1883 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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bildungen: 1) Pilatre de Rozier, der erste Lustschiffer, ) Gebrüter Montgol fier, die Ersinder der Montgolfiere, 3) Prof. Charles, der Erfinder der Charliere, 4 Charles mit den beiden Gebr. Vohert und einem Gehülfen bei der Füllung des ersten Ballons mit Wasserstoff⸗ gas (23. bis 26. August 1783), 5) Auffahrt von Charles erstem Ballon auf dem Marsfeld zu Paris (27. August 1783), 6) Mont⸗ 8 ** zweiter Ballon 2. September 1783), 7) Montgolfiers großer Ballon, mit welg em Pilatre de Rozier und Marquis d Ailandes die erste Luftreise antraten (21. November 1783), 8) Blanchards Ballon mit Fallschirm (1785), 9) Ballon der Gegenwart. Ansichten aus Vorarlberg. Originalzeichnung von F. Dotzauer. 7 Abbildungen: 1) Bregenz, 2) Arlberg, 3) Bludenz, 4) Scesaplana, 5) Rhätikon, 67. Egg. Bregenzer Wald, 7) Klösterle im Klosterthal.— Die persischen Kronprätendenten: Kamrem Mirza, der jüngste Sohn des Schahs, Kriegs⸗Minister und Geuverneur von Teheran. Mazzaffer ed⸗-Din Mirza, der weite Sohn des Schahs, der eigentliche Thron— erbe. Masud Mirza Zili⸗ Sultan, der älteste Sohn des Schahs, Gouverneur von Jspahan. Die französische Expedition nach Ten-. king: Ansicht der Stadt Ha⸗Noi. Teppichnäherinnen in Amsterdam. Gemälde von Ernestine Friedrichsen. Gewittersturm. Gemälde von Karl Ebert. Auf der Saale hei Halle. Nach einer Zeichnung von W. C. Arzt. Was der Kaiserstraße in Berlin zum Opfer fällt. Originalzeichiung von Wilhelm Geißler. Medaille zur Feier der sülbernen Hochzeit des deutschen Kronprinzenpgares. Nor— male und fehlerhafte Stellungen der Pferdefüße. 18 Abbildungen. Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsbericht des Verwaltungsraths der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft für das Jahr 1882 entnehmen wir fol— gende Daten: Der Aufschwung, den der Verkehr der Ostpreußischen Südbahn-⸗Gesellschaft in den letzten vier Monaten des Jahres 1881 genommen hatte, setzte sich ohne bemerkenswerthe Schwankungen durch das Jahr 1882 fort, und wurde durch die neue Ernte 1882, die in der Provinz Ostpreußen sowohl als auch in dem angrenzenden Theil Rußlands günstig ausgefallen war, in annähernd gleicher Höhe gehalten. Die Einnahmen des Jahres 1882 können dem entsprechend als befriedigende bezeichnet werden. Es ist demnach, wie der Bericht ausführt, möglich geworden, die letzte Restdividende auf die Stamm- Prioritätsaktien von 2806 (aus dem Jahre 1880) abzustoßen, und nach Befriedigung des Dividendenscheins derselben Aktien pro 1882 mit vollen 5 noch 4 auf die Stammatklien zn vertheilen.

Die Quantitäten der beförderten Güter betrugen: A. im Lokal⸗ verkehr 1882 360 6360 t, gegen in 1881 261 954 t, mehr in 1882 98 676 t, B in den deutschen Verbandverkehren in 1882 72558 t, gegen in 1881 44 365 t, mehr in 1882 28193 t, C. in den russischen Verbandverkehren in 1882 303 968 t, gegen in 1881 230202 t, mehr in 1887 73 766 t. Es wurden in 3882 befördert 756 948 Personen inkl. Militär (2220 J. Kl., 61 935 II. Kl., 352 568 III. 3. 304 632 1V. Kl., 35 603 Militär), gegen in 1881 722212 Personen inkl. Militär (2187 J. Kl., 65581 II. Kl., 1 gi gl., oe, Mitgr). Es wurden befördert in 1882: 728 600 Frachtgüter und 24 659 t Vieh; gegen in 1881: 543 914 t Frachtgüter und 12461 t Vieh.

Die Gesammteinnahmen des Jahres 1882 belaufen sich auf 5 188 056 S gegen 4235093 M in 1881, so daß das Jahr 1882 eine Mehreinnahme von 952 963 6 22,590 gebracht hat.

Die Gesammteinnahme des Jahres 1882 betrug inel. Vortrag von 1881: 5224 189 M1, die Gesammtausgabe 2039 578 „A, mithin Ueberschuß 3184609 6 Der Ueberschuß ist verwandt: ) zur Verzinsung der Prioritäts⸗Obligationenanleihe mit 49 849 S; 2) zur Amortisation der Prioritäts⸗-Obligationen mit 176700 ½½ , 3) zur Dotirung der Reserve⸗ und Erneuerungöfonds pro 1882 mit 476 175 4M, 4 für 13 Millionen Mark Stammxrioritätsaktien Dividende auf Divi— dendenschein IV. Nr. 1 pro 1882 5060 und 111. Serie Ne. 4 pro 1880 2p 1512 500 dο, 5) für 135 Millionen Mark Stammaktien-Divi dende pro 1882 4 69 540 000 ½, 6) für Remunerationen pro 1882 und Eisenbahnabgabe Vortrag pro 1383 129 384 A

Von den Einnahmen pro 1882 entfielen: 1) auf den Ueber⸗ trag aus 1881 361533 S, 2) auf den Personenverkehr 385 80 (= 16, g8 o/, 3) auf den Güterverkehr 4028 185 ½ (— 77411 0ο,), 4) auf verschiedene Einnahmen 272999 Æ ( 5,27 o); in Summa

5 224 189 S6, und von den Ausgaben: 1) auf die allgemeine Ver waltung 233 876 M (— 112269); 2) auf die Bahnverwaltung 399 213 S6 (— 19,5700), 3) auf die Transportverwaltung: a. äußerer

Bahnbofsdienst 266 417 M (— 13,06 00), b. Expeditionsdienst 195 598 M (— g, 60 o/o), e. Zugbegleitungsdienst 1050939 (= 5,15 060), d. Zugförderungsdienst 844 434 M ( 41, 400½); zusammen 2039 579 n; werden zu den Betriebsaus⸗ gaben noch die aus dem Erneuerungefonds mit 158 125 M geleisteten Ausgaben hinzugerechnet, so ergiebt sich die Gesammtausgabe auf 2197705 6, pro Kilometer Bahnlänge 9037 M, pro Nutzkilometer 2 49 71 , in Prozenten der Bruttoeinnahme 42.07 on, Die Ein nahmen haben betragen: pro Kilometer Bahnlänge 21 483 , pro Nutzkilometer 6 M 45 3 Der Bestand des Reservefonds A. ultimo 1882 betrug: in Baar 188 335 , in Effekten 134 600 M; der Be⸗ stand des Reservefonds B. betrug ult. 1882: 22 668 in Baar, 48060 M in Effekten. Der Erneuerungsfonds betrug ult. 1882: 3322 520 S in Baar, 2 345 300 Æ in Effekten.

Leipzig, 1. Juni. (W. T. B.) Die Allgemeine deutsche Kreditanstalt fungirt für Sachsen als alleinige Umtauschstelle für die Prioritäten der Elisabethbahn.

Wien, zl. Mai. (W. T. B Die heutige Generalversammlung der österreich⸗ ungarischen Staats bahngesellschaft, in der 51 Aktionäre mit 1538 Stimmen unter Wodianers Vorsitz ver— treten waren, nahm nach der Genehmigung des Rechenschaftsberichts einstimmig die Anträge des Verwaltungsrathes an, die Superdivi⸗ dende pro 1882 auf 7 Fr. zu bemessen (womit sich der Gelammt⸗ ertrag pro Aktie auf 32 Fr. stellt), den Julicoupon, inkl. 5 Fr. Ab⸗ schlagszahlung auf laufende Interessen, mit 12. Fr. einzulösen und den Rest des Reinertrags von 82161 Fl. vorzutragen.

Amsterdam, 31. Mai,. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinnauktion über 22449 Blöcke Bankazinn sitellten sich die Preise auf 57 à 58), durchschnittlich 58 Cent.

London, 31. Mai. (W. T. B) Bei der gestrigen Woll— auktion waren Preise unverändert, fest.

Verkehr s⸗Anstalten.

Bremen, 31. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ ist heute Nachmittag 5 Uhr in Southampton eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Nach amtlichen Nachrichten ist mit Rücksicht auf das Auftreten der Cholera in Bombay von dem egyptischen Gesundheits— rath in seiner Sitzung vom 14. Mai beschlossen worden, von diesem Tage ab die reglementsmäßigen Vorschriften zur Verhütung der Ein— schleppung jener Krankheit gegen alle Provenienzen von Bombay in Kraft zu setzen.

Berlin, 1. Juni 1883.

Der Ausschuß der Hygiene-Ausstellung theilt uns mit, daß am Sonnabend, den 2. Juni, die Ausstellung nicht ror p12 Uhr geöffnet werden wird. Von 12 Uhr ab findet der Eintritt wie ge—⸗ wöhnlich statt. z

Die 21 Jurymitglieder, welche von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die Aufgabe erhalten haben, vierzig der besten Ausstellungsgegenstände mit goldenen Medaillen zu prämüren, traten gestern Nachmittag unter Vorsitz des Wirklichen Geheimen Raths von Langenbeck zu ihrer Konstituirung zusammen.

Im Anschluß an die Aucstellung künstlerisch dekorirter Thon— waaren, Porzellane, Majoliken ꝛc., die zu der von dem Schorerschen Familienblatt ausgeschriebenen Konkurrenz (vgl. Nr. 27 8. Bl.) ein⸗ gegangen sind und gegenwärtig im unteren Saale des Architekten hauses eine ganze Reihe von Tischen bedecken, ist soeben im Verlage von J. H. Schorer zu Berlin eine von Frl. Marie Drews ver⸗ faßte Anleitung zur Majolikamalerei“ erschienen, die den Liebhabern der seit einigen Jahren mehr und mehr in Aufnahme ge— kommenen Technik, und zwar nicht blos den Anfängern, sondern auch den bereits Geübteren, höchst willkommen sein wird. Das Büch⸗ lein, das bei knappem Umfang seinen Gegenstand ebenso erschöpfend wie klar und anschaulich behandelt, darf als ein dankens⸗ werther Beitrag zur Pflege eines Kunstzweiges, der namentlich känst— lerisch begabten Frauen nicht blos eine angenehme, sondern auch eine

dem Gebiet weiblicher Erwerbsthätigkeit besonders angemessene Be—

schäftigung darbietet, bestens empfohlen werden. Die Verfasserin, eine ehemalige Schülerin des Berliner Kunstgewerbe⸗Museums, hat sich durch ihre eigenen Arbeiten einen geachteten Namen gemacht und als eine der Ersten mit unermüdlichem Eifer durch fortgesetzte technische Versuche zur Ueberwindung der mancherlei Schwierigkeiten, die der Majolikamalerei in ihren Anfängen entgegenstanden, und zur Erweite⸗ rung der Auskunftsmittel, über die sie verfügt, in anerkennenswerther Weise beigetragen und in letzter Zeit auch als Lehrerin sich trefflich be währt. Was sie über die erforderlichen Vorarbeiten, über das Werk- zeug, über die verschiedenen Behandlungsarten und über die Eigen—⸗ thümlichkeiten des Materials, des Scheibens sowohl wie der Farben, auseinandersetzt und an leicht zu befolgenden Rathschlägen ertheilt, beruht durchweg auf reicher eigener Erfahrung und ist mit der sofort verständlichen Anschaulichkeit vorgetragen, über die nur derjenige ge—⸗ bietet, der selber mitten in der Sache steht. Im Gegensatz zu zahl⸗ reichen Handbüchern der Malerei, die dem Schüler nicht das Min— deste zu nützen vermögen, wird hier ein Leitfaden geboten, der Jeden, sofern es an eigener Begabung und Ausdauer nicht fehlt, auf dem kürzesten Wege zum Ziel führen wird und die unmittelbare Unter⸗ weisung des Lehrers, soweit dies überhaupt nur möglich ist, in bester Weise ersetzt.

Frankfurt, a. M, 31. Mai. Nachmittags 5 Uhr. (W. T. B.) Die deutsche Nähmaschinenfabrik, vormals Josef Wertheim, in Bornheim, welche etwa 570 Arbeiter beschäftigt, steht seit Mittag in Flammen. Mangel an Wasser vereitelt alle Rettungk⸗ versuche. Ein. Verlust von Menschenleben ist nicht zu beklagen. Die Fabrik ist bei den Feuerversicherungs Gesellschaften Phönir, Helvenia und Stettiner Feuerversicherungs⸗Gesellschaft versichert.

Aus dem Nachlaß eines höheren Offiziers gelangt vom 7. bis 9. Juli in Lepke's Kunstauktionshause zu Berlin eine Sammlung von ge⸗— stochenen Portraits Friedrichs des Großen und anderen auf die Person und das Leben des Königs bezüglichen Darstellungen, die nicht blos in künstlerischer Hinsicht von vielseitigem Interesse ist, zur öffent—⸗ lichen Versteigerung. Wie die Erscheinung des Tönigs seine ganze Zeit erfüllte und beherrschte und für Kunst und Dichtung zum ersten Male wieder in ihm eine Gestalt von hervorragender, von den Zeit genossen schon klar und lebendig empfundener nationaler Bedeutung fich darstellte, so fanden sich bereits auch zu seinen Lebzeiten von künstlerischem und mehr noch historischem Interesse geleitete Liebhaber, die das, was auf den König Bezug hatte. zu sammeln unternahmen. Eine der⸗ artige ‚Friedrichssamm lung“ eines Zeitgenossen, des Domänen⸗ Direktors Krieger in Halberstadt, hatte sich bis vor zwanzig Jahren intakt erhalten, war dann aber gleich anderen, später entstandenen und minder bedeutenden ebenso zerstückelt worden, wie es mit der jetzt zur Versteigerung gelangenden geschehen soll. Oeffentlichen und privaten Sammlungen bietet sich in ihr eine in seltenem Grede günstige Gelegenheit zur Vervoll—= ständigung des schon vorhandenen Besitzes, und durch den Hinblick darauf, daß Lie zerstreuten Blätter sich so doch wieder in anderer Weise zu einem neuen Ganzen vereinigen, wird einigermaßen das Be⸗ dauern ausgeglichen, mit dem man eine kulturgeschichtlich so interes⸗— sante Sammlung sich auflösen sieht. Beruht doch ihr Werth nicht sowohl in den einzelnen Stücken als vielmehr in der Gesammtheit der an sich oft genug unbedeutenden und unscheinbaren Stiche, die in ihrer Ver⸗ einigung die lebendigste Anschauung von der unvergleichlichen Popularität gewähren, deren die Gestalt Friedrichs des Großen bei den Zeitgenossen und den nachfolgenden Generationen sich erfreute. Neben den an sich künstlerisch keineswegs, entsprechenden Blattchen, die dem breiten Bedürfniß der Zeit, ihre Entstehung verdankten, fehlt es in der Sammlung dann freilich auch nicht an rein künstlerisch bemerkens⸗ werthen Arbeiten, wie die in ihr vertretenen Namen eines Bause, Chodo⸗ wiecki, Houbrocken. Wille, Schmidt. Menzel u. 4. m. beweisen. Im Ganzen verzeichnet der Katalog mit Einschluß eines Anhangs von Blättern aus der brandenburgisch preußischen Geschichte sowie verschiedener auf Friedrich den Großen bezüglicher Kuriosa (Münzen, Medaillen, Vivatbänder 2c) 841 Nummern, wovon auf, die erwähnte, in sich ge⸗ schlossene Sammlung 6lh entfallen., Da eine erhebliche Zahl der⸗ selben jedoch kleinere Reihen von Einzelblättern zusammenfaßt, dürfte die Gesammtzahl der in Betracht kommenden Darstellungen mehr als 1600 betragen, von denen die dem Autor nach bekannten sich auf gegen 200 Künstlernamen vertheilen.

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8 Inserate für den Deutschen Reichs und voni. . Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des JNeutschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich PEreußischen staals-⸗-Anzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 52.

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e , , f . m n 6 6 5'5 m 56 91 65 eit r ehen ze nged.

Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen. 2. Subhastationsn, Aufgebot, Vorladungen v. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. . Jerlòosung, Amortisation, Zinszahlung r. E B. 3. w. von öffentlichen Papieren.

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3. 4

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and Grosshandel.

literarische Anz ien.

9

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. solidarisch und kostenpflichtig zu verurtheilen, der Klägerin 750 „MS nebst 450,9 Zinsen seit dem 1. Ja⸗

24297 Steckbrief.

Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedens Bekruntmachungen. !

S. Thenter-Anzeigen. ] In der Börsen- 9. Familien- Vachriehtenu. beilage. K XR

. ö.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büti ner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureaur.

In der Nacht vom zh ÄAprli zum 1. Mai d. J. nugr 1850 und zwar nach Wahl der Beklagten ent— gegen

gegen 17 Üühr ist der Wächter Schwichtenberg zu weder in baar oder in 450 Berliner Stadtobliga Fharlotfenburg in der Berlinẽrftra ße zwischen tionen zu zahlen, und ladet die Beklagten zur münd⸗

Wilhelmine, geb. Fuhrmann,

sämmtlich zu Cöslin. vertreten durch die Rechte anwälte Herr und Mahlendorff daselbst, klagen

I) die verwittwete Ei jenthümer Friedrich Goers,

Aus der vorjährigen Ausloosung ist die Nr. 197 à 50 Thlr. bisher nicht präsentirt worden. Breslau, den 31. Mai 1883. Der Deichhauptmann: Priesemuth.

Hlarien. und' Sophienstraße und in derfelben Jacht lichen Verhandlung des, Kechtestzeits ver die elfte 2) zen, großsährigen Eigenthümersohn Julius

kurz darauf, am Polytechnikum der Privatwöächter . Franz Nedielski von einem unbekannten Mann Berlin

Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Goers,

Beide zu Rogzow,

In Gemäßheit des 5. 3 des Vertrages vom 22. August 1879, betreffend den Ankauf der Hom⸗

mittelst eines Messers (sog. Tischlerschnitzers) körper⸗ lich verletzt worden. Der Thäter ist angeblich ca. 40 Jahre alt, 5 6“ groß, von mittlerer untersetzter Statur, hatte blondes Haupthaar, einen schwachen Vollbart, auffallend hohe Schultern, eine hochstehmnde Nasenspitze sowie Pockennarben auf der Nase. Der⸗ selbe hat von dem angegriffenen Wächter mehrere Säbelhiebe über den Arm sowie einen über den Kopf erhalten, durch den ihm eine his in die Haare verlaufende Wunde über dem rechten Stirnhöcker beigebracht ist. Diese Wunde hat sich, derselbe wahrscheinlich am 1. Mai er. von dem Heilgehülfen Borczewsky, Metzerstraße 38, verbinden lassen. Be— kleidet war der Thäter mit einem dunklen Anzuge, einem kurzen Ueberzieher und einer Schirmmütze. Das hölzerne Heft des Schnitzers ist verkürzt und mit einem Loch zum Durchziehen eines Fadens ver⸗ ern sowie vom Messer ab aufgesprungen. Ich er⸗ uche um Ermittelung des Thäters und Anzeige zu den Akten J. J. 116. 1883. Berlin, den 26. Mai 1883. Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht II.

Der am 235. Oktober 1882 hinter dem Hermann Emde aus Willingen erlassene Steckbrief wird er⸗ neuert. (J. J. 898/82. Cassel, am 25. Mai 1883. Der erste Staatsanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 24322] Deffentliche Zustellung.

Das Fräulein Emilie an n hier, Völker— straße 18, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Samter hier, klagt gegen den Malermeister Eduard Hornig und seine durch ihn vertretene, am 6. März 1873 geborene Tochter Martha Hornig, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem im Jahre i876 gewährten Darlehn von 750 „M in Berliner Stadt⸗Obligationen, mit dem Antrage, die Beklagten

2

auf den 23. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Jüdenstr. 59, 2 Tr., Zimmer TI, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwege der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 30. Mai 1883.

Bodeck, Gerichisschreiber des Königlichen Landgerichts J.

24323 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Schneidermeister und Victualienhändler Schwarzenberg, geb. Koch, hier, wider den Bäckermeister Ferdinand Koch und Ge—

nossen, O. 144. 1883. XI. wird in Becreff des Mitbeklagten, Bergolders Carl Louis Albert Koch, rüher hier, jetzt uabe⸗ kannten Aufenthalts, der am 27. September 1883, . 10 Uhr, anberaumte Termin aufgehoben und au den 23. Oktober d. J., 19 Uhr Vormittags, im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. II, II. Treppen, verlegt, wozu der Vertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Dr. Bonk hierselbst und der Vergelder Carl Louis Albert Koch, nach Maß⸗ gabe der öffentlichen Laung vom 18. d. Mts. hier⸗ durch geladen werden. Berlin, den 29. Mai 1883. ̃ Bodeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer II.

24324 Deffentliche Ladung.

Die verwittwete Frau Bureau⸗Assistent Blum⸗ berg, geborene March, und die Frau Kaufmann Schrader, geborene March, Letztere im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmanns Julius Schrader,

3) die unverehelichte Antonie Goers aus Rogzow,

jetzt unbefannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die Grundstücke Nr. 20 zu Rogzow und Nr. 23 zu Gollendorff in Höhe von 228 M, auch in den Nach— laß des Eigenthümers Friedrich Goers, beziehungs— weise das mit demselben gütergemeinschaftlich be⸗ sessene Vermögen, den Klägern 480 M zu zahlen und die Kosten zu tragen, das Urtheil auch gegen Sicher⸗ heitsleistung für vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver— handlung auf den 27. September er., Vormittags 101 Uhr, vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die un— verehelichte Antonie Goers wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coeslin, den 24. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:

Mahl ke.

Bregslau⸗Odervorslãdtischer 2t291 Deich verband.

Bei der diesjährigen Ausloosung von Obligationen des Breslau⸗Odervorstädtischen Deichverbandes wurden gez n:

a 500 Thlr. Nr. 5 7 19 21.

à 100 Thlr. Nr. 73 77 121 131 137 145 146 147

6 à 50 Thlr. Nr. 8 24 25 32 43 74 79 N 989112 155 156 157 163 192 194 196 welche vom 1. Januar k. J. ab beim Schlesischen Bankverein hierselbst mittelst Baarzahlung eingelöst werden. Die Verzinsung hört mit Ende Dezember 1883 auf.

burger Eisenbahn,. G. S. 1880 S. 57/58 erklaͤren wir, daß. der Staat mit der Uebernahme der Homburger Cisenhahn in das Schuldverhältniß der Homburger Eisenbahn⸗-Gesellschaft. gegenüber den Prigritäts⸗Gläubigern, der letzteren eingetreten und den Inhabern der Ohligationen der Homburger Eisen⸗ bahn selbstschuldnerisch verpflichtet ist. Berlin, den 21. Mai 1883. Der Minister der öffent. Der Finanz Minister. lichen Arbeiten. In Vertretung: Im Auftrage: gez. Meinecke. gez. Brefeld. Diese Erklärung wird hierdurch veröffentlicht. Frankfurt a. M., den 26. Mai 1885. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

24326 NRekanntmachnunmg.

Sonnabend, den 2. Juni, wird die Hygiene- Ausstellung für das ublikum

ausnahmsweise erst um

EH. UHR

geöffnet.

Der Ausschuss.

Rebacteur: Riedel.

Verlag der Expedition Eessel) Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage)

und die Besondere Beilage Nr. 5.

——

Berlin:

2 E26.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗AUnzeiger.

Berlin, Freitag, den 1. Juni

E883.

Aichtamtlich es

Preußen. Berlin, 1. Juni. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (G2. Sitzung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung“ der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über den⸗ felben gefaßten Beschlüsse mit 8. 57 fortgesetzt. 5. 57 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung:

1) Der Wandergewerbeschein ist zu versagen: wenn der Nach⸗ suchende mit einer abschreckenden oder ansteckenden Krankheit be— haftet oder in einer abschreckenden Weise entstellt ist;

2) wenn er unter Polizei ⸗Aufsicht steht;

3) wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Nachsuchende den Gewerbebetrieb zu Handlungen, welche den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen, oder zu schwindel⸗ haften Zwecken benutzt wird;

4) wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Nachsuchende der Arbeitsscheu, der Bettelei, der Land⸗ . dem Trunke oder einem liederlichen Lebenswandel er— eben ist;

5) in dem Falle des . 55 Ziffer 4, sobald der den Verhält⸗ nissen des Verwaltungsbezirks der zuständigen Verwaltungsbehörde enkisprechenden Anzahl von Personen Wandergewerbescheine ertheilt oder ausgedehnt sind (5. 60 Absatz 2)“.

Hierzu beantragte der Abg. Dr. Baumbach und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) zu Artikel 10 5. 57:

a, in der ersten Zeile des 5. 57 statt der Worte „Der Wander— gewerbeschein ist zu versagen⸗ die Worte zu setzen:

„Der Wandergewerbeschein darf nur dann versagt werden“,

b. an Stelle der Nr. 3 folgende Nummer zu setzen: wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das Eigenthum, ge gen die Sittlichkeit, wegen vorsätzlicher Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wegen vorsätzlicher Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Sicherungsmaßregeln, betreffend. Einführung oder Verbreitung an— steckender Krankheiten oder Viehseuchen, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten veructheilt ist, und seit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen sind“,

c. an Stelle der Nr. 4 zu setzen:

„wenn er wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei, Land⸗ ftreicherei, Trunksucht übel berüchtigt ist“;

2) zu Artikel 10 5. 57:

dem S§. 57 folgenden Zusatz zu geben:

„Auf die nicht gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von Druckschriften (G. 5 des Reichs-Preßgesetzes vom 7. Mai 1874) finden diese Beschränkungen keine Anwendung.

Ferner lag folgender Antrag vom Abg. Dr. Meyer (Jena) Und Gen. vor:

Der Reichstag wolle beschließen:

Dem 5§. 57 folgenden Zusatz zu geben:

In Bezug auf die nicht gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von Druckschrlften (8. 5 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874) bleiben die Vorschriften des 5. 57 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in Kraft.

Der Abg. Ackermann erklärte, dieser 8. 57 gebe gewisser— maßen bie Direktive an, in welchen Fällen die Versagung der Zulassung zum Hausirgewerbe stattfinden könne. Die Be— stimmung in Nummer 3 des Paragraphen halte er für durch⸗ aus nothwendig, und er verstehe auch nicht, wie der Abg. Baumbach sich gegen den Ausdruck „schwindelhafte Zwecke“ sträuben könne. Die frühere Gewerbegesetzgebung gehe in dieser Beziehung viel weiter, sie mache die Er— laubniß von ganz bestimmten Kautelen abhängig, wäh⸗ rend der vorliegende Entwurf nur verlange, daß Thatsachen vorausgegangen sein müßten, welche die Versagung gerecht⸗ fertigt erscheinen ließen. Der Antrag Baumbach schränke eines Theils die Regierungsvorlage ein, während derselbe andern Theils dem Ermessen der Behörden viel weiteren Spielraum lasse. Er sei ganz erfreut darüber, daß der Ahg. Baumbach hier den Behörden noch weit mehr Rechte einräumen wolle, als es nach der Regierungsvorlage und den Besch üssen der zweiten Lesung der Fall sei. Er könne nicht finden, daß hier ein Grund vorliege, von den früheren Beschlüssen abzugehen, und bitte daher, die Zusatzanträge abzulehnen.

Der Abg. Meibauer betonte, die Bestimmungen in der Fassung ber zweiten Lesung gähen zu Weiterungen Veran⸗ lassung. Die Ausführungsbehörden würden nur dadurch verwirrt. Es könne alles Mögliche darunter gedacht werden. Er bitte, nicht noch größere Beschränkungen einzuführen. Es seien schon genug Befugnisse der Polizei in der Gewerbe⸗ Royelle vorgesehen. Wenn das Haus der Polizei noch die Macht gebe, welche ihr nach diesem Paragraphen zuertheilt werden solle, so könnte sie den Hausirhandel ganz unter— drücken.

Der Abg. von Schalscha erklärte, er könne sich mit dem Antrage Baumbach nicht befreunden. Er halte die Bestim⸗ mungen desselben ebenfalls für dehnbar und theilweise unklar. Auch nach diesem Antrage müßte man ein diskretionäres Ermessen der Polizei statuiren. Man wisse nach den vor⸗ geschlagenen Bestimmungen nicht, wo die Vergehen, welche ein Hausiren verbieten sollten, ansingen, und wo sie auf⸗ hörten. Daher bitte er, bei den Beschlüssen der zweiten Lesung stehen zu bleiben.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Darauf wurde der Absatz 1 des Antrages Baumbach mit 155 gegen 145 Stimmen abgelehnt, dagegen Absatz 2 und 3 mit 155 gegen 146 bezw. 153 gegen 149 Stimmen angenommen. Die Zusatzanträge Baumbach und Meier wurden zurückgezogen und schließlich wurde der durch die Anträge Baumbach ver— änderte §. 57 angenommen.

§. 57a. wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

§. 57 b. lautet nach den Beschlüssen in zweiter Lesung:

. Wandergewerbeschein darf außerdem nur dann versagt werden.

1) wenn der Nachsuchende im Inlande einen festen Wohnsitz

nicht hat;

AZ) wenn er mit Zuchthaus oder mit Gefängniß von mindestens sechs Wochen bestrast ist und feit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen sind, oder

3) wenn er wegen Verletzung der auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen bezüglichen Vorschriften im Laufe der letzten drei Jahre wiederholt bestraft ist.

Hierzu beantragte der Abg. Ackermann:

Der Reichstag wolle beschließen:

Artikel 10 5. 57 b.:

als Ziffer 4 ist hinzuzufügen:

wenn er ein oder mehrere Kinder besitzt, für deren Unterhalt und, sofern sie im schulpflichtigen Alter stehen, für deren Unter— richt nicht genügend gesorgt ist“.

Ferner beantragte der Abg. Dr. Baumbach und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen:

zu Art. 10 5. 57 b.:

fuüͤr den Fall der Ablehnung der Nr. 3. wie solche zu Art. 19 8. 57 Nr. 3 im Antrag 6 zu Art. 10 §. 57 sub b. beantragt ist, statt der Ziffer 2 die Worte zu setzen:

„wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsätzlicher Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wegen vorsätz⸗ licher Brandftiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Sicherungsmaßregeln, betreffend Einführung oder Verbreitung an⸗ fleckender Krankheiten oder Viehseuchen, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurtheilt ist, und seit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen sind; .

Endlich hatte der Abg. von Schalcha und Gen. folgenden Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen: im Falle der Annahme des Antrages der Abgeordneten Dr. Bauni⸗ bach und Genossen, . ö

zu Artikel 10 5. 57b. Ziffer 2 zu setzen für die Worte „drei Nonaten“ die Worte:

sechs Wochen“ . K

Hierauf ergriff der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗ Rath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Durch die Abstimmung ist, glaube ich, eine ge—⸗ wisse Unklarheit in das Verhältniß der verschiedenen Bestimmungen der §5§. 57 und 57p, wenigstens im Sinne des Hrn. Antragstellers Baumbach, hineingekommen, es sei denn, daß der Herr Antrag⸗ steller mir ohne Weiteres konzedire da erledigt sich mein Zweifel, daß §. 57 b.. Nr. 2 durch die Annahme seines Antrages zu 5. 57 Nr. 5s nicht in Frage gestellt ist. Das ist thatsächlich allerdings nicht der Fall und wird von hier aus angenommen. Von hier aus wird behauptet, daß die bisherigen Abstimmungen zu 8. 57 in Bezug auf §. 57 b. Nr. 2 nicht präjudizirt haben. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings liegt von dort aus (links) ein Eventualantrag zu 5. 576. Nr. 2 vor, für den Fall der Ablehnung nämlich des Antrages zu §. 57 Nr. 3. Dieser Antrag ist nicht abgelehnt. Der Hr. Abg. Baumbach fagt fehr mit Recht: mein Eventualantrag zu S. 57 b. Nr. *, zessirt; also, füge ich hinzu, bleibt S. 57 p. Nr. 2. aufrecht und unangefochten. Ich möchte bitten, daß der Herr Abgeordnete sich damit einverstanden erklärt. Denn es muß von hier aus auf die Aufrechterhaltung des 5. 57 b. Nr. 2, ein erhebliches Gewicht ge⸗ legt werden. Wenn ich freilich dem inneren Gedankengange des Hrn, Abg. Baumbach richtig folge, so wünscht derselbe, daß §. 57 b. Ziff. 2 nunmehr abgelehnt werde: und damit würde eine ganz wesentliche Verschlechterung des geltenden Rechtes herbeigeführt werden, inso— fern nämlich dann die „3 Monate“, denen der Hr. Abg. von Schalscha eventuell „5 Wochen“ jubstituiren wollte, nämlich in seinem von ihm zurückgezogenen, weil mit zu dem zurückgezogenen eventuellen Baumbachschen Antrage zusammenhängenden Antrage aufrecht erhalten würden. Die Sache liegt aber nach dem Wort⸗ laut der Anträge zur Zeit richt so, und es ist immerhin möglich, daß neben S. 57 Nr. 3 in der Fassung Baum⸗ bach nunmehr 5. 57 b. Nr. 2 in der Fassung des Beschlusses der zweiten Lesung aufrecht erhalten wird, und ich würde von hier aus den allerdringendften Antrag stellen, 8. 57 b. Nr. 2 aufrecht zu erhalten, weil es doch in der That bedenklich ist, das geltende Recht in einer ganz wesentlichen Beziehung abzuschwächen. Bei der zweiten Lesung habe ich betont, wie von Anfang an gerade hier eine schiefe Fbene bestanden hat, ir imer mehr nach dem Abschwächen hin: die Vorlage der verbündeten Regierungen von 1359, der Beschluß der Kommission des Reichs tages vom Jahre 1869, der vom Reichstag

angenommene Antrag Lesker vom Jehre 1869 und jetzt diese Anträge bezeichnen vier Etappen auf dieser Ebene. Das ist ein permanentes Abmindern von dem ursprünglichen 1859 Vorschlage, und ich bin zweifelhaft, ob die verbündeten Regierungen darin willigen würden, den 5. 576. Nr 2 völlig abgelehnt zu sehen. Zu einer solchen Aen— derung des Rechtes zu Gunsten der Hausirer, des Rechtes dahin, daß fortan nur solche Leute, die mit mindestens drei Monaten bestraft sind, während bisher Leuten, die mit sechs Wochen bestraft waren, der Schein versagt werden konnte, dazu liegt in keiner Weise ein Grund vor. Ich büte also, den 5. 57 b. Nr. 2 trotz der zum Thell ähnlichen Fassung mit 5. 57 Nr. 3 nicht fallen zu lassen, sondern lieber den 8. 57 b. nach Zurkckziehung der dazu gestellten eventuellen Anträge, sowie der Paragraph jetzt steht, aufrecht zu erhalten. .

Nachdem dann der Abg. Dr. Baumbach ausgeführl, daß er durch getrennte Abstimmung den Zweck seines Antrages

erreichen wolle, erklärte

der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Regierungs⸗ Rath Bödiker: ö

Nun kommt die Geschichte schon heraus, es war die Absicht, ge⸗ trennte Abstimmung zu beantragen für die verschiedenen Nummern des 5. 57 p., und dann hätte ich beim Beginn der Abstimmung hinein sprechen müssen, was nicht gerne von hier aus geschehen würde, aber ich würde unter allen Umständen das Wort beim Beginn der Ab— stimmung ergriffen haben. Meine Herren, es liegt also die Sache so, daß, nachdem die Nr. 3 des 8. 57 angenommen worden ist, in der That auf jener Seite beabsichtigt wird, die Nr. 2 des 5§. 576. zu streichen, was aus den Anträgen nicht zu ersehen war und nur durch Konklusion ermittelt werden kann und jetzt im Augenblick der Dehatte zur Erscheinung tritt. Die Anträge verlangen nicht etwa unter Streichung des 8. 57 p., die Nr. 3 des 8. 57 so und so zu sassen,. das wäre der volle klare, nette und runde Ausdruck des Gedankens gewesen —, das steht aber nicht da, es wird versucht, die Nr. 3 des F. 57 zu ändern, und wenn das gelungen ist, den 8. 57 b. in dem Sinne umzugestalten, daß man für die Ablehnung dieser Ziffer 2 stimmt. Ich wiederhole auch heute, daß es außerordentlich schwierig ist, bei der Komplizirtheit dieser Bestimmungen, in das Getriebe so hineinzusehen, wie es wohl nothwendig sein würde, um die Konsequenzen bis zu Ende zu denken. Von hier (rechts) aus wurde, während ich sprach, meinen Worten über das etwa mögliche jenseitige Procedere der äußerste Zweifel enigegengesetzt und bemerkt, darum handele es sich in keiner Weise, und hun kom int es dech so heraus. Ich wiegerhole also meinen Widerspruch gegen die Streichung der dr. 2 in einer so scharfen und bestimmten Weise, wie von hier aus ein solcher Widerspruch ausgesprochen werden kann. Es handelt sich um die Beseitigung des geltenden Rechts, um eine Abschwächung in einer Weise, die außerordentlich weit geht. Denn nachdem die Nr. 3 des S. 57 der Vorlage abgelehnt ist, ist die Handhabe, daß man dem Rachsuchenden den Wandergewerbeschein versagt, weil Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er den Gewerbe⸗ betrieb zu Handlungen, welche den Gesetzen zuwiderlaufen, benutzen würde, 'befcitigt., Und nun soll auch das geltende Recht beseitigt werden, daß man Jemandem den Schein verfagen kann, der mit über

6 Wochen bestraft ist. Gerade eine große Anzahl von Leuten, die Landstreicher und Bettler sind, Personen, die gestohlen haben, werden mit 6, 8, 10 bis zu 17 Wochen bestraft. Alles dies reicht immer noch nicht, 3 Monat sind nach der Intention des Herrn Vorredners nothwendig! Meine Herren! Dadurch, daß Sie in Ihrem Antrage wegen der Bettler und Vagabunden sagen, der Mann müßte übelberüchtigt sein, ist schon eine bedeutende Abschwächung eingetreten. Eine Bestrafung wegen Bettelei und Vagabondage genügt noch lange nicht, um die Berüchtigung“ unter allen Umstän⸗ den darzuthun. Auch hier ist eine Abschwächung gegen die Vorlage. Ich kann nur sagen, daß die Vorlage durch die gänzliche Ableh⸗ nung des 5 57b. Nr. 2 in Gefahr gerathen wird. Vielleicht ist das die Absicht, das steht dahin; aber diejenigen, denen daran liegt, daß die Vorlage zu Stande kommt, möchte ich doch dringend bitten, daß sie die Nr.? des 5 57. annehmen, eine Vorlage, die dem Bedürfniß entspricht und die von der linken Seite des Hauses in zahlreichen Fällen unbeanstandet als berechtigt anerkannt wird. Es handelt sich bei dieser Gelegenheit um eine Bestimmung, deren Ablehnung die ganze Vorlage vielleicht in Frage stellt. Um Ihnen darzulegen, in welchen Punkten selbst die äußerste Linke die Vorlage als einen Fortschritt oder wenigstens als berechtigt anerkennt und nicht be⸗ kämpft, um Ihnen darüber eine klare Uebersicht zu geben, erlaube ich mir anzuführen, daß die wichtige Bestimmung der Möglichkeit der Unterstellung des Hausirgewerbes am Wohnort unter die beschränken⸗ den Beftimmungen des Titel III. aufgenommen ist, ohne von jener Seite angegriffen zu fein. Eine gewisse Erweiterung des Kreises der Gegen⸗ stände, welche vom Gewerbebetriebe im Umherziehen ausgeschlossen sind, und des Kreises der Gründe, aus denen die Versagung. des Hausirscheins erfolgen kann, also Blindheit, Taubheit, Geistes⸗ schwäche u. s. w., ist ebenfalls nicht angegriffen worden. Der Aus⸗ schluß gewisser Leistungen ist nicht angefochten; es sind mit Ihrer Zustimmung verschärfte Bestimmungen aufgenommen gegen die Wanderlager, Wanderauktionen und Lottecien; die Verpflich⸗ sung der Hausirer, auf Aufforderung die von ihnen zu verkaufenden Waaren den dazu berufenen Beamten vorzu⸗ zeigen, ist nicht beanstandet: es sind mit Ihrer Zustimmung klarere Bestimmungen aufgenommen über die Kompetenz der. Behör= den und das Rekursrecht, welches es bisher nicht gab u. s. w. Die Rege⸗ lung des Begleiterwesens, des Mitführens von Kindern, die Aus— füllung der Lücken in den Strafbestimmungen ist mit Ihrer Zustim— mung oder doch ohne von Ihnen beanstandet zu werden, erfolgt. Meine Herren, das sind doch und ich wiederhole das gegenüber den mehrfach gehörten Behauptungen, es handle sich um eine unge⸗ rechtfertigte Vorlage, die man am liebsten beseitigen möchte das sind doch Thatsachen, eine Summe von elf Punkten zum Theil fun damentalster Art, denen Sie Ihre Zustimmung gaben, Thatsachen, die ein die Vorlage gänzlich von Anfang dis zu Ende verwerfendes Urtheil als unbegründet erscheinen lassen. Die äußerste Linke ist mit der Reformbedürftigkeit der Gewerbeordnung in quali einverstanden, in quanto gehen die Ansichten auseinander, Die Punkte, die ich Ihnen hier vorgetragen habe, Punkte wichtigster Art, sind von dort Tas nicht angegriffen worden. Also, meine Herren, um eine solche Vorlage handelt es sich, und ich bitte Sie, eine solche Vorlage, die don rvielsten Seiten verlangt wird ich habe es bei der zweiten Lefung wiederholt gesagt, gerade auch von den freisinnigen Magi⸗ ftraten großer Städte eine solche. Vorlage bitte ich durch die Ablehnung des 5§. 57 b. Nr. 2 nicht in Frage stellen zu wollen. . . Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Bundeskommissar habe angedeutet, daß derselbe beinahe in die Lage gekommen wäre, mitten in einer Abstimmung das Wort zu ergreifen. Er sei dim Bundeskommissar dankbar dafür, daß derselbe diese seine Bedenken mitgetheilt habe, damit der Präsident und das Haus sich gegen die Eoentualität schützen könne, daß ein Bun⸗ deskommissar einem Abgeordneten in das Wort falle, oder was in Bezug auf die Auslegung des Artikel 9 der Verfassung dasselbe bedeute, mitten in der Abstimmung das Wort ergreife. Er nehme an, daß der Bundeskommissar dergleichen Aeuße⸗ rungen nicht ohne spezielle Ermächtigung des Reichskanzlers gethan habe. Wenn der Reichskanzler dem Kommissar eine

solche Ecmächtigung gegeben habe, so würde das beweisen,

baß' der Kanzler den Konflikt bei den Haaren herbeiziehen wolle.

Demnächst nahm wiederum der Bundeskommissar Geheime Regierungs-tath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Was den Punkt anlangt, daß einem Hausirer, der mehrere Kinder befitzt und für deren Unterhalt oder Unterricht nicht sorgt, unter Umständen der Hausirschein soll versagt werden könen, fo liegen die Motive für eine solche Bestimmung in dem Bedürfniß des täglichen Lebens. Wer dem Leben nahe steht, weiß, daß manche leichtsinnigen Menschen. namentlich solche, die voreilig ine Ehe eingegangen sind, sich um Frau und Kinder nicht kümmern und als Haufirer über Land gehen. Wenn sie sonst noch vielleicht für die Familie einigermaßen sorgen würden mit Rücksicht auf die Nach- barn oder den Zuspruch der Verwandten und Bekannten, so kümmern sie sich aber gar nicht um Frau und Kinder, wenn sie, mit dem Hausirschein gusgerüstet, das Weite suchen; das ist eine Thatsache, die Niemand bestreiten wird, der das Leben kennt. Man will nun derartigen Hausirern nicht noch von Polizei wegen einen Hausirschein in die Hand geben, welche die ersten Pflichten, die sie gegen die Familie haben, versäumen. Wir wollen nicht die Möglichkeit er- Fff nen, daß die Polizei gezwungen wird, von Amtswegen und kraft Reichsrechls, das Riedertreten der elterlichen Pflichten nicht nur nicht verhindern zu können, sondern sogar unterstützen zu müssen. Es muß Ihnen siberlassen bleiben, ob. Sie glauben, daß die Behörden von' der ihnen zugedachten Befugniß einen Gebrauch machen werden, mrelcher die Betreffenden in ihrem Erwerbe zum Scha zen ihrer Fa⸗ milien schädigt. Eine folche Unterstellung ist in keiner Weise berech⸗ tigt. Sie widerspricht auch der Thatsache, daß gerade die untergeord⸗ neten Behörden am ehesten geneigt sind, Scheine ausstellen zu lassen wo es nur irgend geht, vielleicht um die Leute los zu werden, vielleicht aus anderen Gründen. Die Beduktionen des Hrn. Abg. Richter schlagen den Thatfachen ins Gesicht und nehmen nicht die geringste Rücksicht auf das Interesse der Familie, auf das Interesse des Rechts, aut das Intereffe der Sitte. Dies zu diesem Punkte, der übrigens nicht von einer fo erheblichen Bedeutung ist. Der zweite Punke war der, daß von hier aus zum Mißfallen des Herrn Vorredners erklärt wurde, es würde die Vorlage der verbündeten Regierungen gefährdet sein, wenn man statt „drei Monates nicht sechs Wochen“ einschöbe. Die Gründe habe ich entwickelt. Den Gründen ist man nicht ent= gegengetreten. Man hat gesagt: um solcher minimalen Dinge willen läßt man die Vorlage vielleicht fallen. Der Herr Abgeordnete nennt die Dinge minimal; die verbündeten Regierungen finden sie nicht minimal; denn wegen minimaler Dinge läßt man Vorlagen nicht fallen. Ich komme auf die Gründe nicht zurück; ich habe sie ausgeführt und auch schon bei der zweiten Tesung entwickelt. Ich gehe nun über zu dem Eingang der Rede des Herrn Abgeordneten. Der Herr Abgeord⸗ nete sagte: Der Vertreter der verbündeten Regierungen bat uns gn⸗ gekündigt, er würde eventuell in diesem Falle bei Beginn der Ab⸗ stimmung das Wort ergriffen haben, oder sogar, wenn ein Abgeord⸗

neter redet. Ich habe in keiner Weise gesagt: ich würde das Wort