Preuß. Staats / Anzeiger und das Central⸗Handelks-⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Auzeigers und Aöniglich RNreußischen Staatz · Anzeigers:
Berlin 8W., Wilhelm ˖ Straße Rr. 32.
tragt.
spätestens in dem auf
52234]
derung:
soꝛ2z27]
angesetzten Termine ihre etwaigen Erbrechte gehörig darzulegen und zu begründen, beziehungsweise ihre
theile, daß dieselben unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens von der Nachlaß masse werden abge— wiesen und über diese weiter den Rechten gemäß wird verfügt werden.
52241] Bekanntmachung.
Amtsgerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassen buch Nr. 81 der hiesigen Spar⸗ und Leihk ĩ 3 ? die Hohenzollernschen 6 K .
* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und gang n
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und ö e == .
Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 7 S. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Verkäufe, Verpachtungen, Sabmissionen ete. Verloosung, Amortisation, Zins u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen der
„Ju validendank ,, gtudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Bureaux.
*
Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Auzeiger.
Berlin, Freitag, den 30. November
zum Deutschen Reichs⸗
M 28Zz.
1883.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 52246
ladungen n. dergl.
1) Die Wittwe des Arbeiters Wilhelm Gerhardy⸗
Buchs für den Bezirk des alten Amtes Giebolde . hausen eingetragenen und durch Cessionsurkunde vom 11. Juli 1871 schließlich an die Kinder
des weil Hans Heinrich Stichert zu Wollbrands⸗ I52237] h in und Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom übergegangenen Hyxothe? in Höhe von 350 Thlr. 21. November 1883 sind die Sparkassenbücher der Courant; = städtischen Sparkasse zu Königsberg Nr. 109 365 2 die Wittwe des Maurers Joseph Heine, Franz und. Nr. 191 gzl für kraftlos erklärt, jun. Sohn, Louife, geb. Hardegen, in Krebeck, berg, den 21. November 1883. Königliches Amts- wegen der am 17. Januar 1848 zu Gunsten gericht. VIII.
hausen, Namens Stephan und Marie Stichert,
des Ackermanns Daniel Friederici zu Rens⸗
hausen unter Nr. 55 Band 22 des Hyp. Buchs löoz243]
; ü Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom
eingetragenen. und durch gerichtlichen Erbrejzeß 20. November 1883 ist der Grundschuldbrief vom
vom 16, Juli 1867 an die verehelichte Parti—= 11. Mai 1877 über die auf dem Grundstück, Band
z iehenen Hypothek in Höhe von theilung III. Nr. 5 eingetragene Grun
Ie Thlr. Courant; 2100 416 für kraftlos 3 262 ö
Lenzen, den 20. November 1883. Königliches Amtsgericht.
für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen
3) die Wittwe des Ackermanns Andreas Gold⸗ mann, Catharine, geb. Goldmann, in Seeburg wegen der am 30. November 1849 zu Gunsten
des minderjährigen Hermann Fraatz in Eber ö, ; r r; ie Hypothekenurkunde vom 27. Novemb
Buch für den Bezirk des alten Amtes Gie⸗ L. Dezember 1871 über eine für den ach
boldehaufen eingetragenen Hypothek in Höhe Heinrich Poeter zu Borbeck im Grundbuche von
von 40 Thlr. Courant; Borbeck Band 116 Blatt 52 Abth. III. Nr. 2 ein⸗
) die Wittwe des Fruchthändlers Ludwig Jörn getragene Baukostenforderung von 400 Thlr. ist für
Marie, geb. Schmälstieg, in Mingerode wegen kraftlos erklärt. Borbeck, 17. November 1883.
Königliches Amtsgericht.
götzen unter Nr. 259 a. Band 22 des Hyp.
der am 19. Februar 1853 zu Gunsten der min⸗ derjährigen Kinder des weil. Krämers Christoph Dreykluft in Gieboldehausen unter Nr. 324
Band 24 des Hyp.' Buchs für den Bezirk 226 j alten Amtes Gieboldehausen , . ö. O effentliche Zustellung. Schuhmacher Friedrich Schenk von Heidenheim,
oben genannte Wittwe Jörn gediehenen Hypothek als Vormund der Wilhelmine Biswanger, ill in Höhe von 100 Thlr. Courant h Dienstmagd Marie Biswanger von . hat .
unter Glaubhaftmachung des Verlustes der betreffen⸗
schließlich durch Cession bezw. Erbgang auf die
den Hypothekenurkunden behufs Löschung der er⸗
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,
Mittwoch, den 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden, und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird. Gieboldehausen, den 15. November 1883. Königliches Amtsgericht. III. Sachs. Amtsgefertigt:
Gieboldehausen, den 26. November 1883.
Jetschin, Amtsgerichts Srkretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Jakob Hutzler, Bauer von Eichlberg, hat Ant gestellt, den Metzger Christof Hutzler von Lich ere
Es ergeht gemäß Art. 110 A. G. die Auffor⸗ I) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗
Montag, den 6. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr,
bei hiesigem Gerichte beftimmt wird, personlich 226 oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls Der. Wagner Wilhelm er für todt erklart wird, , . Kari mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus ei gebotstermin wahrzunehmen, am 11. März 1880 unterpfändlich ö Ven lehen von 1300 Æ , mit dem Antrage auf Verurthei⸗ des Beklagten durch vorläufig vollflreckbares eil zur Bezahlung des aus 12. März 1882 und Ror . 1883 verfallenen 45 o tigen Zinses von je 58 MM. Königliches Amtsgericht Eschenbach. 30 B, zusammen ven 11766. und ladet den Ve—= Fi ank, AÄkt. 646 zur . ,, des Rechts⸗ reits vor das Königliche Am i = ben 3. ; 9 tẽgericht zu Kirch en 39. Januar 1884, Vormittags 87 Uhr Zum Jwecke der zffentlichen Zustellung wird diefe Auszug der Klage bekannt . k
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ 3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des
Ver colse nen Kunde geben können, Mittheilung Ben ber e er n ,. . heilung in
Am 28. November 1883.
Am 19/20 Februar d. J. veistarb im hiesigen tel Louisenhof eine hier unbekannte Frau durch elbstmord, welche sich im Fremdenbuche Frau
Hartung aus Bergedorf“ genannt hat. Auf Antra ; ; Kocht
des Registratots Haupt, als Kurator des glad i Gerichtsschreiber des Königlichen Württ. Amtsgerichts. derselben, werden alle diejenigen, welche gegen den ; hier befindlichen Nachlaß der Verstorbenen Erbrechte oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, durch aufgefordert, spätestens in dem auf
ter⸗
den 14. Februar 1884, Mittags 12 Uhr,
rderungen und Ansprüche bei Vorlegung ihrer eweismittel anzumel den, und zwar unter dem Nach⸗
Schwerin, den 26. November 1883.
Prehn.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen
Sigmaringen, den 26. November 1883.
Der Gerichtsschreiber. von Wolfenweiler, zur Zeit unbekannt wo? — — Cession und 82 ,
¶Belanntmachung. Das Zweigdokument über die im Grundbuch 52232 Auf ebot von Lehwalde Nr. 15 Abthl. III. Nr. 4 in Höhe 9 . von 148 Thaler 83 Groschen für Barbara, geb. Es haben: Leliwa, Eva, Dorothea und Catharina Grosch sub⸗ — ; ingrossirten Forderung, bestehend aus der Aus—⸗ Becker, Margarethe, geb. Sommer, in Giebolde. fertigung des Recesses vom 24. Juli 18853. dem haufen wegen der am 5. Januar 15656 zu Gunten Subingrossationspermerk und der Heinrich Bode schen Minorennen zu Gie⸗ kuchsquszug in vim rec. ist nach gehörig erfolgtem boldehausen unter Nr. 213 Band 26 des Hyp.“ Aufgebot für kraftlos erklärt worden. Gilgenburg, den 14 November 1883. Königliches Amtsgericht.
von 239 Æ 60 3 nebst 50ᷣ0 Zinsen vom s. aus 231 M 89 3 und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Frei⸗
ormittags 9 Uhr.
. öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 26. November 1883.
— : Wagner, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. stellvertretender Schriftführer,
3 Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Friederike Mann, geborene Becker, Hildesheim Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. 7 Rechtsanwalt Cleeves in Hannover t. in un⸗ 3 i gen, , in Lüneburg, Schlosser Walther Mann von Dessau, wegen bös⸗ 10) In, He m fene f. . licher Verlassung mit dem Antrage auf ö 115 Justin Rath Fr. Müller in Verden hnen e un 12 tiz⸗ z ; eg. nn . . . des ö , n g en, e r die erste Civilkammer de og⸗ in Götti z n . ae. erzog 14) Rechtsanwalt Schrader in Göttingen, en 14. Februar Vormittags 10 Uhr, Celle, den 24. November 1883 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht . igli ‚ eggert , gedach chte Königliches Ober Landesgericht. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessan, den 27. November 1883. Maylän der, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
lsr2sn Oeffentliche Zustellung. ,, des Kong sichen Kant gerichts.
einem Hypotheken um Zwecke
Seiffert daselbst, klagt gegen ihren z. 3
bekannter Abwesenhest lebenden Ehemann, den
Trennung der zwischen ihnen bestehenden
geb. Bremer, zu vertreten durch den Rechtsanwalt Eyferth zu Wolfenbüttel, klagt
gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt hieselbst, ? jetzt unbelannken Aufenthalts, wegen Ehescheidung, , . Der Rechtsanwalt v. Gle⸗ bocki in Posen ist nach Aufgabe seiner Zulassung in der Liste der bei dem hiesigem Landgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte gelöscht. Posen, den 28. November 1883. Der Präsident des Königlichen
mit dem Antrage, die zwischen den Parteien beste⸗ hende Ehe wegen böslicher Verlassung der Klägerin durch den Beklagten dem Bande nach zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor die kammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun⸗
den 18. Februar 1884, ⸗ Vormittags 19 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 27. November 1883. . A. Rautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.
: Gütertrennung · Klage.
Die Ehefrau Wilhelm Strunk, Anng Maria, geb. Klein, ohne Geschäft zu Erlen b. Much, ver treten durch Rechtsanwalt Pr. August Eillis, klagt gegen den Wilhelm Strunk, Schreiner zu Erlen, wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden ehelichen Gütergemein⸗
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor. der J. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Bonn ist Termin auf
den 21. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr,
Bonn, den 28. November 1883.
Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Abtheilung J.
erste Civil⸗
gegen den Dienstknecht Johann Popp, Oekonomensohn aus schweig auf
wähnten Hypotheken das öffentliche Aufgebot bean. Vestenberg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts. Klage auf Vaterschafts- Anerkennung und Alimentenleistun⸗ gen beim K. Amtsgericht Ansbach eingereicht und ladet den 2c. Popp zu dem auf Mittwoch, den 16. Januar 1884, Vormitta 865 Uhr,
mtsgerichts Ansba n⸗ beraumten Verhandlungstermin mit dem ö , .
er Beklagte ist schuldig, die Vaterschaft zu der Dienstmagd Marie B 1 2 6r 5 . Kind „Wil⸗
ine anzuerkennen und hat demselben gesetzlich beschränkte Erbrecht . ö. einen jährlichen Alimentationsbeitrag von achtzig Mark bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, das seinerzeitige Schulgeld und die Be⸗ gräbnißkosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode sterben sollte, zu bezahlen, der Beklagte Popp hat sämmtliche Kosten des geboren am 3. 151, Über deffen * . .
n am 3. Januar 1817, Über dessen Leben seit Aas Uxtheil wird vorläufig pollstre j 30 ,,. keine Kunde mehr . für tr ö J zu erklären.
im Sitzungssaal des K.
iswanger am
2)
3)
Dieser Klagschrifts-Auszug wird dem Beklagt 6 . ee, , hiemit Her ski h ale! gemäß vorliegender achti ö . g rmächtigung des Pro termin, welch f h ner, 21 A i enn; ] 9. welcher au eri reiberei des K. Amtsgerichts Ansbach. Schwarz, K. Sekretär. ö
Oeffentliche
In der Strafsache
ö gegen den Militärpflichtigen Wilhelm August Adolf Poppe wegen Vergehen gegen 5 140 1 St. G. B.
ird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen 5§. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, duf Grund der §§. 180, 325, 326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschuldigten mö treffenden höchsten Geldstrafe und der Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883. Königliches Landgericht. 2 5 a. ö . raßhoff. ellweg. Ausgefertigt Hannover, 13. November 23
Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.
Zustellung. rmbruster in Bissingen Rupp von hier,
gez. Meder.
, ,, en nn, ö arbe, geborne Gössel, zu fir Celle, vertreten durch den Rechtsanwalt Kalt ö Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Julius Bernhard Karbe, Aufenthaltsort unbekannt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, auch den Beklagten für den schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu , . 2 j ; den 1. März 1884, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei 6 Dar Waren ger icht. Gerichte zugelaßenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser P. Behrns Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Lüneburg, den 26. November 1883.
. Hoops, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Dent e n nern.
n er 8 9 ö ande für kraftlos erklärt. meister zu Wolfenweiler, 6 ., 3 . Johann Lodholz
o 2255 Die Eh In der Strafsache
den Militärpflichtigen Wilh. Heinrich Louis Solle aus Harburg, zuletzt in Hannover wohnhaft, wegen Vergehens gegen §. 1401 Strafgesetzbuchs, wird,
da der Angeschuldigte des S§. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs be⸗ auf Grund der 5§§. 480, 325,
ergehens gegen
beschuldigt ist, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens — das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883. Königliches Landgericht, 26 3 raßhoff. Hellweg.
Ausgefertigt: i,, den 14. Noyember 1883.
. ch Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
dem gedachten
(gez) Meder.
loi]
Nach Vorschrift der Deutschen Rechtsanwalts—⸗ Ordnung vom 1. Juli 1378 hat die Anwaltskammer
aus den nachbenannten Rechtsanwälten:
vertretender Vorsitzender,
5) Justiz⸗Rath Burghard in Stade,
15) Justiz⸗Rath Vissering in Aurich.
Kühne.
oo! Bekanntmachung.
anwaltsliste eingetragen worden. Posen, den 27. November 1883. Der Präsident
Gisevius.
Landgerichts. Gisevius.
rgriff der Vise⸗Präsident des Staats-Ministe— Mittelinstanz.
RHinister von Puttkamer das Wort:
zunächst die Entschuldigung, die schon ich dem hohen Hause vorgetragen hat, bei Eingang der ich habe deshalb
Hierauf e riums, Staats Nieine Herren! Ich habe missarius für m Es war mir absolut unmöglich, wesend zu sein, und ten Diskussion nicht in dem Maße ch jetzt der Aufgabe zu entledigen, Sie werden das der zweiten Berathung, sberathungen abgeschlossen sein werden, un⸗ auf die einzelnen Punkte zurück= ir auch, auf die gewiß äͤußerst des künftigen Provinzial-Landtages, Abg. Windthorst zu Bemerkungen Ver⸗ ch will nur wiederholen, t, daß sie mit
zu Celle eine Neuwahl der nach vierjährigem Turnus ausgeschiedenen Mitgli ‚ . i, e. ; itglieder des Vorstandes vor Der Vorstand der Anwaltskammer b
für die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin *
Aichtamtliches.
Berlin, 30. November. Im weiteren strigen (6) Sitzung des Hauses der Berathung des Ent— Kreisordnung für die Provinz Han— Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung ordnung vom 29. Juni 1875 in der Hannover fortgesetzt.
el erklarte, er stimme mit den anderen daß der Provinzial-Landtag nicht die dieser Vorlage bilde. Er sehe auch nicht warum man in Preußen, Gliederung
mein Herr Kom zu wiederholen. . Diskussion hier im Hause an auch den Eindruck der gesamm in mich aufnehmen in der Generaldiskus mit Nachsicht beurthei wenn die Kommission zweifelhaft noch Gelegenheit haben, Des halb vers wichtige Frage der Kompof die, wie ich höre, dem anlassung gegeben hat, daß die Regierung aller der von ihr vorgeschlagenen Zus die richtige mittlere Durchschnit wohl sagen kann, aus den Verhandlungen über die hervorgegangen ist. Die Regierung : Berücksichtigung dringender Bedürfnif keiten, die sie son rü Gebiete den mit geringer Majorität vinzial Landtages nachzukommen. In zichte darauf, diese Frage jetzt gründlich ; vor, bei der zweiten kommen, aus welchen die Regierun dem Gutachten des
Preußen. Verlaufe der ge Abgeordnete wurss einer no ver und des der Prov Provinz
Der Abg. Dr. Hän Rednern darin üb Kardinalfrage in
1) Justiz ⸗ Rath Haarmann in Celle, Vorsitzender,
2) Justiz Rath Linckelmann in Hannover, stell⸗ können, um mi
sion erschöpfend zu spr
3) Justiz⸗Rath Evers in Celle, Schriftführer, len, ich werde ja in
4) Rechtsanwalt Rautenberg II. in Hannover,
6) Justij⸗Rath Dr. Caspary in Moritzberg bei
ute einzugehen. Vorlage sich N
dings auf dem Standpunkte steh ammensetzung des Provinzial⸗Landtages tslinie getroffen hat, welche, wie ich opinio der Landesvertretung Provinzialordnung im Jahre 1875
Kreistagswahlen den Provinzial ⸗Land⸗ Die Hauptfrage Kernpunkt: Er müsse ehrlich
solche bei etabliren solle. Kreisordnung, er nicht Amtsvorsteher. durch die beiden Redner, die bisher für die sprochen haben, vollständig aus dem Kontext ge⸗ Sowohl der Abg. von Liebermann als der Abg. Amtsvorsteher, sie wollten sich praktische Vorschläge zu machen, ne Stelle auch in dieser Kreisordnung enn sie das thun würden, oder wenn sie auch nur stadium darauf vorbereiten wollten, den in diese Kreisordnung zu Denn wenn
tagswahlen n cummunis
mtsvorsteher od 3 f . kann ihrerseits nicht anerkennen, daß ein Weg der hannoverischer Eigenthümlich⸗ sichtigt, vorläge, um auf diesem gefaßten Beschlüssen des Pro⸗ n ich wiederhole: ich ver⸗ u erörtern, und behalte mir f die Motive zurücku— g es sich hat versagen müssen, Beziehung beizu⸗ daß, wie ich
Vorlage gesp kommen sei. c r seien nicht gegen den im Gegentheil dazu ver diesen Amtsvor zu verschaffen. W in einem Uebergangs Amtsvorsteher falle diese doch in H
68 Kreise zu ma kommen würden. auf das Allerbestimmteste, ordnung werde in Hannover die Stimmung welfische Agitation dadu ständen müͤsse er sagen, einmal befriedigt würden, Kreisordnung auch nicht geben. Abg. Windthorst Recht,
st sehr gern berück
stehern ei Berathung näher au Proyinzial Landtages in dieser Ich will dabei im. Vorübergehen im Allgemeinen keine Beschwerde den Organisationsplänen, für Hannover wie für andere Prorinzen vor⸗ hannoverischen Berölkerung nicht in genügen⸗ Ich darf auf die ganze ßischen Staates seit 1366 zurück- wenn er etwa erhoben werden ch die jetzt vorliegende Kreis— r Bejahung der Behauptung, daß Wuͤnschen der Provinzial⸗
Der Rechts anwalt Cichowiez ist mit dem Wohn⸗ itze zu Posen bei dem Landgericht hierselbst *
echtsanwaltschaft zugelassen und in die Rechts⸗ Vorlage mit Nothwendigkeit
annover eine solche organische Einrichtung ins Auge könne man dem Hause doch unmöglich zumuthen, chen in der Voraussicht, daß später Amtsvorsteher Nun komme der Abg. Windthorst und sage aus der Einführung dieser Kreis⸗
die größte Verwirrung hervor— de noch schlimmer werden, die rch nur gewinnen. Unter diesen Um⸗ wenn die Hannoveraner dadurch nicht dann wolle seine Partei ihnen die darin habe der vorliegende Kreisordnung
können, daß bei die Pflicht hat, die Wünsche der dem Maße Berücksichtigung gefunden innere Entwickelungsgeschichte des preu weisen, um einem solchen Vorwurf, sollte, wirksam zu begegnen, und
ordnung bietet reiches Material zu wir, wo wir können, sehr geneigt sind, den bevölkerung nachzukommen.
Was mich hauptsächlich be merkungen mir das des Herrn Vorredners, die Kreisordnung, wie sie jetzt
einigen Be⸗ Aus führungen hin resumiren, daß er zwar die für Hannover vorgelegt ist,
wegt, jetzt noch
zusetzen. Berlin, den 31. Oktober 1883.
öffentlichen Arbeiten.
26. Augu
August
der alten fen will, daß er aber, wi , enügend unter Beweis
sich den Gesichts⸗
Organisation die jetzige hannoversche Organisation. In n kommunalen Verbän⸗ Zwischeninstanz aufge⸗ ordnung für die östlichen Provinzen in habe der hannoversche Abg. daß sich unmöglich die Inkonimunalisirung die Urgemeinde stützen könne. Auf Grund g. Miquel habe die Kreisordnung die Erinnere man sich, noverschem Muster ein⸗ merkwürdig: wesentlich unter hannverscher ach hannoverschem Muster hinüberimpor⸗ die östlichen Provinzen, jetzt sollte man anken nach Hannover impor— e es, um Gottes Willen ver— it diesem Muster, was der lbst bezogen habe. wie sollte man denn den? Doch der Westen dessen werde es auch al sür Ämtsvorsteher zu haben. darin täusche sich der Osten Osten einmal an die Schwur⸗ sich schon längst gezeigt, daß der Das sei von Hannoveraner Jetzt sage der
Weiteres und absolut verwer v Veil die fundamentlegenden Grundsätze nicht g gestellt seien, zur Zeit absolut außer punkten anzuschließen, dieses Entwurfes maßgebend gewese ich glaube, der Herr Vorredner von einem der im Wesentlichen seine ganzen wie können wir es verantworten, und wie wollen nachdem sie uns geholfen deren Schwerpunkt für Hannover jetzt eine Kreis— das nicht der Fall ist und die — we— Ausführungen hervor⸗ bände auflöfen will? Ich kann, da ich Hand habe, jetzt Berathung der Kreisordnung
Provinzen ab, als Hannover sei noch den und den Als die Kreis Preußen eingeführ Miquel bewiesen, der Polizei auf
der Deduktionen des Ab Gestalt erhalten, daß die Amtsver fach abgeschrieben dieser ganze Führung und n tirt worden aus dem Osten diesen Grundged tiren, und mit einem Male heiß schone man die Hannoveraner m Hannoveranern se chten Seite eingewendet,
für die Amtsvorsteher fin habe Vorzüge vor dem Osten, später sehr leicht sein, Materi Dann sagten die Hanno Denke man doch im und Schiedsgerichte Osten das noth den Herren im seien dabei geblieben. Westen, er Jabe das Material organisirte Gemeinden, als de Osten auf die damaligen Aeußerung die Hannoveraner würden das vorsteher ebenso gut finden, Nun möchte er eine an
Stande sei, ie Regierung bei Hierin ist, wie fundamentalen Frrthum Ausführungen be⸗
zwischen den große Gemeinden eine
28 (õ2276
. Cõöln⸗Mindener J Eisenbahn⸗Gesellschaft. —
— = den sollte Auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigun . J uegeg engen, vom 22. Sttober S. J. mird der u *r 1 Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Stamm⸗ Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß es der Königlichen Staatsregiernug vor⸗ behalten bleibt, demnächst den Zeitpunkt für die Einstellung des Umtausches endgültig fest⸗
annoveraner namentlich verlangen, haben eine Kreisordnung zu machen, kommunalen Mittelinstanzel ordnung zu machen, in der nigstens schien mir zugehen — sogar glaube ihn wenigst diefem Augenblick das M kontroliren,
Provinzen
wie sie jetzt noch bestehe. sammlungen nach han
Nun sei es das aus seinen späteren
die bestehenden Amtsver stens so verstanden zu haben. aterial nicht
Meinungen die Autorität des Abg.
Es wurde gewissermaßen als Apo
Der Minister Rer. Der Finanz⸗Minister. (gez.) Maybach. (gez von Sch ol z. Mit. Bezug auf die vorstehende Erklärung fordern wir die Inhaber von Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ Stammaktien von Neuem auf, ihre Aktien gegen Empfangnahme von Staatsschuldverschreibungen nach 3 unserer Bekanntmachungen vom
t 1881, 9. September 18823 11. März und 19. April 1883 einzureichen. Dabei machen wir wiederholt ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diejenigen Aktionäre, welche von, dem Recht des Umtausches gegen Staatsschuldverschreibungen keinen Gebrauch machen, in Gemäßheit des 5. 7 des Ver⸗
den alten Provinzen von wo aus die Organisation Meine Herren, dem womit wir uns Amtsbezirke nach ist nicht von kommunalen Gesichtspunkten reite das ganz ausdrücklich, ohne damit aher den den solche Organifationen haben könnten. chrift des Gesetzes ist es, daß d ssen lokalen Grenze Der kommuna
fassung aufgetreten i eine Kreis⸗Kommunalinstanz schaffen, zweckmäßig gemacht werden könne. n einfachen Text des Gesetzes entgegen Bildung der
Osten von de sei von der re
das Material der Polizei
halte ich de zu beschäftigen haben werden. der Kreisordnung von ausgegangen, ich best Werth absprechen z Aber positive Vors — Ortspolizeiverwaltung in gewi und dazu Bezirke gebildet werden. bei durchaus nebensächlich und sichtlich auch ein solcher bleib für solche kommunale
Regelung der stattfinden solle le Charakter dieser wird nach meiner Auf en, weil nun im Osten Mittelinstanzen zur Zeit t ganz ausdrücklich:
usammengehörenden Gemeinden und bereinstimmenden Beschluß einzelne ten dem Amtsbezirk zu ü ; Tenor allein genügt, um klar nachzuweisen, den Amtsbezirken des Sie sind ganz iten ju übernehmen, welche ß, sondern durch einstimmigen
Entwickelung der Kreis⸗
da habe dige Material dafür habe. Osten nicht geglaubt, aber die i es umgekehrt. nicht, der Osten habe viel besser Nun berufe sich der en der Hannoveraner und Material für die Amts⸗ sten es habe finden dere Frage in den Vorder⸗ Er gestehe offen, daß er in gewissen Dingen iv sei, und an die Aenderung einer her⸗ tion nur sehr ungern gehe. Nun stehe Er sehe einen d unsympathischen Gedanken mit einem Male
Bezirke ist da
Ul die Substrate fehlen und dauernd fehlen werden. Die zu einem Amtsbezirk zr Gutsbezirke sind befugt, durch ů Kommunalangelegenhei Ich glaube, dieser ß das, was der Ostens wesentlich sucht, darin beiläufig befugt, ihnen nicht etwa durch Beschluß der Gemein
ordnung seit 12 Jahren
trags vom; h Brte ber 1879, betreffend den Ueber⸗
gang des Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗AUnternehmens auf den Staat, lediglich an dem im Wege der Li quidation der Cöln⸗Mindener Cisenbahn-⸗Gesellschaft zu zahlenden Kaufpreis mit 700 S pro Aktie par- tizipiren, während beim Umtausch für jede Aktie drei Staats schuldverschreibungen der konsolidirten vierprozentigen Anleibe im Nennwerthe von zusam⸗ men 900 S gewährt werden. Bei Uaterlassung des Umtausches kritt mithin ein Kapitalverlust von 200. M Pro. Aktie ein. Cöln, den 27. November 1883. Königliche Eisenbahn Direktion (rechts-
r Westen. wie der O schwülstigen
Abg. Hänel jetzt in 9 nicht ker lle ist.
grund stellen. auch recht konservat gebrachten Or vor ihm hier in
Organisa Hannover der unangenehmen un hergebrachte Einrichtung
ajoritätsbeschlu den überwiesen werden. Wer der thatsächlichen gefolgt ist, der wird ter Buchstabe steh
Amts verband.
darin, daß diese en geblieben,
rheinische). 2268] m- mm mmm, m, 6. — Fr Geistliche, „i , ,, Offiziere, Bahn- c. Post- hecumte, eigen-
ete empfehlen wir als vorzũglichste
2 5 Fussbekleidung . 8 . . 6 zweck- mãssigen 289 Haarschäfte,
welche namentlich auch bei Gicht, Rien cttismzs, Hehner- Ca em und sonstigen Fussleiden ũberras chende Dienste leisten.
Ereisliste gratis & franco. BeieBe- stellungen genaue Massangabe erbeten.
¶ M' . LQ böppingen (Miurilemßberꝶ].
Er wolle darüber nicht entscheiden, thwendige Material dazu. weifel anregen. Bewiesen habe ihm daß es nöcht möglich fei, an die n, und trotzdem auf der erwaltungsgerichtsbarkeit n Seite aber a örtliche
treten, das ist als ein tod sehr wenig Amtsbezirke zu nennen, lichkeit Gebrauch gemacht hätten, mir der Hr. Abg. ist ein Hinderniß zirke, nämlich ihre äußere zu erinnern, und der Minister des Provinzialraihs befugt, bezirke zu verändern. Rolle spielen, Mangel oder dem V eines Amtsvorstebers. f ordnung alle Fundamente fehlen für nalen Inhaltes der Am können, mit dem Hrn die Kreisordnung für
solle beseitigt werden. denn ihm sehle das no nichts Änderes thun, als 3 eigentlich noch gegenwärtige O einen Seite selbstverst überzugehen, forderungen der Selbstverwa druck zu geben. vorsteher auch s
fächlich von dieser Mög⸗ Schon ein anderer Grund, den maßen zu übersehen scheint, sche Gestaltung der Amtsbe⸗ Ich darf mir erlauben daran Gründen der Ober Praͤsident Augenblick nach Anhörung des ja verpflichtet sind, die Gr können dabei selbst Personen n die Grenzen ändern müsse orhandensein einzelner
Wenn also
Niemand, Pr. Hänel doch einiger
rganisation anzuknüpfe ändlich zur V
für eine solche organi
r r lier auf der andere Wwolizeilicen ltung au olizei Aus⸗ Innern iehfn sich die Konstruktion der Amts⸗ en, daß ein größeres Amt hl von Amtsvorstehern, so geographische Bezirke zu Amlsvorsteher zu stellen. kleinen Kreise,
fragen eine große durch den b
für den Posten Gebiet der alten Kreis⸗ die Entwickelung des kommu⸗ ird man nicht dazu gelangen daß, weil wir durch soiche Mittelinstanz icht vorenthalten
Man könne ehr wohl so denk versehen würde von einer Mehrza daß man nicht genöthigt wäre, bilden und an deren Spitze einen Am entschiedener Feind dieser man diese daß man Kommunalverwaltung komme. der einem kleinen Kreise vorstehe, Es liege au
tébezirke, so w Abg. Hänel zu sagen, die alten Provinzen eine so gefchaffen haben, wir sie den Hannoveranern nun n
Der Hr. Abg. Dr. Hänel sagt Widerstreben an das Aufgeben tra Cinrichtungen. Ich freue mich dieses Munde ungemein und bitte ihn nur, immer dessen gewärtig zu sein; wir we
en Kreise, ; iner selbständigen Glaube man denn, ; einem Gemeinde⸗ ch die Gefahr betreffenden Amtes politische Verwaltung hineingetragen werden. J
er gehe nur mit großem und historisch berechtigter erade aus seinem Gelegenheiten sich rden ja vielleicht bei den par⸗
Landrath, vorsteher noch Luft lassen werde? nahe, daß von dem Gesichtspunkte in die
Ausspruches g
Träger des bei anderen
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
Berlin:
mit dem Antrage auf! für den Bezirk des Königlichen Ober⸗Landesgerichts
(einschlißlich Börsen⸗Beeilage).
Gelegenheit haben, über solche d da wird es mir lieb sein,
diesem Grundsatz, nicht übersehen: That nun auch wieder den beilegt — einer bloßen kommunalen
der Kernpunkt dieser ganzen
n könne er sagen: nicht unter Beweis gestellt.
Algemeine
Kreisordnung sei noch! onen noch öfters und Weise der Vertheidigung der He ihm nicht genügendes Material, um etwas Richtiges vorgeschlagen sei, un
diesem Ent wurfe ablehnend gegenüber.
lamentarischen Diskussi Dinge uns zu unterhalten, un Hänel immer d sthält. Aber Eines möge er verbaͤnde von Hannover hab Charakter nicht, den er ihnen
erich uh, betheiligt.
solche bess
u sehen, ob hier wirklich nicht zu hoffen. Der Zwi
darum stehe er zur Zeit
Sie sind kreishnliche Organisationen, und wenn wir Freife, wie doch die allgemeine Meinung zu sein scheint, einführen wollen in Hannover, dann müssen eben die Amtsverbände weichen. Ich glaube, damit ist das thema probandum in der That bewiesen. Aba. Hänel möge nur gütigst bedenken, wie sorgfaltig die Befeinzung kleinerer Gesammtgemeinden in dem Entwurfe ver⸗ st, das sind organisch gesunde Körper, deren Fortfall keine nothwendige Voraussetzung für die Bildung der Kreise ist. Aber die Amtsverbände sind eine Paralleleinrichtung mit den Kreisen, Hannover einführen wollen, und die können nicht nebeneinander bestehen. Ich sage: Tertium non datur, entweder man kehalte sie unverändert, dann muß man keine Kreisorganisationen in Hannorer einführen, oder wenn wir Kreise einrichten wollen, dann müssen wir die Amtsverbände aufheben. Das ist eine Be⸗ trachtung, der bei näherer Erwägung des ganzen Organismus dieser iemand wird entzieben konnen, und ich hoffe, daß der r. Abg. Hänel, wenn er, wie ich annehme, sich in die zu bildende ommission hineinbegeben wird, genügendes Material zur Beurthei⸗ lung der Frage nach dieser Richtung finden wird. In einem Punkte treie ich ihm vollständig bei, das ist eine Bemerkung, die er am Eingang seiner Rede machte. Er sagt: ie 68 Kreise, diese kleinen Kreise, die können wir Ihnen doch unter keinen Umständen dann konzediren, wenn Sie nebenbei noch die Amtsrorsteher haben wollen — ich glaube ihn richtig verstanden zu haben. Das ist voll⸗ fommen richtig, meine Herren. Die Verwaltung der örtlichen
Polizei durch Königliche Beamte, wie sie in Hannover traditionell Rechtens ist, ist ein Korrelat der kleinen Kreisbildung. Wir sind den hann överschen Wünschen insoweit entgegengekommen. haben geglaubt, ibnen insoweit entgegenkommen zu müssen, als wir die kleinen Kreise deshalb machten und vorschlugen, weil sie die alleinige Möglichkeit bieten, durch Königliche Beamte die Polizei ausüben zu können. Wenn das Institut der Amtsvorsteher angenommen wird, dann fällt natür⸗ lich die Einrichtung der kleinen Kreise. Denn, meine Herren, aus welchem Grunde follten wir der Staatskasse — ich will allein bier vom finanziellen Standpunkte sprechen— das bedeutend größere Opfer zumuthen, das auch durch die kleinen Regierungebezirke in Hannover entstebt, wenn wir nicht die Veranlassung dazu hätten, eben aus Rücksicht auf die Führung der Polizei durch Königliche Beamte?
Ich wiederhole: Amtsvorsteher, aber auch große Kreise, die kleiren Kreise als Grundlage für die Möglichkeit der Beibehaltung der jetzigen und, wie ich annehme, von den Sympathieen der han⸗ noverschen Berölkerung getragenen Oct polizei durch Königliche Ich will im Uebrigen jetzt über die Gesichtspunkte, die ge⸗ Dechfelt sind, mich weiter nicht auslassen, weil ich der Meinung bin, daß es nicht gut ist, in Diskussionen, denen man nicht beigewohnt hat, und deren Inhalt man nicht in sich aufgenommen, sich auszusprechen,
und will mich daber auf diese Bemerkungen jetzt beschränken.
Der Abg. Barth bemerkte, dreimal habe der Gegenstand der Vorlage schon zur Berathung gestanden, er wünsche, daß derselbe endlich aus der Welt geschafft, und die Vorlage an⸗ genommen werde. Auf die Dauer seien die gegenwärtigen Zustände unhaltbar. Auch der Abg. Windthorst wolle die Befeitigung dieser Zustände, sage aber nicht wie. Es sei darüber gesprochen worden, mit der Kreisordnung für Hannover zu warten, bis auch bezüglich der anderen damit vorgegangen werde, und es sei Rheinland und Westfalen genannt worden. Aber dort lägen die Sachen anders. Dort blieben die Verhältnisse vollständig bestehen. In Hannover aber bleibe nichts bestehen, außer den Städten und Landgemeinden; Landdrosteien, Aemter und Konssstorien würden in Frage gestellt. Nach dem Entwurf seien einige Städte, welche eigentlich nicht dazu gehörten, zu Kreisbezirken gemacht worden. Das sei anzuerkennen, da in den Städten die Verwaltung eine stabilere und festere Die Städte über 10000 Einwohner, sollten eine eximirtere Stellung bekommen, und das mit Recht. Als Vortheile gebe man an, daß an der Spitze der meisten Städte jnristisch gebildete Bürgermeister ständen, und daß das Verhältniß zwischen Stadt, und Land darum ein sehr gutes weil diese beiden mit einander nichts zu thun hätten. Indessen die „studirten Bürgermeister“ seien wohl auch manch⸗ mal gute Juristen, brauchten aber deshalb noch keine tüchtigen Verwaltungsbeamten zu sein. Das Verhältniß zwischen Stadt und Land halte er auch für besser, wenn diese mit in Berührung kämen, da sie so gegenseitig ihre Bedürfnisse kennen lernten. Bezüglich der Amtsvor⸗ steher seien ihm die Herren im Hause aus Hannover eigentlich zu bescheiden, pa e dazu vorhanden. Er glaube gerade, daß sich im hannoverschen Bauernstande Leute genug finden würden, welche zwar keine Verfügungen zu erlassen im Stande seien, wohl aber praktische Maßregeln in schlichter Weise erlassen Wenn aber die Herren aus Hannorer hier dies doch behaupteten, so bescheide er sich. Dieselben
wenn sie meinten, es sei kein passendes Material
ja besser wissen, als er. Also mögen
die Amtsvorsteher fallen. Bezüglich der Wegeverbände, die man jetzt eingehen lassen, und deren Funktionen man den Kreistagen Übertragen wolle, meine er aber, daß diese Aende⸗ rung große Mißstimmung hervorrufen werde, denn die Ange⸗ legenheit mache Ansprüche auf den Geldbeutel. In der Kem⸗ mission möge dies genau erwogen werden. Auf den Beschluß des Provinzial ⸗Landtages über nicht viel. Vor zwei Jahren sei sein Beschluß ein ganz anderer Er theile die Ansicht des Abg. Dr. Windthorst, daß her Großgrundbesitz, der sich bis jetzt sehr lebhaft an den An⸗ genheiten des Provinzial-Landtages betheiligt habe, vielleicht äuerlichen und kleinen Grundbesitz verdrängt werden werde. Die Politik, das wünsche er sehr, müsse aber von den Arbeiten fern bleiben. Er bitte, die Vorlage einer Kommission zu überweisen, und hoffe, daß das Gesetz auch mit Hülfe seiner hannoverischen Kollegen zu Stande kommen werde.
Der Abg. Bachem erklärte, die Abgeordneten und die Be⸗ völkerung der Rheinprovinz wünschten auf das Dringendste verbesserie Einrichtungen in Kreisen und Provinzen, mehr e beffere Verwaltung der Landgemeinden und Stãdte, ver Städte besonders. Wenn die östlichen Proninzen ein er hebliches Maß von Selbstverwaltung erhalten hätten, dann feien die westlichen Landestheile für Lin solches Maß auch reif. Wie lebendig und kräftig das öffentliche Leben in der Rheinprovinz pulsire, zeigten die Reichstagswahlen. In Ber⸗ lin hätten sich an den, r tion nur 46 Prozent, in der Rheinprovinz S0 Prozent
Er frage aber, hätten die Rheinländer auch eren Institutionen e erwarten? Er wage es
seine Zusammensetzung gebe er
Wahlen nach einjähriger Agita⸗
chenfall Sybel sei noch un⸗