X. H. * Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Deffentlicher An ei ey 5 ; — . das Central · Handelt · * Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen den register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablis i nvalidendank· Nadolf Mosse enn, ,,,, gement. Kahriken nnd. gogier, G. . 2 34 53 k — an,, : 3. Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. — 3 . . Tac 0 ,, , , men aan ĩ helm · Straße Rr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 85. Theater-Anzeigen. 1 In der Börsen- Annoncen · Dnrcaur. u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. k a n. Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Iõ2 246 BGSekanntmachun 22 . r 1g. Zahlung von 239 M 60 3 nebst 50 ĩ ierjãhri . ladungen n. dergl. 4 r, ,. über die im Grundbuch 3 v. 5 aus 231 100 89 . . 3 — 9 2 n, Turnus loꝛꝛsꝛ Aufgebot. ö . de Nr. 15 Abthl. III. Nr. 4 in Höhe klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts. genommen. 4 6 . Es haben: 3 36 ,,,, * — * das Großherzogliche Amtsgericht zu Freie Der Vorstand der Anwaltskammer bestebt 1) — 2 Wittwe des Arbeiters Wilhelm Gerhardp⸗ ingtossirten Forderung, bestehend aus der Aus— Samstag, den 29. Dezember 1883 . * . . 52 1883 bis dahin 1885 zecker, Margarethe, geb. Sommer, in Giebolde⸗ fertigung des Recesses vom 24. Juli 1883, dem Lern fat 9 Uhr. . 1 , ,, er eee i, Borstz d ender,
hausen wegen der am 9. Januar 1856 zu Gunste
de Heinrich Bode schen Minorennen zu Gie⸗ beldehausen unter Nr. 213 Band 26 des Hyp. Buchs für den Bezirk des alten Amtes Giebolde hausen ein getragenen und durch Cessionsurkunde vom 11. Juli 1871 schließlich an die Kinder des weil Hans Heinrich Stichert zu Wollbrands— hausen, Namens Stephan und Marie Stichert, übergegangenen Hyxothek in Höhe von 350 Thlr.
Courant; 2) die Wittwe des Maurers Joseph Heine, Fran
jun. Sohn, Louise, geb. Hardegen, in Krebeck wegen der am 17. Januar 1848 zu Gunsten des Ackermanns Daniel Friederici zu Rens⸗ hausen unter Nr. 56 Band 22 des Hyp.- Buchs für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen eingetragenen und durch gerichtlichen Erbrezeß vom 16. Juli 1867 an die verehelichte Parti⸗ kulier Goepell, Elisabeth, geb. Friederici, zu Göttingen gediehenen Hypothek in Höhe von
180 Thlr. Courant;
53) die Wittwe des Ackermanns Andreas Gold— mann, Catharine, geb. Goldmann, in Seeburg wegen der am 30. November 1849 zu Gunsten des minderjährigen Hermann Fraatz in Eber—
göͤtzen unter Nr. 259 a. Band 223 des Hyp.⸗ . für den . des ö 61 Gie⸗ oldehausen eingetragenen Hypothek in Höh 5 ö. ö . ö K ie Wittwe des Fruchthändlers Ludwig Jörn Marie, geb. Schmalstieg, in in n wegen der am 19. Februar 1853 zu Gunsten der min⸗ derjährigen Kinder des weil. Krämers Christoph Dreykluft in Gieboldehausen unter Nr. 324 Band 24 des Hrp.« Buchs für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen eingetragenen und schließlich durch Cession bezw. Erbgang auf die oben genannte Wittwe Jörn gediehenen Hypothek in Höhe von 100 Thlr. Courant unter Glaubhaftmachung des Verlustes der betreffen den Hypoöthekenurkunden behufs Löschung der er— . Hypotheken das öffentliche Aufgebot bean— ragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge spätestens in dem auf kö Mittwoch, den 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine ihre Rechte anzumelden, und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird. Gieboldehausen, den 13. November 1883. Königliches Amtsgericht. III. Sachs. Amtsgefertigt: Gieboldehausen, den 26. November 1883. Zet schin, Amtsgerichts Srkretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1. 8
Jakob Hutzler, Bauer von Eichlberg, hat Antra
gestellt, den Metzger Christof Hutzler von Dich ien geboren am 3. Januar 1817, über dessen Leben seit 30 Jahren keine Kunde mehr eingekommen, für todt zu erklären.
Es ergeht gemäß Art. 110 A. G. die Auffor—
derung:
I) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots—⸗ termin, welcher auf
Montag, den 6. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, bei hiesigem Gerichte bestimmt wird, persoönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklart wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗
. gebots termin wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung bei Gericht zu machen.
Am 28. November 1883.
Königliches Amtsgericht Eschenbach. Plank, Akt. . m 19 20 Februar d. J. verstarb im hiesigen e Louisenhof eine hier unbekannte Frau 6 elbstmord, welche sich im Fremdenbuche „Frau Dartung aus Bergedorf“ genannt hat. Auf Antrag des Registrators Haupt, als Kurator des Nachlasses derselben, werden alle diejenigen, welche gegen den hier befindlichen Nachlaß der Verstorbenen Erbrechte oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde For- derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, . durch aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Februar 1884, Mittags 12 Uhr, angesetzten Termine ihre etwaigen Erbrechte gehörig darzulegen und zu begründen, beziehungsweise ihre — 5 und Ansprüche bei Vorlegung ihrer
eweismittel anzumelden, und zwar unter dem Nach⸗— theile, daß dieselben unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens von der Nachlaßmasse werden abge— wiesen und über diese weiter den Rechten gemäß wird verfügt werden.
Schwerin, den 26. November 1883.
Das Waisengericht.
Prehn. P. Behrns.
52241] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassen⸗ buch Nr. M781 der hiesigen Spar und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande für kraftlos erkkärt.
Sigmaringen, den 26. November 1883.
Der Gerichtsschreiber.
n Subingrossations vermerk und
Aufgebot für kraftlos erklärt worden. Gilgenburg, den 14. November 1883. Königliches Amtsgericht.
o223)]
städtischen Sparkasse z und Nr. 191 951 für kraftlos erklärt.
1
gericht. VIII. 562243
2100 M für kraftlos erklärt worden. Lenzen, den 20. November 1883. Königliches Amtsgericht.
õ2248]
kraftlos erklärt. Borbeck, 17 November 1883. Königliches Amtsgericht.
lözzse] Oeffentliche Zustellung.
Dienstmagd Marie Biswanger von dort hat egen
ladet den 2c. Popp zu dem auf
Mittwoch, den 16. Januar 1884, ö Vormittags 3 Uhr, im Sitzungssaal des K. Amtsgerichts Ansbach an— beraumten Verhandlungstermin mit dem Antrage . er Beklagte ist schuldig, die Vaterschaft zu dem don der Dienstmagd Marie ö am 3 69 , . . Kind ,Wil⸗ ne“ anzuerkennen und hat demselben d
. gesetzlich beschränkte Erbrecht V ö 2) einen jährlichen Alimentationsbeitrag von achtzig Mark bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, das seinerzeitige Schulgeld und die Be— gräbnißkosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode sterben sollte, zu bezahlen, 3) der Beklagte Popp hat sämintliche Kosten des Prozesses zu tragen, 4 das Urtheil wird vorläufig vollstreckbar erklärt. Dieser Klagschrifts-Auszug wird dem Beklagten 36 . . ,,, hiemit öffentlich zu⸗ e gemäß vorliegender Ermächti = zeßgerichts. ) kö
er , . . 1883. erichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach. Schwarz, K. Sekretär. !
(52264 Oeffentliche Znstellung. Der Wagner Wilhelm Armbꝛuster in Bissingen klagt gegen den Sternwirth Karl Rupp von hier mit unbekanntem Aufenthalt abwefend, aus einem am 11. März 1880 unterpfändlich versicherten Dar—⸗ lehen von 1300 ½Æ, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Bezahlung des aus 12. März 1882 und 1883 verfallenen 45 FB, tigen Zinses von je 58 S 60 Z, zusammen von 117 ½, und ladet den Be . . nn, ,,,, des Rechts⸗ or da önigliche Amtsgeri = e 3. ; g gericht zu Kirch en 39. Januar 1884, Vormittags 87 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird diefe Auszug der Klage bekannt . J
Jö . Gerichtsschreiber des Königlichen Württ. Amtsgerichts.
(52255) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Dora Karbe, geborne Gössel, zu Celle, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerding in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Julius Bernhard Karbe, Aufenthaltsort unbekannt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, auch den Beklagten für den schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf
den 17. März 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaßenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lüneburg, den 26. November 1883.
— Hoops, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
52251 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 25 132. Der. Mathias Maier, Altbürger⸗ meister zu Wolfenweiler, klagt gegen den Jehann Lodholz
von Wolfenweiler, zur Zeit unbekannt wo? aus
ions: einem Hypotheken buchsauszug in vim rec., ist nach gehörig erfolgtem
Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 21. November 1883 sind die Sparkassenbücher der zu Königsberg . 365
önigs⸗ berg, den 21. November 1883. Königliches .
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. November 1883 ist der Grundschuldbrief vom 11. Mai 1877 über die auf dem Grundstück, Band 13 Blatt 381 des Grundbuchs von Lenzen, in Ab— theilung III. Nr. 5 eingetragene Grundschuld von
Die Hypothekenurkunde vom 27. November und L Dezember 1871 über eine für den Schreiner Heinrich Poeter zu Borbeck im Grundbuche von Borbeck Band 115 Blatt 52 Abth, III. Nr. 2 ein- getragene Baukostenforderung von 400 Thlr. ist für
Schuhmacher Friedrich Schenk von Hesdenhei als Vormund der Wilhelmine ö . .
9 den Dienstknecht Johann Popp, Oekonomensohn aus Vesten berg, zur Zeit n , auf Vaterschafts-Anerkennung und Alimentenleistun— gen beim K. Amtsgericht Ansbach eingereicht und
. Zwecke der dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 26. November 1883.
52259] Oeffentliche Zustellung.
Seiffert daselbst, klagt gegen ihren z. 3
bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, de
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandung de
lichen Landgerichts zu Dessau auf
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. . ö
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessan, den 27. November 1883. Maylän der, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
srzs11 Oeffentliche Zustellung.
geb. Bremer, zu Gr. Stöckheim,
mit dem Antrage, die zwiscken den Parteien beste⸗ hende Ehe wegen böslicher Verlassung der Klägerin durch den Beklagten dem Bande nach zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun
schweig auf den 18. Februar 1884, ; Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 27. November 1883. ; A. Rautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.
2265 Gütertrennungs · Klage. Die Ehefrau Wilhelm Strunk, Anng Maria, geb. Klein, ohne Geschäft zu Erlen b. Much, ver treten durch Rechtsanwalt Dr. August Cillis, klagt gegen den Wilhelm Strunk, Schreiner zu Erlen, wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auflösung . ö. ihnen bestehenden ehelichen Gütergemein⸗
haft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor, der J. Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Bonn ist Termin auf den 21. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Bonn, den 28. November 1883.
ö Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Abtheilung JI.
52267 In der Strafsache
gegen den Militärpflichtigen Wilhelm August Adol aus Harburg, ; 9 . 39 . Vergehen gegen 5 140 1 St. G. B. vird, da. der Angeschuldigte des Vergehens gegen 5. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §8§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der fer des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver= mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883. Königliches Landgericht. 96 8 4 5 gez. Med er. raßhoff. ellweg. Ausgefertigt Hannover, 13. November 2 . Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.
(52266 In der Strafsache A gegen den Militärpflichtigen Wilh. Heinrich Louis Solle aus Harburg, zuletzt in Hannover wohnhaft, wegen Vergehens gegen §. 1401 Strafgesetzbuchs, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen §8. 149 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetz buchs be⸗ beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens — das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883. Königliches Landgericht,
(er) Med *r nn. 963
ez. eder. raßhoff. Hellweg. Ausgefertigt: Hannover, den 14. Rovember 1883. w Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(520657 - Nach Borschrift der Deutschen Rechtsanwalte— Ordnung vom 1. Juli 1878 hat die Anwaltskammer
Cession und Darlehen, mit dem Antrage auf
öffentlichen Zustellung wird
. ⸗ Wagner, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Die verehelichte Friederike Mann, geborene Becker, zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. t. in un⸗
Schlosser Walther Mann von Dessau, wegen bös— licher Verlassung mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ehe und
Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzog den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Die Ehefrau des Musikus Carl Britzwein, Louise, vertreten durch den Rechtsanwalt Eyferth zu Wolfenbüttel, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt hieselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen EChescheidung,
vertretender Vorsitzender, 3) Justiz⸗Rath Evers in Celle, Schriftführer,
stell vertretender Schriftführer, 5) Justiz⸗Rath Burghard in Stade,
Hildesheim, Rechtsanwalt Cleeves in Harnover, 87 Justiz⸗Rath Egersdorff in Lüneburg, n 3) Justiz⸗Rath Dr. Kistemaker in Osnabrück, 19 Justiz⸗ Rath Mangold in Celle, 115 Justiz⸗Rath Dr. Müller in Verden, 12) Justij⸗Rath Dr. Naumann in Celle,
8 13) Rechtsanwalt Runnenberg in Detmold, 9 e, t meren , igen. Justiz⸗ Ra issering in Aurich. Celle, den 24. November 913. e e Königliches Ober Landesgericht.
Kühne.
Bekanntmachung.
sõꝛois]
anwaltsliste eingetragen worden. Posen, den 27. November 1883. Der Präsident des Königlichen Landgerichts. Gisevius.
lä,
eka untmachung. Der Rechtsanwalt v. Gle—
bocki in Posen ist nach Aufgabe eine , .
in der Liste der bei dem hiesigem Landgerichte zu—
kö , , , n,. Posen, den November .Der Praäͤsident des Königli
Landgerichts. Gisevius. ,
sõ2276] mm Cöln⸗Mindener . Eisenbahn⸗Gesellschaft. Auf Grund der, Allerhöchsten Ermächtigung
vom 22. Sttober 5. J. wird der Um tau sch der Cöln⸗ Mindener i ,. Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß es der Königlichen Staatsregierung vor—⸗ behalten bleibt, demnächst den Zeitpunkt für n, n des Umtausches endgültig fest⸗ en. , 4 966 Oktober 1883. er nister der
öfftntlichen Arbeiten. Der Finanz ⸗Minister.
gez Man da cgß. (gez) von Scholz.
Mit Bezug auf die vorstehende Erklärung fordern wir die Inhaber von Cöln-Mindener Cisenbahn⸗ Stammaktien von Nenem auf, ihre Aktien gegen
Empfangnahme von Staatsschuldverschreibungen nach . unserer Bekanntmachungen vom 26. August 1881, 9. September 1882, 11. März
und 19. April 1883 einzureichen. Dabei machen wir wiederholt ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diejenigen Aktionäre, welche von dem Recht des Umtausches gegen Staatsschuldverschreibungen keinen Gebrauch machen, in Gemäßheit des §. 7 des Ver⸗
27. August trags vom n D n. 1879, betreffend den Ueber⸗
gang des Cöln Mindener Eisenbahn⸗Unternehmens auf den Staat, lediglich an dem im Wege der Li⸗ quidation der Cöln⸗Mindener ECisenbahn⸗Gesellschaft zu zahlenden Kaufpreis mit 700 S½ pro Aktie par- tizipiren, während beim Umtausch für jede Aktie drei Staatsschuldverschreibungen der konsolidirten vierprozentigen Anleibe im Nennwerthe von zusam⸗ men 900 6 gewährt werden. Bei Unterlassung des Umtausches tritt, mithin ein Kapitalverlust von 200 466 PbDro. Aktie ein. Cöln, den 27. November 1883. Königliche Eisenbahn Direktion (rechts⸗ rheinische).
Isõ2268]
Für Geistliche, . Offiziere, Bahn- c. Post- hecmte, ier etc empfehlen wir als vorzũglichste Fussbekleidung 2 unsere ö anerkannt 2 — ; zweck- mãssigen
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Preisliste gratis & franco. BeieBe- stellungen genaue Massangabe erbeten.
c . LQ böpp /' ngen N Vr idemberꝶ.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
Berlin:
für den Bezirk des Königlichen Ober ⸗Landesgerichts
(einschlißlich Börsen⸗Beeilage).
2) Justiz⸗ Rath Linckelmann in Hannover, stell⸗ 4) Rechtsanwalt Rautenberg IJ. in Hannover,
6) Justiz-⸗Rath Dr. Caspary in Moritzberg bei
Der Rechtsanwalt Cichowiez ist mit dem Wohn— itze zu Posen bei dem Landgericht hierselbft . echtsanwaltschaft zugelassen und in die Rechts⸗
M 28Zz.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 30. November
1883.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 30. Vovember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (6) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Ent— wurss einer Kreisordnung für die Provinz Han⸗ no ver und des Gesetzentwurfs, betreffend die Einiührung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover fortgesetzt.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er stimme mit den anderen Rednern darin überein, daß der Provinzial-Landtag nicht die Rardinalfrage in dieser Vorlage bilde. Er sehe auch nicht warum man in Preußen, wenn man einmal eine
ein, J ⸗ slandische Gliederung bei den Kreistagswahlen habe, noch einmal eine solche bei den. Provinzial - Land⸗ tagswahlen neu etabliren solle. Die Hauptfrage bleibe inn mer die Kreisordnung, und der Kernpunkt: ob
Amtsvorsteher oder nicht Amts vorsteher. Er müsse ehrlich gestehen, daß er durch die beiden Redner, die bisher für die Vorlage gesprochen haben, vollständig aus dem Kontext ge— fommen kei. Sowohl der Abg., von Liebermann als der Ahg Köhler seien nicht gegen den Amisvorsteher, sie wollten sich im Gegentheil dazu verstehen, praktische Vorschläge zu machen, diesen Amtsvorstehern eine Stelle auch in dieser Kreisordnung zu verschaffen. Wenn sie das thun würden, oder wenn sie auch nur in einem Uebergangsstadium darauf vorbereiten wollten, den Amtsvorsteher in diese Kreisordnung zu bringen, dann falle diese Vorlage mit Nothwendigkeit. Denn wenn man doch in Hannover eine solche organische Einrichtung ins Auge sasse, so könne man dem Hause doch unmöglich zumuthen, 68 Kreise zu machen in der Voraussicht, daß später Amts vorsteher kommen würden. Nun komme der Abg. Windthorst und sage auf das Allerbestimmteste, aus der Einführung dieser Kreis⸗ ordnung werde in Hannover die größte Verwirrung hervor⸗ gehen, die Stimmung werde noch schlimmer werden, die welfische Agitation dadurch nur gewinnen. Unter diesen Um⸗ ständen müͤsse er sagen, wenn die Hannoreraner dadurch nicht einmal befriedigt würden, dann wolle seine Partei ihnen die
Kreisordnung auch nicht geben. Denn darin habe der Abg. Windthorst Recht, die vorliegende Kreisordnung weiche viel weiter von der Organisation der alten
Provinzen ab, als die jetzige hannoversche Organisation. In Hannover sei noch zwischen den großen kommunalen Verbän⸗ den und den kleinen Gemeinden eine Zwischeninstanz aufge⸗ baut. Als die Kreisordnung für die östlichen Provinzen in Preußen eingeführt werden sollte, habe der hannoversche Abg. Miquel bewiesen, daß sich unmöglich die Inkommunalisirung per Polizei auf die Urgemeinde stützen könne. Auf Grund der Seduktionen des Abg. Miquel habe die Kreisordnung die Gestalt erhalten, wie sie jetzt noch bestehe. Erinnere man sich, daß die Amtsversammlungen nach hannoverschem Muster ein⸗ fach abgeschrieben seien. Nun sei es merkwürdig: erst fei dieser ganze Gedanke wesentlich unter hannverscher Führung und nach hannoverschem Muster hinüberimpor⸗ rt“ worden in die östlichen Provinzen, jetzt sollte man aus dem Osten diesen Grundgedanken nach Hannover impor⸗ tiren, und mit einem Male heiße es, um Gottes Willen ver⸗ schone man die Hannoveraner mit diesem Muster, was der Osten von den Hannoveranern selbst bezogen habe. Damals sci von der rechten Seite eingewendet, wie sollte man denn das Material für die Amtsvorsteher finden? Doch der Westen habe Vorzüge vor dem Osten, in Folge dessen werde es auch später sehr leicht sein, Material sür— Amtsvorsteher zu haben. Dann sagten die Hannoveraner, darin täusche sich der Osten selber. Benke man doch im Osten einmal an die Schwur⸗ und Schiedsgerichte, da habe sich schon längst gezeigt, daß der Osten das nothwendige Material dafür habe. Das sei von den Herren im Osten nicht geglaubt, aber die Hannoveraner feien dabei geblieben. Jetzt sei es umgekehrt. Jetzt sage der Westen, er habe das Material nicht, der Osten habe viel besser organifirte Gemeinden, als der Westen. Nun beruse sich der Osten auf die damaligen Aeußerungen der Hannoveraner und sage, die Hannoveraner würden das Material für die Amts⸗ vorsteher ebenso gut finden, wie der Osten es habe finden müssen. Nun möchte er eine andere Frage in den Vorder⸗ grund stellen. Er gestehe offen, daß er in gewissen Dingen auch recht konservativ sei, und an die Aenderung einer her⸗ gebrachten Organisation nur sehr ungern gehe. Nun stehe vor ihm hier in Hannover der Amtsverband. Er sehe einen geradezu Y unangenehmen und unsympathischen Gedanken darin, daß diese hergebrachte Einrichtung mit einem Male solle beseitigt werden. Er wolle darüber nicht entscheiden, denn ihm fehle das nothwendige Material dazu. Er könne nichts Änderes thun, als Zweifel anregen. Bewiesen habe ihm eigentlich noch Niemand, daß es nicht möglich fei, an die gegenwärtige Organisation anzuknüpfen, und trotzdem auf der einen Seite selbstverständlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit überzugehen, auf der anderen Seite, aber auch den An⸗ forderungen der Selbstverwaltung auf örtliche Polizei Aus⸗ druck zu geben. Man könne sich die Konstruktion der Amts⸗ vorsteher auch sehr wohl so denken, daß ein größeres Amt versehen würde von einer Mehrzahl von Amts vorstehern, so daß man nicht genöthigt wäre, geographische Bezirke zu bilden und an deren Spitze einen Amts vorsteher zu stellen. Er sei ein entschiedener Feind dieser kleinen Kreise, denn habe man diese kleinen Kreise, dann glaube man nur nicht, daß man je zu einer selbständigen Kommunalverwaltung komme. Glaube man denn, daß der Landrath, der einem kleinen Kreise vorstehe, einem Gemeinde⸗ dorsteher noch Luft lassen werde? Es liege guch die Gefahr nahe, daß von dem Träger des betreffenden Amtes politische Gefichtspunkte in die Verwaltung hineingetragen werden. Im Allgemeinen könne er sagen: der Kernpunkt dieser ganzen Kreisordnung sei noch nicht unter Beweis gestellt. Die Art und Weise der Vertheidigung der Herren aus Hannover gebe
Hierauf ergriff
Meine Herren! Ich habe zunãchst mein Herr Kommissarius für mich dem zu wiederholen. Es war mir absolut Diskussion bier im Hause anwesend auch den Eindruck der gesammten
mit Nachsicht beurtheilen,
zukommen. wichtige Frage der Komposition des die, wie sch höre, dem Hrn. Abg. Wind anlassung gegeben hat, heute einzugehen, daß die Regierung allerdings auf dem
cummunis
wobl sagen kann, als Pro
aus den Verhandlungen über die hervorgegangen ist.
Berücksichtigung dringender
Gebiete den mit geringer Majoritãt vin al Landtages nachzukommen.
vor, bei der zweiten Berathung näh kommen, aus welchen die Regierung
treten.
glaube, werden gierung
können, daß bei den Organis die Pflicht hat, für Hannover
innere Entwickelungsgeschichte des preuß weisen, um einem solchen Vorwurf,
ordnung bietet reiches Material wir, wo wir können, sehr geneigt sind, bevölkerung nachzukommen.
Was mich hauptsächlich bewegt, merkungen mir das Wort zu des Herrn Vorredners,
punkten anzusckließen, welche für d arbeitung dieses Entwurfes maßgebend
herrscht.
haben eine Kreisordnung zu machen, kommunalen Mittelinstanz liegt, ihnen ordnung zu machen, in der das nicht nigftens schien mir das aus seinen
glaube ihn wenigstens so verstanden zu diesem Augenblick das nicht kontroliren, was bei der von 1572 an Meinungen in ist. Es wurde auf plifizirt, daß er ge fassung aufgetreten sei. eine Kreis⸗Kommunalinstanz
man
halte ich den zu beschaͤftigen haben werden. W der Kreisordnung von 1872 ist nicht
Werth absprechen zu wollen, den solche Aber positive Vorschrift des Gesetzes Srtspolizeiverwaltung in gewissen lo und dazu Bezirke gebildet werden. D Bezirke ist dabei durchaus nebensächli fassung voraussichtlich auch ein solche
fehlen und dauernd fehlen werden. S.
Ich glaube, dieser Tenor allein daß das, was der Hr. Abg. Hãnel Ostens wesentlich sucht, darin nicht beiläufig befugt, einzelne ihnen nicht etwa durch
treten, sehr wenig lichkeit Gebrauch gemacht mir der l ist ein Hinderniß für eine solche org zicke, nämlich arial zu erinnern, daß aus volizeilichen und der Minister des Innern jeden
hätten.
bezirke zu verändern. — Rolle spielen, man kann die
eines Amtsvorstebers. J ordnung alle Fundamente fehlen nalen Inhaltes der Amtebezirke, konnen, mit dem Hrn. Abg. Hänel
dürfen.
Einrichtungen. Ich freue mich dieses Munde ungemein und bitte ihn nur,
r. Abg. Hänel eng festhãͤlt.
ihm nicht genügendes Material, um fi sehen, ob hier wirklich etwas Richtiges vorgeschlagen sei, und darum stehe er zur Zeit diesem Ent wurfe ablehnend gegenüber.
verbände von Hannover ü Charakter nicht, den er ihnen beileg
der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministe⸗ riums, Staats- Minister von Puttkamer das Wort:
zu sein, Diskussion nicht in dem Maße in mich aufnehmen können, um mich jetzt der Aufgabe zu entledigen, in der Generaldiskussion erschöpfend zu sprechen. ich werde ja in ; wenn die Kommifsionsberathungen abgeschlofsen sein werden, un= zweifeldaft noch Gelegenheit haben, auf die einzelnen Punkte zurück Deshalb verfage ich mir auch, auf die gewiß ãußerst künftigen Provinzial⸗Landtages,
Standpunkte steht, daß sie mit
der von ihr vorgeschlagenen Zusammensetzung die richtige mittlere Durchschnittslinie getroffen
Die Regierung kann ihrerseits nicht anerkennen, daß ein Weg der Bedürfnisse hannoverischer Eigenthümlich⸗ keiten, die sie sonst sehr gern berücksichtigt, vorläge, um auf diesem gefaßten Beschlüssen des Pro⸗ Indessen ich wiederhole: ich ver⸗ zichte darauf, diese Frage jetzt gründlich zu erörtern, und behalte mir
dem Gutachten des Prodinzial Landtages in dieser Ich will dabei im Vorübergehen bemerken, im Allgemeinen keine Beschwerde
zulegen, die Wünsche der hannoverischen Berölkerung nicht in genügen dem Maße Berücksichtigung gefunden haben.
sollte, wirksam zu begegnen, und auch die jetzt vorliegende Kreis⸗ zur Bejahung der Behauptung, daß
erbitten, die ja dahin resumiren, daß er zwar die Kreisordnung, wie sie jetzt für Hannover vorgelegt ist, nicht ohne Weiteres und absolut verwerfen will, weil die fundamentlegenden Grundsahe nicht genügend unter Beweis gestellt seien, zur Zeit absolut außer Stande fei, sich den Gesichts⸗
ich glaube, der Herr Vorredner von einem fundamentalen FIrrthum ausgegangen, der im Wesentlichen seine ganzen Er sagt, wie können wir es verantworten, und wie wollen die Hannoveraner namentlich verlangen, nachdem sie uns geholfen
zugehen — sogar die bestehenden Amtẽ verbände
Material nicht * Berathung der Kreisordnung
die Autoritãt des Abg. gewissermaßen als Apostel müsse vin; schaffen, von wo aus die Organisation der Polizei zweckmäßig gemacht werden könne. erren einfachen Text des Gesetzes entgegen, womit wir uns Die Bildung der
ausgegangen, ich bestreite das ganz ausdrücklich, ohne damit aber den
einmal die Subftrate für solche kommunale Mittelinstanzen zur Zeit
Die zu einem Ämtsbezirk zusammengehörenden Gemeinde Gutebeztrke sind befugt, durch übereinstimmenden Beschluß einzelne Kommunalangelegenhelten dem Amtsbezirk zu überweisen.
Angelegenheiten zu übernehmen, welche ,, sondern durch einstimmigen Beschluß der Gemeinden überwiesen werden. ; . Herren! Wer der thatsächlichen Entwickelung der reis⸗ ordnung seit 12 Jahren gefolgt ist, be das ist Als ein rodter Buchstabe stehen geblieben, ich wüßte Amtsbezirke zu nennen, die thatsächlich von Rieser Mög⸗ Schon ein anderer d Hr. Abg. Dr. Hänel doch einigermaßen zu übersehen scheint,
ihre äußere Variabilität.
rovinzialraihs befugt, ja verpflichtet sind, die Grenzen der Amts— ‚— ‚. f Es können dabei selbst Personenfragen eine große Grenzen ändern müssen je nach dem Mangel oder dem Vorbandensein einzelner Personen für den Posten
Wenn also für für die Entwickelung des kommu⸗
so wird man nicht dazu gelangen
die Kreisordnung fur die alten Provinzen eine sol— geschaffen haben, wir sie den Hannoveranern nun nicht vorenthalten
Der Hr. Abg. Dr. Hänel sagte ferner, Widerstreben an das Aufgeben traditionell
immer dessen gewärlig zu sein; wir werden ja vielleicht bei den par. rn deen n sen noch öfters Gelegenheit haben, über solche Dinge uns zu unterhalten, und da wird es mir lieb sein, wenn der
immer an diesem Grundsatz, den ich durchaus Aber Eines möge er nicht übersehen; die haben in der That nun
die Entschuldigung, die schon hohen Hause vorgetragen hat, unmöglich, bei Eingang der und ich habe deshalb
Sie werden das der zweiten Berathung,
thorst zu Bemerkungen Ver⸗ ch will nur wiederholen,
des Prorinzial⸗Landtages hat, welche, wie ich opinio der Landesvertretung inzialordnung im Jahre 1875
er auf die Motive zurückzu⸗ es sich hat versagen müssen, Beziehung beizu⸗ daß, wie ich darüber wird erhoben ationsplänen, welche die Re⸗
wie für andere Provinzen vor⸗
aben. Ich darf auf die ganze ischen Staates seit 1365 zurück⸗ wenn er etwa erhoben werden
den Wünschen der Provinzial
jetzt noch zu einigen Be⸗ sind die Ausführungen
daß er aber, wie er sagt,
ie Regierung bei der. Aus⸗ gewesen sind. Hierin ist, wie
Aufführungen be—
deren Schwerpunkt in einer für Hannover jetzt eine Kreis—⸗ der Fall ist und die — we⸗ spaäteren Ausführungen hervor⸗ auflöfen will? Ich Ich kann, da ich in
haben. Hand habe, jetzt
zur
Beziehung gewechselt
Mlquel exem⸗ für die Auf⸗ alten Provinzen
dieser
in den Meine Herren, dem
Amts bezirke nach on kommunalen Gesichtspunkten
Organifationen haben könnten. ist es, daß die Regelung der kalen Grenzen stattfinden solle er kommunale Charakter dieser ch und wird nach meiner Auf r bleiben, weil nun im Osten
53 sagt ganz ausdrücklich: Gemeinden und
genügt, um klar nachꝛzuweisen, jetzt in den Amtsbezirken des enthalten ist. Sie sind ganz
der wird mir darin bei—
Grund, den
anische Gestaltung der Amtsbe⸗
Ich darf mir erlauben daran Gründen der Ober · Prãsident Augenblick nach Anhörung des
das Gebiet der alten Kreis⸗
daß, weil wir durch
u sagen, 6 solche Mittelinstanz
er gehe nur mit großem und historisch berechtigter Ausspruches gerade aus seinem bei anderen Gelegenheiten sich
Amts⸗ auch wieder den
Ich glaube, damit ist Der Hr.
die wir in
dann müssen wir trachtung, der bei näh
lung der Frage nach d treie ich ihm vollstän
wollen — ich glaube i kommen richtig, mei Polizei durch
das Institut der Amt lich die Einrichtung d
rom finanziellen Stan zumuthen, das auch d entsteht, wenn wir n
Ich wiederhole: kleinen Kreise als Gr
Beamte. r n wechselt sind, mich wei
und will mich daher a Der Abg. Bart
derselbe endlich aus genommen werde.
Beseitigung dieser darüber gesprochen
Provinzen damit Rheinland und We die Sachen anders. bestehen.
seien einige Städte,
den Städten die bleibe. Die eine eximirtere S
Indessen die „st mal gute Juristen,
Stadt und Land
zu bescheiden, wenn dazu vorhanden.
aber praktische könnten. dies doch beh. müßten es ja die Amtsvorsteher
viel. Vor zwe
nicht
der
Arbeiten fern bleib zu überweisen, hannoverischen
seien die westliche reif. sich
lin hätten
betheiligt. solche besseren In
t — einer bloßen kommunalen
nicht zu hoffen.
Mittelinstanz. Sie sind kreisãhnliche Organisationen, und Kreise, wie doch die allgemeine r ; wollen in Hannover, dann müssen eben Lie Amtsverbände weichen.
Befeinlzung kleinerer Gesammtgemeinden mieden ist, das sind organisch gesunde Körper, nothwendige Voraussetzung 1 Al die Amtsverbände sind eine Paralleleinrichtung mit den Kreisen, Hannove nebeneinander bestehen. enin man behalte sie unverändert, dann muß man keine Kreisorganisationen in Hannorer einführen, oder wenn wir Kreise einrichten wollen, die Amtsverbände aufheben.
Vorlage sich Niemand wird entziehen können, und ich hoffe, Hr. Abg. Hänel, wenn er, wie ich annehme, . ꝛ Fommiffion hineinbegeben wird, genügendes Material zur Beurthei⸗
am Eingang seiner Rede machte. 6. kleinen Kreise, die können wir Ihnen doch unter keinen Umständen dann konzediren, wenn Sie nebenbei noch die Amtsvorsteher haben
Rechtens ist, ist ein Korrelat der kleinen Kreisbildung. hannöverschen Wünschen insoweit entgegengekommen, haben geglaubt, ihnen insoweit entgegenkommen zu müssen, als wir die kleinen Kreise deshalb machten und vorschlugen, weil sie die alleinige Möglichkeit bieten, durch Königliche Beamte die Polizei ausüben zu können.
Rücksicht auf die Führung der Polizei
der jetzigen und, wie ich annehme, von den noverschen Bevölkerung getragenen olizei Ich will im Uebrigen jetzt über die Gesichtspunkte, die ge⸗
der Vorlage schon zur Berathung gestanden, Zustände unhaltbar.
Hannover zu warten, bis
Kreisbezirken gemacht worden. Städte
Als Vortheile gebe man an, daß an der, e Städte juristisch gebildete Bürgermeister ständen, und daß das Verhältniß zwischen Stadt, und Land darum ein sehr gutes sei, weil diese beiden mit einander nichts zu thun hätten. „sstudirten Bürgermeister“ seien wohl auch manch⸗
Verwaltungsbeamten zu
einander in Berührung kämen, da
ihre Bedürfnisse kennen lernte I ir steher seien ihm die Herren im Hause aus Hannover eigentlich
Er glaube gerade, Bauernstande Leute genug finden würden, welche zwar keine schwülstigen Verfügungen zu erlassen im Stande seien, wohl Maßregeln in
Wenn aber die Herren behaupteten,
die man jetzt eingehen lassen, und deren Kreistagen übertragen wolle, meine e rung große Mißstimmung hervorrufen werde, denn die Ange⸗ legenheit mache Ansprüche auf den Geldbeutel. mission möge dies genau erwogen werden. des Provinzial-Landtages über seine Zusammensetzung gebe er
gewesen. Er theile die 8 Ab Großgrundbesitz, der sich bis jetzt sehr lebhaft an den An⸗ gelegenheiten des Provinzial-Landtages betheiligt habe, vielleicht hurch den bäuerlichen und kleinen Grundbesitz verdrängt werden werde. Die Politik,
Der Abg. Bachem erklärte, die ; völkerung der Rheinprovinz wünschten auf das Dringendste verbesserte Einrichtungen in noch eine bessere Verwaltung der Städte besonders. hebliches Maß von Selbstverwaltung erhalten
Wie lebendig und ig da— Rheinprovinz pulsire, seigten die Reichstagswahlen. an den
tion nur 40 Prozent, Er frage aber,
wenn wir
Meinung zu sein scheint, einführen
das thema probandum in der That bewiesen.
Aba. Hänel möge nur gütigst bedenken, wie sorgfaltig die
in dem Entwurfe ver⸗ deren Fortfall keine
für die Bildung der Kreise ist. Aber
r einfübren wollen, und die können nicht Ich sage: Tertium non datur, entweder
Das ist eine Be⸗ erer Erwägung des ganzen Organismus dieser daß der sich in die zu bildende
In einem Punkte Bemerkung, die er 68 Kreise, diese
ieser Richtung finden wird. dig bei, das ist eine Er sagt: die
hn richtig verstanden zu haben. Das ist voll= ne Herren. Die Verwaltung der örtlichen
Königliche Beamte, wie sie in Hannover traditionell
Wir sind den
Wenn tvorsteher angenommen wird, dann fällt natür= er kleinen Kreise. Denn, meine Herren, aus
welchem Grunde follten wir der Staatskasse — ich will allein bier
dpunkte sprechen — das bedeutend größere Opfer urch die kleinen Regierungsbezirke in Hannover icht die Veranlassung dazu hätten, eben aus durch Königliche Beamte?
Amtsvorfteher, aber auch große Kreise, die undlage für die Möglichkeit der Beibehaltung Sympathieen der han⸗ durch Königliche
getragenen Octepolizei
ter nicht auslassen, weil ich der Meinung kin,
daß es nicht gut ist, in Diskussionen, denen man nicht beigewohnt hat, und deren Inhalt man nicht in sich aufgenommen, sich auszusprechen,
jetzt beschränken. der Gegenstand er wünsche, daß der Welt geschafft, und die Vorlage an⸗ Auf die Dauer seien die gegenwärtigen Auch der Abg. Windthorst wolle die Zustände, sage aber nicht wie. Es sei worden, mit der Kreisordnung für auch bezüglich der anderen vorgegangen werde, und es sei stfalen genannt worden. Aber dort lägen Dort blieben die Verhältnisse vollständig
uf diese Bemerkungen jet h bemerkte, dreimal habe
In Hannover aber bleibe nichts bestehen, außer den Städten und Landgemeinden; Landdrosteien, Aemter und Konsistorien würden
in Frage gestellt. Nach dem Entwurf welche eigenklich nicht dazu gehörten, zu Das sei anzuerkennen, da in stabilere und festere Einwohner sollten und das mit Recht. der Spitze der meisten
Verwaltung eine über 10 000 tellung bekommen,
brauchten aber deshalb noch keine tüchtigen sein. Das Verhältniß zwischen halte er auch für besser, wenn diese mit sie so gegenseitig lernten. Bezüglich der Amtsvor⸗ sie meinten, es sei kein passendes Material daß sich im hannoverschen
schlichter Weise erlassen
aus Hannover hier so bescheide er sich. Dieselben besser wissen, als er. Also mögen fallen. Bezüglich der Wegeverbände, Funktionen man den er aber, daß diese Aende— In der Kom⸗ Auf den Beschluß
i Jahren sei sein Beschluß ein ganz anderer
Ansicht des Abg. Dr. Windthorst, daß
das wünsche er sehr, müsse aber von den en. Er bitte, die Vorlage einer Kommission
und hoffe, daß das Gesetz auch mit Hülfe seiner Kollegen zu Stande kommen werde.
Abgeordneten und die Be⸗
Kreifen und Provinzen, mehr der Landgemeinden und Städte, Wenn die östlichen Provinzen ein er⸗ hätten, dann n Dandestheile fuͤr ein solches Maß auch kräftig das öffentliche Leben . In Ber⸗ Wahlen nach einjähriger Agita⸗ in der Rheinprovinz S0 Prozent hätten die Rheinländer auch stitutionen zu erwarten? Er wage es Der Zwischenfall Sybel sei noch un⸗