränkt. Dabei könne das katholische Volk nicht an Ge⸗ rechtigkeit und Wohlwollen glauben. In Folge der Maigesetze seien die Pfarreien verwüstet; die geistlichen Körperschaften, die der Sozialdemokratie erfolgreich entgegengetreten seien, seien vertrieben, wie die barmherzigen Schwestern. Die bureaukratische Willkür und Staatsomnipotenz wachse, das Verfassungswerk welke hin. Das seien die Folgen, aber auch die Strafen des Kulturkampfs; denn das sei das Furchtbare der göttlichen Gerechtigkeit, daß sie die einzelnen Menschen wie die Völker an den Konsequenzen ihrer Handlungen bestrafe. Mit den Bestimmungen, gegen die der Antrag des Centrums sich richte, glaube man das Ansehen und die Macht des Staates zu fördern, aber man kompromittire ihn vielmehr damit. Mit der Religionsfreiheit sinke die bürgerliche. Man bekämpfe die Sozialdemokratie, wo sie sich dokumentire, aber an ihren Quellen kooperire man mit derselben. Er erinnere das Haus an die großartigen Ovationen, die in den letzten Tagen dem Erzbischof von Cöln, Paulus Melchers, sowohl von seiner, als auch von anderen Diözesen bei seinem fünfundzwanzig⸗ jährigen Jubiläum dargebracht seien. Er sehe daran, wie treu das Volk an seinen Bischöfen hänge, und wie nichtssagend ein Absetzungsdekret des Gerichtshofs für kirchliche Angelegen⸗ heiten sei. Der Liberalismus glaube, das Vaterland sei ge⸗ rettet, wenn nur die Kirche in Fesseln liege. Täusche man sich nicht darüber, daß, so sehr dem Liberalismus der Kultur⸗ kampf am Herzen gelegen habe, derselbe darin doch nur die Dienste des Handlangers geleistet habe, daß dem Liberalismus selbst nachher Handschellen angelegt und das Programm der bürgerlichen Freiheit zerrissen sei. Eine weitere Aufgabe der Mailgesetzgebung sei gewesen, Rom zur Nachgiebigkeit zu zwingen; das heiße, der Staat, den man immer als Vater und liebevollen Fürsorger hinstelle, hindere seine katholischen

verwaisen und verwildern, um Rom zu beugen; heiße das nicht nach dem Grundsatz handeln: „der Zweck heiligt die Mittel?“ Aber der Kampf liefere auch den Beweis, daß der Zweck nicht einmal erreicht sei. Der Kulturkampf habe bis jetzt nur Ruinen geschaffen, und die jetzt herrschende Ruhe, von der man glaube, daß ihr bald die Unterwerfung Roms folgen werde, sei die vom verstorbenen Abg. von Mallinckrodt vor⸗ bergesagte Ruhe eines Friedhofs, und Gott gebe, daß sie nicht auch die Ruhe auf einem Vulkan sei. Man stehe an einem Abgrund, man erkenne allerseits an, daß man viel zu weit, nament⸗ lich in den Bestimmungen gegen die sich der vorliegende Antrag richte, gegangen sei = danach müsse man solche Fehler aber wieder gut machen. Seine Freunde und er hätten bei allen Gelegenheiten fiets die Rechte der nichtkatholischen Mitbürger wahrgenommen, und zum Dank hätten sie vereint mit der Re⸗ gierung die Katholiken geschlagen; akatholische Majoritäten hätten über die inneren kirchlichen Fragen entschieden, und die durch die Verfassung verbrieften Rechte den Katholiken ge⸗ nommen. Er sei dankbar für jede eingetretene Milderung, aber es sei charakteristisch, daß diese nur da erfolgt sei, wo es sich um das Interesse des Staates und der Protestanten han— dele, als Faden gehe durch: die katholische Kirche in Preußen müsse in Fesseln liegen, das sei aber weder kirchlich gedacht, noch konservativ, noch auch nur schön. Heut spiele man das Centrun gegen Rom aus, morgen Rom gegen das Centrum, heut sei das Centrum, morgen sei Rom der Friedensstörer, heut würden beide gestreichelt, morgen

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dafür, Könne er

ein doppelter Grund sein, die Anträge des Centrums anzunehmen. Die Geschichte lehre, daß die revolutionären Strömungen sich zunächst gegen den Altar, dann gegen den Thron gewandt hätten, aber wenn die Revolution ermüdet nach der Religion verlangt habe, so habe sie doch nie oder nur höchst selten vertriebene Dynastien wieder eingeführt. Die einzige Antwort dem gegenüber sei das Kaiserwort: Dem Volk müsse die Religion erhalten werden. Die heranstürzende Revolution (Lachen links) lache die Linke nicht, sonst gehe es den Liberalen wie denen vom Jahre 1848

aufrecht erhalten zu wollen, halte er für eine kleinliche Auf⸗ fassung. In dem heutigen Antrage handele es sich nicht um das Ganze der Maigesetze Vieles bleibe noch bestehen aber zur dringendsten Abhülfe schlage das Centrum einen legislatorischen Akt vor, und hoffe auf eine zustimmende Er⸗ klärung der Regierung. Lehne das Haus diesen Antrag ab, so habe es die Verantwortung für das Weiterbestehen der Noth zu tragen, nehme das Haus den Antrag aber an, fo übe es Herechtigkeit und eine gute That, und die Geschichte werde diesen Tag einen leuchtenden nennen.

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen— heiten von Goßler das Wort.

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat seine Aus füh⸗ rung mit der Erwartung und dem Wunsche geschlossen, daß die Staatsregierung auf den Antrag, der hier zur Diskussion steht, eine entgegenkommende Erklärung abgeben werde. Ich bin bereit, es zu thun. Der Herr Vorredner wird mir aber in seinem Gerechtigkeits= sinne wobl zugeben, daß, wenn mir Jemand die Lösung dieser Auf= gabe erschwert hat, er es gewesen ist, indem er so viele Differenzpunkte zu⸗ sammengebäuft bat, als in einer Diskussion überhaupt nur geschehen kann. Da der Herr Vorredner aber bereits eine Eigenschaft an mir bemerkt haben will, die ich, wie er sagte, in der Diskussion im Herrenhause bewährt habe, so will ich seine gute Meinung rechtfertigen und werde den Weg, den ich mir vorgezeichnet habe, fest innehalten, ohne auch nur im geringsten auf die Angriffe und Verlockungen zu reagiren, die er in seinen Ausführungen gemacht hat. Ich glaube, das wird das⸗ jenige sein, was er am dankbarsten in meinen Ausführungen anzuer— kennen Gelegenheit haben wird.

Der Herr Vorredner bat selbst in dem mittleren Theil seiner Ausführungen anerkannt, daß die Diskussion diefes Antrages nicht eine freie sei, sondern daß sie beherrscht sei durch die Situation, in der wir uns befinden. Er ging allerdings über die Schwierigkeit dieser Situation damit leickt hinweg, daß er sagte, er habe zu der diplomatischen Aktion, welche die Gegenwart mehr beherrscht, als die parlamentarische, kein Verttauen oder nur ein geringes. Das mag ja für die Person des einzelnen Abgeordneten richtig sein, aber Sie werden für das Parlament in seiner Gesammtheit diese Anschaunng nicht als begründet und als gegeben anerkennen wollen, jeden⸗ falls trifft sie nicht zu für die Regierung. Sie alle wissen, meine Herren, daß die diplomatischen Unterhandlungen, in denen wir uns gegenwärtig in voller Lebendigkeit bewegen, eingeleitet sind durch einen Briefwechsel von Souverainen, einen Briefwechsel, der sich nicht etwa in allgemeinem Höflichkeitsaustausch bewegt, sondern in kurzen Worten ein ganzes erkennbares Programm enthält. Den Herren ift ja die Möglichkeit gegeben, das Urtheil selbständig zu fällen, denn die sämmtlichen maßgebenden und grundlegenden Stücke die es Briefwechsels, von dem ersten Briefe Sr. Heiligkeit des Papstes an, insbesondere das Schreiben Sr. Majestät des Königs vom 22. Dezember 1882, das Antwort⸗ schreiben Sr. Heiligkeit des Papstes vom 30. Januar und die Note vom 19. Januar, auf welche in dem Schreiben vom 30. Januar Be⸗ zug genommen ist alle diese Schriftstücke, sage ich, sind ja zu Ihrer Kenntniß gekommen. Bei, dieser Sachlage wird doch zuge⸗ standen werden, daß, wenn auf diese Weise das Verbandlungsgebiet so klar abgesteckt ist, es doch immerhin ein erhebliches Maß von Selbstrertrauen auf das eigene Urtheil bekundet, wenn man sagt, daß man kein Vertrauen zu dem glücklichen. Verlauf der Verhand⸗ lungen haben könne. Ist denn aber damit die gane Angelegen⸗ heit abgeschlossen? Ist dem Herrn Vorredner nicht bekannt aus den Publikationen, sowohl den in Rom als den in Berlin erfolgten, daß auf die Note vom 19. Januar und auf das päpstliche Handschreiben vom 30. Januar Antworten erfolgt sind? Ist es nicht bekannt, daß auf die Erwiderungsnote der preußischen Regierung vor ungefähr acht Tagen eine erneute Antwort Seitens der roͤmischen Kurie hier einge gangen ist? Meine Herten, was erwarten Sie denn jetzt von der Regierung? Vor acht Tagen ist die Note hier eingegangen. Wollen Sie den Anspruch erheben, daß ich die Note hier vor Ihnen beant⸗ worten soll?

Der geehrte Herr Vorredner, wie seine Parteigenossen, haben ja immer auf das Bestimmteste betont und den lebhaften Wunsch aus— gesprochen, die Regierung möge nur mit Ernst verhandeln, dann werde sie zum Ziele gelangen. Und jetzt, wo die Regierung mit Ernst verhandelt, wird von dem Herrn Vorredner gesagt, daß Sie kein Vertrauen zu den mit Ernst geführten Verhandlungen haben. Das sind meines Erachtens Widersprüche oder wenigstens Zirkelgänge.

Meine Herren! Die Aeußerungen des geehrten Herrn Vorredners wären möglich und verständlich, wenn er nach der letzten Note, welche vor ungefähr 8 oder 9 Tagen hier eingetroffen ist, die Verhandlungen als dem Abbruch nahe bezeichnen könnte. Ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner diese Note kennt? Auf die preußische Re⸗ gierung hat die Note absolut nicht den Eindruck gemacht, und es wird interessiren ich bin ausdrücklich ermächtigt, dies zu erklären daß auf diese Note bereits eine Antwort redigirt ist, ver⸗ faßt vom Herrn Reichskanzler, im vollen Einverständniß mit dem preußischen Staats-⸗Ministerium, und daß diese Note gegenwärtig zur Genehmigung und Beschlußfassung Sr. Majestaͤt vorliegt. . r

Meine Herren! Wenn nun nach dieser ganzen formellen Lage der Dinge, wie ich sie Ihnen angeführt habe, die gegenwärtige parla—⸗ mentarische Aktion neben und vielleicht sogar mit Ausschließung der diplomatischen Aktien Schwierigkeiten schafft, so wachsen diese Schwierigkeiten nach der Auffassung des Staats Ministe⸗ rium noch durch den materiellen Inhalt des Antrags, denn dieser Antrag umfaßt und betrifft unmittelbar dasjenige Ge⸗ biet, über welches gegenwärtig die Verhandlungen schweben. Nehmen Sie an, daß der Antrag, welchen Sie heute hier zur Dis⸗ kussion gestellt haben, schon Gesetz geworden wäre; was wäre dann die Folge, wenn, man sich auf den Standpunkt der ver⸗ handelnden Parteien stellt? Es würde die unvermeidliche Folge sein, daß unter den beiden Mächten das Ver⸗ trauen auf den Fortgang der Verhandlungen absolut schwinden müßte, denn der vorliegende Antrag erstreckt sich voll und ganz auf das Gebiet der Anzeigepflicht. Die Anzeigepflicht aber ist derjenige Punkt, welcher in dem Kaiserlichen Handschreiben vom 22. Dezember hingestellt ist als das Thema, bei welchem die Kurie bereit ist zu Konzessionen, wenn es gelingt, rücksichtlich gewisser vor- bandener Differenzpunkte auf anderen Gebieten der Kirchenpolitik sich zu verständigen. In dem Momente, wo diese Unterlage, über welche heute die beiden Mächte miteinander verhandeln. hinwegfällt, ist überhaupt eine Diskussion zwischen ihnen garnicht mehr möglich; der Staat würde sich auf den Standpunkt eines polizeilichen Wächtertz der katholischen Kirche, auf den Standpunkt der Repressivmaßregeln zurückziehen, und die Kurie hätte auch nicht die geringste Handhabe mehr, um dasjenige zu erreichen, was sie auf anderen kirchenpolitischen Gebieten zu erlangen erhofft; man würde sich fremd gegenüberstehen und in großer Verlegenheit sich befinden, ganz neue Objekte für die Anbahnung einer Verständigung, ganz neue Wege, um dazu zu gelan⸗ gen, aufzufinden.

Meine Herren! Ich will den weiteren Beweis von der den Wünschen der Antragsteller entgegenkommenden Gesinnung, von der ich beseelt bin, dadurch geben, daß ich in eine eingehendere materielle