1883 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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B. daß an Sonn⸗ und Festtagen Telegramme mit einem Auf⸗

schlage von 20 3 zu belegen seien. . Dieser Antrag war beim Etat von 1883/84 mit 103 gegen

103 Stimmen abgelehnt worden.

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren! Nachdem erst vor 3 Monaten eine sebr aus— führliche Berathung über denselben Antrag, den wir jetzt wieder vor uns haben, stattgefunden hat, glaube ih mich Ihrer Zustimmung erfteuen zu dürfen, wenn ich mit Rücsicht auf die vorgeschrittene Zeit und auf die vorgeschrittene Temperatur nicht in das Detail der Berathung eintrete, vielmehr betone, daß die prinzipielle Stellung ganz dieselbe ist, wie sie vor 3 Menaten in den aus⸗ führlichen Erklärungen von diesem Tisch aus niedergelegt wurde. Die Verwaltung hat ja auf die Stimmungen, wie sie in diesem hohen Hause zam Theil durch die Ausführungen in der Berathung, zum Theil auch namentlich durch die Abstimmungen zum Ausdruck gekommen sind, thunlichst Rücksicht genommen. Wir haben uns bemüht, allerdings innerhalb der zu Grunde liegenden prinzipiellen Gesichtspunkte, wie sie in den Verordnungen aus dem Anfang der 5er Jahre niedergelegt sind, möglichst den Strömungen Rechnung zu tragen, welche auf diesem Gebiet sich geltend machen. Ich habe diese grundsätzliche Stellung der Verwaltung damals und kann sie auch heute noch als eine solcke bezeichnen, die eine vermittelnde ist zwischen den entgegengesetzten Ansichten, welche auf diesem Gebiet unzweifelhaft herrschen. Bei dieser grund—= sätzlichen Stellung beharren wir auch heute noch. Was innerhalb derselben möglich ist zu thun, um den geäußerten Wünschen Rech— nung zu tragen das ist von der Verwaltung geschehen, und ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um gegenüber verschiedenen Nachrichten, die auch in die Presse gelangt sind, zum Theil auch in parlamen tarischen Versammlungen zum Ausdruck gekommen sind, ausdrücklich hervorzuheben und zu betonen, daß die Postverwaltung in Beziehung auf die Beschränkungen, die den Zweck haben, den Sonntag zu hei⸗ ligen, und in Beziehung auf die Erleichterungen, die sie ihren Beamten zu gewähren jederzeit bestrebt ist, viel weiter bereits seit langer Zeit vorgegangen ist, als irgend eine andere Be⸗ triebs, Verkehrs⸗ und sonstige ähnliche Verwaltung. Wer etwas anderes sagt, meine Herren, der ist über die Verhältnisse entschieden nicht unterrichtet.

Anstatt irgend ein Wort der Anerkennung dafür zu finden, auf die wir ja nicht rechnen, wenn ich auch durchaus nicht in Abrede stellen will, daß wir Werth darauf legen, wird uns von Neuem hier dieser Antrag vorgelegt. Wir haben die Zwischenzeit be⸗ nutzt, und vielleicht werden Sie darüber ja manches auch in den öffentlichen Blättern gelesen haben, was ohne unser Zuthun da hineingekommen ist, nochmal die sämmtlichen Bestimmungen zu revidiren, welche über den Sonntagsdienst bestehen; und es hat sich ergeben, daß in einzelnen Fällen weitere Beschränkungen im Interesse der Beamten haben eintreten können. Namentlich ist erst vor Kurzem eine Bestimmung ergangen, wonach für die sämmtlichen Telegraphen⸗ ämter, die den vollen Dienst haben, hat angeordnet werden können, daß fie an Sonntagen solchen Dienst haben sollen, wie die Tele⸗ graphenämter, bei denen überhaupt der beschränkte Betrieb für die ganze Woche besteht. Aehnliche Einschränkungen sind in Bezug auf die Schalterdienftstunden an den Sonntagnachmittagen und in Bezug auf das Bestellgeschäft möglich gewesen.

Wir haben ferner an einzelnen Orten, in welchen von früher seither eine ununterbrochene Ausübung des Sonntagsdienstes bestand ich will nur Hamburg erwähnen die Bestimmungen eingeführt, welche Anfangs der fünfziger Jahre für Preußen erlassen worden sind, allerdings nicht ohne Opposition und ohne lebhafte Beschwerden von denjenigen Seiten, welche an der Fortsetzung des Verkehrs auch an den Sonntagen und an der Aufrechterhaltung der seit Jahrhunderten bestehenden Gewohnheiten interessirt sind. Sie sehen hieraus, daß Seitens der Verwaltung alles geschehen ist, was irgend innerhalb des Rahmens der Grundsätze, die wir uns haben ziehen müssen, um beiden Seiten gerecht zu werden, hat geschehen können, um den geäußerten Wünschen in irgend einer Weise entgegenzukommen. Es ist angeordnet worden, daß über die Gesammtheit dieser Maß⸗ regeln von sämmtlichen Ober- Postdirektionen des Reiches bis zum Eintritt des Herbstes ausführlich Bericht hierher erstaitet wird. Diese Berichte werden wir einer genauen und wohlwollenden Prü— fung unterwerfen, und wenn sich da herausstellen sollte, daß die Aus—⸗ führung hier und da zurückgeblieben sein sollte hinter den Intentlonen der Verwaltung, wie sie wiederholt den Ober— Postdirektionen eröffnet worden sind nach Maßgabe der Verfügungen, die ich die Ehre gehabt habe, Ihnen bei der vor drei Monaten stattgefundenen Diskussion vorzulegen, wenn sich da einige Lücken herausstellen sollten, dann wird man bemüht sein, diese nach Möglichkeit zu ergänzen, soweit es überhaupt in den Kräften der Verwaltung liegt.

Unter diesen Umständen möchte ich das hohe Haus bitten, bei dem Beschluß stehen zu bleiben, den es bei der vorigen Etatsberathung gefaßt hat, diesen Antrag abzulehnen. Ich mache darauf aufmerksam, daß bei der Materie ja sehr viel schwankende Majoritäten gewesen sind. Wenn man lange Jahre hindurch die Ehre gehabt hat, den Verhandlungen auf diesem Gebiete beizuwohnen, oder vielmehr an ihnen theilzunehmen, so ist einem das alles in einem solchen Momente sehr wohl gegenwärtig. Wie oft haben die Majoritäten in dieser Frage gewechselt! Einmal ist beschlossen die Aufrechterhaltung der bestehenden Zustände; dann sollte weiter gegangen werden; und in diesem Jahre ist beschlossen mit Stimmengleichheit (Zuruf rechts: eben) ja, ich höre Hrn. von Kleist-Retzow sagen eben“, und darauf sage ich: gerade weil der Beschluß mit Stimmengleichheit gefaßt wurde, sehen Sie, daß die Verwaltung auf dem richtigen Standpunkte steht, wenn sie einen vermittelnden Standpunkt zwischen den beiden, sich die Waage hal⸗ tenden Strömungen einnimmt. Die Majoritäten sind hierbei immer schwankende gewesen. Wie die Mehrheit heute sich gestalten wird unter den obwaltenden Umständen, wo das Haus noch nach langer Session in diesen heißen Monaten tagt, weiß ich nicht; ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß solche Majorität, wie sie sich auf diesem Gebiete ergiebt, nur eine momentane sein kann, und daß vlelleicht die Bedeutung einem solchen Beschlusse nicht beigelegt werden kann, welche unter anderen Umständen den Majoritäten dieses hohen Hauses beizulegen ist. Ja, meine Herren, die Geschichte dieser . beweist, daß das, was ich sage, den Thatsachen entsprechend ist.

ie Majoritäten baben fortwährend gewechselt, und Sie sehen, doß die Verwaltung richtig verfährt, wenn sie sich von der Linie nicht wegdrängen läßt, eine vermittelnde Stellung zwischen beiden Parteien einzunehmen. Ich glaube auch, daß die Nation in ihrer Gesammt⸗ heit die Grundsätze in dem Antrag Lingens nicht acceptiren wird. Die Folgen, wenn die Verwallung heute in der Lage wäre und es auf ihre Verantwortung nehmen könnte, den Antrag des geehrten Herrn Abgeordneten Dr. 2ingens auszuführen, diese Folgen konnen Sie, meine Herren, wahrscheinlich nicht übersehen, dieselben würden sich als ein so scharfer Eingriff in das Verkehrsleben markiren, daß die Nation solche Verordnung zurückweisen würde. Man würde vielleicht in die Lage kommen, eine solche Verordnung wieder zurücknehmen zu müssen, nachdem viel Schaden angerichtet ist. Für die Beamten ist durch die bestehenden Bestimmungen bestens gesorgt und mindestens ebensogut, wo nicht besser, als bei irgend einer anderen in ähnlicher Lage befindlichen Verwaltung. Den Beamten wird nicht allein der dritte, sondern wenn irgend möglich, auch der zweite Sonntag freigegeben; sie haben außerdem zwei freie Nachmittage, was stets bei den Beschwerden der Beamten und auch von jener Seite des Hauses nicht erwähnt wird, und ez ist außerdem dafür gesorgt, daß jedem Beam ten, wenn er es wünscht, die Theilnahme am Gottesdienst am Sonn⸗ tage ermöglicht ist.

Hiernach sehen Sie, daß die Verwaltung Alles gethan hat, was im Bereich des Thunlichen liegt, und ich bitte Sie daher, heute den ablehnender Heschluß der vorigen Session aufrecht zu erhalten.

7 5. Dr. Ree erklärte, bei aller seiner hohen Ver—

ehrung für den Chef der Reichs⸗Postverwaltung stehe er dem Antrage Lingens sympothisch gegenüber. Es sei im hohen Grade wünschenswerth, daß nach gethaner Arbeit alle Arbeiter, namentlich die Beamten, einen Tag der Ruhe hätten, sei es zur Erholung, sei es zur Ausbildung, sei es zur Pflege des gemütlichen Familienlebens, oder zur Theilnahme am öffentlichen Leben, oder zur Theil— nahme am Gottesdienst. Er halte es sür eine wichlige Aufgabe aller Arbeitgeber, daß sie den von ihnen Ab— hängigen einen Tag der Ruhe verschafften, und dazu mit— wirkten, daß dies Verfahren allgemein werde. Eine Voraus⸗ setzung mache er dabei, die vielleicht nicht von Allen getheilt erde: daß nämlich keinerlei Druck geübt werde, daß nament⸗ lich Diejenigen, die, um sich oder Andere zu ernähren, auf ihre Ruhe verzichteten, darin nicht behindert würden, natürlich wenn ihre Sonntagsarbeit die Anderen nicht belästige. Be⸗ herzige man den Spruch: Nicht vom Brot allein lebe der Mensch; darin liege aber auch, daß man vor allen Dingen den Menschen Brot schaffen müsse. Namentlich den Aermeren dürfe man das Brot nicht entziehen. Der Zwang aber erweise sich auf diesem Gebiete wie auf jedem anderen als schädlich, das habe das Beispiel der Provinz Sachsen bewiesen. In der Postver— waltung sei der Staat einfach der Arbeitgeber, der auch den Privatarbeitgebern ein leuchtendes Beispiel geben sollte. Aus dieser Erwägung werde er für den ersten Theil der Lingens'schen Anträge stimmen, damit die Postverwaltung übers Jahr ihre Erfahrungen berichten könne. Dann könne man ja den weiteren Vorschlägen des Antrages näher treten. Die Tendenz des Antrags bedeute unzweifelhaft einen Kulturfortschritt.

Der Abg. Stöcker erklärte Namens des größten Theils seiner Partei seine Zustimmung zum Antrage Lingens, den seine Partei für einen praktischen halte, und um dessemn Erfolg derselben nicht bange sei. Die Fachleute hätten erklärt, daß die Ausführung dieses Antrags den Verkehr nicht stören würde. Seine Partei habe zu dem Staatssekretär Dr. Stephan das Vertrauen, daß es ihm gelingen werde, eine solche Maßregel durchzuführen, wenn derselbe nur wolle. Er sei weit entfernt, mit dieser Maßregel die puritanische Sonntagsruhe in Deutsch— land zu erstreben. Das Beispiel Sachsens treffe hier nicht zu. Er hätte gewünscht, daß die Glaubensgenossen des Abg Re ebenso für die Sonntagsruhe eingetreten wären wie er, dann hätte man die wüste Agitation in Magdeburg nicht gehabt.

Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reichs-Postamts Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren! Ich knüpfe an die letzten Aeußerungen des geehrten Herrn Vorredners an. Er hat darin erwähnt zu meiner Freude —, daß er und seine Parteigenossen oder die Genossen seiner Auffassung in dieser Frage, um mich vielleicht richtiger auszudrücken. der Verwaltung dankbar dafür seien, daß sie ja Verschiedenes, eine ganze Anzahl von Maßregeln in dem Sinne, den er so beredt ver— treten hat, neuerdings und auch schon seit Jahren eingeleitet hat. Ja, meine Herren, wenn das der Fall ist, dann begnügen Sie sich doch damit; wenn Sie aber an jeden solchen entgegenkommenden Schritt der Verwal⸗ tung immer wieder gleich neue Ansprüche und neue Forderungen knüpfen, so erzielen Sie ja damit vielleicht das Gegentheil, denn quanta es actio, tanta est reactio, das liegt in der Natur der Dinge und dieser Frage im Besonderen.

Der Herr Vorredner hat denn auch zu meiner Befriedigung er wähnt, daß Sie einen puritanischen Sonntag, wie er in England besteht, nicht wol len. Ja, meine Herren, dann befindet sich Ihr Wollen mit Ihrem Vollbringen, falls es zu einem Majoritäts— beschlusse in Ihrem Sinne kommen sollte, in direktem Widerspruch, denn das Letztere. das Vollbringen, würde uns, gerade den puritanischen Sonntag herbeiführen und zwar in einer zum Theil ... (gJurufz Nein) Ich höre eine Parttkel der Verneinung ausrufen, diejenige Seite, von der diese erfolgt ist, kennt wahrscheinlich die Verhältnisse nicht, denn eine Befolgung des Antrages, wie er uns hier vorliegt, würde offenbar für viele Gebiete des Verkehrs und der Korrespondenzzweige erschwe— rendere Bedingungen der Versendung, Beförderung und Bestellung am Sonntag hervorrufen, als dies in England bereits zum Theil jetzt der Fall ist Ich habe die Ehre gehabt, Ihnen mitzutheilen in der vor drei Monaten stattgehabten Diskussion über diese Frage, daß wir uns von sämmtlichen Verwaltungen des Auslandes genaue Nachweise haben schicken lassen über die Art, wie der Sonntagsdienst dort gehandhabt wird, und es hat sich ergeben, daß in saͤmmtlichen Ländern Europas die Bestimmungen lange nicht so weit⸗ gehende sind, wie bei uns im Deutschen Reich, zur Häliigbaltung des Sonntages und Beschränkung des Postdienstes im Interesse der Post⸗ beamten mit einziger Ausnahme von England, und wenn Sie vec— folgt haben, was neuerdings in England geschieht, so werden Sie wahrgenommen haben müssen, daß eine gewisse Gegen— strömung sich gegen diesen pharisäischen Sonntag in England geltend macht, die sich zunächst dadurch bekundet hat, und ins Praktische übersetzt, daß die Museen, die Kunstsammlungen und sonstigen öffentlichen Anstalten für das Publikum geöffnet werden. Auch aus Schottland sind mir ähnliche Nachrichten zugekommen. Ich weiß ferner, daß die englische Verwaltung in neuerer Zeit wiederholt Erleichterungen in den strengen Bestimm ungen des Sonntags⸗Post— deenstes erlassen hat, die sich anschließen an das, was der Verkehr der heutigen Zeit verlangt.

Meine Herren, diese Diskussion ließe sich ungemein weit gus⸗ spinnen, wenn wir auf alle die großen Fragen der Humanität, Religiositat und Volkswohlfahrt, die sich an viesen Antrag anknüpfen lassen, eingehen würden, wie das der Herr Vorredner und der Hr. Abg. Br. Rée, der vor ihm sprach, Beide gethan haben. Ich glaube aber nicht, daß sowohl das Terrain dieser Frage, das ein auf die Postverwaltung begrenztes ist, noch die Lage der Verhandlungen in diesem Hause eine Ausspinnung der Diskussion auf diesem Ge— biete rechtfertigen würde, und ich möchte vielleicht die Hoffnung hegen, daß Sie mir Dank wissen werden, wenn ich auf diese Seite der Sache bei der heutigen Verhandlung nicht eingehe, sondern mich beschränke auf den Antrag, wie er hier vorliegt, in Bezug auf den Post⸗ und Telegraphenver ehr.

Dieser Antrag enthält ja, wie ich das ausführlich in den Ver handlungen vor drei Monaten dargethan habe, einen vollständigen Widerspruch in sich; er ist absolut nicht ausführbar, auch wenn man den besten Willen hätte, ihn ausführen zu lassen. Ich habe Ihnen nachgewiesen, daz man die Sendungen nicht unterwegs, wie mit einer Hemmmaschine plötzlich festhalten und lagern lassen kann, wo sie auf ihrer Reise eintreffen. Dagegen hat der Hr. Abg. Dr. Lingens im Februar angeführt, so schlimm sei das nicht gemeint gewesen, die Sendungen, die einmal unterwegs wären, sollen weiter geführt werden. Was soll denn aber das heißen: an Sonn— tagen sollen Wagrenproben, Drucksachen, Packete, Geld⸗ und Werth⸗ sendungen insofern solche nicht als „durch Eilboten zu bestellende' auf⸗ gegeben werden überhaupt nicht befördert werden, wie im An⸗ krag steht. Das ist ein direkter Widerspruch. Ferner steht hier, daß Sendungen an Sonntagen nicht bestellt werden sollen. Hr. Abg. Dr. Lingens hat gesagt: was einmal am Sonnabend aufgegeben ist, das soll am Sonntag auch befördert werden. Das ist schon eine so bedeutende Ausnahme von dem Antrage, daß die meisten Postbeamten deshalb doch im Dienste bleiben müßten, dadurch würde eine wesentliche Erleichterung nicht eintreten.

Nun sagt er weiter in dem Antrage, es sollen an Sorntagen auch keine Sendungen bestellt werden, er will also die Sendungen, die am Sonnabend aufgegeben sind, zwar zur Beförderung zulassen, nicht aber zur Bestellung. Wohin führt das? Das ist ein Wider- sinn, das konnen wir nicht ausführen. Ich erwähnte schon, daß den

Beamten eine wesentliche Erleichterung dadurch nicht zu Theil werden würde; denn ob viele oder wenige Sendungen vorhanden sind, die Beamten müssen da sein. Wenn Sie auch die Telegramme an Sonn⸗ und Festtagen mit einer Zuschlagstare von 20 belegen, welche die reicheren Klassen sehr leicht zahlen würden, die aber auf das Volk zurückfallen würde, so würde das wenig nützen, denn die Beamten müßten immerhin doch an den Apparaten sich befinden.

Meine Herren! Ziehen Sie lieber gleich die Konseguenz des Antrages und schließen Sie sämmtliche Telegraphenanstalten an Sonn⸗ und Festtagen, dann wird der Einbruch in den Verkehr aller⸗ . in das Bewußtsein treten, oder Sie lassen diesen Antrag allen.

Der Herr Abgeordnete für Hamburg hat den Humanitätspunkt für die Beamten herausgekehrt. Meine Herren, in dieser Beziebung ist bereits von Seiten der Postverwaltung alles geschehen, mindestens ebensoviel, wo nicht mehr als für die Beamten anderer großer Be⸗ triebe und Verkehrsverwaltungen. Ich will nicht zurückkommen auf das was ich schon gesagt habe: ich konjtatire nur, daß in dieser Be⸗ ziehung allen Anforderungen Genüge gescheben ist und daß Sie auf die sem Gebiete bei uns die größten Sympathien finden werden. Wenn es sich um eine Erleichterung handelt, die den vielbeschäftigten Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Theil werden kann, da werden Sie die Verwaltung stets an der Spitze finden. nicht klos folgend in Ihrem Fahrwasser, sondern vorangehend wie bisher. Meine Herren, ich dächte, wir hätten das oft bewiesen durch die Mehrforderungen, die wir in die Etats eingestellt haben.

Dann hat der Hr. Abg. Dr Ree gesagt, die höheren Klassen wären gern bereit, das Opfer zu bringen, daß sie an den Sonntagen keine Briefe bekommen. Ich glaube doch, daß der verehrte Herr Abgeordnete die Verhältnisse in diesem Punkte auch nicht richtig ge⸗ kannt oder übersehen hat. Gerade die höheren Klassen sind in der Lage und thun es auch, wie ich weiß, sich gegen die Beschrän— kungen des Sonntagsdienstes dadurch zu schützen, daß sie ihre Sachen von der Post abholen lassen, solange die Schalter offen sind, während die Bestellung für den gewöhnlichen Mann nach Ihrem Antrage nicht stattfinden soll. Ich kann also dieses Ar⸗— gument in keinem Falle als zutreffend ansehen.

Der Hr. Abg Stöcker hat dann noch erwäbnt, daß das Auf⸗ hören der Landbriefbestellungen von seinen Amtsbrüdern am Rbein in der großen Mehrzahl gewünscht worden sei. Meine Herren! Mir sind allerdings, wie ich das vorausgesehen habe, verschiedene Schrei⸗ ben von Geistlichen zugegangen in Folge der vorigen Reichstags— verhandlungen, worin aus jenen Kreisen dieser Wunsch aus⸗ gesprochen worden ist; indessen damit ist nicht gesagt, daß die ganze Nation das mill. Wir haben bei Einführung der Sonntagsbestellungen jedem einzelnen Orte anheim— gestellt, ob er diese haben will oder nicht, nach der Meinung der Gesammtheit seiner korrespondirenden Mitglieder und ich kann als Thatsache Ihnen anführen, daß ein äußerst geringer, ganz verschwin⸗ dend kleiner Theil von Orten und Gemeinden, gegenüber den 120 000 Gemeinden, welche wir, alaube ich, im deutschen Reichs⸗Postgebiet haben, sind es vielleicht, wenn ich hoch greife, zwei Dutzend gewesen, die hierher gelangt sind die den Sonn⸗ fagsdienst nicht haben wollten, alle anderen haben denselben als große Wohlthat anerkannt, und gewünscht, daß es dabei verbleibe. Das ist eine so schlagende Thatsache, die bei Weitem mehr wiegt, als alle die Ausführungen, die Sie für Ihren Antrag beibringen können. Ich weiß, daß in dieser Frage der große Theil der Nation hinter der Verwaltung steht und mit ihr geht, und es würde das besonders dann sich zeigen, wenn man den vorliegenden Antrag einmal wirklich ausführte und die schweren Folgen, die sich daran knüpfen und welche die wenigsten Herren übersehen können, zu Tage treten wür⸗ den; es würde ein allgemeiner Sturm des Unwillens entstehen, und eine solche Maßregel würde in Deutschland nicht vier Wochen be— stehen können.

Dann hat der Herr Vorredner noch das Anschwellen des Pensions⸗ fonds erwähnt. Auch hier zeigt es sich deutlich, wohin es führt, wenn man, mit einem scharfen Schlußvermögen begabt und bemüht, die Thatsachen genau zu studiren, und gewissen—⸗ haft Schlüsse daraus zu ziehen, aber doch nur eine mangelnde Kenntniß der obwaltenden Verhältnisse besitzt, zu welch gefährlichen Irrthümern man kommen kann. Das verehrte Mitglied sieht in dem Etat den Pensionsfonds um bedeutende Summen ange⸗ schwollen, und sofort folgert er daraus, daß der Gesundheitezustand der Beamten ein ungünstiger sein müsse. daß eine große Zahl von Pensionirungen eingetreten sein müsse in Folge der Ueberbürdung der Beamten und des Umstandes, daß sie an Sonntagen arbeiten müssen, was übrigens gleich ist, denn die Sonntagsarbeit strengt nicht mehr an, als die Arbeit an Werktagen. Wie liegt nun die Sache wirklich? Sie wissen, daß das Reichsbeamtengesetz von 1873 einer sehr großen Anzahl von Beamten und Unterbeamten, die bisher überhaupt kein Pensionsrecht hatten, dieses Pensionsrecht verliehen hat, und wenn eine Verwaltung besonders dabei betheiligt gewesen ist, so ist es vermöge ihres großen Personals die Reichs-Postverwaltung ge⸗ wesen. Es sind eine große Anzahl von niederen Beamten und Unterbeamten sie zählen nach vielen Tausenden, denen die Pensionsberechtigung verliehen ist. Daß dadurch natürlich der Penstonsfonds anschwellen mußte, versteht sich von selber; das hat mit der Ueberbürdung gar nichts zu thun. Ich hatte schon das vorige Mal erwähnt, daß wir eine genaue Statistik über die Gesund⸗ heitsverhältnisse der Beamten anstellen lassen, und es hat sich er⸗ geben, daß der Prozentsatz der Erkrankungen, namentlich der gefähr⸗ lichen Erkrankungen und der Todesfälle genau derselbe ist, wie bei den übrigen Verwaltungen, einzelnen gegenüber sogar noch geringer, ich glaube, es sind 2690 an Erkrankungen und Todesfällen.

Nun habe ich zum Schluß noch dem geehrten Herrn Vorredner meinen Dank abzustatten für das Vertrauen, das er ausge— syrochen hat, indem er sagte: wenn dieser Antrag hier angenommen wird, von dem Sie ja keine praktischen Schwierigkeiten erwarten, so hätte er auch das Vertrauen zu der Reichs-Postverwaltung, daß sie schon die Mittel finden würde, die Schwierigkeiten und wie ich sagen muß, den Widersinn, der in dem Antrage liegt zu beseitigen. Ja, meine Herren, ich bin, wie gesagt, für das geäußerte Vertrauen sehr dankbar, aber ich muß bedauern, daß ich in dem vorliegenden Falle dies Vertrauen nicht zu rechtfertigen in der Lage bin. Ich kann den Reichs⸗Postwagen wohl vielleicht leidlich vorwärts fahren, aber rückwärts fahren kann ich ihn nicht. z .

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, auch die Fortschritts⸗ partei sei mit der Tendenz des Antrages einverstanden. Die Befreiung der Beamten vom Dienst am Sonntag hänge aber mit demselben nicht unbedingt zusammen, denn auch nach Durchführung des Antrages selen die Postbeamten vom Dienst nicht gänzlich befreit. Diese Frage sei werth, in Form einer parlamentarischen Enquete untersucht zu werden. Seine Partei habe keine Veranlassung anzunehmen, daß der Chef der Verwaltung ein dem ihrigen entgegengesetztes Interesse in dieser Sache habe, wenn derselbe aber versichere, daß der Antrag technisch undurchführbar sei, so müsse man sich bescheiden. Der Abg. Stöcker meine natürlich über die Vorgänge in Sachsen, ja das hätten die Juden gemacht, das war der Sinn seiner Worte. Er (Redner) wisse nicht, ob seine Parteigenossen auch unter dem Einflusse der wüsten Agitation in Sachsen gestanden

hätten, der Abg. Krosigk z. B. ;

Die Diskussion wurde geschlossen. Ueber den Antrag Lingens wird nach der Geschäftsordnung erst in dritter Lesung abgestimmt werden.

Bei der Position „Landbriefträger“ brachte der Abg. Richter (Hagen) den Fall der Verunglückung eines Postboten in der Gegend von Swinemünde zur Sprache, für den der betreffende Postdirektor einen Aufruf, freilich nicht in der Presse, sondern nur für den Kreis seiner Bekannten und der Postbeamten, erlassen habe, da der Bote nur tageweise ange⸗

nommen, und also ein Fonds bei der Postverwaltung nicht vorhanden sei, um demselben eine Unterstützung zu gewähren. Nach der Unfallversicherungsvorlage müßte der Betreffende 40 60 Unterstützung monatlich erhalten, derselbe erhalte aber nur 6 M, Warum acceptire das Reich und seine Behörden nicht die Grundsätze, welche sie für die Privatindustrie ein— führen wolle?

Der Bundeskommissar, Direktor im Reichs⸗Postamt Dr. Fischer, bemerkte, daß der Mann nicht, wie in der Presse ge— meldet, in einem Walde in der Dunkelheit verunglückt, son⸗ dern auf dem Wege bei Tage sitzen geblieben, und von einen Wagen nach Swinemünde mitgenommen worden sei. Der Mann sei in Folge dessen, und weil er 60 Jahre alt, einäugig und schlecht auf den Füßen gewesen sei, aus dem Postdienst ent— lassen worden. Derselbe sei auch nicht professioneller Briefträger gewesen, sondern ein Schuhmacher, der nur aushülfs— weise von der Post für Botendienste angenommen worden sei, und diese sechs Jahre lang verrichtet habe. Der Mann habe sich nach seiner Entlassung an den Postdirektor um Unter— stützung gewandt, und dieser sei aus Mitleid in etwas kolo— rirender Weise in dem Aufruf über die Thatsachen hinaus— gegangen. Der Fall hänge mit der Frage des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes nicht zusammen; die Postverwaltung bedürfe im Uebrigen keiner Aufforderung, besser für ihre invaliden Be— amten zu sorgen; sie thue hier Alles, was in ihren Kräften

ehe.

st Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, die eben gehörten Ausführungen bestätigten nur seine vorigen Behauptungen; wenn auch kein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Dienst nachgewiesen werden könne, so sei das doch kein Grund, dem Manne nur 6 S monatlich zuzubilligen. Der

Reichskanzler habe gerade immer betont, daß der Hauptmangel

des Haftpflichtgesetzes der sei, daß jener Zusammenhang nach⸗ gewiesen werden müsse. Wenn eine Privatversicherungsgesell⸗ schaft in einem Prozeß solche Einwände erheben wollte, wie heute der Bundeskommissar, wie würde die „Norddeutsche“ über solches Gebahren eifern, und welche Reskripte würde dann der Reichskanzler an den preußischen Handels-Minister erlassen über die Attiengesellschaften, die hohe Dividenden er⸗ zielen wollten!

Die Abgg. von Kardorff, von Kleist⸗Retzow und Staats⸗ sekretar Dr. Stephan rechtfertigten das Verhalten der Post⸗ verwaltung im vorliegenden Fall, und führten aus, daß ins⸗ besondere der Reichskanzler dafür nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Der Abg. Rickert sprach den Wunsch aus, daß der Reichskanzler, ehe derselbe in der sozialpolitischen Gesetzgebung weiter gehe, erst in den verschiedenen Ressorts der Reichsver— waltung selbst die Grundsätze jener Gesetzgebung zur Durch⸗ führung bringen möchte.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, nach dem, was der Abg. Richter gesagt habe, sei zu hoffen, der Abg. Richter werde nun helfen das Unfallsgesetz zu Stande zu bringen. Vorläufig gelte die Unfallversicherung noch nicht, wenn man sie erst habe, sei es natürlich wünschenswerth, wenn die Behörden sich entschließen würden, den Privaten allenthalben mit gutem Beispiel voranzugehen. Er wünsche auch, daß der Mann, von dem heute die Rede gewesen, eine höhere Urterstützung erhalte.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, ob das Unfallgesetz auf diesen Fall passen würde oder nicht, sei gleichgültig. Der Vorfall liefere aber den Beweis, daß der Staat nicht im Stande sei, für seine verunglückten Beamten und Arbeiter die richtige Fürsorge zu treffen, daß man demselben also auch

nicht die Machtbefugniß geben könne, unter Beseitigung aller

Privat⸗ oder Gegenseitigkeitsversicherungen, die Fürsorge für alle verunglückten Arbeiter zu übernehmen. Wenn der Reichskanzler beweisen wolle, daß es ihm mit der sozialpolitischen Vorlage wirklicher Ernst sei, und nicht blos Popularitätshascherei, dann solle er auf diese Dinge sein Augenmerk richten. Redner beantragte deshalb, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage eine Vorlage zu machen, welche allen im Reichsdienste beschäftigten Ar⸗ beitern eine ausreichende Versorgung im Falle der Ver⸗ unglückung im Dienste des Reiches sichere.

Der Direktor im Reichs⸗Postamt Dr. Fischer machte Aarauf aufmerksam, daß es sich hier gar nicht um einen in: Dienst des Reiches verunglückten Beamten handele.

Der Abg. von Kardorff meinte, daß der Abg. Richter gleichzeitig mit seinem Antrage auch die Mittel zur Aus⸗ führung desselben der Regierung hätte bewilligen sollen. Wenn das nicht geschehe, so müsse er die ganze Debatte als eine leere Rederei bezeichnen. (Der Präsident rief den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.)

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, daß er bereit sei, alle Mittel zur Durchführung seines Antrages zu bewilligen.

Der Abg. Dr. Windthorst schlug vor, den Antrag Richter der Unfallkommission zu überweisen.

Der Abg. Richter (Hagen) fügte den Unterantz az hinzu, daß die Berichterstattung bis zur dritten Lesung erfolgen solle.

Dieser Unterantrag wurde nach längerer Geschäftsord— nungsdebatte abgelehnt, und der Antrag Windthorst ange— nommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 61½ Uhr auf Montag 1 Uhr.

3 ̃ Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl Preuß. Staats-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

9 2 tl 4 ⸗— 5 9 4 3 . Beffen che Anzeiger. ö eff ' 1 * ze ge * Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Ureußischen St aats-Anzeigers: Berlin 8sW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

K

register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steekbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Ver soosung, Amortisation, Zinszahlung 83 u. s. w. von öffentliehen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Suhmissionen ete.

Industrielle Etablissements, Fahriken und Grosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen ⸗Bureaux.

Familien-Nachrichten.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

ess Oeffentliche Zustellung.

Bekanntgabe eines Versteigerungstermines.

Da Jakob Schmitting, Schreiner, früher in Hohenecken wohnend, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, der ihm auf Anstehen von Isack Simon, Handelsmann in Kaiserslautern, laut Bescheinigung des K. Gerichts⸗ vollziehers Fitz in Kaiserslautern vom 29. Septem⸗ ber 1882 und Postzustellungsurkunde vom darauf— folgenden Tage abschriftlich zugestellten Zahlungs⸗ aufforderung mit Androhung der vertragsmäßigen zwangsweisen Wiederversteigerung unten bezeichneter Liegenschaft keine Folge gegeben und die darin an— geforderten Beträge, sowie die bis heute entstandenen Kosten nicht bezahlte, hat der K. Notär Ilgen zu Keiserslgutern auf Ansuchen des obengenannten Isaak Simon zur Abhaltung der vertragsmäßigen zwangsweisen Wiederversteigerung von Plan Nr. 1081sy a., 108167 b. 2 a 38 am Grundfläche, worauf ein Wohnhaus mit Höfchen, Garten und Zubehörden, gelegen zu Hohenecken und begrenzt durch Valentin Wolf und Franz Quarz, Tag- sahrt anberaumt auf Freitaß, den 13. Juli 1883, Nachmittags 3 Uhr, zu Hohenecken in der Wirth— schaft von Simon Correßel.

Zum Zwecke der auf Gesuch bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung an den abwesenden Jakob Schmitting wird gegenwärtiger Auszug bekannt gemecht.

Kaiserslautern, den 8. Juni 1883.

Der Gerichtsschreiber am K. Amtsgerichte. Reis, K. Sekretär.

las Aufgebot.

Der Bauer Carl Kunz zu Alt ⸗Bewersdorf hat als Be⸗ sitzer das Aufgebot des Schlawer Ackerstücks im kleinen Sumpf, Bd. V. Bl. Nr. 21 a., bestehend aus dem Flächenabschnitte Nr. 19, Kartenblatt 10 von 1 Hektar O4 Ar 96 Q. M. Größe, als dessen Eigenthümer der am 30. März 1822 zu Vietzke verstorbene Brauer Johann Conrad Krause im Grundbuche eingetragen ist, beantragt.

Die unbekannten Eigenthumsprätendenten, insbe—⸗ sondere die Rechtsnachfolger des Brauers Krause werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. September 1883, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie auf Antcag mit ihren Eigenthumsansprüchen aus— geschlossen werden, und der Antragsteller Bauer Carl Kunz als Eigenthümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen wird.

Schlawe, den 26. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht.

25682 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil verkündet am 5. Juni S853 sind . die Quittungsbücher der Spar und Leihkasse

. des Amts Oldenstadt

I) Nr. 524 Fol. 286 w. über 2185,09 W. Gut- haben am 1. Januar 18382, von welchem am 27. Mai 1882 85,99 ½ zurückgenommen sind, ausgestellt auf den Namen des Schneiders Friedrich Claasen zu Ostedt, Nr. 33836 Fol. 134 w. über 2905.25 M6. Gut⸗ haben am 1. Januar 1882, ausgestellt auf den a , . Dienstknechts Heinrich Helmke zu Bodenteich, Nr. 3820 Fol. 218g. über 1420,85 4 Gut⸗ haben am 1. Januar 1882 und über 99,15 (. Einlage am J. Januar 1882, ausgestellt auf den Namen des Dienstknechts Wilhelm Harms zu Schafwedel, Nr. 6507 Fol. 2783. über 883,63 M Guthaben am 1. Januar 1882 und über 150 „6 Einlage am 18. März 1882, ausgestellt auf den Namen . en n,, Heinrich Helmke zu Schaf— edel, Nr. 7784 Fol. (2. über 206,57 6 Guthaben am 1. Januar 1882, ausgestellt auf den Namen

der Wittwe Dorothee Harms, geb. Penzhorn, zu Schafwedel,

Nr. 7847 Fol. 125. über 378,44 M6 Guthaben am 1. Januar 1887 und über 22 A Einlage am JT. Januar 1882, ausgestellt auf den Namen des Dienstknechts Carl Hartwig Harms zu Scha wedel,

7) Nr. 8187 Fol. 166z. über 157,04 AM Guthaben am 1. Januar 1882, ausgestellt auf den Namen des Viertel höfners Friedrich Harms zu Schaf— wedel und

8) Nr. 8347 Fol. 27 aa. über 24,96 S Guthaben am 1. Januar 1882, ausgestellt auf den Namen der Gemeinde⸗Armenkasse Schafwedel

für kraftlos erklärt. Uelzen, am 5. Juni 1883. Königliches Amtsgericht. II. Beglaubigt: v. Goeben, Gerichtsschreiber.

Bekanntmachung. Königliches Amtsgericht Fürth.

Nach Urtheil des Königl. bayerischen Amtsgerichts Fürth vom 1. Februar 1883 wurde der Handlungs—⸗ kommis Johann Jacob Barnickel von Fürih, welcher sich im Jahre 1860 in Weaverville in Californien aufhielt, dessen Aufenthalt aber später unbekannt war, für todt erklärt.

Behufs Ausantwortung des Nachlasses ergeht an diejenigen Erbbetheiligten, welche dem Gerichte nicht bekannt sind, die Aufforderung, ihre Ansprüche bis

längstens . 29. November 1883 bei dem unterzeichneten Gerichte geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß an die bereits bekannten Erben hinausgegeben würde. Der Königliche Amtsrichter: (Unterschrift.)

(184901 Bekanntmachung.

Der Arbeiter Gottlieb Wilhelm Eduard Graunke, geboren am 8. Februar 1830 zu Gersdorff, ist im Jahre 1869 von der Schivelbeiner Papiermühle nach Bares Pemandel bei Neu -Petropolis, Provinz Rio Grand de Sul, in Brasilien ausgewandert und seit dem Jahre 1872 verschollen.

Auf den Antrag seines Bruders, des Schäfers Ferdinand Graunke, zu Zeitlitz soll das Aufgebot . Verschollenen zum Zweck zer Todeserklärung er— olgen. h

Zu diesem Zwecke wird vor dem unterzeichneten Gerichte ein Termin auf den 20. Februar 1384, Vormittags 19 Uhr, anberaumt, in welchem der verschollene Arbeiter Gottlieb Wilhelm Eduard Graunke und dessen Erben sich zu melden haben, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und der Nachlaß den legitimirten Erben ausgeantwortet werden wird.

Schivelbein, den 17. April 15883

Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.

25867

Das Aufgebot des Kaufmannssohns Aron Behr zu Lobsens zwecks Todeserklärung wird hiermit unter Aufhebung des Termins am 9. April 1884 eingestellt.

Lobsens, den 8. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

256761

Durch Ausschlußurfheil ist in dem auf die Ladung vom 25. November v. J. heute abgehaltenen Ter—⸗ mine die am 18. Januar 1882 von dem Direktorio hiesiger Vorschuß⸗Anstalt dem Rentier Heinrich Goeßler hier über 7500 S6 nebst Zinsen zu 40/0 ausgeftellte Schuldverschreibung für kraftlos erklärt.

Neustrelitz, 5. Juni 1883.

Großherzogliches . Abtheilung JI.

orn.

L26678

Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Büdneraltentheilers Mierow und der verstorbenen ersten Ehefrau desselben Marie Dorothea, geb. Boddin, verwittweten Grünwaldt, beide aus Hagenow⸗ Heide, hat das Großherzogliche Amtsgericht zu

Der Hypothekenschein über die Fol. 3 des Grund⸗ und Hypothekenbuches der Büdnerei Nr. 6 zu Hagenow -Heide für die beiden Erb⸗ lasser am 22. November 1861 eingetragene Kapitalforderung von 400 Thlr. Crt. wird für kraftlos erklärt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen.

Von Rechtẽ Wegen.

Hagenow, den 8. Juni 1833. ; Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: W. Twest, Ag.⸗Diätar.

9362 8 2 * 56s! Alusschlußurtheil. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Drahtziehers Friedrich Holt— mann zu Westenfeldmark bei Hamm, vertreten durch Justiz⸗ Rath Lennich daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hamm, durch den Gerichts-Assessor Frenking für Recht:

Die Hypothekenurkunde über den im Grundbuch von Hamm, Band 18 Blatt 249 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 1 auf Grund des Kauf⸗ vertrages vom 15. März 1850 für den Oberst⸗ Lieutenant Friedrich von Bernuth zu Hamm eingetragenen Kaufgelderrest von 300 Thalern Pr. Courant wird für traftlos erklärt. Verkündet Hamm, den 2. Juni 1883. Königliches Amtsgericht. 25651 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Häuslers George Heinrich Schneider zu Groß Selten als eingetragener Eigen⸗ thümer der Häuslernahrung Nr. 58 daselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Priebus durch den Amtsrichter Goebel für Recht:

1) das Hypotheken⸗Instrument über 200 Thaler i W. Zweihundert Thaler, eingetragen mit vier Prozent jährlicher Zinsen vom J. August 1866 ab unter Nr. 2 der 111. Abtheilung des Grundbuch⸗ blattes der Häuslernahrung Nr. 58 Groß-Selten für den Bauergutsbesitzer Gottlieb Wolf zu Ober— Hartmannsdorf zufolge Verfügung vom 8. September 1866, bestehend aus Ausfertigung der Schulhurkunde vom 7. September 1866 und dem Hypothekenbuchs⸗ Auszuge vom 8. September 1866 wird für zraftlos erklärt;

2) alle unbekannten Interessenten werden nit ihren Ansprüchen auf diese Hypotheken⸗Forderung bezw. dieses Hypotheken⸗Instruments ausgeschlossen;

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen. (gez) Goebel. Ausgefertigt:

Priebus, den 6. Juni 1883.

Wentzky,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Juni 1883, . Kühn, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Johann Woike zu Wengelwalde, vertreten durch den Justizrath Bank zu Marienburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienburg durch den Amtsgerichts⸗Rath

Krebs für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 600 „, eingetragen für den Eigenthümer Johann Woiki zu Wengelwalde auf dem den Eigenthümer Jacob und Wilhelmine, geb. Fritkau gere e gh, Eheleuten zu Wengelwalde gehörigen Grundstücke Wengelwalde, Blatt 59, Ab⸗ theilung III. Nr. 1, bestehend aus dem Preußischen Hypothekenbriefe vom 15. Mai 1877, dem Cessions⸗ vermerke vom 16. März 1878 und der Schuldurkunde vom 14. Mai 1877, wird für kraftlos erklärt.

(250680 Im Namen des Königs! ;

In der Schmickt⸗Kurbjoweitschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch den Amtsrichter Halle für Recht:

25679

Nachstehende Hypothekenurkunden:

1) die Hypothekenurkunde, gebildet über die im Grundbuche des dem Besitzer George Junker in Tawe gehörigen Grundstücks Gilge Nr. 465 in Abtheilung III. Nr. 14 eingetragene und von ihm auf Gilge 235 und 236 übertragene Erb— theilsforderung der Else Blosze, jetzt verehe— lichten Schmickt in Gilge von 400 „, die Hypothekenurkunde uͤber die im Grundbuche des dem Christian Kurbjoweit gehörigen Grund— stücks Augstagirren Nr. 27 in Abtheilung 1II. Nr. 9 auf Grund des Vertrages vom 28. Ok— tober 1872 eingetragene Forderung des Kauf— manns Alexander Rosenbaum in Bromberg von 65 S. 10 nebst 5oso Zinsen vom 28. Ok⸗ tober 1872,

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗

stellern zur Last.

Labiau, den 31. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

25689 Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Mai 1883. Skorna, Gerichtsschreiber,

Auf den Antrag des Kossäth Friedrich Freund zu Cossenblatt erkennt das Könialiche Amtsgerichts zu Beeskow durch den Gerichtsassessor Pickert

für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grund— stück Bd. II. Bl. 49 Nr. 9 des Grundbuchs von Cossenblatt in Abtheilung III. Nr. 1 für die Ge— schwister Freund und zwar:

Charlotte Henriette Wilhelmine,

Karl Friedrich August,

Johann Friedrich,

Johann Karl,

Anna Charlotte Auguste,

Ernst Adolph, .

Johanne Charlotte Henriette eingetragenen 1065 Thlr., bestehend aus einer Aus⸗ fertigung des gerichtlich bestätigten Erbrezesses vom 23. April 1853 nebst Eintragungsvermerk und an— geheftetem Hypothekenschein, wird für kraftlos er—

klärt. gez. ickert, Gerichtsassessor.

256831 Im Namen des Königs! In der Sitzung vom 6. Juni 1883 hat das Königliche Amtsgericht zu Lüdingshausen für Recht erkannt:

Das Hypothekeninstrument über die im Grund— buch von Ottmarsbocholt, Band 9 Bl. 27 auf den Grundstücken Fl. 7 Nr. 627/148, 628/148 und 148 m. der Cat. Gem. Ottmarsbocholt aus der Ur⸗ kunde vom 25. Oktober 1362 für den Kaufmann Adolf Müller als Inhaber der Firma Wittwe J. B. Klostermann zu Münster eingetragene Waaren—

schuld von 3566 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. nebst 5 9/9

Zinsen vom 1. Oktober 1862, wovon auf Grund der Cessionsurkunde vom 23. Dezember 1864 Zwei⸗ hundertfünfundvierzig Thaler 4 Sgr. 4 Pf. nebst Zinsen für die Handlung Jacobi, Hantel und Huyssen zu Sterkrade umgeschrieben sind, wird für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht.

25634 Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Mar Rens Gustav Fleischauer hierselbst ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht zu Magdeburg zu— gelassen und in die bei demselben geführte Rechts- anwaltsliste eingetragen.

Maßdebnrg, den 7. Juni 1883.

Königliches Landgericht. Sturm.

2656351 Der bei hiesigem Amtsgerichte zugelassene Rechts- anwalte Dr. Rättig hat seinen Wohnßitz von hier