1883 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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§. 14. .

Die in §. 6 Ziffer 2, 3, §. 7, 5. 8 Ziffer 2, 5. 10 A. Ziffer *

3 und 5. 13 vorgẽschriebenen Aufgaben werden burch das Toos be

stimmt. Zu diesem Zweck hat die Kommission Aufgabensammlungen,

welche die betreffenden Prüfungsfächer möglichst rollständig umfassen,

anzulegen und jährlich vor dem Beginne der Prüfungen zu revi⸗ diren.

Dem Examinator steht es frei, an die Erledigung der gejogenen

Aufgaben einige weitere Fragen aus dem Gesammtgebiete des Prüfungs⸗

fachs anzuschließen. §. 15.

Zu den drei ersten Prüfungsabschnitten und dem siebenten Prüfungsabschnitt ist den Studirenden der Medizin, zu den klinischen Prüfungen denjenigen Studirenden der Zutritt gestattet, welche als Auskultanten oder Praktikanten an der betreffenden Klinik theil⸗

nehmen. §. 16.

Für jeden Kandidaten wird über jeden Prüfungsabschnitt ein be⸗ sonderes Protokoll unter Anführung der Prüfungsgegenstände und der ertheilten Censuren, bei der Cenfur ungenügend‘ oder schlecht“ unter kurzer Angabe der Gründe, k

Die Aufgaben und die Kranken sind dem Kandidaten für jeden Abschnitt erst bei Beginn desselben zu überweisen. Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten darf in der Regel aur ein Zeitraum von acht Tagen liegen. Nach Beendigung eines jeden Prüfunge⸗ abschnitts sind die Examinatoren verpflichtet, dem Vorsitzenden die Prüfungsakten unverweilt zuzusenden.

Zu dem Abschnitt IJ. wird nur zugelassen, wer den Abschnitt J. und zu den Abschnitten II. bis VII. nur, wer die Abschnitte J. und II. bestanden hat. Die Reihenfolge, in welcher die Abschnitte III. bis VII. zurückzulegen sind, bestimmt der Vorsitzende. Jedoch darf niemals gestattet werden, daß Abschnitt YI. sofort nach Abschnitt III. begonnen wird. Wer in einem der Abschnitte III. bis VII. nicht vollständig besteht, hat, so weit es die Umstände gestatten, die Wahl, ob er sich der Prüfung in einem der anderen Abschnitte oder dem späteren Theile desselben Abschnitts sogleich oder erst nach Wieder⸗ holung des nicht bestandenen r n w will.

Ueber den Ausfall der Prüfung in den Abschnitten II. und VII., sowie in jedem Theile der übrigen Abschnitte wird eine besondere Censur unter ausschließlicher Anwendung der Prädikate sehr gut (), gut (2), genügend (3), ungenügend () und schlecht (5) ertheilt.

Wenn von zwei an einer Prüfung betheiligten Examinatoren einer die Censur ungenügend“ oder schlecht“' ertheilt, so entscheidet seine Stimme.

§. 15 . ; Ist ein Prüfungsabschnitt vollständig bestanden, so wird für den ganzen Abschnitt von dem Vorsitzenden die Gesammtcensur ermittelt, indem die Zahlenwerthe der Einzeleensuren (5. 18 Abs. I) addirt und durch die Anzahl der Theile dividirt werden. Ergeben sich bei der Theilung Brüche, so werden dieselben, wenn sie über (O,. be⸗ tragen, als ein Ganzes gerechnet, anderenfalls bleiben sie unberück⸗ sichtigt. ö

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Ist ein Prüfungsabschnitt oder ein Theil eines Prüfungsabschnitts ungenügend oder schlecht bestanden, so muß er wiederholt werden.

Die Censur „ungenügend“ für einen ganzen Prüfungsabschnitt hat zur Folge, daß erst nach drei Monaten, die Censur schlecht“, daß erst nach sechs Monaten die Wiederholung stattfinden darf.

Handelt es sich um Theile eines Prüfungsabschnitts, so gelten für die Wiederholung die Fristen von mindestens sechs Wochen, be— ziehungsweise von mindestens drei Monaten.

In allen Fällen muß die Wiederholung spätestens in dem nächsten Prüfungsjahre stattfinden, widrigenfalls auch die früher be⸗ standenen Prüfungen zu wiederholen sind. Eine Ausnahme kann nur aus besonderen Gründen gestattet werden. Die Frist zur Wieder⸗ holung wird ven der Behörde (8. ) festgesetzt und durch den Vor— sitzenden dem Kandidaten mitgetheilt. Der Behörde werden zu diesem Zwecke die Prüfungsakten mit gutachtlichem Bericht eingereicht.

Die zweite Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Theils desselben findet in Gegenwart des Voꝛsitzen den statt.

Wer auch bei der zweiten Wiederholung nicht besteht, wird zu einer weiteren Prüfung nicht zugelassen. Ausnahmen hiervon können nur aus besonderen Gründen gestattet werden.

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Hat der Kandidat sämmtliche Prüfunzsabschnitte bestanden, so wird aus den für die Prüfunagsabschnitte ertheilten Prädikaten die Gesammtecensur ebenso festgesetzt, wie dies in 8. 19 vorgeschrieben ist.

Der Vorsitzende überreicht die Prüfungsakten der Behörde (5. 1)

ur Ertheilung der Approbation. z heilung 862

Wer sich nicht rechtzeitig (6. 4 persönlich bei dem Vorsitzenden meldet, die Termine oder Friste ohne hinreichende Entschuldigung versäumt, kann auf Antrag des Vorsitzenden von der Behörde (5§. 1) bis zum folgenden ö . werden.

Die Prüfung darf nur bei der Kommission fertgesetzt oder wieder · holt werden, bei welcher sie begonnen ist. Ausnahmen können nur aus besonderen Gründen gestattet werden. . . .

Die mit dem Zulaffungsgesuch eingereichten Zeugnisse (6. 4 Ziffer 1 bis 4) sind dem Kandidaten erst nach bestan dener Gesammt⸗· prüfung zurückzugeben. Verlangt er sie früher zurück, so sind vor der Ruͤckgabe saͤmmtliche Behörden (§. I) durch Vermittelung des Reichs⸗ kanzlers zu benachrichtigen, daß der Kandidat die Prüfung begonnen, aber nicht beendigt hat, und daß ihm auf seinen Antrag die Zeugnisse zurückgegeben worden sind. In die Urschrift des letzten Universitãts⸗ AUbgangszeugnisses ist ein Vermerk über den Ausfall der bisherigen

rüfung einzutragen. Pruůͤf .

Die Gebühren für die gesammte Prüfung betragen 200 6 Davon sind zu berechnen:

für den Prüfungsabschnitt J. . und zwar für Theil ö

K für den Prüfungsabschnitt II. für den Prüfungsabschnitt III. . und zwar fur Theil .

für den Průũfungsabscbnitt . und zwar für Theil 6 und 1b.

1 .

ö. , für den Prüfungsabschnitt v. und zwar für Theil . und 1b. . für den Prüfungsabschnitt VJ4m . und zwar für Theil . und 1b.

ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Glatz = Nlersd orf Landeck (Schl.) unfahrbar ist, kursiren die sechs täglichen Personenposten zwischen Glatz und Landeck, Bad, auf dem 12 km weiteren Wege über Reichenstein. Die Posten behalten in Glatz die unmittelbaren Anschlüsse an alle Eisenbahnzüge nach und von Breslau und Kohlfurt

, n nne ö für sächliche und Verwaltungskostens ... 30. zusammen . 209

Bei Wiederholungen kommen für den betreffenden Abschnitt oder Theil eines Abschnitts außer den anzusetzenden Gebühren jedes⸗ mal vier Mark für sächliche Ausgaben und Verwaltungskosten zur nochmaligen Erhebung. 694

Wer von der Prüfung zurücktritt oder zurückgestellt wird, erhält die Gebühren für die noch nicht zegonnenen Prüfungsabschnitte ganz, die sächlichen Gebühren nach Ven it zurũck.

Prüfungsakten eingereicht. Die letzteren werden der Behörde zurück

gesendet. . C. Dimzen setionsn

§. 1 Ueber Zulassung der in 8. 4 Absatz 3, Absatz 4 Ziffer 1 und 2, §. 20 Abfaß 4 und 6, §. 23 Absatz 1 vorgesehenen Ausnahmen ent- scheidet der Reichskanzler in Uebereinstimmung mit der zuständigen Landes⸗Centralbehörde (§. ID. D. Schluß und ae , gam nn nnn men.

Vorstehende Bestimmungen Ich am 1. November 1883 in Kraft.

Diejenigen Kandidaten, welche bereits vor dem 1. Dezember 1883 die ärztliche Vorprüfung bestanden haben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie auch nur die Erfüllung der nach den bisherigen Vorschriften hierfür erforderlichen Vorbedingung nachweisen.

S3. 90. ö . Alle früheren, dieser Bekanntmachung entgegenstehenden Bestim⸗ mungen über die ärztliche Prüfung sind aufgehoben.

Formular.

Nachdem Herr aus ö 5

18 .. die Prüfung vor der ärztlichen Prüfungskommission zu mit dem Prädikat , bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Arzt mit der Geltung vom bezeichneten Tage ab für das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß §. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ertheilt.

d 1

(Siegel und Unterschrift der approbirenden Behörde.)

Approbation für

. Arzt. . Berlin, den 2. Juni 1883. Der Reichskar zler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Einführung des Postauftrags-Verfahrens im Ver kehr mit Oesterreich-Ungarn.

Vom 1. Juli ab kann im Verkehr zwischen Deutsch⸗ land und Oesterreich⸗-Ungarn die Einziehung von Geldern bis zum Betrage von 400 S bez. 290 Gulden österr. währ. im Wege des Postauftrags stattfinden. Zu Postaufträgen nach Oesterreich-Ungarn ist das für den inneren Verkehr Deutschlands vorgeschriebene Formular zu benutzen. In demselben ist die einzuziehende Summe in österreichischer Währung anzugeben. Bei den Postaufträgen nach Ungarn muß das Formular besonders deutlich ausgefüllt werden; die Namen sind in lateinischen Buchstaben zu schreiben. Die im Voraus zu entrichtende Taxe für den Postauftrags— brief beträgt, wie für Einschreibbriefe nach Oesterreich-Ungarn, bei Briefen bis 15 gr (einschl.) 30 , bei schwereren Briefen 40 3. Der eingezogene Betrag wird dem Auftraggeber, nach Abzug der Postanweisungsgebühr, mittelst Postanweisung übersandt. Die Aufnahme von Wechselprotesten bez. die Weitergabe der Postaufträge an dritte Personen wird im Verkehr mit Oesterreich Ungarn postseitig bis auf Weiteres nicht vermittelt. Ueber die sonstigen näheren Bestimmungen

Berlin W., den 22. Juni 1883. . Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.

e n m g. So lange die durch Hochwasser heschädigte Kunststraße

Berlin. Die mit direkten Billets nach Landeck, Bad, ver— sehenen Reisenden finden nach wie vor von Glatz aus unauf⸗ gehalten Weiterbeförderung. Breslau, den 23. Juni 1883. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Kühl.

Das im Jahre 1872 in St. Johns, N. B., erhaute, bis⸗

hi unter hrüischer Flagge gefahrene Vollschiff „Theodor üger“ (früher „Lightning“ von 1629,36 Registertons La⸗ dungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Hermann Wessels u 'Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge er⸗ ö. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 21. Mai d. J. vom Kwaiserlichen General-Konsulat zu New⸗Hork ein Flaggen— attest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Legations⸗Rath und Kammerherrn von Thielau, seitherigen General⸗Konsul in Budapest, zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglich oldenburgischen und beim. Herzoglich braunschweigischen Hofe, sowie bei den Fürstlich lippischen Höfen zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Forstmeister Constantin zu Berlin zum Qber⸗ Forstmeister und Mitdirigenten einer Regierungs-Abtheilung für Domänen und Forsten zu ernennen; sowie dem ordentlichen Professor der Medizin, Medizinal⸗Roth

Pr. Ernst Neumann zu Königsberg i. Pr., den Charakter

als Geheimer Medizinal⸗Rath, und ö dem Kreis-Wundarzt des Kreises Lüdinghausen, Dr. med. Franz Hoevener zu Werne den Charakter als Sanitäts⸗

Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Königlichen Musikdirektor Pierl ing, Mitglied der

Königlichen Akademie der Künste zu Berlin, ist das Prädikat

Der Privatdocent Dr. Max Roediger hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen Universität Berlin ernannt worden.

Am Falk⸗Realgymnasium in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Paul Lehmann zum Ober⸗ lehrer genehmigt worden. ;

Beim FIymnasium zu Duisburg ist die Beförderung des Titular⸗Oberlehrers Dr. Feller zum etatsmäßigen Oberlehrer genehmigt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Aber⸗Forstmeister Constantin ist die durch den Tod des Ober⸗Forstmeisters Nobiling erledigte Ober⸗Forst⸗ 1. bei der Königlichen Regierung zu Trier übertragen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister fürLandwirthschaft, domänen und Forsten, Dr. Lucius, aus der Provinz Pommern.

Bekanntmachung.

Die neuen Zinsscheine zu dem vormals Herzoglich nassauischen 40, igen Staatsanlehen von 1 000 000 Fl., d. d. 1. Oktober 1851, Reihe IV. Nr. 1—8, nebst Zinsscheinanweisungen werden vom 2. Juli l. Is. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗ schild u. Söhne in Frankfurt a. M. ausgereicht werden. Es können diese Zinsscheine auch durch die Königlichen Regierungs⸗ , . und die Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, üneburg und Osnabrück bezogen werden. Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Zinsschein⸗ Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ vinzialkassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, den 1. Juni 1883.

Der Regierungs⸗Präsident:

von Wurmb.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Maje stät der Kaiser und König empfingen, laut Meldung des, W. T. B.“, am Sonnabend in Ems den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden, welcher Mittags daselbst ein— traf und auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser,

dem Prinzen Nikolaus von Nassau und distinguirten Schweden begrüßt und sodann von Sr. Majestät nach dem Kurhause geleitet wurde. An dem Diner bei Sr. Majestät nahmen der Kronprinz von Schweden mit dem Kammerherrn von Rosenblatt, die Generale von Scheliha und von Gelieu, die Qbersten Schüßler und Freiherr von Buͤddenbrock aus Coblenz Theil. Abends reiste der Kronprinz von Schweden, nachdem ihm Se. Majestät der Kaiser das Geleit zum Bahnhof gegeben hatten, nach Rippoldsau weiter. . Se. Majestät wohnten Abends der Vorstellung im Theagter bei. . Gestern Morgen setzten Se. Majestät die Brunnenkur fort und wohnten Nachmittags mit großem Gefolge von der Veranda des Kursaals aus der Regatta bei. Den Kaiser— sichen Ehrenpreis errang die Frankfurter Rudergesellschaft „Germania“. J .

Gestern Mittag statteten Se. Majestät der Kaiser Ihrer

Majestät der Kaiserin in Coblenz einen Besuch ab.

Ju dem Diner hatten u. A. der Fürst von Rheina⸗ Wolbeck, der frühere niederländische Kolonial-⸗Minister, van Foltstein, die Regierungs-Präsidenten von Cöln, Aachen und Trier, von Bernuth, Hoffmann und Nasse, sowie der Kurator, Befeler und der Rektor der Universität Bonn Einladungen erhalten.

- Nach dem Diner nahmen Se. Majestät den Vortrag des, Wirklichen Geheimen Legations-Raths von Bülow entgegen und hesuchten später das Theater.

Heute früh hörten Se. Majestät nach beendigter Kur und einer Promenade die Vorträge des Hofmarschalls, Grafen Perponcher und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Ge— heimen Raths von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Sonnabend in Coblenz den Besuch Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, der sich von dort nach Ems begab, .

Gestern empfing Ihre Majestät den Besuch Sr. Majestaät des Kaisers und Königs.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich, begleitet von den Prinzessinnen⸗Töchtern, gestern Morgen 9 Uhr zum Gottesdienst nach der Kirche von Bornstedt.

Der Ober⸗Ceremonienmeister Graf zu Eulenburg hat sich nach Sonnenburg begeben, um daselbst im Einver⸗ nehmen mit den Organen des Johanniter-Ordens die⸗ jenigen Vorbereitungen zu treffen, welche durch die bevor⸗

meister des Johanniter⸗Ordens geboten erscheinen.

Dem Reichskanzler werden zon der Behörde (5. 1) Verzeichnisse der in dem abgelaufenen Prüfungsjahre Approbirten mit den

Professor beigelegt worden.

kehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

stehende Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, als Stellvertreters Sr. Maje⸗

stät des Kaisers und Königs, bei der Installation Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht als Herren⸗

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenhahnen, Post und Telegraphen und für Justizwesen so⸗ wie die vereinigten Ausschüsse desselben für Handel und Ver⸗

In der heutigen (64) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Praäsident des Staats⸗ Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer, die Staats-Minister Dr. Friedberg und von Goßler, sowie zahl⸗ reiche Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß, nachdem das Haus sich mit der vom Minister des Innern vorgeschlagenen Konferenz einverstanden erklärt, eine solche Konferenz am 28. April stattgefunden habe. Dabei sei konstatirt worden, daß für das Herrenhaus ein Bedürfniß der Beschaffung neuer Geschäftsräume nicht vorliege, daß also der Neubau eines Landtagsgebäudes nur die Bedürfnisse des Ab⸗ geordnetenhauses zu berücksichtigen brauche. Zur Frage des Bauprogramms und der Vertheilung der Geschäftsräume auf die einzelnen Geschosse seien gegen seine Vorschläge keine Ein⸗ wendungen erhoben worden. In Betreff des Bauplatzes sei zunächst die Herstellung einer Bauskizze nöthig erschienen; er habe daher eine solche anfertigen lassen und sie am 6. Mai dem Minister des Innern und den andern an der Sache Be⸗ theiligten übersandt. Später seien dem Minister des Innern und dem Minister der öffentlichen Arbeiten noch andere Bau⸗ stizzen zugestellt worden. Die zuerst angefertigte Skizze sei später durch Einzeichnung der sämmtlichen nöthigen Räume ergänzt und liege im Burean zur Einsicht aus.

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Ge⸗ setze war.

In der Generaldiskussion war der erste Redner gegen den Entwurf der Abg. Götting. Derselbe gab eine Uebersicht über die Veranlassung zu den Maigesetzen und die Geschichte des Kulturkampfes bis zu dem jetzt vorgelegten Gesetz— entwurf. Man müsse denselben mit dem §. 5 des vorjährigen Gesetzes zusammenhalten. Preußen werde jetzt auf mindestens ein Menschenalter mit Geistlichen überschwemmt werden, die nur die einzige Bedingung erfüllten, daß sie drei Jahre auf einer deutschen Universität studirt haben, und selbst dieser Grad der Vorbildung sei Rom noch zu hoch. Man werde jetzt wieder die Zustände der Zeit ror den Maigesetzen wieder bekommen, nur noch schlimmere, weil seit zwölf Jahren die ultramontane Presse die katholische Geist— lichkeit gegen Preußen verhetze. Daß die Maigesetzgebung über⸗ all gleich das richtige getroffen habe, behaupte Niemand, aber das jetzige Vorgehen des Kultus-Ministers und das freche Be— nehmen katholischer Priester bez. der Mischehen müsse doch die protestantischen Gefühle verletzen. Der Syllabus verdamme Alles, was den Protestanten theuer und heilig sei, der gegenwärtige Papst bezeichne den Protestantismus als einen pestilenzialischen Irrthum und spreche von ketzerischen, luthe— rischen Betrügereien. Wer schütze die Protestanten denn gegen solche Aeußerungen? Er bitte, doch einmal auch das pro— testantische Gewissen zu berücksichtigen. Der Abg. Windt— horst habe die Hoffnung ausgesprochen, daß die dies— jährige Lutherfeier einen würdigen Verlauf nehmen werde. Die ultramontane Presse aber thue alles, um das Gegentheil zu bewirken. Ein Artikel der „Germania“ behaupte, daß der hervorstechendste Zug des Lutherthums die fleisch— liche Sinneslust gewesen sei. Für ein solches Blatt habe er nur ein „Pfui!“ und er bedauere die Partei, deren Hauptorgan es sei. Man müsse von dem preußischen Minister verlangen, daß er nicht die Wälle einreiße, die gegen die Uebergriffe des Vatikans errichtet seien, und nicht den Pro— testantismus und damit die Kultur des Abendlandes der Jesuitenlehre preisgebe.

Der Abg. Stöcker führte aus, daß man, um zu einem konfessionellen Frieden zu gelangen, sich in mäßigerer Weise, als bisher geschehen, der Polemik befleißigen müsse. Er bestreite der linken Seite das Recht, als Vertreter des Protestantismus auszutreten. Am wenigsten sei die national— liberale Partei berechtigt, den Konservativen vorzuwerfen, daß sie bie protestantische Kirche an Rom ausgeliefert hätten. Das Centrum müsse jetzt im Interesse des Friedens seine Forde— rungen herabsetzen. Er schließe mit dem Appell an alle 6. zum Wohle der deutschen Nation den Frieden zu fördern.

Der Abg. von Eynern vertheidigte die nationalliberale Partei gegen die in der zweiten Lesung gegen dieselbe ge— richteten Angriffe. Nach den Ausführungen des Abg. Stöcker könnte es sast scheinen, als ob der Kulturkampf von der Linken ausgegangen wäre. Er bitte doch, die Geschichte der letzten zehn Jahre nicht ganz zu vergessen; Urheber des Wortes „Reichs— feinde“ sei der Fürst Reichskanzler selbst gewesen. Wenn die jetzige Vorlage vom Volke ohne Entrüstungssturm aufgenommen werde, so sei dies nicht den konservativen Rednern zu danken, auch nicht der glatten, diplomatischen Rede des Kultus— Ministers, sondern dem Umstande, daß der Name des Fürsten Bismarck mit der Vorlage verbunden sei. Das Volk erkenne, um mit dem Abg. von Cuny zu reden, den Fürsten Bismarck in dieser Vorlage nicht wieder. Dieselbe sei ein Schritt ins . und diesen Schritt könne er (der Redner) nicht mit— machen.

Der Staats⸗Minister von Goßler erklärte, daß er selbst eine stark ausgeprägte protestantische Natur sei, aber aus diesem Bewußtsein heraus dürfe er nicht die Politik eines paritätischen Staates leiten. Die schwarzen Bilder der Abgg. Götting und von Eynern weise er zurück. In Bezug auf die Schulaufsicht befinde er sich auf dem Boden des Schulaussichts—⸗ gesetzes, und mit diesem Programm stehe und falle er. Wenn er die geistliche Lokalinspektion wieder habe eintreten lassen, so bewege er sich damit noch immer in den Grundsätzen des Ministerß Falk. Wenn der Staat den Zusammenhang zwischen den Maigesetzen und dem seelsorgerischen Nothstand anerkenne, dann müsse er auch versuchen, hier Aenderungen eintreten zu lassen. Die vorgeschlagenen Rezepte seien sehr mannigfaltig. Die so oft genannte Trennung von Kirche und Staat sei ein sehr unklarer und sehr verschieden aufgefaßter Begriff. Ein konkreter Vorschlag in diesem Sinne sei nicht gemacht worden, der vom Hause ab— gelehnte Antrag Virchow nähere sich dem noch am meisten. Ob die Vorlage der Regierung zu dem erwünschten Ziel führen werde, sei ja ungewiß, aber er sei überzeugt, daß weite Kreise der katholischen Bevölkernng dies ernstlich hofften.

Der Abg. Bachem bezeichnete die Reden der Abgg. Götting und von Eynern als einen Anachronismus. Der erstere habe vom Anfang des Kulturkampfes an alles zusammen⸗ getragen, was geeignet sei, die religiösen Leidenschaften zu erregen. Nach den Reden dieser Herren könnte es scheinen, als ob nach dem Inkrasttreten der Vorlage der preußische Staat in allen Seiten krache. Aber es handele sich doch hier nur darum, der katholischen Kirche das kümmerlichste nnd nothdürftigste Maß der Religionsfreiheit

zurückzugeben, das ihr vor zehn Jahren unter Führung der nationalliberalen Partei genommen worden sei. Er hoffe, daß der Staat, nach Beendigung der konfessionellen Streitig⸗ keiten sich andern wichtigen Aufgaben werde widmen können. Der Abg. Dr. Virchow erklärte, daß es nach der Rede des Herrn Stöcker scheine, als ob man sich schon mitten im Frieden befinde. Er könne diese Vertrauensseligkeit nicht theilen. Die Vorlage befriedige nur zum Theil die Wünsche der katholischen Bevölkerung; in Bezug auf die fest angestellten Geistlichen blieben alle Forderungen derselben bestehen. Redner wandte sich darauf gegen mehrere Aeußerungen des Abg. Stöcker und schloß mit dem Bedauern, der Vorlage nicht zu⸗ stimmen zu können. Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich gegen den Abg. von Eynern und bat, die lonfessionellen Streitigkeiten zu unter⸗ lassen. Man solle die Duldung nach allen Seiten üben. Als ersten Schritt auf dem Wege zum Frieden nehme er die Vor⸗ lage an, und bitte um möglichst einstimmige Annahme der⸗ selben. Damit schloß die Generaldebatte. (Schluß des Blattes.)

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden:

I) von der Artillerie⸗Direktion des pyrotechnischen Labo⸗ ratoriums zu Capua für den 2. Juli d. J. bis Vormittags 10 / Uhr zwei Submissionen auf Lieferung von 69 000 kg und 116000 kg Messingplatten im Taxwerth von 151 806 resp. 255 200 Lire;

2) von der Artillerie⸗Direktion des Arsenals zu Neapel für den 4. Juli d. J. bis 1 Uhr Nachmittags eine Submission auf Eisen in Draht-, Stab- und Kettenform im Taxwerth von 47138 Lire;

I) von der Artikerie⸗Direktion der Gießerei zu Genug für den 16. Juli d. J. bis 3 Uhr Nachmittags eine Submis⸗ sion auf Stabeisen in verschsedenen Dimensionen im Taxwerth von 18 962 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Amtlicher Nachricht zufolge wird die am 30. v. M. eröffnete Madrider Ausstellung von Erzeugnissen des Berghaues 2c. (Conf. R. A. Nr. 1066 von 1883) für die Zeit von Ende Juni bis Anfang September geschlossen werden.

é Der gewaltsame Widerstand gegen einen städtischen Beamten, welcher auf Anordnung des Bürger— meisters, als des Polizeiverwalters, zu polizeilichem Einschreiten befugt ist, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 24. April d. J, bei der Vornahme von Handlungen Seitens dieses Beamten, welche nicht ein polizei⸗ liches Einschreiten, sondern Besitzhandlungen des Magistrats darstellen, nicht als Widerstand gegen einen Beamten aus §. 113 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver— brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1883 bis zum Schlusse des Monats Mai 1883, einschließlich der kreditirten Beträge (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres), zur Anschreibung gelangt: Zölle 30 965 245 Md. (— 2357 705 M6), Tabachsteuer 120 973 S6 (— 67 214 ), Rübenzuckersteuer 26 177 686 S ( 4758 167 ½ν), Salzsteuer 5 056 874 M6 ( 27673 M), Branntweinsteuer 5 211 086 S9 (— 674 617 M, Ueber⸗ gangsabgaben von Branntwein 15 896 M (4 933 MS), Brau—⸗ steuer 3 353 090 6 (4 226 487 6), Uebergangsabgaben von Bier 240 737 S6 C 28 130 ); Summe 18784 215 MS (- 7 574 480 (6). Spielkartenstempel 112 590 S (- 4591 eM), Wechselstempelsteuer 1 125 814 ½ (4 54 015 S), Stempel— abgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 2 107 644 MS (4 650 035 S6), Post- und Tele— graphenverwaltung 25 315 640 S (4 1 632 9608 (6).

. Die zur Reichskasse gelangte Fst-Einnahme, ab— züglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten, be— trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1883: Zölle 27 928 067 M (— 207 642 S6), Taback— steuer 57 190 S (— 37532 6), Rübenzuckersteuer 22 323 192 SV (— 2475471 S6), Salzsteuer 5 963 726 M (4 106791 696), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 6 858 352 S (— S896 896 MS), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3 054 736 S (4 215 540 46); Summe 66 180 263 S 6 (— 3 296210 t). Spielkartenstempel 189 406 S (4 5088 (),.

Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist nach Paris zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte Graf Jon Dön hoff ist nach Dresden zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Caprivi, ist zur Vornahme von Inspizirungen nach Wil⸗ helmshaven und Kiel abgereist.

Der Ober⸗Landstallmeister, General-Lieutenant Lü⸗ deritz, à la suite der Armee, hat sich zur Besichtigung der Haupt⸗ und Landgestüte auf Dienstreisen begeben.

Sonnenburg, 25. Juni. (W. T. B.) Se. König— liche Hoheit der Prinz Albrecht ist heute Vormittag i Uhr im hiesigen Schlosse eingetroffen und dort von dem Statthalter des Johanniter⸗-Ordens, Grafen Stolberg⸗Werni⸗ gerode, empfangen worden. Mittags 12 Uhr wird der Prinz in der Ordenskirche das Abendmahl nehmen.

Sachsen. Dresden, 23. Juni. (Dr. J) Der Prinz und die Prinzessin Friedrich zu Hohen⸗ . sind gestern Abend 9 Uhr nach Regensburg ab⸗ gereist.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 22. Juni. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Der Kaiserliche Statthalter hat durch Erlaß vom 17. Juni d. J. auf Grund der von der Optionskom— mission in ihrer achtzehnten Sitzung abgegebenen Gutachten bestimmt, daß 219 Personen als elsaß-⸗lothringische Staats⸗ angehörige nicht zu betrachten sind.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Juni. (Pr. Abdbl.) Der Kaiser wird sich am 26. Juni direkt von Ischl in das . Lager begeben und am 27. d. M. nach Wien zurück— ehren.

Die Hochwassergefahr darf als beseitigt angesehen

werden; doch ist der Inundationsrayon im Prater noch immer unter Wasser. 24. Juni. Die amtliche Wiener Zeitung“ ver—⸗ öffntlicht folgende Ernennungen: Gustav Graf von Thurn zum Landeshauptmann ron Krain, Peter Graselli zum Stell⸗ vertreter desselben, Georg Conte Vojnovic zum Landtags⸗ Präsidenten von Dalmatien und Michael Kapovic zum Stell⸗ vertreter des Letzteren.

Schweiz. Bern, 23. Juni. (Schw. M.) Die Ergänzung des Bundesstrafrechts, wodurch inskünftig kantonale Gerichtsverhandlungen wie in dem Stabiohandel unmöglich gemacht werden sollen und die Rechtsprechung dem Bundesgericht übertragen werden kann, wurde im Nation alrath mit 63 gegen 43 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. (Allg. Corr.) Die Königin kehrte heute von Schottland nach Windsor zurück. Nach kurzem Aufenthalt daselbst wird die Monarchin nach Osborne übersiedeln und von dort sie die langgeplante Reise nach dem Kontinent antreten. Ihre Majestät wird sich zuvörderst nach Coburg begeben, um dort mit dem Herzog von Ezinburg und dessen Familie zusammen⸗ zutreffen, und gegen August einen Ausflug nach Italien machen, wo sie die ihr von der Gräfin von Crawford und Balcarres zur Verfügung gestellte prächtige Villa Palmieri, unweit Florenz, bewohnen wird. Die Aerzte haben der Königin in Folge ihres leidenden Zustandes für geraume Zeit einen beständigen Luft⸗ und Ortswechsel anempfohlen.

In der vorgestern abgehaltenen Sitzung des Kanal— tunnel-Ausschusses erklärte sich der als Sach,verständiger vernommene General Lord Wolseley vom militärischen Ge⸗ sichts punkte aus entschieden gegen den Bau des Tunnels, da da⸗ durch eine feindliche Invasion sehr erleichtert werden würde, während die Vertheidigung eine äußerst schwierige und kostspielige Sache sein werde, indem die bei Dover zu errichtenden Be⸗ festigungswerke eine ständige Garnison von mindestens 8 bis 10000 Mann haben müßten, das Terrain bei Dover der Errichtung solcher Werke aber durchaus nicht günstig sei. Gegen⸗ wärtig sei Dover nur eme Festung dritten Ranges und habe nur zwei Kanonen, deren Geschosse im Stande seien, Panzerschiffe zu durchbohren. Die Garnison von Dover in Friedenszeiten sei nur 1500 Mann stark, und es sei dort überhaupt nur Kasernenraum für etwa 3000 Mann vorhanden, während die Normalstärke von kontinentalen Festungen ersten Ranges wie Paris, Metz, Straßburg, Antwerpen und Ehren— breitstein in Friedenszeiten 7000—10 000 Mann sei. Es würde einer beträchtlichen Vermehrung der englischen Armee bedürfen, um die Garnison von Dover so zu verstärken,

daß es eine Festung ersten Ranges werde. Lord Wolseley drückte

auch die Befürchtung aus, daß im Falle eines Krieges die Re— gierung sich zu spät entschließen dürste, den Tunnel zu zer⸗ stören. Die Invasion Englands durch eine von Frankreich kommende Armee bezeichnete er als eine mögliche Operation, wenn die britische Armee so klein bleibe, wie sie gegenwärtig sei. Irgend ein abenteuerlicher Geist könnte mit 2⸗ oder 30060 Mann durch einen plötzlichen Handstreich von Dover Besitz er— greifen. Er warnte schließlich davor, die von der Natur selbst errichtete Grenze zu zerstören und wegen eines bloßen kommerziellen Vortheils oder um einigen schwachnervigen Personen die Seekrank— heit zu ersparen, das Land der Gefahr einer möglichen Invasion auszusetzen. Der zunächst vernommene Sir Patrick Me Dougal, Chef des Intelligenz⸗Departements, bezeichnete eine Ueberrumpelung von Dover mittelst des Tunnels bei nur gewöhnlicher Wachsamkeit als unmöglich und drückte die Mei— nung aus, daß sich die Mündung des Tunnels ohne lange Vorbereitung leicht vertheidigen lasse. Damit schloß das Ver— hör der Sachverständigen, und der Ausschuß geht nun an die Ausarbeitung seines Berichts.

Frankreich. Paris, 22. Juni. (Köln. Ztg.) Der Für st von Montenegro ist in Paris eingetroffen. Die mada—⸗ gassischen Botschafter haben Paris wieder verlassen, nachdem ihnen bedeutet worden, daß die Verhandlungen auf Madagaskar selbst stattfinden würden.

23. Juni. (Köln. Ztg.) Im heutigen Ministerrath im Elysée theilte Hr. Grévy das an ihn gerichtete Schreiben des Papstes Leo XIII. mit. Das Aktenstück ist ganz von der Hand des Papstes in italienischer Sprache geschrieben. Hr. Grévy legte dasselbe dem Conseils-Präsidenten Ferry vor, um es übersetzen zu lassen. Ferry wird als derzeitiger Minister des Auswärtigen beauftragt werden, dem Papst zu antworten. Der Ministerrath nahm keine amtliche Berathung des Akten⸗ stücks vor, aber, wie verlautet, wird Ferry in der höflichsten Form antworten, da das Kabinet, wenn möglich, mit dem Vatikan in Frieden leben will.

23. Juni. CW. T. B.) Die Deputirten kammer erklärte heute die Wahl Calla's (Legitimist für gültig. Tirard wurde mit 157 von 191 Stimmen zum lebensläng⸗ lichen Senator gewählt.

Der Präsident der Republik hat das ihm jüngst zugegangene Schreiben des Papstes dem Ministerrath mitgetheilt. Dieser wird in seiner nächsten Sitzung darüber berathen. Alle Journale sind der Meinung, daß die Regie⸗ rung in sehr versöhnlichem Sinne antworten wird.

Es gilt für wahrscheinlich, daß der Seine-Präfekt Qustry von seinem Amte zurücktreten und daß ihn der Präfekt von Lyon, Massicault, oder Clamageran ersetzen werde.

Das Urtheil gegen Louise Michel, und Com— plicen ist heute gesprochen worden: Louise Michel wurde zu 6 jähriger Einschließung und 10 jähriger Polizeiaufsicht, der Mit⸗ angeklagte Pouget zu 8jähriger Einschließung und 10 jähriger Polizeiaufsicht verurtheilt; drei Angeklagte erhielten geringere Strafen, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

Der Kassationshof hat die Berufung Bontoux' und Feders gegen das Urtheil, durch welches dieselben zu je zweijährigem Gefängniß verurtheilt worden, verworfen.

24. Juni. (W. T. B.) Wie der „Temps“ mittheilt, hat der chinesische Gesandte, Marquis Tseng, vor sei⸗ ner Abreise nach London an den Minister-Präsidenten Ferry ein Schreiben gerichtet, worin er sagt, daß seine Reis: dorthin ausschließlich durch Rücksichten auf seine Familie be— gründet sei, und daß er beim ersten Ruf nach Paris zurück— kehren werde. Aus Saigun wird gemeldet, daß der dor⸗ tige Gouverneur die anamitischen Konsuln aus Cochinchina ausgewiesen habe, weil dieselben überführt seien, gegen die französische Herrschaft daselbst zu konspiriren. Der Kolonialrath hat beschlossen, ein Kabel von Saigun nach Haiphong zu legen und die gesammten Kosten dafür auf sich zu nehmen, wenn Tonkin und Cochinchina für immer vereinigt bleiben.