1883 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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von dems. Regt., jum Pr. Lt. v. Ramin, Sec. Lt. rem Dragoner ⸗Regimeni Nr. 3, à la Suite des Regiments gestellt. Edeling, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt. v. Briren⸗Habn, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr 1, a la suite des Regts gestellt. Stenzel, Hauptm. und Comp, Chef vom Inf. Regt. Nr. 23, dem Regt. aggreg. und zur Dienstleist. bei der Eisenbahn⸗Abtheilung des Großen Generalstabes kommandirt. Burgund, Sec. Lt. la suite des Inf. Regt. Nr. 653, in das Regt. wiedereinrangirt. v. Heydebrand und der Lasa, Hauptm. . D. und Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, der Charakter als Major verliehen. v. Dechend, Sec. Lt. v. Inf. Regt. Nr. 55, z. Dienstleist. bei dem Drag Regt. Nr. 16 auf 1 Jahr kommandirt. Hartung, Majer rom Inf. Regt. Nr. 81, dem Rgt. aggregirt. v. Bismarck, Sec. Lt. à la snite des Inf. Regts. Nr. 115, in das Regt. wieder einrangirt. Martini, Sec. Lt. A la suite des Inf. Regts. Nr. 42, in das Regt. wieder einrangirt und zur Dienst⸗ seistung bei dem Feld Art. Regt. Nr. S vom 1. Juni er. ab auf ein Jahr kommandirt. Hitzigrath, Seconde Lieutenant vom Feld⸗ Artillerie⸗ Regiment Nr. 1, zum Premier ⸗Lieutenant befördert. Walbaum v. Traubitz, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr 7, in gleicher Eigenschaft in das Feld-Art. Regt. Nr. 17, Schweling, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld ⸗Art. Reg. Nr 17, in gleicher Eigenschaft in das Feld⸗Art. Regt. Nr. J, v. Lahrbusch, Sec. Lt. vom Feld Artillerie⸗ Regiment Nr. 27, in das Fuß-A Artillerie Regiment Nr. 8, versetzt. r. Sybel, Pr. Lt. vom Garde⸗Fuß⸗Art. Regt, à la suite des Regts. gestellt. Walther II., Hauptm. von der 3. Ing. Insp., unter Ernennung zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 10, in die 4. Ing. Insp. versetzt. Reimer, Pr. Lt. vom Train⸗-Bat. Nr. 2, unter Beförd. zum Rittm. und Comp.„Chef, in das Train-Bat. 9, Mehlhorn, Rittm. und Comp. Chef vom Train-Bat. „in das Train⸗Bat. Nr. 15, versetzt. Reisch, Pr. Lt. à la suite des Train-⸗Bats. Nr. 14, in das Train⸗Bat. Nr. 2 einrangirt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 15. Mai. v. O Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Geißler, Becker, See. Lts. von der Landw. Kav. des 1 Landw. Regts. Nr. 54, zu Pr. Lts.,, Schick, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, zum Hauptm., Wolff J. Wegener, Steinlein, Sec. Lts. von der Landw. Kav. es Res. Landw. Regts. Nr. 35, Zeising, Sec. Lt. von der Landw. f. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr.“ zu Pr. Lts. befördert. f Res. Landw. Regts. Inf. desselb. Landw. de g, Sec. Lt. von Res. Landw. Regts. Nr. 35, zum 2. Garde-Landw.

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Husaren⸗Regiments zum Prem.⸗Lt., f ts. Landw. Regts. der Landw. Inf. desselb. Bats., Schultz, Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, Zurhausen, Sec. Lt. von der Reserve des Inf. Regts. Nr. 53, V von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, Krezzer, Liebig, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. X Ref Nr. 30, Reusch, Sec. Lt. von der Landw. 8. Landw. Regts. Nr. 70, We sener, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 80, Röns⸗ berg, Weide mann, Sec. Lts. von der Landr Landw. Regts. Nr. 83, Wolf, Sec. Lt. von der Landw. In 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 115, zu Pr. Lts.,, Baum ann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, Zim⸗ mermann J., Pr. L Inf. des Res. Bats Nr. 98, zu Hauptleuten befördert. Absch ieds bewilligungen. Im aktiven Heerg. 15. Mai. Dieterich, Gen. Lt. und Inspecteur der 2. Ingen. Insp. in Ge⸗ nehm. seines Abschiedsgesuches. Graf v. Strachwitz, Gen. Major und Commandeur der 8. Kav. Brig. in Genehm. seines Abschieds— gesuches, als Gen. Lt., v. Kalinowski, Gen. Major und Com- mandeur der 17. Inf. Brig., in Genehm seines Abschiedsgesuches, v. Zeuner, Gen und Commandeur der 35. Inf. Brig, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, als Gen. Lt. mit Pension zur Disposition gestellt. Winterberger, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, mit Pens. zur Disp. gestellt. Nebelthau, Oberst⸗Lieut. und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 14, als Oberst mit Pens. und der Regts. Unif., v. enthein Verst⸗Li aggreg. dem 3. Garde⸗Regt. z. F. mit Pens. und der Regts „Graf v. Dön hoff, Pr. Lt. à la suite . an. Regts., der Abschied bewilligt. Koehler, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, ausge⸗ schieden und zu den Res. Offizn. des Reats. übergetreten. von Tresckow II., Sec. Lt. à suite des Drag. Regts. Nr. 2, aus geschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. übergetreten. J . n, Gren, Regel Rr, n mit Pension und der iform der Abschied bewilligt. v. Alvensleben, Pr. Lt. ve Füs. Regt. Nr. 36, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Drag. Regt. Nr. 16, mit Pension, Rose—⸗ mann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts Unif, v. Tempel— hoff, Rittm. aggr. dem Hus. Regt. Nr. 2, mit Pension und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Schultz-⸗Schultz enste in II., Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 2, ausgeschieden und zu den Res. O

Geischer, . Nr. 13, zum Hauptm.,

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Cx 5 . 489 d Inf. des 2. Bats

L. 118.

d nf. des

Landw

Offizn. des Regts. übergetreten. Schoenwald, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, v. Kleist, Major à la suite des Drag. Regts. Nr. 15, kommandint zur Dienstleist. als etatsmäß. Stabsoffiz. bei dem Hus. Regt. Nr. 17, als Oberst-Lt. mit Pens. und der Unif. Drag. Regts. Nr. 15, der Abschied bewilligt. Kruße, Oberst z. Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 88, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner biöher. Unif,, entbunden. v. Auer, Major z. Disp., zuletzt 2. Stabsoff. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Regts. Nr. 38, als Oberst⸗Lt. mit seiner Pension, Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Füs. Regts. Nr. 38, v. Ribbentrop, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, als Oberst mit Pension und der Uniform des Garde⸗Füs. Regts., der Abschied bewilligt. Zerbe, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 9, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts. übergetreten. v. Lattorff, Hauptm. und Comp. Chef vom Jäger-⸗Bat. Nr. 4, mit Pension und seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. von Bothmer, Sec. Lt. vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 14, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts. übergetreten. Münster, Haupt— mann von der 4. Ing. Insp. und Comp. Chef im Pionier⸗Bat. Nr. 10, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Givil— dienst und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 15. Mai. Meilly, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Landw. Regt. Glüäcksberg, Pr. Lt. vom 1. Garde ⸗Gren. Landw. Regt, der Abschied bewilligt. Krech, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Gren. Landw. Regt., Petersil ie, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., Servatius, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗ Gren. Landw. Regt., als Pr. Lt., v. Waldow, Hauptm. von der Res. des Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, mit seiner bisherigen Uniform, Lackeit, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Ur. 1, als Br. Lt. Bienko, Kleiber, See, Lts. von der Landw. Inf des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Fo rche, See. Lt, von der Landw. Inf. des J. Bats. Landwehr⸗Regiments Nr. 3, Re imer, ö. von der Landwehr⸗Infanterie des 2. Bataillons andm. Regts. Nr. 44, mit feiner bisher. Ünif, Böhlke, Da mug, See, Als. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 450, der Abschied ewilligt. Mayer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bates, Landw. KRegts, Nr. 1, aus allen Militärverhältnissen ent— laffen. Sog t. Ser. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr,. 2. Oppen hoff, Sec. Lt. von der Landw. Kap. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, als Pr Lt. v. Wentzel, Sec. Lt von der Landw. Kav. des 1. Bals. Landw. Regts. Rr. 14, v. Klah'r, Sec. Lt. von, der Lanzw. Kav. des J. Balg. Landw. Regt. Nr. 63, Weiß, Meißen, Pr. Ltg. von der Landw. Inf. J1. Bats. des Land“ wehr⸗Regiments Nr. 61, mit ihrer bisherigen Üniform, Fahn Pr. Lt. von der Landwehr-Infanterie des 1. Bats. Landw. Regt. Nr .

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v. Bonin, Pr. Lt. ron der Landw. Kar. des 1. Bats. Landw.

Regts. Nr. 20. Schenck, Pier er, Sec. Lts. von der Landw. Inf.

des 2. Bats. Inf. Nr. 60. Schul; Haurxtm. von der Landw. Inf.

des Res. Landw. Regts. Nr. 35, mit feiner bisher. Unif, Mangold,

Sehmsdorf, Pr. Lts. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts.,

Goerlitz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts., al s

Pr. Lt, Richard, Börnstein, Sec. Lts. von der Landw. Inf.

dess. Landw. Regts., Frhr. v. Lo un, Sec. Lt. von der Landw. Kar.

dess. Landw. Regts.,, Schröder, Sec. Lt. v. d. Landw. Inf. des 1. Bat.

Landw. Reats. Nr. 4, v. Winter fel d, Sec. Lt. v. d. Landw. Kar. des

2. Bats. Landw. Regts. Rr. 24, als Pre Lt, v. lo w, Hauptm.

von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 27, Faul⸗

wasser, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts.

Nr. A, Steltzer, Sec. Lt von der Landw. Inf. des 2. Bats.

Landw. Regts. Nr. 67, Kriele, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des

1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, mit seiner bisberigen Uniform,

Zangemeister, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw.

Regts. Nr. 71, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Fürbringer,

Bangert, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw.

Regts. Nr. 96, der Landw. Inf. des 1. Bats.

Landw. Regts. Nr. 18, irth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des

2. Bats. Landw. Regts. Wund ich, Pr. Lt. von der Nr. 10, mit der Landw.

er Landw. Kav. dess.

der Landw. f Res.

Tandwm. Regts. Mr.

Inf. dess. Landw. Regts

des 2. Bats. Landw. R

Vildhaut, Sch

Infanterie des

v. Staa, See.

Landw. Regts. Nr. 53, Wigand,

des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 15.

Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 56

Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., Vin

Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. R

von der Landw. Inf. des 2. Bats. Land

Landw. Armee⸗Unif., van Koolr J

des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, Rheinen, Sec. Lt. von der

Landw. Kav. dess. Bats., Berg, Sec. mder Landw. Inf.

2. Bats. Landw. Regts. Nr. 57, Hoffmann, Sec. Lt. von der Landw.

Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, der Abschied bewilligt.

Stender, Sec. Lt. von der Landw. Jaf. des 1. Bats. Landn

Regts. Nr. 68, van Gülpen, Sec. Lt. von der Landw. Kav. de

2. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, i

Inf. des Res. Landw. Regts.

Landw. Inf. desselb. Landw. Re

Landw. Kav. desselb. Landw.?

Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. N

von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw

Lt.emit der Landw. Armee-Unif., Bohlen

von der Landw. Inf. dess. Bats., v. Kühlewein, Sec. Lt. vond

Gren. Regts. Nr. 89, Thormann, Pr. Lt.!

des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, mit

Paschen, Pr. Lt. von der Landw. Inf. d

Nr. 90, mit der Landw. Armee⸗Unif., Graf

der Landw. Kav. desselb. Bats., v. Schill

Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regt

Decken, Sec. Lt. von der Res. des In

Pr. Lt. von der Res. d

wryr 859 Cx von der Landw.

des Gren.

Armee⸗Unif., v. Frese, Ser. Lt. von

Landw. Regts. Nr. 78,

desselb. Bats, Schrader,

Landw. Bats. Nr. 73, als Hauptm. mit sein

nert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben

Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw t

Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Colpe, Pr. Lt. von der

Landw. Inf. desselben Bats. mit der Landw. Armee-Unif.,, Putt⸗ Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts.

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mit der Landw. Armee⸗Unif., Schaefe br. Lt. von der Landw. Inf. f ? vr RR Raw Ser Rondbrw Der Landw.

des 2. Bats. Landw. Regts. lr. SLG , nf . 5 9 * J . rn dm 9sywmoeor⸗Nwtfgrr Inf. des 2. Bats. Landw.“? ndw. Armee⸗Uniform, Lehmann, Sec. Lt. JJ Fu,. Tntt, Rr. 9! der Landw. Inf. des von der Landw. Inf. d yo 165 Landw. Armee⸗Unif., Röhren,

Metzler, Marsch, Res. Landw. Bats. Nr. 8 des 2. Bis. Landw. R Sinning,

Sec. Lt. von

Martin,

Landw. J .

5 s 5 141 ** ö . 7 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 112, Goeringer, See

Nr. 83, mit

der Landw. Inf. d

Landw. Kav. dess. Be Pahl, Sec. Lt. von der Landw.

Res. Landw. Bats. Nr. 98, als Pr. Lt., Richter 1I., Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats, Hempel, Sec. Lt. von den Landw. Jägern des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, als Pr. Haage, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 18, Krüger II., Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Weiß, Sec. Lt. von der Landw. Feld

Landw. Bats. Nr. 34, Senden, Sec. Lt. von der Lan

Artillerie des Reserve-Landwehr⸗Regiments Lr. 40, Schmitt, Seconde⸗Lieutenant von der Landwehr ⸗Feld⸗Artillerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 70, Pries, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 27, de Ball, See. Lt.

von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. Raeder, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 359, Funck, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des Landw. Regts. Nr. 79, Fichtner, Ser, Lt, von der Res, des Pin, Bats. Nr. 6, Gohlke, Ser. Lt. vom Garde⸗Landw. Train, der Abschied bewilligt. In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ze. Berlin, 15. Maäi. Barandon, Sack, Korv. Kapitäns, Ersterer unter gleichzeitiger Entbindung von dem Kommando S. M. Brigg „Musquito“, zur Dienstleistung in der Admiralität kommandirt. Junge, Korv. Kapitän im Marinestabe, unter Entbindung von der Slellung als Art. Direktor der Werft in Wilhelmshaven und unter Versetz. in das Seeoffiz. Corps, zum Kommandanten S. M. Brigg „Musquito“, Baron v. Uckermann, Korv. Kapitän, unter Versetz. in den Marinestab, zum Art. Direktor der Werft in Wilhelmshaven, ernannt. Böoeters, Korv. Kapitän, von der Stellung als Abtheil. Führer bei der 2. Matrosen-Div. entbunden.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Mai. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (64) Sitzung des Reichstags be— gründete der Abg. Johannsen die von ihm gestellte Inter— pellation wegen Wiederaufnahme nordschleswiger Optanten in den Staatsverband. Dieselbe lautet:

Veranlaßt durch die im Aafange dieses Jahres erlassene Verfügung, worin alle in Nordschleswig wohnenden dänischen Staatsangehörigen, die im Jahre 1863 geboren waren, auf— gefordert worden, sich zur preußi schen Stammrolle zu melden, widrigenfalls ihre Ausweisung aus Deutschland in Aussicht gestellt ward, haben sich auch junge, noch vor dem militär— pflichtigen Alter stehende nordschleswigsche Optanten zur preußischen Stammrolle gemeldet und um Wiederaufnahme in den Hreußischen und damit auch deutschen Staatsverband nachgesucht. Es ist nun vorgekommen, daß man von zwei Brüdern dem einen die Aufnahme

zu Theil werden ließ, dagegen dem anderen selbige verweigerte.

derlichen Maßregeln zu treffen?

erner scheint es jetzt ein allgemein befolgtes Prinzip für Nordschleswig geworden zu sein, den daselbst wohnenden älteren Optanten, die wiederum preußische und damit auch deutsche Unter⸗ thanen zu werden wünschen, die Wiederaufnahme in den preußischen und beziehungsweise deutschen Staatsverband zu verweigern.

Und endlich haben die Polizeibehörden in den nordschleswig schen Städten sowie auf dem Lande jetzt ein bisher nicht befolgtes Verfahren gegen dänische Unterthanen eingeleitet, indem man ihner ohne Weiteres verbietet, sich in Nordschleswig zu verheirathen oder seßhaft zu werden, selbst wenn sie alle von Ausländern sonst ge⸗ wöhnlich verlangten Garantien mit Rücksicht auf eventuelle Ver armung ꝛe. leisten wollen und können.

Ich erlaube mir auf Grund dessen den Herrn Reichskanzler zu fragen:

1) Sind die angeführten Thatsachen der hohen Reichsregierung bekannt?

2 Ist die hohe Regierung willens, die zur Abhülfe dieser Be— schwerden erforderlichen Maßregeln zu veranlassen?

Der Abg. Johannsen erklärte, die Verfügung der preußi— schen Regierung habe allenthalben berechtigtes Aufsehen her— vorgerufen, und dazu geführt, daß diplomatische Mittheilungen zwischen Berlin und Kopenhagen staͤttgefunden hätten. Diese Verfügung sei die nächste Veranlassung zu der vorliegenden Interpellation gewesen. Die dänische Regierung und der da— nische Reichstag seien ühereinstimmend zu dem Resultat ge— kommen, daß die Verfügung im direkten Widerspruch zu frühe— ten Abmachungen zwischen Preußen und Dänemark stehe.

ommene Klarheit habe er über die Angelegen—

nirgend gesunden, trotz seiner Bemühungen. Nach Artikel 5 des Prager Friedens solle Nordschleswig wieder an Dänemark abgetreten werden, wenn die Bevölkerung durch freie Wahl sich für Dänemark erklärt habe. Da hätten nun seine Landsleute geglaubt, daß eine Verpflichtung, welche die Staaten gegenseitig übernommen hätten, auch ersüllt werden nüßte. Im guten Glauben seien Tausende nach Dänemark ausgewandert; sie hätten gemeint, in kurzer Zeit werde seine (des Reoners) Heimath wieder unter Dänemark stehen. Warum sollten sie erst in den preußischen Militärdienst eintreten? In kurzer Zeit würde alles beim Alten sein. Veranlaßt durch die bekannte Verfügung der preußischen Regierung, betreffen die Militärpflicht der in Nordschleswig wohnenden Optanten, hätten sich auch junge, noch vor dem militärpflichtigen Alter stehende nordschleswigsche Optanten zur preußischen Stamm— rolle gemeldet, und um Wiederaufnahme in den preußischen, also auch deutschen Staatsverband ersucht. Es sei nun vor— gekommen, daß zwei Brüder sich gleichzeitig um Wiederauf—

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nahme heworben hätten: dem älteren, geboren 1863, habe man die Aufnahme verweigert, dem jüngeren dieselbe ertheilt. Auf

die Beschwerde Vaters habe der betreffende Land⸗ raih erwidert, der sei als politischer Führer der dänisch Gesinnten bekannt und es sei anzunehmen, daß der ältere Sohn, der zwei Jahre lang eine dänische Hochschule besucht habe, in die Fußtapfen des Vaters treten werde. Solche Leute habe man in Nordschleswig bereits zur Genüge. Er (Redner) t des Landraths irgendwie recht—

sei, befördere man durch ein solches ng, die man sonst stets zu verhin—

gern suche. Es sei ferner häufig vorgekommen, daß in Nord— chleswig wohnenden älteren Optanten, die wiederum preu— ßische und damit auch deutsche Unterthanen hätten werden

wollen, ohne greifbare Veranlassung die Wiederaufnahme in

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den preußischen, bezw. deutschen Staatsverband verweigert

sei So sei es dem durchaus ehrenhaften Sohne eines Grundbesitzers ergangen, der, aus Dänemark zurückgekehrt, den väterlichen Hof habe übernehmen wollen; desgleichen

chiffskapitän, der noch heute ein deutsches Schiff

einem Schi führe, den man aber nicht zum deutschen Unterthanen machen wolle. Endlich habe die noroschleswigsche Polizei dänischen Unterthanen häufig ohne Weiteres sich in Nordschleswig zu verheirathen, oder selbst wenn sie alle von Ausländern ver—

Kantion zu stellen und ein Attest der dänischen Heimaths— bebörde vorzulegen, wonach diese sich verpflichte, den Betref— fenden im Fall der Verarmung zurückzunehmen. Es sei nun von den preußischen Behörden z. B. dem Sohn eines Braun⸗ schweigers und einer Mecklenburgerin, welcher in Dänemar geboren und dänischer Unterthan geworden sei, aber bereits 11 Jahren in Nordschleswig wohne, und die Wittwe Handwerkers, deren Geschäft derfelbe zwei Jahre lang

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geführt habe, habe heirathen wollen, die dazu nothwendige

Konzession versagt worden. Dieser Fall stehe nicht vereinzelt da. Ein derartiges Verfahren der deutschen Behörden wider— spreche den vertragsmäßigen Bestimmungen, könne auch die nordschleswigsche Bevölkerung nicht für Preußen gewinnen. Trotz der ablehnenden Haltung des Ministers von Scholz richt? er an den Reichskanzler die Frage: Seien die ange— führten Thatsachen der Reichsregierung bekannt und sei die Negierung Willens, die zur Abhülfe dieser Beschwerden erfor—

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Auf Antrag des Abg. Lassen trat das Haus in d

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sprechung der Interpellation ein. ;

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es sei ihm im parla— mentarischen Leben schon vorgekommen, daß die Regierung die Erklärung abgegeben habe, auf eine Interpellation nicht zu antworten; daß diese Erklärung aber abgegeben werde, hevor der Interpellant seine Interpellation überhaupt be— gründet habe, sei ihm doch noch nicht vorgekommen. Man könne doch immer annehmen, daß die Ausführungen des Imer— pellanten auch neue Gesichtspunkte für die Regierung bieten könnten, die eine Besprechung oder Erklärung in Bezug auf vie Interpellation wünschenswerth erscheinen ließen. Die schroffe Form der heutigen Ablehnung sei ihm aber um so auffallender, als der Minister von Puttkamer in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. März 1883 schon auf diese Reichstagsverhandlung ausdrücklich hingewiesen habe. Der Minister von Puttkamer habe damals gesagt: „Er vermuthe, die Sache werde noch im Reichstage zur Sprache kommen, denn da sei sie ihm vom Abg. Johannsen vorher verkündet worden, und das sei ihm sehr angenehm. Er könne nur wünschen, daß diese Dinge öffentlich diskutirt würden, obwohl er finde, korrekt gehöre dieser Gegenstand nicht in den Reichstag, denn es sei eine preußische Staatsangelegenheit, die allerdings Kraft ihrer nationalen eventuellen Tragweite und Kraft der Beziehungen, die darin zu einem auswärtigen Staat lägen, mittelbar auch das Reich angehen könne.“ Hiernach sei also der Minister von Puttkamer der Meinung gewesen, daß diese Angelegenheit Kraft ihrer eventuellen nationalen Tragweite und Beziehung zu einem auswärtigen Staate auch den Reichstag angehe. Um so inehr hätte man also eine Beantwortung der heutigen Interpellation erwarten können, als die Richtung dieser

Interpellation den Anschauungen des Ministers von Putt—

kamer selbst entspreche. Seine Freunde und er ständen in diesen nordschleswigschen Fragen nämlich genau auf dem⸗ selben Standpunkt wie der Minister von Puttkamer. Bei dieser Interpellation handele es sich nicht um die Frage der Ausweisung dänischer Staatsangehöriger im militärpflichtigen Alter. In dieser Frage habe im Landtag der Abg. Hänel seine volle Uebereinstimmung mit dem Minister von Puttkamer konstatirt. Die Fortschrittspartei finde es durchaus gerechtfertigt, daß, wer in Nordschleswig wohne, und die Vortheile des preußischen Staatsverbandes genieße, daß der auch zu den Lasten beitragen und insbesondere die schwerste mittragen müsse, den Militärdienst. Es sei ungerechtfertigt, wenn einige hundert junge Leute von der Dienstpflicht frei seien, weil sie die dänische Staatsangehörigkeit hätten, und daß ihre Schul⸗ kameraden und Nachbarn Soldaten werden müßten, weil sie Deutsche geworden seien. Das stehe heut aber gar nicht zur Diskussion; heute handle es sich vielmehr darum, daß die— jenigen Dänen, melche die deussche Staatsangehörigkeit er— werben wollten, welche alle Lasten, die damit verbunden seien, tragen wollten, daß diese zurückgewiesen würden mit ihren Naturalisationsgesuchen, und daß bei der Beurtheilung dieser Gesuche ganz willkürlich nach politischen und sonstigen Rück— sichten verfahren werde. Es sei ein ungerechtsertigter Zustand, auch diejenigen ausweisen zu wollen, welche den Pflichten der Staatsangehörigkeit zu genügen sich bereit erklärten, und namentlich auch bereit sein wollten, ihrer Militärpflicht in Preußen nach— zukommen. Es komme hinzu, daß bei Veurtheilung der Naturalisationsgesuche vollständig willkürlich verfahren werde, und das wolle doch die preußische Regierung nicht, das wolle auch der Minister von Puttkamer nicht. Der Minister habe in jener Sitzung des Abgeordnetenhauses selbst befürwortet, daß denjenigen Optanten, welche die an sie gestellten Forde⸗ rungen erfüllt hätten, keine Schwierigkeiten bei der Naturali— sirung in den Weg gelegt werden sollten. Es komme ja selten vor, daß die Fortschrittspartei denselben Standpunkt einnehme, wie der Minister von Puttkamer, aber wenn es denn nun doch einmal geschehe, dann fühle er sich veranlaßt, diesen Puttkamer— schen Standpunkt hier ausdrücklich zu betonen. Die so schroff ablehnende Form der Reichsregierung sei ihm daher um so unverständlicher; vielleicht habe der Minister von Puttkamer, den er leider nicht auf seinem Platze als Abgeordneter sehe, in der preußischen Regierung noch Beachtung genug, um feine in der Sitzung vom 7. März 1883 ausgesprochene Anschauung zur Geltung zu hringen. ö.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, eine Inter— pellation sei ja die bequemste Form, wie man Dinge, die mit der Reichs kompetenz nur in sehr losem Zusammenhange ständen, hier vorbringen könne. Schen deshalb sei ihm die ablehnende Haltung der Regierung begreiflich. Die Verwun— derung des Ahg. Richter darüber, daß die Ablehnung vor der Begründung der Interpellation erfolgt sei, theile er nicht, denn die mündliche Begründung habe das Haus durchaus nicht weiter orientirt, als es durch die gedruckte Interpellation be— reits gewesen sei. Den Widerspruch zwischen der heutigen Erklärung der Regierung und den früheren Ausführungen des Ministers von Puttkamer, welchen der Abg. Richter mit be— sonderem Behagen betont habe, habe er nicht entdecken können. Es sei doch etwas Anderes, ob man eine Sache im preußischen Abgeor ditetenhause oder im Reichstag bespreche. Es handele sich in nuce eigentlich um eine preußische Angelegenheit; auch die Interpellation spreche nur von preußischen Behörden, preußischer Staatsangehörigkeit u. s. w. Es sei ihm sehr begreiflich, daß die Reichsregierung als solche auf rein preußische Angelegenheiten nicht eingehen wolle, um so mehr, als man bereits im preußischen Abgeordnetenhause eine sehr entgegenkommende Erklärung der preußischen Regierung ver— nommen habe. Wenn der Interpellant trotz jener Erklärung die Frage hier im Reichstag von Neuem zur Sprache bringe, erweck derselhe den Verdacht, als ob derselbe in einer Weise die Reichsregierung beeinflussen wolle, welche weit über das hinausgehe, was dem Parlament zustehe. Die Interpellation könne nur dazu dienen, die norbschleswigsche Bevölkerung in fortwährender Unruhe zu erhalten. Abgesehen davon, sei es sehr bedenklich, wenn das Haus in die delikaten Verhältnisse der auswärtigen Politik sich hineinmenge. Daß die Vertreter dänischer Interessen diese Interpellation einbrächten, sei ihnen nicht zu verdenken. Er wundere sich aber, daß die Inter— pellation auch von Abgeordneten anderer Parteien unterstützt worden sei. Er bedauere das. Seine Freunde und er wür— den nicht weiter auf diese Sache eingehen, aus einfacher Rück— sicht auf die kurze Ablehnung der Regierung.

Der Abg. Dr. Windthorst ( bedauerte, daß die verbündeten Re— gierungen die Beantwortung der Interpellation abgelehnt hätten, bevor sie begründet gewesen sei, und beyor man habe wissen können, ob nicht der Interpellant andere und neue Grünbe anführen würde, als sie in der Interpellation selbst ausgesprochen seien. Er habe die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen wollen, ohne sein Bedenken darüber zu äußern, damit nicht daraus ohne Weiteres ein Präzedenzfall geschaffen werde. Ebenso bedenklich sei ihm die Ansicht des Abg. von Minnigerode, daß es sich hier um auswärtige Verhältnisse handele, von denen der Reichstag sich fernzuhalten habe. Diese Ansicht theile er gar nicht. Der deutsche Reichstag habe allerdings die Aufgabe auch in Bezug auf auswärtige Angelegenheiten seine Stimme zu erheben, so oft derselbe dies für nothwendig erachte. Diesen Standpunkt werde er nie verlassen, denn er sei überzeugt, ein Reichstag, der blos auf innere Dinge sich heschränken solle, könne niemals bie Bedeutung gewinnen, die demselben als Reprä⸗ sentanten der ganzen deutschen Nation gebühre. In der Sache selbst, glaube er, daß dies wesentlich eine preußische Angelegen— heit sei, und daß, ehe sie hierher gezogen werde, alles erschöpft sein müsse, was dazu geeignet sei, berechtigten Beschwerden ab— zuhelfen. Im vorliegenden Falle scheine ihm der Instanzen— zug nicht erschöpft worden zu sein. Man sei nicht hier, um blos Querelen zu hören, über die man sich kein rechtes Urtheil bilden könne. Hätte die Sache in Form einer Petition der Petitionskommisston vorgelegen, so hätte diese unzweifelhaft die Petition zurückgewiesen, weil der Instanzenzug nicht er— schöpft sei. Erst wenn dies geschehen sei, und wenn Preußen keine Remedur geschafft habe, könnten die Beschwerdeführer an den Reichstag geyen. Auch der Abg. von Minnigerode habe dies nicht geleugnet, denn derselbe habe gesagt, die Sache berühre äußere Beziehungen. Eine solche könne aber nur hier wahrgenommen werden. Eine Besprechung der Interpellation sei an sich nicht sehr erwünscht, denn man befinde sich jetzt in der nicht sehr würdigen Lage, Reden zu halten gegenüber ab— sichtlich leeren Ministerbänken. Das sehe nicht sehr hübsch aus.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, das könne für ihn kein Grund sein, von der Verhandlung abzustehen; die

erren läsen es ja später nach, wenn auch der Abg.

indthorst gemeint habe, die Herren hätten sich auf den Instanzenweg begeben sollen. Er erinnere sich noch, wie ihm im Abgeordnetenhause von dem Kultus⸗Minister derselbe Ein— wand gemacht sei, und ihm gerathen sei, den Petitions- oder Instanzenweg zu beschreiten. Damals habe der Abg. Windt— horst mit vollem Recht erwidert, daß dies nur zutreffe, wo vereinzelte Fälle zur Entscheidung kämen, nicht aber bei einer Reihe von Fällen, die eine gemeinsame grundsätzliche Bedeutung hätten. Denn es sei nicht Aufgabe der Volksvertretung, al— zuwarten, was einzelne Interessenten vorbrächten, sondern solche Dinge in Form einer Interpellation oder bei der Etats berathung zur Sprache zu bringen. Gewiß sei bei auswärtigen Angelegenheiten eine gewisse Rücksicht geboten, es sei dies aber keine auswärtige Frage. Men hätte um so weniger erwarten können, daß die Regierung sich fern halten würde, als der Minister von Puttkamer im Abgeordnetenhause erklärt habe, mit Bezug— nahme auf die hier angekündigte Interpellation, könne man nur wünschen, daß diese Dinge öffentlich diskutirt würde Heute sei der Abg. von Minnigerode noch konservativer als der Minister von Puttkamer. Wenn einzelne deutsche Vereine einen anderen Standpunkt eingenommen hätten, als die Inter— pellation, so könne ihn das nicht hestimmen. Wie würde aufgenommen sein, wenn in dänischer Zeit Deutsche in Schleswig-Holstein, welche die dänische Naturalisation nac gesucht hätten, zurückgewiesen wären, hätte man dies nich als gehässig und kleinlich empfunden? Wie viel weniger passe ein solches Verfahren für das große Deutschland dem kleinen Dänemark gegenüber! Es sei eine falsche Politik, jung— Leute zurückzuweisen, wenn sie sich zur preußischen Stan rolle meldeten. In Bezug auf Elsaß habe man immer das Gegentheil gethan. Der Abg. Graf Moitke habe aus drüchlich gesagt, es gebe kein besseres Mittel, neu erworhe Landestheile mit Deutschlend zu verbinden, als die Militö dienstzeit. Die jungen Leute kehrten vom Militär mit weit herzigen Anschauungen in ihre Familie zurück. Wenn im Elsaß richtig sei, warum denn nicht in Noroöschleswig? Es habe eine Zeit gegeben. wo jene Provinz durch den Abg. Krüger vertreten gewesen sei, der sich auf Anträge beschränkt daß dieses oder jenes Gesetz auf die dortigen Landestheil keine Anwendung finden solle. Jetzt sähen die Herren ein, daf sie mit seiner (des Redners) Parten gemeinsame Interessen hätt Der Abg. Lassen habe den Eid auf die Verfassung geleis was früher nie geschehen sei, und der Abg. Johannsen neh hier an den Berathungen Theil. Dieser veränderte Ste punkt sollte auch das Haus veranlassen, ihren Beschwerden Raum zur Verhandlung zu geben. Er hoffe, daß der wesende preußische Minister auf seinem Standpunkt beharre und seinen Einfluß geltend machen werde, um diesen schwerden abzuhelfen.

Der Abg. von Kardorff bemerkte, er möchte ein verständniß berichtigen. Der Abg. von Minnigerode hal nicht gesagt, der Reichstag solle sich nicht mit auswärtig Politik beschäftigen. Wenn der Abg. von Minnigeroden gesagt hätte, so würde derselbe seine Partei nicht hinter f gehabt haben. Seine Partei behalte sich jeder Zeit vor, Reichstag auch auswärtige Fragen zu diskutiren. Der Abg. von Minnigerode habe nur gesaßt, auswärtige Fragen müßt mit einer gewissen Reserve behandelt werden. Das habe Abg. Richter selbst zugegeben. In der Sache selbst stel auf dem Standpunkt des Abg. von Minnigerode. Er halte ie Angelegenheit für eine preußische, und könne es deshalb

r Reichsregierung nicht verargen, daß sie die Beantwortun er Interpellation abgelehnt habe.

Der Abg. Lassen erklärte, er könne die ablehnende H

tung der Reichsregierung nicht verstehen, nachdem der Minsster von Puttkamer die Einbringung der Interpellation im Reichs

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tage gewissermaßen selbst provozirt habe. Die Sache müsse

ihr unbeliebt sein, oder sie wolle den Wünschen der Norb— schleswiger nicht entgegenkommen. Die Haltung der dortigen Behörden gegenüber den sich dort aufhaltenden dänischen Unterthanen widerspreche dem Sinne der Patente (5. Novem

ber 1841), auf welche sie sich überhaupt stützten. Die Stellung

der Optanten, besonders ihrer Kinder im militärpflichtigen

Alter, könne nicht einseitig von der deutschen Regierung, son-

dern nur durch diplomatische Verhandlungen mit der dänischen geregelt werden. .

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, durch die Bemerkung des Abg. von Kardorff würde sich seine Gegenbemerkung gegen den Abg. von Minnigerode als gegenstandslos erweisen. Der Abg. Richter habe versucht, ihn mit seinen früheren Aeußerungen in Widerspruch zu setzen. Dieser Widerspruch existire nicht. Er habe nicht gesagt, daß die Interpellation an die Petitionskommission zu gehen habe, sondern nur, wenn sie da wäre, würde die Kommission géfunden haben, daß der Instanzenzug nicht erschöpft gewesen sei.

Damit war die Interpellation erledigt.

Das Haus trat hierauf in die dritte Berathung des Ge— setzes betr., die Krankenversicherung der Arbeiter, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über denselben gefaßten Beschlüsse.

In der Genexaldiskussion betonte der Abg. Rittinghausen zunächst, daß der vorliegende Gesetzentwurf, wie derselbe aus der zweiten Lesung hervorgegangen sei, wesentliche Verbesse— rungen zeige, er bedauere jedoch, daß die von seiner Partei gestellten Amendements so wenig Anklang gefunden hätten. Der Redner wandte sich sodann gegen mehrere Aeußerungen des Abg. Dr. Lasker und des Geheimen Ober⸗Regierungs— Raths Lohmann. Letzterer habe gemeint, man würde die richtige Grenze überschreiten, die hinsichtlich der Kosten— beisteuerung zu den Kassen innegehalten werden müsse, wenn man den diesbezüglichen Anträgen der Freunde des Redners Folge geben würde. Das sei nicht der Fall; der Arbeiter könne die Kosten der Versicherung nicht allein tragen, es müsse aber auch nicht die Gemeinde, sondern der Staat dazu herangezogen werden, der Staat,

der ja für Alles eintrete, der die sozialpolitische Gesetzgebung

geschaffen, und überall als der Schöpfer des Wohlstandes unter den Armen bezeichnet werde. Nedner zeigte an dem Beispiel der Stadt Cöln und anderen mehr, wie wichtig es sei, die durch Aussührung des Krankenkassengesetzes zu bewältigenden Lasten nicht den Gemeinden, sondern dem Staate aufzubürden. Er müsse übrigens darauf hinweisen, wie ungemein wenig die Negierung auf die veränderte Lage der Arbeiterverhälinisse Rücksicht nehme, und wenn man eine wohlgeordnete und fun— dirte Basis für das vorliegende Gesetz schaffen wolle, dann müsse man in erster Linie dafür Sorge tragen, daß der Ar— beiter auch in die Lage gebracht werde, Beiträge zu zah— len, daß demselben vor Allem Arbeit gegeben werde.

In innigem Zusammenhange mit der Arbeiter-Kranken⸗ versicherung und der Unfallversicherung stehe die Arbeitslosig⸗ keit. Der Abg. Bamberger erkenne keine soziale Frage an; der⸗ sel be brauche, um sie zu finden, nur den §. 2 des 19. Titels des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten zu lesen. Dort heiße es: „Denjenigen, welchen es nur an Mitteln und Gelegenheit, ihren und der Ihrigen Unterhalt selbst zu ver— dienen, ermangele, sollten Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß seien, angewiesen werden.“ Es sei dies die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. Der Grund und Boden des Landes sei in früheren Jahrhunderten gemeinsamer Besitz Aller gewesen, und als das gemeinschaftliche Erbe des Volkes angesehen worden. In Folge einer langen Kette historischer Ereignisse, und der Verkennung des obigen richtigen Grundsatzes sei der Boden in das Privat⸗ Eigenthum übergegangen, aher man könne nicht abstreiten, daß durch den Uebergang des Hauptarbeits-Instruments in den Privatbesitz ein Uebergang, den der Staat bewirkt habe, dieser nun auch die Verpflichtung auf sich genommen habe, dafür zu sorgen, daß die Massen sich von dem Ertrage ihrer Arbeit ernähren könnten. Dies sei das in obigem Gest'tzesparagraphen te Recht auf Arbeit. Man werde wohl daran thun, über alle diese Fragen Klarheit zu verschaffen, da doch E Revision des Krank heits-Versicherungsgesetzes, das inlich angenommen werden würde, stattfinden müßte, nachten Ecsahrungen zu verwerthen. Dr. Hirsch erklärte, das Haus trete in diese munter sehr abnormen und ungünstigen Umstän— n i der Gesammtlage der inneren Politik, sondere das Verhältniß zu der übrigen Arbeiter⸗ das Gesetz nur ein einzelnes Glied JHÜals zwei Jahren die t sollten beide Gesetze i diese Hoffnung t ft. Die Kommission werde näcstens den Antrag stellen, das Unfallgesetz a limi zurückzuweisen, und dieser Antrag gehe nicht von der Minorität aus, sondern von einem wichtigen Theile der Majorität; der ntrag sei vom Abg. von Hertling eingebracht. Unter diesen nständen also i r sekundäre Gesetz schaf e

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auch Wittwen⸗ und

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daß die dritte Lesung

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Lohnes erfordere überhaupt nicht mehr als diese 3 Proz, ge— nommen den? Woher wolle man die nöthigen Millionen und Millionen sonst nehmen? Es handele sich um das Deutsche eich dabei Umm eine jährliche Ausgabe von tausend Millionen Mark, und schon jetzt hei den verhältnißmäßig geringen Lasten des Unfallgesetzes habe die Regierung erklärt, die Industrie könne diese nicht tragen, sondern der Steuerzahler müsse ein— treten. So lange wie von der Regierung im Gegenfatz zur Kommission der Reichszuschuß aufrecht erhalten werde, so lange werde man sich scheuen müssen, den Arbeiter mit diesen Zwangs— kassen so hoch zu überlasten. Also nach allen Seiten trete der untrennbore Zusammenh ig der ganzen Arbeiterversicherung vor Augen, und er sei nicht im Stande, über einen, noch dozu den unbedeutendsten Theil der Sache ein definitives Urtheil abzugeben, ehe er den Gesammtplan vor sich habe. Prüfe er nun das Gesetz, wie es aus der zweiten Berathung hervor—

gegangen sei, vom prinzipiellen Standpunkte, so trete als erster Grundzug die Verstärkung des Zwanges hervor, und zwar des Zwanges gegen mündige Bürger. Der Abg. von Hertling habe anerkannt, daß der Zwang nicht der einzige Weg zum Ziele sei, wie England mit seinen freien Kassen be— weise, allein der Weg dazu sei mit Blut und Greueln befleckt. Dieser Darstellung müsse er entgegentreten; selbst bei den Trades Unions hätten, wie die amtliche Enquete erwiesen hätte, die Excesse von Shesfield nur eine ganz vereinzelte Ausnahme gebildet, und die ungeheuere Mehrzahl der Friendly Societies hätten überhaupt mit den Trades Unions nichts gemein; in der jetzigen Zeit und bei dem deutschen Volke seien Greuel bei der Hülfskassenentwickelung sicherlich nicht zu erwarten. Der Abg. Lasker andererseits habe den Zwang für nothwendig gehalten, um die Krankenversorgung aus der Armenpflege herauszuheben. Allein dieser Zweck werde durch das Gesetz keineswegs erreicht; große Kategorien ron Arbeitern würden außerhalb desselben bleiben, und in der Genieindeversicherung herrsche eine unklare Vermischung von Versicherung und Armenpflege, da unter Um— ständen Unterstützung ohne jeden Beitrag gewährt werde. Die Vorlage sei ferner ein Ausfluß der Klassengesetzgebung. Der Geh. Ober-Regierungs-Rath Lohmann habe eine solche durch das Beispiel des Verbots der Lohnbeschlagnahme, des Trucks u. 5. w. gerechtfertigt, allein das seien Gesetze, welche den Ar— beiter gegen die Uebermacht der Arbeitgeber schützen sollten, während umgekehrt die jetzige Vorlage, gleich den ohligato— rischen Arbeitsbüchern, die Arheiter noch mehr unter die Be— vormundung der Arbeitgeber stelle. Das sei die Folge der gegen— seitigen Fesselung des Arbeitsverhältnisses, und der Hülfs— kassen, welche zum Schaden leider ausschlage. Die gegenwär— tige Vorlage stehe nicht auf dem Boden der modernen Er— werbs⸗ und AÄrheitsverhältnisse, welche die gesetzliche Gleich— berechtigung und freie Bewegung erheischten, sondern bilde einen Rückfall in die Zeiten der Abhängigkeit, des Patronats. Kassenzwang erfordere aber nothwendig die Garantie der

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