1883 / 105 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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zeugung, wenn sie auch in der Presse nicht hat zum Ausdruck kommen können, bat die Crefelder Schulverwaltung, soweit ich unsere Akten verstehe, innerlich auch in der Folge beherrscht. Denn ohne einen Auftrag Seitens der Aussichtsbehörde hat der Stadtschulinspektor es sich immer mehr angelegen sein lassen, bei der Einschulung der Kinder die Konfessionsverhältnisse voll zu berücksichtigen und die Mischung der Konfessionen abzuschwächen und ich kin deshalb in der Lage ewesen, im vorigen Jahre der Regierung anzuempfeblen, diesem

estreben des Stadtschulinspektors zu Hülfe zu kommen und ihn bei seinem Verfahren zu unterstützen.

Indem ich diesen Zeitpunkt berühre, trete ich in die Ersrterung derjenigen Momente ein, die der Hr. Abg. Seyffardt (Crefeld) mir wiederholt zum Vorwurfe gemacht bat, indem er wie er selbst sagte, nach Hörensagen, ohne im Stande zu sein, seine Angaben näher beweisen zu können, mit Vorwürfen gegen meine Person hervortrat. Die meines Erachtens für das Schicksal der Crefelder Simultan schule maßgebende Verfügung der Regierung zu Düsseldorf war, meine Herren, nicht diejenige, welche jetzt den Gegen⸗ stand des Angriffs bildet, nicht die Verfügung vom September 1882, sondern die Verfügung vom März vorigen Jahres. Anknüpfend an die thatsächlichen Maßnahmen des Stadtschulin pektors bestimmte die Regierung, daß in drei von den paritätischen Schulen, und zwar in einer, welche im Innern, und in jwei, welche außerhalb der Stadt liegen, nunmehr der konfessionelle Charakter wieder zur Anerkennung gelangen sollte. Diese Verfügung, von der man doch hätte annebmen sollen, daß sie zur Beschwerde oder zur aggressiren Diskussion in die Oeffentlichkeit führen würde, ging fast spurlos in der Presse und bei den Betheiligten vorüber, und die Negierung war meines Erachtens vollkommen und mit Recht in der Lage, anzunehmen, daß die Maß⸗ nahmen des Stadtschulinspektors, dem sich auch die Erklärungen des interimistischen Bürgermeisters anschlossen, vollkommen auch die Billigung der maßgebenden Perfönlichkeiten in der städtischen Vertretung und Schul⸗ verwaltung finden würden. Die letzte Verfügung, die ich persönlich überhaupt im Sommer v. J. erlasten habe, bezieht sich auf diese Rückkonfessionalisirung der bezeichneten drei Schulen; sie datirt vom 4. April v. J. und enthält weiter nichts, als daß ich von der An— ordnung der Regierung mit Interesse Kenntniß genommen habe, und daß ich hoffe, daß sie auf dem betretenen Wege weiter fortfahren würde. So ungefähr lauten die Worte. Vom 4. April v. J. bis zum Erlaß der Septemberversügung der Düsseldorfer Regierung ist aus meiner Feder nicht eine einzige Zeile, welche die Grefelder Schulangelegenheit beträfe, erlassen worden. Es ist unrichtig,

wenn der geehrte Herr Vorredner angenommen bai, es seien unter der Hand Weisungen nach Düsseldorf gelangt; ich sage das nicht etwa, um irgend wie meine. Verantwortlichkeit

abzuschwächen, sondern einfach, weil es die Wahrheit ist. Ich habe und das muß ich anknüpfend an die Bemerkungen des Hrn. Abg Seyffardt auch anführen von der Verfügung der Regierung ihrem Wortlaute nach erst Kenntniß erhalten nach meiner Rückkehr von Düssel⸗

dorf, und wenn die Deputation aus Crefeld, die mich damals beehrt hat, in ihrem Referat über ihre Unterhaltung Momente berichtet hat, welche der Herr Vorredner gegen mich glaubte verwerthen zu können, so ändert dies an der von mir heivorgebobenen Thatsache nichts. Ich habe auch nicht den Beruf in mir gefüblt, das Referat auf seine Einzel⸗ heiten zu prüfen und richtig zu stellen. Ich kann nur wiederholen, daß die Düsseldorfer Regierung durchaus selbständig, aus der ihr innewohnenden Kenntniß der Dinge heraus, die Verfügung erlassen bat. Die Frage, vor der ich gestanden habe und heute noch stehe, ist daher nicht die, ob ich über den Kopf der Regierung binweg in die Regelung der Crefelder Verhältnisse eingreifen wollte, sondern einfach die: soll ich die Verfügung der Regierung aufbeben oder nicht. Meine en. Ich bin auf Ihren Widerspruch gefaßt, aber ich muß doch emerken, daß nichts eine größere Verwunderung erregt baben würde, auch von Seiten der Vertheidiger der Crefelder Simultan schulen, als wenn ich die Verfügung der Regierung aufgehoben haben würde; denn, meine Herren, die Verfügung war vorbereitet worden durch sehr eingehende Verhandlungen mit dem städtischen Schul inspektor, und die Thatsache, daß die Regierung sich zu einem meines Grachtens zweifelhaften Zeitpunkt vom politischen Gesichtspunkte aus entschlossen hat, die Verfügung zu erlassen, findet ihre einfache Er klärung in dem Grunde, daß, wenn eine Aenderung in den paritä—⸗ tischen Schulen eintreten sollte, auch nach Auffassung der Crefelder Schulverwaltung die Verfügung so zeitig erlassen werden mußte, daß der Apriltermin hierzu benutzt und zu diesem die vollständige Aus- gleichung des Lehrer- und Schülermaterials eintreten konnte.

Daß ich nicht dazu gekommen bin, diese Regierungsverfügung aufzuheben, das werden Sie nach den Darlegungen, die ich gemacht habe, erklärlich finden. Ich räume dem letzten Herrn Vorredner gegenüber unverhohlen ein, und ich habe dies auch in dem Be⸗ scheide angedeutet —, daß ich eine Verhandlung mit der städtischen Vertretung Crefelds für möglich und auch von meinem Standpunkte aus für richtig gehalten haben würde, aber um dieses formalen Grundes willen die ganze Maßregel der Regierung fallen zu lassen, war unmöglich; sie aufzuhalten, war unthunlich, wenn man nicht den Apriltermin unbenutzt vorübergehen lassen wollte, und daß dieser Apriltermin nothwendig war, beruhr zum großen Theil auf schul— technischem Gebiet, auf Lehrermischungsverhältnissen. In diese De⸗ tails einzudringen, füble ich mich augenblicklich außer Stande, weil ich das Material in dieser Hinsicht im Moment nicht so ausreichend beherrsche, wie ich es wohl zu einer früheren Zeit gethan habe.

Fragt man weiter, welche Stellung soll ich der Petition der Crefelder Stadtverordneten und Bürger gegenüber einnehmen, so kann die Antwort nicht zweifelhaft sein, da ich auf dem Punkte stehe, daß nach der Geschichte der preußischen Volksschule und auch nach der theoretischen Seite hin die Konfessionsschule die richtige und zweckmäßige Form der Volksschule ist. Im Zusammenhange hiermit muß ich noch bemerken, daß ich die Auslegung, welche der Hr. Abg. Dr. Löwe (Bochum) dem Art. 24 der Verfassungsurkunde gegeben

hat, nicht tbeile. Die Ausführungen, welche der geehrte Herr Vor⸗ redner gegeben hat, entsprechen der Interpretation, welche in einer bekannten Broschüre des liberalen Schulvereins gegeben ist. Aber ich halte sie für zu eng und für unrichtig und ich würde in Verlegenbeit kołmmen, wenn ich aus den Akten des Ministe—⸗ riums oder sonst wober Beläge dafür beibringen sollte, welche die Auffassung rechtfertigen könnten, als ob im Artikel 24 nur die kon- fessionelle Ertheilung des Religionsunterrichts und nicht die Einrich⸗ tung der Volkeschulen als solche gemeint sein sollte. Ich glaube sogar, die beiden Absätze des Artikels 24 der Verfassungsurkunde würden in keinem richtigen Zusammenhange stehen, wenn die Auffassung des ge⸗ ehrten Herrn Vorredners zutreffend wäre; und was Artikel 24 der Verfassungsurkunde bedeutet, ist überdies bei Gelegenheit der Be⸗ rathung des Schulaufsichtsgesetzez vom 11. März 1872 im Landtage ausreichend zur run r e gelangt. Man hat damals etwas Mehreres im Artikel 24 gefunden, als der Herr Vorredner, und die großen Bedenken, die gewisse Theile dieses hohen Hauses gegen den Erlaß des in Rede stehenden Gesetzes hegten, wurden wesentlich dadurch bedingt, daß Artikel 24 in dem neuen Gesetz gleichsam reaktivirt wurde. Ich kann auch nicht in Abrede stellen, daß durch Aufnahme des Artikels 24 in den 5. 3 des Schulaufsichtsgesetzes der Artikel 24 für mich virtuell eine sehr viel höhere Bedeutung erlangt hat, als wenn seine theoretische Be= deutung allein in der Verfassungsurkunde zum Ausdruck gekommen wäre.

Meine Herren! Ich muß jetzt schließen, weil ich fürchte, ich kann den Faden meiner Darlegungen nicht mehr festhalten. Zum Schluß kann ich nur meiner Ueberzeugung Ausdruck geben, und ich bitte das nicht etwa als eine Mißachtung irgend einer entgegenstehenden An⸗ sicht oder als eine Uebertreibung ansehen zu wollen, daß es für die Entwicklung der Crefelder Sculverhältnisse ein Glück ist, daß die Sache so gekommen ist. Ich kann mich sehr wohl in die Seele des Abg. Seyffardt (Crefeld) hineindenken, welcher sich schwer von seinem Ideale trennt, ich kann mich auch. bineinversetzen in den Kampf, der politischen und kommunalen Parteien in Crefeld; das bleibt meines Erachtens doch bestehen, daß aber viele, sehr viele, die in dieser Sache die Schulverwaltung, die Regierung zu Düssel⸗ dorf und mich bekämpfen, innerlich sehr wohl der Auffassung sich zuneigen, daß es besser für Crefeld gewesen wäre, den. Versuch, aus prinzipiellen Gründen die Volksschulen zu paritätisiren, zu unterlassen, und daß es schließlich doch besser ist, daß die Regierung das Odium auf sich genommen hat, die Verhält- nisse richtig zu stellen und den alten Streit zu beenden, als daß die städtische Vertretung nach neuen gewaltigen Kämpfen und Aufregungen in die Lage gekommen wäre, das, was sie selbst geschaffen hatte, im Interesse der Kinder wieder aus der Welt zu schaffen. Meine Herren, von diesem Standpunkte bin ich auch über das Zweckmäßige der An ordnung beruhigt und ich glaube, Sie können für den Hauptantrag Ihrer Kommission ohne Bedenken stimmen.

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Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief. Gegen die Auguste Wilhelm, Tochter des Gastwirths Jacob Wilhelm, aus Rotenburg,

Grund der nach 5§. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 13. März 1883.

err, m mm, , n, Deffentlicher Anzeiger. ; ate für den Deutschen Reichs- und König . . ö. Staats. Anzeiger . das Central · Handels. . * Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des 4 . n register nimmt an: die Königliche Expedition J. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein des Aeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. & Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, uischen At aus. An eigers: n. dergl. . 38. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Nreußische . . . 3. Verkäufe, Verpachtungen., Spmissionen ete. JT. Literarische Anzeigen. Annoncen Bureaux. Berlin 8w., Wilhelm-⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung S. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 3 K u. 8. v. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilage. 2 KR

zu Cüstrin

geboren am 20. August 1858,

Kirchner, Gerichts

boren am 22. Februar 1858, 21) der Seefahrer. August Friedrich Christian Dörfling aus Alt⸗Wiendorf, 22) der Christian Theodor Mähl aus Boltenhagen, geboren

50 000 M6 vom 31. Dezember 1878 bis 17. April 1883 im. etrage von 10734 M 58 , 2) die wei⸗ teren Zinsen zu 5 oo des Kaufpreisrestes von

Johann 50 000 M vom 17. April 1883 bis zum Tage der

geboren am 2. Juli 1859, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Abtreibung der Leibes— frucht verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu ver haften und in das Amtsgerichts-Gefängniß zu Ro— tenburg a. d. F. abzuliefern. Bei Nachricht hierher zu den Akten J. II. 57083. Cassel, den 1. Mai 15383. Der Erste Staatsanwalt. Im Auftrage: Ungebogen.

[16968 Ladung.

Der Steinsprenger Martin Glaser aus Neu— Haferwiese, dessen Aufenthalt unbekannt ist, welchen zur Last gelegt wird, am 19. Januar 1883 im Dorfe Krining außerhalb seines Wohnsitzes, ohne Begrün— dung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vor— gängige Bestellung bei: 1) der Maurerfrau Henriette Bauermeister, 2) dem Arbeiter Carl Mielke, 3) der Wittwe Auguste Fischer, ) dem Arbeiter Stäck, Uhren reparirt und somit ein der Befteuerung vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterworfenes Ge werbe betrieben, ohne den zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbeschein eingelöst zu haben Uebertretung gegen §. 17 und 18 Gesetzes vom 3. Juli 1876 wird if Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 19. Juli 18835, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin⸗ chen, den 13. April 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichis.

Ladung. Die nachbenannten Personen: I) der Wehrreiter August Ferdinand Ernst Schleusener aus Sonnenburg, geboren den 11. September 1846 zu Ratzdorf, Kreis Landsberg a. / W., 2) der Wehr—⸗ mann Friedrich Wilhelm Grenz aus Sonnenburg, geboren am 21. Mai 1849 zu Sternberg, Kreis Ost⸗ Sternberg, 3) der Resernist Carl Ludwig Aigner aus Sonnenburg, geboren am 28. September 1856 zu Sonnenburg, 4 der Wehrmann Carl Friedrich Theodor Meilicke aus Hampshire, geboren am 2. Juli 1852 zu Pensylvanien, Kreis Ost⸗Sternberg, werden beschuldigt, ad 3 als beurlaubter Reservist, ad 1,2 u. 4 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertrelung . §. 360 Rr. 5 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 13. Juni 1883. Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier selbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei un. entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5§. 477 der Strasprozeßordnung von dem Königlichen Bezirk⸗Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 10. März 1883. Kirchner, Gerichts—⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der Wehrmann Carl Friedrich Dohrau aus Kriescht, am 8. Februar 1853 zu Wontrobowo, Kreis Schwetz, geboren, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß , ,,. zu sein, Uebertretung gegen §. 369 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Juni 1883, , 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗

gericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. é. au

unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

20244 Bekanntmachung.

Seit dem 25. April cr. Abends ist der Kämmerer Michael Deicert hierselbst von hier verschwunden und liegt die Vermuthung vor, daß demselben, welcher in letzter Zeit zur Schwermuth neigte, ein Unglück zugestoßen ist.

Jeder der über den Verbleib desselben Auskunft zu geben im Stande ist, wird um schleunige Mit— theilung hierüber ersucht.

Signalement:

Deickert war 67 Jahre alt, von kleiner Statur, hatte graues Kopfhaar und grauen verschnittenen Vollbart, trug eine goldene Brille, an der linken Hand 2 Trauringe und war bekleidet mit langem dunkelgrauen Sommerüberzieher, Rock, Beinkleidern und Weste von dunkelgrün karrirtem Stoff, schwar⸗ zem Cylinderhut, kalbledernen Halbstiefeln, schwarzen Glacéhandschuhen, einem weißleinenen und einem weißwollenen Hemd, weißem Chemisett mit Steh— kragen, weißen Parchentunterbeinkleidern und grau⸗ wollenen Strümpfen. Die Wäsche ist gezeichnet

H. D. Frankfurt a. O., den 2. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

20098 ;

In der Strafsache wider den Schornsteinfeger Desenik aus Greifswald und Genossen wegen Ver— letzung der Wehrpflicht hat die erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald in der Sitzung vom 25 Januar 1882 für Recht erkannt: die Angeklagten: I) der Schornsteinfeger Friedrich Johann Max Desenik aus Greifswald, geboren am 14. September 1855, 2) der Albert Carl Wil⸗ helm Fahrendorff aus Greifswald, geboren am 19. April 1858, 3) der Wilhelm Christian Friedrich Fahrenwald aus Greifswald, geboren am 8. De zember 1858, 4) der Friedrich Gustar Theodor Jerasch aus Greifswald, geboren am 24. Mai 1838, 5) der Max deri gend Löbbe aus Greifswald, geboren am 8. Jannnr 1858, 3 der Ferdinand Carl Theodor Reinhard aus Greifswald, geboren am 26. Juni 1858, 7) der Carl Friedrich Theodor Neichenbach aus Greifswald, geboren am 24. Märj 1858, 8) der Johann Martin Friedrich Schröder aus Greifswald, geboren am 20. Januar 1868, 9) der Johann Cod Siewert aus Greifs— wald, geberen am 2. August 1858, 19 der Wilhelm GChristian Steffen aus Greifs wald, geboren am 26. Oktober 1858, 11) der Wil⸗ helm Johann Friedrich Stüwe aus Greifswald, geboren am 30. August 1858, 12) der Max Ludwig Tiegler aus Greifswald, geboren am 8. Februar 1858, 13) der Johann Theodor Todt aus Greifs— wald, geboren am 10. Januar 1858, 14) der Carl Heinrich Zuhn aus Greiftzwald, geboren am 5. April 1858, 15) der Matrose Rudolf Christian Moll aus Wolgast, geboren am 27. Januar 1858, 16) der Johann Friedrich Wilhelm Ohlrich aus Wohgast, geboren am 7. Oktober 1858, 17) der Richard Cmil Wilhelm Wolff aus Wolgast, geboren am 21. Fe⸗ bruar 1858, 18) der Johann Friedrich Theodor Bingler aus Eldena, geboren am 9. Juli 1868, i9) der Carl Wilhelm August Krumtum aus 6 . geboren am 7. Mai 1858, 20) der Jo⸗

ann Carl Theodor Riebe aus Buddenhagen, ge⸗

am 3. Februar 1858, 23) der Christian Carl Johann Wilhelms aus Boltenhagen, geboren am 10. April 1858, 24) der Jochen Friedrich Wilhelm Wahlfeldt aus Rubkow, geboren am 8. Januar 15568. 25) der Seefahrer Hermann Emil Erdmann Koeppen aus Pinnow, gebocen am 30. März 1853, 26) der Detlof aus Gützkow, geboren am 26. August 1858, 27) der Landmann Heinrich Friedrich Johannes Schröder aus Breechen, geboren am 20. Januar 1858, sind der Verletzung der Wehrpfliht schuldig und werden deshalb ein Jeder zu eine: Geldstrafe von 150 einhundertfünfzis 6, für den Unvermögensfall zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt. Es wird um Mittheilung des zeitigen Aufenthalts der Verurtheilten ersucht. Greifswold, 260. April 1883. Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

20126 Oeffentliche Zustellung. In Sachen

der Spar- und Leihkasse zu Bingen, repräsentirt durch den Präsidenten des Verwaltungsrathes Franz Allmann zu Bingen, Klägerin, durch die Rechts- anwälte De. Levi und Dr. Carlebach zu Mainz ver⸗ treten, gegen 1) Peter Berg 1II., Metzger und Wirth, eigenen Namens, sowie als Vormund des mit seiner verlebten Ehefrau Klara, geb. Kühnbach, erzeugten, noch minderjährigen Kindes Elisabetha Berg, diese als Erbin ihrer Mutter; 2) Clisabetha Küͤhnbach, ohne Gewerbe, Ehefrau zweiter Ehe des vorgenannten Peter Berg III.; 3) Magdalena Katharina Kühn⸗ bach, ohne Gewerbe, Alle früher in Heidesheim wohn haft, dermalen ohne bekannten Aufenthalt in Ame⸗ rika, Beklagte, ladet die Klägerin die Beklagten in die Sitzung der ersten Civilkammer des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der wiederholten Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen, und wird bei der mündlichen Verhandlung der Sache den Antrag nehmen: Das Gericht wolle den Kauf⸗ und Verkaufvertrag vor Notar Habermehl zu Bingen vom 12. Juli 1878 wegen Nichterfüllung der Bedingungen für aufgelöst erklären, demgemäß die Klägerin als Eigenthümerin der verkauften, in der Gemeinde und Gemarkung Heidesheim gelegenen, im Grundbuch auf den Namen Kühnbach, Elisabetha, und Consorten, wohnhaft in Heidesheim“, eingetragenen, in dem zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bereits bekannt gemachten Auszuge der Klagen äher bezeichneten 48 Grund⸗ stücke erklären; die Beklagten verurtheilen, diese Grundstücke zu räumen und der Klägerin zur freien Verfügung zu stellen; weiter die Beklagten, und zwar 4. Peter Berg 1III. persönlich, b. dessen minder ähriges Kind Elisabetha Berg als Erbe seiner ver= lebten Mutter Klara, geb. Kühnbach, é. dessen jetzige Ehefrau Elisabetha, geb. Kühnbach, d. Magda⸗ lena Katharina Kühnbach, Alle unter Solidarität, den Peter Berg III. auf der mit seiner ersten Ehe⸗ frau Klara, geb. Kühnbach, bestandenen und mit ar. jetzigen Ehefrau Glisabetha, geb. Kühnbach,

estehenden Gütergemeinschaft wegen verurtheilen, an die Klägerin J. als Ersatz für den gehabten Genuß I die Zinsen zu 5 o des Kaufpreisrestes von

Rämung mit täglich 6 c 85 3, II. den Rest der Kosten des Kaufaktes mit 214 A6 62 4 nebst Zinsen zu 5 o„0 vom 11. November 1880 ab zu zahlen und alle Kosten ju tragen, alle Rechte, insbesondere wegen Deterioration und Minderwerthes, sowie weitere Anträge vorbehalten.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Moyat, Großh. Landgerichtsschreiber. (17806 Aufgebot.

Der frübere Sekretär beim Königlichen Zellen gefängniß dahier, jetziger Gefängniß⸗Inspektor Rempen zu Cassel, hat das Aufgebot eines ihm Seitens des Kreditvereins zu Hannover, eingetr. Genossenschaft, ertheilten Kontobuches Nr. 1026, nach welchem im Jahre 1881: am 29. Januar 50 M, am 12. Februar 65 6, am 5. März 50 (6, am 12. Mai 100 und am 28. Mai 80 „1, zu⸗ fammen 3465 M „geholt“, im selben Jahre: am 3. Januar 165 S, am 1. April 70 3 Zinsen und 30 S, am 2. April 160 M und am 5. Mai 4560 S6, zusammen 795,70 S, „gebracht“ sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 20. November 1883, Börmittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, immer 95 (Eingang Volgersweg), anberaumten Aufgebots—⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, den 17. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 17. gez. Siegel. Ausgefertigt:

Schulz, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(201121 . . ;

Auf das Hütte'sche Colonat Nr. 32 in Belle sind

folgende Forderungen ingrossirt:

I) am 6. November 1849 für die uneheliche Toch⸗ ter der Amalie Luise Elise Friederike Hütte von Nr. 32 zu Belle, Namens Charlotte, 22 Thlr. 9 Sgr. .

2) am 1. April 1852 für den Handelsmann Sa—⸗ mul Klaremeyer in Belle, cedirt an Colon Schlütsmeier in Brakelsiek. Darlehn zu 70 Thlr.; . ; .

3) am 27. März 1855 für den Gastwirth Brand in Belle Darlehn zu 150 Thlr.;

4) am 9. Juli 1861 für den Lehrer Bergmann zu Belle Darlehn zu 114 Thlr.;

welche zurückbezahlt sein sollen, worüber jedoch die

Originalobligationen nicht beigebracht werden können.

Es werden alle Diejenigen, welche glauben, Rechte aus den Ingrossaten herleiten zu können, aufgefor⸗« dert, solche spätestens in dem auf

Donnerstag, den 28. Juni d. J., Morgens 9 Uhr, hier anberaumten Termine unter Vorlegung der Dokumente geltend zu machen, widrigenfalls die Ingrossate für erloschen erklärt werden sollen. Bloamberg, den 28. April 1883. Fürstliches Amtsgericht. II. gez. G. Mel m. U Zur Beglaubigung: Schulze, Gerichteschreiber.

, /

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(200904 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Maaß, Emilie Dorothea Louise, geb. Städke bier, vertreten durch den Rechtsanwalt Reinberger hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Wilbelm Maß, dessen gegenwärtiger Aufent⸗ balt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung:

das zwischen den Parteien bestehende Band der

Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein

schuldigen Theil zuserklären ö und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilfammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr,

mit der Aufforderung, . . gedachten Ge⸗

ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . . 21 8 der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug Der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 28. April 1883.

Buchwald, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

20095 Oeffentliche Zustellung.

l Die 1 Hempel, Lonise Sophie Bertha, geb.

Lucas hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Klein⸗

Fol; hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kassirer

Johann Friedrich Wilhelm Hempel, dessen gegen—

wärtiger Aufenthalt unbekangt ist, wegen Ehebruchs,

Mißhandlung, Beleidigung und Ehrenkränkung sowie

böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehe—

eidung:

a. . jwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Prozefses zur Last zu legen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Vormittags 119 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—

xichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 28. April 1383.

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Civilkammer 13.

[20097 Oeffentliche Zustellung. ;

Die Frau Ramberg, Friederike Emilie Juliane, eb. Trömel, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt isco hier, klagt gegen ibren Ehemann, den Maler Paul Ludwig Alexander Ramberg, dessen gegen wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlässung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:

das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären

und ladet den Beklagten zur mündlichen. Verhand—

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu hestellen. ö.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. April 1883.

Buchwald, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Civil kammer 13.

[120096 Oeffentliche Zustellung. ö.

Die Frau Preuß, Caroline Wilhelmine Louise, geb. Oppermann hier, vertreten durch den Rechts— anwalt Pr. Quenstedt hier, flagt gegen ihren Ghemann, den Schuhmacher Johann Friedrich Preuß, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ghescheidung: ;

das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten fär den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des

Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Vormittags 111 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 26. April 1883.

Buchwald,

Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Civilkammer 13.

20119 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Perle Wolfstein zu Hagen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Storp daselbst, klagt gegen den Händler Carl Bilstein, zuletzt in Hagen wohnhaft, dessen jetziger Wohnort aber unbekannt ist, wegen der dem Beklagten unterm 14. Februar und 4. März 1880, 5. Februar 1881 und 8. Fe⸗ bruar 1883 käuflich gelieferten Waaren, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige Zahlung don 94 S 63 43 nebst 6c½“ Zinsen seit dem 8. Februar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung den Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Hagen auf

den 18. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hagen, den 1. Mai 1883.

Jansen, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[L225 Oeffentliche 3ustellung.

Jakob Undelbach, Steinbrecher in Flonheim, han delnd eigenen Namens wegen der mit seiner verlebten Fhefrau Elisabetha, geb. Knapp, gehabten ehelichen Gütergemeinschaft, sowie als Vormund der mit der⸗ selben erzeugten noch minderjährigen Kinder Elisa— beth, Philipp und Marie Unkelbach, diese als Be— nefiziarerben ihrer Mutter; 2) Peter Gilferich, Schuhmacher in Flonheim, als Beivormund dieser Minderjährigen, vertreten durch Rechtsanwalt Guard Maier zu Mainz, klagen gegen Philipp Mehrhof, Wirth, und dessen Ehefrau Luise, geb. Benkler, Beide früher in Nack wohnhaft, jetzt ohne hekannten Aufenthalt, wegen Ausscheidung einer Hofraithe aus einem Pfändungsverfahren und wegen Theilung mit dem Antrage: das Gericht wolle in Erkenntniß auf die Dis

Nack gelegene I‚möbel: Flur 1 Nr. 221, 71 Meter Hofraitbe im Ort, aus dem Pfändungsverfahren, welches der Intervenient Wilhelm Erkmann, Liqueur- fabrikant in Alzey, gegen die Eheleute Philipp Mehrhof bei Großh. Amtsgerichte Alzey betreibt, ausgeschieden und nicht zur Zwangẽversteigerung ge⸗ bracht werden soll, die Versteigerungsverfügung des Großb. Amtsgerichts Alzey vom 25 März 1881 auf⸗ beben und verordnen, daß die in Folge dieser Ver⸗ fügung bei jenem Grundstücke im Grundbuche der Gemeinde Nack eingetragene Vormerkung gebemmt“ wieder gelöscht werden soll; in Erkenntniß auf die Tbeilungeklage den beiden Theilungsstatus vom 3. Februar 1880 und 22. Februar 1883, der Ex⸗ pertise vom 22. Februar und der Versteigerung vom; 29. Januar 1885 die gerichtliche Bestätigung er⸗ theilen und verfügen, daß das Grundstück Flur 4 Nr. 53, 506 Meter Acker am Wingertsberg in der Gemarkung Nack erst nach Beendigung des der Wittwe Unkelbach daran zustehenden Nutzgenusses versteigert werden soll, jedoch jetzt schon die Zeitung zut Bekanntmachung der Versteigerung bestimmen; die Parteien zur Schlußberechnung vor den beauftrag⸗ ten Notar Bechtold zu Aljey zurückverweisen und die Entnahme der Kosten der Ausscheidungsklage von der Zwangsversteigerungsmasse, der Kosten der Theilung der Hofraithe von dem Versteigerungserlöse derselben und der Kosten der Theilung der Gütergemeinschaft aus der Masse derselben verfügen und die Kosten des Intcervenienten Erkmann diesem belasten; endlich den Anwalt der Kläger ermächtigen, seine Kosten direkt zu erheben, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landge=

richts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, den 14. Juli 1883, Vormittags

9g Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Moyat,

Großh. Landgerichtsschreiber.

wird

20120 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Stadtraths Nickell, Emma, geb.

Bethmann zu Blankenburg a. / H.. .

vertreten durch den Rechtsanwalt Neßig heselbst, gegen den Müller Gustav Blumenau aus

klagt . Amt Einbeck, jetzt uabekannten

Friedrichs hausen, Aufenthalts, wegen Löschung der auf dem in Blankenburger Feld— mark tub No. ord. 52 , zum Garten“ belegenen, 20 Morgen 115 Muthen haltenden Grund— stücke der Klägerin als Hypothek im Grund buche von Blankenburg Blatt 748 eingetragenen Lehnssuccefsionsentschädigung zum Betrage von 380 Thlr. 5 Sgr. 1140 4AÆ 50 ., mit dem Antrage auf . Berurtheilung des Beklagten zur Bewilligung dieser Löschung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 10. Juli 1883, Vormittaßs 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschmeig, den 1. Mai 1883. H. Rühland, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.

20118 Oeffentliche Zustellung.

Die Strohhutnäherin Louise Ottilie Emilie Hansen, geb. Brasch, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Pr. Hartmann, klagt gegen den Maschinen bauer Theodor Christian Lauritz Hansen, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur kläge⸗ rischen Eidesleistung und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1I. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rarhhaus) auf

den 7. Juli 1883, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 1. Mai 1883.

Schlieckau, Gerichtschreiber des Landgerichts, Civil kammer II.

20100] .

Verkaufs⸗Anzeige nebst Aufgebot.

In Sachen des Kaufmanns H. A. Alberti in Bremen, Klägers,

gegen den Kaufmann F. Künsemüller in Hainholz, Be— klagten, wegen Forderung, jetzt Zwangsvollstreckung,

soll das dem Beklagten gehörige ideelle Drittheil der Abbauerstelle Nr. 51 in Hainholz, welche besteht aus den Gebäuden unter Nr. 49 der Ge⸗ bäudesteuerrolle von Hainholz und den unter Ar— tikel Nr. 46 der Grundsteuer Mutterrolle von Hain⸗ holz zu O,. 1154 ha eingeschriebenen Grundstücken zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 15. Juni d. J., 11 Uhr, vor unterzeichnetem Ge⸗ richte (Neues Gerichtsgebäude am Volgersweg, Zimmer 30 im Erdgeschoß) anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks ⸗Antheils verloren gehe.

Hannover, den 30. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 9. Il semann.

20111 Aufgebot. Es haben beantragt: 1) Blasius Cavenz, früher Konditor zu Cöln, jetzt ohne besonderen Stand in Ilanz im Canton Graubünden (Schweiz) wohnend, durch seinen Bevollmächtigten J. Anton Casparis in Riet⸗

Das Aufgebot der Stamm ⸗Aktien der Rbei⸗ nischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft Nr. 1105 ein⸗ tausend ein hundert fünf und 2091 zwei⸗ tausend ein und neunzig über je 250 Thaler Preußisch Courant, ausgefertigt zu Cöln, den 1. Januar 1857; die zu diesen Aktien gehörigen Coupons, reichend bis 1. Juli 1887, befinden sich im Besitze des Antragstellers.

2) Wittwe Lina Salzer, geb. Schindler, zu Frei⸗ burg im Breisgau:

Das Aufgebot der Stamm -⸗Aktie der Rheini⸗ schen Eisenbahn ⸗Gesellschaft Nr. 119 970 ein⸗ hundert neunzehntausend neunhundert siebenzig über 250 Thaler Preußisch Courant, aus⸗ gefertigt zu Cösln am 1. März 1869; die dazu gehörigen Dividendenscheine, reichend bis ein— schließlich des Betriebsjahrs 1886 nebst Talon, besitzt die Antragstellerin.

3) Das Bankhaus Eduard Frege K Cie. zu Ham⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Carstanjen zu Cöln:

Das Aufgebot der Stamm-Aktie der Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 51415 ein und fünfzig tausend vierhundert fünfzehn über 250 Thaler Preußisch Courant, ausgefertigt zu Cöln, den 1. Januar 1857, abgestempelt auf Grund des Gesetzes rom 14. Februar 1880, auf 63 Y jährlicher Rente sammt Talon.

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 20. Januar 1887,

Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte an gewöhnlicher

Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre

Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er—

folgen wird. Cöln, den 25. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. Zur Beglaubigung: Kump,

Erster Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgtrichts.

20106 Aufgebot.

Der am 30. November 1880 verstorbene Heinrich

Brunn J. von Sickenhofen hat in Gemeinschaft mit

seiner am 14. März 1883 vrerstorbenen Ehefrau

Marie Friedericke, geborenen Schöffel, am 27. No⸗

vember 1873 ein Testament errichtet, in welchem

deren Tochter Elisabetha, Ehefrau des Lorenz Silberer, dermalen unbekannt wo in Amerika abwesend, neben ihren 2 Geschwistern zur Erbin eingesetzt, jedoch be⸗ stimmt ist, daß dieselbe und eventuell deren Kinder zur gänzlichen Abfindung auf ihr elterliches Vermögen nur noch 400 Gulden erhalten sollen. Auf Antrag der Miterben Heintich Brunn 11. und Heinrich

Groß II. Ehefrau werden hiermit Elisabetha

Silberer und resp. deren Kinder aufgefordert, spä⸗

testens in dem auf .

Freitag, 29. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,

vorbestimmten Aufgebotstermine Erklärung darüber

abzugeben, ob sie das Testament vom 27. November

1873 als zu Recht bestehend anerkennen und die

Erbschaft daraus antreten, widrigenfalls dies unter⸗

stellt und das Testament in Vollzug gesetzt werden

wird.

Seligenstadt, den 1. Mai 188

12 O59. Gerichtsschreibetei Großherzoglich Hess. Amtsgerichts. Feick. 201153 Aufgebot.

Die Wittwe des Maurers Heinrich Beverungen, Minna, geb. Schlüter, aus Lüchtringen, für sich und im Auftrage der Ehefrau des Maurers August Gockel, Minna, geb. Köhler, daselbst, hat das Auf— gebot bezüglich der Wiese zu 60 Qu.⸗-Ruthen unter der Dickung 27. Revier Nr. 9a, beantragt.

Alle, welche Ansprüche an der Wiese zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, ihr Recht spätestens his zu dem auf

den 23. Juni d. J.,

Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine anzumelden.

Holzminden, den 21. April 1883.

Herzogliches Amtsgericht. H. CEleve.

20090 Bekauntmachung. In der Schulz schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brom⸗ berg am 1. Mai 1883 durch den Amtsgerichts⸗ Rath Mentz für Recht:

1) den Johann und Caroline, geb. Schulz, Müllerschen Eheleuten zu Kabott und den Käthner Friedrich und Caroline, geb. Schulz, Zahn'schen Ehe⸗ euten zu Kabott werden ihre Rechte auf die Spezialmasse von 209 S 53 8, angelegt bei der Subhastation des Grundstücks Schloßheuland Nr. 55 i die in Abtheilung III. Nr. De des Grundbuchs

ür Daniel Schulz eingetragenen 66 Thlr. 20 Sgr. nebst 6 Zinsen, vorbehalten, 2) die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen an die Spezialmasse ausgeschlossen, 3) die Kosten sind aus der Spezialmasse vorweg

zu entnehmen. Von Rechts

Wegen.

20117 Bekanntmachung.

München, den 28. April 1883. Daß Kgl. Landgericht München J. hat mit Be— schluß vom Gestrigen die öffentliche Zustellung der Klage des Schuhmachermeisters Karl Bohlinger hier, vertreten vom Rechtsanwalt Seidl, gegen Christine Friederike Bohlinger, geb. Ungemach, Schuhmachers . zuletzt in Göppingen, nun unbekannten Wuf⸗— enthalts,

wegen Ehescheidung, bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Tlage die öffentliche Sitzung der 1. Civilkammer vom Samstag, den 14. Juli 1883, ; Vormittags 8 Uhr,

bestimmt.

Hierzu wird die Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitiz behufs ihrer Vertretung einen bei diefseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen.

Kläger dringt auf Trennung der Ehe dem Bande nach aus Verschulden der Beklagten wegen Ver— letzung der ehelichen Treue Seitens der Beklagten.

Der Kgl. . odler.

20089 Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 25. Januar 1882 zu Bromberg verstorbenen Rentiers Otto Schütze ist nach Erlaß des Urtels vom 21. Februar 1883 beendet. Bromberg, den 30. April 1853.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI.

Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Ferdinand Eberwein, welcher seither bei Groß- berzoglichem Amtsgerichte Zwingenberg als Rechts⸗ anwalt zugelassen war, nunmehr bei hiesigem Amts⸗ gerichte als solcher zugelassen und in die Liste der dahier zugelassenen Rechtsanwälte heute eingetragen worden ist. Lorsch, den 2. Mai 1883.

Großherzogl. Hessisches Amtsgericht Lorsch. Unterschrift.)

e

20123]

20088 Bekanntmachung. In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem der Wittwe Emma Mittelstaedt gebörigen Grund⸗ stücke Klein Dombrowo Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 7 und 8 eingetragenen Posten von 280 Thlr. resp. 12 Thlr., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 1. Mai 1853 durch den Amtsgerichts⸗Rath Mentz für Recht: I) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenposten von 280 Thlr. nebst 6“ Zinsen, 28 Sgr. Provision und den Prozeßkosten, sowie von 12 Thlr. nebst 60 / Zinsen, 14 Sgr. 6 Pf. und den noch rückständigen Kosten, eingetragen für den Kleiderhändler M. A. Cohn zu Inowrazlaw in Abtheilung III. Nr. 7 und 8 des Grundbuchs des der Wittwe Emma Mittel staedt gehörigen Grundstücks Klein Dombrowo Nr. 1, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge⸗ schlossen, 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Wittwe Emma Mittelstaedt auferlegt. Von Rechts Wegen. 20109) In der Schneiderschen Aufgebotssache F. 4/82 hat das Königliche Amtsgericht Wischwill am 28. März 1883 durch den Amtsrichter Dr. Oswald erkannt: 1) die über die Post Abth. III. Nr. 3 des Grund⸗ buchs von Adl. Moesen von 6000 Thlr. gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt; 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Gutsbesitzer August Schneider zu Moesen auf⸗ erlegt. Wischwill, den 28. Mär; 1883. Königliches Amtsgericht. 20107 Auf den Antrag des Nachlaßkurators Foller in Soest werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des am 19. März er. verstorbenen Restaura⸗ teurs Caspar Metzger zu Welwer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 12. Juli, Morgens 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Bene⸗ fizialerben ihre Ansprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. Soest, den 2. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

20101

Der Matrose Johann Christoph Nicolaus Behncke von hier, geboren am 9. Ayril 1813, ein ehelicher Sohn des am 7. Juli 1855 verstorbenen Arbeits⸗ mannes Michael Behncke zu Rostock und dessen am 8. August 1865 verstorbenen Ehefrau Catharina, geborenen Schoknecht, ist im Jahre 1832 mit einem hiesigen Schiffe von hier nach Holland gefahren und hat sich dort auf einem anderen nach Amerika fah⸗ renden Schiffe verheuert. Da derselbe seitdem ver⸗ schollen ist, und wenn er sich noch am Leben befände, sein 70. Lebensjahr überschritten haben würde, so wird derselbe auf den Antrag seiner Schwester, der Wittwe Regina Schröder, geborenen Behncke, zu Rostock, hierdurch peremtorisch geladen

binnen sechs Monaten a dato

sich hier zu gestellen oder von seinem Leben und Aufenthalte hierher Kunde zu geben, unter dem ein⸗ für allemal angedroheten Nachtheile, daß er für todt wird erklärt und über sein Vermögen den Rechten gemäß wird verfügt werden.

Gegeben im Waisengerichte. Nostock,

28. April 1883. . Anton Moeller, Sekr.

den

20121 Die Bekanntmachung in Nr. 101 dieses Blattes, betreffend Klage der Ehefrau Gerhard Hansen zu Pützchen gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung, wird dahin berichtigt, daß die Vornamen der Ehe fran Gerhard Hanfen nicht Anna Maria, sondern Anna Katharina sind. Bonn, den 4. Mai 1883. Der Gerichts schveiber der II. Civilkammer des Käniglichen Landgericht. Donner, Landgerichts Sekretär.

(20108 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Justiz⸗Raths Loerbcoks.

Namengz des Landwirths Caspar Camen zu Mül⸗ lingsen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soest für Recht:

Die Rechtsnachfolger der Eheleute Heinrich Camen zu Müllingsen werden mit ibren An- sprüchen auf die im Grundbuche von Meiningen Band III. Blatt 10990 modo Band IV. Blatt 29 eingetragene Kaution von 300 Thlr., eingetragen „zur Deckung aller Nachtheile, welche den Eheleuten Heinrich Camen und dem hiesigen Gerichte durch Anlegung eines gegen Eheleute Heinrich Camen angelegten Arrestes, sowie aus späteren Arresten erwachsen können“, ausge⸗

, schlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Landwirth Caspar Camen zu Müllingsen auferlegt.

Soest, den 26. April 1883. Königliches Amtsgericht.

traktionsklage verfügen. daß das in der Gemeinde

berg im Damleschg, Canton Graubünden:

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