1883 / 296 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Die Theilung der Erbschaftsmasse unter den Miterben ein- schlicflich des Anerben erfolgt im Uebrigen nach dem sonst gül⸗ tigen Rechte.

Nach diesem Rechte richtet sich auch die Haftung der Erben für die Erbschastsschulden gegenüber den Gläubigern. edoch kann der Anerbe wegen der in Gemäßbeit des 86 1Lẽ von ihm allein übernommenen Erbschaftsschulden von den Gläubigern auch un— mittelbar in Anspruch genommen werden.

Nachdem der . Dr. Friedberg den Antrag als einen dem Gesetze fremdartigen und den Behtimmungen des Landrechts über die Erbregullrungen entgegenstehenden be— eichnet hatte, wurde der Antrag mit großer Majorität ab⸗ gelehnt.

Die 558. 15 20, welche e

5. 15.

Der Eigenthümer des Landgutes, welcher über dasselbe letzt willig verfügen kann, ist befugt, in einem Testamente oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer eiger⸗ kändig geschriebenen und unter Beifügung des Jabres und Tages unterschriebenen stempelfreien Urkunde die Anwendung der 5§5. 10 bis 14 auszuschließen oder unter den Miterben diejenige Person zu bestimmen, welche zur Uebernahme des Landgutes oder der mehreren Landzüter berechtigt sein soll, sowie die in den 5§. 17 erwähnten Verfügungen zu treffen.

In gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheilrechtes der Nachkommen und des überlebenden Ehegatten bestimmt werden, zu welchem Betrage der Gutswerth bei der Erbtheilung angerechnet werden, daß und in welcher Höbe der Gutsübernehmer bei der Theilung ein Voraus erhalten oder in einer sonstigen Weise bevor⸗ zugt werden soll. 1

; f S346 n ; Bebufs Ermittelung des Pflichttheiles der Miterben, welche das Landgut nicht übernehmen, erfolgt die Abschätzung des letzteren nach Maßgabe des 5. 14.

5. 17. . Verletzung des Pflichttheils können nicht angefochten werden:

1) Verfügungen des Erblassers, durch welche dem leiblichen Vater des Arerben lebenslänglich, der leiblichen Mutter bis zur Großjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Ausjahlung ihres Erbtheils, an= gemessen zu erziehen und für den Nothfall auf dem Landgute zu unterhalten; =

2) Verfügungen des Erblassers, durch welche die Fälligkeit der Erbtheile der Miterben bis zu deren Großjährigkeit unter der Ver⸗ pflichtung des Anerben, die Miterben bis zu diesem Zeitpankte an⸗ gemessen zu erziehen und für den Nothfall auf dem Landgute zu unterhalten, hinausgesetzt wird. 9

enthaltenen Bestimmungen finden

MM.

Die in den 85 10 bis 17 nicht Anwendung:

II) auf Landgüter, deren Gebäude zur Zeit des Todes des Erb⸗ lossers mit einem den Grundsteuerreinertrag der Liegenschaften Übersteigenden Nutzungswerthe zur Gebäudesteuer angesest sind,

2) wenn der Erklasser bei seinem Tode nicht allein Eigen 1hümer des Landguts war,

) wenn das Landgut beim Tode des Erblassers in Folge von Veränderungen, welche nach der Eintragung des Landguts in die Relle stattgefunden haben, nach 5 1 Absatz 2 nicht eintragungs⸗ fäbig gewesen wäre; jedech kommt der Mangel eines Wohnhauses zur Zeit des Todes des Erblassers nicht in Betracht, wenn dieser Zustand alsdann noch nicht mme 63. gewährt hat.

Für jede Eintragung und für jede Löschung in der Rolle, ein⸗ schließlich der darüber dem Eigenthüͤmer zu machenden Mittheilung, wird außer in den Fällen des 5. 8 eine Gerichtsgebühr von drei Mark erhoben. J

. Anträge zur Rolle sind einer Stempelabgabe nicht unter⸗ worfen. Erbtheilungen, welche auf Grund dieses Gesetzes erfolgen, sind frei vom Kaufstempel. §. 20.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1884 in Kraft, wurden unverändert angenommen, ebenso das Gesetz im Ganzen. Die von dem Frhrn. von Durant beantragte Reso— lution wurde abgelehnt.

ö. ö vertagte sich das Haus um 31/ Uhr auf Montag r.

In der heutigen (5. Sitzung des Herrenhauses,

welcher die Staats-Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg sowie mehrere Regierungskommissare beiwohnten und welche der Prasident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete, trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand die Berathung des Berichtes der IX. Kommission uͤber den Entwurf einer Jagdordnung war. Der Referent Dr. Stephan leitete die General— diskussion ein. Unter Bezugnahme auf den von ihm erstatteten schriftlichen Bericht beschränkte derselbe sich auf kurze Motivirung der geringfügigen Aenderungen, welche die Kommission an der Regierungsvorlage vorgenommen habe, und empfahl die Annahme der Kommissionsbeschlüsse, die im Intexesse der Landeskultur, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zur Erhaltung eines angemessenen Wildstandes gefaßt seien. Der Referent bat, wie auch die Kommission gethan, von einer Generaldiskussion Abstand zu nehmen und sofort in die Spezialdiskussion einzutreten.

Das Haus schloß sich diesem Antrage an und trat sofort in die Berathung des §. 1, welcher lautet:

Das Dgdrecht darf nur ausgeübt werden auf Grundflächen, welche im Sinre dieses Gesetzes entweder einem selbständigen, oder einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden, oder einen selbständigen oder einem gemeinschaftlicken Jagdbezirke angeschlossen sind. Herr Struckmann richtete an die Staatsregierung die Anfrage, ob der Entwurf sich nur auf diejenigen Thiere er⸗ strecke, die unter der Bezeichnung „ijagdbare Thiere“ bisher begriffen waren, oder ob er sich auch auf die schädlichen Thiere, das sogenannte Ungeziefer, erstrecke.

Der Minister der Landwirthschaft Dr. Lucius erwiderte, daß der Entwurf eine Aenderung des bestehenden Rechtes nach dieser Seite nicht herbeiführen solle und deshalb auch ver⸗ mieden habe, eine Definition der Begriffe „Jagdrecht“ und „Jagdbarkeit“ zu geben. Im Allgemeinen halte man Thiere sür jagdbar, deren Fleisch, Pelz oder Gehörn nutzbar sind; die Frage des Wegfangens und Tödtens des sogenannten Un⸗ geziesers werde von dem Gesetze nicht berührt, und bleibe es hier bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

S. 1 wuide hierauf angenommen. In 5. 2, welcher bestimmt, daß als selbständiger Jagdbezirk jede Grundfläche anzusehen ist, die im Eigenthum eines Einzelnen oder im PViiteigenthum Mehrerer sich befindet und mindestens 100 ha in räumlichem Zusammenhang faßt oder bei geringerem Flächeninhalt entweder von nicht prentzischen Gebietstheilen rings umschlossen oder dauernd und voöͤllständig eingefriedigt ist, kat die Kommission den letzten Satz folgendermaßen umgeändert: „entweder von nicht preußischen Gebietstheilen

oder vom Meere rings umschlossen oder dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig eingefriedigt ist.“

Herr Adams beantragte, statt der 109 ha zu setzen 75 ha, und motivirte seinen Antrag, den er im Interesse seiner Pro⸗ vinz (Rheinland) gestellt habe, dadur Besitzern das ihnen bisher zustehende gewahrt wissen wolle.

daß er den kleineren echt auch für die Folge Gerade diese kleineren Besitzer würden für den Bestand der Jagd besser sorgen, als fremde Pächter. Eventuell beantragte derselbe Antragsteller, dem 58. 2 hinzu⸗ sügen: „Durch Beschluß der Provinzialvertretung kann sür einzelne Landestheile statt der vorbestimmten 100 ha ein Flächeninhalt von mindestens 75 ha festgesetzt werden“

Graf von der Schulenburg Beetzendor Antrag; es sei mißlich, bestehende Rechte zu beseitigen, und man werde durch Annahme des Prinzipalantrages des Vor⸗ redners entschieden konservativer handeln als der Entwurf und die Kommissi

Graf Brühl erklärte sich für den Kommissionebeschluß, der nicht bestehende Rechte beseitige, sondern nur aus Zweck⸗ mäßigkeits gründen bestehende Polizeivorschriften ändere. rklärte sich für den Antrag

sei den Grundbesitzern, welche hre 1815 dasselbe

unterstützte den

Frhr. von Sol macher In der Rheinprovi früher das Jagdrecht besaßen, nach dem wiedergegeben worden, das ihnen die franzesische Herrschaft ge⸗ Möchte die konstitutionelle Regierung sich di monarchische Regierung und ihr Verfahren zum Vorbild

Frhr. von Mirbach erklärte sich für den Kommissions—

beschluß, ganz entschieden aber gegen den Eventuglantrag ĩ Kommission nicht zustimmen, dann möge man sagen, für die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassau galten 75, für die übrigen Provinzen 100 Hek⸗— taren Flächeninhalt für einen selbständigen Jagdbezirk. Die Hineinziehung des Provinzial⸗-Landiags sei gefährlich, weil da⸗ durch die Frage zu einer politischen gemacht würde. Der Staats Minister Dr. Lucius bemerkte, die Vorlage könne jeden Vergleich aushalten mit anderen Bestimmungen. Die Vergrößerung der Jagdbezirke sei im Interesse der Landes⸗ kultur geschehen. Sollte das Haus sich aber für kleinere Jagdbezirke entscheiden, so werde sich die Regierung der Aende⸗ rung gegenüber nicht ablehnend verhalten. sich gegen den Eventualantrag entschieden erklären, denn die Provinzialvertretung dürfe nicht in dies Gesetz hineingezogen sondern vielmehr das Gesetz auf die ganze Monarchie ausge— dehnt werden.

Dr. Weigel erklärte sich sür den Antrag Adams und auch mit dessen Ausführungen ganz einverstanden. auf diesem Gebiete eine Gleichheit für das ganze Land herbei— zuführen, beantragte er dem 5. 2 hinzuzufügen:

Auch kann durch Beschluß der Provrinzialvertretung für ge— wisse Landestheile ein geringeres Flächenmaß festgesetzt werden. Regierungs⸗Assessor gegen diesen Antrag.

Wolle man

Dagegen müsse er

Um aber

Humperdinck ͤ f von der Schulenburg— Bectzendorff konstatirte, daß in seiner Heimath es in den Ge— meindebezirken vielfach kleinere Grundbesitzer gebe, welche einen zusammenhängen Besitz von 309 Morgen haben und dadurch das Jagdrecht besitzen. Dies Recht wolle er ihnen erhalten, indem er für den Antrag Adams stimme.

Nachdem noch Graf Schlieben sich gegen den Antrag Adams erklärt, wurde die Debatte geschlossen, und nach einem Schlußwort des Antragstellers und des Referenten die An⸗ träge Weigel und Adams Köelehnt und der Beschluß der Kommission angenommen. Einige zu diesem Paragraphen vor⸗ liegende Petitionen wurden dadurch fur erledigt erklart. 5. 3wurde ohne Debatte nach dem Wortlaut der Regierungsvorlage ge— nehmigt, ebenso 5. 4 mit den von der Kommission vorge⸗ nommenen wesentlichen Aenderungen, so daß der Paragraph

y Befindet ein nicht dauernd und rollständig eingefrie digter (8. 2) selbständiger Jagdbezirk sich im Gigenthum einer juristischen Person, einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genossenschaft oder im Miteigenthum von mehr als drei Personen, so kann die Jagd nur durch einen oder mehrere, jedoch höchstens drei, Bevollmächtigte oder durch Verpachtung oder durch angestellte Jäger ausgeübt werden, oder sie muß ruhen bleiben.

Ueber die Art der Jaadausübung haben diese Jagdberechtigten durch ihre Vertreter (Voistande) der Aufsichtsbehörde Anzeige ;

Bis zur Erstattung der Anzeige ruht die Jagd.

Auf fiskalische Jagdbezirke zweiten Absatzes keine Anwendung. In 5. 5 hat die Kommission der Regierungsvorlage einen Zusatz gemacht, nach welchem bei der Bildung von gemein— schaftlichen Jagdbezirken die zur Fischerei eingerichteten ge— schlossenen Gewässer sowie die in solchen Gewässern belegenen Inseln nicht mitgerechnet werden sollen. 3 z Staats⸗Minister diese Aenderung,

finden die Bestimmungen

286 2 1ᷣ2* * Lucius erklärte sich gegen 5 es Landestheile, wie z. B. in der Lausitz gebe, in denen die Wasserwirthschaft so eingerichtet sei, daß Landtheile jahrelang als Teiche und dann nach laffung des Wassers wieder als Acker benutzt werden. An der Debatte betheiligten sich die Herren Graf Schlieben, Struckmann, Graf Brühl und der Minister Dr. Lucius. Dann wurde der Beschluß der Kommission angenommen.

Die S§. 6 bis 25 wurden bei Schluß des Blattes ohne wesentliche Debatte nach den Beschlüssen der Kommission ge—

In der heutigen (17.) Situng des Hauses der x der Vize-⸗Präsident des Staate⸗ Minister des Innern von Puttkamer, mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident zu⸗ nächst mit, daß an Regierungavorlagen eingegangen seien: von dem Finanz⸗Minister der Entwurf eines des Zinsfußes nach einzelnen Gesetzen auszugebenden Staatsschuldperschrei⸗ bungen, vom Herrenhause der Entwurf eines Gesetzes, betr. den Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Gebietstheile, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württemberg, sowie Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Schlesien; von dem

sinister der öffentlichen Arbeiten die Verhandlungen des Lan— des⸗Eisenbahn-⸗Raths vom Jahre 1883.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein: Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗ haushalts-Etats für 1884ͤ/85, und zwar: Ministerium des Innern, dauernde Ausgaben Kap. 83, Tit. 2—12.

Bei Tit. 9 stellte der Abg. Rickert den Antrag, denselben der Budgetkommission zur Vorberathung zu überweisen, damit die Grundzüge festgestellt würden, nach welchen die Remune⸗ rationen vertheilt werden sollten.

Abgeordneten, welcher Ministeriums,

betreffend Bestimmung

Er wies darauf hin, daß diese

Frage das Haus bereits seit langer Zeit beschästigt habe. Schon im Dezemher 1873 sei vom Hause die Vorlage eines Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben verlangt worden, ohne daß dass. lbe bis jetzt zu Stande gekommen sei.

Der Abg. Dr. Windthorst glaubte, daß bei einer kom—⸗ missarischen Berathung dieses Titels nicht viel herauskommen würde. Man könnte 3 höchstens darüber streiten, ob Remu⸗ nerationen überhaupt noch am Platze seien, und ob es nicht besser wäre, dieselben durch festes Gehalt zu ersetzen. Gegen eine kommissarische Berathung habe er unter diesem Gesichts⸗ punkt nichts einzuwenden, dagegen verwahre er sich gegen die politische Ten tenz, welche dem Antrag nach den neuerlichen 0, des Abg. Rickert vielleicht beigelegt werden önnte.

Der Abg. von Rauchhauyt erklärte, daß durch die frühere Rede des Abg, Rickert dieser Antrag allerdings die politische Färbung erhalten habe, gegen welche sich der Abg. Windthorst verwahre, Aus diesem Grunde werde sich seine Partei nicht dazu herbeilassen, dem Antrage zuzustimmen.

Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch gab für seine Partei die gleiche Erklärung ab.

Nachdem der Abg. Dirichlet sodann noch erklärt hatte, daß er das Votum ker beiden konservativen Parteien nicht verstehe, da doch Aba. Rickert bei der Stellung seines heutigen Antrages von jeglichem politischen Motiv abgesehen habe, wnrde der Antrag angenommen.

Die übrigen Titel des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso Kapitel 84, nachdem der Abg. von Meyer (Arnswalde) über die Belastung der Gemeindebeamten mit , , Arbeiten Klage geführt hatte. (Schluß des

laltes.

Nach Mittheilungen aus Oesterreich sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden: ron der Trifailer Kohlenwerks⸗-Gesellschaft in Wien eine Submission auf Lieferung des Bedarss an Bahnmaterial, Grubenhunde⸗Bestandtheilen, Gezäh, Kommerzeisen, Eisen⸗ blechen, Eisendraht, Drahtstiften, Schmiedeisennägeln, Schmier⸗ und Beleuchtungsartikeln und Schnittmaterial für 1884. Die näheren Bedingungen sind bei der genannten Gesellschaft in Wien (I. Maximilianstraße 8) einzusehen; . 2) von der K. K. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Wien für den 15, Januar k. J, bis 12 Uhr Mittags, eine Submission auf Ausführung der Bauarbeiten anläßlich der Errichtung einer Trajektanstalt am Bodensee (Bregenzer Bahnhof) und der Erweiterung der Stationen auf der Vorarl— berger Bahn. Voranschlagssumme: 345 41D1 Fl. Die Ver— gebung erfolgt entweder für die gesammten Arbeiten oder getrennt für die Unterbau⸗-Arbeiten (195 512 Fl), die Qber—⸗ bau⸗Arbeiten 32 173 Fl.) und die Hochbauten (208726 Fl); Kaution: 5 Proz. der offerirten Summe. Die näheren Be⸗ dingungen liegen bei der K. K. Direktions⸗Abtheilung II für Bau⸗ und Bahnerhaltung in Wien (Westbahnhof, Admini⸗ strationsgebäude, III. Stoch, sowie bei der K. K. Bauleitung in Bregenz zur Einsicht aus.

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden: . vom Bürgermeister der Stadt Maria⸗Theresiopel (Szabadka) im Bacser Komitat (Ungarn) für den 20. Januar k. J. eine Submission auf Einführung der Gasbeleuchtung resp. Straßenbeleuchtung mit 500 Laternen. Näheres ist im ö Bau⸗Ingenieuramt zu Maria⸗Theresiopel zu er— ahren; 2) von der Direktion des Militärkommissariats zu Neapel für den 22. d. M., bis Nachmittags 2 Uhr, eine Submission auf Lieferung von 150 000 m halbgebleichter Leinwand für Betttücher, 140 000 m roher Leinwand für Strohsäcke, 3000 Hängematten und 36 000 kg Wolle für Matratzen.

Nahere Bestimmungen in italienischer Sprache liegen in unserem Expeditionsbüreau zur Einsicht aus.

Die General-Lieutenants von Olszewski, Com— mandeur der 20. Division, Trenk, Commandeur der 16. Di⸗ vision, und von Tietzen und Hen nig, Kommandant von Spandau, sind zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Cohn in Neutomischel, Br. Touton und Dr. Haagen in Breslau, Dr. Otto in Schoenberg, Dr. Wertheim in Freistadt, Dr. Gocke in Lügde, Dr. Koeniger in Lippspringe und Dr. Menke in Nordborchen.

An Bord S. M. in Dienst gestellten Schiffe und Fahrzeuge werden vom 1. Januar k. J. ab, Verpflegungs⸗

kommifsionen“ eingesetzt werden, welchen unter Ober-

aufsicht der Kommandanten die Sorge für die vorschrifts⸗ mäßige Relöstigung der Besatzungs mannschasten obliegen, ferner die Verantwortung für die Abnahme, Uebernahme, Verwaltung und Konservirung sowie für die Verwendung und Verrechnung des Schiffsproviants zufallen soll.

Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort) S. M. Knbt. „Albatroß“ 17/19. Riachuelo. 511. 5111. Monterideo g. 41. zur Vornehme von Ver⸗ messungen. (Poststation: bis 20 12. Valparaiso Chili], letzte Post 20 / I2. Abends 9 Uhr 14 Min. aus Berlin via Bordeaux, vom 21.12. ab nach Sidney [Australien].) S. MS. „Freya“ 22 / 19. Barbados 24. 10. 29 10 Port au Prince. TPoststation: St. Thomas (Westindien ]). S. M. Knbt. „Hyäne“ 26/8. Sidney. 26/19. nach Apia. (Poststation: Sidney Australien].) S. M. Torpedoboot „Jäger“, Kiel 8. 12. nach Wilhelmehaven. S. M. Knbt. „Iltis“ 1.10. Canton. (Poststation: Hongkong) S. M. S. Leipzig“ 25.9. Na⸗ gasaki 21/10. nach Korea. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley 22/11. Valencia 4.12. 6.12. Bar⸗ celona. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Marie“ 25. /8. Montevideo. 19.19. 28. 16. Punta Arenas 1511. nach Valparaiso. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Nau⸗ tilus“ 17111. Madeira (Funchal) 29/11. 28510. Porto Grande 28 10. nach Kapstadt. (Poststation: Singapore.) S. M. S. „Olga“ 5 / 11. Porto Cabello 12. 11. - 15. 11. Curacas 20/11. nach Kingston (Jamaica). (Poststation: bis 27/12. Bermudainseln, vom 28/12 ab Horta Aaoren]) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 25.11. Cartagena 512 - 712. Barcelona (Poststation: Genua Italien].) S. M. S. „Sop ie“ 25. 11. Cartagena 5. 127/13. Barcelona (Poststation: Genua Ita⸗ lien.) S. M. S. „Stein“ 16.11. Singapore 17.11. Heimreise (Poststation: Port Said.) S. M. S. „Stosch“

von dort 4.11. (Post⸗

kong. Letzte Nachricht ongkong Wolf 4.10. Tientsin.

ion: Hongkong.) S. M. Knbt.

Poststation: Songkon .)

Potsdam, 17. Dezember. Eitel⸗Friedri

(BV. T. B. Das Besinden ch, Sohnes Sr. Königlichen Wilhelm, hat sich bedeutend gebessert.

15. Dezember.

des Prinzen Hoheit des Prinzen

Bayern. München, tenkammer

(UAllg. Itg.) Die setzte heute die Speʒialberathung senbahnetat fort und genehmigte die sämmt⸗ nach den Voranschlägen ß per Jahr, gegen Im Laufe der ster Frhr. von Crailsheim derholte Anregung der Einführung von Waggons er werde in Erwägung ziehen, t da empfehle, wo durch dieselbe Dem Wunsche in

Abgeordne über den Ei n Einnahmepositionen unverändert atsregierung mit S6 9833 141 81 338 216 6 der lauf klärte der Staats⸗Mini

enden Finanzperiode. Debatte er auf die wie III. Klasse bei Schnellzügen: ob diese Maßnahme sich nich ein anderer Zu seiner Allgemein

Mecklenburg. tagsverhandlungen de bedeutsamer Landesangeleg folgt resumiren; Ausschuß (das in Ritter⸗ und Landschaft vertr aus 2 Landräther rten) von

g erspart werden könnte. heit könne aber nicht entsprochen werden.

Schwerin, 18. Dezember. Die Land⸗ r letzten Woche, welche eine Reihe enheiten betrafen, lassen sich wie Montagssitzung ward der Engere ostock seit 1620 bestehende, die gesammte etende Kollegium, zur Zeit gebildet chaftlichen und 4 landschaftlichen eventuell über Uebernahme der

, 3 ritters den Ständen bevollmächtigt lagen, welche denselben in Betreff der ahn durch Preußen von der Mittheilungen uber den Stand der

ständische Er⸗

Berlin⸗Hamburger Eisenb rung, die zur Zeit keine bezüglichen Verhandlungen en zr zugehen würden, die erforderliche seinem Ermessen abzugeben. r er die Verwendung der von der Berlin ⸗Ham— llendung der Amortisation der Lit. B. Man verzichtete auf eine von der ende Auszahlung des Betrages von die sür die Zeit von 1873.80 vereinnahmte edoch von der Regierung die von 81 869 M an die Landes— d Bericht erstattet über den Antheil Kriegskosten⸗

Gesammt⸗ resp. von den seit find verausgabt, bez. bewilligt: Ludwigslust 45 000 ,

klärung nach verhandelt üb burger Eisenbahn nach Vo Aktien gezahlten Steuer.

Regierung zu b 346779 6 auf Eisenbahnabgabe, erbat j zahlung des Restbetrages

recepturkasse. Weiter war t erstatte Mecklenburg-Schwerins an der französischen und dessen Verwendung. S6 hiervon;

eanspruch

Entschädigung betrug 8 530 447

1878 vereinnahmten Zinsen für das Diakoni für ein neues lösung der Stolgebühren 2 000 000 städtischen Schulen 1 200 000 6,

schaftliche Schulleh Blindeninstitut zu der Gebäude beider Anstalten, die medizinischen Institute für das gynäkologische Erweiterung der Irrenheil burg, wie in einigen Zeitungen 1040000 6,

ssenstift Beihlehem ir Krankenhaus desselben 180 000 „, 6, für Unterstützung der für das ritter- und land⸗ theen 56 000 S, sür das Neukloster 61 284 6 zu der Erweiterung zum Bau des Gebäudes für der Universität Rostock 400 000 (, O0 000 at,

rerseminar in Lüb

Institut daselbst 5 ; heilanstalt Sachsenberg (nicht Rasten⸗ zu lesen ist) bei Schwerin in Schwerin Justizorgani⸗ zu Bauten

Bau des Museums 50 000 M, zur Errichtung der Durch die erforderlichen Gebäude rafanstalt Dreibergen 145 900 S6 und zu beim Landarkeitshause der sämmtlichen von den Fonds lche in musterhafter Weise, wie gen, stattgefunden haben, wird S4 nech ein Resikapital von ca. 650 009 Am Dienstag beschloß man in Sternberg, Ankaufs eines Guts zur Durch— Dezentralisation des Landarbeits⸗ Vorschlag Arbeiterkolonie worden war. d ein von der Regierung vorgeleg⸗ Neuordnung Reform des⸗

3 422579 (, in der Landesst Erweiterungsbauten b 39 635 6. Nach Berichtigung gemachten Bewilligungen, we fie vorstehenden Angaben zei zu JIchanni 18 übrig bleiben. mit der Regierung wegen führung der projektirten verhandeln, Rettich -Rosenhagen,

in Güstrow

Gutsbesitzers Mecklenburg Am Mittwoch ward ei Verordnungs⸗Entwurf, . HSebammenwesens, verworfen, weil eine wirksame halten an dem beste Regierung wolle, nicht möglich der Blinde nanstalt zu Neukloster Zuwendung) noch 18370 Jahr und zwar aus Auch beschloß man die Errichtung ärter und deren Wittwen andesmitteln von vorläufig tagsversammlung den auf 10 Jahre für die landwirth⸗— sowie einen einmaligen 6 zu den Kosten des beabsichtigten Er⸗ Die Chausseen wurden i bernommen und 3000 ½ jährlich bewilligt u Belohnungen an Gensd'amen für Aufgreifung von Bettlern und Landstreichern. In der gestrigen Sitzung ward cht, eine Einigung in Betreff der Krankenversicherung der Arbeiter zu chwerinsche Reskripte ward die Bewilligung 0 SS pro Kilometer für die pro⸗ lau bis zur Landesgrenze in der owie von Gnoien nach Teterow ge— Strelitz verlangt dieselbe Subvention zu Friedland. (W. T. B.)

betreffend selben bei strengen Fest Rechtszustande, wie ihn die sei. Am 13. d. M. wurden (außer der obenerwähnten erhöhtes Aversum Landesmitteln bewilligt. . einer Pensionskasse für Chausseew mit einem jährlichen Zuschuß aus L 1600 M Vorgestern faßt Beschluß, 8100 S jährlich schastliche Versuchsstat Zuschuß von 26 000 weiterungsbaues zu Landes verwaltung ü

für das nächste

ion in Rostock

abermals vergeblich versu Verordnung bezügl

einer Landes hülfe von 2009 Eisenbahnen von P Richtung auf Meyenb Mecklenburg⸗ einer Eisenbahn von Neubrandenburg nach

Sternberg, Schreiben

In einem

16. Dezember. Regierung

an die Stände giebt die dem Bau einer Ei senbahn von Gnoien nach Te te row den Vorzug vor dem Konkurrenzprojekt einer Eisenbahn von Gnoien nach Malchin.

Anhalt. Dessau, 15. Deze bene Nr. 660 der Gesetz⸗ Sammlung f enthält die Bekanntmachung des . die Abänderung ät. de Dessauischen Landesbank in Dessau betreffend.

Die heute ausgege⸗ ür das Herzogthum Anhalt Staats⸗Ministeriums vom tatuten der Anhalt⸗—

n. Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Arco in Tirol gemeldet, daß die Maria Amalie von Württemberg, Tochter heute früh ge⸗

Oesterreich⸗ Ungar Der „Presse“ wird aus Herzogin des Herzogs Philipp von Württemberg,

Die „Ungarische Post“ meldet gskommissär Hervoic

storben ist. Pest, 15. Dezember.

aus Agram: Der Regierun

enthoben und die Leitung der städtischen Polizei vieder dem Bürgermeister übertragen.

Schweiz. Bern, 165. Dezember. (WB. T. B.) Der Natio nalrath hat an die Städte Winterthur, Baden, Lenzburg und Zofingen, welche die Garantie für die Ratio nalbahn übernommen haben, die Zahlung eines mit 21 Proz. zu verzinsenden und mit 1 Proz. jährlich zu amor— tittenden Bundes vorschusses von 2460000 Fres., mit S3 gegen 35 St. bewilligt.

Niederlande. Haag, 15. Dezember. (W. T. B.) Im Ministerium wird dem Vernehmen nach gegenwärtig ein Feuer Steuerreformplan ausgearbeitet, welcher die Ein⸗ führung einer Reichsklassensteuer, einer Abgabe auf Taback und eines Eingangszolls auf Kaffee (auf beide letzteren in Höhe von 10 Tenis pro Kilo) und die Einführung eines desseren Reglements für die Zuckeraccise bezweckt. Die dadurch zu gewinnenden Mehreinnahmen werden auf 11 Millionen veranschlagt.

Großbritannien und Irland. London, 15. De⸗ zember. (W. T. B.) Ein Artikel der Times“ mackt auf die gegenwärtigen politischen und finanziellen Schwierigkeiten der egyptischen Regierung aufmerksam und hebt hervor: England könne dieselben nicht ignoriren; es sei unmöglich, Egypten seine Angelegenheiten allein ordnen zu lassen. Es konne nothwendig werden, die Last der egyptischen Staats⸗ schuld zu vermindern; eine solche Verminderung müsse aber von Reformen im Innern begleitet sein und könne nur aus⸗ geführt werden, wenn irgend eine Macht die Initiative zu einer Revifion des Liquidationsgesetzes ergreife. Die „Times“ hofft zuversichtlich, daß nöthigenfalls die Schwierigkeiten durch das Concert der europäischen Mächte gelöst werden würden. . Wie aus Aden unter dem 15. d. Mts. gemeldet wird, ist die englische Korvette „Euryalus“, mit dem Contre— Admiral Hewett an Bord, nach Suakim abgegangen.

17. Dezember. (W. T. B. Der Mörder Carens, O' Donnel, wurde heute früh 8 Uhr im Newgate-Gefängniß durch den Strang hingerichtet.

Frankreich. Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) In dem heutigen Ministerrath wurde der Betrag der neuen Kreditfoörderungen für Tongking auf 20 Millionen festgesetzt, von denen 3 Millionen zur Kompletirung des Materials der Arsenale verwendet werden sollen, während j7 Millionen für den Unterhalt des Expeditionscorps im ersten Halbjahr 1884 sowie für die Entsendung neuer Ver⸗ stärkungen bestimmt sind. Die Porlage wegen der neuen Kredite für Tongking soll heute der Kammer zugehen. In den der Vorlage beigefügten Motiven wird die Zahl der ab— zusendenden Verstärkungen nicht angegeben, aber hervor— gehoben, daß letztere beträchtlich sein sollen. Es bestätigt sich, daß General Millot die Landtruppen befehligen wird, mit Negrier und Briere de l' Isle als Brigadiers. Aumiral Conrbet wird den Oberbefehl über die Seestreitkräfte ühren. la 15. Dezember, Abends. (W. T. B.) In der Deputirten kammer brachte heute der Minister⸗ Präfident Ferry den Gesetzentwurf bezüglich des Supplementarkredits von 26 Millionen sür Tong⸗ king ein und verlas ein Exposs, welches die Motive behan⸗ delt. In demselben wird der annamitischen Bewegung und des Todes des Königs erwähnt mit dem Bemerken, daß beides noch nicht offiziell bestätigt sei. Nachdem die Dringlichkeit für die Vorlage erklärt worden, wurde dieselbe der Kom— mission, welche den früheren Kredit für Tongking bewilligt hatte, überwiesen. JJ

Mehrere Zeitungen glauben, die Ereignisse in Hus würden Courdet nöthigen, sich im Delta zu halten, ohne die Offensive zu ergreifen; die milrtärischen Opera⸗ tio nen gegen Sontay und Bacninh würden bis zu der Ankunst der neuen Verstärkungen verschoben werden. Die „France“ erfährt: 3000 Mann Verstärkungen würden am 35. d., ebenso viele am 25. d, und wenn nöthig noch weitere 3600 im Januar nach Tongking abgehen.

18. Dezember, Abends. (W. T. B.) Der „Tem ps⸗

und mehrere andere Heitungen fordern die Regierung auf, prompt und energisch in Tongking zu handeln, größere Kredite, wenn nöthig, zu verlangen und die Ziffer der abzu— sendenden Verstärkungen zu erhöhen, um allen Eventualitäten begegnen zu können. Der „Temps“ sagt: man werde erst dann erfolgreich mit China verhandeln können, wenn man alle Punkte in Tongking, die man behalten wolle, be⸗ setzt habe.

Spanien. Madrid, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Thronrede zur Eröffnung der Cortes sagt: die Schnelligkeit, mit welcher die letzte Insurrektion beseitigt wor⸗ den sei, habe es dem König ermöglicht, die vorgendmmene Reise an die fremden Höfe zu unternehmen, um erwiesene Freundschaftsbezeugungen zu erwidern und die Bande zwischen Spanien und den auswärtigen Nationen enger zu knüpfen, in der Ueberzeugung, daß dieselben, je mehr sie Spanien kennen lernen, desto größere Achtung für Spanien gewinnen wür— den. Der Empfang durch die Kaiser von Desterreich und Deutschland sowie durch den König von Belgien und den Präsidenten der französschen Republik lege Zeugniß ab für das Ansehen, welches Spanien genieße; die auf der Reise vor⸗ gekommenen Zwischenfälle hätten nur dazu geführt, die Herz— lichkeit der Beziehnngen mit den genannten Staaten noch zu steigern. Die Kundgebungen bei der Rückkehr des Königs in Spanien hätten bewiesen, daß Monarch und Volk eins find: ein Gedanke, welcher die durch den letzten Aufstand hervorgerufene Betrübniß aufwiege. Spanien habe serner Beweise für die Intimität seiner Beziehungen in der Note, welche über den Stand der Beziehungen Spaniens zu Frankreich amtlich veröffentlicht wurde, in dem Besuch, welchen, im Namen seines Vaters, des Deutschen Kaisers, der Kron⸗ prinz abstattete, in dem mit England unterzeichneten Protokoll und in den mit Portugal, Italien, den Niederlanden und Dänemark angeknüpfen Handelsvertrags-Verhandlungen. Die Thronrede erwähnt ferner, daß der Kaiser von Marocco an Syanien das Gebiet von Ifin abgetreten habe. Auch die Be⸗ ziehungen zu dem Papst feien herzliche. Spanien werde alle Fragen, welche die religiösen Gefühle der Nation berühren könnten, im Einvernehmen mit dem Papst lösen. Am Schluß der Thronrede wird die Hoffnung auf demnächstige Herstellung des Gleichgewichts im Budget ausgesprochen und ein Gesetzentwurf über die Anwendung des allgemeinen

wurde auf sein eigenes Ansuchen seines Amts als Kommissär

Stimmrechts angekündigt. Sobald dieses Gesetz votirt sein

werde, werde die gegenwärtige Mission des Cortes beendet sein, und solle sodann zu den Neuwahlen geschritten werden. Die Regierung deutet endlich die Absicht an, eine Revision der Verfassung in Vorschlag zu bringen, ohne jedoch nähere Mittheilungen über den Zeitpunkt und die Richtung, in der dies geschehen soll, zu machen.

16. Dezember. (W. T. B.) Ein Manißfest Zorilla's wurde mit Beschlag belegt und den Gerichten Uberwiesen, weil es eine Vertheidigung des militärischen Auf— standes und eine Aufreizung zur Rebellion enthalte.

Italien. Rom, 15. Dezember. (W. T. B.) In der Devutirtenkammer erstattete heute der Prasident der Budgetkommission Laporta den Bericht über den von Morana und Delgiudice in der Sitzung vom 13. d. vorge⸗ schlagenen Zusatzartikel, wonach die Zahlung der Coupons der italienischen Rente auch in Berlin soll erfolgen kön nen. Auf eine bezügliche Interpellation in der Kommission hatte der Finanz⸗Minister erklärt; er halte es für opportun, daß die Coupons auch in Berlin gezahlt würden dort in Mark, wie sie zu London in Pfd. Sterl. und zu Paris in Francs gezahlt würden; er glaube aber nicht, daß zu dem Bebuf ein besonderer Gesetzentwurf nöthig sei. Der Berichterstatter unterbreitete nun der Kammer folgende von dem Finanz⸗Minister acceptirte Re so lution: Die Kammer nimmt Akt von den Erklärungen des Ministers, überläßt es dem Ermessen desselben, Vorsorge für die Zahlung der italienischen Coupons in Berlin zu treffen und geht zur Tagesordnung über. Die Kammer nahm diese Resolution an. Im weiteren Verlaufe der Sitzung theilte der Minister des Innern mit, daß behufs der nothwendigen Arbeiten an der oberen Etsch Schritte zu einem gemein— samen Vorgehen mit der österreichischen Regierung eingeleitet werden würden.

Ueber die Ankunft und die Festlichkeiten zu Ehren Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen in Ge nua, die Weiterreise Höchftdesselben nach Rom und den dem Kronprinzen dort vorbereiteten Empfang liegen folge de Meldungen des ‚W. T. B.“ vor:

Rom, 15. Dezember, Nachmittags 1 Uhr 45 Minuten. (W. T. B.) Die Vertreter Sr. Majestät des Königs und der deutsche Botschafter von Keudell reisen um 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags nach Genua, wo die Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen für morgen Vormittag erwartet wird Die zu Ehren des Kronprinzen stattfindende Heerschau ist auf den 19. festgesetzt. Die Truppen werden uͤnter dem Ober⸗Kommando des Generals Mezzacapo stehen, der eigens aus Sardinien nach Rom gekommen ist; die beiden Divisionen werden von den Generälen Maraldi und Bocca, den Kommandirenden in Rom und Florenz befehligt. Ihre Majestät die Königin und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien werden der Heerschau zu Wagen beiwohnen.

Rom, 16. Dezember, Vormittags. Der Bürge rmeister von Rom, Herzog von Torlonia, veröffentlicht heute Morgen ein Manifest an die Einwohner Roms, in welchem er die morgen erwartete Ankunft des Kron— prinzen anzeigt. In dem Manifest heißt es weiter: durch diesen Besuch würden die sesten und herzlichen Bande zwischen dem deutschen und italienischen Hofe sowie zwischen dem deutschen und italienischen Volke noch enger geknüpft werden. Als Dolmetscher der Ge— fühle des gesammten Italiens werde Rom dem Kronprinzen, dem Freunde des Königs und dem Vertreter des mächtigen Monarchen, der die Größe und Einigkeit Deutschlands zu be— gründen gewußt habe, einen freudigen und herzlichen Empfang bereiten.

Genua, 16. Dezember, Vormittags 11 Uhr 40 Minuten. Das deutsche Geschwader mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen an Bord ist um 10 Uhr hier eingetroffen. Der Kronprinz ist um 11 Uhr 20 Minuten ge— landet und hat Sich unter enthusiastischen Zurufen der zahl— reich zusammengeströmten Bevölkerung in einer Königlichen Equipage nach dem Palais begeben.

Senna, 16. Dezember, Nachmittags. Bei der Ankunft des deutschen Geschwaders salutirten die italienischen Kriegs— schiffe, wahrend der deutsche Botschafter, von Keudell, der General Carava, der Ober Ceremonienmeister Giannotti, der Major Bisesti und der deutsche Konsul Bamberg sich mittelst Barken an Bord des „Adalbert“ begaben, um den Kronprinzen zu empfangen und zu begrüßen. Die Spitzen der städtischen, politischen und militärischen Behörden waren zum offi— ziellen Empfange an der Hafentreppe versammelt, die den Namen des Kronprinzen führt. Im Augenblick der Landung erdröhnten Artilleriesalven, die Militärkapelle auf dem Quai spielte die preußische Volks kymne, während die zahlreich anwesende Bevölkerung, die Mitglieder der deut— schen. Kolonie, die Matrosen in den Ragen und die Insassen der zahlreichen festlich geschmückten Barken, welche das Kronprinzlich! Schiff bis zum Landungsplatze begleiteten, in unaufhörliche stürmische Jubelrufe aus— brachen. Die im Hafen liegenden Schiffe hatten Galaflaggen aufgezogen. Nach dem Empfange der Behörden schritt der Kronprinz, welcher die Uniform eines General⸗ Feld⸗ marschalls nit itatienischen und spanischen Orden trug, die Front der Truppenabtheilung entlang und fuhr alszann, begleitet von den zu Seinem Empfange erschienenen Personen und zahlreichem Gefolge in Königlichen Equipagen, durch die reichbeflaggten Straßen, in welchen die Truppen Spalier bil⸗ deten, unker fortdauernden Hochrufen der Bevölkerung nach dem Schlosse. Dort angelangt, trat der Kronprinz alsbald an das Fenster, um der hier besonders dicht gedrängten Menge für die ununterbrochenen herilichen Kundgebungen der Freude wiederholt durch Verneigen zu danken. ;

Genug, 18. Dezember. (Von einem zweiten Correspon⸗ denten.) Der Prinz Adalbert“ und die „Sophie“, mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen an Bord, hatten bei der Fahrt durch den Golf du Lion von Freitag Nacht bis Sonnabend Mittag eine stürmische Fahrt und kamen heute früh im hiesigen Hafen an. Die italienische Korvette „Roma“ war dem deutschen Geschwa⸗ der auf offener See entgegengekommen und hatte demselben bis zum Hafen das Geleit gegeben. Nachdem die beiden deutschen Kriegsschiffe vor Anker gegangen waren, kamen der Botschafter von Keudell mit dem preußischen Militärattachs und dem deutschen General⸗Konsul Bamberg an Bord des „Prinz Adalbert“, um den Kronprinzen zu begrüßen; die im Hafen liegenden italienischen Kriegsschiffe, Duilio“ und

schüsse ab. Nachdem der Kronprinz mit

„Maria Pia“ gaben Salutschüs⸗ m Seinem Gefolge, dem Botschafter von Keudell und dem italie—⸗