Nebersteigt der Tarwerth die bisbzcigen Erwerbepreise erheblich, Jo ist zu untersuchen, ob der Minderhetrag der Preise durch äußerliche Umstände herbeigeführt worden ist und hierin seine beruhigende Er— klärung findet (beispielsweise in ei ner Annabme aus der Erbschaft = oder in der damaligen Zerrüttung der Wirthschaft — oder in einer damaligen allgemeinen notorischen Entwerthung der Landgüter nad dergleichen), welchenfalls es cin er Korrektion des Taxwerthes ebenso—⸗ wenig wie in dem Falle bedarf, wenn derselbe hinter den Cererbs— preisen zurückbleibt. Ist eine solche Erklärung der Differenz zwischen den niederen Erwerbspreisenn und dem höheren Tarquante nicht zu finden, so entsteht die Vermuthung, daß das Gut zu hoch geschätzt sei, und der Tarwerth muß Dem entsprechend sermäßigt werden.
Zu Findung des BeJ eihungewerthes sind jetzt noch bei denjenigen Gütern, auf welchen ein Lebtagsrecht oder ein Auszug haftet, die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, welche an den Berechtigten abge⸗ geben werden müssen. „ach den zehnjährigen Durchschnittspreisen, und soweit diese nicht nach gewiesen, nach den Normalpreisen des Bezirks Auf Feldwerth zu ben echnen, mit der etwanigen Geldleistung, welche der Berechtigte zu empfangen bat, zusammenzuzieben und ist die Summe, um 123 so chen Betrage kapitalisirt, vn dem Taxwerthe ab⸗= zusetzen. Auch ist wer ermittelte Ertragswerth eines dem Nießbrauchs— rechte eines Dritter unterworfenen einzelnen Bestandtheiles des zu beleihenden Grundstücks hier vom Taxwerthe abzusetzen. Der als dann Moch verbleibende Restbetrag stellt erst den zu beleihenden (Kredit⸗) Taxwerth dar.
Wenn der Landschaft für ihr Darlehn nebst Nebenforderungen das Vorzugsreckt vor dem Auszuge oder Nießbrauchsrechte oder einer sonstigen, aus speziellem Titel haftenden Last oder Abgabe und die Befugniß verschafft wird, das Grundstück ohne Rücksicht auf die Last zu sequestriren und ohne dirselbe zur Subhastation zu stellen, so be⸗ darf es zur Findung des Beleihungswerthes einer Abrechnung des Kapitalwerthes dieser be n, , we. nicht.
Beleihung quote. Der Hiernach festgestellte Taxwerth des Gutes giebt in der den
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Beleibungsgrundsätzen entsprechenden Quote den Maßstab für Berech—
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Von dem ermittelten Gelderlös des Kalkofenbetriebes kommt der!
Werth des Brennmaterials und der Gesammtbetrag der Betriebe⸗
kosten, die Gewerbesteuer, und in dem bei a. zuletzt gedachten Falle auch die etwa zu entrichtende Grundabgabe in Abzug; von dem ver⸗ bleibenden Restbetrage wird sodann ein Rückschlag von 50 bis 75 os entnommen. Das Ergebniß stellt die anzusetzende Kalkofennutzung dar. Wenn der zur Schätzung stehende Kalkofen noch nicht seit neun Jahren betrieben wird, so findet zwar die Schätzung desselben im Uebrigen nach den vorstebend gegebenen Bestimmungen statt, der an—⸗ geordnete Rückschlag muß aber in diesem Falle immer zum höchsten Satze bemessen und abgesetzt werden. Kalköfen, welche nicht wenigstens in den letzten drei Jahren be— trieben worden, werden zu einer ö gar nicht veranschlagt. Titel IV.
Torf, Braunkohlen. Vorhandene Torfmeore und Braunkoblenlager, letztere insofern sie nicht der Regalität unterliegen, werden insoweit veranschlagt, als: a. die erfolgte Werbung und Benutzung des Torfes resp. der Kohlen zur Konsumtion auf dem Gute oder aber zum Verkaufe wäh— rend der letzten sechs Jahre nachgewiesen ist;
b. als ferner das Lager nach Umfang und Beschaffenheit zuläng— lich und geeignet ist, den anzunehmenden Abnutz während eines Zeit⸗ raums von mindestens fünzig Jahren dauernd zu gewähren. Zu Fest— stellung dieses Erfordernisses ist unter Zuziehung eines Sachverstän— digen, bei Braunkohlen eines bergmännischen Technikers, eine Unter— suchung des Lagers in Hinsicht auf Umfang und Beschaffenheit, auf die Möglichkeit einer Entwässerung oder Bewässerung zu veranstalten, ein förmlicher Bewirthschaftungsplan zu entwerfen und der jährliche Abnutz, soweit derselbe nachhaltig zu entnehmen, etatsmäßig festzuftellen.
Die Schätzung erfolgt in der Weise, daß für das im Turch— schnitt der letzten sechs Jahre geworbene und konsumirte oder verkaufte Material, insoweit dasselbe den Etat nicht übersteigt, der aus den Rechnungen zu ermitielnde durchschnittliche Verkaufspreis — und wenn ein solcher nicht nachgewiesen werden kann, ein nach den Ver— kaufspreisen der Nachbarschaft unter Berücksichtigung der Abfatzver— hältnisse zu arbitrirender Anschlagspreis — berechnet, von dem Erlös
Erzeugnissen, und die Dienste, welche von den Besitzern anderer
Grundstücke als solchen, also als Reallasten, an den Besitzer des ab⸗ zuschätzenden Gutes als solchen zu entrichten oder zu leisten sind, werden auf ihren gesetzlichen Ablösungswerth arbitrirt (8. 60.
b. Miethszinse von Wohnhäusern, welche nicht selbständige Be⸗ sitzthümer bilden und also auch nicht mit besonde ren Hvpotheken folien versehen sind, werden — mit Ausschluß jedoch der an Bade und Brunnenorten für Bade⸗ und Brunnengäste bestimmten, sowie der zu Wohnungen für Gruben⸗, Hütten- und Fabrikarbeiter gewidmeten — nach dem Durchschnitte der in den letzten sechs Jahren daraus be⸗ zogenen Miethe veranschlagt.
c. Fährgelder oder Pachtzinse von Fähren an Flüssen werden nach demselben Maßstabe des sechsjährigen Durchschnitts, nach Rück= schlag von 50 υ auf die Unterhaltung der Gefäße,
d. Privatzölle oder Pachtzinse für selbige (vorausgesetzt den gehörigen Nachweis der Zollgerechtigkeit ebenmäßig nach diesem sechs jährigen Durchschnitte und unter Abrechnung des Geldwerthes der auf der Gerechtigkeit haftenden Lasten zum An schlage gebracht.
Im Falle nicht sechsjährige, sondern nur kürzere Erträge ad b. bis d. nachgewiesen werden, ist dennoch nur der sechste Theil der Summe der nachgewiesenen , . i rn Durchschnitt anzusehen.
itel X. Mehrwerth des Forstes.
Ein vorhandener Mehrwerth des Forstes für die Subhastation über den zum Kredit bereits veranschlagten ist bei dem Vorhanden sein der nachstehend bezeichneten Realitäten anzunehmen und nach den folgenden Vorschriften zu veranschlagen, bei deren. Anwendung die, wenn im einzelnen Falle für nötbig erachtete, Zuziehung des Forst taxators (G3. II) zu veranlassen ist. Es sind namlich:
a. mißverhaltene Forsten, welche in der Kredittarxe nach den für diese gegebenen Vorschriften (5. 45) zu einem Ertrage aus der Holz— nutzung nicht haben geschätzt werden können, hier nach Maßgabe der Holzhaltigkeit ihrer Bestände, der Beschaffenheit des Forstbodens, des Wachsthumt der Gehölze und der einstigen Verwerthbarkeit der Holz— masse auf einen Geldertrag von 2 ½ bis 36 S pro Hektar zu wür— digen; von diesem Ertrage ist nach Maßgabe des Zeitraums, welcher
zum Deutschen Reichs-Anz m H 70.
Zweite Beilage eiger und Königlich Preußeischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Montag, den 23. Juli
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Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 29. — Inhalt: Zoll. und Steuerwesen: Bewilligung gemischter Privattransitlager ür Holj in Hamburg. — Befugniß einer Jollstelle. — Abberufung eines Stations- Controleurs, Marine und Schiffahrt: Erscheinen? einc ferneren Heftes der Entscheidungen des Ober ⸗Seeamts und der See⸗ ämter. — Desgl. des II. Nachtrags zur amtlichen Schiffgliste für 1883. — Konsulatwesen: Bestellung von Konsularagenten. — Er⸗ mächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten X Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 293. — Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Jteuer Entwurf zu einer Simplonbahn. — Heinrich Freiberr v. Ferstel . Hydrau⸗ lische Kraftleitung in London. — Die Universitäts⸗Bibliothek in Göttingen, nebst Bemerkungen über Bau und Einrichtung von Biblio— theken (Fortsetzung). — Die Zahnradbahnen nach Riggenbachs System und die neue Drachenfelsbahn. — Ausstellung auf dem Gebicte der Oygiene und des Rettungswesens in Berlin 1882583. V. Fort- setzung.) — Vermischtes: Denkmal für Gottfried Semper in Prez— den. — Hansen⸗-Feier in Wien. — Konkurrenz für den Entwurf eines eisernen Brücken- Aufzuges in Frankfurt a. O. — Sber-Baudirekto— von Pauli 4. Theater Schutz vorrichtungen. — Die Westerwald⸗ bahn. — Fußböden aus Glas. — Telegraphenstationen auf hoher See.
Kunust, Wissenschaft und Literatur.
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nung des zulässigen landschaftlichen Kredits (oögl. Beschluß des TV. der Betrag der Werbungskosten in Abzug gebracht und von dem so zei ein der eb General ⸗Lendtages zu Proposition II. 8). gefundenen Ertrage, mit Hinsicht auf die Unverlässigkeit der Revenue, bis zur eintretenden Veiwerthbarkeit dez Holzes abgewartet werden Regist 1 pro Flächeninhalt Gehrnga—⸗ . erselben Klasse II. Abtheilung. in Rückschlag ven 40 bis 60 o/ genommen wird. Der verbleibende muß, ein zu Deckung der Gefahren in der Zwischenzeit und des Zinsen« tegisters . * ; des as J Taxation zur Aaseinandersetzung oder freiwilligen Subhastation. Rest stellt den Ertrag aus der Torfnutzung dar. verlustes hestimmter Rückschlag von mindestens 50 0/o abzusetzen, und ⸗ Nummer gutes iereßz . 8 Hektar Grundstücks werth * des der Wenn der Werth eines inkorporirten Gutes zum Zweck der Aus— Wenn die Werbung und Benutzung des Torfs noch nicht seit der verbleibende Rest als der gesuchte reine Jahresertrag in Anschlag ringe von Flächen Ertrags⸗ einandersetzung der Miteigenthümer desselben gesucht oder das Gut sechs Jahren stattgefunden hat, fo findet zwar die Schätzung dersel« zu nehmen. 2 Heu inbalts werthe zum Zweck der freiwilligen Subhastation abgefchätzt werden soll, so ben im Üebrigen nach den vorftehend gegebenen Bestimmungen statt; b. Forstblößen, insoweit sie nach 5. 53 zum Kredit nicht haben Ctr.ä Ctr. ] bat die Landschaft auf Antrag der Interessenten resp. Requisition es wird aber der Umfang der jährlichen Werbung und Benutzung geschätzt werden können, sind hier nach Maßgabe des Forstbodens, f der Behörden sich der Abschätzung des Gutes zu unterziehen. Bei dennoch nur auf den sechsten Theil der ganzen, in der kürzeren der Beschaffenheit der etwa vorhandenen Gehölze und der einstigen ö Der Aufnahme einer selchen Werthstaxe muß der landschaftliche Kredit! Jahresreihe geworbenen und benutzten Torfmesse bestimmt. Torf⸗ Verwerthbarkeit zu erziehender Bestände auf einen Ertrag von 2 A Taxwerth des Gutes nach den hierfür bestehenden Vorschriften er⸗ lager, welche nicht wenigstens seit laͤnger als Jahresfrist benutzt wor⸗ bis 36 6 pro Hektar zu schätzen, und ist auch hier wie bei a. ein mittelt und demselben der Schätzungswerth solcher Realitäten und den, kommen gar nicht zur Schätzung. angemessener Rückschlag von dem Ertrage zu kürzen. Da aber hier Nutzungen, welche in der Tredittaxe nicht zur Ausschätzung gelangt In jedem Falle, da die Torfnutzung zur Schätzung gezogen wird, auch Kulturkoßen zu decken sind, so darf der Rückschlag niemals sind, zugeschlagen werden. Für die Ermittelung dieses zutretenden darf die Oberfläche des ganzen Grundstücks, welches für diese Be- unter 75 oo bemessen werden. Der Rest ist als Jahresertrag an— Schätzungswerthes gelten die nachstehend gegebenen Vorschriften und nutzung während der ganzen Jahresreihe successiv in Anspruch ge⸗ zusetzen. . Anweisungen als maßgebend. nommen werden wird, nicht zu anderweiter Nutzung veranschlagt C. Die auf Feldern Wiesen, Grabenrändern stehenden einzelnen Titel I. werden. Es ist daher hier zu prüfen, ob eine solche Beranschlagung Eichen (auch Laubeichen) find auf ihren gegenwärtigen Holzverkaufs⸗ Jagd. beispielsweise bei der Wiesennutzung) stattgefunden habe, und ist in diesem werth (Kapitalwerth) zu schätzen. Die Jagdnutzung wird nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse Falle der dort angenommene Betrag der Nutzung zu ermitteln und Titel XI. auf 3 bis 16 Reichspfennige pro Hektar geschätzt und hiernach von der wieder abzusetzen. Patronat. ganzen jagdbaren Fläche berechnet. Titel V. Das Patronat wird auf einen Kapitalwerth von 300 bis g00 4A. Titel II. Eisenerze. gewürdigt. Stein und Marmorbrüche, Walkererde, Töpferthon, Ziegelerde, Die Veranschlagung vorhandener Eisenerze setzt eine bergmännische Abschluß. Kalksteine, Gips. Untersuchung der letzteren und eine Prüfung ihrer Nachhaltigkeit vor— Nachdem durch Anwendung der vorstehenden Bestimmungen für Vorhandene Stein und Marmorbrüche, Walkererde, Töpfertkon, aus. Den Maßstab der BVeranschlagung giebt der in den letzten sechs jede der zur Abschätzung stehenden Nutzungen und Realitäten entweder feuerfester Thon (Chamottethon), Ziegelerde, Kalksteine und Gips Jahren durchschnittlich stattgefundene, durch Rechnungen nachzuweisende ein Kapitalwerth oder doch ein Jahresertrag gefunden worden ist, werden, unter Zuziehung eines Sachverständigen, weng selbige im Abfatz von Erzen an fremde Hüttenwerke, resp. der Umfang der durch werden zunächst die Jahreserträge durch Vervielfältigung mit der einzelnen Falle für nothwendig erachtet wird, insoweit veranschlagt, ] die Rechnungen über den Hüttenbetrieb nachzuweisenden Verarbeitung Zahl zwanzig zu Kapital erhoben. Demnächst werden alle abgeschätz⸗ als nach den vorzulegenden Rechnungen ein Absatz in den letzten neun eigener Erze auf der eigenen Hütte des Gutsbesitzers. ten Nutzungen nach der obigen Reihenfolge der Titel in den Tax— Jahren stattgefunden hat und die Lager zulänglich befunden werden, Insoweit die Nachhaltigkeit desselben durch jene Untersuchung anschlag (Rechnungstaxe) übertragen. Bei denjenigen Nutzunzen, um die debitirte Masse noch miadestens während eines Zeitraumes] auf mindestens 5 Jahre hinaus vollständig dargethan ist, wird die für welche nach den obigen Vorschriften ein bestimmter Jahresertrag hat P
Bemerkungen. ems Soeben erschien, im Verlage von C. Heinrich in Dresden:
Kalender und statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen nebst Marktverzeichnissen für Sachsen, Thü ringen und angrenzende Königlich preußische Regie⸗ rungsbezirke auf das Jahr 1864. Herausgegeben vom stati⸗ 9 k. stischen Bureau des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern. Der durchschnittliche Er⸗ Wie in früheren Jahrgängen bringt diese Veröffentlichung des König- tragswerth pro Hektar des lich sächsischen statistischen Bureaus zunächst den astronomischen gesammten Wiesenlandes Kalender, bearbeitet von dem Direktor des mathematischen Salons
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kommt auf in Dresden, Hofrath hr. I. Drechsler. Diesem Kalendarium folgen ö . kurze Mittheilungen über die Kulmination des Polarsterns und über zu stehen. die Sonnen · und Mondfinsternisse im Jahre 1884, ferner über Ascensionaldifferenz für 45 bis 57 Grad geographische Breite und 9. bis 30 Grad nördliche und südliche Deklination, über Refraktionswirkungen, über mittlere Zeit und Sternzeit, über . Verwandlung der geographischen Längengrade in Zeit, über Ver— Bei einem wandlung der Zeit in geographische Länge, über geographische Lage Heupreise von verschiedener Städte Deutschlands, über‘ die Zeitdifferenzen zwischen Dresden und den sächsischen Städten, endlich ein? Uebersicht des pro Centner Planetensystems und Mittheilungen über Sonnenweite, Palneten⸗ ist Ertrags⸗ Bemerkungen. enternungen und Venusdurchgang. Hierauf folgt eine Uebersicht, ent⸗ werth haltend die Ergebnisse der Beobachtungen an sämmtlichen meteoro⸗ . logischen Stationen in Sachsen im Jahre 1882, zusammengestellt im sind anzunehmen pro Hektar Königlichen meteorologischen Institufe in Chemnitz von Pr. Paul
Ctr. G Prozent des Ertragess 606 . Schreiber. Das Marktverzeichniß nebst“ einem kurzen
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Vieh⸗, Woll- und Produktenmärkte im Königreich Sachsen, in den Thürxingischen Stagten und den angrenzenden Königlich preußischen egierungsbezirken Merseburg und Liegnitz im Jahre 1884. Sas Statistische Jahrbuch, redigirt von dem Direktor des Königlich saächsischen statistischen Buregus, Geheimen Regierungs⸗Rath Professor
. . Lr. Vietor Böhmert, enthält zunichst unter dem Titel: Allgemeine Zu sammen stellun . Bevölkexungs.; und Landesstatistik- die sächsische Bevölkerung nach — — — — den Geburt ländern am 1. Dezember 1880, desgleichen nach der Staatsangehörigkeit, ferner nach der Konfession, nach Geburtsjahren, Summe dem Geschlecht und Civilstand, die städtische und die ländliche
.
von fünfzig Jahren nachhaltig zu liefern. Unter diesen Voraus- durchschnittliche reinè Revenue eines Jahres ermittelt und selbige mit ermittelt werden müssen, ist diefer Jahresertrag vor der Linie auszudrücken; setzungen wird die durchschnittliche reine Jahresrevenue ermittelt und Hinsicht auf die Schwankungen derselben durch einen Rückschlag von bei denjenigen Ertragsrubriken, welche sofort auf einen bestimmten selbige mit Hinsicht auf vie Unsicherheit des gefundenen Ertrages um 46 bis 60 Yo gekürzt. Rapitalwerth pro Hektar abgeschätzt werden, ist der Flächeninhalt und 10 bis 60 0 gekürzt. Titel VI. dieser Satz pro Hektar ebenfalls vor der Linie zu bezeichnen; bei Insoweit die auf dem Gute gewonnenen Kalksteine auf einem . Eisenwerke. allen Titeln aber ist der Kapitalwerth der Nutzung in der Kolonne . dem Besitzer gehörigen Ofen gebrannt werden, kann die Veranschla— Eisenwerke werden auf den Materialwerth der Gebäude, de der Ertragswerthe auszuwerfen. i. 2. . 3 . ( gung nur auf Grund der Betriebsrechnungen des Kalkotens und nach] Maschinen, Betriebsutensilien und den durch Sachverständige zu er⸗ Aus der Aufrechnung aller dieser Kapitalwerthe mit dem Kredit . ; s. Maßgabe des Umfanges erfolgen, innerhalb dessen Kalksteine des J mittelnden Werth der etwa vorhandenen Wasserkraft geschätzt. tarwerthe des Gutes ergiebt sich der als solcher zu bezeichnende Tax— ⸗ Bonitirter Also Gutes dort gebrannt worden sind. Ueberhaupt können derartige Titel VII. werth zur Auseinandersetzung resp. freiwilligen Subhastation Natural Ertrag J . ; für alle Grundstücke Berölkerung Sachsens 1880 verglichen mit 1875, das Geschle = , n, . , . 5 , . ; 9 ; an Ertragswerth bei einem ist ͤ ů dRucte 3h fh, ö ; gli ĩ 5, das Geschlecht der Naturprodukte, insoweit sie durch den Gutsbesitzer in seiner eigenen Fabrikanlagen. Nachrichtlich und ohne Aufrechnung zu demselben ist schließ⸗ pro Hektar Flächentnhalt derselben Klasse sächsischen Bevölkerung in den Städten und auf dem Lande am 1. De⸗ Fabrikationsstätte verarbeitet werden, nur nach Maßgabe der Rech— Branntweinbrennereien, Braueresen, Rübenzuckerfabriken und an- lich noch der durch die Bauverständigen resp. Sachverständigen zu Registers . c. pro ö . Ertrags⸗ —— — —— . zember 1880 die Haushaltungen im Königreich Sachsen und bie Wohn⸗ nungen über den Fabrikationsbetrieb zesp. nach dem darin nach⸗ dere Fabrikanlagen find auf den Materialwerth der Fabrikgebäude, voranschlagende Materialwerth derjenigen Gebäude und Fabrik- tes mitt⸗ ge⸗ Hektar Gru ti . ⸗ des e Bemerkungen. gebäude im Königreich Sachfen am J. Dezember 1880, die Vertheilung gewiesenen Umfange der eigenen Verarbeitung eigener Rohstoffe ge— der Maschinen und Betriebsutensilien und auf den durch Sachver« rtensilien, welche nicht vorstehend bereits zur Veranschlagung ge⸗ Nummer gute leres ringes . ö. n. werth Flächen⸗ Ersraas⸗ der Bevölkerung der Städte nach Größenklassen nach der letzten schätzt werden. ständige zu ermittelnden Werth der etwa vorhandenen Wasserkraft zu zommen, und welche nicht zu der vorausgesetzten Ausrüstung des zu Heu knhalts . Volkszählung, ein alphabetisches Verzeichniß der Stadtgemeinden des
Inseweit als unterirdische Erzeugnisse in Schätzung genommen schätzen. (chäßsesden Gates nöthig sind, ferner Fes Wohnhauses, sowie der zu ö,, werden, ist zu prüfen, ob die zu Gewinnung derselben während des Titel VIII. ̃arbitrirende Werth überzähliger Inventarienstücke und der Orangerie itt Ctt. Etr. K . ee 6 8 h vorbestimmten Zeitraumes abzu deckende Erdoberflãche etwa anderweit Mühlenanlagen. ⸗ . anzugeben. ö . . . ö Der durchschnittliche Er⸗ lung Her öl kerung der rd gen ein den., im Kohigreich Sagh en zu einer Schätzung und Veranschlagung in der Taxe gelangt ist. In Auch Mühlcnanlagen sind auf den Materialwerth der Mühlen— Dem Antragsteller resp. der requirirenden Behörde wird ein trags werth pro Hektar des 1er töhenk affen; den sächfistben Werlterunge tant, und, sein; Ver. jes 4 itt s 3 ,, 3 , Zetriebs j t is ? F J ; z igirende s ö fee gen . ; riesem Falle muß der zu ermittelnde Anschlagswerth der betreffenden gebäude, Maschinen. und Betriebsutenfilien und auf den durch. aus den Kommissions und Festsetzungsverhandlungen zu redigirender — gesammten Keidelandes nee gen seit r nb ein? dergleibende apsteltÿn des ltere.
.
Grzoberflächt hier wicker abgesetzt, und darf ein solcher auch ander. Sachwerständige zu ermittelnden Werth der vorhandenen Wasserkra't. Tarerktatt ‘n Ausfertigung mitgetheilt, welcher die Beschreibung des ö Eesbass getz ächten rl, nn den, feen, e sünn gs k ö J e n ner kommt auf von 1858 bis 1880. Hierauf . , ,, di. . , J die, Bewegung der Beyßlkerung in dem Jahre 1861 bezw. in den
. J JJ ,,, zu stehen. Jahren 1336 1881 (Heburten, Gbeschließungen, Sterbefälle), über tödtliche Verunglückungen und Selbstmorde in den Jahren
„Ziegeleien. Die Nutzung von vollständig etablirten Ziegeleien a. Die beständigen Abgaben in Gelde, Körnern oder anderen ! digen Taxanschlag (Rechnungstaxe) enthält. ö . her kö . . zu V ö . . k . . n 36 an 6 und 1882 bejw. in den Jahren 1849— 1882, sowie über abe des neunjährigen, auf Rechnungen oder durch andere Mittel der Ta. 3, ; tir i Mʒes. n 95 s j zaelass 5 Gʒ 6c, ( Ur die die Aufnahmen in den sächsischen snterthanenverband Und Entlassun⸗ — . , . . , , Für die Eintragung in das Bonitirungsregister des Acker-, des Wiesen⸗, des Weide und des Gartenlandes ist nachgelassen, daß Grundstücke Hochwaldbestände Ritterautes . . ; . —ͤ . ntlasun ö . Betriebes und Debits insoweit zur von gleicher Bodenbeschaffenheit, welche zu gleichen Erträgen, gleichen Werbungs und Gefahr-Prozenten eingeschätzt worden, schließlich in . 3 5 2. . 1 , ,, Tn: 1 ; ; . 9. J * 55 9 . . * z . ; 66 F . 12 * 14 9 . 2 * . 2 261 . e 1 ; n . c e . ö die. Ziegelerde aus dem Gute selbst genommen werden kann einem gemeinschaftlichen, d. i. . vereinigt werden dürfen. . Aufgestellt im Jahre 18 .. des Staateforstwefens, die Intraden · und die Le gendem ff. n . ö i , 33 der . nach . — — e — —— ——— — ——— J 391 Ertrẽ grisse des fülalisthsn Pere und Hüttenmwesens und der Por ren T, mere en gl enn eds ü fene terial i se Y Heltdestg f nlter 3 Teta te , , Holz oder Torf 'ent veder aug dem Guhe nachhaltig zu entnehmen., Y Bodenklasse in der Mitt in der. Mitt ö , . nen , nn . oder doch, in Entstehung bie ser ore u fetz? t . ö. nf: ¶ Der Abtriebzveriode der Abtr ebe yeriode . J S 39 , , . n 6 ssetzung, dargethan und für — — *** 6 — 2 in rä Fahren L555 4 18815 der Steinkohlen und der Braun kohlen= ekann anzunehmen ist, daß das Brennmaterial käuflich zu be— verlehr. in den Jahren 1877 — 1882, die FEifenproduktion und Eisen⸗ . kid nur insoweit, als die aus den Betriebsrechnungen kö ö. 8 13. 8 , , ö ö 8 5 D 1 Fe 1 * 82 i ͤ säch sis . ,, . . hei der . , nnn un der . e ü r ö n 2 der . aus der Ziegelerde ihre Würdigung gefunden hat. verbrauch, Bierbrauerei und rennereibetriebd —, übe ĩ „Bei der Konstatirung des bisherigen Betriebes unb Debits wird Bemerkungen Gxrnte rerchaltnfsse im . e rn! 6 aus . . zurörderst. der durch, etwanige außerordentliche Creignisse veranlaßte schrẽstatistik — Cheusseen und nicht chauffirte Straßen, CGisenbahn, k ,. . 9 y,. aus der Fabrikation Post ; Delegraphen. und Schiffahrtsverkehr, Sparkassen, Landrenten⸗ —ᷣ. e üb ö er ö . ö es J . und der ö und Landes kulturrentenbank, Ausmünzungen, Knappschafts⸗ Kranlen⸗ 9 esammtbetrag der Fabrikationskosten ( r ite · und Brennerlohn, Boden⸗ ͤ und Unterstützungs kassen beim Kohlen bergbau — aus der Immobiliar⸗ J . . e le, e li bhhte a, ge lei. erb! en zweke ein MRüctschlag ĩ ; ̃ satistit —, aus der Gewerbe⸗ und Berufsstatistik — der Gewerbe- Y '9 zu Deckung der Unsicherheit diefer Revenue entnommen. Das n n häeieb im, Lnher' iehen dag Hauptrefultat der Beruf sung im von . Pro not. .
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ö Wenn die zur Schätzung flehende Ziegelei noch nicht seit neun Jahren betrieben wird, fo findet zwar die Schätzung derselben im