1883 / 127 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Bedrückungen, auf der andern Exemptionen der reichen Offiziere selbst in Bezug auf ihr Privatvermögen. Das sei es, was die Linke von der Rechten unterscheide. Also hierauf sei sein Zwischenruf gegangen, an das Offiziercorps habe er mit keinem Worte gedacht.

Der Abg. Dr. Baumbach verwahrte sich dagegen, als habe er versucht, sich rückwarts zu konzentriren. Nedner verlas nochmals seine früheren Aeußerungen, soweit sie auf den Offizierstand exemplifizirten, nach dem stenographischen Bericht und erklärte, es sei ihm unverständlich, wie man in seiner späteren Bemerkung einen Rückzug finden könne. Allerdings habe der heutige Zwischenfall gezeigt, daß es der Presse wenigstens an äußerer Veranlassung nicht fehle zu der Behauptung, daß die Regierung nach einem Konflikt suche. Der Abg. von Köller scheine übrigens den Kriegs⸗Minister schlecht insormirt zu haben. ö l

Hierauf nahm der Staats Minister Bronsart von Schellendorff das Wort: .

Meine Herren! Ich muß noch einmal ausdrücklich konstatiren, daß, wie ich es auch in meiner Erwiderung, als ich zum zweiten Male zum Wort gekommen war, auf die bier in meiner Gegenwart ge— sprochenen Worte des Hrn. Abg. Dr. Baumbach erklärt habe daß ich durchaus, auch nachdem ich die Vorlesung des stenographischen Be—= richts angehört hatte, durchaus richtig über den Inhalt der von ihm gesprochenen Worte berichtet gewesen wäre. Ich habe aus seinen weiteren Ausführungen nun allerdings entnommen, daß ein Mißver— ständniß insoweit vorläge, als er seinen Worten eine andere Deutung giebt (oho! links) als sie anderweitig (andauernde Unruhe links) Wenn Sie die große Güte hatten, mich zu Ende sprechen zu lassen! daß Herr Abgeordneter Dr. Baumbach seinen Worten alfo eine andere Deutung giebt, als sie anderweitig gedeutet sind. (Wider— spruch links.. Gewiß, das habe ich erklärt, und ich habe also insofern anerkannt, daß der Hr. Abg. Baumbach hier seinen wohl wollenden Gesinnungen gegen das Offiziercorps ausdrücklich Ausdruck gab, und ich habe daran nur den weiteren Wunsch geknüpft, den ich auch fernerweit aufrecht erhalte, daß, wenn hier das Offiziercorps oder der Offizierstand wieder gelegentlich der Gewerbeordnung zur Erwähnung kommen sollte, ich bäte, es nicht, wie es bereits zweimal geschehen ist, in unmittelbarer Beziehung zu dergleichen unangenehmen Verhältnissen, die zu erörtern sind, zu thun. (Lebhafte Unruhe links, Zuruf des Abg. Dr. R‚ée: Sie haben von den „schmutzigsten Ver— hältnissen“ gesprochen!)

Ich erwidere dem Herrn Abgeordneten, daß ich derartige unsitt— liche Beziehungen, welche hier aufgeworfen sind, allerdings für schmutzig halte. Ich bin ja weit davon entfernt, zu behaupten, daß sofern sichs um Feststellung gesetzlicher Bestimmungen handelt, nicht derartige Dinge überhaupt im Reichstage zur Sprache kommen müßten; ich habe nur gebeten, in einer Debatte, hei welcher an und für sich die Verhältnisse des Offizierstandes gar nicht betheiligt sind, doch nicht, wie es hier geschehen war, schon zum zweiten Male den Offizierstand zu erwähnen, gerade wenn es sich um Debatten dieser Art handelt, und diesen Wunsch halte ich auch für die Zukunft aufrecht.

Der Abg. Sonnemann machte geltend, daß das Urtheil der Frankfurter Handelskammer in Sachen der Handlungs— reisenden durchaus vereinzelt dastehe; der Antrag Richter, welcher dem Antrage Windtho st in zweiter Lesung durchaus entspreche, sei das Minimum dessen, was der Handelsstand verlangen müsse. . ;

Die Debatte wurde geschlossen; es folgte eine lange Reihe persönlicher Bemerkungen.

Der Abg. Dr. Hirsch bemerkte persönlich: Der Abg. von Schalscha habe die Schale seines Zornes über eine völlig aus dem Zusammenhang gerissene Stelle einer Broschüre von ihm

ausgegossen. Mit dem Ausdruck „besseres Jenseits“ sei dort

nicht gemeint das zukünftige Leben des Einzelnen nach dem Tode, sondern das zukünftige Leben der Gesellschaft nach dem sozialen Umsturz.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Ahg. von Köller meine, daß sein Lachen vorhin sich auf einzelne Aeußerungen von dem Abg. von Köller hirsichtlich des Offiziercorps bezogen habe; er könne demselhen versichern, daß er nur der Heiker— keit Ausdruck gegeben habe über die Blößen, welche sich die konservative Partei hei dieser Gelegenheit gegeben habe.

Der Abg. von Köller betonte, was die Blößen betreffe, die die Rechte sich gegeben habe, da lasse die Linke nur die Rechte sorgen! Er habe allerdings dem Kriegs-Minister die erste Mittheilung über die Rede des Abg. Baumbach gemacht. (Ruf links: Schlechte Information!) Der ganze Verlauf der Affaire beweise, daß die Information ganz gut gewesen sei. (Lebhafter Widerspruch links.) Wenn die Herren meinten, er habe mit seinen Bemerkungen nur seine Verlegenheit cachiren wollen, so versichere er, daß er in seinem ganzen Leben noch nicht verlegen gewesen sei, am wenigsten könne einer seiner politischen Gegner ihn in die Lage bringen, verlegen zu sein.

Der Abg. von Schalscha appellirte an das Urtheil jedes einzelnen Mitgliedes des Hauses, ob die von ihm verlesenen Worte aus der Broschüre des Abg. Hirsch anders verstanden werden könnten, als er gesagt habe.

Der Abg. Dr. Baumbach bestritt, daß ihm seine erste Bemerkung nur entschlüpft sei; er habe dieselbe mit voller Ucberlegung gemacht. Für einen Volksvertreter sei der Kauf— mannestand durchaus gleichberechtigt mit dem Offizierstand.

Der Abg. Dr. Hirsch bemerkte, wenn der Abg. von Schalscha seine Broschüre in Zusammenhange gelesen hätte, so hätte derselbe die von ihm citirte Stelle nicht, wie geschehen, miß— deuten können. Er (Redner) werde doch nicht so unklug sein, und in einer an die Arbeiter als solche gerichteten Agitations— schrift die gläubigen Christen unter den Arbeitern vor den Kopf stoßen. Er erkläre nochmals ausdrücklich: Die be— treffende Stelle wie die ganze Broschüre sei weit ah von jeder religiösen Richtung. .

Der Abg. von Schalscha freute sich über diese Versiche— rung des Abg. Hirsch, empfehle demselben aber, bei der gro— ßen Arbeitskraft, die ihn auszeichne, sich auch die Mühe zu nehmen und sich in Zukunft in seinen Schriften einer christ— lich-germanischen Redeweise zu bedienen. .

In namentlicher Abstimmung wurden die vom Abg. Richter (Hagen) beanstandeten Worte im Antrage Ackermann g strichen und zwar mit 154 gegen 139 Stimmen. Mit die⸗ ser Aenderung wurde der Antrag Ackermann und §. 44 an— genommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Abends 8 Uhr.

6 sch tigung. In dem Vorbericht über die gestrige oz) Sitzung es Reichstages mutz es in Zeile 4 und 5 nicht „betreffenh die Krankenversicherung der Arbeiter“, sondern: „betreffend die Abänderung der Gewerbe— ordnung“ heißen. .

Tie gestrige (4.) Abendsitzung des Reichstags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom— missarien desselben heiwohnten, wurde vom Präsidenten von Levetzew um Sr Uhr eröffnet. Das Haus setzte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend dije

1

Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über denselben gefaßten Beschlüsse mit Art. 7 5. 44a. fort. .

§. 442. lautet nach dem Beschlusse der zweiten Lesung:

Wer in Gemäßheit des 5. 44 Absatz 1 und 2 Waarenbestel lungen aufsucht oder Waaren aäufkauft, bedarf hierzu einer Legi⸗ timationskarte, welche auf den Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebes von der für dessen Niederlassungsort zuständigen Verwaltnngsbehörde für die Dauer des Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird. Die Legitimationskarte ent · hält den Namen des Inhabers derselben, den Namen der Person oder der Firma, in deren Diensten er handelt. .

Der Inhaber der Legitimationskarte ist verpflichtet, dieselbe während der Ausübung des Gewerbetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung der Legitimationskarte einzustellen.

Einer Legitimationskarte bedürfen diejenigen Gewerbetreibenden nicht, welche durch die in den Zollvereins⸗ oder Handelsverträgen vorgesehene Gewerbelegitimationskarte bereits legitimirt sind. In Betreff dieser Gewerbetreibenden finden die vorstehenden Bestim— mungen über die Verpflichtung zum Mitführen der Legitimations— karte, über die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung, sowie über die Versagung und Zurücknahme der Karte entsprechende Anwendung. ; =

Hierzu beantragte der Abg. Ackermann und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen:

Artikel 75 442 ist dahin zu ändern, daß

J. unter Verwandlung des Punktes hinter dem Worte „han— delt‘ in ein Komma, dem Absatze 1 als Schluß hinzuzufügen sei:

und die nähere Bezeichnung des Gewerbetriebes“,

II. nach dem Absatze 2 eingeschaltet werde als Absatz 3:

„Die Legitimationskarte ist zu versagen, wenn bei demjenigen, für welchen sie beantragt wird, eine der im §. 57 Zisser i bis 4 bezeichneten Voraussetzungen zutrifft, außerdem darf sie nur dann versagt werden, wenn die im 5. 57 b. Ziffer 2 bezeich iete Voraus— setzung vorliegt“,

III. hiernach als Absatz 4 eingeschaltet werde: ö

„Die Legitimationskarte kann durch die Behörde, welche sie ausgestellt hat, zurückgenommen werden, wenn sich ergiebt, daß eine der in 5§. 57 Ziffer J bis 4 bezeichneten Voraussetzungen zur Zeit der Ertheilung derselben vorhanden gewesen, der Behörde aber unbekannt geblieben, oder nach Ertheilung derselben eingetreten ist, oder wenn bei dem Geschäftsbetriebe die in S. 44 gezogenen Schranken überschritten werden“,

IV. sodann als Absatz 5 eingeschaltet werde:

„Wegen des Verfahrens gelten die Vorschriften des S. 63 Absaß 1.“

Bemerkung: Absatz 3, welcher beginnt mit „Einer Legitima— tionskarte! und schließt mit entsprechender Anwendung“ wird hiernach Absatz 6. .

Der Abg. Dr. Rée bekämpfte die vielen Bedingungen, die für die Ertheilung der Legitimationskarte gestellt seien, und nach den vom Abg. Ackermann gestellten Antrage noch in weiterem Umfange verlangt würden. Er erkenne in den Antrage Ackermann eine Herabsetzung des Handelsstandes. Wie gefährlich es sei, Stand gegen Stand außzuregen, bezw. einen ganzen Stand anzugreifen, habe die Debatte von heut Nachmittag gezeigt.

Der Abg. Sonnemann äußerte sich in demselben Sinne über den Antrag Ackermann.

Der Abg. von Kleist-Retzow erklärte, er werde für die Anträge stimmen, welche im Handelsstande selhst vielfach ge⸗ äußerten Wünschen entsprächen.

Der Bundeskommissar Geh. Regierungs-Rath Bödiker entgegnete: .

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners, dahin gehend, wie es komme, daß in der Berufestatistik weniger Hausirer aufgeführt seien, als in der an Sie vertheilten Statistik der Hausirer, habe ich dahin zu beantworten, daß diefe letztere Statistik aufgestellt worden ist auf Grund der Tabellen, die von den Behörden darüber geführt werden, wie viele Hausirscheine, die auf ein Jahr gelten, ausgestellt worden sind. Das ist also ein Material, basirt auf Tabellen, die aus dem Grunde schon genauer sind, weil es sich dabei gleichzeitig um Steuerangelege n⸗ heiten handelt. Es verdient alse in der Hinsicht die Ihnen vorliegende Statistik einen Glauben wie wenig andere Statistiken. Die Berufsstatistik dagegen beruht auf den eigenen Angaben Der— jenigen, die in derselben aufgeführt sind, und es ist natürlich, daß viele Leute sich nicht gerade als Hausirer in die ihnen übergebenen Zähl— bogen eingetragen haben werden, sie nennen sich Kaufleute oder ähnlich; und manche sind auch mit Zählbogen überhaupt nicht versehen worden; Die Statistik wurde im Juni aufgenommen, zu einer Zeit, wo ein Theil der Bevölkerung, namentlich der hausirende, vagirk; die Volks— zählung ist eben aus dem Grunde im Dezember.

Wenn der Herr Abgeordnete nun einen Schluß ähnlicher Art ziehen will auch für den Handlungsreisenden, so müßte die Zahl der Handlungsreisenden noch viel größer sein, als fie in der Startstik, die Ihnen vorliegt, angeführt worden ist. Aber der Schluß würne auch nicht berechtigt sein; die Statistik ist für sich allein aufzufassen ohne Rücksicht auf die Berufsstatistik.

Da ich in Folge der Anfrage des Herrn Vorredners das Wort einmal ergriffen habe ich würde es sonst nicht genommen haben erlaube ich mir, mit zwei Worten den fundamentalen Irrthum des Hrn. Abg. Dr. Rée zurückzuweisen, als ob es sich hier um eine Beschimpfung des Kaufmannsstandes handeln könnte. Meine Herren! daß ist ja gerade die unglückliche Komplifation, die in der Gew erbe— ordnung enthalten ist, daß die sogenannten Handlungsreisenden, mit all den anderen, die umherziehend Waaren aufkaufen und Bestellur— gen aufsuchen, obschon sie eigentlich Hausirer sind, die den Hausir— schein nicht mehr bekommen können, weil sie aus dem Zuchthaus kommen oder ähnlich bestraft sind, die aber ein stehendes Gewerbe betreiben und nun für dieses Gewerbe Bestellungen aufsuchen, sei es für sich oder für andere daß die alle in der Gewerbeordnuagg zusammengefaßt sind. Es ist doch un⸗ denkbar, zu behaupten, ein Stand wird dadurch beschimpft, daß man sagt: von jetzt an sollen Leute, die aus dem Zuchthaus gekommen sind, keinen Handlungsteisenden⸗Legitimationsschein mehr bekommen. Eine liederliche Person mit stehendem Gewerbebetriebe, die Dirnen zum Aufsuchen von Waarenbestellungen umherschicken will oder Waag— cen aufkaufen lassen will, muß jetzt nach §. 44 einen Legitimations schein wie für Handlungsreisende für diese Dirnen bekommen. Es heißt doch die Verhältnisse auf den Kopf stellen und die Thatsachen, wie sie liegen, geradezu nicht sehen wollen, wenn jetzt noch behauptet wird, in der Vorlage läge eine Beschimpfung. Ich lege Verwahrung , ein, daß so etwas in der Vorlage irgendwie enthalten sein önnte.

Bei der Gelegenheit erwidere ich noch dem Hrn. Abg. Dr. Rée, was die Frage des Aufreizens des einen Standes gegen den anderen anlangt, daß dazu die Rede des Königlich preußischen Herrn Kriegs—

Ministers und Bevollmächtigten zum Bundetrath in keiner Weise

Veranlassung gegeben hat. Der Herr KriegsMinister hat lediglich Angriffe, die auf einen Stand, wie er ausgeführt hat, gerichtet ge— wesen seien, zurückweisen wollen; auf seiner Seite kann von einem Aufreizen gegen einen andern Stand nicht gesprochen werden. Der Herr Kriegs Minister hat sich lediglich in der Defensive gehalten, und wie man nun mit Bezug auf feine Rede davon sprechen kann, es handle sich um ein Auftreizen von Ständen gegeneinander, ist mir vollkommen unerfindlich. Da der Herr Kriegs⸗Minister persönlich nicht hier anwesend ist, lege ich dagegen Verwahrung ein, aus seiner Rede Schlüsse zu ziehen, als ob der Herr Kriegz⸗Minister gegen einen anderen Stand aufreizend gesprochen hätte.

Im Uebrigen, meine Herren, kann ich den Gründen, die bei der zweiten Berathung für die Sache vorgetragen worden sind, keine neuen mehr hinzufügen. Ich habe aus der Rede des Hrn. Abg. Dr. Rée ersehen, daß Gründe, wenn sie auch noch so schlagend sind, in keiner Weise, wenn man einmal die Sachen nicht so auffassen will, wie sie doch in Wahrheit liegen, verfangen. .

Der Abg. Schmidt (Elberfeld) bemerkte, nicht der Kriegs⸗ Minister, sondern der Abg. Baumbach habe sich in der Defen⸗ sive befunden. Wünsche der Kriegs-Minister, daß der Offizier⸗ stand nicht in Verbindung mit „Dingen der schmutzigsten und unangenehmsten Art“ genannt werde, so bitte er, daß die Regierungsvertreter ihrerseits den sehr ehren⸗ werthen Handelsstand nicht in gleicher Verbindung nennten, wie das heute geschehen sei, als der Regierungs⸗ vertreter einen Bordellwirth gewissermaßen als Element des Handelsstandes bezeichnet habe. ö

Hierauf nahm der Bundeskommissar, Geheime Regie— rungs⸗Rath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat abermals in seiner Rede, wie schon früher bei dieser Vorlage geschehen, speziell dem Herrn Reichskanzler irgend welche üblen Absichten unterlegt; er hat gesagt, der Herr Reichskanzler würde wohl die Vorlage eingebracht haben, um den Stand unter Polzeiaufsicht zu stellen, um ihn für seine Zwecke um so besser in der Hand zu haben. Meine Herren! Der Herr Reichskanzler hegt solche Absichten nicht. Üebrigens ist es gar keine Vorlage des Herrn Reichskanzlers, sondern eine Vorlage der verbündeten Regierungen. Ich weiß nicht, ob ich die Verfassung noch vorlesen soll, woraus das hervorgeht.

Da ich gerade die Verfassung zitirt habe, erlaube ich mir auch noch einen anderen Punkt hervorzuheben aus der Rede des Herrn Vor— redners. Der Herr Vorredner sprach als Vertreter des Handels— standes. Ich weiß nicht, woher er ein Mandat hat, um hier als Vertreter des Handelsstandes aufzutreten; er hat ein Mandat zum Reichstage, nicht aber ein Mandat zur Bertretung eines Standes; nach der Verfassung stimmt das mit der Stellung eines Abgeordneten nicht überein. Dies nicht für ungut, aber es ist so.

Uebrigens aber kann ich diesem Herrn Vertreter des Handels— standes, als welcher er sich uns vorgestellt hat, berufene Vertreter des Handelsstandes entgegensetzen, Herren, die als Vertreter des Dandelsstandes in den preußischen Volkswirthschaftsrath gewählt worden sind. Ja., meine Herren, das sind hochangesehene Männer; wenn Sie die Namen hörten, würden Sie das zugeben, und diese haben, wie ich bei der vorigen Berathung hervorgehoben habe, diese berufenen Vertreter des Handel s⸗ standes haben mit Freuden die Beftimmungen begrüßt. Und, meine Herren, wie nöthig die Bestimmungen sind, das kann garnicht besser ewiesen werden, als durch die Worte des Herrn Vorredner selber. Der Herr Vorredner ladet die verbündeten Regierungen ein wört. lich Maßregeln zu ergreifen, die es möglich machen, daß solchen Personen, wie sie von jhm geschildert worden sind, der Schein versagt werden känne. Meine Herren! Darum handelt es sich ja gerade. Solche Maßregeln wollen wir hier ergreifen, Sie fordern uns jetzt geradezu auf, eben die geplanten Maßregeln za schaffen. Wie sollen die verbündeten Regierungen sie Jhnen anders vorschlagen Ich habe gesagt: das ist das Unglück, daß durch §. 44 der Gewerbeordnung diese ganze Masse von Personen, von dem Großindustriellen bis zu dem verkommensten Trödler und Afterhändler hin, der auf alle Weise mit der Polizei in Konflikt geräth, der ein notorischer Hehler ist, bei dem so und so oft Haussuchungen wegen Diebstahls stattgefunden haben, wie cuch in Petitionen von freisinniger Seite, wie e der Greselderrrrrrr diese Leute im S. 44 der Gewerbeordnung mit en wirklichen Kaufleuten zusammengebracht sind und ebenfalls den soge nannten ehrenwerthen Kaufmannsstand ausmachen sollen. Machen diese alle zusammen denn wirklich den Kaufmannsstand aus? Fortdauernde Unruhe links) Meine Herren, hören Sie zu! Die machen den in der That ehrenwerthen Kaufmanns stand ö,, aber nach der Ge⸗ werbeordnung stehen sie alle auf einer Linie, mit den PVesten unter den Fan flenten, und das soll aufhören. Ich weise es nochmals zurück, wenn solche Vorschriften, die das bezwecken, was der Herr Vorredner will, der da sagt, es sollen wenigstens die unter Polizeiaufsicht stehenden Leute ausgeschlossen werden, wenn solche Maßregeln vorgeschlagen werden, die sie selbst in Ihren berufenen Ver⸗ iretern hier im Hause als begründet anzuerkennen gezwungen sind, dann ron einer Beschimpfung eines Standes zu reden Der Herr Prä— sident hat bereits (Abg. Richter (Hagen): Darum haben Sie nicht mehr darüber zu sprechen! (Unruhe. Glocke des Präsidenten.)

Der Hr. Abg. Richter wird nicht glauben, mich durch seine Interjektionen unterbrechen zu können. Wenn der Hr. Abg. Richter sagt (Abg. Richter (Hagen): Sie haben nicht mit mir zu sprechen 9 Seien Sie Loch stille! (Große Heiterkeit. Glocke des Praäͤfidenten.) Wenn der Hr. Abg. Richter sagt, ich hätte nicht über eine Sache zu

sprechen, nachdem der Herr Präsident sie gerügt habe, so ist das doch

meine Sache. Ich sage nur: nachdem der Herr Praͤsident es gerügt hat, komme ich nicht weiter darauf zurück. Der Herr Abgeordnete für Elberfeld hatte freilich eine Wendung gebraucht, als ob von hier aus das Wort „beschimpfen“' in die Debatte geworfen wäre. Ich habe nur Verwahrung dagegen eingelegt, daß der Hr. Abg. Dr. seine Rede damit schloß, die Vorlage der verbündeten Regierungen heschimpfe den Handelsstand (Sehr xichtig! rechts) und diefen Protest wiederhole ich, und damit, glaube ich, wird ein großer Theil des hohen Hauses, auch wenn er diese Vorlage aus anderen Gründen nicht annehmen sollte, mit mir einig sein, daß die verbün— deten Regierungen absolut nicht in der Lage und nicht im Stande sind, daß sie es weit von sich weisen müssen, einen Stand be— schimpfen zu wollen.

Der Präsident erklärte, das Recht, Ruhe zu gebieten, wahre er als Präsident sich ein für alle Mal.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Bundes— kommissar nehme trotz seiner verhältnißmäßig unter— geordneten Stellung eine sehr selbständige Haltung ein. Die Stellung, die man hier für deutsche Reisenden schaffe, würde Ausländern gegenüber, namentlich Spaniern und Italienern, mit deren Regierungen Deutschland Handels— verträge geschlossen habe, sehr ungnstig und nachtheilig sein.

Die Diskussion wurde geschlossen, und 8§. 144. mit den Anträgen Ackermann angenommen. ;

Zu 5§. 149 Nr. s, welche nach den Beschlüssen der zweiten Lesung lautet:

Mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark und im Unvermögens— falle mit Haft bis zu acht Tagen wird bestraft: ö ö ohne einer Innung anzugehören sich als Innungsmeister ezeichnet.

Der Abg. Dr. Baumbach beantragte diese Bestimmung zu streichen.

Der Abg. Eberty bekämpfte mit Entschiedenheit diese Be— stimmung, für welche der Abg. Ackermann eintrat.

Der Antrag Baumbach wurde abgelehnt und der 8§. 149 Nr. 8 nach den Beschlüssen in zweiter Lesung genehmigt, ebenso ohne Debatte der Rest des Gesetzes.

Dann wurde über die beiden Resolutionen über die Ein⸗ bringung einer Aerzte⸗Ordnung und über den Antrag Richter wegen der Militärkantinen und den Militärgewerbebetrieb ab⸗ gestimmt; der erstere Antrag wurde angenommen, der letztere abgelehnt.

. vertagte sich das Haus um 10 Uhr auf Sonnabend 12 r.

die darüber lautenden Urkunden vor z ] vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs falle das Recht!

zum Deutschen Reichs—

M 127.

——

Zweite

Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 2. Juni

188.

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Urenßischen taals-Anzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

E t Inserate für den Deutschen Reichs und Königl.

1. Steckbriefe und Uutersuchnugs- Sachen. u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Jerkäufe, Verpachtungen, Sumissisnen ete. 4. Verlsosung, Amortisation, Zinszahlung * a. 8. w. von öflentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

J. Literarische Anzeigen. ö

Inserate nehmen an: die Annoncen-⸗ Expeditionen des Invalidendank /, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Taube & Ca., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen Bureanx.

8. LIhester · Anzeigen. In der Bors en- J. Familien- Nachrichten. beilage. XR

X

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 12133101 Deffentliche Zustellung. Der Wirth und Bäcker Friedrich Hoesterey zu Hagen, vertreten durch den Rechts anwalt Storp da⸗

selbst, klagt gegen den Buchbinder Hugo Küsen, zu— 24343

Letzt in Wehringhausen wohnhaft, jetzt in unbe— kannter Abwesenheit, aus dem vom Kläger auf den de

im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Hameln, den 23. Mai 1883. Königliches 3 6. Abth. JI. ern.

Auszug. In Sachen der Katharina, geb. Mähler, Ehefrau s. Metzgers Johann Josef Witsch, sie ohne Ge⸗

Wellagten gezgengn, und, Lon diesem geceptirten schäft zu Ehrenfeld wohnend, vertreten burch Rechts

zom 78. Febru— 3 üb 5 M, mi = ; Wechsel vom 28. Februar 1853 über 115 , mit anwalt Dr. Düntzer zu Cöln, gegen n

ren genannten

dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Ehen z ef Witt J z ann, den Metzger Johann Josef Wit . ö , en Hadebstn ö Kgenfelß, aihne n , g nn. . gab len . Wti ndlnngladet d er, hiesgen Königlichen Landgerichts buch nun enn

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte— kräftiges Ürtheil vom J. Mär; rie

s Jahres die

streitz ros das rzniglicke Ante gericht zu Sagen auf zwischen den Parteien bestandene eheliche Güter⸗

den 11. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr.

6

gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung“ wird völlige Gütertrennung ausgesprochen, die Parteien

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. be Hagen, den 31. Mai 1883. ; Jansen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

24341 Gütertrennungs⸗Klage. Oeffentliche Zustellung.

Die Agnes Schreff, Ehefrau des ÄArchitekten Josef Spettmann zu Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Hellekessel, klagt gegen ihren genannten

hemann den Architekten Fosef Spettmann' zu Bonn wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auf⸗ löfung der zwischen ihnen bestehenden ehelichen Güter⸗· gemeinschaft. I

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

hufs Auseinandersetzung vor den hie gen König⸗

lichen Notar Goecke verwiefen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt.

Für die Richtigkeit des Auszug: Cõöln, 33. Mai 1883. Der klägerische Rechtsanwalt: Bente beter Mn Dig hi tl Vyorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 29. i 1883. . w Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ae. Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen

Bren sivillammer des Königlichen Landgerichts zu Landgerichts III. Cipilkammer zu Cöln, vom 14 April

Bonn ist Termin auf

1883 ist, die zwischen den Cheleuten Fonditor

den 25. September 1883, Vormittags 10 uhr, Deinrich, Froitzheim Und Gonstantia, geb. CEschbach

bestimmt.

de

chtmeisters Christian Fried⸗

; dt, vertreten durch den Rechts—

anwalt Dohrn in Itzehoe, ist auf Grund des voll— streckbaren Urtheils des Königlichen Landgerichts in Altona vom 30. März 1883 wegen der dem Antrag⸗— steller aus der nächst 1200 M protokollirten? Sbli— gation vom 11./17. April 1878 zustehenden Forde⸗

früher in Cöln jetzt in Lindenthal, bestandene Gütergemeinschaft aufgelöst, völlige Gütertrennung ausgesprochen und sind die Parteien zum Zwecke

r Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar Graff—⸗

weg in Cöln verwiesen worden.

Cöln, den 29. Mai 1833. Der Anwalt der Klägerin: Eichholtz, Rechtsanwalt.

Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht.

Cöln, den 31. Mai 1883. J Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

rung von 1200 M nebst 40/0 p. a. Zinfen seit dem 124381 Defanutmachung.

1. April 1882 und Kosten der Zwangsverkauf des dafür verpfändeten, in der Reichenstraße im 4. Quar⸗

Nachstehende Urkunden: A. Folgende Polizen der Deutschen Lebens⸗, Pen⸗

tier Nr. 112 hieselbst belegenen und im Grundbuch sions und Renten . Versicherungsgesellsch nt auf Ge- von Glückstadt Artikel 141 eingetragenen Haäufes 3. seseltigteit c Potsdam, betreffend Versscherung an des Schlachters Hans Heinrich Nehlfen angeordnet. den Todesfall: ö ö

Termin zum anspruchsfreien Verkauf des gedachten I) Lie Polize Nr. I478 vom 1. Juni 1870 des

Grundstücks, welcher nur durch Zahlung des ange⸗ gebenen Kapitals ꝛc. abgewendet werden kann, wird auf

Auszüglers Friedrich Wilhelm Koehler über 150 ,

Freitag, den 36. Juli 1885, Vorm. 11 Uhr, 2) die Polize Nr. 015 588 vom 25. Oktober 1872

im Rathskeller in Glückstadt angesetzt und werden Alle, welche Ansprüche ding⸗ licher Art an dieses Grundstück oder Ein spruch gegen

des Gasthofspächters Moritz Stulpe und seiner Ehefrau Elise, geb. Rüdin er, zu Ebersba über Zhb0 g . ö

das Verfahren glauben erheben zu können, allein die 3) Lie, Polize Nr. Ol3 779 vom 24. Juni 182 des

im Grundbuch eingetragenen Pfandgläubiger ausge⸗ nommenen, aufgefordert, sich bei Vermeidung des

Holzhändlers Otto Martin Zelle zu Berli Über 3000 6,

Ausschlusses in dem auf 4 die Polize Nr. 17 967 vom 9. Mai 18753 des

Dienstag, den 10. Juli 1883, Vorm. 10 Uhr, hieselbst im Gericht, anstehenden Aufgebotstermin hieselbft rechtsgehörig zu melden.

Restaurateurs Ernst Louis Böhmer und seiner Chefrau Amalie Emma, geb. Probst, zu Dresden über 1500 6,

Die Kaufbedingungen liegen 14 Tage vor dem Ter- 5) die Polize Nr. 29 487 vom 15. Juni 1875 des

min im Gerichtsbureau und im Verkaufslokal aus. Glückstadt, den 26. Mai 18853. Königliches Amtsgericht. gez. A. Burchardi. Veröffentlicht: Becker, Gerichtsschreiber.

24372 Verkaufs⸗Anzeige nebst

Aufgebot. ; R. / g3.

In Sachen des Magistrats zu Hameln, Gläubi⸗ gers, gegen den Arbeiter August Friedrichs da— selbst. Schuldners, sollen die dem Schuldner ge— hörenden, unter Nr. 221 der Gebäudesteuerrolle und Artikel Nr. 101 der Grundsteuermutterrolle des Ge— meindeberirks Hameln eingetragenen Immobilien, nämlich:

) das zu Hameln, außerhalb des Neuenthores, am alten Höhenwege, unter Haus Nr. 14 belegene Wohnhaus nebst Stallgebäude, Hofraum und

ausgarten, verzeichnet Kartenblatt 28 als Par⸗ zellen 1108 und 11178 zum Flächeninhalte von 3a 65 m 26 Qu.Rth.,

Schuhmachermeisters Joachim Christian Zudwi Mierendorf zu Lübeck über 3600 ö ; die Polize, Nr. 43 604 vom 24. April 1878 des Erbpächters Friedrich Ihwe zu Dambeck über 5000 (Me,

die Pslize Nr. 7108 vom 1. Juni 1870 der Frau Anna Rosina Winkler, geb. Werschke, zu Rosenthal über 150 „,

die Polize Nr. 06 502 vom 22. Januar 1873 des Obertelegraphen⸗Assiftenten Hermann Ritter zu Berlin über 3000 „,

die Polize Nr. 1665 und 1666 vom 29. Juli 1861 des Schornsteinfegers Johann Heinrich Rudolf Schaffehr und feiner Mutter, Wittwe Anna Lonise Schaffehr, geb. Griggel, zu Königsberg i. Pr. über je 150 „,

die Polize Nr. 6926 vom 1. Juni 1870 der Frau Helene Lorenz, geb. Thomas, zu Reisicht über 150 (6,

die Polize Nr. 7281 vom 1. Juni 1870 des ö Julius Blum zu Modlau über

die vVolize Nr. Ol 7644 vom 1. April 1873 des Bildhauers Adolf Reckling zu Bels dorf über 1500 M,

B. folgende Polizen derselben Gesellschaft, be— treffend Versicherungen auf den Lebensfall:

Barten Über dem Höhenwege, verzeichnet Karten 13) die Polize Nr. 11823 vom 16. Februar 1873

blatt 28 als Parzelle 112/58 zum Zlä eninhalte ven 22 a 35 3m 102 Bult t ö zwangstweise in dem dazu auf Montag, den 25. Juli d. J., 1h ? Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 17, an era mt en Termine öffentlich versteigert werden. Taufliebhaber werden damit geladen. 15) , welche an. obigen Immobilien Eigenthrums aher lehnrechtliche, sideikommissarische, Pfand und

über 906 (S, lautend auf das Lehen det Ernst Otto Müller, Sohn des Schuhmachers Friedrich Wilhelm Eduard Müller zu Weißenfels,

die Polize Nr. 11825 vom 16. Februar 1873 über 900 M auf das Leben der Schwester des 3d 13 benannten Ernst Otto Muller, Emilie Louise Müller,

die Polize Nr. 10032 vom 6. Februar 1869 über 690 , lautend auf das Leben des Fräu⸗· leins Bertha Mathilde Godduhn zu Berlin

lonstige dingliche Rechte, ingbr onder in öffen li ; , j e Servituten und sind durch das in öffentlicher Sitzung am 28. Mai Nealberechtigu ngen zu haben vermeinen, werden auf⸗ I8983 verkündete Erkenntniß des Königlichen Ante

gefordert, selbige ini obigen Termtine anzumelden und geri

cbts zu Potsdam für kraftlos erklärt.

Potsdam, den 28. Mai 1883.

Königliches Amtegericht. J. Abtheilung.

24, . Verkaufs⸗Anzeige nebst Edietalladung. . In Sachen der ostfriesischen Bank in Leer, Gläubigerin,

gegen den Landwirth Dirk Bunger in Potshausen, Schuldner, soll der dem Letzteren gehörige, Band J. Blatt Nr 31 Grundbuchs Potshaufen registrirte Grundbesitz, be⸗ stehend aus:

I) einem Platzgebäude und Backhaus, lfd. Nr. 24

der Gebãndesteuerrolle, Nutzungswerth 120 40, 2) sonstigen Grundstücken in der Feldmark Pot— hausen, Nr. 22 der Grundsteuer⸗Mutterrolle, groß 20 ba 46 ar 25 dm, Reinertrag 8457/19 Thlr., 3) einem Acker, die Baukampen“, Blatt 10, Parz. I63/ 114 Flurbuchs Potshausen, groß sl ar 8,9 am, Reinertrag 155100 Thlr., . zwangsweise in dem dazu auf Sonnabend, den 14. Juli 1883, Nachmittags 23 Uhr, im Boekhoff schen Wirthshause zu Potshausen anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real— berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden“ und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter

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dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe Leer, den 31. Mai 1383. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. v. Nordheim.

24478 Oeffentliche Zustellung.

Der Grundstücksbesitzer und Gemeindevorstand Tarl Friedrich Hadrach in Naundorf bei Kötzschen⸗ broda, vertreten durch Rechtsanwalt Edmund S anz in, Dresden, klagt gegen Franz Curt Fleck aus Bärenstein, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen einer Miethzinsforderung von 109 S6 95 z aus einem im Jabre 188 ge⸗

schlossenen Miethvertrag über eine Wohnung im Hause Klägers, mit dem Antrage auf Verurtheilung Beklagtens zur Bezahlung von 102 66 g5 ᷣsammt Zinsen zu 5 v. H. je vom Klagzustellungstage ab durch, für vorläufig vollstreckbar zu erksärendes Urtheil und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Landhausstr. Rr. 1 rechts auf

den 13. Juli 1883, Vormittags 160 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dresden, am 1. Juni 1883.

ö Thiele,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (24390) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schneiders Ignatz Drma von Wiesbaden, jetzt zu Berlin, Wallgaffe Rr. 16, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Ebel zu Wiesbaden, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen Miß⸗ handlung, Beleidigung und böslicher Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, zu Recht zu erken— nen, daß die Ehe der streitenden Theile zu scheiden, und Beklagter schuldig sei, die Prozeßkosten zu tra⸗

en. und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits vor die dritte Cwil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden au

den 27. Oktober 1883, Vormittags H Uhr mit der Aufforderung, einen bei dein gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestelten.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wiesbaden, den 28. Mai 1883.

. Kleinschmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte. 24388 Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts om 28. Mai 1883 ist für krartlos erklärt: die Hypothekenurkunde über 169 Thlr., eingetragen Abtheilung 1II. Nr. 1 des Grundbuchs von Beyern Band II. Blatt 47 für den Srtsrichter August Künstler zu Beyern, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom I5. April 1844 und vom 10. Juli 1844 mit darauf befindlicher Ingrossations⸗ note vom 13. November 1844, nebst angehängten Hypothekenscheinen vom 10. Juli 1844.

Torgau, den 29. Mai 18353. Königliches Amtsgericht.

24344 Bekanntmachnng. Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 10. Mai 1883 ist, die zwischen den Eheleuten Schuhmachermeister Wilhelm Hechtenberg zu Barmen und der geschäfts= losen Caroline, geb. Göbel mann, daselbst bisher be⸗ standene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 24. Februar 1885 für aufgelöst erklärt worden. Der Landgerichts⸗Sekretär:

Jansen.

243831 Im Namen des Königs! . Auf den Äntrag des Kolonister Earl Kurth zu

E. 9. 82 am 24. April 1883 dur den J richter Niehoff für Recht erkannt: 7 . I) die Hypothekenurkunden über a. 100 Thaler, eingetragen aus dem Kontratt vom 27. November 1882 für die verehelichte Christian Giese, Louise geb. Luedtke, und m folge Verfügung vom 25. Mai 1868 auf den Kolonist Carl Kurth zu Neu⸗Storkowm in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Kolonifl Christian Giese gehörigen Grundstücks Fried⸗ 66 Band J. Blatt 1 umgeschrieben ind, 350 Thaler nebst fünf Prozent Zin en, welche ebendort Abtheilung III. 4 aus 3 Obligation vom J. April is6s fur den Kolonist Carl Kurth zu Neu⸗Storkow cin— getragen stehen, gebildet aus der Verhandlung vom 27. No= vember 1882, dem Hypothekenfchein und den Verhandlungen vom 4. 27. April 1865 resp. aus der Verhandlung vom 1. April 1868 1nd Hypothekenschein, werden für kraftlos erklärt, 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens bleiben

außer Ansatz.

Königliches Amtsgericht. [24587] Verkündet am 21. Mai 1883. gez. Kornetz ki, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

ö In Sachen, betreffend das Aufgebot der im Grundbuch det Grundstücks Neudorf Nr. 1515 in Abtheilung Ji]. sub Nr. 4 eingetragenen HBypothekenpost von 215 Thalern 3 Sgr. 6 „, erkennt das Königliche Amts—⸗ gericht zu Tiegenhof durch den Amtsrichter Lipp⸗ mann für Recht:

I) die unbekannten Interessenten an der vor— bezeichneten Hypothekenpost werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen, die über die genannte Hypothekenpost gebil⸗ dete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

der Wittwe Sara Bench, geb. Friesen, auf⸗ erlegt. .

gez. Lipp mann. . Beglaubigt: Kornetzki,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (24578) Im Namen des Königs!

In der Anton demanskischen Aufgebotssache er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin am 18. Mai 1883 durch den Amtsrichter Conrad

für Recht:

I) Die Hypothekenurkunde über 750 S Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 15. Januar 18576 am 26. Januar 1876 fur den Tischler Anton demangki zu Johannisdorf in Abth. Hi. Rr. 5 Des dem Eigenthümer Erasmus Kublinsfi gehörigen Grundstücks Johannisdorf Rr. 7, gebildet aus dem Qypothekenbriefe vom 2s. Januar 18765 und der Schuldurfunde vom 15. Januar 1876, wird für kraftlos erklärt;

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller.

Königliches Amtsgericht. 24383) Verkündet am 21. Mai 1883. zez Kornetzki, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! - In Sachen,

betreffend das Aufgebot des im Grundbuche des Grundstücks Groß Mausdorf Nr. 1 in Abtheilung III. snb Nr. 22 eingetragenen Muttererbes von 12 Thalern 9 Groschen 11 Pfennige, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tiegenhof durch den Amtsricht. Lippmann für Recht:

I) die unbekannten Rechtsnachfolger des ver= storbenen Hypotherengläubigers Gottfried Janzen werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenvost ausgeschlossen,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Hofbesitzer Johann Dyck in Gr. Manls— dorf auferlegt.

gez. Lippmann. . Beglaubigt: Kornetz ki,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(24385) Verkündet am 21. Mai 1883. gez. Kor netz ki, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In Sachen,

betreffend das Aufgebot der im Grunybuche des

Grundstücks Tiegenhof Nr. 121 in Abtheilung 11.

Nr. 2 eingetragenen Hypothekenpost von 52 Thalern

17 Sgr. SM Pf. nebst Zinsen, erkennt das König⸗

liche Amtsgericht zu Tiegenhof durch den Amth—

richter Lippmann kr Recht: z

) die unbekannten Interessenten an der vor— heöeichneten Hypothekenpost werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen,

2) das über die bezeichnete Hypothekenpost ge⸗ bildete Oypothekendokument wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Aufgebots verfahrens werden bfr g Hag ger mtister Johann Gaßmann auf— erlegt.

gez. Lippmann. Beglaubigt: Kornetzki,

Neu⸗ Storkow hat das Königliche Amtsgericht zu Noerenberg in der Giefeschen Aufgebot sache

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.