1883 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Sollte dieses noch binjukommen, so müßten entweder neue Bureau— beamte angestellt werden oder es müßte die Zabl der Forstkeamten erhöht werden. Im Uebrigen macht die Verwaltung all die prak— tischen Nutzanwendungen, die hier gemacht sind con selbst. Der Ver⸗ kauf von Nutz holz unter der Taxe findet alle Tage statt. Die Rexierfõrster sind dazu innerhalb gewisser Grenzen autorisirt. Aber natürlich muß bei einer so großen Verwaltung eine strenge Etats ver altunng herrschen und im Großen und Ganzen wird, wenn man auch den freihändigen Verkauf unter der Tore ausnahmeweise zulassen will, doch der Verkauf durch öffentliches Aufgebot die Regel bleiben. Also alle diese Dirge, die als zwedmäßig angepriesen werden, sind, soweit sie durchführbar sind, bereits durchgeführt, soweit sie unpraktisch sind, können wir sie auch dann nicht durchführen, wenn selbst ein Beschluß des Hauses nach dieser Richtung gefaßt werden sollte.

Der Abg. Dirichlet erklärte, wenn das Haus die Prü— fung dieses Antrages in der Budgetkommission verweigere, so könne er nur sagen, daß er dahin strene, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Ein Eingriff in die technische Verwaltung sei seine Frage nach dem Preis des Nutz- und Brennholzes ebenso wenig, als wenn man eine Auskunft über die Neuverpachtungspreise bei Domänenvorwerken verlange, auf die die Rechte ja doch einen so großen Werth lege.

Der Abg. von Risselmann betonte, seine Partei scheue die Aufklärung in dieser Beziehung nicht. Der Antrag ver— lange aber eine Nachweisung, welche die Forsibeamten in Üübermäßiger Weise mit Arbeiten belaste, und selbst, wenn sie zu erhalten wäre, so wäre sie doch für den nächsten Etat von gar keiner Bedeutung, da sich in jedem Winter die Einschlags— und Preisverhältnisse so erheblich änderten, daß sie niemals für zwei aufeinander folgende Jahre gleichmäßig seien. Die getrennte Etatisirung der Brenn- und Nutzholzeinnahmen könne wohl der Abg. Büchtemann verlangen, aber ein Forst— mann könne sie nicht aufstellen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, seine Partei denke nicht daran, sich der Prüfung dieses Titels entziehen zu wollen. Wenn der Abg. Dirichlet diese von ihm bereits zurückgewiesene Unterstellung wiederhole, so könne er denselben nur für un— verbesserlich erklären.

Die Ueberweisung des Titels an die Budgeikommission wurde abgelehnt, ebenso die beiden Anträge des Abg. Dirichlet; der Titel. 1 wurde unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die Titel 2—5.

Titel 6 fordert für Wiesenanlagen 107 000 M,

Der Abg. Dr. Grimm lenkte die Aufmerksamkeit der Re— gierung auf die eigenthümlichen Verhältnisse seiner heimath— lichen Provinz Hessen-Nassau hinsichtlich der Wiesenmeliora— tionen in den ärmeren Theilen der Rhön. Es sei von der höchsten Bedeutung, wie er aus seiner Heimathsprovinz Hessen wisse, daß die namentlich an Gebirgsabhängen liegenden Wiesen der Melioration unterworfen würden. Es ermögliche dies eine intensivere Bewirthschaftung und die Hebung der Viehzucht.

Hierauf ergriff wiederum der Staats-Minister Dr. Lucius das Wort:

Ich erlaube mir zur Beantwortung der eben geäußerten Anfrage auf die Auskunft hinzuweisen, die in dieser Beziehung der letzte Ver— waltungsbericht enthält. Es ist von hier aus die Anregung ergangen an sämmtliche Regierungen, Pläne aufzustellen und Aufnahmen von den Flächen zu machen, die in Gebirgen und auch in der Ebene sich eignen zu Wiesenanlagen u. dergl. mehr. Die landwirthschaftliche Verwaltung ist allerdings dabei von demselben Gesichtspunkte ge⸗ leitet worden, wie sie der Herr Vorredner als wünschenswerth bezeichnet hat, das heißt, es sind nicht sowohl fiskalische Rücksichten gewesen, die auf Steigerung der Einnahmen lediglich aus der Forst— wirthschaft hinzielen, sondern das Bestreben, in jenen bobenärmeren Gegenden durch größere Futterproduktion eine größere Viehhaltung zu ermöglichen und damit eine Gesammtverbesserung der landwirthschaft- lichen Lage der betreffenden Gegend herbeizuführen. Diese Pläne sind aufgestellt und sind in einzelnen Regierungsbezirken bereits zum großen Theil auch schon ausgeführt. Aber ich würde zur Stunde, da die Zeit allerdings noch sehr kurz ist es sind darüber kaum 3 Jahre vergangen nicht in der Lage sein, schon bestimmte und große Re—⸗ fultate nachzuweisen. Das ist mir aber wohl erinnerlich, durch Rücksprache mit Beamten aus verschiedenen Bezirken, daß diese Meliorationen auf einen sehr günstigen Boden fallen und durchaus das Verständniß der Bevölkerung finden.

Sie sind also wesentlich gerichtet auf eine bessere Wasserwirth⸗ schaft, auf eine bessere Ausnutznng des Wassers in sterilen Gegenden. Es handelt sich um Meliorationsaufgaben, denen sich die landwirth— schaftliche Verwaltung mit Vorliebe zu widmen hat und die ja auch technisch in den letzten Jahren besonders gepflegt sind. Ich kann also meinerseits nur sagen, die aufgestellten Pläne liegen zum Theil vor, zum Theil werden sie erwartet und sie werden ausgeführt werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zur Hebung der wirthschaft— lichen Verhältnisse der betreffenden Gegenden.

Die Einnahmen wurden genehmigt.

Die dauernden Ausgaben betragen 30 611 000 M

Im Titel 2 des Kap. 2 (Verwaltungskosten) werden für Gehälter von Oberförstern 1729 3650 S6 beansprucht,.

Der Abg, von Risselmann richtete an den Minister die Bitte, die 43 000 6, welche in dieser Position als Stellen— zulage ausgeworfen seien, anderweitig zur Aufbesserung der keineswegs zulänglichen Gehälter der Oberförster zu ver— wenden. ö

Der Regierungs-Kommissar Land- Forstmeister Donner erklärte die Sympathie der Regierung für diese Anregung und versprach Berücksichtigung des Wunsches im nächstjähri— gen Etat. . . ;

Titel 20 wirft für Forstkultur, Erziehung von Pflanzen, zum Verkauf u. s. w. 4 300 000 S aus.

Auf eine diesbezügliche Anfrage des Abg. Frhrn. von Minnigerode erklärte der Staats-Minister Dr. Lucius:

Diese Position „zu Anbauversuchen für fremde Holzarten“ hat nur ein einziges Mal als besonderer Posten im Etat figurirt. Als er zuerst gefordert wurde, hielt ich mich allerdings verpflichtet, die Frage hier zur öffentlichen Diskussion zu bringen, obgleich schon der vorhandene Kulturfonds ja die Gelegenheit geboten hätte, diese Anbauversuche zu machen. Ich war dabei von dem Gedanken ge— Leitet, daß es zweckmäßig sei, für diese Versuche auch das Interesse in weiteren Kreisen zu wecken, und das ist auch durchaus gelungen. Die Position wurde damals ohne Weiteres bewilligt. Sie ist dann in den nächsten Jahren nicht mehr erschienen, weil sich bei der Ausführung das, was man von vornherein schen befürchten mußte, bestätigte, daß die gesonderte Buchung für diesen Zweck eine außerordentliche Weitläufigkeit im Gefolge habe, also in Bezug auf Arbeitslohn und dergleichen. Es ift ja kaum möglich in den einzelnen Oberförsterelen oder wenigstens sehr schwierig Die Arbeitsstunden, die bei den einheimischen Pflanzenarten verwendet Find, besonders zu buchen und die bei anderen Pflanzen wieder für sich. Es ist schon im zweiten Jahre, als erst diese ganzen Versuche vrganisirt worden waren, diese Position verschwunden, und sie ist in Das Ordinarium des Etats übergegangen. Ich bitte also in diesem Verschwinden nicht einen Nachlaß von Interesse für diese Sache zu finden, sondern lediglich eine zweckmäßige Ärt der Buchung. Diese Ver⸗ . können ja ihrer Natur nach gar nicht in wenigen Jahren

eendigt sein. Der Effekt kann ja erst hervortreten, nachdem man 10, 15 Jahre diese Versuche fortgeseßzt hat unter verschiedenen klimatischen Verhältnissen, auf verschiedenen Bodenarten, unter allen möglichen

Standorts verbãltnissen. Wie aus der Uebersickt ersichtlich ist, sind 0 Oberförstereien für diese Versuche ausgesut worden, die unter der Centralstelle, der Versuchsstation in Neustadt-Eberswalde, steben. Ebenso ist in Bezug auf die zu wählenden Pflanzenarten und Baum sorten eine engere und weitere Auswahl getroffen, wie auch in der früheren Uebersicht bereits dargelegt ist. Diese Versuche befinden sich im Fortgang, aber allerdings werden wir die gemachten Erfab= rungen bis zu dem Grade uns nutzbar machen müssen, daß man sich genissermaßen nicht darauf kaprizirt, Pflanzenarten, die sich als unseren klimatischen Verbhältnissen nicht wider“ stande fähig genug erweisen, rorautsichtlich bald fallen zu lassen. Dagegen werden die Versuche nach der anderen Seite sich er wieder eine Erweiterung erfahren, indem andere Pflanzenarten aus anderen Gegenden zu den Versuchen herangezogen werden, und in dieser Beziehung weise ich besonders auf die japanischen Coniferen hin, von denen manche Arten augenscheinlich eine außerordentlich große Wider— stande fähigkeit haben und außerdem auch wenigstens auf gůünstigem Boden eine schnelle Wüchsigkeit besitzen sollen.

Also ich kann meinerseits dem Hrn. Abg von Minnigerode nur versichern, daß diese Versuche mit vollem Interesse weiter fortgeführt werden und daß ihre Resultate nach wie vor in gewissen Zwischen— räumen dem Landtag zur Kenntniß gebracht werden sollen.

Der Rest der dauernden Ausgaben, mit Ausnahme des Tit. 6 Kap. 4 Ankauf von Grundstücken, zu den Forsten, welcher noch in der Budgetkommission berathen wird, wurden genehmigt. Ebenso ohne Debatte die Etats: Rente des Kron— fideikommißfonds, Zuschuß zur Rente des Kronfideikommissione— fonds, Centralverwaltung der Domänen und Forsten, Es(lös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Ver— kaufe von Domänen und Forstgrundstücken.

Hierauf vertagte sich das Haus um 31 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Der Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus, redigirt von dessen Direktor, Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Victor Böhmert (XIX. Jahrgang 1883, Heft 1 und 2, das Armenwesen der Städte Dresden und Leipzig nach der Armen statistik vom Jahre 1880) entnehmen wir folgende Daten: Das Ka— pitalpermögen des Hauptarmenfonds in Dresden betrug am Jahres— schlusse 1880 151 853 n 85 , und am Jahresschlusse 1881 152 753 M 36 J. Die Einnahmen der Hauptarmenkasse betrugen

im Jahre 1880 275534 M 85 3, und im Jahce 1881 283 841 46s

S838 . die Ausgaben dagegen betrugen 1880 785 105 „S6 89 R, 1881 788137 1M 10 4. Der aus der Stadtkasse zu leistende Zuschuß zur Deckung des Fehlbetrages belief sich son ach 1886 auf 09 572 1 4 3 und 1881 auf 504 29516 27 43. Fortlaufende Unter⸗ stützungen zur Linderung eines dauernden Rothstandes wurden in Dresden je nach den persönlichen Verhältnissen in Höhe von 50 bis ca. 10 4 wöchentlich zweierlei gewährt, Almosen und Erziehungsbeihülfen. Die Ausgabe für Wochenalmosen für in Dresden wohnhafte Arme hat im Jahre 1880 140 610 4.6. 75 , und im Jahre 1881 150 002 6 51 z betragen. An Erzichungsbeihülfen sind im Jahre 1859 67708 66 89 g, und im Jahre 1851 5 949 S 90 az zur Auszahlung gelangt. Hierin sind nicht mit in— begriffen im Jahre 1880 28419 S 50 J und im Jahre 1851 33149 6 60 z, welche Beträge für Unterbringung armer Waisen und sonstiger Kinder auf dem Lande, in sogenannten Kinderkolonieen, aufgewendet wurden. Ferner werden zur Linderung augenblicklicher Nothstände aus der Armenkasse einmalige, sogenannte außerordentliche Geldunterstützungen gewährt. Außerordentliche Geldunterstützungen für die in Dresden wohnenden Armen sind im Jahre 1880 in der Höhe von 12055 M 68 5 und im Jahre 1881 von 10 285 M0 89 * gewährt worden. Außerdem wurden an arme Lehrlinge im Jahre 1880 1627 ½ 87 3 und im Jahre 1881 2137 S 1 gezahlt.

Außer diesen erwähnten Geldunterstützungen wurden noch in Dresden Naturalunterstüßungen der verschiedenften Art an Arine ge— währt. Se erhielten die Armen zum Leben unenthehrliche Beklei⸗ dungs⸗ und Bettwerksgegenstände. Anweisungen auf Brennmaterial, freie ärztliche Behandlung und endlich Begräbniß auf Kosten der Armenkasse; bei festlichen Gelegenheiten fanden Armenspeisungen statt; im Jahre 1880 wurden 5060 S, im Jahre 1881 3873 Sa 20 3 dafür verausgabt. Außer diesen aus amtlichen Mitteln gewährten Unterstützungen wurden Seitens des Armenamtes noch zahlreiche Unterstützungen aus Stiftungen, Legaten, Geschenken u. s. w. gewährt.

Das Vermögen der Armenanstalt zu Leipzig belief sich am Jahresschlusse 1879 auf 735 955 S6 12 3. In jenem Vermögen ist jedoch der Werth von Häusern mit 134878 S 15 3 und der an— genommene Werth von Kuxen mit 378 578 32 4 inbegriffen. Da diese Objekte nicht realisirbar sind, so hatte die Armenanstalt an genanntem Zeitnunkt thatsächlich nur über ein Kapital von 223 498 M. ß5 g frei zu verfügen. Was nun die einzelnen Zweige der Armen— unterstützung anlangé, so unterscheiden sich dieselben nicht wesentlich von denen der Dresdener Armenpflege; doch weist die Leipziger Armen« pflege eine Unterstützungsart auf, die in Dresden nicht Brauch, jeden— falls von nicht zu unterschätzendem Werthe ist; es ist die wöchentliche Veitheilung von Brot an die Almosenempfänger. Das Armen— direktorium versügt über eine eigene Brotbäckerei mit Waarenstube. Die Armenpflege hat in Leipzig ganz außerordentliche Erfolge erzielt. Die Zahl der laufenden unterstüßten Parteien hatte sich bereits 1852 um rund 700 »erringert, was gleichbedeutend ist mit einer Ent— lastung der Leipziger Armenpflege um ca. 2000 Köpfe. Die finan— zielle Bedeutung dieser Thatsache gelangt zum klaren Ausdrucke, wenn man die finanziellen Resultate des Jahres 18827 denen eines früheren Jahres gegenüberstellt. Es betrug der Aufwand für Wochenalmosen 1879 194 9627 M, 1882 156 96 S6, Zahlungen an auswärtige Gemeinden 1879 11 305 e, 1882 12 360 S, die Bäckerei 1879 53 754 MS. 1882 49 568 „S. die Bekleidungsanstalt 1879 36 651 6, 1882 10272 , Brennmaterial 1859 19300 ½ς, 1882 56 145 ½ς, Krankenpflege 1879 40 663 M, 1882 22015 S6, Be— erdigungen 18579 3892 en, 1889 2220 S, Erxtraunterstützungen 18318 22735 M, 1882 6889 , Summa 1879 383 38 „Ma, 1382 266497 AK. Somit hat sich die offene Armen⸗ pflegs im Jahre 1882 um rund 116060 M billiger gestellt als im Jahre 1879. Diese Ersparniß ist nach dem Bericht nicht etwa durch unmotivirte Härte in den Bewilligungen, sondern dadurch erzielt worden, daß man durch eingehendere Erörterung der Verhält— nisse der Bittsteller die wahre Bedürftigkeit von der nur angegebenen schied, und die zur Unterstützung rechtlich Verpflichteten nach Kräften zur Pflichterfüllung gegen ihre hülfsbedürsftigen Angehörigen heran—2— zuziehen suchte.

Das allgemeine Resultat ist, daß im Jahre 1880 in Dresden 56! unterstützte Personen mit 5593 Angehörigen, zusammen also 13159 unterstützte Personen, in Leipzig 78356 unterstützte Parteien mit 6739 Angehörigen, zufammen 14575 unterstützte Personen ermit⸗ telt wurden. Das größere Dresden mit 220 818 Einwohnern hatte sonach im Jahre 1860 weniger Arme, als das kleinere Leipzig mit 149 081 Einwohnern. Wenn man die unterstützten Parteien in. Männer, Frauen und Kinder eintheilt, so finden wir: Männer in Dresden 3258, in Leipzig 4442, Frauen in Dresden 3501, in Leipzig 2740, Kinder in Dresden 802, in Leipzig 54, Summa in Dresden 7661, in Leipzig 7836, prozental berechnet waren unter 190 unterstützten Parteien sonach Männer in Dresden 15,09 oo, in Leipzig 56,9 oo, Frauen in Dresden 46,30 9, in Leipzig 4.97 o½ο, Kinder in Dresder. 10,61 Oo, in Leipzig 8,34 o. Man ersieht daraus, daß in Leipzig die große Mehrzahl der Unter— stützten Männer sind, die doch eine viel größere Erwerbskraft besitzen und höhere Löhne erzielen als die Frauen, während in Dresden umgekehrt mehr Frauen als Männer unterstützt wurden.

nnst, Wissenschaft und Literatur.

Die Frankfurter Revolution unter Vincenz Fett⸗ milch 1612 1616. Von Dr. Otto Speier. Franffurt a. M., 1883 Verlag des Frankfurter Intelligen. Blatts (5. G. Holtz warts Nachfl). In der Geschichte der früheren Reickefiadt Frank⸗ furt a. M. sind 3 Erbebungen zu verzeichnen: der Zünfteaufstand von 1355 66, die Bewegungen während des Bauernkrieges 1525 und die nach ihrem Hauptagitator Fettmilch genannte Rerolution von 1617 —16; alle 3 verliefen ohne direkte Resultate und befestigten im Gegentheil die Machtherrschaft des Pat:iziats, gegen welche sie haupt⸗ sächlich gerichtet waren. Bei weitem am interessantesten ist die zuletzt genannte Volksbewegung. Niemals hatte eine Volkaerhebung gerech⸗ tere Beranlassung, niemals bessere Aussicht auf vollständigen Erfolg, als diese, und niemals wurde eine solche schmählicher um die Früchte ihres Sieges gebracht. Der Oberherr des Reiches, der Kaiser, kam den Beschwerden des Volkes auf das Wohlwollendfte entgegen, er Vreinbarte unter den Parteien eine Verfassung, welche einen großen Fortschritt darstellte und den sicheren Keim weiterer Verbesserungen in sich trug. Aber unreine Elemente bemächtigten sich der Leitung, welchen es weniger um politischen Fortschritt als um Befriedigung persönlicher Rachsucht zu thun war; sie suchten die Revolution per⸗ manent zu machen und hetzten die aufgewiegelten Volksmassen von einem Exzeß zum andern, bis endlich der irre gemachte und aufs Aeußerste erbitterte Kaiser die Sache durch ein blutiges Straf⸗ gericht beendigte und von den freiheitlichen Errungenschaften fast nichts übrig blieb. Der Verfasser der vorliegen⸗ den Schrift erörtert zunächst in Kürze die Entwickelung der Stadtoerfassung von Frankfurt a. M., zeichnet sodann die Mißwirth⸗ schaft und den Uebermuth auf Seite der Regierenden, der Patrizier, und das Gefühl der Unterdrückung und Erbitterung auf Seite der Regierten, der Bürgerschaft, das 1612 zur Volkserbebung führte, sowie die durch die Kaiserlichen Kommissare, Kurmainz und Darmstadt, verlichene Verfassung, und schildert hierauf ausführlich auf Grund der Quellen in einer interessanten Darstellung die vorzugsweise von dem Lebküchler Fettmilch, der mit bloßer Verbesserung des bestehenden Zustandes sich nicht begnügte, sondern eine radikale Beseitigung der Patrizierherrschaft erstrebte und an den verhaßten Rathsherren Rache nehmen wollte, im Jahre 1614 von Neuem ins Werk gesetzte und geleitet, Revolution bis zu deren endlicher Unterdrückung und der Hinrichtung der Hauptführer der Revolutioa.

Von der 4, neubearbeiteten Auflage der vergleichenden Sta⸗ tistik .Die Staaten Europas“ von Prof. Dr. Frz. Brachelli ist soeben die 4. Lieferung erschienen. Da die drei voraufgegangenen Lieferungen die 3 ersten Äbschnitte des genannten Werkes Territorium und Bevölkerung, Urproduktion, Gewerbliche Induftrie) vollständig und von dem 4. Handel und Verkehr) die ersten Unterabtheilungen (über Ein und Ausfuhrhandel, Seeschiffahrt und Cisenbahnen, sowie den Anfang des Artikels über Postwesen) gebracht hatten, so enthalt die 4, vorliegende Lieferung zunächst den Schluß des 4. Äbschnitts über Post« und Telegraphenwesen sowie über Bank und Kredit- ustitute, und Sparkassen). Darauf folgen Abschnitt 5 und 6 voll— ständig. Jener handelt vom Unterrichtswefen, von den Volks schulen, den Gymnasien und Realschulen, den Uni zersitäten, den technischen Hochschulen, den Fach und Speziallehranstalten (I) für Philosophie und Theologie, 2) für Naturwissenschaften, Medizin und Chirurgie; 3) für Geschichte und Philologie; 4) für Rechts- und Staatswissenschaften; 5 für Gewerbe, Handel und Nautik; 6) für Land; und Forstwirthschaft; 7) für Bergbau und Hüttenwesen; 5) für Künste; 9) für militärische Ausbildung) Der 6. Äbschnitt böschäftigt sich mit dem Kirchenwesen (I) der römisch-⸗katholischen Kirche, 2) der altkatholischen Kirche, 3) der griechischorientalischen Kirche, 4) der evangelischen Kirche, 5) der englischen oder anglikani⸗ schen Kirches. Den Schluß der 4. Lieferung bildet der Anfang des . Abschnittes über Staatsberfassung. Derselbe handelt J. von den Grundgesetzen 1) in, der österreichischungarischen Monarchie, 2) im Deutschen Reiche für das Reich und sämmtliche einzelne deutsche Staaten, 3) in Großbritannien und Irland, 4) in Frankreich, 5) in Italjen. 6) in Rußland, 7 in Schweden und Norwegen, 8) in Däne⸗ mark, 9) in den Niederlanden, 10 in Belgien, 11) in der Schweiz, 12) in Liechten tein, 13) in Spanien, 14) in Portugal, 15) in Griechen land. 16) in Rumänien, 17) in Serbien, 18) in Montenegro, 19 in der Türkei, 2) in Bulgarien] und Staatsformen; JJ. von der Orga— nisation der Staatsgewalt in der Monarchie, und zwar zunächst von ben staatsrechtlichen Verhältnissen des Souveräns. Da bereits wiederholt auf die Nützlichkeit des vorliegenden Werks aufmerksam gemacht worden, so beschränken wir uns auf diese kurze Angabe des Inhaltes der 4. Lieferung desselben.

Unter dem Titel: Die Städte⸗-Ordnung vom 30. Mai 1855 und die Verwaltungs-Reform-Gefetze für die prreußische Mongrchie mit Ergänzungen und Erläute— rungen“ ist vom Ober-Bürgermeister O. Oertel in Liegnitz, im Verlage von H. Krumbhaar daselbst, eine Bearbeitung der Städte— rdnung und der neuen Verwaltungs Organisations gesetze erschienen, welche sowohl die Abänderungen, die die Städteordnung Furch die Verwal⸗ tungsreformgesetze erlitten hat, ersichtlich macht, als auch diefe Ver— waltungsreformgesetze selbst mit ihren Zusätzen, Weglassungen und Abänderungen im Zusammenhange darsfellt uͤnd erläutert und dem Verwaltungsbeamten ein brauchbares wissenschaftliches und praktisches Pandbuch liefert. Das Werk besteht aus zwei Bänden; der erste Band hringt 1) die Städteordnung vom 30. Mai 1853, 2) die Freisordnung vom 13. Dezember 1872, 19. März 1881 und 3) die provinzialordnung vom 29. Juni 1875 / 22. März 1881; der zweite Band aber 1) das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, 2) das Gesetz betr. die Verfassung der Ver⸗ waltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1876/2. August 1880, und 3) das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs, und Verwaltungsgerichts⸗Behörden vom 1. August 1833. Wat zunächst das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung von 1883 betrifft, so ist dasselbe aus dem Gesetze über die allgemeine Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 und aus dem Gesetze, betr. die Verfassung der Verwastungsgerichte 2c. vom 3. Jull 1876 2. August 1880, hervorgegangen, aus welchen deiden Gesetzen verschiedene Bestimmungen in das neue Gesetz von 1883 übernommen wurden, und handelt in? Titeln von den Grundlagen der Organisation, den verschledenen Verwaltungsbehörden, dem Verfahren, den Rechtsmitteln gegen poli⸗ zeiliche Verfügungen, den Zwangsbefugnissen, dem Polizeiverordnunge— rechte und den Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen. Das zweite Gesetz im Bd. 2, das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungegerichte 4, enthält nur noch die organisatorischen, nur Seitens der obersten Staatsbehörden zu handhabenden Bestimmungen der S5. 17— 30a. und 5§. 88 über das Ober⸗Verwaltungsgericht, da die Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verwal— tungsstreitverfahren in das Gesetz über die allgemeine Landesverwal— tung übernommen wurden. Bas dritte Gesetz endlich im 2. Bde. das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- ꝛc. Behörden vom 1. August 1883, hat die Bestimmung, die nothwendige Ergänzung des Gesetzes über die allgem. Landesverwaltung zu bilden, und ist eine Umarbeitung und Revision des Gesetzes vom 26. Juli 1876. Um nun das ,,,. dieses neuen 6 v. 1. Aug. 1883 zu erleichtern, sind der wörtlichen Mittheilung dieses Gesetzes selbst die wefentlichen Er⸗ gänzungen, Auslassungen und, Abänderungen, welche das Gesetz von 1876 erfahren, vorausgeschickt und im Allgemeinen erörtert. Das Gesetz vom 1. August 1883 selbst, das sodann im Wortlaute folgt, handelt in 25 Witeln von den Angelegenheiten der Provinzen, Kreife, Amtsverhände, Stadt- und Landgemeinden, ferner von den Armen Schul, Einquartierungs⸗«, Sparkassen und Synagogen gemeinde⸗Ange⸗ legenheiten, von der Wege und Wasserpolizei, von Peichangelegen—⸗ heiten, von der Fischerei⸗, Jagd⸗ und Gewerbepolizei, von den Han ˖ delskammern und der Börse, vom Feuerlöschwesen, von den HülfsQ— kassen, von der Baupolizei, von Dismembrations, und Ansiedlungs⸗ sowie von Enteignungssachen, vom Personenstand und der Staats⸗ angehörigkeit, sowie von Steuerangelegenheiten und führt endlich die ergänzenden Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen auf.

*

des Dentschen Reichs- Anzeigers und Königlich Ureußischen taats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

*

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staate Anzeiger und das Central-⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Steckbriefe und Untersuchnngs- Sachen.

2. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungeu, Sabmissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Ziuszahlung

M ü. 8. w. von öffentlichen Papieren.

FSubhastationen, An ladungen u.

gebote, Bor⸗ de

gl.

53016 Blomberg. Der dem nach Amerika entwichenen

Gerichtsvollzieher Wöbning aus Lemgo gehörige

Garten im niefen Sicke! bei Schwalenberg zu 2 Mtz. 7 Qu,R., dessen Taxat hier eingesehen werden kann, soll im Wege der Zwangs voll streckung am . .

Sonnabend. den 23. Februar 1884,

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hiers. zur Einsicht aus. ,,, den 26. November 1883. Füͤrstliches Amtsgericht, Abth. J. Brandes.

52877 . 9 mn Verkanfsanzeige nebst Edxictalladung. In Sachen ö des Zimmermeisters Heinrich Bartels in Ehmen, Gläubigers, ; gegen

den Ackermann Friedrich Posseyer in Sülfeld, als Vormund für die minderjährigen Kinder weil. Ab— bauers Wilhelm Homann daselbst, Schuldner, wegen Forderung, soll die den beklagtischen Pupillen gehörige Ab- bauerstelle Hs. Nr. 66 in Sülseld, bestehend:

1) aus einem von Fachwerk mit Barnsteinen ge⸗ bauten, mit Ziegel gedeckten, 51 Fuß langen und 32 Fuß- breiten Wohnhause, enthaltend 2 Stuben, 5 Kammern, 1 Küche, Keller, Dreschdiele, Stallung und Bodenraum; aus dem im Auszuge der Grundsteuermutter— rolle unter Parzelle Nr. 3, Kartenblatt

369 ; J Nr. 3 verzeichneten Hofraume O Hekt. 3 Ar

96 Qu. M. groß, aus dem daselbst unter Parzelle Nr. 3, Kar⸗

tenblatt Nr. . verzeichneten Hausgarten

0 Hekt. 4 Ar 28 Qu⸗M. groß zwangsweise in dem dazu auf ; Sonnabend, den 12. Januar 18384, Morgens 11 Uhr, zu Sülfeld im Sprenger'schen Gasthause anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei einge⸗ sehen werden. e.

Alle, welche daran Eigenthums⸗-, Näher⸗, lehn⸗ rechtlich, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real— berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch einmaligen Aushang an hiesiger Gerichtstafel bekannt gemacht.

Fallersleben, den 16. Oktober 1883.

Königliches Amtsgericht. Kolligs.

Hpöo lo Aufgebot.

Der Anbauer Dietrich Bruns aus Eißel hat glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum des in das Grundbuch bislang nicht eingetragenen Plans Nr. 150 der Karte, das Sand, zu 115 Qu.⸗Ruthen 24 a am, sowie des darauf errichteten Wohn hausez sub No. ass. 22 zu Eißel erworben habe.

Auf Antrag des ꝛc. Bruns werden damit Alle, welche an dem bezeichneten Grundstücke ein Recht zu haben glauben, geladen, ihre Ansprüche in dem auf

Donnerstag, 31. Januar 1884, Morgens 10 Uhr,

dor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden, und zwar unter dem Rechts— nachtheilt. daß nach Ablauf der Frist der gegen⸗ wärtige Besitzer als Eigenthümer in' daz Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen n Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs Tas Grundstück erworben hat. nicht mehr geltend machen kann.

Thedinghausen, den 3. Dezember 1883. Herzogliches Amtägericht.

Rustenbach.

Aufgebot.

Kk. 8. / 83. In Sachen de Zahntechnikers Bernhard Lehmann sen. in Lüneburg, Gläubigers,

gegen

den Maler Albert Rickmeher daselbst, Schuldner,

soll, auf Antrag des erfteren das dem letzteren gehörige Wohnwesen, dahier Bardowickerstraße 30 elegen, in dem auf ö

Freitag, 18. Jannar 1884, . Vormittags 11 Uhr,

anstehenden Termine öffenniich meistbietend versteigert werden.

Zugleich werden Alle, welche daran Eigen⸗ thums⸗, Naäher= lehen rechtliche, fideikommissarische, Pfand. und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben ver— meinen, aufgefordert, selbige im obigen Ter—

lõzolõ)

kunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungefalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Lüneburg, 13. November 1883. Königliches Amtsgericht. I. Jochmus.

Nachlaßaufgebot.

Für nachfolgende. hier unter gerichtliche Reguli rung genommene Erbmassen, ist ein Aufebot erfor— derlich geworden:

1) Den ron den Erben unter der Rechtswohlthat des Inrentars und Gesetzes angetretenen Nachlaß der am 4. April 1883 verstorbenen Wittwe Erne— stine Marie Henriette Brügmann, geb. Höpermann, in Altona,

2) den von den Erben ausgeschlaͤgenen anscheinend überschuldeten Nachlaß des am 253. Februar 1883 in Lockstedt verstorbenen Schäfers Heinrich Friedrich Wilhelm Flohr,

3) den Nachlaß des am 17. Juli 1833 verstorbe⸗ nen Dienstmädchens Magdalena Wagner in Altona, ) den von den Erben unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß des am 4. Juli 1883 verstorbenen Hausmaklers Friedrich Gustav Dreyer in Altona,

5) den von den Erben unter der Rechtswohlthet des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß der am 15. März 1883 in Altona mit Hinterlassunz eines am 18. Oktober 1866 errichteten, am 2. April 1883 publizirten Testaments verstorbenen Wittw: Hannchen Joseph, geb. Rendsburg, in Altona,

6) den Nachlaß der am 20. Juli 1883 mit Hinter lassung eines am 11. Februar 1867 errichteten, am 22. August 1883 publizirten Testaments nebst Testamentszettel vom 9. Juni 1883 in Eckernförde verstorbenen in Altona domizilirt gewesenen Wittwe Maria Catharina Friederike Dührkoop, geb. Rann. 7) den von den Erben unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß der am 1. September 1883 verstorbenen Wittwe Johanna Elisabeth Kölle, geb. Völkers, in Altona, ind

o2s8s0]

11

8) den Nachlaß der am 19. September 1883 ver—⸗ storbenen Näherin Johanna Maria Christiana Wich— mann in Altona.

Mit Ausnahme der bekannten Erben, sowie der protokollirten Creditoren der zur Dreyer'schen Nach⸗ laßmasse gehörigen resp. in Altonn und Ottensen belegenen Grundstücke werden hierdurch Alle und Jede, welche sonst Forderungen und Ansprüche irgend welcher Art an die vorstehend bezeichneten Nachlaßmassen zu haben vermeinen, hierdurch gerichilich aufgefordert, diese Ansprüche innerhalb 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots und spätestens in dem auf

den 4. Februar 1884, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei Vermeidung der Ausschließung von den erwähnten Massen und des ewigen Stillschweigens bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte rechtsbehörig anzumelden.

Speciell wird der unbekannt abwesende Sohn der Erblasserin Magdalena Wagner in Altona, Namens Carsten Jakob Studemann oder Stegemann auf— gefordert, seine Erbansprüche nach seiner Mutter bis zu dem angegebenen Aufgebotstermine hier an— zumelden, widrigenfalls mit seinem Erbtheil den Gesetzen gemäß wird verfahren werden.

Altona, den 26. November 18383.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. Veröffentlicht: Kanzleirath Over, J. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

53011 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von: .

1) Frau Caroline Charlotte Dorothea, geb. Ohl, des Hermann Matthias Behrens Wittwe, für sich und als Vormünderin ihrer unmündigen Kinder, mit den Vormundschaftsassistenten Jo— hann Heinrich Christian Behrens und Theodor Johannes Richard Ohl,

2) Diedrich Heinrich Alfred Behrens und

3J Hermann Gustav Wilhelm Behrens,

Aufgebot dahin erlassen: ; . , daß Alle, welche an den ausweise Beschlusses des Amtsgerichis Hamburg vom 9. November 1883 seitens der Antragsteller rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nach— laß des am 30. Juni 1883 hierselbst verstor⸗ benen Fuhrmanns Hermann Matthias Behrens Erb oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf

Montag, den 4. Februar 1884,

10 Uhr B.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 73, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten Ansprüche und For— derungen gegen die Benefizialerben nicht geltend gemacht werden können. Hamburg, den 1. Dezember 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung J.

Iõ30l4]

In unserer Verwahrung befinden sich folgende über 5 Jahre alte letztwillige Verfügungen: 15 des Eigenkäthners Johann Augskillat aus Coadjuthen vom 15. Juni 1823, 2) des Schiffers Carl Bartsch aus Tilsit vom 17. September 1827. Da bisher von Niemanden die Publikation dieser Testamente nachgesucht worden, noch sonst von dem Leben oder Tode der Testatoren etwas Zuverlässiges bekannt ge⸗ worden ist, so fordern wir alle Diejenigen, welche

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Exveditionen In validendank . Nndolf Mosse, Haasenstein Groaehandel. & Bogler, G. L. Daube & Ca., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größerrr

vertreten durch den Rechtsanwalt Berner, wird ein

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TNerschiedene Bekanntmachangen. läterarische Anzeigen. . Theater-Anxzeigen. L In der Börsen-

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Familien- Nachrichten. beilage. *

Testaments ⸗Publikation binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls mit den vorgedachten Testamenten nach den Vorschriften der 219 f. Th. J. Titel 12 des A. L. R. versahren werden wird. Tilsit, 27. November 1883. Königliches Amtsgericht.

52838) Im Namen des Käönigs!

Auf den Antrag der verehelichten Auszügler Hunger, Johanne Chbristiane geb. Schmidt zu Schoenewalde, der verwittweten Tagearbeiter Danzke, Johanne Carol ine, geb. Aettner zu Zeckerin, der ver⸗ ehelichten Schnueidermeister Tanneberger, Wilhelmine geb. Wublam zu Kirchhain N.., des Schuhmacher⸗ meisters Gottlob Kaiser zu Dahme, der verwittweten Häusler und Maurer Karoline Mai, geb. Vogel, zu Klein-Kraußnigk, des Ackerbürgers Leopold Vogel und des Schriiedemeisters Gotthelf Jähnig zu Sonnewalde, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Hoefer zu Finstéerwalde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kirchhain N.L. am 20 1883 durch den Amtsrichter Loewenstein

für Recht: die nachbenannten Urkunden über 125 Thlr. 375 M Hunger, Johanne Christiane, geb. zu Schoenewalde, eingetragen auf Blatt Nr. 155 Abtheilung III. Nr. 4 des Grund—⸗ buchs von Schoenewalde, 00 MS. für den Tagearbeiter Gottfried Danzke, auf Blatt Nr 241 Abtheilung III. Nr. 12 des Grundbuchs von Zeckerin einge⸗ tragen, 100 Thlr. 300 . Band II. Blatt Nr. 91 Abrheilung III. Nr des Grundbuchs der Stadt Kirchhain und Band VI. Blatt Nr. 294 Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs der Landungen von Kirchhain eingetragen,

60 Th

*

ür die verehelichte Auszüg

2.

11 24

für die Geschwister Wuhlam, auf

für den Schuhmachermeister Gott⸗

aus Dahme, in Band VIII. ut Nr. 365 Abtheilung III. Nr. 5 des undbuchs von Kirchhain Landungen einge⸗

Firn & * 80 * F Res kRerzfkt -e ür die verehelichte Thees, Christiane

. 301 c. Abtheilung III. Nr. 4 des Grund⸗ »on Klein-Kraußnigk eingetragen, Thlr. 900 6. Anna Christiane, zu Hennersdorf, auf Blatt Nr. 680 Abtheilung III. Nr. 1 des Grund— buchs der Landungen von Kirchhain einge tragen, werden für kraftlos erklärt und di Kosten des Verfahrens nach 5. 84 d deutschen Gerichtskostengesetzes den Antra stellern zur Last gelegt. Von Rechts Wegen. gez. Lo ewenstein. Urkundlich ausgefertigt: Kirchhain R. L., den 20. November 1883. Graue, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1 für die Hüfnerstochter Kutscher,

ie es

ö

52897

1 Im Namen des König . Auf den Antrag des früheren Kleingärtners Gott—

eb. Müller, zu Brehnitz und die Hüfners⸗ tochter Alwine Müller ebendaselbst, auf Blatt!

fried Wirsig zu Dresden . . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gärlitz

durch den Amtsgerichts⸗Rath Schmidt

für Recht: das Hypothekeninstrument vom 15. 26. Januar 1859 über die auf Nr. 101 Rothwasser in Ah— theilung III. Nr. 15 für den Antragsteller ein getragene Darlehnsforderung von 40 Thaler nebst 5 Zinsen

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag steller auferlegt. Von Rechts Wegen.

52895 Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die auf dem Grundstücke Boruchowo Nr. 6 in Abthei⸗ lung II. Nr. 1 für Wilhelm Ganske eingetragene Post von 500 Thalern gebildeten Dokuments hat das Königliche Amtsgericht zu Rogasen durch den Gerichts⸗-Assessor Mayer auf Antrag des Grund⸗ stückseigenthümers Johann August Ganske

für Recht erkannt: Das über die auf dem Grundstücke Boruchowo Nr. 6 in Abtheilung III. Ne. 1 für Wilhelm Ganske eingetragene Post von 500 Thalern ge— bildete Dokument wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Anträgsteller zur Last. Rogasen, den 30. November 1883. Königliches Amtsgericht.

53068 Oeffentliche Zustell ung.

Friedrich Fischer, Schreiner hier, klagt gegen Christian Diehl, gew. Gürtler hier, mit unbekann— tem Aufenthalt abwesend, aus Arbeitsverdienst und bezahlte Bürgschaft mit dem Antrage, den Beklag— ten in vorläufig vollstreckbarem Urtheil zur Bezah— lung von 69 S 88 , sowie in die Kosten dieses Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Beklag— ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

auf Samstag, 19. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht Eßlingen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zweck der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Eßlingen, 3. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht. Gerichtsschreiber Mayer.

mine anzumelden und die darüber laulenden Ur⸗

ein gegründetes Interesse nachweisen können, auf, die

152886 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichie Schlossergefell Keller, Henriette Marie, geb. Heinrich, zu Sommerfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Sander zu Guten, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlossergesellen Gi Dermann Keller, zuletzt in Guben wohnhaft, jetzt unbekannten Aufentbalts, wegen böslicher Ve mit dem Antrage, die u c zende Ehe zu trennen

9841 * h schuldi ent T ko 1 1 11

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2 n dl 924 . 3 afra 4 6* zur mündlichen Ver 9 des Mechtsstreits vor * R 1 1 . 266 7 * 9

die erste Civilkamme s8 Königlichen Landgerichts

zu Guben auf

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er Klage bekannt gem Guben, den 26. November 1 Wesenfeld,

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Oeffentliche Zustellung. Linwohnerfrau Anna Felski zu Brattian hei vertreten durch den Rechtsanwalt Werth, gegen ihren Ebemann Einwohner Johann früher zu Nawra bei Neumark wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Verlassung auf Ehescheidung mit dem zwischen den Parteien bestehende Band rennen, und den Beklagten für den allein Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 3. März 1884, Vormittaßs 9 Uhr, it der Aufforderung, einen bei dem gedachten Berichte zugelassenen Anwalt :: ̃ Zum Zwecke der öffentlichen Zust Auszug der Klag Thorn, den 27 TLrause,

iber des Königlichen Landge

gogor NM; 2 9 r t gegen Wilhelm A er ir

nching, z Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen derung, mit dem Antrage, zu urtheilen: J. Beklagter ist schuldig, an Kläger 22 AM Haupt⸗ sache für käuflich bezogene Gold- und Silber zahlen und die Kosten des Pro— Arrestverfahrens zu rrsetzen, für vorläufig vollstreckbar erklärt, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Ingolstadt auf Donnerstag, den 24. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr. ecke der öffentlichen Zustellung wird di. .

8

Zum 3w f z . z ferm oFaMn* 0 Auszug der Klage hiemit öffentlich bekannt gemacht.

36 * 5 2m 9 ö 10 IimBer 282

Ingolstadt, den 3. Dezember 1883.

SS vz MM gsf oz koro 88 GS 9 . . Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts: Der K. Sekretär Schreiner.

äoco! Oeffentliche Zustellung.

In Ehesachen der Auguste Zesewitz, geb. Zesewitz,

in Zollwitz, Klägerin, gegen den Schuhmacher Theodor Hermann Zesewitz aus Colditz, zuletzt in Nerchau, dermalen unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, ist zur Eidesleistung und Fortsetzung

mündlichen Verhandlung Termin auf

den 2. Febrnar 1884, Vormittags 9 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land— gerichts hierselbst bestimmt worden, wozu Beklagte geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dies bekannt gemacht. Leipzig, den 1. Dezember 1883. Dölling, es Königlichen Landgerichts.

52957

J der in der Lifte der bei dem Königlichen Kammergerichte zugelass⸗nen Rechts⸗ anwälte unter Nr. 13 eingetragene Rechtsanwalt Jastizrath Winterfeldt ist am 1. Dezember 1885 in der bezeichneten Liste gelöscht worden. Berlin, den 3. Dezember 1883. Der Präsident des König—⸗ lichen Kammergerichts.

52938 902898 örnts! Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem unterzeichneten Ober Landesgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der Gerichtsassessor Cäsar Kalkomski hier heute einge— tragen worden. ö

Posen, den 4. Dezember 188. ;

Königliches Ober⸗Landesgericht.

Verkänse, Verpachtun gen,

Submissionen ꝛe.

52949 ; Bekanntmachung. Für die Königliche Neue Strafanstalt zu Münster i. W. sollen für das Etats jahr vom 1. April 1884 bis ultimo März 1885 die nachstehend bezeichneten Oekonomie⸗ und Wirth⸗ schafts-Bedürfnisse im Wege der Submission be— schafft werden, und zwar: ) 50001 Bier, 7) 7000 kg weiße Bohnen, 3) 200 kg Butter, 4 10 500 g Erbsen, 5) 1660 kg Essig, 6) 45 kg Fadennudeln, 7) 1000 kg Rindernierentalg, 8) 4060 kg Rind— fleisch, g) 30 kg Kalbfleisch, 10) 1300 Kg Schweine— fleisch, 11) 40 kg Schinken, 12) 5 kg Schlackwurst, 13) 19006 kg Speck. 14) 3500 Eg gewöhnliche Graupen, 15) 30 kg Perlgraupen, 165 4500 kg

Hafergrütze, 17) 800 kg Kaffee, 18) 40 kg Kümmel,