1883 / 198 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

6

1 , ,, .

Eisenbahn- Einnahmen.

Sohweizerische Nordostbahn. Hauptbahn. Juli er. 1419000 Fres. (4 188539 Fres.), bis ult. Juli er. 7 878 132 Fres. C- 596 274 Fres.). Zürich-Zug-Luzern Eisenbahn. Juli er. 265 0060 Fres. (4 42 894 Fres), bis ult. Juli er. 1107 5427 Fres. CS 2370 Fres.) Bötzbergbahn. Juli er. 225 000 Fres. ( 10427 Fres.), bis ult. Juli er. 1289 221 Fres. ( 32 102 Fres.). Effretikon- Hinweil Eisenbahn. Juli er. 14 700 Fres. (4 486 Fres.), bis ult. Juli er. 92 569 Fres. ( 2749 Fres.)

Antwerpen, 22. Angust. (W. T. B)

Pet releũmmar kt. (Schlussbericht) RKafnirtea, Type wein laeo 19 ber. n. Br., pr. September 194 be. u. Br., pr. Oktober 19) Br., pr. Oktober-Dezember, 193 Br. Weichend.

London, 22. August (W. T. B.)

Getreildlemarkt. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 43 670, Gerste 1590, Hafer 92 840 Erts.

Welzen sehr ruhig, feiner Hafer fest, anderer Hafer und Mehl träge, andere Artikel stetig.

Lendonm, 22. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 13 Weizenladungen. Wetter: schwül. Havannazuckèr Nr. 12 23 nom.

LiverpoolI, 22. August. (W. T. B.)

Banmwolls. (Schlussbericht) Umsatz 10000 B., davon fir

September 55.70, per September-Oktober 53,5), per April-Mai Spekulation und Export 300) Ballen. Stetig. Middl. amerika- nische September-Lieferung ld z2, September Oktober- Lieferung

52.30. Weizen per August 19600. Reggen per August 160 00, ĩ per September O tober I59 , per Oet. Nov. 1595 09. Ruböl loco per zs /, Oktober - Jovember - Lieferung i / g. Dezember · Januar- Sentemher-Okt. 66.25, per Oktober-November 67, 60, per April- Lieferung 5is/aa. Junuar- Februar Lieferung 57 /s d.

Mai 68.50. Zink: Umsatazlos. Wetter: Schön. GlIasgow., 22. August. (W. T. B.) ö Coin, 22. August. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. J d. bis 47 sh. Getreide markt. Weinen hiesiger loec 20 560 fremder Leith, 22. August. (W. , .

l0co 20.75, Er. November 20,50, per Mär 21,15. Roggen loco Getreide markt. Weizen und Mehl 765

1550, pr. November 15,465. Fr. März 16.19. dafer loco 15.50. käuflich, andere Artikel eher theurer. . 6

äböl Löco 36,20. pr. Oktober 34,8), pr. Mai 34,5. Paris, 22. August. (W. LF. B.)... . i. w 26 Kremmen, 22. August. (W. T. B) Pro duktenmarkt. Weinen ruhig, Pr. Angust 25, 90, em, 6 Fetrole nm (Sehfussbericht) ruid. Standard white loco pr. September 26.30, pr. September-Dezember 27.00, pr, Jovbr- . .

7.55, pr. September 7.65, pr. Oktober 7.75, pr. November 7, So, Februar 27.75. Mel 8 Narques ruhig, pr, August 27.66. . 65

pr. Dezember 7.95. Alles bez. September 58.40. pr. September-Dezember 59 80. pr. No vember- 1 k 765 Hama hbnrkz, 22. Angust. (WV. T. B.) Februar 61, 09. Rüböl behauptet, pr. August S0 00, pr. September x K *. Cee ere ide mer kEi. Weizen lröieo unverändert, anf Termine S075, pr. September-Dezcmber, SM ö, Pr. Januar April 81.25. Münster... 2665

ruhig, pr. Augnst 189.00 Br., I185 00 Gd. gr. Sezgtember, oktober Spiritus behauptet, pr. August 52.25, pr. September 52, is, pr. Sep- Karlsruhe.. 9 .

195 533 Br. 15130 G64. Roggen loco nnveêrändert, ant Termins tenmhber - Dersmher 2, 25, pr, Janvuar- April 52, 25. Wiesbaden. i d.

rusiig. pr. Angust 145,07 Br., Id490 Gd, pr. September Oktober Paris, 22. Angust. (W. L. B.) e. . . München. /a.

115,5 Br, 17.0 Gd. Hafer und Gerste un verändert. Buböl still, Rohzncker 880 ruhig, loco 53, 25 à 53.50. Weisser anker ghemnita .. 166

lc 6950, Er. Oktober 6660. Syniritus s-till, yr. Autznst ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 60, 89, pr. September 60,50, 1 ö . 9 Dunst l

47 Br., or August - September 46 Br., pr. September- pr. Oktober- Januar 59, 50. e ö. . K 1 3 (g, e, ,.

Oktober 466 Br., pr. Oktober-Vovember 41 Br. Taffes ruhig. Kew-Torlke, 22. August. (XV. T. B) . 1 2 . Still Wo ken. ) .

Umsatz 2060 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco Wagrenbericht. Baumwolle in New-Vork 1063, do. in Triest .. .. 763 2 wolken os 26

7.53 Br. 7, 89 Gd., pr. Angust 7, 99 Gd., pr. September- Dezember Nenm-Orlenns 8]. Petroleum Standard whits in New-Lork 7 Ech, .

38.70 G4. Wetter: Prachtzoll. lo. in Philadeiphia 775 Gd., rohen Petroleam in Nexs-V'ork 53 1) See mwhig. I Dunst, Wester- Wien, 22. August. (W. T. B.) . do. Pipe line Certificates 1 D. 09 C. Hehl 4D. 35 G. Rother leuchten. . ; ö

Weizen pr. Herbst 1090 6d, Winter weinen loco 1 D. 19 C., do. pr. August 1 D. 174 C., do. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet:

10,35 Br. pr. Frübiahr 1158 Gd. 11.63 Br. Roggen ur. Sep- pr. September 1 D. 183 C. lo. pr. Oktober 1 D. 2053, C. Hais 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 35) Aittel-

tember-Oktober 8.40 Gd., S459 Br., pr. Frühjahr 8380 G4, (New] D. 645 C. Zuetgzer (Fair refining Nus eo vades) 6 /is. Eaffes europa südlich dieser Zone, 4) dů⸗denropa. 2 Innerhalb jeder

S. 835 Br. Hefer pr. Herbst 7.15 G64. 7.20 Br, pr. Frühjahr 7.53 Gd., (lain Rio) 9, Schmelz (Vile) 935. do. Fairbanks 93, do,. Rohs Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. ;

7, 58 Br. Mais pr. August-Sentember 6, S Ed., 6,9) Br. & Brothers 93. Speck 73. Getreidefracht nach Liverpool 21. Skala für die Win d483tärke:, 1 leiser Lug. 2 leicht, Betzt, 22. August (VS. T. B.) 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark 7 zteit,

gtettin, 22. August. (R. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen matt, loeo 187, 0 - 2M. D. pr. August 201.00. per Septeml er- MkKtober 200 50, pr. April. Mai 2N., 0). Roggen matt, loeo 15509 157 09, or Angust 153 50, ver September-0Oktober 154. M. pr. April-Mai 159.00. Rhubzsen per September Oktober 312, 90. Rtböl unverändert, 100 Kilogramm pr. August 66, 50, pr. September-Oktober 65 50. Spiritus matt, loco 57.17. pr. Angust- September 56.0. pr. September · Oktober 54.20,

Rorember-Dezember 52,2). Petroleum ioeo 8, 10. Pogen, 22. Angust. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Fass 56.30. pr. Angus 55, 30. pr. September 54 20 pr. Oktober 52. 40, pr. November Dezember 51, I0. Gekündigt 130001. Fester.

EBreslan, 23. Angust. (W. T. B.)

Getreid-markt. Spiritus per 100 Liter 100 o per August:.

ö * 2

Dentscher RNeichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

* ,,, , . . Aas Abonnement betrgt 4 M 50 2

für das Vierteljahr. für Gerlin außer den PHost-Anstalten auch die Erpe⸗

an na den Naum einer Dtuctꝛeile 30 5. en, ,. dition: 8Ww. Wilhelmstraße Nr. 32. 383 56 ; 21 . .

den 24. August, Abends.

Wetterbericht vom 23. August 1883, S8 Uhr Morgens. Faromèeter auf Temperatur . 2 1 4. X S- . 2 2 e Wind. Wetter. in Celsius piegel reduz. in J 9 Mwiinimeter. 50 CG 40.

3 bedeckt 12 2 Nebel 15 bedeckt

bedeckt wolkig

hal bed. bedeckt i) bedeckt

Christiansund 763 Kopenhagen. 765 Stockholm.. 765 Haparanda 764 St. Petersbg. 765 Moskan .. 766

ö

Alle RHost-Anstalten nehmen gestellung an;

eher billiger ver- NNW NW. 0X0

2 Nebel?) Dunst

ill Nebel Dunst bedeckt

1883.

18 16 ; H. 1 . Berlin, Freitag,

wolkig wolkenlos wolkenlos Dunst

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General-Major z. D. von Wülcknitz, bisher Com— mandeur der 31. Infanterie Brigade, den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Metropolitan Heußner zu Neuengronau im Kreise Schlüchtern den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Deichinspektr Goldspohn zu Zäckericker Zoll— brücke im Kreise Königsberg N / M. den Königlichen Kronen— Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ist das Verfahren nach Bekanntmachung des Versteige— rungstermins eingestellt, und wird ein begründeter Antrag binnen einer Frist von drei Monaten, welche mit der Ein⸗ stellung beginnt, gestellt, so ist der von Neuem zu bestimmende Versteigerungstermin auf drei bis sechs Wochen, jedoch nicht vor den früheren Termin, hinauszurücken.

Ist bei der Bekanntmachung des früheren Versteigerungs⸗ termins eine der Vorschristen des 5. 40 Nr. 1, 4, 5, 8, 9 oder des 5. 46 nicht befolgt, so findet die Vorschrift des zwei⸗ ten Absatzes nicht Anwendung.

Ist mit der Einstellung des Verfahrens die Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln zu verbinden, so findet eine Fortsetzung des Verfahrens nicht statt.

. §. 51. Auf Antrag oder Bewilligung des betreibenden Gläubi⸗

gene Forderungen von unbestimmter Höhe, für welche ein höchster Betrag nicht eingetragen ist, und nicht . Ansprüche sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie zu einem bestimmten Betrage, Forderungen von unbestimmter Höhe zu einem höchsten Betrage vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, glaubhaft gemacht werden. Das Gleiche gilt rücksichtlich eines aus dem Grundbuche nicht er— sichtlichen Verrangs vor dem betreibenden Gläubiger. Von solchen Realansprüchen, welche von selbst auf den Ersteher übergehen, sind nur laufende und rückständige Hebungen zu berücksichtigen. Rückstände eingetragener Zinsen und ein— getragener wiederkehrender Hebungen bedürfen zwar der An⸗ meldung, aber nicht der Glaubhaftmachung.

Dunst

/

2) Nachts Regen 3) Thau.

Getroildemarkt.

Deuntsches Reich. Es starben an der Cholerg in Egypten von Montag

Prod nuktepmarkt. 3 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger

2 T

E pr. Herbst 675 G., 6,78 Br. 6. H

eiss. Amsterdam, 22. August. Bancazinn 574. AInsterdam, 22. Angnust. (W. T. B.) Getreidemarkt (-SSchlussbericht). Weizen

.

khher, pr. November 279. Roggen loco unverändert, auf Termine Raps pr.

nau, Fr. Oktober 176. pr. März 182.

Weizen loeo schwach behauptet, pr.

rbst 10.358 G4. 10.60 Br., pr Frühjahr 11,25 Gd, 11.27 Br. Hater ais pr. Mai-JInuni 6,87 Gd.

3.30 Br. Koblraps pr. August -September 165 à 163. Wetter:

am 17.

n auf Termine

1 ö. 6. * Herhst 23 z 9

Berlin, 23. August. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 000ν) nach Tralles (109) Liter à 10000), frei hier ins Han? geliefert, waren auf hiesigem Platze

August 1883 A4. 57.8 57.8 der Luftdruck am höchsten ist

stille, an der Küste stark neblige im Binnenlande trockene, fast wolkenlose Wetter fort, normale etwas überschritten hat, vereinzelt melden Breslau, wo gestern Mittag ein Gewitter stattfand, 2. Keitum 7 mm Regen.

* n

* 9 7 . Die Aeltesten der Eankfmannsehaft von Berlin

57] obne Fasan.

57 5⸗7.*

Sturm, 12 Orkan. Uebersicht der Witterung. Eine Furche relativ niedrigen Luftdrucks mit schwacher Luft- bewegung und Skandinavien und Dänemark, während über Südwest-Britannien

wolkigem bis trübem Wetter liegt über

Ueber Central Europa dauert das

wobei die Temperatur meistens die

PDents ehe See warte.

Rüböl loco 40. vr. Herbst 333.

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern— haus. 158. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des Scribe, deutfch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Luger, Frl. Lehmann, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt). Anfang 65 Uhr. lf . ;

Schauspielhaus. 156. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang .

Sonnabend: Opernhaus. . Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. Sachse ⸗Hofmeister, Frl. Pollack, Frl. Driese, Hr. Betz, Hr. Krolop. Anfang 7 Uhr. . Schanfpielhaus. 157. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan,. Zum Schluß: Der zerbrochene Krug, Lustspiel in 1 Akt von H. v. Kleist, bearbeitet von L. Schmidt. Anfang 7 Uhr.

159. Vorstellung. Die

Jictoria-Theater. Freitag: Zum 217. Male: Frau Venus. Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang Uhr.

Krolles Theater. Freitag: Der Barbier

von Sevilla. Komische Oper in 3 Akten von Rossini.

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer— gartens Großes Doppel⸗Concert unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang 53, der Vorstellunz 65 Uhr.

Sonnabend: Gasispiel des Herrn Anton Schott. Die weiße Dame.

Billets sind schon jetzt zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gast-

spiel der Herren Blencke, Niedt und Meißner. Zum 5H. Male: Durchlaucht haben geruht! Im prachtvollen Sommergarten: Großes Monstre ⸗Con⸗ cert, ausgeführt von den drei Musikeorps: des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth) in Uniform, unter persönlicher Leitung des König— lichen Musikdirektors Herrn Ruscheweyh, des 2. Harde⸗Dragoner⸗Regiments, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn Rosin und der Hauskapelle. Auftreten der Sängergesellschaften. Abends: brillante Illumination durch 20 000 Gas flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr.

Sonnabend: Eine Sommernacht im Belle Alliance⸗ Theater. Im Sommergarten: Deppel⸗ Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Kaiser Franz Garde ⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2. unter perfönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Derrn Saro, und der Hauskapelle. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination. Im Theater: Durchlaucht haben geruht! Anfang des Concerts 6Uhr, Ende 17 Uhr Nachts.

Familien⸗ Nachrichten.

Verehelicht: Hr. C. Graf v. Krockow mit Miß

Schoonmaker (London).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittergutsbesitzer Carl Bake (Thallwitz. Hrn. Premier ⸗Lieute⸗ nant und Adjutant v. Voß (Berlin). Hrn. Pastor F. Fischer (Gerlachsheim). Hrn. Major und Flügeladjutant v. Sick (Stuttgart). Eine Tochter: Hrn. J. Focke (Bremen). Hrn. Konsistorial⸗Rath Hoppe (Breslau).

Gestorben: Hr. Justiz⸗Rath und Notar Robert v. Briesen (Dagen). Verw. Frau Caroline v. d. Lühe, geb. v. Blankenburg (Berlin). Hr. Postdirektor Adolf v. Knoblauch (Eüden— scheid).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

36851

Oeffentliche Ladung. Der Apothekergehülfe Johann Heigrich Quest, geboren am 6. Dezbr. 1859 zu Westerende ⸗Otterndorf, evang., wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dein Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver— lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben Vergehen gegen 8. 140. Abs. 1 Nr. 1 des Str.“ G.⸗B. Derselbe wird auf den 10. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts, Kaiser⸗ straße hier zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtemn Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 4727 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrathsamt zu Otterndorf über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. NM. 193 / 85.) Dortmund, den 14. August 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.

Maria Catharina Füllhardt, Wittwe des Ackerers Valentin Wendling, zu Hochfelden wohnhaft, ver treten durch Rechtsanwalt Clauß,

klagt gegen: 1) Johann Lapp, Ackerer, 2) Georg Bronner, Küfer, 3) Johann Brandstettner, Ackerer, alle Drei in Ingenheim bei Hochfelden wohnhaft, 4) Valentin Wendling, Ackerer, und 5) dessen Ehefrau Margaretha, geborene Arbo⸗ gast, Beide früher in Ingenheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, mit dem Antrage:;

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgericht zu beur— kunden, daß Klägerin die Richtigkeit der Dritt— erklärung der Beklagten Lapp und Bronner bestrei⸗ tet, demgemäß zu erkennen, daß Lapp 389 6 und Bronner 400 M den Eheleuten Valentin Wendling für Mobiliarkaufpreis verschulden und den Lapp und den Bronner zu verurtheilen, an Kläger diese Beträge bis zum Betrage von 400 KA. Hauptsumme mit Zins vom 14. Februar 1881 ab und 34 46 50 3 Kosten des Mahnverfahrens und der Zwangs— vollstreckung zu bezahlen und den Beklagten soli⸗ darisch die Kosten zur Last zu legen; eventuell zu beurkunden, daß Kläger die zwischen den Beklagten sub 1 bis 3 als Käufern und den Beklagten Ehe— leuten Valentin Wendling als Verkäufern im No— vember 1882 abgeschlossenen Mobiliarkäufe als frau⸗

36833

Verlobt; Frl. Gertrud Ende mit Hrn. Architekt Paul Stegmüller (Wannsee).

dulös und simulirt anficht, demgemäß diese Käufe für nichtig und ungültig zu erklären und zu erkennen,

daß sämmtliche durch Lapp, Bronner und Brand—

stettner den Eheleuten Wendling abgekauften Gegen— stände als noch zu dem Vermögen der Letzteren ge⸗ hörig, von den Beklagten sub 1—3 zurückgewährt werden müssen, namentlich durch:

Lapp: Eine Kuh, 2 Wagen und ein Wagen Heu im Gesammtwerth von 380 .

Bronner: ein Pferd, eine Kelter, ein Faß und 2 Wagen ungedroschener Gerste im Gesammt⸗ werthe von 420 M,

Brandstettner: einen Kasten, ein Butterfaß und Hausgeräthe ꝛc., im Gesammtwerthe von 80 0,

alle Rechte und Ansprüche, falls die Räckgewährung nicht stattfinden sollte, oder nicht mehr stattfinden könnte, vorzubehalten, die Kosten der Anfechtungs— klage den Beklagten solidarisch zur La zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist Ter nin bestimmt

in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 24. November 1885, Vormittags 9 Uhr, wozu die BYeklagten sup 4 und 5 unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be— stellen, hiermit vorgeladen werden.

Straßburg, den 18. August 1333.

Sekretariat der II. Civilkammer.

Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches . Straßburg. uszug. Leopold Scheuer, Schnittwaarenhändler in Wörth a. / S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, klagt gegen: 1) Jakob Renis, zuletzt Ackerer in Oberfteinbach, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, . 2) dessen Ehefrau Louise Hafner, in Obersteinbach, mit dem Antrage: . die Beklagten solidarisch zu verurtheilen, an Kläger 606 „S nebst Zinsen zu 50 vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkarnmer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 23. November 1883, Vormittags 10 Uhr, wozu der Beklagte sub 1) mit der Aufforderung andurch öffentlich vorgeladen wird, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Straßburg, 18. August 1883. Sekretariat der JI. Civilkammer. Weber.

36831 Oeffentliche Zustellung.

Die verehel chte Fabrikarbeiterin Marie Lach⸗ mann, geborene Schmidt, zu Zedlitzhaide, vertreten durch den Rechtsanwalt Kassel zu , klagt gegen ihren Ehemann, den Weber August Lachmann, früher zu Zedlitzhaide, jetzt unbekannten Aufent— halts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 15. Dezember 1885, Vormittags 9! Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

36852

26834) Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. Celestine Wintz, Ehefrau des Unternehmers Carl Paul Girard, in Drusenheim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Schneegans, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung mit dem Antrage: Die Gütertrennung zwischen den Parteien aus⸗— zusprechen und dieselben behufs Auseinander⸗ setzung ihrer Rechte vor Notar Baer in Rösch⸗ woog zu verweisen.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 2. November 1883, Vormittags 10 Uhr.

Straßburg, den 18. August 1383. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber.

36829 Proclama.

Auf Antrag des Taglöhners Heinrich Weber da— hier, des Halbbruders der am 8. Juli 1382 dahier verstorbenen Wittwe Johann Osthoff Therese, geb. Weber, werden die unbekannten Erben der Letzteren, namentlich: a. der dem Vornamen nach unbekannte Sohn des Halbbruders der Erblasserin, des Johann Weber, welcher vor 23 Jahren nach Amerika aus—⸗ gewandert sein soll, b. der Halbbruder Franz Adam Weber, welcher vor 50 Jahren zu einem Onkel in Amsterdam verzogen und dort verstorben sein soll, resp. deren Erben zur Anmeldung und Geltend⸗ machung ihrer Rechte auf den Nachlaß der Wittwe Johann Osthoff auf den 21. Dezember 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle unter der Verwarnung geladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens der Halbbruder Heinrich Weber dahier für den rechtmäßigen Erben angenommen werden wird, ihm als folchem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rech⸗ nungälegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem noch Vorhandenen zu begnügen verbunden sein soll.

Brilon, den 11. August 1883.

Königliches Amtsgericht.

36827

In ache des Colonen Driehaus zu Driehausen gegen den Müller Friedrich Sander zu Schwagstorf, wird der auf Mittwoch, den 26. September er. an; gesetzte Subhastations, und Aufgebots termin verlegt auf Frestag, den 28. September 1883, Mor— gens 11 Uhr. Wittlage, den 21. August 1883. Königliches Amtsgericht. . Hermann.

36904

l Die shttionãre der Deutschen Linoleum & Wachs⸗ tuch⸗Compagnie in Rirdorf werden hiermit zu der am 15. September a. C., im Geschäftslokal des Herrn Justizrath Hecker, Berlin, Morgens 10 Uhr sflattfindenden außerordentlichen Generalver⸗ sammlnng eingeladen.

Gegenstand der Tagesordnung: Vergrößerung des Aktienkapitals. Deutsche Linoleum ˖ & Wachstuch⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö Zum ga. der öffenklichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage belannt gemacht.

Junger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Compagnie.

. Pope, Vorsitzender des Aufsichtsraths.

9 Dienstag Morgen 243, bis Mittwoch Morgen 178 Per— onen. .

Königreich Preußen.

. Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbe— wegliche Vermögen.

Vom 13. Juli 1883. GFortsetzung.)

8. 46. Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins i Amtswegen zu veröffentlichen: . ; . 1) durch Anheftung an die Gerichtstafel, 2) durch Einrückung in den Anzeiger des Amtsblatts. Ist für ein in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte belegenes Grundstück eines dieser Gerichte zum Vollstreckungs⸗ gerichte hestellt, so ist die Anheftung an die Gerichtstafel bei allen hetheiligten Gerichten auszuführen. Wie ost und in welchen Zwischenräumen die Einrückung in den Anzeiger des Amtsblatts zu erfolgen habe, hängt von der Bestimmung des Gerichts ab. . Das Gericht kann von Amtswegen oder auf Antrag eines Interessenten noch andere Arten der Veröffentlichung . gnteressent ist bef Jeder Interessent ist befugt, die Bekanntmachung auf sei ha, n, , . . ö ei Gegenständen geringeren Werthes kann nach dem Er— messen des Gerichts die Einrückung in den Anzeiger des Amts— blatts durch Anheftung an die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmte Stelle in derjenigen Ortsgemeinde, in welcher das Grundstück belegen ist, ersetzt werden. 47

Die bei Erlaß der Bekanntmachung vorhandenen In— teressenten sind zu dem Versteigerungstermine von Amtswegen durch Zustellung der Bekanntmachung zu laden. Zwischen dem Tage der Zustellung und dem Termine muß eine Frist von zwei Wochen liegen.

Im Laufe der zweiten Woche vor dem Versteigerungs— termin ist den zu dieser Zeit vorhandenen Interessenten mit Ausnahme des Schuldners und des etwa neu eingetretenen Eigenthümers des Grundstücks mitzutheilen, welche Gläubiger das Verfahren oder die Zulassung des Beitritts zu demselben vor Beginn der zweiten Woche vor dem Termine beantragt haben, und wegen welcher Forderungen die Anträge gestellt sind. Die Beurkundung der 3 ist nicht erforderlich.

Sind im Grundbuche mehrere Ansprüche unter Vorbehalt der Festsiellung der Rangordnung eingetragen, so ist mit der Ladung der Berechtigten die Aufforderung zu verbinden, daß sie den für ihren Anspruch behaupteten Vorrang spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft machen, widrigenfalls der Vorrang, soweit er nicht aus dem Grundbuche hervorgehe, bei Feststellung des geringsten h. nicht berücksichtigt werde.

49.

Ist die Zwangsversteigerung nur in Folge des Beitritts eines Gläubigers fortzusetzen, und der Beschluß, durch welchen der Beitritt zugelassen wurde, nicht so zeitig zugestellt worden, daß zwischen dem Tage der Zustellung und dem Versteigerung s⸗ termine eine Frist von zwei Wochen liegt, so ist der Ver— steigerungstermin aufzuheben und von Neuem zu bestimmen, sofern nicht der Schuldner und, wenn ein neuer Eigenthümer zu den Interessenten gehört, auch dieser der ungehemmten Fortsetzung des Verfahrens zustimmen.

Sind bei der Bekanntmachung des früheren Termins die Vorschriften des 5. 40 Nr. 1, 4, 5, 8, 9 und des 5. 46 be— folgt, so ist der neue Termin auf drei bis sechs Wochen hinauszurücken.

5. 5b.

Ist das Verfahren eingestellt, so wird dasselbe nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt. Der Antrag ist dem Schuldner und, wenn ein neuer Eigenthümer zu den Inter⸗

essenten gehört, auch diesem von Amtswegen zuzustellen.

gers darf das Verfahren ohne Aufhebung der erfolgten Voll⸗ streckungsmaßregeln nur einmal und auf nicht mehr als drei Monate eingestellt werden. Wird ein begründeter Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nicht binnen einer Frist von drei Monaten, welche mit der Einstellung beginnt, gestellt, so gilt der Versteigerungsantrag als zurückgenommen.

; Die Aufhebung des Versteigerungstermins gilt im Sinne dieser Vorschrift als Einstellung auch dann, wenn gleichzeitig die Ansetzung eines neuen Termins beantragt worden ist.

Ist die Einstellung des Verfahrens auf Grund einer vom Schuldner behaupteten Stundung gerichtlich angeordnet, so finden die Vorschristen des ersten Absatzes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Aufhebung des Verfahrens auf Grund der Stundung erst nach Beendigung des Rechtsstreites erfolgt.

Durch die , mg aller Interessenten, deren Rechte durch die Entscheidung über den Zuschlag barühr“ werden, wird die Anwendung der Vorschriften des ersten und zweiten Absatzes ausgeschlossen. Die Zustimmung eines Vorkaufs⸗ berechtigten, sowie des Schuldners und des gegenwärtigen Eigenthümers des Grundstücks ist nicht erforderlich.

64.

Im Versteigerungstermine wird der Beginn des Verstei⸗ gerungsgeschäfts mittels Aufrufs bekannt gemacht. Alsdann werden der Auszug autz der Steuerrolle und die beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts oder Artikels zur Einsicht auf⸗ gelegt, die Gläubiger, wegen deren Forderungen das Ver— fahren fortgesetzt wird, die Beträge der Forderungen, sowie die Zeit der erwirkten Beschlagnahme, angemeldete Ansprüche und besondere Realverhältnisse bekannt gemacht; endlich wird über die Kaufbedingungen verhandelt.

3. 53

Unter den Kaufbedingungen ist das geringste Gebot G. 22 Absatz 1) festzustellen. In Ermangelung anderweiter Festsetzung der Betheiligten (3. 15) kommen dabei die nach— folgenden Vorschriften 55. 54 ö. 56 zur Anwendung.

5

Das geringste Gebot ist durch den Richter, nöthigenfalls

mit Hülfe eines Rechnungsverständigen, dahin festzustellen, daß durch dasselbe alle Realansprüche, welche der Forderung des betreibenden Gläubigers vorgehen, sowie die aus dem Kaufgelde zu entnehmenden Kosten des Verfahrens (§. 8.4) gedeckt werden. It der zugelassene Beitritt eines Gläubigers erst inner⸗ halb der beiden letzten Wochen vor dem Termin beantragt worden, so bleibt der Beitritt bei der Feststellung des geringsten Gebots unbeachtet, es sei denn, daß diejenigen Realberechtigten der Beachtung zustimmen, deren Ansprüche in Folge der Beachtung bei der Feststellung des geringsten Gebots unberück⸗ sichtigt bleiben.

§. 55.

Die Feststellung des geringsten Gebots erfolgt, soweit die zu berücksichtigenden Ansprüche oder deren Vorrang zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundhuch bedürfen, nach dem Inhalte des Grundbuchs und, soweit die⸗ selben in Forderungen von unbestimmter Höhe bestehen, nach dem im Grundbuche eingetragenen höchsten Betrage.

Eingetragene Posten, rücksichtlich deren ein Anspruch nicht mehr besteht, bleiben unberücksichtigt, soweit nicht auf Grund des §. 29 Absatz 3 ein Anspruch auf Erstattung von Kosten nach Maßgabe des 8. 66 erhoben wird.

Bedingte Ansprüche sind wie unbedingte zu behandeln.

Laufende Zinsen und die laufenden Beträge wieder kehrender Hebungen (5. 36) sind bis zu dem Tage, welcher zur Verkündung des . über den Zuschlag bestimmt ist, 6. berechnen und soweit der Betrag aus dem Grundbuche er— ichtlich ist, von Amtswegen zu berücksichtigen.

Eintragungen im Grundbuche, welche nach Eintragung des in 8. 18 bezeichneten Vermerks erfolgt sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens im Termine vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten nachgewiesen werden.

Laufende und rückständige Beträge wiederkehrender He— bungen, welche nicht Geld zum Gegenstande haben, sind zu einem Geldbetrage festzusetzen, unbeschadet jedoch der ander⸗ weiten Berechnung bei der n . des Kaufgeldes.

6.

Ansprüche, deren Betrag in Geld oder anderen Leistun⸗ gen aus dem Grundbuche nicht ersichtlich ist, sowie eingetra—⸗

5. 57.

Von dem Kaufpreise ist der Betrag der bei Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigten Zinsen, laufenden oder rückständigen wiederkehrenden Hebungen, Kosten und nicht ein— getragenen, auf den Ersteher nicht von selbst übergehenden Realansprüche, sowie der das geringste Gebot übersteigende Betrag baar zu zahlen.

Wird dasselbe Grundstück wiederholt versteigert, so ist auch derjenige Betrag baar zu zahlen, welcher bei einer früheren Versteigerung von dem rückständigen Kaufgelde auf die Kosten des Verfahrens oder die in den 858. 24, 26 bezeichneten An— sprüche überwiesen und noch eingetragen ist.

Im Uebrigen sind die bei Feststellung des geringsten Ge⸗— bots berücksichtigten Realansprüche in Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.

Soll statt der Uebernahme einer Hypothek oder Grund⸗ schuld, welche auch auf einem anderen gleichzeitig zum Ver— kaufe gestellten Grundstuͤcke ungetheilt haftet, die Barzahlung eines entsprechenden Theiles des Kaufgeldes als Kaufbedingung gestellt werden, und wird unter dieser Bedingung ein höheres Gebot als unter der gesetzlichen abgegeben, so ist die Zustim⸗ mung des Schuldners (8. 45) auch dann nicht erforderlich, wenn die Forderung noch nicht fällig ist.

Die Kündigung einer zu übernehmenden Hypothek oder Grundschuld wirkt gegen den Ersteher nur dann, wenn sie spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur e von Geboten von dem Gläubiger angemeldet wor— den ist.

Der baar zu zahlende Theil des Kaufpreises ist von der Verkündung des Zuschlagsurtheils an mit fünf ö. Hun⸗ dert zu verzinsen.

3. 58.

Der Ersteher ist verpflichtet, statt eines nach Vorschrift des 5. 57 zu übernehmenden Realanspruchs einen ö spruch von gleicher Höhe unter den für den ersteren festge— stellten Bedingungen der Verzinsung und der Zahlung zu übernehmen, wenn der erstere bei der Vertheilung des Kauf⸗ preifes gänzlich oder doch mit dem Range vor dem Anspruch des hetreihenden Gläubigers in Wegfall kommt.

Auf diesen Fall ist für solche Ansprüche, welche nicht die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstande haben, sowie für ÄUnsprüche auf wiederkehrende Hebungen durch den Richter bei Feststellung des geringsten Gebots ein Kapitalbetrag festzu⸗ 3. . Höhe die Uebernahme eines anderen Anspruchs erfolgen soll.

Ansprüche auf wiederkehrende Hebungen sind hierbei nach dem Betrage der Hebungen für den ganzen Zeitraum der Dauer, bei unbestimmter Dauer nach der wahrscheinlichen Dauer, bei unbegrenzter Dauer nach dem zu ihrer Ablöfung erforderlichen Betrage oder, wenn die Ablösung . zulässig ist, nach dem Zinssatze von vier vom Hundert zu Kapital zu rechnen. Dieses Kapital ist eintretenden Falls mit fünf vom Hundert in halbjährlichen Zahlungen zu verzinsen und nach dreimonatiger Kündigung zu zahlen.

5. 59

Ist ein zu übernehmender Realanspruch ein bedingter so ist der Ersteher verpflichtet, gleichzeitig einen anderen 2 spruch unter der gleichen, aber entgegengesetzt wirkenden Be dingung nach Maßgabe der Vorschriften des 5. 58 Absatz 1 zu übernehmen. Die Vorschriften des 5§. 58 Absatz 2, 3 finden nn, ,,, c Eine Forderung, welche auch auf einem anderen Grund⸗ stücke ungetheilt haftet, wird wie eine Forderung unter auf⸗ lösender Bedingung behandelt. Bei einer solchen Forderung ist die Bedingung für die Uebernahme eines anderen An⸗ pruchs dahin zu stellen, daß der Gläubiger aus dem mitver⸗ afteten Grundstücke befriedigt wird oder die Rechte auf Be⸗ edigung aus dem versteigerten Grundstücke und aus der

Uebernahme der Forderung aufgiebt.

S. 60. Steht dem Anspruche des Gläubigers eine dauernde La nach, welche auf den Ersteher nicht von selbst übergeht, so t die Uebernahme derselben als Kaufbedingung festzustellen,

jedoch nur für den Fall, daß die vorgehenden Interessenten durch den Zuschlag für lin unter dieser en n n

Gebot nicht bena el g werden.

Steht dem Anspruche des Gläubigers eine Grundgerech—⸗

tigkeit nach, so ist auf Antrag eines derselben vorgehenden.

e

8