1883 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Wehlau .. Ausgabe, Buchstabe .. Nr. . .. über.. .. Mark Reichswährung ö Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück abe zu dem Anleibeschein der Stadt Wehlau, Buchstabe . 2 über. Mark Reichswährang zu vier Prozent Zinsen die . te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom ten . bis. ten 18. bei der Stadtkasse zu Weblau und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Königsberg i. Pr., sofern dagegen Seitens des als solcher legiti⸗ mirten Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ist. Wehlau, den. 18

Auf den Bericht vom 6. Juni d. J. will. Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihen, zu deren Aufnahme der Kreis Rybnik, im Regierungabezirk Oppeln, durch die Privilegien vom 8. Juni 1864, 29. Januar 1866, 24. Mai 1859 und 3. November 1877 ermächtigt worden ist, gemäß dem Kreigtagsbeschlusse des genannten Kreises vom 8. März 1883 von fünf beziehungsweise vier und einhalb Prozent auf vier Prozent herabgesetzt und diese Ermäßigung des Zins⸗ fußes auf den Kreisanleihescheinen vermerkt. werde. Alle fonstigen Bestimmungen der vorbezeichneten Privilegien, ins⸗ besondere auch hinsichtlich der Tilgungsfristen, bleiben un— berührt.

Dieser Erlaß ist nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) zu veröffentlichen.

Berlin, den 10. Juni 1883.

Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

An die Minister des Innern und der Finanzen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- un Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Professor Rautenberg am Gymnasium zu Dt. Crone ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Marienburg, der Oberlehrer Dr. Luke vom Gymnasium zu Marienburg an das Gymnasium zu Dt.⸗-Crone versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Amtshauptmann Brandt ist die Amtshauptmanns⸗ stelle in Lehe und zugleich die Wahrnehmung der Funktionen als Kreishauptmann für den Kreis Lehe übertragen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗ Justizamts, Dr. von Schelling, nach Süddeutschland.

16. Plenarsitzung des Herrenhauses, Donnerstag, den 28. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:

Mündlicher Bericht der XI. Kommission über die aus dem Hause der Abgeordneten in veränderter Fassung zurückgekom⸗ menen Gesetzentwürfe, betreffend die allgemeine Landesverwal— tung und betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörben. Mündlicher Bericht der TX. Kommission über den aus dem Hause der Abgeordneten in abgeänderter Fassung zurückgekommenen Entwurf einer Landguüterordnung für die Provinz Brandenburg. Münd⸗ licher Bericht der Kommission für den Staatshaushalts-Etat und für Finanz-Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Staatsschuldbuch. Mündlicher Bericht derselben Kommission über die Rechnungen der Kasse der Ober— Rechnunskammer für das Jahr vom 1. April 1881/82. Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf zur Ab— änderung des Gefetzes, betreffend die Landesbank in Wiez— baden, vom 25. Dezember 1869. Einmalige Schluß— berathung über den aus dem Hause der Abgeordneten in ab⸗ geänderter Fassung zurückgekommenen Gesetzentwurf, hetreffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗reformirten Kirche der Provinz Hannover. Einmalige Schlußberathung über den 34. Bericht der Staatsschulden-Kommission, betreffend die Ver— waltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1881 / 2.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armer.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßtungen. Im aktiven Heere. Ems, 19. Juni. Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Königl. Hoheit, Gen. Major u. Chef des Huf. Regts. Nr. 15, ist auch à la suite des Garde-Kür. Regts. zu fuͤhren. Traum ann, Major z. D., zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 3i ernannt. Nicolai, Major vom Inf. Regt. Nr. 25, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Stiebitz, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 25, in dieses Regt, einrangirt. Krause, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, unter Beförder, zum Pr. Lt., in das Gren. Regt. Nr. 16 versetzt. v. Sanden, Pr. Lt. vom Grenadier⸗Regiment Nr. 1, dessen Kommando zur Dieenst⸗ leistung bei dem Kriegs Ministerium bis auf Weiteres verlängert. v. Eicke und Polwitz, Sec. Lt. vom Garde⸗Hus. Regt, in das Huf. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Wurm b, Oberst Lt. z. D. und Bez. Com⸗ mandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, in gleicher Eigenschaft zum J. Bat. Landw. Regts. Nr. 66 versetzt. Loeser, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49 ernannt. Heymons, Major vom Inf. Regt. Nr. 58, zum etats⸗ mäßigen Stabsoffiz. ernannt. Frhr. v. Schrenck v. Notzing, Hauptm, bisher Comp Chef vom Inf. Regt. Nr. 58, zum überzähl. Major befördert. Nelde, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt Nr. 58, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. v. Sieratowski, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. s, unter Beförder, zum überzähl. Major, als aggreg. zum Füs. Regt. Nr. 34 versetzt. v. Gusmaàann, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 84, als Comp, Chef in dieses Regt. einrangirt. .

Absichiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems 19. Juni. Schwab, Oberst z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 1. Batg. Landw. Regts. Nr. 31 entbunden. Traumann, Major vom Inf. Regt. Nr. 25, mit Pens. zur Disp, gestellt. v. Fran ois, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, mit Pens. ausgeschieden. v. Zedtwitz, Major z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 1. Hats. Landw. Regts. Nr. 66 ent⸗ bunden. Loeser, Oberst Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 14. Juni. Schuchart,

Regts. Nr. 111, die Erlanbniß zum Tragen der Landw. Armee ⸗-Unif. ertheilt Ems, 19. Juni. Rolshoven, See. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 28, der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Juni. Bavl, Hauptm. z. D., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der nif. bewilligt.

XIII. (töniglich Württembergisches) Armer Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Juni. vb. Finckh, Aberst⸗Lt. A la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 29, kommandirt zum Kriegs ˖Ministe⸗ rium, als Abtheilungs. Chef in das Kriegs-⸗Ministerium versetzt, von Riedel, Oberst⸗Lt. im Kriegs ⸗Ministerium, der Rang als Regts. Gommandeur verliehen.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, heute Vormitlag nach der Trinkkur und Promenade die Vorträge des Hofmarschalls, Grafen Perponcher sowie des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wil⸗ mowski, entgegen. ;

Zu dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hatten u. A. der Gouverneur von Metz, General der Infanterie von Schwerin, der Präsident des Konsistoriums der Rheinprovinz, Snethlage, der Militär-Oberpfarrer des VIII. Armee-Corps, Konsistorial-⸗Rath Kosten, Landrath Rolshoven, Bürgermeister Spangenberg und der Badearzt, Geheime Sanitäts⸗Rath Dr. Orth, Einladungen erhalten.

Abends besuchten Se. Majestät das Theater.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen um 6 Uhr mittels Extrazuges nach Cüstrin, wo Höchstderselbe von den Spitzen der Behörden auf dem Bahnhofe empfangen wurde, und von dort zu Wagen nach Sonnenburg, um der Investitur St. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht als Herrenmeister des Johanniter-Ordens beizuwohnen. In der Begleitung Sr. Kaiferlichen Hoheit des Kronprinzen befand Sich Se. Königliche Hoheit der Herzog von Edinburg, im Gefolge; der Hofmarschall von Normann, der Chef des Stabes der 4. Armere⸗ Inspektion, General-Major Mischke, die persönlichen Adjutanten Bberst-Lieutenant von Sommerfeld, Rittmeister von Nyven⸗ heim und Hauptmann von Kessel.

Abends 65 Uhr kehrte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz nach Berlin zurück, empfing hier in Höchstseinem Palais um Siß Uhr den Wirklichen Geheimen Rath von Kleist⸗ Retzow und fuhr, nachdein Höchstderselbe Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Edinburg das Geleit nach dem An— halter Bahnhof gegeben hatte, um 11 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs fand gestern Vormitlag 11 Uhr in der Ordenskirche zu Sonnenburg die Einführung und Investitur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Rlorecht als Herrenmeister der Balley Brandenburg des ritterlichen Johanniter-Ordens statt.

Nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz als Stellvertreter Sr. Majestät des Kaisers und Königs Sich mit dem Gefolge nach der Kirche begeben

höhten Platz eingenommen hatte, setzte sich unter dem Geläuie der Glocken der Zug der Ritter vom Schlosse nach dem Gottes— haufe in Bewegung und gruppirte sich auf dem Platze vor dem Altar.

Nachdem alsdann die Gemeinde das Lied: „Hallelujah, Lob, Preis und Ehr' c.“ gesungen und der Geistliche die Liturgie gesprochen, trat der Srdenssekretär Graf von Bismarck Bohlen vor, verlas dos Wahlprotokoll und übergab dem Ordens— statthalter, regierenden Grafen Otto zu Stol berg⸗Wernigerode, den Wahlbrief. Der Statthalter überreichte denselben Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht und sprach:

Sie werden Sich gefallen lassen, das Gelöbniß zu leisten, daß Sie als künftiges Haupt des Ordens die Pflichten Ihres Amtes, wie sie bereits festgestellt sind, ober noch festgestellt werden möchten, wahr⸗ nehmen und Sich danach verhalten wollen überall“.

Se. Königliche Hoheit antwortete mit einem lauten „Ja!“, erhob Sich, schritt auf den Altar zu, kniete nieder und legte die rechte Hand auf den Schwertknopf des Ordensschwertes, das Höchstihm per Statthalter entgegenhielt. Hierauf las in Vertretung des Ordenskanzlers der Ordenssekcetär Sr. König— lichen Hoßeit das Gelöbniß vor:

Wir Friedrich Wilhelm Nikolaus Albrecht, Prinz von Preußen, Marfgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohen— zollecn, des ritterlichen Johanniter⸗Ordens in der Mark, Sachsen, Pommern und Wendland jetzt eiwählter Meister, schwören zum Vor— aus dem Könige von Preußen und Markgrafen von Brandenburg, Ünseres theuern und hoöchverehrten Herm Onkels Maiestät und Sr. Majestät Nachkommen am Königreich und Merkgrafschaft, als unter welcher Wir residiren, gehorsam und getreu zu sein, die Regierung des Ordens gewissenhaft und treu zu führen, dersel ben Bestes zu för⸗ dern und Schaden abzuwenden nach Unsecem besten und bis zu Unserem außersten Vermögen, als Unt Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Ghristum, Amen!

Se. Königliche Hoheit sprach nach beendigter Verlesung dieses Gelöbnisses: „Ich gelobe es!“ Höchstderselbe erhob Sich alsdann wieder, und der Statthalter gab das Schwert dem Ordenshauptmann zurück, welcher dasselbe entblößte, den Rittern zeigte und die Worte ausrief:

„Ich hebe das entblößte Schwert des Ordens empor, zum Zeichen, daß der Orden wieder einen Meister hat!“

9 , und Paukenschläge folgten diesen orten.

Nunmehr traten die Ehrenritter hervor, welche die Herren⸗ meister⸗Insignien trugen, und der Ordensstatthalter vollzog an dem Durchlauchtigsten Herrenmeister die Investitur, indem er Sr. Königlichen Hoheit das Herrenmeisterkreuz umhängte und Höchstdenfelben mit dem Herrenmeistermantel und dem Hute bekleidete. .

Der Ordensstatthalter ergriff wiederum das Schwert, k dasselbe dem Durchlauchtigsten Herrenmeister und

rach: ö „Gebrauchen Sie Sich dessen zur Beschirmung der wahren christlichen Religion und Handhabung des ritterlichen Ordens, zur

und dort den für Höchstihn links vom Altare bestimmten er-

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht trat jetzt vor den Sessel Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen, entblößte Sein Haupt vor dem Durchlauchtigsten Stell⸗ vertreter Sr. Majestät des Kaisers und Königs und empfahl Sich in der neuen Würde der Königlichen Huld und Gnade. Der Kronprinz, Höchstwelcher das Haupt mit dem Helme be⸗ deckt hatte, schüttelte dem Herrenmeister die Hand, umarmte ihn und küßte ihn dreimal auf Mund und Wangen.

Se. Königliche Hoheit wurde nun unter Vortritt von Ordensmarschällen und in Begleitung der Kommendatoren und Ordensbeamten zum Herrenmeisterstuhle geführt, auf den Höchstderselbe Sich niederlisß, während die übrigen Ritter eine beglückwünschende Verbeugung machten. U .

Ein Chorgesang und die Fürbitte des Geistlichen für den Durchlauchtigsten Herrenmeister beschloß die feierliche Hand⸗ lung der Installation. .

Se. Königliche Hoheit ertheilte alsdann einer Anzahl von Ehrenrittern, an deren Spitze Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Großbritannien und Irland, Herzog von Edinburg, stand, den Ritterschlag.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (85. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗-Präsident des Staats⸗ Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer, sowie einige Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß der Freiherr von Ketelhodt infolge seines Uebertrittes in den Herzoglich sachsen coburg-gothaischen Staatsdienst sein Mandat zum Abgeordnetenhause niedergelegt habe.

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die erste Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Straßmann und Zelle auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Städte⸗ ordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 36. Mai 1853. Der An⸗ trag lautet:

Das Haas der Abgeordneten wolle beschließen:

dem nachstehendem Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zu— stimmung zu ertheilen. Entwurf eines Gesetzes, zetreffend die Ahänderung der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie, vom 30. Mai 1863. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, mit Zustimmang beider Häuser des Landtages, was

folgt: ; Der . 21 der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 erhält folgende Fassung:

Die Wahlen zur regelmäßigen Ergänzung der Stadtverordneten versammlung sinden alle zwei Jahre im November statt, Bei dem zunächst vorhergehenden wöchentlichen Hauptgottesdienst ist auf die Wichtigkeit dieser Handlung hinzuweisen. Die Wahlen der dritten Abtheilung erfolgen zuerst, die der ersten zuletzt.

Außergewöhnliche Wahlen zum Ersatze innerhalb der Wahl⸗— periode ausgeschiedener Mitglieder müssen angeordnet werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung, oder der Magistrat, oder die Regierung es für erforderlich erachten. Der Ersatzmann bleibt nu? bis zum Ende derjenigen sechs Jahre in Thätigkeit, auf welche der Ausgeschiedene gewählt war.

Alle Ergänzungs- oder Ersatzwahlen werden von denselben Abtheilungen und Wahlbezirken (5. 14) vorgenommen, von denen der Ausgeschiedene gewählt war.

Ist die Zahl der ju wählenden Stadtverordneten nicht durch drei theilbar, so ist, wenn nur einer übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen und die dritte Abtheilung den anderg.

Die in den §8§. 19—20 bestimmten Termine können durch statutarische Anordnungen abgeändert werden. .

Eine Abweichung von der Bestimmung im Absatz 3 ist zulässig, wenn, wegen großer Ungleichheit der Wählerzahl in den Wahlbezirken decselben Abtheilung, eine neue Wahlbezirkseintheilung von den Ge⸗ peindebehörden beschlossen und diefer Gemeindebeschluß von der Auf— ichtébehörde bestätigt wird, oder wenn die Aufsichtsbehörde aus dem— selben Grunde diese Maßregel anordnet.

Ir einem solchen Falle hat der Magistrat, nachdem die neue Eintheilung von ihm festgesetzt ist (3. 14), sofort bekannt. zu machen, in welcher Ordnung bei den Ergänzungs- und Ersatz⸗ wahlen die neuen Wahlbezirke an die Stelle der bisherigen treten.

Zur Begründung seines Antrags führte der Abg, Dr, Straß⸗ mann aus, daß die Üngleichheit der Wahlbezirke für die Stadt⸗ verordnetenversammlung in Berlin schon 1878 derart gewesen sei, daß ein Bezirk über 14000, ein anderer nur 413 Wähler enthalten habe. Diese Verhältnisse seien 1880 etwas gemildert durch Vermehrung der Zahl der Stadtverordneten im 18 Mitglieder und durch Zertheilung der größten Wahl— bezirke. Jener Ungleichheit wolle sein Antrag abhelfen. Durch eine Auflösung und Neueintheilung der Wahlbezirke werde das Uebel nicht gehoben, sondern nur eine Ruhepause eintreten. Nach sechs bis acht Jahren werde derselbe Uebel⸗ stand wieder erscheinen. Solle dann wieder aufgelöst werden? Das widerspreche doch dem sehr heilsamen Prinzip der Kontinuütät der Stadtverordneten-Versammlungen. Auch rechtliche Zweifel seien nicht abzuweisen, 5. 79 der Städ te⸗ ordnung gestatlete eine Auflösung der Stadtverordneten⸗ versammlung nur bei Verschuldung derselben; dieser 5. 79 fei nur als Strafparagraph anzuwenden. Noch zweifelhafter aber sei (s, ob nach der Auflösung eine Neubildung der Kommunalwahlbezirke erfolgen dürfe. Er bitte, seinem An— trage zuzustimmen. ö

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Putt⸗

kamer erklärte, daß der vorgeschlagene Gesetzentwurf an dem fundamentalen Fehler laborire, daß derselbe keinem vorliegen⸗ den Bedürfniß entspreche. Aber ohne ein solches müͤsse man eine stückweise Aenderung der Hesetzgebung sorgfältig vermei⸗ den. Der 5. 14 der Städteordnung, welcher die Eintheilung der Kommunalwahlbezirke enthalte, finde außer Berlin, nur noch in sechzehn Städten Anwendung, Und in keiner derselben sei, wie er sich überzeugt habe, ein Bedürfniß solcher Aende⸗ rung vorhanden. Für Berlin sei aber die Sache erledigt durch die Verordnüng Sr. Majestät des Königs, welche die Stadbtverordneten⸗Versammlung aufgelöst habe. Bei dem be⸗ vorstehenden Schluß der Session könne die heutige Unter⸗ haltung nur einen rein akademischen Charakter haben; Daß der jetzige Zustand unhaltbar sei, darüber sei man schon seit zehn Jahren einig. Gegenüber den vom Vorredner geäußerten gesetzlichen Bedenken mache er den⸗ selben darauf ausfmerksam, daß 1878 der Ma⸗ gistrat bei der Stadtverordneten⸗Versammlung einen Auf⸗ löfungsantrag eingebracht habe, und weder diese noch der Magistrat hätten daran gezweifelt, daß nach dem S§. 79 der Städteordnung eine solche Auflösung vollkommen

Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw.

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Beförderung des Guten und Unterdrückung des Bösen.“

zulässig sei. Nur aus Opportunitätsrücksichten, in Erwartung

einer veuen Städteordnung, habe man damals eine solche Auflösung abgewiesen. Auch von wissenschaftlicher Seite werde diese Auslegung des 8. 79 unterstützt; nach der Ansicht von Rönne's habe danach die Regierung jederzeit das Recht, aus jedem Grunde die Stadtverordnetenversammlung aufzu—⸗ lösen. Das von den Antragstellern vorgeschlagene Auskunstsmittel sei ja auch möglich, aber es würde nur eine sehr allmähliche Besserung herbeiführen und während des Uebergangszustandes eine große Zahl von Bürgern ihres Kommunalwahlrechts berauben. Das Mittel, das die Regierung ergriffen, sei das beste, denn es, sei das einfachste. Wie lange die Auflösung freilich helfen werde, könne Niemand wissen. Ein grenzenloses Anwachsen der städtischen Bevölkerung sei nicht wünschenswerth; werde es dennoch eintreten, so würde doch ein Uebelstand, wie der gegenwärtige, kaum vor zwanzig Jahren eintreten. Dann werde eben Se. Majestät der König gebeten werden, eine neue Auflösung der Stadtverordnetenversammlung anzuordnen. Der Kontinuität dieser Versammlung werde dadurch kein Ab— bruch gethan.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode schloß sich diesen Aus⸗ führungen an. Der Vorschlag der Linken stütze sich nicht auf ein Bedürfniß.

Der Abg. Hobrecht befürwortete den Antrag, der eine Lücke der Gesetzgebung beseitige, die aus mangelnder Vor⸗ aussicht entstanden sei. Er theile auch die vom Abg. Straß— mann geäußerten gesetzmäßigen Bedenken.

Der Abg. Cremer bemerkte, obgleich die Regierung hier einen Gedanken der Linken acceptirt habe, erfahre sie trotzdem wie stets von der Linken Opposition. Die Linke kämpfe aller— dings für die Kontinuität in Bezug auf die Besetzung der Stadtverordnetenplätze, die sie in Erbpacht genommen habe. Warum stelle denn die Linke eine Auflösung als eine Strafe hin? Glaube sie denn eine solche verdient zu haben? Gegen eine Ueberweisung des Gesetz— entwurfs an eine Kommission habe er nichts einzuwenden. Nur werde es schwierig sein, die Arbeiten derselben noch fruchtbar zu machen.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats-Minister von Puttkamer das Wort.

Dem Vernehmen nach hat der Fürst Alexander zu Sayn-Wittgenstein⸗Sayn auf den Titel und Namen eines Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Sayn mit allen davon abhängenden Ehren⸗ und Vermögensrechten, insbesondere also auch auf das Fideikommiß Sayn sowie auf seine Zugehörig⸗ keit zum deutschen hohen Adel Verzicht geleistet und ist auf seinen Wunsch Allerhöchsten Orts mit dem Titel und Namen eines Grafen von Hachenburg begnadigt worden. Die Veranlassung zu diesem Schritt des Fürsten ist, wie verlautet, in einer nicht standesgemäßen zweiten Heirath desselben zu

suchen.

Nach Mittheilung aus dem Auslande ist folgende Submission ausgeschrieben worden:

für den 3. Juli d. J. im Timmerhuis zu Rotterdam eine Submission auf Lieferung von gegossenen eisernen Röhren für eine Trinkwasserleitung im Gewicht von 458 705 kg.

Die speziellen Bedingungen sind in der Buchdruckerei von Van Waesberge en Zoon in Rotterdam käuflich.

Die bei Eisenbahnen angestellte Wagen⸗ schieber gehören nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗Senats, vom 17. April 5. J., zu den Eisenbahn⸗ Aufsichtsbeamten im Sinne des 8§. 316 des Strafgesetzbuchs; sie sind dieser Bestimmung gemäß zu bestrasen, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten einen Trans⸗ port in Gefahr setzen.

Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß ist nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen. 5

Der neu ernannte Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs-Ministerium, General-Major von Grolman, bisher Commandeur der 55. Infanterie— Brigade, ist zur Uebernahme der Geschäfte des Departements aus Karlsruhe hier eingetroffen.

S. M. S „Niobe“, 10 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Koester, ist am 23. d. Mts. in Dartmouth eingetroffen.

Bayern. München, 25. Juni. (Allg. Ztg) Fürst Alexander von Bulgarien traf heute früh mit dem Parifer Zuge hier ein und nahm im Hotel „Zu den Vier Jahreszeiten“ Wohnung.

Die feierliche Eröffnung der internationalen Kunst⸗ ausstellung des Jahres 1883 findet im Allerhöchsten Auf— trage des Königs durch den Prinzen Luitpold von Bayern am Sonntag, den 1. Juli, Vormittags 11 Uhr, im König— lichen Glaspalaste statt.

Baden. Karlsruhe, 25. Juni. Die „Karlsruher Ztg.“ meldet: Dem Vernehmen nach hat der Großherzogliche Gesandte in Berlin, Freiherr von Türckheim, mit Rück— sicht auf sein vorgerücktes Lebensalter um seine Zuruhesetzung gebeten und steht die ehrenvolle Gewährung dieses Gesuchs bevor. In Herrn von Türckheim wird die Großherzogliche Regierung einen treuen und ergebenen Beamten verlieren, der seit mehr als vierzig Jahren dem Fürsten und dem Staate ersprießliche und aus— gezeichnete Dienste geleistet hat. Den Berliner Gesandten⸗ posten bekleidei er seit fast zwanzig Jahren; in diese Zeit fallen die großen Umgestaltungen Deutschlands. Herr von Türckheim, der seit 1871 zugleich die Eigenschaft eines Bevollmächtigten zum Bundesrath hatte, hat somit reiche Gelegenheit gehabt, in seiner Geschäftsführung be— sondere Umsicht und Gewandtheit zu bewähren und die nationale Politik der Großherzoglichen Regierung mit warmer Hingebung zu vertreten. Wie wir weiter vernehmen, ist als Nachfolger des Herrn von Türckheim Frhr. Adolf von Mar— schall, Erster Staatsanwalt beim Landgericht Mannheim und bisheriges Mitglied der Ersten Kammer, in Aussicht ge— nommen.

Hessen. Darmstadt, 25. Juni. (Darmst, Itg.) Der Großherzog hat heute Abend den von dem Kaiser von R ußland zum außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am hiesigen Hofe ernannten Geheimrath von Staal behufs Entgegennahme seines Beglaubigungs⸗ schreibens in besonderer Audienz empfangen. Zu Ehren des Gesandten fand darauf im Weißen Saale des Großherzoglichen Schlosses Galatafel statt, an welcher die Prinzen Heinrich und Alexander, der Prinz Ludwig von Battenberg, der Groß—

herzogliche Staats-Minister, das diplomatische Corps, sowie die Großherzoglichen Hofstaaten Theil nahmen.

Nau heim, 24. Inni. Der Herzog von Altenburg ist gestern Abend zum Besuche seiner Gemahlin, die als hier weilt und heute ihren Geburtstag feiert, hier ein⸗ getroffen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 25. Juni. EEls.⸗ Lthr. Ztg.) Dem Statthalter sind vom Prasidenten des Reichstags aus der Schlußvertheilung der demselben für die Nothleidenden der deutschen Ueberschwemmungsgebiete zuge⸗ gangenen Liebesgaben 1434,01 (6 für Elsaß⸗Lothringen überwiesen worden.

Oesterreich Ungarn. Wien, 25. Juni. (Pr.! Der Kronprinz Erzherzog Rudolph, der sich am Sonn⸗ abend zur Jubiläumsfeier des Regiments Frhr. von Ziemiecki nach Jungbunzlau begeben hat, ist gestern Nacht wieder ein⸗ getroffen und hat sich nach Laxenburg begeben. Die Königin Maria Christine von Spanien ist heute Nachmittag von Preßburg hier angekommen und hat sich nach Baden begeben.

Heute Vormittag wurde die Leiche der am 13. April d. J. zu Cannes verstorbenen Erzherzogin Maria Antoinette in der Kapuzinergrust beigesetzt.

Die Wassergefahr ist vollständig geschwunden und die Lokalschiffahrt wieder eröffnet.

(Prag. Abdbl. Die „Budapester Corr.“ meldet, daß auf Allerhöchste Anordnung vom 15. Juli an in das all— gemeine Kirchengebet das übliche Gebet für die glückliche Entbindung der Kronprinzessin aufgenommen wer— den wird.

Prag, 25. Juni. (Dr. J.) In Pil sen wurde am 23. d. M. die Feier des 300jährigen Bestandes des böhmischen Infanterie⸗Regimenis Nr. 35, welches seinen Werbebezirk im Pilsener Kreise und zum Oberstinhaber den kommandirenden General in Böhmen, Frhrn. von Philippowitsch, hat daeelbe kämpfte in der Schlacht von Königgrätz im Jahre 1866 als „Regi⸗ ment Khevenhüller“ und in Fungbunzlau dieselbe Feier vom Infanterie-Regiment Baron Ziemecki Nr. 36 in solenner Weise begangen. Zu letzterem Feste traf gestern früh um 146 Uhr der Kronprinz Erzherzog Rudolf von Laxen— burg in Jungbunzlau ein, um diesem Regiment, in welchem er gedient hat und dessen Oberst er einige Zeit war, während dasselbe in Prag garnisonirte, einen neuen Beweis seiner be—

sonderen Huld zu geben. Bei dem Festbanket hielt der Kron⸗

prinz eine längere Ansprache, in welcher er erklärte, daß er stolz darauf sei, dem Regiment als Commandeur angehört zu haben; schließlich leerte Se. Kaiserliche Hoheit das Glas auf das Wohl des Regiments. Die Feier wurde auch durch ein Glückwunschtelegramm des Kaisers verherrlicht. Die Abreise des Kronprinzen von Jungbunzlau erfolgte um 4 Uhr Nach— mittags.

Wmelgitemn. Brüässel, 26, Juni, (B T., B) Di Repräsentantenkammer genehmigte heute mit 61 gegen 50 Stimmen den Gesetzentwurf, durch welchen die Privi⸗ legien der Seminaristen und Zöglinge der Normalschulen in Militärangelegenheiten aufgehoben werden.

Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. Allg. Corr.) Der am Sonntag hier angekommene chinesische Botschafter Marquis Tseng widerspricht, wie „Daily News“ berichtet, auf das Entschiedenste der Shanghaier Mel— dung, daß Mr. Tricou und Li-Hung-Chang zu einer Verständigung über den streitigen Punkt gelangt seien und daß der letztere nach Peking zurückzukehren gedenke. Der Botschafter erklärt weiter mit gleich großer Bestimmtheit, daß an der Grenze von Tonking eine Konzentration chinesischer Truppen stattfinde, und daß China entschlossen sei, seine Rechte über Annam unter keiner HBedingung aufzugeben. Zwischen ihm (dem Marquis Tseng) und Li⸗Hung-Chang herrsche in Bezug auf alle diese Punkte die vollste Uehereinstimmung. „Daily News“ fügt weiter hinzu, daß der Marguis die englische Regierung zur freundlichen Vermittlung zwischen China und Frankreich zu bewegen bemüht sei.

(Kl. Ztg) Das englische Reservegeschwader, bestehend aus den Panzerschiffen „Hercules“, „Lord Warden“, „Defence“, „Penelope“, „Hector“, „Strannon“, „Repulse“ und „Valliant“ und dem Aviso „Seamew“, unter Kommando des Admirals Hoskins, ist am 25. d. die Rhede von Helgo— land angelaufen. Die Aufgabe des Geschwaders ist, die zur ersten Flottenreserve gehörende Mannschaft zu üben.

26. Juni. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Unter⸗-Staatssekretär Lord Fitzmaurice: er habe Grund zu glauben, daß die Unterhandlungen mit Frankreich betreffs der in Tunis bestehenden Kapitula⸗ tionen zu einer befriedigenden Lösung führen würden.

Frankreich. Paris, 26. Juni. (W. T. B.). Im Senat kündigte Bérenger heute an, daß er die Regierung wegen der Unterdrückung, der Geistlichen in den Hospitälern von Paris interpelliren wolle. Die Be— rathung der Interpellation wurde auf Donnerstag festgesetzt. In der Eisenbahnkommission erklärte der Fin anz⸗Mini⸗ ster Tirard, daß die Regierung auf der Nothwendigkeit der Annahme der Gesetzentwürfe über die Konventionen mit den Eisenbahngesellschaften bestehen müsse. Die finanzielle Situation sei eine ausgezeichnete, aber es wäre unmöglich, allein mit den Mitteln des Staates die projektirten großen Unternehmungen gleichzeitig auszuführen. Der Minister

äußerte ferner: der. Staat genösse allerdings mindestens eines gleichen Kredits wie die großen Bahngesellschaften, aber er

6. es nicht für opportun, jedes Jahr neue Anleihen zu reiren.

Die Regierung hat sich bezüglich der Frage wegen der Veröffentlichung des letzten Schreibens des Paystes an den Präsidenten Gréoy dahin entschieden, daß eine Ver⸗ öffentlichung desselben nicht stattfinden könne, da das Schreiben einen privaten Charakter habe. Die in dem Schreiben ge— machten Bemerkungen sollen, der „Agence Havas“ zufolge, in sehr maßvoller Form gehalten sein. Da sich das Schreiben nicht offiziell an die Regierung wendet, so wird diese, auch nicht auf dasselbe erwidern, vielmehr wird der Präsident Gréevy persönlich antworten und zwar in derselben Form, in welcher der Papst geschrieben.

Die Verhandlungen wegen der Aufhebung der Lapitulationen in Tunis nähern sich ihrem Ende. Die Zustimmung aller Regierungen kann als gesichert ange⸗ sehen werden, doch wird die Ausführung des Beschlusses

Seitens einiger Regierungen, wie Oesterreich und Italien, bis zum Herbst verschoben werden; da sie erst die Genehmigung der Parlamente einholen müssen. Für England wird eine

Inteivention des Parlaments nicht als nothwendig erachtet. Ein Gesetzentwurf über die Reorganisation der Finanzverwal⸗ tung von Tunis wird demnächst vorgelegt werden.

Die Regierung hat von dem französischen Konsul in Egypten Auskunft über die Maßregeln verlangt, welche von der egyptischen Regierung ergriffen seien, um eine weitere Ausbreitung der Cholera-Epidemie in Damiette zu verhindern.

Der Marine⸗Minister Brun ist erkrankt; die Nach⸗ richt von seinem Rücktritt wird von der „Agence Havas“ für unbegründet erklärt.

Der Kardinal Guibert hat anläßlich der Aufhebung der Geistlichen in den Hospitälern ein Rundschreiben an die Pfarrer erlassen, in welchem er bestätigt, daß die Ge⸗ wissensfreiheit und die freie Ausübung des katholischen Kultus, wie dieselbe im Konkordat stipulirt sei, nicht wesentlich ge⸗ schädigt würden; es müsse jedoch in dem Rahmen des noch Zulässigen für die Pflege der Armen und Kranken das nur irgend Mögliche geleistet werden. Die Pfarrer hätten aber, bevor sie die verlangten Dienstleistungen zugeständen, darauf zu dringen, daß ihnen unbeschränkte Freiheit eingeräumt würde, alle sich zur katholischen Religion bekennende Kranken zu besuchen, so oft sie es für erforderlich erachten.

Die „Réforme“ schreibt, daß, wenn der Gesundheits— zustand des Ministers des Auswärtigen, Challemel⸗ Lacour demselben nicht gestatte, im Ministerium zu ver⸗ hleiben, Ferry dessen Nachfolger werden und Spuller dann das Unterrichts-Ministerium übernehmen würde. Für den Fall eines Rücktritts des Finanz-Ministers Tirard würde Raynal die Finanzen und Baihaut das Ministerium der öffentlichen Arbeiten übernehmen.

Türkei. Aus Konstantinopel wird der Londoner „Allgemeinen Correspondenz“ unterm 25. Juni gemeldet, daß die albanesischen Insurgenten auf ihrer Weigerung, mit den türkischen Bevollmächtigten zu unterhandeln, bestehen; die ottomanischen Truppen stießen auf Schwierigkeiten, ihre Kommunikationen offen zu halten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Juni.

(W. T. B.) Der Khan von Chiwa und die Söhne des Emirs von Buchara, diese im Namen ihres Vaters, über— reichten gestern den Kaiserlichen Majestäten kostbare Geschenke. Bei dem Empfange des Khans von Chiwa waren der Minister des Krieges, Wannowski, und General Tscher— najeff zugegen. Vaku, 25. Jun. (i ) Norgen gehn Expedition zur Erforschung des von Tschernajeff entdeckten Weges nach Centralasien ab. Dieselbe wird zunächst den Eingang in die Mertwyi-Kultuk erforschen.

Amerika. Washington, 23. Juni. (Allg. Corr.) Eine Deputation von Frländern, unter denen sich auch der Präsident und der Vize-Präsident der Nationalliga befanden, wurde heute von dem Präsidenten Arthur empfangen und überreichte ihm eine von dem Nationalkonvent in Phila⸗ delphia angenommene Resolution in Bezug auf die staatlich unterstützte Einwanderung aus Irland. Präsident Arthur versprach, der Angelegenheit seine Beachtung schenken zu wollen, und erklärte, daß oer Gegenstand bereits von Mr. Freeling⸗ huysen in Erwägung gezogen worden sei. Derselbe habe sich diesfalls mit den verschiedenen diplomatischen und Konsular— agenten in den Vereinigten Staaten ins Einvernehmen gesetzt, und die Frage werde nach allen Seiten hin sorgfältig geprüft. Präsident Arthur fügte hinzu, daß das gesetzliche Verbot, Einwanderer zu landen, welche dem Gemeinwesen zur Last zu fallen drohen, auf das Strengste gehandhabt werden werde.

Die Uferdämme am Mississippi ober- und unter— halb St. Louis sind geborsten. Die Flußniederungen sind J und die Feldfrüchte haben großen Schaden gelitten.

Süd⸗Amerika. (Allg. Corr) Die in Lima er—⸗ scheinende amtliche Zeitung „Diario“ veröffentlicht den Entwurf der zwischen Chile und England getroffenen Uebereinkunft über die Regelung britischer Forderungen für Verluste während des Krieges. Eine Kommission, aus drei Mitgliedern bestehend, von denen eins von Chile, eins von England und eins von dem Kaiser von Brasilien ernannt wird, wird niedergesetzt werden, um diese Ersatzansprüche zu erledigen.

Zeitungs ftimmen.

In dem Juniheft der „Preußischen Jahrbücher“ besprcht H. von Treitschke die politische Situation. In dem betreffenden Artikel heißt es:

Vurch die Annahme des Krankenversicherungsgesetzes hat der soeben geschlossene Reichstag auf der Bahn der sozialpolitischen Reform einen ersten bedeutsamen Schritt vorwärts gethan, der unmöglich der letzte bleiben kann. Er hat sodann durch die Bewilligung des neuen Etats bewiesen, wie fest das Ansehen der Krone bei uns steht; denn ohne, die ernsten Mahnungen der Kaiserlichen Botschaft wäre dieser erfreuliche Erfolg, der den Herzenswünschen der Majorität unzweifelhaft zuwiderlief, nimmermehr zustande gekommen. Unterdessen enthüllen sich neue, umfassende Pläne der deutschen Verkehrspolitik. Der Staat will, wie der „Reichs-Anzeiger“ soeben ankündigt, auch die letzten noch übrigen größeren Privateisenbahnen, die Oberschlesische, die Berlin Hamburger, die Altona-Kieler, die Rechte Oderuferbahn an⸗ kaufen; er verfährt dabei mit jener großartigen Offenheit, welche der preußischen Politik in ihren guten Zeiten immer eigen war, indem er seine Anerbietungen kurzerhand veröffentlicht und also den schlechten Künsten der Börse den Weg abschneidet. Gelingt diese Ab— sicht, so ist das gewaltige Werk der Verstaatlichung der Eisenbahnen nahezu vollendet. Auch ein anderer vielverheißender Entwurf, Yer Plan für den westdeutschen Kanal, der die rheinisch⸗westfälischen Kohlenbezirke mit den Emshäfen verbinden und sie der holländischen Dienstbarkeit entziehen soll, wird hoffentlich noch in diesenm Sommer zustande kommen wenn nicht noch in zwölfter Stunde allerhand Kirchthurmsinteressen und die leidige deutsche Recht- haberei dies große Unternehmen, wie einst die Samoa—⸗ vorlage, durchkreuzen. Würde der Widerstand, der sich im Herrenhause ankündigt, noch gebrochen, dann wäre der erste Grund gelegt für ein deuisches Kanalnetz großen Styles, und wir begönnen endlich, eine der schimpflichsten Unterlassungssünden der langen deutschen Ohnmacht zu süähnen. So erscheint die Politik des Reichskanzlers auf, vielen Gebieten des inneren Staatslebens, ganz wie in den europäischen Verhältnissen, fruchtbar, sicher, erfolgreich.

In der „Deutschen Reichspost“ lesen wir:

Die französische Regierung hat einen Schritt unternommen, der

unsern deutschen Freihandelstheoretikern eine Lehre geben könnte. Um

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