1883 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Spiritus per 100 Liter à 190 10000 υί/) loco ohne Fass . ber.

Weizenmehl No. 0) 27.5090 - 25 25. No. C 2475 23 25, No. 0 n. 1 23.00 21.00. Roggenmehl No. O 22.00 21 00, No. 0 . 1 2025 —19.75 per 160 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Karen über Notiz bez.

Berichtigung. Gestern: Weizen per Septhr. Okthr. 192 bez. u. G. Hafer schles, feiner 148 - 152 bez russ. 136 137 ab Kahn bez. Trockene Kartoffelstärke Termine matter, per Angust 25, 9 bez. Spiritus Termine still.

Stettin, 12. Juli (w. I. B.)

Getreidemarkt Weizen unverändert, loro 180.00 —– 192.0. pr. Juli- August 192, 00 per September-Oktober 193 50, pr. Oktober- November 194.00. Roggen fest, loco 128,090 —- 140.00, pr. Jul Angust 142.50, per September-Oktober 145.0), pr. Oktober- November 146.090. Rubsen per September-Oktoober 285.00. Rühöl fest. 10) Kilemamm pr. Juli 6400, pr. September-Oktober 60.0). Spiritun behauptet, loco 56.790. pr. Iuli-Angust 5620, pr. Angust-Sentember 56,50, pr. September Oktober 54,10. Petro- leum loco 7.70.

Posen, 12. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loce ohne Fans 5600, pr. Juli 55,70, nr. Angust 56. )0. pr. September 54,650. pr. Oktober 52,40.

Kreslian, 13. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 , per suli- Angust 55, 50, per Aagäast-Septemher 55.29, per September-Oktober 53.30. Weizen per Juli 186 0). Roggen per Juli August 145,00, per Septemher-Oktober 1438.90. per COet.-Nov. 148 00. Rüböl loco per Juli- Aug. 63,00, September- Oktober 60, 50, Oktober-Novbr. 61,00. Zink: umsatzlos. Wetter: Heiss.

Cölm, 17. Juli. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen hiesiger loco 20 00, fremder Leg 20.25. pr. Juli 19.15, per November 19, 9). Rogæxen loco 1409. Fr. Juli 14.00, pr. November 14,90. Hafer loFeo 15.00. Rhböòl 000 35 70. pr. Oktober 31,70.

BKremen, 12. Juli. (W. T. B)

Petroléeum (Schlussbericht) niedriger. Standard vehit loco 745 Br., pr. Angust 7.50 bez. pr. September 7,70 Br., pr. Ok- tober 7,80 Br., pr. November 7.90 Br., pr. Degember S, 00 bes.

Haribnrnz, 12. Juli. (W. T. B.]

Getreidemarkt. Weiren loco unverändert, anf Termins rahig, pr Juli-August 184.00 Br.R, 183,00 Gd, pr. Sestember- Oktober 190.00 Br., 189 00 Gd. Roggen loco unverändert, anf Termine ruhig. pr. Juli-August 141.00 Br., 140,900 (d., pr. September Oktober 144.00) Br. 1430090 G4. Hafer und Gerste unverändert. Rühölrnhig, loco 66.0). pr. Oktb. 61.50. gpiritna höher gehalten, pr. Juli 45 Br, pr. August-Septbr. 65 Br., pr. Septhr.- Oktober 455 Br, pr. Oktober-November 44 Br. Raffes fest aber ruhig. Umsatz 300 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard white loco 7, 45 Br., 7, 35 Gd. pr. Juli 7.40 G64d., pr. August - Dezember 7.75 Gd. Wetter: Regendrohend.

Wien, 12. Juli. (W. T. B.)

GCetreidemarkt. Weiren pr. Herbst 10,35 G64. 10.40 Br. Roggen pr. Herbst 7,77 Gd., 7, 75 Br. Hafer per Herbst 6 80 Gd., 6,87? Br. Mais pr. Juli-August 6,67 Gd., 6, 72 Br.

Pet, 12. quli (W. T. B.)

Prodnktenmarkt. Weizen loco feiner behauptet, gr. Herbst 1015 G64. 10.18 Br., Hafer pr. Herhst 6, 35 Gd., 6,37 Br. Mais pr. Juli-August 6,45 Gd, 6,47 Br. Kohlraps pr. August-September 43. Wetter: Heiss.

Amnterdnm. 12. Juli

Getreidemarkt. Weizen pr. November 276. Roggen pr. Oktober 167, pr. März 172.

Amsterdam, 12. Juli. (W. L. B.)

Bancazinn 57

Antwerpen, 12. Juli. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlasshsricht.) Raäffinirtes, Lype weisa Leo 18 bez. u. Br., pr. August 183 Br., pr. September 194 Br., pr. September-Dezember 195 bez, 194 Br. Ruhig.

AMHtwergenm, 12. Juli. (GS. T. EB.)

Getreide markt (Schlussbericht). Weizen flau. weichend. Hafer weichend. Gerste still.

cn r J .

Roggen

8

Lendon, 12. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 17 Weizenladangen. Wetter: Schön. Havannazucker Nr. 12 23 nominell.

Liverpool, 12. Juli. (W. T. B.)

Eaumwolls. (Schlussbericht. Umsatz 19000 B., davon für SpekEnlation and Export 50) B. Unverändert. Middl. amerikanische Juli- Lieferung 5? / 16, September Oktober-Lieferung 52s ss, November- Jannar - Lieferung ld zz d.

Liverpool, 12. Juli. (WV. T. B) (9ffizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 41716 do. lom middl. 55 / 1s, Npland middl. 57. Orleans good ordinary 5k, Orleans low middl. 5716. Orleans middl. 5d. Orleans middl. fair 63, Pernam fair 515, Macaio fair Slâ / i6. Marauham fair 6, Egyptian brown middl. 47. Egyptian brown fair 75. Egyptian brown good fair SJ. Egyptian white fair 6t, Egyptian white good fair 73, Dhollerah good midudl. 31. Dhollerah middl. fair 37, Dhollerah tair 37. Dhollerah good fair 4], Dhollerah good 43, Qomra fair 31 15, Qomra good fair 43. Qomra good 43, Sciũnde, fair 38, Bengal tair 33/13. Bengal good fair 37. Madras Tinnevelly fair 47, Madras Tinnevelly good fair 4! Madras Western fair 33, Madras Western good fair 4.

Glasgow, 12. Juli. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 8 d. bis 47 sh. 9 d.

Kradford, 12 Juli. (W. T. B.)

Wolle weichend, Garne ruhig. In Stoffen uur weiche Fabrikate gefragt.

Faris, 12. Juli. (W. T. B.)

Rohzuchker 85 loco ruhig, 52,50 à 52.75. Weisser Zucker ruhig, Ir. 3 pr. 100 Kilogr. pr Juli 6050, pr. August 60, So, pr. September S0. 50, pr. Oktober-Januar 59, 50.

Paria, 12. Juli (W. T. B.)

Prodnktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Juli 24,60, pr. Angnst 25, 10. pr. Seyntember-Dezember 26.30. pr. November-Februar 26.60. Mehl 8 Marques ruhig, pr. Juli 55, 75, pr. August 56, 30. pr Sep- tember-Degember 57.75, pr. No vember-Februar 5825. Rühböl ruhiæ, pr. Juli 82.509, pr. August 77,00, pr. September-Dezember 76 25. pr. Januar-April 76,50. Spiritus ruhig, pr. Juli 45 50, pr. Angust 19.25. per September-Dezember 49,50, pr. Jannar-April 50,25.

Rew- Kork, 12. Jali. (W. T. B.)

Wanrenberieht. Banmwolle in New-LVork 103, do. in New-0rleans Gz. Fetrolenm Standard white in New-Tork 73 64. do. in Philadelphia 73 Gd.ͥ, robes Fetrolenm in New-Vork 7. do. Pipe line Certificates 1 D. 09 C. Hehl 4 D. C. Rother Winterweizen loco 1 D. 135 C., d0. pr. Juli 1 D. 12 C., do. pr. wünt 1 b. 186 CG da., gehtemher 1 D. 18 G. ng (New) D. 60 C. Zacker (Fair retining Muscovadoes) 63 Kaffee (air Rio-) 97 Schmalz (Wilcoz) 99, do. Fairbanks 98. do. ohe & Brotker 9. Speck Sz. Getreidefracht nach Liverpool 3).

Hamburgs, 12. Juli. (Wochenbericht über Kartoffel- fabrikate von Carl Bandmann.) Kartoffelmehl und Stärke. Die matte Stimmung unseres Marktes griff in dem dieswöchent- lichen Verkehre noch weiter um sich, da verschiedene Inbaber ihr Lager gern realisirt sehen wollen und sich zu grösseren Konzes- sionen geneigt zeigten, es fanden daher mehrere Abschlüsse bei einer Einbusse von ca. O50 0.75 SS. gegen die Notirungen der Vorwoche statt. Die bierdurch hervorgerufenen sehr niedrigen Preise scheinen jedoeh das Ausland zu veranlassen, aus seiner bisherigen Unthätigk'eit herauszutreten, so dass bereits in den letzten Tagen verschiedene Exzortordres hier eintrafen. Ebenso trat auch einige Nachfrage für mittlere Secundaqualitäten, namentlich in Stärke, in der Preislage von ca. 20 S auf, der aber nur ein sehr geringtügiges Angebot solcher (uzslitäten gegen- überstand. Dextrin, Stärkesyrup und Trauben- zucker rahig. Einfuhr seit 1. Juli er.: Kartoffelmebl, Stärke und Dextrin 5945 Säcke, Stärkesyrup 1084 Fässer, Traubenzucker s66 Säcke und 1150 Kisten. Noötirungen: Prima Kartoffelmehl und Stärke, loco 26, 00 27,00 S é, do. Juli 26,00 26, 50 (. do. Juli- August 26, 50 27, 00 , do. August September 27,00 bis 27,50 M¶, do. September- Oktober 26.50 27, 00 (Ms, Prima Dextrin in Doppelsäcken, gelb 37.50 —– 38.50 , Prima Dextrin in Doppelsäcken weiss 38.00 39.00 S6. Netto comptant; Prima

Capillair Syrup in Exportgebinden 411420 Be. 32.50 - 33,50 ,. Prima Capillair Syrup in Exportgebinden 43/440 Be. 35.50 —– 34,50 M0 Prima Traubenzucker, gegossen in Kisten 32,0. —- 33,25 S, do. geraspelt in Säcken 32.50 - 34.00 Mt, 1 ουν Decort.

Generalversammklungen. Niederrheinisohe Güter - Asseourranz - Gesellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Wesel

Wetterbericht vom 13. Juli 1885, 8S Uhr Mor zens.

. aut

—4— Nind.

ANAlillimster.

NMullaghmore 7152 NNW

Aberdeen... 747 XXV

Christiansund 742 80

Kopenhagen. 748 SW.

Stockholm.. 750 Ws W

Haparanda 750 No

Moskau ... 756 NW.

XW W S8W WSW SW

SVW

6. August.

Temperatur Wetter. in o Celsina 50 C.- 40 R

Stationen.

bedeckt wolkig Regen bedeckt bedeckt wolkenlos bedeckt

wolkig halb bed. i) wolkig Regen wolkig?) halb bed. Regen?) bedeckt bedeckt bedeckt wolkig wolkig!) heiter heiter?)

Hamhurg .. Swinemünde. Neufahr wass. Memel . ...

Faris . Münster... Karlsruhe .. Wies baden .

4

w —· 1 —· 2 SM Si SM Gn O Oi i C- O - 1— 0 t‚· DN O N & Nd tλPK O‚ , D C

3

München Chemnitz. Berlia .. heiters/ Wien wolkenlos Breslan . 58 2 bedeckt?) ,,,, WSW

82 . S Si

5 bedeckt i, 6: still wolkenlos . . still wolkenlos 1) Grobe See. 2) Nachmittag, Nachts etwas Regen. 3) Nach- mittag ferner Donner. ) Abends starkes Gewitter und Regen. 5) Nachts Wetterleuchten, Regen. S) Nachts Regen.“) Duost.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1I) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, ?) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke 1 leiser Zug 1 —– leicht, 3 g0ohwach, d mhiagig, 5 srisgeh 6 tar 7 hei 8 stürmisch, 9) Sturm. 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Während das gestern erwähnte Minimum mit wenig verän- derter Tiefe ostnordostwärts nach der südnorwegischen Küste sich fortbewegt hat, ist ein Theilminimam, welches gestern auf der Südseite der Hauptdepression sich entwickelte, in der Nacht über das nord westliche Deutschland fortgeschritten, allenthalben von Regenfällen begleitèt. Ueber Nordeentraleuropa dauert die starke südwestliche Luftströmung bei veränderlichem Wetter fort, im Süden wehen schwache meist südwestliche Winde bei heiterer Witterung. Die Temperatur ist meistens gestiegen und hat, ins- besondere in Sachsen und Bayern, wieder sehr hohe Werthe er- reicht, in München und Chemnitz liegt sie 8 Grad über der nor- malen. Im südwestlichen und nordöstlichen Deutschland fanden Nachmittags und Abends Gewitter statt. Im nördlichen und nord— westlichen Frankreich gingen am Abend, im nordöstlichen am Mor- gen heftige Gewitter nieder.

Deutsche Seewarte.

ner. Virtvria-Iheater. Sonnabend: 3. 1765. M.:

Erwachsene 1 Kind frei.

das Gerichtsgefängniß zu Altona abzuliefern. 3

K Altona, den 3. . Frau Venus. Große Kinderfestvorstellung. Jeder Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in 31168)

Im Namen des Künigs!

In Sachen

J gerichte.

vertreten durch Justizrath

Magdeburg, Provokanten,

Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: „Sub⸗ imission auf Lieferung von Personenwagen“ portofrei und versiegelt an das diesseitige maschinen⸗ technische Bureau hier einzureichen, woselbst deren

des Schmiedemeisters Otto Bollmann zu Nedlitz, Eröffnung in Gegenwart der etwa perfönlich er— Kretschmann in schienenen Submittenten erfolgen wird. Lieferungs—

bedingungen und Zeichnungen liegen zur Einsicht

——

——

.

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r e ,

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. Subhastationen, Aufgebote, Wor⸗

Kroll's Theater. Sonnabend: Abschieds— Vorstellung der K. K. Hofopernsängerin Frl. Hermine Braga und Gastspiel des Königl. Württemberg. Hofopernsängers Hrn. Eduard Nawiasky. (II. Akt.) Der Freischütz, Oper von C. M. v. Weber. (II. u. III. Akt.) Rigoletto, Oper von Verdi. (III. Akt.) Margarethe, Oper von Gounod. (Agathe und Margarethe: Frl. Braga, Rigoletto: Hr. Nawiasky.) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuch⸗ tung des Sommergartens „Großes Doppel-Concert“ unter Leitung der Herren Tapellmeister Ph. Fahr⸗ bach jun. aus Wien und A. Schinck. Anfang des Concerts 54, der Vorstellung 65 Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel. Der Postillon von Lonjumeau.

Helle-Alliance- Theater. Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. Gastspiel der Herren Blencke und Meißner. Zum 1. Male: Steeple chase, Lust⸗ spiel in 4 Akten von Alexander Mügge. Im pracht—⸗ voll dekorirten Sommergarten von 6 Uhr Abends bis 12 Uhr Nachts: Extra-⸗Coneert der Kapellen Lebede und Loeser. Auftreten der 4 Sängergesell⸗ schaften. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Festes 6 Uhr. Ende 12 Uhr Nachts.

Sonntag: Zum 2. Male: Steeple chase. Ge⸗ wöhnliche Wochentagspreise.

Fuamilien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Flügge mit Hrn. Haupt— mann und Compagnie⸗Chef Tiedke (Blumen hagen Swinemünde). Frl. Else v. Krohn mit Hrn, Lieutenant v. Unruh (Schönau).

Verehelicht: Hr. Ernst Haarhaus mit Hedwig Freiin v. Dalwig (Tschirnau).

Geboren: Ein Sohn: tn. Premier ⸗Lieute⸗ nant v. Jeetze (Lüben). Hrn. Hauptmann Haack (Landsberg). Hrn. evang. Pfarrer Satt⸗ ler (Alt⸗Raudtenß. Eine Tochter: Hrn. Theodor v. Bethe (Reichenbach).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

21 147 Steckbrief.

Gegen den Handlungscommis Max Gutmann, geboren den 6. August 1882 ju Cannstadt im Königreich Württemberg, israelitischer Religion, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Vergehens gegen §. 143 St⸗G.-Bs. verhängt.

ladungen u. dergl. 31185 Aufgebot.

Der Kaufmann Aron Stern zu Lippstadt, ver⸗ treten durch Kanzlei⸗Rath Viegener zu Rüthen hat das Aufgebot des Grundstücks Flur VIII. Nr. 63 der Steuergemeinde Hoinkhausen, als dessen Eigen— thümer die Erben der Wittwe Theodor Roeper in Westereiden als Theresia, Ehefrau Jacob Fromme; Maria Anna Josephine, Ehefrau Heinrich Fromme, Angela Franz, Joseph und Maxia Franziska in Westereiden im Grundbuche von Hoinkhausen Band II. Blatt 46 eingetragen sind, nach den Vorschriften des Gesetzes vom 7. März 1845 beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigenthums— ansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. September 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Rüthen, den 4. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht. 31167] i ** 1 Im Namen des Känigs!

Auf den Antrag des Ackerbürgers Wilhelm Großhol; zu Burg, vertreten durch den Rechts anwalt Buhtz daselbst, erkennt das Königliche

Amtsgericht zu Burg durch den Amtsgerichts⸗Rath

Hagemann für Recht:

Alle Ansprüche an den Hypothekenbrief vom 13. Mai 1831 in Verbindung mit der Schuld und Hy— pothekyerschreibung vom 3. Mai 1831 über 150 Thlr. Courant nebst Zinsen und Kosten, welche für die verwittwete Brauer Sehlmacher, geb. Kühns, in den Grundbüchern von Burg J. Nr. 218 und Art. 278 in Abtheilung III. unter Nr. 10 resp. 2 ein⸗ getragen stehen, werden für ausgeschlossen erkannt, die Urkunde selbst wird für kraftlos erklärt, die Hy⸗ pothekenpost ist im Grundbuche zu löschen und die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller nach Maßgabe des §. 89 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 18785 zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen.

Verkündet am 15. Juni 1883.

gez. Hering, Gerichtsschreiber.

betreffend das Aufgebot einer Hrpothekenpost von 150 Tblr.« erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch den Amtsgerichtsrath Hagemann für Recht: daß die aufgetretenen 4 Interessenten in Folge des von ihnen erklärten Verzichtes ihrer Ansprüche an die im Grundhuche von Nedlitz Band J. Nr. 13 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragenen Hy⸗ pothekenpost von 150 Thlr. für die Geschwister Gottfried Semon und Maria Volkmann aus dem Erbvergleiche vom 4. März 1758 füm verlustig, alle nicht aufgetretenen Berechtigten aber mit ihren An— sprüchen an dieselbe für ausgeschlossen zu erkennen sind, die Forderung selbst im Grundbuche zu löschen ist und die Kosten dem Provokanten zur Last zu legen sind. Von Rechts Wengen. Verkuͤndet am 15. Juni 1883. gez. Hering, Gerichtsschreiber.

3118 zus Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 6. Juli 1883 sind die Schuldverschreibungen der konsolidirten 44prozentigen Staatsanleihe Litt. L. Nr. 17905, 17906 und 17907 über je 300 M für kraftlos erklärt.

Berlin, den 6. Juli 1883.

Beetz, Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts J., Abtheilung 48.

lzuss! Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Oberlandes⸗ gexichte zugelassenen Rechtsanwälte ist heute ein⸗ getragen worden:

der Rechtsanwalt Carl Rediker zu Hamm..

Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hamm, den 11. Juli 1883.

Königliches Oberlandesgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 31151 . . Eisenbahn⸗ 3 Elberfeld. Die Lieferung von 120 Stück Personenwagen III, Klasse mit Bremsen und zwar: 70 Stück nach dem Coꝛpee— system und 50 Stück nach dem Intercommuxräcations⸗

System soll, in 9 Loose getheilt, im Wege der

öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten

ersuchen wir bis Samstag, den 28. Juli 1883,

auf dem maschinentechnischen Bureau offen, können auch gegen Erstattung der Druckkosten ad 4 (1. von dem Kanzlei ⸗Vorsteher Peltz bezogen werden. Elber⸗ feld, den 11. Juli 1883. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

157 Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten planmäßigen Aus— loosung der J. vierprozentigen Emission de 1854 der Kreisobligationen des Fürstenthumer Kreises sind gezogen worden: Litt. C. Nr. 12 20 50 61 64 99 111 120 134 136 177 216 217 230 à 300 M.

An die Inhaber dieser Kreisobligationen ergeht hierdurch die Aufforderung, vom 2. Januar 1884 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem Termine fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis— obligationen und der Coupons bei der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse hierselbst zu erheben.

Vom 1. Januar 1884 ab werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst.

Coecslin, den 2. Juli 1883.

Die ständische Kom mission für den Chausseeban im vormaligen Fürstenthumer Kreise.

1 Kündigung M.⸗Gladbacher Stadtobligatianen.

In Folge der durch Allerhöchste Ordre vom 8. Fanuar d. J. genehmigten Herabsetzung des Zins⸗ sfußes sämmtlicher städtischer Anleihescheine auf 40/ο, wurden letztere unterm 12. April d. J. allen In⸗ habern zum 15. Oktober d. J. gekündigt.

Diese Kündigung wird hiermit für diejenigen, welche inzwischen die Umstempelung ihrer Obliga—⸗ tionen nicht haben vornehmen lassen. unter denn Hinzufügen wiederholt, daß gegen Rückgabe der An⸗ leihescheine mit Talons und Zinscoupons der Minimalwerth derselben vom 15. Oktober c. ab, mit welchem Tage die Verzinsung aufhört, durch die hiesige Stadtkasse nebst den erfallenen Zinsen baar ausgezahlt wird.

Für fehlende Coupons wird der entsprechende Betrag am Obligationskapitale gekürzt.

M.“ Gladbach, den 12. Juli 1883.

Der Die stůdtische Bürgermeister: Schuldentilgnungs⸗Kommisston:

Kaifer. Emil Brandts. Quack.

13

Peltzer.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer

Nas Ahonnement beträgt 6 50 3 für das Nierteljahr. ret m, n für den Ranm einer ern nz

3 163.

Berlin, Sonnabend,

und

*

Alle RHost-⸗Anstalten nehmen Kestellnng an; für gerlin anßer den Rost-⸗Anstalten anch die Erpe⸗

den 14. Juli, Ahends.

Staats⸗Anzeig

am., 8 .

dition: Sw. Wilhelmstraße Nr. 32.

18863.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Hauptmann von Poellnitz im Hessischen Pionier⸗ Bataillon Nr. 11, dem Zeughauptmann a. D. Bröcher zu Stettin, bisher beim Artillerie⸗Depot zu Königsberg i. Pr., dem katholischen Pfarrer Biermann zu Peine und dem Provinzial⸗Steuersekretär a. D. Henkel zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Zeughauptmann a. D. Walter zu Charlottenburg, bisher beim Artillerie⸗Depot zu Mainz, dem Zeughauptmann a. D. Locher zu Coblenz, dem Steueramts⸗Assistenten a. D. Rackwitz zu Wernigerode und dem Kanal⸗Zolleinnehmer 4. D. Müller zu Plaue a. Havel im Kreise Westhavelland den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; den pensionirten Steuer-Aufsehern Grünewald zu Naumburg a. S., bisher zu Freyburg a. U. im Kreise Quer— furt, Wag ner zu Camberg im Untertaunuskreise und Hache zu Querfurt das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Fisch— meister Fritz Kohrmoser zu Nemonien im Kreise Labiau die Rettungs-⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: dem General⸗Lieutenant z. D. von Berger zu Lichten— thal bei Baden-Yaden, zuletzt Commandeur der 31. Division; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse Dr. Thilo, Regiments⸗ Arzt des Rheinischen Uanen-Regiments Nr. 7;

ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant von der Lippe im 4. Garde⸗ Regiment z. F.; des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Major Freiherrn von Schönau⸗Wehr, Flügel— Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens zweiter Klasse: dem Major von Rabe im Generalstabe der Garde— Kavallerie⸗Division, und dem Seconde⸗Lieutenant Grafen von Hohenau im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment; des Großkreuzes des Großherrlich türkischen Osmanié⸗-Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Prinzen Heinrich von Batten⸗ herg im Regiment der Gardes du Corps; sowie des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Seconde⸗-Lieutenant Freiherrn von Reischach in demselben Regiment.

Deuntsches Reich.

Der Königlich bayerische Rechtspraktikant und Notariats— kandidat Sudwig Schmolze zu Illlirch ist zum Notar im Landgerichtabezirk Zabern, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Westhofen, ernannt.

In Marseille sind die Quaranlänevorschriften für Provenienzen aus Malta und Cypern bis auf Weiteres wieder in Kraft gesetzt worden (R. A. Nr. 168)

Dagegen werden in spanischen Häfen Provenienzen von Gibraltar und Tanger vom 4. d. Mts. an für unver⸗ dächtig erachtet.

Aus Dünkirchen wird berichtet, daß Schiffe, welche aus egyptischen Häfen, den Häfen des Rothen Meeres und den jenseits desselben belegenen Häfen kommen, einer 24 stündigen Observation zu unterwerfen sind. Erweist sich das Schiff als infizirt, so erhält dasselbe überhaupt keinen Zulaß in den Hafen, sondern ist nach einem anderen französischen Hafen zu Ririgiren, in welchem Einrichtungen zur Abhaltung der Quarantäne vorhanden sind.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Gerichts⸗Assessoren Petrich, Zernik, Thür, Dr. Huth, Heyse, Nobiling und Friedländer zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie

dem praktischen Arzt, Sanitäts-Rath Dr. Moritz Blüm⸗ ner zu Breslau den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.

In st ruck ti en zur Desinfektion von Seeschiffen, welche gemäß der §§. 5, 9 und 10 der Verordnung vom 5. Juli 1883, betreffend die gesunzheitspolizeiliche Kontrole der einen preußischen Hafen anlgufenden Seeschiffe, zu des⸗ infiziren Er §. 1

Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden: a. Karbolsäurelösung.

Zur Bereitung derselben ist die sogenannte 100 proz. Karbolsäure (Acidum carbolicum depuratum 100 Proz.) zu benutzen, und zwar ist zu jedesmaligem Gebrauche ein Theil derselben in 18 Theilen Wasser unter häufigem Umrühren

zu lösen. b. Sublimat.

Dasselbe findet ausschließlich Verwendung zur Desinfektion

des Kielraumes und seines Inhaltes (vergl. §. 6). c. Heiße Wasserdämpfe,

insoweit geeignete Desinfektionsapparate zur Benutzung der⸗ selben zur Verfügung stehen. Als geeignet können nur die— jenigen Apparate bezeichnet werden, in welchen ein fort— währendes Durchströmen von heißen Wasserdämpfen durch den Desinfektionsraum stattfindet und bei welchen die Tem⸗

peratur der Wasserdämpfe im Desinfektiongraum überall min⸗

destens 100 Grad C. beträgt. Diese Bedingung wird erfüllt sein, wenn ein in die Leffnung, durch welche der Dampf dem Apparat wieder verläßt, gebrachtes Thermometer die Tempe— ratur von 100 Grad C. erreicht

Die Zeit, während welcher die zu desinfizirenden Gegen— stände den heißen Wasserdämpfen ausgesetzt werden, darf bei leicht zu durchdringenden Gegenständen, z. B. Kleidern, nicht weniger als eine Stunde, bei schwerer zu durchdringenden

Gegenständen nicht weniger als zwei Stunden betragen.

Hierbei ist die Zeit nicht mitgerechnet, welche vergeht, bis der Dampf, welcher aus dem Desinfektionsapparat ausströmt, die Temperatur von 100 Grab C. erreicht hat. F. 9

Zur Desinfektion von infizirten Schiffsräumlich— keiten, insbesondere aller Wohnräume, namentlich des Logis der Mannschaft, der Kajüte, des Zwischendecks für Passagiere nebst den in denselben befindlichen Lagerstellen,

Geräthschaften u. dergl. ist Karbolsäurelösung anzuwenden.“

Die Decke, die Wände und der Fußhoden der bezeichneten Räumlichkeiten, sowie infizirte Lagerstellen, Geräthschaften und dergl. sind zunächst mit Lappen, welche mit Karbolsäure— lösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen. Nach Verlauf einiger Stunden ist diese Abwaschung zu wiederholen. Erst nach Verlauf von weiteren 24 Stunden sind die in Frage kommenden Räumlichkeiten und Geräthschaften mit einer reich— lichen Menge Wasser zu spülen und die Räumlichkeiten im Anschluß daran einer möglichst gründlichen Lüftung zu unter— werfen. Der Krankenraum, insbesondere durch Erbrochenes und dergl. verunreinigte Theile desselben, von Kranken benutzte Geräthschaften, Utensilien und dergl. sind bei dieser Desinfektion ganz besonders zu k .

Infizirte oder verdächtige Kleider, Wäsche und sonstige Effekten sind, soweit nicht ihre Vernichtung vorgeschrieben ist, mit heißen Wasserdämpfen und zwar in der in 5§. 1 ange⸗ gebenen Weise zu behandeln.

Falls genügende Desinfektionsapparate nicht zur Ver— fügung stehen, sind die bezeichneten Gegenstände, wenn nicht ihre Vernichtung vorgezogen wird, während 48 Stunden in Karbolsäurelösung einzuweichen und darauf mit Wasser zu

spülen. §. 4.

In denjenigen Fällen, in welchen die Desinfektion sich auch auf Personen zu erstrecken hat, ist dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren ganzen Körper mit grüner Seife abwaschen und ein vollständiges Bad nehmen. Ihre Kleider und Effekten sind nach §. 3 zu nnn,

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Etwa an Bord befindliche Leichen sind bis zu der mög— lichst bald vorzunehmenden Bestattung in Tücher einzuhüllen, welche mit Karbolsäurelösung getränkt sind und mit derselben feucht gehalten werden. 86

Die Desinfektion des Kielraumes mit seinem Inhalt ge⸗ rr durch Sublimat, und zwar ist dieselbe in folgender Weise zu bewirken.

Je nach der geringeren oder größeren Menge?) des Bilgewassers werden oder 1 kg Sublimat in einer höl—

) Auf je 1000 1 Bilgewasser ist etwa 1 kg Sublimat zu rechnen.

Per sonen

zernen Balge in 10 bezw. 20 1 Wasser unter häufigerem Um⸗ rühren vollständig gelöst, wozu etwa zwei Stunden erforder⸗ lich sind. Vermittels eines Pumpwerks und eines über Deck gelegten Schlauches wird sodann das Kielwasser vom Hinter⸗ theil des Schiffes aus über das Deck hinweg nach dem vorder— sten Theil des Kielraumes, wo letzterer noch eben vom Bilge⸗ wasser bespült wird, gepumpt. Selbstverständlich ist dafür Sorge zu tragen, daß in Fällen, in welchen der Kielraum nicht ein zusammenhängendes Ganzes bildet, die Schleusen der die einzelnen Abtheilungen trennenden Schotten möglichst weit geöffnet sind, so daß durch das Pumpwerk eine vollständige Cirkulation des gesammten Bilge— wassers hergestellt wird. Sobald letztere eingetreten ist, wird allmählich die Sublimatlösung im vorderen Theil des Kiel— raumes eingegossen und durch mindestens einstündiges Pum— pen eine gründliche Mischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilgewasser bewirkt.

Wegen der giftigen Eigenschaften des Sublimats sind die für die Aufbewahrung und Verabfolgung von Giften be— stehenden Vorschristen zu beachten. Die Gefäße sind daher zu versiegeln und mit der Aufschrift „Gift“ oder einer ent— sprechenden in die Augen fallenden Bezeichnung zu ver⸗ sehen. Sowohl diese Gefäße als auch die zur Bereitung der Sublimatlösung zu benutzenden Geräthschaften sind in einem besonderen verschlossenen Raume aufzubewahren, dessen Schlüssel der Schiffsführer in Verwahrung nimmt.

Die Verabfolgung des Sublimats darf nur gegen gültige, vorschriftsmäßig aufzubewahrende und in ein Giftbuch ein— zutragende Scheine geschehen.

Die Bereitung der Sublimatlösung darf nur in bestimmten, ausschließlich diesem Zweck dienenden Gefäßen geschehen. Das Einschütten derselben in den Kielraum ist stets zuverlässigen anzuvertrauen und unter strenger Kontrole zu bewerkstellighen, da eine vorsichtige Handhabung des Desinfektionsmittels die unerläßliche Bedingung ist, unter welcher eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist. Die Vermischung der Sublimatlösung mit dem Bilge— oder Kielwasser sowie das spätere Auspumpen desselben mittels eines Pumpwerks und eines über Deck geführten Schlauches unterliegt insofern keinem sanitären Bedenken, als hierbei jede direkte Birührung mit dem Desinfektionsmittel ausgeschlossen ist.

Zur Prüfung, ob die Desinfektion ausreichend erfolgt ist, dient folgendes Verfahren:

Es werden von verschiedenen Stellen des Kielraumes Proben des desinfizirten Bilgewassers entnommen und in dieselben je ein Streischen von Kupferblech, welches mit Schmirgelpapier blank geputzt ist, etwa zur Hälfte ein⸗ gehängt. Falls die Desinfektion ausreichend war, bildet sich nach Ablauf von 2 Minuten auf dem Kupferblech, so weit es eingetaucht war, ein deutlicher grauer Belag, welcher sich leicht mit dem Finger abwischen läßt. Bildet sich dagegen innerhalb zweier Minuten auf dem Kupferstreifen kein deutlicher Belag, so war die Desinfektion unzureichend und muß durch Ein— gießen einer neu zu bereitenden gleich großen Quantität Sublimatlösung vervollständigt werden. Selbstverständlich ist auch dann wieder durch mindestens einstündiges Pumpen für gründliche Mischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilge— wasser Sorge zu tragen.

Hierauf werden von Neuem Proben des Wassers ent— nommen und in der angegebenen Weise mit Kupferstreifen auf ihren Sublimatgehalt geprüft. Sollte sich auch jetzt auf dem blank geputzten Kupfer innerhalb zweier Minuten noch kein deutlicher grauer Belag bilden, was indeß nur bei einer ganz außergewöhnlich großen Quantität Bilgewasser vorkom⸗ men kann, so ist schließlich in derselben Weise noch eine dritte gleich große Menge der Sublimatlösung einzugießen und mit dem Bilgewafsser zu mischen.

Nachdem das Bilgewasser in der beschriebenen Weise mit der zur Desinfektion erforderlichen Quantität Sublimatlösung versetzt ist, soll es zunächst nicht ausgepumpt, sondern noch 24 Stunden im Kielraum belassen werden. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist lens zu pumpen und an Stelle des desinfizirten Kielwassers die gleiche Quantität Seewasser einzulassen. Um möglichst wenig von dem Desinfektionsmittel im Kielraum zurückzulassen, ist das Lenspumpen und das darauf folgende Einlassen von Seewasser innerhalb der nächsten 3 Tage min— destens noch dreimal zu wiederholen.

An jedem Hafenorte ist Seitens der Hasenbehörde ein für die Zwecke der Desinfektion ein für alle Mal bestimmtes Pumpwerk bereit zu halten, welches den Schiffern zur Vor⸗ nahme der Desinfektion zur Verfügung zu stellen ist.

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Die auf den im §. 1 der Verordnung vom 5. d. Mts. genannten Schiffen vorgefundenen Waaren sind zum freien Verkehr zuzulassen, soweit ihre Einsuhr nicht verboten ist.

Waaren, welche im 8. 9 der gedachten Verordnung auf— geführt oder, falls sie in der Verordnung nicht genannt sind, gleich den Lumpen, Hadern, altem Bettzeuge ꝛc. als giftfangende anzusehen sind, müssen vor dem Eintritt in den freien Ver⸗ kehr einer gründlichen Desinfektion unter Beachtung der im