bandlungen konnte als ein unberechtigtes nicht angesehen werden. Wenn der Gegenstand nicht zur Sprache gekommen wäre und der Vertrag abgeschlossen wäre obne diese Erklärung im Schlußprotokoll, und Spanien würde nachher diesen Stondpunkt eingenommen, nach⸗ her die Anforderung gestellt haben, daß es nur denjenigen aus Deutsch⸗ land eingeführten Sprit als meistbegünstigt ansehen könnte, der als Spiritus schon in Deutschland hergestellt wäre, — meine Herren, wir würden kaum in der Lage gewesen sein, die Berechtigung dieser Anforderung überhaupt ernsthaft in Zweifel zu ziehen; wir würden diesem Anspruche Spaniens auch nachher haben nechgeben müssen. Dieselbe Haltung hatten wir natürlich bei den Vertragsverhand⸗ lungen einzunehmen. Wir würden ja im Interesse Hamburgs gewünscht baben, daß ihm die bisher genossene Begünstigung auch später hätte zu Theil werden können. Wenn Spanien also den Anspruch erhob, daß es in Zukunft den aus Deutschland kommenden Sprit nur dann als deutschen Sprit ansehen werde, wenn er auch als Spiritus in Deutschland hergestellt ist, so war dieser Anspruch berechtigt, und die deutsche Regierung konnte sich auf die Dauer dagegen nicht wehren. Eine Konzession ist es ja unter keinen Umständen. Wir würden nur in der Lage gewesen sein zu sagen, diese Auffassung scheint uns zu weit zu gehen, und wenn wir uns nicht hätten verständigen können mit Spanien, dann konnten wir nur verlangen, daß die Erklärung aus dem Vertrage herausbliebe, und dann würde Spanien autonom ganz dieselbe Auslegung haben ins Leben treten lassen. .
Meine Herren! Es ist in der Denkschrift darauf hingewiesen, daß Frankreich seinerseits, was Spanien hier im Vertrage erklärt und in loyaler Weise erklärt, damit ihm nicht der Vorwurf gemacht würde, es hätte das schon im Vertrage betonen müssen, denselben Grundsatz autonom in Anwendung gebracht hat, und von keiner Seite hat sich dagegen ein Widerspruch erhoben. Frankreich sagt ganz allgemein, ich sehe nur solche Waaren als durch Fabrikation nationalisirt an, die durch die Fabrikation in eine andere Zoll klasse kommen. Wendet man das. auf Spiritus an, so kommt man auf dasselbe Resultat, daß überall dort, wo Spiritus und Sprit nicht unterschieden werden im Zolltarif, es darauf an kommt, daß der Spiritus selbst in dem betreffenden meistbegünstigten Lande hergestellt wird und daß die Frage, ob bei der Einfuhr Spiritus oder Sprit vorliegt, gar nicht zur Kognition der Zoll— behörden gelangt. Das ist die Deutung der Spritklausel, und wenn Sie von dieser Beurtheilung ausgehen, so wird sich, glaube ich, doch der Ekel, von dem der Hr. Abg. Dr. Hänel sprach, wesentlich ver⸗
ringern müssen. ö .
Ich kann nur versichern, daß die Interessen Hamburgs bei dem Vertrage von der Regierung keineswegs außer Acht gelassen sind. Hamburg ist in dem Vertrage in keiner Weise schlechter gestellt wor— den als das übrige Deutschland, das Zollinland. Meine Herren, die Spritklausel stellt Hamburg nicht schlechter gegen das Zollinland, sondern nimmt Hamburg nur einen Vortheil, den es vordem Ver— trage vor dem Zollgebiet voraus hatte. Das ist die Bedeutung der Sache, das bitte ich nicht zu verkennen. ; .
In den letzten Verträgen ist nicht überall so günstig für Ham⸗ burg gewirkt worden. In dem österreichischen Vertrage vom 16. De—⸗ zember 1878 war der Veredelungsverkehr gegenseitig vereinbart, und dabei ausdrücklich vereinbart worden, diese Vergünstigung greift nur Platz für das Zollgebiet, nicht auch für die Zollausschlüsse. Also damals wor es nothwendig, die Zollausschlüsse schlechter zu stellen. Das war bedauerlich, ließ sich aber nicht ändern. Hier ist es aber nicht der Fall, das konstatire ich ausdrücklich. .
Meine Herren! Ich glaube mich zunächst auf diese Bemerkungen beschränken zu sollen und will abwarten, was im weiteren Verlaufe der Diskussion noch für besondere Momente hervorgehoben werden. Die Industrie hat nicht nur in einzelnen Stimmen, sondern ganz allgemein den Abschluß des Vertrages mit Freude begrüßt, die ver⸗ bündeten Regierungen theilen diese Freude, und ich meinerseits darf die Hoffnung nicht aufgeben, daß der Reichstag in seiner Majorität dieser Anschauung sich anschließen wird. Ich würde es sehr beklagen, wenn der Versuch gemacht würde, etwa den Vertrag durch eine Aende⸗ rung, sei es auch nur durch die Beseitigung der erwähnten Bestim« mung des Schlußprotokolls in das Stadium der Berathung in Spanien zurückzuverweisen. Ich glaube, das wäre gleichbedeutend init einer Ablehnung des Vertrages. ö
Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts Br. von Schelling das Wort:
Der Hr. Abg. Dr. Hänel hat die Form, in welcher die Indem⸗ nität zu den in der Bekanntmachung vom 9. dieses Monats getroffenen Bestimmungen nachgesucht ist, als eine unüberlegte bezeichnet. Er hat gemeint, es müsse ein gemeingültiges Recht geschaffen werden, und dieser Erfolg sei nur zu erzielen durch Publikation im Reichsgesetzblatt. Ich glaube den Herrn Redner in dieser Beziehung vollkommen beruhigen zu können. Wenn, wie zu hoffen steht, das hohe Haus seine Geneh⸗ migung nicht versagen wird, so wird der dadurch hergestellte Rechts⸗ zustand demnächst im Reichs-Gesetzblatt durch eine entsprechende Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers in derselben Form zu einem all⸗ gemein verbindlichen erhoben werden, in welcher dies bei Gelegenheit des mehrererwähnten Vertrags von 1878 mit Oesterreich ge⸗ schehen ist.
Der Herr Ahgeordnete hat nun zwar ferner ausgeführt, diese Form könne ein . nicht ersetzen, er tritt aber dadurch zunächst mit dem eben geschilderten Vorgange in Widerspruch, er scheint mir aber dabei auch die Praxis unbeachtet gelassen zu haben, wie sie in Bezug auf die Publikation von Staatsverträgen allgemein beobachtet worden ist. Dergleichen Staate verträge des Reichs haben regelmäßig ihre Sanktion nicht durch ein besonderes ,, sondern sie sind einfach nach erlangter Zustimmung des Bundesraths und Ge— nehmigung des Reichstags im Reichsgesetzblatt verkündet worden. Nun stellt sich aber die Bekanntmachung vom 9. August d. J., soweit sie dispositiven Inhalts ist, lediglich dar als die Ausführung eines mit der spanischen Regierung getroffenen besonderen Abkommens, wonach gewisse Zollbestimmungen bereits am 12. d. M. in Kraft treten sollen. Wenn nun, was der Hr. Abg. Dr. Hänel nicht bestreiten wird, es ein allgemein anerkannter Rechtssatz ist, daß die nachträgliche Gutheißung eines Rechtsakts in derselben Form zu erfolgen hat, in welcher die ursprüngliche Zustimmung zu ertheilen gewesen wäre, so folgt daraus, daß, wenn der Reichstag seine Genehmigung zu jenem vorläufigen Abkommen ertheilt, und wenn diese Genehmigung im Reichs ⸗Gesetz‚ blatt bekannt gemacht wird, dann der Inhalt des Abkommens nach allen Nichtungen hin verbindliche Kraft erlangt,
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bemerkte, die Rede des Abg. Hänel sei im Wesentlichen eine Zukunstsrede gewesen, und er glaube, daß in Zukunft die Regierung das, was darin Berechtigtes gelegen habe, in Obacht nehmen werde. Für ihn sei ein „Wermuthstropfen im Freuden— becher des Handelsvertrages“ die Bestimmung betreffend die Einfuhrzölle auf Rosinen und Korinthen; durch die plötzliche Trmiäßigung des Jolles von 34 6 auf 8 46. würden viele Großkauflente, besonders im Rheinlande, die sich große Vor—⸗ räthe mit Rücsicht auf den hohen Zoll hingelegt hätten, be— trächtlich geschädigt. Solche Schäbigüngen einzelner Gewerbe— treibender ließen sich ja bei keinen Handelsvertrage vermei— den, sie kämen auch beim italien schen Handelsvertrage ge⸗ rade für die Rosinenhändler vor; damals sei der Uebergang aber ein allmählicher gewesen, und außerdem trete hier der erschwerende Umstand ein, daß der deutsche Rosinen⸗ utnd Korinthenimport mit Spanien gar nichts zu thun habe, er möchte also die Regierung fragen, aus welchem Grunde die Bestimmung überhaupt in den Vertrag aufgenommen sei. Um dies Moment und vielleicht ähnliche ihm zur Seite stehende zu untersuchen, möchte er für Kommissionsberathung des Ver— trages stimmen; er nehme dabei allerdings an, daß der Ver— trag, wie derselbe sei, von der Kommission, und auich von dem Hale inverändert genehmigt werde, hoffe aber, daß aus
diesen Verhandlungen sich eine Möglichkeit ergeben werde, den besonders schwer geschädigten Kaufleuten, welche Rosinen⸗ und Korinthenvorräthe liegen hätten, im Verwaltungswege Ent⸗ schädigung zu bieten.
Hierauf entgegnete der Staatssekretär des Reichs⸗-Schatz⸗ amts von Burchard Folgendes: :
Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß ich ganz kurz auf die Anfrage antworte und auf die Bemerkungen, die der Herr Vorredner hierher gerichtet hat. Er hat zunächst überhaupt gefragt, wie es denn käme, daß eine Zollermäßigung für Korinthen und Rosinen im Ver— trage vorgesehen sei, solche würden ja aus Spanien überhaupt gar nicht eingeführt. Für Rosinen ist das nun ja unzweifelhaft, auch nach unserer Statistik nicht zutreffend, und namentlich nach der Hambur— gischen Statistik, nicht zutreffend, denn wir haben in der Hamburgi— schen Statistik eine nicht unerhebliche Einfuhr verzeichnet von Rosinen aus Spanien; aber auch für Korinthen trifft das nicht ganz zu, ich muß jedoch zugestehen, daß das spanische Interesse am Korinthenzoll bei den Verhandlungen uns auch nicht ganz zweifellos erschien, aber Spanien hat absolut den Anspruch erhoben, und ist auf dem Anspruche verblieben, es war unmöglich, in dieser Beziehung den spanischen Anträgen zu wigzerstreben; deshalb ist sowohl für die Korinthen, als auch für die Rosinen der Zoll— ermäßigung zugestimmt worden. ⸗
Was dann die andere Frage anbetrifft, ob es nicht möglich sei, denjenigen Händlern, welche durch die Plötzlich— keit der Einführung der Zollermäßigung geschädigt werden, irgend eine Entschädigung zu Theil werden zu lassen, so sind derartige Wünsche an die Regierung schon herangetreten. Meine Herren, daß bei jeder Zolländerung Schädigungen nicht ausbleiben können, daß ist ja unzweifelhaft und zwar nicht blos bei einer Zollerhöhung, sondern auch bei einer Zollermäßigung. Ich glaube, deshalb aber nicht, daß es nothwendig sei, von vorneherein jeder solchen Schädigung nun auch aus dem Reichssäckel Abhülfe zu schaffen; das wäre ein Prinzip, das man anbsolut nicht anerkennen kann, und das uns auf sehr abschüssige Bahnen bringen würde. Wenn eine solche Entschädigung bewilligt wird, so kann sie doch nur in ganz eklatanten Fällen eintreten, wo also der Nachweis geführt wird: Hier liegt eine ganz außergewöhnliche Schädigung vor, . war unvermeidlich und sie ist eingetreten durch das Verfahren der Regierung. ö
Meine Herren, wenn im Einzelfalle ein solcher Nachweis geführt wird — ich kann ja nicht sagen, welche Stellung der Bundesrath zu der Frage einnehmen würde, — aber es wäre ja vielleicht nicht aus— geschlossen, daß in dem einen oder anderen Falle dann eine Entschä⸗ digung stäͤttfinden könnte; im Allgemeinen möchte ich aber doch darauf hinweisen, daß in anderen Ländern diese Rücksicht auch nicht an⸗— nähernd so geübt wird. In England führt man ja bekanntlich Zoll⸗ maßregeln ein, ehe das Parlament sich in allen Stadien schlüssig ge— macht hat. . ö
Dann möchte ich auch ferner darauf hinweisen, daß über die Thatsache, daß es sich, wenn der Vertrag zu Stande käme, um eine Ermäßigung des Korinthen⸗ und Rosinenzolls handeln würde, kein Zweifel bestehen konnte, denn es sind schon im Mai in öffentlichen Blättern die Noten abgedruckt worden, die zwischen Spanien und Deutschland ausgewechselt worden sind, und da ist aus⸗— drücklich gesagt, daß diese Herabsetzung von Spanien ge— ordert sei, und daß die deutsche Regierung auch dieses Zugeständniß machen würde; also es konnte Keinen überraschen, daß, wenn überhaupt der Vertrag zu Stande kam, diese Ermäßigungen Platz greifen würden. Dann, meine Herren, glaube ich doch auch nicht, daß im Engroshandel mit solchen Gegenständen große Vor— räthe verzollt gelagert werden. Ich glaube, Jeder, der im größeren Umfange lagert, läßt seine Waaren auf der Zollniederlage, spart die Zollentrichtung und verkauft entweder unmittelbar von der Zollniederlage oder doch wenigftens, nachdem er die Waaren kurz vorher an sich genommen hat. Dieses Verfahren wäre doppelt noth⸗ wendig und angezeigt gewesen in dem Momente, wo bekannt wurde, — und das kannte den Herren nicht unbekannt bleiben, — daß Ver— trags verhandlungen geführt wurden mit Spanien, bei denen diese Zollermäßigung von Spanien verlangt war und eventuell von der deutschen Regierung zugestanden wurde. Aber, wie gesagt, alle diese Momente werden es ja nicht hindern, daß der Bundesrath den Einzelfall mit Wohlwollen und eingehend ins Auge fassen wird, — ich bin aber natürlich außer Stande zu sagen, in welcher Richtung die Entscheidung im Einzelfalle ausfallen wird.
Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, er stehe dem Vertrage
im Großen und Ganzen durchaus günstig gegenüber, er wolle!
aber nichts desto weniger eine Ueberweisung an eine Kommis— sion. Der Vertrag sei von ganz eigenthümlicher Natur und in vielen Punkten ein vollständiges Novum. Wie bei dem Vertrage mit Italien, so gingen auch bei diesem die Regie⸗ rungen jetzt die Wege der sog. Freihändler, und seine Partei wünsche sich Glück dazu, daß man sich in Deutschland schritt— weise dem Ideal nähere, den Handelsperträgen, die den Vortheil für beide Theile durch Erleichterung, nicht durch Erschwerungen des Verkehrs suchten. Das Dilemmg, in das die Regierung mit dem Vertrage ge⸗ rathen sei, erkläre er sich so: die Reichsregierung habe sich gefreut, ihn endlich zu haben, und habe die Verfassungsfrage nach der Gewohnheit, die sich in Deutschland entwickelt habe, ziemlich leicht genommen. Im ersten Augenblick habe man gedacht: ob man die Verfassung hier ein bischen nach rechts oder links verletze, das werde sich schließlich finden, wobei er, ohne damit Hänels Ausführungen abschwächen zu wollen, da nur eine culpa der Reichsregierung sehe, wo derselbe etwas mehr dolus zu sehen scheine. Der Reichskanzler sei krank oder abwesend gewesen, die Herren, die ihn vertreten hätten, hätten sich nach den Traditionen ihres Verkehrs mit dem hohen Herrn die Sache leicht gedacht, bis die Presse die Frage an den Reichskanzler selbst gebracht habe, der sich gesagt habe: was habe er davon, wenn er die Ver⸗ fassung verletze?! Er werde das Opfer bringen und den Reichstag bemühen, nach Berlin zu kommen. So habe der gesunde Menschenverstand des Reichskanzlers die Sache ge— schlichtet, und so sei der Reichstag in Berlin, um die Sache gut zu machen. Er mache der Regierung den Vorwurf, daß die deutsche Handelspolitik in Händen sei, die nicht berufen seien, die deutschen Handelsinteressen ebenso wirksam wie die der großen auswärtigen Politik zu vertreten. Dieses doku— mentire sich in allen den Zolltarif betreffenden neueren Maß⸗ regeln. Eine Frucht der neueren Zollpolitik sei es, daß man Deutschland den früheren Handelsvertrag mit Spanien gekündigt habe, und daß Deutschland nun zu un⸗ günstiger Zeit von Neuem einen solchen schließen müsse. Die Regierung bediene sich der Schutzzölle, um den einen Interessenten zu begünstigen, den andern zu berauben. Man komme schließlich dazu, diejenigen Gegenstände zollfrei zu lassen, die am wenigsten zum Leben nothwendig seien, und die anderen dagegen zu belasten. Es sei doch besser, ein Zollgesetz zu schaffen, dem alle Parteien zustimmten, als ein solches mit nur theilweiser Zustimmung. Durch den Vertrag würden in Bezug auf die Besteuerung des Weines Deutschland die Hände gebunden, das könne im betreffenden Augenblicke verhängnißooll werden. Einen Punkt allein könne man jeboch nicht herausgreifen, und nicht geneh⸗ migen, Handelsverträge müßten im Ganzen genehmigt werden, und auch er, Redner, werde dänach
verfahren. Aber er hoffe, daß es der Regie⸗ rung noch nach der Ratifikation gelingen werde, Spanien zu überzeugen, daß einzelne Punkte geändert werden könnten, ohne seine Interessen zu schädigen. Jedoch auch dieser Gesichtzpunkt würde sich am besten in einer Kommission erledigen lassen. Zu bedauern sei die kurze Dauer, auf welche der Vertrag abgeschlossen sei. Für die Hamburger Partikular⸗ interessen habe er, Redner, keine Sympathieen, den Spiritus⸗ handel könne man jedoch nicht von dem ganzen deutschen Handel isoliren. Hamburg habe für seine Ergebenheit seinen Lohn dahin, man müsse abwarten, ob es mit seinem gegen⸗— wärtigen Bundesgenossen zufrieden sein werde. Die gesammte Schiffahrt Hamburgs werde durch die Klausel arg geschädigt. Nun komme er an den wichtigen Punkt, der auch besser in einer Kommission erörtert würde: Wie verhalte es sich mit den Kon⸗ kurrenzstaaten Hamburgs? Er habe geglaubt, der Senator Versmann würde dem Reichstag diesen Punkt als eine Linderungssalbe auf diesen Vertrag darbieten, denn hier liege die Möglichkeit vor, die Schärfen des Vertrages zu mildern. In dem spanisch⸗schwedischen Vertrage stehe gar nichts von der Nationalität des Spiritus. Mit Dänemark stehe Spanien im Begriff, einen Vertrag abzuschließen. Wenn nun Schwe den, Dänemark u. s. w. russischen Spiritus rektifizirten, und nach Spanien importirten, wie dann? Eine Bürgschaft habe Deutschland dafür nicht, daß die Klausel auch auf Schweden u. s. w. angewendet werden würde. Diese Eventualität sei für Hamburg sehr wichtig. Er möchte, daß die deutsche Reichsregierung sich bemühe, eine solche Aus— legung des Vertrages herbeizuführen. Es sei unzweifel— haft richtig, daß eine Waare, die Gegenstand irgend einer Manipulation in einem Lande gewesen sei, nicht sofort als Waare dieses Landes gelten könne. Es sei aber die Frage, ob nicht die Behandlung des Spiritus eine solche sei, daß man sagen könne, es liege hier wirklich eine technische Fabri⸗ kation vor, und der Sprit müßte als deutsches Fabrikat an⸗ gesehen werden. Er erinnere an einen anderen Artikel, Vieh und Fleisch. Das Vieh unterscheide sich vom Menschen u. A. auch dadurch, daß seine Nationalität bestimmt werde nicht nach dem Orte, wo es geboren, sondern wo es getödtet werde; nach dem Civilstande, in dem so ein Ochse geboren sei, werde nicht gefragt. Das Vieh werde doch aber sicher keiner großen Fabrikationsbehandlung unterzogen. Wenn er bedenke, daß Spanien an und für sich gar kein eminentes Interesse daran habe, auf diesem Schein zu be⸗ stehen, so hoffe er, dieser Stein des Anstoßes werde durch die aufrichtigen Bemühungen der deutschen Regierung beseitigt werden können. Es könnte in einer Kommissionsberathung eine Resolution zu Stande kommen, welche diesen Gegenstand zum Ausdruck des Wunsches der großen Mehrheit des Reichs— tages machte. Er habe dem Hause nur einige Fragen ange⸗ deutet, die der Verbesserung fahig seien, ohne aber den Ver⸗ trag in seinem Prinzip anzugreifen. Er bitte das Haus, den von ihm proponirten Weg einzuschlagen und den Vertrag in der seiner Wichtigkeit entsprechenden Weise zu behandeln, ihn also in eine Kommission zu verweisen.
Der Abg. Dr. Frege bemerkte, wenn der Abg. Hänel der Eröffnungsrede Unklarheit vorwerfen zu dürfen glaube, so sei doch dieser Vorwurf ganz gewiß unbegründet. Daß der Abg. Hänel in seinem Mißtrauen gegen die Regierung so weit gegangen sei, ein von Sr. Majestät gezeichnetes Dokument für unglaubwürdig zu erklären, bedauere er lebhaft. Die gegen den Handelsvertrag und die vorläufige Bekanntmachung erhobenen Beschwerden seien durch die klaren Auseinander⸗ setzungen vom Bundesrath völlig widerlegt, namentlich die Klagen über die Haltung des Hamburger Senats seien durch die Worte des Senators Versmann entkräftet. Durch die Existenz der beiden großen deutschen Freihäfen seien den deutschen Unterhändlern von Anfang an die Hände gebunden; wenn dies Verhältniß einmal aufgehört hahen werde, würden die deutschen Unter— händler Besseres erreichen können; unter den gegenwärtigen Umständen habe die Reichsregierung erlangt, was zu erlangen gewesen sei. Er bedauere, daß die deutschen Kosrnzölle Spanien gegenüber gebunden seien, hoffe aber, daß dadurch die weitere Entwickelung der Landwirthschaft auf dem Wege der Zölle nicht aufgehalten wer ven würde. Die Herabsetzung des Zolls auf getrocknete Früchte bedeute für ihn einen erheb— lichen finanziellen Ausfall, und er werde die Herren von der Linken, die jetzt den Zollermäßigungen Beifall gäben, daran erinnern, wenn es sich darum handeln werbe, diese Ausfälle auf andere Weise zu ersetzen, wenn sie sich diesen geforderten Mehreinnchmen gegenüber schwierig erweisen sollten. In Bezug auf Rosinen und Korinthen unterstütze er den Wunsch des Abg. Reichensperger. Der Hamburger Petition gegenüber müsse darauf aufmerksam gemacht werden, daß nur ein kleiner Theil des deutschen Sprits in Hamburg rektifizirt werde, daß also Hamburg für diese deutsche Industrie nicht aus⸗ schlaggebend sein könne, andererseits werde sich Hamburg für das ihm nun entgehende Spanien leicht einen anderen Markt suchen können, so daß man diese Angelegenheit nicht gar zu hoch anschlagen dürfe. Auf diesem einseitihen Standpunkte stehe seine Partei nicht, sie werde vielmehr für den Handels⸗ vertrag stimmen, wie derselbe sei. ; ö
Der Abg. Oechelhäufer erklärte, seine Partei werde für den Vertrag stimmen; er halte ihn für eine sehr günstige Errungenschaft, besonders weil Annäherung gerade an Spa⸗ nien sich in ihm bokumentire. Vom Standpunkte des Frei⸗ handels halte er jede Follkonzession für wünschenswerth, so⸗ wohl diejenigen, welche Deutschland dem Ausland mache, als auch diejenigen, die Deutschland vom Auslande gemacht würden. Der vom Abg. Pr. Frege angedeuteten Erhöhung der Kornzölle werde hoffentlich nicht nur der spanische Han⸗ delsvertrag, sondern auch die Majorität dieses Hauses einen unüberwindlichen Damm entgegensetzen. Es sei der größte Irrthum, den man 1859 dei Schaffung des. Zolltarifs habe begehen können, daß man den Schaden nicht in Betracht gezogen habe, der dem deutschen Export daraus erwachsen müsse, daß das Ausland Reprefsivmaßregeln ergreife; in der That habe aber in Folge dessen der deutsche Export erheblich gelitten. Er behalte sich aber vor, dies bei passender Gelegen⸗ heit genauer nachzuweisen, für heute beschränke er sich darauf, der Regierung die Anerkennung dafür auszusprechen, daß sie den Handelsvertrag zu Stande gebracht ö wenn auch ein⸗ zelnen Industrien bedauerlicher Weise Nachtheile daraus er⸗ wachsen würden. ⸗ . ö
Der Abg. von Kardorff betonte, eins sei es, worüber er sich gewundert habe, das sei die Kühnheit der Abgg. Hänel und Dechelhäuser, welche die Behauptung aufgestellt haͤtten, die Regierung sei mit dem spanischen Handelsvertrage zur
Freihandelspolitik zurückgekehrt; er habe gerade die entgegen⸗ gesetzte Empfindung bekommen, Deutschland habe 1879 seinen
Zolltarif geschaffen, um die vaterländische Arbeit zu schützen, und um Kompensationsobjekte zur Erreichung von Vortheilen vom Auslande zu haben; nun, wo Deutschland die Früchte dieser Politik ernte, sagten die Herren Freihändler: Das sei ja ihre. Politik! Nicht Rücksichten wirthschaftlicher Natur, sondern andere Rücksichten seien es gewesen, welche Spanien zur Kündigung des Vertragsverhält— nisses geführt hätten, und er könne sich im Interesse des euro— päischen Friedens nur freuen, daß diese Hinderniffe überwun⸗ den worden seien. Der Abg. Hänel und die Fortschrittspartei gäben sich alle Mühe, aus dem Vorgehen der Regierungen einen eklatanten Eingriff und Angriff gegen die Rechte des Reichstages zu konstruiren. Er möchte einmal sehen, was geschehen wäre, wenn die Regierung unmittelbar nach Schluß der vorigen Session den Reichstag wieder zusammenberufen hätte. Ein Aufschrei der Entrüstung wäre in allen sezessio⸗ nistischen und fortschrittlichen Blättern erfolgt. Darüber sei man im ganzen Lande einig, daß die Regierung vollständig bona fidé gehandelt habe, die Vorwürfe der Fortschrittspartei seien nur ein Zeichen ihrer alten Mißstimmung gegen die Maßregeln der Regierung. Durchschlagende Gründe für eine Kommissions— berathung habe er nicht gehört. Er wünsche auch nicht, daß die Berathung über das Knie gebrochen werde, es könnten aber auch im Plenum alle Spezialfragen erörtert werden. Verweise der Reichstag die Vorlage aber an eine Kommission, so werde man in dieser Woche nicht fertig. Mit Unrecht habe man be— hauptet, daß die deutsche Industrie durch die Spritklausel ge— schädigt werde. Früher sei Hamburg derjenige Platz gewesen, welcher fast den gesammten Spiritus aufgenommen, und exportirt habe. Dieses Geschäft sei durch den Import des russischen Spiritus immer weiter heruntergegangen. Der russische Sprit komme zu ungeheuer billigen Preisen auf den Markt. Es liege das einmal an der hohen Exportprämie und dann an den Steuerdefrauden, in welchen sich Fabrikanten
der Zahl der Wersts, auf welchen der Spiritus zur Grenze transportirt werde. In Folge dessen werde der Spiritus auf Umwegen befördert. Würde derselbe auf dem Lande exportirt, so würde es den preußischen Zollbeamten leicht fallen, jede Defraudation ans Licht zu bringen. So aber erfolge der Ex⸗ port stets auf dem Seewege, und es falle den Russen leicht, ein paar Hundert Liter Wasser statt Sprit auszuführen und dafür die Exportprämie zu erlangen. Nehme der Reichstag nun die Klausel an, und versperre dem russischen Spiritus den Weg, so dürfe man hoffen, daß Hamburg wieder der Exporthafen werde, der es bisher gewesen. Im Uebrigen könne er nur sagen, daß die Regierung auch formal vollständig korrekt ge⸗ handelt habe.
Der Abg. Bebel stimmte in Bezug auf die Verfassungs⸗ frage dem Abg. Hänel zu, alle Gründe, welche die Regierung anführe, seien nicht stichhaltig. Es sei nicht abzusehen, warum man die spanischen Cortes eher über den Handelsvertrag habe befragen müssen, als den deutschen Reichstag. Hätte man denselben im Juli zusammenberufen, so wäre man dem Kon— flikt aus dem Wege gegangen. Ein Mißtrauensvotum gegen das Verfahren der Regierung führe zu der Konsequenz, den Vertrag im Ganzen abzulehnen. Habe der Abg— Hänel diese Konsequenz zu ziehen vergessen, so werde 9 Nedner, nach derselben handeln. Es unterliege gar keinem Zweifel, daß in Hamburg rektifizirter ausländischer Spiritus heimisches Fabrikat sei, ebenso wie in Deutschland zu Rauch— ta back umgewandelter amerikanischer Rohtaback deutsches Fa— brikat sei. Aus den Verhandlungen im Bundesrath habe man keine Aeußerungen der Einzelstaaten gehört, dieselben scheinen hinter den Coulissen stattgefunden zu haben. Spanien selbst habe gar kein großes Inkeresse an der Spiritusklausel, dieses Interesse liege lediglich bei den heimischen Konkurrenten. Bei den Hamburger Kaufleuten im Freihandelegebiet müsse alles Vertrauen zu
nahmen stattsinden lasse. ECigenthümlich sei die Stellung des Hamburger Senats. Auf Grund seiner genauen Kenntniß der Hamburger Stimmung könne er versichern, daß die Ham— burger Bevölkerung in den weitesten Kreisen den neuesten Akt der Reichsregierung Hamburg gegenüber mit der größten Unzufriedenheit aufgenommen habe. Man erblicke darin einen Schritt zur Annexion Hamburgs an Preußen. Der Senat hätte unter keinen Umständen einer derartigen Klausel ohne die Zustimmung der Bürgerschaft zustimmen dürfen. Der Reichstag habe jenem Abkommen mit Hamburg zu⸗ gestimmt, und würde sich eines Vertragsbruchs schuldig machen, wenn derselbe diese Bestimmungen des Art. 9 gutheiße. Die Hamburger Interessenten wären sonst berechtigt, gegen Senat und Reich vorzugehen und Entschädigung zu verlangen. Wem nütze die Spritklausel? Lediglich der Agrar- und Großgrund⸗ besitzerpartei. Die nnr, . werde dazu führen, daß die deutschen Ackerbauprodukte noch mehr als bisher zum Export benutzt würden, wenn nun ein neuer Anreiz der Spiritusindustrie gegeben werde, abermals eine ganze Reihe Morgen Landes zum Kartoffelbau zu benutzen, so werde Deutschland in Bezug auf seine wichtigsten Nahrungsmittel noch mehr als bisher vom Ausland abhängen. Bei ruhigen Zeiten gehe das, wenn aber Verwickelungen kämen — er er— innere an den östlichen Nachbar — so werde die Zufuhr an Lebensmitteln sehr erheblich benachtheiligt werden; es werde Arbeitslosigkeit eintreten, und die Lebensmittelpreise würden sich erheblich steigern. Diese Politik könne für die Wohlfahrt der Bevölkerung sehr verhängnißvoll sein.
Die erste Lesung wurde geschlossen und die Verweisung an eine Kommission abgelehnt, die zweite Lesung wird daher im Plenum stattfinden.
ö. k vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag hr.
24 S 95 3 nebst Zinsen zu 6 dom Tage der
und russische Beamte theilten. Die Steuer erhöhe sich nach
der deutschen Zollpolitik schwinden, wenn man derartige Aus—
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37805 Bekanntmachung. .Der unter dem 14. Mai 1881 von dem König— lichen Amtsgericht zu Ragnit hinter den Knecht Johann Szeglah, zuletzt in Sommerau, erlaffene Steckbrief, abgedruckt in Stück Nr. 21 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers pro 1881 der Regierungs-Amtt— blätter zu Gumbinnen und Königsberg, wird erneuert. L. I. b. 85 u, 91/82. 45/83. Tilsit, den 25. August . Königliche Staatsanwaltschaft des Land- gerichts.
Eubhastationuen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Iz 7 S360] Deffentliche Zustellung.
Der Heutsche Unterthan Fuwelier Franz Kramer zu Paris, Rue St. Honors 3650, vertreten durch den Justizrath Meyer in Berlin, Spandauerstr. 63, klagt gegen den Prinzen Georg Eristoff. unbekann— ten Aufenthalts, für dem Beklagten am 13. No— vember 1879 verkaufte Schmucksachen zum Preise von 119700 Fr. mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 258 S6. 20 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht J. zu Berlin, Jüdenstraße 60 J, Zim⸗ mer 83 a., auf den 5. November 1883, Vormittags 105 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 26. Juni 1883.
Gnhngel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 7.
I S26] Oeffentliche . nnn;
Die verehelichte Emma Wilms, geb. Thurau, zu Marienburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenheim in Danzig, klagt gegen deren Ehemann, den Restaurateur und Uhrmacher Hugo Wilms aus Danzig, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und in die Kosten des Rechksftreites zu ver— urtheilen und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen, Verhandlung des Rechtsftreits vor die L. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den. 7. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zuge assenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
Danzig, den 24. August 1883.
Kretschmer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
l37866] ODeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Gustav Krause in Dresden, ver— treten durch die Rechtsanwälte Schreck und Krause daselbst, klagt gegen den Major William Werbster Cook, früher in Dresden, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalt, wegen Zahlung einer Forderung von 244 0 ö 33 Kaußspreis für in den Monaten Dejember 8? und Januar 1883 entnommene Wagren fammt Zinfen zu 600 vom Tage der Klagzuftellung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung? von
Klagzustellung zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ . vor das Königliche Ämtsgericht zu Dresden den 15. November 1883, Vormittags 10 Uhr. n, Zwecke der öffentfichen Zufteulung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dresden, den 28. August 18835.
Pötz sch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
— **
37867 Oeffentliche Zustellung.
Der Anstreicher Gerhard Froning von hier, in Assistenz seines Vaters, des Maurers Bernard Fro⸗ ning zu Münster, klagt gegen den Maurer Adolf Klasberg, früher in Münfter, jetzt unbekannten Auf— enthaltg, wegen Entwendung eines neuen Anzuges, einer Cigarrenspitze und eines Baarbetrages von 3,05 „6 mit dem Antrage auf Herausgabe der Ge— genstände, event.! auf Zahlung von 75.89 6, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des. Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Münster i. W. auf den 6. November 1383, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . ö gemacht.
erbst, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung V.
378361 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Ernst Blasberg Comp. zu Hückes— wagen, vertreten durch Rechtskonsulent Fontaine da— selbst, klagt gegen den Sattler Wilhelm Adolphs, früher zu Hückeswagen, jetzt ohne bekannten Wohn ort, wegen in den Jahren 1882 und 1883 za verein barten Preisen käuflich gelieferten Lederwagren im Betrage von 6633 „, mit dem Antrage guf Ver— e mn zur Zahlung des obigen Betrages nebst 5 Yo Zinsen seit dem Zustellungstage der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lennep auf den 6. November 1883, Vormittags 9) Uhr. unn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lennep, den 29. August 18835.
. Knapp,
Gerichte schreiber des Königlichen Amtsgerichts. 37861 Oeffentliche Zustellung.
Der Bauunternehmer Ludwig Arndt zu Rathenow, pertreten durch den Rechtsan valt Dr. Jordan ebenda, llagt gegen den Bauunternehmer Hermann Quaft zu Rathenow, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Kaufgeld für am 2. Moi 18835 auf Kredit ent— nommene Hölzer, mit dem Antrage:
den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 178.43 M nebst 500 Zinsen seit 2. Mai 1883 an ihn zu verurtheilen und das Urthel für vor— läufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zu dem vom hiesigen Amts- gericht J. auf
den 23. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.
Rathenow, 29. August 1883.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Hannemann.
z Sꝛꝛ] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeitsmann Wiener, Caroline, geb. Schulz, zu Colberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Bentz daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Carl Wiener, früher zu Golberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver= lassung auf Ehescheidung mit dem Anrrage, ihre Che mit dem Beklagten zu trennen und den Be— klagten unter Auferlegung der Kosten für den allein , 214 6
ägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Eoeslin auf den 6. Dezember 1383, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Coeslin, den 20. August 1883.
57826] Oeffentliche Zustellung.
Die Marie, geborene Koeßler, gewerblose Ehefrau von Carl Desirs Niederhauser, fie zu Mühlhausen i. E wohnend, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Goldmann, klagt gegen den genannten Carl Desirs Niederhauser, Handelsangestellter, früher zu Mühl— hausen i. E., zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort. auf Gütertrennung, mit dem An— trage: die zwischen den Parteien bestehende Güter gemeinschaft für aufgelöst zu erklären, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Herrn Notar Diemer in Mülhausen zu verweisen, zugleich den Herrn Notar Antoni zum Notarreprä— sentanten des Abwesenden bei diesem Geschäfte zu ernennen und dem Beklagten die Kosten zur Laft zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mühlhausen i. E.
auf den 20. . 1883, Vormittags
r, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, sowie auf Grund des 8. 4 des Gesetzes vom 8. Juli 1879 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
. Stahl, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. 37832 Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinenfabrikant Franz . zu Zerbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Greger dafelbst, klagt, gegen den Kaufmann Alfred Schultze aus Zerbst, jetzt unbekannt abwesend, aus einem Kauf— und Lieferungsvertrage, mit dem Antrage auf Ver— urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 5920 . nebst 69 Zinsen seit 1. Januar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die JI. Civilkammer des Herzog— lichen Landgerichts zu Dessau auf den 28. November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 29. August 1883.
. Maypländer, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
37823 Oeffentliche Zustellunz.
Die Ehefrau Maria Wi nn, Margaretha Heltje, geb. Scheel, in Oldesloe, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justizrath Loeck dasell st, kfagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Heinrich Fhristoph. Heltje, früher in Oldesloe, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: „die zwischen Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären', und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst auf
Donnerstag, den 13. Dezember 1883,
; Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Kle ge⸗ auszug bekannt gemacht.
Altona, den 28. August 1883.
Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 37828] Bekanntmachung. In der Civilklagesache der Katharina Heinz, ohne besonderen Stand zu Lützkampen, Ehefrau des daselbst wohnenden Wirthes und Handelsmanns Hilarius Stolz, Klägerin,
ö gegen ,,. Siolz, Wirth und Handelsmann zu Lütz⸗ ampen, Beklagten,
. wegen Gütertrennung, hat die II. Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Trier Termin anberaumt
—
. Jö Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
auf den 18. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr,
zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, dahin gehend: Königliches Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bisher beitandene che— liche Gütergemeinschaft für aufgelöst und die Par— teien in Gütern getrennt erklären, dieselben zur Auseinandersetzung vor Notar verweisen, einen Experten ernennen, dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Trier, den 29. August 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. J. V. Mispagel. 378111 Die unverehelichte Elise Gussow hiers. hat das Aufgebot einer mit Ingrossationsdokument versehenen Außfertigung einer Verhandlung des früheren Stadt⸗ gerichts hiers. vom 11. März 1864 beantragt, in welch' letzterer ihrem verstorbenen Bruder Carl und ihr selbst ein Schichttheil von 225 Thlr. 28 Sgr. Pf. festgesetzt und dessen Ingrossation auf des schichtenden Vaters Wohnhaus B. 108 hiers. ver— fügt ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. März 1884, Morgens 10 Uhr, hier angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte an—= zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Detmold, den 27. August 1883. Fürstlich Lippisches Amtsgericht II. (gez Heldman. Zur Beglaubigung: Drüke, Gerichtsschreiber.
7th! Ausschlußurtheil.
In Sachen, den Carl Homann'schen Nachlaß zu Volkersheim betreffend, sind in der öffentlichen Sitzung vom beutigen Tage alle die, welche Erb— oder sonstige Ansprüche bislang nicht angemeldet haben, dem in der Verfügung vom 25. September
vor. Jahres angedroheten Rechtsnachtheile gemss
mit solchen Ansprüchen ausgeschlossen.
Lutter a. Bbge., den 23. August 1383. Herzoglich Braunschw. Lüneb. Amtsgericht. Bause.
137741 Im Namen des Känigs!
Auf den Antrag des Pastors Eiben zu Hage und des Regierungsraths und Amtshauptmanns Tiele⸗ mann zu Iburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wittmund durch den Amtsrichter Heyse far Recht:
Alle Diejenigen, welche der ergangenen Aufforde⸗ rung ungeachtet, ihre in dem Aufgebote vom 8. Fe— bruar 1883 aufgeführten Rechte an den Grundstücker.
Parzelle 122,107 Kartenblatt 2 und Parzellen 3. 4 und 27 Kartenblatts 4 von Wittmund,
Grundsteuermutterrolle Art. 331 nicht angemeldet haben, werden mit diesen Rechten an den genannten Grundstücken den Antragstellern gegenüber ausgeschlossen.
gez. Seyse.
Ausgefertigt: Wittmund, den 23. August 1883.
Heeren
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
378539] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die auf dem Grundstück Nr. 5 Elschnig Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen 500 Thaler erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O. S. darch den Gerichtsassessor Streibel für Recht: Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstäck Nr. 8 Elschnig Abtheilung III. Nr. 8 für den Bauerauszügler Georg Schneider zu Jassen ein— getragenen 500 Thlr. — 15600 6 wird für kraftlos erklärt, und es werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Verkündet den 75. August 1883.
Langer, Gerichtsschreiber.
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