spurig; dann Landsberg = Schongau und Neustadt = Bischofs⸗ heim. Der Aufwand für die Interessenten beläuft sich auf
3560 700 S Ferner poflulirt die Staate regierung 3 fonds perdu 306 000 M Staatszuschuß für eine Privatbahn Pasing — Hersching. Aus den beigefügten Bemerkungen des Ministers geht hervor, daß die Aufnahme der projektirten Linien des
bayerischen Waldes in den Gesetzentwurf nicht mög⸗ lich war, weil die unentgeltliche Grunderwerbung für diefe Linien zur Zeit nicht zu Stande gekommen
ist; daß die Staatsregierung aber hoffe, dem nächsten Budgetlandtage wenigstens bezüglich einer Sekundärbahn Freyung —=Passau eine Vorlage machen zu können, Ein Be⸗ dürfniß für die Errichtung von Hauptbahnen in Bayern be⸗ zeichnete der Minister als nicht mehr gegeben; es würde auch durch neue Hauptbahnen die Bayern schon gemachte und noch erwachsende Konkurrenz nicht aufgewogen werden können. Die drei Gesetzentwürse wurden einem besonderen Ausschusse über⸗ wiesen.
Mecklenburg. Schwerin, 18. Dezember. Gestern beschloß die Landtagsversammlung in Stern berg, auf Ein⸗ ladung des Aufsichtsraths und der Direktion der Wismar⸗ Rostocker Eisenbahn zur Theilnahme an der Eröffnung dieser Bahn, welche am Freitag, den 21. d. M. stattfindet, eine Deputation, bestehend aus je zwei Mitgliedern der Ritterschaft und der Landschaft abzuorsnen. Ueber einen von beiden Re⸗ gierungen vorgelegten Entwurf einer Verordnung, betreffend das Bürgerrecht in den Städten, ward auch gestern, obwohl die Sektion für Justizsachen (die „Justiz⸗Committe“) die Annahme desselben empfahl, kein besseres Resultat erzielt als auf den Landtagen der Vorjahre. Es erfolgte wiederum die itio in partes. Die Landschaft (Städte) lehnte, wie bisher, in einer sog. „Standeserklärung“ die Vorlage ab, worauf die Fitterschaft (Gutsbesitzer) erklärte, keinen Anlaß zu haben, sich über den Verordnungsentwurf zu äußern. Dasselbe Ausein⸗ andergehen der beiden Stände erfolgte, wie schon kurz in Nr. 256 dieses Blatts berichtet wurde, am Sonnabend hin— fichtlich einer von beiden Regierungen, der schwerinschen und strelitzschen, vorgelegten Ausführungsoerordnung zu dem Reichs⸗ gefetz vom 13. Juni d. J., betr. die Krankenversicherung der Arbeiter. Die Landschast aller drei Kreise (des mecklenburgi⸗ schen, wendischen und stargardschen) erklärte: sie halte die Uebertragung von Funktionen der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des Reichsgesetzes an die Gewerbe-Kommission oder an eine andere ad hoc zu konstituirende Behörde, wie es die Regierungsvorlage proponire, nach s. 84 des oben citirten Reichsgesetzes nicht für zulässig. Die Ritterschaft stimmte da— gegen dem Vorschlage der Regierungen bei Diese Erklärun⸗ gen beider Stände wurden durch die Landmarschälle zur Kenntniß der Landtags-Kommissarien beider Regierungen, welche in den Landtagssitzungen nicht gegenwärtig sind, gebracht. Gestern ward weiter mit 80 gegen 18. Stimmen beschlossen, nach Maßgabe eines schwerin schen Reßinimalrestripts den Bau einer Bahn von Gnoien nach Teterow durch Bewilligung der Landeshülfe (20 000 6 pro Kilometer) zu unterstützen und den Engeren Ausschuß mit den weiteren Verhandlungen zu beauftragen. Die gleiche Landeshülfe wurde heute für den Bau einer Eisenbahn von Friedland nach Neubrandenburg bewilligt. Ferner genehmigten die Stände die Erhebung von sii des vollen Betrages der sogenannten außerordentlichen Kontribution in Mecklenburg⸗Schwerin. Für Flußbauten ge⸗ währte man 12500 M rein und 5000 M bedingt. — Im letzten Landtagsbericht (Nr. 296) muß es Zeile 12 von unten heißen „drei Chausseen“ (statt die Chausseen) wurden in die Landesverwaltung übernommen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 17. Dezember. Ueber die Angelegenheit der bei Metz zu errichtenden monumentalen Krieger-Grabstätte theilt die „Els.— Lothr. Ztg.“ Folgendes Nähere mit:
Die Grabstälten der auf den Schlachtfeldern um Metz bestatteten Krieger deutscher und französischer Nationalität sind nur zum kleinsten Theile in das Eigenthum des Reichs oder betheiligter Privatpersonen, übergegangen und dauernder Erhaltung sicher. Für die Kriegergräber auf Gemeindefriedhöfen sind 15jährige Ruherechte erworben. Die große Mehrzahl der Gräber ist auf den Schlachtfeldern zerstreut. Dieselben ge⸗ nießen nach §. 2 des Gesetzes über die Kriegergrabstätten vom 2. Februar 1872 den polizeilichen Schutz der riedhöfe. Die zur Schonung verpflichteten Grundeigenthümer erhalten eine nach dem Ertragswerthe der entzogenen Fläche berechnete Ent⸗ schäbigung. Dieser Zustand hat zu, vielfachen Klagen geführt, welche insbesondere auch im Landesausschusse zum Ausdruck gekommen sind. Es ist nicht zu ver— kennen, daß die fraglichen Grabstätten, deren Gesammt⸗ zahl sich auf etwa 2760 beläuft, für zahlreiche Grundeigen⸗ thümer eine bedeutende Erschwerung der Ackerbestellung zur Folge haben, von welcher es zweifelhast ist, ob dieselbe durch die von ihnen bezogene Entschädigung vollkommen ausge— glichen wird. Dazu kommt, daß troß der Anstellung be— sonderer Wärter für die Grabstätten der Krieger ein aus— reichender Schutz der weit zerstreuten Gräber gegen Beschädi⸗ gung kaum zu erreichen ist.
Aus diesen Erwägungen ist der Gedanke entsprungen, die in den Kriegergräbern um Metz enthaltenen Gebeine, deren Ruhestätte nicht von dem Reich oder von Privatpersonen eigenthümiich erworben sind, in einem einzigen Massengrabe zu vereinigen. Diese Sammelgrabstätte würde natürlich in einer ihrem Charakter entsprechenden Weise monumenta zu gestalten sein. Ein vorläufiges Projekt des Garnison⸗Bau⸗ inspektors Rettig in Metz ist von einer besonders zusammen⸗ gesetzten Kommission aus dem militärischen, architektonischen und finanziellen Gesichtspunkte geprüft worden. Voraussetzung für die mit bedeutenden Kosten verbundene Ausführung des Plans ist die Uebernahme dieser Kosten durch das Reich.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des Präsidenten des Herrenhauses find in dasselbe berufen: Graf Ozwald Thun und Fürst, von Thurn und Taxis, und zum Mitglied ernannt Fürst Georg Lobkowitz. Die Indemnitätsvorlage, die Vorlage betreffs der Aushebung des Rekrutenkontingenis und die Vorlage betreffs der Ausnahmegerichte in Dalmatien wurden endgültig ge⸗ nehmigt. Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe erklärte sodann die Vertagung bis zum 22. Januar.
Die „Presse“ veröffentlicht: den Wortlaut des vom Finanz⸗Minister und vom Handels⸗Minister genehmigten Uebereinkommens wegen Verstaatlichung der Kronprinz-Rudols⸗Bah n. Aus demselben ergiebt sich, daß der Betrieb der Rudolf-Bahn vom 1. Januar 1884 ab
für Rechnung des Staates geführt wird. Die Rudols⸗Bahn bleibt auch nach dem J. Januar 1884 Besitzerin des im Eisen⸗ bahnbuche einen Bestandtheil der bücherlichen Einheit bilden⸗ den festen und beweglichen Materials, soweit dasselbe den Prioritätabesitzern zu haften hat. Sämmiliche Reserven gehen in den Staatsbesitz über. Der Gewinn fällt ausschließlich dem Staat zu, welcher von dem Einlösungsrecht Gebrauch macht, wenn die Rudolf ⸗Bahn ausreichende Sicherheit dafür bietet, daß die vom Staate zu ner = Silberprioritäten keine größere Be⸗ lastung als die festgesetzte treffen könne. Dieser Belastung wird diejenige gleichgeachtet, welche sich durch Aufnahme eines neuen einhentlichen, bis zum 1. August 1856 rückzahlbaren Konvertirungsanlehens ergiebt, dessen Jahreslast einer 5 Proz. in Silber nicht uͤbersteigenden 2 7 nebst Amortisa⸗ tions quote innerhalb der Tilgungsdauer gleichkommt.
Schweiz. Bern, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach einer dem Bundes rath zugegangenen Mittheilung sind die Niederlande der internationalen Reblauskon— vention beigetreten. — Rtalien hat unter gewissen Vor⸗ behalten seine Zustimmung zu Art. j, 2 und 3 des Schluß⸗ 1. der in Bern abgehaltenen internationalen Konferenz
6 der technischen Einheit im Eisenbahnwesen erklärt.
Der Nationalrath hat heute mit 101 gegen 17 Stimmen ö ag zwischen der Schweiz und Italien ratifizirt.
Großbritannien und Irland. London, 16. Dezember. (Allg. Corr.) Die gestrige Ausgabe der „London Ga zette“ bringt an der Spitze eine Proklamation der Königin, welche das Parlament auf Dienstag, den 5. Februar 1884 „für die Erledigung verschiedener dringlicher und wichtiger Geschäfte einberuft. Die Kirchen parlamente von Canter⸗ bury und York sollen am 6. Februar zusammentreten.
Die Statue Lord Beaconsfields, welche auf dem Platz vor der St. Georgs Hall in Liverpool errichtet worden ist, wurde vorgestern von Sir Richard Croß unter entsprechender Feierlichkeit enthüllt. r
— 18. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Pall Mall Gazette“ meldet, sind in Folge der Nachricht, daß mehrere Mitglieder der Partei der sogenannten „Unüberwind⸗ lichen“ von New-York nach England abgereist seien, außerordentliche Vorfichtsmaßregeln für die Sicherheit des Premiers Gladstone in Hawarden getroffen worden. Meh⸗ rere Polizeiagenten sind in Hawarden stationirt.
Wie verschiedene Abendblätter melden, sollen die Stadtbehörden gestern zwei Briefe erhalten haben, in welchen die Sprengüng der Londoner BrückLe und des New⸗ gate⸗Gefängnisses angedroht wird. Die Brücke und das Gefän gniß werden in Folge dessen streng bewacht.
Frankreich. Paris, 18. Dezember. (W. T. B.) Im Senat wurde heute die Vorlage wegen der neuen Kre⸗ dite für Tongkin 9 eingebracht und alsbald der mit der Vor⸗ berathung der ersten Kreditvorlage beauftragten Kommission zugestellt. Diese Kommission trat sofort zur Berathung zu⸗ sammen. Jauréguiberry erklärte in dem von ihm erstatteten Bericht: ein Aufgeben von Tongking sei unmöglich; es würde
rankreich vor Europa herabwürdigen. Die augenblicklichen
erlegenheiten seien durch angsamkeiten veranlaßt; man müsse der Regierung die Möglichkeit gewähren, offen zu sagen und zu zeigen, daß Frankreich respektirt sein wolle. Die Kommission war einstimmig dafür, die Kredite zu bewilligen. Die Be⸗ rathung wurde auf nächsten Donnerstag festgesetzt.
In der Deputirtenkammer sprach sich bei der Be⸗ rathung der neuen Tongkingkreditvorlage Lockroy (von der äußersten Linken) tadelnd über die Expedition nach Tongking aus. Der Minister-Präsident Ferry erwiderte: die Hauptfrage sei durch die Tagesordnung vom 10. d. M. ent⸗ schieden worden. Die neuen Kredite seien eine nothwendige und logische Folge dieser Tagesordnung. Wenn man von dem Ministerlum Energie verlange, so dürfe man sich nicht nur immer in Betrachtungen ergehen. In dem früher bezüglich Tongking gefaßten Plane sei nichts geändert worden. Die Regierung werde in den bezeich⸗ neten Grenzen bleiben und verlange von dem Parlament die Mittel, um das gesteckte Ziel entschlossen und ruhm⸗ voll zu erreichen. Die geforderten Verstärkungen seien voll— kommen ausreichend. Es handele sich nicht um eine neue Expedition gegen Hue. Der König von Annam sei eines gewaltsamen Todes gestorben; die französische Gesandtschaft kaufe aber keine Gefahr. Der Gouverneur von Hue ver— handele mit dem Vertreter Frankreichs. Der Admiral Courbet marschire gegen Sontay. (Lachen auf den Tribüren; der Präfident befiehlt die Räumung derselben.) Hr, Ferry sprach sein Erstaunen darüber aus, daß man der Regierung, welche sich in vollem Kriege befinde, fortwährend Schwierigkeiten bereite (Verschiedene Ausrufe). Wenn Sie, fuhr Ferry fort, eine Regierung wünschen, welche dem in den täglichen Inter⸗ pellationen gestellten Verlangen einfach nachgiebt, so suchen Sie sich eine andere. (Beifall) Was ihn betreffe, so würde er seine Pflicht verletzen, wenn er etwas über die Feldzugspläne oder die Verhandkungen mittheilen würde. Im Uebrigen befinde sich das Kabinei in dieser Frage in voller Uebereinstimmung. = Nachdem sich noch Granet und Périn gegen die Bewilli⸗ gung der geforderten neuen Kredite ausgesprochen hatten, wurde die Generaldiskussion geschlossen. Bischof Freppel er⸗ klärte: er werde für die neuen Kredite stimmen, wie er auch für die zuerst geforderten gestimmt habe, obgleich er mit der Art, wie die Expedition entworfen und geleitet worden, nicht einverstanden sei. Eine Verweigerung der Kredite würde eine Räumung Tongkings vor den nicht zu rechtfertigenden Forderungen Chinas zur Folge haben und zur Vernichtung bes Einfluͤsses und Ansehens Frankreichs im Orient führen. Frankreich müsse ferner aber auch den Pflichten der Gerechtigkeit und Ehre nachkommen, die es den Missionären und den Christen schuldig sei, die sich unter den Schutz der französischen Fahne begeben hätten. Endlich sei die Bewilligung der Kredite nothwendig, um der Armee Vertrauen und der Regierung Anfehen zu geben. Die Einstimmigkeit der Kammer werde eine friedliche Lösung beschleunigen. Sobald Frankreichs Fahne einmal entfaltet sei, müsse man folgen. — Die ver⸗ langten neuen Kredite wurden hierauf mit 312 gegen 180 Stimmen bewilligt.
General Millot reist morgen nach Tongking ab. — Eine Depesche des Journals „Paris“ aus Hongkong, von gestern, sagt: Admiral Courbet sei auf dem Marsche nach Sontay nür schwachem Widerstande begegnet; der Feind ziehe sich vor ihm in die Gebirgswaldungen zurück; Sontay werde wohl ohne Gefecht besetzt werden. — Dem „Temps“ zufolge
hätten sich beim Kriegs Minister 8000 Offiziere für die Expedition nach Tongking gemeldet; auch von Soldaten und Unteroffizieren gingen zahlreiche Meldungen zur Ein⸗ stellung in das Expeditionscorps ein.
— 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Ein Tele⸗ gramm des Gouverneurs von Cochinchina bestätigt den gewaltsamen Tod des Königs von Annam. Der Adlatus des Civil kommissars, Champeaug habe die neue Regierung nicht anerkannt, auch die — Beziehungen zu derselben abgebrochen: er unterhalte jedoch mit dem neuen Ministerium noch geschäftlichen Verkehr. Der Civilkommissar Har mand sei nicht nach Hue gegangen. — Ein aus Saigon, unterm 17. ds, in Paris eingegangenes Telegramm berichtet: das Panzer— schiff „Bayard“, am 13. von Hue abgegangen, habe gleichfalls die Nachricht von dem Tode des Königs von Annam bestätigt; es seien jedoch in Hue keinerlei Unruhen ausgebrochen, und die französische Gesandtschaft laufe keine Gefahr. Die Garnisonen von Thuanan und Hug seien wieder frisch verproviantirt. Courbet habe seinen Marsch auf Sontay am 11. ds. angetreten.
Italien. Rom, 168. Dezember (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz machte heute Vormittag einen Spaziergang auf dem Corso und der Piazza di Venezia und wurde von der Bevölkerung überall ehrfuchtsvoll begrüßt. Wenige Minuten vor 11 Uhr verließ der Kronprinz, Höchstwelcher die Feldmarschalls⸗Uniform mit dem Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens trug, mit Sei⸗ nem Gefolge in drei Hofequivagen den Quirinal und begab Sich ohne vorherige Anmeldung nach dem Pantheon, wo Se. Kaiserliche Hoheit einige Zeit an dem Grabmal des Königs Victor Emanuel verweilte. Kurz zuvor war dort ein prachtvoller Lorbeerkranz niedergelegt worden.
— 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B) Kurz nach 1 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nach dem Vatikan, um Sr. Heiligkeit dem Papst einen Besuch abzustatten. Im ersten Wagen, einem Coups, saß der Kronprinz mit dem preußischen Gesandten von Schlözer, in 2 geschlossenen Landauern das Gefolge des Kronprinzen. Alle 3 Wagen waren mit je 2 Pferden bespannt; die Kutscher und die Bedienung trugen schwarze Livrée mit der preußischen Cocarde. Der Kronprinz und Sein Gefolge waren in Uniform. Etwa 10 Minuten nach 1 Uhr trafen die Wagen auf dem St. Petersplatz ein und fuhren durch die Einfahrt, welche nach den Museen führt. in den Vatikan. Se. Kaiser— liche Hoheit verließ mit dem Gefolge die Wagen in dem Hofe des heiligen Damasus vor der zu den Gemächern des Papstes führenden Ehrentreppe. An den Eingängen zum Vatikan
hatte sich eine große Menschenmenge angesammelt, welche den Kronprinzen ehrerbietigst begrüßte. An der Ehrentreppe standen päpstliche Gensd'armen in
großer Uniform, und die Treppe entlang waren päpstliche Palast⸗ und Nobelgarden, ebenfalls in Gala, aufgestellt. Am Fuße der Treppe wurde der Kronprinz von Monsi gnore
Catalbi, dem Ceremonienmeister, empfangen; im Schweiz ersaal
sand eine Begrüßung durch Monsignore Teodoli, den Major domus des Papstes sowie durch den Kammerherrn Mon signore Macchi statt. Geleitet von den genannten Würdenträg ern be⸗ gab Sich der Kronprinz nach den Gemächern des Papste s. Der
heilige Vater kam dem Prinzen bis in das Vorzimmer entgegen
und lud denselben zum Eintritt in sein Gemach ein. Nach einer Unterredung die über eine halbe Stunde währte, stellte der Kronprinz dem Papst sein Gefolge vor, welches, außer dem preußischen Gesandten von Schlbzer und dem Gesawdd— schaftssekreiär, aus 6 Personen bestand. Am Schluß des Befuchs bat der Kronprinz den Papst um die Erlaubniß, die Bibliothek und die Museen des Vatikans sowie die Peters= lirche besichtigen zu dürfen. Nachdem der Kronprinz auch dem Kardinal Jacobini einen Besuch gemacht hatte, verließ Se. Kaiserliche Hoheit um 316 Uhr den Vatikan und begab Sich direkt nach dem Quirinal.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Als nach der Unter⸗ redung des Kronprinzen mit dem Papst die Vorstellung des Kronprinzlichen Gefolges stattfand, unterhielt sich der Papst mit den einzelnen Personen desselben auf das Freundlichste und bemerkte dabei unter Anderem, daß er heute vor dreißig Jahren zum Kardinal ernannt worden sei und damals schon den Kronprinzen auf dessen erster Reise nach Rom kennen gelernt habe. Als Se. Kaiserliche Hoheit Sich spöäter zu dem Staatssekretär Jacobini begab, kam ihm der Kardinal bis zur Thür entgegen und geleitete den Kronprinzen in seine Geniächer. Der Kronprinz und der Kardinal waren hier im Ganzen 15 Minuten zu einer Unterredung zusammen, wäh⸗ rend welcher der Gesandte von Schlözer das Kronprinzliche Gefolge dem Unter⸗Staatssekretär Monsignore Mocenni vor⸗ stellte. — Bei dem Besuch der Museen traf der Kronprinj nochmals mit dem Kardinal⸗Staatssekretär zusammen. .
— 189. Dezember. Ihre Majestätten der König und Lie Königin, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus unternahmen Nach⸗ mittags abermals eine Spazierfahrt nach dem Monte Pincie, — Por dem Diner empfing der Kronprinz im Quirinal die Minister, das diplomatische Corps sowie die Mitglieder der obersten Behörden und der Gemeindevertretung von Rom. — Um 7is, Uhr begann das Galadiner, in dem großen, in Weiß und Gold gehaltenen, mit drei prachtvollen venetiani= schen Kronleuchtern geschmückten Saale des Quirinals, Es waren 122 Einladungen ergangen. Der Kronyprin; führte Ihre Majestät die Königin zur Tafel; die Mußt spielte die preußische und die ilalienische Vollshymne— Die Tafel hatte Hufeisenform. Se. Piajestt der König saß im Centrum der Tafel, ihm gegenüber die Königin, neben der Königin rechts der Kronprinz, neben der Königin links der Prinz Ludwig Wilhelm von Baden; zur Rechten des Königs die Gemahlin des Botschafters von Keudell, zu seiner Linken die Gemahlin des französischen Botschafters Décrais. Nach dem Diner fand Cercle statt.
8. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkamm er wiederholten Abst immung über die bei der Berathung des „Bibliothek“ gestellte Kabinetsfrage stimmten 159 Depu⸗ tirte für die Regierung; 82 enthielten sich der Abstimmung und 6 Deputirte stimmten gegen die Regierung.
Bulgarien. Sofia, 17. Dezember. (B. T. B.) Die Kammer hat den Antrag der Regierung auf Aenderungen der Verfassung angenommen. Die Aenderungen bezwecken die Einführung einer aus 45 Mitgliedern bestehenden Ersten Kammer und einer aus 106 Mitgliedern bestehenden Deputirtenkammer.
Unterrichtzbudgets zu dem Kapitel
Afrika. Egyvten. Kairo, 18 Dezember. (W. T. B.) Saker Pascha hat sich nach Suat im begeben. Derselbe ist mit der obersten Civil⸗ und Militärgewalt fur alle Theile des Sudan bekleidet, welche seine Truppen berühren werden. In cinem Brief des Khedive an. Baker Pascha heißt es; der
weck der Expedition sei die Pacificirung des Gebietes zwischen Sualim und Berber. Der Khedive empfiehlt die An⸗ vendung versöhnlicher Maßregeln zur Erzielung eines Ein⸗ pernehmens mit den Häuptlingen der Stämme und dann erst den Gebrauch von Gewalt.
—
Seitungèstimmen.
Der „Norddeutschen Allgemeinen entnehmen wir folgenden Artikel:
So verschieden unserer oppositionellen Finanzkünstler Ansichten über die noch zu erfindende Normalsteuer, die Keinen drückt, auch sind, fo sind Jene doch einigermaßen einig über die prinzipielle Verwerflichkeit undirekfer Steuern, da solche, falls sie Mafseakonsumartite! treffen — die fie doch aber treffen müssen, wenn der Zweck, erhebliche Ein⸗ nahmen zu erzielen, erreicht werden soll — nach Behauptung der Anhänger jener finanziellen Schule dem armen Manne die noth— wendigsten Lebensbedürfnisse vertheuern sollen.
Darüber, daß Schutzzölle eine derartige preissteigernde Wirkung nicht ben, die in den Detailpreisen der mit denselben belegten Ver⸗ brauchsartikel nachweisbar wäre, ist man zwar nachgerade fast all gemein zur Erkenntniß gekommen und hahen ein Erhebliches zu diesem Re⸗ fultate wohl diejenigen Erörterungen beigetragen, in welchen vor längerer i an dieser Stelle nachgeriesen wurde, in der Bewegung der Getreide⸗
ngrospreife, des Mehl ⸗Engrospreises und des Brotpreises fänden so starke Schwankungen statt, daß jeder derselben sich scheinbar ohne Rücksicht auf den anderen vorhergehenden Faktor bewege, so daß von einer Ginwirkung des verschwindend kleinen Faktors Zoll auf das Ende des Preisbildungsprozesses keine Rede mehr sein könne. Die Ueber⸗ seugung, die innere Konkurrenz verhindere es, den Schutzzoll im Detailpreise zum Ausdruck zu bringen, hat sich mehr und mehr befestigt, nicht aber kann man ein analoges Re⸗ sultat bezüglich indirekter Steuern, die von Artikeln der in⸗ neren Produktion erhoben werden, bisher konstatiren. Bei diesen eigentlichen Verbrauchsabgaben wird stets noch wieder der Einwand erboben, deren Wirkung werde eine Vertheuerung der Lebensbedürf⸗ niffe gerade des armen Mannes jein. Dieser Einwand war z. B. noch im vorigen Jahre von allen Seiten zu vernehmen, als es sich um Erhebung einer Schanksteuer handelte. Ueber die Wirkungen einer solchen indirekten Verbrauchs abgabe liefert nun eine dem haverischen Landtage kürzlich vorgelegte statistische Erhebung über die Bewegung der Bierpreise ein sehr intereressantes Material.
Bekanntlich hat Bayern im Jahre 1879 seinen Malzaufschlag von Lauf 6 M erhöht, für die Pfalz war derselbe überhaupt erst 18758 zum alten Satze eingeführt und dann gleichzeitig mit dem abrigen Bayern erhöht worden. Nebenbei bemerkt ist diese bayrische Bierbesteuerung etwa dreimal so hoch als in den Staaten der Brau— steuergemeinschaft, also Preußen ꝛc. Gegenwärtig handelt es sich nun für Bayern um die Frage, ob die. Malzaufschlags erhöhung fortdauern soll, und um für die Beantwortung der⸗ selben das Material zu bieten, legte die baynrische Regie⸗ rung dem Landtage statistische Erhebungen über die Bierpreise vor, autz' denen Professor Schanz in Würzburg in der Allg. Ztg. einige für die Frage der Einwirkung der Malzaufschlagserhöhung auf den Bierpreis interessante Zusammenstellungen mittheilt. Darnach war in 54 vergleichbaren Orten das Resultat, daß der Ganterpreis, der
Zeitung“
jenige, zu welchen die Brauereien an die Wirthe abgeben, im Ver⸗ gleiche des Jahres 188251883 gegenüber dem Oktober 1819 war beim Winterbier Sommerbier höher in 23 Orten 27 Orten gleichhoch 18 . niedriger 13, 11
Anders stellt sich die Bewegung des Schankpreises; derselbe war im Vergleiche derselben Termine beim
Winterbier Sommerbier höher in 14 Orten 16 Orten gleichhoch 38 .
; niedriger? ö Hieraus zieht Prosessor Schanz folgenden Schluß:
Wenn man diese Fälle als Typus für alle übrigen betrachten dürfte, so ergäbe sich, daß den Brauern zu einem großen Theil, beim Sommerbier sogar der Hälfte, eine Preiserhöhung gelang — ob eine entsprechend große bleibt dahingestellt — ein kleinerer Theil mußte gleich hohe Preise wie früher gewähren, ein noch kleinerer sich sogar eine Preiskürzung gefallen lassen. Nicht die gleiche Erscheinung bieten die Schanfpreife dar; in weitaus der Mehrzahl der Fälle stehen die. Alben noch auf der Höhe wie 1879, einer kleinen Zahl gelang die Steigerung, nur ganz vereinzelt trat ein Sinken ein. Soweit daz Material also eine Handhabe bietet, legt es den Schluß nahe, daß die Steuerabwälzung in erster Linie und hauptsächlich nur in dem Verhaͤltniß zwischen den Brauern und Wirthen zur Geltung kam.
Das von Professor Schanz sehr vorsichtig angedeutete Resultat dürfte sich dahin verallgemeinern lassen, daß nur in etwa: mehr als einem Viertheil der beobachteten Orte eine Malzaufschlags—= erhöhung, welche in Höhe unserer Brausteuer stattfand, dem Konsumenten im Preise überhaupt wahrnehmbar wurde, und daß in nicht ganz der Hälfte der Orte die Brauer (ine Preiserhöhung bei den Wirthen durchzusetzen wußten. Wer nun die Empfindlichkeit der bayerischen Bierkonsumenten gegen Qualitätsverschlechterungen ihres Getränkes kennt, der wird kaum an⸗ nehmen wollen, daß etwa dort, wo keine Preiserhöhung oder gar Preisrückgang eintrat. die Wirkung der Malzaufschlagserhöhung in solcher Richtung zu suchen sei. .
Hr. Professor Schanz giebt aber noch eine weitere instruktive Zusammenstellung, indem er die Preise zweier aufeinander folgenden Jahre vergleicht; das Ergebniß ist folgendes:
Beim Winterbier war der Preis von 1880381 gegen 188182 gegen 1882/83 gegen Oktober 1879 Oktober 1856,81 Oktober 1881/82 Ganter Schank . Ganter Schank ⸗ Ganter ⸗ Schank⸗
höher
17 10 12 10 10 4 gleich hoch 18 33 20 36 34 45 niedriger 12 6 16 2 10 5 nicht angegeben 8 6 14 14 1 1 Beim Sommerbier war der Preis höher 27 21 7 — 14 gleich ho 26 33 22 37 28 44 niedriger 1 — 18 16 12 3 nicht angegeben 1 1 8 8 1 1
Diese Zahlen scheinen sehr deutlich darzulegen, wie Brauer und Schänker gleich nach Eintritt, der Maljaufschlags Erhöhung die Tendenz haften, dieselbe im Preise zum Ausdruck zu bringen, daß sie aber mit dieser Absicht Seitens des Publikums auf Widerstand stleßen und dieselbe mehr und mehr aufgeben mußten. Die 3h! der Orte mit gleich hohen Preisen wird namlich von Jahr zu ahr größer, befonders bezüglich der Schankpreise, und den anfänglich ein getretenen Preiserhöhungen stehen in den folgenden Jahren erhebliche Herabfetzungen gegenüber; n e,
Fur den Konsumenten scheint nach diesen Ergebnissen die von uns an diesen baxerischen Bierpreisen zu erörternde Frage dahin be⸗ antwortet zu sein, daß eine so beträchtliche Erhöhung der indirekten inneren Verbrauchsabgabe für Bier, die der unsrigen gleichkommt, für ihn im Preise nur sehr vereinzelt auf die Dauer zum Ausdruck gelangte. daß die innere Konkurrenz der Brauer und Schänker den Dauyleffekt dieser Steuererhöhung auf diese Gewerbe vert heilte.
Damit ist freilich die Frage der Brausteuer und ihrer Höhe keineswegs nach allen Seiten bin erörtert, da zwar keine Vermin— derung der Brauproduktion im Ganzen oder des Bierkonsums einge⸗ treten ist, wohl aber eine Abnahme der kleineren Brauereien, die mit technisch weniger guten Betriebseinrichtungen versehen, die verschärfte Konkurrenz nicht zu ertragen vermochten; Hand in — damit geht eine Zunahme der Großbrauereien, welche die Gesammtproduktion erheblich gesteigert hat.
Die in Bavern, in Folge der Malzaufschlagserhöhung an den Bierpreisen gemachten Erfahrungen bestätigen also von Neuem, daß eine selbst hohe indirekte Berbrauchsabgabe nachweisbare Folgen für den Detailkonsumenten nicht zu haben braucht, wenigstens nicht auf die Dauer, und daß das den indirekten Steuern in dieser Bezie hung so gern angeheftete Odium weit mehr aus der agitatorisch ver wertheten Theorie herrührt, als es aus den Erfahrungen des prak⸗ tischen Lebens zu beweisen ist.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer, vor:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages unserer Monarchie, für den Umfang derselben, jedoch mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, was folgt ö.
Der Kapitalrentensteuer sind unterworfen:
Zinsen, Renten und sonstige geldwerthe Vortheile aus den dem Steuerpflichtigen zustehenden Kapitalforderungen jeder Art, ein⸗ schließlich der Dividenden⸗ 2c. Bezüge aus Aktien und ähn⸗ lichen Kapitalanlagen, insbesondere
a. Zinsen aus Anleihen des Deutschen Reiches, deutscher und außerdentscher Staaten, der Gemeinden und anderer öffentlichen Ver⸗ bände, ferner Zinsen sonstiger verzinslicher Kapitalfgrderungen aus Darlehnen, Pfandbriefen, Prioritäten, Kaufgeldern, Ablösungsbeträgen, Äbrechnungs⸗ und Kontokurrentguthaben,. Sparkassenguthaben, Kautio— nen, Hinterlegungsgeldern und Vorschüssen, sowie Zinsen aus verzinslich gewordenen Zins und anderen Ausständen;
b. Zinsen, Renten und Dividenden oder. Gewinnantheile an Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerk⸗ schaften, Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften;
c. Zinsen, welche in unverzinslichen Zielforderungen, diskontirten Wechfeln, Schatz scheinen, Anlehnsloosen und anderen unverzinslichen Kapitalforderungen, bei welchen ein höheres als das ursprünglich ge⸗ gebene Kapital zurückgewährt wird, inbegriffen sind.
Gehen Zinsen oder Renten nicht regelmäßig unverkürzt ein oder unterliegen fle, wie bei Dividenden aus Aktienunternehmungen, jähr— lichen Schwankungen, so ist der Durchschnitt des in den drei voran gegangenen Jahren bezogenen Betrages in Ansatz zu bringen.
Bie Zinfen von Kapitalanlagen, bei welchen ein anderer Zins⸗ ertrag nicht zu ermitteln ist, sind mit 40ꝭ des Nennwerthes der Kapitalforderung zu berechnen.
§. 2.
Die Besteuerung erfelgt nach Maßgabe des jährlichen Gesammt⸗ betrages der Kapitalrenten (5. I). welche der zur Entrichtung der Steuer Verpflichtete (5. 7) bezieht, nach Abzug der auf die Ein— zsiehung und Sicherung derselben erweislich verwendeten Ausgaben.
Ein Abzug etwaiger Sch he n, findet nicht statt.
Als Kapitalrente des in gewerbesteuerpflichtigen Bank- und ähn— lichen den Geld. und Kreditverkehr vermittelnden Geschäften angeleg⸗ ten Vermögens gilt die vierprozentige Rente des aus der letzten Jah⸗ resbilanz sich ergebenden Geschäftsvermögens. Zinsen und Renten, welche die Inhaber folcher Geschäfte etwa aus nicht im eigenen Ge⸗ schäfte angelegten Kapitalvermögen beziehen, sind unter Beachtung der Vorschrift im ersten Absatze des 5. 2 der vorstehend bestimmten Rente zuzurechnen.
4.
Kavitalrenten (5. I) der einem Haushalte angehörigen Familien glieder sind, wenn letztere nicht zur Einkommensteuer selbständig ver⸗ anlagt werden (6 8 des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage) den Kapitalrenten des Saus haltungsvorstandes zuzurechnen.
9
An Kapitalrentensteuer wird erhoben: bei einem der Besteuerung
unterliegenden ö Betrage (658. 1-4) für je 100 . von mehr als jo 0 4Æ. 24 4 von 15 665 M und weniger bis 9000 ½Æ½ 1,9 „S6 n 2800 1 * 8 * 8000 . 1,ů8 . , ‚ . ö J, J 68h. . * 6000 * * * n 5 400 * 1,5 * Il . h. 1 61 4820 M 61 12 . 4200 12 1,3 41 . ( . . d . 369000 . . n 3000 * * . n 2400 * 1‚0 n, ,, ; . 0,9 ö ö Jil . 1500 ) , 17. 12 1200 . 0,7 1 * 1200 . * . * 200 *. 936 n ö . ö ' ö
§. 6.
Die zu erhebenden Steuersätze sind für der Besteuerung unter⸗ worfene Beträge von 3000 M und weniger auf die nächsten durch Vier in dolle 35 J, und für höhere Beträge auf die nächsten durch Vier in volle 50 3 theilbaren Summen abzurunden.
Die Kapitalrentensteuer ist von den nach S§. 1 und 2 des Gesetzes vom heutigen Tage einkommensteueryflichtigen physischen w und Kommanditgesellschaften auf Aktien zu entrichten.
§. 8.
Von Entrichtung der Kapitalrentensteuer befreit sind:
I) die nach §. 4 Nr. 1 bis 5. des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage von der Einkommensteuer Befreiten,.
Y) diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, deren der Kapitalrenten⸗ steuer unterworfene Bezüge (65. 1 bis 4) den Betrag von 600 . nicht übersteigen;
3) Steuerpflichtige, 2000 M nicht übersteigt; . ;
4 Wittwen, vaterlose Minderjährige und solche Personen, welche in Folge körperlicher oder geistiger Zustände unfähig sind, für sich und ihre Angehörigen den standesgemäßen Unterhalt zu erwerben, wenn deren Gefammteinkommen den Betrag von 4 S6 nicht übersteigt.
§. 9. :
Jeder zur Entrichtung der Rapitalrentensteuer Verpflichtete hat dem Vorsitzenden der Einkommensteuer · Veranlagung kommission inner⸗ halb einer von demselben öffentlich bekannt zu machendrn Frist eine scriftliche Steuererklärung einzureichen, in welcher der Gesammt, betrag seiner der Kapitalrentensteuer unterworfenen Bezüge für jedes der zwei vorausgegangenen Jahre (C85. 1 bis 4) anzugeben ist. Die Steuererklärungen mussen die Versicherung des Steuerpflichtigen ent⸗ halten, daß er feine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ge⸗ macht habe. a2 , ,, e r. —
deren Gesammteinkommen den Betrag von
In gleicher Weise sind die Inhaber der im s. 3 bezeichneten Ge— schäfte zur Deklaration de aus der letzten Jahresbilanz sich ergebenden Geschãftevermõgens verpflichtet
Die Steuererklärungen haben nach einem von dem Finanz Minister voꝛzuschreibenden Formular zu erfolgen.
Die eingegangenen Steuererklärungen sind von dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission, sowie von der letzteren zu prüfen.
Im Falle der Beanstandung ist der betreffende Steuerpflichtige zur näheren Erläuterung, Ergänzung oder Begründung seiner Angaben aufzufordern.
Werden die gegen die Richtigkeit der Steuererklärung vorliegen⸗ den Zweifel nicht behoben, so ist die Veranlagungskommission bei Schätzung der steuerpflichtigen Bezüge an die Angaben des Steuer⸗ pflichtigen nicht gebunden. .
5. 10.
Die Steuererklärungen sind für Personen, welche unter väter⸗ licher Gewalt, Pflegschaft oder Vormundschaft stehen, sowie für Aktien ⸗ ꝛ6. Gesellschaften, von deren gesetzlicken Vertretern, für Ehe⸗ frauen, falls sie nicht selbständig veranlagt sind, von deren Ehe⸗ männern zu bewirken.
Für Personen, welche sich zur Zeit der Erklärung außer Landes befinden, oder sonst verhindert sind, die Erklärungen selbst abzugeben, können solche durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
5. 11. . Wer die Steuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgiebt, verliert die gesetzlichen Rechtsmittel gegen seine Ein⸗ schätzung für die betreffende Steuecperiode, insofern nicht Umstãnde dargethan werden, welche die Vecsch umniß entschuldbar machen.
§. 12. .Die Veranlagung und Erhebung der Kapitalrentensteuer erfolgt in Verbindung mit derjenigen der Einkommensteuer.
Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage über das Verfahren bei Veranlagung der Einkommensteuer, die Steuerperioden, die Steuererhebung, die Kosten und die Straf— bestimmungen (85. 23 – 66) finden auf die Kapitalrentensteuer bezw. auf die zu deren Entrichtung Verpflichteten, die von denselben be— zogenen Kapitalcenten und die hierauf bezüglichen Steuererklärungen und Angaben entsprechende bn, , m,
§. 13. Das vorstehende Gesetz tritt am 1. April 1885 in Kraft.
Der Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe ist in den Einnahmen (Kap. 29 562 896 M um 240 996 4 böͤher als der laufende. Das Mehr ist durch Einstellung eines neuen Titels Ta, Gebühren für Revision der Dampfkessel, 244 000 4, veranlaßt worden, über welchen der Etat Folgendes bemerkt:;
Gebühren für Rerision von Dampftesseln. „Die Geschäfte der technisch-polizeilichen Ueberwachung des Dampfkesselbetriebs sind bisher von Staats-Baubeamten und, soweit die zum Betrieb auf Bergwerken und Eisenbahnanlagen dienenden Dampfkessel in Betracht kommen, von Beamten dieser Verwaltungszweige im Nebenamte be⸗ forgt worden. Einzelnen Reichs. und Staatsverwaltungebehörden, sowie der Militär⸗ und der Marigaeverwaltung ist die selbständige Beaufsichtigung jenes Betriebes überlassen. Daneben ist den Ingenieuren der Mehrzahl derjenigen Privatvereine, welche sich die fortgesetzte Beaufsichtigung und Revision der Dampf⸗ kesselanlagen zur hauxtsächlichsten. Aufgabe ihrer Thätigkeit gestellt haben, jowie einzelnen industriellen Werkkomplexen ein Theil der in Rede stehenden Geschaͤfte, namentlich die Ausführung der Druck= 5 und der periodischen Untersuchungen widerruflich überlassen worden.
Die Gebühren für die Untersuchungen der Dampfkessel, welche, außer den in ungewöhnlichen 6 noch zur Verrechnung kommenden Reifekosten ⸗ Entschädigungen, bestimmungsmäßig die Kesselbesitzer zu zahlen haben, find den Staats⸗Baubeamten bisher ungeschmälert zu⸗ geflossen. Ihr Gesammtertrag hiltet stellenweise in den industrie⸗ reichen Gegenden eine erhebliche Nebeneinnahme.
In Folge der seit einiger Zeit eingeleiteten allgemeinen Umbil⸗ dung der Baukreise werden diese Beamten künftig nicht im Stande sein, neben den Geschäften ihres Hauptamtes die technisch⸗polizeiliche Ueberwachung des Dampfkesselbetriebes in ersprießlicher Weise wahrzunehmen. Abgeseben hiervon sind die Konstruktionen der Dampffessel und die dazu gehörigen Vorrichtungen in neuerer Zeit so mannigfaltig und zum Theil so komplizirt ge⸗ worden, daß die Kontrole derselben gegenwärtig weit schwie⸗ riger als ehemals ist und ohne unperhältnißmäßige Weiterungen mit der nöthigen Sicherheit nur durch Spezialtechniker dieses Fachs geübt werden kann. In mehreren Staaten, in welchen das Revisions· geschäft ausschließlich solchen Sachverständigen übertragen ist, hat sich diese Einrichtung bewährt. Versuchsweise ist sie vor mehreren Jahren an einigen Stellen auch in Preußen mit gutem Erfolge zur Anwen⸗ dung gekommen Es empfiehlt sich daher, nach Entbindung der Krels⸗ und Wasser-Bauinspektoren von den Kesselrevisicnen die letzteren allgemein durch Spezialtechniker besorgen zu lassen.
Gegenwärtig werden etwa 25 0900 Dampfkessel von Staatsbau⸗ beamten überwacht. In den Industriebezirken des Landes wird ein Revifor künftig etwa 850 Kessel zu überwachen im Stande sein; in denjenigen Gegenden, in welchen die letzteren seltener vorkommen, wird wegen der dadurch bedingten weiteren Reisen diese Zahl. sich entsprechend verringern. Hiernach wird. die Zahl der Revisions⸗ beamten auf etwa 40 zu bemessen sein; sie wird genügen, so lange eine wesentliche Aenderung in dem Wirkungzkreise der vorbandenen Kessel Ueberwachung vereine oder eine erhebliche Verschärfung der bestehenden Polizeivorschriften über den Dampfkesselbetrieb nicht eintritt.
Die Errichtung der neuen Stellen soll nicht auf einmal, sondern nach und nach in dem Maße erfolgen, in welchem mit der Umbildung der Baukreife und mit der, dadurch bedingten Abberufung der Bau— beamten von dem Kesselrevisionsgeschäft vorgegangen werden wird.
Bie zu berufenden Reviforen sollen zunächst nur kommißfsarisch beschäftigt werden. Um die Dienstbezüge derselben in dem Slaatshaushalts-Etat ersichtlich zu machen, ist beabsichtigt, die von Ten Kesselbesitzern zu zahlenden Revisionsgebühren und son⸗ stigen Vergütungen, welche gegenwärtig auf die Summe von 244 000 M jährlich zu veranschlagen sind, zur Staatskasse einzuziehen und hieraus den Revisoren eine diätarische Remuneration zum Durch⸗ schnittssatz von 3600 M neben einem durchschnittlichen Fonds zu Reifeauslagen und Bureaulosten von 2500 M jährlich zu bewilligen. Neben den Etatsrücksichten scheint eine derartige Anordnung in dienst⸗ pragmatischer und auch in polizeilicher Hinsicht den Vorzug vor der bisherigen direkten Anweisung der Revisoren auf die Gebühren zu verdienen.
Bemißt man nach Obigem die Zahl der Revisionsbeamten auf 40, so ist der Jahres aufwand für dieselben auf
sc 40 (3600 6 2500) — 244 000 (
u veranschlagen.
Dementsprechend ist in den Etat bei der Handels- und Gewerbe⸗ verwaltung der Gesammtbetrag der von den Dampf kesselbesitzern zu zahlenden Revisionsgebühren und sonstigen Vergütungen in der gleichen Höhe als Einnahme in Kap. 29 unter einen neu gebildeten Tit. 2a. aufgenommen. Dagegen . 144 000 M zur Remunerirnng von Beamten, welche mit Wahrnehmung der technisch · volizeilichen Ueber⸗ wachung des Dampfkesselbetriebs niderruflich beauftragt werden, in Kap. G68 der Ausgabe unter Tit. 8 und 100 009 46 zu Reiseaus lagen (Tagegelder und Fuhrkosten) und Bureaukosten der Kesselrevisoren unter Tit. 11 daselbst eingestellt worden. . .
Die Cinnahmen der Aichungsämter sind um 333 S6, die aus den vorschußweise gewährten Eantschädigungskapitalien für aufgehobene ge werbliche Berechtigungen um 1105 60, die Wittwen⸗ und Waisengeld⸗ beiträge um 133 , die sonstigen Einnahmen um 1759 M höher, die der Navigationsschüler um 1357 4 und die der Musterungsbehörde um 4997 M niedriger ige rn worden. Letzterer Post steht eine Minderausgabe von demselben Betrage gegenüber.