1883 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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arbeite, müßten doch die übrigen Mitglieder auch etwas zu thun haben. Auch er wolle die Ueberweisung des gesammten Etats an die Budgetkommission, weil er der Meinung sei, daß jetzt ein sachgemäßer Etat nicht aufzustellen sei, und diesen Beweis wolle er durch die Budgetkommission geführt sehen. Wenn der Rechten an den sozialpolitischen Vorlagen so viel liege, weshalb werde die Berathung nicht jetzt vorgenommen? Die Etatsberathung sei jetzt schwieriger und werde mehr Zeit erfordern, als im Herbst, weil die Grundlagen derselben vollig fehlten. Schlagender habe der Nation der Beweis nicht ge⸗ liefert werden können, daß zweijährige Etats ein Unding seien, wie durch diese hinter einander folgenden Versuche. Bedeute es denn nichts, wenn die Bundesregierung nach Ver⸗ lauf von wenigen Monaten erklären müsse, daß sie sich um 10 ½ Millionen geirrt habe bei Aufstellung der Einnahmen? Im gegenwärtigen Etat, der nichts sei als die Arbeit eines Kalkulators, würden 41, Millionen Matrikularbeiträge mehr gefordert, als die Einzelstaaten aus den Zöllen erhalten würden. Bei Beginn der neuen Wirthschastspolitik sei aber den Einzel⸗ taaten Entlastung durch das Reich versprochen. Die Steuer⸗ reformen in den Einzelstaaen würden daburch zum Stillstande verurtheilt. Man möge also die Schlußfeststellung des Etats jedenfalls his zum Winter hinausschieben. Die Rede des Abg. Payer habe auf ihn und seine politischen Freunde in einzelnen Theilen nicht den beifälligen Eindruck gemacht, wie bei andern. Seine Partei halte das deutsche Kaiserthum nach wie vor für den Träger des nationalen Gedankens, und werde sich, wenn sie auch mißmuthig sei über die gegenwärtigen Verhälinisse, niemals zu einer Politik verleiten lassen, welche in ihren Konsequenzen in das Gegentheil des nationalen Staates umschlagen müßte. Der Abg. Bamberger habe sich in dem Sinne für eine parlamentarische Regierung erklärt, daß die Regierung in Uebereinstimmung geführt werden solle mit der Majorität der Landesvertretung. Das sei nichts als das konstitutionelle ABC und es sei unbegreiflich, daß der Finanz-Minister in der Rede des Abg. Banberger gewisser— maßen eine Verschwörung entdeckt zu haben glaube. Im fonstitutionellen Staate verlange er, daß, wie sich auch der Minister Camphausen zur Zeit ausgesprochen habe, der Minister sein Amt niederlege, wenn derselbe die Uebereinstim— mung zwischen der Majoritaͤt des Parlaments und dem Willen des Monarchen nicht mehr erblicke. Der Abg. Bamberger habe vollkommen Recht, wenn derselbe sage, daß eine derartige Regierung eine anormale sei, wenn sie immer wieder von Neuem abgelehnte Gesetze einbringe. Das wirke schädlich auf die Entwickelung des Staates. Hätte die Regierung das Unfallgesetz auf einem anderen Boden ausgearbeitet, dann hätte sich das Gesetz viel schneller erledigen lassen. Statt dessen beharre die Regierung auf ihrem alten Standpunkte. Auch mißbillige er das Verfahren des Ministers, die Person Sr. Majestät in den Kampf der Parteien zu ziehen. Die Krone dürfe ihre Minister wechseln, aber sie werde nicht ver— antwortlich gemacht für die Fehler der Minister.

Darauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundeésrath, Staats-Minister Bron sart von Schellendorff, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich habe zunächst zu antworten auf einige Fragen, die an mich gestellt sind bezüglich des Etats, der zur Berathung vorliegt.

Es hat vorgestern der Hr. Abg. von Benda mich gefragt, ob ich glaube, daß die Verwaltung des preußischen Militärkontingents mit den Mitteln, welche gefordert werden, auskommen könnte. Meine Herren, diese Ueberzeugung habe ich, es sei denn, daß ganz unvorher— gesehene Zustände eintreten, die aber auch eintreten können, wenn der Etat später aufgestellt worden wäre.

Dann hat mich der Hr. Abg. Rickert gefragt, ob ich, ebenso wie mein Herr Amtsvorgänger, nichts dagegen einzuwenden hätte, daß das Kapitel, welches den Bedarf für Fourage und Lebensmittel enthält, herabgesetzt würde? So weit ich die Verhältnisse hier übersehe, ist Aussicht vorhanden, daß dieses Kapitel in der Kommission zur Er— örterung gelangt, ich glaube also, meine Bemerkungen darüber der Berathung in der Kömmtfsion vorbehalten zu sollen.

Der Hr. Abg. Dr. Bamberger hat vorgestern mich gefragt, ob ich es übel nähme, ich würde es wohl nicht übel nehmen wenn er mich als Reichs-Kriegs-Minister im Wesentlichen bezeichnet“,

Meine Herren! Das nehme ich gewiß nicht übel, da ich darin eine wohlwollende Absicht erblicke; ich kann es nur insofern nicht annehmen, als ich wirklicher Reichs-Kriegs-Minister nicht bin. Ich bin preußischer Kriegs ⸗Minister und verwalte das preußische Militärkon⸗ tingent. Diese Verwaltung, welche Seitens des preußischen Kriegs Mini- steriums geübt wird, ist sich übrigens sehr wohl ihrer Verpflich lung bewußt, auch die Verhältnisse der ganzen deutschen Armee im Auge zu be— halten; denn da nach Artikel 63 der Reichsverfassung die anderen Kontingente, die Reglements, welche für die preußische Armer ergehen, zu occeptiren haben, vorbehaltlich der Reservatrechte, so liegt uns natürlich die Pflicht ob, auch zu erwägen, inwieweit diese Reglements allgemein passend sind. Insofern steht allerdings das preußische Kriegs⸗Ministerium im Dienste der deutschen Armee und des Deut. schen Reichs, trotzdem aber begnügen wir uns mit dem beschei⸗

denen Namen „preußisches Kriegs-Ministerium“, und wenn Sie darin

etwa einen Partikularis mus erblicken wollen, so ist das, wie ich glaube, ein berechtigter und traditioneller Partikularismus, welcher sich recht gut neben den anderen Sorten von Partikularismus sehen lassen kann, deren Vertretung wir hier auch zu hören bekommen haben.

Dann, meine Herren, bin ich genöthigt, auf die Ausführungen der Hrn. Abgg. Richter und Rickert nochmals einzugehen. Es ist angeknüpft worden an die Debatte vom vorigen Mittwoch, beide Herren haben sich auf die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ berufen, diese ist hier am Tische des Bundesraths nicht vertreten, und ich glaube also, daß ich auf alles das, was in Bezug auf die ‚Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ bemerkt worden ist, nicht weiter einzugehen brauche. Ich halte mich an das Schreiben des Herrn Reichskanzlers und an die Worte, die ich hier gesprochen habe. Wenn der Herr Reichskanzler in seinem Schreiben die Adresse bemängelte, an welche die Resolution des Hrn. Abg. Richter gestellt war, und wenn er auf Grund der Ver— fassung verlangt, daß diese Adresse geändert würde, wenn ferner der Hr. Abg. Richter das gethan hat, dem Herrn Reichskanzler, wie er sagte, einen Gefallen getban hätte, so meine ich, daß keine Veranlassung vorliegt, um auf Grund früherer Vorgänge bier zu erklären und beweisen zu wollen, wie das Seitens des Herrn Abgeordneten versucht worden ist, daß in den Resolutionen, An— trägen u. s. w., die in früheren Jahren hier auf dem Gebiete der Marine und auf dem Gebiete des Heerwesens gestellt und in ähn— licher Form gehalten worden sind, daß darum, weil diese Form da— mals nicht bemängelt worden ist, nun zugegeben werden müßte, die letzte Resolution, die der Herr Abgeordnete hier gestellt hat, enthielte keine Eingriffe in die Kommandorechte Sr. Majestät des Kaisers. Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat Ihnen verschiedene Resolutionen nach Daten u. s. w. bezeichnet, er hat Ihnen aber niemals den In— halt dieser Resolntionen mitgetheilt, es ist also lediglich die Form- frage von ihm benutzt worden, um zu übergehen das, was ich hier zu bemängeln hatte, namlich daß in dem materiellen Inhalt der Reso⸗ lution ein Eingriff in die Kommandorechte Sr. Majestät des Kaisers erblickt werden mußte.

Meine Herren! Wie ist denn überhaupt diese ganze Frage zur Erörterung gelangt, ich erinnere nochmals daran, weil ein wesentliches Interesse vorliegt, diese Frage klar zu stellen. Ich habe in der Kommission, was anerkannt worden ist, im Materiellen die befrie⸗

digendsten Erklärungen abgegeben, das hat der Herr Referent bier wiederholt, und ich glaube, es ist in der Majorität des Reichstags kein Zweifel darüber geblieben, wie das auch ausgesprochen worden ist, daß diese Erklärungen materiell durchaus befriedigend lauteten. In der Kommission bin ich nun, weil man immer wieder die Frage gesetz lich regeln wollte schließlich dazu gedrängt worden, weil man sagte, was der eine Kriegs Minister verspricht, braucht der andere nicht zu halten, um die Sicherheit zu geben, daß die Erklärungen, welche ich abgab, doch die vollste Bedeutung gehabt hätten, bin ich genöthigt gewesen zu erklären, daß ich diese Erklärungen nur abgebe und nur abgeben könne, nachdem Se. Majestät der Kaiser und König mir seine Zu⸗ stimmung dazu ausgesprochen und mir den Befehl ertheilt dat, derartige Erklärungen abzugeben.

Meine Herren, wenn Sie diese Vorgänge im Auge behalten, wenn Sie im Auge behalten einmal, daß in der großen Majorttät der Kommissionen die Erklärungen, welche ich abgegeben hatte, materiell für befriedigend erklärt wurden; wenn Sie ferner im Auge behalten, daß ich in dieser Angelegenheit, welche eine reine Kommando⸗

sache ist, erklärt habe, daß Se. Majestät auf Grund der Erörterungen, die stattgefunden haben, seine Zustimmung ge— geben hat; wenn dann im Wege der Resolution gesagt wird, die Militärverwaltung oder sagen Sie auch der

Herrn Reichskanzler aufzufordern, diese Dinge anderweit zu ver— bieten: dann frage ich Sie doch, meine Herren, ob hier nicht der Ohne . der feste Eingriff in die Rechte der Krone zur Darstellung gelangt.

Ich sage auch, es soll mir erst nachgewiesen werden, ob diese anderen Resolutionen, von denen heute die Rede war und die Formfrage mag ja unerörtert bleiben, ob also diese Resolutionen damals nicht auch an eine der Verfassung nicht genau entsprechende Adresse gerichtet waren es soll mir nachgewiesen werden, daß diese Resolutionen Kommandofragen betrafen, und daß sie Kommandofragen betrafen, über welche Se. Majestät soeben 2 Seinen Willen geäußert hatten.

Nun sagt der Hr. Abg. Richter in seiner Rede vom 2. Mai:

Die Kommandogewalt hat eine verfassungs mäßige Grenze da, wo unser Geldbewilligungsrecht anfängt, und dieses Geldbewilli⸗ gungsrecht wird verletzt, sobald die Gelder mißbraucht werden.

Ich frage nun, meine Herren, liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn einem Oekonomiehandwerker gestattet wird, außerhalb der Dienstzeit zu arbeiten? Kostet das dem Staat irgend welches Geld? Liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn Kantinen geschaffen werden? Liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn die Krümperpferde, für welche ein Futter nicht bewilligt ist, in Thätigkeit gesetzt werden, um sich dieses Futter zu verdienen? Es liegt überall nur gute Wirthschaft vor; da ist also von Mißbrauch nicht die Rede. Wenn Sie aber diesen Grundsatz in seiner Nacktheit feststellen und sagen, das Geldbe— willigungsrecht wird verletzt, sobald die Gelder nach Ihrer Ansicht mißbraucht werden, dann wäre das nur berechtigt, wenn gegen bestimmte Gesetze, gegen den Etat Gelder mißbrauckt wären; es ist aber kein Geld verbraucht worden gegen den festgestellten Etat. Meine Herren! Wenn Sie diese Auffassung mit der Schärfe, mit der sie ausgesprochen ist, aufrecht erhalten wollen, dann wäre es überhaupt mit dem Kommandorecht Sr. Majestät zu Ende. Wenn Se. Majestät z. B. einen kommandirenden General ernennt und die Person den Herren nicht konrenirt, dann könnte es heißen: ja, für den haben wir ö nicht bewilligt. (Oh! oh! und lebhafter Widerspruch inks.

Meine Herren! An extremen Fällen macht man das Prinzip klar, darum hase ich einen extremen Fall gewählt.

Meine Herten! Dann ist hier der Vorwurf erhoben worden, daß ich die Person Sr. Majestät in die Debatte gezogen habe. Meine Herren, ich habe die Person Sr. Majestät gar nicht in die Debatte gezogen, sondern ich habe hier ganz einfach erklärt und thatsächlich mitgetheilt, was Se Majestät auf diesem Gebiete, welches vollständig frei fur ihn daliegt, angeordnet hatte. Das ist kein Hineinziehen der Aller— höchsten Person in die Debatte.

Nun hat der Hr. Abg. Richter heute gesagt ich glaube, er hat mich auch damit gemeint, denn er sprach yon den Ministern wir suchen die Deckung hinter der Krone. Meine Herren, gegen einen derartigen Angriff schützt mich meine Qualität als preußischer Offi⸗ zier. Es ist wohl noch nicht dagewesen, daß der preußische Offizier hinter der Krone Deckung gesucht hat. Vor der Krone stehen wir! wir sind bereit, jeden Augenblick Blut und Leben für die Krone dahin zu geben und dagegen fallen die Wortgefechte im Parlament nicht ins Gewicht.

Der Hr. Abg. Richter hat ferner gesagt, wir stellten uns auf den Schemel. Nun, meine Herren, damit ist ja bildlich gemeint, daß wir uns etwas zu erhöhen suchen über unsere uns eigentlich ge— bührende Stellung hinaus. Meine Herren, dazu liegt gar kein Be— dürfniß vor. Ein Minister, welcher von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige in freiester Eagtschließung gewählt worden ist, auf dem ruht soviel Ehre, daß es beim wahrhaftigen Gott nicht nothwendi⸗— ist, da noch irgend etwas hinzuzuthun.

Meine Herren! Wenn hier die Person Sr. Majestät that— sächlich erwahnt wird, so geschieht es meinerseits allezeit nur in der Vertretung der Rechte der Krone, und das, meine Herren ist allerdings meine Pflicht, von der ich mich durch keinerlei Reden werde abbringen lassen. Wo die Rechte der Krone angegriffen werden, meine Herren, da sollen Sie mich allemal auf dem Plane finden.

Der Abg Dr. Windthorst erklärte, er beklage nicht die weiten Grenzen der Diskussion, denn sie sei nach vielen Seiten lehrreich gewesen, und habe die Geister und Auffassun— gen geklärt, und manches Ueberraschende zu Tage gefördert. Er denke, das Bewußtsein sei dem Reichstage wieder näher gebracht worden, daß Deutschland in einem Bundesstaat, nicht in einem Freidheitsstaat lebe. Man werde wohlthun, vdiese Gedanken nicht zu verlieren, denn eine gedeihliche Entwicklung der Reichsverhältnisse sei nicht zu erwarten, wenn einzelne Mitglieder des Reichstags so sprächen, als wenn sie im preußi— schen Abgeordnetenhause ständen. Die Tendenz des Einheits— staats sei der gefährlichste Feind des Reichs, dabei könne man doch auf dem nationalen Standpunkt stehen, den der Abg. Rickert betone. Ein Angelpunkt der Debatte sei die Frage ge⸗ wesen, wie weit es erlaubt sei, die Allerhöchste Person Sr. Maje⸗ stät des Kaisers in die Debatte zu ziehen. Welcher Wandel der Gesinnung sei auf diesem Gebiete eingetreten. Es sei wirklich wunderbar, am 10. April 1880 habe er an die Worte des Kaisers erinnert: dem Volke müsse die Religion erhalten werden; da sei große Unruhe entstanden, und von rechts sei gerufen: er solle nicht den Kaiser in die Debatte ziehen. Der damalige Präsident, Graf Arnim, habe ihn auf— gefordert, die Person Sr. Majestät nicht in die Diskussion zu ziehen, und das ganze Haus habe diesem Ausspruch zu— gestimmt. Er habe daran erinnert, daß es doch sehr bedenk—⸗ lich sei, wenn man in einem monarchischen Staate den Mon— archen nicht nennen dürfe. Aber der Präsident Graf Arnim habe darauf erklärt, so lange er an dieser Stelle stehe, werde er unbedingt verhindern, daß Se. Majestät in die Debatte gezogen werde. Dieser Wandel sei, denke er, sehr lehrreich. Er (Redner) habe damals erklärt, daß er es sich überlegen würde, auf welche Weise er gegen den Standpunkt des Prä⸗ sidenten eine Aenderung herbeiführen könnte. Jetzt sei das nicht mehr nöthig. Durch die Usance der Bundesrathsvertretung und des Hauses sei man so weit gekommen, daß es ihm, obwohl er das Prinzip aufrecht erhalte, zu weit zu gehen scheine. Die Person Sr Majestät des Kaisers, und wohlgemerkt, aller ver⸗ bündeten Fürsten, sei eine so erhabene, daß man sie nur im äußersten Nothfalle nennen sollte. Geschehe es zu oft, so werde die geheiligte Anschauung, die er mit ihnen verbinde, ge—

schädigt. Es sei dann das sehr interessante Thema des kon⸗ stitutionellen Parlamentarismus behandelt worden; nicht sehr fruchtbar, denn die Herren hätten nicht sehr genau prazisirt,

was sie darunter verständen. Der Abg. Bamberger scheine im

Allgemeinen an die englischen Zustände gedacht zu haben.

Derselbe dürfe aber nicht vergessen, daß Deutschland in erster Reihe ein Militärstaat sei. Ob das gern gesehen werde ober nicht, thue nichts zur Sache, und in einem Militärstaat sei es schwer, eine parlamentarische Regierung anzustreben. Wer sie

anstrebe, möge recht vorsichtig sein, recht langsam und Schritt fũr

Schritt vorgehen, damit derselbe nicht mit der Militãrgewalt

in Konflikt gerathe. Er glaube, der Abg. Bamberger habe seine letzten Ziele zu früh decouvrirt. Jede Re⸗

gierung müsse auf die Volksvertretung Rücksicht nehmen, und er möchte nicht behaupten, daß dies hier genügend geschehe. Wie jetzt hier die Verhältnisse lägen, könne in Deutschland und in

anderen Staaten die menschliche Gesellschaft sich nur unter einer kräftig geführten monarchischen Regierung entwickeln.

Auf dem Kontinent sei eine Republik nicht möglich, sie werde

stets dem stärksten Säbel zum Opfer fallen. Was den Etat

anlange, so könne er nicht verfehlen, daß die Annahme nahe liege, daß das Budget deshalb so früh eingebracht sei, um

praktisch den Gedanken der zweijährigen Etatsperiode zu för⸗

dern. Dieser Absicht trete er auf das entschiedenste entgegen.

Wenn man ihm ein Gesetz nachwiese, auf Grund dessen' er

den Etat ablehnen könnte, so würde er denselben ablehnen.

Man habe ihn, aber nicht nachgewiesen. Formell sei die Re⸗

gierung zur Einbringung des Etats berechtigt, und das Haus

verpflichtet, den Etat zu berathen. Das Haus müsse ihn aber auch

materiell prüfen, und komme es auf Grund diefer Prüfung zu

dem Resultat, daß für einzelne Positionen die Voraussetzungen

der Prüfung fehlten, so konnte man sie ablehnen. Es sei bas

dann keine Chikane. Der Abg. Payer sei konsequent. Der—

selbe lehne den ganzen Etat ab. Der Abg. Richter habe seinem

Antrag eine Deutung gegeben, die hervorgehoben werden müsse.

Der Abg. Richter wolle den ganzen Etat an die Kommission

verweisen, damit dort so viele thatsächliche Voraussetzungen

gefordert würden, daß der Etat nicht zum Abschlusse komme.

Ob man derartiges könne oder dürfe, sei eine heikle Frage, zum mindesten thue man nicht wohl daran, und man könne zu einem Konflikt kommen, den er schon deshalb nicht wünsche, weil er glaube, der Reichstag sei nicht stark genug, um ihn

siegreich durchzuführen. Es könnte auch heißen, der Reichstag

habe die Kaiserliche Mahnung nicht hefolgt, derselbe wolle also

die sozialen Aufgaben nicht mit lösen. Er bitt also zunächst, den Antrag anzunehmen, gewisse Theile des Etats, wie immer, an die Budgetkommission zu verweisen.

Die Diskussion wurde zeschlossen.

WVersönlich bemerkte der Abg. Richter (Hagen): Der Ab— kürzung halber wolle er sich dem Minister Scholz gegenüber nur darauf beschränken, zu bemerken, daß er der Regierung einen Rechtsbruch nicht vorgeworfen habe, und daß er auch nicht davon gesprochen habe, daß die Minister den Namen des Kaisers mißhrauchten. Dem Kriegs⸗Minister gegenüber be— merke er, daß er im Eingang seiner Rede hervorgehohen habe, über die Adresse bei seinen Anträgen zu sprechen, gehöre in den Rahmen der Etatsberathung, weil diese Frage eine gene— relle Natur habe. Daraus hätte der Minister schon entnehmen können, daß er über den materiellen Inhalt seiner Resolution heute deshalb nicht gesprochen habe, weil solche Spezialfragen nicht zu einer Generaldiskussion gehörten, und es dem Abgeordneten nicht wie dem Minister gestattet sei, überall über dasjenige zu sprechen, worüber zu reden derselbe gerade ein Bedürfniß empfinde. Sodann habe der Kriegs-Minister eine Reihe von Ausfüh— rungen gegen ihn gemacht, betreffend seine Erörterungen über die politische Stellung der Minister zur Krone u. s. w. Er bemerke, daß er bei diesen Ausführungen den Kriegs-Minister nicht einbegriffen, daß er nicht einmal an denselben gedacht hahe, und zwar, weil der Minister bis dahin in dieser Dis— kussion noch nicht das Wort ergriffen habe, nicht Reichs— Kriegs-Minister seie und auch nicht wie der Minister Scholz eine Vollmacht besitze zur Vertretung eines Reichs⸗Ministers. Alle desfallsigen Ausführungen des Kriegs-Ministers seien deshalb zwar oratorisch sehr schön . . . . (der Präsident von Le⸗ vetzow erklärte, das sei nicht mehr persönlich), aber gegen— standslos. .

Der Abg. Rittinghaus bemerkte, daß er sich zum Wort gemeldet habe, daß aber wieder einmal einem Sozialdemokra— ten das Wort abgeschnitten sei.

Der Abg. von Benda erklärte, daß sein in Gemeinschaft mit Rickert gestellter Antrag nicht ausschließe, daß seine Freunde in erster Reihe für den Antrag Richter, Ueber— weisung des gesammten Budgets an die Kommission, stimmen würden, sie verwahrten sich dann aber gegen die Interpretation, die der Abg. Windthorst dem Antrage gegeben habe.

Die Abstimmung über den Antrag Rickert⸗Richter, Ueber⸗ weisung des ganzen Etats an die Kommission, blieb zu— nächst zweifelhaft. Die Auszählung ergab die Annahme des Antrages mit 105 gegen 97 Stimmen.

. vertagte sich das Haus um 6 Uhr auf Dienstag 11 6.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Heft 2. Inhalt: Gambetta und Chanzy in ihrer Bedeutung für die französische Armee. Rückblicke auf Staat und Heer in Bayern. Algerien und Tunesien. Von A. Janke, Hauptmann. Heer—⸗ wesen und Infanteriedienst vor 100 Jahren. Ein Beitrag zur Heeresgeschichte Friedrich des Großen. Von Schnackenburg, Major. (Fortsetzung) Beitrag zur elementaren Erklärung der Derivation der Spitzgeschosse, nebst ballistischstechnischen Betrachtungen. Von Spohr, Sberst⸗Lieutenant z. D. (Schluß.) Die Bestrebungen österreichischer Autoren auf dem Gebiete der Terrain⸗-Wissenschaften. Von Reichert, Hauptmann und Compagnie Chef. „Kriegsgeschicht liche Einzelschriften'?“. Umschau in der Militär Literatur.

Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt. 1883. 4. und 5. Heft. Inhalt: Roßbach und Jena. Eine kriegsgeschichtliche Studie von Colmar Frhr. von der Goltz, Major im Generalstabe. III. Abfchnitt.

Beiheft zum Marineverordnungsbla tt. Nr. 44. In⸗ halt. Bericht, des Kommandanten S. M. Kbt. „Hyäne“, Kapitän—⸗ Lieutenant Geiseler, über die ethnologische Untersuchung der Oster⸗— insel (Rapanui) an den Chef der Kaiserlichen Admiralität. (Mit 22 lithographischen Tafeln und 1 Karte.)

Die Sparkassse. Nr. 28. Inhalt: Reform des Spar— kassenwesens. Ueber Pfennig ⸗Sparkassen. Sparkassenwesen. Geld,, Bank- und Börsen⸗Nachrichten. Versicherungswesen. Juristisches. Verkehrswesen. Verschiedenes.

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3 EGG.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 8. Mai

1883.

des Arutfchen Reichs-Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebots, Vorladungen n. dergl.

por

Preußischen Staats · Anzeigers: 3. Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 2 R J. 8. . von öfsentlichen Fapieren. 9. Farnilien- Nachrichten. veilage. K Steckbriefe und Untersfuchungs⸗Sachen. 37I] Deffentliche Zustellung. K,, ,,, gols Oeffentliche Ladung Die Katharina Schneider, Tagnerin, in Colmar, Herzogliche Ka nmer, Direktion der Domänen zu 19065] fe J ; zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechts-! Braunschweig, hat durch vorgelegte Bescheinigung

I) Der Reservist, Knecht, Otto Friedrich Eilken, geb am 23. Oktober 1852 zuletzt in Rummels—⸗ burg wohnhaft gewesen, 2) der Wehrmann, Lampier Franz Popiehn, geb. am 3. Mai 1847 zuletzt in Schöneberg wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, zu Nr. I als beurlaubter Reservist, zu Nr. 2 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewan⸗ dert zu sein, Uebertretung gegen 5. 369 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 3. Inli 1883, Vormittags 10 Uhr vor das Könkgliche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Por— tal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung gela— den. Bel unentschuldigtem Ausbleiben werden die⸗ selben auf Grund der nach §. 472 der Strasprozeß⸗ ordnung von den Königlichen Bezirks⸗-Kommandos zu Berlin und Teltow ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlin, den 21. April 1883. DVrabmner, Gerichtschreiber des Königlichen Amts— gerichts. II.

Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl. 20357 Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Metzgermeislers Samuel Meyerbach zu Ibbenbüren, als Testamentserbin ihres Eheman— nes, vertreten durch den Rechtsanwalt Tümler zu Münster, klagt gegen die Eheleute Colon Friedrich Elsmever, früher auf Schöppers-Colonat zu Alstätte, Kirchspiels Ibbenbüren, der Aufenthalt des mit— beklagtischen Ehemannes ist jetzt unbekannt, aus dem Handschein vom 9. September 1880 mit dem An— frage, die Beklagten zur Zahlung von 500 M nebst ho / Zinsen vom 9. Dezember 1880 ab und in die Kosten zu verurtheilen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf den 29. September 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hammerle,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Deffentliche Zustellung. Bertha Brunk Justiz⸗ Rath von Werner zu Grauderz, klagt gegen ihren Ehemann, den Ein— wohner Friedrich Brunk, zuletzt in Gruezno wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Fhe zu trennen und

——— ——

wird

20355 . Die Einwohnerfrau vertreten durch den

zu Gruezno,

26 den Beklagten für den allein fchuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte⸗ strtitös vor die zweise Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Graudenz, Verhandlungs— zimmer Nr. 27, auf den 21. September 18383, Mittags 123 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Graudenz, den 4 Mai 1883. Meißner, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20347 Ocssentliche Zustellung. Die Christine Renitgen, ohne Gewerbe, Ehefrau Peter Assenmacher zu Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt JustizRath Rath L, Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Assenmacher, ohne Gewerbe, früher zu Bornheim, jetzt ohne be— kannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Güter⸗ trennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Güter⸗ gemeinschaft und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn auf den 28. Juni 1883, Vormittags 109 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dern gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20359 Oeffentliche Zustellung.

Der emeritirte Lehrer Louis Böll zu Kirdorf, ver treten durch Rechtsanwalt Binge von hier, klagt gegen den Heinrich Becker von Kirdorf, dermalen unbekannt wo? in Arnerika wegen Forderung mit dem Antrage auf Zahlung von 54,95 4 rückständi ger Zinsen eines dem verstorbenen Kaspar Becker II. von Kirdorf gegebenen, durch Erbschaft auf den Be— klagten zu einem Viertel übergegangenen haaren Darlehns ad 1571.43 * und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königl. Amtsgerichts zu Homburg v. d. Höhe auf

Dienstag, den 3. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht mit dem An— fügen, daß eine Einlassungsfrist von zwei Wochen vorbezielt und Seitens des Klägers das Kapital ge⸗ kündigt worden ist.

Ackermann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.

wird

z : Ca 8 * ; X Beffentlicher An ; 59 ich un d I 3 9 J Inserate für den Deutschen Reichs und Köntzl. 6. effen ! 2 zeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des

Preuß. Staats- Anzeiger und das Central-⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 5. Verschiedene Bekanntmachungen.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., CG. Schlotte,

Annoncen ⸗Bureauxr. M

anwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren Ehemann Ludwig Leypold, Gießer, früher in Gebweiler, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abtheilung J. Civilkammer des Kaiserlichen Land— gerichts zu Colmar i /E. auf den 27. September 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.

20361] Deffentliche Vorladung.

Auf Antrag von Marx Hirsch, Handelsmann in St. Avold, vertreten durch Rechtsanwalt Psannen⸗ stiel in Cclmar, werden Michael Loew und dessen Ehefrau Margaretha Gaillot, Beide früher in Metz wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, hierdurch öffentlich vorgeladen, inner⸗ halb der gesetzlichen Erscheinungsfrist durch Anwalt vertreten vor dem Kaiserlichen Oher⸗Landesgerichte in Colmar zu erscheinen, um dahin antragen zu hören: „Kaiserliches Ober-Landesgericht wolle das zwischen den Parteien ergangene Urtheil des Land

gerichts zu Saargemünd vom 24. Januar 1883 reformiren und besser sprechend die Klage der Re⸗ quisiten mit Kosten abweisen.“ Der Ober⸗Sekretär Schoofs. 20365 Aufgebot.

August Margara von Worms, zur Zeit mit unbe— kanntem Aufenthalt abwesend, ist zu dem Nachlasse der am 9. April 1883 verstorbenen Wittwe des Majors Peter Fels, Katharina, geb. Margara, von Darmstadt als gesetzlicher Erbe berufen. Letztere hat ihn indeß durch Testament vom 5. Januar 1877 von ihrer Erbschaft ausgeschlossen und den Heinrich Stock, Hospitalrechner zu Worms, sowie den Ju— welier Konrad Emil Margara zu Worms zu ihren Erben eingesetzt. Auf Antrag dieser Testaments— erben wird August Margara hiermit öffentlich auf— gefordert sich spätestens in dem Termin Mittwoch, den 11. Juli 1883. Vormittags 10 Uhr,

Zimmer Nr. 20, über Anerkennung des erwähnten Testamentes zu er— klären, als dasselbe sonst als anerkannt angesehen und in Vollzug gesetzt werden wird.

Darmstadt, den 1. Mai 1883.

Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Darmstadt J. (Unterschrift.)

20345 Aufgebot.

Beim Abbruche des Insthauses des Sesitzers George Sziegauds in Pageldienen sind von dem Wirthssohn H. Swars am 4. April c. unterm Strohdach 285 S eingewickelt vorgefunden worden.

Auf den Antrag des Sziegauds und des Vormun⸗ des des H. Swars, Christoph Plogsties werden die Verlierer resp. Eigenthümer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 17. September er., Bormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 7) ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls Ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspiuchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen werden wird.

Tilsit, den 1. Mai 1885.

Königliches Amtsgericht. V.

20342

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inbalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proelam finden zur Zwangsversteigerung des dem Erbpächter Hagemann gehörigen, kanon freien, zu 115 Scheffel bonitirten und 22 204 Qu.“ Ruthen fassenden Erbpachtgehöfts Nr. 2 zu Göhren mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulirung der Verkaufsbedingungen am

Montag, den 20. August 1883, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am

Montag, den 190. September 1883, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Montag, den 20. August 1883, Vormittags 19 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichts—⸗ gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. August 1883 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Lubahn zu Göhren, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Crivitz, den 2. Mai 1883.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: H. Renn,

glaubhaft gemacht, daß sie das Eigenthum der in dem nachstehenden Verzeichnisse der an der Dorflage Neuhof⸗Riddagshausen belegenen, aus der über⸗ reichten Karte näher zu ersehenden Grundstücke des Klosterguts Riddagshausen erworben habe und be— huf Eintragung derselben ins Grundbuch das gesetz liche Aufgebotsverfahren beantragt.

In Gemäßheit des 5. 23 der Grundbuchordnung werden daher alle Diejenigene, welche ein Recht an jenen Grundstücken zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solches in dem auf

den 25. Juni 1883, Morgens 10 Uhr, allhier angesetzten Termine oder bis zu selbigen an— zumelden, widrigenfalls die Antragstellerin als Eigenthümerin der bezeichneten Grundstücke eingetragen werden wird, und Rechte gegen Dritte, die in redlichem Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs die Grundstücke erworben haben, nicht mehr geltend gemacht werden können. Braunschweig, den 27. April 1883. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann. Ver zeichniß von den in der Dorflage Neuhof-Riddagshausen be— legenen Grundstücken des Klosterguts Riddagshausen.

7 Flachen. 8 Bezeichnung der Grundstücke . 2 nach narh * ihrer Belegenheit ar Nr. ha 1M 110 A. Haus⸗ und Hofräume. 1 Der Amthof (No. ass. I) .. . 83 0 2 Weg und Platz um die Kirche . 12 3 3 Hofraum inkl. Straße von der Pforte bis Pförtnerhaus ... 32 9 4 Pförtnerhaus mit Durchfahrt , 66606 5 Hofraum inkl. Straße von da bis zum Kommunikations wege . 11 0 s Tagelöhnerhof (Oo. ass. 12)... 44 6 7 Der Wirthschaftshof (Vo. ass. 6 J , 91 9 Tagelöhnerhaus an der Pforte D .. ö 39 8 11 Gärtnerhaus (Jo. ass. 10) ... 110 2a Die Münnich'schen Häuser! No. 5177 126 desgl. , 13 Das Kuhhirtenhaus (Bo. ass, 13) 1 4 Summa 3 5 5 HK. Gärten. . ö e, 1590 19 Der, alte Kirchhof und spitze a 20 Der Klostergarten inkl. Mauer 2 71 5 21 Garten zwischen Mauer und K 19169 22 Auf dem Schäferhofee. . 318 25 Großer Mühlengarten. 17 4 24 Kleiner Mühlengarten. 519 J JI 6 2a Zwischen Mauer und Graben! ö 28 Der Franz ssche Garten 1 10 7 . 111444069 . —— 631 4 30 Beim Kuhhirtenhause... . 477 zla Schäfergarten (nördlich vom Dorf⸗ . . IIb desgl. (südlich vom Dorfwege). . 25 1 Summa 8 55 t C. Anger. 2b] An der Mittelriede südöstlich des Grabens an der Mauer... 3 577 57 Im Dorfe bei den Münnich'schen J . 132 Zwischen Mittelriede und Scheune 15 . Summa 25 6 20330

Laut notariellen Vertrags vom 22. April 1372 hat der Kolon Friedrich Wilhelm Pieper Nr. 75 zu Fabbenstedt die Parzellen:

1) 6 21 Nr. 3974 der Gemeinde Fabbenstedt,

iese, im alten Brinke, zur Größe von 3 Are 16 Quadratmeter, und 2) Flur 21 Nr. 399 6 der Gemeinde Fabbenstedt, Acker, im alten Brinke, zur Größe von 1 Ar 83 Quadratmeter von dem Kolonen Carl Heinrich Barmeyer Nr. 41 zu Fabbenstedt angekauft und übergeben erhalten.

Die vom Verkäufer bewilligte Umschreibung des Besitztitels für den Ankäufer hat aber nicht geschehen können, weil Verkäufer den Erwerb der Grundstücke in urkundlicher Form nicht nachweisen konnte.

Ausweise der Grundakten der Katastralgemeinde Alswede ist als Eigenthümer des Grundstücks Flur 21 Nr. 39714 der Kolon Carl Heinrich Sparmeyer Nr. 84 zu Fabbenstedt, und als Eigenthümer des Grundstücks Flur 21 Nr. 399/6 der Kolon Franz

Act. Geh.

Carl Mohrfeld, gnt. Hollbaum, Nr. 83 zu Fabben⸗ stedt eingetragen.

Kirchenbuches der Gemeinde Alswede vor längeren Jahren gestorben.

Der Kolon Friedrich Wilhelm Pieper Nr. 75 zu Fabbenstedt hat behufs Besitztitelberichtigung das Aufgebot der Grundstücke beantragt.

Es werden daher die unbekannten dinglich Be⸗

rechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche auf die Grundstsicke Flur 21 Nr. 397 und Flur 21

Nr. 399/tz der Gemeinde Fabbenstedt spätestens im Aufgebot termine.

den 16. Juli 1883, Vormittags 1090 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die vor⸗ bezeichneten Grundstücke werden ausgeschlossen werden.

Lübbecke, den 29. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht.

20348 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Altenberg vertretene

Caroline Lemmer in Barmen, Ehefrau des Specerei⸗ händlers Friedrich Ummelmann daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: „die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemann bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für auf— gelöst zu erklären V.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 14. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts Sekretär: Jansen.

[20338 Bekanntmachung.

Das Königl. Landgericht München J. hat mit Be⸗ schluß vom 30. v. Mts. die öffentl. Zustellung der Klage des Bäckermeisters Johann Wenning in München, vertreten vom Rechtsanwalt Danzer, gegen Therese Wenning, geb. Kemeter, Bäckermeistersfrau, z. It. unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage die öffentl. Sitzung der ersten Civilkammer vom

Freitag, den 21. September l. Ihrs. , Vorm. 9 Uhr, bestimmt.

Hiezu wird die Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig behufs ihrer Vertretung einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Kläger dringt auf Trennung der Ehe dem Bande nach aus Verschulden der Beklagten wegen Ehe— bruches.

München, am 1. Mai 1883.

Der Königl. Obersekretär: Rodler.

(26350 Bekanntmachung.

Durch Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom g. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Carl Hüttemann und Emilie, geb. zur Linden, Beide ohne Geschäft zu Elberfeld, bisher bestandene gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 22. Februar 1883 für aufgelsͤst erklärt worden.

Schu ster,

Gerichtsschreiber der J. C. -K. des Königl. Landgerichts.

203531 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Howahrde vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Caroline Händler zu Küllenhahn, Ehefrau des Ackerers und Fuhrmannes Wilhelm Jacobs daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Juli er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schu ster, Gerichtsschreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts

20552] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt van Werden vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Anna Imma, geb. Zimmlinghaus zu Elberfeld, Ehefrau des Bäckers Adolf Rudolf Krause daselbst, hat egen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber⸗ R Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende ge— setzliche eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Juli er, Vermittags 9 Uhr, im Sißtzungssaale der J. Civilkammer des Königlichen Lanogerichts zu Elberfeld anberaumt.

. huster, Gerichte schreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts.

lags63! Beschluß.

In der Strafsache gegen den Kaufmann Herr⸗ mann FJuchs von hier, welcher flüchtig ist, wird nach §. 332 St. P. O. beschlossen, dessen im Dentschen Reiche besindliches Vermögen mit Beschlag zu belegen.

Bromberg, den 30. April 1883.

Königliches Landgericht, II. Strafkammer.

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