1883 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

länger die Ehe gedauert hatte. Von den in den Jahren 1867 bis 1881 durch den Tod gelösten Ehen geschah dies von 1000 Fällen in S62, 9, durch den Tod des Mannes, in 437,1 durch den der Frau, und namentlich seit dem Jahre 1874 ist die Trennung der Ghe durch den Tod des Mannes noch haufiger geworden als in früheren Jahren. Durchschnittlich hat jede im Jahre 1882 durch den Tod getrennte She 23,1 Jahre bestanden, und jwar 253,ů7 Jahre, fallg dieselbe durch den Tod des Mannes, und 22,2 Jahre, falls dieselbe durch den Tod der Frau ihre Lösung fand. .

on 1600 im Jahre 1881 Gestorbenen (mit Ausschluß der Todtge⸗ borenen) waren im Alter bis zu 5 Jahren bei dem männlichen Geschlecht 464,76 (1880 494 08), bei dem weiblichen 40, 67 (1880 469), von 5 - 10 Jabren 43,03 m. und 46,69 w.ͥ, 10—15 Jahren 16,16 m. und 18.75 w., 15 20 Jahren 18.45 m. und 18.64 w., 20 - 25 Jahren 24,81 m. und 23, 50 w., 25 30 Jahren 23,10 m. und 25,79 w., 30 - 40 Jahren 53, 80 m. und 55.12 w., 40-50 Jahren 64. 59 m. und 54,57 w., 50 60 Jahren 80, 6 m. und 73,53 w., 60- 70 Jahren 97, & m. und 105,30 w., 70- 80 Jahren 79,65 m. und 94,90 w., S0 = 90 Jahren 29,17 m. und 38,82 w. 90 100 Jahren 2,17 m. und 3.70 w., über 100 Jahre 168 m. und O63 w.

Unt r den Gestorbenen (ohne Todtgeborene) folgender Berufs⸗ klassen hatten sich während der ganzen Beobachtungszeit 1877 bis mit 1881 mehr als drei Fünftel Kinder von unter 15 Jahren befunden: Bergbau, Hütten- und Salinenwesen (69 pro Mille), städtische Fabrik⸗ arbeiter ohne nähere Bezeichnung (714), Verkehrs gewerbe (679), Bau⸗ gewerbe (646), Industrie der Steine und Erden (639), Metallverar⸗ beitung (6365, Gewerbe für Beherbergung und Erquickung (632), per= . Dienstleistungen aller Art mit Ausnahme des ländlichen Ge indes (627). Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel (626), Fabri⸗ kation von Maschinen, Werkzeugen und Instrumenten (620) und In dustrie der Holz⸗ und Schnittstoffe (608).

Die Sterblichkeitsverhältnisse bei den ehelichen Kindern stellten sich im Jahre 1881 etwas günstiger, als in allen früheren Jahren, denn von 1000 Geborenen überlebten 957,86 Knaben, 965,46 Mäd⸗ chen die ersten Stunden (1880 967.20 bzw,. 265,33), 948. 37 hzw. gö8, 19 den ersten Tag (1880 947,74 bzw. 957,89), den zweiten Tag 942, 85 bzw. 853, 96 (i880 942,22 bzw. 953 75). Dagegen überlebten von den unehelichen Kindern nur 943,B38 Knaben und 949,32 Mäd⸗ chen die ersten Stunden (1880 943,65 bzw. 951,28), 9g31,63 bzw. 840, 34 den ersten Tag (1880 932,28 bzw. 941, 30 und 9253, 33 biw. 2353,95 (1880 924,97 bzw. 93506) den zweiten Tag, Nach einem Jahre lebten von den ehelichen Kindern pro Mille noch 765,29 Kna⸗ ben und 799,16 Mädchen (1880 747,47 bzw. 782,89), von den unehe⸗ ec 589, 9ꝗ Knaben und 639,30 Mädchen (1880 579,01 bzw.

Die allgemeine Sterbeziffer stellt sich im Jahre 1881 auf 26,51 (im Mittel 1868 - 81 auf 28, 2) pro Mille. Ueber dem Mittel waren besonders die Regierungsbezirke Oppeln (31,04), Breslau (30,33), Liegnitz (29. 63), Danzig (29.25), Stadt Berlin E69, 21), Re⸗ e bett Gumbinnen (28, 91), Cöln (28,79) und Sigmaringen

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Düsseldorfer Malerschule hat wieder ein namhaftes Mit⸗ 8n durch den Tod verloren. Am 21. dö. starb der Schlachtenmaler

hristian Sell.

Die Geschichtsblätter für Stadt und Land Magde⸗ burg (Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthums⸗ kunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg), herausgegeben vom Voꝛstande des ,, Geschichts vereins (Magdeburg, Verlag der Schäferschen Buchhandlung, A. Rüdiger) beginnen mit dem ersten Heft 1883 bereits ihren 18. Jahrgang. Das vorliegende Heft bringt weitere Auszüge aus dem Kopialbuch im Stadtarchiv zu Burg (welches Begebenheiten aus der Zeit des Schmal⸗ kaldischen Krieges erzählt), mitgetheilt vom Stadtrath Wolter; ferner eine Untersuchung über die Bibliothek des Klosters Berge, vom Prof. Dr. Holstein, Mittheilungen über die wüsten Marken des Stadtfeldes von Aken, vom Pfarrer W. Zahn, und, als Beitrag zur Vorgeschichte der Reformation, eine von dem Lie. theol. Pastor Ernst HBreest, meist nach handschriftlichen Quellen bearbeitete Biographie des Dom⸗ herrn zu Magdeburg, Dr. Heinrich Toke. Von dem unermüdlichen Sammler alter ö Volksgebräuche und Lieder, Ph. Wegner, enthält auch dieses Heft einen interessanten Beitrag, nämlich eine Sammlung von Spielen aus dem Magdeburger Lande. Die mitgetheilten Spiele, denen auch solche aus anderen Gegenden Norddeutschlands hinzugefügt sind, bilden eine willkommene Er⸗ gänzung der volksthümlichen Liedersammlung. Den übrigen Inhalt des Hefts füllen die Vereinschronik, das Protokoll der VIII. Sitzung der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und literarische Besprechungen. Die letzteren haben das von Dr. E. Jakobs heraus⸗ gegebene Urkundenbuch der Deutsch⸗Ordens⸗Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterler in der Grafschaft Wernige⸗ rode (XV. Band der Geschichts quellen der Provinz Sachsen) sowie das ö Islebiense von H. Größler und Fr. Sommer zum Gegen⸗

ande.

Altpreußische Monatsschrift, neue Folge. Der euen Preußischen Provinzial⸗Blätter vierte Folge. Herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert. Der Monatsschrift 20. der Provinzial⸗Blätter 86. Band. 1. und 2. Heft. Januar bis März. (Mit 3 autographirten Tafeln). Königsberg i. Rr. Verlag von rng Beyers Buchhandlung, 1883. Auch in dem neuesten

eft dieser Zeitschrift wird die höchst interefsante Publikation des un⸗ gedruckten naturphilosophischen Werks von Kant aus seinen letzten Lebensjahren, welches Rudolf Reicke in dieser Form als Manuskript herausgiebt, fortgesetzt. Diese Fortsetzung enthält zunächst eine Einleitung, in welcher von dem Gebiet, der Methode und dem Begriff der Naturwissenschaft sowie von dem Unterschiede der⸗ selben von der Mathematik und der empirischen Physik gehandelt und gezeigt wird, daß sie Prinzipien a ,, haben müssen. Dann folgt eine Eintheilung der bewegenden Kräfte der körperlichen Natur in Ansehung ihres Ürsprungs, ihrer Richtung, des Platzes der Be— wegung und der Erfüllung des Raums, endlich eine Eintheilung des 1 der Naturforschung nach den bewegenden Kräften der Materie. ls Urstoff und Basis aller bewegenden Kräfte im Raum und der fil bejeichnet Kant den Wärmestoff. Die beiden letzten Bogen be⸗ chäftigen sich mit der Flüssigkeit und Festigkeit der Materie. Ferner wird in diesem Heft auch das von J. Gallandi gesammelte erzeichniß Königsberger Stadtgeschlechter mit dem Namen „Kalau“ fortgesetzt und bis ‚Luübeck' weiter geführt. Drei beigegebene Tafeln veranschaulichen eine Reihe von Wappen alter König? berger Familien. Unter dem Titel „Ueber die Verbreitung eintger Ortsnamen in Ostpreußen“ hat Adalbert Bezzenberger eine interessante etymologische Untersuchung beigetragen, die, sich an den 36 über die auf ⸗kehmen endigenden Namen anschließend, diesmal diejenigen untersucht, welche die altpreußischen Wörter garbis (Berg) und ape (Fluß) sowie die ihnen begrifflich entsprechenden lithauischen Wör⸗ ter kalnas und upe enthalten. Die Reihe der größeren Ab⸗ handlungen schließt mit dem Nachweise urkundlicher Spuren einer Kirchengründung zu Bladiau, von Adolf Rogge. Unter den Krinken und Referaten finden wir eine n . des von Dr. F. A. Brandstäter e m ft, Danziger Sagenbuchs und die Sitzungsberichte der Alterthumsgesellschaft Prussia; unter den Mit theilungen und im Anhange eine Untersuchung über den Namen Memel, von A. Thomas; eine Mittheilung von Gustav Link über Napoleon J. Aufenthalt in Landsberg i. Ostpr., nach der Schlacht von Ir, Eylau, die Universitätechronik für 1882.‚83 und die alt preußische Bibliographie des Jahres 1883. ;

Württembergische Jahrbücher für Siatistik und Landeskunde, herausgegeben von dem Königlichen statiftisch⸗— topographischen Bureau, Jahrgangs 1882, 1. Band, 2. Haͤlfte und II. Band. Stuttgart, Verlag von W. Kohlhammer. Der speziell rh 2. Halbband des Jahrgangs 1882 dieser Publikation bringt eine statistijche Nebersicht der Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1881, dann die Statistik der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und der Ernte⸗

Wollmärkte von 1881 und 1882, die Aug⸗ und Einfuhr von Wein, Qbstmost, Branntwein. Bier und Malj nach und von anderen Bundesstaaten in den Eta dja hren 1879 / 80 und 1889/81, die Ausfuhr von Früchten und Müblfabrikaten über den Bodensee in den Jahren 1880/81 und endlich den Schiffs und Waarenverkehr in den Jahren 1879, 1880 u. 1881. Der II. Band, enthaltend den 5. Jahrg. der. Würt tem bergischen Vierteljahrshefte für Landeskunde“, welche das Königliche statistisch topographische Bureau bekanntlich in Ver⸗ bindung mit dem Verein sür Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben, dem württembergischen Alterthumsvmerein in Stuttgart, dem Historischen Verein für das württembergische Franken und dem Sülchgauer Alterthums verein herausgiebt, bringt, wie früher, an der Spitze die Chronik und den Nekrolog des Jahres 1882. Den bei weitem größten Raum des umfänglichen Bandes beansprucht eine außerordentlich fleißige und gründliche Arbeit des Diakonus und Be⸗ irks⸗Schulinspektors in Geislingen, Alfred Klemm, der darin eine Nebersicht der württembergischen Baumeister und Bildhauer vom 11. bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts darbietet, wohei auch ihr künstlerisches Schaffen die gebührende Würdigung erhält. In der Einleitung zu der Arbeit findet sich auch ein sehr werthvoller Excurs über die merkwürdigen eigenthümliche Verwendung, ihr frühestes reten, Entwickelung und Ende. Wegen ihrer Wichtigkeit bei der Identificirung sind diese Zeichen nicht nur den einzelnen Künstler ⸗Charakteristiken in Abbildung beigegeben, sondern auch in einem besonderen Register zusammengestellt, wodurch dem Kunstforscher eine willkommene Handhabe zur Ermittelung des Urhebers geboten wird. Auch, ein , . alphabetisches Register macht die in der Arbeit aufgespeicherten Daten bequem zugänglich. Aus dem übrigen reichen Inhalt des Bandes sei dann noch her⸗ vorgehoben: eine Uebersicht der württembergischen Geschichtsliteratur des Jahres 1881, von Prof. Dr. Hartmann, und eine Nebersicht der Erwerbungen, durch welche die Staatssammlung vaterländischer Kunst⸗ und Alterthumsdenkmale in demselben Jahre erweitert worden ist. Der Württembergische Alterthumsverein ist, von kleineren Mitthei⸗ lungen (zur Tübinger Bau und Kunstgeschichte von Professor Dr. A. Wintterlin ꝛc. abgesehen, durch einen Beitrag über das ständische Archiv in Stuttgart, von A. E. Adam vertreten; der Verein für Kunst und Alterthum in Um und Oberschwaben durch die kultur⸗ geschichtlich anziehende Beschreibung eines Ulmer Freischießens aus dem Jahre 15656, welche Professor Dr. Veesenmeyer in einer Hand⸗ schrift der dortigen Stadtbibliothek gefunden hat, sowie durch eine Reihe in vieler . interessanter Briefe des Umer Reformators Martin Frecht an seine Gattin aus den Jahren 1548/49, mitgetheilt von den Pfarrern Bossert in Bächlingen und Meyer in Dünsbach. Besonders groß ist die Zahl der Beiträge des Historischen Vereins für das Württembergische Franken. An der Spitze derselben steht eine heraldische Untersuchung über das Wappen an der „turris Cae- saris“ zu Monopoli, von Dr. Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe⸗ Waldenburg⸗Schillingsfürst (mit Abbildungen); dann folgt eine bis⸗ . unbekannte Urkunde von Götz von. Berlichingen, aus dem Kopial⸗ uch der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart mitgetheilt vom QOber⸗Studien⸗ Rath Dr. W. Heyd; eine Schilderung des Be⸗ suchs Kaiser Karls V. in Kirchberg a. d. Jagst, aus dem Urkunden⸗ buch des Amts Kirchberg vom Jahre 1541, ausgejogen von F. G. Bühler; eine Untersuchung über den Namen Crailsheim, von G. Bossert; eine Abhandlung über die Sekte von Schwäbisch-Hall und den Ursprung der deutschen Kaisersage, von Dr. Völter; eine genea⸗ logische Arbeit über die ältesten Herren von Weinsberg, von Bossert, u. v. A. Der elegant ausgestattete Band schließt mit dem würt⸗ tembergischen Hof und Staatskalender für 1883. Veterinärwesen.

Amtlichen Nachrichten zufolge ist die Rinderpest in dem Dorfe

Zagraby “), Kreis Warschau, erloschen.

Gewerbe und Handel. Die nächste Börsen⸗Versammlung zu Essen findet am 30. April d. J. im Hotel Höltgen stett.

Brüssel, 726. April. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des „Etoile Belge sollen die wegen Aufnahme einer Anleihe ge⸗ führten Verhandlungen zum Abschluß gelangt sein. Die An⸗ leihe werde 160 Millionen betragen, von denen 100 Millionen für das Anleihe ⸗Syndikat reservirt und 6) Millionen zur öffentlichen ,,. aufgelegt werden würden. Die Anleihe werde als 4 proz.

ente emittirt. Die Zeichnung auf dieselbe werde am 7. Mai eröffnet werden; der Emissionscours sei 191,50.

Antwerpen, 26. April. (W. T. B.) Wollauktion. An⸗

geboten 1334 B. Laplatawollen, verkauft 1353 B. Preise fest. Verkehrs⸗Anstalten.

St. Petersburg, 21. April. (W. T. B) Die Eröffnung der Schiffahrt auf der Newa ist bevorftehend, da das Eis gänzlich aufgegangen ist. -

Bremen, 26. April. (W. T. B.) Nach hier eingegangener Nachricht hat der Dampfer Standard“ den Dampfer des nord⸗ deutschen Lloyd Habsburg‘ am 17. April auf 48 Grad Breite und 23 Grad Laͤnge gesprochen. Der „Habsburg“ hatte eine gebrochene Welle; an Bord war Alles wohl.

Hamburg, 26. April. (W. T. B) Der Hamburger Postdampfer . Saxonia“ ist heute in St. Thomas eingetroffen.

Trie ft, 26. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer 4 ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier einge⸗ roffen.

Szanitätswesen und Quarautänewesen.

Nach weiteren t) Nachrichten aus Rio de Janęiro hat das gelbe Fieber in der zweiten und dritten Woche des Monats Mär; noch zugenommen. Der Hafen war bis zu dieser Zeit von der Epidemie völlig frei geblieben.

) efr. R. A. Nr. 62 von 1883. ) efr. R. A. Nr. 83 von 1883.

Berlin, 27. April 1883.

Das Landwirthschaftliche Museum in der Invaliden straße hat namentlich in der letzten Zeit interessante Bereicherungen erfahren. Unter der sachkundigen Führung des Prof. Wittmack nahm gestern Nachmittag die Gesellschaft zur Beförderung des Gartenbaues in den preußischen Staaten die Schätze des Museums in Augenschein. Die im Parterre untergebrachte n . Abtheilung ist in aller neuester Zeit durch eine überaus instruktive Eier und Nestersammlung vermehrt worden, die alle jene Vögel umfaßt, die für die Land= wirthschaft irgendwie nützlich oder schädlich sind. Auch die Sammlung von. Skeletten der Hausthiere, wohl die ,, . die Deutschland überhaupt besitzt, hat neuerdings manche bemerkenswerthe Ergänzung erfahren. Vor Allem den Bemühungen des Prof. Nehring ist es zu danken, daß nunmehr auch von dem fel Pferde, auf das man erst in letzter Zeit aufmerk- sam geworden, Schädel und Knochenreste in größerer Anzahl dem Museum einverleibt sind. Die hier ausgestellten i. sind im Braunschweigischen ausgegraben worden. Auch die fossile Kuh ist jetzt in recht charakteristischen Schädeln u. dergl. vertreten, während vom Bos primigenius, dessen Schädel das Greifswalder Museum als Unikum besitzt, nur eine Gipsnachbildung vorhanden ist. Das werthvollste Stück dieser Sammlung dürfte jener mopt ähnliche Kuh⸗ schädel sein, der, aus Südamerika slammend, schon von Darwin er⸗ wähnt wird und dessen sich kein anderes Museum zu erfreuen hat. Die Schädelsammlung der Schweine, deren Grundstock von Hrn. von Nathusius für 40 000 Æ erworben, steht wohl unübertroffen da. Das Museum besitzt auch das Skelett des größten Hundes, der bisher exiftirt hat; es war das die deutsche Dogge Marg“, die einft Hrn. Mestern⸗Charlottenburg gehörte. Eins der werthvollsten und interessantesten Stücke der Hundeschädelsammlung ist der Schädel des fossilen Bronzehundes, den das Museum dem Prof. Nehring verdankt. Daß Berlin, namentlich aber die Rirxdorfer Sandgruben,

Steinmetzzeichen, ihre Bedeutung und Auft

manchem Berliner noch neu sein. Das Museum besitzt elne Ahthellung

Bohnen sind in den Gräbern von Peru gefunden worden, und es hat

sich dabei gezeigt, daß nicht Asien, wie man bisher immer annahm,

sondern Amerika das Vaterland dieser Pflanze ist, die auch hier viel

mehr gegessen wird als in Asien. Nebenbei sei bemerkt, daß das

Museum die größte Sammlung von Gartenbohnen besitzt, die es

n, . Die interressante Besichtigung dehnte sich über eine unde aus.

Der Berliner Hausfrauen-Verein, der z. Zt. 1789 Mitglieder umfaßt, hielt gestern in Sommers Salon seine dies⸗ jährige Generalversammlung ab. Der Verein hat bekanntlich im November v. J. den Betrieb der damals noch in der Beuthstraße be⸗ legenen Verkaufsstelle aufgegeben, als er vor einem Defizit von 7000 M stand. Nur Firma und Inventar sind noch Besitzthum des Vereins. Die Thätigkeit hat sich nunmehr ausschließlich auf die Stellenvermittelung, die Kochschule und die Armenunterstützung er⸗ streckt. Bei der Stellenvermittelung standen 3483 Stellen⸗ suchenden 1519 Herrschaften gegenüber. In 1026 Fällen war die Vermittelung von Crfolg. Die seit nunmehr 6 Jahren bestehende Kochschule des Vereins hat ins⸗ gesammt 616 Schülerinnen ausgebildet; davon entfallen auf das vorige Jahr 216. Augenblicklich erhalten 23 junge Damen dort Unterricht. Die Unterstützungskasse hat vom April bis Anfang De⸗ zember v. J. ihre Fürsorge über 334 Familien ausgedehnt; vom De⸗ zember bis April d. J. konnten von den 3432 Huͤltesuchenden 540 , berücksichtigt werden. Von ihnen erhielten 203 Lebens⸗ mittel, Kleidung u. dgl., 327 Volks küchenmarken, deren insgesammt 2633 vertheilt wurden. Im Ganzen wurden für die Armenpflege 1434 S6 verwendet. Außerdem wurden zu Weihnachten 40 Familien beschenkt. Das Vermögen der Unterstützungskasse beträgt z. Z. . In derselben Versammlung wurden die Statuten ge⸗ ändert.

Der Allgemeine deutsche Musikverein wird seine dies- jährige Ton künstlerversammlung in Leipzig veranstalten, und zwar in den Tagen vom 3. bis 6. Mai. Dieselbe wird sechs Concerte umfassen: 3. Mai (Himmelfahrt), Nachmittags 3 Uhr, Thomaskirche: Oratorienconcert des Riedelschen Vereins; 35. Mai, Abends 7 Uhr, Gewandhaussgal und 4. Mai, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst: zwei Kammermusikaufführungen; 4. Mai, Abends halb 7 Uhr, großes Concert im Neuen Stadttheater, veranstaltet von Hrn. Dire ktor M. Stägemann; 5. Mai, Abends 7 Uhr, Concert in der Nicolaikirche; 6. Mai, Vormittags 11—2 Uhr, großes Concert im Krystall⸗ Palast. Von auszuführenden Werken sind u. A. zu nennen: Borodin, Es - dar Symphonie; Brahms, „Parzengesang' und Violinconcert; Cornelius, Männerchöre; Felix Draeseke, H-moll- Requiem für Chor und Orchester; Giovanni Gabrieli, Sonate für Trompete, 6 Posaunen, Bratschen und Violoncelli; Adalbert von Goldschmidt, Vorspiel und Duett aus: ‚Die 6. Todsünden'; E. de Hartog, Suite für Streichquartett; von Herjogenberg, Duo für 2 Pianoforte; H. Huber. Orgelkompositi on; Fr. Kiel, Piano⸗ forte⸗Quintett, A dur; R. Korsakoff, Streichquartett; Frz. Liszt. Kyrie und Gloria aus der C-moll-Messe, Pianoforte⸗Concert, un „Prometheus“ (symphonische Dichtung und Chöre); von RMihalowich. , für Orchester; Rich. Müller, Motette für Männer⸗ timmen; C. Piutti, Orgelfuge; J. Raff. Liebesfee. für Solo— Vieline und Orchester; W. Rust, Motette für Männerstimmen; Rob. Schumann, Mignonlieder; Heinr. Schütz, „Die sieben Worte“, Pas⸗ sions · Dratorium; Richard Wagner, Fanf TDuverture; Vorspiel und Schlußscene aus dem JI. Aufzug des ‚Parsifal., Kaisermarsch.

Der Fabrikant des Dr. 9 Zerenerschen Patent⸗Antimerulions (gegen Hausschwamm), Hr. . Schallehn in Magdeburg, hat vor Kurzem eine Anleitung zur Beseitigung des n, herausgegeben, die er gratis und franco ohne Verbindlich keit ver sendet. Derselbe liefert ein flüssiges 30gradiges Silicat, das haupt⸗ ah mit Borsäure und Chlornatrium praäͤparirt ist und zum An⸗ trich des Holz und Mauerwerks sowie zur Desinfizirung des Mörtels und Füllmaterials ꝛc. dient, sowie zwei trockene Sorten Antimerulion, präparirt mit den gleichen Stoffen, die noch den Vorzug besitzen, die Feuchtigkeit, die das Schwammgewäͤchs erzeugt, nach erfolgter Tödtung desselben dem Mauer und Holzwerk wieder zu entziehen.

Warschau, 26. April. (W. T. B.) Bei einem in der ver⸗ flossenen Nacht in einer Tischlerwerkstatt ausgebrochenen Feuer fanden 16 Personen den Tod in den Flammen. In Folge eines Strikes der Fabrikarbeiter in Zyrardow wurde jur Verhaf⸗ tung der Anführer Militär dorthin abgeschickt. Es mußte, da das

macht werden, wobei 2 Arbeiter getödtet und 5 andere schwer ver⸗ wundet wurden. .

Morgen, Sonnabend, findet in Krolls Etablissement das 5. und e populäre Gongert unter Leitung des Prof. Klind⸗ worth statt. Als Solist wirkt Gmile Sauret mit, welcher das Violin⸗ concert von Ernst mit Orchester und seine REhapsodie russe zum Vor- trag bringen wird. Von Orchesterwerken gelangen die Ouverture zu „Romeo und Julie“ von Tschaikowsky, Wagners Siegfriede Idyll‘, das Fiesco'Vorspiel von Lalo und auf Wunsch Klughardts III. Sin- fonie jur Aufführung.

Am Sonntag findet das letzte Sonntags concert des Phil⸗ barmonischen Orchesters statt. Die en , . Solisten 5) . werden darin mitwirken. Der Eintrittspreis beträgt

Nedacteur: Ried el.

Verlag der Expedition (*essel). Druck: W. Els ner. Vier Beilagen

Berlin:

erträge im Jahre 1881, eine Uebersicht der Hagelschläge von 1828 bis 1882 einschließlich, die Ergebnisse der Fruchtmarkte im Jahre 1881, der

als Fundorte von Mammuthszähnen bekannt sind, dürfte selbft

(einschließlich Börsen Beilage).

Militär mit Steinen beworfen wurde, von der Waffe Gebrauch ge⸗

; . Er ste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn 88.

Berlin, Freitag, den . April

1883.

Aichtamtliches.

Preußen. lau fe der gestr die zweite Berath die Krankenve

gesetzt.

Zeitpunkt §. 15). V

angehört oder Beitr

Soweit die vorstehenden Bestimmungen ni kann durch Kassenstatut bestimm̃t werden, 26 . . Unterstützungen der Kaffe erst nach Ablauf einer Karenzieit beginnt und daß neu eintretende Kassenmitglieder ein Eintrittsgeld zu zah⸗ len haben. Die Karenzzeit darf den Zeitraum von fechs Wochen das Eintrittsgeld darf den Betrag des für sechs Wochen zu ilei⸗ stenden Kassenbeitrages nicht üͤbersteigen.

Durch das Kassenstatut kann ferner bestimmt werden:

1) daß Kafsenmitglieder, welche die Kasse wiederholt durck Betrug geschaͤdigt haben, von der Mitgliedschaft auszuschließen

sind; 2) daß Mitgliedern, welche sich die zei i J. k n g. . . ne e. ugezogen haben, das statu äßige Kran ich . a m, ee . a ,, n,, 3) daß einem Mitgliede, welches die äßi ken ·

unterstützung i, . . K

für dreisehn Wochen bezegen hat, bei Eintritt einer neuen Krank'=

heit nur der gesetzliche Mindestbetrag der Krankenunteistützung und die volle statutenmäßige Krankenunterstützung erst wieder gewährt wird, wenn zwischen der letzten Unterstüpung und dem CGinteitt der neuen Krankheit ein Zeitraum von . Wochen oder mehr liegt

Sofern das Statut nichts Anderes bestimmt, ist den Mit⸗ gliedern, welche gleichzeitig anderweitig gegen Krankheit versichert sind, die statutenmäßige Krankenunterstützung so weit zu kürzen, als

k 9. , , Versicherung bezogenen

. enunterstützung, den rollen i urchschnittliche

Tagelohnes ir gen würde. , , fn n ig n

. . . . vor:

on den Abgg. Dr. Gutfleisch und Dr. r—

Der Reichstag wolle ltere. 6

in 8. 22 Absatz 2 Nr. 2:

1) die Worte durch eigenes grobes Verschulden“ zu streichen;

9 vor Trunkfälligkeit zu setzen: vorsätlich oder duich schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln“;

9 t ich ö ö. 2 2. fi, 9 ar g

) da tgliedern, welche sich die Krankheit vorsätzli

durch schuldhafte Betheiligung bei . i e

durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen

haben, das statutenmäßige Krankengeld gar nicht, oder nur theil⸗ weise zu gewähren ist .?.

Von den Abgg. Dr. Buhl und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen: als Nr. 4 im zweiten Alinea hinzuzufügen: daß auch andere als die in den S5. 1, 12. und 2 genannten

Personen als Mitglieder der Kasse aufgenommen werden können.“

Vom Abg. Leuschner (Eisleben):

Der Reichstag wolle beschließen: im letzten Alinea statt den vollen Betrag“ zu setzen: „Drei viertel des Betrages.“

Der Abg. Dr. Buhl erklärte, das System der frei⸗ willigen Versicherung, das in der Kommission zur Annahme gelangt sei, stelle eine der wesentlichsten Ver— besserungen dar, die durch die Kommission überhaupt an der Vorlage vorgenommen worden seien. Diese freiwillige Ver⸗ sicherung müsse aber nach seiner Ueberzeugung noch weiter ausgedehnt werden, und das bezwecke sein Antrag. Dem⸗ jenigen kleinen Gewerbetreibenden, z. B. Schuhmacher oder Schneider, der für Fabrikanten oder Konfektionäre arbeite, würde der Eintritt in die Versicherungskasse ohne weiteres ge⸗ stattet sein, wohingegen derselbe Meister, wenn derselbe für Privatkundschast arbeite, des Rechtes zum Beitritt in die Kasse verlustig gehen solle. Er wünsche, daß auch diese Klasse der kleinen selbständigen Handwerker Zutritt zu der Kasse haben solle, ebenso wie die bereits früher erwähnte Kategorie der Schreiber, die bis jetzt vollständig unberücsichtigt geblieben seien. Ein Bedenken könne der Antrag absolut nicht haben, da es ja auf der einen Seite dem Meister unbenommen bleibe, der Kasse beizutreten, und ebenso auf der andern Seite die Kasse über die eventuelle Aufnahme desselben Be⸗ schluß fassen könne.

Der Abg. Leuschner (Eisleben) bemerkte, das Kranken⸗ geld müsse immer im Verhältniß zum Lohne stehen. Vom Standpunkte allgemeiner Humanität sei ja zu wünschen, daß jeder Arbeiter nicht nur viel verdienen, sondern im Falle einer Kranlheit auch möglichst viel Krankenentschädigung er—⸗ halten möge, aber alle diese Wünsche müßten doch im⸗ mer im Rahmen der Möglichkeit sich bewegen. Man werde zugeben müssen, daß die weniger gewissenhaften Arbeiter unter Umständen auch ganz ent⸗ schuldbare Neigung haben würden, in Fällen, wo eine geringe Indisposition sie bewegen könne, sich krank zu melden, dies auch fehr gern thun würden, und sich so auf billige Weise und auf Kosten der Kollegen ein bequemes Leben verschaffen würden. Das seien menschliche Schwächen, die nicht allein in Arbeiter⸗ kreisen, sondern auch in höheren Kreisen beobachtet werden könnten. Um aber diesen Eventualitäten vorzubeugen, wünsche er, daß auch im Falle der Doppelversicherung der Betrag des Krankengeldes nur drei Viertel des Lohnes betragen sollte. Der Paragraph enthalte außerdem in seiner jetzigen Fassung die Bestimmung, daß sür den Fall der Doppelversicherung nicht der durchschnittliche ortstibliche Lohn, sondern der wirk⸗ liche Verdienst des Kranken berechnet werden solle. Auch das sei eine bedenkliche Bestimmung, die festzuhalten für die ver⸗

Der Abg. Dr. Gutfleisch erklärte, sein jetziger A i die Konsequenz seines früheren Antrages . 6, , irgend welchen Gründen abgelehnt sei. Es sei sein Be— streben, die Unterstützungsbedürftigen nach Möglichkeit von allen Zweifeln zu reinigen. Bei dem vorliegenden Para⸗ graphen sei die in seinem Antrag erörterte Frage noch von höherer Bedeutung als beim 5. 6, und die ganze Wirkung des Gesetzes würde wesentlich abgeschwächt, alle damit beah— sichtigten Wohlthaten wesentlich verringert werden. Er bitte daher e 686 2 a

Der Abg. Lohren erklärte, die Kommission sei na Diskussion zu dem Resultat gekommen, 9 es . 2 der Billigkeit entspreche, den Ausschluß wegen grober Ver⸗ schulden aufrecht zu erhalten. Er hae sich für den Antrag Buhl und Gen. erklärt, der ganz den Intentionen entspreche die die Kommission bei Durchberathung der Gesetze ge⸗ leitet hätten. Der Hauptwerth bes ganzen Gesetzes liege für ihn im vorliegenden Paragraphen, der nicht allein von Doppel versicherung und von Eintrittszeit, sondern auch von gänzlicher oder theilweiser Entziehung des Krankengeldes oder der Mitgliedschaft spreche. Diese Zusammendrängung so vieler wichtiger Bestimmungen in den wenigen Zeilen des Paragraphen sei außerordentlich vermirrend, fo daß auch die Kommission in der ersten Lesung nicht leicht darüber hin weg⸗ gekommen sei. Es lasse sich nicht verkennen, daß die Bestim⸗ mungen über die Karenzzeit ganz außerordentlich böfe Folgen haben würden, und fast immer schädlich, niemals nützlich wirken könnten. Bei einzelnen gut situirten Kassen möge die Fest— setzung der Karenzzeit in dieser Form angängig fein, im All— gemeinen aber sei sie durchaus nicht zu empfehlen. Der statuirte Unterschied zwischen einem Arbeiter bei seinem Ein⸗ tritt in die Fabrik, und einem Tagelöhner, einem landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter, sei unhaltbar, der Unterschied sei Willkür. Auf der anderen Seite müsse er sich ganz entschieden gegen das hier festgesetz te Eintrittsgeld aussprechen. Wenn man die arbeitende Bevölkerung ganz Deutschlands zwinge, den Kassen beizutreten, dann müsse man nothwendigerweise auch das Ein⸗ trittsgeld verbieten. Ein solches würde nur dann zulässig sein, wenn der Arbeiter überhaupt zum ersten Mal in eine Kasse trete, nicht aber, wenn derselbe eine andere Beschästigung annehme. Wie ein Gesetz viele Bürger gegen ihren Willen zwingen könne, einer Kranken kasse beizutreten, und diesen denten obendrein ein Eintrittsgeld bis zum Betrage von 6 Mal 3 = 18 Proz ihres Wochenlohnes abzunehmen, um in den Zwang zu gelangen, das vermöge er nicht zu, fassen. Wie oft., komme es vor, daß Arbeiter im Winter in Brauereien, Zuckerfabriken, Gasanstalten, Kohlenzechen, Steinbrüchen 2c. beschästigt würden, während sie zur Sommerzeit, wo diese versicherungspflichtigen Arbeiten reduzirt würden, monatelang im Garten und auf dein Felde arbeiteten. Wetztere Beschästigung unterliege dem Versicherungs⸗ zwange im Allgemeinen nicht. Komme also ein solcher Arbeiter im Herbste zur. Winterarbeit zurück, so folle derseibe von Neuem „ein Eintritisgeld in Höhe von 6 Wochenbeiträgen zahlen, und außerdem 6 Wochen Karenzzeit durchmachen. Man habe hierauf erwidert, daß der Arbeiter nach 8. 23 es in der Hand habe, auch nach seinem Austritt aus dem Betriebe, Kassenmitglied zu bleiben. Das sei allerdings richtig. Man solle hierbei aber nicht vergessen, daß dieses Vergnügen sehr theuer sei, denn ein solches Kassenmitglied sei verpflichtet, nicht blos seinen eigenen Beitrag, sondern auch den des Arbeitgebers fortzu⸗ zahlen. Wenn das Haus diese Bestimmungen annehme, dann gebe es nur ein Mittel, wie der Arbeiter all diesen Quälereien und Eintrittsgeldern entgehen könne und das sei der Eintritt in eine freie eingeschriebene Hülfskasse. Das hätten die Freunde des freien Hülfekassenwesens in der Kommission sehr wohl er⸗ kannt, und des halb hätten sie für die Regierungsvorlage und gegen Streichung der beiden ersten Absätze gestimmt. Würden diese Bestimmungen angenommen, so würden ganz besonders die Gewerk vereins kassen . freie Bahn bekommen, ihre Agitation auf die landwirthschaftlichen Arbeiter auszudehnen. Er könne daher nur, warnen, Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, welche geeignet seien, die ländlichen Arbeiter unvermerkt der Agitation centralisirter Hülfskassen zu überliefern. Hierin lägen neue sozialvolitische Gefahren, deren Tragweite gar nicht abzusehen sei. Er zweifle allerdings keinen Augenblick, daß der Abg. Pr. Hirsch diese seine Bedenken ebenfo als Schwarz⸗ seherei und als „tragi⸗komisch“ bezeichnen werde, wie dies bei 8. 15 geschehen sei. Dr. Abg. Hirsch werde wiederum sagen, daß seine Warnungen nur aus Zorn und Neid, aus Haß gegen seine „bescheidene“ Person und aus Fanatismus für Arbeitgeberinteressen hier vorgebracht worden seien. Er über⸗ lasse es Abg. Hirsch, diese Sammlung charakteristischer Aus—⸗ sprüche zum Nutzen und Frommen seiner Parteipresse heute ,,, iu . . ö. nur sagen, daß ihm as Lob aus dem Munde des Abg. Hirsch unangenehme . i. . ü ö , Der g. Büchtemann erklärte, man sei gewöhnt, den Haß des Abg. Lohren gegen die Genossenschaften, weil dem⸗ selben sachliche Gründe fehlten, in perfönlichen Angriffen sich Luft machen zu sehen, aber damit mache der Abg. Lohren nur Propaganda für diese Genossenschaften. Er glaube nicht, daß der Antrag Leuschner der Simulation ein Ende machen werde, halte es aber für Unrecht, die Versicherung, soweit sie nicht Ueberversicherung sei, zu beschränken.

Der Abg. Dr. Hirsch bekämpfte den Antrag Buhl, weil derselbe üher die den Rahmen des ganzen Gesetzes bildende Zwangsversicherung hinausgehe und so das System andere. Uebrigens werde der Antrag Buhl nicht einmal allen kleinen Bewerbetreibenden helfen, soöndern gerade die durch Alter oder Kränklichkeit am schlimmsten Situirten blieben außerhalb der Kassen. Auch den Antrag Leuschner möge man aus den von anderer Seite schon vorgebrachten Gründen ablehnen. Da der Abg. Lohren keinen An⸗ trag gestellt habe, so könne er nur annehmen, daß seine ganze Rede aus Unmuth gegen ihn entstanden sei, und ihn zu weiteren Widerlegungen provsziren sollte. Er werde dem aber nicht nachgeben, und sich nicht das billige Vergnügen machen,

sicherten Arbeiter selbst nicht empfehlenswerth sein würde. Aus diesen Gründen bitte er, seinen Antrag anzunehmen.

alle Amendements, besonders wegen der prakti Schwierig⸗ ahn, 6 nchen würden. ö ö e . er Abg. Dr. Hammacher (Essen) glaubte, daß allerdi die geringere Unterstützungssumme die i n m. 563 e , . e ,. ö. doch die , . des An⸗ „weil erfahrungsmäßig di i ,, , ,, er g. Frhr. von Hertling bekämpfte den Antra Buhl mit den schon vom Abg. Hirsch irn, . Senn e und empfahl den Antrag Gutfleisch, wenngleich auch die aus 1 . Sicherheits maßregeln ent⸗

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ö . g enuß der Unterstützung aus

er Abg. von Kleist-⸗Retzow bemerkte, der Rahmen

Gesetzes sei dazu da, um bei den Zwangskassen 2 hir Form zu finden, wie sie möglich sei. Wenn nun derartige Kassen dem Rahmen des Gesetzes entsprechend gebildet worden seien, warum solle es dann nicht zulässig sein, Bedürfnisse auf die man stoße, hineinzufügen in die schon bestehenden Kassen. Die Handwerker auf dem Lande seien, wie der Abg. Buhl ganz richtig ausgeführt habe, selbständige Handwerker; allein ihre materielle Stellung sei in der That kaum eine andere, wie die der Gesellen. Diese Handwerker war— den als solche versicherungspflichtig sein, wenn auf dem Lande Kassen gebildet werden könnten, was aber nicht angehe, da man von ihnen keine Beiträge einfordern könne. Dieselben seien augenblicklich in einer weit schwierigeren Lage als die . Handarbeiter. Für letztere sei es leicht, in eine Krankenka e zu, kommen; schwieriger dagegen für den Handwerker. Nach seiner Ueberzeugung bestehe kein Hinderniß

den Antrag Buhl anzunehmen. Was den zweiten Antrag Gutfleisch an betreffe, so freue er sich über denfelben aus dem Grunde, weil die Zähigkeit und Treue des Antragstellers, der selten die Majoritat des Hauses für sich habe, die gleiche bleibe. Er erkläre sich nicht gegen den Antrag, sondern er habe nur den Wunsch, daß hei der dritten Lefung der 5. 5 der Gemeindeversicherung ebenso gefaßt werden sollte, wie es hier gegenwärtig geschehen werde. Bezüglich des Antrages Wuschner gebe er eine größere Gefahr der Simulation hu. Doch wichtiger für ihn sei es, daß ein Arbeiter so viel auf⸗ biete und spare, daß derselbe in einem solchen Falle für die ge 6 ö habe. Er bitte alfo vor allen

daß da aus die beiden c i ö Anträge Gutfleisch und der Abg. Stolle hielt es für unrecht, da

auf die Versicherung bei anderen 6 oder 96 . ö diesen gezahlten Beiträge Rücksicht nehme. Nur der Arbeiter werde die Versicherung bei mehreren Kassen nachsuchen, dem es darum zu thun sei, im Falle einer Krankheit ein? hohe Unterstützung zu erhalten. Diese gewiß lobenswerthe Absicht wolle man nun durch die Vorlage unmöglich machen. Die Simulation einer Krankheit könne nicht vermieden werden

auch nicht durch die vorliegenden Anträge. g

Die Diskussion wurde geschlossen.

Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten Abg. Frhrn. von Maltzahn-Gültz, der nochmals unter Hinweis auf den Kommissionsbericht die Kommissionsfassung empfahl, wurde, unter Ablehnung des Antrags Buhl fowie des Antrags Leuschner, der Kommissionsantrag mit dem Antrage Gut⸗ fleisch mit großer Majorität angenommen.

§. 25 lautet nach dem Vorschlage der Kommission:

Kassenmitglieder. welche aus der die Mitgliedschaft begrün⸗ denden Beschäftigung auscheiden und nicht zu einer Beschaͤftigung übergehen, vermöge welcher sie Mitglieder einer anderen der in den 55. 13, 53, 63. 67, 68 bezeichneten Krankenkassen werden, bleiben so lange Mitglieder, als sie die Kassenbeiträge zu den statutenmäßigen Zahlungsterminen fortzahlen und sich im Gebiete des Deutschen Reiches aufhalten, sofern fe ihre dahin gehende Ab⸗ sicht binnen einer Woche dem Kassenvorstande anzeigen. Die Zah⸗ lung der Beiträge zum ersten Faͤlligkeitstermine ist der ausdrück⸗ lichen Anzeige gleich zu erachten.

. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Beiträge an zwei auf⸗ einander folgenden Zahlungsterminen nicht geleistet werden.

Durch Kassenstatut kann bestimmt werden, daß in diesem Falle für nicht im Bezirke der Gemeinde sich aufhaltende Mitglieder an die Stelle der in §. 6 Abssatz 1 Nr. L bezeichneten Leistungen eine Erhöhung des Krankengeldes um ein Viertel bis ein Drittel seines Betrages triztt.

Ueber die Einsendung der Beiträge, die Auszahlung der Unter stützungen und die Krankenkontrole für die nicht im Bezirke der Gemeinde sich aufhaltenden Personen hat das Kassenstatut Bestim⸗ mung zu treffen.“

Der Abg. Leuschner beantragte, statt des Aufenthalts im Deutschen Reich den Wohnort im Gemeindebezirk des bisheri⸗ gen Aufenthalts oder im Gemeindebezirk der letzten Beschäfti⸗ gung außer. der weiteren Beitragszahlung zur Bedingung der weiteren Mitgliedschaft bei der Kasse zu machen.

Der Abg. Leuschner (Eisleben) empfahl seinen Antrag um der Erleichterung der Kontrole willen, während der Abg. Prinz Radziwill (Beuthen) auf Grund der in den Oberschlefi— schen Bergbaubistrilten gemachten Erfahrungen ihn abzulehuen bat, um an der Freizügigkeit der Arbeiter nicht zu rütteln. Sierauf nahm der Vevollmächtigte zum Bundesrath, Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann, das Wort:

Meine Herren! Ich möchte Sie doch bitten, den Antrag des Hrn. Abg. Leuschner abzulehnen und zwar um deswillen, weil er einem Gedanken entgegentritt, dem bei der Abfassung dieses Paragraphen eine besondere Wichtigkeit beigelegt ist. Nach der Auffassung, auf welcher die Vorlage beruht, wird es für den ÄUrbeiter als ein Vorzug angesehen, wenn er einer organisirten Kranken kaße angehoͤrt und nicht nöthig hat, der Gemeinde⸗Krankenversicherung anheimzu fallen. Nun, kann aber der Fall so liegen, daß der Arbeiter, welcher seine Beschäftigung wechselt, aus einer Gemeinde, in der er bis jetzt einer organisirten Krankenkasse angehört, in eine andere Gemeinde kommt, wo er eine organisirte Krankenkasse, in die er wieder eintreien könnte, nicht vorfindet, und dann würde ihm, wenn der Antrag des Hin. Abg. Leuschner angenommen würde, nur die Gemeinde · Krankenversicherung übrig bleiben. Dies ist der eigentliche Grund gewesen, warum man dieses Recht konstruirt hat.

Ich glaube nun auch, daß die Bedenken, die gegen dieses Recht geltend gemacht sind, nicht so erheblich sind. Der letzte Absatz des Paragraphen schreibt vor, daß das Statut dafür Vorsorge treffen

dem Abg. Lohren zu widerlegen. Der Abg. Prinz Radziwill (Beuthen) erklärte sich gegen

soll, wie in diesem Falle die Beiträge einzuzahlen, die Unterstützungen auszuzahlen sind und in welcher Weise die Kontrole geübt .