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— — 6 60
wenig Einwirkung auf die Entschließnngen der kommunalen Instanzen
auszuüben vermöge.
Meine Herren! Es ist ferner gesagt, es sei doch nicht recht be—⸗ areifsich, daß die verbündeten Regierungen einen so lebbaften Wider⸗ fpruch gegen den §. La. erböben, da doch der Unterschied zwischen der Regelung, wie sie im 5. Iꝗ. vorgesehen und wie sie die verbündeten Regierungen gewollt hätten, kein so großer sei, denn auch der §. La. forge ja dafür, daß der Versicherungs zwang, der allerdings gesetzlich ausgesprochen werde, doch durch Ortsstatut wieder beseitigt werden könnte.! Nun, meine Herren, ist, glaube ich, der Unterschied zwischen diesen beiden Regelungen scheinbar vielleicht ein geringer, in Ja, meine Herren, wie stebt
daß gerade diese Elemente der ländlichen Arbeiter⸗ bevölkerung durch die Annahme des §. La. wirklich obne Weiteres gestellt werden würden, gerade
Wirklichkeit aber ist er ein ganz durchgreifender.
Versicherungs zwang durch Gesetz einführt, so tritt er riit Inkrafttreten
Wenn man den bezweifle,
des Gesetzes uberall ohne Weiteres ins Leben und äußert seine recht! unter den Versicherungszwang
lichen Folgen; er äußert seine rechtlichen
daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jeder einzelne Arbeiter, welcher krank wird, sofort auf Grund des Gesetzes min⸗ destens einen Anspruch auf die Leistungen der Gemeinde- Krankenversicherung erheben kann, und daß dieser Anspruch ihm so lange nicht abgesprochen werden kann bis durch ortsstatutarische Regelung der Krankenverficherungszwang wieder aufgehoben ist. Meine Herren, ob das thatsächlich dann durchführbar ist, oder nicht, das ist ganz einerlei; der Arbeiter hat seinen Anspruch, und wie lange es dauern wird, bis in Berücksichtigung der sich ergebenden Schwierigkeiten der Ver— sicherungszwang durch Ortsstatut überall da wieder ausgeschlossen ist,
Folgen darin,
wo er nicht durchführbar ist, das, meine Herren, ist doch eine sehr die gesetzlichen Bestimmungen
bedenkliche Frage, und einen Rechtszustand zu begründen, welcher eine ; ; ö. Sach Zeit lang besteht und während dieser Zeit alle möglichen Verwirrungen so steht, dann scheint es mir doch viel einfacher zu sein, gleich die garichten kann, um ihn nachher durch ein Lokalstatut wieder aufzu⸗ ganze Regelung dem Ortsstatute zu überweisen und damit den Weg s zu gehen, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgeschlagen haben.
Endlich aber, meine Herren, darf ich noch hervorbeben, daß es unter allen Umständen doch weniger gefährlich ist bei einer Reform maßregel einen Schritt zu wenig zu thun, den man nachher nachholen kann, als einen Schritt zu weit zu gehen, den man nachher vielleicht wieder zurückgehen muß und dadurch die allergrößten Unzuträglichkeiten und Verwirrungen herbeizuführen. Meine Herren! Wir stehen erst am Anfange dieser Gesetzgebung, und Niemand wird verlangen wollen und können, daß auf den ersten Wurf gleich etwas Vollkommenes ge— schaffen werde. Nehmen Sie das Gesetz an in den Grenzen, wie die verbündeten Regierungen es Ihnen vorgeschlagen haben, und ich glaube, Sie werden auf diese Weise die beste Grundlage für alle nachfolgen
heben, das scheint mir doch ein sehr bedenkliches Vorgehen zu sein.
Ich mache Sie ferner darauf aufmerksam, meine Herren, daß die Thätigkeit der höheren Verwaltungsbehörden bei Annahme des §. 12. eine völlig andere werden würde, als bei Annahme der Regelung, welche die verbündeten Regierungen vorgesehen haben. Es ist gesagt: ja, die höhere Verwaltungsbehörde soll das Statut genehmigen, — dieses Sicherheitsventil wollen wir haben. Sie würde ja auch bei der Regelung, welche die verbündeten Regierungen beabsichtigen, das Statut genehmigen müssen, durch welches der Versicherungs— l. Im letzteren Falle, meine Herren, liegt die Sache aber so, daß die höhere Verwaltungsbehörde in den allermeisten Fällen sich völlig darüber wird beruhigen können, daß das Bedürfniß der Einführung des Versicherungs⸗ zwanges bereits feststeht; denn daß eine Gemeinde einen solchen Beschluß fassen sollte, ohne daß sich ihr das Bedürfniß aufgedräng hätte, und ohne daß dieses Bedürfniß wirklich begründet wäre, ist kaum anzunehmen, und die höhere Verwaltungsbehörde würde in allen diesen Fällen die Genehmigung ohne Weiteres ertheilen können, sobald nur die Beschlüsse, welche für die Ausführung des Versiche⸗ rungszwanges in das Ortestatut aufgenommen sind, nicht zu beson⸗ deren Bedenken Veranlassung geben. Ganz anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn die Regelung umgekehrt erfolgt, wenn durch das Ortsstatut der Versicherungszwang erst ausgeschlossen wer hat die höhere Verwaltungsbehörde die dringendste Veranlassung, in jedem einzelnen Falle zu prüfen: liegen denn Versicherungs zwang ausgeschlossen werden darf oder daß er ausgeschlossen werden kann? und, meine Herren, Sie werden nicht verkennen, daß da die Grenze zwischen einer Unmöglichkeit der Durchführung des Versicherungs zwanges und dem Falle, wo der Versicherungs zwang nur mehr oder weniger unerwünscht ist, so flüssig ist, daß die diskretionäre Gewalt der höheren Verwaltungsbehörde bei dieser Regelung eine außer— ordentlich weitgehende sein wird, und Folgeweise auch die Ausführung des Gesetzes eine durchaus ungleichmäßige werden muß.
Endlich, meine Herren, will ich Sie noch darauf aufmerksam machen, daß gewisse Wünsche, welche die Vertheidiger des 5. 12. da⸗ bei haben, durch die Annahme desselben doch nicht erfüllt werden würden. Ich denke hier namentlich an eine sehr war lebha Ausführung des Hrn. Abg. Dr. Buhl, welche er den Verhältnissen
zwang eingeführt werden soll.
den soll. In diesem Falle, meine Herren,
*
die Verhaͤlmnisse hier so, daß der
den Gesetze legen.
genöthigt werde, gegen
nun wirklich
dieses gegen den §. La. Hammacher stimmen
me und lebhafte
seiner Heimath entnommen hat, indem er uns ausgeführt hat, daß es doch dringend wünschenswerth wäre, die kleinen Besitzer, welche nebenbei ländliche Arbeiter seien, ohne Weiteres durch das Gesetz unter die Krankenversicherung zu bringen.
Es ist ferner von dem Hrn. Äbg. Frhrn. von Maltzabn auf⸗ merksam gemacht worden auf diejenigen Leute, die man in seiner Gegend die freien Tagelöhner nennt, die in Bauerndörfern oder sonstwo wohnen, nicht in einem ständigen Arbeitsverhbältnisse stehen, sondern auswärts sich Arbeit suchen. Auch für die ist ein besonderes Bedürfniß der Krankenversicherung hervorgehoben worden.
diese Arbeiter werden in der Regel solche sein, welche nicht für längere Zeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, deren Beschäftigung in sehr vielen Fällen wenigstens nur für einzelne Tage bei demselben Arbeitgeber stattfindet, und alle solche Arbeiter, meine Herren, sind durch die Einschränkung, die man dem §. 1 gegeben hat, wegen der acht Tage, von dem Versichecungszwange ausgeschlossen, wenn sie nicht durch ortsstatutarische Regelung dem Versicherungszwange unter⸗ stellt werden. Ich will hiermit nur darauf aufmerksam machen, daß zu einer wirklich befriedigenden Regelung der Krankenversicherung für die ländlichen Arbeiter, auch bei der Annahme des §. 1L2., doch auf keinen anderen Weg zu kommen sein würde, als daß man ergänzte durch Bestimmungen, und, meine LJ
Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er habe einen Wider⸗ spruch zu konstatiren zwischen den Erklärungen des Ministers von Scholz und denen des Geheimen Ober-Regierungs-Raths Lohmann; während nach den Erklärungen des Ministers von Scholz der vom Abg. von Maltzahn und ihm gestellte Antrag für die Regierung annehmbar sein müßte, habe der Geheime Ober⸗Regierungs-Rath Lohmann diesen Antrag für unannehm⸗ bar erklärt: wie reime sich das zusammen? Was solle denn herauskommen, wenn er aus völligster Ueberzeugung auf dem Boden des Gesetzes gestanden habe, jetzt nun moralisch seine bessere bei diesem Gesetze mitzuwirken? Wenn Windthorst Namens des Centrums erklärt habe, daß mit oder ohne den Antrag werde, erwartet, daß durch diese faktische Wendung des Centrums die Regierung sich in ihrer Stellungnahme beeinflussen lassen würde. Er sei so durchdrungen von dem hohen Werthe der Einführung der Krankenversicherung für die land- und forst— wirthschaftlichen Arbeiter, daß er sich nicht dazu verstehen werde, gegen den 8§. La. überhaupt zu stimmen. nur den vom Abg. von Maltzahn und ihm gestellten Antrag zu befürworten, und warte ab, wie das Centrum sich im Falle ber Annahme seines Antrages zum Gesetz im Ganzen ver—
urtheile dazu
denn nun die Sache? Ich
jenigen, was
ortsstatutarische
Herren, wenn die Sache nunmehr für
nicht für eine
herrscht habe.
Aeußerungen.
abgelehnt.
*
Ueberzeugung auch der Abg.
so hätte er doch nich
Er habe 12 Uhr.
. ra*
halten werde, und ob es sich wirklich durch einseitige Vor⸗
bestimmen lasse, das ganze Gesetz in Folge
seines Antrages zu verwerfen. . Demnächst nahm wiederum der Geheime Ober -Regierungs⸗
Rath Lohmann das Wort:
Meine Herren! Ich kann doch nicht zugeben, daß ich mich durch meine Erklärung in Widerspruch gesetzt hätte mit derjenigen, die gestern von dem Herrn Vertreter des Reichskanzlers abgegeben ist. Ez würde ein Recht, einen solchen Widerspruch zu konstatiren, nur dann vorliegen, wenn der Antrag, der von dem Herrn Vorredner mit- gestellt worden ist, nichts weiter wäre, als die Uebersetzung des gestern ausgesprochenen Gedankens in einen formulirten Paragraphen. Ich glaube, der Herr Vorredner wird selbst zugeben, daß eine so un⸗ mittelbare Beziehung zwischen dem formulirten Antrage und dem⸗ gestern über die Beseitigung des erhobenen Be⸗ denkens geäußert ist, nicht besteht; und ich habe meinerseits nichts anderes erklärt, als daß nach meiner Auffassung diese Bestim⸗ mung nicht genügen werde, um das Bedenken zu beseitigen, und ich kann hinzufügen, daß auch der Herr Vertreter des Reichskanzlers persönlich dieser Meinung ist. Zu einer Erwägung im Schoße der verbündeten Regierungen ist selbstoerständlich keine Zeit gewesen.
Der Abg. Dirichlet beantragte die 88. 1, 12., 2 und 3 mit allen dazu gestellten Amendements an die Kommission zur nochmaligen Berichterstattung zurückzuverweisen.
Der Abg.
Frhr. von Maltzahn-Gültz erklärte, er werde den unveränderten 5. La. und gegen seinen
eigenen Antrag stimmen. Diesen Antrag, den er an sich Verbesserung, sondern für eine Verschlechterung des §. la. halte, habe er nur gestellt, um dem Centrum und der Regierung im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes entgegenzukommen. Nachdem er gesehen habe, daß dies Ent⸗ gegenkommen nicht erwidert werde, habe er keinen Anlaß mehr, für seinen Antrag einzutreten.
Der Abg. die schroffe und prinzipienlose Haltung des Centrums veran⸗ laßt, jetzt bezüglich der Frage des 8. La. eine solche Verwir— rung entstanden, wie sie bisher kaum je im Parlament ge—
Dr. Hirsch betonte, es sei, hauptsächlich durch
Diese Verwirrung komme ihm fast vor, wie
diejenige beim babylonischen Thurmbau. Es gehöre doch zur Gesetzgebung nicht nur Verstand, sondern auch Konsequenz und sittliche Würde. Redner erläuterte demnächst nochmals seinen Standpunkt zur Vorlage im Sinne seiner vorigen
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Der Antrag des Abg. Dirichlet, die drei Paragraphen mit den Anträgen an die Kommission zu verweisen, wurde
5. 1 wurde darauf mit einigen unwesentlichen Modifika⸗ tionen angenommen.
Bei der Abstimmung über den Antrag Hammacher zu §. La. ergab sich, daß 168 gegen und 84 für denselben ge⸗ stimmt hatten; war das Haus beschlußunfähig.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschäftsordnung: Soehen noch habe eine sorgfältige Zählung die Beschluß⸗ fähigkeit des Hauses ergeben, und plötzlich sei diese Zahl nicht mehr vorhanden!
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, dann müßten wohl einige Herren aus dem Centrum fortgegangen sein.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4½ Uhr auf Freitag
da nur 192 Mitglieder anwesend waren, so
2 65
8
12
*
. ö. ö f e g f ene, . Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. , d d= , , , ,, .
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Aentschen Keichs⸗Anzeigers und Königlich
Prenßischen Ktaals- Anzeigers:
; . Berlin 8W., Wiltzelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchung - Sachen. . Sgubhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpactungen, Submissisnen ete. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung
8 T. 8. v., von öffentlichen Papisren.
— — — — —
8g.
5. Industrielle Etablissements, Fsbriken and Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Theater- Anzeigen. In der Börs er-
& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
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Familien Nec hrichten. beilage. X
Steckbriefe und unterfuchun gs Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen In— spektor Joseph Hermann aus Tempelhof, am 2. No⸗ vember 1842 zu Lobris, Kreis Jauer, geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts der Unterschlagung, des Arrestbruchs und des strafbaren Eigennutzes in den Akten III. J. 138 / 83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗ Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 21. Mai 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Größe 5 Fuß A4 bis 5 Zoll, Statur schlank, Haare dunkelblond, stark graumelirt, Stirn hoch, Bart Vollbart, stark grau⸗ melirt, Schnurrbart dunkelblond, weniger graumelirt, Auger brauen braun, Augen blaugrau, Zähne gut, Gesicht länglich. Gesichts farbe gesund, Sprache schlesischer Dialekt. Kleiduag: dunkle Stoffmütze, dunkelblauer, geflockter Ueberzieher, dunkler, gespren⸗ kelter Stoffanzug, lange Stiefeln. Besondere Kennzeichen: auffallend große Leberflecke auf dem Leibe.
Steckbriefs⸗Erltdigung. Der gegen den Kom— missionär Isidor Boneck aus Kernewitz wegen Ur— kundenfälschung unter dem 7. Oktober 1872 vom ehemaligen Königlichen Stadtgericht hier in den Akten B. 362 72 Comm. II. jetzt B. 385 72 erlassene Steck; brief wird zurückgenommen. Berlin, den 9. Mai 1883. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte J.
22800
Steckbriefs- Erledigung. Der hinter den Kauf— mann und Theateragent Gustar Schönlank, gebo— n Im 29. Mai 1859 zu Eberswalde, unterm 25. April a. er, in actis wider Arensmeyer u. Genoss. — Y. La. 55 82 — erlassene Steckbrief wird als erledigt urückgenommen. Berlin, den 19. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
ö ö ut een. .
egen den Musikus Max Pabst aus S. welcher sich verborgen halt, ist ? , wegen Gewerbesteuerkontravention rerhangt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und) in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S. abzuliefern. Raumburg a. S., den 21. Mai 18533. König— liches Amtsgericht. ;
2200) ö Der Angeklagte Schustergeselle Gottfried August Gritschun aus Rodau, Kreis Heiligenbeil, z. 3. in
Stralsund, wird zur ferneren Erklärung bezüglich seines Antrages auf Wiederaufnahme des durch Ur— theil des früheren Kreisgerichts zu Braunsberg vom 25. September 1879 abgeschlossenen Verfahrens binnen einer einwöchigen Frist gemäß §. 409 St. P. O. aufgefordert. M. 222/79. Braunsberg, den 16. Mai 1883. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustelln ng. er beim Großherzoglichen Landgerichte hier⸗
Gerhard zu Brake, Klägerin wider ihren genannten Ehe⸗— mann, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat Klägerin durch ihren An— walt, Herrn Rechtsanwalt Krahnstöver hierselbst, vorgestellt und bezw. beantragt:
Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts Oldenburg vom 19. Dezember 1882 ist der Beklagte verurtheilt worden:
„innerhalb einer Frist von 3 (drei) Monaten zu der Klägerin zurückzukehren, und die Ehe mit ihr fortzusetzen, unter der Verwarnung, daß, falls er diefem Urtheil nicht nachkommen sollte, auf ferneren Antrag der Klägerin er der bös lichen Verlassung für schuldig erkannt, demnach die Ehe für geschieden, und Beklagter für den schuldigen Theil erklärt werden solle.“
„Gemäß Bescheinigung der Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts Oldenburg vom 27. März iss3 ist jenes Urtheil vom 9. bis inel. 27. Januar 1883 an der Gerichtstafel angeheftet gewesen.
Es ist demnach das Urtheil gemäß §. 189. 2 der C. Pr. O. als am 23. April cr. — zwei Wochen nach der Agheftung — zugestellt anzusehen.
Das Urtheil ist rechtskrästig.
Klägerin ladet den Beklagten hiermit zur münd-
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Groß⸗ herzogliches Landgericht Oldenburg zu dem von dem Herrn Vorsitzenden anzuberaumenden Termin und sordert ihn auf, einen bei diesem Gerichte zugelasse⸗ nen Anwalt zu bestellen.
Im Termin wird heantragt werden: Großherzogliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Ehe für geschieden und den Beklagten für den schuldigen Theil erklären, ref. exp.“
Da der Beklagte noch fortwährend abwesend und sein Aufenthalt unbekannt ist, so wird ihm dieser Antrag und resp. Ladung hiermittelst öffentlich zu⸗
gestellt mit dem Bemerken, daß Termin zur Ver— handlung auf Dienstag, den 2. Oktober 1883, Morgens 10 Uhr, a. J Landgerichte hierselbst ange⸗ setzt ist. Oldenhurg, 1883, Mai 19. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgeric)zts. Bohl je.
22872 SDeffentliche Zustellung.
Die ledige August? Füldner aus Gera, klagt für sich und als Vormünderin ibres außerehelich ge— borenen, minderjährigen Kindes Rofa Minna Füld—⸗ ner daselbst gegen den Bergmann Friedrich Röser aus Elgersburg, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ansprüchen aus , Schwängerung mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, seine Vaterschaft zu dem von ihr am 14. Dezember 1882 außerehelich geborenen Kinde Rosa Minna Füldner anzuerkennen, an sie, die Klägerin, an Geburts- und Taufkosten 21 „6 und zu dem Unterbalte des Kindes von dessen Geburt ab bis zu dessen vollen detem 14. Lebensjahre einen jährlichen in monatlichen Raten vorauszuzahlenden Beitrag von 36 M zu zahlen, die räckständigen Raten auch vom jedes— maligen Fälligkeitstage ab mit 55Y zu verzinsen, oder zu dem Unterhalte des Kindes ein für allemal den Betrag von 504 e zu entrichten, für den Fall, daß das Kind vor erfüllten 14. Lebensjahre sterben sollte die durch dessen Beerdigung entstehenden noth⸗ wendigen Kosten zu bezahlen resp. zu erstatten, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Herzogl. Amts gericht II. zu Liebenstein auf
den 17. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage hiermit veröffentlicht.
Liebenstein, den 1. Mai 1883.
3 Brückner,
Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts. II. 22874 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Gustav Mack zu Osterode in Ost— preußen, vertreten durch den Rechtsonwalt y. ermel, klagt gegen den Commis Simon Frommholz, früher zu Osterode in Ostpreußen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines aus dem Kaufvertrag vom 14. und 25. Januar 1875 den Kaufmann Israel und Amalie, geb. Freistadt, Lewy'schen Eheleuten
schuldigen, von diesen dem Kläger abgetretenen Kauf— gelderrestes von go) MS nebst Zinsen, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 900 M6 nebst 5oso Zinsen seit dem 3. Juli 1882 zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, insbesondere der in das Grundstück Thomascheinen Nr. 21, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 15. Dezember 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ;
Wronka, Gerxichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2289 utliche 3
Oeffentliche Zustellung. In Sachen
des Agenten Philipp Hegemer III. hier, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Scheuch zu Bockenheim, gegen seine Ehefrau Barbara, geb. Sehr, zuletzt hier wohnhaft, jetzt unbekannt wo abwesend, Beklagte, wegen Ebescheiduug, ladet Kläger die Beklagte zur Ableistung des demselben auferlegten Eides und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf
den 13. Juli 1883, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 18. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
22877 Die im hiesigen Inskriptionsregister VII. unter Nr. 694 am 28. Januar 1861 für Charlotte Ruste⸗ berg in Schwiegershausen eingetragene Hypothek von 80 Thlrn. ist für erloschen erklärt. Osterode, den 18. Mai 18853. Königliches Amtsgericht. II. Christiani. 22882 Mittels Urtheils vom 16. d. Mts. ist der als Husar im Braunschweigischen Husaren⸗Regimente Nr 17 seit dem 14. August 1870 verschollene Tischler ö J iuhtht Theodor Schoppe von hier für todt erklärt. Wolfenbüttel, 18. Mai 1883. Herzogliches Amtsgericht. du Roi.
22866 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Grunwald und Rosenbeim zu Hirschberg i. Schl. klagt gegen den Kausmann Os kar Beier, zuletzt in Steinau a. O., wegen einer Waarenforderung aus dem Jahre 1882 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 75.08 M und rorlaäufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steinau a. O. auf
den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Petschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
22786 Oeffentliche Ladung.
Nach dem auf Ansuchen der Gemeinde Michelbach die Eintragung des auf den Namen derselben kata⸗ strirten, in der Gemarkung von Michelbach belegenen Grundeigenthums, als:
Ktbl. Nr. 16 ö i 3 28
J
Acker, Knechtsacker, Acker am Gänsegraben, Oedland, Dorflage, 58 Oedland, am Gemeinds⸗ weg, ; z Garten das., 41 5 Oedland das., : 33 Oedland Dorf Michel—⸗ bach, . 11 Garten, die Sprengel⸗ ee, 12 Weide das.. ; 13 Weide, die Sprengelwiese, 14 das., ⸗ 15 Weide der Trieschacker, 100 Weide auf den Betten, 53 Weide, Riede, 152 . 138 Weide am Erker, 153 kö 130 . ; 10 2 Weg, jetzt Hofraum, ö breite Eiche, 131 10 das., 111 33 110 j 32 95 133 . 95 77
1 III
25
III
III III
das.,
Oedland am Gemeinde⸗ weg,
Oedland das.,
Hausgarten auf'm Wehr⸗ acker,
Hofr. das.,
Weg am Katzenfeld, Weg am Calkenfeld, das.,
Weg bei der Mühle, Weg am Kalkberg,
416. Weg auf der Höhe, Weg vorm Kalkberg, Weg auf'm Wulf, Weg überm Grund, Weg am Gänsegraben, das., am Grundfeld, Weg von Michelbach
I IIIIIIIIIIII
III
g von Michelbach nach Wehrda, Wehrholzseite, das., das.
Weg am Stempelkopf,
das.,
Weg am Knechts- und Waldacker,
Weg im ewigen Thal, am Grünschin,
Weg auf'n Wehracker, Weg am Grabenacker, das., Weg am Mühlenacker, Weg am Mühlenacker, Weg am Harschberg, Weg in den Opper⸗ wiesen,
Weg am Bodenacker, Weg an der Opperwiesen, Weg beim Dorfe,
Weg am Gemeindeweg,
Weg bei der Kirche,
Weg in den Opperwiesen, desgl., Beim Dorf, desgl., Mühlenweg,
I IIIIIII
IIIIIEIIII
III
1 J 1
II
2 2 Dre =
desgl., bei der Kirche,
Weg, grüne Weg,
Weg im Dorf,
Weg beim Dorf,
Weg, Straße das., beim Teich,
im Dorf,
das.,
an der Bach,
beim Dorf,
das.,
am Pfützenacker,
bei der Sprengelwiese, von Michelbach nach Caldern,
das.,
Weg auf den Betten,
l
II II II III II Hi
ll
auf den Betten,
am Wehracker, am Klingelstück,
as., Weg, die große Wiese, bei dem Krautgarten, am Steintriesch,
K — do
88) das., 89) ; das.,
90) T — Lehmkaute, die Betten,
91) 2 Weg an der Riede,
92) an der Seite,
93) an der Pfingstweide,
94) an der Hainseite,
985) an der breiten Eiche,
96 38 am Kirchweg,
97) z Waldweg auf der Haart,
98) zu Weg von Dagoberte⸗ hausen nach Michelbach,
99 z 5 Waldweg auf der Haart,
106) 7 — j von Dagobertshausen nach Michelbach,
101) 5 13 Weg auf der Haart,
1062 jg — 12 67 Weg von Dagoberts bausen nach Michelbach,
103) 2 4 desgl. auf der Haart,
103 —18 965 das.,
105) 83 —* 3 das.,
106) B — A desgl. vor der Struth,
. 23 desgl. am Euler,
108) 1 70 52 desgl. von Caldern nach Michelbach,
109) 36 Weg vor der Struth,
110) 36 Weg am Bruntel,
11) 33 — das.,
l
I IIIII
112) ; 34 am Euler,
113) 89 — 6 63 daf, 114 2 36 am Hund, 115) — 18 75 am Rothescheid, 16) 3 — 26 78 daf. 117) ö J . 118) vorm Rothescheid, 119) J Weg auf der Stam, 120) 58 Weg auf dem Stam⸗ acker, 121) — 33 85 Weg, Mühlenweg, 122) * 5 Weg auf dem Stuckacker, 123) z — 28 75 Weg am Stammacker, 124) 4 46 Weg am Stück, 125 2 — 8 6 Weg vor dem Löhrecht, 126) 1 3 Weg im Löhnchen, 197 23 — 5 beim Görtzhäuser Hof, 128) 7 — 75 49 am Oberfeld. 129) 28 2 an der Thalhecke, 130) — 40 43 Weg am Görtzhäuser Wald, 1 11 ö 36 am Weidenstück, 132) 89 auf den Erönkern, 1 21 98 an den Erönkern, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund—⸗ buch von Michelbach beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund= vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem Aufgebotetermine den 3. September d. J., Morgens 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behoͤrde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf der Frist und weitern gestellten Antrag der. Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, ein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundvermögen erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der bis. zu dem oben ange— setzten Termine erfolgten Anmeldungen eingetragen sind, verliert. Marburg, 10. Mai 1883. . . Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. v. Stiernberg. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: J. B.: Dauzenroth.
verfügt. .
Demnach werden alle Diejenigen, welche an die bezeichnete Instenkatenstelle nicht protokollirte An= sprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung des Verlustes bis zu dem hierdurch auf ;
Mittwoch, den 11. Juli d. J., Vormittags 106 Uhr,
angesetzten Aufgebotstermin hierselbst anzumelden.
Zugleich wird Termin zum öffentlich meist— bietenden Verkaufe der bezeichneten Instenkaten stelle hierdurch auf
Ylittwoch, den 18. Juli d. J., Nachmittags 4 Uhr,
in dem Kruge des E. Schmidt in Hockernp angesetzt. ;
Die Bedingungen sind hierselbst ausgelegt.
Flensburg, den 9. Mai 1883.
Königliches Amtsgericht. 2. Abtheilung. Brinkmann.
12s] Aufgebotsverfahren.
Nr. 96588. Auf Antrag der Firma Johann Schreiber in Mannheim erläßt das Großh. Amts gericht 1. hierselbst das Aufgebot bezüglich des in Gemäßheit des Niederlageregulativs vom 31. De— zember 1869 vom Großh. Haupt ⸗Zollamte Mann⸗ heim am 16. September 1879 ausgestellten, auf vier aus Holland gekommene, mit Aldowrie J 8 M 11 J 8 M 22M gezeichnete, von der Firma Johann Schreiber auf die öffentliche Niederlage des Großh. Haupt⸗-Zollamts hier verbrachte Faß rohen Kaffees sich beziehenden Niederlagescheins.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä— testens in dem auf ̃
Samstag, den 6. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, vor dem obenbezeichneten Gerichte bestimmten Auf
gebststermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Mannheim, den 9. März 1883.
Der Gerxichtsschreiber Großh. Amtsgerichts: Meier.
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Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam sinden zur Zwangs versteigerung des dem Handelsmann Johann Meinel hieselbst gehörigen Wohnhauses Nr. 577 d. n. Ch. mit Zu⸗ behör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗
rung der Verkaufs bedingungen am Mittwoch, den 1. August 1883, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Neberbot am Mittwoch, den 22. August 1883, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund- stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am
Mittwoch, den 1. August 1883, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt.
Auslage der Verkaufs bedingungen vom 16. Juli an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann. Herrn Theodor Jofephy hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor— gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird.
Ludwigslust, den 17. Mai 188. . Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: W. Hamann, A. G.Actuar.
8585] Ausfertigung. Aufgebot. Betreff: Schweizer, Andreas, ledig zu Lechbruck, hier dessen Todeserklärung.
Der am 7. November 1827 geborene Andre Schweizer, ledig zu Lechbruck, ist seit fünfzehn Ja ren nachrichtslos abwesend.
Für diesen wird hierorts pflegamtlich ein Ver⸗ mögen mit 120,39 M verwaltet, welches nach sei⸗ nem Tode mit 74,32 M½ dem Sägmühlbesitzer Jo⸗ seph Keller zu Lechbruck zufällt.. a n . .
Auf Antrag des Letzteren ergeht an den genann⸗ ten Andreas Schweizer Aufforderung, spätestens in dem auf
Donnerstag, 8. Nonuember 1883, Vormittags 9 Uhr, . festgesetzten Aufgebotstermine versönlich oder schrift⸗
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9 h
1 lich sich bei Gericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Ingleichen werden aber aufgefordert: . a, die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗— gebotstermine wahrzunehmen, b. alle Jene, welche über das Leben des Verscholle⸗ nen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Füssen, 29. Dezember 1382. Königliches Amtsgericht. gez. Strang, kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: . k. Sekretär.
22986 82 ; 2 sti] Gütertrennungsklage.
Karharina, geborene Funk, hat gegen ihren Ehe— mann Georg Schüler, Schreiner, mit welchem sie zu Mülhaufen i. E. wohnt, eine Gütertrennungs— klage am Kaiserlichen Landgerichte Mülhausen i. E. durch Herrn Rechtsanwalt Goldmann eingereicht.
Terniin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstaß, den 3. Juli iss3, Vormittags 9 Uhr, im Civilsitzungssaale des genannten Ge— richts anberaumt.
HMtülhausen i. E., den 18. Mai 1883.
Der Landgerichts⸗ Sekretär: Stahl.
22862 23 . lese Gütertrennungsklage.
Elise, geborene Mertz, hat gegen ihren Ehe mann Johann Arnold, Ackerer, früher in Bartenheim, mit welchem sie nun zu Mülhausen i. E. wohnt, eine Gütertrennungsklage am Kaiserlichen Landgerichte Mülhausen i. E. durch Herrn Rechtsanwalt Hr. Reinach eingereicht.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 3. Juli 1883, Vormittags )) Uhr, im Civilsitzungssaale des genannten Gerichts anbe— raumt.
Mülhansen i. E., den 18. Mai 1883.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl. [22863 Gütertrennung.
Durch rechtskräftizes Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 23. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Peter Josef Landsberg, Schuster zu Oberdollendorf, und Anna Mari Jäger, ohne Geschäft daselbst, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Bonn, den 21. Mai 1883.
Der Gerichtsschreiber der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts: Klein, Landgerichtes⸗Sekretär.
Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai 1883 ist nae
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stehende Urkunde: Berlin den 14. April 1882. Für M00. Sechs Monate nach date zahlen Sie für diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von fünf— tausend Mark in Reichswährung den Werth in Rechnung und stellen es auf Rechnung laut Bericht. Herrn
Aung. Scheiding
in Berlin.
für kraftlos erklärt worden.
Berlin, den 18. Mai 1883.
Saroschefski,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J.
Abtheilung 48.
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E. Wienstruck
Angenommen August Scheiding.
2.
. 3
(22876 Bekanntmachung.
In dec Kaminski'schen Aufgebotssache F. 21.82 hat das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 2. Mai 1883 für Recht erkannt:
I. das Hypotheken ⸗Dokument über das im Grund⸗
buche von Jerszewerfelde Nr. 5, Abtheilung III. Nr. 3, für die Geschwister Elisabeth und Jo⸗ bann Meykowski eingetragene mit 5 Prozent verzineliche Vatererbtheil von 10 Thlrn. 17 Sgr. 5 Pf., besiehend aus der Ausfertigung der ge⸗ richtlichen Schuldverschreibung vom 15. und 18. September 1847, dem Hypothekenschein vom 17. Oftober 1847 und der Ingrossationẽnote rön demselben Tage wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebots verfahrens werden dem
Käthner Carl Kaminski zu Tiefenau auferlegt.
Marienwerder, den 16. Mai 1883.
Königliches Amtsgericht. 22878 Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts, ver⸗ kündet am 10. Mai 1883, ist die Hypothekenurkunde 15. Januar ö . . vom 17 e 1872, welche über die im Grund⸗ buche von Bottrop Band 4 Blatt 265 und Band 5 Blatt 301 zu Gunsten des Gerhard Westhoff zu Sterkrade und zu Lasten des Kaufmanns Theodor Dieckmann bez. des Bäckers Wilhelm Jocks zu Bot- trop aus dem gegen den Wirth Georg Hölling da⸗ selbst erlassenen rechte kräftigen Urtheil vom 15. Ja⸗ nuar 1873 eingetragene Forderung von 89 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. gebildet ist, für kraftlos erklärt. Bottrop, den 19. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts: Drolshagen.
der Sache, betreffend das Aufgebot des Dokuments über die auf dem Grundstücke Nr. 19 zu Porst unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 140 Thlr. gleich 420 S6, ist das Hypotheken-Dokument über die bei dem Grundstück Band V. Nr. 19 des Grundbuchs von Porst unter Rr. 1 der 3. Abtheilung für den Altsitzer Johann Friedrich Buth zu Porst umgeschriebene Darlehns⸗ forderung von 140 Thlr. durch Erkenntniß vom J. November 1882 für kraftlos erklärt werden. Bublitz, den 11. Mai 1885. Königliches Amtsgericht. 226971 . . Auf Antrag des Rechtsanwalts Daniel hie⸗ selbst, als bestellten Kurators des abwesenden Johann Friedrich Christoph Behrens von hier, wird das in der Ediktalladung vom 8. Februar 1878 efr. Nr. 41, 42 und 43 des Deutschen Reichs-Anzeigers von 1878 und Nr. 39, 229 und 151 der Mecklenburgischen Anzeigen von 1878 resp. 1879 — angedrohte Prä⸗ judiz purifizirt und demgemäß daß Vermögen des seit dem Jahre 1849 verschollenen Schlächtergesellen Johann Friedrich Christoph Behrens von hier seinen nächsten Verwandten hiermit für anheim gefallen erklãrt. . Schwerin, den 16. Mai 1883. Das Waisengericht. Prehn.
2850) Bermögensbeschlagnahme.
Die Strafkammer des K. Landgerichts Hall, hat in einem Urtheil vom 20. April d. J. neben der sonstigen Entscheidung folgenden Beschluß gefaßt:
In der Strafsache gegen 1 Anton Schenkel.,
Sohn der leidigen Magdalene Schenkel in Hausen,
O. A. Gaildorf, geb. den 22. März 1859 zu
Tübingen, 2) Josef Carl Gail auch Kühner ge⸗
nannt, unehelicher Sohn der Maria Anna, geb.
Gail, Ehefrau des Gärtners Georg Friedrich
Wagner in Künzelsau, geb. den 9. August 1852
zu Tübingen, 3) Friedrich Jakob Kauffmann,
led. Maurer, geb. 1. August 1862 zu Blaufelden,
O. -A. Gerabronn und zuletzt wohnhaft daselbst,
4) Conrad Wendel, led. Hausirhändler, geb.
30. Juni 1862 zu Westhausen, O⸗A. Ellwangen,
zuletzt wohnhaft in Unterdeufstetten, O. A. Crails⸗
beim, ) Jakob Heinrich Peter, led. Metzger, eb. 24. August 1861 zu Aich, OQ.⸗A. Nürtingen, zuletzt wohnhaft in Fichtenberg, O.-A. Gaildorf,
6) Tobias Doderer, led. Zimmermann, geb. 3. De⸗
zember 1861 zu Oberroth, O.. A. Gaildorf, zuletzt
wohnhaft in Schwöllbronn, O. -A. Oehringen, 7)
Karl Friedrich Ferdinand Bay, geb. 9. Novbr.
1861 zu Henkersmühle, Gde. Hutten, Q. A. Gail⸗
dorf, zuletzt wohnhaft in Michelfeld, O-A. Hall,
8) Jakob Eise mann, Schreiner, geb. 18. Jaangr
1861 zu Hinterlinthal, Gde. Rupertshofen, O.⸗A.
Gaildorf, zuletzt wohnhaft daselbst, 9) Josef
Metzger, geb. 17. Januar 1859 za Unterdeuf⸗
sretten, D. -A. Crailsheim, zuletzt wohnhaft da⸗
selbst, 19) Paul Friedrich Carl Renner, Land— wirth, geb. 21. Mai 1880 zu Hall, zuletzt wohn⸗ haft daselbst. 11) Friedrich Kolb, ledig, geb.
2. März 1860 zu Neuenstein, O. M. Oehringen,
zuletzt wohnhaft in Markertzhofen, Gde. Grunde
hardt, O.⸗A. Crailsheim, 12)
Ihle, led. Dienstknecht, geb. 12.
Michelbach a. W., D.⸗A. Oehringen
haft in Neuenstein, desselben Oberamts, 13
Carl Otto Dumbek, geb. 19. Oktober 1860 zu
Unterstein bach, O. A. Oehringen, zuletzt wohnhaft
daselbst, 14) Eduard Friedrich Christian Wieland,
led. Schreiner, geb. 6. Dezbr. 1860 zu Oehringen, zuletzt wohnhaft dafelbst, 19) Andreas Scintich
Belschner, Flaschner geb. 10. Januar 1861 zu
Weckersbeinn, O. A. Mergentheim, zuletzt wohn⸗
haft daselbst, 16 Jakob Friedrich Harsch,
Metzger, geb. 8. Dejzbr. 1859 zu Vaihingen,
D... Stuttgart, zuletzt wohnhaft in Niedernhall,
D. U. Künzelgau, 17) Jakob Friedrich Waß⸗
muth, Dienstfnecht, geb. 14. Auguft 1860 zu
Geißelhardt, O. M. Oehringen, zuletzt wohnhaft
daselbt, 18) Christian Wieland, geb. 5. August
1861 in Erlenhof, Gde. Hausen, O.. A. Gaildorf,
zuletzt wohnhaft daselbst, 19) Georg Friedrich
Michael Hofmann, geb. 28. Sexrthr 1860 zu
Kappel, OA. Oehringen, zuletzt wohnheft daselbst. wegen Verletzung der Wehrpflicht wird das Ver⸗ mögen der Angeklaßten je bit zum Betrag von 670 ν für die Geldstrafe und die muthmaßlichen Kosten mit Beschlan belegt.
Dieser Beschluß wird hiemit veräffen:lict.
Hall (Württ), 21. Mai 1883.
K. Staats anwaltschaft: H. St. A. Hartmann.
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