2
Buschschleuse, Jag. 174, ca. 300 Stück Kiefern⸗ Baubolz, in kleineren und größeren Loosen im Wege des Meistgebots verkauft werden. Forstbaus sta⸗ tharinensee, den 15. Dejember 1883. förster Tuck sen.
55117
Bekanntmachung. Die Lieferung der für die hiesige Königliche Strafanstalt für die Zeit vom 1. April 1884 bis ultimo März 1885 erforderlichen Wirtbschaftsbedürfnisse, als ungefãbr: 1) 250 000 kg Roggen, 2) 180090 kg Weijenmehl, 3) 6000 kg Hafergrütze, 4) 1800 Eg Kaffee, 5) 20090 1g Erbsen, 6 10600 kg Bobnen, 7) 10000 Kg Linsen, 8) 400000 ke Kartoffeln, 9) 25060 Eg Mittel- graure, 10) 300 kg Perlgraupe, 11) 10000 kg Reis, 12) 8000 ke Sauerkohl, 13) 120900 Eg Mohrrüben, 14) 12000 Eg Weißkohl, 15) 40) kg Fadennudeln, 16) 15 000 Eg Kochsalz, 173) 1200 kg Schmalz, 18) 1500 kg Nierenfett. 19) 1500 Eg ger.
Speck, 20) 800 EE Rindfleisch, 21) 40 0 kg Schweinefleisch, 22) 10600 kg Hammelfleisch, 23) 200 kg Kalbfleisch, 4) v0 C00 1 Milch, 25) 20000 1 Braunbier, 26) 5000 1 Essig, 27) 1500 kg krystallisirte Soda, 28) 2500 Eg Elainseife, 28) 1000 kg barte Kernseife, 30) 200 g
ereinigtes Räböl, 31 60) kg Petroleum, 33)
O 000 kg Roggenstroh, 33) 1900 Stück Schanzen; ner 34) 10 Ries à 1000 Bogen Canzlei⸗Papier patria), 133 Eg schwer, 35) 10 Ries dito Lor cept⸗Papier, 123 Eg schwer, 35) z Ries dito Groß Median Concept, à 25 kg schwer, 37) 4 Ries dito Groß Median, weiß, à 25 Eg schwer, 38) 1 Ries dito Postpapier, 10 kg schwer, 39) 3 Ries dito Aktendeckel blau, 52 Eg schwer, 46) 3 Ries dito Packrapier, 41) 20 Groß Stahlfedern, 42) 1 Groß Bleistifte, 43) 3 Dutzend Blau und Rothstifte, 44) 2 kg Siegellack, 45) 30 1 schwarze Tinte, 46) 12 Fläschchen rotbe Tinte, 47) 1 Dutzend Stück Radirgummi, 48) 5 Dutzend Federhalter, 49) 2 kg Heftgarn und 50) 1 kg Bindfaden, soll im Wege der Submission verdungen werden. Anerbietungen
hierauf sind portofrei, versiegelt und mit der Auf—
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3
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schrift: ‚Submission auf die Lieferung von Wirth⸗ schaftsbedürfnissen (Schreibmaterialien) für die Königliche Strafanstalt zu Werden a. d. Ruhr pro 1. April 1884 bis ultimo März 1885 versehen bis zu dem auf Montag, den 14. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, im Dircktorial-Bureau hierselbst anberaumten Termin einzureichen. Die Eröffnung findet im Beisein der etwa erschienenen Submittenten statt. Roggenstroh—, Petroleum⸗ und Schanzenlieferung erstreckt sich auch auf das Kaserne⸗ ment des Wacht⸗Kommandos. „Nur den Offerten von Schreibmaterialien sind Proben beizulegen.“ Die Lieferungsbedingungen für die Wirthschafts— bedürfnisse sowohl, als auch für die Schreib— materialien sind auf dem Sekretariate der Anstalt ausgelegt und werden auch in Abschrift gegen Ein⸗ sendung von 1 6 Copialien verabfolgt. Die Be⸗ dingungen sind ron den Submittenten entweder hier zu uaterschreiben oder unterschrieben den Offerten beizufügen. Offerten, welche die ausdrückliche An erkennung der Bedingungen nicht enthalten, bleiben unberücksichtigt. Werden an der Rnhr, den 10. Dezember 1883. Der Königliche Strafanstalts⸗ Direktor: Kelbling.
551 15
Die auf dem Bahnbof Bromberg angesammelten alten Schienen und Metallabgänge sollen öffentlich verkauft werden. Submissienstermin am Don⸗ nerstag, den 27. d. M., Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Offerten, bezeichnet „Offerte auf Ankauf von alten Metallabgängen“ franco an das Königliche Eisenbabn-Betriebsamt hierselbst, Elisa⸗ bethmarkt Nr. 1, Zimmer Nr. 15, einzureichen sind. Bedingungen nebst Nackweisung der zum Verkauf gestellten Materialien liegen in unserem Betriebs Bureau, in der hiesinen Stations kasse und in den Stations⸗Bureaus Bromberg, Dirschau, Danzig, Graudenz, Thorn, Schneidemuͤhl, sowie in der Ex⸗ pedition dieser Zeitung zur Einsicht aus, sind auch von der Eisenbabn⸗Stationskasse Bromberg auf portofreie Requisition und gegen Zablung von 59 4 zu erhalten. Bromberg, den 13. Dezember 1883. Königliches Eisenbahn⸗-Betriebsamt.
Iõ5 119 Eisenbahn Zirektionsbezirk Cöln (rrh. Sub⸗ mission. Die Anfertigung und Lieferung von ca
a. 500 Tonnen Querschwellen aus Flußeisen, b. 4050 Tonnen Schienen rerschied. Kalibers aus Flußstahl, c. 329 Tonnen Laschen verschied. Kalibers aus Fluß⸗ stabl, 4 134 Tonnen Laschenbolzen, e. 208 Tonnen Haknänel, f. 102 Tonnen Unterlageplatten aus Fluß ⸗ stahl, g. 320 Tonnen Klemmplättchen, h. 30 Tonnen Hakenschrauben, i. 384 000 Stück Spꝛungringe aus Tiegelgußstahl, k. 194 Tonnen Zungenschienen aus Flußstahl, J. 290 Tonnen Herzstücke aus Gußstahl geben werden. Die Lieferungsbedingungen
en sind ron unserem Materialien ˖ nisstraße 65 hierselbst), in welchem ur Einsicht offen liegen, gegen fran—⸗ kitte Einsendung von je 50 für pos. a. bezw. b. E. d. 6. f. g. und h. i. E, sowie von 2 S für i l t entsprechender Aufschrift versehene, verschlossene Offerten sind bis zum 7. Januar 1834 Abends an das vorbe⸗ zeichnete Materialienbureau frankirt einzusenden, woselbst am folgenden Tage Vormittags 10 Uhr die Eröffnung derselben im Beisein der Submittenten erfolgt. Cöln, den 14. Dejember 1883. König—⸗
. 55120 Eisenbahn⸗Tirektionsbezirk Cöln (rechts⸗ rhe inischerꝝ,. Submission. Die Lieferung von a. 4s 0600 Stück eichenen Bahnschwellen, b. 50 000 Stück kiefernen oder buchenen Bahnschwellen, c. 1295 chm eichenen Weichenschwellen soll vergeben werden. Die Lieferungsbedingurgen ꝛc. sind von unserem Materialien⸗Bürean (Jehannisstr. 65 hierselbst), in welchem dieselben auch zur Einsicht offen liegen, gegen frankirte Einsendurg ron 30 Pfennigen portofrei zu beziehen. Mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehene, verschlossene Offerten sind bis zum 8. Januar 1884, Abends, an das vorbezeichnete Materialien Büreaun frankirt einzu⸗ senden, woselbst am folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, die Eröffnung derselben im Beisein der Sub mitten ten erfolgt, Cöln, den 14. Dezember 1383. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechts⸗ rheinische).
552190]
Bekanntmachung. In der Strafanstalt zu Insterburg werden am 1. April 1884 190 Gefangene mit längerer Strafdauer, welche mit Leinenweberei beschäftigt werden, zu dieser oder auch zu anderen Arbeiten, welche mit den Einrichtungen der Anstalt vereinbar sind, disponibel; ausgeschlossen sind jedoch: Schuhmacherei. Tischlerei, Netzstrickerei, Seilerei, Korkschneiderei und Cigarrenfabrikation. Unter⸗ nehmer, welche die ganze Zahl oder auch einen Theil der disroniblen Gefangenen beschäftigen wollen, werden ersucht, ihre Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Arbeitskräfte“ bis zum 3. Ja⸗ nuar 1884, Vormittags 11 Uhr, hierher einzu⸗ reichen. Bei Abschluß eines Kontraktes ist der Be⸗ trag des Zmonatlichen Arbeitslohnes als Kaution zu hinterlegen. Die bez. Bedingungen können im diesseitigen Anstalts⸗Bureau eingeseben resp. gegen Erstattung der Kopialien von 50 3 von hier be—⸗ zogen werden. Insterburg, den 14. Dezember 1883. Königliche Strafanstalts-Direktion.
Verloosung, Amærtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
351392 3513! Bekanntmachung.
Bei der am 5. Dezember er. stattgehabten Aus loosung der in Gemäßbeit des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 20. April 1881 ausgefertigten 40/0 An⸗ leihescheine des streises Oschersleben sind fol⸗ gende Stücke ausgeloost worden:
Buchstabe A. Nr. 12 52 68 165 à 1000 Buchstabe KE. Nr. 339 557 596 658 776 813 931 1055 1068
1208 à 500 S6. Buchstabe C. Nr. 1573 1605 1666 1700 1759 1791 à 200 c
Die Inbaber dieser Anleibescheine werden auf⸗ gefordert, dieselben mit den zugehörigen Zinsscheinen und Anweisungen am 1. Juli 1884 bei der hiesigen Kreis⸗-Kommunal⸗Kasse einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.
Die Verzinsung der ausgeloosten Stücke hört mit Ende Juni 1884 auf und der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital abgezogen.
Die Einlösung der vorstebend näher bezeichneten ausgeloosten Stücke kann bewirkt werden:
in Oschersleben bei der Kreis⸗-Kommunal-Kasse, in Berlin bei den Herren Secarius, Würz & Co., in Aschersleben bei den Herren Gerson, Walther & Co.
Restirende Anleihescheine aus früheren Ver⸗ lossungen: vacat.
Oschersleben, den 7. Dezember 1883.
Der Freis ⸗Ausschuß des Kreises Oschers leben. von Gerlach, Landrath.
55135 .
Bei der stattgebabten Ausloosung der nach dem Amortisationsplan in diesem Jahre zu tilgenden und vom hiesigen Kreise ausgegebenen Kreisanleihe⸗ scheine sind folgende Nummern von der J. Emission gezogen worden:
itt. B. Nr. 10 und 11 à 300 4
Diese Anleihescheine nebst den Zinsscheinen sind eingegangen und vernichtet.
Heydekrug, den 6. Dezember 1883.
Der Kreisausschuß. Frhr. von Lyncker, Landrath.
sss! Bekanntmachung über ausgelooste Obligationen der Stadt St. Wendel.
In Gemäßheit der Vorschrift in den §§. . 7 und 8 des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. Februar 1878 und desjenigen vom 23. Juni 1882 über eine Anleihe von 130 000 S in auf den Inhaber lau— tenden Obligationen der Stadt St. Wendel hat am heutigen Tage die planmäßige Ausloosung der zu tilgenden Stücke stattgefunden, bei welcher die Obli⸗ gationen
Litt. C. Nr. 96 und 101 über je 500 S½ und D. Nr. 134, 152 und 183, jede über 200 ., gezogen worden sind.
Diese ausgeloosten Obligationen werden gegen Aushändigung mit sämmtlichen noch nicht erfallenen Zinscoupons vom 31. März 1884 an bei der städtischen Gemeindekasse hierselbst, oder bei Herren Gebrüder Simon in Saarbrücken zur Auszahlung gelangen, nach diesem Tage aber nicht mehr verzinst.
St. Wendel, den 15. Dezember 1883.
Die Schuldentilgungs Commission.
Müller, Eschrich. Dr. Riegel. Marschall. Bürgermeister.
55198 sts! Bekanntmachung.
In Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 22. Mai 1882 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die pro 1884 zu amortisirenden Rheydter Stadt⸗ Obligationen II. Anleihe in dem Termine der Schuldentilgungs⸗Commission vom 28. August er. und zwar die Nummern 87, 114, 148, 164 und 227 Litt. A. à 1000 Æ — 5000 SVV aut geloost worden sind und sollen dieselben am 1. Juli 1884 einge⸗ löst werden.
Rheydt, den 15. Dezember 1883.
Der Bürgermeister: Pahlke.
sõ5 134 Preußische Central⸗Bodencredit⸗ Actiengesellschaft.
Die am 2. Januar 1884 fälligen Zinscoupons unserer 30/o, 450 und 400 unkündbaren Preu⸗ ßischen Central-⸗Pfandbriefe werden vom genannten Tage ab außer an der Gesellschaftskasse in Berlin, Unter den Linden 34, bei den übrigen schon früher bekannt gemachten Zahlstellen eingelöst.
Berlin, den 15. Dezember 1883.
Die Direktion.
los ie] Bekanntmachung.
Die am 2. Januar 1884 fälligen Zinscoupons aà 5 Prozent — Serie III. Nr. 10 und à 45 Pro- zent Abtb. II. Nr. 4, sowie ältere noch nicht ein⸗ gelöste Courons von den fünf⸗ resp. 41 prozentigen Pfandbriefen des Danziger Drrotheken ⸗ Vereins werden vom 17. Dejember cr. ab:
hier sowobl bei uns, Mäljzergasse Nr. 3, in den Nachmittagsstunden von „ —4 Uhr,
als auch hier bei der Danziger Privat Aktienbank, wie bei Herren Meyer K Gelhorn, Langenmarkt Nr. 40, als bei Herren Baum K Liepmann bier, in deren Geschãfte stunden,
als auch in Berlin bei der Preußischen Hvro⸗ theken · Versicherungs Actien⸗Gesellschaft, Fried⸗ richsstraße 191, in deren Geschäftsstunden,
als auch zu Königsberg in Preußen bei Herrn F. Laubmeyer, Kirchenstraße Nr. 7,
baar und unentgeltlich eingelöst. — Verjährt
sind die noch nicht abgehobenen fünfvrozentigen Cou⸗ pons alle von der Serie L und Nr 1— 9 Ser. II.
vom Jahre 1869 bis 1. Juli 1878 incl.
Bei Präsentation mehrerer Coupons ist ein Ver⸗ zeichniß beizulegen. Die Appoints sind darin zu sondern und arithmetisch zu ordnen.
Danzig, den 15. Dezember 1883.
Die Direktion
des Danziger Hypotheken⸗Vereins.
Roepell.
sse Saal⸗Eisenbahn.
Die am 2. Januar 1884 fälligen halbjährigen
Zinsen unserer 4Y/igen garantirten Prioritäs⸗Obli—
gationen können vom gedachten Tage ab in den
üblichen Geschäftsstunden in Berlin bei dem Bank— hause Jacob Landau, in Leipzig bei dem Bank— hause Becker C Co, in Frankfurt a. M. bei der
Deutschen Effekten Wechselbank. in. München bei dem Bankhause Merck, Firck E Co, in Breslau bei der Breslauer Discontobank, in Jena bei
unserer Hauptkasse, sonie bei unseren sämmtlichen Stations kassen, soweit deren Geldbestãnde ausreichen, erboben werden. Jena, den 12. Dezember 1883. Die Direction.
Union
Actien ⸗Gesellschaft für Bergbau, Eisen und Stahl Industrie zu Dortmund.
Die Einlössung des Zins⸗-Coupons Nr. 8 unse⸗ Vartial · Sbligationen 2. Januar 1884 ab
bei unserer Kasse hierselbst, in Berlin bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft. in Frankfurt a M. bei Herren M. A von Roth schild C Söhne, in Cöln bei Herren Sal. Oppenheim jun. & Co. Dortmund, den 16. Dezember 1383. Die Direktion.
erfolgt vom
Bergisch-⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die sechste Serie Zinscoupons für den Zeitraum rom 1. Januar 1884 bis dabin 1889 zu den 40 gigen Aachen Düsseldorfer Prioritãts Obligationen II. Serie wird vom 2. Januar 1884 ab bei der Königlichen Eisenbahn ⸗Hauptkasse bierselbst ausgegeben werden. Zu diesem Zwecke sind die den Obligationen bei⸗ ebenen Talons mit einem, nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisse, welches zugleich die Angabe und Wohnortes Präsentanten enthalten muß, an die vorgedachte Stelle portofrei einzusenden, welche demnächst die neuen Zinscoupons per Post übersenden, bezw. an die persönlich erscheinenden Präsentanten möglichst sofort aus bändigen wird. Formulare zu den Nummer⸗ verzeichnissen können von der Eisenbahn⸗-Hauptkafse hierselbst unentgeltlich bezogen werden. den 13. Dezember 1883. Direktion.
Elberfeld, Königliche Eisenbahn⸗
55344
55 136
welche den Handelt Verfügung t
Herrn Direktor E. Körner der Vorstand der Institute aus den Herren . Direktor C. Francke und
, Ad. Lehr
ebildet wird.
Die Wahl des letzteren Herrn ist in vorschriftsmäßiger Weise — durch notarielles Proto⸗ koll — erfolgt.
Leipzig, den 15. Dezember 1883.
Der Aussichtsrath.
Allgemeine Unfall⸗ Versicherungs Bank Deutsche Unfall-Versicherungs⸗Genossenschaft
. . in Leipzig. . Statutarischer Bestimmung gemäß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach dem Ableben des
Immobilar und Mobilar. ..
Effektenbestand 4 70½ Preuß. Staatsanleihe nominell
Debitoren
Cassen⸗ Saldo
Passiva.
Reserve ˖ Conto A 3009901 Creditoren .
Oeffentliche
Sei den⸗Trocknungs⸗Anstalt. Vermögens ⸗Status und Bilanz. Akti S 105000.
. 149 473.
Vermögen der Anstalt am 1. Oktober 188 12385 10
. * 14 * 1. *. Uebersch
1 z gestellt sind.
*
Die Direktion.
t 1166099.
uß des Verwaltungsjahres 1382 — 83
1 skammern zu Crefeld und Gladback §. 5 des Statuts gemäß, zur
läc'st! Otto Spamers illustrirte Weihnachts⸗Novitäten — — liegen in allen guten Buchhandlungen zur Ansicht aus. — DG Verzeichnisse empfehlenswerther Geschenkwerke für jung und alt gratis und franko. Meg
Aus Orten, in denen Buchhandlungen nickt best Verlagsbuchhandlung von Otto Spamer in Leipzig — in Berlin 8W.
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Königreiche Sachsen bekannt zu machen sind. sertionsgebühren pro Zeile auf 50 3 festgestellt.
Abonnenten nicht garantiren können. Dresden, im Deiember 1883.
n, wende man sich an die
resdner Journal.“
Verantwortliche Redaktion: Ober⸗Redacteur Rudolf Günther. Redacteur vom Feuilleton: Otto Banck.
Abonnements auf das „Dresdner Journal“, das offizielle Organ der Königl. sächsischen Staatsregierung, werden bei allen deutschen Postanstalten zu dem Preise von 4 M 50 8 pro Quar⸗ tal, außerhalb Deutschlands mit entsprechendem Postaufschlage angenommen.
Das „Dresdner Journal“ bringt unter der Rubrik „Zeitungsschau“ regelmäßige Be⸗ sprechungen der wichtigsten Tagesereignisse und Zeitfragen und unterrichtet, die Leser über die Aus⸗ lassungen der einflußreichsten und geachtetsten Organe der Tagespresse. Berichterstatters über die Verhandlungen des im vierten Quartale d. J. beginnenden sächsischen Landtags werden, wie zeither, in einer eigenen Landtagsbeilage gebracht.
Das Feuilleton, welches auch der novellistischen Unt liche Raumerweiterung regelmäßig widmet, vermittelt die Kenntnißnahme von den hervorragenden Erscheinungen in der Wiffenschaft, Literatur und im Kunstgewerbe, während es in seinen Lokal— besprechungen das Dresdner Kunsttreiben des Theaters, der Musik und der bildenden Künste, sowie
Die Berichte eines eigenen
ltung seine gegenwärtige beträcht⸗
die vaterländische Industrie besonders im Auge behält.
Die Ziehungsliften ausgelooster Königl. sächsischer Stgatspapiere, sowie die Gewinnsisten der Königl. sächsischen Landeslotterie, ingl. die Börsenberichte ( SSchluß⸗ course) werden im „Dresdner Journal“ vollständig veröffentlicht. Die muthmaßlichen Wetter⸗ Laussichten für den nächsten Tag werden nach telegraphischer Nachricht mitgetheilt.
Das „Dresdner Journal“ eignet sich seiner großen Verbreitung im Lande wegen ganz besonders für Inferate jeder Art, namentlich auch für Erlasse nichtsächsischer Be hörden, die im
Die Insertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 20 3 für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ sind die In⸗ des Abonnements auf das erste
Wir ersuchen um recht baldige Erneuerun unts auf e ohne Mehrkosten für die geehrten
Quartal iss4, da wir sonst die Lieferung vollständiger Exemp
Königl. Expedition des „Dresdner Journals“.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stauts-Anzeiger.
7 297.
Berlin, Dienstag, den 18. Dezember
E883.
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche sũ
Deutsches Reich.
Nach weisun
3 . r die Zeit vom 1. April 1883 bis zum Schlusse des Monats November 1883.
1.
Ober⸗Post⸗Direktions⸗ Bezirke.
Einnahme in dem⸗ selben Zeitraume des Vorjahres
(Spalte ).
Hierzu Einnahme
in den Vormonaten. Zusammen.
im Monate
.
IJ. Im Reichs⸗Postgebiete.
1) Königsberg
2 Gumbinnen
3) Danzig.
4 Berlin.
ö) Potsdam. k Trantfurt a / D.. 7) Stettin . 8) Köslin .
9) Posen.
10 Bromberg.
11) Breslau
12) Liegnitz.
13) Oppeln.
14 Magdeburg
15) Halle a. 16) Erfurt ; 17) Kiel. 18) Hannover.
19) Münster
20 Minden 21 Arnsberg
22) Cassel .
23) Frankfurt a. / M.
24 Cöln 3
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26) Coblen
27 Düsseldorf.
28) Trier
29) Dres den
30) Leipzig..
31) Karlsruhe.
32) Konstanz w e 34 Schwerin i. M. . 35) Oldenburg
36) Braunschweig 37) Bremen
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Ueberhaupt Berlin, im Dezember 1883.
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Hatt · Nh dart des Reichs ⸗Schatzamts.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. Dezember. Verlaufe der gestrigen (5.) Sitzung haufes wurden die 88. 27 bis 33 der Jagdordnung ohne Delatte mit geringen Aenderungen durch die Kommission vom
Hause genehmigt.
8. 34 lautet in seinen beiden ersten Absätzen. . Der Jagdrorstand erhebt die Pachtgelder und sonstig n Ein⸗ nabmen aus der gemeinschaftlichen Jagdnutzung und verthe nt sie, nach Abzug der der Genossenschaft zur Last fallenden Aut gaben,
unter die JFagdgenossen nach Verhältniß der betheiligten Flächen. Die aus einem Theilbenrke aufkommenden Jagd-Einnahmen gebühren ausschließlich den Eigenthümern der den
denden Grundflächen.“
Herr Brüning beantragte hier einen Zusatz, Stadtgemeinden die Behörden mit Genehmigung Bezirks ausschusses die Jagdgelder zum Nutzen der Jagdgenossenschaft
verwenden dürfen.
Nachdem der Staats⸗Minister Dr. Lucius, der Herr von Winterfeld und Graf von Brühl sich gegen diese Bestimmung, als einer dem ordentlichen Rechte und dem Begriffe des Eigen⸗ thums diametral entgegenstehenden erklart, und der Minister ausgeführt hatte, daß schon jetzt in der Regel die Jagdgelder nicht vertheilt, sondern zu öffentlichen Anlagen, bauten u. s. w. verwendet würden, wurde dieser Antrag ab⸗ gelehnt, und der Rest des zweiten Abschnittes angenommen;
Der dritte Abschnitt ss. 353 — 44 handelt von den Vor—⸗ schriften für die selbständigen und die gemeinschaftlichen Guts⸗
bezirke.
Die §5§. 35 — 42 wurden angenommen.
§. 43 lautet:
Die Jagd mit Windhunden und mit (Bracken) außerhalb. eingefriedigter Wildgãrt selbständiger Jagdbezirke von mindestens tausend H glãch inhalt kann durch Polizeiverordnung verboten oder beschränkt
werden.“
Frhr. von Manteuffel beantragte fo Kommifsion mit Stimmengleichheit abgelehnten Zusatz: „Die Ausübung der Jagd durch Ansitz (Anstand) da
der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang in einer Entferrung von weniger als drei- hundert Meter von der Grenze des Jagdgebiets nicht ausgeült
werden.“
Der Antragsteller führte mit dem Grafen von der Schulenburg⸗ Beetzendorf aus, daß durch die Jagd auf dem Anstande zur Nachtzeit viel Unglück angerichtet, viel Wild „zu Holze“ ge— schossen, und die Wilddieberei befördert werde.
Der Regierungskommissar, Landforstmeister Donner er—⸗ klärte, gerade die Jagd auf Anstand kann fast nur zur Nacht⸗ zeit ausgeübt werden, und der Antrag würde eine schränkung der Berechtigung, auf eigenem Grund und Boden
zu jagen, in sich schließen.
Aus denfelben Gründen erklärte sich der Berichterstatter,
der noch hinzufügte, daß man nicht wissen werde, von welchem Punkte ab die 3860 m zu messen seien, gegen den Antrag.
Trotz dieser Erklärungen wurde das Amendement des Frhrn. von Manteuffel mit geringer Majorität angenommen.
Ebenso wurde §. 44 unverändert angenommen.
Der vierte Abschnitt, 858. 45 — 52 der Jagdordnung, handelt vom Jagdschein.
8. 45 wurde ohne Diskussion angenommen. .
F. 45 hat von der Kommission den zweiten Absatz als Zusatz erhalten, der Paragraph lautet:
„Der Jagdschein wird sür ein Jahr, und zwar immer für die
Zeit vom J. April bis zum 31. Marz ausgestellt.
den ganzen Umfang der Monarchie.
Für die nicht zum preußischen Staatsverbande gehörigen Per sonen können Jagdscheine für einzelne Tage ausgefertigt wer den.“
Dieser Zufatz wurde trotz des Widerspruchs des Staats⸗ Ministers, der denselben für eine Durchbrechung des Prinzips des Gesetzes, erklärte, ein Uebermaß der Jagdausübung zu ver— hindern, angenommen, und mit ihm der ganze Paragraph. S. 4 lautet:
„Für den Jagdschein ist eine Gebühr von 20 4 zu entrichten. ie Gebühr für tageweise Fagdscheine bet rägt 2 é für den Tag. Die Ausfertigung erfolgt kosten⸗ un Die Jagdscheingebühr fließt zur Kreiskommunalkasse, in der n den Hohenzollernschen Landen zur Amte kommunalkasse, in den Stadtkreifen zur Gemeindekasse.“
„Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit:
i) die gerichtlich beeidigten Forst- und Jagdbeamten des Staates und anderer Waldeigenthümer, ö
2) diejenigen Personen, welche sich in der für die Staatsforst⸗ mten vorgeschriebenen Ausbildung befinden.“ .
Die gesperrt gedruckten Worte sind von der Kommission hinzugesetzt.
Herr Brünin Waldeigenthümer von nicht befreit würden.
Fürst Blücher von Wahlstatt forder sie solle von den Nachbarstaaten Reziprozität in Bezug auf die Jagd in ihren Gebiete
Der Staats⸗Minister
Im weiteren des Herren⸗
Er gilt für eilbezirk bil⸗
wonach in des Bezirks⸗
d stempelfrei.
wie Wege⸗ Provinz Hannover, sowie i
jagenden Hunden ãrten oder ü ektar Flächen⸗
g verlangte, daß die Forstbeamten privater der Entrichtung der Jagdscheingebühr
te von der Regierung, lgenden, in der 3 . Dr. Lucius erklärte sich gegen den Kommissionszusatz aus den zu dem vorigen Paragrayhen geltend ch wies er die Forderung beider Vor⸗ tern dürfe man ihr Gewerbe nicht Reziprozität von den Nachbarstaaten könnte höchstens durch das Reich gefordert werden.
§. 47 wurde in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso der Rest des Abschnitts. .
Der fünfte Abschnitt behandelt die Hier beantragte Graf von Zieten⸗Schwerin, i §. 52 a. einzufügen: . der Jagd mit Schußwaffen oder mit Hunden agen ist untersagt. ö ;. ulenburg⸗Beetzendorf erklärte, in Vorlage eine eminent soziale Be⸗
and) darf während
gemachten Motiven, au redner zurück. besteuern, und
Den Förs
Schonvorschriften. m Eingang dieses Abschnitts einen Die Ausübun
an Sonn ˖⸗ und Fe Graf von der Schule Punkte sehe man, daß die
in diesem
deutung habe. Wünschenswerth wäre es, wenn die Jagd auf dem Lande in die Hände der Großbauern käme, in die Hände einer Bauern-Aristokratie. Jetzt aber würde die Jagd Sonn⸗ tags fast durch alle Bewohner des Dorfes ausgeübt, sie wäre meist eine Treibjagd mit den am Sonntage arbeitsfreien Knechten. Dadurch aber würde der Kirchenbesuch gehindert, der Wirthshausbesuch gefördert.
von Kleist-Retzoaw und Graf von Brühl sprachen für die Annahme des Antrages.
Dagegen erklärte der Staats-Minister Dr. Lucius, es sei eine mißliche Aufgabe, einen solchen Antrag zu bekämpfen, wenn man der Sonntagsheiligung im Allgemeinen durchaus sym⸗ pathisch gegenüberstehe. Es gebe eine Menge von Vergnü⸗ gungen, welche der Sonntagsheiligung weit schädlicher waren, als die Jagd, es wäre also mißlich, gerade diesen männlichen Sport einzuschränken. Die bestehenden Polizeihestim⸗ mungen würden nicht richtig ausgeführt, wenn man Treib⸗ jagden am Sonntage stattfinden ließe. Diese Betrachtung führe da hinaus, daß man die Frage der Sonntagsheiligung für sich regele, sie aber nicht vereinzelt an Tiesen Ent⸗ wurf knüpfe. Keine Nation habe so viel Stubenarbeit als die deutsche, deshalb müsse die Körperpflege gerade bei uns kultivirt werden, leider werde der Sport bei uns viel zu wenig gepflegt. Auch auf den Offizierstand sei hierbei wohl Rücksicht zu nehmen, der die Jagd fast nur Sonntags ausüben könne. Er würde also dringend von der Annahme des Antrages abrathen, da auch die, welche den Antrag gestellt hätten, nur für seine Annahme an dieser Stelle wären, weil die Motive der Sonntagsheiligung andern⸗ orts nicht geregelt sei. Er halte dafür, daß man es in dieser Beziehung bei den in den einzelnen Provinzen bestehenden Polizeivorschriften lassen müsse.
Herr Brüning erklärte, für den Antrag Zieten-Schwerin stimmen zu wollen, weil in der Jagdordnung seiner Heimath Hannover bereits derartige Bestimmungen enthalten seien, die sich dort durchaus bewährt hätten.
Graf von Zieten-Schwerin meint, daß, wenn die Herren Minister des öfteren ihre Sympathien mit der Sonntags— heiligung ausgedrückt hätten, es doch sehr wünschenswerth wäre, wenn einer derselben endlich den Anfang machte, die Sonntagsruhe in seinem Ressort einzuführen.
In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Zieten— Schwerin mit 55 gegen 44 Stimmen angenommen.
Darauf vertagte sich das Haus zur Weiterberathung der Jagdordnung bis Dienstag 10 Uhr. Schluß 31 Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (17) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ Stats für 188485 und zwar mit der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern, dauernde Ausgaben Kap. S5, fortgesetzt.
Bei Kap. 85 (Meteorologisches Institut 30 790 66) wies der Abg. Dr. Huyssen auf dessen große Erfolge und Leistungen hin trotz der geringen Ausstellung, und bat, im näcsten Etat eine größere Summe für ausgedehntere Beob— achtungen einzustellen. Aus Mangel an Mitteln sei die außer⸗ ordentlich wichtige Station auf dem Brocken eingegangen, der wegen seiner isolirten Lage von besonderer Bedeutung sei, um die aus Nord und West kommenden Wetterzüge zu beobachten. Zuweilen seien mit den Beobachtungen Postbeamte betraut, welche doch wenigstens mit den Instrumenten umzugehen wüßten. Seien aber auch Kellner hierzu geeignet, selbst Oberkellner? Eine Wiederherstellung dieser Ssation auf anderer Basis wäre dringend wünschenswerth. Was gäben andere Staaten für diesen Zweck aus, und wie viel leisteten trozbem die deutschen Stationen! Unter 100 Wetterprognosen der Magdeburger Wetterwarte seien 78 eingetroffen.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, die Meteoro—⸗ logie sei Mode geworden, obwohl praktische Leute versicherten, daß an ihrem Resultate nicht viel dran sei. Die Wetter prog⸗ nofe des Herrn Overzier in Cöln für den Monat Mai stimme, wie er sich überzeugt habe, mit der Wirklichkeit durchaus nicht überein. Dem praktischen Bedürsniß des Landmannes sei mit dieser Prognose wenig gedient. An einem Ort falle starker Regen, zehn Meilen davon sei trockenes Wetter: solle für jede Distanz von der Anstalt eine besondere Prophezeiung ausgegeben werden? Und wie solle der Landmann danach seine Arbeiten einrichten? Wolle man auch noch eine Wetterbeamtenhierarchie etabliren? Er könne für eine Erhöhung dieses Postens nicht eintreten.
Der Abg. Dr. Thilenius bemerkte, dem Wunsche bezüglich des Brockens stimme er bei. Der Abg. Reichensperger hätte sich eine andere Autorität aussuchen sollen, als Overzier, der bis jetzt versäumt habe, den eigentlichen Inhalt seines Systems einer nüchternen Kritik zugänglich zu machen; denn noch fehle es an der Grundlage für solche Prophezeiungen. Ec werde einen Antrag einbringen, der nicht blos das Gebiet der Mete⸗ orologie, sondern auch das der Hydrologie betreffe. .
Der Regierungskommissar Geh. Reg Rath von den Brinken entgegnete, für die Wetterprognosen des Hrn. Overzier könne die NKegierung keine Verantwortung übernehmen. Eine Re⸗ organifation des meteorologischen Instituts mit einer Wirk⸗ famkeit für das ganze Reich sei eingeleitet worden. Es sei ernstlich in Frage gezogen worden, ob es rathsam und dem Stande der Wissenschaft entsprechend sei, die aus den Beobachtungen der von ihm niederzusetzenden Stationen eingehenden Wettervermuthungen zu veröffentlichen, und sonach fuͤr die Richtigkeit der Wetter⸗ vermuthungen eine gewisse Garantie zu übernehmen. Die Regierung habe davon abgesehen, um nicht eine neue Quelle fuͤr böswillige Anfeindungen der Königlichen Regie⸗ rung zu eröffnen. Die neu zu schaffenden Beohachtungs siationen würden sich streng auf das beschränken müssen, was die Wissenschaft erheische. Vielleicht ließen sich Modalitäten finden, um die wissenschaftlichen Ergebnisse durch Interessenten⸗ Assoziationen verwerthen, und verbreiten zu lassen. Die Re⸗ gierung hoffe, schon im nächsten Jahre die Sache etatsmäßig zum Austrag bringen zu können. .
Der Abg. Seehusen bat, bei der Reorganisation des In⸗