Gesetzes vom 3. Norember 1838 rorbebaltene Versteigerung der vor⸗ bandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht 8 Ablauf der in dem allegirten 8. Al festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen.
22
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen: N Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts— behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die en, . Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem
ierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsberörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.
Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Kon— zessionar freiwillig über die Zahl ? hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermesfen des Kon— zessionars überlassen.
2) Für die ersten fünf Jahre nach der Betrieb seröffnung der
Bahn bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr überlaffen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichts behörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein ent⸗ scheidenden Ermessen der Aufsichts behörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Guterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minsster der offentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs zesp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsätze die Sätze für die Tarifklfassen nach eigenem Ermessen festzusetzen, bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif— klassen sätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tariffystem anzunehmen und hin— sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Sberbaues und der Be— triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen des Fonds;
alljãhrlich
g. eine den Betrlebseinnahmen
Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von folchen durch außer⸗
ewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen
usgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit
Sicherheit und, in der, der Bestiinmung des Unternehmens ent— sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a, etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;
b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen
Dividenden und Zinsen;
C. die Zinsen des Reservefonds;
d. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein— nahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 20 000 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück— lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen RÄrbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
3
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b., der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweifungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Auffichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen. ö
X
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterun der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen⸗ bahnverkehrs, insbesondere im Intereffe der Sicherheit bes Betriebes für erforderlich erachtet. Auch ist der Konzessionar im Falle der Fortsetzung und des weiteren Anschlusses der Bahn an eine bestehende Bahn verpflichtet, auf Erfordern der Regierung die Stationen der—⸗ artig auszubauen, daß ganze Min nr durchgeführt werden können.
zu entnehmende
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, infoweit dieselben das 49. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbeson— dere bezüglich der Ermittelung der Milstäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für feine Beamtzen hat der Konzesfionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten ꝛc, vom 27. März 1872 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundfätze, Pen⸗ sions-, Wittwen⸗ und uff un ef; einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse . leisten.
XIII.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit Der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. . 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaffe des Reichskanzlers vom 28. Mal 1879 Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Crwetferungen des Unternehmens oder
zu Cöslin,
stein in Schlesien,
lottenburg,
berg i. Schl.,
Kreis Flatow,
eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs. Aufsichtsbebörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das CGifenbahbn- enge, mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein— chränkung in Anwendung.
XIV.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den, bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und regle⸗ mentarischen Bestimmungen zu F.
Der Telegrapbenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
XVI.
Anderen Unternehmern bleit sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsãätze vorbehalten.
XVII
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs⸗Aufsichts behörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eifenbahnen untergeord— neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (efr. Artikel Tin in' ine), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Mi⸗ nisterz die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgahe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehõr gegen Gewährung der in Nr. 4 sub a, b und e des §. 42 des Eifen— bahngesetzes vom 3. November 1835 bezeichneten Entschädigung, min— destens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekaxitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.
TVI.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomité erfolgt erst, nachdem die Zeichnung. des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be— glaubigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Ärbeilen nach— gewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staats regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein— stimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber⸗ einstimmung nachgewiefen ist, und nachdem endlich die Hinterlegung der unter VIII 4 rorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs⸗ Urkunde stattgefunden hat.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gefellschafts—⸗ vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions⸗Urkund? und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungkecomits vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Bei— fügung von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, soll, die gegenwärtige Urkunde in Gemäßbeit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. ö
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzeffion ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. Kö .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Gastein, den 30. Juli 1883.
(L. S.) Wilhelm. Mavbach. i
Friedberg. von Scholz.
von Puttkamer. . von Hatzfeldt.
von Goßler.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Geheimen Ober⸗-Finanz-Rath Marcinowski in Berlin ist das Nebenamt als Vorgesetzter der General-Lotterie— Direktion an Stelle des zum Direktor der allgemeinen Wittwen⸗-Verpflegungsanstalt ernannten Geheimen Ober— Finanz-⸗Raths Freiherrn von Lentz übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Betanntmachung.
An, dem in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin in der Zeit vom 2. April bis 30. Juni 1883 ab— gehaltenen Kursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen haben Theil genommen und am Schlusse desselben das Zeug— niß der Befähigung zur Ertheilung von Turnunterricht an Mädchenschulen erlangt:
l) Marie Bach, Handarbeitslehrerin zu Erfurt,
2) Marie von Badinski, Zeichenlehrerin zu Marien— burg i. Westpr.
3) Johanna Becker, Lehrerin zu Duisburg,
4 Emma Boldt zu Elbing,
55 Sophie von Bülow, Lehrerin zu Berlin,
s) Wittwe Therese Caspar, geb. Nieper, Hand— arbeitslehrerin zu Süpplingen, Herzogthum Braunschweig,
7 Anng du Croix zu Königsberg i. Ostpr.,
s) Paula Daelen, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 83) Margarethe Daelen, Lehrerin zu Berlin,
10 Elise Dammer, desgl. daselbst,
U Klara Danz, Handarbeitslehrerin zu Iserlohn, 12 Charlotte Dietz, Zeichen- und Handarbeitslehrerin
13) Klara Emsmann, Handarbeitslehrerin zu Stettin, 14 Anna Endruhn zu Königsberg i. Ostpr.
l6) Karoline Fangmeier, Lehrerin zu Bremerhafen, 16) Gertrud Figulus, Handarbeitslehrerin zu Franken—
17) Helene Freisle ben, Handarbeitslehrerin zu Char—
18) Antonie Fürstenberg, desgl. zu Berlin,
19) Ida Gerlach, Lehrerin zu Berlin,
20) Emma Giesler, desgl. daselbst,
21) Elisabeth Haenschke zu Berlin,
22) Elisabeth Hagen zu Düsseldorf,
23) Marie Hain zu Berlin,
24) Marie Herrmann, Handarbeitslehrerin zu Löwen—
25) Klara Hesse, Lehrerin zu Mülheim a. d. Ruhr, 26) Anna Jahr, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg, 27) Lina Kawka, Lehrerin zu Marienwerder,
28) Klara Kieschke zu Berlin,
29) Elisabeth Klehmet, Lehrerin zu Berlin,
32 Eharlotte Körth, desgi. zu Gr. Friedrichsberg,
32) Helene Larz zu Königsberg i. Ostpr.,
33 Wittwe Laurette Lehnhardt, geb. Lehmann, Handarbeitslehrerin zu Düsseldorf,
34 Editha Livonius desgl. zu Berlin,
35) Margarethe Löwe, Lehrerin zu Swinemünde,
36) Anna Marquardt zu Gotha,
37) Pauline Merker, gen. Schmidt, lehrerin zu Ruhrort a. Rh.,
38) Johanna Metzel, Handarbeitslehrerin an der Seminarschule zu Köthen, Herzogthum Anhalt,
38) Anna Meyer, Handarbeits lehrerin zu Danzig,
40 Katharine Migolski, Lehrerin zu Berlin,
41) Agnes Mohs zu Dessau, 16 42) Antonie Moritz, Handarbeitslehrerin zu Düssel⸗ orf,
45) Margarethe Müller zu Berlin, ö 3 Antonie Nahmmacher, Handarbeitslehrerin zu
erlin,
45) Marie Neumann, desgl. zu Düsseldorf,
46) Luise Patzwahl, desgl. zu Berlin,
47) Elisabeth Pistorius, desgl. daselbst,
45 Emma Raddatz, Lehrerin daselbst,
49, Elisabeth Rahtz, desgl. zu Stettin,
s59) Alette Rauch, desgl. zu Berlin,
51) Emilie Reischel, Handarbeits lehrerin daselbst,
52) Lucie Richter, Lehrerin zu Greifswald,
53) Helene Roetscher, desgl. zu Berlin,
54) Auguste Roos, Handarbeitslehrerin zu Cassel,
55) Ernestine Rudeloff, desgl. zu Osnabrück,
s56) Elfriede Schemmel, desgl. zu Rosenberg O. Schl.,
57) Helene Schmülling zu Aachen,
S8) Elisabeth Schroeder, Handarbeitslehrerin zu
dre, N. M., ö ö
59 inna Schumann, desgl. zu Jeßnitz, Herzogthum Anhalt⸗Dessau, ,,
so) Anna Supplitt zu Königsberg i. Ostpr.,
51) Olga Teetz, Handarbeitslehrerin zu Dambitzen bei
Elbing, 53) Elisabeth Thormeyer, Zeichen- und Hand⸗ arbeitslehrerin zu Berlin, o3) Johanna Thunsdorff, Lehrerin zu Pilwe, Kreis Angerburg, 64) Marie Westphal, sund, S5) Elisabeth Woywode, desgl. zu Stralsund, ss Marie Zezulka, Zeichenlehrerin zu Berlin, 57) Johanna Zitelmann, Handarbeitslehrerin zu Züllchow bei Stettin, ss) Julie Zürn, desgl. zu Berlin. Berlin, den 20. Oktober 1883. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Grin.
Handarbeitz⸗
Handarbeitslehrerin zu Stral—
Evangelischer Ober-Kirchenrath.
Dem zum Konsistorial-⸗Rath ernannten bisherigen Super— intendenten und Pfarrer Wilhelm Becker in Erndtebrück ist eine geistliche Rathsstelle bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westfalen verliehen worden.
Angekommen: der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Barkhausen, aus der Provinz Hannover.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft wird wegen der in Rußland weit verbreiteten Maut und Klauenseuche, unter entsprechender Abänderung der landes— polizeilichen Anordnung vom 27. September d. J. (Amts blatt Stück 39), auf Grund des 5. 7 des Reichsgefetzes, be— treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880, und des 5. 3 des preußischen Gesetzes vom 12. März 1881 bis auf Weiteres Folgendes bestimmt:
8. 1. Die nach einzelnen Kreisen des Regierungsbezirks Oppeln zugelassenen Schweine aus Rußland 1 und 4 der landesp. Anordn. v. 27. Sept. d. J.) dürfen nach anderen Theilen der Monarchie nicht gebracht werden.
8, 2. Zuwiderhandlungen werden nach 5. 328 des deut— schen Strafgesetzbuchs en
5. 3. Diese landes polizeiliche Anordnung tritt 16 Tage nach deren Veröffentlichung in Krast.
Oppeln, den 20. Oktober 1883. Der Regierungs⸗Präsident. Graf Zedlitz.
Nach anher gelangten amtlichen Mittheilungen ist die Maul- und Klauenseuche in den an die Regierungsbezirke von Oberbayern, dann Schwaben und Neuburg angrenzenden österreichischen Gebietstheilen dermalen ziemlich erloschen, min— . nicht mehr in Besorgniß erregendem Grade vor— anden. Demgemäß wird die Bekanntmachung vom 30. August l. Js. — Gesä- und Verordn. Blatt S. 465 — hiemit außer Kraft gesetzt und zugleich verfügt, daß an deren Stelle für die Re⸗ gierungsbezirke von Oberbayern, dann Schwaben und Neu— ig, ,. die Bestimmungen der Bekanntmachung vom Januar ! . ; ar Dezember v. Is., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Ges. und Verordn. Blatt S. 29 und 595 — in Birk— samkeit zu bleiben haben. München, den 22. Oktober 1883. Königliches Staats-Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch. Der General⸗Sekretär: Ministerial⸗Rath von Schlereth.
durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen
31) Marie Kriele zu Criewen bei Schwedt a. O.,
Personalveränderungen. Töniglic Preußische Armee.
nnungen, Beförderungen und Verse tungen. . 3 Baden ⸗ Baden, 17. Oktober. v. Rofen⸗ zweig, Gen. Et. und Cemmandeur der 4 Div., zum Gouverneur . n Eöln, v. Ra decke, Gen. Major und Commandeur der 25. Kaw. Vg unter Beförderung zum Gen. Lt, zum Fommandeur der z iv. ernannt. Frhr. v. Locguenghien, Gen. Major und Fommandeur der 50. Kar. Brig, in gleicher Gigenschaft zur 25. Kav. Brig. versetzt Frbr. v. Gemmingen, Gen. Major und Fommandeur der 21. Kar. Brig, unter Beförderung zum Gen. Et. zum Commandeur der 14. Div. ernannt, v. Dincklage, Gen. Major und Commandeur der 31. Kap. Brig. in gleicher Cigenschaft ur 21. Kav. Brig.ͥ, Graf r. Haeseler, Gen. Major und Commandeur der 12. Kavallerie Brigade, in gleicher Eigen⸗ scaft zur 31. Kavallerie Brigade, versetzt. . Rosen⸗ berg, Oberst und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 3, unter Stellung à ls suite dieses Regts, zum Commandeur der 30. Fav. Brig., v. Nie sewand, Oberst und Commandeur des Hus. Regt. Nr. 8, unter Stellung A la suite dieses Regts., zum Com— mandeur der 12. Kav. Brig. ernannt. v. Alvensleben, Major und etatsmäß. Stab offiz. vom Hus. Regt. Nr. 2, mit der Fübrung des Hus. Regts. Nr. 3, unter Stellung à la suite deñselben, . Szezytnicki, Major und gtatsmäß. Säabsgffis vom Hus. Regt. Rr. 12, mit der Fuͤhrung des Hus. Reste. Nr. 8, unter Stellung à sa suite desselben beauftragt. Frhr. T. Sauerma Major rom Huf. Regt. Nr. 4, unter Entbintung von einem Kommando al Adiut. bei dem Generalkommando des VI. Armee Corrs, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das du]. Regt. Nr. 2 ersetzt. von Fa ffelb ach, Rütmeistet 3m Dragon. Regt, Nr. I. unter Verleih. des Charakters als Major, in seinem Kommando als Adiut. von der 22. Div. zum Generalkommando des VI, Armee ⸗ Corps über⸗ getreten. Kiecke busch, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag Reat. Nr. 5, als Adjut. zur 22. Div. kommandirt, Daprri, Rittm. aggr. dem Drag. Regt. Nr. 7, als Escadr. Chef in das Drag. Regt. Nr. 5 einrangirt, v. Görne, Pr. Lt. à la snite des Drag. Rengts. Rr. 12, unter Belass. in seinem Kommando als Ad jut. bei der 22. Kav. Brig, zum Drag. Regt. Nr. 7, à la suite desselben, ver⸗ fetzt. v. Krosigk, Major und Escadr. Chef em Hus. Regt. Rr. 12, zum etatsmäß. Stabe offiz, v. Witte, Ritim, von dems. Regt, zum Escadr. Chef, ernannt. v. Oheimb, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt befördert. . . ; ö Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Seere. Va gen⸗ Baden, 16. Oktober. Zimmermann, Major a. D., zuletzt ats. Gommandeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts., zur Disp. gestellt. — 17. Oktober. v. Ziemietzk8, Gen. Lt. und Geurerneur von Töln, in Genehm. seines Abschiedsgesuches als Gen. der Inf. mit Penf., v. Schenck, Gen. Lt. und, Commandeur der 14 Tiv., in Henehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens, zur Dip. gestellt. ; Im Beurlaubtenstande. Baden-Baden, 15. Oktober. Deurer, Pr. Lt. 4. D. zuletzt Sec. St. von der dandm. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern nach dem Diner den General-Superintendenten Taube. . ö
Heute empfingen Se. Majestät im Laufe des Vormittags Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg und den Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, nahmen militärische Meldun— gen und darauf die Vorträge des Chefs des Militär⸗-Kabinets, General-Lieutenants von Albedyll, und des Chefs der Admi— ralität, General-Lieutenants von Caprivi, entgegen.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.
— Aus Rom ist von dem Direktor der hiesigen Stern— warte, der an der dortigen internationalen Konferenz Theil nimmt, folgende Depesche soeben hier eingegangen:
„Konferenz fast einstimmig Meridian Greenwich an— genommen. Englische Erklärungen lassen Eintritt in Meter⸗ vertrag erwarten. Außerdem volle Einstimmigkeit, betreffend Einführung einer Universalzeit für inneren Dienst der Wissen⸗ schaft, der Telegraphen und Eisenbahnen, unter Vermeidung jeden Eingriffes in bürgerliche Zeiteintheilung.“
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische General-Major von Xylander ist in Berlin wieder eingetroffen.
— Die General⸗Lieutenants Graf von Wartensleben, Commandeur der 17. Division, und von Scheliha, In⸗ specteur der 4 Feld-A Artillerie Inspektion, sind zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Kiel, 23. Oktober. (Kl. Ztg.) Die Korvette „Moltke“ wurde heute außer Dienst gestellt.
Bayern. München, 22. Oktober. (Allg. Ztg.) Prinz Ludwig ist, nach hier eingegangenen Nachrichten, heute in London eingetroffen. Der Prinz, welcher unter dem Namen eines Count Leutstetten reist, nahm im Hotel Victoria dort Absteigequartier. — Prinz Ludwig Ferdinand begeht am 22. d. M. sein 24. Geburtsfest, aus welchem Anlaß am a nn Tage in Nymphenburg eine größere Familientafel
tfindet. .
ö 26 24 Oktober. (W. T. B. Die Beschwerde des hiesigen Magistrats gegen die Entscheidung der Kreis⸗ regierung, wonach keine konfessionellen Parallelklassen in den beiden Simultanschulen errichtet werden dürfen, ist vom Kultus-Minister zurückgewiesen worden.
Sachsen. Dresden, 24. Oktober. (W. T. 9 Dem Vernehmen nach werden dem Landtage, in Folge der Steigerung der Staatseinnahmen und des geringeren Erfor— dernisses für die Verzinsung von Staatsschulden, Vorlagen wegen Wegfalls des 26 prozent. Zuschlages zur Einkommen— steüer, wegen Ermäßigung der Eisenbahn-Gütertarife und Aufhebung des Chausseegeldes zugehen.
ürttemberg. Stuttgart, 23. Oktober. St. A. =. ** Der i und die Königin sind heute Mittag nebst Gefolge mittels Extrazuges von Friedrichshafen hier ein⸗ getroffen. — Der evangelische Synodus ist . heute zu seinen jährlichen Berathungen zusammengetreten. — Im Palais des Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar fand am 22. d. M. die erste Praäͤsidialsitzung des Württembergischen Krieger— bundes unter Leitung Sr. Hoheit statt.
Sessen. Darmstadt, 23 Oltober. (Darmst. Ztg.) Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron— prinzessin traf heute Nachmittag 12 Uhr 27 Minuten, von Wiesbaden kommend, zum Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin von Edinburg hier ein. Höchstdieselbe wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog am Bahnhofe empfangen und nachdem Schlosse geleitet.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Oktober. (W. T. B.) Die österreichische Delegation, welche heute Vormittag eröffnet wurde, wählte den Fürsten Czartoryski mit 35 Stimmen zum Präsidenten. Czartoryski nahm die Wahl an und hob hervor, daß das Friedensbedürfniß der Völker ein allgemeines sei. Alle Regierungen seien bestreb', demselben Rechnung zu tragen. Die Delegation könne demnach bei der Berathung des Armeebudgets die Lage der Finanzen des Staates berücksichtigen, werde sich aber andererseits nicht durch Friedensstörungen beirren lassen, alles zu ge— währen, was absolut nothwendig ist, um die Monarchie bereit und gerüstet zu machen, für die Ehre, die Interessen und das Recht der Völker erfolgreich einzustehen. (Beifall.) Gartoryski betonte die Nothwendigkeit, die Institution der Delegationen hoch zu halten, da dieselbe ermögliche, in bruder⸗ licher Eintracht mit den Völkern Ungarns für die Macht und die Einheit der Monarchie zu wirken und für dieselbe einzu— stehen. Die Rede schloß mit einem enthusiastisch erwiderten Hoch auf den Kaiser, welcher väterlich bestrebt sei, allen seinen Völkern ihr gutes Recht zu wahren und zu schützen. Graf Hohenwart wurde mit 28 Stimmen zum Vize-Prasidenten ge— wählt. Coronini erhielt 24 Stimmen. .
In der heutigen Sitzung der österreichischen Delegation wurde das gemeinsame Budget vorgelegt. Hiernach beträgt das ordentliche Nettoerforderniß, abzüglich der Ein— nahmen von 3 136 944 Fl., 106 897 947 Fl., das außerordentliche 8172922 Fl. Das ordentliche Kriegsbudget ist mit 103763 944 Fl., das außerordentliche mit 8 120 672 Fl., die Einnahme mit 254 8865 Fl. beziffert. Nach Abzug des reinen Ueberschusses aus den Zollgefallen von 17063 070 Fl. stellt sich das ordentliche Gesammterforderniß auf 89 934 877 Fl. Von dem außerordentlichen Heereserforderniß entfallen auf das Okkupations gebiet 7 307 000 Fl.
Die ungarische Delegation wählte den Kardinal Haynald zum Präsidenten und Ludwig Tisza zum Vie— Präsidenten. Drei der gemäßigten Opposition angehörige Ab— geordnete haben auf ihre Mandate verzichtet, und es sind des⸗ halb deren Ersatzmänner einberusen worden. Die ungarische Delegation wird am nächsten Donnerstag, Mittags 12 Uhr, die österreichische Delegation eine Stunde später vom Kaiser empfangen.
Die Ratifikation der Eisenbahnkonvention a quatre ist heute Nachmittag im Auswärtigen Amte in An— wejsenheit der Delegirten der vier betheiligten Staaten voll— zogen worden. V
Prag, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Weihbischof Prucha ist gestorben.
Großbritannien und Irland. London, 23. Oktober. (W. T. B.) Auf nächsten Donnerstag ist ein Ministerrath zusammenberufen worden. — Die amtliche „London⸗Gazette“ veröffentlicht die Ernennung des Generals Sir Patrick Grant zum Feldmarschall.
Frankreich. Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Senat und die Deputirtenkammer sind heute wieder zusammengetreten und haben sich nach einer kurzen Sitzung, welche ohne Zwischenfall verlief, auf Donnerstag vertagt. Im Senat legte der Minister der öffentlichen Arbeiten, Raynal, die mit den großen Eisenbahngesellschaften abge⸗ schlossenen Konventionen vor. Der Finanz-Minister Tirard brachte trotz des gestrigen Votums der Budget— kommission in der Kammer den berichtigten Budget⸗ entwurf ein. Die Kammer beschloß, am Donnerstag die Berathung des Munizipalgesetzes wieder aufzunehmen. Der Vorsitzende der äußersten Linken, Gatineau, beschloß, morgen der letzteren einen Antrag auf Verbannung der
Prinzen vorzulegen. .
— 23. Oktober. (W. T. B) . In den Kam mern ist heute das Exposé des Ministers des Aeußern, Challemel⸗Lacour, über die Tongking-Angelegen⸗ heit zur Vertheilung gelangt. Dasselbe giebt in seinem ersten Theile eine Uebersicht der Ereignisse in Tongking seit dem 26. Mai d. Iz der zweite Theil beschäftigt sich mit den ge— pflogenen Verhandlungen. Die ersten Besprechungen zwischen Li Hung Chang und Tricou seien ohne Erfolg geblieben. China habe den Vertrag von 1874 nicht anerkannt und den Krieg augenscheinlich vorbereitet. Die Versprechungen seien dann im August zu Paris wieder aufgenommen worden. Challemel— Lacour habe hierbei dem Kinesischen Gesandten Marquis Tseng erklärt, Frankreich beabsichtige keine Eroberung Annams, sondern nur eine Revision des Vertrages von 1874 und die Vertreibung der schwarzen Flaggen. Der Minister habe voll— ständige Enthaltung Chinas in der Tongkingfrage verlangt. Da aber die Antwort Chinas zweideutig ausgefallen sei und sich die chinesische Regierung Bedenkzeit erbeten habe, um sich schlüssig zu machen, ob sie eine Politik der Enthaltung verfolgen solle, habe Challemel-Lacour eine energischere Sprache geführt und darauf hingewiesen, daß die Anwesenheit chinesischer Truppen in Tongking die Aufrührer ermuthigen könne und die Gefahr eines dauernden Konflikts zwischen Frankreich und China schaffen werde. Am 18. August habe eine Depesche Tsengs die Grundlagen einer Ver⸗ ständigung mitgetheilt. Danach sollte Frankreich keinerlei Gebiet von Annam annektiren, die Situation Annams vielmehr unverändert fortbestehen. Annam sollte Vasallen⸗ staat Chinas bleiben, die Franzosen Tongking räumen, ein Theil Tongkings aber würde für den fremden Handel zu⸗ gänglich und der Rothe Fluß für die Schiffahrt bis nach Thuang⸗ Kschouan geöffnet werden. Jede Konvention zwischen Frank— reich und Annam sollte ferner einer Verständigung mit China unterworfen sein. Diese Vorschläge Chinas habe Challemel⸗ Lacour am 27. August als unannehmbar bezeichnet, da Frank⸗ reich die Regelung seiner Be iehungen zu Annam nicht von China abhängig machen könne. Ein weiteres Memorandum Challemel-Lacours vom 15. September proponirt die Errich⸗ tung einer neutralen Zone zwischen China und Tongking mit der dem Handel des Auslandes geöffneten Stadt Manhao. In der Antwort der chinesischen Regierung auf das fran⸗ zbsisch Memorandum, welche vom 16. Oktober datirt ist, wird die Wiederherstellung des status quo in Annam
vor 1873, die Unabhängigkeit des Königs von Annam, ausgenommen in seinen Beziehungen gegenüber dem Kaiser von China, und die Anerkennung der Rechte Chinas auf die ausschließliche Aktion auf dem Rothen Flusse verlangt. Eine neutrale Zone zwischen der Südgrenze von Tongking und dem 20. Breitengrade würde China an⸗ nehmen und Vorschläge zur Oeffnung des Rothen Flusses für den Handel aller Nationen machen. So liege die Sache gegenwärtig. Das Exposs schließt mit der Bemerkung: Frankreich bleibe geneigt, die Unterredungen in freundschast⸗ licher Weise fortzuführen, und von der Hoffnung befeelt, daß die Ereignisse eine gerechtere Beurtheilung der Lage Seitens Chinas herbeiführen würden, besonders wenn China konstatirt haben werde, daß die Politik Frankreichs eine gemäßigte, aber entschlossene sei.
— 23. Oktober, Abends. (W. T. B.) Die Budget— kommission verhandelte heute mit dem Finanz-Minister Tirard, welcher erklärte, daß er unter keinen Umständen auf eine Reduktion der Amortisirung eingehen könne. Nach⸗ dem der Minister die Kommissionssitzung verlassen hatte, sprach sich Rouvier für das System einer Herabsetzung der Amortisirung behufs Herstellung des Gleichgewichts im Skaats— haushalt auf das Entschiedenste aus und wurde sein des— fallsiger Antrag von der Kommission mit 16 gegen 10 Stimmen angenommen.
Der Schiffs- Lieutenant Viaud, welcher im „Figaro“ einen Bericht über die Einnahme der Forts von Hue veröffentlichte, der geeignet erscheint, die Armee und die Marine in Mißkredit zu bringen, ist nach Frankreich zurückberusen worden und hat seinen Abschied erhalten.
— 24. Oktober. (W. T. B. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Botschafters in St. Petersburg, Admirals Jaures, zum Ober-Komman— direnden des Evolutionsgeschwaders.
Spanien. Madrid, 24. Oktober. (W. T. B.) Die Eröffnung der Cortes ist auf den 1. Dezember festgesetzt.
Italien. Rom, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Fürst⸗ bischof Hr. Herzog von Breslau hat heute die Räckreise in seine Diözese angetreten.
Rumänien. Bu karest, 23. Oktober. (W. T. B.) Ghazi Mukhtar Pascha, welcher gestern hier eingetroffen ist, dinirt heute bei dem König in Sinaia und trifft Abends hier wieder ein, um morgen die Reise nach Konstan— tinopel fortzusetzen.
General Falcoianu ist zum Chef des General— stabs der Armee ernannt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Ok— tober. (W. T. B.) Ein Rundschreiben des Rinisters des öffentlichen Unterrichts an die Kuratoren der Lehrbezirke behandelt die Bewegungen unter den Studirenden und sagt: Unabhängig von anderen Gründen, welche diese Bewegung erklärten, müsse man die Aufmerksam⸗ keit auf den schädlichen Einfluß lenken, welchem die Studenten Seitens solcher Personen ausgesetzt seien, die wegen schlechter Führung aus den Lehranstalten relegirt worden seien, aber mit ihren früheren Commilitonen Fühlung behielten und überhaupt zum Zweck des Agitirens und des Aufreizens zu Excessen Beziehungen mit der lernenden Jugend unter— hielten. Auf die Unerfahrenheit und die Leichtgläubigkeit der Jugend rechnend, suchten diese Agitatoren, die von ihnen ver— folgten agitatorischen Zwecke verhüllend, die Jugend zur Or— ganisirung von Korporationen mit Kassen, zur Abhaltung von Versammlungen u. s. w. zu verführen, was nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen unstatthaft sei. Diese gesetzlichen Schranken abzuändern, sei die Regierung keines— wegs gewillt, da sie dieselben als für die Wohlfahrt der Stu⸗ denten unbedingt nothwendig und nützlich erachte. Von den Agi— tatoren aber werde darauf gerechnet, durch das Anstiften von Unruhen die Vorstände der Lehranstalten zu weiteren Aus— schließungen von Studenten vom Besuche der Lehranstalten zu nöthigen und dadurch in den Familien und in der Gesellschaft Mißvergnügen hervorzurufen. Die Schulbehörden wären mit den Excedirenden zwar immer mit Nachsicht verfahren und hätten durch Milde auf dieselben einzuwirken gesucht, die Hartnäckigkeit der Aufwiegler aber habe die Behörden schließlich zur Ergreifung strenger Maßregeln genöthigt. Die Bittgesuche der Relegirten um Wiederaufnahme seien deshalb, auch wenn letztere Reue bekundet hätten, abgelehnt worden, da man unruhigen Elementen die Wiederaufnahme in die Kreise der Studirenden versagen müsse. Der Minister beauftragt schließlich die Kuratoren der Lehranstalten, der lernenden Jugend, um dieselbe vor dem schädlichen Einflusse der Agitatoren zu bewahren, vor Allem einzuschärfen, daß Studenten, so lange sie sich in einer Lehranstalt befinden, sich nicht versucht fühlen sollten, eine politische Rolle zu spielen, sondern nur Lernende sein dürften.
— 23. Oktober. (W. T. B.) Nach hier eingegangener Meldung ist die Absteckung der neuen russisch⸗chine—⸗ sischen Grenze beendet und das betreffende Protokoll am 7. d. M in Tschugutschak durch die beiderseitigen Bevollmäch—⸗ tigten unterzeichnet worden.
Süd Amerika. (W. T. B.) Die „Hamburgische Börsenhalle“ bringt ein Telegramm aus Lima, von gestern Vormittag 19 Uhr, wonach der Friede dort verkündigt wurde und die Chilenen die Stadt verließen, während die peruani— schen Truppen daselbst einzogen.
Seitungsstimmen.
Aus Augsburg (Mitte August) wird dem Handelsarchiv“ geschrieben: . In der Hauptbranche des hiesigen Distrikts, der Baumwollen— industrie, bestehen die früher geschilderten und der Aenderung der Zoll—⸗
politik zu verdankenden besseren Verhältnisse, bis letzt wenigstens, noch fort und wenn man auch annimmt, daß durch Rückgang der Preise das kommende Halbjahr hinter dem ersten Semester etwas zurũck⸗ bleiben dürfte, so werden die meisten Fabriken doch ein sehr gutes Geschäftsjahr zu verzeichnen haben. . *.
Das Rohmaterial war die meiste Zeit über sehr billig, nament- lich waren ostindische Sorten so niedrig, wie kaum jemals vorher. Dagegen waren Garne meist gut gefragt und ordentlich bezahlt, so daß so ziemlich alle Spinnereien bedeutenden Nutzen erzielen konnten. Etwas weniger günstig gestaltete sich das Geschäft für die Webereien, besonders in leichter Waare, da diese mit einer rück= gängigen Konjunktur für Tücher zu kämpfen hatten. Die meisten Webereien hatten aber noch Abschlüsse vom vorigen Jahre her laufen und daher bis jetzt noch recht ordentliche Preise; sie werden erst im
„Deutschen