1883 / 214 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Sep 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Bekanntmachung.

Das Königlich italienische wissenschaftliche Institut zu Florenz hat einen Preis von 5000 Fres. sogen. Bufalini⸗ schen Preis für das beste Werk über die Bedeutung der Experimental Methode für die gesammte Wissenschaft ausgesetzt.

Das Thema lautet wörtlich wie folgt: Posta l'evidenza della

del metodo medesimo.“

In Uebersetzung:

„Unter der Voraussetzung, daß nur die Experimental— Methode Wahrheit und Srdnung auf dem Gebiete aller Wissen⸗ schaften gewährleistet, ist in einem ersten Theile zu zeigen, wie weit die genannte Methode bei jeder wissenschastlichen einem einzelnen Wissenschaften, k der seit der letzten Preisbewerbung bis zur Stunde

ossenen Frist diese Methode angewandt haben und wie man sie auf eine möglichst treue und vollständige Beobachtung

Argumentation zweiten Theile,

wirklich anzuwenden ist, und in

wie weit die ver

derselben Methode hinleiten könne.“

An der Preisbewerbung, deren Frist mit dem 31. Oktober 1884, Nachmittags 3 Uhr, abläuft, können auch deutsche Ge—

lehrte Theil nehmen.

Die Preisbewerbungs-Arbeiten müssen in oder lateinischer Sprache verfaßt sein und sind als versiegeltes Packet an den Kanzler (Sekretär) der medizinischen und chirur— gischen Abtheilung des genannten Instituts zu Florenz, via degli Alfani No. 35, portofrei einzusenden.

Die weiteren Bedingungen und Vestimmungen für die Preisbewerbung werden auf schriftliche Anfrage von hier aus mitgetheilt werden.

Berlin, den 11. September 1883.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, von Goßler, aus der Schweiz.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 5§. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Broschüre: „Do pracusacych narof komitetu centralnego socyalno-rewolucyjne; partyi manifest. Warszawa w. drukarni pärtyi Proletaryat- 1883, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizei⸗ behörde verboten worden ist.

Posen, den 8. September 1883. Königliche Rig ierung Abtheilung des Innern. iman.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 31. Sk— tober 1878 ist das in Altona ohne Angabe des Verfassers und der Druck und Verlagsoffizin verbreitete Flugblatt, ent— haltend Programm der Sozialistischen Arbeiter— partei Deutschlands“ und einen Aufruf mit der Ueber— schrift: „Arbeiter!“ unterm heutigen Tage von der unter— zeichneten Landes polizeibehörde verboten worden.

Schleswig, den 10. September 1883. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Hanssen.

z0soAnlehen der vormals Freien Stadt Frank furt a. M. von 2000000 Fl. vom 2. Januar 1844.

Bei der am 10. I. Mts. stattgefundenen 34. Verloosung des An⸗

lehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2 000 000 Fl. vom 2. Januar 1844 wurden nachverzeichnete Nummern zur Rüg zahlung auf den 1. Dezember 1883 gezogen:

30 Obli gationen à 1000 Fl. i4 Ss 29 3.

Nr. 19 26 31 76 97) 164 189 220 266 286 294 345 387 501 517 528 548 585 615 622 681 728 827 865 913 9gi5 941 985 997 999 51 428 ƽ 70 .

30 Obligationen à 500 Fl. 857 4A 14 4.

Nr. 1007 1024 1045 1104 1106 1113 1150 1177 Hos 1320 1332 1333 1360 1386 1397 1458 1468 1497 1562 1596 1621 1622 1656 1718 1760 1813 1832 1850 1862 1879 25714 4. 20 4.

31 Obligationen à 300 Fl. 514 S 29 3.

Nr. 2046 2061 2106 2112 2128 2144 2171 217 7349 2332 2353 2367 2395 2403 2430 2432 2445 2483 2500 2554 2562 3563 . 2654 2672 2697 2695 2735 2890 2976 2987 159437 M. 99 3.

69 Obligationen à 100 Fl. 171 ½ 43 5.

Nr. 3044 3052 3066 3100 3155 3163 3182 3218 3224 3272 3283 3319 3324 3335 3370 3402 3419 3420 3434 3469 3478 3515 3609 3637 3665 3688 3716 3718 3719 3773 3792 3801 3812 3838 3844 3863 3929 3934 3957 3964 4009 4029 4039 4052 4220 42327 4244 4250 4255 4318 4346 4360 4419 4492 4550 4561 4568 4600 4656 4662 4666 4710 4714 4758 4831 4880 4920 4975 4994 11 S8 eis 67 , 160. Stück über 104 914 56 3.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Rückzahlungstermin stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: 535

Bei der ,. Kreiskasse in Frankfurt a. M. bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasfe in Berlin, sowie bei allen Königlichen Regierungs- und Bezirks-Hauptkassen gegen Rückgabe der Oblige tionen nebst Zinsscheinen Reihe II. Nr. 3— 3 und Zinsschein⸗Anweifung.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, entgeltlich zurückzugeben⸗ den Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Nominalbetrag der Obligationen abgehalten. *

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen

necessitè di assicurare al solo metodo sperimentale la verit e Lordine di tutte le scienze, dimostrare in una prima parte, quanto veramente sia da usarsi in ogni seientifico argomentare il metodo suddetto, ed in una Seconda parte, quanto le singolari scienze se ne siano prevalso nel tempo trascorso dall' ultimo concorso fino ad ora, e come possano esse ricondursi nella pin fedele ed intiera osservanza

italienischer

geschlossen; die gerichtlichen Ermittelungen schweben noch. Das Ergebniß beider wird demnächst vollständig zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Urtheil darüber, Grade? ein Verschulden bei dein traurigen Ereigniß mitge⸗ wirkt hat, zurückzuhalten sein.

30. April 1847, wonach die im kausmännischen Verkehr abge⸗ schlossenen bewegliche Gegenstände einem Stempel von höchstens l,59g „6 unterliegen, ist von der Finanzverwaltung, im Ein— verständniß mit stimmung mit wiederholten Entscheidungen des vormaligen Ober: Tribunals, daran festgehalten worden, daß die gedachte Allerhöchste Ordre und die derselben entsprechende Vorschrift der Tarife zu den Stempelsteuerverordnungen' vom 19. Juli 1867 Nr. 29d. und 7. August 1867 Nr. wendung finde,

in der Absicht demnächstiger Weiterveräußerung der Waare

termine eingereicht werden können. Rückständig sind noch: pro 1. Dezember 1869: Nr. 3585. pro 1. Dezember 1874: Nr. 1891. pro 1. Dezember 1880: Nr. 1608 2229. vro 1. Dezember 1881: Nr. 4639.

3233 3346 3547 3869 4199 4388 4620 4692.

wiederholt aufgefordert. Wiesbaden, den 13. August 1883. Der Regierungs⸗Präsident:

v W b. on Wurm

scheine und Zinsschein⸗Anweisung durch diese Kasse vor der Aus- zahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungs.

pro 1. Dezember 1382: Nr. 1041 2708 2791 2944 3008 3027 Die Inhaber dieser Obligationen werden zu deren Einlssung

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußtsche Armee. ö

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Hegre. Berlin, 1. September. Rohde, Sec Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58 und kommandirt zur Dienstleist. bei dem Feld ⸗Art. Regt. Nr. 6, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in dieses Regt. versetzt. 6 September. Curtius J., Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 11, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 6. September er. bei dem Drag. Regt. Nr. 9. angestellt. Weiße. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Straßburg i. E. kommandirt. v. Keiser, Hauptm. à ja suite der 3. Ingen. Insp, unter Entbindung von seinem Kommando nach Württemberg, in die 2 Ingen. Insp. einrangirt. Mathieu II., Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Comp. Chef im Pion. Bat. Rr. 15, behufs Verwendung als Comp. Chef beim Pion. Bat. Nr. 153, unter Stellung à la snite der 3. Ingen. Insp., nach Württemberg kom manzirt. 83. September. Prinz Alexander von Hessen Großherzog. Hoheit, Großherzogl. Hess. Gen. der Kav,., zum Ehef des Drag. Regts. Nr. 13 ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 1 September., v. Kietzel, Major à la snite des Fuß⸗-Art. Regts. Nr. 5 und Direktor der Pulverfabrik in Metz, mit Pens. zur Disp. gestellt. Migul g, Hauptm. à la suite des Fuß -Art. Regts. Rr. 8 und Direktions-⸗Assist. bei dem Feuerwerke -Laborakorjum in Spandau, mit Pens; nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Unif. des Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 8 der Abschied bewilligt. In der Kaiserlichen Marine. Frnennungen, Beförderungen und Versetzungen ze. Berlin, 4. September. Frhr. v. Hollen, Kapitän zur See, mit dem 1. Oktober er. zum Inspecteur der Marine-Artillerie ernannt. Werner, Kapitaͤn zur See, mit dem 1. Oktober er, von der Stellung als Kommandant S. M. Artillerieschifff Mars ent. bunden. Hartog, Aschmann, Korv. Kapitäns, zu Abtheil. Com- mandeuren bei der 1 bezw. 2. Matrosen⸗Division ernannt. Strauch, v. Arnim, Korv. Kapitäns, bisher Abtheil. Führer bei der 2. bezw. 1. Matrosen Div, verbleiben als Abtheil. Commandeure bei diefen Marinetheilen. Becks, Schwarzlose, Graf v. Haugwitz, Korv. Kapitäns, v d. Stellung als Abtheil. Führer b. d. J. Matrofen. Div, 8. Levetzow, Korv. Kapitän., von der Stellung als Abtheil. Führer bei der 2. Matrosen⸗Div, entbunden. Schwarjlofe, Toch, Korr., Kapitäns, zu Abtheil. Führern bei der 1. Werft-Div, Klausa, Korv. Kapitän, zum Abtheil. Führer bei der 2. Werft Div., ernannt, v. Holieben, Korv. Kapitaͤn im Marineftabe, unter Belass. im Marinestabe, von der Stellung als Art. Direktor der Werft in Kiel entbunden. J. Diederich s, Korv. Kapitän, zum Art. Direktor der Werft in Kiel ernannt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 12. September. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldungen des Feldmarschalls Grafen Moltke und des Majors von Goñßler, Adjutanten des Feldmarschalls, sowie demnächst die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs⸗Raths von Löper, Ver⸗ treters des Ministers des Königlichen Hauses, entgegen. Später empfingen Se. Majestät den Erbgroßherzog von Baden, Königliche Hoheit.

Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzeffän fand gestern Nachmittag um 2 Uhr im Neuen Palais ein Diner statt, an welchem Se. Majestät der Kaiser, Se. König⸗ liche Hoheit der Kronprinz von Portugal mit Gefolge, Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Eön— naught, der portugiesische Gesandte und der großbritannische Botschafter Theil nahmen.

Nach Aufhebung der Tafel machte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Portugal in Begleitung Sr. Kaiserlichen . des Kronprinzen eine Rundfahrt durch die Königlichen

ärten.

Abends 7 Uhr begab Sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Portugal in Begleitung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen mittels Extrazuges nach Berlin uͤnd wohnte der Vorstellung im Opernhaufe bei.

Um 9 Uhr 50 Minuten erfolgte die Rückkehr Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit nach Potsdam.

= Die verwaltungsseitig aus Anlaß des Unglücks auf dem Bahnhof Steglitz eingeleitete Untersuchung ist ab⸗

Bis dahin dürfte sonach mit dem

ob? auf welcher Seite? und in welchem

Seit dem Erlaß der Allerhöchsten Kabinetsordre vom

Kauf- und Lieferungsverträge über

der Justizverwaltung

und in Ueberein—

284., nur dann An⸗ wenn der Käufer oder Besteller den Vertrag

Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sondern hei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins.

abgeschlossen hat. Civilsenat

Im Widerspruch hiermit hat der Vierte

25. Oktober 1880 scheidungen mãännis

und in

zahl reichen ausgesprochen,

daß als ein im

gleichviel ob der Käufer oder Besteller die Waare weiter verkaufen beabsichtigt, oder nicht. Dritte, sowie neuerdings auch der

waltungsbehörden unterm 28 Juni d. J. angewiesen, in u⸗

tober 1889 e Grunde liegenden Auffassung zu verfahren. Demgemäß sind auch die von Staatsbehörden mit Gewerbe⸗ treibenden abgeschlossenen Verträge dieser Art, auch Über die Lieferung von Bureaugegenständen oder Baumaterialien, einem Stempel von höchstens 150 MS unterworfen, welcher wegen der Stempelfreihest des Fiskus nur in der darstellbaren 33 von 1 6 zu verwenden ist.

Die Finanzverwaltung ist ferner, unterstützt durch die Plenarentscheidung des vormaligen Ober-Tribunals vom 27 Januar 1862, bisher von der Annahme ausgegangen, daß die nach Allgem. Landrecht zu beurtheilenden Werkverbin— gungsverträge, in welchen der Uebernehmer zugleich zur Hergabe der Materialien sich verpflichtet, zum Zweck der Stempelberechnung in zwei getrennte Verträge, einen Ver— trag über Lieferung der Materialien und einen Arbeits— vertrag zu zerlegen seien und daß daher zu solchen Ver— trägen neben dem allgemeinen Vertragsstempel zu dem Arbeits= vertrage der Lieferungsstempel von! / Proz. von dem Werth der Materialien, zu verwenden sei. Dagegen hat das Reichs. gericht wiederholt entschieden, daß der Werkverdingungs⸗ vertrag, auch wenn der Uebernehmer danach die Materialien herzugeben hat, in Bezug auf die Stempelverwendung als ein einheitlicher Vertrag anzusehen und demnach nur dem allgemeinen Vertragsstempel von 150 1 zu unterwerfen sei. Von den Verwaltungsbehörden soll in Zukunst auch in Betreff dieser Frage nach der Auffassung des Reichs gerichte verfahren werden, wodurch zugleich eine Gleichmäßigkeit in der Besteuerung zwischen dem Geltungsgebiet des Allgemeinen Landrechts einerseits und demjenigen des rheinischen und gemeinen Rechts andererseits hergestellt wird.

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern und des Finanz-Ministers, vom 28. Mai d. J, ist unter dem im 5. 27 Nr. 2 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 gedachten Staatsdienst lediglich der pre ußische Staats dienst zu verstehen, und demgemäß die qu. gefetzliche Vorschrist bei Anstellungen preußischer Pensionäre im Dienste anderer Staaten nicht zur Anwendung zu bringen.

In Bezug auf die Bestimmung des §. 48 des Eisen— bahn⸗Betriebsreglements, nach welcher Derjenige, welcher unter ungenauer. Dellaration die vom Transporte gänzlich ausgeschlossenen Gegen stände zur Beförderung auf⸗ giebt, für jedes Kilogramm solcher Versandtstücke eine schon durch die Auflieferung verwirkte Konventionalstrafe von 17 zu erlegen hat, hat das Reichsgericht, II. Civilsenat, vom 6. Juli d. J. ausgesprochen, 15 daß, wenn die vom Trans— port ausgeschlossenen Gegenstände zugleich mit noch anderen Gegenständen in einem Collo verpackt waren, die Konventional⸗ strafe von 12 6 pro Kilo nur nach dem Gewicht der im Collo befindlich gewesenen, vom Transport ausgeschlossenen Gegenstände zu berechnen ist; 2) daß, wenn erst nach vol— ständiger Erledigung des Frachtgeschäfts die Eisenbahnver⸗ waltung von der reglementswidrigen Beförderung eines vom Transport ausgeschlossenen Gegenstandes Kenntniß erhält, sie nichtsdestoweniger die Zahlung der Konventionalstrafe ver— langen kann.

Sachsen. Dresden, 11. September. (Dr. J.) Die Königin wird sich heute Abend von hier über Frank⸗ furt a. M. zum Besuche hoher Verwandten nach Baden— Baden und von dort nach der Weinburg bei Rheineck am

Bodensee begeben.

= 11, September, (W. T. B) Bei den Gr⸗ gänzungswahlen zum Landtage wurde im hiesigen zweiten Wahlkreise Heger (kons.) gewählt, im dritten Wahl kreise Rönisch (Ordnungspartei)h. In Leipzig wurden gewählt: Stadtverordnetenvorsteher Nechts anwalt Pr. Schill snatignallibera mit 13538 St,; Gastwirth Münch (Sozial= demokrat) mit zo St. (Holzhändler Köhler (Fortschr.) 10 St.); im 2. Wahlkreise Chemnitz: Vollmar Sozialdemokrat), im 31. Landwahlkreise Limbach: Stadtrath Jungnickel FFortschr), im 36. Landwahlkreise Stollberg: Prof. Straumer

(konserv.), im 15. städtischen Wahlkreise: Clauß⸗-Meerane konserv. ).

Baden. Karlsruhe, 10. September. (Karlsr. Zig.) Gestern wurde der Geburtstag des Großherzogs auf der Mainau im engen Familienreise gefeiert. Vormittags fand Fest⸗ Gottesdienst in der Schloßkapelle ftatt. Prälat Doll, welcher am Donnerstag von Karlsruhe eingetroffen war, hielt die Predigt. An. der Tafel nahmen außer den Hohenloheschen Herrfchaften Prinzessin Wilhelm mit ihrer Tochter, Prinzefsin Marie, und ihrem Sohne, dem Prinzen Max, Theil. Nachmittags wurde ein Ausflug nach dem Burghof unternommen. Nach mehrstündigem Verweilen daselbst begab sich die hohe Gefell. schaft nach Wallhausen und bestieg dort das Dampfschiff „Der Greif“, auf welchem die Großherzoglichen und Fürstlich Hohenlohe'schen Herrschaften nach Mainau, die Prin— zessin Wilhelm nach Kirchberg zurückkehrten.

Oesterreich Ungarn. Wien, 11. September. (Wien. g Der Kaiser ist gestern Abend nach Gödölkö ab— gereist.

(W. T. B.) Die Enthüllung der am Kahlen⸗ berge zur Erinnerung an die Befreiung Wien's er— richteten Gedenktafel ist heute Vormittag in feierlicher

Weise erfolgt.

. September. (W. T. B. Im Palais des Minister Präsidenten hat heute Nachmittag eine Kon— ferenz über die kroatische Frage stattgefunden. Der Minister-Präsident legte im Anschluß an die ver— oͤffentlichten Communiquès und an die Proklamation des Königlichen Kommissars Frhrn. von Ramberg seine Ansicht über die Frage dar und forderte die an der Konferenz theil⸗ nehmenden Kroaten auf, nunmehr auch ihre Meinung zu

äußern. Nachdem dies geschehen war, ersuchte der Minister—

des Reichsgerichts in dem Erkenntniß vom

Präsident die Anwesenden, darauf hinzuwirken, daß die An—

späteren Ent⸗ m kauf— n Verkehr abgeschlossenes Kauf- und Lieferungt⸗ geschäft im Sinne der erwähnten Bestimmungen jede von einem Kaufmann vorgenommene Veräußerung der nach seinem Geschäft zur Veräußerung bestimmten Waaren zu verstehen sei

Dieser Auffassung hat der Zweite Civilsenat des Reichs gerichts sich angeschlossen. Der Finanz-Minister hat die Ver—

kunft nach der dem Erkenntniß des Reichsgerichts vom 25. Dt

it unter Mitwirkung des Reichstages reckt bald eine err he Lösung finde. Die Anwesenden erklärten sich hierzu bereit, womit die Konferenz beendet war. Agram, 10 September. (Pr) Hier herrscht vollkom⸗ menste Ruhe. Man ist allgemein der Ueberzeugung, daß es u keinen weiteren Ruhestörungen kommen werde. Die gestrige aire in Stanje vac bestand in der Zurückweisung eines Angriffes der Bauern auf einen Wagen, in welchem sich die von' Gened'armen eskortirten Arrestanten befanden. Die Gensd'armen waren gezwungen, von der Feuerwaffe Gebrauch zu machgs; Segtember. (8. T. B) Starke Mil itäraßb— theil ungen sind in die Gegend von Gl ing und Petrinia abgesandt worden, um die Ruhe in den Ortschaften, wo die⸗ selbe gestört ist, wieder herzustellen. Krakau, 11. September. W. T. B.) Die Stadt ist anläßlich der Sobieski-Feier sehr belebt und festlich geschmückt.

elgien. Brüssel, 10. September. (Köln. Ztg.) Der gan, ö heute früh wieder nach Ostende gesuhren und wird dort bis zur Rückkehr der Kön ig in verweilen. General— Lieutenant Baron van der Smissen hat aus dem Hauptquartier ves bei Philippeville an die Truppen, welche das große en rde vor dem Könige mitgemacht haben, einen Armee⸗ befehl gerichtet, der die Zufriedenheit des Königs ausspricht und zugleich die Mannschasten für ihre gute Aufführung belobt.

roßbritannien und Irland. London, 19. Sep⸗ k n Corr.) Der Premier Gladstone verließ am Sonnabend Morgen mit seiner Familie Schloß Hawarden und begab sich nach Barrow⸗in⸗Furneß. Dort schiffte er sich in Gegenwart einer zahlreichen Volksmenge, die ihn stürmisch begrüßte, an Bord des „Pembroke Castle“, des neuesten und schönsten Dampfers der Castle⸗Linie, ein, um etwa sieben oder acht Tage an der Westküste von Schottland zu kreuzen. Unter der zahlreichen Gesellschaft, welche den Premier auf seiner Lustfahrt begleitet, befindet sich auch der Dichter Tennyson. 11. September, Abends. (W. T. B.) Eine Depesche des „Reuterschen Bureaus“ aus Hongkong, von heute, be⸗ fagt, daß bei den Ruhestörungen in Canton (. China) das Eigenthum von Eäaropäern zwar Schaden gelitten habe, daß nach den bis jetzt. vorliegenden Berichten aber kein einziger Europäer getödtet worden sei. Eine anderweitige Depesche aus Hongkong giebt als Ursache der Ruhesibrungen an, daß ein Chinese von mehreren Portu⸗ giesen getödtet sei; die dadurch erbitterte Vollsmenge habe darauf einige Häuser von Ausländern in Brand gesteckt, getödtet sei kein Europäer; eine größere Anzahl derselben habe sich an Bord der vor Anker liegenden Schiffe begeben.

rankreich. Paris, 11. September. (W. T. B) Ad— mn m , ist gestorben. In einer Londoner De—⸗ pesche des „Temps“ wird darauf aufmerksam gemacht, daß der englische Botschafter, Lord Lyons, ohne das Ende seines Urlaubs abzuwarten, nach Paris zurücklehre; wie es heiße, wolle das englische Kabinet, nach vorgängigem Ein⸗ vernehmen mit Frankreich und China über die Grundlagen des zu vermittelnden Arrangements, seine guten Dienste anbieten für die Fesistellung der neuen Grenen in Tongking und für die Regelung der darauf bezüglichen Fragen. Nach aus Handi eingegangenen Nachrichten werden die militärischen Operationen durch schlech tes Wetter und Ueberschwemmungen gehindert. Die Truppen be— festigen ihre Kantonnements.

Türkei. Konstantinopel, 11. September. W. T. B.) Aleko Pascha hat seine Rückreise nach Philippopel auf über— morgen festgesetzt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. September. (W. T. B.) Aus Anlaß des heutigen mit dem Alexander⸗ Ne ws ki⸗Feste zusammenfallenden Namenstages des Kaisers fand im Alexander⸗Newski⸗Kloster ein feierliches Tedeum statt, welchem die Großfürsten Wladimir und Alexis sowie die anderen hier anwesenden Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, die Mitglieder des diplomatischen Corps, die Spitzen der Behörden, die Generalität und die Offizier⸗ corps der hier befindlichen Regimenter beiwohnten. Nach dem Tedeum folgten die Mitglieder des Kaiserlichen Hauses einer Einladung des Metropoliten zum Dejeuner. Die Stadt hatte festlichen Flaggenschmuck angelegt. In den Straßen, durch welche sich die Prozession zum Alexander-Newski⸗Kloster begab, war in den Fenstern und auf den Balkons vielfach die mit Blumen und Kränzen geschmückte Büste des Kaisers aufgestellt. Am Abend war die Stadt glänzend illuminirt und die Straßen bei der die Feier begünstigenden prächtigen Witterung bis spät Abends von der festlich bewegten Bevölkerung durchzogen. In Moskau und in den Provinzen ist das Fest nach hier vorliegenden Meldungen in ähnlicher Weise mit Gottesdiensten und Volksfesten begangen worden. Nach einer Meldung aus Simbirsk wurde bei der Kirchenparade des Kaluga-Regiments ein vom Deutschen Kaiser eingegangenes Glückwunschtelegram m von dem Kommandi— tenden des Regiments verlesen. Das Regiment nahm das Telegramm mit stürmischen Hurrahrufen auf, während die Regimentskapelle die preußische Volishymne intonirte.

Amerika. New-⸗York, 9. September. (Allg. Corr.) Die nördliche Pacific-Eisenbahn wurde gestern seierlich eröffnet: ; ;

Unter dem Donner der Kanonen und den Beifalls rufen einer großen Menschenmenge schlug Mr. Villard mit einem silbernen Hammer einen goldenen Nagel als den letzten in die letzte Schiene, welche die dritte Verbindungslinie zwischen dem Atlantischen und Stillen Ozean vollendete. r e leitung verbunden und so wurden die von Mr. Villard geführten Schläge in New⸗Jork und San Francisco deutlich gehört. An der Stelle, wo sich die denkwürdige Ceremonie abspielte, ist eine Station errichtet, welche den Namen Gold Spike führt; die Lage derselben an der westlichen Abdachung des Felsengebirges (Rocky Mountains) ist eine herrliche, und das großartige Gebirgspanorama erweckte die Bewunderung der zahlreichen fremden Gäste. Mr. Villard und der frühere Staatssekretär Mr. Evarts, ein berühmter Redner, hielten Ansprachen. Die , verlief im Ganzen sehr geschäftsmäßig, und zum Schlusse derselben trennten sich die Gäste, um nach verschiedenen Richtungen hin Ausflüge zu unternehmen. Die Gesammtlänge der Hauptlinie beträgt 1980 Meilen und mit Hinzurechnung der Nebenlinien 26545 Meilen. Der Bau wurde im Jahre 1870 begonnen. Im Jahre 1873 wurde das Unternehmen durch die Finanz panik hart betroffen und mußte sich bankerott erklären. Der Bau stockte dann beinahe gänzlich; erst im Jahre 1879 gelang es, ein neues Anlehen von 40 Millionen Dollars zu kontrahiren, nachdem die

Die Schwelle wurde mit der Telegraphen⸗

wärts. Die technischen Schwierigkeiten waren nicht so be⸗ . * . beiden trangkontinentalen Linien. Der höchste Punkt, welchen die Bahn erreicht. liegt im Felsengebirge, 5565 Fuß über der Meeresfläche. Die Steigung ist hier nur 116 Fuß guf die Meile und finkt auf allen anderen Strecken auf 582 Fuß, was den Be⸗ trieb wefentlich erleichtert. Der größte Tunnel ist 3850 Fuß. ein anderer im Beltgebirge zösch Fuß lang. Die größte Brücke überspannt den Missouri und hat ane Länge von 3006 Fuß; sie wurde Bismarck. Brücke be⸗ nannt. Die Bahn führt zum größten Theile durch Thalniederungen und erschließt darum ein ungeheures Ackerbauterrain dem Verkehre. Das der Gefellfchaft vom Staate zuerkannte Land (Land-⸗Grant) um⸗ faßt 165 005 00 Acres; davon wurden bisher 4701 900 Acres zum Preise von 4 Doll. per Acre (= 405 Are) verkauft. Durch die Bahn werden daz Waldgebiet von Minnesota (die Bahn läuft hier 150 Meilen lang durch lauter Urwald mit prachtvollem Holzbestande), dann der rasch emporblühende Agrikulturstaat von Dakota (153 090 Quadratmeilen) ebenfo wie die fruchtbaren Ländereien von West—⸗ Minnefota und Montana dem Verkehre erschlossen. Der Transport auf den bisher dem Betriebe übergebenen Linien war bereits in dem mit Ende Juni abgelaufenen Jahre ein namhafter, und die Brutto⸗ einnahmen betrugen acht Millionen Dollars.

Asien. China. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Newyork Herald“ aus Hong kong meldet: in Canton sei ein chine fischer Volkshaufen in einige auf dem Quai gelegene Häuser aus ländischer Kaufleute gewaltsam eingedrungen und habe die Häuser alsdann angezündet. Von chinesischen Truppen sei die Ruhe später wieder hergestellt worden. J

. (W. T. B.) Wie der „New⸗York-Herald“ weiter meldet, wurden die Auftritte in Canton durch den zufälli—⸗ gen Tod eines chinesischen Wohnungskommissars hervorge⸗ rusen, welcher bei seiner Ankunft in Canton an Bord des Dampfers „Hankow“ gehen wollte und dabei verunglückte. Die Volksmenge warf alsbald mit Steinen nach dem Dampfer, welcher sich in Folge dessen entfernte. Mehrere Häuser auf dem Quai wurden durch den Pöbel in Brand gesteckt, ein Angriff auf Personen hat jedoch nicht stattgefunden. Chi⸗ nesische Soldaten erschienen später, zerstreuten die Menge und stellten die Ordnung wieder her. Drei Kanonenboote sind von Hongkong zum Schutz der Ausländer nach Canton abge— gangen.

Afrika. Egypten. Kairo, 8. September (Allg. Corr.) General Hicks verläßt heute mit 5000 Mann Truppen Khar⸗ tum und marschirt auf dem linken Ufer des Nils entlang. Als Stützpunkt dient ihm Duem. Ende des Monats wird eine Entscheidungsschlacht mit dem falschen Propheten erwartet. Die Straße von Barber nach Suakim soll von den Rebellen gesperrt worden sein.

Zeitungsstimmen.

Das Erscheinen der französischen Ausgabe der diplo⸗ matischen Korrespondenz des Fürsten Bismarck von 1851 59 giebt der „Réöpubligue Fran gaise“ zu einem längeren Artikel Anlaß, dem wir Folgendes entnehmen: .

In Frankreich ist der Name Bismar4s bei allen Patrioten seit 13 Jahren verhaßt. Aber der tiefe Groll, der Franzosen gegen den Reichskanzler bildet nur ein Zeugniß für die furchtbare Macht seines Armes und ist sein Ruhmestitel. Wir würden uns selbst gegenüber an Achtung verlieren, wenn wir von Herrn von Bismarck anders als in einem Tone sprächen, in welchem es ihm leicht fallen . etwas derart wie Bewunderung zu entdecken. Ja wahrhaftig, wir egreifen das Prestige, das er in seinem Lande genießt, und sogar, wenn man alles sagen soll, ruft es unser Erstaunen hervor, daß dieses Prestige nicht größer ist, daß ein Mann, der solche Verdienste sich um sein Vaterland erworben hat und sich, deren täglich neue erwirbt, dort nicht eine parlamentarische Majorität findet, die ihn unterstützt, wie sie ein Guizot doch gefunden hat. ö ; .

Ich will versuchen, mit Unparteilichkeit zu sprechen. Ich will den Groll des Patrioten vergessen und über den großen Kanzler reden etwa wie ein Professor in Jena heute nach 250 Jahren das Werk Richelieus, des erbittertsten Feindes des alten deutschen Kaiserthums, besprechen kann. Welches war der politische Pan Bismarcks?

Vor Allem gilt es indessen, festzustellen, ob Bismarck wirklich zu jener Rasse der großen Politiker gehört, als deren vorzüglichster Repräsentant uns Richelieu erscheint. Ist sein Werk nicht etwa aus einem Zusammentreffen glücklicher Zufälle entstanden? Bismarck zählt ohne Frage zu Denjenigen, die das Glück ausgezeichnet hat. Aber ich kann nicht glauben, daß Bismarck das neue Deutsche Reich ge gründet und demselben die erste Rolle in Europa gesichert habe, ahne dabei ein anderes Verdienst zu besitzen, als dasjenige eines Spielers, der die Bank sprengt. l ö

Ein so fest begründetes Werk kann nie das bloße Ergebniß des Zufalls sein. Denn man darf nicht Lie kindliche Borftellung hegen, daß dieses Werk eines schönen Tages wieder verschwinden wird, wie das unnatürliche Kaiserreich von 1812. . .

Es könnte zwar in Deutschland eine Reaktion in partikularistischer Richtung entstehen, eine hessische, sächsische oder bavyerische Nation aber existirt dort ebensowenig, wie es eine burqundische, bretonische oder normannische Nation giebt. Die Deutschen halten, man mag sagen, was man will, an ihrer Einigkeit energisch fest, die vielleicht ihre Steuern vermehrt, aber ihre Kraft verhundertfacht hat. Das Band wird nie wieder reißen. Das Werk Bismarcks wird die Jahrhun— derte überdauern. Frankreich wird trotz aller politischen Umwälzungen immer Frankreich bleiben; einig und fest, wie der strenge Genius eines Richelieu es gewollt hat. Deutschland wird immer Deutschland bleiben, wie es der Varziner Edelmann mit Eisen und Blut zusammen

miedet hat. . nm,, was bewirkt, daß das politische Werk eines Mannes bestehen bleibt, ist, daß dasselbe der Natur der Verhältnisse und dem Instinkte der Völker entspricht. Das Kaiserthum Napoleons war ein mit allen Gesetzen der Geschichte in Widerspruch stehendes Mon⸗ strum. Das Kaiserthum, wie es Bismarck geschaffen, ist der eigenste Ausdruck der deutschen Civilisation eines Jahrhunderts. Aber um Bismarck zu den gewaltigen Geistern zu zählen, die ihr Volk mit be wußter Absicht auf eine neue und dem Genius der Nakion entfgrechende Bahn. geleitet haben, um ihn. neben Richelieu zu stellen, genügt es mir nicht zu wissen, daß sein Werk groß ist, es muß mir außerdem bewiesen werden, daß er gewußt hat, was er that, daß er es gewollt hat, daß er klar in seinem Geiste das Preußen der Zukunft erblickt hat, bevor dasselbe in Wirklichkeit entstanden war, so wie die wahren Meister in ihrem Geiste das Kunstwerk vorhersehen, das ihnen die Ünsterblichkeit sichern wird. Nun wohl, dieser Beweis ist geliefert. Seit 18558, in einem Zeitpunkte, wo sein Land soeben eine lange Reihe von Kränkungen und Demüthigungen erlitten hatte, sprach Bismarck es mit packender Klarheit aus, was geschehen müsse, um Preußen zu einer Macht ersten Ranges zu erheben, und dasjenige, was er damals gesagt hat, das hat er später selbst ausgeführt mit einer Willensstärke, die ihres Gleichen nur in seiner Zähigkeit findet. Hört nicht auf Diejenigen, die da von „Glücksspiel“, von „glücklichen Zufällen', von „blinden Kräften, reden: Nein, wir stehen hier einer eisernen Willenskraft gegenüber, die einen . außerordentlich klaren Geist zur Leuchte hat. Bismarck gehört schon zur Rasse der wahr haft großen Politiker. . . ;

In der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung“

Inhaber der früheren Schuldtitel (51 Millionen Dollars) auf die Priorität verzichtet hatten, und von da ab ging es mit dem Bau

lesen wir: . ö t In unserem vor einigen Tagen an dieser Stelle veröffentlichten

Artikel über den spanischen Handelevertrag und die herrschende andelspolitik batten wir gesagt, die Thatsache, daß über eine große . 2 in der heutigen 3. der leidenschaftlichen wirthschaftlichen Gegensätze der gesammte Reichstag ohne Unterschied der Parteien sich zu verständigen vermocht habe, erfülle uns mit der offnung, daß mit der Zeit ruhige unbefangene Prüfung der prakti- . Verbältnisse an die Stelle der erregten theoretischen Rechthaberei treten werde. Darauf erwidert der Düsseldorfer Anzeiger: Wir hegen nicht die Hoffnung, aber den Wunsch, daß eine solche allgemeine Wendung zum Bessern eintreten wird. So lange indeß die politischen Gegensätze einander so außerordentlich scharf gegenüber⸗ stehen, so lange einzelne Parteien eine bestimmte wirthschaftliche Rich- zung in ibr Programm aufnehmen, so lange man aus wirthschaftlichen Angelegenheiten politische Waffen schmiedet, so lange wird auch der von der „Rbeinisch⸗Westfälischen Zeitung! erhoffte Zustand nur ein frommer Wunsch bleiben. Wir unsererseits möchten den wirthschaft⸗ lichen Fragen eine recht hervorragende Stellung in unserem öffentlichen Leben anweisen und wären sehr erfreut, wenn sie statt der leidigen politischen und Verfassungsfragen mit dem größten Eifer behandelt würden. Soll ein Volk wirthschaftlich hoch kommen, so muß es auch wirthschaftlich erzogen werden. Dazu würde eine eingehendere Behandlung führen. Sie würde auch der in der nationalen Volks wirthschaft so eminent wichtigen Wahrheit immer mehr Gehör ver⸗ schaffen, daß die Interessen eines Volkes solidarisch sind, daß der eine Theil nicht prosperiren kann, wenn der andere darbt, daß es also die erste Pflicht einer gesunden Wirthschaftspolitik sein muß, für alle zu sorgen und die Interessen der Gesammtheit den Interessen der Ein⸗ zelnen voranzustellen. Was aber auch gesagt werden mag, die Schutz zollpolitik, welche Vertrauen und Arbeit ins Land zurückgebracht hat, bedeutet die Fürsorge für die Interessen der Gesammtheit. t Der „Elberfelder Zeitung“ wird über die Ge— schäftslage im Ruhrdistrikt u. a. Folgendes geschrieben: Die Laze des Kohlengeschäfts ist fortdauernd eine äußerst günstige; wenigstens fehlt es trotz der wachsenden Produktion nicht an flottem Absatz. Auch ohne Konvention bleiben die Preise fest und erfahren im Einzelnen auch wohl kleine Aufbesserungen. Die Puddel⸗ und Bessemer Werke erzielen trotz der gedrückten Preise noch mäßige Ueberschüsse; auch haben die Lokomotiv⸗ und Waggonfabriken mehr als hinreichende und lohnende Beschästigung. ;

Der „Ledermarkt“ theilt aus dem Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern zu München den folgenden, die Schuhwaarenindustrie interessirenden Ministerialbescheid mit: .

„In dem Berichte der Handels- und Gewerbekammer wird eine ungünstige auf die Zollgesetzgebung zurückzuführende Lage der inländischen Leder und Schuhfabrikation angenommen und namentlich über den verderblichen Import fertiger Schuhwaaren geklagt, sowie die Verminderung des deutschen Exportes von Schuhwaaren und infolge dessen des Verbrauches deutscher Ledersorten befürchtet. Die Befürchtungen erscheinen jedoch nach dem Ergebnisse der amtlichen Statistik nicht gerechtfertigt. Im Jahre 1881 ist die Einfuhr grober Schubmacherwaaren vol 45035 Doppelcentnein detz Vorjahres auf 4200 Doppelcentner gefallen und ist die Einfuhr feiner Lederwaaren von 3452 Doppelcentnern des Vorjahres nur auf 3515 Doppelcentner gestiegen, während die Ausfuhr grober Schuhmacherwaaren von 11 813 Doppelcentnern des Vorjahres nur auf 11413 Doppelcentner gefallen, dagegen die Ausfuhr feiner Lederwaaren von 33 396 Doppel⸗ centnern auf 12 351 Doppelcentner gestiegen ist. Im Jahre 1882 hat sich eine nennenswerthe Steigerung der Einfuhr gleichfalls nicht et. geben. (Grobe Schuhmacherwaaren 1134 Doppelcentner gegen 4209 Doppelcentner, feine Lederwaaren 35656: Doppelcentner gegen 3515 Doppelcentner); dagegen hat die Ausfuhr sehr erheblich zugenommen, (Grobe Schuhmacherwaaren 12125 Doppelcentner gegen 1143 Doppelcentner, feine Lederwaaren 47 282 Doppelcentner gegen 42351 Doppelcentner), und ist gleichzeitig auch die Ausfuhr von deutschem Leder gestiegen, die Ledereinfubr dagegen gefallen. (Monatshefte zur Statistik des D. R. 1881 S. XII. 45, Dez. 1882 S. XII. 69. Diese Ziffern und das bedeutende Ueberwiegen der Ausfuhr über die Einfuhr lassen eine ungünstige Wirkung des neuen Zolltarifes und die Nothwendigkeit einer Abänderung desselben nicht annehmen.“

Statistische Nachrichten.

Die im Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegebene Zeitschrift für Bauwesen? (Redacteur; Regierungs und BVaurath L. von Tiedemann; Verlag von Ernst u. Korn. Gropiussche Bach- und Kunsthandlung hierselbst) enthält eine weitere Fortsetzung der statistischen Nachweisungen über die in den Jahren 1871 bis einschließlich 1380 vollendeten und abgerechneten preußi⸗ schen Staatsbauten (im Auftrage des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgestellt vom Regierungs! und Baurath Endell und Regierungs⸗Baumeister Frommann). Die nen veröffentlichten Ab- schnitte 4. 5 und 6 dieser Statistik betreffen die Gymnasial.! und Realschulbauten c., die Seminarien und die Turnhallen. Die Anzahl. der in dem genannten Jahrzehnt in Preußen auf Staats kosten auf geführten Bauten von Gymnasien, Progymnasien und Realschulen betrug im Ganzen 42, und zwar wurden errichtet: in Berlin 7, im Reglerun a6bezirk Marienwerder 4, in den Regierungsbezirken bezw. Landdrosteien Gumbinnen, Cöslin, Bromberg und Arnsberg je 3, Posen, Magdeburg, Schleswig, Stade, Aurich, Cassel, Wiesbaden je 2, Hildesheim, Minden, Coblenz, Cöln, Trier je J. Die Ge⸗ sammtkosten für diese 43 Bauten, von denen 40 aus Ziegeln, aus Sandstein hergestellt sind, bezifferten sich auf 5485 736 Die Zahl der in dem angegebenen Zeitraum in Preußen vom Staate erbauten Seminarien wird auf 35 angegeben. Von diesen haben die Regierungsbezirke bezw. Landdrosteien. Marienwerder, Schleswig und Düsseldorf am meisten aufzuweisen, nmlich jeg; die Regierungsbezirke Königsberg, Danzig, Berlin, Cöslin, Liegnitz, XJ und Trier erhielten je 3, Stettin, Stralsund, Posen, Breslau, Oppeln, Erfurt, Hannover, Stade, Osnabrück, Aurich, Arnsberg und Wiesbaden je 1 Seminarbau. Sämmtliche 35 Bauten Raven 33 aus Ziegeln, 2 aus Sandstein) erforderten im Ganzen 11 238 175.40. Turnhallen wurden vom preußischen Staat in dem Jahrzehnt 1871580 im Ganzen 80 erbaut. Von dieser Zahl kamen auf den Regierungsbezirk Marienwerder 9, auf die. Regierungsbezirk bezw. Landdrosteien Königsberg und Posen je 5, Cöslin, Ohpeln Schleswig se 4. Gumbinnen, Bromberg. Breslau, Osngbrück, Arnsberg, Cassel je 3, Danzig, Hannover, Hildesheim, Stade, Aurich, Münster, Min den, Wiesbaden, Duüsseldorf. Cöln, Trier je 2, Berlin, Potsdam, Frankfurt a. O., Stettin, Stralsund, Liegnitz, Magdeburg, Erfurt, Goblenz je i Turnhalle. Was das Material betrifft, so würden ver⸗ wandt Ziegel bei 73. Fachwerk bei 3, Bruchstein bei 4 und Schlacken⸗ stein bi s Bau. Die Gesammtkosten betrugen 750009 (.

gtunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Text 3. deutschen Reichs⸗Civilprozeßord⸗ nung in Gestalt eines Lehrbuches von M. Hesse, Amtsrichter in Triebel. Berlin 18835. R. v. Deckers Verlag, Marquardt & Schenck. 18 Bg. gr. 8. Preis 375 Æ Die vorliegende Bearbeitung des Textes der Civilprozeßordnung ist eine durchweg eigenartige, von der gewöhnlichen Methode abweichende und in die Form eines Systems resp. Lehrbuchs eingekleidet. Unter Beibehaltung der Textworte des Gesetzes hat Verfasser es dem Zweck des Buches für entsprechend erachtet, von der Legalordnung abzuweichen und die Gesammtmaterig in zehn Büchern: (1) Allgemeine Bestimmungen, ?) Vergleichende Darstellung des Verfahrens vor den verschiedenen Gerichten, in den verschiedenen Instanzen, und bei verschiedenen Prozeßarten, 3) Rechtsmittel der Berufung. Revision und Beschwerde, 4) Wiederaufnahme des durch rechtskräfliges Endurtheil geschlossenen Verfahrens, 5) Urkunden. und Wechfelprozeß, 6) Verfahren in Ehe: und Entmündigungssachen, f) Mahnverfahren, 8). Zwangsvollftreckung, 9) Aufgebots · verfahren, 10) Schiedsrichterliches Verfahren) in der Weise zu behandeln, daß er in einzelnen Abschnitten den zu diesen gehörigen

übersichtlich geordneten Stoff zusammenstellt und somit insbesondere