1883 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

5, OM AÆ. geringere Qualitt, nur zu Brennereizwecken passend, 42— 430 Be. excel. Tonne 4.10 - 4,50 4A Ab Stationen: Erystallzucker, L, über 98 t 24 4 kg, o.

gpeknlation and Export 500 Ballen. Fest. Middl. amerikanische September · Oktober - Lieserung Sid 22. Oktober- Lieferung 523 α, De- zember-Jannar- Lieferung 5M, Januar-Februar- Lieferung 52 d. Liverpool, 3. Augnst. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen stetig, Mais 11. 2 d. billiger, do. ö. 8 Mehl ruhig. Wetter: Schön. Kornzucker, excl., von 97 EIverpool, 3. August. (XV. T. B.) do. [n 96 , 31.00 - 31,40 (Baumwollen- Wochenbericht.) Wochenamsatz 62 000 B. sv. W. do. * u 30, 00 - 30,40 54 007 B.), desgl. von amerikanischen 46000 B. (v. W. 42 00038.) do. * . desgl. für Speknlation 2000 (v. W. B.), desgl. für Export . 880 Rendem. ' 3000 B. (v. W. 3000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 57 000 B. (v. Nachprodukte, 88 - 3, 22,090 —- 25,20 W. 51 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 70090 B. (v. W. Bei Posten aus erster Hand: 5000 B.). wirklicher Export 420M B. (x. W. 6000 B). Import Raffinade, ffein, exel. Fass . der Woche 40 000 B. (v. W. 25 000 B.), davon amerikanische do. fein, 1 260090 B. (v. W. 10000 B.). Vorrath 927 000 B. (v. W. Aelis, ffein, . ö 38.00 göͤ5 000 B.), da von amerikanische 673 000 B. (rx. W. 697 050 B.), do. mittel 37.50 37, 7ĩ5 schwimmend nach Grossbritannien 202 0900 B. (v. W. 184 000 B53. do. ordinr. davon amerikanische 34 000 B. (v. W. 40 000 B.). Würfelzucker, J., inel. Kiste GIlasg om, 3. Angust. (V. T. B.) . 38,00 Roheisen. Hired numbers warzants 47 sh. 7 d. Gem. Raffinade, L, inel. Fass . Paris, 3. August. (W. T. B.) do. . 36, 25 = 36.50 Rohrzucker 880 jloco behauptet, 33, 50 à 53.75. Weisgrer Zucker Gem. Melis, * 35,50 30, 75 - 34,00 Die Aeltesten der Kanfmannsehaft.

57.4 - 57, 3- 57.5 57.5 bez. per September allein 57.5 - 573 bez., per September-Oktober 55 4 - 55.5 bez., per Oktober - November 54 2- 54 bez. per November - Dezember 553, 1 -= 63 bez., per April- Nai 1884 54. 2 - 54 - 54.2 be.

Spiritus per 100 Liter à 1000/9 10 000 0.½ loco ohne Fass 8 ge men Vo. 0 2800 25 z0. Re. o 26 90 2375. Xo. n. 1 2300— 21.00. Roggenmehl No. 0 22,509 21.50. Ne. O n. 1 2075— 2000 per 100 Kilogramm brutto inel. Sack. Zu besseren Preisen einiger Verkehr. Feine Harken tber Notiz bez. .

Berichtigung. Gestern: Roggen inländ. guter 153 - 134.5. neuer 160 - 164 ab Boden. Bahn und Kahn bez. Spiritus loco wit Fass per Septbr. 0Okthr. 55, 7 55, 9- 5.5 '5, bea, per April Mai 1884 n,, 1. obne Fass 58,3 bez.

tettin, 3. August. JW. T. B.) ö

r, ü Weiren fest, loco 180. 00 - 197.00. pr. August 196,50. per Sʒeptember · Okto her 198,50, pr. April. Mai 3605. 00. Roggen fest, loco 13400 - 150600, pr August 150,50, per September Oktober 151.00, pr. April- Mai 1564.00. Rnübazen per September Oktober 316,09. Khäböl fest, 10 ; Kilogramm pr. August 66,50, pr. September- Oktober 66, 0. Sypiritss fest, loco 57.37. pr. August · September 57 00, pr. Sey tember. Oktober hö, 20, pr. Fovember-Dezember 52,50. Petroleum loco 7, S5.

PFogen, 3. Angust. (W. T. B.) . .

Spiritus loco obns Fass 6. 80. pr. August 56, 960. pr. September 55.50 pr. Oktober 53.50. pr. No vember Dezember 51, 50. Höher.

Breslau, 4 August. (W. L. B.) Ger re rds markt. ʒpiritns per 100 Liter 100 0,½ per Angust-

Denutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

53 —————— Alle Bost⸗Austaltzu nehmen Gestellung an; f für Kerlin außer den Rost-Anstalten auch die Exgpr dition: 8w. . *

den 6. August, Abends.

X 7 2 *

n

für das Vierteljahr. AInsertionapreis fur den Raum einer Brn zeile 860 3. *

M 182.

83 Aas Abounrment beträgt 4 A 50 3

ruhig, Nr. 3 pr. 190 Kilogr. pr. August bl, 30, pr. September do. II., 61.25. pr. Oktober- Januar 59. 62. Farin

Faris, 3. August. (W. T. B.)

Produktennarkt. Veinen fest, pr. August 2Z5. 30. pr. September 25. 80, pr. September-Dezember 26,75, pr. Novbr.“ Februar 27.25. Mehl 9 HKarques fest, pr. August 56,75. pr.

2 8 * 2 2 R

Eisenbahn- Einnahmen. Dux - Bodenbaoher Eisenbahn. Juli er. 175 820 El. (4- 32 320 FI.), bis ult. Juli er. 1 255 070 FEI. (4 192450 FI.).

Berlin, Montag,

Seytember 56, 0,

Mai 70,00. Zink umsatzlos. Cöimn, 3. August. (. T. B.). Getrside markt. Weizen hietgiger loeo

1320 20.50, pr. November 20,60, per März 21, 19

14,25, pr. November 15, 49). pz. März 15.75,

HBxemen, 3. Angust. (W. T. B) betrole aka (S8chlassbericht) ruhig.

Dezemher 7.80. Alles Brief. Mam burg, 5. Augast. Getreidsmarkt. Weinen

(W. T. B.)

137.00 Br. 136.00 Gä. r ges chäftslos, loco v9, M. pr. Oktober bi. M. August 46 Br., pr. August -September 46 Br., Gktober 46 Br., pr. Oktober-Vovember 431 Br. Umsatz 4000 Sack. Petroleum fester,

7.75 84. Wetter: Trübe, Wien, 3. August. (V. T. B.) Getreide: arkt.

3.35 G4. 3.30 ' Br. pr. Frühjahr S5 G.,

pr. Angust-September 6,85 Gd,, 6. 0 Br. Fett, 3. August (KR. L. B.)

Frodaktennm arkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 10853 G4. 10.35 Br., pr. Frübjahr 1140 Gd, 11,42 Br. Hafer pr. Herbst Hais pr. Mai-Juni 6,53 G., 6, Br.

6.65 Gd., 6, 66 Br. raps pr. August- September 161. Amsterdam, 5. August. Getreidemarkt (Schlussbericht). ge? chãäftslos. J74. pr. März 177. pr. Herbst 383. Amsterdam, 3. August. Bancazinn 574. Antwerpen, 3. August. (W. T. B.)

ö.

Faps pr. Herbst 420 FI. (W. T. B.)

Pet roleunùmmakt. 8chlusgbericht,) Rafünirtes. Lrhös walss leo 189 bez. 184 Br., pr. September 19 Br., pr. Oktober 196 Br.,

pe. September-Dezember 193 Br. Ruhig. AEtwerpen, 3. August. (W. L. B.) Getreide markt. (Schlussbericht). Roggen fest. Hafer fest. Gerste behauptet. Landon, 3. August. (VW. T. B.)

An der Eöste angeboten 11 Weizenladanzen. Wetter: Nominell.

Regnerisch. Havannazucker Ir, 12 35. London, 3. August. (KBV. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht. ) Fremde Zufuhren seit

letztem Montag: Weizen 56 740, Gerste

79 210 Erts.

Sämmtliche Getreidearten ruhig, Preise unverändert, Gerste

und Mais fest.

Liverpool, 3. August. (W. T. B.)

per September-Oktober 54,29), per April Mai 5779. Weizen per August 192.00. Roggen per August 16200, per September- Oktober 1690 00, per Oet. Nov. 158 59. Rüböòl loeo per Seytember-Oktober 68.50. per Oktober-Novbr. 68,50, per April- a Wetter: Veränderlich.

20.25.

Fafer loco 14,75. Räbö laco 36,00. pr. Oktober 34,40, pr. Mai 34,96.

g. SIctnaard witz 7.35, pr. September 7.59. pr. Oktober 7.60, pr. November 7, 70, pr.

joco unverändert, fest, pr. August 183.0) Br., 182.00 Gd., pr. Sentember- Oktober 185,00 Br. 185 00 G4. Roggen loco unverändert, auf Termine fest, pr. August 133,90 Br, 132.00 G4d., pr. September · Oktober Rafer und Gersts unverändert. Jyiritus fester, pr. pr. September- Kaffee sehr sest, Standard white loco 7.45 Br., 7.40 Gd. pr. August 7, 40 Gd., pr. September - Dezember

Weinen pr. Herbst 11.10 G4., 11.15 Br., pr. Frühjahr 11.62 Gd, 1167 Br. Roggen pr. w ; 8. 55 2 Herbst 7 02 Gd. 7.07 Br., pr. Frühjahr 7, 37 Gd, 7,42 Br.

Weizen Roggen loco und anf Termine höher. Dpr. Tovember Rüböl locc 43,

Weizen

Spiritus fest, pr. August 51.0.

HHanchester, 3. Angust. 12r Water Armitage 6, Aicholls 8h,

trerader Roggen loco

loch 83. Fest.

10 550 000 Bushel.

ant Termins New. Kork, 3. August.

Zuübßl Waarenbericht.

do. iẽn Philadelphia 7 Ed.,

(New) D. 61 C.

& Brotkerz g. Speck 83.

September 57.50, pr. September-Dezember 58.50, pr. No vember- Februar 59, 50. Rüböl behauptet, pr. Angust 80.00, pr. September 80.00, pr. September-Dezeinber S0, 0), pr. Januar-April 80.25.

tember - Dezember 5l, s), pr. Jannar-April 51,50. (W. T. B.)

12Y Water Taylor 7, 20r Water 32 r Mock Townhead S3, 40r Mule Mayoll 95, 40r Medio Wilkinson 101, 32 Warpcops Lees 83, 36r Warpeops Qual. Rowland 93. 60r Double courante Qualität 143, Printers

30r Water Clayton 91

New- Kork, 2. Angust. (W. T. B.) Visible Supply an Weizen 17 725 000 Bushel, do. do. an Mais

,,, Baum wollenwochenberieht. bäfen 7000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 18 000 B., Austunr nach dem Kontinent 9000 B., Vorrath 295 000 B. Hemw-KRork, 5. August. (W. T. B.) Baumwolle in New-Tork 1016. New-Orleans 9liiis. Petroleum Standard white in New-Tork 74 G., rohes Petroleum in Ne- Vork 63, do. Pips line Certisieates 1 D. 08 C. Winterweizen loch 1 D. 16 C., do. pr. August 1 D. 143 C., do. pr. September 1 D. 164 G., do. Zucker (Fair reining Muscovades) 6. (fair Rio) 9. Sehmalz (Wileoz) 93/16, do. Fairbankn g. do. Rohs Getreide fracht nach Liverpool 4.

pr. September 51,50, pr. Sep-

Wetterbericht vom 4. August 13883,

8 Uhr Morgens.

Barometer aut

3 O Gr. a. d. Nsorss- Stationen. iet t n

Millimetsr.

TLemperatn Wetter. in O Gelsinn

Winã. So C. 46 R.

Mullaghmore Aberdeen Christians und Kopenhagen. Stockholm . . Haparanda St. Petersbg. Moskau.

Ir Double Weston 102, 16/ iz K / o Sh pfaͤ.

765 S W 5 Regen 764 SS W 3 wolkig 762 0X0 1ẽ wolkig 762 WNW 2 Dunst 760 still wolkenlos 760 ; 4 wolkig 754 1ẽ bedeckt 752 ; 1ẽ heiter

Zuführen in allen Unions- Cork, Queens-

tonmn. ... ö

a9. in ler

Swinemünde. Nenfahr wass. Memel .

Mehl 4 D. 15 CG. Rother

pr. Oktober 1 D. 183 C. Hais

768 2 bedeckt 770 bedeckt i) 767 1èẽwbedeckt 764 3 bedeckt 765 3 bedeckt 763 3V 1Rebel?) 7262 1 neiter?) 759 3 heiter!)

ͤ

Paris

Münster ... Karlsruhe .. Wiesbaden.

Kaffee

Hafer per Aais

hofs vom 3. August 1883. Schlachtgewicht).

e g Rinder. IV. Qualität S0 - 36 M

. Schweine. auf Termine

Kälber.

Schafe.

Ausweis über den Verkehr anf dem Eerliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-VWViehn-

Auftrieb 299 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): J. Qnalitiüt 6b, II. Qualität 104 - 112 0, III. Qualität 929 96 ,

Auftrieb 263 Stück. 10) kg): Mecklenburger resp. Pommern 1065 (, 112 ½ν , Landschweine: a. gute 102-104 H , b. geringere 96 - 100 , Russen M., Serben 109 - 104 G

Auftrieb 610 Stück. J. Qualität O, SS- I. 04 , II. Qualität O, 66 - 0, 80) Auftrieb 75 Stück. J. GQnalität S, II. Gualität S, III. Qnalität. —.

München.

Chemnitz .. Berlia .... ,,, Breslau...

Auftrieb und Marktpreise (nach

769 NNW 1ẽRehel 7166 XW 4 bedeckt 766 still bedecktè) 766 N 3 heiter) 766 W. 1ẽDunst 765 NNW 2 wolkig?) 764 WNW 2 Regen 764 XW. 2 wolkenlos 764 NM. 2 halb bed. s) 15

jse d'Aix! . . (Durchsehnittspreis für Bakony 108 - ;

. wenig Regen. etwas Regen.

(Durchschnittspr. für 1 kg):

(Durchschnittspr. für 1 kg):

Zuck erberi cht 3. Angust. behauptet.

Basis 6 ab Station bezahlt. Preisen gehandelt.

Basis 96.

7170, Hafer

der (Magdeb. Ztg.) Rohzucker. kam von Kornzucker nur ein Restlager von ca. 75090 Ctr. in effektiver guter Waare zum Verkauf und wurde dafür 31.50 inkl. Sack, Im Uebrigen sind nur Jachprodukte zu sehr unregelmässigen, im Durchschnitt aber etwas niedrigeren. Umsatz: daseiend 20000 Ctr. Rohzncker und auf Lieferung per September-Januar 12 6000 (Ctr. à 29.75 M6. exkl., RKaffinirte Zucker. woche trat im Geschäft mit raffinirtem Zacher keine Veränderung ein; die Tendenz unseres Marktes bewahrte ihre bisherige Fistig- keit, blitb jedoch dabei anhaltend eine ruhige, und wurden un voll behaupteten Preisen 12000 Brode, und 360 Ctr. Würfelzucker umgesetzt.

Fanm wolle. (Sebinszhericht) Umsatz 12000 B. dat ür l lität, aur Entzuckernng geeignet. 2 = 430 Be. excl. Tonne 470.

Magdeburger KHörse, Im Laufe der Woche

langsam

im Osten Auch während dieser Berichts-

3500 Ctr. gemahlene Zucker gerufen hat.

Melasse, bessere Gna-

1) Ses ruhig. ) See ruhig. Dunst.

Anmerkung: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht,

schwach, 4 mässig, 5 S frisch, 6 stark, 7 steif 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die gestern erwähnte Depression bewegt sich in Russland nach Norden und beherrscht im Vereine mit einem Makimum im Westen der Bretagne die schwache nordwestliche Luftströmung in Centraleuropu. aufklarendes, im Westen seltsamerweise wolkiges, zu Regenfällen neigendes Wetter. Druckvertheilung besteht in dem Anftreten einer neuen Depression im Nordwesten von Schottland, welche in der Nordwesthälfte des britischen Reiches frische Südwestwinde mit Regenfällen hervor- Die Temperatur ist in Finnland erheblich gesunken, im ürigen Enropa kaum verändert.

768 0X0 3 wolkig 17

767 0Nn0 2 bedeckt 19 2) Nachts Nebel. 2) Nachts Thau, gestern

5) Nachts Regen. S) Nachmittags

8) Nachmittags Regen.

Die Staticnen sind in 4 Gruppen geordnet:

Innerhalb jeder

Innerhalb der Letzteren herrscht

Eine wesentliche Aenderung der 8

Deutsche See warte.

er, e.

Theater.

Vietaria-Tkeater. Sonntag: 3. 198. Male: FRrau Venus. Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr.

Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel: „Die Hugenotten“, Oper in 4 Akten von Meyerbeer. (Raoul: Hr. Wachtel.)

Montag: „Undine.“ Romantische Zauhberoper in 4 Akten von Lortzing.

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor— stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, „Großes Doppel⸗Concert“ unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang des Concerts Sonntag 4, Montag 54, der Vorstellung 6 Uhr.

Billets und Abonnementsbillets à Dutzend 9 (M0 sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Belle-Alliange-Ihrater. Sonntag: Ge— wöhnliche Wochentagspreise: J. Parquet 2 M6 us. s. w. Gastspiel der Herren Niedt, Blencke u. Meißner. 3. 11. Male: Durchlaucht haben geruht! Lustspiel in 4 Akten von Fritz Brentano. Im Sommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von dem Musikeorps des 2. Garde⸗Regiments z. F. unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. Mein— berg und der Hauskapelle. Auftreten der vier Sängergesellschaften, Herren Schmutz und Katzer, Frln. Ida Andrés und Mathilde Törnguist, Hrn. Walther⸗Kröning und der Tyroler Gefellschaft J. Pitzinger jun. Brillante Illumination durch 26 0566 Gasflammen. Anfang des Concerts 44, der Vor⸗ 64 igt fel.

Montag: Dieselbe Vorstellung. Doppel⸗Concert des Musikeorps bee Gere g fer. Jen e. unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Freefe und der Hauskapelle. Sengergesellschaften u. s. w. Anf. des Concerts 6, d. Vorstell. 7 Uhr.

Familien⸗ St achrichten.

34541

Nach schwerem Leiden entschlief heute zum besseren Leben unser innigst geliebter Gatte und Vater der Kaiserliche Direktor im Reichs Postamte,

Ritter hoher Orden, Herr Wilhelm Bndde.

Um stille Theilnahme bittet die tiefgebeugte Gattin

Emma Eudde, geb. Grothe, mit ihren Kindern.

Die Beerdigung findet am Montag, den 6. August, Nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Matthäi⸗ Kirchhofes aus statt.

Berlin, den 3. August 1883.

Verlobt: Frl. Adelheid v. Sydow mit Hrn. Hauptmann und Compagnie ⸗Chef Bruno v. Hey— den (Dortmund Danzig) Frl. Gertrud Sprengel mit Hrn. Forstassessor Constantin Hoff⸗ mann (Bonn Rengshausen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Philipp v. Nathu⸗ sius (Nothwendig Hrn. Grafen Schlieben (Georgenberg). Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Dengel (Mehlauken). .

Gestorben: Hr. Oekonomiekommissär Eßmüller (Duderstadt).

4416 In dem auf Antrag der Frau Alexandrine von Klitzing zu Grassee in Pommern eingeleiteten Auf— gebotsverfahren sind die nachbezeichneten Pfandbriere der Deutschen Grundkreditbank zu Gotha, nämlich: Litt. A. Abth. III. Serie 14 Nr. 268, Litt. A. Abth. IIa. Serie 962 Nr. 19237 bis 19240, Litt. A. Abth. IIIa. Serie 963 Nr. 19250 und Litt. A. Abth. IILa. Serie 1131 Nr. 22604 bis 22615, über je 300 „, durch Ausschlußurthell des unterzeichneten Amts— gerichts vom 25. d. M. für kraftlos erklärt worden. Das Aufgebotsverfahren wegen des Pfandsbriefs derselben Bank

Litt. D. Abth. IIIb. Serie 222 Nr. 443 über 3000 1. hat sich erledigt, da sich derselbe im Besitze einer dritten Person nachweislich befindet. Gotha, den 27. Juli 1883. Herzogl. Sächs. Amtsgericht, J. Jusatz. 25475 Die verwittwete Frau Hauptmann Dorothee Theiß zu Berlin, Holzmarktstraße Nr. 504., ver— treten durch den Rechtsanwalt Lewek zu Alt-Lands⸗— berg, hat das Aufgebot der beiden, auf den Inhaber lautenden Aktien der Rüdersdorfer Dampfschiff⸗ fahrts-Aktiengesellschaft zu Kalkberge Rüdersdorf Serie J. Nr. 17 und Nie. 97 über je 300 M mit Talon und Dividendenschein für das Jahr 1881 beantragt. . Die unbekannten Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Tezember 1883, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls auf ferneren Antrag die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Alt ⸗LLandsberg, den 6. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.

34564 Bekanntmachung.

Die Lieferung der nachbenannten, für die Garni⸗ son⸗ und Lazareth-Anstalten des Garde⸗Corrxs erfor⸗ derlichen Wäschestücke und zwar:

670 feinen Deckenbezügen, 600) , Kopfpolsterbezügen, 830 Bettlaken, 2240 Handtüchern, . 2070 ordinären blaubunten Deckenbezügen, 2400 9 '. Kopfpolsterbezügen, 20 . weißen Deckenbezügen, 2020 ö Kopspolsterbezügen, 3940 ? Bettlaken, 6250 . Handtüchern, 1030 ungetheilte Leibmatratzenhülsen, 175 dreitheiligen ü.

305 Kopfpolstersäcken, 1720 Strohsäcken, 65 Schürzen für Lazarethgehülfen,

soll im Wege der Submission unter den im Ge⸗ schäftslokal der hiesigen Garnison⸗-Verwaltung, Michaelkirchplatz Nr. 17, ausgelegten Bedingungen, sowie nach Maßgabe der ebendaselbst ausgelegten Normalprohen nebst Beschreibung derselben event. dem Mindestfordernden in Entreprise gegeben werden.

Die Bedingungen und die Beschreibung der Nor⸗ malproben sind vor dem Termin von jedem Sub⸗ mittenten zum Zeichen der Kenntnißnahme mit Unter⸗ schrift zu versehen.

Die portofrei und versiegelt bis 20. August er., Vormittags 11 Uhr, an uns einznreichenden, mit der Bezeichnung: ͤ

„Submission auf die Lieferung des Wäsche⸗ bedarfs für den Garnison⸗- und Lazareth-Haus⸗ halt zu versehenden Offerten werden pünktlich zur vor— gedachten Stunde in unserem Bureau, Dorotheen⸗ straße 14, in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten, eröffnet werden.

Offerten, welche mit Bezug auf besondere, von den Unternehmern vorgelegte Proben ꝛ2c. oder sonst mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, bleiben unberücksichtigt.

Offerten auf ordinäre blaubunte Decken- und Kopf⸗

polsterbezüge sind nach dem Stoff ob baum⸗ wollene oder leinene getrennt abzugeben.

Im Uebrigen machen wir hiermit noch besonders darauf aufmerksam, daß das Königliche Kriegs⸗ Ministerium dahin Bestimmung getroffen hat. daß die Verdingung von Kasernen⸗ und Lazareth⸗Wäsche 2c. in Zukunft für jeden Corpsbereich getrennt zu erfolgen hat und werden von uns daher nur Liefe⸗ rungdofferten für unseren eigenen vorbezeichneten Be⸗ darf angenommen werden. ö

Es bleibt dagegen den resp. Unternehmern über— lassen, denjenigen Intendanturen, deren Bedarf die⸗ selben außerdem zur Lieferung übernehmen wollen, ihre Offerten direkt einzureichen.

Berlin, den 28. Juli 1883.

Königliche Intendautur des Garde⸗Corps.

ermächtigt.

1884.

Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich

von Zich und Väsonkeö zu Kronen⸗-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich chinesischen Taotai den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

. ; österreichischen Kämmerer, Mitglied des ungarischen Oberhauses, Géza, Grafen Zich y Budapest, den Königlichen

La⸗Kien-chung

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Konsul in Glasgow hat Herrn J. C . . ch n G rrn J. Grant Smith in Ayr und Herrn John E. Boyd in Campbelton

zu Konsularagenten bestellt.

In Kairo starben an der Cholera vom Donnersta Abend bis Freitag Morgen 194 Personen, bis Freitag rn 116, bis Sonnabend Morgen 169g, bis Sonnabend Abend 111. Aus Alexandrien werden bis Sonnabend Abend 11 Todes— fälle und 7 Erkrankungen gemeldet; aus Rosette 41, aus Ismailia 2, aus den uͤbrigen egyptischen Ortschaften 1249. Von den englischen Truppen starben 21 Soldaten.

In Kaffrachima, einem Dorfe im Libanon, 2 Stunden von Beirut entfernt, kam ein verdächtiger Todesfall an Cholera . , , , hat sofort das Dorf einschließen lassen und die nöthigen Maßregelr die in eg zu inn hig ßregeln getroffen, um

Die Schweiz hat mit Rücksicht auf die große Ausdehnun der Cholera in Egypten die Einfuhr 2 ö Kiener! . Italien und die Einfuhr egyptischer Baumwolle überhaupt verboten. .

Die englischen Behörden haben eine Verordnung erlassen, wonach die Einfuhr von Lumpen aus Egypten nach England nur nach ertheilter Erlaubniß der zuständigen Aufsichts⸗ beamten und unter Beachtung gewisser Vorsichtsmaßregeln Desinfektion 2c. gestattet ist. Den Beamten steht se nach den Umständen frei, auch die Vernichtung von derartigen Ladungen zu bewirken.

Königreich Preußen.

Der Park von Babelsberg wird für den öffentlichen Ver⸗ kehr vom 8. August d. Is. ab bis auf Weiteres geschl Berlin, den 5. August 1883. . Königliches Hofmarschall-Amt. Graf von Perponcher.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Durch die Cirkularverfügung des mitunterzeichneten Ministers des Innern und des Herrn Zust! r re e vom 23. November 1881 (Minist. Bl. für die innere Verw. 1882 S. 3h sind folgende Königliche orstschutzbeamte zu Hülfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt worden:

Revierförster, Hegemeister, Förster, Forstaufseher und Forsthülfsjäger, sowie diejenigen Waldwärter, welche auf Forstanstellungsberechtigung nach den Bestimmun⸗

gen des Regulativs vom 15. Februar 1879 dienen. Nach unserer und des Herrn Justiz-Ministers gemein— schaftlichen Verfügung an die Königliche Regierung zu Königs—⸗ berg vom 3. Januar d. J. erstreckt sich diefe Bestellung auch auf diejenigen Forstschutzheamten, welche zeitweilig als Forst⸗ 1 6 . fan, . sofern sie aus den erem Erlasse bezeichneten Kategorien de ban, eu nn n, werden. . ö egen Ausführung dieser Erlasse sehen wir uns zu fol— n enn gen veranlaßt: . ö. 1. Na 55 des Gerichts⸗Verfassungsgesetzes haben 9. Alliãheumit en der Staatsanwaltschaft den e ,. ö gatsanwälte bei dem Landgerichte ihres Bezirks und en en vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. Daneben a ö . unter Umständen zu selbständigem Handeln be⸗ ] 3. s Ser lichtet. insbesondere sind sie nach 35. 98 und B scht trasprozeßordnung bei Gefahr im Verzuge zu de mn n in und zur Anordnung von Durchsuchungen . zum, Zwecke der Ergreiffsing der wegen strafbarer Handlungen Verfolgten als zur gluff uchung von Beweis mitteln)

Die Bestellung der Forstschutzheamten zu Hülfsbeamt

9. eamten der Staatsanwaltschaft hat nun, . den ö a . n Um⸗ fang der ihnen übertragenen Funktion angeht, zunächst die

Hauptamte zugewiesenen Schutzbezirke

keit stehen, wohin vornehmlich die

nen sind. Auch die Staatsanwälte

wo ihnen solches der Forstschutzbeamten neben den ihnen stehenden Hülfsbeamten, oder anstaͤtt dieser, sich zu bebienen und auch auf solche Fälle erstreckt sich die Verpflichtung

zu geben.

schutzbeamten als Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft, so versteht es sich, daß dieselben durch einen Auftrag des Staatsanwalts die Befugniß erlangen, auch außerhalb ihres eigenen Schutz bezirks thätig zu werden. Dagegen be— schränkt sich die Befugniß zu selbständigem Handeln in der Regel auf den Schutzbezirk des einzelnen Beamten. Eine Ausnahme von dieser Negel ergiebt sich aus dem Rechte zer Nacheile und aus analoger Anwendung des §. 167 des Gerichts Verfassungsgesetzes, wonach ein Gericht Amtshand⸗ lungen außerhalb seines Bezirks ohne Zustimmung des Amtzg⸗ gericht des Ortes nur vornehmen darf, wenn Gefahr im Verzuge obwaltet, in welchem Falle dem Amtsgerichte des Orts Anzeige zu machen ist. In entsprechendem Sinne ist anzunehmen, daß die in Rede stehenden Beamten, sofern es sich um Zuwiderhandlungen gegen die Strafgesetze han⸗ delt, gegen welche sie nach dem zu 1 Gesagten selbst⸗ tandig einzuschreiten haben, auch außerhalb ihres Dienstbezirks Beschlagnahmen und Durchsuchungen selbständig vornehmen önnen jedoch nur dann, wenn sie in der Verfolgung des Thäters (unmittelbar oder nach seinen Spuren) begriffen sind und wenn zugleich die bei einer Verzögerung der Maßregel ohwaltende Gefahr der Erfolglosigkeit so dring— lich ist, daß nicht nur ein Antrag bei dem zuständigen Richter, sondern auch eine vorherige Verständigung mit der Orts— polizeibehörde nicht angängig ist. Auch in einem solchen Falle ist aber, und zwar baldmöglichst, der Ortspolizeibehörde An⸗ zeige zu machen.

Die Befugniß zur Vornahme von Amtshandlungen im

Gebiete eines anderen Bundesstaats beschränkt sich übrigens auf die nach 5§. 168 des Gerichts verfassungsgesetzes tatthaste Verfolgung und Ergreifung Flüchtiger. Insbesondere haben die Ferstschutzbeamten durch ihre Bestellung zu Hülfs— beamten der Staatsanwaltschaft nicht die Befugniß zur Vor⸗ nahme von Haussuchungen im Gebiete anderer Hundesstaaten 2rlangt, misssen hierzu vielmehr nach wie vor die bort zu— ständigen Behörden in Anspruͤch nehmen. . 3) Der Herr Justiz-Minister hat sich bereit erklärt, die Stiagtsanwälte dahin anzuweisen, daß diese ihre Aufträge an die Foꝛstschutzbeamten der Regel nach unter der Adresse der betreffenden Aberförster, und nur aus besonderen Gꝛünden, wie namentlich in solchen Fällen besonderer Dringlichkeit, un⸗ mittelbar an die Forstschutzbeamten erlassen, in welchen zu besorgen, daß der Umweg durch die Hand des Oberförsters den Auftrag an den Forstschutzbeamten wirkungslos machen könnte. In letzterem Falle hat der Forstschutzbeamte selbst dem Oherförster von dem ihm gewordenen Austrage fo bald als möglich Anzeige zu machen. Die Oberförster haben Jie unter ihrer Adresse eingehenden Aufträge der Staatsanwälte den beauftragten Forstschutzbeamten un— gesäumt zuzustellen. Glaubt ein Oberförster, daß durch einen Auftrag des Staatsanwalts an die Forstschutzbeamten das Interesse des Forstdienstes geschädigt werde, so hat er der vorgesetzten Regierung (Finanz- Direftisn) zu berichten. Die Ausführung des vom Staatsanwalt einmal ertheilten Auf⸗ trages darf jedoch aus diesem Grunde in keinem Falle ver⸗ weigert oder verzögert werden. 4 Die Forstschutzbeamten haben bei Erledigung von Auf⸗ trägen der Staatsanwälte die Liquidation der etwa zu bean⸗ spruchenden Tagegelder und Reisekosten dem auftraggebenden Stagtsanwalt zur Zahlbarmachung einzureichen. Doch dürfen bei Ausrichtung solcher Aufträge innerhalb des eigenen Schutzbezirkes Tagegelder und Reisekosten in keinem Falle verlangt werden. Soweit ein Forstschutzbeamter als Hülft⸗ beamter der Staatsanwaltschaft selbstän dig thätig wird, ist dies als eine Thätigkeit in seinem Hauptamte V wo⸗ für Tagegelder ꝛc. grundsätzlich nicht gewährt werden.

ständiges Handeln in jener Eigenschaft ankommt, haben deshalb jene Beamten ihre Thätigkeit zu beschränken auf die Verfolgung solcher Gesetzwidrigkeiten, welche in dem ihnen im Hau : begangen werden und in irgend einer Beziehung zu ihrer hauptamtlichen Thätig⸗ Verletzungen der Forst⸗, Jagd⸗, Feld, Fischerei- u. s. w. 5 .. rech⸗ . werd i Thätigkeit der Forstschutzbeamten der Regel nach ö strafbarer Handlungen dieser Art in Anspruch nehmen, doch bleibt es deren Erme sen überlassen, auch in anderen Fällen, aus besonderen Gründen erwünscht scheint, sonst zur Verfügung

ö. der Forstschutzbeamten, den Anordnungen der Staatsanwälte Folge

2) Anlangend die örtliche Zuständigkeit der Forst—

Forst⸗Inspektionsbeamten sich davon, daß dies der Fall, in geeigneter Weise Ueberzeugung verschaffen. Berlin, den 25. Juli 1883. Der Minister für Landwirth— schaft, Domänen und Forsten: Lucius. Herrfurth. An sämmtliche Königliche Regierungen (außer Sigmaringen) und die Königliche Finanz⸗ Direktion zu Hannover. —t

Der Minister des Innern. In Vertretung:

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Hannover ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Hagenow in der Richtung auf OlLdesloe zum Anschluß an einen geeigneten Punkt der durch Gesetz vom 21. Mai d. J. (G. S. S. 86) zur Ausführung genehmigten Eisenbahn von Lauenburg nach Oldesloe beauftragt worden.

Abgereist: der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Greiff nach Thüringen.

„Angekommen: der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, Dr. Michaelis, aus Kärnthen.

Die Nummer 18 des Reichs-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1599 den Freundschasts, Handels- und Schiffahrts⸗ vertrag zwischen dem Deutschen Fteich und den Vereinigten Staaten von Mexiko. Vom 5. Dezember 1882.

Berlin, den 6. August 1883.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt. 38 w:

Beitzing.

Bekannt i n c ung

Polizeiverordnung.

Auf Grund der 55. 5 und 6 Litt. C. des Gesetzes über die Polizriverwaltung vom 11. März 1850 (Gesetz⸗Samml. S. 265) und der S§. 79 und 80 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen dan des verwaltung vom 26. Juli 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 291 ff.) ver⸗ ordnet das Polizei⸗Präsidium mit Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Stadtkreis Berlin, was folgt:

. Artikel J. Der 5. 1 der Polizeiverordnung vom 12. Juni 1863, betreffend den. Verkehr auf den Berliner Jahr, und Weihnachtsmärkten in der Faßung der Polizeiverordnung vom 28. Oktober 1873, wird auf⸗ gehoben und mit Zustimmung des Königlichen Ober ⸗Präsidenten von Berlin auf Grund des 5. 135 des Gefetzes, betreffend die Zuständig⸗ keit der Verwaltungsbehörden u. s. w. vom 26. Juli 1876 (G. S.

gemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli S. S. 2 . durch nachstehenden Paragraphen , 6 .

In Berlin wird in jedem Vierteijahre ein Jahrmarkt abgehalten. Den Mittelpunkt des ersten bildet der Ärkonaplatz, den r e rn, des zweiten und vierten die Große Frankfurter Straße (Frankfurter Linden) und den 2 . die Gneisenaustraße. Artikel II. Diese Polizei⸗Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1883 ; Berlin, ben 2. März 1883. J 6. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai. . Polizeiverordnung wird hierdurch in Erinnerung ge⸗ Berlin, den 1. August 1883. Königliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung: Friedheim.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. August. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Wild— bad Gastein meldet, auch gestern ein Bad, unterließen des

6) Die Königliche Regierung (Finanz-Direktion) wolle die vorstehenden Bestimmungen zur Kenntniß aller betheiligten Forstbeamten bringen. Es darf vorausgesetzt werden, daß die Forstschutzbeamten sich mit den die Huͤlfsbeamten der Staatsanwaltschaft besonders ö. gesetzlichen Vor⸗

schriften, insbesondere mit den Vorschriften der Strafprozeß⸗

Zwecke des Forstschutzes im Kuck, und foweil es duf selbst?

naßkalten Wetters wegen aber die gewöhnliche Promenade. Später wohnten Se. Majestät dem Gottesdienst in der , ,

Das Diner nahmen Se. Majestät bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen⸗Weimar ein. ö.

ordnung über Beschlagnahme, Durchsuchung und vorläufige Festnahme, genügend vertraut machen, und daß die 6