1883 / 130 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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phischen Berichte würden bereits seit dem Jahre 1873 in der betreffenden Druckerei hergestellt, und zwar in Folge eines Abkommens mit dem früheren Reichstags-Präsidenten Dr. Simson. Das Vertragsverhältniß habe sich übrigens gut be⸗ währt, und er halte es daher nicht für empfehlenswerth, jetzt davon abzugehen.

Der Abg. Richter (Hagen) betonte, es handele sich weniger um die besondere Druckerei, als vielmehr darum, daß diese Sachen überhaupt einer Privaldruckerei übergeben würden, während andererseits auf anderen Gebieten die Reichsdruckerei den Privaten unerwünschte Konlurrenz mache. Uebrigens sei die Druckerei der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ mit dem Einfordern der korrigirten Stenogramme nicht sehr cou⸗ lant. Er habe diese Sache, die nicht blos eine interne Sache des Präsidiums sei, sondern auch die Reichsdruckerei angehe, berühren wollen, weil in engerem Kreise Abgeordnete aller Fraktionen schon diese Bemerkungen gemacht hätten.

Der Spezialetat des Reichstags wurde genehmigt.

Der Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei weist in der Ausgabe 126970 (6 auf.

Bei dem Titel 1, Reichskanzler, einschließlich 18 000 ( Repräsentationskosten, 54 000 eit, fragte der Abg Kayser, wie der Reichskanzler die demselben verfassungsmäßig zustehende verantwortliche Aufsicht über die Ausführung der Gesetze ausübe; nach der Verfassung sei das Abdrucken der wörtlichen Berichte der Reichstaasverhandlungen gestattet, und die Regierung zu Merseburg hahe auf Grund des Sozialisten—⸗ gesetzes eine Schrift verboten, die nichts enthalte, als den wörtlichen Abdruck der Verhandlung über den Antrag betr. die Aufhebung des Sozialistengesetzes. Der Reichskanzler, der sonst so sorgfältig über die Ausübung der Verfassung wache, daß derselbe deswegen Zuschriften an den Reichstag richte, habe gegen diese Verfassungsverletzung noch keine Schritte gethan. Der Präsident von Levetzow bemerkte, daß diese An— gelegenheit zu dem in Rede stehenden Titel kaum passe.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! Ich stehe gar nicht an, auf die allgemeine Frage des Herrn Vorredners, in welcher Weise der Herr Reichskanzler der ihm durch Artikel ĩ7 der Reichsverfassung auferlegten Verpflichtung genügt, zu antworten. Der Herr Reichskanzler überwacht allerdings die Ausführung der Reichsgesetze. Er prüft sehr sorgfältig bei neuen Gesetzen, ob ihre Durchführung erfolgt ist, und er prüft jedesmal auch die Beschwerden, die an ihn über mangelhafte Ausführung der Reichsgesetze gelangen dahin, ob solche begründet sind. Es ist aber nun nicht zu verlangen, daß der Herr Reichskanzler Kenntniß von jeder Beschwerde, die etwa irgend jemand im Lande in sich fühlt, haben soll, ohne daß diese Beschwerde an ihn herantritt.

Was den Merseburger Fall, an den der Herr Vorredner seine Bemerkungen angeknüpft hat, anlangt, so ist dem Herrn Reichs— kanzler nichts davon bekannt, daß die Königliche Regierung in Merseburg ein Verbot des Vertriebes der Schrift, von der er ge— sprochen, erlassen hat. Sofern dieses Verbot der Regierung ein mit Landes- oder Reichsgesetzen in Widerspruch stehendes sein sollte, wäre der nächste Weg, eine Remedur herbeizuführen, eine Beschwerde an den Königlich preußischen Herrn Minister des Innern, und erst wenn auf diesem Wege den Beschwerdeführern ihr vermeintliches Recht nicht werden sollte, können sie sich an den Herrn Reichskanzler wen⸗— den, und hier wird geprüft werden, ob die Beschwerde begründet ist. Es wird dabei allerdings auch mit Rücksicht auf den §8. 11 des Ge— setzes vom 21. Oktober 1878 in Betracht gezogen werden, ob nicht die Schrift eine solche ist, welche unter das in diesem Paragrahhen erlassene Verbot fällt, deren Betrieb daher mit Recht untersagt worden ist.

Der Abg. Kayser bemerkte dem Präsidenten gegenüber, daß es bisher gebräuchlich gewesen sei, beim Gehalt der Ressort⸗ Chefs alle Klagen aus dem hetreffenden Ressort vorzubringen, und wies auf die letzten Worte des Staatssekretärs hin, welche es als Möglichkeit hinstellten, den §. 11 des Sozialistengesetzes über die Verfassungsbestimmungen zu stellen, was doch nicht zulässig sei.

Der Etat wurde bewilligt.

Es folgte der Etat der Reichs-Justizverwaltung. Beim Ordinarium der Ausgaben: Reichs⸗Justizamt (506 900 M06) richtete der Abg. Richter (Hagen) an die Regierung die An— frage, wie weit die bei der Berathung des vorigen Etats in Aussicht gestellte Vorlage über Revision des Gerichtskosten⸗ gesetzes vorbereitet, und ferner, ob nicht bald der Entwurf einer Militärstrafprozeß'oronung zu erwarten sei.

Der Staatssekretär des Reichs ⸗-Justizamts Dr. von Schelling erwiderte, es seien noch nicht alle zur Ausarbeitung des Ge— richtskostengesetzes erforderlichen statistischen Berichte Seitens der Einzelstaaten eingegangen. Namentlich fehlten noch die Berichte Preußens und Württembergs. Es werde aber dem— nächst dem Hause eine Denkschrift über die bisherigen Ergeb— nisse der statistischen Erhebungen zugehen. Mit der Militär— Strafprozeßordnung sei das Reichs-Justizamt noch nicht be— faßt; der Abg. Richter möge sich deshalb an die Militär— verwaltung wenden.

Der Titel wurde darauf bewilligt.

Bei der Position „Reichsgericht“ beantragte der Abg. Richter Hagen) die Streichung einer Mehrforderung von 38 000 M6 für einen neuen Senats⸗Präsidenten und zwei Räthe. Der Abg. Richter führte aus, daß sich jetzt noch nicht übersehen lasse, ob die Vermehrung der Stellen beim Reichs— gericht sich am J. April des nächsten Jahres wirklich als nothwendig herausstellen werde. Man müsse bei einem so vorzeitig vorgelegten Etat ganz besonders vorsichtig bei der Bewilligung von Mehrforderungen sein.

Der Staatssekretär Dr. von Schelling replizirte, daß die Mehrforderung auf Grund eines einstimmig von allen Reichs- gerichtsmitgliedern geäußerten Wunsches im Etat erhohen worden. Er bitte dringend um Bewilligung des Postens im Interesse der Strafrechtspflege.

Die Abgg. Dr. Windthorst, Frhr. von Minnigerode und Dr. Stephani unterstützten gleichfalls die Mehrforderung, wäh⸗ rend der Abg. Kayser erklärte, dem Antrag Richter zuzustim— men, da man erst die Postbeamten besser situiren möge, ehe man die Reichsgerichts-Räthe bedenke.

Der Antrag Richter wurde abgelehnt, der Justizetat un— verändert bewilligt.

3 vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch .

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (13.) Sitzung des Herrenhauses wurde die Berathung über den Bericht der XI. Kommission über die Gesetzentwürfe 1) über die all— gemeine Landesverwaltung, 2) über die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden sortgesetzt.

In 5. 61 empfahl die Kommüission, den Abs. 1 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses anzunehmen, dagegen dem

Abs. 2 folgende Fassung zu geben: „Aus der amtlichen Thä⸗ tigkeit des Landraths bezw. des Regierungs⸗Präsidenten darf kein Grund zur Ablehnung desselben wegen Besorgniß der Be⸗ fangenheit entnommen werden.“

Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode beantragte, diesen Absatz folgendermaßen zu fassen: „Aus der innerhalb der amtlichen Zuständigkeit geübten amtlichen Thätigkeit des Land⸗ raths bezw. des Regierungs⸗Präsidenten darf kein Grund zur Ablehnung desselben wegen Besorgniß der Befangenheit ent⸗ nommen werden.“

Der Referent Herr von Winterfeld empfahl die Annahme des Kommissionsbeschlusses. Graf Udo zu Stolberg empfahl die Annahme seines Antrages, weil derselbe den Anschauungen des Abgeordnetenhauses näher komme

Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte sich für die Annahme des Kommissionsbeschlusses.

Herr Struckmann empfahl den Beschluß des Abgeord— netenhauses zur Annahme, Herr ron Kleist-Retzow er⸗ klärte sich für den Antrag des Grafen Stolberg, Graf zur Lippe erklärte sich für die von der Kommission, Herr Friedensburg für die vom Abgeordnetenhause beschlossene Fassung.

Herr Adams empfahl die Fassung, welche die Kommission angenommen, zur Annahme, und nachdem Graf Uro zu Stol berg seinen Antrag nochmals zur Annahme empfohlen hatte, während der Referent sich dagegen erklärte, wurde die ser Antrag abgelehnt und der Abs. 2 des F§. 61 in der von der Kommissie. beschlossenen Fassung angenommen.

Die §§. 62 und 63 wurden ohne Debatte angenommen. Bei § 64 beantragte Dr. Meyer (Celle) im letzten Absatz die Worte „vom Tage der Zustellung ab“ zu streichen.

An der Debatte betheiligten sich die Herren Dr. Meyer, von Kleist⸗Retzow, Dr. Dernburg und der Regierungskommissar Geheimer Regierungs-Rath Braunbehrens. Dann wurde der Antrag angenommen und mit diesem der §. 64.

Ohne Debatte wurden die 55§. 656—116 nach den Be— schlüssen der Kemmission angenommen, in 5§. 117 die Worte „vom Tage der Zustellung ab“ auf Antrag des Herrn Meyer (Celle) gestrichen.

Hierauf wurden die §5§. 118 bis 159 ohne Debatte nach den Anträgen der Kommission angenommen, ebenso Titel und Eingang, und schließ lich das ganze Gesetz in der oben beschlossenen Fassung.

Dann vertagte sich das Haus um 3!“ Uhr auf Mitt— woch 11 Uhr.

Sm weiteren Verlaufe der gestrigen (74.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Bau eines Schiffhrtskanals von Dortmund über Henrichen— burg, Münster, Bevergern, Neudörpen nach der unteren Ems, fortgesetzt.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, es komme ihm auf die Frage an, wohin der Kanal fortgesetzt werde. Das wisse er nicht, und wolle es klargestellt haben. Was den Spruch sunm cuique betreffe, so habe seine Partei darin sehr eigenthümliche Erfahrungen gemacht. Wenn der Finanz— Minister sage, es sei nicht preußisch, mit großen Projekten vorzugehen, so erwidere er: die Thaten von 1866 und 18706, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, sowie viele andere Projekte, die der Reichskanzler durchgeführt habe, seien gewiß nicht kleinlich gewesen. Die Regierung wolle offenbar, daß die Frage der Fortsetzung des Kanals ihrem diskretionären Ermessen überlassen bleibe. Wenn der Abg. Windthorst seinen Antrag eine Dynamitpatrone gegen das Ganze genannt, und vorher gesagt habe, er (Redner) wäre anderer Meinung über die Vorlage geworden, so sei beides nichtrichtig Er bedauere, daß der Abg. Windthorst in dieser Weise gegen ihn persönlich vorgegangen sei, wolle aber nichts darauf erwidern, und bemerke nur, daß er nie in ähnlicher Weise gegen den Abg. Windthorst aufgetreten sei, oder auftreten wert“, wie derselbe heute gegen ihn. Man dürfe die Kanalfrage nicht übereilt lösen wollen. Die übertriebene Hitze und Eile könne der Sache selbst nur schaden. Daß leider das Kanalfieber vielfach geradezu eine Malaria geworden sei, bewiesen ihm mannigfache an ihn gelangte Drohbriefe, die ihm den Verlust seines Mandats ankündigten, wenn er gegen den Kanal stimme. Er hemerke beiläufig, daß die Erfüllung dieser Drohung ihn nicht sehr bekümmern würde, da sein Gesundheitszustand ihm die Beibehaltung seines Reichstagsmandats jedenfalls doch nur bis zum Ablauf der jetzigen Legislaturperiode gestatte. Was dann freilich aus seinem Wahlkreis werde, stehe dahin. Wahrscheinlich werde ihn die Fortschrittspartei gewinnen, man brauche nur an die Vorgänge in Dortmund zu denken. Zur Zeit sei der maß— gebende Faktor in der Regierung gegen die von seiner Partei zu erstrebende Fortsetzung des Kanals in der Mittellinie. Die Staatsregierung behalte sich überall die Entscheidung üher die Fortsetzung vor, und wolle, wie es scheine, den Kanal in der Rich— tung auf Bremen und Hamburg fortsetzen. Hiergegen müsse man sich verwahren; ein solches Vorgehen würde nur Einzel— interessen, nicht aber dem gesammten Vaterlande nützen. Würde denn das Haus eine Eisenbahnvorlage annehmen, worin die Regierung ein Stückchen Eisenbahn zu bauen vorschlage, und die Fortsetzung der Linie sich vorbehalte. Was die gehoffte Konkurrenz mit Holland betreffe, so seien die Holländer nicht sehr bange vor dem Emshafenkanal; Preußen könne nicht so theure Kulturen an seinen Kanälen anlegen, wie die Holländer an den ihrigen. Auch die technischen Schwierigkeiten beim Bau des Kanals würden sehr bedeutend sein. Wenn die In— dustriellen ihm jetzt allerdings versprechen wollten, die Hälfte des Vortheils, den sie von dem Emshäfenkanal haben würden, für Aufbesserung der Arbeitslöhne verwenden zu wollen, so würde er heute noch für die Vorlage stimmen. Uebrigens berühre der Kanal auch im Montangebiet gar nicht die großen alten Zechen, sondern gehe über das sogenannte Zukunfts— gebiet; es sei also noch sehr fraglich, wie weit derselbe der Montanindustrie überhaupt nützlich sei. Redner bemängelte ferner das von der Regierung bei Erwerbung des zum Kanal erforderlichen Grund und Bodens in Aussicht genommene Verfahren, und führte aus, daß hinsichtlich der Heranziehung der Interessenten überhaupt die Vorlage noch nicht genügend vorbereitet sei. Durch Annahme seines Antrages gehe keine Zeit verloren, werde im Gegentheil Zeit gewonnen und die Ausarbeitung einer zweckmäßigeren Kanalvorlage ermöglicht.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zunächst, ihm habe jede Absicht, den Abg. von Schorlemer zu verletzen, fern⸗ gelegen; er habe rein objekti;o gesprochen. Er empfehle im Uebrigen nochmals den Antrag Hammacher zur Annahme.

Der Ministerial-Direktor Schultz replizirte auf einige

Vorwürfe des Abg. von Schorlemer gegenüber der Regierung, und betonte, daß die Regierung keineswegs die Fortsetzung des Kanals in Zweifel gestellt habe.

Es wurde hierauf die Diskussion über die Frage des Emehäfenkanals bezw. die gestellten Anträge geschlossen.

Die Abstimmung, welche über den Antrag Hammacher eine namentliche sein wird, blieb vorläufig ausgesetzt und wurde zunächst der Antrag Letocha resp. von Schorlemer ad 2 zur Debatte gestellt, welcher die Wasserverbindung Berlins mit dem oberschlesischen Montangebiet betrifft.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) befürwortete den Antrag Letocha im Interesse der Provinz Schlesien. Diese Provinz habe einen hervorragenden Anspruch auf Ausbildung ihre Wasserstraßen. Schlesien sei an Montanschätzen ganz außer— ordentlich reich; es leide aber unter geographischer Isolirung, und es sei durchaus nothwendig, daß dem Lande durch Ver besserung der Verkehrswege ein weiterer Absatz für seine Pro— dukte eröffnet werde. Es handle sich darum, manche Sünden der Vergangenheit wieder gut zu machen, insbesondere die Schädigung zu beseitigen, welche durch die lange Vernachlässi— gung der Oderregulirung der Provinz Schlesien zugefügt wor— den sei. Auch hahe die Erfahrung gezeigt, daß es kaum einen Landestheil gebe, für den etwas zu leisten dankenswerther sei, als für Schlesien. Auch die Erhaltung der schlesischen Zucker— industn erheische dringend den Bau des Kanals. An Getreide— und Mühlenfabrikattransporten werde auf dem Kanal gleich— alls kein Mangel sein.

Hierauf wurde die weitere Berathung um 2A, Uhr bis Mittwoch 9 Uhr vertagt.

Deutjches Handels-⸗Archiv. Juni⸗Heft. Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung; Deutsches Reich: Bestimmungen über die Anerkennung der in italienischen Schiffspapieren enthaltenen Ver—

messungsangaben in deutschen Häfen. Zollfreiheit mehrerer zur Ausrüstung von Seeschiffen aus dem Auslande eingehender Inventar— stücke. Ermächtigung weiterer Zollstellen zur zollfreien Ablafsung von Mineralölen. Desterreich⸗Ungarn: Festsetzung des Tarazu— schlages bei Verzollung von Schwefelsäure, welche in eigens eingerich— teten Eisenbahnwaggons ohne weitere Umschließung eingeführt wird. Rußland: Schmutzbootsteuer in Kronstadt. Finnischer Ein—⸗ gangszoll auf Blechabfall. Griechenland: Weinsteuergesetz. Verbot der Einfuhr amerikanischer Schweinefleischwaaren. Auf— schub der Erhebung der Differentialzölle Frankreich: Verordnung, das Opiummonopol in Französisch⸗Cochinchina betreffend. Spanien: Verlängerung der Bergbau Privilegien für Cuba. Verkehrsbefug nisse des Hafens Portuͤs, Provinz Murcia. Maniseste mit Kor— rekturen. Hayti: Abänderung des Zolltarifß. Dänemark: Lootsengelder verschiedener Stationen. Berichte: Deutschetäz Reich: Nordhausen. Elberfeld. Siegen. Crefeld. Chemnitz. Dresden. Gera. Halle a. S. Magdeburg. Dortmund. Bielefeld. Düsseldorf. Aachen. Münster. Cassel. Cöln. Stuttgart. Augsburg. München. Nürnberg. Straßburg Görlitz. Gleiwitz. Glogau. Danzig. Königsberg. Stettin. Hannover. Minden. Flens— burg. Liegnitz. Metz. Frankfurt a. O. Griechenland: Athen (Verbrauchssteuer auf Spirituosen und Bier). VDäne— mark: Aarhuus (Handelsbewegung im Jahre 18823. China: Verkehr deutscher Schiffe in Kanton bezw. Whampoa während des Jahres 1882. Uebersichten des Verkehrs in den Häfen Tamsui und Kilong im Jahre 1882. Oesterreich⸗Ungarn: Wien (Zoll erlasse für eingeführte Maschinen). Frankreich: Saigon (Ernten). Schweiz: Waarenausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1880 bis 1882. Venezuela: Puerto Cabello (Handelsbewegung im Jahre 1382). Ciudad Bolivar (Verkehr deutscher Schiffe in 1883). Spanien: Gijon (Verkehrs bewegung im Jahre 1882). Iloilo (Verkehr im Jahre 1882). Chile: Statistische Uebersicht über den Handel Ehiles im Jahre 1881. Türkei: Rodosto (Jahresbericht für 1889). Vereinigte Staaten von Amerika: Handelsverkehr von Galveston im Jahre 1882. Wilmington, Nord - Ca— rolina (Ausfuhr und deutscher Schiffsverkeht im Jahre 1882). Rußland: Abo (Verkehr deutscher Schiffe und Schiffs Ein- und Ausgang ron und nach Deutschland in 1882). Handels— bewegung in Taganrog im Jahre 1882. Kristinestad (deutscher Schiffs— verkehr in 1882). Großbritannien: Leith (Schiffsverkehr in 18382). Verkehr deutscher Schiffe in britischen Häfen während des Jahres 1882. Dunedin, Neuseeland (Schiffsverkehr im Jahre 1882). Southampton (Bericht über den Verkehr deutscher Schiffe und den Schiff- und Maschinenbau im Jahre 1882). Swansea (Jahres bericht für 1882). Wick (Heringsfang und Verkehr deutscher Schiffe in 1882). Londonderry (Jahresbericht für 1882). Ber— wick on Tweed (Jahresbericht für 1882). Singapore (Verkehr deutscher Schiffe in 1882. Niederlande: Amsterdam (Ver— kehr deutscher Schiffe in 1882),. Samarang ( Verkehr deutscher Schiffe in 1882. Helder (Verkehr deut— scher Schiffe in Nieuwediepß im Jahre 1882). Zweiter Theil. Konsulatsberichte: Ostasien. Hiogo⸗ Osaka: Schiff⸗ fahrtsbericht für 1883. Mittel- und Südasien. Madras: Jahresbericht für 1882. Bassein: Jahresbericht für 1882. Westasien. Saida: Jahresbericht für 1882. Tripolis (Syrien): Jahresbericht für 1881. Tiflis: Handel und Industrie der Kaukasischen Statthalterschaft im Jahre 1881. Südeuropa. Livorno: Jahresbericht für 1381. Alicante: Jahresbericht für 1882. Mailand: Jahresbericht sür 1882. Westeuropa. Hull: Jahresbericht für 1882. Cardiff: Jahresbericht für 1882. Nordamerika. Chicago: Bericht über den Handel und die Industrie von Chicago im Jahre 1882. Merida: Jahresbericht für 1882. Westindien und Mittelamerika. Belize: Jahresbericht für 1882. Leon (Nicaragua): Jahresbericht für 1881. Südamerika. Puerto Montt: Jahresbericht für 1882. Afrika. Port Louis (Mauritius): Jahresbericht für 1882. Gaboon: Jahresbericht für 1382. Anstralien und Polynesien. Sydney: Verschiffungen vit— torianischen Goldes im Jahre 1882. Melbourne: Frachthericht für 1882. Papeete (Tahiti): Jahresbericht für 1882. Adelaide: Südaustralische Wollsaison 1882/1883. Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 10. Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 17. Mat 1885. betr. Bestellung von Amtskautionen. Vom 17. Mai 1883, betr. Bestellung 2c. von Papier nach Ries zu 1000 Bogen als Einheit. Vom 19. Mai 1885, betr. Abrechnungsverfahren über Fahrgelder für Militärtransporte. Vom 19. Mai 1883, betr. Statistik der Gůter⸗ bewegung. Vom 19. Mai 1883, betr. Statistik der Güter—⸗ bewegung. Vom 20. Mai 1885, betr. Berechnung der Wagen— miethe im Verkehr mit der Halle-Sorau⸗Gubener, der Berlin— Görlitzer, der Märkisch-Posener, der Berlin ⸗Anhaltischen und der Oberlausitzer Eisenbahn. Vom 21. Mai 1883, betr. Uebereinkommen über die Behandlung der Reklamationen aus dem Personen, Gepäck! und Güterverkehr ꝛc. Vom 22. Mai 1883, betr. Prolongation von Abonnements-Fahrkarten. Vom 23. Mai 1885, betr. Verkauf alter Oberbaumaterialien. Vom 25. Mai 1883, betr. die höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig— freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Nachrichten. Centralblatt der Bauverwaltung Nr. 22. Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Denkmäler für Alexander und Wilhelm von Humboldt in Berlin. Der Panama⸗ kanal. (Fortsetzung. Zellengefängniß in Arnheim in Holland. Der Leuchtthurm auf dem Rothen Sande in der Wesermündung. Die Kanäle in den Reichslanden. Die Staatseisenbahnbauten der

nächsten Jahre in Oesterreich. Vermischtes: Hochwasserstände des Rheins in früheren Jahrhunderten. Klosterheilsbronn bei Nürn- berg. Drahtseilbahn Sassi Superga in Italien. Kosten des bedeutenderen Tunnel in den Zufahrtelinien zum Gotthard. Aus= grabungen in Pergamon.

Annalen. der Hydrographie und Maritimen Meteorologie. Heft. V. Inhalt: Vorläufige Resultate von Gezeiten Beobachtungen an selbstregistrirenden Pegeln an der Ostfee. Von Korv. Kapt. Hoff mann. Bericht über die im Winter 1833 bis 1883 an das Kaiserliche Observatorium zu Wilhelmshaven zur Prüfung eingesendeten Chronometer. Geschichtliche Bemerkungen zur Littrowschen Methode der Zeitktestimmung aus Circummeridian höhen. Von Prof. Eugen Gelcich (Luffinpiccolo). Aus den Reise— berichten S. M. S. . Carola“, Korv.⸗Kapt. Karcher. Kreuzfahrt zwischen den Samoa⸗Inseln Neu⸗Britannien Hermit, Admiralitäts⸗ und Salomo⸗Inseln Sydney. November 1882 bis Februar 1883. Eingänge von meteorolegischen Journalen bei der Deutschen See—⸗ warte im Monat Dezember 1882. (Schluß.) Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Serwarte im Monat Januar 1883. Aus den Reiseberichten der Deutschen Bark „Hum⸗ boldt“, Kapt. F. C. Meyerheine. (Mittheilung von der Densschen Seewarte) I) Die Rhede von Las Palmas und Santa Cruz (anarische Inseln). 2) bis 3) Häfen von Cienfuegos auf Euba, von Monte Christi und Manzanilla Bai (St. Domingo). Beschrei⸗ bung der Westküste von Borneo zwischen dem Flusse Pawan und Pontianak. Orkan im östlichen Theile des nördlichen Stillen Ozeans. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Vergleschende Uebersicht der Witterung des Monats Februar 1883 in Nordamerika und, Centraleurora. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). Kleine hydrographische Notizen. Literarisches. Tabellen.

Landtags-⸗Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderungen der kirchen pvolitischen Gesetze, vorgelegt worden.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Unserer Monarchie für den Umfang derselben, was folgt:

Artikel 1.

Die Verpflichtung der geistlichen Oberen zur Benennung des Kandidaten für ein geistliches Amt, sowie das Einspruchsrecht des Staats werden aufgehoben:

I) für die Uebertragung von Seelsorgeämtern, deren Inhaber unbedingt abberufen werden dürfen,

2) für die Anordnung einer Stellvertretung oder einer leistung in einem geistlichen Amte.

Artikel 2.

Auf Verweser (Administratoren, Provisoren ze.) eines Pfarramts

findet die Vorschrift des Artikels 1 aicht Anwendung. ̃ Artikel 3.

Die Zuständigkeit des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten zur Entscheidung auf Berufungen gegen die Ein— spruchserklärung der Staatsregierung bei

1) Uebertragung eines geistlichen Amts (8. 16 des Gesetzes vom

11. Mai 1873, Gesetz⸗Samml. S. 191), 2) Anstellung als Lehrer oder zur Wahrnehmung der Disziplin

bei kirchlichen Anstalten, welche der Vorbildung der Geistlichen

dienen (5. 12 des Gesetzes vom 11. Mai 1873),

3) Ausübung von bischöflichen Rechten oder Verrichtungen in er—

ledigten katholischen Bisthümern (5. 3 des Gesetzes vom

. 29. Mai 1874, Gesetz⸗Samml. S. 136) wird aufgehoben.

. Artikel 4. An die Stelle des 8. 16 im Gesetz vom 11. Mai 1873 Gesetz Sammlung S. 191) tritt nachfolgende Bestimmung:

Der Einspruch findet statt, wenn dafür erachtet wird, daß der Anzustellende aus einem Grunde, welcher dem bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Gebiete angehört, für die Stelle nicht geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung den Vorschriften diefes Gesetzes nicht entspricht. ;

Die Gründe für den Einspruch sind anzugeben.

Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb dreißig Tagen bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Beschwerde erhoben wer— den, bei dessen Entscheidung es bewendet.

Artikel 5.

„Die Vorschrift des Artikel 5 im Gesetz vom 14. Juli 1880 Gesetz ⸗Samml. S. 285) wegen Straffreiheit der Vornahme geistlicher Amtshandlungen in erledigten oder solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amtes verhindert ist, kommt für alle geistlichen Aemter, und ohne Rücksicht darauf, ob das Amt besetzt ist oder nicht, zur Anwendung.

Artikel 6.

Die den Bestimmungen der Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes ent— gegenstehenden Vorschriften der Gesetze vom 11. Mai 1873, vom 20 Mai 1874 und 21. Mai 1874 (GesetzSamml. S. 139) werden aufgehoben.

Begründung.

Die Bemühungen der Staatsregierung, eine friedlichere Ausge— staltung der Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche zu fördern, sind, nachdem es gelungen, eine geordnete Diözesanverwal— tung in den meisten Bisthümern der Monarchie wieder herzustellen, in erster Linie darauf gerichtet gewesen, im Interesse der Katholiken Preußens die Wiederherstellung einer genügenden Seelsorge in den katholischen Pfarrgemeinden herbeizuführen. Zu dem Ende sind durch die kirchenpolitischen Novellen vom 14. Juli 1886 und, 31. Mai 1882 wesentliche Erleichterungen sowohl wegen geistlicher Bedienung der Gemeindeglieder in erledigten Pfarreien als auch in Betreff der Voraussetzungen für die Bekleidung eines geist⸗ lichen Amtes über haupt, namentlich bezüglich des sogenannten Staats eramens, geschaffen worden. Auch ist es der Staatsregierung gelungen, ine große Zahl Stellen landesherrlichen Patronats, bei denen die in,, der geistlichen Oberen nicht in Frage kommt, mit Seelsorgern zu besetzen. Aber eine durchgreifende Abhülfe bleibt ö. ö R. J el (. . . ö. durchgreifende, Abhülfe

leibt von ei Regelung der Benennungspflicht abhängig. Von 6 Erwägung geleitet, hatte die Staatsregierung in der De vom am har 138 Mlrrikel ö des Entwurfs) lag ahmen vorgeschlagen, welche die Mitwirkung des Staates ei Besetzung geistlicher Aemter auf ein Maß zurückführen sollte, welches der bis zur Ginführung der Verfassungsurkunde in den ver— schiedenen Theilen der preußischen Monarchie bestandenen Uebung und der in anderen deutschen Staaten bestehenden und durch längere Er— fahrung bewährten gesetzlichen Bestimmungen entspricht; und es sollte ener unter Ausscheidung der Thätigkeit des Gerichtshofes für kirch— . Angel genkeiten an diesem Gebiete, in Betreff des Einsprucht⸗ ö. ? ö. Staates ein Verfahren geschaffen werden, welches der fried. 9 . Herst ãnd i gung Wwischen den Organen des Staates und der 36 Raum schafft. Wenn jene Vorschläge im verflossenen Jahre die 9. i , der Landesvertretung nicht gefunden haben, so ist doch ,. edürfniß einer Ordnung dieser Materie damals von allen Seiten anerkannt. Der Staatsregierung war es deshalb erwünscht, in An— n sung an den bekannten Briefwechsel zwischen Sr. Majestät dem ge nie und dem. Oberhaupte der katholischen Kirche, in eine Ei 2 ö über iesen Gegenstand mit der römischen Kurie einzutreten. an. die der, Oeffentlichkeit übergebene Note des preußischen Ge— andten in Rom an den Staatsfekretär, Kardinal Jakobsni vom 5. Mai d. J d die Grundlini ĩ d ĩ te ö. d. J. sind ie Grundlinien gezogen, innerhalb deren die Taatstegierung eine anderweite Regelung der Benennungspflicht

bei den gesetzgebenden Faktoren zu empsehlen bereit ist. Diese Vor—

läge gehen, unter Berücksichtigung der bei der vorjährigen legis⸗

age g J lativen Berathung autgesprochenen Bedenken und Anregungen auf eine an⸗

dere Gestaltung der Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher

Aemter binaus, und es ist zugleich erklärt, daß hierbei sowohl von der Konstituirung eines Widerrufrechts für den Staat, als auch von einer Ausnahmestellung bestimmter Distrikte, insbefondere Fsolcher in welchen die rolnische Sprache herrscht, werde abgesehen werden kõnnen. .Wenn diese Vorschläge bei der römischen Kurie bisher nicht das entsprechende Entgegenkommen gefunden haben, fo bat die. Staattregicrung sich die Frage vorlegen müsfen, ob nicht diejenigen Erleichterungen, welche noch den Darlegungen der Note vom 5. Mai d. J. möglich sind, ohne wesentliche In— teressen des Staates und seine Autorität zu schädigen, dem Lande alf bald zu gewähren seien oder oh die Gewährung von dem zur Zeit noch nicht zu bestimmenden Ausgange der Erörterungen mit der Römischen Kurie abhängig zu machen sei. Die Staatsregierung Fat sich für die erstere Alternative entschieden, da für sie nur das In— teresse des eigenen Landes und das Wohlergehen der eigenen Staatè— angehörigen maßgebend sein können, diese Rücksichten aber die in der Nete bezeichneten Erleichterungen thunlich und anräthlich erscheinen lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf charakterisirt sich daher als legislatire Formulirung des in der Note vom? skizzirten Programms.

Im Einzelnen ist zur Begründung des Entwurfs noch zu bemerken. .

J ö Artikel 1 und 2.

Die Anzeigerflicht, welche den geistlichen Oberen stellung von Geistlichen nach den Vorschrifte 11. Mai 1873 der Staatsbehörde gegenüber zunãchst ö

Il) auf alle Fälle, in welchen ein geistlidc werden soll. .

vertretung oder Hi zen Amt betraut SS. 1,6 2, 15 des Gesetzes vom 11. Mai 18753.) , Unter den Begriff „geistliches Amt“ fallen Aemter, mit welchen die Vornahme von heiligen, eine voraussetzenden Handlungen verbunden ist. Es gehöre in a M Lie Pfarrämter, deren Träger in unmittelbarer Unteror unter dem geistlichen Oberen innerhalb eines festbestimmten für die Verwaltung der Sakramente, für die Feier des 6 dienstes und für Ausübung der kirchlichen Lehrgewalt berufen G 181 9) 2

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56. ö. Eine Nothwendigkeit, den Kreis der anzeigepflichtigen geistlichen Aemter in diesem weiten Umfange aufrecht zu erhalten, liegt nich

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vor. Wie noch heute in den meisten deutschen Ländern, 33 B. ir Bayern, Württemberg und Baden, sowie in Oesterreich, so hat sich auch in Preußen bis zum Jahre 1849, resp. in der der Monarchie Päter ein verleibten Gebietstheilen bis zur Einführung der preußischen Verfassungsurkunde, das Mitwirtungsrecht des Staats bei Besetzung der geistlichen Aemter in engeren Schranken bewegt, ohne daß hieraus Unzuträglichkeiten erwachsen wären, oder die Möglichkeit zur Wahr nehmung der staatlichen Interessen merklichen Abbr

Demgemäß schlagen die Artikel 1 und 2 eine ande lung vor, wonach dem staatlichen Einspruchsrecht for solche geistliche Aemter unterliegen sollen, welche nf

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Provisoren u. dergl h ird es wegen der Wichtigkeit dieser Stellungen bei dem staatlichen Einspruchsrecht sein Bewenden behalten müssen.

1 Artikel 3 und 4.

Die Artikel 3 und 4 geben dem Gedanken, welcher im Artikel 4 des kirchenpolitischen Gesetzentwurfs vom Jahre 1882 formulirt war, einen erneuten, jetzt aber schärfer präzisirten Ausdruck. Die Staats— regierung kann an der Auffassung nur festhalten, daß das staatliche Einspruchsrecht gegen die Anstellung der Geistlichen einen eminent politischen Charakter hat, daß die durch das Gesetz vom 11. Mai 1573 geschaffene richterliche Zuständigkeit in dieser Angelegenheit eine Anomalie bildet, und daß es aus inneren wie aus äußeren Rück.

von ihr dieserhalb bereits in der Regierungsvorlage vom Fahre 373 zertreten worden sind. Artikel 5.

Nach Artikel 1 des Entwurfs soll die Anzeigepflicht der geistlichen Oberen fortan wegfallen, sofern von ihnen eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in einem geistlichen Amte angeordnet wird. Das Hefrtz vom 14. Juli 1889 hat im Artikel 5 eine entsprechende Bestimmung nur für geistliche Amtshandlungen getroffen, welche von gesetzmätig an zestellten Geistlichen in erledigten oder in solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amts verhindert ist, vorgenommen werden, ohne dabei die Absicht zu bekunden, dort ein geistliches Amt zu übernehmen. Es liegt in der Konsequenz, diese Bestimmung mim— mehr in der hier vorgeschlagenen Weise weiter zu entwickeln. ; Artikel 6.

. Der rein kassatorische Inhalt des Artikels 6 bedarf näherer Er— läuterung nicht.

Statiftische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund— heitsamts sind in der 21. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 28.4, in Breslau 30,9, in Königsberg 32,2, in Cöln 29,9, in Frankfurt a. M. 25,4, in Hannover 22,7“, in Cassel 24,9, in Magdeburg 22 in Stettin 25.3, in Ältoa zi, , in Straßbꝛirg 27, 5. in Meß 2654) in München 32, l, in Nürnberg 29,2, in Augsburg 31,9, in Brez= den 26,3, in Leipzig 249, in Stuttgart 25.3, in Braunschweig 21,5, in Karlsruhe 180, in Hamburg 28,0, in Lübeck —, in Wien 33 3, in Budapest 37,3 in Prag 45,8, in Triest 249, in Krakau 35,4, in Basel 16,7, in Brüssel 28,4, in Amsterdam 25,1, in Paris 28,5, in London Ar, in Glasgow 32,?“, in Livervool 25,ů', in Dublin 7 65, in Edinburg 21,8, in Kopenhagen 22,0, in Stockholm 26,9, in Chri⸗ stiania 132. in St. Petersburg 366, in Warschau 264, in Odessa 20.3, in Rom 28,7, in Turin —, in Bukarest 25,06, in Madrid 48,3 in Alexandrien (Egypten) 35,3. In der Zeit voin 39. April bis 3. Mai err: in Nem-York 30,3, in Philadelphia 23.8, in Chicago AM,, in St. Louis in Cincinnati 19,2, in San Franzisko 2l,7, in Kalkutta 30,2, in Bombay 29,6, ich Madras 34.4. Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den meisten deutschen Beobachtungsorten westliche und nordwestliche, in Karlsruhe nordöstliche Windrichtungen vor, die um die Mitte der Woche in Cöln nach Südost, in Bremen und Karls— ruhe nach Südwest umgingen und auch in diesen Stationen mit Südost wechselnd, bis zum Schluß der Woche wehend blieben. In München sswie an den ost. und mittel deutschen Stationen blfeb Nordwest bis gegen den Schluß der Woche hin, wo er gleichfall

nach Ost und Südost drehte, vorherrschend Die Temperatur der

sichten gehoten ist, zu denjenigen Grundsätzen zurückzukehren, welche

Luft war in den ersten Tagen eine nur mäßig hohe und blick an den Aststationen auch während der Woche unter der normalen. An den Mittel⸗, West⸗ und Südstationen stieg die Luftwärme am 23 und entsxrach zum Theil der normalen, zum Theil (bes. in Cöln und Heiligenstadt) überstieg sie dieselbe. Niederschläge, an den Oststatio⸗ nen und in Berlin auch Hagel, fielen namentlich in den Oststationen häufig; aus Bremen wird der Niedergang ron Gewirtern gemeldet. Der beim Wochenbeginn mäßig bohe Luftdruck nahm in den ersten Tagen zu, sank aber um die Mitte der Woche und zeigte auch am Wochenschluß wenig Neigung zum Steigen. ö Die Sterblichfeit hat in der Berichtswoche in den meisten Groß⸗ städten Europas abgenommen. Die allgemeine Sterblich keitzverhãal⸗ nißzahl für die deutschen Städte sank auf 26,8 von 774 der Vor— woche (auf 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) und iat eine geringere Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit Von 10 090 Lebenden starben, vro Jahr berechnet, 86 Kinder unter 1 Jahre (gegen ) der Vorwoche), in Berlin 85, in München 115. Unter den Todesursachen weisen Diphtherie, Keuchbuflen und

Steigerung, Masern,

ünchen, Fürth, Hannover, Amsterdam, Paris,

pool, Mabrid in großer Ausdehnung. Auch

gsbezirken Erfurt, Aachen, Hildes heim, Stettin, en zahlreiche Masern⸗Erkrankungen gemeldet. Dresden, Hamburg. Bremen, Berlin

esveranlassung. Diphtherie und

Leipzig, München,

Petersburg u. a.

den letzteren

rken Stetti irken Ielltii,

des hei sches kungen an Diphtheritis zahlreich w traten in beschrän ter. Zahl, auf, auch in Paris . 246 ,, esfälle, abgenommen. Dagegen . J, i le an ecktyphus zur Anzeige, Aus deutschen ,. ö. . Lleg 1 aut on gs erg Bromberg, Leipzig und YMääun chnelg), Erkrankungen aus den Regi runge beöirken Stettin und Marienwerder 3 bezw. Budapest wurden 7, aus je 2, aus Amsterdam, Granada und New⸗ ö c 1 berichtet. Keuchhusten for—

derte in Hamburg, Darmstadt, Wien mehrfach Opfer.

Kindbettfieber erlagen in den deutschen« en 13 Frauen. ten in Königel erg, Danzig, Elbing, Berlin

sig zum Tode. ! n 8 (2 aus Breslau, Aachen und z den Regierungs

Aachen, Wiesbaden zur Anzeige. Aus n, re Brüssel, Amsterdam, London, Liverpool. Bir⸗ min ham, Me . Murria, Saragossa kamen Pocken Todesfälle in beschränkter Zal aus Prag, Rotterdam, Paris, St. Petersburg, Alexandrien und Lissabon i ßerer Zahl zur

elbe Fieber wütet in Rz gelbe Fieber wüthet in Rio de meiro noch

1 Frankreich publizi 1

k y tw d. J.) theilt darüber

Datum statistischen zebung

3 602 621

6 403 773

7984 811

Mir Sec *. . 3 O64 583 . Sicherheit ist demnach anzunehmen, daß jetzt, 5 Monate nach der letzten statistischen Erhebung ca. 20 000 Schussparkaff r Frankreich 6 . ch , , G0 Schulsparkassen in n estehen. . In demselben Artikel wird von Herrn 9 de Malarte mitgetheilt, daß das neuerdings revidirte englische

1 p r·rICBpt&M 861 3 vo s4Jt *r ** . ae . 6 . n terri chtsgesetz die estimmung getroffen hat, daß keine Schule als vorzüglich (excellente) charakterisirt und vom Parlament fub— 3 . ; ; ; ö . 2 ö ö 1 . 2 De. ö 1 ventionirt werden solle, sie sei denn mit einer Schulsparkasse versehen.

Gewerbe und Handel.

Königs h. Jun, (B. T. B.) einnahme Ostpreußischen Südbahn ro Mai nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr Güterverkehr 182 754 M, an Extraordinarien 18 000 , en 308 671 66, im Monat Mai 1882 definitiv 462 997 06, mithin weniger gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres 154 336 41 vom 1. Januar bis ult Mai 1883 im Ganzen 2283 885 0 gegen 2051754 „6 im Jahre 1882, mithin mehr gegen den entsprercenden Zeitraum des Vorjahres 232131 (60

M.“ Gladbach, 28 Mai. Die heutige sechszehnte ordentliche Generalrersammlung des Rheinisch-Westfälischen Lloyd war von 20 Aktionären besucht, welche 821 Stimmen repräfentirten. Aus dem vorgetragenen Bericht ging hervor, daß feit dem Beftehen des Rheinisch⸗Westeälischen Lloyd derselbe zum ersten Mal im laufenden Versicherungsgeschäft ohne Gewinn abschließt. Die Verwaltung führt dies unbefriedigende Resultat mit vollem Recht in erster Linie auf die durch die übergroße. Konkurrenz außerordentlich gedrückten rm ien. ener auf, die anormalen Witterung verhäl tnisse des Jahres. 1882. zurück, welche zahlreichere Schäden als ge— wöhnlich herbeiführten; endlich sei auch ein nicht geringer heil der Verluste darauf zurückzuführen, daß infolge des riesigen Aufschwunges, welchen die Seeschiffahrt in den letz en Jahren ge⸗ nommen habe, nicht immer die geeigneten zuverlaͤssigen und nit der genügenden technischen Vorbildung versehenen Kräfte an Mannschaften und Schifführern vorhanden gewesen seien, sowie daß schließ lich das mehr und mnehr zu Tage tretende Bemühen einer denkbar sch ellen Fahrgeschwindigkeit 2c. nur auf Koften der Sicherheit des Beteiebes überhaupt möglich sei.

Die Prämieneinnahme erreichte nach dem Berich ich Courtagen, Rabatte, Storni im Jahre 1882 di: Summe von 4189 536 66 67 43 für ein Versicherungslapital von 1 473 514 356 660 gegen 5 991 834 e 24 8 Prämie und 1877 589 94 66 Versiche⸗ rungskapital im Vorjahre. Der Prämiencinnahme traten hinzu die Einnahmen aus Geldanlagen, Polizegeldern und Akftien ˖ Umschrei⸗ hbungsgebühren im Betrage von 41511 * 24 4, so daß sich mit Einschluß der für das verflossene Jahr zurückgestellten Prämien. und Schadenreserve von 849 551 ½ 50 z eine Gesammtelnnahme von 5 080 639 ½ 50 3 ergab.

.Die Ausgaben haben hiergegen betragen: an Rückversicherungs— prämie, abzüglich Courtagen, Rahatte und Storni 2579 514 4 8, an bezahlten Schäden abzüglich Provenn und Antheil der Rückversicherer 14231 453 6 54. 3, an Abschreibung auf Mobilien und Immobilien 7139 46 853 J, an Agenturprovision, Tant seme Organisations⸗ und Verwaltungsfosten abzüglich der von den KRück— versicherern rückvergüteten Provision 293 672 S 109 , zusammen 1371 850 6 21 3. J Diese Gesammtausgabe ergab der oben angegebenen Gesammt⸗ einnahme von 5 080 639 (66 50 z gegenüber einen Brutto⸗Ueberschuß von DWS I59 4 29 , von welchem in Abzug kamen für die am 31. Dezember a. pr. noch nicht abgelaufenen Rifiken an Prämien reserde, sonie an Schadenreserve für am 31. Dezember a. pr. noch schwebende Schäden zusammen 1 806 291 S6 50 Z, woran die Mück versicherer mit 1098922 606 90 * betheiligt find, mithin netto 706 368 „6. 60 , so daß ein Netto⸗-Ueberschuß von 2390 jg 69 4 verblieb, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wurde. .

Laut Beschluß des Vorstandes und Verwaltungsrathes der Ge—

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