1883 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Te lern onaptrin für den Raum einer Aruchzeilt 30 * dition: Sw. Wilhelmstraße Nr. 32. 4 es. TDG 7. Berlin, Donnerstag, den 1. November, Abends. 1883. er fol . erb

GecSe. Majestät der König haben Alergnädigst geruht: jr dem Zoll⸗Inspektor Eiffert zu Langenschwalbach den Rothaill Adler⸗Orben vierter Klasse; dem Kreis-Kommunal⸗ Kass Wendanten Linder zu Teinplin den Königlichen Kromtoß Orden vierter Klasse; sowie dem emeritirten Schul— lehrer eschu lw er zu Kunigehlen im Kreise Darkehmen, dem Hegemdl,. er a. D. Nagel zu Zempow im Kreise Ostprignitz, dem Förster a. D. Schulze zu Zelgniewo im Kreise Kolmar i. P., dem Feldwebel Hagedorn und dem Feuerwehrmann Braun, Beide bei der städtischen Feuerwehr zu Königsberg i. Pr., und dem bisherigen Ortsschulzen und Orts-Steuer⸗ erheber Petruschke zu Koschmin-Deutsch⸗Hauland im Kreise Krotoschin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten des Kaiserlich russischen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar: dem Ersten Sekretär, Hofrath und Kammerjunker Tscharykoff und dem Ersten Sekretär, Titular-Rath von Waxel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Zweiten Sekretär, Kollegien⸗Assessor Baron von Taube den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnadigst geruht: dem Kaufmann Eduard Ehrmann zu Straßburg die nachgesuchte Enthebung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Kaiserlichen Landgericht zu Straßburg zu ertheilen und zum Handelsrichter bei diesem Gericht den Kaufmann Eugen Braun zu Straßburg zu ernennen.

Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Müller, Hoppe, Zeidler und Mühl sind zu Geheimen Rechn ungs⸗Revisoren und

der bisherige Militär-Intendantur-Sekretär von Gösseln von der Corps-Intendantur des X. Armee⸗-Corps ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungs- hofe des Deutschen Reichs ernannt worden.

Bekanntmachung.

Am heutigen Tage ist die zu den Königlich bayerischen Staatseisenbahnen gehörige, 13,10 km lange Strecke Schirn— ding⸗Eger mit der Zwischenstation Mühlbach dem öffent⸗ lichen Verkehr übergeben worden.

Berlin, den 1. November 1883.

In Vertretung des in,, des Reichs⸗Eisenbahnamts: rte.

Die Bekanntmachung der Reichsschulden-Verwaltung vom 17. Oktober 1883, betreffend die Niederlegung der im Ftats⸗ jahre 182.83 durch die Tilgungsfonds eingelösten Schulden⸗ dokumente des Deutschen Reichs, liegt der heutigen Nummer des „Reichs⸗Anzeigers“ bei.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗Regierungs⸗Rath Benno Toma sczewski aus Gumbinnen zum Ober-Präsidial-Rath und

den Oberlehrer am Gymnasium zu Arnsberg, Her— mann Gruchot, zum Königlichen Gymnasial-Direktor zu ernennen; sowie

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakul⸗ tät der Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Bonn, Dr. Her⸗ mann Usener, den Charakter als Geheimer Regierungs— Rath, und

dem Kreissekretär Otto Friedrich Krahn zu Marien⸗ burg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die auf die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1886 erfolgte Wahl des Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektors Schneider zum Präsidenten der Akademie des Bauwesens, . des Ober⸗Baudirektors Schönfelder zum Dirigenten er Abtheilung für das ern, und Maschinenwesen, und des Bauraths und Professors Ende zum Dirigenten der Ab— theilung für den Hochbau dieser Akademie zu bestätigen.

Ver ordnung , betreffend die Umzugskosten der Ober-⸗Wacht⸗ meister der Landgensd'armerie. Vom 19. Septem ber 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf Grund des 5. 11 des Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877 (GesetzSamml. S. 15), was folgt:

Einziger Artikel.

Der 5§. 1 der Verordnung vom 27. Januar 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 22), betreffend die Umzugskosten der Mitglieder der Landgensd'armerie, wird, wie folgt, abgeändert:

Die Ober-Wachtmeister der Landgensd'armerie erhalten bei Versetzungen eine Vergütung für Umzugskosten nach fol— genden Sätzen:

A. Beim Umzuge mit Familie: auf allgemeine Kosten.. . . . 150 M, auf Transportkosten für je 10 km. . B. Beim Umzuge ohne Familie: die Hälfte der unter A. angegebenen Sätze.

Urkundlich unter Unserer migen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Merseburg, den 1I9. September 1883.

L. 8.) Wilhelm.

Zugleich für den

Finanz⸗Minister:

von Puttkamer. Bronsart von Schellendorff.

Minister ium der geist lichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Dr. Otto Puchstein aus Labes i. Pr. ist zum Assistenten bei der Sammlung der antiken Skulpturen und . der Königlichen Museen zu Berlin ernannt worden.

Dem Gymnasial-Direktor Gruchot ist die Direktion des Gymnasiums zu Braunsberg übertragen worden.

Den Oberlehrern am Gymnasium zu Eisleben, Dr. Knaut und Dr. Größler, ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Reuter vom Schullehrer— Seminar zu Boppard ist unter Beförderung zum Ersten Lehrer an ö. Schullehrer-Seminar zu Münstermaifeld versetzt worden.

Der seitherige Kreis-Wundarzt Dr. Roehrs zu Scheessel ist n Kreisphysikus des Kreises Rotenburg a. W. ernannt wor den.

Der praktische Arzt Dr. Friedrich Schmidt zu Groß Labenz in Mecklenburg ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Coblenz ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Ober-Präsidial-Rath Tomasczewski ist dem Ober⸗Präsidenten der Provinz Ostpreußen beigegeben worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Thierarzt Albin Johannes Hesse zu Wolden— berg ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis— Thierarztstelle für die Kreise Friedeberg und Arnswalde defi— nitiv verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe 18 zu den Stammaktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe IX Nr. L bis 8 zu den Stamm⸗ aktien der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1884 bis 31. Dezember 1887 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe X werden vom 1. Dezember d. J. ab von der Kontrole der Staats⸗ papiere hierselbst, Qranienstraße 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die ur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem

erzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nume⸗ rirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver⸗ zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die

Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schrift wech sel kann die Kontrole der Staats⸗ papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver⸗ zeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, so— gleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den König— lichen Regierungen in den Antsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Aktien bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheinreihe nur dann, wenn die Talons abhanden

gekommen sind; in diesem Falle sind die Aktien an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten

Provinzialkassen miitelst besonderer Eingabe einzureichen. Zum Schluß wird schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß zu den gedachten Aktien vom Jahre 1887 ab nicht mehr, wie bisher, nur 8 Stück Zinsscheine für vier Jahre, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren 20 Stuͤck Zinsscheine gleichzeitig werden ausgereicht werden und demgemäß die den Zinsscheinen Reihe 1X jetzt beigegebenen Anweisungen zur ö der Reihe eine entsprechende Fassung erhalten aben. Berlin, den 26. Oktober 1883. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.

Ober⸗Rechnungskammer.

Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Wille, Dreitz ner, Kuhl, Dreßler, Mewes und Milark sind zu Geheimen Rechnungs- Revisoren bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt.

Die Nummer 30 der Gesetz⸗-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 8961 die Verordnung, betreffend die Umzugskosten der Ober⸗Wachtmeister der Landgensd'armerie. Vom 19. Sep— tember 1883, und unter

Nr. 8962 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Oktober 1883, betreffend die Leitung des Baues und demnächstigen Betriebes der Eisenbahnstrecke Hadamar -Westerburg.

Berlin, den 1. November 1883.

Königliches GesetzSammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß allen denjenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungs⸗ frist der Bekanntmachung vom 25. Oktober v. J. auf Grund des 5§. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 von dem Auf⸗ enthalt in dem Bezirke der Stadt und des Amts Harburg ausgeschlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Dauer eines Jahres untersagt ist.

Lüneburg, den 29. Oktober 1883.

Königliche Landdrostei. Schrader.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgren ze,

Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen aus den Niederlanden.

n Folge Verfügung des Herrn Ministers für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten werden die diesseitigen An⸗ ordnungen vom 19. März d. J., betreffend die Beschränkung der Schafeinfuhr aus den Niederlanden anläßlich der Räude (Amtsblatt für Hannover Stück 13 Seite 335, Amtsblatt für Ostfriesland Nr. 35), hierdurch auch für die Zeit nach dem 1. November d. J. bis auf Weiteres ausgedehnt.

Aurich, den 29. Oktober 1883. Der Königliche Landdrost. In Vertretung: Reinick, Regierungs⸗Rath.