1883 / 150 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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bestehenden Handlung und deren alleinigen Inhabers Heinrich Stöcker, Kaufmann zu M. Gladbach, Faben die Wittwe Vit. Deckers, Maria Magdalena, geborene Jansen, beziehungsweise deren Stiefsohn Wilhelm Ebels, Ackerer, beide zu Holt wohnend, eine Hypothekenforderung von 12900 M für den event. Ausfall nachträglich angemeldet.

Zur Prüfung dieser Forderung wird Termin im Sizungssaale des hiesigen Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung J. Zimmer Nr. 4, auf Montag, den 9. Juli 1883, Morgens 10 Uhr, anberaumt worbn die Betheiligten hiermit in Kenntniß gesetz? werden.

PI. Gladbach, den 27. Juni 1383.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. [236121 K. Amtsgericht Göppingen. Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesell— schaft Gebrüder Rieß hier ist heute, Vor—

ittags 114 Uhr, das Konkursverfahren er— öffnet worden.

Konkursverwalter: Gerichtsnotar Fischhaber hier. Aumeldefrist bis 18. August 1883. Wahltermin 14. August 1883, Vormittags 9 Uhr. Prüfungs— fer min: 17. September 1883, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 1. August 1833.

Den 26. Juni 1883.

Gerichtsschreiber Kübler.

loi Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma E. Scheid H. Cerf und Cie. zu Ha— genau i. E., sowie über das persönliche Vermögen derselben wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 4. Juni 1883 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vem 11. Juni 1883 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Hagenau, den 27. Juni 1883.

Kaiserliches Amtsgericht. Bollinger.

288 ; 30] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Pachtwirths Gustav Knoch in Doba— reuth wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß— termins hierdurch aufgehoben.

Hirschberg, den 25. Juni 1883.

Fürstliches Amtsgericht. (gez Heinr. Weiß ker, Ass. Beglaubigt und veroͤffentlicht:

Klemm, Gerichtsschr.

las] Konlurztzerfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Andreas Anstett, Wagner und Spezereihänd⸗ ler in Blaesheim i. / Elsaß, ist in Tolge eines von dein Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf

Donnerstag, den 12. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kaiserlichen Amtsgerichte hierselbst anbe— raumt. Illkirch i. Elsaß,. den 27. Juni 1883. Schreiber, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

on Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Schneiders und Manufakturisten Heinrich Isenberg zu Let⸗ mathe, ist am 25. Juni 1883, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

k Gerichts-Sekretär a. D. Börstinghaus zu Iserlohn.

Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. August 1883. ;

Erste Gläubigerversammlung am 19. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr.

Allgemeiner Prüfungstermin am 9. August 1353, Vormittags 11 Uhr.

Iserlohn, den 25. Juni 1883.

. Westerhoff,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

23702 län Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Wirths und Bäckers Carl Reinecke zu Iserlohn ist am 26. Juni 1833, Vormittags 10 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet.

Verwalter: Gerichtssekretäör a. D. Börstinghaus zu Iserlohn.

Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. August 1833.

Erste Gläubigerversammlung am 19. Juli 1883, Vormittags 12 Uhr.

Allgemeiner Prüfungstermin am 9. August 1833, Vormittags 12 Uhr.

Iserlohn, den 26. Juni 13833.

Westerhoff,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

72205 1 *. . Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Carl Path zu Itzehoe wird nach erfolgter Schlußvertheilung hierdurch auf⸗ gelloben.

Itzehoe, den 27. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. III.

25615

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Simon Joseßph Steiner von hier ist zur Ab— nahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhehung von Einwendungen gegen das Schlußver— zeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigen⸗ der Forderungen der Schlußtermin auf

Mittwoch, den 25. Juli 1883, Nachmittags 3 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Laupheim, den 26. Juni 1883. . Riedle, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

ls Bekanntmachung. In, dem Konkurse über das Vermögen des Land⸗ gebräuchers Christian Janssen in Logabirumer⸗

des Schlußtermins und nach Vollzug der Schluß vertheilung das Verfahren aufgehoben ist. Leer, den 25. Juni 1883. Königliches Amtsgericht. III. A. Röpcke.

2ss58! Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders Carl Linus Möller in Lichtenstein wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Lichtenstein, den 27. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Gevler. Beglanbigt: Kasten, Gerichtsschreiber.

[253791] Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beschlus vom 25. Juni 1883 in dem Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Sebastian waintner hier besonderen Prüfungs⸗ termin für die nachträglich angemeldeten bedingten Wechselregreßfo derungen der FirmaSt. Anna⸗Kunst⸗ mühle dahier mit 750 M und für die Waarenfor⸗ derung der Firma Irlinger dahier mit 1846 1 in Verbindung mit dem Zwangsvergleichstermine auf Freitag, den 6. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 80 anberaumt. München, den 26. Juni 1853. Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

asl! Konkursverfahren.

Ueher das Vermögen des Maurer- und Zim— mermeisters Hermann Dohrmann zu Rakel, welcher unter der Firma H. Dohrmann ein Han⸗ delsgeschäft betreibt, wird heute, am 26. Juni 1883, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet.

Der Kaufmann Gustav Müller in Nakel wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 20. Juli 1883 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 8. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

den 25. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben, oder zur Kontkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Ferderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch neh⸗ men, dem Konkursverwalter bis zum 24. Juli 1883 Anzeige zu machen.

Königliches Amtsgericht zu Nakel. 28613

Auszug: Ueber das Vermögen des Tuchmacher⸗ meisters Franz Henning zu Neudamm ist am 26. Juni 1883. Nachmittags 4 Uhr der Kon⸗ kurs eröffnet. Verwalter Kaufmann Emil König zu Neudamm. Anmeldeftist bis 18. Juli 1883. Gläubigerversammlung und Prüfungstermin den 25. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr. Arrest mit Anzeigefrist bis 18. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht Nendamm.

28897 ; assi! Konkursherfahren.

Nr. 16466. In dem Konkursverfahren über das Vermöger des Ringfabrikanten Wil⸗ helm Lndwig Kiehnle von Pforzheim ist nach- träglicher Prüfungstermin bestimmt auf:

Freitag, 6. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 2.

Pforzheim, 22. Juni 1883.

Der Gerichtsschreiber Gr Amtsgerichts: Sig mund.

28698 8 J 286 s! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Peter Heinrich Ernst Becker in Plauen, Inhabers der Firma H. Becker daselbst, wird heute, am 27. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Konkursverwalter: Rechtsanwalt Stengel in Plauen. .

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 14. Juli 18383 einschließlich.

Anmeldefrist bis zum 11 August 1883 ein⸗ schließlich. .

Erste Gläubigerversammlung

am 29. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 6. September 1833, Nachmittags 4 Uhr. Königliches Amtsgericht Plauen, n Ne nm, äs Zur Beglaubigung: Flach, Gerichtsschreiber.

2861 . . l2s65s6! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Bäckers- und Marerial⸗ wagarenhändlerswittwe Agnes Heinicke, in Firma Franz Heinicke, in Reichenbach wird heute, am 25. Juni 1883, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Rechtsanwalt Ullrich in Reichenbach wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 21. Juli 1883 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 5§. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf

den 25. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. August 13883, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an beraumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursrnasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein— schuldner zu verabfolgen oder zu seisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache

Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch neb⸗ men, dem Konkursverwalter bis zum 14. Juli 1883 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Reichenbach, am 25. Juni 1883. . Geyler. Veröffentlicht: Nagler, G. S.

ssi Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Müllers Claus Selk in Jevenstedt wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Rendsburg, den 25. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. II. Veröffentlicht: Fagdhuhn, Sekretär.

sos! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Spielwaarenhändlers Hermann Hahn in Oberneuschönberg ist am 26. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Herr Rechts⸗ anwalt Wehner in Sayda. Offener Arrest mit An— zeigefrist bis 20. Juli 1883. Anmeldefrist bis 2. August 1883. Erste Gläubigerversammlung am 21. Juli 1883, Vormittags 19 Uhr, und Prüfungstermin am 11. August 1883, Vormit⸗ tags 10 Uhr.

Sanda, den 26. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Neumerke . Beglaubigt: Köhler, Gerichtsschreiber.

8208 . 2 238686! Konkursverfahren.

Nr. 7973. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Müllermeisters Johann Nepo⸗ muk Fischer von Villingen wird nach erfolgter Ab— haltung des Schlußtermins durch diesseitigen Ge— richtsbeschluß von heute aufgehoben.

Villingen, den 25. Juni 1883.

Die Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Amtsgerichts. Huher.

28807 ; ö 6 2830 Konkursverfahren.

Nr. 7971. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders Wilhelm Grüßhaber von Villingen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins durch diesseitigen Gerichtsbeschluß von heute aufgehoben.

Villingen, den 25. Juni 1883.

Die Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Amtsgerichts. Hu ber. 28614

Ueber das Vermögen des Bäckers Heinrich Hein dahier ist am 23. Juni 1883, RNach⸗ mittags 4 Uhr, der Konkurs eröffnet und der offene Arrest erlassen.

Verwalter der Wagner Christian Morkel bieselbst.

Anmeldefrist für die Konkursforderungen bis zum 11. Juli 1883.

Termin zur Beschlußfassung über Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschusses, event. über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 16. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Wächtersbach, am 23. Juni 1883.

Bode, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, k. A.

27017 ö s5 Konkursverfahren.

Nr. 10503. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Landwirths Mathias Koepfler von Nack wurde nach erfolgter Abhactung des Schlußtermin? heute aufgehoben. Waldshut, 23. Juni 1883. Der Gerichte schreiber Gr. Amts—⸗ gerichts: Tröndle.

28616 less! Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen der Rittergutspächterin Wittwe Natalie Mener, geb.

Meyer zu Weberstedt soll mit Genehmigung des Gläubigerausschusses eine Abschlagsvertheilung an diejenigen Gläubiger erfolgen, deren Forderungen in beiden Konkursen gleichmäßig an jemeldet und anerkannt sind.

Die Summe der hierbei zu berücksichtigenden For derungen beträgt nach dem auf der Gerichts— schreiberei J. des Königlichen Amtsgerichts zu Langen salza vom 30. Juni er. ab zur Einsicht niederge⸗ legten Verzeichnisse 5223733 66 73 4 und der zur Vertheilung verfügbare Massenbestand 80 933 nt 44 3 2500.

Weberstedt, den 26. Juni 1883.

Der Massenverwalter: Siegmund, Schulze.

1987 D 5 8 255! Konkursherfahren.

Ueber das Vermögen des Fuhrmanns Christian Schauß in Wiesbaden ist am 22. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden.

Herr H. C. Müller zu Wiesbaden ist zum Kon— kursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 14. Juli 1883 einschließlich. Anmeldefrist von Konkurs—⸗ forderungen gleichfalls bis zum 14. Juli 1883 einschließlich.

Erste Gläubigerversammlung sowie Prüfungs⸗ termin Montag, den 23. Juli 1883, Vor⸗ , . 11 Uhr, dahier Marktstraße 1, Zimmer

6

Wiesbaden, den 22. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI.

Tarif- ctcC. Veränderungen per deutschen Eischbahnen. No. 15 O.

28827

Mit dem 1. Juli d. J. tritt zum Ausnahme⸗ Tarif für die Beförderung von Schlachtvieh in Wagenladungen von Stationen ces Eisenbahn-Di⸗ rektionsbezirks Bromberg nach Hamburg, Stern⸗ schanze, Schulterblatt, Altona und Ottensen via

Kleemann, und des Rittergutspächters Walter

Ueljen⸗Harburg der Nachtrag II. in Kraft, welcher im Verkehr mit diesseitigen Stationen theilweise ermäßigte Sätze enthält. Exemplare dieses Nach⸗ trages können durch Vermittelung unserer Billet⸗

rrpeditionen zum Preise ron 0, 10 „S pro Stück bezogen werden.

Bromberg, den 26. Juni 1883.

Königliche Eisenbahn ˖ Direktion.

(28831

Breslau-Warschauer Eisenbahn. Für die Be⸗ förderung des Artikels Rüben des Spezialtarifs III. zwischen unseren Stationen Poln. Wartenberg, Stradam und Gimmel einerseits und unserer Station Dels andererseits tritt mit Wirkung vom 1. Juli er. eine Frachtermäßigung von 12,5 0 der in unserem Lokal ⸗Gütertarif enthaltenen bezüglichen Frachtsätze in Kraft. Im Uebrigen bleiben für die Beförderung die allgemeinen Bestimmungen für die Güter der Spezialtarife maßgebend. Poln. Wartenberg, den 27. Juni 1883. Direktion.

[28829 Oberschlesische Eisenbahn.

Mit dem 1. Juli d. J. tritt, mit Gültigkeit bis auf Weiteres zu dem Ausnahmetarif für den Trans⸗ port oberschlesischer Steinkohlen und Koks von dies⸗ seitigen Stationen nach denen der Mährisch-Schlesi— schen Centralbahn ein Nachtrag J. in Kraft. Der⸗ selbe enthält ermäßigte Frachtsätze für Station Troppau (Mähr. Schles. C. B.), welche jedoch nur bei Verfrachtung eines Jahresquantums von min— destens 5 Millionen kg zur Anwendung kommen.

Exemplare dieses Nachtrages sind von den Ver⸗ sandtstationen zu beziehen.

Breslau, den 27. Juni 1883.

Königliche Direktion. 28830) Schlesisch⸗Süddentscher Verkehr.

Mit dem 1. Juli er. treten zu den schlesisch⸗süd⸗ deutschen Tarifheften Nr. 1 u. 2 je die dritten Nach⸗ träge in Kraft, welche Aenderungen des Vorworts und der speziellen Tarifvorschriften, neue bezw. geänderte Frachtsätze sowie Berichtigungen enthalten. Soweit Frachterhöhungen eintreten, gelten dieselben erst vom I0. Juli er. ab, wie bereits unterm 22. Mai er. von uns publizirt worden ist.

Die Nachträge sind zum Preise von O10 A pro Exemplar von den Verbandstationen käuflich zu be—⸗ ziehen.

Breslau, den 28. Juni 1883.

Königliche Direktion der Oberschiesischen Eisenbahn, im damen der Deutschen Verbands⸗ Verwaltungen. 28911]

Für Roheisensendungen in Ladungen von je 10 000 kg von Stationen der Eisenbahn. Direktions bezirke Elberfeld, Cöln (rechtsrheinisch) und Cöln (linksrheinisch) nach Station Pilsen (loco und tran-= sito) der Kaiser Franz⸗Joseph⸗Bahn und der Böh⸗ mischen Westbahn kommen in der Zeit vom 1. Juli bis letzten Oktober d. IS. direkte Ausnahmefracht⸗ sätze zur Anwendung.

Das Nähere ist bei den Tarifbureaus der König— lichen Eisenbahn-Direktionen zu Elberfeld und Cöln (links- und rechtsrheinisch) zu erfahren.

Cöln, den 27. Juni 1883.

Namens der betheiligten Verwaltungen:

Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische).

28912

Am 1. Juli er. tritt der Nachtrag IV. zum Güter⸗ Tarif für den Verkehr zwischen den Stationen der Eisenbahn-Directionsbezirke Cöln (rechtsrheinisch) und Magdeburg vom 1. Mai 1882 in Kraft. Der— selbe enthält, außer verschiedenen Berichtigungen, Kilometerzeiger und Frachtsätze für den Verkehr mit den neu aufgenommenen Stationen Aurich, Burhafe, Dornum, Esens, Georgsheil, Hage, Loppersum, Marienhafe, Norden und Wittmund des Eisenbahn⸗ Direktionsbezirks Cöln (rechtsrheinisch). Exemplare sind bei den betreffenden Güter⸗Expeditionen sowie in den Geschäftslokalen der unterzeichneten und der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg zum Preife von 10 Pf. zu haben. Cöln, den 2. Juni i8s8z. Namens der hetheiligten Verwal⸗ tungen: Königliche Eisenbahn-Direktion (rechts⸗ rheinische).

28828

13973 D. Am 11. Juli 1883 treten in Kraft: der Nachtrag 1E. zu den allgemeinen Bestim— mungen, sowie die Nachträge V. zu den

Heften 1, 2 und 3 des Berlin-Sächsischen Verbandsgütertarifs. Jnsoweit die in

diesen Nachträgen verzeichneten Frachtsätze für den Verkehr mit den Stationen Gera, Leipzig (Dresd. Bhf.), Plagwitz⸗Lindenau und Zeitz der sächsischen Staatsbahnen, sowie Berlin (Anhalt. und Dresd. Bhf.) resp. Berlin (Potsd. Bhf.) Erhöhungen gegen die seitherige Frachtberechnung enthalten, er⸗ kangen solche erst vom 15. August 1883 ab Gültig⸗ keit. Die neuen Sätze für Station Reichenberg der Südnorsdeutschen Verbindungsbahn finden erst vom JI5. Juli er. ab Anwendung. Die Nachträge sind ö den betheiligten Güterexpeditionen käuflich zu haben.

Dresden, am VN. Juni 1883. J Königliche General⸗Direktion der sächsischen Staatseisenbahnen, als geschäftsführende Verwaltung.

28741] . Zum Verbands -Güter- Tarif vom 5. Dezember

1837 für den Verkehr zwischen Stationen der Meck⸗

lenburgischen Friedrich: Franz Eisenbahn einerseits

und Stationen der Guͤstrow-Plauer Eisenbahn

andererfeitß ist der vom 1. Juli er. ab gültige

Nachtrag 2 erschienen, welcher weitere Frachtsätze

für den Verkehr mit Karow, Station der Güstrow⸗

Plauer Eisenbahn, enthält.

Schwerin, den 26. Juni 1883.

Namens der betheiligten Verwaltungen: Die Direktion

der Mecklenburgischen Friedr. Franz ⸗Kisenbahn

Gesellschuft,

Redacteur: Riedel. Berlin! Verlag der Expedition (Kessel.)

feld wird bekannt gemacht, daß nach Abhaltung

und von den Forderungen, für welche sie aus der

Berlin⸗Wittenberge⸗Bergedorf resp. Berlin, Stendal,

Druck: W. Elsner.

Ersfte Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Freußischen Slant.

M 15 O.

Berlin, Freitag, den 29. Juni

Aichtamtliches

Preußen. Berlin, 29. Juni. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (16) Sitzung des Herrenhauses empfahl Herr von Winterfeld Namens der Kommission dem aus dem Abgeordnetenhause in abgeänderter Fassung zurück⸗ gekommenen Entmwurfe der Landgüterordnung für die Pro⸗ vinz Brandenburg die Zustimmung zu ertheilen.

Herr Graf von Arnim-Boitzenburg befürwortete diesen An⸗ trag. Wenn es ihm auch erwünscht gewesen, daß die früheren Beschlüsse des Herrenhauses, entsprechend den Wünschen des Provinzial-Landtages, Gesetz geworden wären, so sei doch zu⸗ zugeben, daß auch die Höferolle das von ihm gewollte Ziel, wenn auch auf anderem Wege, verfolge. Uebrigens sei es ein großer Irrthum, die intendirte Intestaterbfolge als eine ultra reaktionäre Maßregel darzustellen.

Herr Graf von der Schulenburg-Beetzendorff erklärte sich gegen den Kommissionsantrag. Die erste Aufgabe müsse die Erhaltung und Hebung des Bauernstandes sein. Redner ver— wies in eingehender Weise auf die Geschichte des Bauernstan— des der Mark Brandenburg, und wie er stets unentwegt zum Herrscherhause gestanden. Die Bauern wären und seien die festesten Stützen unseres Königsthrones, würden sich aber auf die Dauer der Einsicht nicht verschließen können, daß sie der Macht und dem Einfluß des Kapitals zum Opfer fallen würden. Sie hiergegen zu schützen, sei die Absicht des früheren Beschlusses des Herrenhauses gewesen und er bedauere, daß die Regierung ihren Einfluß im anderen Hause nicht geltend gemacht habe, um diese Beschlüsse durchzubringen. Er könne deshalb nur gegen die Vorlage stimmen.

Nachdem noch Herr Graf von Brühl darauf hingewiesen, daß, da man das Gute nicht haben könne, es sich darum nur handle, das weniger Gute abzulehnen oder anzunehmen und daß er sich für die letztere Alternative entscheide, wurde die Debatte geschlossen und die Vorlage en blos angenommen. Es solgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung die Verathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Staatsschuldbuch. Die Kommission empfahl, den Veränderungen des Abgeordneten— hauses gegenüber die 88. 15 und 21 in der Fassung der Re— gierungsvorlage wieder herzustellen. Nachdem der Referent Herr von Pfuel den Antrag befürwortet, empfahl Herr Mevissen die Nothwendigkeit für den sparenden Mittelstand die Ge— legenheiten zu einer soliden Kapitalanlage zu vermehren, um denselben von den zweifelhaften Werthpapieren abzuhalten, die bei eintretender Krisis das Großkapital billig ankaufe. Er wünsche deshalb weiter gehendere Erleichterungen als sie die Vorlage darbiete.

Herr Camphausen empfahl die Annahme des Gesetzes, welches er als einen Fortschritt auf dem Gebiete unseres Staatsschuldenwesens bezeichnet.

Der Finanz-Minister von Scholz stimmte dieser Ansicht zu. Die Vorlage sei nichts Vollkommenes, sondern gleichzeitig ein Versuch, an den sich weitere Vorschlüge knüpfen könnten, wenn sich die praktische Ausführung bewähre. Er bitte aber, die Camphausenschen Ahänderungsanträge zu §. Jnnicht an— zunehmen. .

Herr Graf zur Lippe hegte manche juristische Bedenken gegen das Geschäftsverfahren bei der Schuldbuchbehörde. Die Einsendung der Gelder an dieselbe sei schon deshalb bedenk⸗ lich, wei! die Post für etwa eintretende Verluste keineswegs immer einen vollkommenen Ersatz leiste.

Nachdem Herr Struckmann den Antrag Camphausen als eine wesentliche Verbesserung des Gesetzes bezeichnet, der Finanz— Minister von Scholz dagegen erklärt hatte, daß die Annahme desselben eine völlige Umarbeitung des Gesetzes nothwendig machen würde, auf die man aber verzichten müsse, wenn das Gesetz zu Stande kommen solle, wurde die Generaldebatte ge— schlossen. An der Diskussion über 5. 1 und den hierzu vor— liegenden Antrag Camphausen, dem 5. 1 als Absatz 2 hinzu— zufügen: „Bei neuen Emissionen jener Anleihe können, ohne vorgängige Ausfertigung und Vernichtung von Schuldver— schreibungen, Eintragungen in das Staatsschuldbuch auf den Namen derjenigen Gläubiger, welche auf die Aushändigung von Schuldverschreibungen auf den Inhaber Verzicht leisten, gebührenfrei bewirkt werden“, betheiligten sich nehen dem An— tragsteller die Herren Graf zur Lippe und Struckmann und der ‚Finanz-Minister von Scholz und sein Kommissar Ge— heine Ober-Finanz-Rath Rüdorff. Dann wurde der Antrag abgelehnt und §. 1 angenommen.

Die 88. 2 bis 5 wurden debattelos genehmigt. Bei §. 6 beantragte Graf zur Lippe, dem dritten Absatz am Schlusse die Worte hinzuzufügen: „zu deren Anfertigung die Hauptverwal— tung der Stagtsschulden hierdurch ermächtigt wird“. Nachdem der Antragsteller den Antrag befürwortet und der Finanz— Minister sich ebenfalls für denselben erklärt hatte, wurde der— selbe vom Hause angenommen. Debattelos wurden sodann die 858. 15 und 21 dem Antrage der Kommission gemäß in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt.

Ein weiterer Antrag des Grafen zur Lippe wurde abge— lehnt und der Rest der Vorlage angenommen. Um 5 Uhr

55 Minuten wurde dann die Sitzung auf Abends 7 Uhr ver— tagt. Tagesordnung mehrere kleinere Vorlagen.

In der gestern Abend stattgefundenen 17. Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 7 Uhr 25 Minuten eröffnete und welcher der Justiz— Minister Dr. Friedberg und eine große Anzahl von Regie— rungskommissaren beiwohnte, setzte das Haus sofort die Be⸗ rathung des von der Vormittagesitzung verbliebenen Restes der Tagesordnung fort. Herr Graf von der Schulenburg⸗ Angern erstattet Namens der Budgetkommission Bericht über Rechnungen der Ober-Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1851,82 und beantragt die Decharge zu ertheilen. Das Haus beschloß dem Antrage gemäß ohne Debatte und erachtete die Petitionen der Handelskammern zu Frankfurt 4. M., Aachen und Burtscheid, Stolberg und für die Kreise Arnsberg, Meschede und Brilon, betreffend die Er⸗ haltung der amtlichen Probiranstalt zu Frankfurt a. M., für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum. ;

Es folgte die einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗

entwurf zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landes⸗ bank in Wiesbaden. Der Berichterstatter Herr Lotichius beantragte die unveränderte Annahme der Vorlage nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Der Regierungskommissar erklärt, daß die Staatsregierung wegen des vom Abgeordneten— hause angenommenen Zusatzes wegen der Ermäßigung der Bürgschaftsbedingungen das Gesetz nicht illusorisch machen wolle, daß sie sich aber jetzt schon gegen die daraus ent— stehenden Konsequenzen verwahren müsse. Das Haus genehmigte den Antrag der Kommission.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die ein— nalige Schlußberathung über den aus dem Abgeordneten— hause in abgeänderter Fassung zurückgekommenen Gesetz— entwurf, betreffend die Kirchen verfassung der evange— lisch-reformirten Kirche der Provinz Hannover.

Der Berichterstatter Herr Meyer (Celle) beantragt, den Entwurf in derselben Fassung anzunehmen, in welcher er aus dem Abgeordnetenhause herübergekommen ist. Herr Struck— mann machte auf die Gefahren aufmerksam, welche der evan— gelisch⸗reformirten Kirche daraus entständen, wenn nach dem Gesetze die Lutheraner, welche innerhalb der Gemeinden woh— nen, stimmberechtigt sein sollen. Der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor Barkhausen hielt es für unverständlich, daß die Vorlage mit dem in Verbindung stehen solle, was der Vorredner erwähnte. Das Gesetz wurde hierauf in un— veränderter Fassung angenommen.

Es folgte die einmalige Schlußberathung über den 34. Bericht der Staatsschuldenkummission, betreffend die Ver— waltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre vom J. April 1881/82. Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg— Angern beantragte in Uebereinstimmung mit dem Abgeordneten— hause, der Staatsschuldenkommission Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Herr Graf zur Lippe erstattete hierauf den Bericht der Matrikelkommission, und das Haus stimmte den Anträgen der Kommission zu.

Es folgte die einmalige Schlußberathung über den Ge— setzentwurf, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehen— den Stimmrechtes bei dem Antrage auf Ausdehnung des Unternehmens der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wesselburen nach Büsum. Der Berichterstatter Herr Bredt beantragte, dem Ge— setzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhauje unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, und das Haus trat dem Antrage ohne weitere Debatte bei.

Herr von Schuhmann erstattete Namens der Agrarkommis— sion mündlichen Bericht über die Gesetzentwürfe, betreffend die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Ufer— besitzern an öffentlichen Flüssen, und betreffend die Aufhebung der Ufer- Waid- und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz vom 12. September 1763 und beantragte, den Gesetzentwürfen in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause die Genehmigung zu ertheilen. Nach einigen kurzen Bemerkungen des Herrn von Woyrsch und des Regierungskommissars Geh. Regierungs-Raths Freiherrn von Zedlitz und Neukirch wurde der Antrag der Kommission genehmigt.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der Agrarkommission über die Petition des Fischereipächters Gawlick zu Nastenburg um Abänderung der Fischereiordnung. beantragte, die Petition der Königlichen Staatsregierung als Material für eine Revision der provinziellen Ausführungsver⸗ ordnung zum Fischereigesetz zu überweisen. Das Haus rat dem Antrage bei.

Schluß der Sitzung si Uhr. Nächste Sitzung Sonn— abend 10 Uhr.

Die in der gestrigen (86.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der dritten Berathung des Ent— wurfs eines Gesetzes, betreffend die Schulversäumnisse, nach dem Abg. Pr. Windthorst von dem Minister der geist— lichen 2c. Angelegenheiten von Goßler gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:

Den Standpunkt, welchen ich den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst gegenüber einnehme seine einleitenden Sätze habe ich nicht verstanden; das war bei dem Geräusch, welches herrschte, von meinem Platze aus nicht möglich kann ich im wesentlichen nur dahin charakterisiren, daß ich in allen erbeblichen Punkten genau ent— gegengesetzter Ansicht bin. Er hat seine Ausführungen mit allge⸗ meinen Bemerkungen verflochten, die in seinem Munde nicht neu sind und denen ich bei jeder Gelegenheit, wo ich es für richtig erachtet habe, auch entgegetreten bin. Ich halte die Entwickelung unseres preußischen Volsschulwesens für eine gesunde, die betreffende Gesetzgebung für eine richtige und werde, so lange ich ein Wort mitzusprechen habe, nicht die Grundlage verlassen, die in unserer Verfassung und in unserer historischen Entwickelung dem preußischen Volksschulwesen gegeben ist, und der ich in diesem vorliegenden Gesetzenlwurf zu einem neuen Ausdruck verhelfen möchte. Die allgemeine Behauptung des Hrn. Abg. Dr. Windthorst, daß die Voraussetzung für die gegenwärtige Vorlage hinfällig geworden sei, weil die preußische Schule eine andere geworden sei, unter— schreibe ich nicht. Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat zwar bereits im Voraus gefagt, er erwarte von mir eine rosige Schilderung unseres Schulwesens. Das werde ich aber nicht thun. Ich mache keine röͤsigen Schilderungen, und wenn die Herren nur die Güte haben möchten, die Nachweifung über den Stand unserer Volksschulen ein⸗ zufehen und zu studiren, die ich durch Vermittelung des statistischen Bureaus nur in dem Streben nach objektiver Treue aufgestellt und auch hier mitgetheilt habe, so werden Sie, wenn Sie überhaupt zwischen den Zeilen lesen können und wollen, genau erkennen, daß ich unsere Schulverhältnisse nicht rosig ansehe. Das hält mich aber nicht ab, sie in ihrer gesetzlichen Grundlage und in ihrer toatsächlichen Entwickelung für gesund zu halten, und ich babe nur den dringenden

Der Berichterstatter Herr von Woyrsch!

Wunsch, daß die Herren, wenn demnächst die große Frage nach der Aufbesserung unseres Volksschulwesens an sie herantritt, dann auch mit voller Hand die Mittel zur Besserung dem Staat gewähren werden. Geschieht dies, dann wird auch eine ganze Reihe von den Bedenken und Beschwerden, wöe solche der Hr. Abg. Dr. Windthorst hervorgehoben hat, verschminden, vor Allem die Bedenken, daß es den kleiren Leuten und den Kindern der⸗ selben zu schwer gemacht wird, die Schule ausreichend zu benutzen. Die Grundsaͤtze, von denen die Schulverwaltuig bei der An— legung der Schulen ausgehtE, sind auch in meiner Nachweisung klar

zu erkennen, indem ich allermaßen darnach strebe, die großen Entfer⸗ nungen, die vielfach den regelmäßigen Besuch der Schule erschweren, möglichst herabzudrücken. Dieses Ziel ohne sehr große Opfer zu er⸗ reichen, ist bei der Ansiedlungsart, die wir in Prꝛußen in sehr ver⸗ schiedener Form haben, bei der Mannigfaltigkeit der Terrains⸗ bildungen außerordentlich schwierig; die Bildung angemeffe⸗ ner Schulzirkel verschiebt sich naturgemäß in Niederungen, im Gebirge, Küsten, auf Nehrungen und in dergleichen un⸗ regelmäßigen Terrains. Es wird trotz aller Mühr immer Ver⸗ hältnisse geben, die vom Standpunkt des ftaatlichen Durchschnitts aus zwar übersehen werden können, die aber, wenn man den Einzelfall prüft, unerwünscht erscheinen. Aus solchen Details aber die generelle Behauptung ableiten zu wollen, als ob wir bei der Einrichtung der Schulen auf einem falschen Wege uns befinden und auch immer be⸗ finden müssen, dem muß ich widersprechen.

Was ferner Len Charakter, den konfesfionellen Charakter der Volksschule betrifft, so haben wir auch darüber bereits viel fach un sere Gedanken ausgetauscht. Ich habe meine Stellung durchaus sest ge⸗ nommen und ich versuche, soweit es in meiner Kraft steht und soweit es die billige Rücksicht auf die Entwicklung der Verhältnisse dar unter⸗ haltungspflichtigen Gemeinden gestattet, die Grundgedanken der Verfas⸗ sungsurkunde festzubalten. Darüber habe ich auch im hitzigen Kampfe keinen Zweifel gelassen, und daran halte ich auch fest. Aber weil nun nicht gegenwärtig ausnahmslos alle Schulen so organisirt sind, wie es in der Verfassungsurkunde gedacht itst oder der Herr Vorredner es ver⸗ langt, deshalb zu behaupten, unsere Volksschule habe sich überhaupt geändert, darin kann ich ihm nicht folgen. Sehen Sie sich doch die großen Ziffern in der nachgedachten Nachweisung an, wie unter unseren 33000 Schulen die Simaltanisirung in der That eine be⸗ scheidene geblieben und eine immer bescheidenere geworden ist. Gesteht man das aber zu, wie es meines Exachtens bei einer wohlwollenden Prüfung der thatsächlichen Verhältnisse nothwendig ist, so werden Sie, meine Herren, auch andererseits anerkennen, daß der preußische Staat und die Staatsregierung, soweit ich das Sein und Wesen unseres Staates verstehe, niemals dazu die Hand bieten kann, den Ast abzufägen, auf dem er sitzt, und der Ast, worauf er sitzt, ist vor Allem die allgemeine Schual⸗ pflicht und die Volksschule, wie sie fich entwickelt hat. Weiter ist der Hr. Abg. Dr. Windthorst in Details eingegangen, wobei er dem Hrn. Abg. Freiherrn von Zedlitz das war in der That charakteristisch zugerufen hat: ja, die kleinen Leute sind die Wähler, und die Wähler werden dem Hrn. Abg. Freiherrn von Zedlitz schon die Antwort geben. Glücklicherweise ist die Regierung nicht in der Lage, mit Wählern unmittelbar rechnen zu müssen, weng fie natürlich auch die Produkte dieser Wahlthätigkeit hier vor sich sieht. Diesen Details gegenüber möchte ich doch anführen, daß, wenn man nicht nur bestimmte Gegenden im Auge hat, sondern sich ein offenes Auge für die Entwickelung im ganzen Gebiete des Staates erhalten hat, gerade in unseren niederen Volksschichten das dringende Bedürfniß vielfach vor—⸗ handen ist, ihre Kinder in die preußische Volksschule zu schicken und ihnen diejenige Bildung angedeihen zu laffen, welche für ihre moralische, religiöse und wirthschaftliche Bildung als ersprießlich erscheint.

Den Hinweis auf eine Reihe von Bedürfnissen unserer kleinen Leute in wirthschaftlicher Beziehung verstehe ich, ich kenne diese Ver hältnisse aus eigener Erfahrung, weil ich, wie ich ohne Ruhmredig— keit sagen kann, ein intensiv wirthschaftender Landrath gewesen bin, und mich immer darum gekümmert habe, zu erfahren, wo die ärmeren Leute in unserem Vaterlande der Schuh drückt. Aber ich kann nicht dem Hrn. Abg. Windthorst folgen, wenn er sagt, die Leute brauchen in gewissen Zeiten ihre Kinder zum Bestellen, zum Hüten und Ernten; die ganz kleinen Leute haben damit in ihrer eigenen Wirthschaft nichts zu thun.

Die Aufgabe, die im Interesse der kleinen Leute zu stellen ist, ist die, Formen und Mittel zu finden, die Kinder vom Hüten fern zu halten.

Ich weiß sehr wohl, das ist ein schwieriger Punkt, er trifft außer den kleinen Leuten auch den großen und mittleren Grundbesitz, aber wenn es eine Gefahr für die kleinen Leute giebt, so ist es eben die, daß ihre Kinder genöthigt werden, den Sommer über zu hüten. Ich will keine dunkele Schilderung daran knüpfen, aber daß die Kinder beim Hüten körperlich und moralisch leicht zu Grunde gehen, ist für jeden, der die Sache aus eigener Anschauung kennt, nicht wohl zweifelhaft. Allerdings kenne ich Theile in unserem Vaterlande, wo der Bauer das Kind, welches ihm zum Hüten anvertraut ist, auch gut nährt, bewahrt und schütz- es sei fern von mir, einer gewissen westfälischen Gegend in dieser Bezichung zu nahe treten zu wollen;. wenn man aber den Durchschnitt zieht durch den preußi— schen Staat, so kann ich nur wiederholen, das Hüte, und auch das Scharverkerwesen ist überhaupt eine schwere Gefahr für die Kinder der niederen Leute in unserem Vaterlande. Sehen Sie sich doch einmal in der Praxis die Fälle an, prüfen Sie doch einmal, wie viel weibliche Kinder unbeschädigt aus diesen Züte⸗ und Scharwerkerperhältnissen hervorgehen. Das find auch ansere Mit⸗ bürger und Mitmenschen, und wenn Jemand, wie ich, diesen Verhält⸗ nissen sehr nahe gestanden hat, nicht blos als Beamter, fondern auch nach seiner ganzen inneren Veranlagung, so läßt sich nicht bezweifeln, daß da Schäden vorhanden sind, deren Größe ich nicht aafdecken, aber doch andeuten möchte. Ich will nicht behaupten, daß der Schulzwang und die Einrichtung des Volksschulunterrichts allein dem geschilderten Uebelstand Einhält than wird, aer daß es doch immer vor theilhaft und segensräch ist, Kinder bis zum vollendeten vier⸗ zehnten Jahre in einer religääsen, humanen, intellettuellen Erziehung und Unterweifung zu bälassen, fie fern zu halten von den. Verführungen, die sie, losgelöst von der Familie und der Schule, im Leben erdulden, darüber kann vieines Erachtens Rin Zweifel sein, und das Ziel ist doch ein herechtigtes, daß jedes Kind, welches nach. unferer Gesetzgebung verpflichtes ist, bis zum voelendeten vierzehnten Lebensjahre die Schule zu besuchen, auch das Gläck haben muß, die fes Alter in der Schule zu erreichen, ehe es in das Leben tritt und seinen Unterhalt zu erwerben hat. Allerdings ist guch ein solches Kind kaum gestählt, alle Versuchuagen, die an dasselbe herantreten. zu besteben, aber es kommt ganz anders ausgerüstet ia das eben hinein, wenn es eine abgeschlossene Schulbildang mit sich, nimmt.

Da Sie einmal gewünscht baben, daß die Debatte diesen weiten Rahmen sewinnt, so habe ich mich nicht gescheut, anch auf die all⸗ gemein en Fragen einzugeben, und ich kann nur wiederholen: so lange ich am meiner jetzigen Stelle stehe, werde ich diejenige Stellung der Schnile nicht verkümmern lassen, die sie bisher eingeaommen hat.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (86.) Sitzung des Hau ses der Abgeordneten wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetes, betreffend die Schul versäumnisse, mit der Spezialdebatte Fortgesetzt. §. 1 lautet nach dem Beschlusse in zweiler Lesung: .

Eltern und deren gesetzliche Vertreter, sowie alle diejenigen Personen, deren Obhut schulpflichtige Kinder unterstellt sind, ins. befondere Dienst“, Lehr. und Arbeitsherren, haben dafür Sorge zu

tragen, daß die ihrer Hausgenvsseaschaft angehörigen, zum Besuch

der öffentlichen Volksschule verpflichteten Kinder die Schulstunden regelmäßig besuchen.