1883 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Sep 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

5 Nas Abonnement betrãgt 4 Æ 50 3 für das Vierteljahr.

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ö * für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Exper-

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nehmen Gestellung an;

dition: Sw. Wilhelmstraße Nr. 32.

M 2O5.

Berlin, Sonnabend,

den 1. September, Abends.

1883.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignie n zu ertheilen, und zwar:

des Königlich bayerischen Maximilians-Ordens für Wissenschaft und Kunst: dem Amtsgerichts⸗Rath a. D. Storm zu Kirchdorf Hade⸗ marschen, Provinz Schleswig Holstein;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Herzoglich braunschweigischen Oekonomie⸗Rath Dr. Bürstenbinder zu Braunschweig, dem Forstmeister Reimann zu Oels und ö dem DOber⸗Wildmeiste Mehwald zu Domatschine im Kreise Oels;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus-⸗Ordens:

dem Geheimen Justiz-Rath Hoffmann, vortragenden Rath im Justiz-Ministerium;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben

Ordens:

dem Hofagenten Sr. 9 Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Helmeke zu Berlin,

dem Kaufmann Georg Lachmann ebendaselbst, .

dem Premier⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infanterie Kleist aus Liegnitz, zur . in Montreux, und

dem Theater Direktor Emil Fon zu Bremen;

der . sachsen⸗coburg⸗gothaischen

Verdienst⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft: dem Kaufmann Julius Czarnikow zu Berlin;

der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich k em Albrechts es Bären: -

dem Regierungs-Präsidenten Steinmann zu Gum— binnen; der Ritter-Insignien erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Germershausen zu Insterburg; des Fürstlich lippischen goldenen Ehrenzeichens: dem Stifts⸗Rentmeister Blankenburg zu Lippstadt;

ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Polizei⸗Präsidenten Heinsius zu Danzig; des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens dritter Klasse: dem Direktor der Reuterschen Telegraphen⸗Agenturen in Egypten, Jo seph Schnitzler zu Kairo; *.

des Ritterkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens:

dem Kurdirektor Heyl zu Wiesbaden;

der Königlich dänischen goldenen Verdien st K Medaille:

* 1

dem städtischen Kurkapellmeister Lüstner zu Wiesbaden;

des Ritterkreuzes des päpstlichen St. Gregorius— Ordens:

dem Rittergutsbesitzer Casimir von Chlapowski auf Kopaszewo, im Kreise Kosten; des persischen Sonnen⸗- und Löwen-Ordens dritter Klasse: dem persischen Vize⸗Konsul Schütze zu Berlin.

Deutsches Reich.

Es starben an der Cholera in Egypten von Dienstag Morgen bis Mittwoch 133, von Mittwoch bis Donnerstag 154 Personen. .

Die Dauer der in Griechenland für Provenienzen aus Smyrna angeordneten Beobachtungsquarantäne ist auf 24 Stunden herabgesetzt worden („Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 196).

Die für türkische Provenienzen in Fiume angeordnete Quarantäne findet bis auf Weiteres nur auf Provenienzen aus der nicht⸗europäischen Türkei Anwendung („Reichs⸗ Anzeiger“ Nr. 187 und 200).

Bekanntmachung.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Magde⸗ burg wird die an der Bahnstrecke Sangerhausen⸗Ersurt ge⸗ legene Haitestelle Griefstedt vom 15. September d. J. ab auch für den Eil⸗ und Frachtstückgut⸗Verkehr, sowie für die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren eröffnet werden.

Mit demselben Tage wird die bisherige Beschränkung, nach welcher Sendungen von Griefstedt nur in Frachtüber⸗ weisung, Sendungen nach Griesstedt nur in Frankofracht in beiden Richtungen ohne Nachnahmebelastung angenom— men wurden, in Wegfall kommen.

Berlin, den 31. August 1883.

In Vertretung des E . Reichs⸗Eisenbahnamts: raefft.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen zwischen Curhaven und Hamburg einer seits, Helgoland andererseits, gestalten sich in der Zeit vom 7. bis einschließlich 20. September d. J. A. Zwischen Cuxhaven und Helgoland. (Dampfschiff „Kronprinz Friedrich Wilhelm.“)

von Cuxhaven: täglich 10 Uhr 50 Min. Vorm. (nach Ankunft des Schnell⸗ zuges der Unterelbeschen Eisenbahn aus Hamburg);

von Helgoland: täglich 4 Uhr Nachm. Gum Anschluß an den 7 Uhr 25 Min. Nachr. aus Cuxhaven abgehenden Smnellzu nach Hamburg) (Dauer di e rt durchschnittlich 3 Stundens.

B. Zwischen Ho n urg und Helgoland. (Dampfschiff (Cuxhaven.) von Hamburg:

vom 7. bis einschl. 15. September jeden Dienstag, Don⸗ nerstag und Sonnabend um 8 Uhr Vorm., vom 16. bis einschl. 20. September Mittwoch um 8 Uhr Vorm. ; von Helgoland: .

vom T. bis einschl. 15. September jeden Montag, Mittwoch und Freitag Vorm., vom 16. bis einschl. 20. September Montag und Donnerstag Vorm.

Dauer der Fahrt durchschnittlich ungefähr 75 Stunden.)

Mit dem Dampfschiffe von Cuxhaven erhalten Postsendungen aller Art für Helgoland Beförderung, welche bis 19 Uhr Vorm. in Cuxhaven eingeliefert werden, bezw. in Cuxhaven mit dem letzten Zuge Tags zuvor aus Hamburg 1033. Uhr Abends eingetroffen sind; außerdem alle diejenigen Briefpostsendungen, welche in Curhaven 10 Uhr 40 Min. Vorm. mit dem an die Nachtzüge aus Berlin, . (Main) und Cöln (Rhein) anschließenden Schnellzug aus

amburg 80 Uhr Vorm. eingehen.

Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erhalten diejenigen Packete Beförderung, welche in Hamburg am Abend vor dem Abgange des Schiffes eingeliefert werden, bezw. zuletzt mit dem Nachtpersonenzuge aus Berlin 546 Uhr früh eintreffen.

Hamburg, den 28. August 1883.

Der Kaiserliche Ober⸗-Postdirektor: . Postrath etz.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnaädigst geruht: den Pfarrer Friedrich Wasa Ludwig Gößel in Günthersdorf zum Superintendenten der Diözese Grünberg, Regierungsbezirk Liegnitz, und den Pfarrer Karl Ernst Otto Krebs in Herrnstadt zum Superintendenten der Diözese Guhrau⸗Herrnstadt, Regierungsbezirk Breslau, zu er— nennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Provinzial-Schulrath Dr. Anton Goehel zu Magdeburg den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; sowie den Stadtrath und Kämmerer Emil Drenkmann zu Brieg, der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der e Brieg fur die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu be⸗ tigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Kiel, Hr. Theobald Fischer, ist in gleicher Eigenschaft an die Universität Marburg versetzt worden.

An dem Schullehrer⸗Seminar zu Creuzburg ist der 16 parandenlehrer Scheibe zu Oels als Hülfslehrer angestellt worden.

An dem Schullehrer⸗Seminar zu Karalene ist der Lehrer (. von der Provinzial⸗Taubstummenanstalt zu Königs—

rg i. Pr. als Hülfslehrer angestellt worden.

M inisterium der öffentlichen Arbeiten.

DBVei der Verwaltung der fiskalischen Königin⸗-Louise⸗-Grube in Oberschlesien ist der Berg⸗Assessor Starcke zum Berg—⸗ Inspeltor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die Kandidaten des Bau⸗ und Maschinenfaches, welche die erste Staatsprüfung im Winterhalbjahre Oktober d. J. bis einschließlich März k. J. abzulegen beabsichtigen, werden ern aufgefordert, bis zum 36. September d. J. sich chriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen ein⸗ zureichen.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichtigt bleiben.

Berlin, den 1. September 1883.

Königliche technische Prüfungs Kommission. Oberbeck.

Ober⸗Rechnungskammer.

Der bisherige Konsistorial⸗Sekretariats⸗Assistent Karl Heinrich Adolph Kops aus Berlin ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei der Königlichen Ober-Rechnungs⸗ kammer ernannt worden.

Die Nummer 25 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 8951 das Gesetz über die allgemeine Landesverwal⸗ tung. Vom 30. Juli 1883, und unter Nr. 8952 das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwal— tungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden. Vom 1. August 1883. Berlin, den 1. September 1883. Königliches GesetzSammlungs⸗A Amt. Didden.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die RKeichsgrenze.

Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen. Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten wird das zur Verhütung des Einschleppens der Schafräude in diesseitige Schafbestände während der Dauer des angeordneten Heilverfahrens zufolge meiner Bekanntmachung vom 1. März d. Is. erlassene Verbot der Einfuhr von Schasen aus dem Königreiche der Nieder— lande hiermit bis zum 1. November 1883 ausgedehnt. Osnabrück, den 31. August 1883. Der Landdrost. In Vertretung: J. Schäfer.

Bekanntmachung,

Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenseuche betreffend.

Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche nach den anher gelangten amtlichen Mittheilungen in den an die Regierungs⸗ bezirke Ober⸗Bayern, dann Schwaben und Neuburg angrenzen—⸗ den österreichischen Gebietstheilen in einem für den inländischen Viehbestand bedrohlichen Umfange herrscht, wird zur Ver— hütung der Einschleppung der Seuche auf Grund des §. 7 Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Tyrol und Vorarlberg in die Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg, dann von Ober⸗Bayern bis auf Weiteres verboten.

Der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen öster⸗ reichischen und bayerischen Grenzorten bezw. Gemarkungen und der Weidetrieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen auf bayerische Fluren und Alpen, dann der Rücktrieb des Weideviehes bayerischer Staatsangehöriger bleibt von vorstehendem Einfuhrverbot unberührt.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen des §. 66 Ziff. 1 des erwähnten Reichs—⸗ ige. und des §. 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche

eich.

Den Königlichen Regierungen, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg, dann von Ober⸗Bayern bleibt vor⸗ behalten, etwa erforderliche weitere Anordnungen zu treffen.

München, den 30. August 1883.

Königliches Staats⸗Ministerium des Innern. von Dillis, Staatsrath. Der General⸗Sekretär: Ministerial⸗Rath von Schlereth.