1883 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Spiritus per 100 Liter à 10) 10 000 oo loco obne Fass 57, 1-56, 8 - 57 bez.

Weizenmehl No. 0 28.25 26, 75, No. O 26,50 - 25 00. No. 0 n. 1 23 75— 22,00. Roggenmebl No. O0 24, (00 22,50, No. O a. 1 22.00 - 21.090 per 160 Kilogramm brutto inel. Sack. Feine Marken über Notiz ber.

Berichtigung. Gestem: Roggen feiner inländ. 162 - 164 ab Bahn bez. Hafer per Okthr.-Novbr. 137 - 136.5 —- 1375 bez., per Noybr.-Dezbr. 1385 —-— 137.35 138,5 bez. Mais loco still, Ter- mine —. Roggenmehl Mr. O u. 1 gekünd. 1000 Gtr. per diesen Monat, per August-Septbr. und per Sept-Oktbr. 21,60 - 21, So bez. Spiritus per diesen Monat u per Aug. Septbr. 56,9 - 57 bez., per April- Mai 53, 3 - 53,65 - 53, 5 bez.

Königsberg, 21. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen verflauend. Roggen unverändert, loco 121 / 122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewiecht 145.00, pr. Angust 142,50, pe. September- Oktober 142,50. Gerste unverändert. Hafer still loco iuländ. 138,90, pr. September-Oktober 124.00). Weisse Erbsen pr. 22M Efd. Zollgew. 151.90. Spiritus pr. 100 Liter 1090 *Iso logs 58, 75. pr. August 58, 50, pr. September-Oktober 55.0). Wetter: Schön.

Hanzisg, 21. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco flan, Umsatz 240 Ton- nen. Bunt u. hellfarbig 188.00, hellbunt 194.00 195,00, hochbunt n. glasig —. pr. September- Oktober Transit 189.50. pr. April- Mai Trausit 196 99. Roggen loeo matt, inländ. pr. 120 Pf. 136, 60 139.00, poln. oder russ. Transit 135,00 138, 00, pr. September- Oktober Transit 137,0). pr. Oktober-Vovember Transit 137,00. Kleine Gerste loco 130,050 13400. Grosse Geraete loco 138.0. Hafer loco - —. Erbsen loc 137,00. Spiritus pr. 10000 Liter Go loFeo 58, 50.

sgiertin, 21. August. (R. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 188,00 - 202,0. pr. August 202, 00, per September-Oktoher 201, 50, pr. April. Alai 208,00. Roggen fest, loco 138,00 158,00, pr. August 152,50, per September-Oktober 154.00, pr. April Mai 159.50. Rübaen per September Oktober 312, 0. Rüböl fest, 100 Kilogramm pr. August 66, 50, pr. Septerber-Oktoher 65,50 Spiritas behauptet, loco 57,50. pr. Angust-September 56.50, pr. September -Oktober 54,20, pr. Novemher-Dezember 52.20. Petroleum loeo 8, 10.

Kaos, 21. Angust. (WV. L. B.)

Sriritus loco ohns Faas 56, 00. pr. August 55.60. pr. September 53 30. pr. Oktober 52, 00, pr. November-Dezember 50, 8). Gekündigt 15 000 1. —. Matt.

KRreslan, 22. August. (MT. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 liter 1090 . per August- geptemher 55,99), per September-Oktober 53, 60, per April-Mai 52,89. Weizen per August 196.00. Roggen per August 163 0, per September-Oktober 162 00), per Oct. -Nov. ] 6309. Rüböl loco per September Okt. 6750, per Oktoher-VYovember 67,50, per April- Mal 68.50. Zink: Umsatzlos. Wetter: Gewitter.

Cöln, 21. August. (W. T. B.)

Getrsildls markt. Weizen hiesiger loco 20,50, fremder loco 20 75, pr. November 20,50, per März 21,20. Roggen loco 15 50, pr. November 15,50. Br. März 16, 15, Hafer loco 15,50. Rüböl loeo 36,20). pr. Oktober 34,60, pr. Nai 34, 60.

Kreemen, 21. August. (W. T. B.)

Petroleum (-Schlussbericht) fest, Standard whits loco 7.65, pr. September 7,65, vr. Oktober 7, I5, pr. November 7, 35, pr. Degemher 7, 95. Alles bez.

Ränge där, 21. Angust. (W. T. B.) n

Getrsidemarkt. Weinen loco und auf Ter nine lest, pr. August 189,90 Br., 188,0 Ed., pr. September- Oktober 192,90 Br., 191.00 G4. Rogen loco und auf Termine fest, vr. Angnst 145,00 Br., 144,00 Gd., pr. September Oktober 148.0 Br., 147,00 G4. Hater fest,. Gersts ruhig. Rhböl ruhig, loco 6900, pr. Oktober 66,50. Sviritas flan, pr. Angust 47 Br., vr. August - September 464 Br., pr. September- Oktober 164 Br., pr. 9ktober-November 444 Br. Kaftfes stetig. Umsatz 2060 Sack. Petroleum besser, Standard white loco 7, 90 Br., T7, 80 Gd., pr. Angust 7,90 Gd., pr. September-Dezember

br. September 1 D. 183 G. do. nr. Oktober 1 D. 203 C. KMHeis

Wien, 21. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weinen pr. Herbst 10,909 G4., 10,95 Br. pr. Frühjahr 11,55 Gd, 11.60 Br. Roggen pr. Sep- tember · Oktober 8, 35 Gd., S. 40 Br.,, pr. Frübjahr S. 70 64d. 8.77 Br. Hefer pr. Herbst 7, 12 Gd. 7. 17 Br. pr. Frübjahr 7,52 Gd. 7, 57 Br. Mais pr. Angust-8September 6.82 Gd., 6,87 Br.

Fest, 21. August (W. T. B.)

Eroduktenmarkt. Weiasn loco schwächer, pr. Herbst 11.25 G4., 1I.27 Br., pr Frühjahr 10,56 G4. 10,58 Br. Hafer pr. Herbst 678 G., 6,80 Br. Nai pr. Mai-Juni 6.77 Gd. 6.80 Br. Kohlraps pr. August -September 163 à 163. Wetter: Heiss.

Amsterdam, 21. August. (W. T. B.)

Bancaninn 571.

Amsterdam, 21. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. November 27 Oktoher 177, pr. März 183.

Antwerpen, 21. August. (W. T. B.)

Pet roleummar kt. (Sehlusrbericht.) Raffnirten, Type weiss loco 194 bez. 195 Br., pr. September 197 Br., pr. Oktober 193 Br., pr. Oktober-Dezember, 193 Br. Rubig.

Antwerpen, 21. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen träge. Hafer bebauptet. Gerste sirill.

London, 21. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 15 Weizenladungen. Wetter: schwül. Havannazucker Nr. 12 23 nom.

Liverpool, 21. August. (W. T. B.)

Ba nmwolle. (Schlussbericht) Umsatz 7000 B., davon kur Speknlation und Export 1000 Ballen. Ruhig. Middl. amerika- nische September-Lieferung 55e. September-Oktober-Lieferung S*is, Oktober-Januar-Lieferung bas ss, Jmanuar-Februar-Lieferung 527 es, Februar-März Lieferung 53, April-Mai-Lieterung 5ils d.

Liverpool, 21. August. (w. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen 1 d. billiger, Mais 1 d. böher, Mehl ruhig. Wetter: Schön.

Glasgow, 21. August. (V. T. B.)

Roheisen. Hired number warzants 47 sh. bis 47 sh. S d.

Manchester, 21. August. (W. T. B.)

12 Water Armitage 65, 12r Water Taylor 7, 20r Water Aicholls 8Jt, 30r Water Clayton 94, 32r Mock Townhead S2, 409r Mule Mapoll 96, 40r Medio Wilkinson 109, 323 Warpeops Lees 85, 56r Warpeops Qual. Rowland 93. 40r Double Weston 103, 60r Double courante Qualität 145, Printers 18 16 * S pfä. 83. Ruhig.

Hull, 21. August. (W. T. B)

Getreidemarkt. Fremder Weizen weichend. Wetter: Schön.

Exits, 21. August. (W. T. B.)

Produktsnmarkt. Weizen rubig6, pr. August 25,80, pr. September 26.40, pr. September-Dezember 27. 10, pr. Novbr.- Februar 27,90). Nehl 98 Harques ruhig, pr. August 58,0). pr September 58.60, pr. September-Dezember 60.00, pr. November Februar 61, 19. RKüöböl ruhig, pr. August. 80.00, pr. September S0. 00, pr. September-Dezember S0, 25. pr. Jninuaz- April S0, 75. Spiritus träge, pr. August 52.25. pr. September 52, 50, pr. Sep- tember - Dezember 52, 00), pr. Jannar-April 52, 25.

EParis, 21. August. (W. T. B.)

Rohrzucker 886 loco ruhig, 53, 25 à 53.50. Weiser Zacher ruhig, Rr. 3 pr. 100 KRilogr. pr. August 60, 30, pr. September 60 50, pr. Oktober-Jqunnar 59, 50.

St. Petersburg, 21. August. (W. T. B.)

Prodnuktenmarkt. Talg loco 75, 00), pr. August —, —. Weizen loco 14,19. Roggen leo 10,900. Hater loco 5.50. Hanf loco 35,00. Leinsaat (9 Bud) loco 14.10. Wetter: Heiter.

Kewmw-Kork, 21. August. (W. LT. B.)

Wagrenbericht. Baumwoll! in HKew-Vork 10, do. in ew-Orleans 93. Petroleum Stendard whit in Newe-LVork 73 G4. do. in Philadelphia 73 Gd., rohes Petroleum in New Vork 6z, do. Pipe line Gertificates 1D. (00 G. Hehl 4 D. 35 C. Rothar Winterweizen loco 1 D. 193 C., do. pr. August 1 D. 18 C, do.

16.

Roggen pr.

Nen] D. 64 C. Zacker (Fair refning Nuseovades) 6s i. Eaffes (fair Rio) J. Sehmal (Wileox) Sz. do. Fairbanks 9. do. Rohe K* Brothers 95. Speck 73. Getreidefracht nach Liverpool 3.

Eisenbahn-Einnahmen. Königlioh säohsisohe Staats - Eisenbabnen. Juni er. 5 406 605 M. (M 215 505 M), seit 1. Jan. er. 32 063 071 S (4 1349 575 6). Zittau ·Relohenberg. Juni er. 53 744 M ( 4174 M01, seit 1. Jan. er. 13 8383 M. Altenburg Zeitz. Juni er. 71 257 M (4 12293 v), seit 1. Jan. er. 63 399 A140 Gasohwitz - Meuselwitz. Juni er. 39 592 S) (4 5795 ), seit 1. Jan. er. 4 34 959 s Generalversammlungen. 29. Septhr. Berlin-Anhaltisohe Eisenbahn. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

Wetterbericht vom 22. August 1883, S Uhr Morgens.

Barometer auf s

0 Gr. n. d. Meeres- spiegel redaz. in

Millimeter.

Mullaghmore 88 W Aberdeen. SW Christiansund 0 Kopenhagen. 6 XO Stockholm. . Haparanda. St. Petersbg. Moskan.

Gork. Queens.

; Temperatur Wind. Wetter. in 0 Celsius 50 C. = 40 R.

Stationen.

1ẽwolkig

1ẽ heiter

2 wolkig

1Rebel still wolkig still bedeckt

1ẽwolkig still wolkenlos

heiter

3 Dunst!) wolkenlos 8 Nebel Hamburg .. still Nebel?) Swinemünde. ĩ 2 Nebel Neufahr wass ) still Nobel Memel... 5 1 Nebel?) 1 767 1 Voskenjos Münster ... still wolken os Karlsruhe.. X wolkenlos Wiesbaden. 7 P still wolken. ) München. 8 / 1ñwolkeulos Chemnitz. still wolken. 3)

Be liin. N 1 wolkenlos .

n still wolkenlos Breslan.. XVW. 2 heiter) Ile d'Aix .. k 0 2 heiter

1) See Imbig. 2 Starker Thau. 3) Nachts starker Nebel. 9 Than. 5) Dunst. 3) Nachts Gewitter.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Süädenropa. Innerhalb jeder Gruppe ist did Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 - leicht, 3 schwach, 4 müssig, 5 S frisch, 6 stark 7 steif. 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Erkan.

Uehersicht der Witterung.

Wegen der ausserordentlich gleichmässigen Luftdruckverthei- lung herrscht auf dem ganzen Gebiete neben vielfachen Wind- ztillen nur sehr leichte Luftbewegung so dass die Aenderungen der Temperatur fast lediglich durch öie Bewölkungs verhältnisse bedingt sind. Ueber Centraleuropa ist bei durchschnittlich nor- maler Wärme das Wetter an der Küste stark neblig, dagegen im Binnenlaude wolkenlos, Niederschläge werden nicht gemeidét.

Dentsche Seewarte.

Theater.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. Schneider (Königsberg). Hrn. Premier⸗-Lieute⸗

Auguft fängst der Sllhneverfach nicht erforderlich it, Alle, welche daran Cigenth lehnre und daß zur mündlichen Verhandlung Termin auf liche, fideikommissarische, Pfand- und sonstige ding—

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher lehnrecht⸗

könislice Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. 157. Vorstellung. Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Akten von P. A. Wolff. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.

Schauspiel haus. Keine Vorstellung.

Freitag: Opernhaus. 158. Vorstellung. Der Pronhet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Mexyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Luger, Frl. Lehmann, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt). Anfang 65 Uhr.

Schauspielhaus. 156. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr. .

Victeria- Theater. Donnerstag: Zum 216. Male: Fran Venus. Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr.

Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel des Herrn Anton Schott. Joseph in Egypten. Musikalisches Drama in 3 Akten von Möhul. (Jo— seph: Anton Schott.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer— gartens Großes Doppel ⸗Concert unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und A. Schinck. Anfang 58, der Vorstellung 6 Uhr.

FEasse-partonts und frei Entrée haben zu dem Gafispiel, mit Ausnahme für die Herren Vertreter der Presse, keine Giltigkeit.

Belle-Alliance- Theater. Donnerstag: Gast⸗

spiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner. Zum 29. Male: Durchlaucht haben geruht! Im Sommergarten: Doppel Concert des Musikcorps des Garde- Füsilier-Regiments, unter Leitung des Königlichen Müsikdirektors Herrn Frese und der Hauskapelle. Sängergesellschaften. Abends: brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarete Dunker mit Hrn. Steuer⸗ Inspektor Franz Schmidt (Stettin Swinemünde). DJ Irl, Sophie Hedde mit Hrn. Regierungs⸗ Baumeister Janert (Segeberg = Eckernförde). . Georgey Huepeden mit Hrn. Premier ⸗Lieut. ranz v. Dresler und Scharfenstein (Mengels⸗ dorf Berlin). Frl. Dorothea Werlitz mit Hrn. Konsistorial Rath Wilhelm Hohenthal (Münster i. W. Alt. Gaterslebem). Verehelicht: Hr. Referendar Hanns Schmidt mit Frl. Helene Cunze (Dschatz).

.

nant Schröder (Ratibor) Eine Tochter: Hrn, Pfarrer Wiski (Widminnen). Hrn. Post— direktor Dr. Zucker (Brieg).

Gestorben; Verw. Frau Amalia Auer v. Herren—⸗ kirchen, geb. Freytag (Königsberg i. Pr.). Hr. Eugen v. Braunschweig (Moltow).

SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(36740) K. Amtsgericht Göppingen. Oeffentliche Zustellung. .

Friederike Müller von Hangen⸗Deinbach, Gemeinde Großdeinbach, Oberamts Welzheim, hat bei dem hiesigen Amtsgerichte den Antrag gestellt:

den Metzger Paul Baur von Großeislingen,

nun in Amerika, in einem für vorläufig voll—

streckbar erklärten Urtheile zu verpflichten, ihr:

a. Tauf⸗ und Kindbettkosten für ein am 6. Juni d. J. geborenes und am 11. dess. Mts. ge⸗ storbenes Kind Namens Paul im Betrage eee 7.

,,

zu bezahlen. . .

Zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache ladet die Klägerin den Baur vor das K. Amtsgericht Göppingen auf

Montag, den 1. Oktbr. d. J., Morgens 9 Uhr.

Den 20. August 1883.

Gerichtsschreiber Huber.

36744 Oeffentliche Zustellung mit Ladung. . Nachstehender Auszug: „Zum K. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer. Armen ache. KRlageschrift für

Johannes Kölsch, Schneider, in Martinshöhe wohn⸗ haft, Kläger, mit dem Nrmenrechte begünstigt, durch Nechts anwalt Hexamer in Zweibrücken vertreten,

gegen seine Ehefrau Elisabetha Christmann, in Martins⸗ höhe wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn—⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte, wegen Ehescheidung.

Beklagte wird andurch vor das K. Landgericht Zweihrücken vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für sie in dem unten bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören: Es gefalle dem K. Landgerichte in seiner Civilkammer, die Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe auszusprechen und der Beklagten die Prozeß kosten zur Last zu legen.“ ;

wird mit dem Beifügen, daß nach der Entschei⸗

dung des Vorsitzenden der Civilkammer vom 16.

den 15. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ist, der obgenannten Elisahetha Christ⸗ mann, deren Aufenthalt unbekannt ist, hiermit öffent⸗ lich zugestellt. Zweibrücken, den 2. August 1883. Die K 2. K. Landgerichts. Syffer

Rechtspraktikant, als Gerichtoschreiber.

367381 Oessentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.

Moritz Weyl, Eigenthümer und Rentner in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Blumstein,

klagt gegen August Schnell, Schreiner und Huf— schmiied, früher in Sermersheim, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

mit dem Antrage: den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger die Summe von 600 ½ nebst 5h oo Zinsen seit dem 18. September 1878 zu bezahlen und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 22. November 1883, Vormittags 9 Uhr, wozu der Beklagte, unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiermit vor⸗ geladen wird.

Straßburg, den 18. August 1883.

Sekretariat der If. Civilkammer. Weber. 36737] Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Bäckermeister Heinrich Plette in Celle ab— gepfändeten Wohnwesens Haus-Nr. 5 der Alten—⸗ cellerthorstraße zu Celle, soll vas vorstehende, im Grundbuche der Stadt Celle, Band XIII. Artikel 590 eingetragene Wohnwesen, welches in der Grund⸗ steuermutterrolle von Celle unter Artikel⸗Nr. 590 zu Ar 42 Qu. Mtr. Flächeninhalt katastrirt ist, be⸗ stehend aus:

1) einem Wohnhause von Fachwerk, enthaltend 3 Stuben, 5 Kammern, 1 Küche, 1 Bäckerladen, Keller und Bodenraum,

2) einem Backhause von Fachwerk, enthaltend 1 Backstube, welche mit dem Wohnhause ver⸗ bunden,

3) einem Nebengebäude mit Bretterverschlag, ent⸗ haltend Feuerungsraum, Schweineställe und Abort, . ;

auf Antrag des Kaufmanns Heinrich Thomas in Hameln zwangsweise in dem auf Freitag, den 26. Oktober 1883, Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube anberaumten Termine öffentlich meistbietend versteigert werden.

Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein— geladen und, können die Kaufbedingungen auf der Gerichtsschreiberei einsehen.

liche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗— berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor—⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Celle, den 15. August 1883.

Königliches Amtsgericht, Abth. II. Swart.

36752

Das Königliche Amtsgericht zu Brakel hat durch Ausschlußurtheil vom 14. Juli 1883 die Hypotheken urkunden über folgende Posten:

1) die Band 5 Blatt 18 des Grundbuchs von

Post von 13 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. rückständige Pachtgelderschätzung und für Heuer für die Rodemeyer'sche Curatel zu Brakel auf Grund der Urkunde vom 3. September 1829; die Band 4 Blatt 23 des Grundbuchs von Driburg eingetragenen Posten, Abtheiluag III. Nr. 15, folgende Abfindungen für die Kinder der Wittwe Joseph Bönninghausen, als:. a. 95 Thlr. 10 Szr. für Franz Bönning⸗ hausen, . b. S5 Thlr. 10 Sgr. für Joseph Bönning⸗ hausen, 6 c. gh ö 10 Sgr. für Joh. Conrad Bön⸗ ninghausen, ; ; d. 985 Thlr. i0 Sgr. für Friedr. Wilhelm Bönninghausen, . . . 95 h; 10 Sgr. für Joh. Bernhard Bönninghausen, . . Nr. 16. 376 Thaler Kaution für die alleinige Uebernahme der Schulden, ad 15 und 16 eingetragen auf Grund der Urkunde vom 24. Oktober 1864, 10. Februar und 9. Juni 1865 zufolge Verfügung vom 26. April 1866, die Band 1 Blatt 66 des Grundbuchs von Istrup eingetragene Posten, Abtheilung III. Nr. 11: 190 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 og Zinsen und Kosten, dem Joh. Müller zu Istrup schuldig geworden und von diesem dem Zadok Sutheim zu Brakel cedirt, aus der Urkunde vom 7. Dezember 1828 ein⸗ , . zufolge Verfügung vom 3. Juli Nr. 20. 50 Thaler Darlehn nebst & vo Zinsen und Kosten, auch der der Eintragung. aus der Urkunde vom 1. April 1870 für den. Holz- händler Heinrich Kersting zu Istrup, eingetragen ex deer. vom I9. April 1876, für kraftlos erklärt. Brakel, den 23. Juli 1883. Königliches Amtsgericht.

Kannengießer.

Brakel, Abtheilung III. Nr. 5, eingetragene

Deuntscher Reichs⸗Anzeiger

öniglich Preußischer

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Staats⸗Anzeig

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dition: Sw. Wilhelmstraße Nr. 32. .

M 97.

Berlin, Donnerstag,

den 23. August, Ahends.

S8.

Deutsches Reich.

Dem zum Kaiserlich russischen Konsul in Kiel ernannten Herrn Johann Friedrich Ludwig von Bremen ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Der Bureau-Hülsgarbeiter Carow ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator bei der Verwaltung des Reichs⸗Invalidensonds ernannt worden.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die in Nr. Al des Reichs⸗Gesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 21. d. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 29. August d. J. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 2 Uhr Nachmittags im Sitzungssaale des Reichstagsgebäudes, Leipzigerstraße Nr. 4, siattfinden wird. Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungssitzung er— folgen in dem Bureau des Reichstags am 36. August in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, und am 29. August Vormittags von 9 Uhr ab.

In diesem Bureau werden auch die Einlaßkarten für Zu— schauer ausgegeben werden.

Berlin, den 23. August 1883.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Königreich Preußen. Gesetz,

betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbe—

wegliche Vermögen. Vom 13. Juli 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land— tags, für den Geltungsbereich der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, was folgt:

.

In Ansehung der Zwangsvollstreckung gehören zum unbe— weglichen Vermögen:

1) Grundstücke,

2) verliehene Bergwerke, unbewegliche Bergwerksantheile und die selbständigen Kohlenabbau-⸗-Gerechtigkeiten in den vor— mals sächsischen Landestheilen (Bergwerkzeigenthum),

3) solche Schiffmühlen und selbständige Gerechtigkeiten, welche die Eigenschaft unbeweglicher Sachen haben, außer den unter Nr. 2 bezeichneten,

4) Keuffahrteischiffe und nach Maßgabe des in den ein— zelnen Landestheilen geltenden Rechts andere zur Frachtschiff⸗ fahrt bestimmte Schiffsgefäße.

Zu. der Immobiliarmasse gehören auch diejenigen beweg⸗ lichen Gegenstände, auf welche das bezüglich eines unbeweg⸗ lichen Gegenstandes bestehende Pfand⸗ oder Vorzugsrecht kraft

Gesetzes sich miterstreckt.

Erster Abschnitt. Zwangsvollstreckung in Grundstücke.

Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen.

Die Zwangsvollstreckung in Grundstücke erfolgt: I) durch Eintragung der vollstreckbaren Forderung in

das Grundbuch,

2) durch , . 3) durch Zwangsverwaltung. Der Gläubiger kann nach seiner Wahl eine dieser Maß— . oder mehrere derselben neben einander ausführen en. Die Eintragung in das Grundbuch und die ; wangsver⸗ waltung erfolgen auch zur Vollziehung eines Arresibefehles. Die gesetzlichen Vorschriften, nach welchen die Zwangs⸗

versteigerung wegen gewiffer Forderungen nicht erfolgen darf,

bleiben bestehen.

8. 8.

Die Entscheidung über den Antrag, nach Maßgabe des 8. I56 der Civilprozeßordnung ein Gericht zum Vollstreckungs⸗ gericht zu bestellen, kann ohne vorgängige mündliche Ver⸗ handlung erfolgen.

Der Beschluß ist von Amtswegen zuzustellen.

Eine Ansechtung des Beschlusfes, vurch welchen das Voll— streckungsgericht bestellt wird, findet nicht flatt.

5 In dem Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung kommen bei Zuftellungen folgende Vor⸗

schriften zur Anwendung:

I Hat der Betheiligte zu den Grundakten die Bestellung eines Vertreters zur Empfangnahme von . an⸗ gezeigt, so kann die Zustellung an diesen auch dann erfolgen, wenn der Wohnort des Betheiligten bekannt ist.

2) Fehlt dem Betheiligten die Fähigkeit, selbständig vor Gericht aufzutreten, so genügt, falls sein Vertreter oder dessen Wohnort zu den Vollstreckungsakten nicht bekannt geworden ist, die Zustellung an die vormundschaftliche Behörde, für juristische Personen an die Aufsichts behörde.

3) Wohnt derjenige, an welchen die Zustellung erfolgen soll, weder am Orte des Vollstreckungsgerichts, noch innerhalb des Bezirks desselben, so erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post (55. 161, 175 der Civilprozeßordnung), so lange nicht die Bestellung eines in jenem Orte oder Bezirke wohn⸗ haften Prozeßbevollmächtigten oder Zustellungs bevollmächtigten zu den Akten angezeigt ist. Die Postsendung ist mit der Bezeichnung: „Einschreiben“ zu versehen.

Ist weder aus einer zu den Vollstreckungsakten ge— machten Mittheilung des Grundbuchrichters (5. 195, noch aus einer Anzeige des Betheiligten der Wohnort des Letzteren oder seines Vertreters zu ersehen, oder stellt sich bei einer nicht durch Aufgabe zur Post bewirkten Zustellung heraus, daß der Betheiligte an dem angegebenen Wohnorte nicht wohnt, oder estorben ist, so ersolgen die Zustellungen, wenn sie micht nach

r. 2 an eine vormundschaftliche Behörde oder eine Aussichts⸗ behörde bewirkt werden, an einen von dem Vollstreckungs— gericht dem Betheiligten oder dessen Rechtsnachfolgern zur Empfangnahme von Zustellungen zu bestellenden besonderen Vertreter.

55) Kommt nach einer Zustellung durch Aufgabe zur Post die Postsendung als unbeslellbar zurück, so hat das Voll⸗ streckungsgericht auf Anzeige des mit der Zustellung beauf— tragten Gerichtsvollziehers dem Betheiligten oder dessen Rechts— nachfolgern einen besonderen Vertreter zur Empfangnahme von Zustellungen zu bestellen und oiesem die zurückgekommene Sendung auszuhändigen.

6) So lange der Betheiligte oder dessen gesetzlicher Ver⸗ treter nicht derart ermittelt ist, daß die Zustellung an ihn erfolgen kann, erfolgen alle Zustellungen an den nach den Vorschriften Nr. 4, 5 bestellten Vertreter.

Dem nach den Vorschriften Nr. 4, 5. bestellten Vertreter liegt die Ermittelung und Benachrichtigung des Betheiligten ob. Derselbe erhält von dem Betheiligten außer dem Ersatze seiner baaren Auslagen eine vom Gerichte festzusetzende Ver⸗ gütung für seine Thätigkeit.

Die Vorschriften der Nr. 1 bis 6 sind bei der ustellung der Einleitungs- und Beitrittsbeschlüsse an den Schuldner nicht anzuwenden, in der Beschwerdeinstanz nur bei der Zu— stellung eines den Zuschlag in der Zwangsversteigerung erthei⸗ lenden Urtheils.

§. 5.

Der Gläubiger, welcher für eine auf dem Grundstück ein— getragene Forderung einen Titel zur Zwangs vollstreckung in das Grundstück hat, kann im Rechtswege und durch Anträge bei dem Grundbuchrichter das dem Eigenthümer zustehende Recht auf Löschung voreingetragener Posten insoweit geltend machen, als es sich nicht um rechtsbeständige Hypotheken oder Fzrundschulden handelt, welche auf den Eigenthümer über— gegangen sind. Derselbe ist auch berechtigt, in den Fällen der S5. 163, 104 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Gesetz⸗-Samml. S. 446) an Stelle des Eigenthümers das Aufgebot der auf den Grundstück voreingetragenen Posten, deren Tilgung er behauptet, und nach Erlaß des Ausschluß⸗ urtheils die Löschung der Posten zu betreiben.

Der Gläubiger, welcher auf Grund der vorstehenden Be⸗

stimmung einen dem Eigenthümer zustehenden Anspruch durch Klage verfolgt, ist verpflichtet, dem Eigenthümer gerichtlich

den Streit zu verkünden, sofern nicht eine Zustellung im Ausland oder eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. Das Aufgebot ist dem Eigenthümer mitzutheilen.

Zweiter Titel. Eintragung im Grundbuche.

S. 6.

Eine vollstreckbare Geldforderung, deren Betrag in gesetz⸗ licher Währung bestimmt ist, wird auf Antrag des Gläubigers als Hypothek eingetragen, wenn der Schuldner im Grund— buche als Eigenthümer eingetragen ist oder seine Eintragung gleichzeitig erlangt wird. Der Gläubiger kann die Eintragung auf alle Grundstücke des Schuldners beanspruchen.

Die Forderung wird auf mehrere Grundstücke ungetheilt eingetragen, sofern der Gläubiger nicht etwas Anderes bean⸗ tragt. Im Falle der Uebermäßigkeit der für eine n. durch die Eintragung entstandenen Sicherheit 9 dem Schuldner das Recht zu, mittelst einer gegen den G äubiger anzustellenden Klage die Vertheilung der Forderung auf ein⸗ zelne Grundstücke beziehungsweise die Befreiung einzelner Grundstücke von der eingetragenen Hypothek zu beantragen.

Aus vollstreckbaren Urkunden G. 762 Nr. 5 der Tivil⸗ prozeßordnung) und aus vollstreckbaren Vergleichen außerhalb der in §. C2 Nr. 1 und 2 der Cirilprozeßordnung vor— gesehenen Fälle wird nur eine Vormerkung eingetragen.

Ist der Schuldner Eigenthümer, als solcher aber nicht eingetragen, so ist der Gläubiger berechtigt, an Stelle des⸗ selben dessen Eintragung als Eigenthümer zu beantragen und die zum Zwecke derselben erforderlichen Urkunden von Ge— richten und Notaren zu fordern.

6 7.

Ist die Forderung nur vorläufig oder nur gegen Sicher— heitsleistung vollstreckbar, so wird nur eine Vormerkung eingetragen. Dieselbe wird auf Antrag des Gläubigers nach Vorlegung einer unbeschrankt vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels in eine Hypothek umgeschrieben.

Die Vormerkung jst einzutragen, ohne daß die Sicherheit, von deren Leistung die Zwangsvollstreckung abhängig gemacht ist, geleistet zu werden .

§. 8.

Mit dem Antrage auf Eintragung muß die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels vorgelegt werden.

Wenn sich der Schuldtitel auf Inhaberpapiere oder Wechsel gründet oder auf Papiere, welche auf Order lauten und durch Indossament übertragen werden können (Handels gesetzbuch Artikel 301 bis 304), so sind auch diese Urkunden, und wenn die Forderung bereits auf andere Grundstücke ein⸗ getragen ist, auch die vorhandenen Hypothekenurkunden oder Grundschuldbriefe mit dem Antrage vorzulegen, widrigenfalls nur eine Vormerkung eingetragen werden darf. Diese wird nach Vorlegung der bezeichneten Urkunden in eine Hypothek umgeschrieben.

8. 9. Die im S8. 3 bezeichneten Urkunden sind mit dem Hypo— thekenbriefe als Schuldurkunden zu verbinden. Der Hypothekenbrief ist dem Gläubiger auszuhändigen. Wird ein Hypothekenbrief nicht ausgefertigt, fo wird die erfolgte Eintragung auf der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels vermerkt. Der Schuldner erhält gie nachricht mg. 0

Soll ein Arrestbefehl vollzogen werden, so wird auf Antrag des Gläubigers eine Vormerkung zur Höhe des zu sichernden Geldbetrages eingetragen.

An Stelle der Vormerkung erfolgt die endgültige Ein— tragung nach den ö der §5. 6, 8, 9.

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Die Einwilligung des Gläubigers zur Löschung einer nach Vorschrift der 5. 6, 7, 19 erfolgten Eintragung wird durch eine Urkunde ersetzt, auf Grund deren nach den Vor— schriften der Civilprozeßordnung die Zwangsvollstreckung mit der Wirkung einzustellen ist, daß die bereits erfolgten Voll— streckungsmaßregeln aufgehoben werden.

J Die nach den Vorschriften der 8§. 6 bis 11 erforderlichen Anträge sind unmittelbar an den Grundbuchrichter zu richten. Eine Beglaubigung der Anträge oder der Vollmachten stellenden Prozeßbevollmächtigten ist nicht er⸗ orderlich.

Dritter Titel. Zwangsversteigerung.

J. Einleitung des Verfahrens. .

Der Antrag auf Zwangsversteigerung (5. 755 der Civil⸗ prozeßordnung) muß enthalten:

1) die Bezeichnung des Gläubigers, des Schuldners, des Grundstücks und des Gerichts;

2) die bestimmte Angabe der Forderung, wegen deren versteigert werden soll, und des für die Forderung vorhandenen vollstreckbaren Schuldtitels. =

Dem Antrage sind außer der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels beizulegen:

I) ein das Grundstück betreffender neuester Auszug aus der Grundsteuermutterrolle und der Gebäudefteuerrolle, soweit derselbe nach Lage der Rollen ertheilt werden kann;

) die Bescheinigung des Grundbuchrichters darüber, auf wessen Namen das Grundstück im Grundbuche eingetragen ist;

3) wenn der Schuldner als Eigenthümer im Grundbuche nicht eingetragen ist, Urkunden, welche glaubhaft machen, daß er Eigenthümer des Grundstücks ist.

Wird das Grundbuch bei dem Vollstreckungsgerichte ge⸗ führt, so vertritt eine Bezugnahme auf das Grundbuch bie zu Nr. 2 erwähnte Bescheinigung. .

Der Gläubiger ist im Falle der Nr 3 berechtigt, an Stelle des Schuldners von Gerichten und Notaren diejenigen Urkunden zu fordern, welche erforderlich sind, um das Eigen⸗ thum des Schuldners glaubhaft zu machen.

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Dieselben Vorschriften (55. 13, 14) gelten, wenn ein Gläubiger einem bereits eingeleiteten Verfahren beitreten will; die Beilagen des Antrages können jedoch durch eine Bezug⸗ nahme auf die Vollstreckungsakten erke werden.

Der Gläubiger, dessen Beitritt zugelassen worden ist, hat dieselben Rechte, als wenn das 3 auf seinen Antrag eingeleitet worden wäre.

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