1883 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

/// / Q Q ;;

ir, . ,,. . = . 2 89 7 e, . * 3

Ponen, 30. Juli. (W. T. B.)

Spiritus los ohne Fass 56,109. vr. Juli 5600, vr. August S6, 00. pr. September 54.30, pr. Oktober 52, 30. Matter.

Kreslaa, 31. Juli. (V. T. B.)

Gdetreidemarkt. Spiritaa per 169 Liter 100 0,0, per Juli- Angust 56, M, per Aagaet-September 55, 5), per September-Oktober bz, 5J. Wels per Juli 199 00. Roggen per Juli August 153.00, 8 September-0Qktober 153 0), per Oet.- Nov. 153. 50, Ruhl loFeo ver

ali Ang. 68 50, September-Oktober 66, 0), Oktober-oyvbr. 66,0. Zink umsatzlos. Wetter schön.

ökm, 30. Juli. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen kiesiger loco 20 25, srerader 1c 20 50, pr. Juli 19.65, per November 20,50). Rogen loco 1425. pr. Juli 1420, pr. November 15, 10. Hater loco 15.090. Rüböbl loes 36 00. pr. 0kEtober 33 40.

Hrexznzez, 30. Juli. (XV. T. B.)

Patreleurr (8chlansberieht) ruhig. Standard white loco 745 Br., pr. Angust 7.45 Br., pr. September 7.55 Br., ͤr. Oktober 7, 65 bez., pr. November 7,75 Br., pr. Dezember 7, So Br.

Mr burg, 30. Juli. (W. T. B.)

Getroidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juli-Augnst 183, 0 Br., 18200 (id., pr. Sertemher-Okteber Iĩ86, 0 Br. 185 C0 G4. Roggen loco unveränd., auf Termine ruhig, pr. Juli-August 133.00 Br., 132.00 G4d., pr. September Oktober 137,90 Br. 136.00 G64. Hafer und Gerste nnverändert. RKRüböl ruhig, loco 69. 00, pr. Oktbr. 63.50. Spirimns flau, pr. Jali 45 Hr. pr. August-Septbr. 453 Br., por September-9ktober 45 Br, pr. Ok- tober ⸗-November 435 Br. Kaffee fest, Uiusatz 4000 Sack. Pet. trolenm ruhig, Standard white loco 7.45 Br. 7.40 G4. Pr. Juli 7.40 G4. pr. Angnst-Dezember T75 Gd. Wetter: Bedeckt.

Wlen, 30. Juli. (T. T. B.)

Getreide markt. Weizen pr. Herbst 1090 Sd. 19.95 Br. Roggen pr. Herbst S, 19 Gd., S, 15 Br. Hafer per Herbst 695 G., 7, G Br. Mais pr. Juli- August 6, 67 Gd., 6,72 Br.

Pest, 30. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest., pr. Herbst 10.67 Gd., 10,70 Br. Hafer pr. Herbst 6,40. Gd., 6.42 Br. ais pr. Juli- August 6,63 Gd, 6,65 Br. Kohlraps pr.! Aungust-sSep- tember 154. Wetter: Pracht voll.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.)

Fancarinn 573.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen anf Termine niedriger, pr. November 275. Roggen locg unverändert, auf Termine fest, pr. Oktober 171, pr. März 176. Rüböl loco 431, pr. Herbst 383.

Antwerpen, 30. Juli. (W. T. B.)

Fetrolenmmarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtes, Type dein les 185 bez, 18] Br., pr. August 187 Br., pr. Septeraber 19] Br., pr. Sentember-Dezember 193 Br. Buhig.

Antwerpen. 30. Juli. (MW. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen still. Roggen gefragt. Hafer unverändert. Gerste fest.

LSsnäaan, 30. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 5 Weizenlsdungen. Wetter: Wolkig. Havannazucker Ir. 12 23. Nominell.

London, 30. Juli. (MW. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen ruhig, schwach. Mais 1 sb., Gerste J —1 sh. höher gegen vorige Wochs.

Liverpool, 30. Juli. (W. T. B.)

Banmnolle. (Sehlussbericht.) Umsatz 12000 B., davon für Spekulation und Export 50) Ballen. Fest. Middl. amerikanische Anugust-September-Lieferung Bes /s, September-Lieferung. 537, September-Oktober- Lieferung 55/ it, Oktoher-November-Lieferung Hö6 /g, November-Dezember- Lieferung 532, Dezember Jannar- Lieferung 5s/is, März-April- Lieferung 5s /s d. Weitere Meldung:

Amerikaner nis d. höher.

KEradgeord, 30. Juli. (W. T. B.) Wolle, Garne und Stoffe ruhig, Preise unverändert. Glasgom, 30. Juli. (G. T. B.)

Roh eis en. Nired numhsrs warrants 47 s 5 d. bis 47 6h. 6 d.!

Pnriag, 30. Juli. (W. T. B.)

Robrucker 889 loco behauptet, 53, 25 à 53,50. Weisser Zncker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 61.00, pr. August 6l, 10, pr. September 61.00, pr. Oktober-Januar 59, 60.

Paris, 30. Juli. (W. T. B.)

Produkten srkt. Weiren fest, pr. Juli 25 00, wr. August 25, 30, pr. Sept-Dezember 26.75. pr. Nov. Februar 27,25. Mehl 9 Narquen fest, pr. Juli 56, 10, pr. August 56.80. pr. September · Dezember 58. 75, pr. NJovember- Februar 59, I5. Rüböl ruhig, pr. Juli 78,50. pr. August 78.50, pr. September-Dezember 78.25, pr. Jannar-April 78, 25. Spiritus ruhig, pr. Juli 50 50, pr. August 50. 75, per September Dezember 51,50, pr. Jannar- April 51.25.

Kew- Kork, 30. Juli. (W. T. B.)

Wasrenberieht. Baamwolls in Nen-Lork 10, do. in New-Orleans 97 16, Petrolenm Stardard wbite in New-Lork 73 Gd. do. in Philadelphia 78 G4d., rohes Fetrolenna in New-LVork 63, do. Pipe line Gertifeates 1 D. 08 C. Hehl 4 D. 15 C. Rother Winterweizen locͤ‚ 1 D. 15 C., do. pr. Juli D. C., do. pr. August 1 D. 135 C., do. pr. September 1 D. 168 C., Hais (New) D. 604 C. Zacker (Fair refiuing Nuscovades) s. Kaffes (lair Rio) ). Sebmalz (Wileoz 99, do. Fairbanks 93, do. Rohs & Brothers 95. Speech S5. Getreidefracht nach Liverpool 4.

Rio de Janeiro, 28. Juli. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 214, do. auf Paris —. Tendenz des Kaffeemarktes: Steigend. Preis für good first 4100 à 4250. Durchsehnittliche Tageszufuhr 10 750 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 38 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 28 0, do. nach dem Hittelmeer 19 500, Vorrath von Kaffee in Rio 313000 Sack.

Ausweis über den Verkehr aur dem Eterliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-WVieh- hofs vom 30. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtge wicht).

Rinder. Auftrieb 2218 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). J. Qualitũt 120 - 128 Mu, II. Qualität 104 —- 112 o, III. Qualität 90-96 A, IV. Qualität 80 8Sß M.

Schweine. Auftrieb 6932 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 106 M, Bakony 1098 - 112 66, Landschweine: a. grte 102 - 104 M, b. geringere 96- 100 M. Russen M6, Serben 1090 —- 104 A

Kälber. Auftrieb 1348 Stück. (Durchschnittspr. für 1 Eg): J. Qualität O, 88 -— 1.04 M, II. Qualität 0, 66 0, S) 4

Schafe. Auftrieb 31 042 Stück. (Durehschnittspr. für 1 kg): J. Qualität 1,00 —- 1,10 , II. Qualität O, 86 0,96 MS, III. Quali- tät —.

Kerlin, 30. Juli. (Bericht über Provisionen von Gebr. Ganse). Butter: Die Zufuhreu von Mirttelsorten machten sich auch in der vergangenen Woche knapp und zeigten sich Preise fester, wenngleich schwer durchholbar. Im Allgemeinen beginnt die momentane Preislage dieser Gaslitäten, in Hinsicht der ganzen Marktlage, so wenig Rendement za lassen, dass sich das grössere Interesse darin abschwächen dürfte. In feinen und feinsten Gna— litäten erfreuten sich Zufuhren guter Beachtung und gleich- falls etwas besserer Preistendenz. Notirungen: Feine vnd feinste Hecklenburger, Ostpreussische, Vorpommersche und Priegnitzer Butter I. Qualitäten 110 115 M, II. Qual. 100—- 110 „), feine Amts- und Pächterbutter 100 115 d, Pommersche 95 100 S, Preussische, Litthaner 5 102 , Netzbrücher Niede- runger 90 98 1, Bayerische Landbutter 95-100 S, Schlesische 95 100 1¶½ 6, Böhmische, Mährische 85 95 „M, Galizische 83 87 , Bayerische Schmelzhutter 95 —- 100 ü, Margarinbutter 60 70 „t. je nach Qualität. Schmalz: Angesichts des jetzigen Preis- standes erfreut sich der Artikel einer allgemeinen grösseren Be- achtung und zeigt sich dies in der zunehmenden Bedarfsfrage. Der Umsatz in der vergangenen Woche lässt sich als befriedigend bezeichnen. Die Preise haben keine Veränderung erfahren Notirungen: loco Choice steam 58 bis 59 „S, Wilcox 56 55 ts, Fairbank 55 H, franco Berlin versteuert 17 0 Tara. Ham- burger Stadtschmalz in 1 Centner-Gebinden 57 M, Fairbank 56 M Speck: amerik. verzollt 63 ss

Rerlin, 29. Juli. (Wollbericht des „Centralbl. für die Textil- Ind.“ Die letzten 8 Tage waren hinsichtlich der Grösse der Umsätze von geringer Bed utung für das Geschäft; indess ist es beachtenswerth, dass trotz der stillen Saison sowohl Fabri- kanten wie Kämmer, wenn auch mit Ankauf kleinerer Quantitäten, anf den hiesigen Lägern thätig waren. Eine sächsische Kamm- garnspinnerei erwarb ca. 3 - 400 Ctr. Mecklenburger zu festen Wollmarktspreisen, während Lausitzer Fabrikanten in Stoff wollen Manches aus dem Markte nahmen. Grosse Umsätze vollzogen sich in ungewaschenen Wollen, von denen ca. 2000 2500 Cir. zu hoch 60er S, Absatz zumeist nach der Lausitz fanden. Um grössere Posten ähnlicher Wollen schweben noch die Unterhaudlungen und dürften erst in der nächsten Woche zu Ende gefübrt werden.

Vsance. Cursk-Kiew-Eisenbahn-Aktien werden vom 1. Angust d. J. ab an hiesiger Börse excl. Super-Dividende pr. 1882 (Divid.-Cou- pon No. 2) gehandelt.

WettsrberiehRt vom 31. Juli 1885, 8 Uhr Moryens.

Tro ebre, aut . Stationen. 2 3 Wind. Wetter. in Celsius Fihimeter. 50 C. 40 .

NMullaghmore 756 XW 4 bedeckt 13 Aberdeen . 753 1ẽ heiter 15 Uhristiansund 755 still halb ped. 17 Kopenhagen. 757 wolkig 17 Stockholm .. 757 bedeckt 16 Haparanda 761 wolkenlos 21 Cork, Queens - ö. 757 NNW 757 NNW 753 080 755 0

756 080 758 880 Neufahrwasg. 760 80

Nemel . . .. 759 880 ,,, 758 SS W NHünster . .. 55 88 W Karlsruhe. 758 8M Wiesbaden. 758 S W Nünchen . 761 W.

Chemnitz .. 758 SW . 757 080 Wien .... 758 0 Breslau. 3 759 80 Ile d'Aix .. 759 V. miert 760 80

deo be de

halb bed. 14 wolkig; 14 Regen 15 halb bed. 16 Regen 14 bedecktz) 17 heiter?) 18 halb bed. ) 17 wolkig 14 bedeckt 16 bedeckt 16 wolkig?) 16 de deckt 16 Dunstè) 16 volkig 15 wolkenlos 16 halb hed. 18 bedeckt 15 1ẽ halb bed. 23

C N d N

i) Seegang leicht. ?] Dunst. 23) Thau. I) Seegang leicht,

s) Nachts Regen. 3) Früh feiner Regen. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: I) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel-

europa südlich dieäser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder-

Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht,

3 schwach, müstzig, S frisch, 6 stark 7 - gteit, z stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Unter dem Einflusse einer flachen umfangreichen Depression über der Nordsee, wehen über Westeentralenropa meist schwache südliche und südwestliche Winde, bei kühler, trüber, vielfach reg nerischer Witterung. Im Osten dagegen ist bei schwacher süäd- östlicher bis östlicher Luftströmung und nahezu normalen Wärme- verhältnissen das Wetter trocken und vielfach heiter. In Wess- deutschland ist überall Regen gesallen. Im hohen Norden dauert die ungewöhnliche Wärme fort: Bodö 19, Haparanda 21 Grad.

Dent sehe See warte. *

Lotaperusar

Theater.

Vietsria-Teater. Mittwoch: Z. 194. M. Frau Venus.

Kroll's Theater. Mittwoch: Letztes Gast— spiel des Königlich Württembergischen Hofopern— sängers Hrn. Eduard Nawiasky. Rigoletto. Oper in 4 Akten von Verdi. (Rigoletto: Hr. Nawiasky.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, „Großes Doppel⸗Concert“ unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang 5, der Vorstellung 65 Uhr.

Freitag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel. „Der Postillon von Lon jumenn.“

Felle-4lliance-Lheater. Mittwoch: Großes Volksfest. Gastspiel der Herren Blencke, Niedt u. Meißner. Zum 7. Male: Durchlaucht haben ge⸗ ruht! Lustspiel in 4 Akten von Fritz Brentano. Im Sommergarten: Doppel⸗Coneert, ausgeführt von den Musikeorps des 2. Gerde⸗Regiments zu Fuß, unter Leitung des Königlicher Musikdirektors Hrn. Mein— berg und der Hauskapelle. Auftreten der vier Sängergesellschaften. Abends: Bengalische Beleuch— tung und brillante Illumination durch 20 000 Gas— flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. Halbe Kassenpreise: J. Parquet 1 M uẽ. s. w., Entröée 50 8.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Doprel⸗Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Garde-Füsilier⸗ Regiments (Hrn. Musikdirektor Frese) und der Haus⸗ kapelle).

Freitag: Monstre⸗Concert.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Bloedner mit Hrn. Post—⸗ meister Fauck (Cönnern). Miß Carrie Lawrence mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef von Alvensleben (Berlin Prenzlau). Frl. Mathilde Gräfin v. Pfeil mit Hrn. Premier⸗Lieutenant C; v. Kosseckl (Ober⸗Dirsdorf). Frl. Paula Weinmann mit Hrn. Seconde ⸗Lieutenant Eduard v. Memerty (Homburg v. d. H.) Frl. Louise v; Buch mit Hrn. Amtsverwalter Carl von Bassewitz (-zudwigslust i. MN. Wittenberg i. M.)

Geboren; Ein Sohn: Hrn. E. A. v. Lücken (Wredenhagen).

Gestorben: Hrn. Pastor Müller Sohn Theodor ((Beetzendorf). Hrn. Rittmeister und Escadron⸗ Hef Otto v. Quast Sohn Albrecht Wilhelm (Frankfurt a. O.). Hrn. Pastor Richard Kühn Tochter Margarethe (Schönermark bei Prenzlau).

Steckbriefe und Unterfuchun gs Sachen.

339431 Steckbrief.

Gegen den Stadtreisenden Traugott August Fer⸗ dinand Heidenreich, geboren den 27. Fehruar 1844 zu Wüstegiersdorf, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unter⸗ schlagung Vergehen gegen §5§. 246, 248. 74 des Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Königliche Unter— suchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 NW., abzuliesern. Berlin, Alt Moabit Nr. 11.12 NW, den 24. Juli 1883. Königliches Amtsgericht J., Abthl. 89. d'Hargues i. V.

33942

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Voll— ziehungsbeamten Friedrich Wilhelm Buchholz aus Schöneberg, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten III. J. 895/83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 ab⸗ zuliefern. Berlin, den 28. Juli 1883. Der Unter⸗ suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Dr Freudenthal. Beschreibung: Der ꝛc. Buch⸗ bolz ist 41 Jahre alt, von starker Statur und großer Figur, hat dunkles Kapf⸗ und Barthaar.

31778] Ladung.

Der Hutmacher Pinkus Philipsohn, geboren am 18. Juli 1847 in Warschau, dessen Aufenthalt un—⸗ bekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 18. April d. Is. zu Lichtenberg das Gewerbe als Schirmmacher im Umherziehen betrieben zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein. Ueber⸗ tretung gegen sS§5. L und 18 Gesetzes vom 3. Juli 1876 Ges. S. S. 247 wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 265. September 1883, Vormittags 19 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Alt-Moabit, Portal III., parterre, Zimmer 33, zur Hauptver⸗ handlung geladen. Auch bei unentschuldigtem . wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Berlin, den 12. Juli 1883.

J Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 339531 Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Carl Schultz zu St. Albrecht, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Schulze hier, klagt gegen seine Ehefrau Anna Schultz, geb. Willentowski, ihrem Aufenthalte nach unbekannt, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu

erklären und in die gesetzlichen Ehestrafen zu ver⸗

urtheilen, derselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 16. November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen zei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung vird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 23. Juli 1883. Adolph, Gerichtsschreiker des Königlichen Landgerichts.

(33951 Zwangs verkauf sanzeige und Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Wein⸗ mann hier, als gerichtlich bestellten Kuraters der Nachlaßmasse der verstorbenen Frau Doktor Falken⸗ berg hierselbst, Gläubigers, ist auf Grund des voll streckbaren Urtheils des Königlichen Amtsgerichts, Abtherlung II., hier, vom 25. Juni d. J. wegen einer demselben zustehenden Ziasforderung von 270 46 von einem protokollirten Kapital von 1800 M in die in der Gemeinde Stolk belezene, verpfändete Par⸗ zellenstelle des Schuldners, des Parzelisten Otto Drews in Stolkerfeld, vom unterzeichneten Gericht die Zwangsvollstreckung angeordnet und Termin zum öffentlichen Verkauf auf

den 3. Oktober d. J., Morgens 19 Uhr, im ö des Gastwirths Jöns zu Helligbeck anbe⸗— raumt.

Das Verkaufsobjekt besteht aus Wohnhaus mit Stall, Hofraum und Hausgarten, mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswerth von 24 M und einem Land⸗ areal von 4 ha 48 a 67 qm, zu einem jährlichen Katasteralreinertrage von 10,29 66

Mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dingliche Ansprüche, insbesondere auch nach dem Gesetze vom A. Mai 18713 als privilegirt anerkannte Forderungen an die qu. Stelle zu haben vermeinen, aufgefor— dert, solche unter Vorlegung der die Rechte begrün— denden Urkunden bis spätestens in dem angesetzten Verkaufstermin bei Vermeidung des Rechtsnach— theils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Ausschluß durch Urtheil erfolgen und das Verkaufs— 56 dem Käufer anspruchsfrei zugeschlagen werden wird.

Die Verkaufshedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus.

Schleswig, den 26. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 33966 Bekanntmachung.

In der Freymann'schen Aufgebotssache, F. 9 / 82, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Westpr. am 11. Juli 18835 durch den Amtsrichter Jacoby für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 209 Thle. Darlehn, eingetragen aus ver Schuldurkunde vom 2. März

1857 am 25. März 1852 für das Fräulein Justine Jahnke aus Neuenburg in Abth. III. Nr. 1 des dem Kaufmann Lewin Freymann und seiner Ehefrau Rosa, geb. Schoeps, gehörigen Grundstücks Bauern⸗ dorf Gr. Kommorsk Nr. 26, gebildet aus dem Hy potheken Recognitionsschein vom 25. März 1852 und der notariellen Schuldurkunde vom 2. März 18652 wird für kraftlos erklärt.

Neuenburg, 25. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht. 33967 Bekanntmachung.

In der Wessolowski'schen Aufgebotssache, F. I/ SA, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Wpr. am 11. Juli 1883 durch den Amtsrichter Jacoby für Recht erkannt: -

Der Gottfried Radtke nnd dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch des dem Eigenthümer Martin Wessolowski gehörigen Grundstücks Fiedlitz Nr. 17 Abth. III. Nr. 5 aus dem Kontrakte vom 14. Fe⸗ bruar 1820 ursprünglich für die Michgel und Anna Jahnke'schen Eheleute eingetragene Post von 93 Thlr. 30 Gr. rückständigen Kaufgeldes, welche durch Cession vom 19. April 1820 mit den Zinsen vom 1. Mai 1820 ab auf den vorgedachten Goitfried Radtke übergegangen ist, ausgeschlossen.

Neuenburg, 25. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht. isz0ba! Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bierbrauereibesitzers Hugo Veltman hierselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheine für Recht:

Die Urkunde,

auf Grund welcher im Grundbuche von der Stadt Rheine Bd. II. Bl. 229 Abth. III. Nr. 1I zu Lasten der Eheleute Johann Maas und Maria Anna Ga—⸗ briele, geb. Vandermark, zu Rheine, und zu Gunsten des Kaufmanns und Bürgermeisters Gerhard Hein⸗ rich Veltman eine Darlehnsforderung von hundert Thalern, verzinslich zu vier Prozent mit sechsmonat⸗ . Kündigung, eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gelegt. Von Rechts Wegen. Rheine, 17. Juli 1883. Königliches Amtsgericht.

133964 Bekanntmachung.

Die neu kreirte Kreis-Thierarztstelle des Kreises Grottkau, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von jährlich 600 „S verbunden ist, soll bal⸗ digst besetzt werden.

Qualifizirte Bewerber um diese Stelle wollen sich unter, Einreichung ihres Fähigkeitszeugnisses, eines vollständigen Lebenslaufes und ihrer sonstigen Per sonalpapiere innerhalb 4 Wochen bei mir melden.

Oppeln, den 25. Juli 1883. ö

Der Regierungzs⸗Präsident: Gf. v. Zedlitz.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

A Aas Abonnement heträgt 4 Æ 60 für das Vierteljahr. . Insertiouaprrin far den Ranm eintr Aru ckzeilt 80 * . 6

.

M HT7S.

Berlin, Mittwoch,

24 Aue Kost · Anstalten nehmrn Kestellnug an;

für Gerlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Expr

dition: 8W. Wilhelmstraße r. 32. 1

den 1. August, Abends.

1883.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem katholischen Pfarrer Radolinski zu Reimerswalde im Kreise Heilsberg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ordentlichen Professor an der Univer⸗ sität zu Greifswald, Geheimen Medizinal⸗Rath hr. Budge den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Schatz⸗ meister der preußischen Haupt⸗Bibelgesellschaft, Kaufmann und Weinhändler Julius Krause zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen General— Superintendenten der Provinz Westfalen, Dr. theol. Wies⸗ mann zu Münster das Kreuz und den Stern der Komthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu rerleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich württembergischen Oekonomie⸗Rath und Domänenpächter Schoffer zu Kirchberg bei Sulz den König—⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Dentsches Reich.

In Hamburg wird am 16. und in Flensburg am 17. August d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Der in Auckland (Neu⸗Seeland) neu erbaute Kutter „Tetu Ao“ von 20,69 Tons Brutto Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Firma Heinrich Martin Ruge zu Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe ist am 2. Mai d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Auckland ein Flaggenattest ertheilt worden.

Es starben in Kairo an der Cholera vom Sonntag, den 29. v. Mts., Abends, bis Montag Morgen 330 Personen; bis Sonntag Abend 186; von den englischen Truppen in Kairo 4. In Alexandrien starben 4 Personen, in Ismailia 7. Aus den Übrigen egyptischen Ortschaften werden 180 Todes— fälle gemeldet.

Auf Beschluß des Gesundheitsraths in Alexandrien werden fortan die Abreisenden aus Egypten an Bord derjenigen Schiffe, welche einen eigenen Arzt nicht haben, einer ärztlichen Untersuchung unterworfen und an der Abreise verhindert, so⸗ bald sie krank oder verdächtig erscheinen.

Der Gesundheitsrath in Alexandrien hat außerdem auf Grund der Nachrichten, welche über die Cholerasterblichkeit in Bombay nach Alexandrien gelangt sind, gegen Provenienzen das Cholera⸗Quarantänereglement in Kraft gesetzt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Ersten Lehrer am Schullehrer-Seminar in Münstermaifeld, Johann Gottfried Modemann, zum Seminardirektor zu ernennen;

dem Ersten Sekretär und Kalkulator bei der Garten⸗ intendantur, bisherigen Königlich Prinzlichen Hofrath Linde zu Potsdam den Charakter als Hofrath,

dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Blumenthal zu , bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den

harakter als Rechnungs⸗Rath,

dem Gerichtsschreiber, Sekretär Biehl zu Rosenberg O. / S. und dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Stade, Se⸗ kretär Johann Heinrich Meyer, bei ihrer Versetzung in . den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; owie

den Stadtrath Leineweber zu Mühlhausen i. Th., der von der Stadtverordnetenversammlung daselbst getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger⸗ meister) der genannten Stadt für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg.

Vom 10. Juli 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

h , 3 f verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Brandenburg, was folgt:

51. Landgut im Sinne dieses Gesetzes ist eine in der Land⸗ güterrolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besitzung. In die Rolle kann jede in der Provinz Brandenburg belegene Besitzung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land⸗ oder Forstwirthschasft bestimmt und mit einem Rein⸗ ertrage von mindestens fünfundsiebenzig Mark zur Grund⸗

steuer veranlagt ist. 82

Zur Eintragung des Landgutes in die Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bilden.

Liegen die Grundstücke in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hat das Kammergericht zu bestimmen, bei welchem Amtsgerichte das Landgut in die Rolle einzutragen ist.

8. 3.

In der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt.

Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nach Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuches oder nach dem Grundsteuerkataster bezeichnet werden.

Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuches ist die Nummer des Rollenblattes kostenfrei zu vermerken.

§. 4.

Ein Landgut soll in die Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen des 5§. 1 Absatz 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind. .

Die Eintragung kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Voraussetzungen zur Zeit der Eintragung nicht vorhanden gewesen seien.

8

8. 6.

Die Eintragung und dis Löschung in der Rolle erfolgt auf Antrag des Eigenthümers, welcher über das Landgut letzt— willig verfügen kann.

§. 6.

Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der Rolle werden bei dem Amtsgerichte, unter Anwendung der * 32 bis 34 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 446), mündlich angebracht oder schristlich eingereicht. (

Das Amtsgericht hat dem Antragsteller mitzutheilen, daß die Eintragung und die Löschung erfolgt sei.

5

S8. J]. Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung.

Die Eintragung ist auch für jeden nachfolgenden Eigen⸗ thümer wirksam, sofern derselbe Eigenthümer des ganzen Land⸗ gutes oder eines den Voraussetz ungen des §. 1 Absctz 2 ent⸗ sprechenden Theiles desselben ist.

§. 38.

Bei Grundstückserwerbungen zu einem in der Rolle ein⸗ getragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Zuschreibung in dem Grundbuche die Zuschreibung auch in der Rolle zu be⸗ wirken, wenn der Erwerber seine entgegengesetzte Absicht nicht ausdrücklich erklärt. . .

Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle eingetragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grundbuche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Rolle zu bewirken, wenn bei demselben die Voraussetzungen des 8. 1 Absatz 2 nicht zutreffen.

In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zu⸗ schreibungen und Löschungen in der Rolle von Amtswegen und kostenfrei. ö

3 .

Die Einsicht der Rolle . Jedem gestattet, welcher nach , des Amtsgerichts ein rechtliches Interesse da⸗

ei hat.

Die Einsicht der Rolle erfolgt kostenfrei.

8. 10.

Wird der Eigenthümer eines Landgutes von a n Personen beerbt, so ist in Ermangelung einer entgegenstehen⸗ den letztwilligen Verfügung unbeschadet der Bestimmung des §. 17 ein miterbender Nachkomme, der Anerbe, be⸗ rechtigt, bei der Erbtheilung das Landgut nebst Zubehör für i. nach Maßgabe des 8. 13 festzustellende Taxe zu über⸗ nehmen.

Dasselbe gilt, wenn der überlebende Ehegatte Eigen⸗ thümer eines Landgutes ist und dasselbe in Ausübung seines statutarischen Erbrechtes zur Erbmasse einwirft. Der über⸗ lebende Ehegatte ist jedoch berechtigt, an Stelle des Land⸗ gutes den nach Maßgabe des §. 13 zu ermittelnden Werth desselben einzuwerfen. ü

Die Berechtigung der dich immen zur Uebernahme des in wird nach folgenden Grundsätzen geregelt: eibliche Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den unehelichen vor. Unehelichen Kindern des Vaters steht die Berechtigung nicht zu. Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen gleich. Ferner geht vor der ältere Sohn und dessen Nachkommen männlichen Geschlechts, in Ermangelung von Söhnen und

männlichen Nachkommen derselben die ältere Tochter des älteren Sohnes und deren Nachkommen, falls aber Nach⸗ kommen von Söhnen nicht vorhanden sind, die ältere Tochter des Erblassers und deren Nachkommen.

Kinder, welche zur Zeit der Erbtheilung wegen Geistes⸗ krankheit oder Verschwendung entmündigt sind, sowie Kinder, welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafe und zugleich zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte erlitten haben, stehen den übrigen Miterben nach.

Unter den Nachkommen eines Kindes richtet sich die Be⸗ rechtigung zur Uebernahme des Landgutes nach denselben Grundsätzen. 81

2

Sind mehrere Landgüter und mehrere Nachkommen vor⸗ handen, so finden die 85. 10 und 11 mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß jeder Berechtigte in der Reihenfolge seiner Be⸗ rufung nach seiner Wahl Ein Landgut übernehmen kann. Sind mehr Landgüter als Berechtigte vorhanden, so wird die Wahl in derselben Reihenfolge wiederholt.

8. 18. Die Feststellung der Taxe erfolgt nach folgenden Grund— ätzen:

J. Der dreißigfache Betrag des Grundsteuer⸗Reinertrages der Liegenschaften, zusätzlich des zwanzigfachen Betrages des bei der Veranlagung zur Gebäudesteuer eingeschätzten Nutzungs⸗ werthes derjenigen Gebäude, welche weder zur ,,. des Eigenthümers, seiner Familie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmt, noch zur Bewirthschastung erforderlich sind, wird als Werth des Landgutes angenommen.

II. Dem Werthe zu J. wird hinzugerechnet:

I) der zwanzigfache Jahresbetrag der mit dem Landgute ö. Xi verbundenen nutzbaren Gerechtigkeiten, Renten und Gefälle;

2) der Werth des nach sorstwirthschaftlichen Grundsätzen überständigen Holzes auf solchen Grundstücken, welche zur forstwirthschaftlichen Benutzung bestimmt sind;

3) der Werth der auf. dein Landgute befindlichen gewerb⸗ lichen Anlagen, soweit solche nicht für den Betrieb der Land⸗ oder Forstwirthschaft erforderlich sind. ,

III. Nicht besonders abgeschätzt werden und bleiben außer Berechnung: *

I) die zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, Dienstleute und Arbeiter bestimmten, sowie die zur Bewirth⸗ schaftung erforderlichen Gebäude; .

2) das Gutsinventarium und alle sonstigen beweglichen Pertinenzstücke (535. 48 ff., 8§. 75 ff. Titel 2 Theil J. des Allgemeinen , . fa 3) Bäume und Holzungen, welche nicht unter die Nr. II. 2

allen.

IV. Von dem Werthe zu J. und II. wird abgesetzt der Werth der auf dem Landgute nebst Zubehör ruhenden Lasten und Abgaben. ;

Dauernde Lasten und Abgaben werden mit dem Zwanzig⸗ fachen ihres muthmaßlichen Jahresbetrages, vorübergehende, z. B. Altentheile, mit einem nach Maßgabe des 8. 9 der Civilprozeßordnung zu berechnenden Kapitale, höchstens aber mit dem Zwanzigfachen des Jahresbetrages in Abzug gebracht.

Für Lasten und Abgaben, auf welche die Ablösungsgesetze Anwendung finden, wird das nach diesen zu berechnende Ab⸗

lösungskapital in Abzug gebracht.

V. In Ermangelung einer Vereinbarung der Betheiligten über die Taxe erfolgt die Feststellung der letzteren nach den Bestimmungen unter J. bis JV. durch Sachverständige, über deren Person sich die Betheiligten zu einigen haben, unter Leitung des Nachlaßrichters. Kommt unter den Betheiligten über die Person der Sachverständigen eine Einigung nicht i Stande, so ernennt sie der Nachlaßrichter und nöthigen falls einen Obmann.

Diese sind, sofern sie nicht zur Abgabe von Gutachten der betreffenden Art ein⸗ für allemal beeidigt sind, vom Nachlaßrichter nach 5. 375 der Civilprozeßordnung zu be⸗ eidigen. Das erstattete Gutachten ist nur unter den Voraus⸗ setzungen der Nr. B bis 5 des 8. 543 der Civilprozeßordnung

anfechtbar. fech §. 14.

Der Eigenthümer des Landgutes, welcher über dasselbe letztwillig verfügen kann, ist befugt, in einem Testamente oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer , . geschriebenen und unter Beifügung des hte und Tages unterschriebenen stempelfreien Urkunde die

nwendung der 5§. 10 bis 13 auszuschließen oder unter den Miterben diejenige Person zu bestimmen, welche zur Ueber⸗ nahme des Landgutes oder der mehreren Landgüter berechtigt 3. soll, sowie die in dem 5. 16 erwähnten Verfügungen zu treffen.

In gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheils⸗ rechtes der Nachkommen und des überlebenden Ehegatten be⸗ stimmt werden, zu welchem Betrage der Gutswerth bei der Erbtheilung angerechnet werden, daß und in welcher Höhe der Gutsübernehmer bei der Theilung ein Voraus erhalten oder in einer sonstigen Weise bevorzugt werden soll.

4