1883 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Posen, 4. Juli. XN. T. B) Spiritus loco ohne Fass 33.0. 66.70. pr. September 55.090, pr. S0 6000 Liter. Matt. Hreslam, 5. Juli Getreide mkrkt.

Oktober 52,6

(W. T. B.)

53,59. pe? September-Gktober 147 30. per Qet.- - ov. 14900, Juli- Ang. 63.00, September-Oktober 61,0, Oktobe Zink umsatzlos. Wetter: Heiss. Cöln, 4. Juli. (W. T. B. Getreidemarkt. Weiren hiesiger loes 20.50, Er. Juli 1929. per November 19,90. 10). pr. Juli 14. 05, pr. November 14.95. Hater lo 0 36.00. pr. Oktober 3209.

KEremen, 4 Juli. IW. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) schwach. Standard pe. August 7,55, pr. September 7.70. pr. Oktober vember 7.90, pr. Vegember 8.00. Alles Brief.

Hambarx, 4. Juli. (W. T. B.)

Getreide markt. pr. Juli- August 186,00 Br., 185.00 Gd. 192.00 Br., 191 00 G4. Roggen loco flauer, auf ve. Juli-August 143 00 Br. 142.00 6d, 146.90 Br., 145.00 G4. Hafer fest. loco 66,00, pr. Oktober 62. X. Oktober-November 44 Br. Raffee ruhig, 745 G4.

Wien, 4. Jali.

Getreidemarkt.

(W. T. B.) Weiran pr. Herbst 10,68

Roggen pr. Herbst S, 00 G4. SO5 Br. Hafer per Herbst 690 6d.,

Mais pr, Juli-August 6,78 Gd., 6, 83 Br. (W. P. B) Weizen

6, 35 Br. Pest, 4. Juli. Eroduktenimarkt.

pr. Juli 55.90, pr.

spiritus per 1299 Liar 100 ½ per Juli- Angust 55, 60, Per Augast-September 55, 50, per September-Oktober Wersen per Juli 186.9). Roggen per Juli-

Weinen loco flauer, auf Termine pr. September - Oktober

pr. September - Oktoher Gerste still. Spiritus fest, pr. Juli 453 Br., pr. August- September 451 Br., ur September-Oktober 165 Br., pr. geringer Petroleum ruhig, Standard white loce 7.50 Br., 7.45 Gd. pr. Juli pr. August-Dezember 7.85 Gd. Wetter: Heiss.

loco matt, pr. Herbst 1046 k G4. 10,48 Br. Hafer pr. Herbst 6,53 Gd. 6,55 Br. Mais pr. Juli-

London, 4. Juli.

Getreidemarkt. letztem Montag: 21 650 Erts.

Angnzt 0. GekBündigt

Spekulation und Export 500 B.

August 144.00. nische Juli-Lieferung 5t,

Rüböl loco per

r-November 61. Glasgow, 4. Juli. Roheisen.

47 sh. 6 d. Leith, 4. Juli. Getreidemarkt.

20, 0, fremder Kox gen loco eo 15,25. RBübò!

(W. T. B.) Leblos.

Paris, 4. Juli whits loco 7.45, Produktenmarkt. 7, 8), pr. No- 26.80. pr September-Dezember 57.90,

ruhig, 48.775, per August 49,25,

Januar April 50. 75. Paris, 4. Juli.

Termige ruhig. Rüböl still,

fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr.

Umsatz.

(W. T. B.) ( Schlussbericht.) Weizen 49520,

Liverpool, 4. Juli. (WV. T. B.) Bannwolle. (Schlussbericht) Umsatz 19000 B., davon ür

September- Lieferung 52s, Dezember- Lieferung 5i z, Februar-März-Lieferung 5) υςν d. . Nixed numbers

Gerste und Hafer 6 d. billiger, Mehl gleichfalls billiger. (W. T. B.)

Weizen Angust 25,40. per September-Dez. 26.50. per Nevember-Februar Mehl 9 Narques träge, per Juli 56,25, per August 56.75.

Rüböl behauptet, pr. Juli 83,25, pr. Angust 77.00. pr. September Dezember 76,50, pr. Januar-April 76, 75. per September-Dezember

, Rohrzucker S885 loco behauptet, 52, 75 à 53.0). Meiaser Zucker

pr. September 61.00. pr. Oktober-Jannar 59, 50. KRew- Kork, 4. Juli. (W. T. B. Der Unabhängigkeitsfeier wegen keine Börse.

Fremde Zufuhren seit

Wetterberieht vom 5. Juli 1833,

S Uhr Morgen a.

Gerste 9450, Hater 0

. auf 3 Gr. a. d. Nseraas- St ationen. Spie ge rednꝛ. in

Feiner Hafer fest. andere Artikel träge, unverändert. == Milimeoter.

Tenperatur in o Celsins 56 C. 48 R.

Wind. Woerter.

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. B.) Stockholm.. warrants 47 sh. 4 d. bis Haparanda Moskau ...

amerika - Oxt ober-

Unverändert. Middl.

bedeckt 14 Dunst wolkenlos Regen heiter

3 wolkig bedeckt

751 80 755 8 758 XO 758 760 0X0 762 N 755 XW

Cork, Queens-

T 1 2 Helder ....

Weizen voll 1 sh. niedriger.

ruhig, per Juli 25.00, per Swinemünde. Neufahr wass. NHemel Münster... Karlsruhe.. Wies baden. München..

per November-Februar. 58, 30. Spiritus ruhig, per Juli 50.00, pr.

Chemnitz .. Berlin.... Breslau.

Juli 60.75. pr. Angust 61,25,

G4d., 10.73 Br. Cerlin, 5. Juli.

am 29. Juni 1883

.

August 6, 48 Gd, 6,50 Br. Kohlraps pr. August-September 143. 3. .

Fetter: Schön.

Amsterdam, 4. Juli. (WV. T. B.)

G etreidemark t. (Schlusebericht.. Weizen ; Roggen loco und auf Termine unverändert, per Oktober 167. pr. Marz 172. Raps per Herbst

unverändert, pr. November 275.

380 EHl. Rüböl loco 414. gr. Herbst 352. Amsterdam, 4. Juli. IV. T. B.) Bancazinn 573 Antwerpen, 4. Juli. (W. T. B.)

Petrolenmmarkt. (Sehlasaberieht.) Raffinirten, Type sis loc 18 bez. u. Br., pr. August 18 Br., pr. September 193 Br.,

pr. September- Dezember 19] Br. Ruhig. Lemdon, 4. Juli. (W. T. B.)

An der Eüste angeboten 6 Weirenladungen.

Regenschauer. Havannazucker Nr. 12 23 nomin

J

5 auf Termine

Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 0000ᷣ nach Tralles (100 Liter à 100 /o0), frei hier ins Haus

geliefert, waren auf hiesigem Platze „S 56,5 56,6

7

Die Lelt sat en' der Eaufmà

Regen. Regen.

56.7

ohne Fasz.

1) Seegang mässig. ) Nachmittags Gewitter. ) Nachmittags kurzes Gewitter ohne Regen. Gewitter ohne Regen. “) Nachmittags Gewitter und Regenschauer.

Anmerkung: I) Nordeuropa, 2) RKüstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Alittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

3 halb bed. bedeckt) 760 wolkig 760 wolkig?) 761 f wolkig 58 2 wolkenlos 58 heiter 758 N wolkig?) 762 1èẽ heiter) 7162 8w 2 wolkig 762 ill wolkig?) 7635 2 wolkig 760 2 wolkige) 759 WNW heiter) 760 880 wolkenl. 3)

754 WSW. 7160

Gewitter. ) Mittags

2) Abends 3) Früh etwas

Gewitter, etwas ) Abends Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet:

Innerhalb jeder

5873 Skala für die Windstärke: IJ leiser zug. 1 leicht,

nschaft von Berlin.

Ostpreussisohe Südbahn.

des Vorjahres 100 934 t. Wetter: Graz-Köflacher Eisenbahn. ell. 23 497 FI.), bis ult. Juni er. 757

Eis enbahn-Einnahmen. Im Juni Feststellung: Im Personenverkehr 92 751 S, im Güterverkehr 209,775 66. an Extraordinarien 18 000 „, im Monat Juni 1882 definitiv 441 den entsprechenden Monat des Vorjahres 120711 (C nuar his ult. Juni 1883 im Ganzen im Jahre 1882, mithin mer gegen den entspreéchenden Zeitraum

1883 nach vorläufiger zusammen 320 526 „, 237 ½½, mithin weniger gegen Vom 1. Ja- 2593 925 M6 gegen 2492991 6 Osten dauert

Im Juni cr. 121 147 FI. (4 175 FI. (4 121 264 FI)

3 schwach. 4 mässig, 5 frisch. 6 stark 8 stürmisch, Sturm, 12 Orkan.

7 —ʒsteif. 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger

Vebersieht der Witterung.

Bei gleichmässig vertheiltem Luftdrucke und leichten bis frischen nordwestlichen bis südwestlichen Winden, bat über der Westhälfte Centraleuropas die Bewölkung zugenommen und ist, zumal im Nordwesten, Abkühlung eingetreteu, nachdem am Nach- mittage und am Abend zahlreiche Gswitter, liche Niederschläge., in Deutschland niedergegapgen das heitere sehr warme Wetter noch fort. Als höchste Tageswärme hatten gestern Cassel 36, Magdeburg, Ber,in 34, Keitum 33 Gre.

jedoch ohne erheb- sind. Im

Deutsche See warte.

Theater. Victoria-Theater. Freitag: 3. Frau Venus.

168. M.:

Kroll's Theater. Freitag: Erstes Gastspiel des Hrn. F. Wachtel. Allessandro Stradella. Oper in 3 Akten von Flotow. (Allessanpro Stradella: Hr. Wachtel.) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens „Großes Doppel ⸗Concert“, unter Leitung der Herren Kavellmeister Ph. Fahr⸗ bach jun. aus Wien und G. Roßberg. Anfang 5, der Vorstellung 65 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel der K. K. Hofopernsängerin Frl. Hermine Braga und des Königl. Württemberg. Hofopernsängers Hrn. Eduard Nawiasky. Zum letzten Male: Margarethe.

Belle-4lliance- Theater. Freitag: Gast— spiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner vom Wallner⸗Theater. Zum 6. Male: Diamanten. Volksstück in 4 Akten von Paul Blumenreich. Im Sommergarten: Triple⸗Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps des 3. Garde⸗Gren.⸗Regts. (Königin Elisabeth), des Königl. Eisenbahn⸗Regts. und der Hauskapelle unter Leitung der Königl. Musikdirek⸗ toren Herren Ruscheweyh und Lebede und des Kapell⸗ meifters Hrn. Loeser. Concert der ungarischen Zigeuner⸗ kapelle Domby Karoly, Auftreten der 4 Sänger⸗ gesellschaften. Brillante Illumination durch 206900 ö Anfang des Concerts 6 Uhr, Ende

r.

Sonnabend: Zum ersten Male eine Sommernacht im Belle⸗Alliance⸗Theater. I‚n Sommergarten von 6 bis 12 Uhr Nachts ununterbrochen großes Extra⸗ concert des Musikeorps des 2. Garde⸗Drag. Regts. (Königl. Musikdirektor Rosin), der Zigeunerkapelle und der Hauskapelle.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Dippe mit Hrn. Dr. med. L. Weidling (Halberstadt).

Verehelicht: Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Kolbe mit Frl. Elisabeth Zwirner (Köln).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Pfarrer Johannes Büchsel (Stücken bei Beelitz). Hrn. Graf zu Dohna (Schloß Hiller⸗Gaertringen bei Betsche). Eine Tochter: Hrn. Rektor Gustav Holl. burg (Sandau a. d. E.).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

las Oeffentliche Zustellung.

Nr. 25578. Handelsmann Ferdinand Kaufmann in Heidelberg, vertreten durch Rechtsanwalt Geismar in Mannheim, klagt gegen den Landwirth Nicolaus Keller II. von Neckarhausen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Kuhkauf vom 15. Juli 1878 und aus Kuhtausch vom 3. Februar 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah— lung von 174 A6 05 3 nebst 50½ Zinsen vom 16. März 1883 und von 100 M6 nebst 5 Zinsen vom 3. April 1882 an, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht, Civilrespiciat II. zu Mannheim zu dem auf

Donnerstag, den 11. Oktober 1883, Vormittags 8 Uhr, beftimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 29. Juni 13833.

Der . . Amtsgerichts: oll.

29806 Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Isaak Wolff, Sohn von Samuel, zu Neuweiler klagt gegen die Eheleute Johann Georg Schneider, Ackerer, und Maria Hoffarth, aus Dossenheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn— und Aufenthaltsort, aus einem Schuldschein vom 22. Okfober 1376 im Urkundenprozeß mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten unter solidarischer Haftung zur Zahlung von 300 als Restbetrag des oberwähnten Schuldscheines, nebst Zinsen hieraus vom 22. Oktober 1876 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Lützelstein auf

den 9. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wild, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[29794 Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Magdalene Roll, geb. Kümmerle, zu Bondorf, Oberamts Herrenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Kiefe in Tübingen, klagt gegen ihren Ehemann Michael Roll, Bäcker von Bondorf, der⸗ zeit in Amerika, wegen Ehescheidung, mit dem An— trage zu erkennen, daß die am 16. Juli 1871 zu Plinzhausen geschlossene Ehe der Parteien wegen böslicher Verlassung Seitens des Beklagten zu schei⸗ den, eventuell, daßlder Beklagte schuldig sei, das ehe⸗ liche Leben mit der Klägerin wieder herzustellen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf

den 29. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tübingen, den 2. Juli 1883.

Mann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(29804 Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Anton Wnuck zu Glumen, vertreten durch die Rechtsanwälte Koehler und Dr. Willetzki, klagt gegen die unverehelichte Anna Stippa, früher zu Glumen, deren Aufenthalt unbekannt ist, wegen Löschung mit dem Antrage . .

die Beklagte zu verurtheilen in die Löschung folgender Posten im Grundbuche von Glumen Blatt 14 a. Abtheilung III. Nr. 1 14 Thlr. Erbtheil unverzinslich, sowie die Verpflichtung des Besitzers, die Gläubigerin bis zu ihrem I5. Lebensjahre zu ernähren, zu bekleiden, zur Schule zu schicken, überhaupt christlich zu erziehen, auch einsegnen zu lassen, Abtheilung III. Nr. 2 2 Thlr. 8 Sgr. auf Grund detz Cessionsvertrages vom 7. Juni 1835 eingetragen, zu willigen und das Urtheil für vorlaufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Flatow auf den z5. September 1883, Mittags 12 Uhr. m Zwecke der öffeVntlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 635/83. ö Czerwinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.

29793 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Julianne Krueger, geborene Kla— petzki zu Schneidemühl, vertreten durch den Rechts- anwalt Toelle zu Schneidemühl, klagt gegen den

Arbeitsmann Rudolf Krueger, unbekannten Aufent— halts, zuletzt in Schneidemühl wohnhaft, wegen bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Schneide— mühl auf den 5. December 1883, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 2. Juli 18383.

Pahlke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

wird

29805 Oeffentliche Zustellung. ö Die Altsitzerin Wittwe Anng Drawell zu Ra— dawnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Knirim zu Flatow, klagt gegen die Belitzer August und Anna Winter'schen Eheleute, früher in Krummen— fließ, jetzt in Amerika, wegen Aitertheilsrückstände mit dem Antrage: die Beklagten zu verurthilen, an Klägerin 194 16 55 zu zahlen, denselben die Kosten des Prozesses und des Arrestverfahrens aufzu—⸗ erlegen und das Urtheil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären, und ladet die Beklagten zar mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht zu Flatow auf den 25. September 1883, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 612.33. Czerwinski, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

297861 Aufgebot.

Der Kupferschläger Anton ten Brink in Epe hat zur Erlangung eines Ausschlußurtheils Behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche das Aufgebht der Parzelle Flur 14 Nr. 1365 / 791 der Katastralgemeinde Kirchspiel Eve, als deren Besitzer die Geschwister Wilhelm, Adelheid und Anna Maria Niehues Nr. Cat. 82 in Epe eingetragen sind, be— antragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem am hiesigen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 2, auf den 24. September 1883, Nachmittags 4 Uhr, anberaumten Termine, spätestens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils, anzumelden, mit der War nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Eigenthumgansprüchen auf das Grundstück präklu⸗ virt werden und ihnen deshalb ein ewiges Still schweigen auferlegt wird. ;

Der Kupferschläger Anton ten Brink in Epe hat ferner zur Erlangung eines Ausschlußurtheils Be⸗ hufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grund- buche das Aufgebot der Parzelle Flur Nr. 1310/37 der Katastralgemeinde Kirchspiel Epe, Uppermark, Weide, groß 45 a 74 4m, welche zum Grundbuche noch nicht übernommen ist, beantragt.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Cigen⸗ thums⸗ oder andere zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch beduͤrfende Real⸗ rechte an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem vor⸗ bezeichneten Termine, spätestens aber bis zum Erlaß des Ausfchlußurtheils bei Vermeidung der Präklusion n, nn n gat

aus, den 7. Juni J . Königliches Amtsgericht.

29796 Auszug.

Die Marie Bettendorf, ohne Stand, Ehefrau des Holzhändlers Michael Dop, in Oudern Beide wohn⸗ haft, klagt gegen ihren genannten Ehemann Michael Dop wegen dessen zerrütteter Vermögensverhältnisse auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden Güter gemeinschaft und Verweisung vor einen Notar be⸗ ö. Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögens⸗ rechte.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der J. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 23. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Publizirt gemäß Ausf.⸗-Ges. vom 8. Juli 1879.

Metz, den 3. Juli 1883.

Der Landgerichtssekretär: Metzger. 29802

Bekanntmachung. In Sachen der Ehefrau des Zeuglieutenants Riehm, Helene, geborene Schmidt, zu Spandau, Klägerin, gegen 1) den Taglöhner Dietrich Siebert zu Allendorf, 2) den Arbeiter Georg Stengel von Allendorf, zur Zeit unbekannt wo? Beklagte, wegen Zinsenforderung, wird der auf den 10. Juli er,, Vorm. 11 Uhr, anberaumte Termin von Amtswegen auf den 17. Juli 1883, Vor⸗ mittags 11 Uhr, verlegt, welches hiermit bekannt gemacht wird. Allendorf, den 3. Juli 1883. Der . des Königl. Amtsgericht. Mai—⸗

aum

29784

Nachdem die nachgenannten Personen die Eintra— gung des bei ihren Namen aufgeführten in Rau⸗ schenberger Gemarkung belegenen Grundeigenthums:

A. Farmer Conrad Stahl, Justus Sohn, in Ame⸗ . vertreten durch den Ackermann Peter Gamb II. dahier:

, e ä e e,, große Haidebach,

27 Bl. 8, Parz. 234, 13 a 20 qm Acker, im Lin⸗ denscheid, .

3) Bl. 32, Parz. 70, 10 a 14 am Wiese, in der Struth, ,

4 Bl. 47, Parz. 311, 34 a 76 am Acker, im Pfaffengrund, .

bezüglich des Theilstücks alter Karte B. 234. a4 Ruthen, (.

5) Bl. 23, Parz. 89, a 65 4m Hofraum,

bezüglich des Theilstücks alter Karte A. 646. 23 Ruthen, ö

B. Bäcker Konrad Klingelhöffer dabier:

6) Bl. 32, Parz. 69, 9 a 18 am Wiese, in der Struth,

kataftrirt auf die Namen von zu A. 3 Matthias Detsch und Frau, zu A. 1, 2, 4, 5, B. 6, Nicolaus Bromm, ö ; ö. unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund buch von Rauschenberg beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an obigem Grundeigenthum zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens im Aufgebotstermine

den 10. Oktober J. Is., Vormittags 9 Uhr,

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen falls auf Eintragung der Antragsteller als Eigen thümer ins Grundbuch erkannt werden wird, und die die Anmeldung unterlassenden Berechtigten nicht nur ibre Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im red—⸗ lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs obiges Grundvermögen erwirbt, nicht mehr gel⸗ tend machen können, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge recht⸗ zeitiger Anmeldung eingetragen sind, verlieren.

Rauschenberg, am 30. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Amelung.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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für das Vierteljahr.

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Alle Host ⸗Anstalten nehmen gestellung n; j

für Berlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Exper-

M 156.

Berlin, Freitag,

den 6. Juli, Abends.

rr,

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

L8G.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:

dem Korvetten⸗Kapitän Herbig, Kommandanten S. M. gedeckten Korvette „Leipzig“, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Königlich hawaiischen Ordens Kalakaua's J. zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Nach amtlichen Mittheilungen betrug die Zahl der Todes— fälle an Cholera am 3. Juli in Damiette 112, Mansurah 6, Samanud 3, Cherbin 1; am 4. Juli in Damiette 111, in Mansurah 43, in Port Said 3, in Samanud 4, in Cherbin 4. In Alexandrien ist ein Todesfall nicht vorgekommen. Die Aerzte des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien wachen nach Möglichkeit über die Zuverlässigkeit der betreffs der Todesfälle gemachten Angaben.

Wir fassen hier kurz zusammen, was bisher von den europäischen Staaten geschehen ist, um der Ver— breitung der Seuche entgegenzutreten.

In Italien unterliegen Schiffe aus Ezypten mit 10 tägiger Fahrzeit einer 10 tägigen Quarantäne; Schiffe mit kürzerer Fahrt ohne Cholera-Anfall einer 15 tägigen Quarantäne; für alle verdächtigen Schiffe ist eine 20 tägige Quarantäne vorgeschrieben. Dasselbe gilt für Provenienzen aus Tripolis, Malta, Tunis, Cypern und den Häfen jenseits des Suezkanals. Provenienzen aus österreich illyrischen und dalmatinischen Häfen unterliegen 5 tägiger Quarantäne. Die Einfuhr von Lumpen und alten nicht gewaschenen Klei— dern ist verboten.

In Griechenland besteht eine 5tägige für alle aus Egypten herrührenden Waaren.

Die Türkei hat einen spyrisch-egyptischen Grenzkordon errichtei. In Smyrna und Beirut ist von Schiffen aus Egypten eine 10tägige Quarantäne ohne Abrechnung der Reisetage abzuhalten, andere türkische Häfen dürfen aus Egypten kommende Schiffe, welche in Smyrna und Beirut nicht beobachtet worden sind, nicht zulassen. Die von Smyrna und Beirut nach Konstantinopel gehenden Schiffe werden in den Dardanellen nochmals untersucht.

In Triest und Fiume unterliegen egyptische Prove— nienzen einer 10 tägigen Beobachtung, einer 5 tägigen solche Dampfer, welche ohne Erkrankungsfall mit einem Arzt an Bord Ueberfahrt gemacht haben.

in Malta ist eine Quarantäne von 21 Tagen für alle Schiffe angeordnet, welche aus egyptischen Häfen und den ottomanischen Häfen im Rothen Meere kommen. Passagieren aus Egypten ist die Landung in Malta nicht gestattet.

Spanien hat über alle aus Egypten herrührenden Waaren die gesetzlichen Quarantänevorschristen verhängt.

Ebenso sind in Frankreich Quarantänevorschriften in Kraft getreten. In Marseille beträgt die Quarantäne je nach der Reisedauer 5— 17 Tage. Schiffe aus Egypten, Cypern und Malta haben von dem Zeitpunkt ihrer Abfahrt an die Dauer von 165 Tagen zu vollenden. In der Loire⸗Mündung haben Schiffe, welche aus Egypten kommen und den Suez— kanal passirt, so lange Quarantäne zu halten, bis die Sani— tätspolizei über ihre Zulassung bestimmt hat.

In Havre werden alle Schiffe, welche von Egypten, dem Suezkanal, dem Rothen Meere und von jenseits desselben be— legenen Häfen kommen, den allgemeinen französischen Quarantäne— vorschriften unterworfen.

Endlich sind auch in den Niederlanden die gesetzlichen Quarantänevorschriften in Kraft getreten.

Quarantäne

Die im Jahre 1863 in Honfleur erbaute, bisher unter liberischer Flagge gefahrene Bark „Chandernagor“ von 683 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Friedrich Heinrich Höhnke das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum Heimaths— hafen gewählt hat, ist am 15. Mai d. J. vom Kaiserlichen Vize— Konsulat zu Hongong ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor des Königlichen Statistischen Bureaus, Ge— fen Regierungs-Rath Blenck den Rang der Räthe dritter den Rechtsanwälten und Notaren Stoeckicht in Ems, Bauer in Höchst, Wesener in Neuwied, Dr. Diehl in , . a. M. und Keller in Limburg a. L., sowie dem

Nechts anwalt Caefar in Frankfurt a. M den Charakter als Justiz⸗Rath, s hn, ö

dem Rendanten des Märkischen Knappschafts-Vereins, ehe⸗ maligen Bergmeister Brabaender zu Bochum den Charakter als Bergrath zu verleihen, und

den besoldeten Beigeordneten, Bürgermeister a. D. Kutschke zu Cöslin, der von der Stadtverordnetenversamm— lung daselbst getroffenen Wiederwahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der genannten Stadt für eine weitere zwölf— jährige Amtsdauer zu bestätigen.

Geheimes Civilkabinet Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen.

Der Bureau-Diätar Wilhelm Evers ist zum Geheimen Registrator im Geheimen Civilkabinet Sr. Majestät des

Kaisers und Königs ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

An Stelle des verstorbenen Senatsmitgliedes Professors Afinger ist Seitens der Genossenschaft der ordentlichen Mit— glieder der Königlichen Akademie der Künste der Bildhauer Pro— fessor Wil helm Wolff hierselbst zum Mitgliede des Senats gewählt, und hat diese Wahl die Bestätigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen⸗ heiten gefunden.

Außerdem sind die statutenmäßig mit dem ersten Juli d. Is. ausgeschiedenen Senatsmitglieder

1) der Historienmaler, Professor Menzel,

2) der Bildhauer, Professor Siemering,

3) der Architekt, Baurath Heyden,

4) der Musiker, Brofesse. Blumner, in Folge ihrer stattgehabten Wiederwahl von Neuem zu Mit⸗ gliebern des Senats der Akademie für den Zeitraum vom 1. Juli 1883 bis Ende September 1886 Seitens des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegen— heiten berufen worden.

Berlin, den 2. Juli 1883.

Die Königliche Akademie der Künste. C. Becker.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Re r ore,

betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen preußischen Hafen anlaufenden Seeschiffe.

5

Jedes einen preußischen Hafen anlaufende Seeschiff unter— liegt der gesundheitspolizeilichen Kontrole:

I) wenn es aus dem Schwarzen Meere, aus einem Hafen⸗ platze der Türkei oder der türkischen Inseln ausschließlich der am Adriatischen Meere belegenen Gebietstheile, jedoch ein⸗ schließlich Kleinasiens, Syriens und der Nordküste Afrikas östlich von Algier —, aus dem persischen Meerbusen, aus dem Rothen Meere, oder von der Westküste Afrikas nördlich von der Kapstadt bis zur Straße von Gibraltar kommt;

2) wenn es aus einem Hafenplatz kommt, welcher gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers oder nach sonst vorliegenden glaubwürdigen Nachrichten als der Pest, der Cholera oder eines nicht blos auf sporadische Fälle sich beschränkenden Ausbruchs des gelben Fiebers verdächtig anzusehen ist;

3) wenn es während der Reise mit einem der unter 1 und 2 genannten Häfen oder mit einem Schiffe, welches einen solchen Hafen berührt hatte, Verkehr gehabt hat; oder

4) wenn während der Reise auf dem Schiffe ein den Verdacht von Pest, Cholera oder gelbem Fieber erregender Krankheitsfall sich ereignet hat.

2.

Das der gesundheitspolizeilichen Kontrole unterliegende Schiff (8. 1) muß, sobald es sich dem Hafen auf Sehweite nähert, die Quarantäneflagge aufziehen. Die letztere besteht in einer gelben Flagge, und ist am Fockmast zu hissen.

Das Schiff darf, unbeschadet der Annahme eines Lootsen oder eines Schleppdampfers, weder mit dem Lande noch mit einem anderen Schiffe in Verkehr treten, auch die Quaran—⸗ täneflagge nicht einziehen, bevor es durch Verfügung der zu— ständigen Behörde freie Praktika erhalten hat (§§. 5 flg.), Der gleichen Verkehrsbeschränkung unterliegen neben der Be— satzung sämmtliche an Bord des Schiffes befindliche Personen.

Die Lootsen und die Hafenpolizeibehörden haben auf Be— folgung dieser Vorschrift zu achten und durch Befragung des Schiffers oder seines Vertreters festzustellen, ob der 5. 1 auf das Schiff Anwendung findet.

§. 3.

In den Fällen des §. 1 wird dem Schiffer oder dessen Vertreter ein nach Maßgabe der Anlage aufgestellter Frage— bogen behändigt. Auf demselben haben der Schiffer, der

Steuermann und, falls ein Arzt die Reise als Schiffsarzt mitgemacht hat, bezüglich der unter Nr. 14, 15, 16 aufge⸗ stellten Fragen auch der Schiffsarzt, die verlangte Auskunft alsbald wahrheitsgemäß und so, daß sie von ihnen demnächst eidlich bestärkt werden kann, zu ertheilen. Der ausgefüllte Fragebogen ist von dem Schiffer, dem Steuermann und in dem oben vorausgesetzten Falle von dem Schiffsarzte zu unterschreiben und nebst den sonstigen zur Beurtheilung der Gesundheitsverhältnisse des Schiffes gegeigneten Papieren zur Verfügung der Behörde zu halten.

§. 4.

Der Verkehr mit einem Schiffe, welches die Quarantäne⸗ flagge führt, ist Privatpersonen untersagt. Wer dies Verbot Übertritt, wird als zu dem der Kontrole unterliegenden Schiffe gehörend behandelt.

35347

Das Schiff (5. 1) wird sofort zum freien Verkehr zu⸗ gelassen, wenn

I) auf dem Schiffe ein den Verdacht von Pest oder

Cholera erregender Krankheitsfall während der ganzen Reise und ein den Verdacht von gelbem Fieber er— regender Krankheitsfall innerhalb der letzten 14 Tage nicht vorgekommen ist; auch

das Schiff während der Reise mit einem verdächtigen Schiffe nicht Verkehr gehabt hat (§. 1 Ziffer 3) und außerdem

entweder

das Schiff in einem nicht infizirten, mit den erfor⸗ derlichen Einrichtungen versehenen Hafen der Nord⸗ oder Ostsee einer sanitätspolizeilichen Kontrole unter⸗ zogen worden ist und dort freie Praktika erhalten hat,

durch einen von dem zuständigen deutschen Konsular— beamten am Abgangshafen längstens 48 Stunden vor dem Abgange ausgestellten und in jedem a, der im 5. 1 gedachten Art, welchen das Schiff während der Reise berührt hat, erneuten Gesundheitspaß be⸗ scheinigt ist: daß in dem Abgangs hafen (bezw. in dem während der Reise berührten Hafen) und in dessen Umgebung innerhalb der letzten 30 Tage Fälle der Pest oder der Cholera überhaupt nicht, Fälle des gelben Fiebers nicht oder doch nur sporadisch vorgekommen sind. 6 DVTrifft auch nur eine der Voraussetzungen des 5. 5 nicht zu, so muß das Schiff, sofern es nicht alsbald wieder in See geht, an der ihm angewiesenen Stelle vor Anker gehen und unterliegt der unter Zuziehung des beamteten oder des zu dessen Stellvertretung berufenen Arztes zu bewir⸗ kenden Besichtigung.

5

Das Schiff ist zum freien Verkehr zuzulassen, wenn das Ergebniß der Besichtigung nach allen Richtungen (Schiff, Personen, Ladung) ein befriedigendes ist. Anderenfalls treten die Bestimmungen der 55 8 bis 10 in Kraft.

Befinden sich Personen an Bord, welche während der Reise an der Pest, der Cholera oder dem gelben Fieber gelitten haben oder zur Zeit an einer dieser Krankheiten leiden, oder der⸗ selben verdächtig sind, so sind sie sofort in ein zur Aufnahme und Behandlung derartiger Kranken geeignetes isolirtes Lokal zu bringen, unter Trennung der wirklich erkrankten und der nur verdächtigen Personen. Sie verbleiben dort bis zur Ge⸗ nesung oder Beseitigung des Verdachts. Befinden sich Leichen solcher Personen an Bord, so sind sie unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu bestatten.

Kleider, Wäsche und Betten, welche von Personen benutzt worden sinh, die an einer der vorgenannten Krankheiten gelitten haben, müssen vernichtet werden; die sonstigen Effekten solcher Personen und die Schiffsräume, in welchen sie sich aufgehalten haben, sind zu desinfiziren.

Die Besaßzung und die Reisenden an Bord eines solchen Schiffs (Abs. I) sind der ärztlichen Beobachtung in einem isolirten Raume zu unterwerfen. Die vom Tage der Isolirung an zu rechnende Dauer ber Beobachtung beträgt:

bei Verdacht der Pest 7 Tage, bei Verdacht der Cholera 6 Tage, bei Verdacht des gelben Fiebers, so⸗ fern die Ankunft in den Monaten Juli oder August erfolgt, 6 Tage, in allen übrigen Fällen höchsiens 6 Tage. Die Dauer der Beobachtung wird entsprechend abgekürzt, wenn der Krankheits verdacht vor Ablauf der festgesetzten Frist sich als unbegründet herausstellt. Die Kleider der unter Beobachtung stehenden Personen sind zu desinfiziren oder zu vernichten; ihre sonstigen Effekten und die von ihnen benutzten Schiffsräume sind zu desinfizixren. Je nach den Umständen ist die Desinfektion auch auf die Personen, selbst einschließlich des Pflege⸗ und des Dienst⸗ personals, zu erstrecken. Personen, welche während der Dauer der Beobachtung erkrankten, unterliegen den Vor— schriften in Abs. 1 und 2.

Der an Bord gewesene Lootse ist nach dem Ermessen des,

untersuchenden Arztes zu desinfiziren.