Posen, 5. Juli. (W. T. B) Spiritus leo obns Faser 565. 19. pr. Juli 55.9), pr. August 55, 90. pr. September 54,70, pr. Oktober 52,50. Gekündigt
55 000 1. Fest. ( V. T. B.)
Cööln, J). Juli.
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20,0), fremder Leo 2050, pr. Juli 19.20, per November 20,009. Roggen loeo 1400. pr. Juli 13.895, pr. November 15, 10. Hafer loo 15.00. Rubsl Leco 3600. pr. Oktober 3140.
KRremen, 9. Juli. (W. T. B)
PFetrolenm (Schimasbericht) Löber. Standard white loco 7.50 Br., vr. August 7.55 bez., pr. September 7.75 Br., pr. Okto- ver 7.90 Br., pr. November 800 Br., pr. Denember 8, 10 Br.
Hamburg, 5. Juli. (W. T. B.)
Gdetreidesmarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine fest, vr. Juli- August 186,00 Br., 185.06 Gd., ur. Sertember- Oktober 182.090 Br. 19106 G4. Roggen loco ruhig, aat Termine fest. pr. Juli- August 143, 07 Br. Id2.00 Gd, pr. September Oktober 146,909 Br., 145 00 G4. Hafer fest. Gerste matt. Rüböl still, loco 66.00, pr. Oktober 61.50. Spiritas unverändert, pr. Juli 45 Br, pr August-September 465 Br., pr September-Oktober 453 Br., pr. Oktober -Jovember 44 Br. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fester, Standard white loc 745 Br. 7.40 Gd. pr. Juli 745 Gd. pr. August- Dezember 7.80 Gd. — Wetter: Trübe.
Wien, 9. Juli. (W. T. B.)
GetrSsidemarkt. Weinen pr. Herbst 10,57 G4d., 1062 Br. Roggen pr. Herbst 7, 99 Gd., 7.95 Br. Hater per Herbst 6 85 Gd. 6,88 Br. Mais pr. Juli-August 6,75 Gd., 6, S0 Br.
Pest, 9. Juii (W. TL. B)
Prodnuktenmarkt. Weizen loco weichend, pr. Herbst 10.30 G45. 10.33 Br. Hafer pr Herbst 6,38 Gd., 6,40 Br. Mais pr. Juli-August 6,45 G64, 6,48 Br. Kohlraps pr. August-Sep- tember 141.
Amster dam, 9. Juli (W. F B.)
Getreidemark t. (Schlussbericht, Weizen anf Termine höher, pr. November 276. Roggen loco unverändert, auf Termine höher, per Oktober 169, pr. März 175. Raps per Herbst 376 RFI. Rüböl soco 414. Er. Herbst 353.
Amsterdam, 9. Juli. (W. T. B.)
Bancazinn 57
Antwerpen, 9. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). flau. Hafer träge. Gerste ruhig.
Antwerpen, 9. Juli. (W. T. B.)
Petrolenummerkt. (Schlussbericht.) Raffnirteg, Type woies l19c0 18 bez. u. Br., pr. Angust 183 Br., pr. September 199 Br., pr. September Dezember 193 Br. Fest.!
London, 9. Juli. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. — Warm. — Havannazucker Nr. 12 23 nominell.
London, 9. Juli (W. T. B.)
Gdetreidemarkt. (Sehlussbericht) Fremder Weizen eher gefragter, weisser z sh. billiger, an(dlerur unverändert, angekommene Ladungen sehr träge. Mehl flau. Feiner Hafer fest, schwedischer sh. höher gegen vergangene Woche, ordinärer träge. Mais —— * sh. billiger als vergangene Woche. Gerste williger.
Liverpool, 9. Juli. (W. T. B.)
Banmwolle. (Schlussbericht) Umsatz 10 000 B., davon für gpeknulation und Export 50 B. Stetig. Middl. amerikanische August-Oktober-Lieferung 55e, November-Dezember-Lieferung 5, Junuar-Februar-Lieferung 53s /s d.
Glasgow., 9. Juli. (W. T. B.)
Roheisen. Hired numhers warrants 47 sh. 7 d.
HKHradrord, 9 Juli. (W. T. B.)
Wolle unverändert, feine Sorten gefragt,
Weizen flan. Roggen
Wetter:
Garne ruhig, in
Botany-Garnen Bedarf für das Inland, weiche Stoffe belebt. .
Paris, 3. Juli. (W. T. B.)
Produkten arkt. Weizen ruhig, per Juli 24 60, per Angust 25,00, per September-Dez. 26, 00, per November-Februar 26.40. Mell 9 NHarques ruhig. per Juli 55.25, per August 55.75. pr September-Dezember 57.650, per Norember-Februar 57.50. Rübsl rahig, pr. Juli 82.75, pr. August 77,50, pr. September- Dezember 76,565, pr. Januar-April 76, I5. Spiritus ruhig, per Juli 45.50, per August 49,0), per September-Dezember 19,50, pr. Januar · April õ0. 25.
Paris, 9. Juli. (W. T. B.)
Robzucker 8895 loco rubig, 52,50 à 52.75. Weisser Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 60.30, pr. August 60, 75. pr. September 60 60. pr. Oktober-Januar 59, 50.
New-Lork, J. Juli. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 1016 do. in Ne- Orleans ii 13, Petroleum Standard white in New-Vork 73 Gd., do. in Philadelphia 73 G4., rohes Petrolenra in New-LTork 7, do. Pipe line Certißcates 1 D. 14 C. Hehl 4 D. — C. Rother Winterweizen loco 1 D. 13 C., do. pr. Juli 1 D. 11 C., do. pr. August 1 D. 125 C., do pr. September 1 D. 15 C., Mais (New) — D. 597 G. Zucker (Fair refining MNuscovadoes) 63. Kaffee (fair Rio-) 95. Schmalz (Wilcoz) 93, do. Fairbanks 93, do. Rohe X Brothera 33. Speck 93. Getreidefracht nach Liverpool 31.
Ausweis über den Verkehr anf dem KRerliner Schlachtviehmark t des städtischen Central- Vieh- hofs vom 9. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht)
Rinder. Auftrieb 2144 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): J. Qualitt 120 - 124 ½0, II. Qualität 100 - 106 AÆn é, III. Qualität 82 — 86 MÆ, IV. Qualität 78 - 80 s
Schweine. Anftrieb 4161 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 108-110 A, Bakony 108 — 112 16, Landschweine: a. gute 102 —- 106 AM, b. geringere 96 — 10) 6, Russen — (MS, Serben 104 - 1093 A
Kälber. Auftrieb 1022 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0, 84 - 1.00 ½. II. Qualität 0. 60 — 0, 80 M
Sehafe. Auftrieb 26 479 Stück. (Durehschnittspr. für 1 kg): J. Qnalität 0, 98 - 1,10 , II. Qualität O, 89 — O, 96 Men, III. Qualität er,. M
Kerlin, 8. Juli. (Wollbericht d. „Centralbl. für Textil-Industr.“ Trotzdem die Märkte kaum beendet. entwickelt sich Kauflust Seitens der Fabrikanten, welche zu nenen Einkäufen schraiten. So entnahm ein thüringischer Kämmer mehrere hundert A-Wollen zu bisheri- gen Preisen und wurden für die Lausitzo Sachsen 5 — 600 gtr. Locken um Mitte der 40er Thaler aequirirt. In feinen Tuchwollen fanden einige Umsätze statt, welche sich auf s- 40) Gtr. be- ziffern dürften und wurden von 62 —- 66 Thlr. bezahlt. Die Nach— frage nach allen Sorten feinerer Wolle dauert fort und dürfte die bereits in den Wollmärkten sich dokumentirende Erscheinung, wonach der Begehr in feinen Wollen ein starker, für die Zukunft zu regem Geschäft darin bei festen Preisen führen. Das hiesige Lager bieret in allen Gattungen Kammwollen und Tuchwollen eine reichhaltige Auswahl und dürfte selbst hochgestellten An- sprüchen genügen.
Eisenbahn- Einnahmen. Obersohlesisohe Eisenbahn. Nach provisorischer Festsrellung im Juni 1883 4784969 ½ , gegen die provisorische Einnahme im Juni 82 4 151 691 ν, gegen die definitive Einnahme im Juni 82 * 36 732 0.
Westslollianisohe Eisenbahn. Im Juni er. 122 805 Lire (4
12004 Lire), bis ult. Juni er. 762 548 Lire ( 61283 Lire). UVsance.
Nach einem Beschlusse der Sachverständigen Kommission der hiesigen Fondsbörse gelten in allen Geschäften, welche sich durch ihre Behandlung oder ihre Beurkundung als Report-Gesohäfte oharakterisiren, hinsichtlich der fällig werdenden Coupons ete. die Bestimmungen des 5§. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fondsbörse.
Wetterbericht vom 10. Juli 1883, 8 Uhr Morgens.
Barometor aut
j O Gr. a. d. Nssres- Stationen. spiegel reduz. in
Millimeter.
Temperarur Wetter. in S Celsias 50 G. = 40 L.
4 wolkig 15 754 1 bedeckt 16 754 2 halb bed. 14 754 2 wolkig 19 754 38 2 bedeckt
754
Wind.
Mullaghmore 756 Aberdeen . Christiansund Kopenhagen. Stockholm..
HaparandaAa- Cork, Queens-
bedeckt 3 bedeckt!)
S8 w bedeckt
Ww WS w 55 WS w 158 8w 57 W 757 NNW 754 mW
758 762 758 4 bedeckt 6 wolkig?) 3 bedeckt?) 2 heiter 3 wolkig) wolkig wolkig halb bed.) ill wolkenlos heiter wolkig
Hamburg .. Swinemünde. Neufabrwass. Memel . ...
Münster... 760 Karlsruhe .. 761 Wiesbaden. 761 Nünchen .. 764 Chemnitz .. 760 w 759 Wien 752 Breslan. 761
762
I) Seegang leicht. 3) Nachmittags Gewitter. 3) Abends Wet- terleuchten. ) Seegang mässig. ) Gestern öfters Regen. 5s) Nachts Gewitter und Regenschauer.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: I) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 — leiser Zug. 1 — leicht, 3 — gchwach, d — mäggig, 5 — frigch, 6 — stark 7 — Steif, 8 — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — hestiger Sturm, 12 — Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert: Leber Centraléuropa wehen im Norden vielfach starke westliche und südwestliche Winde bei trübem veränderlichem Wetter, wäh- rend im Süden bei heiterer Witterung schwache Luftbewegung aus variabler Richtung herrscht. Die Temperaturverhältnisse sind ziemlich dieselben geblieben. In Deutschland fanden seit gestern wieder zahlreiche Gewitter mit Niederschlägen statt, von denen eines um Mittag in Borkum auftrat uud sich im Laufe des Tages ostsüädostwärts nach Schlesien fortpflanzte. In Wilhelmshaven üelen 21 um Regen, in Magdeburg 19 mm Regen und Hagel. Deutsche Seewarte.
Noten ⸗ die Umlauf.
Gegen Täglich Gegen Verbind⸗ Gegen fällige die lichkeiten die Verbind⸗ Vor⸗ auf Kün Vor⸗ lichkeiten. woche. digung. woche.
Vor⸗ woche.
n,, Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken Die 4 norddeutschen Banken . . ie Bayerische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken.
325 121 - 2840 zd 4744 247 S 229 4 1196 6 Sh = 1 564 336 393 4 651 5 13 86h 4 1586 ö 7 756 4 i183 21854 28
694 195 4. 198704 471 43 677 4 1 . T Hb — 62 0908 4 46439 — 1445
2326] 237 855 — 1263 .
— 166 9422 337 3 13155 169
243 435 562 530 25657 1 904
2217
420 1678
— — n O —,—ᷣ—
Summa.
781 155 *
bod 6754 198
55 ol' N, S5 R T V 7oss TF5
46 729 4 444
Theater.
Victoria-Theater. Mittwoch: 3. 173. M.: Fran Venus.
Kroll's Theater. Mittwoch: Gastspiel des Herrn F. Wachtel. Tell. Oper in 3 Akten von Rossini. (Arnold: Hr. Wachtel.)
Bei günstigem Wetter vor und nach det Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som⸗ mergartens „Großes Doppel⸗Concert“, unter Leitung der Herren Ph. Fahrbach jun. aus Wien und SG. Roßberg. Anfang des Concerts 55, der Vor⸗ stellung 65 Uhr. ;
Donnerstag: Letztes Gastspiel der St. K. Hofopern⸗ sängerin Frl. Hermine Braga und Gastspiel des Königl. Württemberg. Hofopernsängers Hrn. Eduard Nawiasky. Die Hochzeit des Figaro.
Felle- Alliance- Theater. Mittwoch: Großes
Bolksfeft. Gastspiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner. Zum 11. Male: Diamanten. Im Sommergarten: National⸗Concert der ungarischen Zigeunerkapelle Domby Karoly und Doppel⸗Concert der Kapellen Lebede und Loeser. Auftreten der vier Sänger⸗Gesellschaften. Abends: Bengalische Be⸗ leuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasfslammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, Ende 11 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Halbe . I. Perquet 1 4 u. s. w. Entree
Donnerstag: Letztes Concert der Zigeunerkapelle.
Familien⸗ Nachrichten.
Ver e helicht; Hr. Oberst z. D. v. Lichtenstein mit Frl. Melinde v. Gizycki (Hannovery. — Hr. Prernierlieutenant Franz v. Wyszecki mit Frl. Maria Walter Gleiwitz - Brockau). — Hr. Predi⸗ ger Dr. Adolf Jülicher mit Frl. Alma Engels (Rummeltsburg): — Hr. Regier ungsassessor und komm. Landrath Theodor Krekeler mit Frl. Anna Winneberger (Marburg). — Hr. Lieutenant Günther Freiherr v. Puttkamer mit Frl. Frieda Sehringer Niederweiler).
Geboren: Gin Sohn: Hrn. Rittrneister und Es6cadronchef v. Quest (Frankfurt a. D.) — Hrn.
Premierlieutenant P. v. Nathusius (Durlach). — Hrn. Major v. Graberg (Posen).
Gestorben: Hr. Secondelieutenant Carl Graeffen (Braunschweig). — Hr. Justizrath Justus Klinge⸗ mann (Höxter).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
(30555 deffentliche Zustellung.
Die Gebrüder Fahr zu Pirmasens, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hoffmann zu Offenbach, klagen gegen den Gustav Gissel zu Offenbach, zur Zeit un— bekannt wo sich aufhältend, aus dem Wechsel vom 1. März 1883 nit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 930 „M nebst 60 Zinsen vom 25. Juni 1883 ab, 7 „S Protestkosten und 1, oo Provision, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Großherzogliche Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Offenbach auf
Freitag, den 21. September 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedach— ten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Offenbach, den 6. Jai 1883.
Lutz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
1304731 Oeffentliche Zustellung.
1) Die unverehelichte Albertine Mischke zu Starkow bei Zuckers, .
2) der Gemeindevorsteher Mischke zu Starkow bei Zuckers, als Vormund der minorennen Emma Albertine Eveline Mischke zu Star- kow, vertreten durch den Rechtsanwalt Fritze zu Stolp, ;
klagen gegen den Bauersohn Hermann Gast, früher zn Starkow, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus der am 18. Januar 1878 erfolgten außer⸗ ehelichen Entbindung der Klägerin zu 1 von einer Tochter, welche die Vornamen Emma Albertine Eveline erhalten hat, sowie aus der während der gesetzlichen Kon⸗ zeptionszeit stattgehabten Beischlafs⸗Vollziehung des Beklagten mit der Mitklägerin zu 1, mit dem Antrage auf: 1) Erklärung des Beklagten für den außerehelichen Vater der am 18. Januar 1878 geborenen
Emma Albertine Eveline Mischke und Vorbe— haltung des gesetzlichen Erbrechts der Letzteren in den Nachlaß dis Beklagten, 2) Verurtheilung des Beklagten a. zur Zahlung von 30 4 Entbindungs⸗, Tauf— und Sechswochenkosten an Klägerin, ö. b. zur Zahlung von jährlich 72 1 Alimenten für die Emma Albertine Eveline Mischke von deren Geburt bis zu ihrem zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre, und zwar die rückständigen sofort und die laufenden in viertel sährlichen Raten im Voraus, . . 3) auf vorläufige Vollstreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils bezüglich der rückständigen Alimente, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Stolp auf z den 5. November 1883, Vormittags 19 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolp, den 5. Juli 1883. Fabian, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
305591 In Sachen des Wurstfabrikanten H. Sonder hie—⸗ selbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler allhier, Beklagten, wegen Zinsen, ist auf Antrag des Klägers die durch unseren Beschluß vom 28. März 1883 zum Zweck der Zwangsversteigerung verfügte Beschlagnahme des dem Beklagten gehöri⸗ gen Grundstücks, als: das Nr. 96 II. v. Blatt III. des Feldrisses Hagen an der Spielmannstwete hieselbst be⸗ legenen Grundstücks zu 6 a 58 am sammt Wohnhause Nr. 1847. wieder aufgehoben und wird damit der zur Zwangs⸗ versteigeung dieses Grundstücks auf den 17. Juli 1883, Morgens 10 Uhr, angesetzte Termin gleichfalls aufgehoben. ; Braunschweig, den 4. Juli 1883. Herzogliches Amtsgericht. VIII.
30558 log 1ahhen des Steinbruchbesitzers Wilhelm Wollenweber zu Stadtoldendorf, . wider den Maurermeister Otte Spengler allhier, Beklagten, wegen Forderung, ist auf Antrag des Klägers, die durch unsern Beschluß vom 21. März 1883 zum
Zweck der Zwangsversteigerung verfügte Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als ) des Nr. 79 5 Blatt III. des Feldrisses Hagen hieselbst belegenen Grundstücks zu 3 a 59 4m sammt Wohnhause Nr 4752, und 2) des Nr. 79 35 Blatt III. des Feldrisses Hagen hieselbst belegenen Grundstücks zu 3 a 59 am sammt Wohnhause Nr. 4741, und damit der auf den 14. Mts. anberaumte Ver⸗ steigerungstermin wieder aufgehoben. Braunschweig, den 6. Juli 1883. Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Praun.
30563 Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalts Augustin zu Gnesen werden die unbekannten Erben nach dem für todt erklärten früheren Bürgermeister Johann Gottlieb Arnold aus Powidz aufgefordert, spätestens am 1. Mai 1884, Vormittags 12 Uhr, ihr Recht bei Vermeidung der Ausschließung anzu⸗— melden.
Gnesen, den 6. Juli 1883.
Königliches Amtsgericht.
30607 In die Liste der bei dem unterzeichneten Amts . zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen worden: der Gerichtsassessor Grewe hier. Gelsenkirchen, 7. Juli 18833. Königliches Amtsgericht.
30554
Nach erfolgter Zulassung des Rechtsanwalts
Herrn Hermann Augnst Liebe
in Strehla bei dem Königlichen Landgericht Dresden ist verselbe in der Anwaltsliste des unterzeichneten Landgerichts gelöscht worden.
Leipzig, den 5. Juli 1883.
Königliches Landgericht. Werner.
‚ 1 zosss] Bekanntmachung.
In der Anwaltsliste des unterzeichneten Amts— gerichts ist heute
Herr Carl Fedor Erchenbrecher
als Rechtsanwalt mit dem Wohnsitz „Strehla“ eingetragen worden.
Riesa, am 30. Juni 1883.
Das Königlich Sächs. Amtsgericht das. che uffler.
löse! Bekanntmachung.
In der Anwalttzlist-; des unterzeichneten Kgl. Sächs. Amtsgerichts ist Herr Hermann August Liebe als Rechtsanwalt mit dem Wohnsitz Strebla“ eingetragen worden.
Riesa, am 6. Juli 1883.
Das Königliche Amtsgericht daselbst. Scheuffler.
.
*
, ,, .
Dentscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
für das Vierteljahr.
Insertiogspreis für den Raum einer AQruczrile 30 3. , . . 2
Berlin, Mittwoch,
— KR g an:
1883.
*
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen Pfarrer Stohlmann zu Röding⸗ hausen im Kreise Herford und dem Steuer-Einnehmer a. D. von Zayczek zu Naumburg a. B. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Leiter der Erziehungsanstalt des Hülfs⸗ vereins für städtische Armenpflege, Lehrer Faehse zu Königs— berg i. Pr. und dem Fürstlich Sulkowski'schen Generalkassen— Rendanten Chodkiewicz zu Schloß Reisen im Kreise Frau— stadt den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem . Frost zu Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Präsidenten Dr. von Schlieckmann zu Königsberg i. Pr. die Erlaubniß zur Anlegung der von des Se von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeur— nsignien erster Klasse des Haus-Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Dem zum französischen Konsul mit dem Sitz in Bremen ernannten bisherigen Vizekonsul in Boston, Verleye, ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Gesetz,
betreffend die Abwehr und Unterdrückung der
Reblauskrankheit. Vom 3. Juli 1883.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen zur Ausführung der internationalen Reblaus-Kon— vention vom 3. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. für 1882 S. 125) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
.
Alle Rebpflanzungen unterliegen der Beaufsichtigung und Untersuchung durch die von den Landesregierungen ermäch⸗ tigten Organe. Die letzteren sind befugt, zum Zweck von Nachforschungen nach der Reblaus (Phylloxera vastatrix) die Entwurzelung einer entsprechenden Anzahl von Rebstöcken zu bewirken.
2
5
Die Landesregierungen werden die Rebpflanzungen über— wachen lassen.
Insbesondere sind diejenigen Rebschulen, in welchen Reben zum Verkaufe gezogen werden, einer regelmäßigen, mindestens alljährlichen Untersuchung zu unterwerfen. Die höheren Ver— waltungshehörden können Ausnahmen zu Gunsten derjenigen kleineren Rebschulen gestatten, in welchen ausschließlich in der Gegend übliche Rebsorten gezogen werden.
3
Im Falle der Ermittelung des Insekts liegt den Landes— regierungen ob, nach Möglichkeit Verfügungen zu treffen, welche eine Verhreitung desselben zu verhindern geeignet find.
Zu diesem Behufe können die Landesregierungen namentlich
1) verbieten, daß Reben, Rebtheile, Weinpsähle (Reb⸗ stützen) oder Erzeugnisse des Weinstocks, ferner auch, daß andere Pflanzen oder Pflanzentheile von dem betreffenden Grundstücke entfernt werden;
2) die Vernichtung der angesteckten oder dem Verdacht einer Ansteckung unterworfenen Rebpflanzungen und die Unschädlichmachung (Desinfektion) des Bodens anordnen;
3) die Benutzung des Grundstücks zur Kultur von Reben für einen bestimmten Zeitraum untersagen.
Die vorbezeichneten oder sonst erforderlichen Maßregeln können einzeln oder in Verbindung mit einander angeordnet werden; dieselben können auf Theile des Grundstücks be⸗ schränkt, aber auch auf mehrere Grundstücke und erforderlichen— falls auf größere Bezirke 66. werden.
8. 4.
In den Weinbaugebieten des Reichs werden alle Gemar— kungen (Ortsfsuren), in welchen Weinbau betrieben wird, be— stimmten Weinbaubezirken zugetheilt. Die Grenzen diefer Bezirke werden von den betheiligten Landesregierungen fest⸗ gesetzt und durch den Reichskanzler im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ befannt gemacht.
. Die ersendung und die Einführung bewurzelter Reben in einen Weinbaubezirk ist untersagt.
Für den Verkehr zwischen den einzelnen Weinbaubezirken können mit Zustimmung des Reichslanzlers Ausnahmen von diesem Verboie von den Landes⸗Centralbehörden zugelassen werden; auch können die höheren Verwaltungsbehörden der einzelnen Bundesstaaten Ausnahmen zu Gunsten desjenigen gestatten, welcher Rebpflanzungen in benachbarten Weinbau⸗
bezirken besitzt.
Innerhalb des einzelnen Weinbaubezirks ist der Verkehr mit bewurzelten Reben aus Rebschulen verboten, in welchen andere als in diesem Bezirke übliche Rebsorten gezogen werden oder innerhalb der letzten drei Jahre gezogen worden sind.
Weinbau im Sinne dieses Gesetzes ist die Pflanzung und Pflege der Rebe zum Zweck der Weinbereitung.
§. 5.
Der Reichskanzler wird die Ausführung dieses Gesetzes 6 der auf Grund desselben erlassenen Anordnungen über— wachen.
Tritt die Reblauskrankheit in einer solchen Gegend des Reichsgebiets oder in solcher Ausdehnung auf, daß von den zu ergreifenden Maßregeln die Gebiete mehrerer Bundesstaaten betroffen werden müssen, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Reichskommissar für Herstellung und Er⸗ haltung der Einheit in den Seitens der Landesbehörden zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu sorgen und das zu diesem Zweck Erforderliche anzuordnen, nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundesstaaten unmittelbar mit An⸗ weisung zu versehen.
§. 6.
Von jedem Auftreten der Reblaus, sowie von jeder einen dringenden Verdacht des Vorhandenseins des Insekts begrün⸗ denden Erscheinung innerhalb eines Bundesstaates wird die Regierung des letzteren, unter eingehender Darlegung aller in Betracht kommenden Verhältnisse, namentlich auch der er⸗ mittelten oder muthmaßlichen Ursache der Ansteckung, dem Reichskanzler stets unverweilt Mittheilung machen.
ö
ö
Die Regierungen der Bundesstaaten, in welchen das
Vorhandensein der Reblaus festgestellt ist, werden in einem dem Zweck entsprechenden Maßstabe eine Kar aufstellen und richtig erhalten, welche den Stand der Krankheit jederzeit er⸗ sichtlich macht. „Auf Grund der bezüglichen Mittheilungen wird der Reichskanzler eine das ganze Reichsgebiet umfassende Karte herstellen lassen und die Grenzen der als angesteckt oder wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdächtig zu betrachten— den Bodenflächen bestimmen.
Ebenso werden die Regierungen der Bundesstaaten dem Reichskanzler im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse der⸗ jenigen Gartenbau⸗ oder hotanischen Anlagen, Schulen und Gärten mittheilen, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen her internationalen Reblaus-Konvention ent—⸗ sprechend erklärt worden sind.
8. 8. Der Eigenthümer oder u zun gsbereihtigte eines Grund⸗
hiervon der Ortspolizeibehörde unverzüglich Anzeige zu machen. 86 89 Die Kosten der nach Maßgabe dieses Gesetzes auf obrig— keitliche Anordnung ausgeführten Vernichtung von Reb— pflanzen und Unschädlichmachung des Bodens fallen dem⸗— jenigen Bundesstaate zur Last, in dessen Gebiete die infizirte Rebpflanzung belegen ist. 19.
Derjenige, dessen Rebpflanzungen von den in den 88 1 bis 3 bezeichneten Maßregeln betroffen worden, ist befugt, den Ersatz des Werthes der auf obrigkeitliche Anordnung ver⸗ nichteten und des Minderwerthes der bei der Untersuchung beschädigten gesunden Reben zu verlangen.
Die Bestimmungen darüber:
1I) von wem diese Entschädigung zu gewähren und wie dieselbe aufzubringen ist,
2) nach welchen Normen die Entschädigung zu ermitteln und festzustellen ist, sind von den einzelnen Bundesstaaten zu treffen. §. 11.
Der Anspruch auf Entschäbigung (85. 10) geht verloren, wenn der Eigenthümer oder Nutzungsberechtigte der im 5. 8 ihm auferlegten Verpflichtung wissentlich oder aus einem vertretbaren Versehen nicht nachgekommen ist.
8. 12. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 8. 4 und 8 dieses Gesetzes, gegen die auf Grund desselben erlassenen Anordnungen oder gegen die zur Verhütung der Verbreitung der Reblauskrankheit erlassenen Einfuhr- und Ausfuhrverbote werden mit Geldstrafe bis zu 150 S oder mit Haft bestraft. §. 13.
Durch dieses Gesetz werden die Bestimmungen des Ge⸗ setzes, Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, vom 6. März 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 175) nicht berührt.
Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 3. Juli 1883. (L. S.) Wilhelm. von Boetticher.
stücks, auf welchem die Reblaus austritt oder Anzeichen für das Vorhandensein des Insekts sich finden, ist verpflichtet,
Die Zahl der Todesfälle an Cholera betrug am 9. d. M. in Damiette 52, Mansurah 87, Samanud 17, Cherbin 2. 3 m n. werden für den 8. Juli 20 Todesfälle ge⸗ meldet.
In Smyrna und Beirut sind die Quarantänevor⸗ schristen auch auf Provenienzen aus Cypern ausgedehnt, da⸗ gegen ist die Quarantäne für Schiffe aus Malta wieder auf⸗ gehoben, nachdem auf Malta selbst eine einundzwanzigtägige Quarantäne für Schiffe aus Egypten angeordnet worden ist. (Nr. 156 des Reichs⸗Anzeigers.)
Griechenland hat die Quarantäne für egyptische Pro⸗ venienzen auf 21 Tage erhöht.
In Sizilien haben die Provinzialbehörden beschlossen, auch die Küste bewachen zu lassen, um zu verhindern, daß kein Fahrzeug anderswo als in den Häfen Verbindung mit dem Lande suche.
In Tunis werden Schiffe, welche aus Egypten, dem ferneren Orient, Cypern, aus ottomanischen Häfen, aus Malta und Tripolis kommen, ohne Anrechnung der Reisetage einer zehntägigen Quarantäne unterworfen, sobald sich ein verdäch⸗ tiger Krankheitsfall während der Reise nicht ereignet hat; anderenfalls beträgt die Quarantäne 20 Tage. Einer fünf⸗ tägigen Beobachtung unterliegen Schiffe aus dem österreichi⸗ schen Littorale. Der Gesundheitszustand in Tunis ist ein normaler.
In La Rochelle werden die französischen Quarantäne⸗ vorschriften in der Weise gehandhabt, daß die Gesundheits⸗ pässe sämmtlicher Schiffe, welche aus Egypten, dem Suezkanal, dem Rothen Meere und den jenseits des letzteren gelegenen Häfen kommen, für unrein (rachtet werden. Demzufolge unterliegen diese Schiffe den allgemeinen gesundheitspolizei⸗ lichen Vorschriften und sind entweder als verdächtig oder alt infizirt zu behantzeln.
Bekanntmachung.
Mit dem heutigen Tage ist auf der Strecke Straßburg⸗ Rothau der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen die bisherige Haltestelle Hersbach unter der Benennung Ruß-Hersbach auch für den Güterverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 10. Juli 1883.
In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamtz: Dr. Gerstner.
Die Nummer 13 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 1501 das Gesetz, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung der Reblauskrankheit. Vom 3. Juli 1883, und unter
Nr. 1502 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen⸗ ständen des Wein- und Gartenbaues. Vom 4. Juli 1883.
Berlin, den 11. Juli 1883.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die beiden Brüder Hermann Jacob Ludwig Burchard, Oberst à la suite des 1. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister) und Direktor der vereinigten Artillerie und Ingenieur⸗-Schule, und Franz Emil Emanuel Burchard, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, Wirklichen Geheimen Rath, in den Adelstand zu erheben.
ö vom 25. Juni 1883, betreffend die Auflösung der Königlichen Eisenbahnbau⸗Kommission in Berlin.
Auf den Bericht vom 20. Juni d. J. will Ich genehmigen. daß die mit der Abwickelung der Bauangelegenheiten der Berliner Stadtbahn betraute, der Eisenbahndirektion zu Berlin unterstellte Eisenbahnbau⸗Kommission in Berlin am 15. Jul d. J. aufgelöst wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu ver⸗ öffentlichen.
Bad Ems, den 25. Juni 1883.
Wilhelm. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Friedberg.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.