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Arkeit und des Lohnes, welche in der jetzigen Zeit Niemand, auch der Staat nicht gewähren könne. Nicht einmal unter den Arbeitern selbst fei in der Vorlage die Gleichheit gewahrt, be⸗ sonders die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter sollten wesentlich anders behandelt werden, als die industriellen, oder nach dem Antrag aus dem Centrum und der Rechten gar nur ausnahmsweise versichert werden. Einer solchen Ausnahme⸗ stellung müsse er Namens seiner Freunde entschieden ent⸗ gegentreten; solle einmal der Versicherungszwang eingeführt werden, fo' müffe derselbe für alle Arbeiter gelten. Der dagegen angeführte Hauptgrund, daß in der ländlichen Be⸗ völk rung Selbständige und Lohnarbeiter vielfach in einer Person vereinigt seien, gelte ebenso auch von Hausindustrie und Handwerk. Auch der 58. La. sei nur in Nothbehelf, aber noch immer besser als der Antrag von Hertling. Dazu komme endlich als dritter Hauptfehler die verfehlte Organisation; die Gemeindeversicherung sei durchaus unorganisc), die andern Zwangskassen seien derart zersplittert, daß sie nicht als leistungs⸗ jähig gelten könnten, am wenigsten für die Betriebsunfälle, und daß die Arbeiter darin förmlich hin- und hergeworfen würden. Er zweifle sehr, ob das Gesetz durchführbar sein werde, es sei keine Kleinigkeit, die Versicherung in über So 000 meist sehr mangelhaft organisirten Gemeinden einzuführen, und die Vereinigung womöglich zu großen Bezirks- und Provinzialkassen biete unabsehbare Schwierigkeiten. Es wäre nicht das erste Gesetz, das auf dem Papier stehen ge— blieben sei. Um so dringender mahne er, den lebensvollen freien Gestaltungen freien Spielraum zur Entwickelung zu lassen. In diesem liege die Zukunft der Arbeiterversicherung, Nicht nur der allbeweinte Schulze⸗Delitzsch, dessen erstes Werk
eine freie Krankenkasse in seiner Vaterstadt gewesen sei, son⸗ dern auch konservative Männer, wie V. A. Huber, hät(en das Heilsame der freien Genossenschaften auch auf dem Versiche⸗ rungsgebiete in vollstem Maße anerkannt, gleichwie auch die Tories in England den freien Arbeitervereinen wohlgesonnen seien. Möchten auch die Konservativen sich von dem Wege des Zwanges und der Bevormundung abwenden. Die Linke behartre in ihrem Glauben an die Sittlichkeit und Tüchtigkeit des Volkes, und darum an das Gedeihen der freien Vereini⸗ gungen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bunde t rath Staats-Minister von Scholz das Wort:
Es ist nicht meine Absie s zu unternehmen, die sehr beredten
Ausführungen des Herrn Vorredners der Reihe nach zu verfolgen, obwohl es vielleicht ni janz unlobnend wäre, denn im Eifer des Angriffs hat er beispielsweise Sätze ausgesprocher sonst und ich Er hat beispielsweise gesagt: terisiren, was ohne Gegenleistung geleistet werde. Wen; Satz nur einen Augenblick näher betrachtet und ihm beispielsweise den unentgeltlichen Volksschulunterricht entgegen—⸗ stellt, so wird ma och sehr erstaunen, von Seiten der Fortfchrittspartci den Satz vertreten zu hören, daß das Armen— pflege sei.
Es würde mir nicht schwer werden, in mehreren solchen Be— ziehungen meine Bedenken gegenüber dem Hrn. Abgeordneten, glaube ich, mit Erfolg auszuführen; ich versage es mir aber umsomehr, als seine große Rede, doch nur an die Gegner des Gesetzes gerichtet war und ich nur die Absicht habe, an die Freunde des Gesetzes jetzt mit ein paar Worten und nur in einem Punkte mich zu wenden, in einem Punkte, wo merkwürdiger⸗ weise der Herr Vorredner auch als Freund des Gesetzes sich darstellt; nach seiner ganzen Ausführung hätte ich nämlich geglaubt schließen zu müssen,
J. 9. 55. 5
daß er jeden beglückwünschen würde, der außerhalb des Gesetzes gelassen würde; als es sich aber um den §,. La. und die land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen Arbeiter handelte, da hat er sehr lebhaft dafür plaidirt, daß auch diese hereingenommen werden mögen. Dies ist der einzige Punkt, zu welchem ich jetzt schon das Wort ergreife, und zwar fär diejenigen Herren, welche im Ganzen als Freunde des Gesetzes anzu— sehen sind.
Die Ausdehnung des Versicherungs zwanges auf die land und forstwirthschaftlichen Arbeiter ist einer der wichtigsten Punkte des Gesetzes und ich glaube deshalb auch schon in der Generaldiskussion die Gelegenheit ergreifen zu sollen, über die Stellung der verbündeten Regierungen zu den bezüglichen Beschlüssen zweiter Lesung eine Mit⸗ theilung zu machen. J
In der zweiten Lesung ist, die Ausdehnung des
zwanges auf diese Arbeiter bereits bekämpft worden vom Bund rathstisch, wie ich glaube, nicht blos mit vielen und guten, s
auch sehr glücklich dargelegten Grün ritãt des hohen Hauses doch sich daf
jwang auf diese Kategorie der A
sind die verbündeten Regierungen
Anschauungen, welche die Majorität
Lesung ausgesprochen hat, sich zu akkommodiren. Das Resultat der Prüfung ist aber doch das gewesen, beabsichtige nicht, alle die Gründe, schon eingehend erörtert worden sind, etwa nochmals Ihnen rorzu⸗ führen und Ihre Geduld damit zu ermüden. Ich möchte nur
den; gleichwobl hat die Majo⸗ eine Wohlthat,
ür entschieden, den Versicherungs⸗
rbeiter auszudehnen. Der Abg. Bei der großen Wichtigkeit und Tragweite dieses Beschlusses in eine erneute Prüfung darüber eingetreten, ob es ihnen möalich sein würde, in diesem Pankte den
Regierung habe das Haus nicht des hohen Hause in der zweiten dir zin eh un daß das nicht möglich sei. Ich schaftlichen und
Bedenken gegen
an die beiden Hauptpunkte erinnern, welche die verbündeten Haus habe ja Regierungen nach wie vor als die müssen glauben, welche sie abhalten, geben: jzunächst der Gedanke, daß,
fetzes beliebt wird, die Schwierigkeite der Ausführung des Gesetzes daraus die Verantwortung der Regierungen, dieses Gesetzes übernehmen sollen,
und bedenkliche wird; sodann aber h doch nur beabsichtigt, die Lage der
bessern, i des Gesetzes es aber unvereinbar sei
forstwirthschaftlichen Arbeiter auszud
ö Des dieses Gesetzes situirt sein würden. ich, thatsächlich bestritten worden,
in diesen Bezirken thatsächlich sich ges
Reichs jetzt besser situirt sind, als wie sie nach den Bestimmungen
dieses Gesetz bieten wird, und da
Beitragsleistungen,
nur zu übernehmen hat, als sie ihm
würde die Ausdehnung des Gesetzes auf. diese Arbeiterklassen also geradezu als eine Deteriorirung ihrer Lage erscheinen,
es wuͤrde ein Privilegium odiosum geschaffen werden, wäh⸗
rend mit dem Gesetze im Alle
Arbeiterstand in eine bessere Lage zu bringen.
Widerspruch mit der Grundanscha
werden sich die verbündeten
Wenn Sie, meine Herren, in d
aß Sie die Einrichtung der Sache durch Verweisung der ländlichen und
Saß
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orstarbeiter nach 5. T nur als eine
haß Sie zur Verhütung der Verschle—
aufnehmen wollen, daß soweit diese oder geringere Beiträge, als Jie
verpflichtet werden, sondern daß dar
zu treten haben würden änderung des
3
Regierungen in die Lage bringen w
Bedenken eher hinwegzugehen.
Ich kann aber allerdings prir
daß Sie den 5. La. überhaupt ab merkungen sich dabei erinnern, die
worden sind, wo für immer
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wollen, sondern bereit sind, diese F
gen und, so weit es irgend angängig und ohne Verletzung bestehen⸗
der kerechtigter Verhältnisse möglich
fetzes nach den Kreisen hin auszudehnen.
gern an, daß die Schäden und Fehler r . chaftlichen Arbeitern zu Tage
deutlichsten bei den lanzwirthf
Der Abg. Dirichlet erklärte
treten würden, weiter könne
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zu wollen,
Hesetz, wie die Regierung hehar man auch die landwirth
Arbeiter, auszusondern. Der schaftlichen Arbeiter ständen diesem Gesetz der Fall sein wür
nicht
für die städtischen; für diese
nämlich erst so weit mperge) z l krankenpflege als cinen Theil der Armenpflege
zu nehmen, der fahre dabei alle diefes Gesetzes. Er sage aber,
hnen Wohlthaten zu bringen, daß mit diesem Grundgedanken sein würde, den Versicherungszwang und die Einrichtungen dieses Gesetzes allgemein auf die land⸗ und
daß in weiten Theilen des Neichs ; hlich, ö . . 2 mae, e , . ; jetzt der ländliche urd Forstarbeiter sich größerer Vortheile zu er freuen hat — herkömmlich oder wie die Verhältnisse nun einmal
an anderen Orten eine geringere Beitragsleistung
Regierungen nicht wohl setzen.
diefes Gesetz normirt, zum Zweck ihrer Verpflegung in Krankheitsfällen zu entrichten gehabt haben, sie auch durch dieses Gesetz zu keinen resp, nicht zu höheren Beiträgen
ö „fo würde damit allerdings eine Ver⸗ Gesetzes herbeigeführt werden, welche die verbündeten
nach die verbündeten Regierungen keineswegs damit ihre Stellung zu der Frage, der Versicherung der länd⸗ lichen Arbeiterberölkerung in Krankheitsfällen haben ausdrücken
schaftlichen Arbeiter derselben he h,, Ab machen. Es wäre doch verfehlt, für den vierten Stand sorgen Ansicht müsse und dabei einen fünften, die landwirthschaftlichen
nur für die landwirthschaftlichen Arbeiter, sondern auch
t so weit emporgeschwungen hahe, die ir
wichtigsten Bedenken ansehen zu Jeihe
dem §. La. ihre Zustimmung zu Reihe. von wenn diese Ausdehnung des Ge— n kaum zu übersehen sind, welche erwachfen, und daß also auch Nun werde welche demnächst die Ausführung hätten es schon damit eine äußerst ausgedehnte auptsächlich, daß dieses Gesetz ja stimmen. Eine arbeitenden Bevölkerung zu ver⸗
ganz unversorgt ehnen, welche in vielen Theilen
Es ist von Niemandem, glaube land, Brennmat
5. n. als wie sie ib 14 1 taltet haben — als wie sie ihm es sei keine ß er dazu hier und da gar keine des Besitzers
das Gesetz auferlegen will. Es
beabsichtigt ist, den In diesen
uung des Gefetzes können und
emeinen
iefer Beziehung, sei es dadurch, g . we, enn ᷣ §. 12. für den fakultative konstruiren wollen. oder hterung ihrer Lage die Bestimmung Arbeiter bisher keinerlei Beitrag. (* C
Maximalgrenze
setzung der Ein schlossen, lasse
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in die Arbeitgeber an ihre Stelle 8 die Steuern selbst von dem würden. Dan:
ürde, über die anderen schweren
zzipaliter nur dringend wünschen, lehnen und daß Sie an die Be⸗ 9
chon in der zweiten Lesung gemacht Voraussetzung
ö. Mir . . 82 ĩ 3 zen Min ö rage weiter zur Klärung zu hrin— er den Minister
ist, auch die Wohlthaten des Ge⸗ schastlichen Arb
„er erkenne mit dem Minister schlechter gestell
er aber nicht gehen. Sei das pte, eine Wohlthat, so müsse Der Abg.
Minister sage, die landwirth⸗ bei grch. etzt schon hesser, als es unter bi= Regierung
. sei richtig, gelte aber eingehen, so
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sogar noch mehr. Wer sich eintreten.
1è Anspruch rdings beffer als auf Grund 1 Uhr.
Arbeitern, die in der beschäftigt seien, in Arbeiter in Ziegeleien, Torfgräbereien und gesagt, die
diesem Gesetz der Fall sein würde.
eine Verbesserung sein. t auch wenn sie krank seien, gewisse Naturalbezüge, Kuh, Acker⸗
ihn dazu, f nirthscho stlichen Arbeiter in das Gesetz auszusprechen. Nun sei eine neue Wendung eingetreten durch die kategorische Er— klärung der Regierung, daß sie das Gesetz nicht annehme, wenn das Haus seinen Beschluß zu 5§. 12. aufrecht erhalte. Solle das Haus nun auf dem Weitergehenden bestehen, und gar nichts erhalten oder sich mit dem Erreichbaren begnügen? Er sei nicht abgeneigt, von 8. 1 an auch bei Ablehnung des
Antrag Hertlin ausges „daß bei arch das Amendement Maltzahn berücksichtigt werde. Sollte
Gemeinde ⸗ Damit schloß die ? ö Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch
so müsse das Haus sie auch dem landwirth⸗
schastlichen Arbeiter 3 Gute kommen lassen. rhr.
F von Maltzahn⸗Gültz bemerkte, die das Gesetz für unannehmbar erklärt, wenn bezüglich der landwirthschaftlichen Arbeiter
die Veschlüsse zweiter Lesung modifizire. Auch er sei gegen
des Versicherungezwanges auf die landwirth⸗ sorstwirthschaftlichen Arbeiter. Seine Thätig⸗
wel be in dieser Beziehung hier keit in der Kommission habe ihm aber gezeigt, daß die
die Äusschließung dieser Arbeiter bedeutend
größer seien, als die gegen die Heranziehung derselben. Das
auch, von 5. 1L2. abgesehen, schon eine Landwirthschaft das Gesetz eingeschlossen: so alle dergleichen. landwirthschaftlichen Arbeiter jetzt zum großen Theil besser, als es unter Er könne dem nicht bei— Kategorie dieser Arbeiter, die er die freien
Arbeiter nennen möchte, die im Dorf wohnten, und nicht im ständigen Dienst des Gutsherrn ständen, sei im Krankheitsfall
Für diese würde ein Versicherungszwang Die anderen Arbeiter bezögen ja,
trial u. s. w. Diese würden sich bei dem
Versicherungszwang schlechter stehen, da sie jetzt keine Bei⸗ träge zu zahlen hätten. Aber diese Naturalbezüge beruhten fast nur auf Privatverträgen, und seien nicht einklagbar;
Garantie do, daß sie auch bei Wechsel weiter dauerten. Dies Alles bringe ich für die Hereinziehung der land⸗
Rest des Gesetzes zu stimmen, habe aber dann
eine Reihe weitergehender Wünsche; das Haus habe z. B. die
von 2 Prozent, bis zu der die Arbeiter mit
Beiträgen belastet werden könnten, nur unter der Voraus⸗ beziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter be⸗
man diese Arbeiter fortfallen, so müsse
man diese Grenze bedeutend erhöhen, denn sonst könnte
en, daß, wenn die Gemeinde für die
es sich ereignen, . ö . Kassen, die nicht leistungssähig seien, eintreten müßte, würde,
der landwirthschastlichen Arbeiter, die Gesetz keinen Nutzen hätten, dazu herangeßogen
1 habe das Haus auch die Minimalzahl von 160 Mitgliedern für die Ortskassenbildung nur unter der
der Einbeziehung der landwirthschaftlichen
Arbeiter beschloss'n; man würde auf die ursprünzliche Zahl von 50 zurückgreifen müssen, wenn man jene ausschließe. Wenn
recht verstanden habe, so habe derselbe gesagt,
das Gesetz würde auch mit der Einbeziehung der landwirth⸗
eiter für die Regierung annehmbar sein, wenn
Garantien dafür gefunden würden, daß diese Arbeiter nicht
t würden, als sie jetzt ständen. Ob sich diese
dieses Gesetzes am Garantie in Form eines Antrages formuliren lasse, wolle er wenigstens versuchen, und da man heut wohl nicht über die Generaldiskussion' herauskommen werde, so sei bis morgen noch Zeit dazu.
Frhr. von Minnigerode entgegnete, nach seiner die natürliche Basis der Verhandlungen der g bilden. Es sei nicht ausgeschlossen, daß da⸗
auf diese Art der geschäftlichen Behandlung önnte das Haus sich heute mit der General⸗
diskufsion begnügen, und morgen in die Spezialdiskussion
loß die Generaldiskussion.
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gewähre das Gesetz überhaupt
e Utschen RMerch ind Kol d ;
Central Handels⸗
register nimmt an:
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U. 8.
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Itsckbriefe unt Uhnertzucnilugs- szenen.
z ' 364 , . ationsn, Aufgebobe, Vorlachngsk
. Terkäute,
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2 18 9135rQ w Verpn aktungen, Subiuissionen ere.
Eins z3hl ung; von öfentlichen Fapie
Subhastationen, Aufgebyte, Bor⸗ ladungen n. dergl.
JJ In Sachen
22798
—
22669
des Zimmermanns Johann Sikum zu Haren, 1887 angeordnete Vermögensbeschlagnahme gegen Karl Mazy, aus Chätel-⸗St. Germain, geboren den 23. Mai 1861, wieder aufgehoben worden. Metz, 21. Mai 1833. Der Ecste Staatsanwalt.
5
Gläubigers,
gegen . . den Schiffer Gerhard Mecklenborg raselbst, Schuldner,
Landgerichts zu Metz vom 16. Mai 18383 ist die durch Beschluß desselben Gerichts vom 30. Dezember
Bekanntmachung. . , Durch Beschluß der Straflammer des Kaiserlichen
—
fol das dem Letzteren gehörende, auf dem Hasen— kampe zwischen den Häusern des J, H. Gerdelmann [122640
und H. H. Höting belegene unter Nr. 45 der 9
3userlis⸗ 3 hene (Gebäudearundstück mit dem of a Feng Rech Häuserliste eingetragene Gebãäudegrundstück mit dem gelassenen Rech wi st her ö etwa ein Spintsaats großen nrten der Gerichte Assessor Martin Gradʒzielems fi mit seinem Wohnßtz in Schrimm nachdem die Pfändung stattgefunden hat, in dem eingetragen worden. Schrimm, am 13. 1 Königliches Amtsgericht.
.
daran grenzenden, n t arte mit der daron etwa haftenden Moorgerechtigkeit,
hierzu auf Antrag am k Sonnabend, den 14. Juli 1853,
Sekanntmachung. . zn die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu⸗ tsanwälte ist heute unter Ni. ]
Mel 1883.
Morgens 10 Uhr, zu Haren im Hause des Wirths H. Dyckhoff anbe⸗ raumten Termine zur öffentlichen Versteigerung ge— langen.
Ale Diejenigen, welche bieran Eigenthums⸗, [122788] Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, wie Servituten und ausgelooster Realberechtigungen zu haben vermeinen, müssen solche in diesem Termine anmelden und die darüber
Verluyosung, A mortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen
Kündigung
„M Bremischer Staatsschuld—⸗ scheine vom Jahre 1874
Die Schuldscheine
lautenden Urkunden vorlegen unter dem Verwarnen, anleihe ron 1374
9
daß im Falle der Nichtanmeldung das betreffende Lint. A. N zu je H000 A6, Litt. B. Nr. 2978 bis einschließtich Nr. zu je 3000 M, Titt. G. Rr. 6703 bis einschließlich Nr. 5724 zu je 1000 S6, Lilt. D. Rr. 925! bis einschließlich Nr. 9260 zu je 500 6 . . ind planmäßig ausgeloost und werden hiermit ge— ündigt. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung
Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren
eht. ; Der Ausschlußbescheid wird an die Gerichtstafel , Meppen, den 17. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. J. gez. B. Russell, Beglaubigt: Haak, Asßistent, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
s .
Nr. 582
Papieren.
rer 4Fo 0 Bremischen Staats—
10
— ——— —
Inserate nehmen an: die Annoncen Expeditionen den
5. Industrielle Etablissements, Fabriken X and Grosshandel.
Literarische Anzeigen.
Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasen teln.
Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlatte,
Verschiedene Bekanntmachung Büt ner K Winter, sowie allt übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureanx.
TLhegter- Anzeigen. 1 Iu der Börsen-; Familien- Na Mickten. de ilagæe.
der Talons am 1 September 1383 hei der Bremer Bank in Bremen, bei der Dis⸗ conto-⸗Gesellschaft in Berlin und bei der Nord⸗ deutschen Bank in Hamburg. Der Zinsenlauf hört am J. September 1883 auf. . ö Folgende früher ausgelooste Schuldscheine sind bis jetzt nicht eingelöst worden, ausgeloost: 1881 Litt. A. Nr. 431, ö 8872 8879, 718, 3493 3494 3508, 7390 7391 7393 7405 7407, 55696 Bremen, den 21. Mai 1883. Die Finanzdeputation. Gildemeister.
7279 827 1 ö Kündigung ausgelooster 4 “ Bremischer Staatsschuld⸗ scheine vom Jahre 1876. Der Schuldschein der 4 0ͤ0 Bremischen Staats⸗ anleihe von 1876 ILitt. A. Nr. 137 zu 5000 . ist planmäßig ausgeloost und wird hiermit gekündigt. Pie Rückzahlung erfolgt gegen, Einlieferung des Schuldscheines, der nicht verfallenen Coupons und des Talons am 1. September 1883 bei der Bremer Bank in Bremen, bei der Dis⸗ conto-hefellschaft in Berlin und bei der Nord⸗ deutschen Bank in Hambnrg. Der Zinsenlauf hört am 1. September 1883 auf. Bremen, den 21. Mai 1855. Die Finanzdeputation.
Gildemeister.
er Schuldscheine, der nicht verfallenen Coupons und 122790
Magdeburger Allgemeine Versicherungs⸗Aetien⸗Gesellschaft.
Die für das Jahr 1882 auf 5 Prozent (15 M pro Aktie) festgesetzte Dividende ist gegen Einlieferung der Dividendenscheine pro 1882 bei unserer Gesellschafts⸗ kasse, Breiteweg 7 und 8, sowie bei sämmitlichen auswärtigen General-Agenturen der Gesellschaft vom 24. d. M. ab in Empfang zu nehmen. Magdeburg, den 27. Mai 1883. Hwtagdeburtzer Allgemeine Versicherungs⸗ Ae tien Gesellschaft. Für den Verwaltungsrath: Der General⸗-Direktor: August Kalkow. Fr. Koch.
Berschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarzt-Stelle der Bezirke Hilders und Tann im Kreise Gersfeld des hiesigen Re⸗ gierungsbezirks, mit welcher neben der Berechtigung für die auf Grund des Reichsgesetzes über die Ab⸗ wehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 73. Juni 1880 und des Reichsgesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom JT. April 1869 ausgeführten Verrichtungen Gebühren zu liquidiren, ein Jährliches Gehalt von 600 S verbunden ist. ist neu zu besctzen. Etwaige Bewerber um diese Stelle wollen ihr desfallsiges Gefuch innerhalb 6 Wochen bei uns einreichen, auch die Qualifikations⸗-Zeugnisse ind ein Gurrienlum vitae beifügen. Cassel, den 25. April 1883. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern. Kühne.
M HIS.
; Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Auzeiger und Königlich Pren
Berlin, Mittwoch, den 23. Mai
Preußischen t aatz- Anzeigers: Berlin 8swW., Wilhhelm⸗Straße Nr. 32.
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ar fr für den Deutschen Reichs⸗ und Fond *
Preuß. Staats-⸗Anzeiger und das Central -Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
Verkäufe, Verpaehtungen. Spbmissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation Zinszealilung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und unntersuchungs ⸗ Zachen.
22638 Ladung.
1) Der Wehrmann August Friedrich Bartelme, geboren am 26. Februar 1818 zu Steinwehr, Kreis Greifenhagen, zuletzt in Bernickow bei Königsberg N. / M., wohnhaft,
2) der Wehrmann Otto Friedrich Wilbelm Kosbab, geboren am 15. März 1851 zu Stolp, Kreis Stolp, zuletzt in Königsberg N. M. wohnhaft,
sind angeklagt, als Wehrieute obne Erlaubniß aus-
gewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3
des Srrafgesetzbuchs.
Dieselben werden auf
den 13. September 1883, Vormittags 9 Uhr,
vor das Königliche Schöffengericht hierselbst, zur Haupt
verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Königsberg N. / M., den 7. Mai 1883.
Königliches Amtsgericht.
(19586 Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen: I) Carl Friedrich Wilhelm Schreiber, geboren den 2. September 1869 zu Glauschdorf, Kreis Ost⸗Sternberg, letzter gewöhn— licher Aufenthaltsort Vietz, Kreis Landsberg a. W., 2) Friedrich Wilhelm Gustav Marten, geboren den 11. Februar 1866 zu Pammin, Kreis Dramburg, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort Pammin, Kreis Alnswalde, 3) Knecht Johann Roji, geboren den 23. Januar 1859 zu Penskowo, Kreis Czarnikau, letzter gewöhnlicher Aufenthalts orr Neu -Erbach, Kreis Fri. de= berg N. M., 4) Paul Emil Schildt, geboren den 6. Mai 1847 zu Rawitsch, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort Soldin, Kreis Soldin, 5) Kupferschmied Ernst Rudolf Zunke, geboren den 28. Januar 1862 zu Berlinchen, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Auf⸗ enthaltsort ebendort, 6) Wilhelm August Carl Kegel, geboren den 25. Dezember 1862 zu Bern⸗ stein, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalts— ort ebendort, 7) Wilhelm Ferdinand Gustav Hohn, geboren den 18. Vezember 1862 zu Craazen, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 8s) Johann Theodor Franz Kühn, geboren den J. März 1862 zu Dölzig, Kreis Soldin, letzter ge— wöhnlicker Aufenthaltsort ebendort, 9) Hermann Albert Wilhelm Noack, geboren den 11. Mai 1862 zu Grüneberg, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 16) Gustav Hermann August Frank, geboren den 253. September 1667 zu Hohengrape, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort Niepolzig, Kreis Soldin, 11) Carl August Flügel, geboren den 1. Juli 1869 zu Neuenburg, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 15) Ferdinand Julius Gülle, geboren den 1. De— zember 1862 zu Neuenburg, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 13) Slell⸗ macher Carl Friedrich Wilhelm Werth, geboren den 17. Januar 1862 zu Staffelde, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 14) Tischler Julius Ferdinand Carl Hübner, geboren den 23. Mai 1861 zu Ludwigsruhe, Kreis Landsberg a. W., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 15) Arnold Ewald Robert Zotke, geboren am 24. Januar 1857 in Mehrenthin, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 16) Hermann Reinhold Kühl, geboren am 6. Juli 1858 zu Friedeberg N M., Kreis Friedeberg N. M., letzter gen öhnlicher Aufenthaltsort Cranzin, Kreis Arnswalde, 17) Arbeiter Paul Heinrich Heinze, ge— boren am 13. Dezember 18658 in Lubiath, Kreis Friedeberg N.M., letzter gewöhnlicher Aufenthalte— ort ebendort, 189 Kaufmann Georg Bernhard Ottomar Herrguth, geboren am 17. März 1858 zu Friedeberg N.-äst,, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 19) Friedrich Gustab Günther, geboren am 25. Juni 1858 zu Seegen felde, Kreis Friedeberg NM. letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 20) Johann ÄAugust Freimark, geboren am 22. Juli 1858 zu Wugarten, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 21) Carl Friedrich Hermann Gohlke, geboren am g. Mai 1859 zu Birkholz, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 227) Christian Friedrich August Pulsfusß, geboren am 15. Juli 1859 zu Blumenfelde, Kreis Friede⸗ berg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 235 Christian August Gottlieb Schliewert, geboren am 5. Juni 1859 zu Breitenstein, Kreis Friedeberg N⸗M letzter gewöhnlicher Aufenthalts⸗ ort ebendort, 24) Carl Friedrich Wilhelm Nandtke, geboren am 23. Oltober 1829 zu Büssow, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthalts⸗ ort ebendort, 25) August Julius Scheel, geboren am 13. Oktober 1869 zu Büssow, Kreis Friedeberg N.⸗-M., letzter gewöhnlicher Aufent⸗ halts ort ebendort, 26) Gustav Ullrich Bussack, ge⸗ boren am 26. Juni 1859 zu Friedeberg. N. M. Kreis Friedeberg N.M., letzter gewöhnlicher Auf⸗ enthaltsort ebendort, 27) Gustav Adolf Theodor Hennig, geboren am 8. März 1859 zu Friedeberg Jꝛ. M., Kreis Friedeberg N⸗M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 28) Friedrich Wil⸗ helm Robert Tapp, geboren am 10. Oktober 1859 zu Friedeberg N.⸗M., Kreis Friedeberg N. M., lesßter gewöhnlicher Aufenthaltsort eben⸗ dort, 29) Friedrich Wilhelm Carl Tapp, geboren am 7. Dezember 1859 zu Friedeberg N. M., Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltz⸗
ort ebendort, 30) Franz Robert Ziebarth, geboren am 19. Februar 1359 zu Friedeberg N. M., Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthalts⸗ ort ebendort, 31) Friedrich Wilhelm Ferdinand Glusch, geboren am I3. September 1859 zu Lich tenow, Kreis Friedeberg N. M., letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort zu Büssow, Kreis Friedeberg N. M., 32) Handlungscommis Clemens Adolf Schumann, geboren am 14. April 1862 zu Landsberg a. W., Kieis Landsberg a. W, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 33) Arbeiter Hermann Friedrich Julius Teichmann, geboren am 25. Dezember 1862 zu Derschau, Kreis Landsberg a./ W., letzter gewöhnlicher Aufenthalts—⸗ ort ebendort, 34) August Friedrich Emil Pflugradt, geboren am 3. August 1859 zu Schönow, Kreis Dt. Crone, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort Closterfelde, Kreis Arnswalde, werden beschuldigt: als Wehrpflichtigg in der Absicht, sich dem Eintritte in ven Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bun des gebiet verlassen oder nach erreichtem militérpflich⸗ tigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiet: s auf⸗ gehalten zu haben. — Vergehen gegen §. 140 Ne. ] St. G. B. — Dieselben werden auf den 5. Ok⸗ tober 1883, Mittags 12 Uhr, vor die Straf— kammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ berg a. W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigten Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ Prozeßordnung von den Herren Civil-Vorsitzen⸗ den der KreisErsatzKommissionen zu Zielenzig, Dramburg, Rawitsch. Czaraikau, Landsberg a. / W., Soldin, Friedeberg N-M. und Dt. Krone über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus— gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Lands⸗ berg a./W., den 25. April 1883. Der Erste Staatsanwalt. 2654 Von den nachbenannten Personen: 1) Richard Albert Thies, geboren am 2. Oktober 1857 zu Kreiensen, 2) Heinrich Josef Schröder, geboren am 13. November 1854 zu Bösenbeck, 3) Former Her⸗ mann Dünnebach, geboren am 1. Februar 1843 zu Lüdenscheid, 4) Schlosser Gustav Lanze, geboren am 4. März 1845 zu Lüdenscheid, 5) Erdarbeiter Johann Kaczmarek, geboren am 1. Juni 1846 zu Kurowo, 6) Christian Heinrich Wille, geboren am 9. November 1849 zu Ummendorf, 7) Schieferdecker Carl Wilhelm Gerwien, geboren am 18. April 1849 zu Barmen, 8) Fabrikarbeiter Johann Ludwig Hedfeld, geboren am 14. Februar 1349 zu Läden scheid, 9 Fabrikarbeiter Wilhelm Niggemann, ge— boren am 24. Oktober 1850 zu Bürhausen, 10) Fabrikarbeiter August Fuchs, geboren am 22. Dezember 1844 zu Luüdenscheid, 11 Fabrikarbeiter Jost Sell, geboren am 26. September 1853 zu Riederweimar, 12) Erdarbeiter Simon Sichwalla, geboren am 28. April 1844 zu Osick, 13) Erdarbeiter Kasimir Jankowiack, geboren am 2. Mär; 1817 zu Deutsch-Presse, 14) Erdarbeiter Dietrich Henhof geboren am 6. Januar 1853 zu Droeschede, soll wegen unerlaubten Auswanderns eine Geldstrafe von je 150 „M eingezogen oder an jedem eine Haftstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Ihr gegen— wärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Es wird ersucht, die Geldstrafe, von 160 Æυeε, von jedem der oben— genannten Personen, nöthigenfalls durch Zwangsvoll— streckung, zur Staats kasse einzuziehen, im Unvermögens⸗ falle aber die substituirte Haststrafe an denselben zu vollstrecken und uns alsdann zu benachrichtigen. Lüdenscheid, den 16. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. 2666 In der Forstdiebstahlsseche gegen die Wwe. Fried⸗ rich Berger, Christine, geb. Reidt, zu Kirchheim, hat das Königliche Amtsgericht hierselbst wegen der gegen dieselbe erhobenen Beschuldigung: am Donnerstag, den 21]. Dezember 1882, Vorm. 10 Uhr, im Forstort Bärennest eine grüne Buchenstange mitteist einer Säge ab— geschnitten und entwendet zu haben, Beweis: Forstlehrling Heinrich Gissel zu Asbach, in Gemäßheit des §. 1 pos 1, 4, S5 3, 7, 9, 15, 15 des Forstdiebstahlsgesetzes vom 16. 4. 1878 eine Geldstrafe von 3 „S6, an deren Stelle im Unver— mögensfalle eine Gefängnißstrafe von 1 Tag tritt, festgesetzt, auch die Verpflichtung zum Ersatze des Werthes mit 30 und endlich die Einziehung der in Beschlag genommenen Säge ausgesprochen. Dieser. Strafbefehl. wird vollstreck bar., wenn die Veschuldigte nicht in dem auf den 18, September 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, in dessen Geschäftshause, Zimmer Nr. 1 parterre, anberaumten, eintretenden⸗ falls zugleich zur Hauptverhandlung bestimmten Termine erscheint und Einspruch erheben wird. Niederaula, den 17. Mai 1883. Floret, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 22671] Deffentliche Zustellung.
Die Hebamme Helena Zielinska, geborene Kro— paczeweska, zu Kostrzyn, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Salz zu Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wawrzyn Zielinski aus Miloskaw, zu⸗ letzt in Nietrzanowo, Kreis Schroda wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen böslicher Ver⸗
Deffentlicher Anzeiger.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
lassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das
5. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux.
2
J. Familien- Nachrichten. beilage. **
zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechts streits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf
den 30. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zuge assenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage betannt gemacht.
Posen, den 17. Mai 1883.
Pruefer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 22687 Oeffentliche Zustellung. Die Wittwe Jette Kobliner zu Posen, Große Gerberstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Schottlaender zu Posen, klagt gegen den abwesenden Bürger Stani laus Nowack! aus Kurnik, wegen An— fechtung einer für den Beklagten auf dem Grund— stück. des Andreas Nowack, Kurnik Nr. 189 Ab— theilung III. Nr. 11 eingetragen gewesenen Hypo⸗ thek von 1050 „6 nebst 6d Zinsen, mit dem An— trage: den Beklagten zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die Streitmasse Kobliner /a, Nowacki aus der Andreas Nowacki'schen Subhastation des Grundstücks Kurnik Nr. 180 an die Klägerin gezahlt werde und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu
Schrimm auf
den 17. September 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ganger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Oeffentliche 3nustellnng. Bernhard Rauers zu vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Feldmann, klagt gegen den Mechanikus Johann Friedrich August Hünkemeyer, früher zu Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus 2 Darlehen von je 66000 „6, chreibungen vom
R
—
276 „S, unter vorläufiger Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur münd— licher Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amts— gericht zu Bremen auf den 25. September 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen festgesetzt. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: .
22691 Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Wilhelmine Rödel, genannt Meißner, und Ter Arbeiter Friedrich Rödel, genannt Pöeißner, als Vormund des von der Ersteren außer— ehelich geborenen, auf den Namen Paul gerauften Kindes, Beide zu Cöthen, vertreten durch den Refe— rendar Keßler hier, klagen gegen den Bäckergesellen Paul Oertel zu Sudenburg⸗ Magdeburg, Breite Weg Rr. 67, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, wegen Ansprüche aus einer außerehelichen Schwängerung mit dem Antrage,
den Beklagten zu verurtheilen:
Fl) seine Vaterschaft zu dem von der unverehelichten Wilhelmine Rödel am 2. Januar 1882 ge— borenen Kinde, mit Namen Paul Rödel, an— zuerkennen, an die Mitklägerin 30 M Tauf⸗ Entbindungs— und Sechswochenkosten, sowie 30 „M für den Kranz zu zahlen, an Alimenten für das Kind bis zu dessen zurück— gelegtem 14. Lebensjahre jährlich 90 „S in vierteljährlichen Vorausbezahlungen, und zwar die rückständigen sofort, zu zahlen. dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in seinen dereinstigen Nachlaß einzuräumen, und bitten
auch 5) das Urtheil für vorläufig vollstreckhar zu er— klären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Magdeburg, Domplatz 9, Zimmer Nr. 10 auf den 13. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecte der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . gemacht.
Schatz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (22782 K. Amtsgericht Nürtingen. Oeffentliche Zustellung,
Die ledige volljährige Barbara Eppinger von Wendlingen, O. A. Eßlingen, in Verbindung mit dem Pfleger ihres unchelichen Kindes, klagt gegen den 28 Jahre alten Schlosser Carl Speidel von Ober—⸗ boihlngen, D. A. Nürtingen, zur Zeit mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt in Amerika, wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung mit dem. Antrage, den Beklagten als Vater des von der Klägerin am 9. Dezember 1880 geborenen Kindes Marie Pauline, durch vorlaufig vollftreckbares Urtheil kostenfällig zur Bezahlung von 30 M6 Tauf- und Kindbettkosten, und 160 S jährlichen Alimenten, insolange, bis sich
das Kind selbst ernähren kann, jedenfalls bis zum zurückgelegtem 14. Lebensjahre desselben zu verpflichten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Nürtingen auf Mittwoch, den 4. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 27. Mai 1883.
Blessing,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(22685, Oeffentliche Zustell: ng.
Der Bier und Weinhändler Ed. Teckhaus zu Dortmund, vertreten durch den Rechtsanwalt Eller— beck hier, klagt gegen den Conditor W. Plate, früher zu Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den Wechseln vom 5. Mai 1882 über 200 , 29. Juli 1882 über 200 ½ς und 5. August 1882 über 310 S mit dem Antrage, auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 710 4 nebst 6 0/o Zinsen seit dem 5. August 1882 von 2 6, von 20 MS½ , seit dem 15. September 1882 und 310 . seit dem 5. November 1882 und 3 ½ . Wechsel⸗ unkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelsfachen des Königlichen Landgerichts zu Dort⸗ mund auf
den 19. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Raffenberg, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
20883 M . 666 z6ss] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Hugo hUehlein von Aschaffenburg hat gegen Franz und Josefa Fleckenstein, Krämers—⸗ eheleute von Wiesthal Klage wegen 39 16 66 X am 1. Januar 1883 verfallene Zinsen aus 791 e. 22 3 und Kostentragung gestellt und dieselben in die Sitzung des Kgl. Amts⸗ erichts Lohr vorgeladen. Zur Verhandlung dieser Gericht Termin auf Dienstaß, den 265. Juni 1883, Vormittags 973 Uhr,
9
Klage hat das genannte
bestimmt.
Da der derzeitige Aufenthaltsort der Beklagten nbekannt ist, so wird ihnen diese Ladung hiemit ffentlich zugestellt.
Lohr a. M., den 21. Mai
Der geschäfte leitende
ö Knab.
1 z
266?! — DOessentliche Ladung. Das k. Amis gzricht, Stadtsteinach bat, mit, Be— chluß vom 17. Mai 1883 die öffentliche Zustellung
er der ledigen Bauerntochter Katharina
12
—
halts, wegen Vater⸗
26.
8 desselben. . Stadtsteinach, am 20. Mai 1883. Der geschäftsleitende k Gerichtsschreiber. K L(ebs.
22668 in Sachen es Kaufmanns Salomon Plaut in Reichensachsen, Gläubigers, gegen 1) den Taglöhner Johannes Steinbach aus Nidda—⸗ witzhausen, in unbekannter Ferne abwesend, 2) dessen Ehefrau Catharine, geb. Geilfuß, zu Niddawitzhausen, Schuldner, wegen Zwangsverkaufs, wird Termin zur Erkennung des Verkaufs des Unterpfands auf den 4. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, in welchem die Parteien sich auf die einzuziehende Taxation bei Strafe der An⸗ erkennung und der Ausschließung zu erklären haben. Eschwege, am 17. Mai i883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. (gez) Bezzenberger. Ausgefertigt: Eschwege, am J195. Mai 1883. Königliche Gerichtsschreiberei. Abtheilung II. Humburg.