Das Staats⸗-Ministerium wird mit der Aussührung
dieser Verordnung beauftragt. , Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. November 1883. (L. 8.) Wilhelm.
von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
privileg in m wegen eventueller Ausfertigung auf den In haber lau⸗
tender Ankeihefcheine des Kreises Marienburg W.⸗Pr. bis zum Betrage von 1200 00 * Reichs währung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von der Vertretung des Kreises Marienburg W-Pr. auf den Kreistagen vom 16. Rovember 1881 und 24. Juni 1882 be⸗ schlossen worden ist, die zur Ausführung der vom Kreise unternom⸗ menen Chausseeneubauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleibe zu beschaffen und zu diesem Behufe ein Darlehn von 260 000 ½½ aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung,
zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs-
Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber
sautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläu—⸗
biger, als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine in' einem Gesammtnennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten
Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von
L200 609 4 ausstellen zu dürfen, .
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemäßheit des 5. ? des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausflellung von AÄAnleihesckeinen zum Betrage von höchstens L266 5666 ½½, in Buchstaben: „Eine Million zweihunderttausend Mark Reichswährung‘, welche in Abschnitten von 5000, Who,. 1000, 500 und 200 MS rach der Bestimmung des Dar⸗ seihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Einem vom , des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld, unter uwachs der Zinfen von den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Änleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen⸗ thums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird. für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung
Seitens des Staats nicht übernommen, .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden ⸗Baden, den 8. Oktober 1883.
(L. 8. Wilhelm.. . von Puttkamer. Maybach. von Scholz. Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. eie e. des Kreises Marienburg W. Pr. III. Ausgabe Buchstabe. . Nummer . über KJ Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemößheit des landesherrlichen Privilegiums a (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu dd 18 .. Nr. ... Selte .... und Gesetz⸗ Sammlung für 18. . Nr. . . Seite ... ).
Auf Grund der unterm 28. Juli 1882 von dem Bezirksrath des Regierungebezirks Danzig genehmigten Beschlüsse des Kreistages des Kreises Marienburg vom 16. November 1881 und 24 Juni 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 1200 00 6 aus dem Reichs⸗-Invaliden⸗ fonds bekennt sich der Kreikausschuß des Kreises Marienburg Namenz des Kreifes Marienburg durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkünd Fare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von.. . . Mark Reichs⸗ währung, welche an den Kreis Marienburg baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 20 000 6 erfolgt vom
Jahre 1883 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock
ron (wenigstens) Einem Prozent des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbetragen. Dem Kreise Marlenburg bleibt jedoch das Recht vorbehal⸗
ten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für Die durch die verstärkte Tilgung ersparten
jedes Jahr zu verstärken. e Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.
Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 50 beziehungsweise
200 46 abgerundet.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird
durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18..
Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. April.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich⸗ Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen . aͤlligkeitstermine in dem „Dentschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ oder dem gn dessen Stelle tretenden Srgan, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung
nung ihrer Buch staben, Nummern und
Monat vor dem
zu Danzig oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in einem in cheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlichen Organ
Danzig ers der Kreisbehörde zu Marienburg.
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Kreis vertretung mit Genehmigung des Königlichen . Veränderung in dem
Preußischen Staats⸗
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be⸗ zeichnung der Einlöfestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten
zu Danzig ein anderes Blatt bestimmt und die „Deutschen Reichs- und Königlich Anzeiger“ bekannt gemacht.
Schuldverschreibungen.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten am 1. April und am mit vier Prozent jährlich in
ist, wird es in halbjährlichen Terminen, 1. Oktober, von heute an gerechnet,
Reichsmünze verzinst.
Der Zinfenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an
dem für die Einlösung bestimmten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser Schuld verschrei⸗ reis⸗Kommunalkasse und in Berlin in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge— machten Einlssestellen und zwar auch in der nach dem Eintritt
bung in Marienburg bei der und Danzig bei den
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld. verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Faͤlligkeits termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rück⸗
zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren
nach dem Rückzahlungs termine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗
halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der
* gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des reises.
nichteler Schufdverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der S. 838 u. ff. der Tivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 39. Januar 1877 — Reichs Gesetzblatt Seite 8; — bezw. nach 5§. 20 des
Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — G. S. S. 281
werden. scheinen vor Ablauf der vierjährigen Berjährungsfrist bei dem Landrath des Marienburger Kreises angemeldet und den stattgehabten
Besitz der u fonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗
frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekom⸗ menen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden
bis zum Schlusse des Jahres.. 66 werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die
usgabe mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der alteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
der Kreis Marienburg mit seinem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ kunftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Unterschrift ertheilt.
Provinz Westpreußen. III. Ausgabe, Buchstabe .. Nr. . . . über .
gam mn und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ leihescheines für das Halbjahr vom. i mit (in Buchstaben) Mark. . Pfennig bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu 4 und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Danzig.
ab im Monat Sep⸗ tember jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten
älligkeit
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver—
Zinsscheine können weder aufgeboten noch kraftlos erklärt Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins
insscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder
Mit diefer Schuld verschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zins ⸗ erfolgt bei den
einer neuen Reihe von Zinsscheinen
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
JJ Nö Der Kreis⸗Ausschuß
des Kreises Marienburg W. Pr. Unterschriften.])
Marienburg, den.
Regierungsbezirk Danzig. Erster (bis . . .) Zinsschein (Ite) Reihe zu dem Anleiheschein des Kreises Marienburg W. Pr. — Mark Reichswährung Mark . . . Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe
zu Vier Prozent Zinsen über . . . . ..
ö k
Marienburg, den. ten.... . Der Kreis-Ausschuß des Kreises Marienburg. ; ; Unterschriften.) ñ Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Anwei lung ; zum Anleiheschein des Kreises Marienburg III. Ausgabe, Buchstabe .. . Nr. . . . . ,,, Mark Reichswährung.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des Kreises Marienburg III. Ausgabe, Buch⸗
e 6 Mark Reichs währung zu Vier Prozent Zinsen die . te Reihe Zinsscheine für die funf Jahre vom ten . 7. I8 . . bis .. ten .... 18 .. bei der Kreis⸗Kommunal⸗
kasse zu Marienburg und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern dagegen Seitens des als k Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch er⸗ oben ist.
Marienburg, den. ten.. ..... . Der Kreis-Ausschuß des Kreises Marienburg. (Unterschriften.)
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Bei dem Magdalenen⸗Gymnasium zu Breslau ist dem Oberlehrer Professor Dr. Beinling der Titel Prorektor und den Oberlehrern Dr. Roseck und Meister das Prädikat Professor beigelegt; sowie der ordentliche Lehrer Dr. Taeschner zum Sberlehrer befördert worden.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Creuznach, Karl Eduard Ludwig Oxs ist das Prädikat Professor und dem ordentlichen Lehrer derselben Anstalt, Heinrich Adolf Oskar Linsenbarth der Titel Oberlehrer beigelegt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf von Per— poncher nach Hubertusstock.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Im Verfolg meiner Bekanntmachungen vom 26. Februar d. Is. — Extrabeilage zu Stück 9 des Regierungs⸗Amtsblatts Seste 37 — Und vom 24. August d. Is. — Amtsblatt Stück 34 Seite 157 — wird das Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Königreich der Niederlande, dem Königreich Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg hiermit bis auf Wei—⸗ teres verlängert. Münster, den 30. Oktober 1883. Der Regierungs⸗Vize⸗Präsident. von Liebermann.
Bekanntmachung.
Nachdem die Rinderpest in der Stadt Breslau erloschen ist, werden mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten und in Gemäßheit des Gesetzes über die Rinderpest, vom 7. April 18669 — B. G. B. S. 105 ff. — die durch die Bekanntmachung vom 17. Ok⸗ tober dieses Jahres, betreffend das Verbot des Ausladens von Rindvieh und Schafen auf den Bahnhöfen zu Rummels⸗ burg, Lichtenberg und Friedrichsfelde, und durch die Bekannt⸗
für den Polizeibezirk von Berlin erlassenen Bestimmungen hiermit aufgehoben. Berlin, den 5. November 1883. Der Königliche Polizei⸗Präsibent
und Kommissar Behufs der Leitung des Verfahrens zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen in den Amts⸗ bezirken Lichtenberg und Stralau.
In Vertretung:
von Heppe.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. November. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich heute Vormittag mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Erzherzog Rudolf von Oesterreich-⸗Ungarn sowie Ihren König— lichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Friedrich Carl und Gefolge mittels Extrazuges vom Stettiner Bahnhof aus nach Eberswalde begeben und sind, laut Meldung des „W. T. B.“, bei schönstem Wetter um 1116 Uhr Mittags auf dem festlich geschmückten Bahnhofe daselbst eingetroffen. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften begaben Sich sodann alsbald zu Wagen nach Hubertusstock weiter.
— In Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers und Königs fand gestern Abend 81 Uhr im Trauerhause Unter den Linden 1 die Leichenfeier des am 5. d. M. verstorbenen Oberst⸗Kämmerers Grafen Wilhelm von Redern statt,
Der metallene Sarg war in der Bildergalerie aufgebahrt; auf demselben lagen der Helm, die Epauletten und der Degen des Verstorbenen. Zahlreiche Kränze und Palmen, da runter ein Lorbeerkranz Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, schmüuͤckten den Sarg, an dessen Fußende auf Tabourets die Orden und der Oberst-⸗Kammerherrnschlüssel lagen. Hochstämmige Blattpflanzen bildeten den Hintergrund; zahlreiche Kerzen er— leuchteten den schwarzverhängten Raum.
Um 8 Uhr trat in den vorderen Gemächern die Trauer— versammlung zusammen, um dem Todten die letzte Ehre zu erweisen. Es erschienen der gesammte Königliche Hofstaat, das diplomatische Corps, die Spitzen der Reichs- und Staats⸗ behörden, die Generalität und zahlreiche Stabsoffiziere aus Berlin und Potsdam. Die Königlichen Theater, deren Chef Graf Redern einst gewesen, waren durch den General-Inten⸗ danten Kammerherrn von Hülsen vertreten; die Akademie der Künste, welche den Verstorbenen zu ihren Ehrenmitgliedern zählte, hatte ihren ersten Vorsitzenden, Professor Carl Becker 1 . Schriftführer, Geheimen Regierungs⸗-Rath Zöllner, entsandt.
Von den trauernden Hinterlassenen ehrerbietigst empfangen, erschienen Se. Majestät der Kaiser und König um sis. Uhr, nachdem bereits in den untern Gemächern Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Carl, der Prinz Friedrich Leopold, der Prinz August von Württemberg, der Erbgroßherzog von Baden, Ihre Hoheiten die Erbprinzen von Sachsen-Meiningen und Anhalt, und die Prinzen Friedrich und Eduard von Anhalt, sowie der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen eingetroffen waren.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher noch in Wiesbaden weilt, ließ Sich durch den General⸗Major Mischke, den Hofmarschall von Normann sowie die beiden persönlichen Adjutanten Oberst Lieutenant von Sommerfeld und Rittmeister Freiherrn von Neukirchen, gen. von Nyvenheim, vertreten. Vom Hofstaat Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm war der Hofmarschall von Liebenau anwesend.
Se. Kaiserliche Majestät nahmen mit den anderen Fürstlichen Herren zur Rechten des Todten Platz, während sich links die trau⸗ ernde Familie, der Ober⸗Gewand⸗Kämmerer Graf Heinrich von Redern mit Gemahlin nebst Sohn und zwei Töchtern placirte. Nachdem der Domchor die Mokette: „Sei getreu bis in den Tod“ gesungen, hielt der der Ober-Hofprediger D. Kögel die Trauerrede, welcher die Worte des 90. Psalms: „Lehre uns gedenken, daß wir sterben sollen, auf daß wir klug werden“ ꝛc, zu Grunde lagen. Erneuter Gesang des Domchors: „Wenn ich einmal soll scheiden“ schloß die erhebende Feier.
Se. Majestät der Kaiser erhoben Sich, drückten noch ein⸗ mal den Hinterbliebenen die Allerhöchste Theilnahme an dem gehabten Verluste aus und verließen das Trauerhaus.
Die irdischen Ueberreste des Grafen Wilhelm von Redern sind heute Morgen nach Görlsdorf übergeführt worden, woselbst morgen (Freitag) die Beisetzung stattfindet.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— Nach §. 21 (letzter Absatz) der allgemeinen Dienstvor= schriften für die Beförderung von Personen, Reisegepäck u. s. w. hat die Billetexpedition ein bereits gelöstes, aber noch nicht coupirtes Billet, welches von dem Reisenden nicht benutzt werden kann, weil sich vor der Benutzung ein Irrthum, bei der Ausgabe herausstellt, gegen Lösung eines anderen Billets zurückzunehmen und als verstempelt zu behandeln.
In gleicher Weise ist nach einem Cirkulgrerlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 23. v. M., zu ver— fahren, wenn in Folge eines bei der Billet forderung vorgekommenen Versehens der Umtausch eines bereits gelösten, aber noch nicht coupirten Billets gegen ein anderes Villet spätestens bis zum Schalterschluß gewünscht wird, z . an Stelle eines gelösten einfachen Billets die Verabfolgung eines Retourbillets u. dgl. Es macht hierbei (abgesehen von der Preisdifferenz) keinen Unterschied, ob das neue Billet für eine andere Wagenklasse oder fur eine andere Station ver— langt wird.
— Nach Mittheilungen aus Schweden ist folgende Sub— mission ausgeschrieben worden: .
vom Telephonverein zu Karlshamn eine Submission auf Anlage eines Telephons fur etwa 40 Personen, für den 20. November d. J.
Detaillirte Angebote sind an „Stxyrelsen för Karlshammns Telefonförening“ zu Karlshamn zu richten.
In Betreff derjenigen Submissionen, auf welche wir in Nr. 261 des „Reichs-Anzeigers“ aufmerksam gemacht
machung vom 35. Oktober dieses Jahres, betreffend Maßregeln aus Anlaß des Ausbruchs der Rinderpest in der Stadt Breslau,
haben, bemerken wir noch, daß die Bedingungen für alle drei Submissionen in unserem Expeditionsbureau ausliegen.
— Nach der im 8 , aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat September 1863 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verfpätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 495,90 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 13181 Courier und Schnellzüge, 105 515 Pers 7 57 940 gemischte Züge und 94 929 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: S307 Courier⸗, Schnell, Personen und gemischte Züge und 323310 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 740 396 342 Achskilometer bewegt, von denen 20 510 4093 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 176 636 ka Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 3082 oder 154 pCt., (gegen 1,71 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1350 6t. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1374 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1708 Verspätungen ( 097 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,6 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 172 164 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 1470, oder 6, 85 pCt., mithin O, ia pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 679 Anschlüsse versäumt (gegen 527 in demselben Monat des Vorjahres und 519 im Vor⸗ monat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversaumniß entfallenden Zugverspätun— gen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die Oels⸗ Gnesener Eisenbahn (2 Anschluß⸗Versäumnisse auf 1 Ver⸗ spätung mit O, 50, die Marienburg-⸗Mlawkaer Eisenbahn (1 An—⸗ schluß⸗Versäumniß auf 1 Verspätung) mit 1,90, die Saal ⸗Eisenbahn (1 Anschluß-Versäumniß auf 1 Ver— spätung) mit 100, während die Hessische Ludwigs⸗-Eisenbahn (20 Anschluß⸗Versaumnisse auf 355 Verspätungen) mit 16,756, die Württembergische Staats-Eisenbahn (3 Anschluß⸗Ver⸗ säumnisse auf. 51. Verspätungen) mit 17, 00, der Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direltion zu Cöln (rechtsrheinische) (2 Anschluß-Versäumnisse auf 232 Verspätungen) mit 116,90 die letzten Stellen einnehmen und auf 6 Eisenbahnen 20 Verspätungen ohne Anschluß⸗Versäumnisse und auf 7 Eisen—⸗ bahnen weder Verspätungen noch Anschluß⸗-Versäumnisse vor— gekommen sind.
Hannover, 6. November. (Neue Hannoversche 3tg.) In der heutigen (8) Sitzung des hannover schen Provinzial-Landtages wurde die gestern unterbrochene Debatte über den von Rössingschen Urantrag, betr. die Pro— vinzial-Ordnung für Hannover, fortgesetzt.
Da gestern der Abg. von Lenthe U den Antrag gestellt hatte, die jetzige Zusammensetzung des Provinzial-Landtages beijubehalten, so sstellte der Abg. Grote folgenden Vermitt— lungsantrag:
„Der Provinzial-Landtag wolle der Königlichen Staatsregierung den Wunsch ausdrücken:
1) die bisherige Zusammensetzung des Provinzial Landtages auch nach Einführung einer Provinzialordnung laut Gesetz vom 23. Juli 1879 beizubehalten,
2) falls der Antrag 1 abgelehnt, einer Zusammensetzung des Provinzial Landtages nach dem Antrage von Rössing und Geaossen ihre Zustimmung zu geben.“
Der Antragsteller glaubte, daß, wenn der unter Nr. 1 seines Antrages angesührte Vorschlag der Königlichen Staats— regierung als Beschluß des Landtages unterbreitet werde, die⸗ selbe sehr wohl darauf eingehen würde. Falls aber der Provinzial-Landtag Nr. 1 ablehnen und den Eventual— antrag 2 annehmen sollte, so bitte er, auch in der Zusammen⸗ setzung nach dem von Rössingschen Antrage möglichst an die bestehenden Verhältnisse anzulehnen; er stelle daher den Antrag, daß im Lüneburgischen die sämmtlichen Ver⸗ treter der Großgrundbesitzer auf, den Kreistagen Gifhorn, Burgdorf, Isenhagen, Fallingbostel, Soltau, Landkreis Celle, Uelzen, Landkreis Lüneburg, Lüchow, Dannenberg, Bleckede, Winsen a. d. Luhe, Landkreis Harburg, zusammen 5 Abge— ordnete zum Proyvinzial⸗Landtag wählten. Für andere Distrikte würden vielleicht andere Herren entsprechende Ver— besserungsanträge zu dem Rössingschen Antrage stellen.
Der Abg. Lauenstein bemerkte, der Antrag von Lenthe II. habe die ganze Angelegenheit ihres ursprünglichen Charakters entkleidet und in die Debatte ein Element gebracht, was nicht dahin gehöre. Als er in der Kommission für den Antrag von Rössing gestimmt habe, habe er geglaubt, daß der alte 1881 abgelehnte, aber durch den Abg. von Lenthe gestern wieder aufgenommene Antrag auf Beibehaltung des jetzigen Provinziallandtages nicht wieder eingebracht werden würde. Es sei eine Durchbrechung des ganzen Gebäudes der Kreis- und Provinzialordnung, wie sie 1881 berathen sei, wenn der Provinzial-Landtag außer jedem Zusammen— hang mit der Kreisordnung zusammengesetzt werde. Die Bevorzugung der Ritterschaft nach dem bisherigen Wahl⸗ modus sei nicht gerechtfertigt, und auch wenn die Auf— nahme noch mehrerer Güter in die ritterschaftlichen Korpo⸗ rationen erfolge, so werde doch die ritterschaftliche Vertretung nie mit der Vertretung der Großgrundbesitzer identisch sein. Eine gesetzliche Anerkennung des Fortbestehens der Ritter— schaften als gesonderte Korporationen innerhalb der Pro⸗ vinzial vertretung, was doch bei Annahme des Antrages von Lenthe II. geschehen werde, habe Geheimrath Haase Namens des Ministers schon bei früheren Berathungen als für die Königliche Staatsregierung nicht annehmbar hingestellt. In welchem Sinne die Ritterschaft bei der Aufnahme neuer Großgrundbesitzer in ihre Korporation verfahre, zeige der ebenfalls zur Berathung gestellte Antrag der hildesheimschen Ritterschaft. Er, Redner, sei kein Gegner der jetzt bestehenden Landschaften der Provinz Hannover, aber nach Einführung der Kreisordnung hätten sie keine Existenz⸗ berechtigung mehr, und ihr Fortbestehenlassen blos als Wahl⸗ körper zum: Provinzial Landtage würde einen zu großen Apparat zu diesem Zwecke in Bewegung setzen heißen.
Der Abg. Tannen erklärte, er stehe noch auf demselben Standpunkte wie 1881, nicht weil er Heil und Segen von der neuen Verfassung erwarte: die alte Aemterverfassung hätte er am liebsten erhalten gesehen, und der in Aussicht gestellte neue Apparat der Kreistage 2c. erscheine ihm reichlich komplizirt; wenn aber einmal die Beibehaltung der alten Verfassung nicht möglich sei, in Rücksicht auf ie allge⸗ meine Gesetzgebung, so sei die Regierungsvorlage die zweck— entsprechendste. Denn es sei unmöglich, eine völlig richtige
Zusammenlegung der einzelnen Kreise zu Wahlbezirken im Rössingschen Sinne herbeizuführen; der
in der Nähe des
Wahlortes liegende Kreis würde die Majorität haben. Redner erinnerte daran, daß alle Veränderungen, welche der Landtag 1881 an der Kreis⸗ und Provinzialordnung ge⸗ macht habe, auf Kosten der Landgemeinden gemacht seien. Die dritte Kurie vertheidige ihr gutes Recht, und es sei nicht wahrscheinlich, daß, wenn einer der beiden anderen Stände in ihrer Lage wäre, derselbe eine gleiche Gutmüthigkeit und Nachgiebigkeit an den Tag legen würde, wie der dritte Stand es thue, wenn derselbe sich noch auf weitere Beschränkungen seiner Rechte einließe. Redner bat am Schlusse seiner Aus—⸗ führungen, alle Anträge abzulehnen und es bei der Regie— rungsvorlage verbleiben zu lassen.
Der Abg. Graf Knyphausen sprach sich für den Antrag von Lenthe II. aus. Wenn man der bisherigen Provinzial⸗ verwaltung nur Gutes nachsagen könne, so sei es doch nicht opportun, an deren Stelle eine andere Verwaltung zu setzen, über deren Charakter, deren Wirken und Thätigkeit sich keiner bis jetzt ein Bild machen könne. Wenn man sage, die Landgemeinden müßten, ihrem numerischen Ge— wichte entsprechend, eine größere Vertretung haben, so seien die Interessen des Grundbesitzes so solidarisch, daß eine Verständigung zwischen Großgrundbesitzern und den Land— gemeinden, wie bisher zwischen der ersten und dritten Kurie, leicht und wahrscheinlich sei. Eine Ritterschaft gebe es nicht mehr, denn jeder Großgrundbesitzer werde in die erste Kurie der Landschaften, wenn derselbe den entsprechenden Bedin— zungen genüge, aufgenommen. Uebrigens würden gewiß die Interessen des Grundbesitzes von den Vertretern des alten befestigten Grundbesitzes besser gewahrt als von Großgrund⸗ besitzern, die aus früheren Bankiers und in den Ruhestand getretenen Börsenspekulanten beständen.
Nach längerer weiterer Debatte wurde der von Lenthesche
Antrag gegen 26 Stimmen abgelehnt, der Antrag von Grothe ebenfalls verworfen und der §. 9 (Zusammensetzung des Pro— vinzial-Landtags) nach dem Antrage von Rössing, den die Kom⸗ mission gebilligt hatte, mit 42 gegen 39 Stimmen genehmigt; hiernach soll bei Einführung der neuen Provinzial-Ordnung in Hannover der Proyvinzial-Landtag nicht aus freier Wahl der Kreistage, wie in den östlichen Provinzen, hervorgehen, son— dern aus Wahlen der nach den drei Verbänden des großen, des kleinen Grundbesitzes und der Städte gesonderten Kreis— tagsmitglieder, nachdem jedem der drei Verbände ein für allemal gesetzlich eine bestimmte Anzahl Provinzial⸗Landtags⸗ Abgeordneter zugetheilt worden; es sollen deren je 27 vom großen Grundbesitz und von den Städten, 40 von den Land— gemeinden gewählt werden. Es folgte die Berathung der Bestimmungen über Aus— einandersetzung der in den Kreisen zu vereinigenden Wege verbände; die Anträge der Kommission wurden an— genommen, alle anderen Anträge aber abgelehnt.
Nach Annahme des Urantrages von Hammerstein-Loxien, demzufolge auch Rittergüter sollten in die Höferollen einge— tragen werden können, wurde die Sitzung auf Mittwoch II Uhr vertagt.
Frankfurt a. M, 7. November. (W. T. B.) Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron— prinz und die Kronprinzessin trafen in Begleitung des Regierungs-Präsidenten von Wurmb heute Mittag aus Wies⸗ baden hir ein und besuchten unter Führung des Vorsitzenden Dr. von Brüning die permanente Ausstellung des mitteldeutschen Kunstgewerbevereins. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sich sodann nach dem Mannskopfschen Hause auf dem Römerberge, woselbst im Jahre 1793 die Verlobung der Königin Luise stattgefunden hat, und besuchte darauf mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin, unter Führung des Ober-Bürgermeisters Miquel, das Archiv und den Dom. Später machten die Kronprinzlichen Herrschaften eine Spazier⸗ fahrt durch die Stadt, nahmen im Frankfurter Hofe das Diner ein und kehrten am Abend nach Wiesbaden zurück.
Hessen. Darm stadt, 5. November. (Darm. I) Der Großherzog ist heute zur Jagd nach Oberhessen abgereist.
Oesterreich ungarn. Wien, 7. November. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der Reichsraths-Delegation bewilligte das ordentliche Heereserforderniß ohne irgend welchen Abstrich, nachdem der Kriegs-Minister die Vorwürfe des Abg. Sturm wegen Ueberschreilung der Voranschläge eingehend widerlegt hatte.
In der heutigen Plenarsitzung der ungarischen Delegation wurde das Budget des Ministeriums des Auswärtigen genehmigt. Bei der Berathung hatte der Abg. Baußnern der großen Befriedigung über das Bündniß mit Deutschland und dem Wunsche nach einem volkswirthschastlichen Ausbau dieses Bündnisses Ausdruck gegeben. Graf Banffy betonte die Nothwendigkeit, alle gegen dieses Bündniß gerichteten Agitationen zu unter⸗ drücken, auch den kleinen Staaten gegenüber die Politik der Nachgiebigkeit aufzugeben. — Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch die Budgets der Marine, des Reichs— Finanz Ministeriums und des Obersten Rechnungshofes sowie die Schlußrechnung des Jahres 1881 angenommen.
Der bulgarische Minister-Präsident und Minister des Auswärtigen, Balabanoff, ist aus St. Petersburg hier eingetroffen.
Belgien. Brüssel, 5. November. (Köln. Ztg.) Der Graf von Flandern ist heute srüh von seiner Reise nach Nordafrika zurückgekehrt. — Der Kronprinz von Pox— tugal hat gestern Seraing besucht und sich heute nach Ost— ende begeben.
Großbritannien und Irland. Dover, 7. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Der Kronprinz von Portugal ist heute aus Belgien hier angekommen und alsbald nach London weitergereist.
Frankreich. Paris, 5. November. (Fr. Corr. Der heutige Ministerrath unter dem Vorsitz des Präsidenten Greövy beschästigte sich mit der neuen Kreditvorlage für die Tongking-Expedition. Nach dem „Temps“ wird die Höhe dieses Kredits in runden Ziffern sich auf neun Millionen Franks belaufen. Der Minister des Aeußern, Ch allemel— Lacour, wohnte dem Ministerrath bei und wird sich erst gegen Ende der Woche mit Urlaub nach Cannes begeben.
Der Minister des Innern, Waldeck-Rousseau, erschien heute vor der Kommission des Gemeinde⸗ gesetzes, um derselben ein Projekt über eine anderweitige Eintheilung von Paris in Wahlkreise für die Gemeinderaths—
wahlen zu unterbreiten. Hiernach sollen die 20 Arrondisse⸗ ments von Paris in? Wahlkreise zusammengelegt werden, von denen der erste und vierte je 23, der zweite und dritte je 21 Gemeinderäthe, und zwar nach dem Listen⸗ skrutinium zu wählen haben würden. Gleichzeitig ver⸗ langte der Minister, Namens der Regierung, daß diese Be⸗ stimmungen als definitive Artikel in das neue Gemeindegesetz aufzunehmen wären. Die Kommission hat dem Projekt selbst zugestimmt, jedoch die Einfügung in das Gemeindegesetz ab⸗ gelehnt, da sie Alles, was auf die Gemeindeverfassung von —— an hat, einem Spezialgesetz vorbehalten zu sehen wünscht.
— 7. November. (W. T. B.) In der Budgetkom⸗ mission beantragte heute der Finanz⸗Minister Tirard, im März k. J. eine Anleihe von 3260 Mill. Francs dreipro⸗ zentiger amortisirbarer Rente für das außerordentliche Budget aufzunehmen.
Der Antrag von Laroche-Joubert (Bonapartist) das Ministerium in Anklagezustand zu versetzen, und ein weiterer Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der Tongking-Angelegenheit wurden von der dazu eingesetzten parlamentarischen Kommission abgelehnt.
Serbien. Belgrad, 7. November. (W. T. B.) Auf Requisition des Königlichen Kommissars in Zajcar wurden die namhafteren Mitglieder des hiesigen Centralcomités der radikalen Partei: Pasic, Theodorovic, Rascha, Milos⸗ devie, Professor Gersie, Andreas, Nikolic, Tabackhändler ö und Professor Giaja in der letzten Nacht ver⸗
aftet.
Auch im Bezirk Banja, Kreis Alexinatz, ist der Be⸗ lagerungszu stand proklamirt worden.
— (W. T. B.) Der „Neuen freien Presse“ wird aus Belgrad gemeldet, daß die Ruhestörer von den Truppen eingeschlossen seien, und daß man deren baldige Waffen— streckung erwarte.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. November. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach ist im Finanz⸗Mi⸗ nisterium eine Kommission zur Prüfung des Zoll— tarifs niedergesetzt worden, welche aus Vertretern des Finanz⸗, des Wege⸗ und Kommunikations- und des Domänen— Ministeriums besteht.
Amerika. New-⸗9York, 7. November. (W. T. B.) Nach weiter eingegangenen Berichten sind bei den Staats⸗ wahlen in Massachusetts die republikanischen Kandidaten mit großer Majorität gewählt worden. Im Staate New-Hork sollen mit einer einzigen Ausnahme die demokratischen Kan— didaten gewählt worden sein. In Pennsylvanien, Minnesota, Nebraska errangen die Republikaner, in Virginien, New⸗-Jersey, Maryland die Demokraten die Majorität.
— 7. November. (W. T. B.) Bei den Staats wahlen im Staate Mississippi erlangten die Demokraten die Majorität. Die Wahlen für die Legislatur von Konnektikut ergaben Ge— winne für die Republikaner. In der Legislatur von Virginia erhielten die Demokraten die Majorität, und es steht in Folge dessen von Virginia die Wahl eines Demokraten für den Senat in Washington zu erwarten. In der Legislatur von New York haben die Republikaner die Majorität.
Seitungsstimmen.
Die „Deutsche landwirthschaftliche Presse“ schreibt über amerikanisches Schweinefleisch und Schmalz: Als im März d. J. die Kaiserliche Verordnung, welche die Ein— fuhr amerikanischer Schweine, Schweinefleisches und aller aus dem selben hergestellten Präparate mit Ausnahme des Schmalzes unter⸗ sagte, erschien., war die Zahl Derjenigen, welche sich von der Nütz⸗ lichkeit und Nothwendigkeit dieses Schrittes nicht überzeugt hatten, keineswegs unbedeutend. Verschiedene Umstände haben jedoch seitdem zu einer gewissen Klärung beigetragen. Zunächst ist nämlich die von den Gegnern vorausgesagte und gefürchtete Preissteigerung keineswegs eingetreten, sondern das Mitte April in Wirksamkeit getretene Ein⸗ . hat sich nach dieser Richtung hin gar nicht bemerkbar gemacht.
Ebensowenig verwirklichte sich die zweite Befürchtung, es werde das nur einseitig gegen amerikanische Schweine erlassene Verbot einen verstärkten Import österreichischer und russischer Schweine hervor⸗ rufen, sonach nur jenen Ländern einen Vortheil zuwenden, ohne gleich zeitig die heimische Landwirthschaft zu fördern. Die amtlichen Nach weise über deutsche Ein- und Ausfuhr ergeben vielmehr das Gegen— theil, denn es betrug:
In der Zeit vom 1. Januar bis 1. September 1882:
die Einfuhr ; 954 261 Schweine,
die Ausfuhr 23279005 ü
Es verblieben in Deutschland 716 356 Schweine. Dagegen in der gleichen Periode 1883:
die Einfuhr 76l 356 Schweine,
die Ausfuhr 314 731 ⸗‚
Es verblieben in Deutschland 446 625 Schweine.
Die Einfuhr verminderte sich um nahezu 200 000 Stück, während gleichzeitig die Ausfuhr um fast 89 000 Stäck zunahm, so daß sich die Zahl der in Deutschland verbliebenen Schweine um 269 731 ver⸗ ringerte. Diesen bedeutenden Ausfall hat sonach das deutsche Schwein ersetzt, während es außerdem auch noch an Stelle des ver— botenen amerikanischen Schweinefleisches eintreten mußte. Auch dieser Inport war nicht unbedeutend und alljährlich rasch steigend. (Die D landw. Pr.“ berechnet denselben für das Jahr 1882 — 83 auf 105736 Schweine) Es wird der heimischen Landwirthschaft sehr zu gute kommen, daß sie fortan soviel mehr Schweine zu liefern Ge⸗ legenheit findet, resp. schon fand. Schwer wird ihr dies nicht fallen,
da Preußen allein ca. 45 Millionen Schweine besitzt. (Sachsen 355 550 am 10. Januat 1883; Baden 229125 am 30. No-
vember 1880.)
Auch eine dritte Befürchtung ist nicht eingetreten, nämlich die, daß die Vereinigten Staaten Repressalien nehmen würden. Aller⸗ dings haben verschiedene amerikanische Zeitungen hierzu gerathen, sogar ein Verbot deutscher Wollen- und Baumwollenwaagren in Vorschlag gebracht; die maßgebenden Parteien und Persönlichkeiten haben sich jedoch allen folchen Schritten gegenüber durchaus ablehnend verhalten, und zwar aus sehr guten Gründen.
Es hat sich nämlich, trotz der endlosen Lobeserhebungen aller amerikanischen Farmer über die Vorzüglichkeit des dortigen Schweine⸗ fleisches und trotz der einmüthigen Unterstützungen der gesammten Presse aller Parteien, herausgestellt, daß gewisse Zweifel doch nicht so ganz unberechtigt seien. . ö
Veispielsweise berichten englische Blätter aus neuester Zeit fol⸗ genden, allgemeines Aufsehen erregenden Vorfall. Im September dieses Jahres besuchte der höchste englische richterliche Würdenträger, der Lord Thief Justice, Lord Coleridge, im Auftrage seiner Regieruag die Ver⸗ einigten Staaten, um persönlich das dortige Rechtswesen kennen zu lernen. Man erwies ihm alle möglichen, seinem bohen Range entsprechenden Ehrenbezeugungen und nahm ihn aufs Freundlichste auf. In Chi- cago wurde ihm zu Ehren ein Banket gegeben, und da er den Wunsch äußerte, die großartigen Schlächtereien, in denen jährlich