1883 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Die autgeloosten Anleibescheine werden unter ihrer Buchstaben, Nummern und welchem die Rückzahlung erfolge Bekanntmachung erfolgt spãtef vor dem Fälligkeits termine i göniglich Preußischen Staats Stelle tretenden Organ, in dem in einem in Posen ers dem amtlichen Organ Sollte eines dieser Blätter eingeb ständifchen Finanz Kommission des Kreiß der Königlichen Regierung z die Veranderung i Prenßischen Durch die vorbezei diese Anleihe betreffenden zeichnung der Einlösestellen Anleihescheine.

Bis zu dem Ta

e Bezeichnung sowie des Termins, an f, Sffentlich bekannt gemacht. Diese ens sechs, drei, zwei und einen Mo n dem „Deutschen Reichs und Anzeiger“ oder dem an dessen mtsblatt der Königlichen Regierung cheinenden öffentlichen Blatte und in der Kreisbehörde zu Ostrowo.

ben, so wird von der kreis es Adelnau mit Genehmigung deres Blatt bestimmt und schen Reichs und Königlich n Staats - Anzeiger. bekannt gemacht. . chneten Blätter erfolgen auch die so chungen, insbesondere die Be⸗ für die Zinsscheine und die ausg

eichniß Polizeibehörde zur Abstempelung

der bei der unterzeichneten vorgelegten Exemplare.

der Schriftwerke, Abbildungen, Kompositionen ꝛe.

oder Firma

X

**

abgestempelten

Vorlegenden. Exemplare.

osen ein an

Bekanntma

wo solchergestalt das Kapital zu entrichten am 2. Januar und am jährlich in

d des Kapitals erfolgt gegen bloße scheine, bezw. dieses Anleibescheins Berlin und Posen

jährlichen Terminen, 1. Juli, von beute an gerechnet, Reichs münze verzinst. Die Auszahlung der Zinsen un Rückgabe der fällig geword in Ostrowo bei der Kreis—⸗ bei den in den vorbezeichneten stellen und zwar termins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des leibefchein sind auch die dazu gehörigen Falligkeits termine zurüchuliefern. F der Betrag vom Kapital abgezogen. zahlung bestimmten Kapitalbeträge nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben w halb vier Jahren, vom Ablaufe des an gerechnet, nicht Kreises Adelnau, Das Aufgebot und die Kraftlos nichteter Anleihescheine erfolgt na der Civilprozeßordnung für das. Deutsche 1577 Reichs Gesetzllatt Seite 83 Ausführungsgesetzes zu 79 B. S. S. 2 Zinsscheine können Doch soll Demjeni scheinen vor Ablauf Kreisverwaltung anme scheine durch Vorzeigung des Anleihesch bafter Weise darthut, nach Ablauf der angemeldeten und bis dahin gegen Quittung ausgezahlt werden Mit diesem Anleihescheine zum Schlusse des Jahres... scheine werden für fünfjährige Zeiträu einer neuen i lung betrauten Stellen gegen A eigedruckten Anweisung. B

. Verzeichniß der bei der unterzeichneten Polizeibehörd vorgelegten Vorrichtungen Stereotypen,

Steine ꝛc.).

Ritel des bildung, der Kom position 2c, auf

welche die Vor⸗ richtung sich

e zur Abstempelung mit Vier Prozent

Holzstöcke, Platten,

Kommunalkasse und in Po Blättern bekannt gemachten ginlose ch dem Eintritt des Fälligkeits⸗

dil 5

schreibung (Platte, der n z auch in der na am, mm Stereotvpabguß 2c.) der Vorrich⸗ tung und deren

Kapitals eingereichten An⸗ insscheine der späteren lenden Zinsscheine wird Die durch Ausloosung zur Rück welche innerhalb dreißig Jahren erden, sowie die inner⸗ Kalenderjahres der aͤhren zu Gunsten des

Vorlegenden.

erhobenen Zinsen verj

erklärung verlorener und ver⸗ §. 838 u. ff. Reich vom 30. Januar nach 5. 20 des g vom 24. März

ch Vorschrift der 5

ö ; / -. f ivilvro; Königreich Preußen. 5 Civilprozeßordnun Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreisphysikus Dr. Risse praktischen Arzt Pr. Burchard zu Hei als Sanitäts-Rath zu verleihen.

weder aufgeboten noch kraftlos erklärt gen, welcher den Verlust von Zins- der vierjährigen Berjährungsfrist ldet und den stattgehabten Besitz der 3 eines oder sonst in glaub rungsfrist der Betrag nicht vorgekommenen Zinsscheine

sind halbjährliche Zinsscheine bis die ferneren Zins— me ausgegeben werden. erfolgt bei blieferung der der älteren Verluste der Anweisung cheinreihe an den Inhaber rechtzeitig geschehen ist.

Verpflichtungen haftet zukünftigen

zu Osterode lsberg den Charakter

der Verjäh

1

entueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ 5 Adelnau bis M Reichs währung.

wegen ev eller? ert tender Anleihescheine des Betrage von 427200

ausgegeben;

Zins scheinen mit der Zinsenzah Zinsscheinreihe b erfolgt die Aushändigung der der Änleihescheins, sofern dessen Vorzeigung

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen der Kreis Ndelnau mit seinem gesammten gegenwärtigen und Vermögen und mit seiner Steuerkraft,

Dessen zu Urkunde haben wir d Unterschrift ertheilt.

neuen Zinss

iese Ausfertigung unter unserer

Anm er kung. Die U JInteresse der Gläubiger noch und ist denselben das Siege

des Schuldners etwas zu in Gemäßheit des Austellung

Regierungsbezirk Posen. ) Zinsschein ... S

Anleiheschein des Kreises ... Ausgabe, Buchstabe. N zu Vier Prozent Zinsen über

§. 2 des Gesetzes vom Anleihescheinen

Buchstaben: rausendjweibundert Mark Reichs währung von Yoo, 1000, 500 und leibers bejw. dessen Rechtsna jeder dieser Gattungen nach dem mit rier Prozent jährlich zu verzin Loos zu bestimmenden Folgeordnung AUnleibesckeine ab mit jährlich mindestens vom Hundert des Nennwerths d Zuwachs der Zins genwãartiges mit der rechtlichen Anleihescheine

Pro vin; Posen. zum Betrage ; Erster (bis. Vierhundertsiebenundzwanzig⸗ in Abschnitten der Bestimmung des Dar⸗ Pfolgers über die Zahl der Anleihescheine anliegenden Muster auszufertigen, sen und nach der durch das rom Jahre der Ausgabe der Zwei und höchstens Sechs lichen Kapitalschuld, unter Schuldbeträgen, zu tilgen sind, Privilezium Unsere landesberrliche Genehmigung ein jeder Inhaber dieser Rechte geltend zu machen Uebertragung des Eigen⸗

Wir rorbehaltlich der ; wird für Lie Betriedigung der In hescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats

Mark Reichswährung Mark . . . Pfennig.

usscheines empfängt gegen dessen Rückgabe ab die Zinsen des vorbenannten An—

albjahr vom. Rark . . Pfennig bei der Kreis- den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin

200 ½ nach

Der Inhaber dieses Zi in der Zeit vom. leihescheines für das mit (in Buchstaben) DOstrowo und und Posen.

Ostrowo, den.

Die kreisständis

Dieser Zinsschein is innerhalb vier Jahren na den Kalenderjahres an gerechnet, erhob

Anmerkung. Finanz ⸗Kommission könn werden, doch muß jeder unterschrift eines Kontro

er ursprüng Kommunalkasse zu

en von den getilgten

Wirkung ertheilen, daß die daraus hervorgehenden ßefugt ift, ohne zu dem Nachweise der thums verrflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Pririlegium, welches

n des Kreises Adelnau. Geldbetrag nicht m Schluß des betreffen⸗

Kommissio

che Finanz⸗ wenn dessen

t ungültig, we ch der Fälligkeit, vo

chriften der kreisständischen en mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt

insschein mit der eigenhändigen Namens— lbeamten versehen werden.

Namensunters haber der Anlei nicht übernommen. Urkundlich unter Unser beigedrucktem Königlichen Insiegel⸗ Gegeben Baden Baden, d

er Höchsteigenhändigen Unterschrift und

; Regierungsbezirk Posen. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Adel nan Ausgabe, Buchstabe .. Mark Reichswährung.

Provinz Posen.

von Scholz. Regierun sCUbezirk Posen. a des Kreises Adelnau 96 te Ausgabe

Provinz Posen. Der Inbaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe des Kreises Adel nau Mark Reichs währun ie fünf Jahre vom

zu dem Anleihescheine te Reibe Zinsscheine für d ö bei der Kreis K den mit der Zinsenzahlung bet sofern dagegen Seitens Anleibescheins kein Widerspruch Ostrowo, den Die kreisständische Finanz⸗Komm Anmerkung. kreisflãndischen Finanz⸗Kommission kön druckt werden, doch muß schrift eines Kontrolben zum Unterschie

g zu Vier Prozent Zinsen 9 ö

lkafse zu Ostrowo und bei

ö in Berlin 6 .

ö ö 8 s n legitimi r

iglichen Regierung zu Posen vom k sst. zitimirten Inhabers des 18

(Amtsblatt der Kön Poser te ; esetzs Sammlung für

ission des Kreises Adelnau.

Mitglieder der nen mit Lettern oder Facsimile⸗ jede Anweisung mit der eigen— mten versehen werden. der ganzen Blattbreite avon abweichenden Lettern

ö ; Namen? unterschriften der Aller hõchst genehmigten . . Juli 1883 wegen aus dem Reichs⸗Invaliden⸗

Auf Grund des unterm 5. Oltober 1883 b Adelnau vom. kempeln 3 händigen Namensunter

Die Anweisung ist r unter den beiden letzten Zinsscheinen mit d in nachstehender Art abzudrucken:

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schu Jahre 1884 ab aus einem zu diesem gon wenigstens zwei Schuldkarxitals Schuld betrãgen. . den Tilgungsstock durch größere Ausl ennwerths des ursprün

ld von 42720 4 erfolgt vom Bebuf gebildeten Tilgungsstock Nennwerihs des ursprünglichen der Zinsen von den getilgten Recht vorbehalten, höchstens Vier vom glichen Schuldkapitals für jedes verstärkte Tilgung ersparten alls dem Tilgungsstock zu.

sbeträge werden auf 500

Anweisung.

jahrlich, unter Zuwachs de Dem Kreise Adel nau bleibt jedoch das

Ausl s ngen um ö * . , ehl ist für alle diejenigen

ssung des Ablebens weiland tKämmerers Grafen von Redern, rdens vom Schwarzen Abends 8 Uhr, in dem denden Trauerfeierlichkeit bei⸗ la mit dunklen Unterkleidern und für die Herren vom Militär ohne

Auf Allerhöchsten Spezialbef n, welche der aus Excellenz des Ritters und Kanz Adler, am Mittwoch, den 7. d Hause des Verewigten sta wohnen, der Anzug in Ga Ordensband vorgeschrieben,

undert des Jahr zu rerstärken. Zinsen wachsen eben . Die jährlichen Tilgung beziehungẽ weise

lers des hohen D

der Einlssung der Anleihescheine wird durch

Die Folgeordnung das Loos bestimmt.

Die Ausloofung erfolgt vom Jahre jedes Jahres, die Auszablung des Nennwe an dem auf die Ausloosung folgenden 2.

ab im Monat Juni t ausgeloosten Stücke

Die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler erscheinen mit der Kette desselben. Berlin, den 6. November 1883. Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg, Ceremonienmeister des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Mini sterium der geist lichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegen heiten.

Königliche Frie drich-Wilhelms-Universität.

Die Königliche Universität wird am 9. November d. J Mittags 12 Uhr, eine Feier zum Gedächtniß des 400jährigen . Pr. Martin Luthers in ihrem großen Hörsaale egehen. Die Eingeladenen werden hierdurch ergebenst ersucht, di- ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Vor— zeigung ihrer Erkennungskarte. Berlin, den 4. November 1883. Der Rektor: A. Kirchhoff.

Kriegs⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

Die Sammlungen im Königlichen Zeughause sind für den öffentlichen Besuch vom Donnerstag, den 8. November an geöffnet, und zwar wochentäglich, mit Ausnahme des Sonn— abends, von 16 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, an den Sonntagen von 12 bis 3 Uhr Nachmittags. An Feier⸗ tagen, am 1. Januar und am Geburtetage Sr. Majestaͤt dez Kaisers und Königs bleibt das Zeughaus geschlossen.

Berlin, den 3. November 1883.

Königliche Zeughaus-Verwaltung. Ising. Weiß.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 183.

Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlichen Stadtz-Ministeriums vom 25. v. M. die im 5§. 28 des Ge—⸗ setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial demokréati? vom 21. Oktober 1878 unter Nr. 3 vorgesehenen Anordnungen für die in der Bekanntmachung aufgeführten Theile des hiesigen Landdrosteibezirks von Neuem auf die Zeit vom 29. v. M. bis 30. Septemher 1884 getroffen sind, wird, unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 28. v. M., allen denjenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungsfrist der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1882 auf Grund des 3 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 von dem Aufenthalt in den betreffenden Gebietstheilen aus— geschlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Zeit bis ultimo September 1884 hiermit untersagt.

Lüneburg, den 3. November 1883.

Königliche Landdrostei. Schrader.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. November. Se, Majestäat der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Chefs des Militär-Kabinets und des Stellvertreters des Po— lizei⸗Präsidenten, Ober⸗Regierungs-⸗Raths von Heppe.

Demnaächst hatten Se. Majestät der Kaiser eine länger: Unterredung mit den Generalen von Pape und von Dannen⸗ berg sowie dem Kriegs⸗-Minister, General⸗Lieutenant Bronsart von Schellendorff.

Nechmittags um 3 Uhr gewährten Se. Majestät dem Vize⸗Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer eine Audienz.

Die „N. Pr. Itg. veröffentlicht die über das Be— finden Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht von dem Leibarzt, Ober-Stabsarzt Dr. Schaper ausgegebenen bisherigen Bulletins, Dieselben lauten:

Eamenz, 2. November. Wadenbeinknochen gebrochen, Schienbein kontusionirt. Gypsverband heute angelegt, da Geschwulst vermindert. Verlauf röllig fieberfrei bei guten Allgemeinbefinden.

Camenz, 3. November. Ihre Königliche Hoheit haben nach Anlegung des Gyrsverbandes eine ruhige Nacht gehabt. Die Schmerzen an der Bruchstelle sind nicht wieder ausgt— treten. Allgemeinbefinden günstig. .

Eamenz, 5. November. Nach ruhig durchschlafene

der Verletzung empfinden Höchstdieselben keine Beschwerden.

e

.

,,,.

*

1 . ö = ; . . Dem Kreise Marienburg im Regierungs beit

Danzig, welcher den Bau der Kreischausseen II Platenhof⸗ Tiegenhagen bis zur Holländer-Fähre und von da durs

see = Schoeneberg Weichsel⸗Haff⸗Kanalbrücke (Reumünstet⸗ berg) Rothebude nebst einer Pflasterstraße von Schoeneberß bis Schoeneberger Fähre, 3) Siemons dorf Mielenz Klossowe 4) Elbinger Kreisgrenze bei Gr. Mansdorf über Lindenau— Tannsee Brodfack nach der Maxienburg Neuteicht⸗ Ehaussee, 5) Elbinger Kreisgrenze bei Eschenhorst = Baalaue⸗ Ecke, Thiergart = Stuhmer Kreisgrenze in der Richtung au! Lichtfelde, 6) Thiergarthsfelde (Alt ⸗Rosengarth) Pl. Rofengarih Thoerichihof Klakendorf nach der Provinzial chaufse? bei Rotzendorf beschlossen hat, ist Allerhöchsten Frts das Enkeignungsrecht für, die zu iese Chausseen erforderlichen Grundstücke verliehen worden. Eben ift dem Kreise gegen Uebernahme der künstigen chausseemäßige⸗

Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben ent⸗

vorbehaltlich der Ab immungen ausseegeldtarif vom 2 mmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die gedachten zur Anwendung kommen.

Die durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21. Juni

änderung der sämmtlichen voraufgeführten Auch sollen die dem

bewilligt worden. 9. Februar 1840 angehängten Be⸗

nd die Aufhebung des Werthstempels für die on Nachlaßgegenständen bei Auseinander⸗ mehreren lbefreiung ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ September d. J., nur auf ekte zu beziehen, welche zur Zeit der betreffenden auschverhandlung zu einem Nachlaß gehören und e Erbesauseinandersetzung vorher noch nicht statt— Hat dagegen bereits vorher eine Auseinander— dahin staitgefunden, daß die Erben den Nachlaß oder gemeinschaftliches Eigen⸗ (Miteigenthum) übernehmen, und haben sodann die an einen der Miterben ihre Antheile an dem Mit⸗ ußert, so ist dieses Veräußerungsgeschäft nicht heit der erwähnten Kabinetsordre theilhaftig.

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden: von der Diregão geral das obras publicas e minas zu tugal) eine Submission auf Erbauung eines chutzhafens bei den Felsen Leixses in der Nähe ͤ anuar 1884, Vormittags 11 Uhr. kosten sind auf 20 500 000 (S6 veranschlagt, die zu Kaution beträgt 495 000 66; der Direktisn der Königlich Portugiesischen Süd— zahn zu Lissabon für den 3. Dezember d. Is. Vormittags eine Submission auf Lieferung von und anderem Eisenbahnbau—

184, betreffe zwischen

chts, 19. Civilsenats, vom 17. bei denen ein

Theil desselben als

eigenthum verä der Stempelfrei

) Pago (Por fünstlichen S von Oporto Die Anlage hinterlegende

bis zum 23. J

und Südost bis 11 Uhr Schienen, Schrauben, Weichen

Bürgermeister der Stadt Brarla in Rumänien G.) Dezember d. Is. eine Submission auf Ver⸗ Stadt mit filtrirtem Wasser. d auf 1151 000 Francs veranschlagt.

en Über die näheren Bedingungen für beide Sub— min unserem Expeditionsbureau zur Einsicht—

bis zum 8. (2 sorgung je Anlage sin

Die Kosten der

missionen lieger nahme aus.

Der Oberst-Kämmerer Wilhelm Friedrich Graf von Redern, Kanzler des Schwarz idant der Königlichen Hofmu erbliches Mitglied des Herrenhauses, ist gestern Abend 10M Uhr nach längerem Leiden sanst entschlafen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Finanz-Rath Golz ist hier angekommen.

Kl. Ztg.) Gestern wurde auf der rsatz des Kanonenboots „Komet“ Adler“ vom Stapel gelassen. Stationschef, Contre⸗

en Adler-Ordens, sik, General der Kavallerie

Kiel, 4. November. Kaiserlichen Werft das zum E bestimte Kanonenboot Die Taufrede hielt Admiral Freiherr von Reibnitz.

der stell vertretende

3. November. (6.) Sitzung des dtages standen auf der Tagesordnung eine nträge des ständischen Verwaltungsausschusses, ver— Bewilligungen betreffend, die ohne Debatte unver— Genehmigung des Hauses fanden. Darauf berichtete der Schatzrath Müller über den Antrag en Verbesserungsantrag des Abg. Für⸗ igungsleistung für die in Ostfriesland Der Abg. Reichsgesetzes von daß den Besitzern für die en und in Folge dessen gefallenen Schafe ähnlich wie für gefallenes oder getödtetes daß die Zwangs—

Hannover, (Neue Hannoversche Ztg.) hannoverschen

ial⸗Lan

ändert die

des Abg. Fegter und d bringer wegen Entschäd an der Pockenseuche gefallenen Fegter hatte beantragt, auf Aender 1880 in der Weise hinzuwirken, zwangsweise geimpft eine Entschädigung, Rindvieh und für Pferde, gewährt, event. impfung aufgehoben werde.

Der Abg. Fürbringer beantragte:

1) Königliche Staatsregi Impfung der Schafe in einigen obri zielen, namentlich ärmeren Schafbesitz zahlreiches Sterben

erung zu ersuchen, die durch zwangeweise gkeitlichen Bezirken Ostfrieslands ern zugefügten Schäden durch Schafviehes Entschädigung

Entwerthung

Betroffenen

auszuwirken; beauftragen,

Staats mitteln waltungsausschuß Provinzial⸗ Reglements vorzulegen, 2 des preußischen Gesetzes vom 12. März betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 23.

annorer eine Entschädigung für die Schafe gewährt und zur Bestreitung sämmtlichen Schaf⸗ Beitrag aufgebracht

welchem auf Grund des 5§. 2

1880, künftig in der Provinz an der Pocken seuche gefallenen der Entschaͤdigung nebst Schätzungskosten von den besitzern ein verhältnißmäßiger

Der Ausschuß beantragte, diese Anträge abzulehnen, zu⸗ sausschuß zu beauftragen, wegen s für Ostfries land behufs Gewäh— die an der Pockenseuche gefallenen taatsregierung und mit dem

gleich aber den Verwaltung der Bildung eines Verbande rung von Entschädigung für Schafe mit der Königlichen S obpstfriesischen Landschaftskollegium in weitere Verbindung zu Nacht, fühlen Königliche Hoheit, Höchtsich ganz, mohl, s Das Landedirektorium hatte das Gutachten. des Cen xal— ausschusses der Königlichen Landwirthschaftsgesellschaft erb welches sich prinzipiell gegen Aufhebung der Zwangsimpfung da diese Inpfung das Umsichgreifen

für Schafe erklärt hat, dann aber auch die Bildung

der Seuche am besten verhindere, eines Verbandes für die ganze Provinz nicht f Verhältnisse in der Schafhaltung in den zu verschieden seien. bandes für Ostsriesland halte der Centralausschuß für zweckmäßig; ebenso habe sich di für Sstftiesland ausgesprochen, ent ausgearbeitet, das aber zu manchem erst weitere Verhandlungen Des halb sei es auch zweckmäßig, einen ber die Bildung eines solchen Verbandes

t ür räthlich erachtet, weil die einzelnen Gegenden

. Die Gründung eines Entschädigungsver

Tiegenori nach Fischerbabke, 2) Ladekopp —=Südende⸗Schon

rechnungsversammlung auch schon ein Reglem Bedenken Anlaß gegeben habe, die erforderlich machten. definitiven Beschluß ü hier gegenwärtig noch nicht zu fassen.

Der Abg. Graf Knyphausen hob herv land die Ansichten über sehr verschieden seien. zweckmäßig und zu wünschen, mit dem ostfriesischen Landschaftskollegium über eines Reglements verständige.

Der Abg. Fegter bedauerte, g für die kleinen Leute, kuniär erheblich geschädigt worden, beschlossen er beantrage, dem Amtshauptmann von Emden 1509 6 Unterstützung an Wittwen oder sonstige

or, daß in Ostfries⸗ den Werth der Zwangsimpfungen Ein Verband für Ostfriesland sei daß der Provinzial-Ausschuß sich den Erlaß

daß der Ausschuß nicht eine

Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung de die durch den Verlust

Geldbewilligun n ihrer Schafe pe haltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonst! gen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften

zu bewilligen zur

arme Leute, welche im Laufe des letzten Jahres Schafe in Folge der Impfung verloren hätten. Jah haf Der Abg. Fürbringer hob hervor, daß die Ablehnung seines ersten Antrags nicht einmal motivirt worden, obwohl die Entschädigung durchaus gerechtfertigt sei, da das Gesetz unrichtig angewandt worden. Die Regierung sei nicht recht⸗ zeitig um eine Entschädigung der verletzten Schafbesitzer ange⸗ gangen, deshalb müsse die Provinz dafür aufkommen. Wenn der Fegtersche Antrag nicht die Zustimmung finden sollte, empfehle es sich, seinen ersten Antrag jetzt anzunehmen.

Der Schatzrath Müller führte aus: im Ausschuß habe man geglaubt, ein solches Bemühen, wie es der erste Antrag wolle, würde doch ein vergebliches gewesen sein. Ein gesetz⸗ widriges Verfahren sei bislang nicht behauptet worden; hätten die Schafbesitzer wirklich Rechtsansprüche, so müßten sie dieselben im Prozeßwege geltend machen.

Der Abg. Lütgen beantragte, die Regierung zu ersuchen, dem nächsten Provinzial-Landtage ein Reglement vorzulegen, durch welches Entschädigungen an Besitzer solcher Schafe gezahlt werden sollten, die infolge der Impfung gefallen oder, um Weiterverbreitung der Seuche zu verhüten, getödtet seien. Die dazu erforderlichen Mittel sollten von allen Schafbesitzern der Provinz aufgebracht werden. Durch Einführung der Zwangꝛversicherung und der Zwangstödtung werde man der Seuche am besten entgegentreten.

Nach längerer Debatte zog der Abg. Lütgen seinen Antrag zurück; der Antrag Fegter wurde abgelehnt, ebenso der Antrag Fürbringer gegen 2 Stimmen, dagegen der Ausschußantrag genehmigt.

Darauf brachte der Abg. von Hammerstein⸗-Loxten fol⸗ genden Urantrag, betreffend das Höserecht in der Provinz Hannover, ein:

Der Previnzial-Landtag wolle beschließen, den Erlaß folgenden Gesetzes bei der Königlichen Staatsregierung zu beantragen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen,

verordnen: Im 8. J des Gesetzes vom 24 Februar 1880, betreffend das Höferecht in der Piovinz Hannover, werden die Worte: „landtags—⸗ fähige Rittergüter sind nicht eintragungsfähig“ gestrichen⸗ Nach Erledigung einiger Petitionen stellte es sich heraus, daß das Haus beschlußunsähig geworden war, da statt 38 nur 37 Mitglieder anwesend waren, worauf sich dasselbe auf Montag, 12 Uhr, vertagte.

Wiesbaden, 5. November. (Wiesb. Ztg) Der Her⸗ zog von Leuchtenberg reiste gestern Abend 7 Uhr 41 Minuten mittelst der Taunusbahn nach Bayern ab. Rückkehr Sr. Kaiserlichen Hoheit ist in etwa 14 Tagen zu erwarten.

Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4 November. Weim. Itg Der Großherzog ist gestern Abend von Heinrichau zurückgekehrt, um nach eintägigem Aufenthalt hierselbst sich nach der Wartburg zu begeben.

Anhalt. Dessau, 4. November. (Lpz. Ztg.). Der Herzog ist mit seiner Familie gestern von der Weinburg hier wieder eingetroffen. Zu gleicher Zeit sind der Fürst und die Fürstin von Schwarzburg-Sonders⸗ hausen zu einem längeren Besuch am Herzoglichen Hofe an— gekommen.

Oesterreich Ungarn. Wien, 5. November. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der Reichsraths⸗Delegation genehmigte heute das ordentliche und das außerordentliche Marine⸗ kudget mit unerheblichen Abstrichen. Bei der Berathung des Ordinariums für das Heer erklärte der Kriegs-Minister, daß gegenwärtig eine Vermehrung der Feldartillerie nicht beab— sichtigt sei und daß bei der nothwendigen Vermehrung der Festuͤngsartillerie eine Erhöhung des Rekrutenkontingents nicht stattfinden werde.

Großbritannien und Irland. London, 5. No⸗ vember. (W. T. B) Aus Ottawa wird gemeldet, daß dem General-Geuverneur von Canada, Marquis of Landsdowne, mehrere Briefe zugegangen seien, in welchen demselben mit dem Tode gedroht wird.

Frankreich. Paris, 4. November. (Fr. Corr.) Der Conseils⸗-Präsident und Unterrichts ⸗Minister Fules Ferry hatte gestern im Verein mit dem Finanz— Minister eine Besprechung mit dem Budgetausschuß in Betreff der Schulkasse. Der für dieselbe für die Jahre 1883, 1884 bis Ende 1885 bewilligte Kredit ist bereits vollständig verwendet, und es handelt sich nun darum, neue Mittel für den Bau“ der erforderlichen Schulhäuser und das nöthige Unterrichtsmaterial zu finden. Herr Ferry schlägt die Ge— sammtsumme auf 660 Millionen an, welche zur einen Hälfte den Gemeinden, zur anderen dem Staate zur Last fallen, und beantragt, die 300 den Staat angehenden Millionen in zehn Jahresraten von je 30 Millionen zu zerlegen und damit schon für das Budget von 1884 zu beginnen. Der Finanz⸗Minister und der Ausschuß erklärten sich damit einverstanden und wurden überdies einig, den fraglichen Kredit dem außer⸗ ordentlichen Budget einzuverleiben.

Da sich in Tongking besonders der Mangel an Ka—

vallerie für die Franzosen fühlbar macht und die Entsen⸗ dung solcher dorthin mit großen Schwierigkeiten verknüpft ist, so hat man sich auf dem Kriegs Ministerium damit beschäftigt und, wie der „Temps“ meldet, eine Train-Compagnie abgehen lassen. Die Maulesel, welche diese mit sich führen wird, sollen dazu dienen, einige Compagnien Infanterie beritten zu machen; außerdem gedenkt man, noch im Lande selbst eine Anzahl Pferde dazuzukaufen. Man will also das Beispiel der englischen Armeeverwaltung mit der Formirung von! berittener Infanterie nachahmen. Einige Kavallerie⸗ ,, werden nach Tongking gehen, um jene Organisation u leiten. ; 5. November. (W. T. B.) In der nächsten Ver⸗ sammlung der äußersten Linken soll darüber berathen werden, ob an das Kabinet eine Interpellation zu richten sei wegen der Depesche Trichu's vom 29. v. Mts, in welcher derselbe anzeigt, daß der Vize-König von China ihn zurückzuhalten suche, sehr beunruhigt sei und den Marquis Tseng in vielen Stücken desavouire.

Der Munizipalrath lehnte den Antrag Joffrins (radikal) auf Wiederherstellung der Nationalgarde mit 58 gegen 9 Stimmen ab.

Eine Depefche des Civilkommissars Harmand in Tongking, von gestern, bestätigt, daß Ningbing und Knangyen von den französischen Truppen ohne Widerstand

besetzt worden sind. Der Vertrag von Hue ist im Centrum des Deltas zur Ausführung gelangt, in den beiden nördlichen Prodinzen wird die Ausführung desselben aber durch den Feind verhindert. Admiral Courbet hat den Oberbefehl am 25. v. M. übernommen. Der Adjutant des Gouverneurs von Cochinchina, Schiffslieutenant Delechaut, hat sich nach Hue begeben, um dem König von Annam verschiedene Geschenke und Ordensauszeichnungen zu überbringen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. November. (St. Pet. Ztg.) Für den Unterhalt des diplomatischen Corps sind im Budget pro 1884 1142 950 Röl. ausgeworfen, 33 910 Rbl. mehr als im Vorjahre. Das Plus erklärt sich durch eine Vergrößerung der Gage für den Botschafter bei der Hohen Pforte, der bisher 35 006 Rbl. erhielt, nunmehr aber 50 600 Rbl. bezieht, ferner durch die Vergrößerung des Bot⸗ schaftsetats in Rom sowie durch verschiedene andere nothwen— dig gewordene Gagenzuschüsse.

Von Seiten des Ober-Kommandos sind namentliche Ver= zeichnisse sämmtlicher Offiziere und Mannschaften eingefordert worden, welche Ritter des Georgs-Ordens ober J haber von goldenen Ehrensabeln, beziehungsweise von Mannschafts⸗ Georgskreuzen find. Wehrsckeinlich geschieht dies zufolge des bevorstehenden Georgs-Ordensfestes, welches in be— sonders feierlicher Weise begangen werden soll.

In aller Einfachheit und Stille fand heute ein militäri⸗ scher Akt statt, der nicht ohne historische Bedeutung war. Bekanntlich führt jedes der russischen Infanterie-Regimenter nach der Zahl seiner Bataillone vier Fahnen. Anfangs dieses Jahres wurden auf Kaiserlichen Befehl den Regimentern statt jener Fahnen Feldzeichen mit Heiligenbildern verliehen, wie solche vor Peter dem Großen in Rußland gebräuchlich waren, doch vorläufig nur den beiden altesten Garde-Regimentern Preobrashensti und Ssemionowski gelegentlich deren zwei⸗ hundertjährigen Jubiläums zugetheilt. Von Seiten des Kriegs-Ministerlums wurde jedoch der Vorschlag ge⸗ macht, jedem Infanterie⸗Regiment künftig⸗ hin nur eine Fahne zu belassen. Es werden dadurch Mann⸗ schaften gespart, die sonst zum Tragen und der speziellen Be⸗ wachung jener Ehrenzeichen bestimmt, im Gefecht nicht in Aktion treten können. Der Kaiser billigte diesen Vorschlag. Heute wurden nun von den obengenannten Garde⸗Regimentern se drei der ihnen soeben verliehenen Fahnen sowie die alten Feldzeichen, welche sie bisher geführt, unter Ehrenestorte nach den betreffenden Regimentskirchen gebracht, wo sie künftighin als Regalien jener Truppentheile endgültig aufbewahrt wer— den sollen.

Zeitungsstimmen.

„Steins deutsche Correspondenz“ schteibt über Staats-Sozialismus in England:

Vor kurzer Zeit ist in der Verlagshandlung der Herren James Clarke u. Co. in London zu dem billigen Preife von einem Penny eine Schrift erschienen, welche über die Grenzen Englands binaus großes Aufsehen erregt. Sie führt den Titel: „Die Klage der Aus⸗ gestoßenen von London. Eine Untersuchung der Zustände unter den ausgestoßenen Armen.

In dieser Schrift werden zunächst die Wohnungsverhältnisse der Armen an den Pranger gestellt, mit dem Hinweis auf die unvermeid—⸗ lichen moralischen Folgen der schrecklichen Zustände.

Die Klage, zu deren Sprachrohr sich die genannte Schrift macht, bat inzwifchen Widerhall in ganz England gefunden. Die Vereine, die Presse, die hervorcagendsten Staatsmänner der Parteien haben sie aufgenommen, wiederholt und sind jetzt mit Vorschlägen in die Deffentlichkeit getreten, wie dem schreienden Uebel abzuhelfen sei.

Lord Salisbury, nach dem Tode Beaconsfields der Führer der konservativen Partei, hat sich an die Spitze der Bewegung gestellt, indem er in der ‚Nanional Review einen von ihm unterzeichneten Aufsatz veröffentlichte und darin die Nothwendigkeit des staatlichen Eingreifens in dieser Angelegenheit vertrat. Diese Haltung ist um so würdiger der Anerkennung, als er damit der einflußreichen Liberty and Property Defence League“, welche die Beschäftigung des Staates mit sozialen Fragen grundsätzlich von der. Hand weist und welche wegen ihrer Zusammensetzung und wegen ihres Einflusses eine Säule der konservatwen Partei in England genannt werden kann, in den Weg tritt. .

Es handelt sich in dieser Angelegenheit zunächst um die Be— schaffung von gesunden und reinlichen Wohnungen für die armen Arbeiterklassen in England.

Lord Salisbury vertritt den Standpunkt, daß man sich durch die große Anzahl der Schwierigkeiten nicht abschrecken lassen dürfe, Reformen in Angriff zu nehmen, und zwar sei es Sache des Stagtes, die Ausführung zu übernehmen. Er erklärt sich ganz ent⸗ schieden gegen den Grunssatz des Laissez faire, und bezeichnet es als eine baare Pflicht des Parlaments, helfend einzutreten.

. Die Anlage von Arbeiterwohnungen außerhalb der Stadt, den Bau von vier und mehrstöckigen Häusern, nach dem festländischen System (Frankreich, um die Arbeiter unterzubringen, bezeichnet er ais eine Maßregel, welche nur den höher besoldeten Arbeitern Rutzen bringen würde. Er komme, nach einer Reihe ron inter essanten Betrachtungen, zu der Folgerung, daß allein der Staat die Macht und Fähigkeit besitze, hier zu helfen und zwar denkt er sich diese Hülfe in der Weise ausführbar, daß der Staat einer kompe⸗ tenten Behörde, welche mit der Ausführung des Planes und der Üeberwachung betraut werden soll, die nothwendigen Kapitalien zum Bau von billigen und gesunden Arbeiterwohnungen gewährt.

Lord Salisbury giebt zu, daß die Angelegenheit noch eines umfassenden Studiums bedürfe, ehe man auf das xichtige Mittel stoßen würde, der schreienden Noth der Armen hinsichtlich der Wobnungen abzuhelfen. Aber es sei die unabweisbare Pflicht des Parlaments, endlich einen praftischen Anfang zu machen.

Es ist nicht der am wenigsten interessante Zug an diesem ent⸗ schiedenen Auftreten des Lord Salisbury, daß in dem freien England ein torvistifcher Staatsmann das Eintreten des Staates bei der Lösung einer brennenden sozialen Frage fordert, und daß er dabei von den radikalften seiner politischen Gegner unterstützt wird. Wir hoffen, daß die Liberalen und Radikalen in Deutschland, welche sich fo gern auf England berufen, sich das zu Herzen nehmen.

Wenn man nur zurückdenkt an die Zeit, als Fürst Bismarck zum erstenmal mit seinen staatssozialistischen Plänen auftrat! Und felbst heute hat er noch cin Heer von Feinden und Gegnern, welche das Eingreifen des Staats auf diesem und anderem Gebiet verurthei⸗ len. Während man in Deutschland in der Hauptsache immer noch auf ablehnendem Standpunkt verharrt, schickt man sich in anderen Ländern an, die großen Ideen, welche den Fürsten Bismarck leiten, zur praktischen Verwendung zu bringen...

Ohne das Auftreten des Fürsten Bismarck, das in Deuischland noch so wenig gewürdigt wird, wäre man weder in England noch anderswo so schnell zur Einsicht gelangt, daß die sozialen Aufgaben der Gegenwart von jenen der Zukunft ganz zu schweigen ohne Mithülfe des Staates unmöglich gelöst werden können. Das ist so gewiß, daß nach einem oder nach zwei Jahrzehnten der Standpunkt des Fürsten Bismarck in der ganzen Welt als berechtigt anerkannt fein wird. Was wird man aber alsdann von seinen Gegnern sagen? Roch ein paar kurze Jahre und die Nation wird diesen Epigonen ein donnerndes Quos ego zurufen.