1883 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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eweitert. Wo Notbstände, Epidemien auftraten, sind Ritter des Ordens entsendet worden, um wirkend und organisirend Hülfe zu bringen. In den drei Kriegen der beiden * Jahrzebnte haben die Ritter des Ordens, ohne Mühe und Gefahr zu achten, manche wir dürfen uns dessen rühmen bis zum Tode getreu auf den Schlachtfeldern und in den Lazarethen den Verwundeten und Kranken Hülfe und Pflege gebracht, im Felde und dabeim Wunden heilend, Schmerzen lindernd, unterstützt in dieser uralten Johanniter thätigkeit von dem Frauenverein, der durch den hochherzigen Gedan⸗ ken Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in das Leben ge— rufen ist. ; ö

Und trotz der mit den Kriegen verbundenen außergewöhnlichen und bedeutenden Anstrengungen und Aufwendungen ist es möglich ge⸗ wesen, einen Kräftevorrath zu sammeln für das fernere Wirken des Ordens. Aber neue, große Anforderungen stellt die Noth der Zeit jetzt an die Thätigkeit des Ordens und seiner Mitglieder. Nach all dem Großen, Unvergleichlichen, das wir erlebt in unserem Vater⸗ lande, fehlt es leider auch nicht an Symptomen, die gezeigt haben, daß die schwersten Gefahren der Zukunft des deutschen Volkes drohen, die bewiesen haben, wie groß auch bei uns der Abfall von den heiligen Lehren ist, die allein im Stande sind, die Herzen zu reinigen von der Anschauung, daß der materielle Besitz und der materielle Genuß die böchsten, erstrebenswerthesten Güter des Lebens sind, von den Lehren, deren Befolgung allein ein friedliches, neidloses Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Hoch und Niedrig, Arm und Reich dauernd auf Erden ermöglicht. . . .

Der Unglaube hat sich auf sozialem Gebiete zu einer bedrohlichen Erscheinung gestaltet. Er verkündet offen den Umsturz aller in Staat, Kirche und Gesellschaft bestehenden Zustände, wie sie sich auf Grund des Christenthums, der menschlichen Kulturentwickelung und deutschen Volkswesens gebildet haben. Ein internationaler Bund vereinigt jetzt die Verstörer göttlicher und menschlicher Ordnungen. Unser Orden kann bei seinem Strehen, die Pflichten zu erfüllen, welche sein Gelübde ihm auferlegt, die Zwecke zu verfolgen, welche seine Statuten ihm vorschreiben, diese Thatsachen nicht übecsehen.

Die Zwecke des Ordens stellt sein Gelübde fest. Sie haben es alle heute wieder gehört. Eine Anzahl der Herren hat es ror uns soeben abgelegt. . ;

„Kampf wider den Unglauben“ ist danach an erster Stelle und demnächst Krankenpflege‘ die Aufgabe des Ordens, „Kampf gegen die Feinde der Kirche Christi und gegen die Verstörer göttlicher und menschlicher Ordnungen“ und „Förderung der christlichen Krankenpflege“ sind die Pflichten seiner Ritter. J .

Bisher ist die Krankenpflege stets in erster Linie bei der Thä⸗ tigkeit des Ordens in das Auge gefaßt worden. Und da dieselbe mit den Kräften und im Geiste der Diakonie ausgeübt ist, hat es auch bei ihr an dem friedlichen Kampfe gegen den Unglauben nicht gefehlt. Aber gegenwärtig muß der Orden, wenn er den großen Anforderungen der Gegenwart und seinem Gelübde gerecht werden will, mehr als bisher soziale Aufgaben in seiner gesammten Thätigkeit zu lösen suchen. In einer auf dem sozialen Gebiete liegenden großen und bahnbrechenden Liebesthätigkeit wird der Orden das seinen Ideen angemessene Schlachtfeld finden, um den Unglauben überwinden, den Umsturz entwaffnen zu helfen. .

Stellen wir uns deshalb unter das uns gegebene Panier.

Wie die Regimenter der Armee Fahnen und Standarten haben als Symbol ihres Fortbestehens über die Vergänglichkeit der einzel Aen Generationen hinaus: so hat der Orden sein Schwert. Wie der Soldat unter Berührung der Fahne oder Standarte seinen Eid ab⸗ legt, so habe ich heute den Herrenmeistereid unter Berührung des Ordensschwertes abgelegt. Bezeichnend ist es, daß das Schwert nicht gegürtet wird. Der Orden soll seinen Kampf ohne sichthares Schwert führen. Sein Kampf ist ein Kampf ohne Haß und Feindseligkeit, ein Kampf mit liebesthätigen Werken, geführt um der Gegner willen, zu ihrem Besten und Heile. . .

Und wenn die Krankenpflege bezeichnet werden tann als Arbeit an der allgemeinen Noth aller Zeiten; so ist der Kampf gegen den Unglauben Arbeit an der Noth der Zeit, un ser er Zeit.

Wiederholt hat Se. Majestät unser Allergnädigster Kaiser die Noth unserer Zeit bezeichnet, sein landesväterliches Herz vor der ge— sammten Nation in ihren Vertretern laut davon reden lassen. Aber von Allerhöckster Stelle ist dabei auch darauf hingewiesen, daß es eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten christlichen Volkslebens steht, ist, die Mittel und Wege zu finden, um diese Noth zu lindern, ihr immer mehr abzuhelfen und daß die Stagtsgewalt allein nicht im Stande ist, diese Aufgaben zu lösen. Pflicht der Kirche und der Gesellschast ist es, mit ihren Kräften dabei die Staatégewalt zu unterstützen. Der Orden, der in den Traditionen der Kirche wurzelt und eine gesellschaftliche Korporation ersten Ranges ist, muß in erster Linie hierzu verpflichtet erscheinen. . ;

Unter dem Eindrucke der Worte, die Se. Majestät unser er⸗ habener Protektor wiederholt gesprochen, trete ich das Meisterthum der Balley Brandenburg, die Regierung des Ordens an. Sache des Ordens ist es, an seinem Theile auf den Feldern, welche durch sein Gelübde und seine Statuten für seine Thätigkeit bestimmt, als seine Zwecke festgestellt sind, den Kaiserlichen Worten die That folgen zu lassen. Im Kapitel werde ich meine Vorschläge darüber machen.

Wohl gedenke ich daran, daß wir nur eine kleine Schaar sind, so großen Aufgaben gegenüber. Aber Anwärter unseres Ordens ist der gesammte deutsche Adel evangelischer Konfession. Eigene ver mehrte Pflichten werden wir übernehmen und erfüllen, aber auch darauf Bedacht nehmen müssen, eine immer größere Zahl des deutschen, protestantischen Adels dem Orden zu gewinnen, für seine Zwecke und Aufgaben thätig zu machen. . ö .

la,. Sie uns den Beweis in unserem Orden führen, daß der Adel bereit ist. wie bei der Krankenpflege daheim und im Felde, für die Milderung der allgemeinen Noth aller Zeiten, so auch an der Bekämpfung der schwersten Noth unserer Zeit kräftig mitzuarbeiten und dafür Opfer zu bringen. .

Mit Hoffnung und Zuversicht können wir herantreten an die Weiterführung unserer alten, an die Erfüllung der uns neu erwachen · den Aufgaben, denn noch nie hat der deutsche Adel seine Mithülfe

versagt, wo es galt, Pflichten zu erfüllen gegen Thron und Land, ö die auferlegt werden durch die Gebote der Kirche und der iebe zu seinen leidenden Mitbürgern. y .

Sr. Majestät dem Kaiser habe ich mir in Unterthänigkeit er⸗ laubt vor Antritt meiner Regierung des Ordens die Anschauungen und Absichten darzulegen, welchen ich eben vor Ihnen Ausdruck ge⸗ geben. Se. Majestät haben die Gnade gehabt, in huldvollster Weise daraufhin folgende Ordre an mich zu erlassen:

Ew. Königliche Hoheit haben Mir mittels Zuschrift vom 19. v. M. ein Memoire überreicht, worin die Verwendung der Thätig⸗ keit des Johanniter⸗-Ordens im Dienste und Interesse des Thront und des Vaterlandes dargelegt ist. Zu Meiner aufrichti gen Freude habe Ich daraus ersehen, mit welchem hohen Interesse Ew. Königliche Hoheit Ihre ebenso ehren vollen wie schwierigen Pflichten als Herrenmeister der Balley Brandenburg auffassen und denselben gerecht zu werden bemüht sind. Zugleich hat der Inhalt der Denkschrift Mein Interesse lebhaft in Anspruch genommen. Ew. Königliche Hoheit haben es danach ver standen, die statutenmäßige Aufgabe des Johanniter ⸗Ordens bedeutungs⸗ voll zu vertiefen und damit seine Ziele in einer Richtung zu erweitern, welche ein weites Feld korporativer Fürsorge eröffnet, indem seine Thätigkeit außer der seither schon segensreich geübten Wirksamkeit auf dem Gebiete der Krankenpflege fortan auch der dringend erforderlichen Abhülfe der sozialen Nothstände unter der arbeitenden Bevölkerung zugewendet wird, welche ein wesentlicher Gegenstand Meiner landesväterlichen Sorge ist. Den Bestrebungen, welche nach Ew. Königlichen Hoheit Intention

die Orden zwecke mit umfassen werden, zolle Ich wie als Landesherr

1.

so insbesondere als Patron der Balley Brandenburg Meine volle Anerkennung; Ich begleite ihre Ausführung mit Meinen innigen Wünschen zu ihrem Gedeihen und werde dieselbe fortdauernd mit der regsten Theilnahme verfolgen.

li ö d 14 i 1883. Berlin, den 11. Jun wilhelm.

Nun denn, meine ritterlichen Herren, ich bin entschlossen, in dem

Sinne, wie ich es vor Sr. Majestät und eben vor Ihnen aus— gesprochen habe, die Zwecke unseres Ordens zu verfolgen.

Der Kaiser hat gesprochen, die Noth unserer Zeit gekennzeichnet.

An uns ist es, unsere Arbeit diesen Worten gemäß zu beginnen. Und nun vorwärts in den Kampf wider den Unglauben mit Gott, für den Kaiser, unsere Landesherren, für das Vaterland und unsere lei— denden Brüder.

Es lebe Se. Majestät der Kaiser und König, der erhabene Pro⸗

tektor unseres Ordens. Hoch!

Der Bundestrath sowie die vereinigten Ausschüsse

desselben für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung

des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Die heutige (16.) Sitzung des Herrenhauses,

welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minisier des Innern von Puttkamer, die Staats-Minister Dr. Lucius, Dr, Friedberg, von Boetticher und zahlreiche Regierungskom— missare beiwohnten, wurde von dem Präsidenten Herzog von Ra⸗ tibor um 11 Uhr 20 Minuten eröffnet. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen stellte der Präsident, um die Geschãfte mög⸗ lichst bis zum Sonnabend erledigen zu können, für heut eine Abendsitzung in Aussicht.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der münd— liche Bericht der XI. Kommission über die aus dem Abgeord⸗ netenhause in veränderter Fassung zurückgekommenen Gesetz—

entwürfe, betreffend die allgemeine Landesverwaltung und die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Ver— waltungsgerichts⸗Behörden.

Der Referent, Herr von Winterfeld beantragte, den beiden Gesetzentwürfen in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, und besürwortete in kurzen Worten diesen Antrag. Zunächst trat das Haus, da zur Generaldiskussion Niemand das Wort nahm, in die Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die

Allgemeine Landesverwaltung. Eine Spezialdiskus—

sion entspann sich nicht, und in der Spezialberathung wurde das Gesetz ohne Diskussion dem Antrage des Referenten gemäß

angenommen.

Es folgte sodann die Berathung des Gesetzentwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwal— tungsgerichtsbehörden.

Die 55§. 1 bis 12 des Gesetzes wurden ohne Debatte geneh⸗ migt. Bei 5§. 13 wies der Referent, Herr von Winterfeld, darauf hin, daß der jetzt vorliegende §. 13 in der von dem Ab⸗ geordnetenhause beschlossenen Fassung nicht ganz derselbe sei, der früher vom Herrenhause abgelehnt sei. In der vorliegen den Fassung fielen diejenigen Bedenken fort, welche das Haus früher gehegt habe, daß die Rechte der Krone durch denselben ver— letzt würden. Er bitte deshalb, den §. 13, dessen Bedeutung man früher auch wohl vielfach überschätzt habe, in der vor— liegenden Fassung anzunehmen. . ö

Der Vize⸗-Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer bat, schon aus taktischen Gründen dem 8. 13 in der Fassung, wie sie vorliege, zuzustimmen, denn wenn dieselbe vom Hause abgelehnt würde, so würde dadurch die ganze Verwaltungsreform, welche nun schon Jahre lang die Landesvertretung beschäftigt habe, wieder auf längere eil vertagt werden. Seit der Zeit, daß er im öffentlichen Ver⸗ waltungsleben thätig sei, habe er stets die Absicht verfolgt, in die Verwaltung strengere Rechtskontrolen und besseren Rechtsschutz zu schaffen. Um dies Ziel zu erreichen, handle es sich darum, den schiefen Gang aufzugeben, den die Gesetzgebung seit dem Jahre 1873 genommen habe, und diejenigen staatsmännischen Grund— sätze weiter auszubilden, die der Kreisordnung von 1873 zu Grunde lägen, Allerdings habe der Beschluß des Abgeordneten⸗ hauses von diesem Grundsatz viel abgebröckelt, so sei namentlich der

wichtige theoretische Unterschied zwischen Verwaltungsstreitsachen

und Verwaltungsbeschlußsachen leider beseitigt, trotzdem dessen faktisches Vorhandensein nicht geleugnet werden könne. Man dürfe nicht verkennen, daß auch durch die Vorlage, wie sie jetzt zur Berathung stehe, wesentliche Besserungen in vielen Zweigen der Selhstverwaltung herbeigeführt werden würden, und was die Abänderungen des Abgeordnetenhauses anbetreffe, so seien dieselben doch auch gewissermaßen nur von untergeordnetem Werth. Wenn der 8. 13 in der That die Rechte der Krone beeinträchtigen sollte, dann würde das Ministerium ganz gewiß darum bitten, denselben einstimmig abzulehnen; dies sei aber nicht der Fall, denn die dem Minister des Innern garantirte Stellung, gleiche im Wesent⸗ lichen die Bedenken aus, die in den Bestimmungen es 3. 13 sonst liegen könnten. Die Regierung sei der Meinung, daß die Vor—

theile, welche das Gesetz in dieser Form biete, die Nachtheile dessel ben : überwögen. Er fühle aber keinen Beruf, für die Annahme

des 8. 13 mit besonderer Leidenschaftlichkeit einzutreten und das Votum des Hauses zu beeinflussen, glaube vielmehr, baß es viel besser sei, wenn sich die Regierung auf den rein objek⸗ tiven Standpunkt stelle, und nur in diesem Sinne empfehle er die Annahme des §. 13 in der Fassung des Abgeordneten— auses.

d 1 Adams betonte, daß das für die Krone unentbehr— liche Recht, keinen ihr nicht genehmen Beamten anzustellen, durch die Fassung des 8. 13 nicht beseitigt werde. Allerdings werde das Recht des Regierungs⸗Präsidenten insofern beein⸗ flußt, als derselbe den Beirath eines Kollegiums für den Fall der Nichtbestätigung einholen müsse. Stände man hier vor der Alternative, ein mühsam vorbereitetes Gesetz, wie das vor— liegende, wegen dieses §. 13 anzunehmen oder abzulehnen, so werde er sich für das letztere entscheiden, da es sich aber hierbei weniger um eine prinzipielle als um eine mehr formelle Aenderung der früheren Beschlüsse dieses Hauses handle, so bitte er, den 5. 13, so wie er vorliege, anzunehmen.

Graf zur Lippe erklärte, ein so schneller Meinungswechsel, wie er hier dem Hause zugemuthet werde, müsse das Haus um alle Achtung im Lande bringen, und er glaube nicht zu viel zu sagen, wenn er behaupte, das Haus habe an Achtung im Lande nicht mehr allzuniel zu verlicren. Habe das Ab—

geordnetenhaus ein Interesse an dem Zustandekomme

es auf diese Fassung des und der Regierungsvorlage zustimmen; das Ansehen des Hauses leide durch eine solche Behandlung, wie sie dem Hause von der Regierung zu Theil werde. Vorlagen untergeordneter Natur gingen dem Herrenhause zuerst zu, die wichtigeren lege man dem Abgeordnetenhause zuerst vor, und bei der Meinungsverschiedenheit zwischen beiden Häusern könnten einzelne Vorlagen nur durch Kompromisse Abgeordnetenhaus aber in solchen Fällen gar nicht nachgeben, das Herrenhaus habe schon trotz schwerer Bedenken den Bezirksrath geopfert; liege dem anderen Hause etwas an dem Zustandekommen des Gesetzes, dann könne es den §. 13 opfern. . tarische Regiment des Centrums wolle der Krone diesen 8. 13 aufdrängen, deshalb bitte er im Interesse des Landes, dieses Hauses und der Krone, den 5§. 13 abzulehnen. /

Der Minister des Innern von Puttkamer verwahrte die Regierung gegen den Vorwurf des Vorredners, daß sie das Bei Beginn der Session werde der legislative Stoff an die beiden Häuser nach sorgfältigsten Er⸗ wägungen vertheilt. Merkwürdigerweise habe die Regierung früher den Grafen zur Lippe mehrfach als Gegner gehabt, der wiederholt darauf hingewiesen habe, daß mehrere Vorlagen im Herrenhause nicht genügend hätten erörtert werden können, weil eben die Berathung des anderen Hauses noch nicht stattgefunden Strömungen existirten, welche das Bestätigungsrecht anstreben, es sei Aufgabe des Herrenhauses, solchen Strömungen ent— Uebrigens liege in dem vom Abgeordneten hause abgeänderten 5. 13 immerhin ein bedeutendes Zugeständniß Nachdem noch Frhr. von Pfuel aus Utilitätsgründen die An⸗ nahme des 8. 13 empfohlen hatte, dessen Prinzip er zwar nicht billige, von dem er aber glaube, daß mit ihm auszukommen sei, wurde der 5. 13 in namentlicher Abstimmung mit 84 gegen 24 Stimmen und schließlich die ganze Vorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (86) Sitzung des Hauses der welcher der Staats-Minister von Goßler und zahlreiche Kommissarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Schul versäumnisse.

Der Abg. Dr. Windthorst, der in der Generaldebatte

des Gesetzes, §. 13 verzichten

Das parlamen⸗

Herrenhaus zurücksetze.

gegenzutreten.

Abgeordneten,

ganze Gesetz stimmen müßten, dasselbe einen weiteren Schritt zur Monopolisirung der Schule einen Zwang ; der mit den natürlichen Rechten der Eltern unvereinbar sei. Dieser Zwang lasse sich übrigens bereits durch die bestehenden Gesetze ausüben. Das Gesetz sei somit überflüssig, es sei aber auch finanziell und wirthschaftlich bedenklich, denn die Geld— strafen könnten leicht die Höhe des Schulgeldes übersteigen.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Goßler trat allen diesen Ausführungen entgegen und erklärte, daß er nie den Standpunkt der Schulgesetzgebung verlassen werde, wie derselbe sich historisch entwickelt habe. Die weitere Aus⸗ bildung und Vollendung der Schulpflicht liege im Interesse der Eltern und der Kinder, zumal auf dem Lande, wo die Loslösung der Kinder von der Schule sittliche Gefahren für Die Regierung werde an dem

Freunde gegen

durch den

die letzteren mit sich führe. Schulzwange nicht rütteln lassen.

Der Abg. Dr. Wagner erklärte Namens seiner Freunde das volle Einverständniß der Konservativen mit den Ausfüh— Redner wies darauf hin, daß dem Schulzwange die letzten Siege der Armee zu verdanken seien, und bezeichnete es als höchst bedauerlich, daß ein so hervor⸗ ragender Parlamentarier, wie der Abg. Windthorst, sich gegen den Schulzwang ausgesprochen habe.

Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, daß er früher zu den eiftigsten Verehrern des preußischen Volksschulwesens gehört abe, daß aber seit der Aera Falk die Grundlagen gelegt seien, um die Volksschule zu korrumpiren. Wenn es so weiter gehe, würden alle Erfolge wieder verloren gehen.

Der Abg. Zelle dankte

rungen des Ministers.

dem Minister für seine Er— Die Fortschrittspartei werde nach wie vor an dem Schulzwange festhalten. ( , .

Der Abg. von Tiedemann (Labischin) wies darauf hin, daß der Abg. Windthorst in den: Augenblick, wo die Re⸗ gierung die Hand zum kirchlichen Frieden biete, ein neues Ein Versuch, an den Säulen des Staates, nämlich an der Wehr⸗ und Schulpflicht zu rütteln, werde stets an dem Widerstande aller Parteien scheitern.

Der Abg. von Eynern schloß sich diesen Ausführungen Namens der Nationalliberalen an.

Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Spezialdebatte über 3. 1 über.

Der Ankauf ausländischer Prämienpapiere, welche im Deutschen Reich nicht abgestempelt und demnach nicht umlaufsfähig sind, Seitens eines Bankiers oder einer anderen Person an der Börse macht, nach einem Urtheil des Reichsgerächts, II. Strafsenats, vom 27. April d. J., den Käufer gleichwie den Verkäufer strafbar; kauft dagegen ein Bankier solche Papiere in seinem Geschäftslokale, so ist zwar der Verkäufer, nicht aber der laufende Bankier zu bestrafen.

Der KRemonte⸗Inspecteur, General-Lieutenant von Rauch, ist behufs Vertheilung der Remonten an die Regi— menter nach den Remontedepots Ostpreußens abgereist.

Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld-Köfering, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt— schaft wieder übernommen.

Sachsen⸗Coburg Gotha. Coburg, 27. Juni. T. B.) Der Herzog von Edinburg ist heute früh hier eingetroffen.

Elsaß⸗Lothringen.

klärungen.

Kriegs anal anzünde.

Straßburg, 26. Juni. Lothr. Ztg.) Der Statthalter hat seine Kur in Karlsbad beendet und sich über Berlin nach Topper begeben.

Oesterreich⸗ Ungarn. i. (W. T. V.) Das „Amtsblatt“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verord⸗ nung vom 26. d. M., nach welcher das Gesetz über die Ausnahmegerichte in Dalmatien bis Ende 1883 in Kraft bleiben soll;

bestimmungen der Ministerien des Innern, der Justiz und

Wien, 28. Juni.

gleichzeitig werden die Ausführungs⸗

der Landesvertheidigung zu dieser Verordnung veröffentlicht. Das Amtsblatt“ publizirt ferner die zwischen De ut fchland und Oesterreich getroffene Uebereinkunft, betreffend die r n Zulassung an der Grenze wohnhafter Medizinal— personen.

Frankreich. Paris, 25. Juni. (Fr. Corr.) Der Kriegs-⸗Minister Thibaudin hat der Arme ekommission mitgetheilt, daß er beabsichtige, bei dem neuen Rekru— tirungsgesetz die Herabfetzung des Minimalmaßes der einzustellenden Rekruten auf 164 em zu beantragen, an⸗ statt der 155 em, wie der Kommissionsentwurf vorschlägt. Der Minister giebt als Grund an, daß die in Aussicht ge— nommene Bildung der afrikanischen und der Kolonialarmee solches nöthig mache.

Der schon telegraphisch erwähnte Erlaß des Sei ne— präfekten Ou stry unterdrückt die ständigen Seel sorger in den Hospitälern und Armenhäusern. Nur für' die Spitäler Bicktre und Salpétriere bleiben dieselben vorläufig noch aufrecht erhalten. Hr. Charles Quentin, der Direktor der öffentlichen Armenpflege, hat diesen Erlaß den Direktoren der Hospitäler und Armenhäuser von Paris in einem langen Rund— schreiben zur Kenntniß gebracht. Hiernach wird vom 1. Juli ab All es, was die geistliche Pflege anbetrifft, durch die ordentlichen Pfarrer des Sprengels, in denen die Hospitäler liegen, geregelt werden. Gleichzeitig wird jedoch den Pfarrern gestattet, an Sonntagen wie an den Konkordatsfesttagen in den Spitalern, wo sich Kapellen befinden, eine kleine Messe lesen zu lassen. Für alles Uebrige haben die Direktoren der Hospitäler sich mit den Pfarrern zu verständigen, welche ihrerseits dies bezüg⸗ liche Befehle vom Kardinal-Erzbischof von Paris empfangen.

Italien. Rom, 27,7. Juni. (W. T. B.) Die De pu⸗ tirten kammer genehmigte heute die Handels und S ch i ff⸗ jahrtsverträge mit Deutschland Und Großbritannien. Der Minister des Aeußern, Maneini, erklärte im Laufe der Berathung des deutsch⸗italienischen Handelsvertrages, in Erwiderung auf mehrere Bemerkungen des Kommissionsberichts: daß die Herabsetzung des Eingangszolls von 15 , auf 10 . für Trauben, nicht blos auf Trauben zum Essen, sondern auf alle Trauben, einschlietzlich derjenigen für die Wein— fabrikation Bezug habe. Dies gehe aus der diplomatischen Correspondenz hervor. Die italienischen Exporteure müßten sich streng an die Vorschriften bezüglich der Emballage halten, welche gegeben seien, um der Phylloxeragefahr zu begegnen. Keinenfalls könne die Regierung fich verpflichten, neue Unter— handlungen einzuleiten, um ausführliche Erklärungen über die sen Punkt zu erlangen, da die Regierung die Ratifikationen ausge⸗ tauscht habe, wie die Kommission gewünscht habe. Der Vertrag sei von dem deutschen Parlament bereits genehmigt worden; sobald dies auch Seitens des italienischen Parlamentes ge⸗ schehen sei, werde derselbe rechtskräftig und seine Ausführung könne durch das Belieben der Regierung nicht verzögert werden. Der Vertrag müsse am 1. Juli 1883 in Wirksamkeit treten. Die Ratifikationen könnten somit unter keinen Umständen ver— zögert werden. Die Regierung setze volles Vertrauen in die Billigkeit der deutschen Regierung.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin statteten gestern dern Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch in Pawlowsk einen Vesuch ab und nahmen bei demselben das Diner. Abends begaben sich die Majestäten mittelst eines gewöhnlichen Passagierzuges nach St. Petersburg.

Ein Communiqué der Regierung besagt: Die im Jahre 1879 mit der Kurie begonnenen U nterhand⸗ lungen sind beendet. Die Unterhandlungen wurden durch Oubril geführt, zu dessen Verfügung Mossolow abdelegirt war. Es wurden verschiedene Hauptfragen aufgestellt, daranter die Wiederherstellung der regulären hierarchischen Orbnung und die Erzielung eines Einvernehmens zwischen den weltlichen und geistlichen Gewalten in Betreff der Organisation der geistlichen Lehranstalten. Behuss Abschlusses der Unterhandlungen wurden im Jahre 1881 Mossolom und Butenew nach Rom entsandt. Das Wesentliche der erzielten Vereinbarungen, welche nicht in die Form eines Vertrages eingekleidet sind, besteht in Folgendem: Betreffs der Organisation der Eparchien wird festgesetzt: Der Papst erläßt eine Bulle über die kanonische Bestäti⸗ gung der Eparchie Kielce; die Verwaltung der aufge⸗ hobenen Eparchie von Minsk wird dem Erzbischof von Mohilew übertragen, die der Kamenetzschen Eparchie dem Bischof von Lutzk Schitomir und die der Posliaskschen Eparchie dem Bischof von Liublin. Was die Seminare anlangt, so erklart die Regierung, daß sie, indem sie die Konvention annehme, sich das Recht der Beaufsichtigung der Seminare vorbehalte. Diese Vereinbarung ist insofern von Bedeutung, als die Kurie der Regierung das Recht der Kontrole über den Unterricht

in der russischen Sprache, Literatur und Geschichte zu

erkennt, wobei die Lehrer mit vorheriger Genehmigung der Regierung angestellt werden. Was die Leitung des Unter⸗ richts in den kanonischen Fächern und die innere Disziplin an⸗ betrifft, so bleiben die Rechte des Bischof unverändert. Hinsichtlich der Akademien wurde vereinbart, daß dem Erzbischof⸗Metropo⸗ lilen die nämlichen Rechte zugestanden werden sollen, wie den Bischöfen bezüglich der Seminare. Wie einfach auch die Grund⸗ prinzipien der Vereinbarung sind, so wurde solche fruher doch für unmöglich erkläsrt. Man muß anerkennen, daß bie Aufrichtig⸗ keit und Friedensliebe des gegenwärtigen Papstes hauptsächlich zu der Erreichung des günstigen Resultates der Unter— handlungen beigetragen haben. Dieses anerkennend er— klärte sich die Regierung, wie immer, bereit, alles Mögliche für die Erhaltung des Friedens und der Ordnung der katholischen Kirche Rußlands zu thun, sie bleibe bei dem Entschlusse, bei der ersten Gelegenheit die soge⸗ nannten exceptionellen Maßregeln zu beseitigen, welche in Betreff der katholischen Geistlichkeit vorzugsweise in den 60er Jahren ergriffen seien; sie behalte sich das Recht vor, zu bestimmen, in welcher Reihenfolge dies geschehen solle. Aus eigener Initiative habe sie die Wirksamkeit des §. 18 des Utas vom 14. Dezember 1865 beanstandet, welcher die Bischofsgewalt bezüglich der Amtsentlassung der Geistlichen beschränkt. Als— dann wird die Regierung zur Durchficht des 1866 erlassenen Ergänzungsreglements zu dem genannten Ukas schreiten. Ucher— haupt muß bemerkt werden, daß sowohl während der ÜUnter— handlungen, wie auch bei dem Abschluß der Vereinbarungen die Regierung nichts außer Acht ließ. Der Grundgedanke unserer Politik in der katholischen Frage ist demnach: der Hierarchie völlige Freiheit in Religions- und Glaubenssachen zu überlassen, derselben jedoch keine Einmischung in Fragen zu gestatten, die ausschließlich die weltliche Gewalt angehen.

Zeitungẽõstimmen.

Das Deutsche Tageblatt“ schreibt:

Fürst Bismarcks Wirihschaftspolitik sindet in den nachfolgenden Zeilen des Soleil“ Anerkennung, eines Blattes, das in derselben Nummer von dem Tage spricht, der den „choc dèécisif entre la France et son ennemi heréditairer, den entscheidenden Zusammen⸗ stoß Frankreichs und seines Erbfeindes bringen wird. Nachdem das Blatt den Import und Export Frankreichs und Deutsch⸗ lands in den Jahren 1880 und 51 verglichen hat, kommt es zu dem Schluß: „In diesen beiden Jahren war der Export aus Deutschland größer als aus Frankreich, das noch vor Kurzem un— mittelbar hinter England rangirte. Wir sind also doch zu sagen ge⸗ zwungen, daß sich Deutschland unter dem durch Herrn von Bismarck inaugurirten ökonomischen System unendlich viel wohler befindet als wir. Es bequemt sich dem Schutz; zoll fystem völlig an, ist auf dem vollen Wege der Wohlfahrt, mit Frankreich dagegen ist es in Bezug auf den internationalen Handel ununterbrochen ab- wärts gegangen seit den freihändlerischen Verträgen von 15860, welchen die 1882 abgefchloffenen aufgeimpft sind.“ Es. werden dann die von Deutschland nach Frankreich ge⸗ schickten Waarengattungen und die einzelnen Zahlen angegeben, und dann resumirt: „Mit einem Wort, die deutschen Schutzzöllner, die nach den Theoretikern der 6konomischen Theorie sich ruiniren müßten, weil sie den Freihandel im Stich gelassen haben, sind ganz und gar auf dem Wege des industriellen und kommerziellen Fortschritts, während Frankreich, welches den angeblich gefunden Doktrinen zu hul⸗ digen fortfährt, seinen auswärtigen Handel abster zen, abnehmen sieht von Jahr zu Jahr, von Monat zu Monat.“

Die Sezession im Cobdenklub bietet dem „Obser ver“ Veranlassung zu folgenden Bemerkungen:

Die Prophezeiungen des Propheten, den er feiert, sind nicht ein getroffen. Der Freihandel ist nicht allgemein geworden und er hat sich auch nicht als das unfehlbare Heilmittel für alle Schäden im Völkerleben erwiesen; er ist eine ausgezeichnete Sache für England, er paßt aber nicht für Völker, die unter anderen Verhältnissen leben. Diese Wahrheit ist allgemein anerkannt und der Fobdenklub hat sich damit überlebt.

9 „Dresdner Journal“ veröffentlicht aus den Jahresberichten der sächsischen Fabrikeninspektoren für 1882 weitere Mittheilungen, denen wir folgende Stellen ent— nehmen:

Die Arbeitslöhne sind im Allgemeinen gegen das Vorjahr die gleichen geblieben, doch scheint nach und nach eine geringe Erhöhung derselben, wenigstens in den Städten, Platz zu greifen. Gute Akkord⸗ arbeiter in der Maschinen⸗, Steingut und Porzellanfabrikation sind sehr gesucht und verdienen nicht selten 20 —= 25 , wöchentlich. . . . . Der Verdienst der Arbeiter im Steinkohlenrevier ist im Allgemeinen ein günstiger zu nennen, im Braunkohlenrevier widmen sich die Ar— beiter meist auch noch anderen Beschaͤftigungen, besonders der Land— wirthschaft, deshalb ist ihre wirthschaftliche Lage noch besser, als die der Steinfohlenarbeiter. ... -

Die „Deutsche vol kswirthschaftliche Cocre— ö z“ konstatirt sie, Wandlungen der inneren Politik, wie folgt:

Als das Manchesterthum in inniger Verbrüderung mit dem Demokratismus im Jahre 1881 in den Wahlkampf zog, da hieß es: Unter der Derise: „Nieder mit dem Staatssozialismus“ wollen wir den Staats Begluͤckungsprojekten des Reichskanzlers ein für alle Mal ein Ende bereiten. Man prahlte: das Volk hat erkannt, daß jener 1878 gewählte Reichstag, der die neue Aera der Wirthschaftspolitiks mit dem Zolltarife von 1879 sanktionirt hat, nur einseitrgen Interessen gedient hat, und es wird die Majorität hinwegjagen, die daß gethan. Unter demselben Wahlspruche zog 1883 dasseibe edle Brüderpaar in den Wahlkampf zum preußischen Landtage. Wzährend aber 1881 noch seine Phrasen einige Zugkraft bewiefen hatten, während es nach dem Wahl—⸗ ausfglle noch schien, als sei es zu Enze mit der Aera einer wirth⸗ schaftlich sozialen Reformpolitik, so zeigte schon der Wahlausfall von 1882 in Preußen ein ganz anderes Gesicht. Abschloß die Wahl⸗ bewegung von 1881 mit jener Kaiserlichen Botschaft vom 17. No- vember, welche als die Hauptaufgabe der beginnenden und der fol gen⸗ den Legislatur-Perioden die Inangriffnahme einer kräftigen thatsäch⸗ lichen Sozialreform hinstellte, welche init einem Worte sagte: nach—⸗ dem in der Tarifreform von 1879 der erste Schritt geschehen und dem deutschen Volke die deutsche Arbeit zurückerobert ist, soll nun der zweite Schritt folgen und sollen dem arbeitenden Volke auch die Früchte seiner Arbeit in großartigen sozialen Reformen gesichert werden. ;

Mit welchem Hohn und Spotr wurde dieses Programm eines ge— sunden Staatssozialismus vom nackten Manchefterthum ... em— pfangen, mit welchem Eifer zog die gesammte manchesterliche Presse ins Feld gegen solche Politik des Schwindels“, ... mit welcher Sicherheit wurde rerkündet, von diesem Reichs⸗ tage wird der Kanzler seine Projekte niemals ver⸗ wirklicht sehen. Und als neben der Unfalls⸗Ver⸗ sicherung gleichzeitig die weit umfassendere Krankenversicherung erschien, wie wurde gespottet, daß, nachdem man die unreifen Ideen der ersteren nicht einmal mit jenem reaktionären Reichstage von 1878 habe durchführen können, man jetzt mit diesem auf die Deyise: Nieder mit dem Staatsfozialismus“ gewählten Reichstage ein viel weiter gehendez Problem loͤsen wolle.

Und erst sah es ja so aus, als ob die Spötter Recht behalten sollten Des Tabackmonopol wurde mit großer Majorität ab⸗ gelehnt, der Reichstag zeigte sich noch nicht reif für die Verwirk— lichung großer, weit umfassender Ideen; dann erlitt die Reichs⸗ regierung noch einige Niederlagen gegen Majoritäten von wenigen Stimmen in handels und zollpolitischer Beziehung.

Inzwischen aber hatte der große, in der Botschaft vom 17. No⸗ vember 1891 niedergelegte Gedanke, wie jede wahrhaft große Idte nie verfehlen wird, es zu thun, seine sieghafte Kraft geäußert. Zuerst wurde im preußischen Landtage mit vielen Wenns und Abers, aber doch entschieden und mit großer Mehrheit das System der Lirekten Steuern für die * arbeifenden Klassen aufgegeben, der Fortschritt selbst stimmte für den definitiven Steuer⸗ erlaß, er gab sein Prinzip auf, daß Jeder wissen müsse, was ihn der Staat koste auf Heller und Pfennig. Und jemehr man dann anfing, sich mit den Aufgaben der sozialen Reform thatsächlich zu beschäf⸗ tigen statt sie in Phrasen zu bespötteln, je mehr wuchsen ihre Chancen.

as erst undenkbar schien, wurde als möglich ja als heilbrin— gend erkannt, und jener mit der Dexise: „Nieder mit dem Staats- sozialismus gewählte Reichstag nahm mit mehr als zwei Drittel Majorität die Krankenversicherungsvorlage an; selbst von den Sezessionisten, vom eigentlichen Inkarnat des Manchester⸗ thumßg, stimmten elf, und zwar darunter die geistig bedeu— tendsten Männer jener Partei, für die Vorlage. Und dann nahm derselbe Reichftag die Gewerbegordnungsnovelle an, und zwar ebenfalls mit 160 gegen 127 Stimmen, wobei in den letzteren der verneinenden Parteien kaum ein Mann gefehlt hatte. Und ein dritter Akt: der preußische Landtag nahm mit 2265 gegen 111 Stimmen die Kanalbauvorlage an. Trotzdem die ganze Macht der lokalen und provinzialen Kirchthurmsinteressen aufgeboten worden war, wurde ein neuer Weg staatlicher Färsorge für die wirthschaft⸗ lichen Interessen betreten, unter der allgemeinen Gutheißung, daß er sehr znergisch betreten werden solle und daß hier nur ein erster Schritt gemacht sei

Nimmt man nun noch hinzu, wie auf dem Gebiete der Kirchen politik alle Aussicht vorhanden ist, in den Gemeinden unserer katho⸗ lischen Mitbürger den Frieden hergestellt zu fehen. . . Betrachtet man den Umschwung im Reichstage, wo die Politik des Individualismus durch diejenige eines gesunden Sozialismus in staatserhaltendem und christlichm Sinne besiegt wurde, betrachtet man die immer weiter vorschreitende Auflösung der alten Parteien, die Abbröckelung

ihrer Doktrinen und das Walten eines neuen, frischen, aufbauenden

zusammenfassenden Geistes, Wandelungen der inneren nichts anderes sind als ein Bismarck, den Ausbau des ständigen durch Fürsorge f Interessen des gesammten Volkes, Theiles desselben.

An Stelle der Streitigkeiten über todtes Recht, sungsspitzfindigkeiten ist sation getreten; jene Jdee, die sie ein die Idee nationaler Wirthsch Blut bekommen,

dann darf man wahrlich von Politik sprechen, Wandelungen, welche Sieg jener weittragenden Idee des Fürsten von ihm geschaffenen Reiches zu vervoll⸗ ür die materiellen und wirthschaftlichen

und besonders des arbeitenden

über Verfas⸗ wirthschaftlicher Organi⸗ geleitet und hervorgerufen hat, zialpolitik hat Fleisch und

haben alle nicht unterbrochen . dessen Wahl⸗ „Fort mit der Politik des Schwindels“, nachdem lt hat anerkennen müssen, daß kein Schwindel von einem gen Manne beabsichtigt sei, sagen wir, der einmal sich dem siegreichen Gedan wirthschaftlichen Reform gebeugt h nächsten Schritte ebenfalls in f

afts und So

zu wünschen, Verlauf der Dinge

wird gerade Reichstag, programm lautete: er wiederho hohen oder niedri dieser Reichstag, ken der sozialen und at, er gerade wird berufen sein, die

sich geistig durchkämpfen und vollenden

Statiftische Nachrichten.

Die Ergebnisse der Berufs Corr.) Die dritte Berufsgruppe C, we und Verkehrsgewerbe, sowie das Beh umfaßt, zählt 766 127 männliche un 911706 erwerbsthätige Personen. rufsgruppe standen 188 82

zäh lung in Preußen. Stat. lche das Handels, Versicherungs= erbergungs⸗ und Schankgewerbe d 145579 weibliche, zusammen Bei den Angehörigen dieser Be⸗ 8 Personen in Diensten, so d der Eiwerbsthätigen dieser Gruppe sich auf 1 1663534 9,4 00 der gesammten erwerbsthätigen Bev beläuft. Da für den Betrieb des Beherb gewerbes zahlreiche D derselben, welche 17.2 ausmacht, hinreichend erklärt. und B. beziffert sie sich auf 6,7 bezw. werbsthätigen Personen.

In den Haushaltungen der Beru nebensächlich 932 766 unter 14 Jahren und 692 044 üb die Gesammtzahl aller zu dieser wirthsch Personen sich auf Staatsbevölkerung stellt.

Von den in Berufsgruppe C. nebenerwerblich thätig:

die Zahl Personen oder ölkerung der Monarchie ergungs- sswie des Schank⸗ ienstleute erforderlich sind, so ist die hohe Ziffer e der sämmtlichen in dieser Gruppe Erwerbs⸗ den Berufsgruppen A. 4,7 G der in denselben er—

fsgruppe C. lebende, theils gar Personen wurden er 14 Jahren gezählt, so daß aftlichen Gruppe gezählten d somit auf 9, 90½ der gesammten

erwerbsthätige

2725 344 un

erwerbsthätigen Personen waren

A. in der Land und Forstwirthschaft, Gärtnerei, Jagd und Fischerei d

B. im Bergbau, Hüttenwesen, in der Industrie und im Bauw

C. im Handel und Verkehr u. s. w. ö

D. in persönlichen Diensten und Lohnarbeit...

bürgerlichen, kirchlichen Dienste und in

Thierzucht, esen 25 56

FE. im Militär-, Hof⸗ freien Berufen.

Die Pertheilung der erwerbsth gruppe auf die vier hauptsächlichsten folgender Uebersicht:

ätigen Personen dieser Berufs Zweige derselben ergiebt sich

Handelsgewerbe . Versicherungsgewerbe.

Verkehrsgewerbe J Herbergs und Schankgewerbe zusammen.

Nach ihrer Berufẽsstellung

werbsgruppen thätigen P

. . waren die in den vorstehenden Er— onen folgendermaßen gruppirt: Arbeiter bzw. im tungs- und Gewerbe thätige Familien⸗Ange⸗ . höͤrige u. Dienende Handelsgewerbe Versicherungs gewerbe. Verkehrsgewerbe ö Herbergs / u. Schankgewerbe zusammen 465 416 Demnach würden die Selbständigen und Gesch tungs. und Aufsichtspersonal 8,3 ͤ , die sonstigen Ar— er u. s. w. 47,5 og sämmtlicher in dieser Grup Personen ausschließlich der persönliche Dienste Aus dem Vergleiche mit den entsp und B. ergiebt sich, daß in Gru Personen und Geschäftsleiter eine Die Perussgruppe D. wird aus den häusliche leistenden Personen gebildet. beziffern sich auf 278 923, von weibliche Personen waren. Gruppe weder Verwaltungs und Aufsichtsp Viele dieser Berufsgrup

äftsleiter 44,2 oo, das Verwal pe erwerbsthätigen eistenden bilden. rechenden Ziffern der Gruppen A. ppe C. die Zahl der selbstaͤndigen außerordentlich hohe ist.

Dienste aller Art Die in dieser Gruppe Erwerbsthätigen denen 160 649 männliche und 118283 Erklärlicher Weise existiren in dieser noch „Geschäftsleiter“, ebenso nicht

Selhstãndige

pe angehörige Personen hatten noch einen erwerk, und zwar waren nel enerwerblich thätig: in der Land- und Forstwirthschaft

im Bergbau und Hüttenwmesen).

im Handel und Verkehr.

n Harfe n, nn,, in Militär bürgerlichen, kirchlichen Diensten

Ueber die Thätigkeit der Sch im Jahre 1882 berichtet das „Justiz-⸗Min Die Zahl der Schiedsmänner betrug E landesgerichts: Berlin 1425, Breslau 3445

er in Preußen isterialblatt! Folgendes: ande 1832 im Bezirk des Ober Cassel 1086, Celle 25l0, art a. M. 886, Hamm 1525, Kiel 1136, Königs—⸗ Naumburg 1087, Posen 639. Stettin Zahl der bürgerlichen Rechts⸗ rug im Ganzen 77831 (und zwar: in Berlin in Cassel 8295, in Celle 14 643, in Cöln in Hamm 1031, in Kiel 2211, in Naumburg 6977, ttin 2977); die Zahl der Sachen, in welchen hneverhandlung erschienen waren, betrug 59973; wurden durch Vergleich erledigt 46 068 (und jwar in Cassel 4634, in Celle glös, M. 4000, in Hamm 544, in Kiel

ie d smänn

Cöln 2221, Frankf berg 830, Mariem 60?, in Summa 17940. Die streitigkeiten bet 5966. in Breslau 8899 in Frankfurt a. M. 7077, in Königsberg 5256, in Posen 1632, in Ste beide Theile zur von diesen Sachen in Berlin 3387

erder 543,

in Marienwerder 1680,

in Breslau 5563 in Cöln 6665, in Frankfurt a. 1I64, in Königsberg 3210, in Marienwerder I035 3819, in Posen 853, in Stettin 19337. gungen und Körperverletzungen (die im Jahre 1882 ron den Schiedsmännern verhandelt wurden) davon in Berlin 29 175, elle 15 279, in Cöln 16334, in Frankfurt a. M 11841, in Kiel 3779, in Königsberg 20 613, in in Naumburg 20510, in Posen 15 315, der Sachen, in welchen beide T waren, betrug 137917 mit Erfolg erledigt 81 100 (und 15136, in Cassel 3671, in Telle 7370, in Cöln 5918 a. M. 3056, in Hamm 4298, in Kiel 1650,

in Naumburg Die Zahl der Beleidi⸗

betrug überhaupt 205 914 assel 8347, in 7517, in H Marienwerder 9738, in Stettin 9763); die Zahl heile zur Sühneverhandlung erschienen en Sachen sind durch Suͤhneversuche zwar in Berlin 10 635, in Breslau

in Breslau 36712, in C

z von dies

in Frankfurt in Königsberg 7581, in Marienwerder 3592, in Naumburg S563, in Posen 5841, in Stettin 4003). Kunsft, Wissenschaft und Literatur.

Die Verlagsbuchhandlung von J. J. Web in den interessirten Kreisen wohl angesehene k: »Die Herstellung Winke für Autoren und Buchhänd

J

er in Leipzig hat das Werk von Carl B. von ODruckwerken, ler! soeben in einer neuen, der