1883 / 297 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 15. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen ruhig. pr. Dezember 18400. pr. joco 142.00 bis 146.00, pr. 147.50. 65. QM. Hai 48 70. Petroleum loco 9.25.

Posen, 15. Dezember. (W. T. B)

Spiritus loco ohne Fass 47,20. pr. Dezember 4,50, pr.

Jannar 47.60. Cõln, 15. Dezember. Getreidemarkt.

pr. April- Mai 48.70. Höher. (W. T. B.)

pr. März 1435. pr. Mai 14.70. 35,50. per Mai 34.60.

KRremen, 15. Dezember (V. T. B)

Petzoleum (Sehlussbericht). Enhig. Standard white loco 8.60 bez., pr. Jenuar 8.70 Br., pr. Februar S, Sr Br., pr. Näræa

8, 95 Br. pr. April 9805 Br.

Hamburz, 15. Dezvember. (V. T. B.)

G etreidemarkt. Weizen loco und ruhig, pr. Dezember 179,90 Br. 178.00 G., 186 60 Br., 185,00 Gd. Roggen loco still, ruhig, pr. Dezember 13700 Br.,, 136,99 Gd. 142, 5 Br., 14100 G. Hafer fest, Gerste still, loc 67 50, pr. Mai 67, (Q.

ber 41 Br, pr. Dezember- Januar

(W. T. B.) Weizen pr. 10.57 Br. 8.55 Br.

Wien. 15. Dezember. Getreidemarkt. 9, 95 Br., pr Frühjahr 19, 35 Gd,

pr. Frühjahr 8.52 Gd.,

Gd, 753 Br Pest, 15 Dezember. (W. T. B.)

Produktenmarkt.

pr. Mai Juni 6.68 G4, 6,70 Br. Amsterdam, 15. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt.

163, pr. Mai 165. Amsterdam, 15. Dezember. Bancazinn 50. Antwerpen, 15. Dezember.

(W. T. B.) W. T. B.)

P rITCGteunm markt. (8chlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss pr. Februar 22 Br., pr.

pr. Januar 22 Br.,

(W. T. B.)

loco 22 hex. u. Br., März 22 Br. Ruhig. Antwerpen, 15. Dezember. Getreidemarkt. behauptet. Hafer flan. London. 15. Dezember.

Gerste still. (w. T. B.)

An der Küste angeboten 4 Weizenladungen. Wetter: Nominell.

Sebön. Havannazucker Nr. 12. 21. Cuba 22.

Liverpool, 15. Dezember. (FV. L. B.)

Banam* olle. (Schlussbericht) für Spekulation und Export 500 B. Surats ruhig.

Paris, 15. Dezember. (W. T. B.)

Produktenmarkt. pr. Jannar 24. 80, pr. Jannar-April 25,25, Mehl 9 Marques ruhig, pr. Dezember

loTed 165,00 bis 182,00, April · Nai 188,09). Roggen ruhig, Dengember 143.50, pr. April Mai

Räübsl unverändert, pr. Dezember 64 50, pr. April-Mai Spiritus fest, loFeo 4700, pr. Dezember 47,40, pr. April-

Weizen hiesiger loco 19,25, fremder 189,50. pr. März 18.50. pr. Mai 19 C009. Roggen loco kiesiger 15,50, Hafer loco 14,25.

pr Avril · Mai

Spiritus fester, pr. 416 Br., pr. Januar-Fe- bruar 41 Br. pr. April. Nai 41 Br. Kaffee matt, geringer Umsatæ. Petroleum behauptet, Standard white loco 8.80 Br Dezember S. 75 G4d., pr. Jannar-Märg S 90 Gd. Wetter: Regen.

Dezember

Roggen pr Dexhr. —, Mais 7, 10 G4. 7, 12 Br. Hafer pr. Dezember —. —, pr.

Weizen loco unverändert, pr. Frühjahr 1002 64. 10.04 Br. Hafer pr. Frübjahr 7, 7 Gd., 7.20 Br. Mais

Weizen pr. MNärz 259. Roggen pr. März

(Schlussbericht) Werzen ruhig. Roggen

Umsatz 500) B., davon Amerikaner unregelmässig,

Weizen ruhig, pr. Dezember 24.50, pr. März-Juni 25.80. 54. 60, 54,60, pr. Januar - April 54, 90. pr. März- Juni 55, 99). Rübòöl ruhig,

pr. Mai-August . —. pr. Januar 46.25, pr. Jannar - Apri

ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. p 55,60. pr. Jannar-April 56, 00, pr.

Waarenberieht.

Spiritus rubig, pr. Paris, 15. Dezember. (W. LT. B.) Rohzucker 880 rubig, loco 47, I5 à 48,00. Weisser Zucker

New-Lork, 15. Dezember. (W. T. B.) Baumwolls in New-Tork 10/16, do. in

Dezember 45,75, 147,50. pr. Nai-August 49, 75.

r. Dezember 55.10, pr. Januar

März · Juni S7. O.

New-Orlean 10. Petroleum Standard vhite in Nem-Tork 9

do. in Philadelphia 9 Gd., rohes Petroleum in Newm-Vork 73, do. Pipe line Certifieates 1 D. 14 0. Mel 3 D. 90 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 135 C., do. pr. Dezember 1 D. 12 0 do. pr. Januar 1 D. 155 C. do. pr. Februar 1 D. 155 C. Mais Gen P. 645 C. Zucker (Fair refining Nuscovades) 6k. Kaffee (fair Rio-) 115. Schmalg (Wileor) 93. do. Fairbanks 9t, do. Rohe & Brothers 95 1s, Speck 88. Getreidefracht 23.

Wetterbericht vom

S Uhr Morgens.

16. Dezember 1883,

Wetterbericht vom 17. Dezember 1883, S Uhr Morgens.

Barometer auf 3 O Gr. n. d. Heeres- Stationen. epiegel redaa. in

Rüböl loco Rillimster.

Temperatur Wetter. in o Celsius 50 C. = 40 R.

Wind.

Tompersrn in O Celsinn e g= .

2 O Gr. n. d. Neeres- Stationen. apiegol redno. in . MNillimnctar.

Wetter.

745 757 7148 746 7143 742 744 764

NMullaghmore Aberdeen. Christians und Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda St. Petersbg. Moskau ...

auf Termine

auf Termine

halb bed. halb bed. bedeckt bedeckt wolkenlos bedeckt bedeckt bedeckt

O d dòů M / O

pr. April- Nai Cork, Gueens- matt. Rübol

Dezem-

764 760 745 7144 71453 7148 750 747

8.75 Gd., pr Swinemünde. Neufahr wass. Memel...

990 G.,

heiter Regen!) Regen Regen Regen?) wolkig bedeckt wolkig?)

746 751 750 755 750 748 758 754

Münster... Karlsruhe. Wiesbaden Häüänchen Chemnitz. Berlin .. Wien .... Breslau.

pr. Mai- Juni Frühjahr 7,48

heiter Regen bedeckt) bedeckt wolkenlos Regen bedeckt wolkig)

do & . O , D E , M

= 2 8

* OM & άίœ c & & Q , & W- & d R, , o

Triest.... .

1) Grobe See.

) Nachts Regen. 9) Nebel.

1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von europa. südlich dieser Zone, 4)

8 stürmisch, 9 Sturm, 10 Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht d

Centrifugal Die Depression in Nordeuro

mung entwickelt, während in

pr Januar gegangen; Herndsand in Mittels

2) Gestern und Nachts Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet:

Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 = frisch, 6 stark 7 steif.

nach Finnland fortgeschritten, während ein nenes Minimum, das sich gestern Abend in Nordschottland angedeutet zeigte, mit einer Tiese von 742 Millimetern über der Helgolander Bucht lagert. Im Rücken desselben hat sich in Grossbritannien mit schnell stei- gendem Barometer eine starke bis stürmische nördliche Luftströ-

ständigem Wetter meist mässige S8Sädwestwinde herrschen. Die Tempèératur ist zwischen Schweden und England bedeutend herab-

Nebel

7 Giobe See.

Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- Südenropa. Innerhalb jeder

starker Sturm, 11 - heftiger

er Witterung. pa ist unter Abnahme ihrer Tiefe

Deutschland bei andauernd unbe-

chweden meldet 9 Grad Frost.

Deutsche Seewarte.

halb bed. bedeckt wolkig bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt

NMullaghmore 778 Aberdeen. Christians und Kopenhagen Stockholm

Haparanda

Nosekau·· Cork, Queens-

heiter wolkig i) heiter heiter?) wolkig?) bedeckt?) bedeckt) bedeckt )

wolkig Schnee bedeckt?) bedeckt bedeckt s) heiter?) bedeckt bedecktio)

Nebel

Swinemünde Neufahr wass. Hemel.

Münster.. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin .... n,, Breslau..

nl,,

O do COO dd O do d —O— 0

dn E ee = & , , o = oe Te , -, , eo Oö, O, = e, =, o =, e, =.

i) Seegang mässig. Y Reif. ) Gestern feiner Regen und Schnee. 4) Nachts Regen. 5) Nachts Schneeschlacken. S Nachts Schnee, Regen. 7) Nachm., Nachts Regen. 5) Nachts Schnee. ) Reif. 10) Nebel.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht, 3 sehwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 steif, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Das Minimum, welches gestern über der Helgolander Bucht lag, ist mit rasch abnehmender Tiefe ostwärts bis zur ostpreussi- schen Küste fortgeschritten, so dass die lebhafte nördliche Luft- strömung, welche gestern über den britischen Inseln und der Nordsee herrschte, sich ostwärts über ganz Nordeentraleuropa aus- gebreitet hat. Daher ist über ganz Deutschland bei abnehmenden Niederschlägen erbebliche Abkühlung eingetreten; vielfach fand Nachtfrost oder Reifbildung statt. Gestern und in der Nacht ist in Deutschland allenthalben Regen oder Schnee gefallen. In Ham- burg wurde intensives Morgenroth beobachtet. Dentsche Seewarte.

pr. Berember 76.25. Ppr. Junnar I6.50. Dr. nnr. brill MW

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 269. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel gedichtet von H. S. von Mosenthal. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet. (Irl. Beeth, Fr. Lammert, Frl. Driese, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. W. Müller. Anfang 7 Uhr. .

Wegen Erkrankung des Frl. Lehmann kann die angekündigte Oper „Jessonda“ nicht stattfinden.

Schauspielhaus. 776. Vorstellung. Glück bei Frauen. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang

hr.

Mittwoch: Opernhaus. Mit aufgehobenem Abonne⸗ ment: Margarethe. Oper in 5 Akten, nach Goethes Faust, von Jules Barbier und Michel Farrs. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Mar⸗ garethe: Fr. Lucca, als Gast, Frl. Horina, Hr, Nie⸗ mann, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.

Extra⸗Preise. Fremden⸗Loge und Orchester⸗Loge 18 6 Erster Rang Loge und Balkon 15 4 Par⸗ quet und Parquet⸗Lage 12 . weiter Rang Prosceniums Loge 9 .S. Zweiter Rang Balkon § M Dritter Rang Loge und Balkon 5 S6 Par⸗ terre 2,0 S6 Amphitheater⸗Sperrsitz 2, 50 (11.

Den Abonnenten werden ihre Billets Vormittags bis 12 Uhr reservirt und gegen Vorzeigung der letzten Abonnements⸗Quittung und Zahlung des Kassenpreises ohne Aufgeld verabfolgt. ĩ

Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Die zärt⸗ lichen Verwandten. Lustspiel in 3 Akten von Roderich Benedix. (Oswald Barnau: Hr. Rieckhoff, vom Stadt Theater in Augsburg, als Gast.) An⸗

fang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag: Das Lügen.

Lustspiel in 4 Aufzügen von Benedix. Mittwoch: Othello.

Nallner- Theater.

Der Schriftstellertag. Heinrich Heinemann.

Dienstag: Zum 18. M.: Zustspiel in 3 Akten von

Victoria- Theater. Dienstag: Zum 59. Male: Crcelstor. Großes Ausstattungs ⸗Ballet von Manzotti. Textdichtung von Oscar Blumenthal, Dekoration von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450 Personen.

Veues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater.

Dienstag: Die Fledermaus. Operette in 3 . von Haffner und Gense. Musik von Joh. rauß. Mittwoch: Der Bettelstudent.

*

Residenz - Theater. Direktion Emil Neu- mann. Dienstag: Zum 2. Male: Ihr Lebens retter. Schwank in 5 Akten von Hartl⸗Mitius. ( Novitãt.

Kroll's Theater. Dienstag: Weihnachts

ausstellung, große phantastisch symbolische Dekora⸗ tion, entworfen vom Baumeister E. Titz. Im Römersaal: „Wunder der alten Welt“. Im Ritter⸗ saal; Wunder der neuen Welt‘. Im Korbsaal: „Fröhliche Weihnachtszeit“. Im Königssaal: Die Puppenprinzessin. Zauberposse mit Gesang und Ballet in 3 Akten u. 10 Bildern von E. Jacobson und O. Girndt. Musik von G. Lehnhardt. Auftreten der 8jährigen Violin⸗Virtuosin Ernestine Bouchs. Vor der Vorstellung: Großes FJoncert. Anfang 6, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag, den 31. Dezember (Sylvester): Gran d Ral masqusé et pars.

Belle Allianze- Theater. Dienstag: En⸗

semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner ⸗Theaters.

Zum 79. Male: Mit neuen Couplets: Ein ge

machter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten von

Jacobson. Musik von G. Michaelis. (Rentier. Pase⸗

walk: Hr. Emil Thomas, Toni Sendler: Frl. Heß⸗

ling, Wallberg, Maler: Hr. Blencke). Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Ein gemachter Mann.

Nalhalla-peretten-Theater. Dienstag:

Zum 49. Male, mit durchweg neuer Ausstattung: Nanon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lust⸗ spiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell und R. Gene, Musik von R. Gene. Herr ffrunn 6 Uhr, Anfang 7 Uhr, Ende gegen 1 .

Central- Theater. Alte Jakobstr. 30. Di⸗

rektion H. Wilken. Dienstag: Zum 59. Male: Apfel- Röschen. Novität. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von H. Wilken und Oscar Justinus. Musik von G. Steffens.

Concert- Haus. Concert des Kgl. Bj Hof ⸗Musikdirektors Herrn Bilse.

(ircus Renz. Dienstag: Große Extra⸗Vor⸗ stellung. Sensationell! Wien, nur einige Vorstellungen: Mr. Lockhart mit seinen beiden auf das Wunderbarste dressirten Elephanten Jock? und „Jenny.. Großes chinesisches Fest, mit brillanten Ballet Einlagen. Auftreten der 17jährigen Thierbändigerin Miß Senide. Springpferd Hurrah, geritten vom jungen Hrn. Qtkar Renz. Damen ⸗Kapelle. Auftreten der Schulreiterin Frl. Adele Drouin. Ali, arabischer Schimmelhengst, dressirt und vorgeführt von Hrn. Franz Renz. Hr. Wells als „Jockey.

Mittwoch: Vorstellung. E. Renz, Direktor.

n

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Louise von Viebahn mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Herrmann von Viebahn (Soest Detmold).

Auf der Durchreise nach

Verehelicht: Hr. Gutsbesitzer

(Eikinehlen). Geboren:

Buchholtz (Thorm.

Gestorben: Verw. Frau

Treusch von Buttlar⸗Brandenfels mit Frl. Marie Pilling. Hr. Rittmeister und Eskadron⸗Chef von Jaraczewski mit Frl. Marie von Saucken

Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Dr. Reichert (Hannover) Hrn. Gymnasiallehrer Dr. L. H. Fischer (Berlin). Hrn. Premier⸗ Lieutenaut Freiherrn von Lersner (Saarburg). Eine Tochter: Hrn. Gerichts⸗Assessor Gustav

n. Oberst Adolphine Mannkopff, geb . Polczynka (Berlin). Hr. Rittergutsbesitzer Freiberr Alfred Cuno Paridam v. d. Knesebeck (Berlin). Frau Caroline von Massow, geb. Espagne (Potsdam).

5h 06

Am Mittwoch, den 19. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, findet auf dem Kasernenhofe, Pionier⸗ straße 12 D., der Verkauf eines zum Kavalleriedienst unbrauchbaren Pferdes meistbietend gegen baare Bezahlung statt. 2. Garde ⸗Dragoner⸗Regiment.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. vonöffentlichen Papieren.

Egon Freiherr

55l 81]

Bei der heute in Gegenwart des Notars, Justiz⸗ raths Hecker erfolgten VerloJsung unserer 50so un— kündbaren Pfandbriefe wurden die nachstehenden Nummern gezogen. Die Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1884 und hört mit diesem Tage die Ver—⸗

55207] Beschluß.

tag, 21. Dezember er., rungstermin aufgehoben.

Evens. sõ5ols6]

Müller, Louise, geb.

Parteien bestehenden

zu Bonn ist Termin auf

bestimmt.

Donner,

sobolz]

Neudorf, ausgesprochen. ihrer

Krümmel.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung der dem Brinksitzer Heinrich Bergmann zu feld gehörigen Brinksitzerstelle Nr. 97 daselbst, wird, nachdem das Verfahren eingestellt ist, der auf anberaumte Versteige⸗

Nenstadt a. / R., den 14. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht. IV.

Gütertrennungs klage. Die Ehefrau des Knappschaftsrendanten Karl Ziegler, zu Euskirchen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrath Bennerscheidt zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann 2c. Karl Müller zu Euskirchen, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den ehelichen Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts

den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr,

Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts.

Landgerichts⸗Seecretair.

Kaiserliches Landgericht Straßburg. Urtheils⸗Auszug. ö Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 4. Dezember 1883 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Carl Eyth und Emma, geb. Wilhelm, Handelsgärtner in

ö , wurden behufs Auseinandersetzung Vermögensrechte vor Notar Schmitz dahier verwiesen und wurden dem beklagten Ehemann die k. Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt.

. gemäß Ausführungsgesetzes vom 8. Juli

Girasßburn den 8. Dezember 1883. er Landgerichts Sekretär:

zinsung auf. . Emission.

Nr. S231 510 55 G32 239 1007 43 1442 99 1629 1819 64 81 96 2050 2129 36 2835 41 54 2381 S528 48 S631 34 2866 2947 3067 3129 3525 3609 4223 4400.

II. Emission.

Nr. 4543 4242 43 4814 5079 5804 5355 5561 6125 94 6228 42 G395 6469 6529 6672 6704 45 47 7375 2631 Sz05 S314 42 S406 12 S628 SsSsS8 S970 9095 9189 10024 55 10309 35 99 10443 10837 10953 85 98 11361 84 86 11479 11540 11691 11229 34 11805 42 70 189467 19940 13093 13174 183371 13474.

Berlin, 14. Dezember 1883.

Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank,

Hypotheken ⸗Versicherungs ⸗Actien⸗Gesellschaft.

5530

Berlin Stettiner Eisen bahn. Auf diejenigen Aktien der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft, welche bis Ende Dezember d. J. nicht gegen Staatsschuld⸗ verschreibungen umgetauscht worden sind, wird die nach §. 4 det Vertrages vom 13. Juni 1879 be⸗ treffend den Uebergang des Berlin-Stettiner Eisen⸗ bahn⸗Unternebhmens auf den Staat zu gewährende feste Rente für die Zeit vom 1. Juli bis ultimo Dezember er. und zwar auf die Vollaktien mit je 14 4M 25 3 und auf die Halbaktien mit je 7 13 3 vom 2. Januar k. J. ab gegen Rückgabe des Renten Coupons Serie J. Nr. 8 zu den bereits ab- gestempelten Aktien bezw. des Zinsscheins Serie IV. Nr. 23 der noch nicht zur Abstempelung vorgeleg⸗ ten Aktien in Berlin durch unsere Hauptkasse, Leipzigerplatz Nr. 17, und durch die Seehandlungt⸗ Hauytkasse, in Stettin durch die Königliche ver⸗ einigte Betriebskasse gezahlt werden. Zugleich wird unter Bezugnahme auf unsere den Ümtausch der vorgedachten Aktien gegen Staatsschuldverschreibun⸗ gen betreffende, wiederholt veröffentlichte Bekannt⸗ machung vom 29. November 1882 mitgetheilt, daß mit denjenigen Aktien, welche nach dem 1. Januar J. zum Umtausch eingereicht werden, nur der Talon, bezw. der Zins“ und Dividendenschein Serie IV. Nr. 24 nebst Talon einzuliefern ist, da den zur Auzreichung kommenden Staatsschuld⸗ verschreibungen nur Zins Coupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1884 ab beigegeben werden. Berlin, den 15. Dezember 1885. Königliche Eisenbahn⸗Tirektion.

Colen⸗

rei⸗

Deutscher

Königlich Preußist r

für das Jirrteljahr.

. . Aas Abonnement betrügt 4 M 50 8

Ansertions preis fur den Raum einer Aruchzeile 80 9.

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

1 X fur Gerlin außer den Nost ⸗Austalten auch die Expr 1.

M 297.

den 18. Dezember, Abends.

1883.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem seitherigen Legations⸗Sekretär bei der Königlich portugiesischen Gesandtschaft in Berlin, de Sequeira den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten Allerhöchstihres Marstalls die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Königlich spanischen Orden zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Ordens Carls III.: den Stallmeistern Gebhardt und Nistler; sowie des Ritterkreuzes des Ordens Isabella's der Katholischen: dem Stallmeister Haellmigk.

u Crefeld, Fuchs zu Pli fh art zu Münstermaifeld, zu Thorn sind zu Steuer⸗

otthard zu Olpe, Gott⸗ si zu Striegau und Hensel ren ernannt worden.

r Staatsschulden.

achung. Die von den Prior te On ationen der vormaligen Münster⸗Hammer Eisenbahn⸗Hesellschaft statutenmäßig im Jahre 1864 zu tilgenden ö 38 Stück zu je 100 Thlr.

am 4. Januar 186 rmittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, anienstraße 92, in Gegenwart eines Notars öffentlich verlaos werden. Berlin, den 13. Dezember 1863. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. dorff.

werden

erleker.

Dentsches Reich.

Für die deutsche Einfuhr nach der Türkei ist an Stelle des in Ausführung des Art. 16 des Handelsvertrags zwischen dem deutschen Zollverein und der Türkei vom 20. März 1862 vereinbarten türkischen Zolltarifs, dessen Revision beantragt worden ist, bis zur Vereinbarung eines neuen Zolltarifs wie⸗ der der in Art. 5 des genannten Vertrags vereinbarte allge⸗ meine achtprozentige Werthzoll getreten.

Berlin, den 17. Dezember 1883.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. .

Bekanntmachung.

Am 22. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Cöln die 24,8 km lange Bahnstrecke Gerolstein⸗Prüm dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die an derselben gelegenen Stationen Müllen⸗ born, Gondelsheim, Wilwerath und Prüm werden für den r Gepäck- und Güterverkehr, die Haltestelle Büdes⸗ heim wird nur für den Personenverkehr eröffnet.

Berlin, den 18. Dezember 1883.

In Vertretung des ö des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte.

Bekanntmachung. ;

Am 4. d. Mts. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Erfurt die an der Strecke Gotha⸗Leinefelde zwischen den Stationen Großengottern und Mühlhausen be— legene Haltestelle Seebach fur den allgemeinen Wagen⸗ ladungs⸗Verkehr eröffnet worden.

Berlin, den 18. Dezember 1883.

In Vertretung des n, . des Reichs⸗Eisenbahnamts: ör te.

Der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Stegemann ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator bei dem Reichsamt für die Verwaltung der Reichs⸗-Eisenbahnen er⸗ nannt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Wirklichen Geheimen 6 Grafen von Flemming, unter Abberufung von dem Posten Allerhöchstihres außer—⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am Großherzoglich badischen Hofe, seinem Antrage entsprechend, in den Ruhestand zu versetzen.

Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts⸗Direktor Lympius hierselbst zum Prä—⸗ sidenten des Landgerichts in Stendal, und

den Landgerichts-Rath Dr. Mer rem in Cöln zum Land⸗ gerichts-Direktor bei dem Landgericht in Cöln, sowie

die Gerichts⸗Assessoren Vintz, Midden dorf, Dr. Berns, . und Deittert zu Amtsrichtern zu ernennen; erner

dem zur Zeit im türkischen Staatsdienst beschäftigten preußischen Steuer⸗Inspekior Bertram den Charakter als Steuer⸗Rath zu verleihen.

Finanz⸗Mini ter ium.

Die Kataster⸗Sekretäre Heinrich Hölscher zu Aachen und Kohles zu Erfurt, sowie die Kataster⸗Controleure Beeck

zu Kiel, Eremer zu Halle a. S, Die del zu Brilon, Fell

Angekommen: 8 . tenen der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, ven refeld.

preußen. Berlin, e Pezember. Se. Majestät der , inis . nen gestern den Vortrag des Staats⸗Ministers Grafen von Hatzfeldt entgegen.

Heute hörten Se. Majestät den Vortrag des Polizei⸗ Präsidenten von Madai, nahmen militärische Meldungen ent⸗ gegen und empfingen die Vorträge des Chefs des Militär⸗ Kabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll und des Chefs der Admiralität, General⸗Lieutenants von Caprivi.

Die Schl ußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.

Das Herrenhaus setzte in seiner heutigen (6.) Sitzung, welcher die Staats-Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg sowie mehrere Regierungskommissare beiwohnten und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete, die Berathung des Berichts der IX. Kommission über den Entwurf einer Jagdordnung fort. Dieselbe begann bei §. 53, mit welchem der Abschnitt über die Schon vorschriften beginnt.

Zu Al. 1 des §. 53 hatte die Regierungsvorlage für Elchwild eine Schonzeit vom 1. Dezember bis Ende August, die Kommission dagegen die Schußzeit für männliches Elchwild auf Oktober und November festgesetzt; sie schlug vor, das weibliche Wild, sowie die Elchkälber das ganze Jahr hindurch zu schonen.

Frhr. von Mirbach beantragte, das Elchwild im Allge⸗ meinen vom 1. Dezember bis Ende September, die Elchkälber aber das ganze Jahr hindurch zu schonen. Der Staats⸗-Minister Dr. Lucius empfahl, die Regierungsvorlage wiederherzustellen oder den Antrag Mirbach anzunehmen. Es liege kein Grund vor, von den bestehenden Bestimmungen des Schongesetzes abzuweichen. Der Antrag Mirbach wurde hierauf angenommen, ebenso Al. 2 und 3 nach der Fassung der Regierungsvorlage.

Zu Al. 4 setzt die Regierungsvorlage für den Rehbock die Schonzeit vom 1. März bis Ende April fest, die Kom—⸗ mission will sie mit dem 1. Februar beginnen lassen.

Herr von Waldow beantragte, den Rehbock auch im Mai zu schonen, während Freiherr von Landsberg die Schonzeit nur bis zum 15. Mai ausdehnen wollte.

Der Regierungskommissar Landforstmeister Donner bat um Wiederherstellung der Regierungsvorlage, das Haus nahm jedoch den Antrag des Freiherrn von Landsberg an.

In Al. 5 der Regierungsvorlage soll dem weiblichen Reh⸗ wild eine Schonzeit vom 15. Dezember bis 15. Oktober ge⸗ währt werden. Die Kommission beschloß die Schonzeit mit dem 15. November beginnen zu lassen.

Der Regierungskommissar wünschte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, das Haus schloß sich jedoch dem Be⸗ schlusse der Kommisston an. Ohne Diskussion wurden ferner die Al. 6 bis 12 nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Die Schonzeit für in setzt die Regie⸗ rungsvorlage vom 1. Februar bis Ende August fest, die Kommission hat sie bis Ende September verlängert.

Der Regierungskommissar bat, die Regierungsvorlage be⸗ stehen zu . Frhr. von Mirbach, Graf Fürstenberg und Graf Rothkirch befürworteten jedoch die Beschlüsse der Kom⸗ mission, die auch vom Hause angenommen wurde. Schließ⸗ lich wurde der ganze Paragraph in diefer Fassung ange⸗ nommen.

Die §§. 54 bis 56 wurden ohne Debatte den Vorschlägen der Kommission gemäß genehmigt. Bei 5. 57, welcher lautet: „Vom sünfszehnten Tage der für eine Wildart geltenden Schon⸗ zeit ab bis zu deren Ablauf darf derartiges Wild, sei es in ganzen Stücken oder zerlegt, in demjenigen Bezirk, für welchen die Schonzeit gilt, weder versendet, noch zum Verkauf umher⸗ getragen oder ausgestellt, noch feilgeboten oder verkauft noch angekauft werden. Die Bestimmung des ersten Absatzes findet auf Kiebitz und Möveneier entsprechende Anwendung“ stellte Herr Adams den Antrag, die Worte „noch an⸗ gekauft“ zu streichen, und verwies darauf, daß durch diese Bestimmung namentlich auch unsere Hausfrauen betroffen würden. Es sei nicht empfehlenswerth, Strafbestimmungen zu treffen, mit denen auch der gewissenhafteste Staatsbürger in Konflikt kommen könne, da man nicht voraussetzen könne, daß das kaufende Publikum genaue Kenntniß von diesen Schonvorschriften nehmen werde.

Der Staats-Minister Dr. Lucius bat um Annahme der Regierungsvorlage, da eine solche Maßregel zur Verhinde⸗ rung der Wilddieberei und zu einer wirksamen Marktkontrole nothwendig sei. In gleichem Sinne sprachen sich auch die Herren Graf Brübl, Freiherr von Mirbach und Graf Roth⸗ kirch gegen den Antrag aus, während Herr Struckmann die Annahme desselben empfahl. Das Haus schloß sich mit allen fegen 3 Stimmen der Regierungsvorlage an. Die S§§. 58 is 60 wurden ohne Debatte nach den Anträgen der Kom⸗ mission genehmigt.

Mit 5§. 61 beginnen die Bestimmungen über den Wild⸗ schaden. 5. 61 lautet: „Hinsichtlich des Anspruches auf Ersatz des durch Wild verursachten Schadens behält es bei den deshalb bestehenden geb lighen Vorschriften sein Bewenden. Ueberall steht den Jagdpächtern frei, in den Jagdpachtyver⸗

trägen wegen Verhütung und Ersatz des Wildschadens Be⸗ stimmungen zu treffen.“

Der Referent Dr. Stephan empfahl Namens der Kommission die Annahme der Fassung der Regierungs⸗ vorlage, da auch die Kommission die Absicht hege, an den é, gesetzlichen Bestimmungen nichts zu ändern, indem diefelben weitgehende Maßregeln zur Verhinderung des Wildschadens enthielten, umsomehr, als der Begriff des Wild⸗ schadens juristisch schwer zu definiren sei.

Graf zur Lippe stellte den Antrag, den Absatz 1 des §. 61 zu fassen: „Ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des durch das Wild angerichteten Schadens findet nicht statt“ und befür— wortete seinen Antrag. Ein solche Bestimmung stelle unzweifel⸗ haft einen besseren Rechtszustand her, als die Vorlage, weil diese die sehr verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Landestheilen bestehen lasse, auch diejenigen, wie in Hessen⸗ Nassau und Hannover, die einen gesetzlichen Entschädigungs⸗ anspruch anerkennen. ö

Dr. Beseler glaubte nicht, daß diese Frage in einem Gesetz, wie dem vorliegenden, prinzipielle Regelung finden könne, und empfahl aus diesem Grunde die Annahme der Regierungsvorlage.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius bat gleichfalls um Ableh⸗ nung des Antrages des Grafen zur Lippe. Nach dem hestehenden Recht sei eine Verpflichtung zum Schadenersatz seit der Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden viel⸗ leicht garnicht zu koͤnstruiren. Als Wildschaden könne man nur die Schädigung, welche durch Roth und Schwarzwild und höchstens noch oöͤnrch Fasanen herbeigeführt wird, be⸗ zeichnen, und hier erscheine es bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht angezeigt, den Grundbesitzern aus diesen Schäden eine Einnahmequelle zu schaffen. Bei der Ab⸗ stimmung wurde der Antrag Lippe abgelehnt und die Re⸗ gierungsvorlage angenommen.

Die 85§. 62 und 63 wurden ohne Debatte nach der Vorlage genehmigt. In § 64 wurde ein redaktioneller Antrag des Grafen Pückler abgelehnt, und der 5§. 64 sowie §. 6565 und nach kurzer unerheblicher Diskussion S8. 66 und 67 in der Fasfung der Kommission angenommen. Auch 5. 68 wurde mit der von der Kommission beschlossenen Hinzufügung: „das auf Anordnung der Behörden erlegte Wild ist dem Jagd⸗ berechtigten gegen das übliche Schuß oder Fanggeld zu über⸗ lassen“, angenommen, obgleich sich der Regierungskommissar

dagegen erklärte.

Die 8§. 69 bis 75 wurden ohne Debatte genehmigt, 7 ĩ 76, welcher eine Geldstrafe von 20 bis zu 100 M6 für chwerere Jagdvergehen festsetzt, wurden entsprechend den gestern gefaßten Beschlüssen des Hauses, ohne Debatte hinzugefügt: „wer an Sonn- und Festtagen die Jagd mit Schußwaffen oder mit Hunden ausübt“ und „wer den Vorschriften des §. 43 Al. Jentgegen die Jagd durch Ansitz (Anstand) während der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang in einer Entfernung von weniger als dreihundert Meter von der Grenze des Jagdgebietes ausübt.“ Die §§. 77 und 78 wurden ohne Debatte nach der Vorlage genehmigt.

In 8. 79, dessen erstes Alineg lautet;

„Die zur Zeit bestehenden Jagdpachtverträge treten mit dem 1. Aprsl des auf die Verkündigung dieses Gesetzes folgenden Jahres

außer Kraft.“