1883 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

1

ö

2 ——

ö

ba, , 1 . 22 ? ee s I F 2. 2. a,. * K . * e, 2 ** w / . ** 3

Ich habe mich im Nebrigen zum Worte gemeldet, um sachlich noch einiges zu erwidern auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Hobrecht. Er meinte, fär Berlin wäre die Sache erledigt, aber er könne aus eigener Erfahrung anführen, daß für Breslau doch ein erhebliches Bedürfniß zur Neugestaltung der Kommunalwahlbezirke vorgelegen habe. Nun muß ich darauf erwidern, daß nach den mir vorliegenden Berichten gerade für Breslau ein solches Bevürfniß in keiner Weise obwaltet. Es ist in einem Berichte vom vorigen Jahre näher angegeben, daß in Breslau bisher nur in der zweiten und dritten Wählerabtheilung Wahlbezirke gebildet seien, und in diesen Bezirken eine ungefähr gleiche Zahl stimmberechtigter Bürger vor⸗ handen sei, also der Zustand besteht, welcher jetzt in Berlin durch Auflösung erreicht werden soll, und daß über die Bildung von Wabl— bezirken auch für die erste Abtheilung eben jetzt erst Verhandlungen schweben, was ja im Rahmen der Städteordnung durchaus zu⸗ lässig ist.

Wenn der verehrte Hr. Abgeordnete im Eingange seiner Rede mit Bezug auf die Berliner Verhältnisse äußerte, daß er die von Hrn. Abg. Straßmann in Betreff der Gesetzlichkeit der Auflösungs— maßnahme ausgesprochenen Zweifel theile, so bin ich eigentlich über diese Aeußerung erstaunt, und muß, um sie in das richtige Licht zu stellen, mir doch erlauben, den Wortlaut derjenigen Vorlage mitzu⸗— theilen, welche der Magistrat zu Berlin am 14. März 1878 der Stadtverordnetenversammlung gemacht hat. Diese Vorlage lautet folgendermaßen:

An die Stadtverordnetenversammlung. Durch den Beschluß vom 15. November pr. hat uns die Versammlung ersucht, ihr wegen der anderweitigen Neueintheilung der Kommunalwahlbezirke eine Vorlage zu machen und gleichzeitig den materiellen Inhalt des An trags der Stadtverordneten Weber und Genossen eventuell zu berücksichtigen.

Wir erwidern der Stadtverordnetenversammlung hierauf ergebenst, daß wir bereits vor Eingang des geehrten Beschlusses der uns schon seit Jahren beschäftigenden Frage, wie der von uns

stets als höchst mangelhaft und bedauerlich anerkannten gegen⸗ wärtigen Eintheilung der Wahlbezirke abzuhelfen sei, abermals näher getreten waren, und durch un'er statistisches Bureau Er— mittelungen mannigfacher Art hatten vornehmen lassen. Leider haben wir aber nach wiederholter eingehender Prüfung an unserer früher oft ausgesprochenen Ansicht festhalten müssen, daß ohne klare Verletzung der bestehenden Städteordnung keine durchgreifende und auch nicht einmal eine theilweise Reform möglich ist.

Ich komme gleich auf das, was Sie vielleicht noch mehr inter—

essiren wird.

Die von uns nach Einführung der Städteordnung vom 30. Mai 1853 auf Grund des §. 14 festgestellte Anzabl und Abgrenzung der Wahlbezirke nach Maßgabe der damaligen Zahl der stimmfähigen Bürger hat zur Folge gehabt, daß nach §. 21 Absatz z alle Er—⸗ gänzungs- und Ersatzwahlen trotz der inzwischen eingetretenen Ver— schiebung der Bevölkerungsverhältnisse von denselben Abtheilungen und Wahlbezirken vorgenommen werden mußten, von denen der ausgeschiedene Stadtverordnete gewählt war, und diese letztere Be⸗ stimmung muß so lange beobachtet werden, als das Gesetz nicht aufgehoben worden.

Selbst eine freiwillige Niederlegung der Mandate Seitens aller jetzt fungirenden Stadtverordneten würde ohne Erfolg sein, da sie das gedachte Recht der Wahlbezirke und Abtheilungen nicht alteriren könnte. Anders würde sich nach unserer Auffassung des Gesetzes die Sache stellen, wenn eine Auflösung der Stadt— verordnetenversammlung durch Königliche Verordnung auf den Aatrag des Staats⸗Ministerinns gemäß §. 779 der Städte ordnung erfolgte, da es sich dann um vpollständige Neu-, nicht Ergänzungs« und Ersatzwahlen handeln würde. Ob die Stadtverordaetenversammlung sich zu einem solchen ihre Auflöfung herbeiführenden Schritte entschließen will, müssen wir ihrer selbständigen Erwägung und Beschlußfassung überlassen. Sollte er beliebt werden, so würden wir unsererseits nicht dagegen sein und die Fragen wegen der einstweiligen Fortführung der Geschäfte etwa im Sinne des Weberschen, von uns sonst für inopportun ge—⸗ haltenen Antrags, sowie wegen der Neueintheilung der Wahlbezirke in weitere Berathung nehmen.

Andernfalls werden die jetzigen Uebelstände, obschon sie von Jahr zu Jahr zunehmen müssen, so lange zu ertragen sein, bis eine neue Städteordnung erlassen oder die Verhältnisse der Pro— vinz Berlin gesetzlich festgestellt worden.

Berlin, den 14. März 1878. ;

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

gez. Hobrecht.

Meine Herren! Hieraus geht also hervor, daß entweder der Hr. Abg. Hobrecht die Meinung, die er als Ober- Bürgermeister von Berlin über die Frage gehabt hat, seitdem fundamental geändert hat, oder aber damals im Kollegium in, der Mino— rität geblieben war und nicht den nöthigen Einfluß besaß, um seine Ansicht zur Geltung und zum Durchbruch zu bringen. Wenn Hr. Abg. Hobrecht das Bedürfniß darlegte, gerade in großen Städten bei der Eintheilung der Wahlbezirke sehr vorsichtig und vom Standpunkte der ausgleichenden Gerechtigkeit aus zu operiren, so kann ich ihm darin nur beitreten. Es ist ganz unzweifelhaft richtig, daß, se schroffer sich die sozialen und religiösen Gegensätze in einer großen Kommune gestalten, man um so zarter diese Fragen behandeln muß. Aber ich habe daraus gar kein Motiv entnehmen können gegen das— jenige, was die Staatsregierung unter Billigung Sr. Majestät ver fügt hat. Im Gegentheil! mir scheint daraus zu folgen, daß, wenn man solche Uebelstände als vorhanden annimmt und ihrer Beseiti— gung näher tritt, man auch alle Veranlassung hat, die Beseitigung rasch und gründlich eintreten zu lassen, und das ist durch die von der Regierung getroffene . geschehen.

Im Uebrigen wiederhole ich meine Bitte, wenn die Sache in die Komrnission verwiesen wird, sie dort so zu behandeln, wie es der gegen⸗ wärtigen Geschäftslage entspricht

Der Abg. Zelle befürwortete seinen Antrag. Fur Berlin sei die Angelegenheit, um die es sich hier handele, erledigt; eine Berliner Frage stehe mit dem Antrage gar nicht mehr zur Diskussion, sondern eine Sache, die das ganze Land betreffe. Es freue ihn das in hohem Maße, denn stände eine spezifisch Berliner Frage zur Verhandlung, so würde er für seinen Antrag wohl schwerlich Hoffnung hapen können, das Wohlwollen der Majorität des Hauses zu gewinnen. Die bisherige Gesetzgebung habe vergessen, für den Fall eines außerordentlich schnellen Wachsthums großer Städte Be⸗ stimmungen betreffs der Modifikation der städtischen Wahlbezirke zu treffen Diese Lücke wollt der Antrag legislatorisch ausfülen, während der Minister, um die Lücke auszufüllen, eine etwas gewaltsamere Opera—⸗ tion für nothwendig halte. Wenn wirklich durch den

Auflösungsparagraphen den Städten Wohlthaten erwiesen werden könnten, warum werde dann dieser Paragraph nicht von der Regierung auch in die nassauische und hannoversche Städteordnung aufgenommen, wo derselbe bis jetzt fehle? Die ganze rechtliche Interpretation, deren sich der Minister be⸗ dient habe, halte er für sehr gewagt; aber auch praktisch sei die Annahme des Antrages dringend geboten, zwar nicht mehr für Berlin, aber im Interesse zahlreicher anderer Städte. Er müsse dem Minister entschieden bestreiten, daß für den Antrag kein. Bedürfniß vorliege. Er habe bis⸗ her die Stabilität der Stadtverordnetenversammlungen für eine der Hauptsäulen, der städtischen Freiheit gehalten. Es sei höchst bedenklich, wenn bei den geringsten Dpportunitätsfragen durch eine Autlösung der Stadtverord— neten versammlung jene Stabilität erschüttert werden könne. Die Insinuation des Abg. Cremer, als hätte die Linke die

Diskussion des Antrages absichtlich hingehalten, weise er zu⸗ rück. Der Präsident werde ihm bezeugen können, wie oft er sich an ihn mit der Bitte gewandt habe, diesen Antrag recht bald auf die Tagesordnung zu setzen. Die geschäft⸗ liche Lage des Hauses allein habe die Berathung des An⸗ trages hinausgeschoben. Der Abg. Straßmann sei mit seinem, aus dem Gebiet der Medizin bergenommenen Vergleich gewiß weit entfernt, eine Allerhöchste Verordnung zu kritisiren; derselbe wolle nur und darin sei er (Redner) mit demselben einverstanden andeuten, daß durch das Vor⸗ gehen der Regierung nur die Symptome einer Krankheit ent— fernt würden, ohne daß die Krankheit von innen heraus lu— rirt werde. Er erinnere ferner daran, daß durch das Vor⸗ gehen der Regierung der Schein erweckt worden sei, als habe sich die Regierung mit einer gewissen Strömung in Berlin verbündet, welche früher stets in ihrem Interesse die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung verlangt habe. Der Abg. Cremer habe von der Macht der konservativen Bewegung in Berlin gesprochen. Derselbe meine dabei aber wohl nur eine gewisse Parteirichtung, welche die Konservativen sonst selbst nicht gern als zu ihnen gehörig anerkennen wollten. Mit wirklich Konservativen verhandele er in der Stadtverordnetenversammlung sehr gern; der Saal der Ber⸗— liner Stadtverordneten sei ein neutraler Boden, wo unab⸗ hängig von politischen Richtungen das kommunale Wohl berathen werde. In das Gemüth des Abg. Cremer aber seien wohl einige Ausstrahlungen von jener anderen Richtung üher— gegangen, die sich konservatiw nenne, ohne es zu sein. Die Anschuldigungen dieser antisemitischen Partei gegen die Ber— liner Gemeindeverwaltung bedürften überall des Beweises. Er bitte, seinen Antrag objektiv und wohlwollend zu be—

urtheilen.

Hierauf entgegnete der Vize-Präsident des Staats-Mini— steriums von Puttkamer:

Ich bedauere, daß ich durch einige Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners in die Nothwendiakeit versetzt bin, mir noch für wenige Minuten nachsichtiges Gehör zu erbitten.

Der Herr Redner meinte zwar, meine Aeußerung, wir fübren mit der Berliner Stadtverordnetenversammlung keinen Krieg, werde ja auch thatsächlich durch die Art der Ausführung der von ihm mehr— fach charakterisirten Maßregel bestätigt. Das ist gewiß richtig und ich nehme das Anerkenntniß bestens entgegen. Aber ich glaube, der Herr Vorredner hätte dann gut gethan, es dann auch unqualifizirt zu lassen

durch die Worte, die er glaubte hinzufügen zu müssen. Er sagt ja, das wird zwar gesagt, wir müssen es ja auch anerkennen, es ist so, aber es hat doch den Anschein, als wenn eine gewisse Partei glaubt, in der Regierung durch die von dieser getroffene Maßregel einen Verbündeten gefunden zu haben, um einen Ansturm gegen das jetzige Stadtregiment zu versuchen. Meine Herren! Ich kann nicht umhin, hier noch einige Worte hinzuzufügen. Ich wiederhole also den Satz: Die von uns Sr. Majestät vorgeschlagene und Allerhöchst genehmigte Maßregel trägt durchaus den geschaͤftsmäßigen Charakter, den der Abg. Zelle selbst nicht umhin gekonnt hat anzuerkennen. Aber wenn nun seinerseits der Sache und der ganzen Angelegenheit das Kolorit gegeben wird, als wenn bei den bevorstehenden Neuwahlen der Stadt⸗ verordnetenversammlung jedes Bestreben, eine veränderte Majorität durch das Votum der Wähler herbeizuführen, von vornherein als eine capitis diminutio der Stadt Berlin aufzufassen wäre, so kann ich in keiner Weise das anerkennen. Ich bin der Meinung, jede Rich— tung in der Bewegung unseres kommunalen Lebens hat ein Recht, sich durch die Wahlen geltend Q machen, und mir scheint es nicht richtig, wenn man so von oben herab, wie der Abg. Zelle das gethan hat, eine dieser Richtungen von vorn herein als nicht nur Jänzlich unbedeutend und nicht der Rede werth, sondern auch als, ich möchte sagen, moralisch unberechtigt hinstellt. Meine Herren, der Meinung bin ich durchaus nicht; ich bemerke im Uebrigen, daß die Art der künftigen Gestaltung der Stadtverordnetenversammlung für die Staatsregierung doch überhaupt eine vergleichsweise indiffe⸗ rente Angelegenheit ist. Die Staatsregierung wird ihr Aufsichtsrecht nach wie vor nach bestem Wissen und Ermessen ausüben, gewiß nicht in einer Stimmung, welche als eine feindselige gegen die städtische Verwaltung betrachtet werden kann. Aber ich muß doch sagen ich kann es nicht begreifen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, als wenn die unbedingte Aufrechterhaltung der Alleinherrschaft des jetzigen kommunalen Regiments eine Lebensfrage, für Berlin ist. Wie gesagt, die Regierung sieht der Entwickelung mit der vollsten Ruhe entgegen, sie wird sich mit den künftigen Verhältnissen ebenso einzurichten haben und einzurichten wissen, wie mit den jetzigen.

Der Herr Abgeordnete meinte, es hätte aus meinen Ausführungen hervorgeleuchtet, als wenn ich die Auflösung einer Stadtverordneten versammlung als etwas kaum der Rede werthes ganz Gleichgültiges ansehe. Meine Herren, das ist mir durchaus nicht in den Sinn ge— kommen; ich halte jede solche Maßregel für wichtig und es deshalb für nöthig, sie, ehe man sie trifft, sorgfältig zu erwägen. Aber ich kann auch nicht finden, daß die kommunalen Vertretungen ein Privi— legium in Anspruch zu nehmen hätten vor den großen politischen Körperschaften, was doch in der That durch eine Stellung, wie der Herr Vorredner sie zu der Frage einnimmt, geschehen würde.

Meine Herren! Wenn die höchste parlamentarische Vertretung des Landes, das Abgeordnetenhaus, der Auflösung ohne Angabe von Gründen jeden Augenblick unterliegt, dann, glaube ich, wird es nicht zu viel behauptet sein, wenn ich sage, daß die kommunale Vertretung der Residenz sich füglich dasselbe ge— fallen lassen kana. Meiner Auffassung nach steht doch diese Frage einer Auflösung detz Abgeordnetenhauses noch etwas höher, als die Frage der Äuflösung einer Stadtverordnetenversammlung, selbst wenn es die von Berlin wäre.

Der Herr Abgeordnete zweifelte sodann an der Richtigkeit meiner Angabe, daß außerhalb Berlins in dem Gebiete der Städteordnung vom 30. Mai 1853 ein Bedürfniß zur Abänderung von Kommunal wahlbezirken aicht hervorgetreten sei. Meine Herren, ich kann mich nur darauf beziehen, was ich in den Akten gefunden habe; ich glaube aber den Schlüssel dazu zu besitzen, weshalb bisher keine Klagen zu Tage getreten sind und glaube den Grund meinerseits nicht darin suchen zu sollen, daß etwa die betreffenden Magistrate praeter legem oder ich möchte sogar sagen contra legem willkürliche Veränderungen bestehender Wahlbezirke vorgenommen haben. Ich nehme vielmehr an, daß man in denjenigen Städten, in welchen eine namhafte Ver mehrung der Berölkerung eintrat, die Zahl der Stadtverordneten entfprechend erhöht und die neuen. Stadtverordneten auf die alten Wahlbezirke so vertheilt haben wird, daß eine annähernde Gleichmäßigkeit des Wahlrechts gewahrt blieb. Das gleiche Mittel hat man ja auch hier in Berlin mit einem ge⸗ wissen Erfolge angewendet. Inzwischen ist man nun hier allerdings an ein Maximum der Zahl der Stadtverordneten gelangt, welches aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht mehr wohl überschritten werden kann. Derartige Verhältnisse aber sind in anderen Städten nicht vorhanden und jedenfalls für lange Jahre nicht abzusehen. Damit findet, nehme ich an, dieser Zweifel seine Erledigung.

Der Präsident von Köller bemerkte mit Bezug auf die letzten Aeußerungen des Abg. Zelle, das Präsidium sei aller⸗ dings oftmals von den Antragstellern ersucht worden, den Antrag zur Debatte zu stellen; die Geschästslage des Hauses hahe aber bewirkt, daß diesen Wünschen nicht eher als heute habe stattgegeben werden können.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, über die spezisisch Berliner Verhältnisse lönne er sich nach der heutigen Dis—

nicht zur Debatte. Der Antrag selbst sei so ohne Weiteres nicht zu verwerfen; es sei zwar vielleicht an sich bedenklich, der Gesetz⸗ gebung durch Annahme des Antrages in einem bestimmten Punkte vorzugreifen; indessen könnten gewisse besondere Ver⸗ hältnisse eine solche Vorwegnahme angezeigt erscheinen lassen. Man könne das heute nicht ohne Weiteres entscheiden; das Haus dürfe sich nicht voreilig entschließen; die Sache müsse gründlich kommissarisch geprüft werden. Er beantrage deshalb ausdrücklich die Verweisung des Antrages an die Gemeinde⸗ kommission.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.

Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen.

Der Abg. Hobrecht bemerkte persönlich, daß er sich heute keineswegs, wie der Minister behauptet habe, im Widerspruch mit seinen früheren Ansichten befinde. Er sei allerdings damals in der rein formalen Rechtssrage im Magistrat in der Minder— heit geblieben; das sei für einen Chef keine Schande. Wenn man nachfragen wollte, würde sich vielleicht herausstellen, daß auch über die heutige Angelegenheit einige Räthe des Ministers anders dächten, als der Minister selbst.

Der Staats-Minister von Puttkamer fragte den Präsi— denten, ob er als Abgeordneter in demselben Rahmen wie der Vorredner eine persönliche Bemerkung machen könnte, ohne daß die Diskussion wieder eröffnet würde.

Der Präsident von Köller bemerkte, daß er eine rein persönliche Bemerkung ohne Wiedereröffnung der Diskussion gestatten könne, aber nur innerhalb der Reihenfolge der— jenigen, die sich bereits zu einer persönlichen Bemerkung ge— meldet hätten.

Der Minister verzichtete nunmehr auf die persönliche Be⸗— merkung.

Der Abg. Straßmann bemerkte, die Insinuation, als hätte er eine Allerhöchste Verordnung kritisiren wollen, weise er bestimmt zurück. Wenn der Abg. Cremer solche Insinua⸗ tion ausspreche, nun, daß er dem Abg. Cremer etwas übel nehme, könne man wohl nicht verlangen. Aber er beklage es, daß auch der Minister auf jene Insinuation zurückgekommen sei.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, da er sachlich dem Abg. Cremer nicht mehr antworten könne, bemerke er dem Abg. Cremer nur, daß derselbe heute wieder einmal über Dinge gesprochen habe, von denen er nichts wisse.

Der Abg. Cremer bemerkte, nachdem der Ahg. Löwe seine Unwissenheit vor dem Lande konstatirt habe, sei darüber nichts weiter mehr zu sagen. Vom Abg. Straßmann verbitte er sich, ihn, wie derselhe es eben gethan habe, als nicht satisfaktions— fähigen Menschen zu behandeln. Diese Insinuation weise er mit Entrüstung zurück.

Nach einem kurzen Schlußwort des Antragstellers Abg. Dr. Straßmann wurde der Antrag Zelle-Straßmann der Ge— meindekommission überwiesen.

Es folgten Wahlprüfungen. Zunächst stand die Wahl des Abg. Frhrn. von Lyncker (5. Gumbinner Wahlkreis) zur Berathung. Die Kommission beantragte, diese Wahl zu be— anstanden.

Der Abg. Dirichlet brachte ein Schreiben des Regierungs- Präsidenten Steinmann zur Verlesung, welcher sich über die Proresterheber in höchst schroffer Weise auslasse. Derselbe spreche darin von der Gemeinheit der Gesinnung, von Pferde— händlern u. s. w. Er wolle diese Thatsachen nur im Haus— mittheilen, er erwarte von dem Minister nichts, da der selbẽ schon dem Bruder des Hrn. Steinmann gegenüber bei ähnlichen Vorkommnissen im Kreise Lauenburg auch keine Remedur habe eintreten lassen.

Der Staats-Minisler von Puttkamer entgegnete:

Meine Herren! Wozu die Eingangsworte des Hrn. Abg. Dirichlet dienen sollten, ist mir beim besten Willen nicht vollständig klar ge⸗ worden. Anscheinend beabsichtigte er aus meinen Ausführungen über den 53. 79 der Städteordnung, welche dahin gingen, daß unter Um— ständen die Königliche Staatsregierung davon absehen könne, von der ihr beigelegten Besugniß, im Falle einer Auflösung Kommissare zu bestellen, Gebrauch zu machen, den Schluß zu ziehen, daß ich alle anderen dispositiven Vorschriften der gesammten preußischen Gesetz⸗ gehung denn was für das eine Gebiet gilt, muß für alle gelten, für blos fakultativ halte. Es gehört der ganze Scharfsinn des Abg. Dirichlet dazu, um einen Zusammenhang zwischen diesen beiden fundamental verschiedenen Dingen zu erkennen, und ich glaube einer Erwiderung auf diesen Theil feiner Ausführungen füglich überhoben zu sein. Tagegen kann ich nicht umhin mit einigen Worten auf das eigentliche Thema seiner Auseinandersetzungen zurückzukommen, wenn ich auch, wie ich rorausschicke, selbstverständlich nicht in der Lage bin, schon jetzt definitiv Stellung zu der Sache zu nehmen. Denn das fragliche Schreiben ist erst soeben nach Form und Inhalt zum ersten Male hier zu meiner Kenntniß gekommen, Wenn ich den Herrn Abgeordneten richtig verstanden habe, behauptet der Regierungs ⸗Präsident Steinmann, daß gewisse gegen seine Thätig⸗ kei bei den letzten Wahlen in einem Protest erhobenen Anschuldi— gungen rein aus der Luft gegriffen seien, und hat dieser seiner Ueber zeugung einen Ausdruck gegeben in einem Schreiben an die Wahl präfungskommission, welches nach der Meinung des Hrn. Abg. Dirichlet über das Maß des Erlaubten weit hinausgehen soll. Ob letzteres der Fall ist, ob namentlich der Regierungs-Präsident seinen Empfindungen über den fraglichen Vorfall vielleicht einen etwas zu lebhaften Ausdruck gegeben hat, darüber muß ich mir, wie gesagt, mein Urtheil vorbehalten bis ich Einsicht in das Schreiben genommen haben werde; wenn aber der Abg. Dirichlet die Scche so darstellt, als handele es sich hier um eine ganz unerhörte Ausschreitung des Regierungs- Präsidenten gegenüber den Herren, die ihn ihrerseits der gröbsten Ungesetzlichkeiten und ganz monströser Dinge bei den Wahlen beschuldigt haben, dann, glaube ich, geht der Abg. Dirichlet weit über das hinaus, was in der Situation gegeben ist. Wie steht denn die Sache? Finden Sie das so durchaus harmlos, wenn dem Regierungs⸗-Präsidenten vorgeworfen wird, er habe zu einem Beamten gesagt: „Was haben Sie für den preußischen Staat oder die Königliche Regierung gethan?“ Ant⸗ wort: Ich habe konservativ gewählt. „Das ist gar nichts; Sie muüssen Vereine stiften, agitiren; und wenn man ihm ferner den Vorwurf macht, er habe einem anderen Beamten gegenüber geäußert: „Veranlassen Sie selbst oder durch einen Dritten, daß der Dr. Paulini dem konservativen Verein bei⸗ tritt; thut das Dr. Paulini, so werde ich mein Möglichstes thun, ihm die beste Physikatsstelle zu besorgen; thut er das nicht, so wird ihm der Dienst auf der Anstalt gekündigt werden?! Diese Behaup— tungen sind bereits als unrichtig erwiesen. Eine eidliche Ver— nehmung der betreffenden Beamten hat zwar noch nicht stattgefunden, es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß die bereits früher zu einer Aeußerung veranlaßten Beamten ihre betreffende Erklärung auch bei eidlicher Vernehmung lediglich bestätigen werden. Wenn nun feststeht. daß an diesen Anschuldigungen kein wahres Wort ist, daß sie rein aus den Fingern gesogen sind, so finde ich es sehr begreiflich, daß dann der betreffende hohe Regierungsbeamte sich einigermaßen verletzt fühlt, und halte es an sich auch vollkommen in der Ordnung, wenn er dieser Empfindung, natürlich in entsprechender Form, einen leb— haften Ausdruck giebt. Ich habe daher vor der Hand gar keinen An⸗ laß, von dem Ausdruck des Vertrauens gegen die Verwaltung des Hrn. Steinmann, den ich die Ehre gehabt habe, neulich von dieser Stelle hier kundzugeben, dieses Falles wegen etwas zurückzunehmen.

kussion ein Urtheil nicht erlauben; dieselben ständen ja auch i Ich werde abwarten, ob noch weitere Ausführungen über

die Angerburg ·˖ Litzener Wahl gemacht werden, aber das kann ich dem Hrn. Abg. Dirichlet versichern: wenn er, wie er es in Aussicht stellt, uns noch nähere Mittheilungen in Bezug auf die Vorkommnisse bei den Wahlen im Regierungsbezirk Gumbinnen machen sollte, dann würde ich auch meinerseits in die Lage kommen, eine Schilderung zu geben, die ihm sicherlich einen bohen Grad ron Mißbehagen erregen würde. Ich beschränke mich vorläufig auf diese Andeutung. Werde ich aber provozirt, dann werde ich ihm sicherlich eine Antwort nicht schuldig bleiben. Das Haus beschloß nach dem Vorschlage der Kommission die Beanstandung der Wahl. Eine längere Debatte entspann sich über die Wahl der

Abgg. Schäffer, Baier und von Schenkendorff im 8. Wahl⸗ kreise des Regierungsbezirks Liegnitz. Die Kommission be— antragte Gültigkeitserklärung der drei Mandate, wogegen die Abag. Beisert und Dr. Meyer (Breslau) den Antrag stellten, die Wahl des Abg. von Schenkendorff zu beanstanden, und Erhebungen über die bei jener Wahl vorgekommenen Unregel— mäßigkeiten anzustellen.

Der Abg. von Rauchhaupt beantragte, die Wahl des Aba. von Schenkendorff an die Kommission zurück zu ver— weisen, welchem Antrage sich die Abgg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch und Hansen anschlossen.

Das Haus genehmigte nach dem Kommissionsantrage die Wahl der Abgg. Schäffer und Baier, und wies 2 dem Antrag von Rauchhaupt die Wahlprüfung des Abg. von Schenkendorff an die Kommission zurück.

Die Wahlen der Abgg. Schmidt (Sagan), Strutz (II. Lieg— nitz, von Gerlach, Schultz (Lupitz), Numpff (III. Düsseldorf) und Maybach wurden für gültig erklärt, die des Abg. von Wurmb beanstandet.

Hierauf vertagte sich das aus um 36 Ihr auf Donnerstag 11 Uhr. h 8 V— ö

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ tegister nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Lreußischen Ltaals-Anzeigers:

ö Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32. 583

*

1. Steckbriefe und Untersuchnngs-Sachen. 5. Iadustrielle Etablissements, Fabriken

2. Snubhastationen, Anfgebote, Vorladungen : 5 n. dergl.

3. Terkaute, Verpa ehrnugen, Sabmissionen ete.

4. Verlsosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

and EGrosshvndel.

literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. Fanailien- Nachrichten.]

Verschiedene Bekanntmaschnnz en.

Ia der Börsen- beilage. KR

för. 1 w Deffent licher Anzeiger. . nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen .

„Invalidendaul“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Bütiner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen · Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

128721 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Restaurateur Rudolph Alexander Hamann, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung und wiederholten Betruges in den Akten L. R. J. 456. 83 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt Moabit 11/12 XW), abzuliesern. Berlin, den 25. Juni 18383. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht J. Johl. Beschreibung: Alter 49 Jahre, geb. 17. 11. 33 zu Leipzig, Größe 1,55 m, Statur untersetzt, Haare grau melirt, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht . . Jesund, Sprache deutsch⸗sächsischer Dialekt.

23719

Steckbriefs-Erneuerung. Der gegen die ver⸗ wittwete Schneider und Musikus Vollbrecht, Fran⸗ ziska Wilhelmine (Bertha Wilhelmine Henriette)

eb. Schulz, wegen Hehlerei, vom ehemaligen König⸗ lichen Stadtgericht hier, in den Akten V. 3. 78 Deput. J. jetzt V. 127. 78. unter dem 31. Juli 1379 erlassene Stedlrief wird erneuert. Berlin, den 15. Juni 1883. Staaisanwaltschaft bei dem König⸗ lichen Landgerichte J.

(28718

Steckbriess⸗Erledigung. Der gegen den Hülss⸗ Briefträger, früheren Schlosser, Hermann Friedrich Ferdinand Hensel wegen Unterjchlagung und Be⸗ trugs unter dem JT. Juni 1877 in den Akten H. 418. 77 Commiss. II. jetzt HI 437. 77 vom ehemaligen Königlichen Stadtgericht hier erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 19. Juni 1883. Staatsanwaltschaft bei dem König⸗ lichen Landgerichte J.

(28720 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Schreiber Jacob Heumann wegen Betruges und Urkundenfälschung in den Akten J. R. JI. 199. 83. unter dem 9. März 1883 erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen. Berlin, den 25. Juni 1885. Königliches Landgericht J. Der Untersuchungs—⸗ richter Johl.

(28722

Steckbrief. Der Handelsmann, früher Müller Heinrich Schröder, 37 Jahre alt, aus Bevensen, Amt Neustadt a. / R. jetziger Aufenthalt unbekannt, ist wegen Gewerbesteuercontravention durch voll— streckhares Urtheil vom 24. Mai 1883 zu einer im Unvermögensfalle mit 3 Tagen Haft abzubüßenden Geld'trase von 12 ½' und in die 28,45 6 betragen den Kosten des Verfahrens verurtheilt. Es wird ersucht, im Betretungsfalle von demselben Strafe und Kosten beizutreiben, bezw. die Freiheitsstrafe zu vollstrecken und hierher zur Acte IV. E. 30. / 83 Nach⸗ richt zu geben. Nenstadt a / Rbge. den 21. Juni 1883. Königliches Amtsgericht, 4. Evens.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 28739 Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Wilhelmine Christiane Schönhauer, geb. Apel in Connewitz, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte O. E. Freytag und B. Freytag in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Franz Robert Schönhauer aus Zörbig, zuletzt in Lindenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver lassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 3. November 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 25. Juni 1383. . Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(28745 Oeffentliche Zustellung.

geb. Primke, zu Reinberg bei Carolath, vertreten durch den Rechtsanwalt Gebhard in Glogau, klagt gegen ihren Ehemann Gustav. Petruschke, zuletzt wohnhaft in Prenzlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 5. Dezember 1883. Vormittags 117 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Glogau, den 25. Juni 1883. Schmerder,

t r tell ö (Lan den Militärfiskus verlauft und zur Ermittelung Die verehelichte Cinwohner Marie Louise Petruschke, s nicht protokollirter dinglicher Ansprüche die Er—

28740 Deffentliche Zustellung.

Der Kutscher Ludwig Schlapp hier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lang hier, klagt gegen seine Ehefrau Anna, geb. Wagishauser, zuletzt hier wohn— haft, jetzt unbekannt wo? abwesend, auf Ehe— scheidung, wegen böslicher Verlassung, mit dem An— trage die Ehe der Streittheile dem Bande nach zu trennen und Beklagte für eine bökliche Verlasserin zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a. M. auf den 27. November 1883, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt d. M., den 21. Juni 18833. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

28743 Oeffentliche Zustellung.

Die Fhefrau Schreiner August Schenk, The— resia, geb. Schröder, zu Dortmund, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Gottschalk daselbst, klagt gegen ihren Ehemann den Schreiner August Schenk, früher zu Dortmund, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehc zu trennen, den Beklagten für den allein schul— digen Theil zu erklären und demselben die Prozeß— kosten zur Last zu setzen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf .

den 4. Oktober 18383, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

nebst Ediktalladung.

In Sachen der Direction der vereinigten land schaftlichen Brandkasse zu Hannover, vertreten durch den Steuerempfänger Grethe in Dorum, Gläu⸗— bigerin, gegen den Maurer Joh. E. Aug. Barthels in Holssel, Schuldner, soll das dem Schuldner gehörige, zu Holssel unter

Nr. 56 belegene Wohnhaus zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 14. September 1883,

Mg. 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher, lehe⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonst ge dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstü.s verloren gehe. Dorum, den 25. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

(gez Baring.

Ausgefertigt zur Veröffentlichung:

Ihfen, Justizanwärter,

Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts.

2 75 8

n Aufgebot.

Der, Eigenkäthner Detlef Christian Friedrich

Kaack in Bornhöved hat folgende in den Gemarkun—

gen Gönnebeck und Bornhöved belegenen Haide⸗

ländereien:

I) Kartenblatt Nr. 12, Parzelle Nr. 453/82 „Bäverste Kamp“, groß 3 ha 25 a 35 4m, auf Gönnebecker Feldmark und

2) Kartenblatt Nr. 10, Parzelle Nr. 33 „Tannen⸗ koppel“, groß 3 ha 38 a 54 4m, auf Born⸗ böveder Feldmark,

lassung eines Proklams beantragt.

In dieser Veranlassung werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger Alle, welche dingliche An— sprüche irgend welcher Art an die vorbezeichneten Ländereien zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung der Ausschließung und des Verlustes binnen 6 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung an im unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden.

Segeberg, den 21. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[128727 Aufgebot.

Der Oekonom Conrad Schmidt von Kleingarn⸗ stadt hat das Aufgebot des Schuldscheins der Spar⸗ kasse zu Coburg Nr. 2665 f. auf Gonrad Schmidt von Kleingarnstadt als Gläubiger lautend, de dato 25. Juli 1871 über ursprünglich 100 Gulden s. W.,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Coburg das Aufgebot des Schuldscheins der Spar⸗ kasse zu Coburg Nr. 6073a. auf den Inhaber als Gläubiger lautend, de dato 24. Juli 1879 über 200 66 R. W. beantragt. Die Inkaber dieser Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 23. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu— melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Coburg, den 20. Juni 1883.

Das Herzogliche Amtsgericht. V. Schiegnitz.

38732 Aufgebot.

Der am 11. Dezember 1845 zu Crone a / Br ge⸗ borene Schneidergesell Simon Jacob Hantkowski ist nach amtlicher Auskunft des hiesigen Magistrats vor etwa 12 Jahren nach Amerika ausgewandert, und sind seit mindestens 10 Jahren von ihm hierher keine Nachrichten gelangt.

Auf Antrag seiner Mutter, der Wittwe Susanna Pantkowska, geborenen Sommerfeld, von hier, wird derselbe aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Juli 1884, Mittags 12 Uhr,

im Schöffensaal des unterzeichneten Gerichts anberaumten Aufgebotstermine sich persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt er— klärt und sein Vermögen seinen Erben, eventuell dem Fiskus ausgehändigt werden wird. Crone a. / Br., den 20. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

Auf Antrag des Schneidermeisters Albert Winneg zu Cöslin werden dessen Vater, der am 21. August 1816 zu Colberg geborne, Schmiedemeister Theodor Robert Eduard Winneg aus Baerwalde i. P., welcher seit länger als zehr .

k. . ben und Erbnehmer aufgefordert, späte— stens in dem auf

den 19. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Ämts« gerichte schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls der verschollene Schmiedemeister Theo— dor Robert Eduard Winneg aus Baerwalde i P. wird für todt erklärt und das Vermögen den sich meldenden Erben gusgeantwortet werden.

Baerwalde i. P., den 20. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. (28729 Bekanntmachung.

Der Kaufmann Paul Brutschke zu Coeslin, ver— treten vurch den Rechtsanwalt Krüger daselbst, klagt gegen den Administrator F. Kossel, früher zu Schwarzin, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, auf Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Verkaufe von Waaren und aus einem Darlehn. e

Kläger beantragt zu erkennen:

1) Der Beklagte wird zur Zahlung von

a. 250 6. 28 3 Kaufpreis nebst 60 Zinsen seit 13. März 1883,

b. 19 6 42 3 Darlehn nebst 50 Zinsen feit 10. April 1885 .

an Kläger verurtheilt,

die Kosten des Rechtsstreites werden dem Be—

klagten auferlegt,

das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar

erklärt

Er ladet den Beklagten vor das Königliche Amts. gericht zu Goerlin auf den 24. September 1883, Vormittags 11 Uhr, Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 29.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht. Coeslin, den 18. Juni 1883.

Fleischer,

rung durch Beschluß vom 9. Juni 1333 verfügt

die Eintragung dieses Beschlusses in

am 13. Juni 1883 erfolgt ist, Termin zur 3:

versteigerung auf ; den 9. Oktober 1883,

Braunschweig, den 18. Juni 13883. Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Preun. 28749 Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civil fam mer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 28. Mai de Id. ist die zwischen den Eheleuten Pflasterer Christian Köster und Lisette Amalie, geborne Jaeger, Beide zu Nebelseifen wohnhaft, bestandene eheliche Güter— gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Bonn, den 26. Juni 1883.

. Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

28748 Gütertrennung. „Durch rechtskraͤftiges Urtheil, der kammer des Königlichen Landgerichts zu Bo 28. Mai 1883 ist die zwischen den Eheleuten Obersteiger Carl Sutor zu Honnef und Jofefine geb. Linz, daselbst, bestandene eheliche Güätergemein— schaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 26. Juni 1883.

F Klein,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(28734 Beschluß.

Nr. 6934. Wendelin Glaser, Bäcker von Fauten—⸗ bach, welcher im Jahre 1851 nach Nordamerika aus— gewandert ist, hat seit 8 Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben. Derselbe wird auf den An⸗— trag seiner Verwandten aufgefordert

. binnen Jahresfrist“ Nachricht von sich anher gelangen zu lassen, genfalls er für verschollen erklärt und sein V seien muthmaßlichen Erben in fürsorglichen gegeben würde.

Achern, den 25. Juni 1883.

Großh. Bad. Amtegericht. Der Gerichtsschreiber: Henn.

Bekanntmachung.

Die Löschung der Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Johs. Wieland zu Hamburg in den Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechts⸗ anwälte wird hierdurch bekannt gemacht.

Hamburg, den 26. Juni 1883.

Das Hanseatische Oberlandesgericht. , Sekretär. Das Amtsgericht. Romberg, Dr. Sckretãär.

ff

Das Landgericht. Kalckmann, Dr. Sekretär.

Verkaufe, Verpachtungen, ö Submissivnen ꝛe. se Bekanntmachung. . Das Tomänen Vorwerk Rienhagen, im Kreise Franzburg, 11 kpr von der Kreisstadt Franzburg, 8 kw von Richtenberg und 17 km ron Stralsund entfernt, mit einen Areal von

431,537 ha,

worunter 318,183 ha Acker, und 101,400 ha Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1884 bis dahin 1902. im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 9000 M66.

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. III.

23873 . 281363! Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Finders wird der Verlierer oder Eigenthümer folgender im Monat Mai 1883 in einem im Kassenlokale der hiesigen Kreiskasse stehenden Schranken gefundenen 33 (6, bestehend aus einem Zwanzigmark-, einem Zehnmark⸗- und einem Thalerstück, aufgefordert, spät stens im Aufgeborstermine den 28. Angust er, Vorm. 11 Uhr, hei dem unterzeichneten Gerichte seine Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihm nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er— langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht desselben aber ausgeschlossen werden wird. Bunzlau, den 21. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Schwagerka.

(28737

In Sachen des Rechtsanwalts W. Huch J. bier⸗ selbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler allhier, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, am kl. Exercierplatze

Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 87 200 46. nachzuweisen. Zu dem auf den 16. Juli d. J. Vormittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten MRe= gierung anberaumten Bietungstermine, laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver— vachtungs bedingungen, die Regeln der Lizit die Karte nebst Flurregister mit Ausichluß der Sonn- und Festtage täglich während der Dienststun den in unserer Registratur eingesehen werden kön nen, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizitations— regeln gegen Erstattung der Schreibgebühren zu er— theilen. Stralsund, den 15. Juni 13883.

Königliche Regierung.

272

less] Bekanntmachung.

Das Domänen - Vorwerk Endingen, im Rreise Franzburg, 11 Kilometer von der Kreisstadt Franz— burg, 8 Kilometer von Richtenberg und 19 Kilo⸗— meter von Stralsund entfernt, mit einem Areale von

255,443 ha, worunter 164,908 ha Acker und 77,536 ha Wiesen,

hierselbst belegenen Grundstücks zu 5Ha42 4m sammt soll auf 18 Jahre, von Johannis 1884 bis dahin

auf welchen später 75 Gulden s. W. erhoben wor⸗ den sind, ferner der Kaufmann Fritz Wöhner zu

Wohnhause Nr. 3093 zum Zwecke der Zwangesversteige⸗! 1902, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander—

m mmm, mmm,