1883 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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griffen gegenüber, welche die beiden Vorredner Herr Dr. Dove und Derr Professor Pr. Beseler gegen die Vorlaze gerichtet haben, muß ich doch ganz kurz den Inhalt wiederholen. Was will denn die Vorlage? Die Vorlage wil sich einfach auf denjenigen Standpunkt stel⸗ len, der in Ansehung der Anstellung von Geistlichen früber im preu⸗ ßischen Staate in den alten wie in den neuen Landestheilen bestanden hat, ferner auf denjenigen Standpunkt, der in anderen deutschen Länd ern und in anderen außerdeutschen Ländern wie Desterreich, die mit Preußen ganz ähnliche Verhältnifse haben, heute bestehen. und zwar bestehen ohne Beschwer für den Staat und ohne Beschwer für die katholische Kirche. Die Konsequenz dieses Prinzips ist eben die, daß in Ansehung der oberen Geistlichen eine Mitwirkung des Staatz bestehen bleiben soll, ehe dieselben in ihr Amt eintreten. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen, denn ich habe schon oft darüber ge—⸗ sprochen, wie solche staatliche Mitwirkung Jahrhunderte lang deutschen Rechtes gewesen ist, und wie ich an der Hoffnung festhalte, daß dasjenige, was in anderen Staaten zu Recht besteht, auch für Preußen billig ist. Aber auch vor Einführung der Verfastungsurkunde ist es da nur der Fall gewesen, daß in Ansehung der Geistlichen, welche unterhalb der Pfarrer und Pfarrverweser stehen, also in Ansehung derjenigen Seel⸗ sorgegeistlichen, die bestimmungsmäßig ad nutum stehen, der Vikare und Napläne, so weit sie nicht feste Benefizien haben, wie überhaupt der Stellvertreter und Hülfegeistlichen, daß bezüglich deren eine Mit— wirkung des Staates micht eingetreten ist und ich halte es für einen richtigen und großen Gesichtspunkt, daß der preußische Staat die Kurie und der katholischen Kirche einen Zustand offerirt, welcher in anderen Ländern zum Segen ihrer Glaubensangehörigen besteht und lange Jahrzehnte hindurch in Preufen ohne Beschwer bestanden hat.

Eine weitere Ausdehnung dieses Gedankens hat dazu geführt, auch in formeller Beziehung eine Aenderung eintreten zu lassen und den kirchlichen Gerichtshof, welcher nur durch die Amendement? des Abgeordnetenbauses im Jahre 13575 entgegen der Vorlage der Regie rung in das Gesetz eingeführt ist, zu eliminiren und den Kultus ·Mi⸗ nister an die richtige entscheidende Stelle zu setzen. Im Zusam men; bang hiermit kann ich gleich auf den Haupteinwand des Herrn Prof, Dr. Dove zurückgreifen. Derselbe bedauert wie er Jagt auf das tiefste, daß nach der Vorlage in Ansehung der Rechts kontrole ein Rückschritt gegen den jetzigen gesetzlichen Zustand eintrete. Ich will nicht aus den Kommissionsverhandlungen Näheres mittheilen, ich beschränke mich auf die Andeutung, daß wir die von einem ztommissionsmitgliede, welches mindestens dieselbe Autorität und Kenntniß in diesen Fragen besitzt, wie Herr Dr. Dove, die ausdrückliche Anerkennung habe aus— sprechen hören, daß es aus sachlichen Gründen richtig und erwünscht sei, auf diesem Gebiet den kirchlichen Gerichtshof aus der kirchen⸗ politischen Gesetzgebung wieder auszuscheiden. Es wurde mir Seitens des Herrn Vorredners entgegengehalten, daß die Rechtskontrole in den Händen eines Gerichtshofes nothwendig sei im Interesse der evangelischen Kirchen. Mit Unrecht, in den 19 Jahren, in welchen der Einfluß des Gerichtsbofes besteht, haben die Evangelischen nicht ein einziges Mal Beschwerde bei demselben erhoben, und ich sollte meinen, die Bedeutung des Faktums ist nicht zu übersehen. Die evangelische Kirche ist überhaupt nach dem Gesetze vom 11. Mai 1873 kaum in der Lage, sich mit Beschwerden über Ein— sprüche des Ober⸗-Präsidenten zu befassen, weil die Anstellung der evangelischen Geistlichen fast ausnahmslos urch Königliche Behörden erfolgt und, wo Königliche Behörgen, die Anstellung von Geistlichen bewirken, ist überhaupt nach dem Gesetz selbst ein Cinspruchsrecht des Ober⸗Präsidenten für auegeschlossen zu erachten. Was die Kontrole zu Gunsten der Altkatholiken anbetrifft, Jo ist, wie richtig hervor— gehoben, allerdings ein Mal ein solcher Fall der Beschwerde gegen einen Einspruch eingetreten, auch ist die Beschwerde zu Gunsten des altkatholischen Bischofs gegen den Ober Praͤsidenten ent⸗ schieden. Ich kann aber auch hier im Zusammenhang nar wieder— holen, daß gerade dieser Fall mir völlig klar gemacht hat, daß im Wege einer Rechtskontrole die Frage über die Gegründet · heit des Einsyruchs nicht zu entscheiden sei, und, meines Erachtens, empfiehlt es sich auch bei Regelung des Beschwerdeweges der Gesetz⸗

gebung anderer Staaten zu folgen, welche in die Hand des Kultus⸗

Ministers die letzte Entscheidnng gelegt hat. Hierbei leitet mich auch noch ein Grund von allgemeiner politischer Bedeutung, welcher alle Kirchen- und alle politischen Parteien berührt. Das ist die Verantwortung des Kultus, Ministers vor dem Lande. Ein Gerichts— hof ist niemals verantwortlich, aber der Kultus Minister ist verant⸗ wortlich und muß Rechenschaft geben über die Prinzipien, die seine

andlungen leiten. . . n sympathisch haben mich die Worte berührt, welche Herr Prof. Dr. Dove in Ansehung des Artikels 3 er nannte zwar Artiel 5, aber er meint wohl den jetzigen Artikel 3 gesprochen hat, ; In der That ist der Artikel 3 der Vorlage, wie er jetzt zu Ihrer Beschluß⸗ fassung steht, in Verbindung mit Artikel 5. des Gesetzes von 1880, bestimmt und geeignet eine Reihe tiefgreifender Unbeguemlichkeiten und Unzuträglichkeiten zu beseitigen, unter denen die Autübung der Seelsorge gegenwärtig noch leidet. Es ist künftig, wenn die Vorlage Gesetz wird, aller Maßen möglich, daß die einzelnen Amtshandlun. gen, sofern sie überhaupt von gesetzmäßig angestellten Geistlichen geübt werden, nicht mehr unter die Kontrole des Strafrichters fallen, und daß die religiösen Handlungen, die wir unseren katholischen Mitbürgern von ganzem Herzen gönnen, durch einen gesetzmäßig angestellten Geistlichen in dem weifen Umfang der Monarchie anstandslos vollzogen werden können, sofern nur nicht der betreffende Geistliche die Handlung Jo einrichtet, daß anzunehmen ist, er wolle sich ein Amt anmaßen. In dieser Beziehung machen wir einen sehr annehmbaren Fortschritt, und,

wenn man diese beiden von mir genannten Bestimmungen neben einander hält, wird sich der Charakter der Vorlage dadurch als ein

eminent wohlwollender und friedliebender den christlichen Kirchen, ins besondere der katholischen gegenüber kennzeichnen, ö

Was zu Art. 4 (oder früher 5a.) in Ansehung der bischöflichen Weihhandlungen bemerkt worden ist, dem kann ich nur meinerseits zustim⸗ men, wie dies in sehr wohlwollender Weise auch Namens der Kommission Seitens des Herrn Referenten geschehen ist. Die Staatsregierung hat kein Bedenken gegen den Vorschlag des Abgeordnetenhauses, dessen Kommission den Art. 4 in Anregung gebracht. hat, auch wir sind dafür, daß die staatlich anerkannten Bischöfe diejenigen. Sakta⸗ mente, die den Bischöfen vorbehalten sind, auch, spenden dürfen in Unterstützung ihrer Amtsbrüder in anderen Diözesen, aber auch in denjenigen Diözesen, welche im staatlichen Sinne erledigt sind,

Wenn ich so in großen Umrissen den Charakter der Verlage ge⸗ kennzeichnet habe, so gehe ich nunmehr über zu den Beurtheilungen, welche der Vorlage namentlich in diesem hohen Hause zu Theil ge— worden sind. .

Herr Dr. Dove hat an die Spitze seiner Bemerkungen den Tadel gestellt, daß ihm die Art der novellistischen Form der Vorlage sehr unsympathisch sei, er hat aber in seinen weiteren Ausführungen es mir zum besonderen Verdienst angerechnet, daß ich auf, das in allgemeinen Ausdrücken gehaltene Verlangen nach einer organischen Revision entgegenkommende Erklärungen nicht abgegeben habe. Wenn man diese beiden Gedankengänge eingehender verfolgt, so liegt in ihnen meines Erachtens ein Widerspruch. Ich habe, wie ich meine mit Recht, ausgesprochen und wiederhole es hier: ich betrachte es gerade als eine Stärke der Vorlage, daß über den schwierigsten Punkt unserer ganzen kirchenpolitischen Gesetzgebung in konkreter Weise eine besondere Vorlage gemacht ist, und über die Vorlage konkret ohne Rücksicht auf. andere Materien abgeurtheilt werden muß, und knüpfe hierbei, wie ich es sbon bei anderer Ge⸗— legenheit gethan habe, gern an die Worte Ihres Herrn Refe renten an, der im vorigen Jahre ganz richtig den Finger auf die jenige Stelle legte, welche als Wunde offen bleiben müßte, wenn der Art. 5 der vorjährigen , nicht ö. irgend einer Form zur An⸗ nahme und Durchführung gelangen würde. .

ö Im Großen . Ganzen haben die Urtheile über die Vorlage sehr freundlich gelautet; immerhin sind auch hier die beiden Gegen⸗ sätze angedeutet, welche sich bei der Beurtheilung gezeigt haben: ein— mal, daß die Gesetzesvorlage vom Standpunkte der Katholiken ein Nothgesetz sei, sodann, daß sie nach dem Standpunkte, den Herr Dr. Beseler eingenommen Hat, nichts anderes sei, als ein Hinwegräumen,

ö

ein Hinwegwerfen aller staatlichen Sicherungtsmittel. Beide gegensätzlich Beurtheilungen halte ich für gleichmäßig un⸗ richtit. Immer mehr bat sich durch die Diskussion auch im anderen Hause herausgestellt, daß das Gesetz, wenn es auch in novellistischer Form auftritt, ein sicheres und festes Prinzip ent- hält, und auf großen und weiten Gesichtspunkten beruht, und ich möchte annehmen, schon die wenigen Worte, welche ich bisher über die Bedeutung des Gesetzes gesprochen habe, werden Ihnen diese Auffassung bestätigt haben. Die Form des Gesetzes hat, wie sich nicht verkennen läßt, Anlaß geben können zu der Annahme, als handele es sich hier immer nur um Abstreichen, um ein Abbröckeln bestehender Bestimmungen. Mit Unrecht, denn dasjenige, was übrig bleibt, stellt ein ganz festes, klar durchdachtes System dar, ein System welches Jahrzehnte, ja Jahrhunderte lang, in deutschen Staaten erprobt wor— den ist. Indem ich dies ausspreche, trete ich der Aeußerung des Herrn Dr. Beseler bestimmt entgegen, als ob die Regierung irgend wie die Waffen niederlegen wollte, ehe es, wie er meinte, zur eigent- lichen Verhandlung mit der Kurie käme, als ob die Regierung schwach sei, ohne entsprechende Gegenleistung Alles hingeben wolle. Ja, er schloß damit, daß er die ganze Vorlage als eine höchst traurige, als ein Zeichen einer bösen Reaktion bezeichnete. (Widerspruch). .

Das Wort „Reaktion“ ist gefallen, und die Worte „höchst

traurig“ ist auch gefallen. . 6 (Dr. Beseler: Reaktion ja, aber in einem ganz anderen Sinne,)

Schön, dann bin ich gern bereit, mich über diesen Sinn belehren zu lassen. Dem mag nun sein, wie ihm will, j'denfalls war die Be⸗ urtheilung eine scharfe, ablehnende. Meine Herren! Es ist nicht angenehm, solche Worte sich sagen lassen zu müssen; aber wenn Sie sich die frühere Gesetzgehung des eigenen Landes ansehen, die Gesetz gebung anderer Staaten, so allen alle diese herben Vorwürfe schon damit hinweg, wern Sie sich entsinnen, daß bereits in anderen Staaten, das besteht, was die Staatsregierung jetzt für Preußen anstrebt. Als Oesterreich seine Gesetzgebung im Jahre 1374 machte, hat es genau denselben Standpunkt eingenommen, wie ihn die Staatsregierung in Preußen im Jahre 1883 einnehmen will. Es ist damals der öster— reichischen Regierung nicht der Borwurf gemacht worden, sei es, daß sie ohne Fühlung mit der Kurie die Sache betrieben, sei es, daß sie zu wenig die sitaatlichen Rechte wahre. Ebenso ist es in Württemberg und Baden gewesen; es bleiben als solche Staaten, die etwas schärfer die Zügel anziehen, nur das Großherzogthum Hessen und das Königreich Sachsen übrig. Alle übrigen Staaten aber, mit denen wir uns vergleichen können, einschließlich Braunschweig. Sachsen⸗Weimar, Oldenburg, Elsaß⸗ Lothringen. gehen in ihrer Mitwirkung bei, Besetzung von geist— lichen Stellen nicht weiter als die preußischt Regierung es Ihnen hier vorschlägt. Wenn man sich dieses Bild gegen⸗ wärtig hält, so gehört eine gewisse entschlossene Bestimmtheit der Auffassung dazu, mit solchen Vorwürfen der Staatsregierung entgegenzutreten, wie es geschehen ist. . t .

Herr Dr. Beseler brachte dann eine weitere Reihe von Symptonen herbei, um aus diesen zu deduziren, das Centrum wolle keinen Frieden, die Kurie wolle keinen Frieden, und wir treiben fortwährend neuen unfriedfertigen Zuständen entgegen. Meine Herren, ich kann nicht prophezeien, aber immerhin ist es sehr schwer, aus einzelnen Symptonen ein weiteres Recht herleiten zu wollen, als für das einzelne Individuum das Recht gegen eine Vorlage einzutreten. Aber daß durch diese Symptome nunmehr die Staatsregierung sich genöthigt sehen solle, das, was sie im Interesse der Katholiken und des Staats ich wiederhole es auch hier für richtig und noth— wendig erkennt, nicht zu thun, das vermag ich nicht einzusehen.

Ueber die einzelnen Fragen ich will nur damit bekunden, daß ich sorgfältig zugehört habe möchte ich in das Detail nicht ein— treten, aber doch daran erinnern, daß ich meine Stellung zu den ge— mischten Ehen schon längst eingenommen und gekennzeichnet habe, und die Staatsregierung theilt meine Auffassung. Die Frage der In er— kalarien ist Seitens des Herrn Vorredners eingehend erörtert, so daß ich Gefahr laufen müßte, den Charakter der gegenwärtigen Dis— kussion zu verschieben, wenn ich mich in gleicher Weise darüber ver⸗ breiten wollte. Der geehrte Herr Vorredner hat Recht gehabt, die Beurtheilung des fraglichen Erlasses ist eine Rechtsfrage, und wenn es eine Rechtsfrage ist, so habe auch ich im Abgeordnetenhause Recht gehabt, wenn ich mich in dieser Beziehung vorsichtig und zurückhaltend geäußert habe. Ich habe erklärt und erkläre, ich stehe hinsichtlich der Rechtsfrage in manchen, wesentlichen Punkten auf einem anderen Standpunkte, als der Fürstbischof, aber um deswillen kann ich mich nicht entschließen, sofort zu Felde zu ziehen auf dem Gebiet der firchenpolitischen Vorlage, und eines möchte ich noch hinzufügen ich will den Fürstbischof nicht vertheidigen, ich will nur »b— jektives Recht vertreten der Herr Dr. Beseler rechnete es dem Fürstbischoß sehr zu Ungunsten an, daß er, kennend die guten Intentionen der Staatsregierung, gleichwohl in dieser Sache so vorgegangen sei, wie es geschehen. Dem geg mnüber muß ich erwähnen nur der historischen Gerechtigkeit wegen, daß sein Erlaß vom 19. März datirt, daß der Fürstbischof also gar nicht in der Lage war, über die Intentionen der Staatsregierung unterrichtet zu sein, da die Vorlage vom 5. Juni, die Note vom 5. Mai datirt. Nur das ist richtig, daß die Verfügung vom 19. März später bekannt ge⸗ worden ist als die Vorlage der Staatsregierung, und auch ich habe sie zuerst aus den Zeitungen kennen gelernt. .

Es wurde nun noch das war ja eine Bemerkung, Tie ihre Schärfe gegen den Justiz-Minister und den, Kultut. Ninister wandte auf den 5. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 Bezug ge⸗ nommen und deduzirt, daß der Fürstbischof dem Kriminglrichter bereits verfallen sei, weil er den Kirchenbyorständen die Perspektive auf die Exkommunikation eröffnet habe. Es ist. das eine Frage, die weder mein Herr Nachbar zur Rechten, noch ich zu en'scheiden haben, sondern die eben vom Strafrichter zu entscheiden ist, denn unsere Einwirkung auf die Richter und Staatsanwälte ist, wie den Herren bekannt ist, eine überaus geringe, eine Fakultät der politischen Minister in Ansehung der genannten Bestimmung besteht nicht. Aber auch hier möchte ich um der Gerechtigkeit willen den geehrten Herrn Redner bitten, daß er den 5. 2 desselben Gesetzes auch einmal prüfe, der im Zusammenhange mit 8. 3 steht. Schon er selbst hat in seinen Deduktionen darauf hingewiesen, daß die Androhung von Zuchtmitteln der Einwirkung des Strafrichters verfalle, wenn sie gegen ein Mit⸗ glied der Kirche gerichtet ist. Es ist bieher bei Auslegung des Gesetzes angenommen, daß solche gleichsam ausgesprochene Erklärungen, welche allgemein gehalten und nicht gegen einzelne bestimmte Mitglieder einer Kirche gerichtet sind, nicht unter die 5§. 2 und 3 fallen.

Herr Br. Dove greift weniger von allgemeinen Gesichtspunkten, sondern mehr aut speziellen Einwendungen die Vorlage an. Einen Punkt in Bezug auf die Rechtskontrole habe ich schon berührt. Weiter ging er klagend über Artifel J hinweg, indem er hervorhob, es sei unbe— greiflich, daß man das Gesetz vom 11. Mai 1873 abändern wolle, da gleiche Bestimmungen auch, in anderen Staaten erfüllt werden. Das ist doch nicht richtig. Wir wollen erst die Bestimmungen, die in anderen Staaten gelten, einführen, um damit den bestimmten Nachweis zu liefern, wie die preußische Regierung bestrebt ist, den Boden für eine friedliche Behandlung zu bereiten. Wenn wir uns künftig wieder über Kirchenvolitik unterhalten und die gegenwärtige Vorlage ist nicht zur Ausführung gelangt, so werden solche Deduktionen, wie si Herr Dr. Dove gemacht, hat, am Platze sein. Er ging ferner auf den Kern der Maigesetze über und beklagte blos, daß der Kern derselben verloren gehe und die Schale übrig bleibe. Der Kern der Maigesetze ist für ihn die Anstellungsfrage, und auch die Vorbildungsfrage. Ich kann mit Bezug auf letztere nur wiederholen, was ich an anderer Stelle ausgesprochen habe, die Vorbildungsfrage ist geregelt worden im vorigen Jahre nach dem Modus von Baden, aber allerdings nicht in der Weise, wie Herr Dr. Dove es jetzt möchte. Der badische Modus ist genommen nach dem Vorschlage der ihm nahestehender, politischen Partei und wenn Sie auch mit dem Kopfe schätteln, ich wiederhole, der badische Modus ist von .A. bis Z.“ ein Werk der Nationalliberalen. Die Gesichts— punkte, welche die Regierung leiten, sind nicht schwer zu verstehen. Wir versuchen die Anstellung jetzt so zu regeln, wie sie in Baden 1860

eregelt ist, wir haben im vorigen Jahre die Vorbildungsfrage so ge⸗

wie sie in Baden 1889 geregelt ist. Auf dieser Basis trat der Frieden ein zwischen der Kurie und dem badischen Staat, und wir haben abzuwarten, ob wenn in Preußen ein gleicher gesetzlicher Zu- stand bestebt, die Kurie bereit sein wird, den Bischöfen die Freiheit, die Mitwirkung des Staates bei Anstellung der oberen Geistlichen in Anspruch zu nehmen, wieder zu gewähren, die ihnen insmneuerer Zeit entzogen ist. .

; Har. als alle diese Betrachtungen, ist der Blick, der auf die Zukunft gerichtet ist, und die Frage, wie wirkt das Gesetz. welches wir heute berathen, und wie sind seine Folgen? Das ist die Frage, welche die Regierung anzustellen hatte, ehe sie die Vorlage einbrachte und diese Frage gewinnt eine erhöhte Bedeutung, wenn wir am Schlusse einer großen Aktion stehen und auf den zurückgelegten Weg der Berathungen zurückblicken. Das Entscheidende ist der Artikel 1: Ertheilt die Kurie den Bischöfen die Ermächtigung, die Mitwirkung bei Besetzung der Pfarrämter und den gleichstehenden Aemtern eintreten zu lassen, stellt sich die Kurie auf den Boden des Gesetzes, so ist klar, daß auch für den Gegner des Gesetzes ein er= wünschter friedlicher, hoffnungsreicher Zustand eintritt; denn auch diejenigen, die Herrn Dr. Dove politisch nahe stehen, haben immer durchblicken lassen, daß, wenn die Vorlage das erreiche, was sie anstrebe, auch sie selbst die Vorlage rückwärts billigen würden. In kirchenpolitischen Dingen sind Prophezeiungen besonders schwierig, aber nochmals ist zu konstatiren, daß ein Zustand etablirt wird, den wir alle mit voller Freude begrüßen würden. Ein Theil der Schranken, welche jetzt die Gesetzgebung gegen die freie Bewegung der Kirchen errichtet hat, sinkt man selbst dahin, andere Schranken wird die Königliche Staatsregierung fallen lassen können und auch die Parteien des Landtags werden gerne bereit sein, nachdem auf dem wichtigsten Gebiete eine freundliche Berührung eingetreten ist, die Hand dazu zu bieten, auch noch weitere Schwierigkeiten zu beseitigen. Darüber kann kein Zweifel herrschen. Allerdings ist von Herrn Grafen von Brühl angeführt worden, man solle sich nicht darin täuschen, die Vorlage würde nicht den Zweck erreichen, daß eine größere Anzahl von Geistlichen in die Seelsorge eintritt. Das gebe ich in gewisser Beschränkung zu. Aber vergessen dürfen wir nicht, daß wir im vorigen Jahre die Mittel gegeben haben, nach dieser Richtung erheb— liche Erleichterungen zu schaffen, und daß, je sänger der Art. 1 der Vorlage unausgeführt bleibt, je länger, die Bischöfe es ablehnen, auf dem Boden dieses Gesetzes sich mit. der Aegierung ins Einvernehmen zu setzen, desto mehr für die katholische Kirche die Schwierigkeiten, geeignete Kräfte für die Seelsorge zu ver⸗ wenden, naturgemäß wachsen. . ; ; .

Was aber nach der Auffassung vieler Herren näher liegend erscheint, ist die zweite Alternative, die näralich, daß die. Bischöfe eine Besetzung von geistlichen Aemtern unter staatlicher Mitwirkung nicht eintreten lassen und es in Betreff der Ernennung von Geist⸗ lichen so bleibt wie es bisher gewesen. Auch bei diesem, den be⸗ rechtigten Erwartungen nicht entsprechenden, aber möglichen Zustande wird nach der Auffassung der Königlichen Staatsregierung fo lgender Gewinn sich ergeben und unverschraͤnkt bleiben, die Erreichung eines Zustandes, daß eine Seelsorge für die Katholiken möglich ist. Wie ich schon vorher erwähnt habe, ist durch Artikel 38der gegenwärtigen Vorlage in Verbindung mit Artikel 5 der Novelle von 1880 die ausreichende Möglichkeit gewährt, daß den Katholiken, welche von der Spendung der Sakramente und von dem Messelesen Tröstung und Heil erhoffen, dieselbe auch, zu Theil werde. Das ist ein Gewinn, den zie Katho⸗ liken ihrerseits zu verzeichnen haben. Aber auch das Konto der Königlichen Staatsregierung zeigt einen Gewinn, den nämlich, daß, wenn auf die angedeutete Weife eine Seelsorge ermöglicht ist, der Regierung nicht mehr der Vorwurf, gemacht werden kann, daß sie Schuld habe, wenn so riele Katholiken ohne die Tröstungen der Re⸗ ligion leben und sterben und dieses irritirende und excitirende Mittel aus der allgemeinen Bewegung entfernt wird. Wenn Sie sich das in vollem Ümfange vergegenwärtigen, so werden Sie den politischen Gedanken würdigen, daß die Regierung durch diesen Akt der Gesetz⸗ gebung sich auch des Druckes entledigen will, der sowohl innerhalb des Parlamentz wie außerhalb desselben auf alle ihre Handlungen ausgeübt worden ist. .

dart , meine y, wir pflegen bekanntlich bei gesetzgeberischen Maßnahmen mehr nach der schwarzen als nach der rosigen Seite zu blicken. Die Staatsregierung hat sich daher nicht der Ansicht der⸗ schließen können und dürfen, daß durch die Nichtaus führung des Ait. auch Nachtheile, erhebliche Nachtheile eintreten können. Die Nach⸗ theile sind zunächst für die Katholiken selbst unrerkennbar. Unsere deutschen Gemeinden verlangen einen festen Pfarrer und der deutsche Pfarrer eine feste Gemeinde; darüber ist kein Zweifel, und mögen auch einzelne Bischöfe seit Jahrzehnten eine andere Praxis haben ein⸗ fuhren wollen, das Ziel und das Ideal, welches unseren Gemeinden und Pfarrern vorschwebt, sind unverändert geblieben. Klar würde vor Allem sein, daß wenn hier Seitens der Leiter der Diözesen ein Wandel geschaffen würde, dem Klerus jedenfalls der ausreichende stachwuchs fehlen würde. Denn, wie ich schon in der . hervorgehoben, der junge Katholik, der sich dem theologischen Stu⸗ dium widmet, empfängt im Allgemeinen die erste Anregung nicht von sich, sondern von den Eltern, und die Schichten unseres . welchen erfahrungsmäßig die Mehrzabl der katholischen Geistlichen hervorgeht, werden ihre Söhne nicht einer ungewissen Zukunft . setzen wollen, denn auch ihr Ideal ist und bleibt der Pfarrherr. Nun will ich nicht verkennen, daß die Bedenken, welche anknüpfen an die frühere Thätigkeit der Bischöfe in Cöln und. Posen, dem Gedanken Raum geben können, als würde die missionirende Thätigkeit der katholischen Geistlichen immer mehr Platz greisen, und ich kann es der konservativen Partei des andern Hauses nur hoch an⸗ rechnen, daß sie auch nach dieser Richtung hin den , , Finger dem Haufe und dem Lande gegenüber erhoben hat. 3g n weiter hinzufügen, daß auch in zahlreichen Kreisen der Katholiken, namentlich außerhalb des Landtages, auch in . die ernste Besorgniß besteht, daß, wenn der Art. J nicht zur? . gelangt, die Verhältnisse der katholischen Gemeinden und ö . lischen Geistlichkeit schwer geschädigt werden. Denn . ö. er herrscht kein Zweifel und es liegt in der Natur der Verhältnisse, a die ich will mich vorsichtig ausdrücken. mangelnde Fähigkei der jüngeren katholischen Geistlichen, sich leiten zu lassen, in der ö in einer für die katholische kirchliche Ordnung immer 24. . quemer sich gestaltenden Weise hervortritt und daß die h sorge, die nach dem sogenannten irischen Modus ,. w. in Posen eingeführt ist. nicht diejenigen Vortheile mit sich 3 , die, wenn man die Sache im Landtage distutirt, ihr, zuschreiben möchte, sondern daß gerade in Posen man die sog. , in katholischen Gemeinden zuweilen lieber ziehen als kommen .

Verkennen will ich andererseits nicht, daß auch für den Staa aus der Nichtausführung des Art. 1 Nachtheile eintreten können in welchem Umfang, steht dahin aber was ich vor allen Dingen als ficheren Rachtheil in Aussicht nehmen muß ö. und hiermit wende ich mich vorzugsweise an den Herrn Grafen Brühl und seine

reunde das ist, daß die Weiterentwickelungsfähigkeit unserer re lind? Verhältnisse im Wenge der Gesetzgebung außerordent⸗ lich gehemmt sein würde. Herr Graf Brühl hat es alz einen Voꝛ⸗ zug der Vorlage gerühmt, daß die Vorlage nicht die Auftechterhal= tung der Maigesetzgebung in sich schließe, daß ein Vorwärtsschreiten Seitens der Mehrheit des anderen Hauses in Aussicht genommen sei,

daß die Vorlage sich mehr als eine Art Abschlagszahlung darstelle

und daß man von seinem Standpunkte die Hoffnung auf weitere n , hegen kann. Meine Herren, das sind gewiß alles ganz treffende Worte, aber doch fehlt ihnen die richtige Beleuchtung. Ich wieder⸗ hole: Alle Aenderungen an der kirchenpolitischen Gesetzgebung können ur durch neue Gesetze eintreten und jede Regierung. die diese Wege betritt, und meines Erachtens auch jede politische Partei, muß sich fragen: wie denkt man sich eine legislative Arbeit in der Landes ⸗· vertretung, wie gruppiren sich die Parteien, mit denen die Regie⸗ rung 6 machen will? Bei der Beantwortung dieser Frage wird auch Herr Graf Brühl nicht verkennen, daß das Rück⸗ grat der gegenwärtigen kirchenpolitischen Gesetz gebung

in der

konservativen Partei ruht und daß ohne die Konservativen eine kirchen politische Gesetzgebung für die gegenwärtige Staatsregierung nicht Die Hoffnungen, die vielleicht in einer anderen politi⸗ schen Partei früher bestanden haben, daß mit der ausgesprochenen linken Seite des Landtags sich ein Bündniß eingehen lasse, sind durch die letzten Diskussionen jedenfalls gescheitert oder doch außerordentlich Also mit den Konservativen muß

möglich ist.

in die Ferne gerückt worden. auch Herr Graf. Brühl selbst rechnen und des Abgeordnetenhauses haben, wie bach in seinem Schlußwort angedeutet hat,

Stellung zur Vorlage und zur zukünftigen Entwickelung genommen. Wenn Sie die Aeußerungen, die Seitens der Herren Graf Limburg— Stirum und von Rauchhaupt im anderen Hause Namens der Fraktion abgegeben sind, prüfen, so werden Sie sich darüber nicht fäuschen können, daß, wenn die Konservativen in der Hoffnung und Erwar— verkümmert werden, sie in der That Bedenken tragen werden, zur weiteren nennenz⸗

tung, den Art. 1 ausgeführt zu sehen,

werthen Regelung kirchenpolitischer Fragen die

Aus dieser Stellung lassen sich doch auch gegen eine Partei, die wesentlich auf dem spezifisch monarchischen und evangelischen Boden steht, Vorwürfe nicht erheben, und für diese Partei wird es von hoher Bedeutung sein, wenn, nachdem die Vorlage Gesetz geworden ist, es für die Augen Aller offenbar werden sollte, daß Preußen es über ein? versagt bleiben sollte, in solchen Zuständen sich einzurichten, wie sie in anderen Stagten unter Zulassung der katholischen Kirche bestehen und zwar in Staaten, welche in den schwersten Konflikten mit der

katholischen Kirche gelebt haben, und daß Preußen Maße gemessen werden soll als andere Länder.

im anderen Hause und hier herausgestellt. Der

bisher um die Benennungspflicht gelegt hatte, ist geschwunden. Die Benennungtpflicht war der Angelpunkt des ganzen Streites, denn die Benennungspflicht sollte den Bischöfen die Pflicht auferlegen, eine positive Handlung zu leisten, eine Handlung, die nicht

auch Herr

e 8 er. Mit diesem Resultate der Landtagsverhandlungen müssen wir ernst rechnen. Und noch ein anderer Punkt hat sich durch die Verhandlungen

eine nicht fungible Handlung. schwierigen Stellung. man ihr ernstlich ins Auge sieht, die Konservativen

Baron Mir⸗ ganz bestimmte

dieses dem Staate zu gewähren, gemuthet werden.

zu bieten.

Hand

über voraussetzte. Welche

Mittel

mit einem andern

Zauber, der sich

liberalen Parteien des anderen

hat sich immermehr herausgestellt

ersetzt werden kann durch einen Dritten, im

ise der katholi hat der wenn nicht der erhoffte Zustand auf dem Boden tritt, wenn der Staat Nachtheile aus der Nichtausführung des Art.] erleidet, eine Neuregelung der Beziehungen zur katholischen Kirche Basis, wie sie früher in Preußen bestanden hat und in anderen Staaten besteht, oder ist nur eine Etappe, von der wir bei der ersten Gelegenheit weiter nachgedrängt werden, als die S aatsregierung wünscht, und die Frage ist auch so zu stellen: ist die Basis der Vor⸗ lage eine neue Basis, auf der der alte Streit fortdauern soll, oder ist sie eine neue Basis, auf der ein neuer Friede erblüht. Auf welcher Seite die Regierung mit ihren Wünschen und Hoffnungen sich befin⸗ ö det, darüber werden Sie nach meinen Worten nicht zweifelhaft sein. . ö Hauses gierung gemacht sind, um die

amtheit in größtem Umfange

orlegen kann: wie richtet sich der 23 schen Kirche gegen— Staat zu ergreifen, um, der Vorlage ein⸗

unter dem Fortfall der Anzeigepflicht durchzuführen, und welche andere Mittel hat der Staat zu suchen, um sich gegen Nachtheile Seitens einer Kirche zu schützen, die dem preußischen Slaate das nicht zulaffen will, was in anderen Staaten zugelassen ist. hange hat auch von dem Standpunkte der Liberalen, zu denen Herr Dr. Dernburg sich zählt, das Vorge ihre Bedeutung, wie denn auch v

In diesem Zusammen—

hen derselben in der Kommission on Seiten weiter links stehenden Anerbietungen der Re⸗ Materie anders zu

D juristischen Sinne 1 nen, um ; Bei solchen Handlungen besindet sich Derjenige, der die Handlung erzwungen haben will, in einer sehr In der Diskussion des Abgeordnetenhauses „daß die Benennungspflicht. wenn ̃ ; eigentlich nicht die Waffe ist, die ein Staat fortwährend über seinem Haupte schweben lassen darf. Die Benennungspflicht hat dadurch vor allen Dingen an Werth steigend gewonnen, daß sie mit Bestin ausnahmelos Seitens der Staatsgesetzgebung verlangt wurde, mit gleicher Bestimmtheit / aber abgelehnt wurde Und fo kletterte man gegen⸗ seitig, wenn ich so sagen darf, den Baum in die Höhe, bis man glaubte, ohne Benennungspflicht könne man absolut nicht existiren, nur auf diesem Wege sei der Widerstand der Bischöfe zu brechen und um könne dem Staate jedes Opfer zu— t i Die Benennungspflicht hat auch in letzterer Hin— sicht im Kurse verloren, sie erscheint heute nicht mehr so großer Opfer werth, als man dies vielleicht in früheren Stadien dem Staate gegen⸗ ü 1 Schon heute läßt sich das Terrain soweit über— sehen, daß die Benennungsflicht eines Tages in der Versenkung ver— schwinden und man sich die Frage v Staat in anderer wirksamer We

wirkung, Boden

ord⸗ :

immer mehr die Bänder zwischen Staat und

katholischer Kirche zu zerreißen und auf diefe Weise der Trennung von Kirche und Staat oder von katholischer Kirche und preußischem Staat näher zu kommen. aus den Verhandlungen, welches bei der Beurtheilung des Werthes der gegenwärtigen Vorlage nicht vergessen werden sollte. So hat sich jetzt auf dem Boden der Vorlage die Anzeigepflicht verwandelt aus einer Waffe, die man hüben und draben mit hat, in ein Band der V wirkens, was anderweitig schon gesagt ist, kann ick nur wiederholen. Die Handhabung des Art. 1 ist welche der der stehenden Geistlicher, mag man diese Mitwirkung nun als Einspruchs⸗ recht oder als Agrément oder als Genehmigung bezeichnen. Immer ist vorausgesetzt und ermöglicht ein friedlicͤhes Benehmen zwischen den Spitzen der katholischen Diözesanverwaltung und den Spitzen der Provinzialverwaltung, und wenn Sie sich diesen Charakter der Vor lage gegenwärtig halten, dann werden Sie der Regierung wohl darin folgen, wenn sie bittet den Herrn Grafen von Brühl und seine Freunde diese Resultate sehr scharf ins Auge zu fassen. Die Stellung der konservativen Partei und der veränderte Charakter der Anzeige⸗ pflicht lassen mich die Frage an die Zukunft stellen, wie ich sie ander⸗ weit gestellt habe: die große Entscheidung, der wir in der nächsten Zeit entgegengehen, ist die, erreichen wir mit der Vorlage eine neue Basis, eine

Das ist ein sehr beachtenswerthes Fazit

. ebhaftigkeit geschwungen ereinigung und des friedlichen Zusammen⸗

die bequemste Art der Mit⸗ n Anspruch nimmt auf dem Pfarren und der ihnen gleich—⸗

; Staat in Besetzung der

Ureußischen St nats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

KR

ir erer. für den Deutschen Reichs⸗ und Königl .

Preuß. Staats- Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

L. Steckbriefe und Untersuchung-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

28 U. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

129375 Steckhrief.

Gegen die unten beschriebene unverehelichte Antonie Barbara Mojack, welche flüchtig ist, ist die Unter—⸗

suchungshaft wegen Diebstahls in den Akten L. R. II. 517. Ss. verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt ⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit Nr. 1112 (NW.), den 28. Juni 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- gericht J. Johl. Beschreibung: Alter 24 Jahre, geb. 22. 10. 58 zu Woritten, Kr. Allenstein, Größe ca. 1.60 m, Statur untersetzt, Haare blond, Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne 4 Stck. Vorderzähne fehlen am Oberkiefer, Kinn rund, Gesicht breit, Gefichtsfarbe roth, Sprache deutsch, ostpreußischer Dialekt.

29373

Szeckbriefs-Erledigung. Der gegen den Gürtler Carl Wilhelm Scherer wegen vorsätzlicher Ge— fangenenbefreiung in den Akten 93 P. 548. 1883 unter hem 20. Juni 1883 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 28. Juni 1883. Kö— nigliches Amtsgericht J., 93. Abtheilung. [129376 Steckbrief.

Gegen den Maurergesellen Reinhold Freund aus Culm, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Crlm vom 1. Mai 18535 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts gefängniß abzuliefern. D. 72/83. Eulm, den 27. Juni 18853. Königliches Amtsgericht.

SDubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

solbꝛ Aufgebot.

Der Königliche Förster W. Rüdiger zu Staakow bei Brand hat das Aufgebot der angeblich verloren Fegangenen vierprozentigen Berlin-Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahn Prioritäts⸗OSbligationen Fat. A. Nr. 3832, 4927, 6687 und 6350 nber je 200 Thlr. beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

den 17. September 1853, Mittags 12 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, JIüdenstraße 55, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 22. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.

[23642 . Aufgebot.

Der Eisenwaarenhändler Conrad Meitzner zu Berlin, Coepenickerstraße Nr. 171, vertreten durch den Justiz⸗Rath Klemm, hat das Aufgebot eines Wechsels, lautend über 58 Thaler, unterm 25. Fe⸗ bruar 1812 auf den Selterwasser abrikanten Lipp mann zu Coepenick, jetzt zu Berlin wohnhaft, von dem Schmiedemeister W. Meitzner gezogen, von Lippmann géceptirt, zahlbar am 257 Mai 1872, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 11. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, vor. dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Coepenick, den 33. Mai' 883.

Königliches Amtsgericht.

l29gzgꝛj Bekanntmachung.

In bem am 71. Juni iss erdffneten Testament der Wittwe Keppler, Martha, geb. Rudolph, von hier, ist unter Anderen der vor Jahren nach Amerika . Johann Ernst Keppler zum Miterben

ep.

Dieg wird zur Kenntnißnahme ier⸗ mit öffentlich bekannt , .

Berlin, den 21. Juni 1853.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 61.

3. Jerkäufe, Verpachtungen. Submissionen ete.

fentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

5. Verschiedene Bekanntmachungen.

J. Literarische Anzeigen.

S. Theater- Anzeigen. J. Familien- Nachrichten.]

In der Börsen- beilage.

K

*

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Inserate nehmen an: die Annoneen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Annoncen Bureaux.

*

29372 Bekanntmachung. Da über den Nachlaß des verstorbenen Kauf— manns Julius Staberow der Konkurs eröffnet ist, wird das Verfahren, betreffend das Aufgehot der Nachlaßgläubiger, hiermit eingestellt.

Bromberg, den 26. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI. [29371]

Das Zwangsvollstreckungs verfahren gegen den Gastwirth Lüdeking hiers. ist durch heutigen Beschluß aufgehoben; es findet deshalb der zum Verkauf dessen Grundbesitzes B. 29 (Odeon) auf den 7. k. M. Juli, angesetzte Termin et. Beilage zu Nr. 90 u. 91 des Deutschen Reichs Anzeigers nicht statt. Detmold, ben 30. Juni 1883.

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. II. Heldman.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

28325

Cottbus Großenhainer Eisenbahn. Bei der am 15. d. Mts. stattgefundenen Ausloasung der auf Grund des Privilegii vom 16. Januar?‘ 187 emittirten 5procentigen, im Verfolg der Allerhöchsten Genehmigung vom 31. Mai 1886 auf 47 Procent

kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet

haltend Coupons für 20 Jahre Rr. 41 biß 80 und Talon) zu den Obligationen obiger Gesellschaft er⸗ solgt gegen Einreichung der mit einem unterschrie⸗ benen, arithmetisch geordneten doppelten Rummern—⸗ verzeichnisse 5. Juli 1883 ab ausschließlich

nahme M 1,30 für ruffische' Stempelgebühr und Spesen zu entrichten i. n n,

18645

loosung gezogenen und in Folge' dessen durch die öffentliche Bekanntmachung vom J2. Junt v. Is. zur Baarzahlung am 2. Januar d. Is. gekündigten 40o schlesischen Pfandbriefe itt. B., und zwar:

herabgesetzten Prioritäts⸗-Obligationen der Cott⸗ bus ⸗Großenhainer Eisenbahn⸗Gefellschaft sind nach— stehende Nummern gezogen worden: 56 163 238 400 431 433 751 872 1084 1206 1857 1941 1958 1982 und 2243 à 300 ½ Die Auszahlung der vor—⸗ stehenden Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1884 ab in Berlin bei unserer Kasse, Leipziger⸗ Platz 17, in Cottbus bei der Königlichen Eifen— bahn⸗-Betriebs⸗Kasse und in Leipzig bei der Sta— tions⸗Kasse des Magdeburg ⸗Leipziger Bahnhofs. Mit den Obligationen, deren Verzinsung mit dem l.. Januar 1884 aufhört, sind zugleich die ausge— reichten noch nicht fälligen Zins- Coupons Ser. I. Nr. 7 bis 20 und Talons einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Coupons wird von dem Kapital ge⸗

werden. Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß aus der am 9. Juni v. J. stattgehabten Verloosung die folßenden Nummern 552 und Sig à 300 S bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt sind. Berlin, den 24. Juni 1883. Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion.

244] (.

Mosco⸗NRjäsan Eisenbahn⸗Gesell⸗ ; schaft.

Die Angabe der neuen Couponsbogen (ent⸗

zu begleitenden alten Talons vom

in Berlin bei der Direktion der Dis⸗

conto⸗Gesellschaft von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Für jeden neuen Couponsbogen sind bei Empfang⸗

I Bekanntmachung. Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 365. Ver⸗

à 10990 Thlr. Nr. 793 auf Siemianowitz ꝛe. 794 . ꝛ⸗ 855 ö

878

w

41123 Polnisch Krawarn ze.

8

m n n, n, , ,

à 5990 Thlr.

Nr. 2504 auf Siemianowitz ꝛe. 2583 2620 2661 2783

43159 43617 43864 448560

45054 45219

45252

ö **

15237 15241 15411 15431

49061 50389 50390 50410 50956 51570 51595 51649

d

499030

12

*

61

2 Nieder ⸗Schönau Pogarell ꝛc. Groß ⸗Stein ꝛe. Zaumgarten Polnisch Krawarn zꝛc. Med. Herz. Ratibor

n.

à 290 Thli.

15017 auf Siemianowitz ꝛe.

17. 1 1

Bonoschau c. P.

1 Groß Stein ꝛe. 2 * * 1 NVieder⸗Schreibendorf Ob. u. Ndr. Miechowitz

2

51977 aůf Polnisch Krawarn ꝛc.

51985 52157 52233 52659

n „Med. Herz. Ratibor

ö Giesmannsdorf xe. 2190 Thlr.

. auf Koschentin c.

10405 10408 10415 10433 17040 17394 17496 17581 61056 61240 62451 62452 62473 62797 62836 62899 62920 63350 63354 63405 63466 64278 64279 64349 64363 64369 64810 64852 64866 64883 64969 65106

, , n

8

n n nnn, nnn n, a 2

11627 11634 12451 12463 12469 12481 12497 12498 12511 12558 12579 79010 79246 79275 79276 79289 79332 719456 79462 9467

Siemianowitz ꝛe.

Bonoschau (. p-

Elend

Cantersdorf ꝛe. 21

Groß ⸗Stein ꝛe. 1s

Fürstenstein ze. 12

Ob. u. Ndr. Miechvwitz

Polnisch Krawarn 2e.

Med. Herz. Ratibor

9. 1

50 hir. 11421 auf Grzybowitz

d

2. 8

Koschentin ꝛe.

1 Siemianowitz ꝛe.

Bonoschau e. p. Groß⸗Stein ꝛe. Fürstenstein ꝛc.

Ober⸗Screibendorf Ob. u. Ndr. Miechowitz Polnisch Krawarn c.

Med. Heiz. Ratibor.

2 25 Thlr.

Nr. 223357 auf Grzybowitz 22663 , Koschentin ꝛe. 22668 ö. 22693 23606 23607 23670 23672 23673 23685 23694 23695 82020 82021 vn 2082 Nieder Schönau 82215 Groß⸗Stein ꝛc. 82221 83772 ; 82231 82257 82264 82266 S2 286 82325 82453 82455 S2458 82464

n Siemianowitz re.

1

h

Bonoschau e. p.

2 ,

Fürstenstein ꝛc.

Niclasdorf Heydänichen Polnisch Krawarn ꝛc.

Med. Hẽrz Ratibor

werden hierdurch wiederholt aufgefordert, diese

Pfandbriefe bei der Königlichen Instituten⸗Kasse

hierselbst lim Regierungs⸗Gebäude) Zu präsentiren

und dagegen die Valuta derselben in Empfang sßu nehmen.

Sollte die Präsentation nicht bis zum]

. 15. August dieses Jahres

erfolgen, so werden die Inhaber der qu. feindbriefe

nach §. 50, der Allerhöchsten Verordnung vom

S Juni 1855 mit ihrem Realrechte auf die' in den

Pfandbriefen ausgedrückte Spezial Hypothek präklu⸗

dirt und mit ihren Ansprüchen lediglich an die bei

der Königlichen Instituten-Kasse hierselbst deponirte Kapitals Valuta verwiesen werden. Aus früheren Verloosungen sind noch rückstandig und bereirs präkludirt: * 3 *0so

; aus der 29. Verloosung:

Nr. 18581 auf Hausdorf A 100 Thlr. 2 400

. aus der 32. Verloosung:

Nr. 79460 auf Polnisch Krawarn ꝛc. 3 50 Thlr. 82474 Simmelwitz A 25 nf. 82502 , Giesmannsdorf ꝛc. . 3 257.

aus der 34. Verloosung: 51605 auf Ober⸗ und Nieder⸗ Menn, S150 auf Koschentin ꝛc...

656581. Giesmannsdorf ꝛc. . 3 100

Breslau, den 16. Februar 1883.

Königliches Credit Institut für Schlesien

Oelrich s.

. ,,,

29452 Bekanntmachung.

Bei der am 29. Juni er. stattgefundenen rier—

ehnten Ausloosung der in Gemäßheit des Aller—

höchsten Privilegim vom 23. August 1863 ausgegebenen

Kreis Obligationen des Kreises Grünberg sind

für den Tilgungstermin, den 2. Januar 1884, fol⸗

gende Appoints gezogen worden:

Litt. B. Nr. 14 46 112 146 153 162. . 38 53 63 82 94 134 145191. D. . 43 57 68 94 106 110 111 135 138 148 151. 157.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch

aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen Cou⸗-

pons und Talons bei der Kreis⸗Kommunalkasse hier⸗ selbst am 2. Januar 1884 einzureichen und das

Kapital dagegen in Empfang zu nehmen. Die Ver=

zinsung hört mit dem 2. Januar 1884 auf. Der

Betrag fehlender Coupons wird vom Kapital ab⸗

gezogen. . .

Von den im vorigen Jahre ausgeloosten Obliga—

tionen, deren Verzinfung aufgehört, sind noch nicht

aufgelst:

Litt. B. Nr. 86 127 140.

. .

ö 64

Grünberg, den 36. Juni 1883. 164 Kreisaus schuß.