1883 / 102 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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1957] Oeffentliche Zustellung.

In dem beim Königlichen Landgerichte zu Coblenz ankängigen Kollokationsverfabren des zu Antweiler bestehenden Darlehnskassen Vereins gegen Johann Efch II., Ackerer, früher zu Hümmel, dann im Mechernich, jetzt obne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, Fehufs Vertbeilung des Erlöses aus der gegen Jobann Esch 1. unter dem 21 Juni 1880 deim Königlichen Amtsgerichte zu Adenau stattge⸗ habten Immobilarzwangsversteigerung bat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragte Richter⸗ Kommissar, Herr Landgerichtsrath Johaentgen unterm 29. Januar 1883 den provisorischen Ver⸗ tbeilungsplan auf der Gerichtsschreiberei der III. Ab- theilung des Königlichen Landgerichts hierselbst zur Einsicht der Betheiligten hinterlegt.

Der genannte Gemeinschuldner Jobann Esch II. wird hiermit aufgefordert, binnen der gesetzlichen Frist ven einem freien Monat a dato von diesem Ver⸗ theilungsplane Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen dagegen durch Klageerhebung geltend zu machen, auch den Nachweis zu liefern, daß dies in der angegebenen gesetzlichen Frist ge—⸗ schehen ist. ;

Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieses hiermit bekannt gemacht.

Coblenz, den 26. April 1883.

Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

119499 Oeffentliche Zuste lung. Die . geschiedene Clara Enge zu Alt⸗ wasser bei Waldenburg i. Schl., vertreten durch den Justiz⸗Rath Wentzel zu Hirschberg, klagt gegen den Tischlergesellen Gustav Enge, früher zu Liebau i Schl., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 600 4 nebst Zinsen, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, so⸗ fort an Klägerin 600 Me nebst Ho /g Zinsen da⸗ von seit dem Tage der Klagezuste llung zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die Zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hirschberg i. Schl. auf den 6. Juli 1883, Barmittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hirschberg i. Schl., den 27. April 1883. Thater,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 19500] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Wirth Johann Gottlieb Kohlwald aus Kroßno, vertreten durch den Rechtsanwalt Kar— pinski zu Schrimm, klagt gegen die Kinder der in Jeu BVemanczewo verstorbenen Johann Gottlieb und Johanna Eleonora Reich'schen Eheleute, zu welchen auch der Arbeiter August Reich jetzt unbe— kannten Aufenthalts gehört, wegen Ertheilung einer Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, die Löschung der im Grundbuche von Petzen-Hld. Nr. 3, früher Nr. 12A. in Abtheilung III. Nr. 1 für den Johann Georg und Anna Rosine Kohlwaldschen Eheleute eingetra— gene Kaufgelder⸗Restforderung von 1200 96 auf Kosten des Klägers zu bewilligen und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen und ladet die Beklagten, resp. den Arbeiter August Reich, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf

den 2. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pofen, den 26. April 1883.

Pruefer, Gerlchtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19498 Oeffentliche Zustellung.

Die verwittweie Bauergutsbesitzer Herbst, Elisa—⸗ beth, geb. Mann, zu Lindenau, Kreis Grottkau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Nicolaus zu Münsterberg, klagt, gegen den Schneidermeister August Kaupert, früher zu Liebenau, jetzt unbe— kannten Aufenthaltsorts, wegen einer auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstücke Blatt Nr. 51 Liebenau in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen Darlehnsforderung von 300 „M, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 ½ nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 25. Ja⸗ nuar 1882 bei Vermeidung der Subhastation det Grundstücks Nr. 51 Liebenau, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Arntsgericht zu Münsterberg auf

den 26. Juni 1883, Vormittags 95 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Müinsterberg, den 30. April 1883.

Schreyer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II. 17693 Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Bailer, geb. Gerber, aus Bechtolds⸗ weiler, zur Zeit in Glokenthal bei Thun in der Schweiz, Kanton Bern, vertreten durch Rechts— anwalt Justiz⸗ Rath Walk zu Sigmgringen, klagt gegen ihren Ehemann Constantin Bailer in Bech2 toldsweiler wegen Mißhandlung böslicher Perlassung und Ehebruchs mit dem Antrage guf Scheidung: die unter den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären und insbesondere das Er⸗ ziehungsrecht des minderjährigen Kindes Julius Herr— mann der Klägerin zuzusprechen, dem Beklagten auch die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hechingen auf

den 5. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

chwinn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(19506 Oeffentliche e ,. '. Nachdem die Königliche General-Kommission zu Hannover die Specialtheilung der Gemeinheiten und

(19189

Dammenberg, gehörenden privativen Grundstücke

Neuhaus, belegenen 13 ha gö,8 a großen Gemein⸗ beitsreviers und einschließlich ferner der Dorfs gärten und Hofplätzeo ausschließlich jedoch der, jum Viertelbofe Nr. 3 des Joh. Joach. Blanck ge⸗ hörenden, nach §. 11 des Gesetzes über die Zusam⸗ menlegung der Grundstücke vom 13. Juni 18542, ge⸗ seßlich von der Verkoppelung ausgeschlossenen Grund⸗ stuͤcke für stattnehmig erkannt und den Unter⸗ jeichneten mit der Bearbeitung und Ausführung dieser Theilungssache beauftragt hat, so ist zur Er⸗ mittelung der Betheiligten und ihrer Rechte auch

der Eigenthums ⸗Verhältnisse Termin auf Dienstag, den 26. Juni d. J.,

1 ] Biorgens 5 hr, im Hause des Gemeindevorstehers zu Wussegel ange— setzt, in welchem zu erscheinen, außer den bekannten Interessenten, alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände, namentlich auch an das Grundeigenthum zu machen haben, imgleichen auch die unbekannt gebliebenen Landeigenthümer zur Anmeldung und Klarmachung ihrer An- oder Widersprüche unter der Verwarnung vorgeladen werden: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berech⸗ tigungen nur nach Angabe der übrigen Bethei⸗ ligten berücksichtigt und sie in sonstigen Bezie—⸗ hungen als zustimmend angesehen werden sollen. Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be— theiligten dritten Personen, insbesondere den Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs, Fischerei⸗, Wege oder sonstigen Servitute⸗Berechtigten nach⸗ gelassen, ihre etwaigen Interessen in dem anbe— raumten Termine wahrzunehmen, widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Lüneburg, den 28. April 1883. Die Theilungs Kommission. G. .

(19477 Vtrkaufsanzeige nebst Aufgebot. RK. 1.83.

ö. In Sachen der Wittwe des weiland Häuslings Wilbelm Mattfeld, Anna, geb. Krämer, in Achim, Gläubigerin, gegen die Anbauerin Ehefrau Lorenz, Hedwig, geb. Osmer zu Schneiderburg, Schuldnerin, ; . soll die der Letzteren gehörige, unter Hs. Nr. 46 zu Schneiderburg belegene Anbauerstelle nebst Zu⸗ behör, bestehend in den unter Artikel 43 und 202 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Baden eingetragenen Grundgütern mit einem Ge— sammtflächeninhalte von 1 ha 85 a 57 4m und dem unter Nr. 46 der Gebäudesteuerrolle eingetragenen Wohn hause mit Stallungen zwangsweise in dem dazu auf Donnerstag, den 14. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Die Verkaufsbedingungen liegen auf hiesiger Ge⸗ richtsschreiberei zur Einsicht offen. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf— gefordert, selbige im obigen Termine anzumel—⸗ den und die darüber lautenden Urkunden vorzu— legen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Er— werber des Grundstücks verloren geht. Achim, den 24. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Kucks.

19502

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Sachen, beireffend die Zwangsvollstreckung gegen die minderjährigen Kinder des weiland Bäckers Herwes zu Restrup, nämlich:

a. Hermann Hermes, geb. 19. August 1873,

b. Wilhelm Hermes, geb 18. Dezember 1875, ertreten durch den Vormund, Bäcker Wilhelm Tie⸗ mann zu Bippen sollen auf Antrag des Kauf⸗ manns Friedrich Vennemann zu Quakenbrück vertreten durch die Rechtsanwälte Wellenkamp und Dr. Klußmann zu Osnabrück die nachstehend be⸗ zeichneten, angeblich den Schuldnern gehörigen, unterm 27. Märj 1883 gepfändeten Immobilien, als:

Art. 8 von Restrur, Kartenblatt 2, Parzellen

/n, 2367/i5 (Wiese, 28/2, 209 scß (Acker) zu

einem Gesammtflächeninhalt von 1 ha 13 a

26 4m (Reinertrag 3 Thlr. 1/10)

gerichtsseitig verkauft werden.

Verkaufstermin wird hierdurch anberaumt auf den 28. Juni 1883,

; Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle.

Die Verkaufsbedingungen sind 4 Wochen vor dem Verkaufstermine auf hiesiger Gerichtsschreiherei ein—⸗ zusehen, auch gegen Schreibgebühr abschriftlich zu beziehen. Ferner werden alle Diejenigen, welche an den Verkaussobjekten Eigenthums⸗“, Näher⸗, lehurechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haven vermeinen, aufgefordert, solche Rechte bis zu dem als Aufgebots termin damit bestimmten Verkaufs⸗ termin anzumelden, bei Vermeidung des Rechtsnach— theils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht. Die Verkaufsobiekte sind verzeichnet in der Grand⸗ steuermutterrolle des Gemeindebezirks Restrup Art. 8, Kartenblatt 2, Parzellen 206.1, 207/1, 2058/2, 209/2, 4 einem Gesammtflächeninhalte von 1 ha 43 a 26 4m. Bersenbrück, den 20. April 1883. Königliches Amtsgericht.

Mende. 9]. Aufgebot. Behufs Anlegung eines neuen Grundbuchblattes haben folgende zu Boberow wohnhafte Grundbesitzer: der. Vierhüfner Ferdinand Makel, 3) der Dreihüfner Friedrich Krambeer, 3) die verehe⸗ lichte Dreihüfner Doretheg Schumacher, gebo⸗ rene Schulz, 4) der Dreihüfner F. Nagel, s) der Zweihüfner Johann Martins, 6) die verebelichte

die Verkoppelung der zur Feldmark Wussegel, Amts

, des in der Feldmark Herrenhof. Amts ele

Y der Zweihüfner Friedrich Bade. ) der Zwei⸗

büfner Friedrich Gubl, 9) die verehelichte Zwei⸗

hüfner Marie Wöllmer, geborene Pump, 10) die verhelichte Zweihüfner Marie Düvert, geborene

EBlütmann, 11) der Zweibüfner August Lüdke,

12) der Zweihüfger Friedrich Hagelstein, 13) der

Zweihüfner Friedrich Jesse, 14) der Zweihüfner

HB. Stech, 15) der Rentier Friedrich Koepke in

Rambow, 16 der Einhüfner Friedrich Stech,

Wittwe Paul und deren Sohn Ernst Paul und

die verehelichte Mühlenbesitzer Osten, geborene

Martins, 17) die verebelichte Einbüfner Sophie

Schrader, geborene Wulff, 18) der Einhüfner

Johann Schulz, 19) die Wittwe Stech, geborene

Bartels, 20) der Kossäth Friedrich Stech,

20) die verehelichte Kossäth Marie Guhl, ge⸗

borene Scheide, 22) der Kaufmann Ferdinand

Makel, 23) die Kossäthen Johann Lange und

Hans Joachim Düverth, mit der durch Bescheinigung der Ortsbehörde nach—⸗ gewiesenen Behauptung, gleichantheilig berechtigte Miteigenthümer der zu Boberow belegenen, im Grundbuche noch nicht eingetragenen sogenannten Aaskuhle Kartenblatt 1, Flächenabschnitte 835/608, 836/608 der Gemarkungskarte von Boberow von 17 2 60 an Größe und 020 Thaler Reinertrag veranlagt, zu sein, das Aufgebot der unbekannten Eigenthumsprätendenten dieses Grundstücks beantragt.

Es werden demgemäß alle unbekannten Eigen thumsprätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieses Grundstück an hiesiger Gerichts⸗ stelle spätestens im Aifgebotstermin am:

19. Juni 1883, Vormittaßs 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An—⸗ sprüchen und Rechten auf das Grundstück würden ausgeschlossen werden.

Lenzen, den 14. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

19497] Aufgebot.

Der Schreiber Karl Gustav Krause, geboren am 11. September 1839 zu Reichenau i. Schl, Sohn des Schullehrers Karl Gottlieb Krause und dessen Ehefrau Anng Glisabeth, geborenen Drölse, welcher von Berlin, Wilhelmstraße 38, ohne Angabe wohin, am 27. April 1870 polizeilich abgemeldet ist und seitdem verschollen sein soll, wird auf Antrag seiner Schwester, der separirten Auguste Hanpft, geborenen Krause, das Todeserklärungsverfahren wider ihn einzulelten, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Februar 1884, Vormittags 117 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Berlin, den 17. April 1883.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54.

(19514 Aufgebot. Für Adam Pfeuffer von Gramschatz, z. 3. unbe⸗ kannten Aufenthalts, sind im Hypothekenbuch für Gramschatz Bd. J. S. 251 2c. auf den nunmehr im Besitze des Georg Kaufmann von Gramschatz be— findlichen Grund⸗Realitäten Pl. Nr. 110, 3691, zol, 17625 2. b. 1733 a4. F, 1733 a. b., I7is, io , , n 180 Fl. Sondergut u. 66 Fl. Erbtheil eingetragen. Wegen fruchtloser Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Forderungkinhaber wicg in Gemäßheit des 8. 83 des Hyp.“Ges. neuerer Fassung Derjenige, welcher auf besagte Forderung ein Recht zu haben glaubt, aufgefordert, solches spätestens in dem vom K. Amtsgericht Arnstein auf , den 1. Dezember 1883, ormittags § Uhr,

dahier anberaumten Aufgebotster nine mündlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls fragliche Forde⸗ rungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden. Arnstein, 30. April 1883.

Gerichtsschr iberei.

Kraus, Sekretär. (4424 Aufgebot. Ver Herr Kanzleirath Buschkötter von hier hat als Pfleger des Nachlasses des am 20. September 1885 im Krankenhause zu Hagen verstorbenen Malers Wilhelm Sennewald aus Hohenlimburg, angeblich geboren zu Lennep, da bekannte Erben nicht vorhan⸗ den sind, das öffentliche Aufgebot der Erben bean— tragt. Dieselben werden daher aufgefordert, späte⸗

19496 Der am 23. August 1812 geborene Johann Hein⸗ rich Wilhelm Brandt, Sohn des Einwohners Jo— hann Heinrich Brandt und der Catharina Maria Brandt, geb. Buck, in Mahnckenwerder ist, da er seit vielen Jahren verschollen, nach erlassenem Pro— klam vom 18. September 1882 durch Beschluß vom J. April 1883 für tadt erklärt. Die Intestaterben desselben, welche hier aufgetreten und sich legitimirt haben, sind I.? Schwestern und zwar

1) die Ehefrau des Arbeitsmanns Schoof, Jo—⸗

hanna Maria Henrieca, geb. Brandt, in Rade⸗

gast,

2) die Ehefrau des Pantoffelmachers Rinck, Ca= tharina Margaretha Friederike, geb. Brandt, in Hamburg. .

II. 2 Kinder seiner verstorbenen Schwester Catha⸗

rina Dorothea Becker, geb. Brandt, Ehefrau des

Arbelters Heinrich Becker in Vorbleckede,

3) die Ehefrau des früheren Arbeitsmanns, jetzigen Fuhrmannes Schultz, Margaretha Dorothea Lonise, geb. Becker zu Bleckede,

4) die Ehefrau des Zimmermanns Neumann, Anna Margaretha Dorothea, geb. Becker, in Hamburg.

nisses erbeten baben, so werden durch dies Proklam alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlaß des durch Beschluß vom . April 1883 für todt erklärten Johann Heinrich Wilhelm Brandt in Mahnckenwerder zu haben ver= meinen, aufgefordert, solche Ansprüche im Termin

am 13. Juli d. I8., Vormittags 12 Uhr, anzumelden, bei dem Nachtheil, daß die Antragsteller oder der sich Meldende und Legitimirende für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen.

Boizenburg, 2I. Axril 1883.

Großherzogliches Amtsgericht. W. Büchner.

[19516 Oeffentliche Bekanntmachung.

Durch xechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 12. März 1883 ist die bisher zwischen den Ehe⸗ leuten Peter Betz, Ackerer, und Martha, geb Bootz, zu Rümmelsheim, bestandene Gütergemeinschaft fur aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 25. April 1883.

⸗. Heinnicke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 19515] Oeffentliche Dekanntmachung.

Durch rechtskrästiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 9. April 1383 ist die bisher zwischen den Eheleuten Adolf Kettermann Wirth und Katharina, geborene Nieders⸗ berg zu Cohlenz, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 28. April 1883.

; Heinnicke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(lI15831 In Sachen der Gertrude Beil., Ghefrau des Cigarrenfabrikanten Valentin Junk, sie ohne besonderes Gewerbe zu Trier, Klägerin, gegen

den Valentin Junk, Cigarrenfahrikant, früher zu Trier, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts⸗ ort, Beklagten, ladet der unterzeichnete Rechtsanwalt der Klägerin, den Beklagten Valentin Junk hiermit vor: am Dienstag, den 3. Juli 1883, ö ö 3 Uhr, in der Amtsstube des Kgl. Notars Wahl zu er— scheinen, um bei der Auseinandersetzung und Liqui⸗ dation der durch das Urtheil des Kgl. Landgerichts zu Trier vom 2. Januar 1883 für aufgelöst er⸗ klärten ehelichen Gütergemeinschaft, welche bis dahin zwischen ihm und der Klägerin bestanden hat, zu⸗ gegen zu sein und seine Interessen wahrzunehmen. Trier, den 31. März 1885.

Güntzer,

Rechtsanwalt. 19495 Das unterzeichnete Amtsgericht hat beschlossen, zum Zwecke der Kraftloserklärung der abhanden ge⸗ kommenen, unter den Nummern 44486 44490 sowie 76435 70439 ausgestellten Aftien der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig nebst Dividendenscheinen in Gemäßheit des von dem Architekten Herrn Ernst Friedrich Zeißig Hier gestellten Antrags, das Aufgebotsverfahren ein⸗ zuleiten, was in Gemäßheit 8. 14 verb. mit 8. 7 des Gesetzes vom 6. Marz 1879 vorläufig bekannt gemacht wird. Leipzig, am 26. April 1883. Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung II. Steinberger.

Brkanntmachung.

Im Namen des Königs!

In Sachen

betreffend das Aufgebot der Hypothekenurkunde über

die auf dem Rittergute Wartenberg eingetragene

Hypothek von 3302 Thlr. 5 Sgr. des Generals

der Infanterie a. D. August Hans Ferdinand

Grafen von Voß, erkennt das Königliche Amtsgericht II.,, Ab⸗ theilung IX., durch den Gerichtsassessor Hirsekorn

für Recht: Die Hypothekenurkunde, welche für den General der Infanterie . D. Grafen August Hans Ferdinand von Voß zu Berlin über dessen Forderung von 3307 Thlr. 5 Sgr. Kosten des Stiftungs⸗ stempels, der Verlautbarung und Bestätigung der Stiftungsurkunde vom 24. November 1864 nebst 5oso Zinsen von 3282 Thlr. 5 Sgr. seit dem 5. Oktober 1864 und von 20 Thlr. feit dem 2. Mai 1865 eingetragen auf den im Nieder⸗Barnimschen Kreise belegenen, im Grundbuche von den Rittergütern des Nieder⸗ Barnimschen Kreises Band JI. Seite 337 ver zeichneten Rittergute Wartenberg 1 und 2 An theils in Abtheilung III. unter Nr. 25 ge⸗ bildet ist, und aus einer Ausfertigung der Stiftungsurkunde vom 24. November 1864 7. und 12. April 1865, der Kassenquittung vom 2. Mai 1865 und dem Hypothekenbuchs⸗ Aukzuge vom 19. Januar 1866 besteht, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗

tragstellern auferlegt.

gez. Hirsekorn.

(19508

[19487] Verkündet am 2. April 1833.

Wierweitz ki, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Zimmermeisters Johannes Braunschweig von hier, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Bank, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienburg durch den Amtsgerichts-Rath Krebs für Recht: ; Die Hypothekendokumente über die im Grund⸗ buche, von Marienburg Blatt 747 in Abthei⸗ luug III. Nr. 185 und Nr. 18 für den Ernst Hyronymus Braunschweig resp. für die Bertha Catharina Braunschweig eingetragenen 680 Thlr. 13 Sgr. Hi Pf. und 680 Thlr. 13 Sgr. Ha Pf. mütterliche Erbtheile werden für kraft⸗ los erklärt.

Zweihüfner Dorothee Bade, geborcne Düvert,

Da diese Erben die Ausstellung des Erbenzeug⸗

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M H GOG2.

Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

Es.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Es) Sitzung des Reichstags nahm das Haus die weiteren Berichte der Wahlprüfungs⸗ kommission entgegen.

Die Wahl des Abg. Dr. von Schwarze (IV. Sachsen) war von der Wahlprüfungskommission wegen verschiedener Unregel⸗ mäßigkeiten, namentlich ungesetzlicher Belästigung resp. Ver⸗ haftung von Stimmzettelvertheilern, Konfiskationen von Stimmzetteln u. s. w. beanstandet worden.

Der Abg. Liebknecht benutzte die Prüfung dieser Wahl zu Klagen über die Ausführung des Sozialistengesetzes Seitens der Reichsbehörden, und insbesondere Seitens ber sächsischen Polizeiorgane. Bei der vorliegenden Wahl, deren Einzelheiten er genau kenne, da er dem Abg. von Schwarze als Gegen⸗ kandidat gegenüber gestanden habe, seien geradezu unerhörte Uebergriffe der Polizei vorgekommen; man habe die Wahl versammlungen der Sozialdemokraten auf alle Weise hintertrieben, die Vertheilung soʒialdemokrati⸗ scher Stimmzettel vielfach unmöglich gemacht. Die Wahl habe der Polizei auch zu zahlreichen Verhaftungen von Personen Veranlassung gegeben wegen angeblicher Verstöße gegen das Sozialistengesetz. Die von den Verhasteten ver⸗ büßte Untersuchungshaft betrage, die einzelnen Fälle zusammen⸗ gerechnet, 382 Tage; außerdem sei von den Gerichten aus Veranlassung der Wahl gegen Sozialdemokraten auf insge⸗ sammt 2 Jahre und 2 Monate Gefängniß erkannt, worden. Er selbst müsse sofort nach Schluß der Session zwei Monate Gefängniß verbüßen, und doch sei die Ursache dieser Bestrafung, eine von ihm in einer Wahlversammlung gethane Aeußerung, nicht eiwa schlimmer, als diejenige, wegen deren der Abg. Mommsen freigesprochen sei. Die Vorkommnisse bei den letzten Reichstagswahlen seien sür Sachsen ein Schandfleck. Redner wünschté sodann ein schnelleres Verfahren bei den Wahl⸗ prüfungen. Innerhalb s spätestens nach

sechs Monaten l Zufammentritt des Reichstages müßten alle Wahlen geprüft fein. Bei dem jetzigen langsamen modus procedendi in der Kommission würden die Wahlprüfungen zu einer Farce, Mit der Beanstandung der Wahl des Abg. von Schwarze sei er einverstanden. j

Der Abg. v. Köller erklärte, wenn der Vorredner der Wahl- prüfungskommission zu langsames Arbeiten vorgeworfen habe, so sei dieser Vorwurf durchaus unberechtigt. Die Kommission habe alle Beschwerden und Proteste eingehend geprüft; es liege an der Unübersichtlichkeit und dem Umsange gerade der sozialdemokratischen Proieste, wenn die Kommission trotz angestrengter Arbeit bezüglich der Wahl des Abg. von Schwarze nicht früher zu einem Beschluß gekommen sei.

Auch die Abgg. Frhr. von Heereman (Vorsitzender der Wahlprüfungskommission), Wölfel und Günther (Sachsen) nahmen die Wahlprüfungskommission gegen die Beschuldi⸗ gung zu langsamen Arbeitens in Schutz.

Der Abg. Günther (Sachsen) bedauerte außerdem, daß kein sächsisches Bundesrathsmitglied anwesend sei, um die An— griffe des Abg. Liebknecht gegen die Königlich sächsischen Be⸗ hörden gebührend abzuweisen.

Der Abg. Liebknecht erklärte darauf, er habe der Wahl⸗ prüfungskommission durchaus keinen Vorwurf machen wollen, und protestire dagegen energisch. Er könne den Fleiß und die Unparteilichkeit der Kommissionsmitglieder nur anerkennen, und sei fern davon, diesen hochachtbaren Männern Insulten zu sagen. Er habe nur ein abgelürztes Verfahren für Wahl⸗ prüfungen verlangt.

Das Haus trat dem Antrage seiner Kommission bei, und beanstandete die Wahl des Abg. Dr. von Schwarze. Die Wahl des Abg. Schmidt (II. Düsseldorf) wurde ohne Debatte nach dem Antrage der Fommission beanstandet, und die Wahl des Abg. Grafen von Kwilecki (2 Posen) für gültig erklärt.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Kayser und Liebknecht wegen Einleitung eines Strafver⸗ fahrens gegen Polizeibeamte, welche Abgeordnete gewaltsam verhindert hätten, an den Berathungen und Beschlußfassungen des Reichstags theilzunehmen. Dersel be lautet:

Der Reichstag wolle beschließen:

den Herrn Reichskanzler aufzufordern, zu veranlassen, daß gegen die Polizeibeamten, welche in Kiel die Abgeordneten von Vollmar und Frohme entgegen dem Artikel 31 der Reichs verfassung ver⸗ haftefen und sie so gewaltsam verhinderten, an den Berathungen und Beschlußsassungen des Reichstags theilzunehmen, das Straf⸗ vertahren wegen Verletzung der einschlagenden Bestimmungen des Reichs-⸗Strafgesetzbuches eingeleitet werde. Von dem Resultat des Verfahrens ist dem Reichstag schleunigst Mittheilung zu machen.

Der Abg. Kayser befürwortete seinen Antrag. Es scheine, als ob die Negierung in der letzten Zeit geradezu systematisch gegen den Parlamentarismus vorgehe, da habe der Reichstag um so mehr Veranlassung, sein Reckt auf das Entschiedenste gegen alle Uebergriffe zu wahren. Deshalb hoffe er auf An⸗ nahme seines Antrages. Der Reichstag müsse es unbedingt durchsetzen, daß alle seine Mitglieder während der Dauer der Session vollkommen ungestört ihren parlamentarischen Ver⸗ pflichtungen nachkommen könnten; Polizeiorggne dürften sie daran unter keinen Umständen verhindern. Wenn von der Regierung gesagt sei, man habe die Abgeordneten Frohme und von Vollmar im Verdacht hochverrätherischer Handlungen ge⸗ habt, so begreife er nicht, wie man den Sozialdemokraten die Dummhe n zutrauen könne, daß sie auf einem großen Kongreß Hochverrath berathen würden. Der Kongreß in Kopenhagen sei auch nicht international, sondern nur eine Parteiversamm—⸗ lung gewesen. Wenn ein Mitglied des Centrums während des Kulturkampfes eine Reise nach Rom mache, so könnte man es ja mit demselben Recht wegen Verdachtes hoch— verrätherischer Konspirationen mit der römischen Centralgewalt verhasten. Ebenso unbegründet sei die fernere Behauptung der Regierung, die Sislirung habe während der Vertagung

hier an den Reichstagsverhandlungen theilzunehmen. Ein Be— amter, welcher einen Abgeordneten auf solcher Reise aufhalte, wie es in Kiel geschehen, begehe eine Verfassungsverletzung, welche unter 5. 166 bezw. 8. 339 des Strafgesetzbuchs falle. Wenn er die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die be— treffenden Beamten verlange, so geschehe dies nur, um die verfassungsmäßigen Rechte des Hauses zu wahren. Der Reichstag, der dem Reichskanzler behülflich gewesen sei, als dieser einen stärkeren Schutz der geheiligten Person des Schutzmanns für nöthig gehalten habe, sollte nun wirklich durch Annahme seines (des Redners) Antrages zeigen, daß der⸗ selbe auch gesonnen sei, seine eigene Integrität gegen Uebergriffe der in Deutschland jetzt allmächtigen Polizei krästig zu schützen. Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, da diese Angelegenheit nicht so einfach liege, beantrage er, den Antrag Kayser mit dem Schreiben des Reichskanzlers der Geschäftsordnungs— kommission zu überweisen. Diese möge prüfen, ob die gegen die sozialdemokratischen Abgeordneten ergriffenen Maßregeln zulässig gewesen seien, und, wenn es nicht der Fall gewesen sei, ob gegen irgend welche Personen eingeschritten werden müsse. Daß die Kommission diese Sache schnell erledigen werde, dafür bürge die Rücksicht, die jeder Abgeordnete zu ver⸗ langen habe. Der Abg. Frohme erklärte sich mit dem Antrag Windt— horst einversta den. Bei seiner Verhaftung sei seiner Be— merkung, er reise zum Reichstag und dürfe nicht aufgehalten werden, der Einwand entgegengesetzt, er hätte erst im Moment der Verhaftung den deutschen Boden betreten; später habe er gehört, er sei verhastet, um den nachkommenden Genossen keine Nachricht geben zu können. Die Bestimmung, daß ein Abge— ordneter, auf frischer That ertappt, arretirt werden dürfe, passe nickt auf seinen Fall, wo aus den bei ihm gesuchten Schriftstücken u. s. w. erst ein Vergehen habe konstruirt werden sollen. Von dem Einwand, daß er während der Vertagung arretirt werden dürfte, sei ihm in Kiel nichts gesagt, dies scheine üßerhaupt nur ein Verlegenheitsgrund der Regierung zu sein, wie ihm deren ganzes Verhalten ihr Bewußtsein da⸗ von zu dokumentiren scheine, daß bei seiner Verhaftung die Verfaͤssung verletzt sei. Er sei überzeugt, daß die Kom— mission zuů einem ihm erwunschten Resultat kommen werde. Der Antrag wurde fast einstimmig der Geschäftsordnungs— kommission überwiesen. Es folgte die Berathung folgenden Antrags des Abg. Rickert und Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: .

die Kommission, welcher der Krankenkassen⸗ und Unfallver—

sicherungs⸗Gesetzentwurf zur Vorberathung überwiesen ist, zu er—

der Renten durch die Post) vorab?

Der Abg. Rickert befürwortete seinen Antrag. Windthorst habe gestern und er danke demselben dafür zugestanden, daß sein Antrag heute berathen werde, da sich dann zeigen würde, daß derselbe nicht so schlimm sei, wie er scheine. Wem sei den n der Antrag so schlinnm erschienen? Der Abg. Windthorst müsse in den letzten Tagen und wahrscheinlich aus anderen Ursachen viel die „Kreuz— Zeitung“ gelesen haben. Diese habe allerdings dem Antrage eine Fanz eigenthünliche Bedzutung gegeben. Als die Botschast erschienen sei, habe die konservative Presse gejubelt, und darin einen Schlag gegen die Liberalen gesehen, von dem sie sich nicht erholen würden. Man habe die Liberalen verleumdet, als ob sie der Berathung der sozialpolitischen Vorlagen alle erdenklichen Hindernisse in den Weg legen wollten. Nachdem der Abg. Richter hier, und er im Abgeordnetenhause für die Beschleunigung der Unfallversicherungsvorlage eingetreten seien, da habe wiederum die konservative Presse die Linke an⸗ gegriffen, und als er gar diesen Antrag hier eingebracht habe, da erst recht. Die Liberalen könnten eben machen was sie wollten, angegriffen würden sie immer. Er sei der Meinung, haß das Mittel, den neuen Etat jetzt in die Berathung der sozialpolitischen Fragen hineinzuschieben, kein geeignetes sei, um die Berathungen zu beschleunigen. Wie viel könne denn dabei erspart werden? Der Etat habe bisher nicht 13 volle Sitzungen gebraucht, in diesem Jahr ausnahmsweise wegen der Frage der zweijährigen. Etatsperiode etwas länger, Könne denn eine solche kurze Zeit in das Gewicht sallen? Diese 14 Tage könnte man doch sehr leicht einbringen, wenn man sie jetzt noch auf das Unfallversicherungsgesetz verwende. Das Ziel der Kaiserlichen Botschaft sei das letztere, und dann die weiteren sozialpolitischen Vorlagen. Berathen werde das Haus ja auch den neuen Etat, aber es werde sehr bald klar werden, daß man den Etat nicht richtig feststellen könne, es fehlten die nothwendigen Abschlüsse in Betreff des Ueber⸗ schusses der Zölle und Verbrauchssteuern, die Kenntniß der Ernte. Den Etat jetzt festzustellen halte er für sachwidrig, es würde zu einer finanziellen Schädigung des Reichs und der Einzelstaaten führen; es würde in mehreren Hauptposten nur eine kalkulatorische Arbeit sein. Werde man denn aber in der nächsten Session die Zeit srei haben? Die Etatsüberschreitungen und die Rechnungen würden ebenso gut Arbeit und Diskussion veranlassen wie der Etat, sie würden dann mehr in den Vordergrund treten. Außerdem würden durch Nachtrags⸗Etats

die Kommission selbst in dem Sinne seiner Partei vor⸗ gehen, wäre er ja zrfrieden. Er wolle noch in dieser Session eine Entscheidung des Plenums, welches doch anders zusammengisetzt sei, als die Kommis⸗ sion, über die Hauptparagraphen des Gesetzes, damit die Regierung, wenn, wir er annehme, die Regie⸗ rungsvorlage in einigen Hauptpunkten nicht angenommen und verändert werde, bis zum Herbst auf Grund der Beschküsse die Vorlage umarbeiten könne. Andernfalls gehe dem Hause—

vielleicht die ganze nächste Session verloren. Er wolle schon

jetzt Auskunft, ob die Richsregkerung an der Bedingung des

Neichszuschusses festhalte? Der Reichszuschuß sei gegen eine

kleine Zahl von Stimmen früher verworfen. Derselbe werde es wieder werden. Hielten die Bundesregierungen an der dreizehnwöchentlichen Karenzzeit sast? Auch auf diefe könne der Reichstag nickt eingehen; das wäre eine Mehrbelastung der Arbeiter, statt einer Erleichterung. Halte die Regierung. an dem komplizirten System der Gefahrenklassen und der Betriebsgenoffenscheft fest? Ueber alles das habe die Regierung keinen Aufschluß gegeben. Man brauche, solle die Vorlage beschleunigt werden, baldigst darüber ein Votum des Hauses, und eine Erklärung der Re⸗ gierung und zwar hier vor dem Lande, damit es volle larheit über die Wege und Absichten derselben erhalte. Die Liberalen seien bereit, zu diesem Zweck gern das Opfer einer Fortsetzung der Arbeiten zu bringen. Die Botschaft stelle für die nächste Session auch die Invaliden⸗ und Alters⸗ versorgungskassen in Aussicht. Das Haus habe das größte Interesse daran, sobald als möglich darüber näheren Auf⸗ schluß zu erhalten. Die Motive des Unfallversicherungsgesetzes. von 1881 erklärten hierzu die Arbeit eines Menschenalters für nöthig. Es fehle noch das Verbindungsglied. Handele es sich bei der in Aussicht gestellten Vorlage um die von seiner Partei seit lange gewünschten Normativbestimmungen über diese Kassen oder um die Einrichtung allgemeiner obligato⸗ rischer Invaliden- und Altersversorgungskassen. Er könne das letztere kaum annehmen, da es sich um eins der schwie⸗ rigsten und tief eingreifendsten Probleme handele. Seine Partei sei bereit, mit oller Kraft Bestrebungen zu unterstützen, welche auf die Förderung des Wohls der arbeitenden Klassen gerichtet seien. Aber das Maß der Verantwortlichkeit wachse mit dem Maß der Schwierigkeiten, welche sich auf diesem Gebiete zeigten. Nach seiner Ueberzeugung wäre keine Gefahr größer als die, daß Hoffnungen und Wünsche erweckt würden, die nicht in Erfüllung gebracht werden könnten, wenn man an die realen Verhältnisse herantrete. Es sei die Pflicht der Liberalen, Alles daran zu setzen, um baldigst volle Klar⸗ heit über die Absichten der Bundesregierungen und die Aus⸗— führbarkeit derselben herbeizuführen. Er bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, der Abg. Rickert habe nur wiederholt, was der Abg. Richter früher klarer, präziser und besser gesagt habe. Derselbe wolle zeigen, daß seine (des Abg. Rickert) Partei ebenso liberal und entschieden vorgehe, wie die Fort⸗ schrittspartei, um dies bei den Wahlen gebrauchen zu können. Es sei bezeichnend, daß der Ton, den die Abgg. Richter und Rickert früher der Botschaft gegenüber angeschlagen hätten, unter dem Eindruck, den dieselbe allgemein im Lande gemacht habe, vollständig geschwunden sei. Der Eifer der Liberalen, das Unfallgesetz jetzt zu erledigen, sei um so anerkennenswerther, als dosselbe wohl nicht in ihrem Sinne zur Erledigung kommen werde. Es Fsei ein altes Wort: „Man suche Keinen hinter der Thür, wenn man nicht selbst dahinter gesteckt habe.“ So könne auch er, indem die Liberalen der Botschaft blos die Absicht unterschöben, der Kanzler wolle 11 Jahre ohne Reichstag regieren, nicht umhin, auch dem Antrage des Abg. Rickert andere Motive unter⸗ zuschieben, als derselbe angebe. Die Liberalen wollten nämlich vor dem Lande den Schein erwecken, als hätten ie den großen Eifer für die sozialpolitischen Gesetze, und als seien die Kon⸗ servativen das Hinderniß derselben. Wenn das Haus nach. dem Antrage Rickert verfahren wollte, würde das Resultat sein, daß das Haus weder Budget noch Unfallgesen erledigen werde, was freilich dem Abg. Rickert sehr angenehm wäre. Dem Einwand gegenüber, die jetzige Berathung des Etats. habe nur den Zwoöck, 116 Jahre ohne Reichstag zu regieren, weise er auf den Wortlaut der Kaiserlichen Botschaft har, welche einen Einberufung des Reichstages im Herbst in Aussicht stele, zurück. Wenn der Abg. Rickert keine schwerer wiegenden Gaände gegen die zweijährigen Etats habe, als die heute vorgebrachten, dann seien dessen Gründe sehr schwach. Die von dem Abg. Rickert, für zu hoch gehaltenen Matrikularbeiträge hätte derselbe ja gerin⸗ ger in Vorschlag bringen können, und er glaube wol, daß. die Mehrheit sie genehmigt hätte. Recht gebe er dem Abg. Rickert darin, daß es hier mehr darauf ankornmme, die Rechnun⸗— gen zu prüfen, als den Etat zu bexathen. Er sei zu dieser Meinung durch die vielen Etatsüberschreiungen getommen z der Etat selbst träte viel zu sehr zuräck gegen die bei. seiner Berathung vorgebrachten allgemeinen Landes lagen und. Kirchthurmsbeschwerden. Es sei nicht richtig, daß die Abgg. Richter und Ricker- die richtigen Interrcetem der Kaiserlichen Botschaft seien, sondern er sehe als selche weit eher die Re⸗ gierung an. Wenn auch die jetzige Berathung des Etat. Nachtragsetats n. s. w. nöthig machen sollte, fo werde das doch weniger Zeit kosten, als die Berathung den ganzen Etats, und dieser Gewinn komme der Berathung des Unfall

Korrekturen vorgenommen werden müssen. Sein Antrag sei nichts, als was derselbe seinem Wortlaut nach besage; die Liberalen seien bereit so schnell als möglich in die Berathung des Unfallversicherungsgesetzes einzutreten. Seine Partei

gesetzes zu Gute. Er sei nicht der Meinung, die erst kürzlich auf der Linken ausgesprochen sei, daß die Sozialdemokratie nur eine Folge dessen sei, daß man anstatt der freien Kassen Zwangsorganisationen errichtet habe;

wolle aus dem Gebiet der Hoffnungen und Wünsche heraus, und ausführbare Vorlagen haben. Sein Antrag habe kein Mißtrauen gegen die Kommission. Die diplomatischen Kräfte könnten es freilich nicht verstehen, wenn andere Leute auf dem einfachsten und natürlichsten Wege vorgingen. Im Diplomatisiren sei seine Partei dem Centrum nicht gewachsen.

des Reichstages stattgefunden, als ob es nicht sogar den Schaff⸗ nern, die die Sozialdemokraten auf ihre Freikarten reisen ließen, bekannt wäre, daß der Reichstag sich heut noch in der hereits vor einem Jahre begonnenen Session befinde. Die bei—

Sb das Centrum oder der Reichskanzler die Palme vergiene, werde sich ja bald zeigen. Seine Partei habe nicht die Sehn⸗ suchl, mitzutingen in diesem Wettkampf. Der einfachste,

den Abgeordneten seien auf der Reise nach Berlin gewesen, um

llarste und direkteste Weg sei seiner Partei der liebste. Würde

das könne ja mitgewirkt haben, zum großen Theil aber habe die Sozialdemokratie ihre Wurzel auf dem Gebiet, auf dem das Unfallgesetz sich bewege, und dies werde diese Wurzeln vernichten. Er hoffe, daß die Konservativen zusammen mit den Nationalliberaler und dem Centrum diese Gesetzgebung zum Abschluß bringen werden. Er sehe jo, daß Mitglieder aller Fraktionen zu diesem Ende energisch helfen würden, unde namentlich dem Eentrum danke er für seine Hülfe dabei. Der Abg. Rickert werde freilich wieder sagen, er wolle ein goli⸗ üsches Geschäst mit dem Centrum machen, wie der Abg.